1849 / 76 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; 3 m . welche angeblich eine Ausgleichung des Zwistes mit England un⸗

möglich ist. Großbritani terhaus⸗Sitzung die Fortsetzung der eb änderung der Navigations Mitglied für die Uni angehörend, erklärte, e Aenderung der

Parlament. agesordnung stand zweite Lesung der Bill zu Ab⸗ Gladstone, Parlaments⸗ lich der Opposition en zu wollen, da eine durch⸗ Gesetze dringend nothwendig bie Frage nicht blos nach der reinen Theo⸗ entscheiden, es müßten vielmehr In⸗ werden, die unter dem Schutze des und noch mehr müßte der auf die Vertheidigungskraft des Landes Er könne aber nicht der Befürchtung bei— Veränderung der Navigationsgesetze eine Ver⸗ ziehen werde, Reciprozitätsverträge us statistischen Angaben,

vom 13. März. Auf der T

atte über die

ät Orford und eigent für die Bill stimm Navigations

rie der National-Oekonomie teressen gehörig ber: bestehenden System Einfluß der Frage tracht gezogen werder

zogen worden,

Handelsmarine

daß die Marine der Ver⸗ der Abänderung der Navigations⸗-Gesetze einen Auf diese Er⸗

so ersehe man einigten Staaten vor viel schnelleren Auf fahrungen gestützt, mi allmäliger Reform un on betreten, fortgehe.

schwung genommen als nachher. isse er dafür sein, daß England auf dem Wege d größerer Freiheit des Handels, den es seit Aber nicht ganz sei er einverstanden nisteriellen Plane der Abänderung der Navigations-Ge Wenn der englische Rheder sich die unbeschränkte Konkurrenz mit dem Auslande gefallen lassen müsse, ihren eigenthümlichen Lasten zu befreien; müsse aufgehoben und die Vorschriften Schiffe abgeändert werden. als Compensation für die Eröffnung der

mit dem mi

so sei er auch von allen der Zoll auf Zimmerholz über die Bemannung der sei dem englischen Rheder

verschlossen deshalb für eine bedingte Erleichterung, für eine Abschaffung der fraglichen Gesetze in der Weise der Po litik der Vereinigten Staaten, bei denen es nie zu wahrer Gegenseitigkeit komme, Geheimeraths- Befehle oder direkte Verordnungen, welche den Schif fen auswärtiger Staaten dieselben Vortheile gewährten, Zur Unterstützung dieses Theiles seines Plans setzte er ausführlich aus einander, wie sich nur dadurch ent⸗ sprechende Vortheile von den Vereinigten Staaten von Nord-Ame⸗ rika erlangen ließen. Herr Labouchère, der Präsident der Handels Kammer, sagte, das Prinzip der Bill sei das thatsächliche Aufgeben

Systems in Bezug auf die Rhederei, und deshalb eZustimmung von Keinem, der gegen dieses Prinzip sei. seien noch zu besprechen, namentlich über das Bemannen hiffe, doch seien diese auf die Lusschußberathung auf zuschieben, wo sie gewiß mit der größten Aufmerksamkeit würden erwogen auf die Nothwendigkeit hin, den Anforde rungen des Auslandes gegenüber etwas zu thun, erklärte sich aber entschieden gegen Herrn Gladstone's gemachten Konzessionen, indem dadurch das Ausland zum Gesetzge ber Englands werde und durch seine Beschlüsse die britischen Zoll⸗ Eine große Handels⸗Marine sei allerdings die einzige Garantie für eine große Kriegs⸗-Marine; aber wenn die von ihm glischen Seehandel begünstige, so sei fie auch selbstverstaͤndlich von Vortheil für die Kriegs-Marine. Die Bill wurde dann, wie schon erwähnt, zum zweitenmale verlesen. Die Ausschuß⸗-Berathung wird am 23. März stattfinden.

nicht durch Reziprocitäts sondern durch

Staaten den britischen.

zegistriren derSe werden. Er wies nochmals

System von bedingungsweise

Tarife regle.

vorgeschlagene Maßregel den en

Das Unterhaus genehmigte gestern die zweite Lesung der Bills über die Verhältnisse der Gutsherren und der Strafgesetze gegen Geist⸗ erstere nach

London, 1656. März.

und über die Aufhebung die aus der herrschenden Kirche ausscheiden, Verwerfung eines dagegen gerichteten Amendements des Oberst Sib thorp, welches nur 11 Stimmen für und 147 gegen sich hatte. Dann wurde die Debatte über Disrgeli's Vorschläge zur Steuer Erleichterung des Grundbesitzes fortgesetzt, aber noch nicht zu Ende gebracht, sondern wieder auf heute vertagt.

