n des Ministeriums des
2. m Präsidente er beruhigt sich nit ber von r und bemerkt nur noch,
o H äus egebenen Erklärungen ;
Innern e r mne . Regierung, sondern vielmehr das Tru. 6 e. worn der aste Chef ein baherschef Prinz und der Werne . r n n bergsscher General sei, eine theisweise Zurüchiehung des Occu-
; Bericht verhindert habe. ö ane ,,. 3 . 4 daß die Erste Kammer den an sie gelang⸗
ü i WBewllligung eines Kredits zur Einkleidung und , die Haussuchungen und . s us rü yr. Hape ten so wie die Verhaftungen betreffend, beigetreten ist, amn gf fosort ble in frührtrer Sitzung unterbrochene Dis küsston über 9 . und Geschäftskreis der Verwaltungsbehörden. Das Ergebniß err ht n Rommissionsberathungen war der Antrag, vorerst über folgende de, e. d en abhußtimmen: 1) Will die Kammer auf ihren früheren . een, eine größere Zahl von Kreisämtern (allenfalls . ih mit *igenen Krelsversammlungen und Kreis ausschüssen er⸗ hte weiden solle, bestehen, oder will dieselbe 2) den Vorschlägen der ersten Kammer beitreten und die Zahl der selbstständigen 6
jndern, beziehungsweise die Kreis- Aemter mit Kreis- Versamm- . erm fn , slnsschüussen auf 10 bis 14 reduziren, dagegen aber meh—= rere Nebenämter ohne Kreis ⸗Versammlung und Kreis Ausschüsse errichten, ober aber will die Kammer 3) nach Lamey s Vorschlag, bei reduzirter Zahl der selbstständigen Kreis Aemter, auch den Neben -⸗Aemlern Kreis-Alusschüsse auf den Fall beigeben, wenn es die Haupt- Kreisversammlung verlangt? Bei der auf kurze Berathung erfolgten Abstimmung wurde die erste und dritte Frage vernelnt, die zweite aber bejaht, sofort das Gesetz selbst nach seinen einzelnen Artikeln ausführlich diskutirt und mit einigen Abänderun⸗ gen nach der Fassung der ersten Lammer mit allen Stimmen gegen sechs Düer, Kuenzer, Lehlbach, Mez, Schey und Zittel) angenommen. Schluß
der Sitzung.
Ausland.
Frankreich. Paris, 13. März. der Imperialisten und der sogenannten revolutionairen Bona⸗ partisten, bisher einander feind, haben sich jetzt verschmol⸗ zen. In der Rue de Poitiers ist dagegen Zwietracht aus- gebrochin. Am Sonntage las Herr Thiers sein Wahlmanifest, dessen gestern erwähnt worden, vor, und heute erfährt man, daß de la Rochette, de Lepinay und mehrere Deputirte von derselben legitimistischen Farbe ausgetreten sind. Auch die Herren Abatucci und Baraguay d'Hilliers drohen mit dem Rückzuge.
Das Journal des Débats berichtet über ein am Sonntag an der Barriere de Sevres abgehaltenes sozialistisches Familien⸗ Bankett, dem etwa 700 Personen beiwohnten, worunter sehr wenige Arbeiter, wohl aber viele einflußreiche Mitglieder der Klubs und Propagandisten waren. Von den eingeladenen Repräsentanten des Berges war blos Herr Joly erschienen, welcher versicherte, daß das bestrittene Unteroffizier Bankett stattgehabt und daß er demselben beigewohnt habe. Die Toaste waren sehr zahlreich, und man be⸗ merkte an den Gästen eine gewisse Aufregung. Beim Beginne be⸗ gehrte ein vom Präfekten abgeordneter Polizei⸗-Kommissar unter Be⸗ rufung auf die betreffenden Gesetze Einlaß, den die Kommissions⸗ Mitglleder versagten, weil sie nur eine Familien- Zusammenkunft hielten, auf welche das Dekret wegen Klubs und öffentlicher Versammlungen nicht anwendbar sei. Obgleich der Präsident das Gegentheil be⸗ , weil das Bankett öffentlich angekündigt und Jeder zuge⸗ assen worden sei, der den Preis einer Karte bezahlt habe, so be⸗ harrte die Kommission auf ihrer Weigerung, und der Kommissar entfernte sich nach Aufnahme eines Protokolls, ohne zur Erzwin⸗ gung des Elnlasses die bewaffnete Macht herbeizurufen,
Ein zu London von L. Blanc und Caussidiere gebildeter „Ver— ein geächteter Demokraten“ hat als Ertrag mehrerer in England geschehenen Sammlungen für die Familien der Juni⸗Transportirten b68 * hierher geschickt. Der Maiangeklagte Hubert, welcher 9 Monate hier in Paris versteckt war, soll vor kurzem über Belgien nach England entkommen fein. n s
Der mexikanische Präsident, Herrera, hat durch den französischen General ⸗Konsul in Paris um Zusendung französischer Artillerie⸗
Die Wahl⸗Comitès
Zekanntmach ungen.
744 Die im Thorner Landrathskreise belegene, der Reichs= gräfin Franziska Nympha von Gaschin, geb. von Su—
Nothwendiger Verkauf.
minska, är osigt, mit Einschluß der Forst auf 191,620 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. landschaftlich abge⸗ schätzte derrschaft Grabia soll Schulden halber in dem am 3. Juli 1849, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober- Landesgerichts ⸗Rath Roloff im Gerichtshause anstehenden Bietungs-Termin öffentlich verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Marienwerder, den 2. Dezember 1848. Civil · Senat des Königl. Ober- Landesgerichts.
