Montag, 12. März. Im Schauspielhause.
erstenmale wiederholt:
m 3 Karl Gutzkow.
Vorstellung. von
5 Aufzügen, tag bezeichneten Schauspielhaus⸗Billets gültig; „Sttfrled“ noch zu verkaufenden
zeichnet sein. Im Opernhause.
41ste Abonnements- Ottfried, Schauspiel in Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauften,
35
ste Abonnements⸗
mit Sonn⸗ auch werden die zu Billets ebenfalls mit Sonntag be⸗
4106
Vorstellung: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth., von Tag⸗ lioni. (Fräul. Lucile Grahn, erste Solotänzerin . italienischen Oper zu London: Die Sylvhide, als erste Gastrolle.) k . ring Lustspiel in 3 Akten, von J. von Plötz. err Lange, vom Stadttheater zu Lübeck: Wi
als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. z ; ; 33.
KRönigsstädtisches Theater.
Sonntag, 11. Marz. Zum Gbbstenmale:
Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 5
lungen (12 Tableaux), von W. Friedrich. und arrangirt von Ed. Stiegmann.
Montag, 12. März. j
Oper in 2 Akten. Maslk von Bellini. (Anfang 63 Uyr.)
Dienstag, 13. März.
m ——
— — —
Berline
t ··
r Börse vom 10. NHäræx.
Donnerstag, 13. März. Zum 67stenmale:
Die Töchter Lucifer's. Abthei⸗ Musik komponirt (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma.
Die Töchter Lucifer's.
M echsel- Coumse.
D Fi. 256 FI. 30 Mr.
300 Mr.
.
30 Fr.
150 I. 1530 FI. 160 TAI
100 Thlr. I100 FI.
Amsterdam do. Hamburg- do. London
wien in 20 Xr. Aug burg - Breslau.
Leiprig in Courant im 14 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. Petersburg..
Gelcl- Coumse. 2zf. Brief. Geld. Preuls. Freiw. Anl 5 l015 101 gt. Sebuld- Seb. 3 793 79 Seeh Präm. Seh — — 983 K. u. Nm. Sehuldv. 3* — Wb —
Berl. Stadt- Obl. 5 98 do. do. 33 Westpr. Pfandhbr. 3 Grossh. Posen do. 4 do. do. 3
. 2 2 Ostpr. Pfandbr. 3 ö! — 1
Gem. Pomm. Ffdbr. Kur- u. Nm. do.
Schlesicche do.
. 86 Friedrichsd'ror. And. Goldm. à ôth.
Disconto.
90
109 Shpl. 3 Wochen —
do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk Anth -Sch -
Brief. Geld. ö — 142 — 142 1505 — 150 150 3 2136 2i si5 s1nj 900 893 — 1017 — Q 699 — — 95 — 6 56 27 105
Inländische Fonds, Pfömndbrief-, Kommiamdl - Papiere und
Geld. Gem. 913 682
Ausländische Fonds. Russ. Ilamb. Cert. do. heillope 3.4.8. do. do. 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A. do. v. Rthseh. Lst. do. Poln. Schatz O0. 4 do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200FI.— Pol. a. Pfdbr. a. C. 4
do. Part. 30411. IIamb. Feuer. Cas. do. Staats- Pr. Anl oll. 2. V Int.
Kurh. Pr. O. 40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.
do. do.
Poln, neue Pfabr. 500 I.
zz *
4 4
ö
Eis enhba hn - ACctienm.
Stamm- Actien. Kapital.
Tages- Cours Der Reinertraß wird nach ersoltzter Bekannim. 8 ours. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Siaat tzar.
Börsen- Lins-
Prioritüts - Aclien. Kapital.
1 4.
. . Tages- Coums. Säimmtliche Prioritüts-Actien werden durch z jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt
6, 000, 9000 4 8, 00,0 4 4,824, 000 4, 00 , 000 1, 700,000 2.3 6, 600 9, M0, . 0 13, 000,000 4. 500,000 1, 0651, 200 1. 400, 000 1, 300, 000 10,000,000 1, 500, 000 2, 253, 100 2. 400,000 1, 200.000 1.700, 000 1, 800, 000 4, 000, 000 5. 00, 000 1, 106,060 1,500,( 000
Berl. Anh. Lit. A. B.
do. Hamburg
do. Stettin Starg. .
do. Potsd. Magd. .. Magd. Halberstadt..
do. Leipziger Halle - Thüringer. . Cöln - Minden
do. Aachen. Bonn -Cöln PDüsseld. Elberfeld. . Steele - Vohninkel .. Niederschl. Märkisch.
do. Tweighahn Oberschl Lit. do. Litt B.
Cosel - Oderberg .. .. Breslau - Freiburg. . . Krakau-Oberschl. . . . Berg. Märk. .. ...... Stargard - Posen Brieg - Neisse. . ...... Magdeb. Wittenb. . ..
733 he, n, G.
51 6.
d7 B. 863 6.
55 n. u. E.
108 6.
495 6. 4 B.
65 2 * . 6.
49 2 483 16
— — 1 d — — — — — ꝛ
83 2
= , =
=
Quistungs - Bogen.
Aachen -Mastricht. 2, 750, 000
Aus ländl. Aclisn.
18,000,000
Friedr. Wilh. -Nordb. 8, 000,000 362 ba a. G.
Schluss-Course von Cöln-Minden 76 6.
Berl Anhaltt. J / do. do. II. Ser. do. Potsd. Magd... do. , / . ten,,
Nag deb. Leipziger.
