1849 / 70 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eine Mehrzahl deutscher Regierungen sich vereinigt und deren Bevollmäch—

tigte am 23. v. M. dieselbe unterzeichnet haben, auf das aufmerksamste be⸗

rüͤcksichtigt worden. Die Königliche Negierung mußte sich dabei von der

Ansicht jeiten lassen, daß im Interesse von Deuischlands Einheit, so weit ir⸗ gend möglich, eine Einstimmigkeit der Beschlüsse der verschiedenen Negierun—

gen, und zwar mit Hintansetzung aller anderen Rücichten, zu erstreben sei, als solcher, welche von den uünabweislichen Bedürsnissen des Einzelstaats eboten, in gewissen Punkten eine Abweichung unvermeidlich machen, ein bweichung, Lie dann aber auch eine ge-bührende Beachtüng zuversichtlich finden würde.

Außerdem hat die Königliche Regierung bei diesen Erwägungen Lieje= nigen Ansichten festgehalten, welche über die deutsche Versassungs-A1Angelegen- heit in der an den Kaiserlich österreichischen Gesandten, Freiherrn von Bren= ner, unter dem 13ten v. M. gerichteten, Ihnen, Herr Minister / Präsit eni, schön früher mitgetheilten NRofe ausgesprochenen und schon damals als Nicht. schnur für die von dem unterzeichneten Namens der Königlichen Regierung abzugebenden Erklärungen bezeichnet sind. . ;

Es hat der Königlichen Regierung zur hohen Befriedigung gereicht, daß die sorgfältigste Prufung ihr den Beitritt zu allen wesentlichen Punkten der Kolleftiv-Erllarung vom 23sten v. M. als unbedenklich erschienen ließ,

Die einzige Ausnahme besieht darin, daß nach der von der Rönigli- chen Regierung gehegten, von dem Unterzeichneten in seinem Schreiben a. Sie, Herr Minister-Präsident, vom 20. Dezember v. J näher en icke sten und in dem Schreiben des Königlichen Gesfammt⸗Ministeriums an die All= gemeine Stände ⸗Versammlung voni 19ten v. M., wovon ein Abdruck hier angelegt ist, in wesentlicher Uebereinstimmung mit der durch öffentliche Blätter bekannt gewordenen Note der Königlich preußischen Regierung an den Grafen Knyphausen vom Sten v. M., sestgehaltenen Ansicht vor dem Eintrstte der ersten Bestimmung des 5. 52 eine weitere Veiständigung auch

über den Inhait der Grundrechte annoch erforderlich ist. .

Im Uebrigen hat der Unterzeichnete deshalb hierdurch unter wiederhol⸗ ter Bezugnahme auf die angeführte Note vom 13. v. M. den Beitritt der Königllchen Regierung zu den von Preußen und den mit diesem überein- stimmenden Negierungen' in der angezogenen Kollektiv Note vom 23. v. M. abgegebenen Erklärungen auszusprechen. e

Die fernere Kollektiv-Erllärung derselben Regierungen vom 1sten d. M. über die Verfassungs-Abschnitte vom Reichstage, Reichsgerichte und Reichs—= rathe lag bis zu dem Abgange der dem Unterzeichneten gewordenen In— strüclionen der Königlichen Negierung nicht vor, und muß Ramens der= felben der Unterzeichnete hierüber, so wie wegen der anderen in der Kollektis= Erklärung vom 23sten v. M. noch nicht behandelten Theile der Verfassung, die fernere Erklärung nebst etwaigen Nachträgen zu der gegenwärtigen vor behalten.

Wenn das große Gewicht, welches, wie schon hervorgehoben, die Kö— nigliche Negierung auf die thunlichste Uebereinstimmung ihrer Erklärungen mit denen anderer deutscher Regierungen legt, sie vermochte, sich wesentlich auf den, nur mit dem ausgesprochenen Vorbehalte zu §. 52 verbundenen Beitritt zu der Ftollektiv Note vom 23sten v. M. zu beschränken, so konnte es doch nicht ausbleiben, daß bei einer ins Einzelne gehenden sorg⸗ samen Erwägung hin und wieder eine Abweichung von den in jener Note niedergelegten Ansichten hervortrat. Der Unterzeichnete, wel—⸗ chem die in den betreffenden Sitzungen des Königlichen Gesammt-Ministeriums aufgenommenen Notata vorliegen, glaubte diese Ihnen, Heir Minister-Prä- sident, so wie der National-Versammlung und deren Verfassungs Ausschusse, nicht vorenthalten zu sollen. ;

Ohne einen wesentlichen Theil der Erklärung der Königlich hannover— schen Regierung zu bilden, werden diese Notata, von denen der Unterzeich nete in der Anlage einen Auszug zu überreichen sich die Ehre giebt, viel- leicht geeignet sein, bei der Erwägung anderer Erklärungen unterstüßzend oder auch Gegensätze vermittelnd, benutzt zu werden.

Frankfurt a. M., den 7. März 1849.

Der Königlich hannoversche Bevollmächtigte bei der provisorischen

Central⸗Gewalt für Deutschland. gez) Bothmer.

; M B ng ber n t a des Königl. hannoverschen Gesammt⸗Ministeriums über die Berathungenin Beziehung auf die deutsche Verfassungssache.

Ohne auf eine nähere Erörterung der §§8. 1— 4 eingehen zu wollen, und die Bemerkungen der Kollektivnote über das Unvorgreifliche der zu wählenden Benennung theilend, glaubt die Königliche Regierung mit Rück— sicht auf die von der deutschen Bundes-Versammlung unter dem 30. März 1848 beschlossene Umgestaltung der Bundes⸗Berfassung annehmen zu sollen, daß für die betheiligten Regierungen nicht sowohl eine Bereitwilligkeit zum Eintritte in den durch die neue Verfassung zu begründenden Verband, als vielmehr die Absicht des Nichtaustretens in Frage steht, eine Absicht, welche von Hannover völlig getheilt und hierdurch wiederholt erklärt wird.

In der Voraussetzung, daß keines der bisherigen Bundesglieden von der neuen Einigung sich ausschließen werde, hat die Königliche Regierung als äußerenllmfang derselben das im §. 1 erwähnte Gebiet des deutschen Bundes bei den fol— genden Betrachtungen im Ange gehalten.

§. 7. Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands in allen gemeinsa⸗ men Angelegenheiten muß der Bundesgewalt allein vorbehalten bleiben.

