Da cemmen des Herrn von Tillier in Bern sprach er sich nach die , Tb un a ur folgendermaßen aus, „„Heir von 3. fr. . alter Patrizier von angesehener Familie. . hatte munter der revolutionairen und demokratischen Regierung Dienste ge⸗ er. e — (man erlaube mir, die Sache bei ihrem Namen . , aber er hatte alle Vorurtheile seiner, Kaste. Pie, welche ihn aufgenommen hatten, betrachteten ihn als 6 war ihm, um die Wichtigkeit seiner Rolle her⸗ vorzußeben, gar nicht leid, seine Relationen mit einem Gesandten zeigen zu können. Ich theilte seine Meinungen nicht. In vier Jah⸗ den habe ich in der Schweiz acht Revolutionen gesehen; aber ich war immer gemäßigt liberal und war aus diesem Grunde der Sünden bock des diplomatischen Corps. Herr von Tillier wie Herr Mai fand es sehr übel, daß durch meine Vermittelung Frankreich der Schweiz zur Herstellung einiger Klöster nicht den Krieg mache. Das war meins große Versündigung! Will man den Beweis dafür? In meh reren Briefen vom Mai 1846, beim Beginn der Entstehung des Sonderbundes, bat mich Herr von Tillier, von Herrn Guizot die be— waffnete Intervention Frankreichs zu verlangen. Man lege diese Briefe vor! Sie sind der Natur, daß sie einen Prozeß, ja Kapital-Anklage gegen Herrn von Tillier begründen kön Werden die Briefe nicht s f
vorgelegt, so darf ich in Erinnerung bringen, daß Frau von Mortier einen zweiten Schlüssel zu meinen Archiven
hatte, und daß ich ihr diese Briefe übergeben habe. Ihre Rückgabe an Herrn von Tillier wäre also der Dank für seine Depositionen!““ Wir sind begierig, zu er fahren, was Herr von Tillier zu dieser schweren Anklage des Herrn Mortier sagen wird. Wir wollen hoffen, er werde sich diesfalls recht fertigen können.“ Herr von Tillier veröffentlicht nun seinerseits in den Berner Blättern folgende Erklärung: „Mit tiefem Be⸗ dauern habe ich
9.
Renegaten; es
eine nen.
in der Nummer des Constitutionnel vom 20. Februar 1849 einige Behauptungen des Herrn Mortier, ehemaligen französischen Botschafters in der Schweiz, gelesen, die sich in der ihm gestatteten Vertheidigung in dem unglücklichen Prozesse mit seiner Ge— mahlin finden. Herr Mortier behauptet, von mir seit sei ner Ernennung nach Turin vier Briefe erhalten zu haben, in denen ich die Dazwischenkunft des Herrn Guizot zu Gunsten der Klöster in Anspruch nehme. Ich weiß zwar nicht recht, welches heute der anerkannte Gesundheits— Zu
stand des Herrn Mortier ist, und welches Gewicht man folglich auf seine Aussagen legen soll. Wenn sein Verstand so verwirrt sein sollte, daß er durchaus unbegründete Anklagen gegen einen Mann erhebt, dem er sonst Achtung zeigte, so kann ich ihn nur beklagen. Wenn dieses nicht der Fall, so würde sich die Natur seiner Handlung von selbst bezeichnen. Unterdessen bin ich es der öffentlichen Stel
lung schuldig, mit der mich das Vertrauen meiner Mitbürger, ohne daß es von mir gesucht worden, bekleidet hat, zu erklären, daß ich nie eine fremde Dazwischenkunft in die schweizerischen Angelegenheiten von irgend Jemand begehrt, im Gegentheil sie stets bekämpft habe. Ich muß daher die Behauptungen des Herrn Mortier gänzlich in Abrede stellen. Bereits sind Schritte gethan, um diese Erklärung auf amtlichem Wege durch Vermittelung meiner Regierung an die kompe tenten französischen Behörden gelangen zu lassen. Unterdessen bitte ich Sie, diese Erklärung in Ihre Zeitung aufzunehmen.“
X
Italien. Rom, 23. Febr. (A. Z.) Seit drei Tagen haben sich in den hohen Gebirgen von Frosinone, Anticoli, Fumone und Veroli nicht unbedeutende Guerillahaufen gebildet, welche die an der dortigen Gränze aufgestellten Truppen der Republik besonders in nächtlichen Ueberfällen belästigen. Jenseits sind 10,000 Neapolitaner mit Artillerie in Molo di Gaeta, Fondi und längs der Straße von Ceprano aufgestellt. Dagegen scheint das überaus gut bezahlte rö— mische Linien-Militair an der Republik je länger je fester halten zu wollen. So schrieb unlängst Kardinal Gizzi an den Kommandanten eines Kavallerie Corps in Terracina, Namens Giunseppe Ceneelli, und lud ihn ein, mit seinen Leuten nach Gaeta hinüberzukommen, der Lohn dafür sollte seine Beförderung zum Obersten sein. Cencelli aber sandte den Brief des Kardinals an den Kriegs-Minister Cam— pello, der den Einsender dafür zum Capitain machte.
Rom, 24. Febr. (A. 3.) Maestri ist zum außerordentlichen Gesandten bei der toscanischen, Nicola Fabrizi zum außerordentlichen Gesandten bei der venetianischen Regierung ernannt worden. Cam— pello ist in Bologna eingetroffen und sogleich nach Ferrara gegangen. Zambeccari hat den Austrag, alle in der Romagna befindlichen Trup— pen in Bologna zu konzentriren. Gfuseppe Mazzini ist in Rom zum Repräsentanten bei der römischen und italienischen Constituante ge wählt. Die Constituante hielt heute wieder eine öffentliche Sitzung, die sich für eine Zeitlang in eine geheime veiwandelte. Beschlossen ward von ihr: daß das Ministerium in kurzer Zeit die 15,000 in Frankreich erworbenen Gewehre bezahlen und an sich nehmen soll; daß alle überflüssigen Glocken zum Kanonengießen requirirt werden sollen, ausgenommen sind neben verschiedenen anderen auch die Glok—⸗ ken, welche ihres Kunstwerthes wegen erhalten zu werden verdienen.