1276 ö Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des im No⸗ vember 1837 derfforbenen Gutsbesitzers Johann Chri— stian Melms, weiland auf Lüdershagen, insbesondere g dazu gehörenden, im Franzburger Kreise und digdehüger Kirchspiele belegenen Güter Groß ⸗Liders=
hierselbst, vom
eingetragen Vol. V. schein de eodem, das angeblich verloren gegangene Testament des Schuhmachermeisters Christian Schulz, publ. den 19. April 1828 als Schuld⸗Dokument über 450 Thlr. Erbtheil der minorennen Geschwister Schulz, nebst Hypothelenschein vom 2. Juni 1828, die angeblich verbrannten Dokumente, nämlich: die gerichiliche Obligatien des Webers Johann Heinrich Bliesenick vom 2. November 1839 über 150 Thlr. und Zinsen, und vom 27. Oktober 1816 über 50 Thlr. nebst Hypothekenscheinen von denselben Tagen, für den Bauer Friedr. Wilh. Grüneberg in Cha nermark eingetragen Vol. V. Fol. 331. und die gerichtliche Obligation des Zimmergesellen Johann Gottfried Siering vom 1. Juli 18436 über 406 Thlr. nebst Zinsen, eingetragen Vol. III. Fol. 192. fuͤr den Bauer Friedrich Wilhelm Grüneberg in Schönermark, nebst Hypothekenschein de eodem. Es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die obigen Dokumente und For-
und Kavallerie - Offlziere angehalten, welche der mextkanlschen Ar⸗ mee als Lehrer dienen sollen.
Bei den Waffenhändlern sind bedeutende Massen verbotener Waffen weggenommen worden.
Zu Carpentras kam es am sten bei Eröffnung eines gemäßig⸗ ten Klubs zu Exzessen; die rothen Republikaner drangen in den Saal, wurden aber durch Truppen verjagt. Später wurde der Oberst des dortigen Linien- Regiments von ihnen auf dem Markte insullirt und im Gedränge niedergeworfen; das Militair schritt ein und stellte die Ruhe her.
In Rochefort ist der Befehl zur eiligsten Ausrüstung zweier Kriegsschiffe angelangt.
Der Redackeur und Geschäftsführer der N evolution wurde gestern wegen eines Artikels zu einjährigem Gefängniß und 1000 Franken Geldbuße, ungeachtet lebhafter Vertheidigung Ledru Rol⸗ lin's, verurtheilt. :
Uebermorgen tritt in Angouleme. ein neuer Departements-Jour⸗ nalisten Kongreß zusammen, dessen Stimmführer sich neulich in Tours und in der Rue Duphot beriethen.
Großbritanien und Irland. London, 13. März.
General Polluck, welcher fruher mit Auszeichnung in Afghani⸗ stan diente, hat sich nach Empfang der letzten indischen Nachrichten der Regierung unbedingt zur Verfügung gestellt.
Die beschlossene Verminderung der Armee ist schon in der Aus⸗ führung begriffen. Selbst Mannschaften der Garde Bataillone hat man, obgleich diese nicht in die beabsichtigte Reduction eingeschlossen sind, aus dem Dienste entlassen.
Eine Deputation der Parlaments-Mitglieder, welche die In⸗ teressen des irländischen Grundbesitzes vertreten, begab sich vorgestern zum Kanzler der Schatzkammer, um die Regierung aufzufordern, 24 ste eine Maßregel ins Parlament bringe, welche die Bank von Irland ermächtigen solle, den irländischen Landbesitzern auf genü— gende Hypothek ansehnliche Geldvorschüsse zu leisten. Der Mi⸗ nister erklärte, daß er mit Sachverständigen die Sache besprechen und dann der Deputation eroͤffnen werde, wozu er der Regierung anrathen zu müssen meine.
Zu Elonmel wurden am 19ten d. die Assisen für einen Theil der Grafschaft Kilkenny eröffnet. Nicht weniger als 279 Personen sind abzuurtheilen, und darunter sind 21 des Mordes, 14 des Mordversuches angeklagt.
Lord J. Russell empfing am 9. März eine Deputation aus der irländischen Provinz Ulster, die sehr energische Vorstellungen ge⸗ gen die beabsichtigte allgemeine Zuschuß⸗Armensteuer machte und selbst die Drohung fallen ließ, daß die Steuer ohne Anwesenheit von 50,00 Mann Soldaten nicht bezahlt werden würde. Lord J. Russell erklärte, daß es die Regierung für ihre Pflicht halte, auf dem eingeschlagenen Wege zu beharren. Die Opposition gegen diese von dem Ministerium vorgeschlagene Zuschuß⸗Armensteuer von 23 pCt. zur Unterstützung insolventer Armenpflege⸗- Bezirke in Irland wird in der Provinz Ulster, die meistens von Protestanten bewohnt und sehr wohlhabend ist, mit jedem Tage heftiger. Uebexall erklärt man, die Zahlung zu verweigern, so lange man mit passivem Wi⸗ derstand ausreiche. Beschlüsse in diesem Sinne wurden am Sonn abend in den Grundbesitzer-Versammlungen in Hillsborough und in Antrim gefaßt.