Da General Napier den Wunsch ausgedrückt hat, Italien vor seiner Abreise nach Indien zu besuchen, so haben die Lords der Admiralität einem Königlichen Dampfschiffe befohlen, am 28sten zu Livorno zu sein, um den General von dort nach Alexandrien zu Die indische Post soll bis zu seiner Ankunft in Alexan⸗ Nach Handelsbriefen, die gerade bei Abfahrt des Paketboots von Bombay geschrieben wurden, war dort, wie das Cheltenham Journal berichtet, unter den Einge— borenen in den Bazars die für zuverlässig geltende Nachricht ver—⸗ breitet, daß eine zweite furchtbare Schlächt zwischen Lord Gough und Schihr Singh stattgefunden habe, in welcher die Briten ent— schieden gesiegt und die Sikhs über den Dschelum getrieben hätten. Eine liverposler Zeitung meldet dasselbe und setzt hinzu, daß die

drien dort zurückgehalten werden.

154

Eingeborenen solche Nachrichten in der Regel früher bekämen, als die Regierung, und daß sie keinesweges Neigung hätten, Siege der Brlten auszuposaunen, wenn sie nicht von der Zuverlãässigkeit der Thatsache überzeugt seien. I ö

Man kündigt die Verheirathung der älteren Tochter des Herrn Guizot mit einem Unterhaus⸗Mitgliede zu London an. ö

Die edinburger Handelskammer hat sich mit 19 gegen 6 Stim men für eine Pelition um Abschaffung der Navigations-Gesetze ent schieden. 3 Die westindische Post bringt Nachrichten aus Jamaika vom 7. Februar. Die Zuckerpreise sind etwas gestiegen, die neue Aerndte ist überall gut ausgefallen. In Santacruz auf Demerara haben sich die Schwarzen empört, und die Unterdrückung konnte nicht ohne, Blut vergießen vollzogen werden. Das Dampfschiff überbringt 1,021,000 Dollars für Privatrechnung.

In Lima und Valparaiso ist das lifornien sehr lebhaft.

Belgien. Brüssel, 16. März. Herr von Lagrenge, der französische Bevollmächtigte für die Konferenzen über Italien, ist wie der hier eingetroffen; dagegen ist der Gesandte Frankreichs am bel gischen Hofe, Herr Quinette, auf Urlaub nach Paris gereist. Eben dorthin ist über Brüssel, von Stuttgart kommend, wohin er mit ei nem besonderen Auftrage des Präsidenten der französischen Republik gesandt war, der Oberst Bacciocchi, Verwandter Louis Bonaparte's, zurückgekehrt.

Italien. Rom, 4. Mäiz. (D. A. 3.) Heute publizirte die Costifüente ihr Münz-Dekret. Die goldenen und silbernen Geldsor ten der Republik von großer Dimension sollen auf der einen Seite

Geschäft in Waaren für Ka

die aufrechtstehende Italia mit der Umschrift tragen: Dio vuole Italia unita; auf der Kehrseite den Werth innerhalb einer Bürger krone mit der Beischrift: Repubblica Romana, unten das Jahr. Die kleineren Gold? und Silbermünzen zeigen auf der einen Seite eine gehelmte Roma mit der Beischrift: Repubhlica Komana; auf der Kehrseite die Werthangabe innerhalb einer Bürgerkrone mit der Nebenschrift: Dio vuole Italia unitâ, unten die Jahreszahl. Die Kupfermünzen jeder Art tragen auf der einen Seite das republika nische Wappen mit der Inschrift: Dig e Popolo; auf der Kehrseite die Werthangabe innerhalb eines Reifs mit der Umschrift: Repub-— blica Romaha, unten die Jahreszahl. Die Werthangabe aller Mün— zen geschieht in Liren.

Rom, 6. März. (Franzsös. Bl.) In Aussicht auf unbe⸗ rechenbare Ereignisse sind die päpstlichen Archive, welche den Katho— lizismus in so hohem Grade interessiren, unter das Siegel der fran zoͤssscen Nation gelegt worden. Guiccioli, Finanz⸗-Minister, hat sein Portefeuille niedergelegt.