Turin, 24. Febr. (A. 3.) Die erste Kammer hat dem Kö⸗ nig am 22. Februar ihre Adresse überreicht, welche weit friedlicher lautet als der in der Abgeordneten-Kammer vorgelegte Entwurf. Mit Bezug auf die Vorgänge in Rom schließt sich der Senat der Giobertischen Politik an und bezeugt der Regierung des Königs sei⸗ nen Dank für die gegen das sichtbare Oberbaupt der katholischen Kirche an den Tag gelägte Verehrung. Hinsichtlich der Kriegsfrage heißt es: „Die auf dene genen Muth und die eigenen Waffen vertrauenden Völkerschaften fürchten den Krieg nicht; indem sie aber die Leiden kennen, die er mit sich führt, unternehmen sie ihn nur, wenn die heiligen Interessen und die Ehre der Nation gebieterisch es fordern.“ Sodann wid die Zuver— sicht ausgesprochen, daß der König selbst in solchen Ehrensachen der kompetentesie Richter sei, somit ihm die Entscheidung dieser Frage un⸗ bedingt überlassen werden könne. Natürlich wird an dem „oberita= lienischen? Reiche festgehalten, jekoch so, daß man sieht, daß die
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als zum Titel zu gelangen. Der Titel genügt ihnen. Laut der amtlichen Piemontesischen Zeitung hat der König der Senats⸗ Deputation geantwortet, daß die vom Senat ausgedrückten Gesin⸗ nungen ihn sehr freuten, und daß er, auf den Beistand der hohen Versammlung zur Erreichung seiner Wünsche, die auf die Unabhän⸗ gigkeit und Freiheit des großen italienischen Vaterlandes gingen, zähle. . . ; . —ᷣ .
In der Sitzung des Senats am 26. Februar interpellirten Pe— titti und Masstmo d'Azeglio das Ministerium. Beide sp achen ihr Bedauern über den Rücktritt Gioberti's vom Ministerium aus, d'Aze⸗ glio erklärte eine Intervention in Toscana für nothwendig, und Beide wollten vem Migisterium Auskunft über seine Pel tik. Die Autwort, welche der Minister des öffentlichen Unterrichts und der der Justiz gaben, lautet im Wesentlichen: Das Ministerium hält fest an dem Programm, welches es seit dem 16. Dezember schon ort vorlegte. Der Zwiespalt zwischen den gegenwärtigen Ministern und Gioberti drehte sich nur um die Frage, ob in Toscana intervenirt werden solle oder nicht. Die gegenwärtigen Minister wollen nicht interveniren; eine Intervention Piemonts in Toscana würde weder dem Volk, noch dem Fürsten des Landes recht sein. Der Großherzog hat seinen fe— sten Wunsch ausgesprochen, daß piemontesischerseits nicht intervenirt werde. Das Ministerium eikennt keine andere Volksstimme an, als die von den Repräsentanten ausgesprochene. Das Ministerium wünscht die Beihülfe der Völker Mittel-Italiens zum Unabhängigkeitskrieg sehr lebhaft; wird sie angeboten, so wird es sie mit Freuden an⸗ nehmen, ja, nichts unversucht lassen, um sie zu erlangen. Uebrigens folgt daraus, daß wir ihre Hülfe in einem Kriege gemeinsamer In— teressen in Anspruch nehmen, noch nicht nothwendig, daß wir ihre Regierungen offiziell anerkennen. Man iönnte ihren Beistand anneh⸗ men, hervorrufen, ohne Präjudiz für die Anerkennungsfrage; daß Min sterium eben im Nationalinteresse den bestehenden Regierungen Mittelitaliens gegenüber eine kluge Zurückhaltung einzunehmen sich verpflichtet hält, hat das Ministerium schon früher die Ehre gehabt, dem Senat zu erklären. Am Schluß der Sitzung nahm der Senat in Bezug auf Erklärungen der Minister folgende motivirte Tages⸗ ordnung an: „Der Senat, indem er sich mit den vom Ministerium gegebenen Erklärungen und Auftlärungen zufrieden gestellt erklärt, und indem er auf die volle Uebereinstimmung der ministeriellen Hand⸗ lungen (mit den Erklärungen) baut, geht zur Tagesordnung über.“ Der Antrag auf einfache Tagesordnung war zurückgewiesen worden.
8a 3 86 *
In Turin kam am 25. Februar Alero Feliciani als Abgesand⸗ ter der römischen Republik an.
Florenz, 27. Febr. (D. A. 3.) Gestern kam Guerrazzi von seiner Unternehmung gegen Laugier wieder hierher zurück und wurde von einem Theile des Volkes feierlich empfangen. Der tos⸗ canische Moniteur meldet, daß die Berufung der gesetzgebenden Versammlung bis zum 22. März verschoben ist.
ö
Wissenschaft und Kunst.
