1849 / 70 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die richterliche Gewalt. 1 §. 109. Die Gerichtsbarkeit wird selbstständig durch vom Staate be—

§. 132. Jeder Fremde, welcher sich auf österreichischem Gebiete befin⸗ det, genießt den Schutz, welcher den Personen und Gütern im Allgemeinen vom Staate gewährt wird, mit Vorbehalt der durch ein Gesetz zu bestim⸗ nenden Ausnahmen.

8. 133. Die Constitution kann weder ganz noch theilweise aufgehoben werden. Nur in Fällen des Krieges und Aufruhrs und nur von der R 4 Rthlr. Jahr.

andtages wird auf drei Jahre

Landtag unter Ausschreibung Das Abonnement beträgt:

2 Athlr. für 4 Jahr. Alle Post ⸗Anstalten des In⸗ und

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18, 49, 50, 527 53, 58, gelten.

61,

§. 92.

1849.

) 6. Der

eme, r mem, m,, eme, , e ,. ,, , , me e, m m m.

Amtlicher Theil.

; Deutschlan d. Oesterreich. Wien. Aufruf des Gemeinde - Raths an die Bewohner Wiens und Beschlüsse desselben. . Bayern. München. Verhandlungen in der Abgeordnetenkammer: Schlund's Aeußerungen über Hannover; Interpellationen über Verfügun⸗ gen von Behörden; das Einquartierungsgesetz; die Verbreitung der seend⸗

blick an sogleich in der National · Versammlung anwesend waren. Ein Han- noveraner, Herr Lang J., sei sogar Alters- Präsident gewesen. Im Uebri= gen bezwecke er nichts weiter, als Herstellung der Richtigkeit der Thatsachen durch Aufnahme dieser Erklärung ins stenographische Protokoll der heutigen Sitzung. Herr Schlund (Heiterkeit): Er müsse bemerken, daß er sich bamals nur versprochen, dags Wort National · Versammlung“ statt des s Wortes, „Centralgewalt“ gebraucht habe; seine „umstehenden Nachbarn“ Sgraphischen Berichte. Vertagung der Kammern. hätten ihm dies auch sogleich bemerkt, und er habe für hinreichend gehalten 86 Dresden, erf . der beutschen Grundrechte. 49 , das eine Wort an die Stelle bes anderen zu seßzen. Bgannover. Hannover. Erklärung des hannovers Ber ichti allein Herr Thin enn, f icht it di . ten bei der Centralgewalt. ärung des hannoverschen Bevollmächtig⸗ noch keineswegts . e n,, ö. . Mecklenburg Schiverin. Schwerin. Schlund gegen die Königlich hannoversche Regierung, als habe sie die

Neuß. Gera. Vertagung? des Land tags. Vornahme der Wahlen verweigert, bleibe so noch imme stehen Bremen. Bremen. Reformfes. ; PDr. Prell interpellirt wegen einer durch ie Regierung von Mittel uslan d. franken veranlaßten Verfügung des Forstamts Altdorf (Frhr. v. Paschwitz) 8. 31 Pesth. Erklärung des Banus Jellachich gszen den Jorstgehülfen Jegel on Nürnberg, wonach sich diefer vor Rin= Frankreich. National-⸗Versammlung. Die Staatgraths· Nommis⸗ tritt seines Postens wegen der Anschuldigung, rechtfertigen soll, daß er Rir⸗= . ö gegen weniger d ; . ) . son⸗ Großbrita 6 6. Sicherheits maßregeln. Banbbericht. Vermischtes. . Min . , n,, ö. W en, Eugres-Emkäufer aus Fraukfart 4. M., Bayern, beson rosbritguien und Irland. London. Heneral' Napset ng cnen. Wöcdsertinftai6mfhereen nichts wie und otreis auf ben Heg' Kei bedeutend . Ei⸗ , . . e . Der Schlachtbericht Lord ,, 1, . ideen ff bin solche Tuche, welche zur Sough s. —= Parlamentsverhandlungen. Diplsomafssche Korresno ö Min Trager jener Verfug Den Präsidenten . setzt: heilweise i 5 . . . . über die Schifffahrtsgesetze. n fm, e üs ern amen Welden in. Ansbach, wegen dieser, die schamloseste Ee e lie ee ö. r g 6 . . , , , nach Kalifornien sich eig ten, CFgrobe und mi . Der Untergang eint Uuöwandererschiffs? 1c gr , . . 1. willkür enthaltenden Verfligung zur Verantwortung zithe und von seinem namentlich von der Thätigkeit der deutschen National ⸗Versammlung mmen. Zu bedauern ,, daß . 1 , ,. nigten Staaten von Nordamerika. = Bermischs k ,, , ,, ,, ) n, , Erg n gr . taillisten mehr als gewöhnlich fehlten, da , , Schweden und Norwegen. Stockholm. Marine Budget. Aus Haachlorschung zu und wendet sich, gegen die weiten Interpellation desselben höhte Wichtigkeit und drängen zur endlichen Entscheidung; dabei sollte 3. ö Blättern besprochenen In- Bayern seine volle Vertretung sinden. Andererseits werden die Be⸗

be sonders Es

Er habe heute privatim mit dem Herrn Mi- nister gesprochen, derselbe habe gesagt, es unterliege keinem . daß die Gemeinden sich die stenographischen Berichte anschaffen; als er Stöcker) meinte, dies würden sich dieselben nicht getrauen, habe der Herr Minister versprochen, noch heute oder morgen die Ermächtigung hierzu an die Re⸗ gierungen hinausgehen zu lassen. Schluß der Sißung.

Bayern. München, 9. März. (Bayer. Bl.) In der heu / igen Sitzung der Kammer der Abgeordneten befanden sich am Ministertische die Herren von Lesuire, Br. Aschenbrenner, von Klein schrod und Staatsrath von Beisler; dann die Ministerial-Räthe Her⸗ ren von Betzold, von Coulon, von Wanner, von Molitor, Pfeuffer und Hänlein. Graf von Bray nimmt seinen Sitz unter den AÄb⸗— geoꝛrbneten ein, die vollzählig auf ihren Bänken anwesend sind; die Gallerien sind stark gefüllt. Herr von Beisler bestieg die Tri⸗ büne und kündigte der Versammlung die Vertagung mit folgenden Worten an; „Ich habe der hohen Versammlung aus Auftrag Sr., Majestät des Königs eine Mittheilung zu machen, site betrifft die Ihnen bereits früher angekündigte Vertagung. Die damals dafür angeführten Gründe bestehen zum Theil

seines Antrages n, .

gemacht werden. ; . ö zutreten. J §. 115. Am Sitze der Central-Regierung besteht das oberste Reichs— gericht, dessen Präsidium und die eine Hälste der Näthe der Kgiser, dessen Vicc-Präsidenten und die andere Hälste die Länderkammer erwählt.