Türkei. Konstantinopel, 28. Febr. (D. A. 3.) Heute ist ein Theil der türkischen Flotte ausgylaufen nach dem Schwarzen Merre, um einestheils zur See her Varna gegen einen etwanigen Ueberfall zu decken, anderentheils an der Donau eine Stellung ein⸗ zunehmen, welche es nach Bedürfniß erlaubt, zu raschen Truppen— Versetzungen an den Ufern jenes Flusses bei der Hand zu sein. Ganz entgegen gewissen früheren Gerüchten, welche eine Verminde— rung des ägyptischen Heeres in Aussicht stellten, erfährt man, daß dort eben so fehr gerüstet werde, als in dem übrigen türkischen Ge⸗ biete, wo die Rekruten alle Straßen bedecken. Wie man erfährt, so ist eine namhafte Mannschaft
der dazu gehörigen
20. August 1815, über 50 Thlr.
Fol. 337. und Hypotheken-
laden.
von dort zu erwarten, es soll die⸗
Geräthschaften auf 25,384 Thlr. und Zinfen, für den Bauer Röper in Königstädt, 2 Sgr. 6 Pf., mit Ausschluß derselben aber auf 23, 157 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt ist, soll
am 5. September 1849, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real-Prätendenten werden unten der Verwarnung der Präklusion hierdurch öffentlich vorge—
selbe schon theilweise eingeschifft und unterweges sein. Der Kapu⸗ dan⸗Pascha ist als außerordentlicher Gesandter nach St. Petersburg abgegangen. —
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New⸗ Aork, 20. Febr. (J. d. D. Die politischen Nachrichten aus den Vereinigten Staaten sind nicht von i. Wichtigkeit, der Kon⸗ greß, dessen Tage gezählt sind, da er sich am 3. März auflösen muß, wagt nicht, sich auf eine Diskussion von großem fentlichen Interesse einzulassen. Seinem Nachfolger bleibt die Lösung der Fragen über die Organisation Kaliforniens, über die Gränzen von Texas, über die Post-Reform, über die Eisenbahn von Panama 2c. ꝛ. überlassen. In dem Rechenschafts⸗ Berichte über seine Arbeiten bemerken wir jedoch eine Resolution des Senates, welche die Bewaffnung der Emigranten, die sich zu Lande nach Kalifornien begeben, auf Kosten ves Staatsschatzes be⸗ fiehlt; ferner die Vorlage einer Bill zur Einrichtung einer Post⸗ route vom Mississippi bis nach San Francisco; ferner die Vorlage einer Bill für den Ausschuß der öffentlichen Arbeiten, welche die Erbauung einer Eisenbahn zum Zweck hat, die von Galveston aus— gehen, am Rothen Flusse hinlaufen, Neu-Mexiko durchlaufen und in Kalifornien auslaufen soll. Außerdem hat Herr Benton aus Missouri einen Antrag vorgelegt, der dahin geht, daß 200,000 Dol lars bewilligt werden mögen, um eine Eisenbahnlinie zu untersuchen, welche von Missouri, dem westlichsten der Vereinigten Staaten, aus gehen, die großen Prärieen des Westens durchlaufen, über die Fel— senberge und die Sierra Nevada gehen und beim Stillen Ocean auslaufen soll. Eine amerikanische Compagnie bittet gleichfalls den Kongreß, durch die Landenge von Tehuantepec eine schiffbare Com— munication für große Schiffe zwischen den beiden Oceanen ein zurichten.
Der Verfassung gemäß ist der General Zacharias Taylor of⸗ siziell am 14. Februar als Präsident und Herr Fillmore als Vice Präsident der Republik der Vereinigten Staaten proklamirt. Der General Taylor hat sein Besitzthum zu Blton⸗-Rouge verlassen, um zu Washington die Zügel der Regierung zu ergreifen. Seine ganze Reise ist ein Triumphzug gewesen. Unglücklicherweise haben ihn die Gastmähler, die Reden und ein Fall, den er that, als die Menge, welche sich auf ihn stürzte, um ihm die Hände zu drücken, ihn um— warf, sehr ermüdet. Die letzten Nachrichten lassen ihn in Cinein⸗ nati, wo er durch das Eis sehr aufgehalten wird; der Winter herrscht dort mit großer Strenge.
Alle Nachrichten, welche aus Kalifornien kommen, tragen dazu bei, das Auswanderungsfleber zu erhalten. Man behauptet, daß seit dem Ausbruch des Goldfiebers, d. h. seit Anfang Dezembers, aus den Häfen der Vereinigten Staaten am Atlantischen Ocean 178 Schiffe mit 11,169 Emigranten abgesegelt sind. Von diesen haben 141 Schiffe mit Si84 Auswanderern den Weg über das Cap Horn genommen. Diese Manie wird auch im ganzen übrigen Amerika sichtbar.
Die regelmäßigen Fahrten nach San Francisco haben nun be gonnen. In Folge mehrerer Revolten und Verbrechen auf Schiffen, von denen die Mannschaften glaubten, sie seien mit Gold beladen, hat der Kommandant des amerikanischen Geschwaders im Stillen Ocean, der Commodore Jones, eine strenge Ueberwachung aller Fahrzeuge anbefohlen. Diese Maßregel ist gewiß lobenswerth, allein man muß vielleicht fürchten, daß diese Befehle den berechtigten und bedauernswerthen Streit über das Durchsuchungsrecht erneuert.
Die moralische Lage Kaliforniens scheint sich zu bessern. Die Bevölkerung, erschreckt durch die Verbrechen, welche in ihrer Mitte begangen wurden, hat darauf gedacht, sich selbst zu regieren, bis es dem Kongreß gefällt, auch an dieses Land zu denken. Auf allen nur irgend wichtigen Punkten haben Versammlungen stattgefunden, und man hat einmüthig beschlossen, daß Deputirte gewählt werden sollen, die sich als Konvent am 4. März versammeln und für das gemeine Wohl sorgen sollen.