Gesellschaft naturforschender Freunde. der Gesellschaft naturforschender am übergab der zeitige Direktor Herr Ehrenberg zuerst großes Werk: Anatomische Ab- bildungen der Hausthiere, 2te Auflage, als Geschenk des Ver— fassers, welcher einige Erläuterungen selbst zufügte. — Herr Weiß übergab die Fortsetzung von Freiesleben's Magazin für Oryctogra— phie in Sachsen, im Namen des Sohnes des verstorbenen Verfassers. Herr Troschel trug darauf des Herrn Dr. Peters fortgesetzte Untersuchungen über die seitlichen Moschusdrüsen der Schildkröte vor, die nicht ausschließ— lich der Gattung Pelomedusa zukommen. Sie finden sich auch bei ver— wandten Gattungen, nämlich bei Chelys, Platemys, Sternotherus, Chelo⸗ dina, auch bei Staurotvpus und Einosternon. Bei Chelydra scheinen sie auch vorhanden zu sein, doch ließ es sich an dem trockenen Exemplare, dem einzigen, welches zur Untersuchung zu Gebote stand, nicht mit Be— stimmtheit entscheiden. Emys, Cistudo, Podocnemis haben diese Drüsen nicht, wahrscheinlich auch nicht die Tetragonyx und Platysternon. Peltoce⸗ phalus konnte nicht untersucht werden. fehlen ferner allen Landschild⸗ kröten, der Testudo, Homopus, Pyxis, Cinyxis, den Seeschildkröten Chelo⸗ nia, Sphargis, so wie auch den Flußschildkröten Tionyr und Emyda. — Ferner sprach Herr Troschel über eine Eigenthümlichkeit der Schuppen bei den Brassen (Sparoidea)4, bei denen die seinen Streifen nicht, wie bei anderen Fischen, parallel dem oberen und unteren Rande, sondein schräg gegen denselben laufen. Darin stimmen die Maeniden überein, die nicht von den Brassen getrennt werden Außerdem haben noch die
Versammlung der 16. Januar Herrn Gurlt's
In Freunde
Sie 1
dürfen. Gattungen Sillage, Mullus und Upeneus, die bisher in die Barsch-Fa— milie gestellt wurden, und die Gattungen Psettus und Scoipis aus der Squamipennen-Familie solche Schuppen und haben auch sonst keine hin
dernden Charaktere, so daß sie in die Familie der Brassen übersiedeln müssen. Herr Ewald wies nach, daß in denjenigen Arcgceen der Jurasormation, aus welchen der Graf Münster die Gattung Isoarca ge⸗ bildet hat, das bisher noch nicht daran beobachtete gefurchte Ligamentfeld der Gattung Arca, wenn gleich nur längs der hinteren Seite der Schloß kante, vorhanden ist, woraus hervorgeht, daß diese Arcaceen nicht, wie neuerlich geschchen ist, in die Gattung Nucula versetzt werden dürfen, son
dern eine besondere Gruppe von Arten innerhalb der Gattung Area selbst bilden. Auch zeigte derselbe eine neue hierher gehörige Specses aus dem Unter⸗Oolith der Normandie vor. — Herr Link sprach über eine Mißbil- dung der Maisblüthe. — Herr Lichtenstein übergab einen Prospektus und Einladung zur Subscription auf Herin Sandbergers Beschreibung der Ver- steinerungen des rheinischen Schichtenspstems in Nassau. — Herr Dove sprach über die Eischeinungen, welche ein Spannungsmesser sür Dämpfe zeigt, wenn bei wenig geöffnetem Ventil die Wärmequelle entfernt wird. — Derfelbe sprach darauf über die Darstellung Lichtenbergischer Figuren auf Kuchen von Marineleim, zuletzt über ein vom Mechanikus Schulze hierselbst konstruirtes, alle 5 Minuten sich selbst aufzeichnendes sehr zweckmäßiges Barometer. — Herr Ehrenberg sprach über seine neuere Beobachtungsme— thode des Luftstaubes mittelst Durchtreibens den Lust durch destillirtes Wasser und zeigte den einfachen Apparat dazu vor.
In der Versammlung der Gesellschaft, naturforschender Freunde am 20. Februar e,. zeigte Herr Ehrenbeng zuerst eine
Herren Senatoren größe Opfer scheuen würden, um zu etwas mehr
— . — — — —
680 Nothwendiger Verkauf.
Ober- Landesgericht zu Cöslin, den 30. Oltober 1848. Die adeligen Guts-A Antheile Gr. Gostkow B. und E. im Kreise Bütow, landschastlich im Jahre 1846 abge—= / schätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserem dritten Bürcgu einzuse— henden Tare, wobei jedoch bemerlt wird, daß eine ver⸗ anschlagte Rente von 6 Thir. für Getraide weg fällt, sollen am 25. Mai 18149, Vorm. um 16 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
ihre Ansprüche
191 d In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns
ö. Maaß und dessen unter der Firma F. W. Maaß * Co. hier . Handlung steht zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen sämmtlicher Gläubi⸗
/ er ein Termin
Bekanntmachungen. * x idnl. 5
vor dem Depulirten, Hermn Rath Krause, im Land und Stadtgerichts - Lotale an, zu welchem alle diejenigen, welche einen Anspruch an die Konkursmasse zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen werden, entweder per— sönlich oder durch zulässlge, mit Vollmacht und Insor— mation versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen die Ju= stiz⸗Kommissarien ;
Alker in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen und
49
Einreichung der darüber sprechen ) 1 auf andere Art , . n, n,, ., wird mit allen seinen Forderungen an die kludirt und ihm deshalb gegen die übrigen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Stetün, den 6. Februar 1849. .
Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
ihm von Herrn Prof. Bailey in Newhaven in Noid- Amerika
gesandte neue Spezies einer sehr zierlichen Gattung kieselschaliger Scheiben ⸗Bacillarien vor, deren erste Spezies im Januar vori⸗ gen Jahres aus einem südamerikanischen fossilen Guano von ihm angezeigt und Hemiptychus ornatus genannt worden war. Die neue Form lehrt das Vaterland der lebenden kennen. Sie ist aus dem Meere bei Puget Sound an der kalifornischen Küste Nord-Amerika's, und ist von Herrn Bai— ley Arachnodiscus Ehrenbergii genannt worden. Eine andere Form soll von Japan stammen. Da die zierliche Skulptur dieser Scheiben einem künstlichen Spinngewebe allerdings sehr ähnlich ist, so schlägt Herr Ehren— berg vor, den sehr passenden Namen Lrachnodiscus dem früheren Hemipiy— chus deshalb vorzuziehen, weil der Name Hemiptycha schon auch bei den Hemiptern verbraucht ist, und nennt die erste Form dann Arachnodiscus ornatus. Derselbe zeigte dann die von ihm beobachteten, bei chromatisch polarisirtem Lichte nicht das gewöhnliche bunte Kreuz, sondern parallele gelbe und blaue Bände, mithin eine sehr eigenthümliche Bildung, zeigenden Stärkmehl-Körner aus der Galgant-Wurzel vor, welche eben so in der Ingwer- und China⸗Wurzel und auch, nur sehr klein, in der Kalmus-Wur— zel vorkommen. — Herr Ewald legte einen von Haldem in Westfalen, und zwar aus der oberen Abtheilung der Kreidesormation herstammenden Scaphiten vor, welcher einen Aptychus umschließt. Dieser zeichnet sich durch seine rechtwintlig dreiseitige Gestalt und seine an die Aprychi cornei der Juraformation erinnernde Dünnschaligkeit aus, und es wird wahrscheinlich, daß sämmtliche Aptychi von Haldem, so wie der oberen Kreide überhaupt, welche die angeführten Eigenschaften besitzen, nicht zu Ammoniten, sondern zu Seaphiten gehören. Dr. Peters zeigte eine Termiten-Königin vor und knüpfte daran einige Bemerkungen über ihre Anatomie und den Ter mitenbau. Jeder Termitenhaufen hat zwei Königinnen, nach deren Ent— sernung der Bau nicht wiederhergestellt wird. Es wurde gezeigt, daß nur die Larven die großen Zerstörungen anrichten, welche von den weißen Amei— sen bekannt sind. Die Anatomie anlangend, so war es besonders bemer- kenswerth, daß jeder Eierstock einen besonderen Ausführungsgang nach außen hat, die durch besendere kleine Skelettheile geschützt sind. Herr Münter machte die Mittheilung, daß sich das Zellmembran der Cotvledonen und des Albumens von Leinsamen mit wäßriger Jodlösung direkt blau färben, zu— mal nach Wegnahme des Oels durch Aether. — Derselbe berichtete sodann über den großen Reichthum an Stärke in den Wurzelknollen der türkischen Bohnen und die Schmackhastigkeit der gekochten Knollen
Gisenbahn⸗Verkehr.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Auf der Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn wurden im Moꝑat Februar cr. 9283 Personen befördert. Die Einnahme betrug: 1) an Personengeld .. ...... 2) für Vieh⸗,Equipagen⸗ und Güter⸗ Transport (79,316 Ctr. S6 Pfd.) Summa 1849.
n . 9 7.
5,323 9, 164 Rthlr.
Breslau, den 4. März
Markt ⸗Beriehte.
Breslau, 7. März. Weizen, weißer 55, 60, 58, 62 Sgr. Roggen 30, 32, Gerste 21, 23, 25 Sgr.
Hafer 16, 17, 189 Sgr.
Kleesaat sehr still, Preise jedoch un
Spiritus 65 bez.
Rüböl 143 Gld.
nk ohne Handel.
flauen Berichte von auswärts blieb unseren Markt, da Preise sich gut behaupteten.
535 Sgr.
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83 8
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e st uf
.
Das Polizei⸗Präsidium hat bereits wiederholt öffentlich bekannt gemacht, daß zur Besetzuug der vakant werdenden Stellen bei der Schutzmannschaft eine so große Anzahl qualisizirter Ka ist, daß fernere Anmeldungen nutzlos sein würden. laufen noch täglich ähnliche Gesuche ein. Das Polize sidiu, sieht sich deshalb veranlaßt, hiermit zu erklären, daß solche Gesuche von jetzt an völlig unberücksichtigt bleiben werden März 1849. Königliches Polizei-Präsidium
von Hinckeldey.
ndidaten notirt essenungeachtet zei Präsidium
D oli
Berlin, den 7.
8 ng. Die strengere Kontrolle, welche seit Proclamation des Be rungszustandes über das Einpassiren und den Aufenthalt von Frem den hlerselbst angeordnet ist, hat den beabsichtigten Zwech nicht im vollen Umfange erreicht, indem viele Fremde,, welchen der Aufenthalt hierselbst nicht gestattet werden würde, sich dieser Kontrolle, nament lich der auf den Eisenbahnhöfen angeordneten, zu entziehen, wissen Das Polizei-Präsidium sieht sich daher in die Nothwendigkeit ver setzt, eine Kontrolle des Fremdenverkehrs an den Stadtthoren auzu ordnen. Es soll zwar dadurch dem freien Verkehr der y , schaft und der Umgegend in keiner Weise etwas in den rg gelegt werden; das Publikum wird jedoch zur Vermeidung von , . zur Führung der Legitimation bereit sein müssen wenn, die . e Rontrolle beauftragten Beamten Veranlassung nehmen, eine solche zu erfordern. . Berlin, den 7. März 1849. Königliches Polizei Präsidium.
Belage
von Hinckeldey.
5161 Vormittags 11 Uhr,
Hoffmann, Pitzschko und Justiz⸗Rath
nzumelden, auch deren Richtigkeit durch
Wer sich nicht meldet, Masse prä⸗
Gläubiger 14 bl
haben.
v. Griesheim.
.