Rusconi, Minister des Auswärtigen, ist von der Costituant mit Abschluß der Unterhandlungen wegen Vereinigung mit Toscanage beauftragt worden. .

In der Münze schlägt man Tag und Nacht Kupfergeld, um

den Volksverkehr, der in letzter Zeit so sehr litt, zu beleben. Das Papiergeld, welches die Republik schuf, wurde von der Reaction so angeschwärzt, daß es der Kleinhandel ungern an Zahlungsstatt nahm. Mödena, 6. März. (Fran zös. Bl.) Unsere Herzogliche Haupt- und Residenzstabt machte seit einiger Zeit Miene, sich der Eentral-Republik anzuschließen. In Folge dessen zogen die Oester reicher einen Truppen? Cordon um unsere Stadt und zwangen die Bürgerwehr, ihre Waffen abzugeben. Sechzehn Wagen, mit Bomben beladen, wurde heute in die Stadt gefahren. In der Stadt herrscht Schrecken.

Florenz, 7. März. (D. A. 3.) Da die provisorische Re gierung die erste Proclamation der Republik von Seiten des Volks, b. h. der von Mazzini herbeorderten Livornesen, ignorirt hatte, beab sichtigte der Volksverein eine zweite großartigere Demonstration; aber die Regierung drohte denjenigen, die daran Theil nehmen wür den, mit sofortigem standrechtlichen Verfahren. Der Verein fand es nun für gut, von seinem Vorhaben abzustehen, obwohl er zugleich heftig gegen die übermäßige und unzeitige Legalität der Regierung protestirte.

In diesen Tagen finden die Wahlen zu zwei Versammlungen statt, der Assemblea legislativa toscana und der Costituente italiana, die erstere aus 120, die letztere aus 37 (toscanischen) Mitgliedern bestehend. Jene soll in Florenz über die zukünftige Staatsform Tos cana's und über die Vereinigung mit Rom einen Beschluß fassen, und sofern dieser, wie man erwartet, für die letztere ausfällt, nach Rom ziehen, um sich mit der dortigen Costituente zu vereinigen. Die 37 Deputirten für die italienische National-Versammlung aber werden nur gewählt, um bereit zu sein, wenn einmal die Co stituente italiana zur Wirklichkeit werden sollte. So klärt ein

ien Zweifel über die Ein Cirkular⸗Schrei⸗ Bischöfe weist darauf hin, viele Geistliche das Landvolk ermahnt haben, nicht für die „anti⸗ kirchliche und irreligiöse Costiuente italiana“ zu wählen, und er⸗— klärt, daß alle Pfarrer für ihre widerstrebenden Gemeinden verant— wortlich gemacht werden würden. thut das Möglichste für Aufrechthaltung der Ordnung. send, daß alle früheren Regierungen dadurch fielen, daß ihren Maß sie sich in der

gestriger offizieller Artikel die lange bestandei Bestimmung der beiden des Kultus

rsammlungen auf. Ministers an die

Die Regierung, obwohl radikal,

ausführende neuen Munizipalgarde

Revolution es nicht vielleicht wahr ist, daß bellischen Soldaten und der Munizipalgarde zum Streite gekom⸗ men sei und zehn Todte gegeben habe.“ recht, ist ohne angewendet zu sein, wieder aufgehoben. den durch die Genueser Zeitung hier bekannt gewordenen Pro teste des Großherzogs vom 12. und 20. Februar an die Toscaner und an das diplomatische Corps haben wenig oder gar keinen Ein Uebrigens herrscht hier unter den Radikalen große Muthlosigkelt; man glaubt allgemein an eine baldige Intervention, und Über die Möglichkeit einer Vertheidigung mit ungeübten, un kriegerischen Freiwilligen oder der mobilisirten National-Garde, die sich gegen diese Mobilisirung mit Händen und Füßen sträubt, oder mit den 6000 Mann undisziplinirten und rebellischen Linientruppen, die eher auf ihre Offiziere als auf die Oesterreicher Feuer geben würden, macht sich heutzutage Niemand mehr Illusionen. desertiren Soldaten und gehen mit Sack und Pack nach Piemont, wo sie zum größten Skandal der hiesigen Radikalen sofort in die Die Spannung mit Sardinien wird täg

es in Pistoja zwischen den re—

Das verkündigte Stand

druck gemacht.

Armee einrangirt werden. lich größer.

Nach eium alis

337, 84 bar.