Dieses Reichsgericht darf nur in einem einzigen Amte fungiren.

§. 116. Das oberste Reichsgericht hat als einzige Instanz das Nichteramt auszuüben: 1) bei einer Klage auf Genugthunng wegen Ver letzung constitutioneller Rechte durch Amtsfungirung der Staatsbedienste ten (§. 114); 2) wenn es sich um Absetzung, Suspension oder Versetzung eines Richters handelt; 3) in allen Streitigkeiten zwischen den Reichslän— dern unter einander und in Kompetenzstreitigkeiten der Central und Län⸗ der⸗Regierungsgewalten; 4) bei Anklagen gegen die Reichs-Minister und . Länder Chess; 5) bei Verschwörungen oder Attentaten gegen die Person ) diese des Staatsoberhauptes, den Reichstag oder gegen einen Landtag. z

Von den Staatsbeamten. Die besonderen Verhältnisse der nicht zum Richterstande

Die Legislatur Periode jedes 8 ̃ ; ' festgeseh n . 2 . stellte Gerichte ausgeübt. Patrimonialgerichte dürfen nicht bestehen. Ka 8 C 1 1 6 * r Wahlen e z K ; Rei a e 5 . . de,, . . 6 S. 1140. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Sie können Auflöfung scmuntlicher. Tandcage nur durch einen Urtheilsspruch des obersten Reichsgerichtes von ihrem Amte ; n i ifruhrs 52 ; §. 91. 1 en in ihrer Wesenheit auch für die Landtage zu r d gierungsgewalt mit vorläufiger Zustimmung der legislativen Gewalt oder, falls 8 Rthlr. « I Jahr. 62 und 63 haben in ihrer w 5 ihrer eigenen Zustimmung an einen anderen Posten versetzt werden. Von den Kreistagen und Gemeinden. 8. 111. Kein Richter darf neben seinẽm Amte eine besoldete Stelle vor derselben darf eine theilweise Suspension der constitutionellen Rechte ohne Preis-Erhöhung. f. . selgsechzeitiß mit den Landtags-Abgeordneten auf dieselbe tung annehmen . . . verfügt werden. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Folgen dies Zei einzelnen Nummern wird Kreises gebildet, die gleichzeitig he. hl gewählt werden. Sollte nach dieser S. 112. Die Qrganisation der Gerichte, die Feststellung der Gehalte es imm. ö pelter Anzahl gewahßlt werden, der Mitglieder des Richterstandes, die Bestimmung derjenigen höheren Ge— Von der Revision der Verfassung. Bestimmung die Anzahl ögansbheten beg berresenben Land ages, o hal . n i öff. . S. 134. Die gesetzgebende Gewalt hat das Recht, zu erklären, daß als die Gefammtzahl der Abgeordneten des 5 Vi⸗ Kreistage werben durch Kandidatenlisten besetzt, und die Art und Weise der Bildung dieser Kan— eine A ii ! n i, er i enllichen Jahressitzung am 15. Oftober nach dem didatenlisten, wird durch ein organisches Gesetz geregelt werden. Beson— Nach a. ,,,. Reichstag von Rechts wegen aufgelöst und . . w . 4 , rung berufen. Außerordentliche Sitzungen werden ; ; n, 8 , muß gog 3. zusammenberusen werden. . ; Sitze der Kreis 3 . Handels-, Wechsels⸗, See und Berggerichte. S. 135. u . ö J is Chefs nah eigen . 8§. 113. Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und von ein— meinschaft mit dem Kaiser über die der Newvision unterworfenen Ber I 1 n, D i en st a 9 den 1. Drittheiles der Kreis-Abgeordneten anberaumt. ö P zur Gültigkeit eines Beschlusses, der cine wirkliche Verande⸗ ö §. 3. In den Wirungskreis des Kreistages gehören: und Verwaltungs⸗Behörden entscheidet ein durch das Gesetz zu bestimmen- ung herbelführen soll, ist es nothwendig, daß in jeder der beiden Kammern ordnungen unter Beobachtung des Reichsgemeinde⸗Gesetzes, so wie die Be der Gerichtshof. Die Sich erheits⸗Behörde steht keiner Gerichtsbarkeit zu. wenigstens drei Viertheile ihrer Mitglieder anwesend seien und wenigstens k Di [ 8D * . ö 31 stãtigung der Siatuten ker einzelnen Gemeinden. b) Die Ueberwachung im Falle einer Verletzung der durch die Ver fassung festgestellten staatsbür— glbstimmung muß über Namensausruf mündlich geschehen. Die Land en. ) Die Entscheidung über alle Streitigkeiten zwischen Gemeinde oder gerlichen und politischen Rechte zum Gegenstande einer gerichtlichen Klage tage haben'sogleich nach Schluß des fonstituirenden Reichstages zusammen— ,,, , und Vorstände im Berufungswege nach Bestimmungen

gi. ; 8 fen steht das Recht zu, ken ö binets- und Ministerial⸗Justiz ist unstatthaft. 8. 50. Die Auflösung der wi, Reg; a der §5. 45 ö ö ö. len Nen . : ; ; ,, , n . ich fi entfernt oder an Rang und Gehalt beeinträchtigt, suspendirt und nur mit ier . 5 diese einzuholen unmöglich, wäre, gegen üachträgliche Rechtfertigung in allen Theilen der Monarchle , , , erde Abgeordneten des betreffenden . 5 Die Kreistage werden aus Abgeytdn h von der Regierung annehmen. r ; geschehen dürfe, hat ein besonderes Gesetz zu bestimmen. der Bogen mit 25 Sgr. berechnet Weise und Dauer in doppelten e n B mung bet Abgeordneten, ines Rreses grö ; rrichtsposten, welche der Monarch nach früher öffentlich bekannt zu gebenden nd ewalt he 2. . . irgend eine Anordnung in dieser Constitution die Nevision nöthig mache. es bei der einfachen Anzahl zu verbleiben. ͤ dere Gesetze bestimmen die Einrichtung und den Wirkungskreis der Militair-, ̃ ; . . eue Reichs eschlie sod i 3. e ; . n, , ] neue Reichsta beschließt odann Ge⸗ Durch die Kreis-Chefs nach eigenem Ermessen oder über Aufforderung eines l 9 ht sod⸗ in e ander unabhängig sein. Ueber Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichts- Punkte. 1) Die Gemeindeangelegenheiten. a) Die Entwerfung der Gemeinde— §. 114. Auch die Entscheidungen der Veiwaltungs-Behörden können wei Drittheile der Anwesenden in jeder Kammer zugestimmt haben. Die J n h att. und Kontrolle aller Gemeinden in der Gebahrung mit dem Stammvermö d) Die Entscheidung über Heimatsrechte und ver