Die Bank von Polen. Warschau, den 7.19. Februar 1849. Da es häufig vorkommt, daß den der Bank von Po len zur Ausbezahlung überlieferten Coupons von Schatz= Obligationen durch deren unvorsichtiges Abschneiden von den Louponsbogen der ganze ober ein Theil der farbi⸗ gen Guillochis, worauf sich die Nummer der Obliga⸗ tion und die von dem Coupon auf den guillochirten Theil übergehende Unterschrist eines Mitgliedes der Bank befindet, fehlt, und eben so bei den Coupons von an⸗ deren zinstragenden Effekten zuweilen die Nummer oder die Unterschrist eines der Miiglieder der Bank mangelt,
der Paul Leplays ehen Dieselbe gehört zu den reichhaltigsten und sens chaftfichen Fach. — Kataloge sind in'
Leipzig, den 18. Januar 1849.
auf den Coupons er Kontrolle un⸗ die Bank von
— alle erwähnten Kennzeichen aber zur Eihaltung der Ordnung und . bedingt nothwendig sind, — findet sich ern . ? hwendig ) ĩ Polen veranlaßt, Jeden, den es , , , aufmerksam zu machen, daß die 496 . 6 . n ft ,,,, en und, be jiss j ei 1e ganz ; den müssen, daß jeder inen Theil, Nummern und Un— sonders was den guilloch nern. h, 582 n terschriften betrifft, uns rletzt bleibe. Der Präsident: (zez.) Geheimer Rath Tym owsli, . Der Kanzlei-Ches: (gez. Sulkowki.
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Bibliothek in Leipzig vom 3 n —ĩ
1 kostharsten Privat - Bibliotheken, vorzugsweise 1m . 18
immtlichen Antiquariats-Buchhandlangen Deutsc lands zu Pr. Gelb ke, requir. Notar.
2 n.
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Nahr. 4 Xthlr. J Jahr. 8 Rthlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis ⸗ Erhöhung. Sei cinzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sar. berechnet.
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Berlin, Son uabend den 4
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⸗ . Deut schlan d.
Preußen. Berlin. Parade vor Sr. Majestät dem König.
Bundes⸗NAngelegenheiten. Frankfurt a. M. Die Entwürfe: 6 5
einem deutschen Flußschifffahrts⸗Gesetze und zu einem Neichsgesetze übe
die Aufhebung der Flußzölle.
Oesterreich. Reichstag: die Verfassungsfrage; weitere U. lirchlichen Fragen in den Grundrechten. Bayern. München. Das neue Ministerium. Sachsen. T resden. Kammer Verhandlungen. Jann over Hannover. Kammer-Verhandlungen. Baden. Karlsruhe. e
von Papiergeld. Hessen. Kassel. Sachsen ⸗ Gotha.
Berathung übe
Gotha. Verhandlungen der Abgeordneten,
; Ausland. Frankreich. National-Versammlun g Parts. Truppen sser in nf ne, . Paris. Truppenmusterung. — Elysee⸗Bourbon. — Wei Betrag des Defizits. ür n 184 ̃ J * 1 199 I Großbritanien, und Irland. London. Das Kommando in Indien „ Beunruhigende Nachrichten aus Bombay und Kalkutta Italien. Molo di Gaeta. tairs Antonelli an die fremden Mächte. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Das Wahlgesetz.
49 . J P 21 J - 2 8 RX h & Amtlicher Theil. jestät der König haben Landrathe des Rreises
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Allergnädigst geruht: Salzwedel, von der zweiter Klasse
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Se. Ma 1
burg, den Rothen Adler-O
die dem Amts -Landreiter Joseph Hausmann
Elbing, Regierungs⸗Bezirk Banzig, das Allgemeine
verleihen; ; . Dem Wirklichen Geheimen Ober—
Ile
J. Finanzrath und General-D Staatsdienste in Gnaden zu
9 bewilligen und den Gehelmen Ober 1üanzteatl!
ö von Pommer-Esche zum
Steuern; so wie
Den bisherigen
Geheimen Justiz men.
Sn n 3 14 ö Ober⸗-Landesgerichts-Rath Korb aus
. her ige J ustitiarius, Justizrath Krause in Züllichau, ist zum Justiz Kommissarius für den züllichau⸗schwiebuser Kreis, mit An! des Wohnsitzes in Züllichau, und zugleich zum Notar im ment des 8 ber⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O.; und
Justitiarius Klinkmüller in Schwiebus zum für den züllichau⸗schwiebuser Kreis, mit Anwei nsitzes in Schwiebus, und zugleich zum Notar in dem
s Ober⸗-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O.; so wie ͤ tommissarius Adamezyk zu Tarnowitz zugleich zum im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu rnannt worden.
welsung
bisherige ommissarius
o
Dem Kaufmann J. H. 5. März 1819 ein Rauchen (Blaken) der aus gewissen Lichte zu verhüten, von jenem Tage an gerechnet, und für ben Umf Staats ertheilt worden.
llichtamtlicher Theil.
64 9 . Dent sch land.
Preußen. Berlin, 9. März. Gestern Vormittag um 111 Uhr fand auf dem Exercierplatze hinter der neuen Ulanen-Kaserne be / Moabit eine große Parade der hier und in Charlottenburg kan⸗ tonnirenden Truppen aller Waffengattungen vor Sr. Maßsestät dem Könige statt. „Die Truppen, durch den General von Wrangel kom— mandirt, empfingen Se. Majestät mit dreimaligem Hurrah, und nach— dem die Honneurs gemacht und Se. Majestät, begleitet von den Kö— niglichen Prinzen und einer zahlreichen Suite, die Front herunter ge⸗ ritten waren, erfolgte ein zweimaliger Vorbeimarsch. Nach desfen Beendigung begaben Se. Majestät sich nach dem Schlosse Bellevue woselbst die Generale und viele Stabs⸗-Offiziere zu einem De jeune/
dinatoire eingeladen waren. ̃
1
.
Sundes - Angelegenheiten.