Halle - Thüringer. . ..
Cal Min..
Rhein. v. Staat gar. 1.217, 000 do. 1. Erigrit it 2, 487, 250
do. Stamm-Prior. 1.250.000 Diüsseldorf-Elberfeld. 1,090,600 Niederschl. Märkisch. 4, 1756000
do. do. 3,500. 000 do. III. Serie. 2,300, 000 do. Zweighahn 252, 0900 do. do. 248, 000
Obersechlesische 371.200
Krakau Oberschl. .. 360.000
Cosel- Oderberg . . . . . 250, 00
Steele - Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser.
: 375.000 Breslau - Freiburg 100, 000
l, 411.800 5, 000.000 1.000.000 2, 367. 200 3, 132, 800
80 „000 1, 788, 00 4, 090,00 3.674.500
874 B. 92 B. 91 8 S8 B. S397 «. 95 R. J 10224 6.
= r
857 br. 93 n. 923 6.
— * w — — 2 2 —— — 6
Ausl. Stamm- Ach.
1.5006, 000
8. 525, 000 2, 6516, 006) 6.500, 060 4,300, 000
Leipzig - Dresden
udw. Bexbach 24 FI. , ,, Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.
8p.
/
von Preussischen Bank-Antheilen S7 Bk. 8
Bie Ronrungen haben sich heute auf ihrem gestrigen Stand behauptet,
Tiere dir Jer Umsatz in a len Effekten sehr beschränkt.
Auswärtige Börsen.
Dukaten 967 Br. Poln. Papiergeld
Breslau, 9. März. Friedrichs d'or 1135 Gld. gI4 Gld. Oesterr. Banknoten 90 u. scheine 7975 Br. Br. u. G.
Holl. und Kaiserl. Louisd'or 1127 Br. . hez 12 3. Seehandlungs⸗-Prämienscheine 2 50 Rthlr. 99 Posen. Pfandbriefe 4proz. 90 Gld., do. Z35proz. 81
Staats ⸗Schuld⸗
Gld. Schles. Pfand briese 35proz. 90, Br., do. Lit. B. 4proz. 92
Br., do. 35proz. 829 Gld.
Polnische Pfanzbriefe alte 4proz. 92 Br., do. neue A4proz.
915 Br.,
do. Partialloose a 500 Fl. 742 Br., do. Bank⸗Certif.
2 200 Ji. 137 Br. Russisch⸗polnische Schatz⸗ Obligationen a 4 pCt.
72 Br. Actien. Oberschles. Litt. A. u. Schweid. Freiburg. 82 Gld.
im,
92 Br. Niederschles. Märk. 713 G., do. Ser.
Breslau⸗
III. 94 Br. Ost⸗Rhein. (KAöln⸗Mind.) 78 Br. Sächs.-Schles. (Dresd.
Görlitz 75 Br. Neisse⸗-Brieg 35 Br.
Krakau ⸗Oberschles. 377
Br. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn 36 bez. u. Gld.
Hamburg, 8. März. 33 proz.
St. P. Oblig. 57 Br., 864 Gld.
. G, 7, Br, .
Bän. iz Br., 91 Gld. Jut. 105 Br., 93 Glo.
221
4
975 Gld. 195 Gld. Sb Gld.
Zproz. Br., 213 Gld. Bergedorf 673 Br., 67 Gld. Mecklenburg 34 Gld.
Hamburg ⸗Berlin
795 Gld. 102 Gld. 106 Br., 497 Br.,
Ard.
Altona⸗Kiel 865 Br.,
Zu theilweise etwas höheren Coursen war in mehreren Effekten
einiges Geschäft. Frankfurt a. M., S8. März.
In
einigen Fonds wurde
an heutiger Börse Mehreres umgesetzt. Oesterreichische Actien, Me⸗ talliques, bad. und kurhess. Loose, 3proz. Spanier, so wie Friedrich⸗ Wilhelms-Nordbahn, waren angenehmer, und deren Course stellten sich höher als gestern, dagegen blieben die 5proz. bad. und nassauer
Obligationen, poln. und österr. Loose und Integrale flauer.
übrigen Gattungen preishaltend. Oest. 5 pro. Met. 727 Br.,
Dividende 1189. 1176.
273 Gld.
797
7235 Gld.
= Bank Actien 6. Baden 50 Bl. 483 Br., 35 Fl. 273 Br., Hessen 275 Br., 274 Gld. Sardinien 293 Gld.
Alle ohne
Darm⸗
statt 56 zl. 79 Br., 695 Gid., 25 Fi. 227 Br., 223 Gld.
Span. 3 proz. 23 Br., 227 Gld. 500 Fl. 74 Br., 7375 Gld. 364 Gld. Bexbach 73 Br., 78 Gld. Paris, 7. März. 90 baar, 81 Zeit. Bark 2330. Span. Z3proz. 30. Amsterdam, 7. März.
3
1 * 7
Gld.
Zproz. 53. 80 baar, 54 Zit. 5proz. Anleihe 83 . 50 baar, 83. 40 Nordb. 470.