Die einzelnen Staaten des Rechts der ständigen Vertretung tn eigenen politischen oder Handels⸗Angelegenheiten zu entkleiden, bringt die Natur des Bundesstaates aber nicht nothwendig mit sich. ß

Aus dem ersten Absatze des §.7 werden daher die Worte „und der einzelnen dentschen Staaten“ wegzulassen und es wird außerdem zweck— mäßig der

§. 8s ganz um so mehr hinwegzulassen sein, da die einzelnen deutschen Stgaten, welche Gesandtschaften im Auslande besitzen, dieser weder sofort, noch insbesondere bis dahin sämmtlich werden entbehren können, daß die , Gesammtvertretung Dentschlands vollständig geordnet sein wird.

Es tritt hinzu, Laß die Frage des alliven und passiven Gesandischafts⸗ rechts der einzelnen Staaten ihre sicherste und befriedigendste Lösung ohne Zweisel auf thatsächlichen Wege demnächst finden dürfte. .

Jusofern nach der zu eiwartenden Vereinbarung wegen des Reichs- Oberhaupts, so wie wegen Einrichtung eines Neichsraths, die besondere Ver— , einzelnen Staaten bei der Centralgemalt noch Bedürfniß blei⸗ ,. te, wird allerdings rathsam sein, das Recht dazu außer Zweifel zu

Die desfallsige Bestimmung dürfte dann aber zweckmäßig in dem Ab— schnilte, welcher vom Neichs-Oberhaupte handel Pl . d

u r gr , ,. haupte hande t, ihren Platz finden. an n d 3 . den Inh des §. 10 als entbehrlich be

n r n . 8 ing ö l Erwägung verstellt.

Figleit des im ersten Abe . i . Woihtzendighei 1nd. heckma. Verbols der eigenen Un telhahl une , , Stagten aug gesttoch enen den sich auf das Bei piel der . Lriegsschiffen. Diese Zweifel grün- (elr. Verfa sung von ar n n, der nordamerikanischen Freistaaten so wie auf. dit Vermuthung, daß . 9 5 i, = Teras Art. J. S. os), nenen Schöpfung, wis Valile ners Rtneldunsheitz nd Entwickelung z ieser staaten, als ein in den Verhälinissen be , . Wetheiligung der Küsten⸗= nen lassen, dem die vorgeschlagene Ter , nn, . Hindernisffe enigegenstellen wünpt Bersassungs-Bestimmung unerwünschte

Statt der bitreffenden Vorschläge

rn ng ng rn. 53 „Ein Neichsgesetz verfügt über die 8 . . ,, . Qrganisation der Kriege Marine

wird außerdem Folgendes zur Be—=

ich iedenf der eigenthüms 6 n Oesterreichs, welches jedenfalls ein enist genthümlichen Verhältnisse und Maunnschaft zur deutschen die, e ngen an Schiffen / it Mannschast, welche aus rinem ö ü ; Kriegs flotte gestellt wird, is bei der Zahl der von demselben . ̊‚ die ö . 6 , . hierüber, so wie r ! , Ausgleichung zwischen der Gesammtheit und ven ei ̃ * r siimmt ein ö ö. einzelnen Staaten, be= u s. 33 ist neben der Bemerkung der Kollektiv-Note die Strei des Schlußsatzes zu empfehlen, als zur Verhütung von .

wegen der der Centralgewalt ohnedies vorbehaltenen Ober-Aussicht = nicht erferderlich und um zu vermeiden, daß die Reichsregsernng sich mit zu vlt

lem Detail zu befassen hat,

Zu 5. 26 glaubt die Königliche Negierung, während sie mit der Kol= lektio Note die Gleichzeitigkeit der billigen Ausgleichung . . 6

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sehr erheblichen Ausfall in den Landes-Einkünften n n, . Aufhebung ber Flußzölle erwartet, voraussetzen zu können; n . 5 ö 6. zuhebenden Recognitionsgelder ebenfalls eine Entschä 6 g ö . . e.

Zu §. 35 hält die Kötzigliche Regierung n vr rr, ung es Prinzips, die Mittel zu den Reichs aus gaben dutch , her⸗ beizuschaffen, für das Nichtigere. Für deren g rn nr, . Beschaffung eines der n,, e . en M selbst gegenwärtig schon ; 3 ch r n m ne e fn eventuelle Beschlagnahmen ,,

d .

at, i g zu erwartende Neichs- Zoll weseß ; js Zoll. Alte nr n, weiden, innerhalb 6 a,, ge. 9 Einzel- staaten oder Gemeinden Prod uclions und, Verbrauchsteuern erho en wer⸗ . dürfen, macht die bei 8. 19 im Abschnitte vom Reichstage vorkommende 3 n, gt s. 37 es wünschenswerth, in irgend einer Art der Auffas⸗ , zu sehen, als ob es zu jeder auch innerhalb der reichsge⸗ ielschrn, h ran en bea r re, Erhebung einer solchen Steuer der Zustim⸗

der Reichsgewalt bedürfe. r nun ref, n es wünschenswerth sein, der Reichs gewalt nur die allgemeine Gesetzgebung in Handels- und Schifffahrtssachen vorzube⸗ halten. , ; 5 aa. Zu S8. 40 kann die Königliche Regierung die Bemerkung nicht zurück— halten, daß die Worte des zweiten Alinea „durch fortlaufende Kontrolle“ fehr wohl gelöscht werden könnten, ohne dem Oberaufsichisrechte und der Ueberwachung Eintrag zu thun. ; )

Zu 53. 42 erflärt die Königliche Negierung sich mit der beabsichtigten Streichung einverstanden, eventuell sür Aenderung der Worte „so weit“ in „wenn“, damit wenigstens keine partielle Uebernahme des Postwesens ein—

treten möge.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 19. März. Das Wochenblatt enthalt nachstehenden Erlaß des Großherzogs:

„Es ist Mir von vielen Seiten zur Kunde gekommen, daß euch Ar— beitern in den Städten, euch Tagelöhnern in den Gijtern und euch Einlie— gern in den Dörfern von Unberufenen, in Volksversammlungen und sonst,

durch Wort und Schrift, sogar mit Berufung auf Mich, über Vertheilung des Grundbesitzes Aussichten eröffnet und Verheißungen gemacht worden, welche, da sie den Boden des Rechts verlassen und Eingriffe in das Eigenithum eines Anderen enthalten, nicht in Erfüllung gehen können. Deshalb wende Ich Mich an euch, die ihr Meinem landesväterlichen Herzen und Meiner Liebe eben so nahe seid, als irgend Einer Meines Volkes, um euch zu warnen, unerfüllbaren Hoffnüngen Raum zu geben und euch zu Handlungen verleiten zu lassen, deren Folgen für euch nur sehr nachtheilig werden würden. .

„Ihr habt in der neuesten Zeit viel über Bedrückungen geklagt und Beschwerden über eure beschränkte Lage geführt, und habe Ich durch Ein setzung von Schieds-Kommissionen und anderweitig sofort Anordnungen treffen lassen, um Uebelständen da, wo sie begründet gefunden wurden, sofort abzuhelfen und euch das zu gewähren, was ihr nach Recht und Billigkeit beanspruchen könntet.