( Frankfurt a. M., 6. März. (O. P. A. 3.) Im Reichs⸗ Ministerium des Handels sind, aus Anlaß von Beschlüssen der Reichs⸗ Versammlung, unter Mitwirkung einer Kommission von Hydrotech— nikern und Verwaltungs-⸗Beamten, zwei Entwürfe, der eine zu einem deutschen Flußschifffahrtsgesetze, der zweite zu einem Reichsgesetze über die Aufhebung der Flußzölle, ausgearbeitet und als Manuskript gedruckt den Mitgliedern des Verfassungs⸗ und des volkswirthschaft⸗
ü
Gesetze über eine Anleihe und Verausgabung
1 Empfang der römischen Gefandten in Weisung an die französischen Gesandtschaften. —
Cirkularnote des Kardinal⸗Stagts-Secre—
Schulen⸗ mit Eichenlaub; so beim Rentamte Ehrenzeichen zu
der Steuern, Kühne, di ch h ss h uern, Kühne, die nachgesuchte Entlassung aus dem 5
General -⸗-Direftor der
1d vortrag - ' Breslau Un vortragenden Rath im Justiz Ministerium:
K
che Aus ͤ, so wie ben Bey lmächtigten und Zollangelegenheit hierher gesendeten
wor * 5 4 7 * 66 1 6 s. vorlaustgen Kenntnißnahme mitgetheilt worden.
schuss⸗ ‚. chusses den für
3 R
1(qhen 9 ann n ö 1 j f 1 lichen Ausschusses begleitenden Schreiben in folgender
schusses eiten i Weise aus: „Vas Reichsmmisterium des Handels kann
die se Gesetz⸗Ent
vürfe zel, auf n , . . f. r würse, welche auf die erste Lesung des Verfassungsentwurfes gebaut zu wer⸗ la n Paragraphen . Ne 11sur 14 r fal sos ix ) f I j der Verfassung nicht erfolgt sein wird. W das Reichsministerium
sind, nicht für reif
] halten, der Reichsversammlung vorgelegt den, so lange 5 Pẽ'
ö pie 1meita si 1 ĩ ff die zweite Lesung über die betreffende
Entw. bis nach dieser Le . hierbei sowohl von dem Wunsche ge 2
l
jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen, als von d
rfüflf. Bor schlöae gon hlen N fi 9
, . Doischläge von bleibendem Werthe für die deutsche Fluß schiff
ort é m 3 1 90 4 39 * 2 ins af. j ö. ö. .
fahrts Gesetzgebung machen zu können, insofern nicht blos
Theil der Entwürfe auf allgemeinen Grundsätzen beruht
den Bestimmune des zweiten Abschnittes der Reichsve
ir n, , nnn n, , . ⸗ ö
lein em nothwen Zusammenhange stehen, sondern
ministerium auch in denjenigen Theilen, in welchen dies Letztere
Fall ist, aufs ernstlichste bestrebt war, theils der hsgewast die
Sichern Er Gemeins. 9 r 1c dir ks Sicherung der gemeinsamen Zwecke erforderliche Wirksamkeit zu ge
*
Reie N
Reichs versammlung auch bei der zweiten Lesung der Verfassi sen Standpuntt des Bundesstaates nicht verlassen und somit Stelle der früher beschlossenen Grundlagen der deutschen Fluß ; fahrts⸗Verhältnisse nicht so gänzlich veränderte setz ö. als nutzlos erscheinen könnte, Gesetz⸗Entwürfe auf zu bauen. kommen im Sinne des volkewirthschaf Noich
Vas Melk sministerium des Handels mußte voraussetzer 1 ( Mn, ( 11
1 14
8 werde,
Grur
jene
Entwürfe dem sachverständigen Urtheile recht
würfe f dem Fach zeitig Lie Geie zur öffentlichen Besprechung derselben bietet.
.
in vier Abschnitte: der erste enthält die allgemeinen-Grundsätze x zweite die Bestimmungen über die Sorge des Staates für ö fahrt, der dritte handelt von der Ober von dem Verhältnisse der letzteren zu ten werden formelle Schlußbestimmungen über die Verhältnisse welche dasselbe anwendbar ist, ertheilt. ersten Abschnittes setzt die Rechte und Pflichten der Schifffahrttrei benden, die zweite das Verhältniß zwischen Schiffern und Befrachtern fest. In diesen Bestimmungen ist der Grundsatz der vollständigen Gleichberechtigung und Gleichstellung aller deutschen Schiffer und Fahrzeuge, ohne Unterschied des Staates, welchem ste angehören, in—
soweit sie nur zum Schifffahrisbetriebe fähig und geeignet sind, zur q h . 2
Geltung gebracht und auf die Möglichkeit, das Maß der freien Ent⸗
wickelung, deren der Handel bedarf, mit den Ansprüchen auf Schutz,
welche die Gewerbtreibenden machen können, ins Gleichgewicht zu bringen, Bedacht genommen worden. Am deutlichsten ist diese Ab sicht im Art. 9 ausgesprochen, welcher lautet: „Jeder Staatsange— hörige kaun das Gewerbe als Rheder oder Schiffsherr behufs ber deutschen Schifffahrt betreiben, vorbehaltlich der durch die Reichsge⸗ setzgebung etwa einzuführenden Beschränkungen oder näheren Bestun⸗ nungen; Actiengesellschaften bedürfen zum Betriebe der Schfffsahrt er Genehmigung der Reichsregierung.“
Dis 6g aates für die Schifffahrt äußert sich als Sorge für die Flüsse durch Instandhaltung und Verbesserung ber Schiffbar⸗ keit derselben, als Inachtnehmung der Tauglichkeit der Schiff⸗ welche untersucht und nach einem einfachen Verfahren geaicht werden sollen als Aufsicht über die Tüchtigkeit der Schiffsführer und der Schiffs mannschaft (die Schiffer und die Steuerleute sollen wenigstens 6 Jahre lang die
Schi ut un Schiffer und Lootsen unter P Zuziehung von Schiffern geprüft werden) und endlich als Sorge für Die Sicherheit der Schifffahrt und für eine schleunige Erledigung vor⸗ kommender Streitigkeiten. ö Die der Staatsgewalt obliegende Aussicht, Fürsorge nnd Thätig⸗ keit hinsichtlich der für Schiffe und Flöße fahrbaren' Gewässer 36 wie des Betriebes der Flußschifffahrt und der Flößerei auf d. nselben, wird von jedem Uferstaate in seinem Gebiet ausgeübt, vorbeh iltlich der auf den Grund bestehender Rechte verhältnisse etwa von Dritten zu leistenden Mitwirkung und Kostenbeiträge und der der Reiche gewalt zustehenden Oberaussicht. Die letzte erstreckt sich auf alle schiffbaren Gewäãsser; jedoch beschränkt sie sich auf den Flüssen welch n ih. rem schiffbaren Laufe nur einem Staate augehören, in J auf ein sehr geringes Maß, und auf den kleineren e nnn Flüssen besteht sie meistens nur in der Entscheidung