Der holl. Fond smarkt war beute
Poln. 300 Fl. Loose 95 Gld., Friedr. Wilhelms⸗-Nordbahn 37 Br., Köln⸗-Minden 787 Br.,
sproz. 83. Zeit.
icht bereutend, keine Gattung derselben war merkbar von ihrem ge⸗ rn = I J * rn Standpankt gewichen. — In Span. und Port. war wenig
68 46 2 * — * z 9 2
n,. keine Veränderung. war Mern a ᷣ Mynsnnnnnen wehen
* 8 ö ö . Nalin , F, ‚mnoz. neue 57 z. Gr. Mien ln C vn
gong , 9 3 * * d * . 2Iproz. 3 ;
*
1 8 ** ! 5. 1 25 2 . 4 227 ern 36 1
—
Me ner, D en chte. Berliner Getraidebericht on Am heutigen Markt waren vir Pier Heizen nach Qualität 531 - 63 Rthl⸗ Roggen loco 25 — 263 Rthlr.
3 rung. Von den übrigen fremden Fonds Femlich ansehnlichem Geschäft durch bessere londoner
Span. Ard. 113,
Dest. Met. 5proz. 703.
10. März.
6 6
pr. Frühjahr S2pfd. 24 Rthlr. bez. u. Br., 245 G
81 26
Mai / Juni a 25 Rthlr. Jun! / Juli 2635 a 26 Rthlr. Juli / Aug. 27 a 2653 Rthlr. e. loco 23 - 25 Rthlr.
6
cherstt, eine 198 — 21 Rthlr.
*
Wetter ist in dieser Woche stürmisch und mit einzelnen Ausnahmen trocken gewesen; die letzte Nacht war kalt.
loren, namentlich Weizen, für welchen die Berichte von den aus näherliegenden Kontinentalhäfen reichlich versorgten englischen Märk⸗ ten posttäglich flauer lauten, während hier eine entsprechende Preis⸗ Ermäßigung sich noch immer nicht einstellen will, was natürlich jeden Ankauf zur Speculation verhindert und die Ausführung der DOrdres, Fällen unmöglich macht. Vorräthe in der Provinz, den Marken und in Schlesien keines⸗ weges so bedeutend mehr, Jahres, indeß dürften dieselben den Bedarf des inländischen Marktes noch immer ansehnlich übersteigen, so daß über kurz oder lang eine Ausgleichung unserer Preise mit den englischen, auf Grundlage der letzteren, nicht ausbleiben kann. geringfügig, um zu solch einem Resultat zu führen; man kann sagen, daß wir in loco ganz ohne Vorrath von dem Artikel sind. Umsätzen seit Montag gelangten zu unserer Kenntniß 72 Wispel 9ispfd. gelber schlesischer schwimmend und 70 Wispel 90z„pfd. zu 57 Rthlr., 50 Wispl. 90pfd. abzuladen zu 57 Rthlr., Alles bei Ankunft zu bezah⸗ len; ferner 45 Wispl. 88 / 8ypfd. loco zu 5ß Rtolr., ca. 60 Wispl. gispfd. uckerm. zu 57 Rthir., 65 Wispl. 8S9.sM 90pft, pomm. zu 563 Rthlr. und 41 Wispl. sehr schöner weißer schles. 90pfd. in loco zu 595 Nthlr.
findet indeß zu den erniedrigten Preisen anscheinend etwas Frage zur Speculation, und Briefe, wie man sie gern nimmt, sind eigentlich nicht in großer Anzahl am Markt, eher etwas angenehmer war. 2 25 Rthlr. bezahlt, und dürften diese Preise noch ferner zu bedin⸗ gen sein; pr. Frühjahr wurde für S2pfd. Ibpfd. war 25 Rthlr. zu machen; pr. Juni/Juli ist S2pfd. mit 26. Rthlr. bezahlt und dazu eher
schlesische in loco zu 24 Rthlr. kaufen; ein Pöstchen von 69 Wispeln, 76 Pfd. schwer und sehr schön von Farbe, wurde zu 25 Rthlr. ge= nommen, um eine Ladung zu kompletiren.
Hafer loco nach Qualität 14— 15 Rthlt. „pr. Frühjahr 48pfd. 133 Rthlr. Br. ⸗ Erbsen, Kochwaare 28 — 29 Rthlr, „ Futterwaare 26 — 27 Rthlr, Rüböl loco 133 Rthlr. Br., 133 bez. „ pr. März 133 a 135 Rthlr. März April do. April / Mai 134 Rthlr. bez. u. Br., 133 G. Mai / Juni 133 Rthlr. Br., 133 G. Juni / Juli 1377 Rthlr. Br., 13 bez. Juli Aug. 1353 Rthlr. Br., 135 G. Aug. „Sept. 13. Rthlr. Br., 136 G. Sept. / Okt. 13 Rthlr. Br., 1244 bez. Oktbr. / Novbr. 124 Rthlr. bez. u. Br. Leinöl loco 104 Rthlr. Br. „Lieferung pr. April / Mai 105 a 10 Rthlr. Mohnöl 19 Rthlr., Lief. 183. Hanföl 13 Rthlr., Lief. 125. Palmöl 139 Rthlr. Südsee-Thran 115 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 145 Rthlr. verk. v pr. März 15 Rthlr. Br. pr. Frühjahr 15 11 a 15 Rthlr. verk. y Mai) / Juni 163 a 15 Rthlr. ö Jun /Juli 163 Rthlr. Br., 16 bez. u. G. Stettin, 9. März. (Ostsee⸗Ztg.) Wochenbericht. Das
Getraide hat im Allgemeinen an Interesse für die Käufer ver⸗
in den meisten als seien die
wieder einlaufen, scheint allerdings,
und Es
welche noch hin
als in der Regel um diese Zeit des
Für jetzt sind die Anerbietungen zu
Von
Roggen hat in dieser Woche nicht unbedeutend nachgegeben,
so daß die Stimmung gestern In loco wurde für 86 S7pfd. 24 24 Rthir. bezahlt, für
zu lassen als zu haben.