Mesß⸗ Bericht. S., 2. März. Die Messe naht sich

welche sich zu derselben aus allen besonders aus der Provinz Preußen auch aus Brody, Warschau und zahlreich eingefunden hatten, und Abreise nach der Hei

des Gemeindegesetzes. . 3E Fus v 5 ges zFFrantfünrt a. D. * ihrem Ende; die Einkäufer, Gegenden des Vereinslandes und dem Großherzogthum Posen, 8 ; * * . 88364 anderen Octen des Königreichs Polen schicken sich alln zl r Abrechnung

mat an.

2) Die Kreisstraßen und sonstigen Kreis-Communicationsmittel. 3) Exrichtung von Sparkassen und Leih-AUnstalten. 1) Die Besorgung jener Angelegenheiten, welche nur die ganze Kieis— Gemeinde oder mehrere Bezirke derselben betreffen. 5) Außerdem wird dem Kreistage, wenn er es im Interesse des Krei ses für nothwendig findet, innerhalb der Schranken der Reichs- und Landes- Gesetze zur Regelung und Verwaltung überlassen. a) Das Volks-Unter richtẽ und Erziehungswesen mit deni Rechte der Bestimmung der Unter richts Sprache und der Sprach ⸗Gegenstände, jedoch mit gleich gerechter Beachtung der Sprache des Kreises. b) Das Armenwesen. () Die Kran— ken⸗ und Humanitäts-Anstalten. d) Die lokalen frommen Stiftungen. e) Die Einrichtungen zur Hebung des . . ur Bestrei. Gesetz geregelt werden, welches, ohne die Regierung in der Wahl der aus Dis tles sge haben das Recht, Kreis- Auflagen zur Bestrei— führenden Srgane zweckwidrig zu beschränken, den Staatsbeamten gegen . willkürliche Entfernung vom Amte und Einkommen angemessenen ö

; . gewährt.

2 Sendung

a e älig

. Erlaß des Großherzogs.

'rfen wir einen Rückblick auf das Ergebniß der Messe, so ist

eine „gute mittelmäßige“, in einzelnen

eine „gute“ zu bezeichnen. . und Bukokins, besonders in ordinairen und mittleren 2 bis 4 Rihlr. höheren Preisen, in feineren Gat⸗

Desterreich.

§ 117 ge⸗

hörigen Staatsbeamten, einschließlich der Staatsanwalte, sollen durch ein

4 8

verkauft worden. j 3m k . mehrere Hamburger, haben

aber Letzteren hat hauptsächlich

der

§. 94. tung der Kreis-Bedürfnisse zu erheben. ers §. 95. a) In jenen Reichsländern, die nur einen Reichskreis bilden, hat der Landtag zugleich die Functionen eines Kreistages. b) Dem Lan— . des-Chef steht das Recht zung ,,, 6. nicht zugleich Landtage sind, ö , ing gen. unter Ausschreibung neuer Wahlen aufzulösen. s . ö sgaben des Reiches müssen für je— 8. e Siehe S. 14. Den Gemeinden wird die Selbstberechtigung des . w . über alle Angelegenheiten, welche ausschließlich das Gemeinde-Interesse be , ,. . . schrlich durch ein Gesetz fe stgesetzt, welches treffen, innerhalb der durch das Reichs-Gemeindegesetz und die Gemeinde— n , . en. ö , jahrlich esetz sestgesetzt, ordnungen festgesetztin Gränzen zugesichert. . . 36 n, . . für die Reichskassen dürfen nur, in De Rech , . soweit sie in . Staatshan shalts- Etat aufgenommen oder durch besondere inslande bäeschränkte sich auf. Tille ulld und . . . b) Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Gemeindeverband. «) Die selbst Gesetze , , ,. J eff der Steuern und Abgaben aber der von englischen woll und halbwollenen, Waaren ständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten und die Handhabung der Orts- . . 9 ,,,, . ann nur durch ein Gesetz sich überhaupt . , m, hat, . ; ; . ; polizei. 4) Die Veröffentlichung ihres Haushaltes und in der Negel Oef⸗ eingeführt und eine Befreiung oder ein Nachlaf j die Lager nicht überfüllt. Für die Verkäufer war deshalb und weil * m . 14 er Theil fentlichkeit der Verhandlungen. Die Beschränkung des Rechtes, die Auf von den Einkäufern aus Polen und Brody nicht unbedeutend gekauf ö ö. , . ) ö , nahme in den Gemeindeverband zu verweigern, und des Rechtes, das Ge— wurde, das Geschäft befriedigend. In vereinsländischen wollenen ö. . Sekanntmachungg. . eine Berfassungsverletzung in der Verkündung solcher Bestimmungen und . Es gehen häufig Gesuche um Ueberweisung von Eintritts Kar- wehalte sich seine Anträge vor. Freiherr von?Lerchen feld bätie Ken In- nung, daß eine kurze Vertagung des Landtages eine befriedigende Er= ledigung herbeiführen werde. Es hesteh⸗ also auch in Bezug auf

meindegut und Stagtsvermögen der Gemelnde zu veräußern und zu bela⸗ halbwollenen Waaren war der Verkauf gleichfalls nicht unbedeu— . . ürf ie J sten, enthält das Reichs-Gemeindegesetz. , GJ t im Anstellung 2c. per Stadtpost unfrankirt an mich ein leipellanten, ihn unterbrechen zu dürfen. Die Instruction sei von ihm aus= 6. 3. inene Waaren waren gesucht; die Niederlage der erdmanns⸗ ,, , . ah nn . daß die Portofreiheit des Präst⸗ gegangen aus Veranlassung der Ereignisse des 18. Oftober zu München Der Reichsrath besteht aus je einem zu gle . ö j 8 Pra Demolition des Pschortschen Brauhauseß wo die Truppen müßig der f ; . ö. w jezt kein Bedenken gegen die Vertagung. Die Königliche Botschaft, die ich Ihnen mitzukheilen hab itet: Maxi ini z habe, lautet: Maxi- milian von Gottes Gnaden z. Unseren Gruß zuvor, Liebe und Ge⸗