Luftdruck ..... 336, 92“ Par. 337, 33 Par r ) PFlasgwärme O, 8s“ R.

Punstsüttigung . Niederschlag 0,06 5 Rh

Wärme wechsel 4

Wolßbenzuß. ö. g37 20 rn.

NRönigliche Schauspiele.

Im Schauspielhause. 15ste Abonnements⸗ Trauerspiel in 5 Uebersetzung (Fräul. Auguste Bernhard, vom Stadt ⸗Theater zi Julia, als erste Gastrolle.) Dienstag, 20. März. Die lustigen 3 Akten, mit

Montag, 19. März. Vorstellung: Shakespeare, Bearbeitung.

und Julia,

bonnements

Im Opernhause. s ch⸗phantasti

Weiber von Windsor, Tanz, nach Shakespeare's gleichnamiger . Musik vom Königlicher von Hoguet.

Vorstellung: sche Oper in Lustspiel, gedichtet von H. Kapellmeister

Mosenthal.

Mittwoch, 21. März. Im Schauspielhause. 46ste Abonnements Ottfried, Schauspiel in 5 Aufzügen,

von K. (Hut

Vorstellung: Anfang halb

städtisches Theater. (Italienische Opern Vorstellung.) Maria, ossia: 1 Musik von Einmalhunderttausend mit Gesang in 3 Abtheilungen, von Musik-Direktor Gährich. . Mittwoch. 21. März. (Italienische Komische Oper in 2 Akten.

erstenmale in dieser La Figlia egg Oper in 2 Akten. zonizetti. Anfang 64 Uhr. Musik vom Königl.

Opern-Vorstellung.) II Malri— ö Mirsif vor 98 narosa monio segreto. Musik von Cimarose

Anfang halb 7 Uhr.

Auswärtige Börsen.

Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96* Br. ; Louisd'or 1123 Br. Oesterr. Banknoten 901 bez. Seehandlungs- Prämien- Scheine a 60 Rihlr. 99 Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 96 Gld., do. do. Zz proz. Sz bez., do. Litt.

Breslau, 17. März. Friedrichs d'or 1135 Gld. Poln. Papiergeld

Staatsschuldscheine 785

33 proz. 807 Gld. 4 proz. 914 Br., do. 35 proz.

Poln. Pfandbr. alte proz. Ml Gld., do. neue 4proz. 913 und Loose 2 500 Fl. 747 Br., do. Bank -⸗Certif. : blig. 2 4 pCt. 705 Br. r-Schles. Litt. A. und Liit. B. 91iz Br. Bres Niederschles. Märk. 71 Mind.) 743 Br. leisse Brieg 34 Br. S⸗Nordbahn 3657 Br.

Amsterdam 2 M. 1421 Hamburg a vista 153. 2M. M19) Biw. London 1 Pfd. St. 3 M. 6 Berlin a vista 1004 Br. 2 M. 999 Gld. Wien, 16. März. 671-67. 26proz. 44—- 433. Anl. 34: 143 - 111 Nordb. 7 97. Pesth 65 —64. Amst. 167. London 11. 22. Niedrigere Course in Folge der Aufkündi von Seiten Sardiniens. embde Valuten und Gold höher bezahlt. L. Dr. Part. Oblig. 97 G. L. Dr. E. A. 967 Br., 945 G. Sächs. B Chemnitz ⸗Riesa 20 Br.

bez., do. Part. 2 200 Fl. 135 Br. Actien: Ohe . 8 ( st⸗R e 82 Hörl , G heig . Ceäln, Friedrich⸗Wilhelm

Nuss. Poln. Schatz O

5 Br., do. Ser. III. r. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗ Frakau⸗Bberschlef. 364 Br.

proz. 825 a 4

30: S9 = 83?

Gloggn. 93 92. Livorn o

B. A. 1120 1110. Augsb. 113. Paris 134.

burg 167.

Lei zig, B. A. 142 G. Schles. 735 Br.

14 Br. Magdeb.⸗Leipz. 166 Br. Berl. Anh. A. u. B. 745 Br 9 pz

G. Pr. B. A. 867 G.

Frankfurt a. M., 16. März. Nur in einigen Fonds und Eisenbahn⸗-Actien wurde heute Mehreres umgesetzt. A4 proz. belg., poln. 500 Fl. Loose, bayer. Bank-Actien, so wie Köln⸗Minden und Nordbahn waren mehr begehrt. Zproz. Spanier, österr, Loose, Ac⸗ tien, Integrale, Bexbacher und Taunusbahn-Actien blieben flauer. Alle übrigen Gattungen preishaltend.