Getste bleibt vernachlässigt, und man kann jetzt 74pfd. schwere
Hafer, pommerscher, pr. Frübjahr 50 /„2pfd. zu 163 a 17 Rthlr.
angetragen; für Kocherbsen nominell 28 a 314 Rthlr.
Mehl, extra superfein Weiz Roggenmehl Nr. 1 2 Rthlr. pr.
Heutiger Landmarlt: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. 5 . 6 15 a 16
Rappfkuchen flau, 30 a 31 Sgr. Br.
Saamen. Pernauer Leinsaamen 85 Rthlr. gehaltenz in neuem rigaer wurde viel umgesetzt, die Meinung besserte sich wesentlich, und es wurde bis 7 Rthlr. bezahlt. Rother Kleesamen7 — 9 a4 Rthlr., weiß 6 a 8 Rthlr.
Spiritus. Bei dem Herannahen des Frühjahrs-Termins stellten sich Anfangs der Woche die Preise pr. Faühjasr mit denen für Platz⸗ waare gleich; letztere wurde zuletzt mit 247 — 24 96 bezahlt, pr. Frühjahr 24 6 angelegt, pr. Mai Juni 22 a 223 (66 gefordert, pr. Juni sJuli 215 und 22 56, pr. Juli Mlugust ,, . August 213 56.
Metalle. 2000 Ctr. Roheisen wurden zu 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. pr. Kasse ohne Abzug verkauft. Zink wurde zu 14 Rthlr. 14 Sgr. 2 45 Rthlr. gebandelt und ferner auf 44 Rthlr. geh alten. Spanisches Blei bän Rthlr.
Zink. Gestern wurden 500 Ctr. mit 45 Rthlr. bez.
Mit Butter ist es fester, obgleich noch keine höheren Preise be⸗ zahlt werden; feine Waare 6, a 6 Sgr., mittel do. 55 a 6 Sgr., ord. do. 45 Sar.
Fettwaaren. auf 168 Rihlr., 16532 Rthlr. ligte man 15 Rthlr. unverst.
en-, pr. Barrel 23 Sh. f. a. B.;
Etr.
Erbsen. 28 a 30 Rthlr.
71 1
—— 2
Galipoly⸗Baumöl fast ganz geräumt, man hält unverst. bezahlt; auf Lieferung bewil⸗ Malaga-⸗Baumöl wurde in laco mit 153 Rtblr. bez., auf Lieferung handelte man zu 15 Rthlr. In NKo⸗ kosnußöl wurde fast gar nichts a0handelt, man forderte jür Ceylon 15 Rthl „ für Cochin 16 Rthlr. ; Ceylon auf Lief. ist mit 15 Rthlr. käuflich. Palmöl. In vergangener Woche ging wenig darin um, man sorder: 135 Rihlr. für Loco-Waagre, doch ist zu 1353, ja sogar zu 13 Rthlr. ge⸗ handelt worden, auf Lieferung will Niemand unter, 133 Rthlr, ab⸗ geben, auf Leferung von Afrika auf Liverpool schwimmend ist sogar 135 Rthlr. bez. Südseethran wird fest auf 111 Rüiyhlr. geh., auf Lieferung zu 11 Rthlr. angeboten. Leinöl in loco immer noch sehr knapp, unter 1095 Rthlr. nicht zu haben, dagegen ist auf Lieferung pr. Frühjahr inkl. Faß now mit 105 Rihlr. anzukommen, br. berger Lberthran wurde mit 2053 Rthlr. gehandelt, auf 21 Rthlr. ferner gehalten, schottischer ist mit 19 Rthir. käuflich, blanker berger 24 Rthlr. bez., 3 Kronenthran 30 Rthlr. ; Rübsl bleibt in fester Haltung, obgleich in großen Umsätze vorkamen, in loco ist 135, 134, au . bez., pr. März 139 Rthlr., pr. Märꝛ Mpril 125 2 . . ** April „Mai 1215 Rthlr. bez., pr. Juni. / Juli 175. 12 Rthlr./ pr. Jali sMMlugust 134 Rthlr. bez., br. Aug. / Sept. . Sepi./ Ott. 123, 125 Rthlr. bez., zu letzterem Preise noch anzu⸗
123, kommen. . ö ö Nach der Börse. Privatnachrichten aus Berlin lassen den Stand der dänischen Frage wieder etwas , erscheinen. Wir hatten heute einen leichten Hagelschauer. In gien . verändert. Weizen nicht gehandelt, Roggen unverhndert, per Jul August S2pfd. mit 26 Rthlr. bez. und Geld, ( icht zu haben. unter 263 Rthlr. nicht Rübol, Septemb. / Octob. 126 Rthlr, , , , Spirilus aus erster Hand zur St le 3. , . . bez · aus zweiter Hand ohne und mit Faß 24 pCt., per Jul * — * pCt., 214, pCt. zu notiren. per August, 21 pCt. zu not . Zink in Regulirung 420 Rthlr. bez.
letzter Zeit keine auch 135 Rthlr.
November 12 Rthlr. bez.
Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei— gers sint Bogen 13 — 15 der Verhandlungen der zwei⸗ ken Kammer ausgegeben worden.
— 4 —
Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei. Beilage
— *
e,,
.
Deut schlan d.
Bundes Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.
DOesterreich. Wien. Bekanntmachung. — Die vom Kaiser ertheilte Reich e verfassung.
Hessen. Kassel. Stände⸗Verhandlungen.