„Die ucu zu schaffenden staatlichen Einrichtungen werden auch auf eure Lage ihren wohlihätigen Einfluß äußern und dem hreuen, fleißigen Arbeiter vermehrte Gelegenheit geben, sich dasjenige zu erwerben, worauf er für sich und seine Famllie gerechten Auspruch machen darf, so daß es ihm an dem— jenigen nicht mangele, was seine Lebensverhältnisse erfordern. Hierfür lan— desväterliche Sorge zu tragen und auf dem Wege der allgemeinen Gesetz— gebung Anordnungen zu treffen, welche dies begründen, werde Ich als eine heilige Pflicht ausehen.

„Nie darf dies aber dahin führen, in das Eigenthum eines Anderen

das nach göttlichen und menschlichen Gesetzen unverletzlich ist, was auch

Grundrechte des deutschen Volks aufs neue in Anerinnerung bringen

eigenmächtig und willkürlich einzugreifen und das Recht des Eigen⸗ thums, das Ich bei Jedem, mag er sein wer er wolle, zu wahren und zu schützen habe, zu vernichten.

„Eine Vertheilung des Grundbesitzes, wie sie euch von jenen Personen in Aussicht gestellt und sogar verheißen ist, würde eine, Beraubung des Ei genthunis der Besitzenden sei dasselbe groß oder klein, der Besitzende wer er wolle und mit dem Rechte, das Ich zu schützen und mit der Ge— rechtigkeit, die Ich zu üben habe, völlig unvereinbarlich sein.

„So wie Ich für euch Recht und Gerechtigkeit handhaben, euch schir—

men und schützen werde, wo ihr im Nechte seid, so werde Ich es aber auch nicht dulden und zugeben, wenn ihr euch Eingriffe in die Habe und das Gut eines Anderen, Handlungen der Wibersetzlichkeit und eine Vernachläs— sigung eurer Pflichten, die das Gesetz von euch fordert, erlaubt, und gegen euch, wenn ihr euch dergleichen zu Schulden kommen lasset, mit dem gan— zen Ernst verfahren, den die Ausübung der Gerechtigkeit erfordert. . „Die Zusicherungen, die Ich allen Meinen Mecklenburgern wiederholt ertheiit habe, durch zu treffende Veränderungen in den bisherigen inneren Verhältnissen Mecklenburgs das Wohl des Ganzen, so wie des Einzelnen, zu befördern, ergreifen euch, wie Alle. Ihr werdet hierbei diesenige Berück— sichtigung finden, worauf ihr begründeten Anspruch machen dürft, Ich er— warte aber auch von euch, daß Ihr Meiner Ermahnung Gehör gebt, ruhig der weiteren Entwickelung der mecklenburgischen Zustände entgegenseht und es nicht selbst, durch ein gesetz⸗ und ordnungswidriges Benehmen, vereitelt, Meine landesväterliche Absicht für euch in Ausführung zu bringen.

Schwerin, am 9. März 1849.

Friedrich Franz.“

Reuß. Gera, 9. März. (D. A. 3.) Die Befürchtung, daß ein Nonflikt des konstituirenden Landtags für Reuß j. L. mit dein Ministerium eintreten werde in Folge des Verlaugens des letz⸗ teren, fünf Deputirte der ehemaligen Ritter- und Landschaften zu den Verhandlungen des Landtags zuzulassen, ist eingetroffen. In der ersten Sitzung des Landtags ani 5. März wurde sofort die rit— terschaftliche Frage vorgenommen; der Landtag versuchte noch einmal, auf dem Wege der gütlichen Vereinbarung die Angelegenheit zu schlichten, und wählte eine Deputation, welche zu diesem Zweck mit den fünf ritterschaftlichen Deputirten in Verhandlung treten sollte. Inzwischen liefen Protestationen mit Tausenden von Unterschriften aus allen Theilen des Landes ein gegen den Wiedereintritt der ritter— schaftlichen Deputirten. Gegen den Ausschluß derselben aus dem Land— tage hatte sich keine Stimme erhoben. Die Unterhaudlungen der er wählten Deputationen scheiterten an der Hartnäckigkeit jener fünf rit terschaftlichen Deputirten, die durchaus darauf bestanden, in den Land— tag einzutreten. In Folge davon beschloß nun in der gestrigen Sitzung der konstituirende Landtag, bei seinen im Dezember gefaß— ten Beschlüssen, nach welchen die ehemaligen ritterschaftlichen Feu⸗ dal-Verfassungen unseres Landes als durch das Wahlgesetz vom 22. April 1848 erloschen, nachträglich noch für aufgehoben erklärt wur⸗ den, eben so, daß an der Stelle der ausgetretenen fünf Deputirten der ehemaligen Ritter und Landschaften keine neuen von der Re— gierung „beigezogen“ würden. („Beiziehung“ ist der im Wahlgesetz gebrauchte Ausdruck in Bezug auf diese fünf Deputirten. Es war eine sehr stürmische Sitzung, in welcher von allen Mitgliedern des Landtages, der in dieser Frage einstimmig handelte, dem Ministerium (von Bretschneider und Dinger) das Inkonsequente und Schwan— kende in seinem Handeln nachgewlesen wurde. Es wurde demselben offen erklirt, daß es, weil mit der winzigen Mi⸗ norität gehend und dem offenkundigen Willen des gesammten Volks entgegentretend, das Vertrauen des Landes nicht besitze und, wenn es nicht in dieser Frage nachgeben wolle, mit Ehren nicht län⸗ * an der Spitze der Verwaltung stehen könne, Das Ministerium , n, . ab, sondern, berlef sich auf eine Entscheidung der Art lei 8 die ig hort werden müsse, weil es in dem . , , zu den deutschen. Grundrechten en: ritt ce fr, . ki enn Standes- Vorrechte, zu denen denen Abänderungen der 9 3e. 3 fn , , ,. gen Organe der Andes-Verfassungen durch die gegenwärti⸗ . Landes - Gesetzgebung herbeigeführt werden sollen.

3u diesem Zwecke wurde der konstituirende Landtag durch ein fürst⸗ liches Reskript auf so lange vertagt, bis die Entscheidung der Reichs—⸗ Centralgewalt erfolgt sei. Der Landtag protestirte gegen diese Ver⸗ tagung, während die Mitglieder des Ministeriums sich in größter Hast aus dem Sitzungssaal entfernten. Militairische Vorsichts Maß⸗ regeln waren bereits seit mehreren Tagen getroffen, erwiesen sich aber als überflüssig. ö

t , Bremen, 9. März. (Wes. 3tg.) Gestern ii f . Niefern Fest gefeiert worden. Die Feier, zu welcher Ich dig ganze Stadt in ein sonntägliches Ansehen und viele Häuser an, den Hauptplätzen und Straßen in den schönsten Flaggenschmuck r, gr. aue, ier hs Fauptakte; die offziell aängcortnete Er 2 . der Jiathhaushalle mit der daran sich knüpfenden e . Feier im Dome, und den großartigen, . , , Vereinen der Stadt veranstalteten festlichen Unizu . hofe. Abends war die Stadt erleuchtet. ..