2) des Webers und Handelsmanns Karl Gottlob
Hofmann's zu Frankenberg, in Folge der von ihnen erklärten Zahlungs -Unfähigkeit, mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des Handelshauses „Holdegel und Giesecke“ und dieser selbst, so wie Hofmann's, überhaupt aber alle diejenigen, welche an die genannten Konkursmassen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen,
Taxe und Hy⸗
õap]
behufs Ylmortisation
Breslau, den 14. März 18438.
Nach 5§. 4. des ersten Nachtrags zu unserem Gesellschaftz⸗Statut werden in diesem Jahre 20 Stück Prioritäts-Actien
Oberschlesische Eisenbahn.
am 16. April e., Nachm. 4 Uhr,
2 Wim Konferenz-Saale auf unserem hiesi= en Bahnhöfe ausgeloost. Wir setzen hiervon die In⸗ iber unserer Prioritäts⸗-Actien mit dem Bemerken in senntniß, daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung zegen Vorzeigung ihrer Actien gestattet ist.
den dreizehnten August 1849, welcher zum Liquidations-Termine in beiden Kreditwe⸗ sen anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit persönlich oder durch hinreichend legitimirte, auch, so viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte, auch sonst legal an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, mit den bestell— ten Konkursvertretern über die Richtigkeit, so wie, nach Befinden, unter sich über die Priorität ihrer Forderun⸗ gen, rechilich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu be— schließen und den fünfundzwanzigsten September 1849
der Publication eines Präflusivbescheids gewärtig zu sein. Hiernächst haben die beim Holdegel-Gieseckeschen und
dershagen nebst Inventarium, Saa— beiten und sonstigen Zubehötungen, Ansprüche machen zů fönnen ver zu deren Anmeldung und Beglaubigung
2. April d. J., n Hofgericht, bei J. zu erkennenden
anugr 1849. ommern und Rägen. Klot. gen
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Königl. Preu 9 *.
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eodem, 3) die angeblich verloren gegangene gerichtliche Obli= gation des Aderbürgers Johann Friebrich Otto
orf Vol. 1J. etragene Post
derungen Ansprüche zu haben vermeinen, insonderheit wegen der Forderung zu 1. die unbekannten Erben des verstorbenen Prediger Bartsch in Woltersdorf, oder de= ren Rechts-Nachfolger, hierdurch aufgefordert, diese An⸗= sprüche bis spätestens zum Termine den 23. Juni e., Vormittags 10 Uhr, hier anzumelden und zu bescheinigen, bei, ihren Aus—= bleiben aber zu gewärtigen, daß sie mit ihren etwani- gen Ansprüchen an 36 Dokumente und Forderungen präkludirt und ihnen damit ein ewiges Siillschweigen auferlegt werde. Granste, den 6. Maͤrz 1849. Königl. Preußisches Stadtgericht.
an Nothwendi 6 ger Verkauf.
ert t zu Berlin, den 6. . 1848. hn * Hu im mermeister Martin Peter Mißling ge⸗ enn, 9 der Dorotheenstraße Rr. 37 belegene, im . 1. , von der Doroiheenstadt a, e, gergeichnete ick, gerichtli . wi , . e, dene fbi ae ane, Gef ichs ih rr ad ü nhl, ͤ pothelenschein sind in der n mn n ö.
Norhwenviger Vert
Rmdiger Bertguf. z
cht zu Berlin, den 6 1849 e 8 n 1
7 e rig ĩ 4 schluß der darauf , , .
Sägemühle und
D .
Die Schlesische Feuer- Versicherungs- 63 b] Gesellschaft in Breslau (besttigt dureh Allerh. Kab Ordre vom 19. Juni 1848) Gewährleistungs-Kapital wei Millionen Thlr. Pr. Ert.
hat uns zu ihren Haupt- Agenten für die Regierungs-Bexirke , und Frankfurt A. d. 0. ernannt. Indem
wir einem geehrten Publikum unsere Dienste bestens empfehlen, verbinden wir zugleich die Anzeige, dals wir Mobilien und Immobilien zu angemessen billigen Prämien versichern, so wie zum festen Abschlusse von Versicherungen bevollmächtigt sind.
Antrags-Formulare und Prospekte sind in unserem Gomteir unentgeltlich zu haben.
Berlin, den 3. März 1849. z gi. Helfft Gebrüder,
Monbijou-Platz No. 11.
lig n , nn, . Vom Königli ächsischen Justizamte Frankenberg mil ,. ist zur Vorladung der bekannten und
el ge inn! Gläubiger —
N der a Franteßberg un enn er
and . irn. 8 r. der Firma; „Holdegel len til b .
gi . und Fahrifdu. zien Wiyelte taäs eser umd Jnulins
die beim Hofmannschen Konkurse betheiligten Gläubiger den zehnten Oktober 1849,
welcher zum Verhörs- und Gütepflegungs⸗Termine an- beraumt worden ist, sich wiederum in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Vormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzusinden und über den Ab schluß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, sich
den neunundzwanzigsten Oktober 1849 der Inrotulation der Akten und
den einunddreißigsten Dezember 1849 der Bekanntmachung eines Locations- Erkenntnisses zu versehen. Diejenigen, welche bis Nachmittags 5 Uhr im Liquidations -Termine nicht erscheinen und ihre For- derungen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die beireffenden Konkursmassen, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für derlustig, diejenigen aber, welche in den anbergumten Verhörs⸗Terminen außenbleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich der abzuschließenden Vergleiche ich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschiuß der Mehrheit angesehen, die bekannt zu machen. den Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in den anberaumten Publications Terminen nicht mel den, Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden. Im nebrigen haben auswärtige Interessenten zu Annahme künftiger Auesertigungen bei 5 Thlr. Strafe Bevoll⸗ mächtsgte im hiesigen Orte zu bestellen. ;
Frankenberg im Königreiche Sachsen, den 8. März 1849.