Ausland.
Frankreich. Paris. Entwaffnung spanischer Insurgenten. — Das Wabl-Comité der Rue de Pouiers. — Erklärungen Louis Blanc's und Caussidiere'z in Bezug auf den Prozeß in Bourges. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Nachrichten aus New Joꝛt und Mexiko. — Vermischtes.
Niederlande. Aus dem Haag. Einkommensteuer.
Italien. Florenz. Observations-Lager bei Pistoja. nes Schreiben an den Minister Buffa.
Dr. Karl Christian Müller. (Nekrolog.
— Giobernti's offe⸗
Eisenbahn⸗Verkehr. Markt ⸗Berichte.
Uichtamtlicher T Deut schland.
Sundets - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., S8. März. (D. 3.) 182ste Sitzung der verfafsunggebenden Reichs-Versammlung. Tages— ordnung: 1) Ergänzungswahl dreier Mitglieder in den Wehr⸗Aus⸗ schuß. 2) Iweite Berakhung über die noch rückständigen Paragra— phen des Entwurfs der Grundrechte: Art. V. 68. 21 und 22, Art. VII. §. 30, Art. IX. bis XII. §S8§. 43 bis 48.
Vorsitzender Präsident Herr Ed. Sim son.
heil.
GSeilage zum
Aus der NatlonalVerfammlung treten aus: die Herren Bur kart aus Bamberg, Flottwell aus Münster, Hoffmann aus Ludwigs⸗ burg, Heubner aus Zwickau. (Letzterer jedoch erst nach Ablauf von vier Wochen. Dagegen treten drei neue Mitglieder in das Haus und werden der Abtheilung XIV. zugewiesen, die Herren Lauck aus München, Henkel aus Kaffel und Perthaler aus Wien.
Von Flottenbeiträgen werden fünf angemeldet: aus Tarnow im Posenschen, aus Göttingen, Guben, Freiberg in Sachsen und Wer— der an der Ruhr.
Der von Herrn Schultze aus Potsdam erstattete Bericht über einen Antrag des Herrn Vischer von Tübingen lautet auf Uebergang zur Tagesordnung. Desgleichen der von Herrn von Dieskau Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstattete Bericht, die in Bezug auf die Aufhebung der Spielbanken eingelaufenen Petitio⸗ nen betreffend.
Herr Vischer von Tübingen stellt heute in Wiederholung der seiner desfallsigen Interpellation zu Grunde liegenden Erwägungen den förmlichen Antrag:
„Die National-Versammlung wolle beschließen, durch die provi sorische Centralgewalt der österreichischen Regierung zu erklären, daß sie das Einrufen russischer Truppen in Siebenbürgen als eine Er⸗ schwerung ihrer aufrichtig und ernst verfolgten Aufgabe betrachten muß, alle deutschen Stämme in einen Bundesstaat zu vereinigen, zu welchem die nichtdeutschen Länder Oesterreichs in ein seine Kraft und Einheit nicht störendes Verhältniß treten, daß sie daher im Namen des Wohls der deutschen Nation auf ungesäumte Entfernung der russischen Truppen aus Siebenbürgen und auf beruhigenden. Auf⸗ schluß darüber dringen muß, ob und wie die osterreichische Politit die Interessen Deutschlands gegenüber den xrussischen Eingriffen in den Donau Fürstenthümern zu wahren gedenkt . ,
Der Antrag wird dem Verlangen . Vischers gemäß auf den Nusschußwega zur Berichterstattung verwiesen. . ö nul g , , r den Wehr Ausschuß bleibt für heute ausgesetzt, weil ö . Vorschlagszetteln anstatt neun, nur
Namen verzeichnet sind. ö ö . aaf bie Besprechung verzichtet werden ist, kommt Ar⸗ tikel V. §. 21 der Grundrechte nach den für die h. Lesung belt Verfassungs⸗ Ausschusse gestellten Vorschlägen zur n,, Da das Ergebniß durch Aufstehen und Sitzenbleiben zweifelhaft lei . müssen Zettel Abstimmungen vorgenommen , ,, ö . . ersten Falle für einen Zusatz der Minderheit des , . Corporationen“) im zweiten, Falle (mit 185 gegen 1 , ö. für die von Stavenhagen, Teichert und Genossen beantragte, as 4 und die Flotten Man chen ö . erklären. Ji Peschluß erhoben wird demnach in folgender Gestalt: ö wel, , n. 8 214 Jeder Pal ch hat das Recht, ,
Bitten und Beschwerden n,, an ö an die Volks⸗ Vertr d an den Reichstag zu wenden. .
,,, kann sowohl von Einzelnen, als von Corporatio
nen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden.
Beim Heer und der Kriegs-Flotte jedoch nur in d
, winstult Naar 777 3st es die, Disziplinar Borscht fen bestimmen. der Behörden ist nicht , . ichen Thätigkeit
er Weise, wie
„Eine vorgängige Genehmigung : nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtli zer . zu ö . .
en so wirb ohne Besprechung angenommen:
en VII. 8. 3. r , , soll so geordnet aa n,
daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter in Staat un Gemeinde aufhört.“
Ein Zusatz . J
ĩ würde: „Personen“ wird mit 22. ,
,, Desgleichen werden abgelehnt die Anträge Nanwerde
und Würth's von Sigmaringen, die auf Vermögens und Einkom⸗
mensteuer hinauslaufen, der Antrag der Ausschuß⸗ Minderheit auf
Aufhebung der Abgaben ven not wendigen Zckensmitteln, ferner
mehrere Zusatz⸗ Anträge, die den Schutz der Arbeit und vesche a
Verbindlichkeit der Gemeinden zur Ernährung „unfreiwillig Arbeits⸗
loser! aussprechen wollen.