Vn sland.

Oesterreich. Pesth, 2. März. (Oest. Ztg.) Der Feld—⸗ marschall-Lientenant und Ban Jellachich hat folgende Erklärung er— lassen:

In der Beilage zu Nr. 66 der Allgemeinen Zeitung vom 25. Februar l. J. lese ich einen Artikel, demzufolge sich die Deutsche Zei⸗ tung aus Böhmen von Agram schreiben läßt, daß das frühere innige sreundschaftliche Verhältniß zwischen dem Fürsten Windischgrätz und mir ziemlich gelockert, wenn nicht gar vollständig gebrochen sei; dabei führt man Ile Grun ein in Folge nationaler Sompathieen eingetretenes gegenseitiges Mißverständniß an. Indem ich vor Allem erkläre, daß ich bis nun stets gewohnt war, meine Angelegenheiten selbst zu vertreten, und auch hoffe, in Zukunft keiner vormundschastlichen, am wenigsten einer unberufenen Ver— tretung zu bedürfen, füge ich nur noch bei, daß ich als österreichischer Soldat von demselben Geiste festen Vertrauens und freudigen Gehorsams gegen Befehls- haber beseelt bin, wie jeder meiner Waffenbrüder in der Armee, eine Pflicht, deren angenehme Erfüllung bei meiner persönlichen unbegränzten Verehrung für Se. Durchlaucht den Feldmarschall Fürsten Windischgrätz mir durchaus keine Selbstverleugnung auferlegt. Von „Nationalitätsstreitigkeiten“ wird in unserem Heere nie eine Rede sein, wohl aber wird das warme heilige Nationalitätsgesühl nach wie vor bei jedem Einzelnen den edlen Wetteifer rege erhalten, seinen Bruder anderen Stammes an Muth und Ausdauer, an Treue und Hingebung für unseren constitutionellen Monarchen und un⸗ ser Gesammivaterland zu übertreffen. Möchte doch dies praktische Beispiel brüderlicher Einigung in Oesterreichs Heere baldige heilsame Nachahmung bei Oesterreichs Völkern finden.

Pesth, am 2. März 1819.

Jellachich, Feldmarschall-Lieutenant und Ban.“

Frankreich. J. Marz. Um Mittag in allen Abtheilungssälen großes Leben. Deputirten strömen herbei, um die Kommission von dreiß g Mitglie— dern zu wählen, welche die Liste für den Staatsrath (40) zu werfen hat. ie Wahlen fielen halb für die Rue de Poitiers, ha für das Palais⸗National aus; Remusat, Dufaur, Frangois Arago Tourret, Wolowski, Goudchaux und Senard befinden sich unter de Gewählten. Um 1 Uhr eröffnet Marrast die öffentliche Nach Vorlesung des Protokolls schreitet die Versammlung sofort Tagesordnung, der Schlußdebatte des Wahlgesetzes. Obgleich sie schoͤn weit vorgerückt, hält sie doch immer noch eine Menge Zusätze zu Artikel 3, von denjenigen Bürgern handelnd, welche kein Wahl recht ausüben dürfen, in Vorwärtskommen zurück. Baze hatte vorgeschlagen, den ganzen Artikel umzuschmelen. Marrast liest die neue Fassung vor, welche also lautet: Art. 3. „Es können nicht auf die Wahlliste gesetzt werden: 1) Die zu entehrenden und Leibesstrafen verurtheil— ten Personen. 2 richte die Ausübung der bürgerlichen Rechte ausdt 3) Die zu Gefängniß für Verbrechen laut 463 des S verurtheilten Bürger. 4) Alle diejenigen, ; Prellerei, Unsittlichkeit u. s. w. laut Art. 33 verurtheilt worden. 5) Für Wucher. 6) 423 desselben Gesetzbuches Verurtheilten. Die Blödsinnigen. 8 Deiese Fassung wird von neuem leb

National⸗-Versammlung. Sttzung von

8

Cn *

8) Die Konkordiats⸗Fallirten. haft besprochen nnd geht zuletzt durch, jedoch mit folgendem Nach⸗ satze: 9) „Von den im S. 3 ausgesprochenen Ausschließungen sind die wegen politischer Verbrechen und Verwundungen oter Schläge— reien Verurtheilten ausdrücklich ausgenommen, es wäre dann, daß die Einstellung im Urtheilsspruche speziell vermerkt sei.“ W

ger Debalte angenommen. Der Gesammtartilel ist hiermit Stimmen links: Endlich! Di

kel 62 zurück, bis wohin die Die Art kel gehen rasch nach einander durch. Artikel 6, Unzulässigen unter den Wählbaren handelnd, lautet: „Es

nicht zu Volksvertretern gewählt werden:? 1). Die zu Lelbes⸗

ente renden Strafen Verurtheilten. 2) Die, denen die Zuchtpoliz gerichte die Ausübung der bürgerlichen Rechte nahmen. 3) Di

63 des Strafgesetzbuches Vrrurtheilten. 4) Die wegen Schwindelei, Mißbrauch des Vertrauens u. .

5) Die Wucherer. 6) Die Kontumazirten. 7) Die Interdizirten. (Hier erinnerte Freslon an Mortier und verlangte Streichung, siel abtr damit durch.) 8) Die wegen Chebruchs Vernrtheilten. 9) Die nichtrehabilitirten Fallirten.“ Die Debatte wurde hier ab—

gebrochen und die Sitzung um 6 Uhr geschlossen.