Königl. Sächs. Justizamt grantenbe mit Sachsenburg. .
Abonnement betragt: Athlr. für 4 Nahr. 4 Rthlr.« 3 Jahr. 8 Rthlr. ( Jahr. in allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung. ei c in zelnen Nummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.
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Berlin, Montag
Preusßischer
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den 19. März
Alle Post-Anstalten des In⸗ un? Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expeditien des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.
98
1849.
Mi ö xs 2 * . . 3s a , — 2 2 8 ! 22 * 2X 29 * — ö 2 D 59 Mit dem Preußischen Staats-Anzeiger werden die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen beider Kammern auch fernerhin
ausgegeben werden.
wollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine Unter
Wir bitten die verehrlichen Abonnenten ergebenst, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April e. beginnende
Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu
kbrechung erleiden und wir in den Stand gesetzt werden, die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmen zu können.
Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte und ohne Rücksicht auf die Bogenzahl
derselben, Z Rthlr.
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Deutsch land.
Oesterreich. Wien. Aufkündigung des Waffenstillstandes durch Pie⸗ mont. — Kaiserliche Patente über das Jagdrecht und ein Neichsgesetz und Regierungs-Blatt. — Ansprache des Gemeinderathes an die Bewoh- ner Wiens. — Perczel und Batthyany. Banknoten ⸗Zertheilung. —
Die Ausarbeitung der Provinzial Verfassungen.
Bayern. München. Ankunst des österreichischen Gesandten. — kehr des Prinzen Adalbert. — Truppenbewegungen.
Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Die Verhandlungen der zweiten Kammer über das Ministerialschreiben in Betreff der deutschen Frage.
Württemberg. Stuttgart. Neclamation gegen eine Aeußerung in der badischen Kammer. — Zuschrist der sächsischen zweiten Kammer. — Nachforderung für die im Reichsdienste befindlichen Truppen. — Pe— tition aus Offenburg in Baden. — Das Pferdeausfuhrverbot. — Die württembergische Besatzung in Rendsburg.
Baden. Karlsruhe. Annahme der Gesetz- Entwürfe wegen Abschaf— fung der Todesstrafe und wegen des Eingaugszolls von ungereinigter Soda seitens der ersten Kammer. ;
Hessen. Kassel. Stände ⸗Verhandlungen.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt.
Militair- Stellvertretung.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Abmarsch der Reichstruppen.
Schleswig-Holstein. Rendsburg. Das Kanonenboot. — Frauen-
Verein.
Nüch⸗
Bekanntmachung wegen der
Ausland. Proclamation des Fürsten Windischgrätz. — Verord⸗
Oesterreich. Pesth. Venedig. Antrag auf Einsetzung einer Diktatur. — Agram. nung des Fürsten Windischgrätz.
Frankreich. National⸗Versammlung. Das Wahl- Gesetz. — Paris. Der Ball beim Präsidenten. — Die neuesten Nachrichten aus Jtalien und Konstantinopel. — Abreise Olozaga's nach Spanien.
Großbritanien und Irland. Parlament. Unterhaus: Die Diskussion der Bill zur Aufhebung der Navigations-Akte. London. Unterhaus-Verhandlungen. — General Napier und Privatnachrichten aus Indien. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Gesandtenreisen.
Italien. Rom. Münz-⸗Dekret. Die päpstlichen Archive unter das franzöfische Gesandtschafts-Siegel gelegt. Modena. Ablieferung Waffen. — Florenz. Vereitelte Demonstration. Wahlen.
ße Sicherheit. — Furcht vor der Intervention. Börsen⸗ und Handels⸗-Nachrichten.
.
Amtlicher Theil.
Der Landgerichts Assessor und Notariats- Kandidat Jo hann Baum zu Aachen ist zum Notar für die Friedensgerichts⸗ Bezirke mit Anweisung seines Wohnsitzes in Aachen, ernannt;
Dem beim Land- und Stadtgerichte zu Sangerhausen ange stellten Justiz-Kommissarius Romeiß zu Artern bis zum Ein⸗ tritte der Justiz-Organisation die Prozeß-Praxis bei den Patrimo
—
Aachen,
nial Gerichten des sangerhausenschen Kreises gestattet; und
Dem Komponisten und Gesanglehrer Julius Stern zu Berlin das Prädikat Musik-Direktor beigelegt worden.
. . .
Das General-Post⸗Amt hat bereits wiederholt darauf aufmerk sam gemacht, daß jetzt, nachdem das für deklarirte Geld Sendungen zu zahlende Porto beträchtlich herabgesetzt worden ist, es im Interesse der Versender von Geldern und werthvollen Gegenständen liegt, den Werth solcher, der Post anvertrauten Sendungen zu deklariren.