Ueber Artikel IX. 8.
r ü 8 1 wonach hinter einzelner 223 gegen 197 Stimmen
43 sindet eine kurze Diskussion statt. Herr Moritz Mohl will dem Staate die Oberaufsicht über die Ge⸗ meindewaldungen erhalten sehen, damit sie nicht verwüstet, sondern
407
Preußischen Staats-Anzeiger.
Sonntag d. 11. März.
ai. w .
bedeutendem Umfange, daß sie dis 35 pCt. des gesammten Waldbe⸗ standes betragen. Herr von Bally verwendet sich ebenfalls für das Oberaufsichtsrecht des Staates über den Grundbesitz der Ge⸗ meinden aus staatsökonomischen Gründen. Herr, Raveaux, aus Köln nimmt aus den sehr ernsten Reibungen, die in seiner Heimat⸗ stadt zwischen Bürgern und Soldaten vorgekommen sein sollen, Ver⸗ anlassung, auf die Nothwendigkeit der Bürgerwehr hinzuweisen. In dem Fortbestande der stehenden Heere in ihrer bisherigen Gestalt er⸗ fennt er nicht blos eine unerträgliche Finanzlast, sondern auch eine stete Gefahr für die Freiheit des Volkes. Er empfiehlt daher die Annahme jener Bestimmung der Ausschußminderheit, nach welcher unter den Grundrechten der Gemeindeverfassung auch die „organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr“ aufgezählt werden soll. Herr Wigard, der als Berichterstatter dieser Minderheit auf tritt, erblickt in der Oberaufsicht des Staates über die Gemeinden nur die Wiederherstellung der alten Büreaukratie. Was dagegen die allgemeine Volksbewaffnuͤng anlange, so sei sie eine der ersten und allgemeinsten Forderungen des deutschen Volks gewesen, deren Erfül⸗ lung in 8. 43 ihre passende Stelle finden werde.
Herr G. Beseler: Wollten Sie die Gesundheits⸗-Polizei und die Sicherheits Polizei ausschließlich in die Hände der Gemeinden legen, so würden Sie die allgemeine Wohlfahrt gefährden. Die Volksbewaffnung gehört in eine deutsche Wehrverfassung, aber nicht in die Gemeinde Verfassung. Herr Raveaux ist bei seiner Anfüh⸗
( * 1 * 4 8 * 9 rung von den Vorfällen, die sich in Köln begeben haben sollen, den Beweis schuldig geblieben, daß dergleichen durch das Vorhandensein einer Bürgerwehr hätte vermieden werden können. Das Wort „Sol⸗ dateska“, welches hier gebraucht worden, wie überhaupt den Gegen⸗ satz zwischen Volkswehr und Soldaten weise ich mit Entrüstung zu rück. (Lärmender Widerspruch und Hohn von der Linken.) Wir in Preußen wenigstens kennen keinen Unterschied (Gelächter von dersel⸗ ben Seite) und es ist nicht vaterländisch, einen Theil von Staats⸗ bürgern mit dem Schimpfnamen „Soldateska“ zu belegen, einen Theil, sage ich, der vielleicht bald unser Stolz sein wird. (Beifall von der Rechten und aus der Mitte. Zischen von links.)
Die Abstimmung über Artikel 1X., §. 43 liefert folgendes Er⸗ gebniß:
„Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung:
a) die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter; .
b) die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeinde-Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, unter gesetzlich geordneter Ober— aufsicht des Staates; ;
c) die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes;
9) Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel“,
Verworfen wird in Abstimmung durch Namens aufruf mit gegen 1833 Stimmen der Zusatz zu a., daß bei der Wahl der Gemeinde Vorsteher 2c. das Bestätigungsrecht der Staats ⸗ ausgeschlossen sei. Ferner der Zusatz é. heit des Verfassungs Ausschusses: Theil der allgemeinen Volkswehr“ — 151 die gewöhnliche Abstimmung, theils durch freiwilliges Zurlichzieher der Antragsteller.
Darnach wird die Fortsetzung der Berathung über die Grund rechte auf die morgende Sitzung vertagt.
Fernere Regierungs- Erklärungen sind von Strelitz und Württemberg eingegangen und dem Ausschusse vom Präsidium bereits zugemittelt. 9M des Hauses wird ein Protest gegen die vom Wehr⸗-Ausschusse vorge legte Kandidaten⸗-Liste eingebracht. weist der Vorsitzende aus der . Wehr-Ausschuß in seinem vollen Rechte befinde.
Eine kurze Verhandlung über, die morgende Tagesordnung endet mit Bestätigung des bereits bezeichneten Gegenstandes wozu noch bie heule ausgesetzte Ergänzungswahl in den Wehr⸗Ausschuß kommt, worauf der Prästdent die Sitzung 2 Uhr Nachmittags schließt.