bei' Meinungs— verschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den üferstaaten Alber der Rhein unterhalb Basel, der Neckar, der Main die Lahn und die Mosel, die Ems, die Weser mit der Werra und Fulda, die Elbe und deren Verbindung mit der Ostsee durch die Gn n, unn Trave, und die Donau, also alle für den größeren gemeinsamen Ver⸗ lehr wichtigen Hauptstraßen, werden zu Reichsflüssen erklärt, auf den die von den Einzelstaaten für die Instandhaltung zu verwendenden Summen durch die Reichsgesetzgebung bestimmt und die richtige und zweckmäßige Verwendung von der Reichsregierung überwacht' wind Die Kosten außerordentlicher Bauten zur Verbesserung der Schiff bar⸗ keit übernimmt das Reich auf den Grund von Beschlüssen des Rich s⸗ tags. Zur wirksamen Ausübung der der Reichsgewalt in Beriehnng auf die Wasserstraßen und Schifffahrts-Anstalten zustehenden Befug? nisse werden Oberaufsichtslreise gebildet, in denen Neis Hane n g. und Reichsschifffahrts-Aufseher, von den Behörden der Einzelstaaten unterstützt und die Thätigkeit derselben ihrerfeits fördernd, den Zu⸗ stand der Flüsse und den Schifffahrtsbetrieb beauffichtigen. ; Tie Aufhebung der Flußzölle, unter welcher Benennung alle für die Befahrung der Flüsse vom Schiff oder von dessen Ladung oder von Flößen erhobenen Abgaben, jedoch nicht die Vergütungen für be⸗
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Schifffahrt erlernt und betrieben haben,
, ts edigung dieser hochwichtigen Angelegenheit er Hoffnung
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währen heils po 8inzéelst f 1686 ĩ ; wahren, theils den Einzelstaaten die zur Entwickelung einer gedeihlichen Thätigkeit im eigenen Gebiete nöthige Selbstständigkeit zu erhalten
scheinen könnte, E würfe agen Das Reichsministerium des Handels glaubt endlich voll⸗ — schusses und der sversammlung zu handeln, indem es durch den Druck dieser vor— t 1
Der Entwurf zu einem deutschen Flußschifffahrts Gesetze zerfällt
. die zeauftragten der Einzelstaaten, He 5 zur gb ufgen Kenn tnistnah Der Reichs⸗ ö ndelsminister . . 15 6 si c s
Haändeisminister spricht sich über die Absichten, welche er dabei hegte,
ö 8 1 Rea Rear s ar 8 * s u m einem die Uebersendung an den Vorßtzenden des volkswirthschast⸗
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ᷣ die Schiff⸗ beraufsicht der Reichsgewalt und den Einzelstaaten, und im vier— 11 ö auf Die erste Abtheilung des
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpeditien des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. 57.
1849.
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sondere Dienstleistungen verstanden werden, soll für die deutsche Schiff⸗ fahrt gleichzeitig mit der Zolleinigung in Kraft treten, weil diese für J, n, i en. m die Hauptsache ist und ohne dieselbe die 36. ,. , n. gewichtigsten Bedenken unterliegen und e . eutende Schwierigkeiten sinden würde, In dieser Beziehung . ut nr auf die Unzuträglichkeit einer Aufhebung der Flußzölle beim Fortbestehen der Durchführabagaben und der Binnenzölle, und auf Lie Schwierigkeit, die zur Bestreitung der Ausgaben, für welche in Folz jener Aufhebung andere Mittel beschafft werden müssen, er— sorderlichen Summen ohne eine Zolleinigung aufzubringen, hingedeu— tet zu werden. . . w von der Reichs Versammlung bei der ersten Lesung des BVerfastungs-Entwurfs beschlossene billige Ausgleichung wird für die auf denen Abgaben von einiger Erheblichkeit „vom Reiche übernommen, sür die übrigen von den betreffe n= den Einzelstaaten getragen. Die letztere Bestimmung ist vorgeschla⸗ e,, eichterung . , . . ö Staate angehörigen hie sast allem in Betracht tominen, auch beinahe dus⸗ en Angeßß 91 19 (** z 2 s . großen gun fn n,, 6 ef 9 . JJ . gan er Iluß gebiete und Bezirke, jar uber dieselben hinaus liegender Gegenden Gewinn durch die Ersparung der Zölle, ohne daß sich berechnen ließe, wie hoch sich d. der einem jeden Staate durch die Erleichterung seiner Angehörigen zufallende Vortheil, mithin auch der am bllliaste nach Maßgabe des letzteren zu bestimmende Beitrag zu der . h 91 3 . D 198 32 er Aus⸗ gleichung belaufen möge. Von dem Rohertrage der Zölle werden zunächst die Erhebungskosten (jedoch unter billiger Fürsorge für die Beamten) und die irrthümlichen Erhebungen, sodann aber aut dem nämlichen Grunde, aus welchem bei den Flüssen, die nur . ( Staate angehören, die Entschädigung dem letzteren allein überlassen worden, die vom eigenen Verkehr erhobenen Abgaben ö Der zem! verbte: Reinertrag wird durch eine“ Rente ausgeglicht n. elbe bis der Summe, lche er⸗ forderlich ist, i en haftenden Renten die bekannten Rheinoctroirenten) nd die Kosten
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alt . zu bestrei nur insowei g diese Summe dem bisherigen Reinertrag te be⸗ stritten werden können, dauernd (aber ablösbar Abzug jener Lasten verbleibenden Ueberschuß
in 20 Jahren gänzlich erlöschende sein. Auf Verkehr entlaster, den Einzelstaaten würden die erbindlichkeiten, de⸗ nen sie bis her wegen der Zölle und aus dem Ertrage derselben ge⸗ nügten, abgenommen, ihr Haushalt würde nicht durch einen plötzli⸗ chen Ausfall erschüttert und das Reich doch allmälig von einem gro— ßen Theil der übernommenen Last befreit. Eine andere Entschäd⸗ gungsnorm ist für die Privatzölle und für den brunshäuser Zoll an⸗ genommen, bei dem letzteren namentlich für den Betrag der von der ausländischen Schifffahrt erhobenen Abgaben. ü 3
f als aus nach eine allmälig sinkende,
dio ear s ij dirse Weise würde der V
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Oesterreich, Ministern
Reichstag.