8 98. . sic ar 4 f ie ü ie S s för ite Briefe er⸗ ü s : si i x sich auch auf die durch die Stadtpost beförderten Briefe er Plünderung zusahen, weil sie keine Instruction hatten und auf die Requi⸗ treue! Wir finden Uns bewogen, in Erwägung, daß durch die Bil=

Reichslandes. Jeder Landtag hat drei Individuen vorzuschlagen, was jedoch nicht der Fall ist. sition ei vll K . bench der Kaiser das Mitglied des Reichsrathes ernennt. . )Ich ,, . sssentlichen Kenntniß, um der sition ge. Civil Kommissärs warteten. Von einer Handhabung des Stand 8. 93. Die Mitglieder des Neichsrathes werden auf sechs Jahre er— angenehmen Nothwendigkeit ülberhrben zu seir . arfrült- Lech Land lesess sich micht in ber, Instruction, fondenn nur zarum daf 6 n drei zu drei Jahren zur Hälfte erneuert. Sas obs be ir 3 nen RNothwendigteit überhoben zu sein, dergleichen unfran- wenn ein Verbrechen verübt werde, die bewaffnete Macht Alles zu dessen an DJ J 53 8 / 5 * . 8 irtèe (He 2 zelche e r iche C ass. = 3. f . e 7 s. j 640 . n h 4. f . z h . . z n n welche Mitglieder aus dem ersten zusammentretenden Reichsrathe treffe n, J e J . ö. . 9 . . ö 6 2 , , , der geseßgtecbenden Mitglieder, aus Bem ersten z ntrete Neic ĩ t n, uneröffnet zurückzusenden. Büre ei. Mehrere Redner verlangen das Wort hiergegen. Der den Vor⸗= hätigkeit bei d berst ) / ; ch Ablauf des dritten Jahres austreten. Die Ausgetretenen sind , . 9. 35. ig f) e Pr3ß Fön,. * . . hatigkeit bei den obersten Verwaltungsstellen eintreten mußte schon nach Ablauf l l Berlin, den 11. März 184 sitz führende zweite Präsident E Hegnenbe n TX ; . . , ,, . c der März 1849. h füh 3 Präsident Graf Heg berg giebt dasselbe nicht, da Folge welcher dem Landtage in der nächsten Zeit die nöthigen Vor⸗= lagen für seine Berathungen mangeln würden, nach den Bestimmun⸗ gen des Tit. VII, §. 23 der Verfassungs-Urkunde den Landtag bis zum 10. April J. J. zu vertagen. Wir verbleiben Euch mit Kö⸗

wieder wählbar. Der Präsi eine Interpellation nicht mit Umgeh der Tagesord i olli Der Reichsrath erwä— szch ez Vorstand und häst seine Der Präsident der zweiten Kammer. nme , en mich hit mgehung agesordnung zu ciner völli—= §. 100. Der Reichsrath erwählt sich seinen Vorstand und hält seine Gra . ; gen Debatte benutzt werden könne, Ein weiterer Interpellationspunłkt be⸗ niglicher Huld und Gnade gewogen. Nymphenburg, den 7. März 1849). Maximilian. von Lefuire. Dr. Aschenbrenner. Belger?

Versammlungen am Sitze der Central-Regierung. trifft die neulich vom Abgeordneten Waibel erwähnten Erzef 8 3 Mi, Rn ss⸗ 86 ei ckäar 9 erden Sfiimme 3nr is 9. s ö. e bin Besch fe bes Mlichar es erden durch Stimmenmehr ten. Prell will Details liefern, Dies wird jedoch, da . eine figenj⸗

von Kleinschrob, Stagtsrath. Auf Königlichen Allerhöchsten Befehl

der Generalsecretair Ministerialrath Benning.“ ̃

Nach

. 9 . liche Interpellation nicht verknüpft ist, beseitigt. von Beisler ergänzt die Die gespannteste Aufmerksamfkeit folgte diesem Vortrage.

Schutz

wanderung nach Kalifornihh. Abgeordneten, wegen einer in vielen bayerischen Italien. Nom. Der englische Agent. struction, Lie durch, das hiesige Landwehrbrigade⸗Kommando erpedirt' wunde. schlüsse, die wir von dort in der nächsten Zukunft zu erwarten haben Anhaltspunkte geben, um die inneren Angelegenheiten von Bayern

drückte Stimmung. Diese Instruction sei aus dem Ministerium gekommen und werde daher von Bör fen 85 . . diesem vertreten. Dr. Prell hebt aus der fragli L ehr ⸗-Bri⸗ j ĩ ĩ 5 ĩ is j Börsen- und Handels⸗Nachrichten. . Hrn fe Bier . . . mit mehr Sicherheit bemessen zu können, als dies bis jetzt geschehen ö Kandwehr ermächtigt und aufgefordert worden, in, gewiffen Fällen ö . . wunde, ei nn,, Steinwürfen auf das Militair 2c. ohne Wei⸗ b , . 969 ine esetz⸗ Entwurfs angekün⸗ teres oon Hie, und Schußwaffe Gebrauch zu machen. Diese VBestimmune digt unter, der Voraussetzung, daß derselbe noch vor der Vertagung gen standen in völligem Widerspruche mit' den Bestimmungen des Straf. zur Erledigung kommen könne, und daß dazu nicht viel Zeit nöthig rechteg ins besondere über das Standrecht und deffen Verkünk ung. Er sch— seingmerde. Diese Hoffnung hat nun nach vierzehn Tagen sich nicht ver= wirklicht; mittlerweile drängen die Ereignisse. Ueberbies hegt der neu= eingetretene Finanzminister in Bezug auf die sen Gesetz⸗ Entwurf die Hoff⸗

wahrscheinlich „sehr gut“ geworden sein würde.

5 1 va zer Umsatz lel f . . ; Wagren war der Umsatz lebhaft, Die Zwangs -Anleihe. Ge—

baumwollenen licoes. . r Absatz in euglischen barmwollenen Waaren nach dem Ver

Beilage.