Der Ministerrath hat fol⸗
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Mecklenburg
Oesterreich. Wien, 7. März. ende Bekanntmachung erlassen: . . am heutigen Tage den Völkern
ten forstwirthschaftlichen Grundsätzen verwaltet werden. Die e , e sind in mehreren Staaten Süddeutschlands von so
Se. Majestät haben , . Oesterreichs eine Verfassung zu verleihen . . gh ni . nr . darzulegen, welche Allerhöchstdieselben zu diesem Schritte bestimmt haben. Es wird durch diese Verfassung unser großes Vaterland zu Einem Ganzen, vereinigt und somit jenes Werk zu Stande gebracht, das Se. Majestät in Ihrem Kntritts⸗ Manifeste vom 2. Dezember v. J. als Aller hõöchst Ihre Aufgabe be⸗ zeichneten. Durch die endliche Feststellung der freien, den Bedärfnissen der Jeit entsprechenden Institutionen sollen nun die von Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand den Völkern zugesicherten und von unserem Monarchen Franz Joseph bestätigten Freiheiten und Rechte zur Wahr⸗ heit werden; es soll durch die Feststellung und Abgränzung aller Staats⸗ gewalten, durch die Regelung der staatlichen Verbältnisse dem schwan⸗ fenden, unruhigen Zustande, dem Zustande der Revolution, in wel⸗ chem sich Oesterreich seit einem Jahre befindet, und der bei längerer Fortdauer das politische, geistige und materielle Wohl der Völker zu untergraben droht, ein Ziel und Ende geietzt werden. .
In diesem wichtigen, ernsten Augenblicke ist es die heilige Pflicht der Behörden, mehr als je sich ihren hoden Beruf vor Augen zu halten. Es liegt ihnen ob, ihre ganze Thätigkeit, ihren ernstesten Willen daran zu wenden, daß den Gesetzen die vollste Geltung ver⸗ schafft werde; es lieat ihnen ob, den Feinden der Ordnung, res Ge⸗ srtzes mit Entschiedenheit entgegenzutreten und dadurch den Staats« bürgern den unverkümmerten Genuß der wahren Freiheit zu sichern.
Das Bewußtsein, das Veiständniß ihrer Pflicht muß den Behörden die Mittel an die Hand geben, um in jedem Falle ihrem Berufe im vollsten Umfange nachzukommen. Belehrung gegen Zweifelnde und durch Mißverständniß oder falsche Auffassung Schwankende, eindring⸗ liche Vorstellu gen gegen Irregeführte, energisches Auftreten gegen Jene, welche Andere zu verführen, von der Bahn des Gesetzes ab⸗ zuleiten wagen, entschiedenes Vorgeben gegen jede Ungesetzlichkeit, jeden Wizerstand gegen das Gesetz, oder die gesetzliche Autorität wird zunächst Aufgabe seder Behörde sein.
Der Munisterrath wird mit allem Nachdrucke mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln darauf dringen, daß Alle, in deren Hände die Regierungsgewalt gelegt ist, ihre Schuldigkeit thun; er darf und wird nie zugeben, daß von Seiten der Behörden Zweifel und Schwan⸗ ken in der Ausfülhrung ihrer Pflichten eintrete, er wind vielmehr mit Festigkeit darauf bestehen, daß dieselben ihre Aufgabe lösen. Auf die⸗ selbe Weise müssen aber auch alle Diener der Krone die ihnen unter⸗ stehenden Organe anhalten, auf daß durch einheitliches Zusammenwirken der gemeinschaftliche, große Zweck der Beruhigung des Landes, der Förderung des Volkswohles, der Wahrung, Belebung und Kräftigung der neuen verfassungsmäßigen Einrichtungen erreicht werde.
Der Ministerrath ist der festen und innigen Ueberzeugung, daß es in der Hand der Behörden liegt, Ruhe, Ordnung, Friede und
und in dem gleichzeitig er⸗—
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Behörde eben dieser Minder⸗ „Organisirte Bewaffnung als
letzterer Satz mit 242 gegen Die anderen zu §. 43 beantragten Zusätze fallen theils durch
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Verfassungs⸗ Von 119 Mitgliedern
Hinsichtlich dieses Protestes aber Geschäfts Ordnung nach, daß sich der
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Gesetzlichkeit zu erhalten, den Institutienen der Verfassung Oester⸗ reichs Geltung, dem Gesetze Achtung zu verschaffen; diese Urberzeu⸗ gung macht es ihm aber auch zur Pflicht, allen Staatsdiener n die strengste, persönliche Verantwortung für dieses ihr Wirken aufzulegen und nochmals in diesem großen Momente mit allem Ernst und Nachdruck den Ruf an sie ergehen za lassen, mit Festigkeit und Entschlossenbeit ihre Pflicht zu erfüllen und treu und unabänderlich festzuhalten an den Grundsätzen der Verfassung, die Se. Majestät unser allergnädig⸗ ster Kaiser seinen Völkern zu gewähren geruht hat. Olmütz, den 6. März 1819. Der Ministerrath: Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Brück. Thinnfeld. Kulmer.
Die von dem Kaiser ertheilte Reichsverfassung für sas Kaiserthum Oesterreich lautet:
1. Abschnitt. Von dem Reiäiche.
8. 1. Das Kaiserthum Oesterreich besteht aus folgenden Kron⸗ ländern: Dem Erzherzogthume Oesterreich ob und unter der Enns, dem Herzogthume Salzburg, dem Herzogthume Steyermark, dem Kö⸗ nigreiche Illyrien, bestehend aus dem Herzogthume Kärnthen, dem Herzogthume Krain, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, der Markgrafschaft Istrien und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete, — der gefürsteten Grafschaft Tyrol und Vorarlberg, dem Königreiche Böhmen, der Markgrafschaft Mähren, dem Herzogihume Ober⸗ und Nieder⸗-Schlessen, den Königreichen Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Krakau, dem Herzogthume Bukowina, den Königreichen Dalmatien,
roatien und Slavonien mit dem kroatischen Küstenlande, der Stadt Fiume und dem dazu gehörigen Gebiete, dem Königreiche Ungarn, rem Großfürstenthume Siebenbürgen, mit Inbegriff des Sachsenlan⸗ des und ber wiedereinzerleibten Gespanschaften Kräszna, Mittel⸗ Szolnok und Zarand, dann dem Distrikte Kövar und der Stadt Zi⸗ lah (3 llenmarkt), den Militairgränzgebieten und dem lombardisch⸗
Cordon.
venetianischen Königreiche.