Debatte kein

Paris, 9. März. Die Estafetzte sagt: „Man beunruhigt sich über den Entschluß, welchen die Regierung in der Frage über die Intervention in Italien fassen wird; wir glauben aus guter Quel zu wissen, daß die Negierung nicht allein nicht interveniren, sonder daß sie sich sogar auf diplomatischem Wege den Maßregeln entgeger setzen wird, welche die auswärtigen Mächte ergreifen zu müssen zlau— ben, um den Papst wieder auf seinen Thron zu setzen.“

Aus Bourges sind heute Berichte über die Sitzung des hohen Gerichtshofes vom 8. März eingegangen. Sie begann erst um 11 Uhr. Präsident Bérenger zeigte dem Gerichtshofe an, daß der Grund dieser Verspätung in dem Widerstande liege, welchen Barbes und Albert dem ferneren Erscheinen bei den Verhandlungen entgegen. gestellt bätten. Der Gerichtshof habe in Folge dessen ö den Maß⸗ regeln seine Zuflucht nehmen müssen, welche ihm die Gesetzgebung voin September 1835 an die Hand geben., Anfänglich habe man die vorgeschriebenen Aufforderungen an die Weigernden ellassen, dann aber seien die Gefangenen durch Gendarmen trans portirt n, Die genannten, Barbes und Albert, erschienen darauf swischen Gendar; men, die sie an den Armen gefaßt hielten, im Saale. . , der Verhandlungen, die sich bis 4 Uhr binzogen, bewegte ich um bloße Formsachen. General Cour ais erkannte . Gerichtshofes an; Blanqui, Raspail, Flotte und Andere bestrit ten dagegen die Kompetenz desselben, weil sie ihm keine Netroaßtivit t zugessehen könnten. Der Gerichtshof zog sich in seinen Berathungs⸗ Saal zurijck und redigirte dort eine Erklärung, durch die er 6 Kompetenz aus sprach. Morgen werden nun die eigentlichen Ver⸗ handlungen vor sich gehen. Am Schlusse der Sitzung . Präsident ein Schreiben scimmtlicher Zeugen, worin dieselben höhere Tag gelder beanspruchen, als ihnen das Gerichtis⸗ Reglement vom Jahre

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1⸗

1811 zugesteht. Es sei ihnen, sagen sie, unmöglich, bei der jetzigen Theuerung der Lebensweise in Bourges mit den bisherigen Diäten auszukommen. Die Angeklagten dürfen übrigens zu Bourges mit einander verkehren und seibst bei einander wohnen. Blanqui, Raspail und Quentin sind zusammengezogen, und eben so Barbès und Albert. Das Verzeich⸗ üiß der Geschworenen und der vorgeladenen Zeugen, Letztere 200 an er Zahl, ist den Gefangenen vorgelegt worden. Unter den Ersteren befindet sich der Herzog von Crillon. Unter den Zeugen für die An—= . bemerkt man die Herren Buchez, E. Arago, Lamartine, F. o, Armand Marrast und viele andere Abgeordnete. Die Ange⸗ en haben über 60 Entlastungszeugen vorladen lassen. Die mei- r Vertheidiger der Gefangenen sind ebenfalls eingetroffen. So— Courtais, Thomas und Bormes haben bereits mit ihren Ad⸗ vokaten konferirt. Raspail gedenkt seine politischen Grundsätze wäh⸗ rend der Verhandlungen ausführlich zu entwickeln. Die Stadt ist bis jetzt ruhig, nur drei Personen, welche Barbes leben ließen, sind verhaftet worden; in der Stadt liegen 5000 Mann Militair, und fast 0, 900 können in wenigen Stunden eintreffen. Laut telegraphischer achricht, die in Paris eingelaufen, ist die erste Sitzung ohne alle örung vorübergegangen.

Paris wird jeden Abend immer noch von starken Patrouillen

chzogen. Ordonnanz⸗Offiziere zu Pferde müssen dem General garnier über die Stimmung in allen Stadtvierteln berichten. wurden mehrere Verkäufer des Peuple in den Kasernen

stet. Bei Saint Maur in der pariser Bannmeile arbeitet man

Errichtung kolossaler hölzerner Baracken, welche für die 2te Bri— gade der Alpen⸗ Armee bestimmt sind, welche Changarnier zur Be⸗

zachung der Hauptstadt noch heranziehen will. Bank-Bericht vom 1. bis zum 8. März ist heute erschienen. st eine Vermehrung der Baarvorräthe in Paris von 173 180,927,201 Fr. 71 C. nach, so daß die Bank in gesetzt wäre, ihre kleineren Billets einzulösen. Im pa— Portefeuille Verkehr ist zwar eine kleine Bisserung von 49 Rillionen auf 50 Millionen eingetreten; dagegen hat sich aber das Departements-Portefeuille von 92 Millionen auf 88,977,822 Fr. 79 C, verschlechtert. ; Am Schlusse der vorgestrigen Nationalversammlung forderte Mar⸗ dieselbe auf, zur Wahl der Kommission zu schreiten, die ihr die erjenigen Kandidaten vorzuschlagen hätte, welche den neuen Das organische Gesetz selbst, welches be— den Verhandlungen der Nationalversammlung bekannt ist, im Monitenr kund gemacht. Dem neuen Staatsrathe Ausarbeitung und Kontrolle aller Gesetzentwürfe obliegen. Rolle, bisher rein administrativ, soll nun eine politische Fär= erhalten. ie Presse mahnt zur Vorsicht, wenn Frankreich nach Auf⸗ hebung der englischen Navigationsgesetze mit England einen auf Ge— genseitigkeit gegründeten Handelsvertrag abschließen sollte, da sich unter der angeblichen Gleichberechtigung fremder mit britischen Schif⸗ fen immer noch Ungleichheit genug verstecke. So müsse trotz des Handelsvertrags von 1826, welcher vorschlage, daß die Schiffe bei⸗ der Nationen in den Häfen ihrer resp. Länder gleich behandelt wer⸗ n sollten, ein französisches Schiff von 120 Tonnen für die Reise nach Newcastle und zurück 2 Pf. St. 14 Sh. See- und Flußloot⸗ sengebühren zahlen, während die englischen Schiffe durch ein beson⸗ deres Gesetz der Verpflichtung enthoben seien, einen Lootsen zu nehmen. Die Unverletzlichkeit der Rechte der unter dem Trinity⸗ house von Neweastle stehenden Lootsen sei durch spätere Verträge ausdrücklich gewährt. Aehnlich sei es mit den Leuchtthurm-Gebüh⸗ ren. Ein fränzösisches Schiff von 200 Tonnen, das in einem Jahre drei Reisen nach Neweastle mache, habe für die beiden Leuchtfeuer Dover und Ramsgate nicht weniger als 6 Pfd. St. 73 Sh. zahlen. Von der Zahlung dieser Gebühren seien aber die in fen Narmouth, Weynouth, Melcombe, Lynn Regis ze. regi— chiffe befreit. Aehnliche auf Lokalstatute, auf welche Han-

Verträge keinen Einfluß haben, gegründete Befreiungen fänden

anderen Abgaben und in anderen Häfen statt.

Das Ministerium beabsichtigt in den nächsten Tagen der Ra— tional⸗-Versammlung einen Depertations-Entwurf zur Berathung vor— zulegen. Wie berichtet wird, sind die französisch-indischen Besitzun⸗

namentlich Pondichery, als Verwahrsam für die Mai- und Juni

rtheilten vorgeschlagen.