.

r —ᷣ· m , , m dmr r-

14

Absatz nen schon früher immer

Y

bestimmt werden. . . §. 121. Die Aufnahme von Staatsanlehen, so wie

von Garantieen zur Last des Staates, findet nur auf Grund eines

se tz 68 statt. ( ; ö . ; 8. 122. Ueberschreitungen des Staatsvoranschlages T s ni ste

die Uebernahme Ge

! l und 811 81 11 16e dürfen nur über elt.

dorfer

8

einenfabrik hat fast ganz aufgeräumt.

Ir ; en ging viel um; warschauer deutende Einkäufe wurde weniger in seidenen Bändern gemacht. (8

kundge⸗

. ric, rinm gegengezeichnete, gehörig machte Verordnungen geschehen und sind dein YMerrhornge“ Cen f. ie sten Zusammentreten zur Genehmigung vorzulegen.

§. 123. Die allgemeine Reichsrechnung muß jährlich nebst einer Ueber sicht der Staatsschulden dem Reichstage vorgelegt und die Entlastung der Reichs-Regierung erwirkt werden.

Il. Landes⸗-Finanzen. ster

S. 124. Siehe §. 85. Die Reichsländer dürfen zur Bestreitu ig der Aus⸗ lagen für Landeszwecke eine Auflage, welche eine Bewachung der Kontrolle an den Gränzen der Kronländer gegen einander oder gegen die Nachbar— staaten nothwendig macht, nur über Genehmigung der gefetzgebenden Reichs— gewalt bewilligen.

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Abgeordneten jedes aus

rr II IM . 1— ‚—

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besonders haben die Dagegen deren Einkauf ist

eine neuen Mu—

seidenen Stuhlwan

(vä*spe if cht J Gäste nicht unbr 8

1

die Jahreszeit noch zu früh, und auf dem Platze sein. In kurzen Waaren Glas der Verkehr mittelmäßig. hes Leder war viel auf dem en konnten bearbeitete Leder nur zu gedrückteren Prei 53, 2 3. 4 5 Von der bewaffneten Macht. ö. are c , . , S. 125. Die Organisation der Seemacht, so wie die Art „Der Verkan 1 nicht übersehen, weil der ihrer Ergänzung, wird durch ein Reichsgesetz bestimmt, welches auch die Art Wollmarkt erst jetzt begonnen hat. * 1 Zuführen, 3u demselben sind ͤ . nicht unbedeutend und finden schon zu 5 bis 10 Rthlr. für den Cent—

Porzellan und

war geringer Umsatz, in

lake 91 wit 8 3660 2x Platze und wurde rasch ver⸗

kauft; da

sen, als

leipziger Neujahrs 66 1

Abg ereist: Der Fürst von Pückler nach Branitz.

—— 1 21

von Lerchenfeld gegebene Erklärung über die Instruction damit, daß er der

Re 244. 1 . . ; 1 ita mtlic er 1 J eil Aufrechthaltung der Ordnung und dem Bestreben nach öffentlicher Sicher— 5 8) ; . . heit ein Recht der Nothwehr vindizirt. Schmitt von Nürnberg befragt ben

Handelsminister um die endliche Beantwortung seiner Interpellation wegen

zeit gefaßt. ĩ 8

heit fn , in Wolle §. 102. niste ). .

rathes ohne Stimmrecht persönlich oder durch Stellvertreter beizuwohnen.

Reichsminister sind berechtigt, den Sitzungen des Reichs— Land- und ;

8 Die 9 ti

der Beförderungen zu regeln hat. §. 126. Die Stärke der Land wird durch ein Reichsgesetz, und zwar S. 101., Der RNeichsrath hat, bei seinem beschleunigt abzugebenden festgesetzt. Gutachten die besonderen Verhältnisse aller Kronländer und die Gränzen §. 127. Zur Verwendung von der legislativen Reichs- und Ländergewalten vorzugsweise zu berückichtigen stimmung des Reichstages erforderlich, und zu erörtein. wenn fremde Truppen das Staagtsgebl §. 105. Das Reichs⸗-Ministerium ist befugt, in allen Fällen, in wel— §. 128. chen es ihm angemessen erscheint, das Gutachten des Reichsrathes ein oder mehr Einwohnern bestehen. zuziehen. gesetz geregelt. §. 106. In Fällen, wenn Krieg erklärt, Friedens-, Handels oder 8. 125. sonstige Staatsverlräge abgeschlossen oder provisorische Gesetze im Verord- ruhen und nungswege eingeführt werden, muß das RNeichs-Ministerium das vorläufige Gutachten des Reichsrathes vernehmen, ohne an dasselbe gebunden zu sein. §8. 107. Der Reichsrath hat die Verwendung der Reichs -Finanzen, Schuldenwesen, die Gebahrung mit dem Tilgungsfonds und die Aus— §. 1 und Vernichtung des Papiergeldes zu überwachen. §. 108. Der Reichsrath hat die Subrepartition der bewilligten direk⸗ ten Reichssteuern auf die einzelnen Kronländer zu prüfen und zu begut— achten. Sitz der Central-Regierung.

§. 103. Dem Reichsrathe sind alle Gesetz-Entwürfe, welche die Cen— tral-Regierung beim Reichstage einbringen will, zur Begutachtung vor zulegen.

Ihr

Die bewaffnete Macht zur Ausführung der

det werden. Allgemeine B

das O.

gabe

Reichsfarben genommen.

2 8 2. .

Die Nasionalgarde muß wenigstens in allen Orten von 10090

Gesetze nur auf Requisition der Civil Behörden und in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen verwen

: Das Wappen des Kaiserthums bleibt unverändert. ben des Hauses Habsburg-Lothringen: weiß,

§. 131. Tie Stadt Wien ist die Hauptstadt des Kaiserthums und der

und Seemacht und deren Ergänzung immer auf die Dauer eines Jahres, . im Laufe dies Truppen fremder Staaten ist die Zu⸗ welche auch eingeholt werden muß, et betreten oder durchziehen sollen.

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den, weil mau

2. ; n Das Detail e Eintichting wird burch enn Reicht⸗ J nn Woche an. kann zur Unterdrückung innerer Un— Luxus waren.

Pferde

Von den estimm ungen. wi ie Far⸗

1 Ackerpferde, roth und gold, werden als lckerz

zjezeichnen.

2

sten sich legitimirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiesen werden wird.