Dessenungeachtet gelangen noch fortwährend, Reclamationen wegen angeblsch zur Poöst gelieferter, aber nicht an ihre Adresse ge⸗ langter Geldbriefe an das General-Post-Amt. Die in Folge solcher Reclamationen angestellten Nachforschungen sind in der Regel erfolg
weil in vielen Fällen nicht einmal die wirkliche Einlieferung
los . ö
ker Briefe und Gelder außer Zweifel gestellt werden kann, überdie auch die Natur des Postdienstes nicht erlaubt, jeden ge wohn lichen Brlef mit solcher Sorgfalt zu behandeln, daß dessen Verbleiben nachgewiesen werden könnte. Die Versender von Geldern werden daher wiederholt dringend aufgefordert, den Inhalt solcher Send un gen zu deklariren, Die dafür zu zahlende Gebühr ist in e halt niß zu dem Werthe der Sendung so mäßig, daß ste gegen die S r helt nicht in Betracht kommen kann, welche durch die Decheraien erlangt wird. — Für den Ver ust nicht deklarirter Geld- und Werth— Sendungen wird von der Post⸗ Verwaltung in keinem Falle Ersat leistet. Wer die Declaration daher unterleißt, hat den für ihn . entstehenden Nachtheil lediglich sich selbst zuzuschreiben. Berlin, den 9. März 1849. ; General⸗Post⸗Amt.
Abggereist: Der Generalmajor und Inspecteur der Aten Ar⸗ tillerle⸗Inspection, von Jenichen, nach Küstrin.
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Uichtamtlicher Theil.
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Dent schland. „Desterreich. 16. März. Die Wien. Ztg. ent⸗ hält nachstehende telegraphische Depesche aus Cilli: Feldmarschall , 5, 1 2 ö! F 1 . —* . — Lieutenant Baron Heß an den Minister-Präsidenten Fürsten Schwar— zenberg:
„Der Waffenstillstand wurde am 12. März von Seiten Pie⸗ monts aufgekündigt, wonach die Feindseligkeiten am 19ten und 2usten beginnen können.
Mailand, am 12.
MM) Wien,
März 1849.“
Wien, 14. März. Heute sind folgende Patente veröffentlicht worden: II. ‚Wir Franz Joseph der Erste, von Goltes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn 2c. ꝛc. 2c. Haben in der Erwägung, daß die mit dem Gesetze vom 7. September 1848 ausgesprochene Entlastung des Grund und Bodens, so wie anderweitige Staaisrücksichten, die Rege lung der bisherigen Verhältnisse in Absicht auf die Ausübung der Jagd⸗ Gerechtigkeit zu einem dringenden Bedürfnisse machen, über Antrag Unseres Ministerrathes beschlossen, hierüber nachstehende Bestimmungen zu erlassen, und verordnen für diejenigen Kronländer, für welche das Gesetz vom 7. September 1848 erflossen ist, wie folgt: S. 1. Das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ist aufgehoben. 5. 2. Eine Entschädigung für das auf= gehobene Jagdrecht findet zu Gunsten der bisherigen Berechtigten nur in den Fällen statt, wo es sich erweislich auf einen mit dem Eigenthümer des damit belasteten Grundes abgeschlossenen entgeltlichen Vertrag gründet. Die Modalitäten der Ablösung in Fiesen Fällen werden durch die zur Durch führung des Gesetzes vom 7. September 1848 bestellten Landes-Kommis— sionen festgestellt werden. S. 3. Jagdfrohnen und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben. 5. 4. Die Jagdgerech-= tigkeit in geschlossenen Thiergärten bleibt in der Art, wie selbe bisher zu— gestanden, aufrecht, es mögen die in dem abgeschlossenen Jagdbezirke gele⸗ genen Grundstücke dem Eigenthümer der Jagd oder dritten Personen ge— hören. 5. 5. Jedem Befitzer eines zusammenhängenden Grundkomplexes von wenigstens zweihundert Joch wird die Ausübung der Jagd auf diesem eigenthünlichen Grundkomplexe gestattet. 5. 6. Auf allen übrigen in den §§. 4 und 5a. nicht ausgenommenen, innerhalb einer Gemeindemarkung ge— legenen Grundstücken wird vom Zeitpunkte der Wirksamkeit dieses Patentes die Jagd der betreffenden Gemeinde zugewiesen. S. 7. Die ist verpflichtet, die ihr gewiesene Jagd entweder ungetheilt zu verpachten, oder selbe durch eigens bestellte Sachverständige (Jäger) ausüben zu las— sen. §. 8. Der jährliche Reinertrag der den Gemeinden zugewiesenen Jagd ist am Schlusse jedes Verwaltungs- oder Pachtjahres unter die Gesammt— heit der Grundeigenthümer, auf deren in der Gemeindemarkung gelegenen Grundbesitz die Jagd von der Gemeinde ausgeübt wird, nach Maßgabe der Ausdehnung des Grundbesitzes zu vertheilen. S. 9. Jede Gemeinde ist bei einer Strafe von zehn bis zweihundert Gulden C.- M. dasür verant- wortlich, daß keine andere Benutzung der ihr zugewiesenen Jagd als die im §. 7 bezeichnete stattfinde. Ueber die Beobachtung dieser Anordnung haben die Verwaltungs⸗-Behörden zu wachen. 8. 