Unter Lamartine's Leitung soll ein neues Blatt Le Conseiller

he erscheinen. Berger, der vorgestern im Stadthause ben großen Vall aufen, und man nennt Herrn Albert de Luynes als sei— in der Seine-Präfektur. Luynes wurde dem Prä⸗ iese Wahl zur Sprache kam, als ein Arbeiterfreund

sein großes Vermögen im Interesse der Armen ver⸗

„ßbritanien und Irland. London, 9. März. r Ch. Napier wurde vorgestern auch vom Direk— ostindischen Compagnie zum Ober ⸗-Befehlshaber Heeres und zum außerordentlichen Mitoliede des Indlen ernaunt. Er wird am 20sten, seine Reise an⸗ Da die Reise sieben Wochen dauert, so kann er, wie die bemerkt, erst auf dem Kriegsschauplatze eintreffen, wenn der wärtige Feldzug entschieden ist. In den Sommermonaten müs⸗ se Waffen ruhen, und Sir Charles wird daher weiter nichts können, als für den nächsten Feldzug Vorbereitungen zur Ver⸗ gung des Sieges oder zum Wiedergumachen der Niederlage zu e sfüin. Der amtliche Bericht Lord Gough's über die Schlacht am Jelum am 13. Januar, der in einem Extrablatte der Gazette ver— ffentlicht wo den ist, widerlegt, nach dem Urtheil der londoner Presse, Vorwürfe nicht, welche dem Ober-Befehlshaber über sein Ver— n in Bezug auf jene Schlacht gemacht worden sind. Lord Gough die Nothwendigkeit des Angriffs aus den Anstalten des Feindes, aus denen hervorgegangen sei, daß die Sikbs selbst den Kampf zu begianen beabsichtigt haben, und welche voraussehen ließen, daß das britische Lager einer nächtlichen Beschießung ausgesetzt gewesen wäre, wenn die Engländer die Schlacht nicht augenommen hätten. Der Bericht über die Schlacht selbst, meinen die Blät— ler, habe augenscheinlich den Zweck, einem etwaigen Vorwurfe, als habe es an der gehörigen Oberleitung und dem nöthigen Zusammenwirken der einzelnen Brigaden gefehlt, zu begegnen. Die Vernichtung des 24sten Infanterie⸗Regiments erklärt Lord Gough daraus, daß das Regiment, ein Zeichen seiner Führer mißverstehend, zu schnell vorgestürmt sei und sich dadurch der Unterstügung der ein geborenen Regimenter, die zur Brigade gehörten, beraubt habe; die Flucht der Kavallerie-⸗Brigade des Brigadier Pope wird ebenfalls durch einen mißverstandenen Befehl erklärt, obgleich zugestanden wird, daß die reitende Artillerie von dieser Brigade übergeritten worden. Der Flucht des 5ten bengalischen Kavallerie-Negiments wird nicht erwähnt. Lord Gough, meint der Globe, habe jedenfalls darin gefehlt, erstens nicht Verstärkungen abgewartet und zweitens nicht ge— hörig rekognoszirt zu haben. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses hat die Debatte über

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Disraeli's bereits mitgetheilten Antrag auf Erleichterung der Be— steuerung des Grund und Bodens begonnen.

Drummond's Bill, welche vorgestern im Unterhanse die zweite Lesung erhielt, bezweckt Erleichterung des Verkaufs von Grundstücken, die in England an sehr weitläufige und kostspielige Formalitäten ge— knüpft ist. Der General⸗Anwalt machte mehrere Einwendungen ge⸗— gen die Bill und beantragte ihre Verwerfung. Sein Antrag wurde aber nicht angenommen und die Bill an eine Kommission ver= wiesen.

Die letzte Debatte über Lord J. Russell's Vorschläge zur Re⸗ form des irländischen Armengesetzes und die Zuschuß⸗Armensteuer von 25 pCt. war sehr weitläuig, doch vernahm man von keiner Seite neue Gründe für oder gegen die Maßregel. Zuletzt verwarf das Haus Herrn Blackall's Amendement, anstatt der Zuschuß-Armensteuer eine Steuer von 23 pCt. von allem über 150 Pfd. St. betragenden Eigenthum zu erheben, mit 237 gegen 164 Stimmen, worauf Herr Reynolds ein neues Amendement einbrachte, die Steuern nur von Regierungs⸗Beamten, Hypotheken⸗Gläubigern, Leibrenten-Besitzern ind abwesenden Grundeigenthümern zu erheben. Es wurde ebenfalls mit 212 gegen 51 Stimmen verworfen, bagegen die vom Ministe⸗ rium vorgelegte Resolution, wie schon erwähnt, mit 206 gegen 34 Stimmen genehmigt.

Lord Palmerston erklärte vorgestern im Unterhause auf den An— trag des Herrn Bankes, die nach Sicilien gesandten fraglichen Waf⸗ fen, einige eiserne Kanonen, seien dem Lieferanten des Königlichen Zeughauses auf Verlangen zurückgegeben und an die Sicilianer verkauft worden, was er, der Staats-Secretair des Auswärtigen, gewußt habe. Später habe es ihm geschienen, als ob die neapolitanische Re— gierung sich darüber beschweren könnte, und der englische Gesandte in Neapel habe daher vom Kabinet den Auftrag erhalten, die nöthigen Erklärungen über diese Angelegenheit dort abzugeben. Wenn Herr Bankes übrigens die Sicilianer, welche für Vertheidigung ihrer Rechte zu den Waffen griffen, als Insurgenten bezeichne, so thue er Un— recht. Die Sicilianer hätten seit Jahrhunderten eine Verfassung ge⸗ habt, und diese sei vom Könige umgestoßen worden. Was Lord Minto's Einmischung angehe, so sei sie auf Andringen des Königs selbst geschehen.

Dem Parlamente liegt jetzt die Korrespondenz des auswärtigen Amts mit den fremden Regierungen über die beabsichtigte Reform der Navigations-Gesetze vor. Lord Palmerston schickte den englischen diplomatischen Agenten am 22. Dezember v. J. einen Abriß der be⸗ absichtigten Reformen zur Mittheilung an die auswärtigen Kabinette. Die Antworten Hannovers und Oldenburgs nehmen Bezug auf die eigenthümliche Stellung dieser Staaten als Mitglieder des deut⸗ schen Bundes, welche es unmöglich oder wenigstens unräthlich mache, mit England einen besonderen Handelsvertrag abzu— schließen. Hamburg spricht seine Zustimmung zu den den Refor— men zu Grunde liegenden Prinzipien aus, bedauert aber, weder für jetzt, noch für eine Reihe von Jahren im Stande zu sein, die Ver⸗ tragsfrage zu erledigen. Es will jedoch Alles, was in seiner Macht steht, thun, um Deutschland zur Annahme der freisinnigen Handele⸗— politik zu bewegen, die Hamburg immer vertheidigt habe. Bremen ist ganz bereit, die offiziellen Mittheilungen Englands zur Erlangung des vorgesetzten Zieles entgegenzunehmen, und begrüßt die beabsich— tigte Reform als einen Sieg der großen Prinzipien, denen die Hanse⸗

staͤdte ihre Wohlfahrt verdanken. Mecklenburg zeigt sich bereitwillig,

auf die Ansichten Englands einzugehen.