Zu Mandatarien werden die hiesigen Justiz-Kommis— sarien Justizrath Mettke und Justiz-Kommissarius Hanff in Vorschlag gebracht.

1) der Friedrich Wilhelm Hausding, geboren im Jahre Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 13848.

1799, ein Sohn des zu Sorau verstorbenen Ju— Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.

stiz⸗ Amtmanns Hausding, welcher nach einer An— J

zeige aus dem Jahre 1830 beabsichtigt h ĩ . ö —ᷣ 5 .

r zone i T irgel zu ö 1 1464 . , 9 . ö i n 65

Algier einzuschiffen seitdem aber keine Nachricht ö Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns

von seinem Aufenthalle gegeben hat 2 Johann Heinrich Krüger mittelst Verfügung vom 6. Mai 35 . v. J. von uns der Konkurs eröffnet worden und der

2) der ehemalige Hufar Friedrich S ; . 86 Friedrich Steuernagel, ein Xn ö ,,,, ; ss ,

S D ? F N . 3

Sohn des Dragoner Steuernagel, vor dem Jahre Justiz⸗Kommissarius Kroll der Masse zum Interims

1796 geboren, welcher sich ul ar jobben Sah Kurator bestellt worden, haben wir einen Termin zur in ee, Segen id. . Anmeldung der Forderungen an die Masse, imgleichen aufgehalten haben soll, 2 z Niederrhein, zur Erklärung der Gläubiger über Beibehaltung des 3) der Glasschleifer Ferdinand Leopold Redde, gebo Interims⸗-Kurators, eventualiter Wahl eines anderen ren den 22. März 1807, ein Sohn des e s. Kurators und Konkradiktors, auf born in der Niederlausitz verstorbenen chens . den d. Ih nic, Vormittags t hr, Pfarrers Redde, welcher in den Jahren 1829 . vor dem Herrn Land und Stadtgerichts-Rath Günther 1839 nach Amerika ausgewandert ist und zuletzt hierselbst anberaumt, zu welchem wir die unbekannten im Jahre 1837 von New-Nort geschrieben hat, Gläubiger mit der Aufforderung, in demselben ihre An⸗ so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh⸗ sprüche gehörig anzumelden und nachzuweisen und un—⸗ mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben und ö dem Rechts nachtheil vorladen, daß die Ausbleiben⸗ Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in n, . . e chen an die , werden dem auf ä ühlt, ihnen damit ein ewiges Stillschweigen den Ersten Juni 1849, Vormitt, Elf Uhr, . i e, Gläubiger wird 3 . vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, int Ge⸗ ift len e gen , . denselben die Justiz-Kom— schäfts Lokal des Königlichen Ober Landesgerichts hier— Thorn 1 ih n Denn ing in Vorschlag gebracht. selbst anberaumten Termine persönlich oder durch einen ronthi n ,. mit Vollmacht und Information versehenen Mandatar = un ladtgericht. Nachricht zu geben und die Identität ihrer Person nach— uweisen, widrigenfalls die Verschollenen für todt er= lärt und das zurückgelassene Vermögen unter ihre näch-

Bekanntmachungen.

509 ö Folgende Personen:

7331 Das Stadtgericht

der Königlichen Residenzstadt macht hierdurch bekannt: sidenzst mach

Erklärung des verschollenen Israeliten Wolff Detmold auf Antrag des über das Vermögen desselben bestellten Kurators, Dr. Wagener hierselbst, die gegenwärtige Ediktal-Ladung verfügt wor— den, so wird hiermit 1) der vorgenannte Verschollene zur Meldung binnen Jahresfrist von heute an, mithin bis zum 26. No vember 1849, unter dem Rechtsnachtheile aufgesor— dert, daß er im Nichterscheinungsfalle für todt er— klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll; ferner werden alle Personen, welche über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, zu deren Mitthei— lung, und zugleich . für den Fall der demnächstigen Todes-Erklärung etwanige Erb- und Nachfolge⸗-Berechtigte zur An— meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver— schollenen auf sie keine Rücksicht genommen wer— den soll, aufgefordert. Gegeben Hannover den 25. November 1848. Das Stadtgericht der Königlichen Residenzstadt. Rr rn.

Nachdem behufs Todes⸗

726 E dil t al!⸗ V ad u n g.

Auf Antrag der Gläubiger ist zu dem Vermögen des Holzhändlers Georg Heinrich Müller allhier Konkurs eröffnet worden.

Gerichts wegen werden daher die bekannten und un— bekannten Gläubiger Müllers, so wie überhaupt Alle, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Rechts—⸗ grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch bei Strafe des Ausschlusses von gegenwärtigem Kreditwesen und

ner erhöhten Preisen raschen Absatz. Von Federn, eebo . werd ser Woche erst die Hauptgeschäfte gemacht; es läßt sich

wegen ausgeblieben sind

uxuspferde c J. rden, sind nur wenige abgesetzt. Am besten verwertheten sich gute

wosür 80 bis 129 Rthlr. gezahlt wurden.

Im Allgemeinen ist die Pferdemesse als eine „mittelmäßi Der Ankauf beschränkte sich auf das nothwendigste V

Roßhaaren, Schweineborsten und Wachs

werden

aber voraussehen, daß solche nicht so umfangreich wie sonst sein wer⸗— che Zuführen des unterbrochenen Weichsel-Ueberganges

Messe fängt erst im Laufe dieser

Geschäft der

Auf den Pferdemarkt mögen an 2000 Pferde gebracht sein, von

; 1 m d nme gute Zug- und Wagen⸗ und 75 gewöhnliche

n, für welche übertriebene Preise gefordert

ittelmäßige“ zu Be⸗

//

bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geladen,

den April 1849 ; an hiesiger Gerichtsstelle zu rechter Gerichtszeit entwe der in Person oder durch genugsam legitimirte und in⸗— strnirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre bei gedach tem Kreditwesen habenden Forderungen zu liquidiren und gebührend zu bescheinigen, darüber mit dem RKon⸗ kursvertreler und der Priorität wegen unter sich binnen drei Wochen zu verfahren und zu beschließen, hierauf

den 31. Mai 1849

der Publication eines Präklusiv Bescheides, welcher in Ausehung der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sodann

den 14. Juni 1849 . der Pflegung der Güte und nach Befinden der Abschlie⸗ ßung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen oder über den Vergleich sich nicht erklären, für einwilligend geachtet werden sol— len, dafern aber eine Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte,

2 30.

den 18. Juni 1849 der Inrotulation der Akten, und endlich . den 31. Juli 1819 der Publication eines Locations Erkenntuisses, welche rücksichtlich der Außenbleibenden für geschehen geachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme der künstig an sie ergehenden Ladungen Bevollmächtigte in hiesigem oder an einem anderen benachbarten Orte bestellen. 3. . zu g e, Eythra bei Leipzig, den 2. Dezember 1848. Die Angerschen Gerichte daselbst. Böhme, Ger.-Dir.