10. Wildfre vel und Wild⸗ diebe, sie mögen von einzelnen Gemeindegliedern oder von Auswärtigen begangen worden sein, sind nach dem bestehenden Strafgesetze zu ahnden. s. 11. Den einzelnen Grundbesitzern bleibt das Recht auf Entschädigung für erlittene Wild- und Jagdschäden und dessen Geltendmachung nach den bestehenden Vorschriften gegen die nach diesem Patente zur Ausübung der Jagd berufenen physischen oer moralischen Personen gewahrt. S. 12. Vie destehenden jagdpoliztilichen Vorschiisten bleiben, in so weit ihnen das gegenwärtige Patent nicht entgegensteht, aufrecht, und wird den. Be⸗ hörden die genaue Handhabung zur strengsten Pflicht gemacht. S. 13. Jagd-Pachtverträge, welche mit den Bestimmungen dieses Patentes nicht vereinbar sind, treten von dem im §. 16 bestimmten Zeitpunkte außer Wirksamkeit. Allfällige Entschädigungs - Ansprüche aus solchen Ver⸗ trägen sind auf dem Rechtswege auszutragen. 8. . Dieses. atent tritt vom Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. S. 15. Die Minister des In— nern und der Landeskultur sind mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Pa— sentes beauftragt. Gegeben in der Hauptstadt Olmütz den siebenten März, Eintausend Achihundert neunundvierzig. Franz Jo seph. (1. 8.) Schwar⸗ zenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer.“ I. Wir Franz Joseph der Erste von Gottes Gnaden, Kaiser von Oesterreich 2c. 2c. 2c. Haben, um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungs— Erlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Verinsachung herzustellen, dann um hierbei auch dem Grundsatze der Gleichberechtigung aller in Unserem Reiche vereinigten Notabilitäten volle Nechnung zu tragen, auf den Antrag Unseres Ministerrathes beschlossen und verordnen, wie solgt: §. 1. Es wird von einem nachträglich zu bestimmenden Zeitpunkte ein allgemeines Neichsgesetz⸗ und Regierungsblalt in allen landesüblichen Sprachen ausgegeben werden. Die Ausgabe jedes einzelnen Heftes dieses Gesetzblattes ist durch die in Wien erscheinende Regierungs-Zeitung und sämmtliche zur Aufnahme amtlicher Kundmachungen bestimmien Landesregierungs-Zeitungen jederzeit unverzüglich anzuzeigen. Die Texte in den verschiedenen Landessprachen sind gleich authentisch. Den nicht deutschen Texten ist die Uebersetzung bei zufügen. S. 2. Dieses Gesetzblatt wird enthalten: a) alle Reichs- und Landesgesetze; b) alle für das ganze Reich oder für einzelne Kronländer erlassenen Kgiserl. Patente und Verordnungen; e) die von den Ministerien nach ihrem Wirkungskreise zum Vollzuge der Gesetze erlassenen Verordnun⸗— gen, es mögen diese letzteren in dem ganzen Reiche oder in einzelnen Theilen desselben allgemein verbindende Kraft haben. 8. 3. Die ver- bindende Kraft der im Reichsgesetz- und Regierungsblatte aufgenom— menen Gesetze und Verordnungen beginnt, wenn diesfalls nicht in einzelnen Fällen eine besondere Bestimmung getroffen wird, in allen Theilen des Reiches, für welche das Gesetz oder die Verordnung zu gelten hat, mit dem dreißigsten Tage nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem das bezügliche Reichsgesetz⸗ und Regierungsblatt ausge⸗ geben und rüchichtlich versendet wurde. Der Tag der Ausgabe, welcher
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mit jenem der Versendung zusammentreffen muß, ist auf jedem Blatte zu bemerken. 5§. 4. In jedem Kronland wird ein Landesgesetz und Negie⸗ rungs-Blatt in den Landessprachen mit beigefügter dentscher Uebersetzung erscheinen. 5. 5. Die Landesgesetz- und Regierungs-Blätter haben zu enthalten: 2) das Datum und die den Inhalt bezeichnende, Aufschrift aller jener Gesetze und Verordnungen, welche durch das Neichs ⸗Gesetz⸗ blatt kundgemacht wurden, so wie die Nummer und den Tag der Ausgabe des betreffenden Reichsgesetzz⸗ und Regierungs- Blattes, dann die Landesgesetze des betreffenden Landes ihrem vollen Inhalte nach; b) alle von den Landesbehörden erlassenen Verordnungen, Verfügungen und Belehrungen über öffentliche Angelegenheiten. S. 5. Mit dem Ansange des fünfzehnten Tages nach dem Datum des Landesgesetz und Negierungs-Blattes sind die nach 5. 5 (lit, P) in dieses Blatt eingeschalteten Verordnungen, Verfügungen und Be⸗ lehrungen als in dem ganzen Kronlande gehörig kundgemacht und verbindlich anzusehen, wenn nicht in den Erlassen der Landes behörden selbst ein anderer Zeitpunct ihrer verbindenden Kraft aus drücklich sest⸗ gesetzt ist. 5. 7. Die in den vorstehenden Paragraphen bezeichnete Art der Veröffentlichung der Gesetze und. Verordnungen ist in der Regel als die einzige gesetzlich vorgezeichnete Kundmachungsart zu betrachten. Jedoch bleibt es den Behörden vorbehalten, in allen Fällen, in welchen die höhere Wichtigkeit oder Dringlichkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung nebst der Kundmachung duich die Gesetz- und Negierungsblätter noch eine an dere Art der Veröffentlichung oder Verbreitung erheischt, durch besondere Abdrücke für die möglichste Veröffentlichung Sorge zu tragen. In Anse⸗ hung der Wirksamkeit der Reichs- und Lantezgesetze gelten auch in einem solchen Falle die oben im §. 3 enthallenen Bestimmungen, in Ansehung der Verordnungen aber bleibt es für solche Fälle den Bchörden überlassen, mit gewissenhafter Erwägung der obwaltenden Umstände die Kundma— chungsart zu wählen und den Zeitpunkt der verbindenden Kraft derselben in der Verordnung selbst auszusprechen. 8. 8. Das Reichsgesetzblatt wird allen Behörden unentgeltlich zugesendet. Dacselbe gilt hinsichtlich des Lan-