Oesterreich verspricht, sich

über seine Ansichten durch seinen Gesandten, Grafen Colloredo, zu

erklären.

Frankreich ist bereit, Alles zu thun, um die Interessen des

Handels und der Schifffahrt Frankreichs mit den von England auf⸗

gestellten Prinzipien vollkommener Gegenseitigkeit zu versöhnen. Belgien

äußert sich nicht geneigt, die jetzt auf englische Schiffe gelegten Diffe⸗ rentialzolle abzuschaffen, da die belgische Rhederei im Verkehre zwi— schen beiden Lindern unter gleichen Bedingungen nicht mit der eng— lichen konkurriren könne. Holland erklärt seine Bereitwilligkeit, die von Lord Palmerston zu machenden Eröffnungen günstig aufzunehmen und den Kammern die Abänderungen vorzulegen, welche nothwendig sind, um englischen Schiffen dieselben Vortheile zu gewähren, wie sie einheimische genießen, natürlich unter Vorqussetzung vollständiger Ge⸗ genseitigkeit. Rußland verweist auf die bestehenden Verträge als einen Beweis der Begünstigung, deren sich englische Schiffe bereits in rus⸗ sischen Häfen erfreuen, erklärt sich aber bereit, mit der englischen Re= gierung über eine ausgedehntere Anwendung des Prinzips der voll- ständigen Gleichberechtigung der russischen Flagge in England in Un- terhandlung zu treten. Nur die Beschränkung des Küstenhandels ist, wie bereits im Vertrage von 1843, reservirt. Von Preußen, Schwe⸗ den, Norwegen und von den Vereinigten Staaten von Nordamerika waren noch keine Antworten eingegangen. Griechenland kennt keine Differentialzölle, und Sardinien hofft die wenigen, welche noch be⸗ stehen, bald aufheben zu können.

Der neapolitanische Korrespondent der Times giebt zu verste— hen, daß die Unterhandlungen mit Sicilien einem befriedigenden Ab- schlusse nahe wären. General Filangieri sei mit den Hauptpunkten des Vergleiches nach Gaeta geeilt, um die Sanction des Königs zu erhalten; sobald diese erfolge, würden der französische und der eng lische Admiral nach Palermo gehen, um der provisorischen Regierung die Annahme der Bedingungen zu empfehlen. Würde diese aber ausgeschlagen, so würden das französische und das englische Geschwa— der sich entfernen und Sicilien seinem Schicksale überlassen.

Es ist bereits des furchtbaren Schiffbruchs erwähnt, durch wel⸗ chen am 1. März die englische Bark „Floridian“, von Antwerpen nach New⸗Nork bestimmt, mit 20) deutschen Auswanderern, darunter F0 Frauen und 360 Kinder, an der Küste von Harwich verloren ging. Zwel Tage hatte es heftig gestürmt, aber an Gefahr dachte Nie— mand. Da erfolgte plötzlich ein heftiger Stoß an einer Sandbank; Kiel und Bohlen waren zersprungen, die thürmenden Wellen schlu⸗ gen über das Schiff, alle Passagiere, die auf, dem Verdech waren, mit in das tobende Meer reißend, oder die Unglücklichen in ihren Schlafstellen, wo sie ermattet von der Seekrankheit lagen, er— tränkend. Als keine Rettung des Schiffs mehr möglich war, gab der Capitain Besehl, die Jollen herunterzulassen. Die erste wurde von einer Welle sogleich umgeschlagen, in der zweiten ließ sich der Capitain mit seiner Frau herunter, etwa 30 der Passagiere sprangen nach, und im nächsten Augenblick hatte sie alle das tobende Element verschlungen. Jetzt war jeder weitere Versuch zur Rettung unmöglich; in starrer Verzweiflung kauerten die Uebriggebliebenen auf dem Verdeck, ihr Theuerstes umschlingend. Einige der Matrosen und Passagiere hatten sich an das Takelwerk festgebunden. Nach einer Stunde fielen die Maste über Bord, das Schiff theilte sich in der Mitte und die tobende See allein konnte das Geschrei von hundert Stimmen im Todeskampf überwältigen. Noch hielten sich 12 am Takelwerk, aber 8 davon unterlagen schon in der ersten Nacht. Sie waren erfroren. Die anderen vier, die übrig blieben, un diese schreckliche Scene zu überliefern, wurden erst nach 48 Stunden von den Küstenwächtern entdeckt, die ihnen mit ihrem Boote zu Hülfe eilten. Hände und Füße waren erfroren. Von den 4 Geretteten waren 2 Engländer und 1 Schwebe (Ma— trosen) und 1 Passagier, ein Deutscher. Letzterer ist wahnsinnig geworden.

Nach Berichten aus New⸗York bis zum 20. Februar war in

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der Union nichts von politischer Erheblichkeit vorgefallen. Der Kon- greß, dessen Sessionszeit in 12 Tagen aufzuhören hatte, war ganz unthätig gewesen, und es scheint gewiß, daß er sich vertagen wird, ohne Kalifornien oder Neu⸗Mexiko irgend eine Regierungsform ge⸗ geben zu haben. In Kalifornien waren übrigens schon Schritte zur Einsetzung einer einstweiligen provisorischen Regierung geschehen. Die dorther angelangten Nachrichten sind 3 Wochen neuer; sie be⸗ stätigen die früheren Berichte über den Goldreichthum des Landes; für etwa 2 Millionen Dollars Goldstaub war schon nach den Ver⸗ einigten Staaten unterweges, und eine Million wartete zu San Francisco nur auf Fahrgelegenheit, um eben dahin abzugehen. Commodore Jones bestätigt in einem Schreiben vom 22. Dezember das Vorkommen häufiger Mordthaten und Räubereien. An Bord eines chilischen und englischen Schiffes waren die Mannschaften in Meuterei ausgebrochen. Keines der bisherigen Verbrechen fiel Ein- gebornen des Landes zur Last. Die Handessnachrichten aus Nord- Amerika werden als günstig betrachtet. Große Massen Baumwolle waren in den Seehäfen angelangt und die Märkte waren etwas flauer, da die Aerndte auf mehr als 27 Million Ballen veranschlagt wird.

Admiral Napier's Geschwader lag am 2. März noch zu Gibraltar.