22 8 Ben t sch land.

Oesterreich. Wien, 10. März. (Wien. 3.) Der Ge⸗ meinde⸗Rath der Stadt Wien hat nachstehenden Aufruf an die Bewoh⸗ ner der Hauptstadt erlassen: „Mitbürger! Se. Majestät unser Al— lergnädigster Kaiser haben den Völkern Oesterreichs am Aten d. M. eine Verfassung zu verleihen geruht, durch welche unser Vaterland ßen Ganzen vereinigt, der Bestand desselben für eine neue Reihe von Jahrhunderten begründet und die wahre Freiheit aller Mitbürger gewährleistet wird. Insbesondere ist im §. 3 der Verfassungs⸗Urkunde: Wien als die Hauptstadt des Kaiserreichs und der Sitz der Reichsgewalt erklärt. Hierdurch ist die sichere Bürgschaft ge⸗ geben, daß der alte Wohlstand in unsere Mauern wiederkehren uͤnd eine segensreiche Zukunft uns erblühen werde. Mitbürger! An uns ist es nun, dahin zu wirken, daß jenes erhabene Ziel erreicht werde, welches unser gütiger Monarch bei der Verleihung der neuen Ver— fassung Oesterreichs vor Augen hatte; an uns, den constitutionellen Thron mit altbewährter Treue und Anhänglichkeit zu umgeben und Alles, was in unseren Kräften steht, zur Förderung der Macht, des Glanzes und der Einheit unseres theueren Vaterlandes beizutragen.“

Der Gemeinde⸗Nath hat ferner beschlossen, wegen Verleihung der Verfassung eine Deputation von zwölf Mitgliedern mit einer Dank⸗— Adresse an Se. Majestät den Kaiser nach Olmütz zu senden, eine Vertrauens-Adresse an die Minister zu richten und den Fürst⸗ Erzbischof zu bitten, ein feierliches Dankamt in der Stephans-Kirche zu halten.

Bayern.

zu einem ße

München, 6. März. (N. Münch. Ztg. und Nürnb. Kor.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abge⸗ ordneten befinden sich am Ministertische Herr von Beisler, Minister des Innern, dann die Ministerialräthe von Wanner, von Betzold, von Coulon, von Habel, Hänlein und General von Heideck. Nach Verlesung des Protokolls erhält Herr Thinnes das Wort:

Es sei den Abgeordneten erlaubt, an den stenographischen Berichten Korrekturen vorzunehmen, und das sei nur billig, weil es ben Stenographen begegnen könne, daß sie die gesprochenen Worte mißverstehen. Durch die Korrektur werde dergleichen Irrtümern vorgebeugt. Aber so weit könne dieses Recht nicht gehen, Thatsachen, die angeführt wurden, entweder ganz wegzulassen oder andere dafür einzusetzen. Herr Schlund (allgemeine Hei⸗ terkeit) habe in der letzten Sitzung, gesagt, der König von Hannover habe sich geweigert, die Wahlen zur National-Versammlung vornehmen zu lassen, sei aber dazu genöthigt worden, und daraus habe Herr Schlund dann den Schluß, ziehen wollen, daß die Versammlung eine wirklich souveraine konstitui- rende sei. Schon damals habe er (-Herr Thinnes) sogleich Widerspruch eingelegt, die Unrichtigkeit dieser Angabe gezeigt, dargethan, daß die Vornahme der Wahlen in Hannover so wenig als anderwärts auf ein Hinderniß stieß, daß es sich vielmehr nur um verzögerte Anerkennung der später errichteten Centralgewalt ge⸗ handelt habe. Nun habe aber Herr Schlund die stenographischen Proto⸗ kolle in ber Weise korrigirt, daß, er die von ihm selbst , Thatsache weggelassen, und dafür die seinige (ödie des Herrn Thinnes) an die Stelle

Ministerium eintreie und so diese dringliche schoben werden könnte, gung der Kreisregierung außer Wirksamkeit gesetzt und die in Mittelfranken angedrohte Execution sistirt werde. Auf Anregung des Abgeordneten Schad wird vom Präsidenten eine im Einlauf genannte Zuschrist der württember⸗ gischen Abgeordneten Anerkennung der Grundrechte aus. darüber, daß in der heute ausgegebenen bezüglich der Grundrechte auf jene gegen große Sorgfalt verwendet sei, während

durch ihn eingereichten Adressen 2 fehlen.

gesetzt habe. So weit könne doch die Befugniß zu Korrekturen nicht gehen! Er inüsse nochmals wiederholen, daß die Hannoveraner vom ersten Augen

thung und Schlußsfassung über den Antrag des Abgeordneten Pr. Noßbach, die betreffend. sind gehörigen Beheizung und Licht abzugeben“, erhebt der missär von Habel das Bedenken, daß der Artikel in fast unausführbar sei. Ausschuß gegeben werde, wo ohnedies auf Anregung des Abgeordneten Nar bereits für ein allgemeines Gesetz über Einquartirung Vorarbeiten stattfinden. berücksichtigen sei, namentlich auch, gen Gage nicht auf völlig eigene Stockingersche Antrag wird

Wort, sei, , stenographischen Berichte gestellt haben und wonach dieselben von Land und Stadtgemeinden so dürfen, als die Neue Münchener Zeitung. habe diesen . nächsten Sitzung darüber berichten werde. von schon mehr als sechzig an die National-Versammlung, worin um wirthschaftlichen über Freizügigkeit und ö. I . fchon für en, die Unterzeichner theilten nicht die so häufig aufgetauchten Befürchtun⸗ Jen vor einer unbedingten . gin i Interesse der Einheit sei, besagten Ausschußanträge Sitzung im eben der Herr Minister Beisjer nicht anwesend ist,

Graf Bray erklärt, daß dies eine spezielle Kennfniß zu deren Darlegung er den be—⸗ Schmitt Da morgen ein neues Sache auf die lange Bank ge— so müsse er beantragen, daß heute noch die Verfü⸗

ber Brandassekuranz. des Referats und der Ziffern voraussetze, treffenden Königlichen Kommissär bedürfe.