desgesetz und Regierungsblattes in Bezug auf die in dem Lande befindli= chen Bebörden und auf alle Reichsbehörden. S. 9. Zur Anschaffung des Reichsgesetzblattes in den bezüglichen Landessprachen sind alle Gemeinden, und zur Anschaffung des Landesgesetz und Regierungsblattes alle Gemein- den des betreffenden Landes verpflichtet. §. 109). Die Gemeindevorstände haben die Obliegenheit, die Gemeinden sogleich von dem Erscheinen eines seden dieser Blätter auf geeignete Art in Kenntniß zu setzen, und die Ein- leitung zu treffen, daß sich Jedermann von diesen Blättern Einsicht ver⸗
schaffen könne. Jedenfalls sind die einzelnen Blätter durch vierzehn Tage im Gemeindehaufe zu Jedermanns Einsicht auszulegen, sohin zu sammeln und sicher aufzubewahren. §. 11. Sowohl das Reichsgesetzblatt, als die Landesgesetz und Regierungsblätter werden portofrei versendet. §. 12. Die Minister des Innern und der Justiz sind mit dem Vollzuge dieser Verord— nung beaustragt. Gegeben in der Hauptstadt Olmütz, den vierten März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. Franz Jo seph. (L. 8.5 , Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer.“
Der Gemeinderath der Haupt- und Residenzstadt Wien hat heute folgende Ansprache an seine Mitbürger erlassen: .
„Die huldreichen Worte, mit welchen Seine Majestät den Dank der Deputation des Gemeinderathes für die Verleihung der ersehnten Verfas— sungs⸗-Urkunde des einigen Kaiserstaates entgegen zu nehmen geruhten, ver— künden das Morgenroth einer besseren Zukunft. Der Kaiser hofft, daß die ihm kundgegebenen Gesinnungen der Bewohner Wiens ihn bald in die Möglichkeit versetzen werden, sich in ihre Mitte zu begeben. Mitbürger! Die Rückkehr des Kaisers in die Burg seiner Väter ist die einzige aus- reichende Bürgschaft für Gesetzlichleit und Ordnung, für unseren Wohlstand, für unser öffentliches und häusliches Glück. Nur wenn der Kaiser wieder in unseren Mauern weilt, können Friede, Freude und wechselseitiges Vertrauen unter uns neu empoirblü— hen. Nur wenn des Kaisers Hoffnung sich verwirklicht, kann auch un sere Hoffnung neu aufleben. Mitbürger! Wir haben genug Täuschungen genug Bitteres erfahren, wir haben lange genug entbehrt und gelinen Wohlan denn! Laßt uns Sr. Majestät beweisen, daß die Treue und An= hänglichkeit an das erhabene Regentenhaus, daß die heilige Achtung vor dem Gesetze und seinen Organen, wodurch unsere Vorältermn seit Jahrhun⸗= derten sich ausgezeichnet haben, auch unter uns nicht erloschen sei. Laßt uns jedem frevelhaften oder unzeitigen Beginnen mit vereinter Kraft ent- gegentreten. Laßt uns zeigen, daß unsere schwer geprüfte Stadt nicht nur die Wiege der österreichischen Freiheit war, sondern auch die kräftigste Slütz e der gesetzlichen Ordnung werden könne.“ .
; (Lloyd.) So eben erhaltenen Nachrichten zufolge, befinden sich die ungarischen Insurgenten-Generale Perczel und Graf Kasimir Batthyany in der Gegend von Szolt und Kalocsa, wo sie das dortige Landvolk zum Landsturme aufbieten. Von Pesth waren vorgestern Truppen mittelst Dampfböten nach jener Gegend entsen⸗ det worden.
. Die neuen Ein- und Zweigulden⸗Banknoten können in vier Carrées eingetheilt und nach Bedarf halbirt oder geviertheilt wer⸗ den, ohne daß der Text dadurch verletzt wird, so daß jedes Viertheil ein Ganzes bildet. Hierdurch soll dem Mangel an Silbermünze ei⸗ nigermaßen abgeholfen werden.
(Bresl. Ztg.) Die Vertrauensmänner der verschiedenen Proö⸗ vinzen zur Ausarbeitung der Landesverfassungen arbeiten mit rast— losem Eifer an Vollführung ihrer Aufgabe und halten oft zweimal des Tages gemeinschaftliche Berathung im Ministerium des Innern. Für Nleder - DOesterreich find gewählt: Leop. und Jos. Neumann, Reuwall; für Mähren und Schlesien: Meier, Feifalik, Hein; für Böhmen: Brauer, Palacky, Pinkas. Bei solcher ,, dürften die Hauptarbesten, fo wichtig und umfassend sie auch rrsche nen, in wenig Wochen vollendet sein.
Bayern. München, 13. Thun-Hohenheim ist als neu ernannten sste ü. licher Gesandter und bevollmächtigter Minister rn r 86 schen Hofe bereits hier eingetroffen. Seit der
März. (N. K.] Graf von
s. ischer außerordent- ol erreich scha en e, kaheri⸗
Herrn