Diese Kronländer bilden die freie, selbstständige, untheil⸗ Erbmonarchie. und der Sitz
58 * bare und unauflösbare constitutionelle österreichische
§. 3. Wien ist die Hauptstadt des Kaiserreiches der Reichsgewalt.
§. 4. Den einzelnen Kronländern wird ihre Selbstständiakeit innerhalb jener Beschränkungen gewährleistet, welche diese Reiche ver⸗ fassung feststellt. U
§. 5. Alle Volksstämme sind gleichberechtigt und jeder Volks⸗ stammè hät ein unverleßlig es Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.
§. b. Die Gränzen des Reiches und der einzelnen Kronländer dürfen nur durch ein Gesetz verändert werden.
§. 7. Das ganze Reich ist Em Zoll- und Handelsgebiet. Bin— nenzölle dürfen unter keinem Titel einge ührt werden, und wo solche zwischen einzelnen Gebietstheilen des Reiches gegenwärtig bistehen, hat deren Aufhebung so bald als möglich zu erfolgen. Die Aue son= derung einzrlner Orte oder Gebietstheile aus dem Zollgebiete und der Einschluß fremder Gebiete in dasselbe beeibt der Reichsgewalt vorbehalten.
§. 8. Die Wappen und Farben deg Kaiserthiüntis und der cim zelnen Kronläuder werden beibehalten.
II. Abschnitt. Von dem Fsaiser.
§. 9. Die Krone des Reiches und jedes einzelnen Kronlandes ist, in Gemäßheit der pragmatischen Sanction und der österreichischen Hausordnung, erblich in dem Hause Habe burg- Lothringen.
z §. 10. Die Bestimmungen der Hausgesetze über die Groß⸗ jährigkeit des Thronfolgers,
dann über die Einsetzung einer Vor- mundschaft oder Regentschaft, bleiben in Wirksamfeit.
§. 11. Der Kaiser nimmt zu seinem bisherigen Titel noch jenen eines Großherzogs von Krakau und eines Herzogs der Bukowina an.
§. 12. Der Kaiser wird als Kaiser von Oesterreich gekrönt. Ein besonderts Statat wird diesfalls das Nähere bestimmen.
§. 13. Der Kaiser beschwört bei der Krönung die Verfassung, welcher Schwur von seinen Nachfolgern bei der Krönung, so wie von dem Regenten bei Antritt der Negentschaft geleistet wird.
§. 14. Der Kaiser ist geheiligt, unverletzlich und wortlich.
8. 15. Der Kaiser führt den Oberbefehl über die gesammle be⸗ waffnete Macht entweder persönlich oder durch seine Feldherren.
§. 16. Der Kaiser entscheidet über Krieg und Frieden.
5. 17. Der Knmser empfängt und schickt Gesandte und schließt mit fremden Mächten Verträge, Bestimmungen in solchen Verträ⸗ gen, welche dem Reiche neue Lasten auflegen, bedürfen der Zustim—= mung des Reichstages. ĩ !
§. 18. Der Kaiser verkündet die Gesetze und erläßt die b züg⸗ lichen Verordnungen. Jede Verfügung bedarf der Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers.
§. 19. Der Kaiser ernennt und entläßt die Minister, besetzt die Aemter in allen Zweigen des Staatsdienstes und verleiht den Adel, Orden und Auszeichnungen.
§. 20. Im ganzen Reiche wird im Namen des Kaisers Recht gesprochen. 3.
§. 21. Dem Kaiser gebührt das Recht der Begnadigung, der Strafmilderung und der Amnestirung, vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen in Ansehung der Minister. ö
5§. 22. Das Münzrecht wid im Namen des Kaisers aus- geübt.
unverant⸗
l N hschnẽ itt. Von dem Reichsbürgerrechte.
g Für alle Völker des Reiches giebt es nur Ein allge⸗ meines österreschisches Reichebürgerrecht. Ein Reichsgesetz wird be⸗ stimmen, unter welchen Bedingungen das österreichische Reichsbürger⸗ recht erworben, ausgeübt und verloren wird. 3. .
§. 24. In keinem Kronlande darf zwischen seinen Angehörigen und jenen eines anderen Kronlandes ein Unterschied im bürgerlichen oder peinlichen Rechte, im Rechtsverfahren oder in der Vertheilung der öffentlichen Lasten bestehen. Die rechtskräftigen Urtheile der Ge⸗ richte aller österreichischen Kronländer sind in allen solchen gleich
irksam und vollziehbar. : ö ö. 25. Die Freizügigkeit der Persen, innerbalb der Neichs⸗ gränzen unterliegt keiner Beschränkung. Die Freibet der Aue wan derung ist von Staats wegen nur dutch die Wehrpflicht beschränkt.
§. 26. Jede Art von Leibeigenschaft, jeder Unterthan gl eite oder Hörigkeitsverband ist für immer aufgeboben. Tie Betretung
§. 23.
des österreichischen Bodens oder eines österreichischen Schiffes macht jeden Sllaven frei.