Kammer verlesen. Sie drückt ihren Beifall über die Dr. Ru bner befragt das Präsidium Zusammenstellung der Adressen die unbedingte Geltung derselben unter den anderen allein von den (Nach der gedruckt vertheilten Uebersicht beträgt die Zahl der bei der Abgeordnetenkammer vom 20. Januar bis 1. März eingereichten Adressen für unbedingte Anerkennung der Grund⸗ rechte 466, die der Adressen gegen unbedingte Anerkennung, insbesondere gegen Gewerbefreiheit, 1123.) Der Präsident, Freiherr v. Lerchenfeld, erklärt dies als ein Versehen der Sekretariatsgehülfen, für das er nicht ver⸗ antwortlich sein könne, zu dessen Berichtigung er aber gern beitragen werde. Es wird hjerguf zur Tagesordnung übergegangen, nämlich zur Bera—

Erlassung eines Gesetzes über die Einquartirung der Offiziere

Ueber dessen ersten Artikel, lautend: „Die Gemeinden verbunden, Offizieren und Militairbeamten und deren An⸗ in Friedenszeiten ein freies Obdach oder freie Liegerstatt, Königl. Ministerial⸗ Kom⸗ dieser Allgemeinheit daß das Geseß an den

nicht

Stockinger beantragt,

Er giebt wiederholt zu bedenken, daß doch vielerlei dabei zu daß die Offiziere mit ihrer häufig gerin⸗ Verpflegung hingewiesen werden. Der angenommen.

Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergreist noch Schad das um das Präsidium zu fragen, was mit einem Antrage geschehen den er und 17 Mitglieder der Kammer bezüglich der Verbreitung der

gut auf Gemeindekosten sollen angeschafft werden . Der Präsident erklärt, er Antrag gleich an den sechsten Ausschuß verwiesen, der in' der Schad venlest hierauf eine Mitgliedern der Kammer unterzeichnete LAldresse ; Annahme der von dem volks= Ausschusse gestellten Anträge bezüglich der Gesetzgebung Gewerbefreiheit gebeten wird. Die bayerische Kam⸗ die unbedingte Annahme der Grundrechte entschie⸗

*

Freizügigkeit 1c. aber sie glaubten, daß es im diese Befürchtungen durch schnelle Annahme der niederzuschlagen. Er werde die Adresse nach der zur weiteren Unterschrift auflegen. Stöcker will, da Herrn Schad bezüglich

Saale

dessen Schluß äußerte der Präsident, Freiherr von Lerche

dieser Ordonnanz zufolge die Ih gen . sammer 1 . ö. die Sitzung aufgehoben sei. Der Saal leerte sich allmälig unter lebhaften Privatgesprächen. Wenige Augenblicke darauf begann eine Sitzung der Reichsräthe. Hier wurde Tie Vertagung eben so ver⸗ kündet und vollzogen. In beiden Kammern waren hierzu die Mini- ster von Lesuire, Aschenbrenner, Beisler und Kleinschrod erschienen Graf Bray war nicht dabei; er saß in der Abgeordneten Kammer. Vor Beginn der Sitzung, welche eine ungewohnliche Zubbrerzahi . sah . ö. Saal unter die Abgeordneten der zortrag Kolb's aus Speyer über die griechi = e e. ae, per griechische Anlehensfrage ver=

Sachsen. Dresden, 10. März. (D. A. 3.) Das Gesetz⸗ und Verordnungsblatt enthält die Königl. Verordnung, die Publi⸗ cation des Reichsgesetzes über die Grundrechte des deutschen Volks im Königreiche Sachsen betreffend; dieselbe lautet: „Wir Friedrich Au gu st 2c. verkünden hiermit, nachdem die Kammern ihr Einverständniß damit ausgesprochen und sich dahin erklärt, daß die Grundrechte des deutschen Volks das geringste Maß der Rechte und Freiheiten des schsischen Volks enthalten, und daß ungeachtet der Publication der- selben alle Gesetze fortbestehen, wesche dem Volke größere Rechte und Freiheiten gewähren, nachstehendes Reichsgesetz, die Grundrechte des deutschen Volks betreffend (folgen die Grundrechte und das Einfüh⸗ rungsgesetz vom 27. Dezember 1848, und am Schlusse heißt es dann):

46

Dem vorstehenden Gesetze, von dem jedoch 5§. Z nud 4 des Art. J.

der Grundrechte des deutschen Volks nur denjenigen deutschen Staa⸗ ten gegenüber in Gültigkeit treten, in denen die Grundrechte des deutschen Volks ebenfalls zur Geltung gelangen, ist gebührend nach⸗ zugehen. Unsere Ministerien, ein jedes in seinem Wirkungeskreife, werden mit der Ausführung hierdurch beauftragt. Dresden, den 2. März 1849. Friedrich August. Dr. Gustas Held.“

Hannover. Hannover, 9. März. Die Hannov. Ztg. enthält die nachstehende Erklärung des Königlich hannoverschen Be⸗ vollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt:

Herr Minister⸗Präsideni! ;

Die Königlich hannoversche Regierung hat in Ihrem Schreiben vom 28. Januar d. J. und den von Ihnen am folgenden Tage den versammel⸗ ten Regierungs- Bevollmächtigten gemachten Eröffnungen mit Befriedigung einen Schritt begrüßt, der geeignet erscheint, über das deutsche Verfassungs⸗ werh eine solche Vereinbarung einzuleiten, wie sie für den bauernden Be= stand jenes Werkes nach den schon früher ausgesprochenen Ansichten der Königlichen Regierung nicht entbehrt werden kann.

Sie hat sich daher gern angelegen sein lassen, die amtlich mitgetheilten bisherigen bels r ehe i lss der Nalional-⸗Versammlung einer näheren Prüfung zu dem Zwecke zu unterziehen, um darüher der Einladung St. Kaiserlichen Hoheit des Reichsverwesers gemäß eine Erklärung abzugeben.

Bei dieser Prüfung, deren Erledigung durch die bekannte Lage der hannoverschen Verhältnisfe einen nicht wohl zu vermeidenden Aufschub erlit. fen hat, ist die Kolleltiv.⸗ Erklärung, zu welcher unter Vermittelung Preußens