Der Centralverein zum Schutze des Ackerbaues und der engli⸗ schen Industrie hat in London unter Vorsitz des Herzogs von Buckingham eine Versammlung gehalten. Die von derselben gefaßten Be schlüse' waren auf Aufhrbung der Malzsteuer, Einführung von mäßi— gen Schutzzöllen und auf Einreichung (iner in diesen Sinne entwor- fenen Petition beim Parlamente gerichtet.

Die Armengesetz⸗-Kommissare haben jetzt die Unterstützungen fest⸗ gesetzt, welche armen Auswanderern an Geld ze. gewährt werden sollen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. März. (B. H.) Ser König hat den Dispositlons-Anschlag des Marine⸗Ministe⸗ riums für 1815 (des fünften Kapitels der Finanzen) auf 1,429, 240 Bthlr. festgestellt.

Auch bei uns im hohen Norden grassirt bereits das kalifornische Goldsieber, und die Blätter enthalten Aufforderungen, sich einer aus allen Ständen gebildeten kalifornischen Colonisations⸗Gesellschaft an⸗ zuschließen.

Italien. Rom, 27. Febr. (A. Z) Sonuabends den 24sten d. begaben sich einige Minister der römischen Regierung zu Herrn Peter, dem britischen Agenten in Rom. Sie sagten ihm, sie wüßten, daß England die Inteivention in den römischen Staaten bis jetzt noch nicht unterschrieben habe; sie seien entschlossen, sich bis auf ben letzten Blutstropfen, bis zum Untergang der Stadt zu verthei—= digen, und schlügen ihm vor, eine Estaffette an den britischen Ge⸗ sandten in Neapel abzusenden, um ihn aufzufordern, gegen die Inter⸗ vention Verwahrung einzulegen. Wirklich schickte Here Peter am selbigen Tag noch eine Estaffette nach Neapel. Die römische Regie⸗ rung lebt daher der Hoffnung, dies sei geschehen, um Herrn Temple aufzufordern, gegen das Einschreiten in den, römischen Angelegenheiten zu protestiren. Dem ist jedoch nicht so; die Sache verhält sich viel⸗ mehr folgendermaßen: da der Tag der militairischen Besetzung Roms immer näher heranrückt und man Gewaltthaten oder Tumulte fürch— tet, so forderte Herr Peter den britischen Gesandten auf, einen Theil der unter den Befehlen des Admirals Parker stehenden Flotte zum Schutze der englischen Unterthanen in Rom nach den Gewässern von Civitavecchia zu senden.

Eine Schwadron Neapolitaner hat in den letzten Tagen eine Ter- rain⸗Rekognoszirung an der tömischen Gränze vorgenommen, und wie man sagt, hat bereits ein kleines Vorpostengefecht stattgefunden. Die Neapolltaner scheinen in Fiumicino und Porto d'Anzo landen zu wollen.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Rusconi, hat die diplomatischen Agenten von dem Beschluß in Kenntniß ge⸗ setzt, daß die Fahne der römischen Republik die dreifarbige sei, mit dem Adler darin die Agenten antworteten nicht darauf, wie dies bei den ministeriellen Noten der römischen Regierung gewöhnlich der Fall ist. Man steht jetzt im Begriff, verschie dene Glocken, vor allen die des römischen Kollegiums und Archi-Gymnasiums einzuschmelzen, um Kanonen daraus zu gießen. Gestern stellte der Polizei-Direktor eine Durchsuchung in der Münze an, weil er den Verdacht hegte, es

möchte sich silbernes Kirchengeräth daselbst befinden, um Geld daraus schlagen zu lassen. Es fand sich aber nichts. Mons. Roberti und andere Prälaten haben Rom verlassen; der Klerus verkleidet und verbirgt sich.

Rom, 28. Febr. (A. 3.) Der Sturz Gioberti's hat die Re—⸗ gierung und ihren Anhang aufs neue mit Muth erfüllt. Immer aber bleibt die eine Lebensfrage ungelöst: wie man sich aus der gegen⸗ wärtigen Finanznoth herausziehen solle? Die Zwangs Anleihe ist daher bereits veröffentlicht worden und hat ein sehr drückendes wahr⸗ haft schreckhaftes Ansehen erhalten. Von den Einkünften, welche je⸗ der Besitzende bezieht, hat er von 2000 Scudi an aufwärts einen sehr bedeutenden Antheil bis zu nicht in Papier, sondern in Gold- und Silberwerth zu entrichten. Dagegen erhält er von dem Gou— vernement Tresorscheine, welche auf sämmtliche Nationagüter ausge—⸗ stellt sind und mit 5 pCt. verzinst werden sollen. Die Besitzer machen sehr saure Gesichter zu dieser Zumuthung, und die Sehnsucht nach einer Wiederherstellung der alten Verhältnisse steigert sich von Stunde zu Stunde sichtlich. Sie paart sich sogar mit Ungeduld, seit jede Aus—= sicht auf die Intervention wieder in das Nebelhafte verschwunden ist. Die geisilichen Güter sind vorerst unter Sequester gesetzt. Ihre Ver⸗ waltung ist dem Tar⸗ und Stempelbürean überwiesen worden. Den Coiporationen wird der Nothbedarf ausgezahlt werden. Schulen und Universitäten sind der

bischöflichen Aufsicht entzogen worden. Nur die bischöflichen Seminarien bleiben unter geistlicher Immediatgewalt. Monsignor Roberti, eines der schwachen Mitglieder der den 27. November zu Gaeta ernannten Regierungs-Kommission, hat eine Haussuchung zu bestehen gehabt. Kardinal Castracani und Prinz Barberini haben sich in Folge dessen von Rom entfernt. Die täg⸗ lich wachsende Masse schlechten Gesindels, das hier zusammenströmt, macht Viele für den Fall einer Krisig wegen Plünderung und ernster Ordnungsstörung besorgt.

Meteorologische Beobachtungen.

Kachmitta sa Abends 2 Ubr. 10 Ubr.

1849. II. März.

Morgens Naeh einmaliger

6 Une. Beobaehtung.

Luftdruck! -.. 38, 18“ Ear. 338, S aui οaar. 338, 9a! Par. uolke me 77 R. Luftwärme ..... 3 1,6 R. * 50 R. 4 4,7” n. Flass warme . R, Thaupunkt .. . 0,65 n. * l, R. 2,3? R. Boden ärme PDunstsũtti gung . 99 pCt. 71 pCt. 53 pCt. Wetter ...... reguig. Schnee. trüb. Wild ...... w. w. Wolle nzuß ....

Tagesmitiol: 338,35“

Kön

Aus diüns tung Nie dersenlas O, 242 Rh. Warme wechsel * 5,0 0,19 1 . , Schauspiele. 365 ste , . Vorstellung: 2 Abth., von Ph. Tag. sioni. (Fräul. Lucile Grahn, erste Solotänzerin der , . italienischen Oper zu London: Die Sylphide, als erste astrolle.