!: keiner zugegen. ellation an das Ministerium des auf seine Interpellation gestrige Antwort des Ministers tersuchung und
Sitzung vom 5. März. Geyer verliest eine In⸗ — 3 R Innern, worin er, mit vom 1. Februar und auf Stadion, auf gesetzli k (eatadipn⸗ auf gesetzliche Un— , age der Atten dringt, da das Ministerium eine n bahn Beschuldigung gegen ihn ausgesprochen un anticonstitutio⸗ 1 * . 8 129 2 992 1 91 ö ; 2 r . —ͤ . nelle Grundsätze in der Beurtheilung Tes Verkehres eines Deputirt n
9 3 92) * 1615 a F . j 6 3 ; ñ mit seinen Mandanten beurkundet habe. (Beifall. Es wird ein w l . . ' ö Antrag des Dep en Hatme e j ti
ö ö ö. bu irten Haimerl, den 146 Deputirte des rechten und linken Centrums und der Linken mitgefertiat babe eles
nken. Ce ĩ itgesertigt haben, abgelesen, der 21111 — . . I 7 ĩ ⸗ . zum Zwecke hat, bei der Berathung des 2ten Theils der Constitutlon o 2 37 de zeschäftsord ; c urf von dem 8 37. der Geschãaftsordnunng abzugehen, diesen Entwurf gar uicht früher in den Abtheilungen zu sonder: J . ondern am
„Marz die erste Lest ulassen Hai merl motivirt diesen T ; dan daß der 15 3 m 81 1B 9. M MUr tion dadurch am würdig⸗
danach sehnen, daß der jetziae
/ 26 ö . ö ön J aß 6 r jetzige i der Länder nicht fortbestehen könne, daß die Constitution zur edenheit fast aller Deputirten entworfen sei, und daß die De alte n den Ab mhssnns ; . 6 . . . batte in den Abtheilungen, wie man bei den Grunbrechten gesehen 2 22 T 3 60 .
(Beifall.. Es entspinnt sich
die Vollberathung nicht. beschleunige.
nun hierüber eine Debatte eren Res er Beschluß iß
die erste Lesung . nn * deren . Resultat der Beschluß ist:
d rie Lesung des Verfassungs⸗ Entwurfes in einer besonderen i bstimmung über
Sitzung am 15. März anzuhören, einstweilen nach A . l5 der Grundrechte die öffentlichen Sitzungen zu sistiren, um in den ö agen den Entwurf im Allgemeinen noch berathen zu lön⸗ 3 , m ,. . , i,. der Debatte liber rechte. Lom nicki spricht für sein Amendement 14 worin er verlangt, der Staat solle, wo die Gemeindemittel nicht aus⸗ ö ,. he, ,. Unterhalt der Geistlichen Garantie ge— wahren. Wird unterstützt. Pinkas beginnt mit einer unbedingke Anerkennung der ir n mn . n n, , nn , hältniß der Kirche zum Etaat w era . , . 3 . — . zum aat, entwickelten Grundsätze. Daß die hier archie von oben wirke, wie der Abgeordnete für Przempel ge⸗ sagt, sei faktisch, aber nicht rechtlich. Er erkenne bie christliche Re ligion ale ein Institut der Nächstenliebe, das keine Strafe kennen dürfe, als die des Gewissens, der Reue. Jeder Glaube müsse von unten lommen, nur der Segen komme von oben. Ireilich habe die katholische Kirche Instanzen von Bischof zum Erzbischof und zum Papste; aber diese Justanzen böten eben so wenig Garantieen, als die Instanzen von Welden zu Windischgrätz und von diesem zum Kai- ser Nikolaus. (Stürmischer Beifall,. Er widerlegt nun Haß lwanter, der behauptete, der Absolutismus sei der Kirche vom Staate anger rin g n worden. Er erinnert, daß die Kirche früher geherrscht habe s Cg H lichen Regierungen, dies beweise Gregsr MI. , Heinrichs Kaiser Hemmrich's in Canossa, wie die freiwillige 94 Her, The⸗ VIII. von England. Der Einfluß Kaiser ch. Ersterer sei resta's auf die Kirche habe deren Reform beabsschtigt.
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