Br., 1183 G. Baden 50 Fl. 485 Br., 35 Fl. 273 Br., 27 G.

227 G. Polen 300 Fl. Loose 97 G., 500 Fl. 743 Br., 745 G.

717 G. Köln⸗Minden 7655 Br., 745 G.

341 Gld.

Wechsel. Paris 187. Petersb. 339. London 13. 895. Am⸗ sterdam 35. 60. Frankfurt 88. Wien 1693. Breslau 152.

Louis d'or 11.3. D Ge fel. Ceschft war heute etwas belebter. Frankf. 1133. Ham- ] einigen nan et reichlich. Fonds und Eisenbahn-Actien fest, bei gung des Waffenstill⸗ ,, ö vor Krieg in Italien und starke eren, s, , wean hlgäenrse bedeutend herunter.

proz. 82. 60 baar, 82. 90 Zeit.

Leipz. proz. Anleihe * * r, 3 2. 50 Zeit

; . 1— n * Strasil . 365 Nordb. 1537. Orleans S855. Straßburg 369.

x * . ö 142 Br., 733 G. Altona⸗Kiel 86 Br., 85 G. Deß. B. A. 1021 Br., 1014 London , Cert. 795.

Engl. Fonds eröffneten flau und sind auch

eröffnet zu gingen auf 913 p. C. und wurden zu 91, gemacht.

Fremde Fonds fest. Y Cons. p. C.

Mex. besser. Destzirr. sprez. Mel, is Br., 746 G. Bank Acctien 1187 Der Handel zeigte heute im All— Stimmung sowohl für Holl. hierzu waren verschie⸗ ungünstig wirkten; alle Fonds Peru 41, 40. Span. Ardoins

Am sterdam, gemeinen viel Leben; h als für fremde Fonds . dene fremde Berichte, welche sehr folgten dieser flauen Stimmung.

Holl. Integ. 48, *, Gr. Piecen 105, *. 100. 4 proz. Hope 812, 23proz. 37.

Paris 563 Br. 11 v2 G.

Hessen 277 Br., 27 G. Sardinien 29 G. Darmstadt 50 Fl.

D r 694 G., 25 Fl. 22 Br., 22 G. Spanien Zproz. 2. Br., singegen war die

sehr flau; die Ursach Friedrich Wilhelms-Nordbahn 35 Br., 345 G. Bexbach 72 Br.“

Zyhyrogn. 0 e 582. Hamburg, 16. März. Z3proz. p. C. I83 Br., 78 Gld. . , . / St. Pr. Oblig. 87 Br. E. R. 102 Br. Dän. 655 Br., 66 Gld.

Ard. 96 Br., 95 Gld. Zproz. 218 Br., 215 Gld. Hamb. ⸗Berl. 51 Br., 505 Gld. Berged. 677 Br. Alt. ⸗Kiel 85; Br., 85 Gld. Gl. Elmsh. 256 Br. R. Neum. 93 Br. Mecklenb. 345 Br.,

ss— Dest. Me Russen, alte Oest. Met. wr 7 3 5Hproz. 71 5 1 9 . ; 6 1 el Eourfe. Wien 317 Br. London 2 M.

furt 99 Br. . Petersburg 182 G.

Hamb. 315 G. Madrid, 9. März. proz. 11.

7

Mit der heutigen Nummer des Staats-A nzei⸗ ers ist Bogen 26 der Verhandlungen der er sten Kam⸗ mer ausgegeben worde

7

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei.

455

AM 76. Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

1

d nhalt

Deu tsch land. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Neichs-Bersammlung.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verhandlungen der ersten Kammer über den Gesetzentwurf hinsichtlich der Zusammensetzung der Kammern und der Wahlen.

Ausland. Belgien. Brüssel. Unterrichtswesen. Dänemark. Kopenhagen. Die Kündigungsakte des Waffenstillstan⸗

des. Ankunft des französischen Generals Fabvier. . Wissenschaft nud Kunst. Königliches Schauspielhaus. (Clavigo) Zweite Symphonie-Soiree des

zweiten Cstklus. Markt⸗Berichte. Eisenbahn⸗Verkehr.

2

ö 2

36 ö 8 6. 3 2 3 erat * [eat 5.

1 ö

Bundes- Angelegenheiten. ( 5 . Fd nf ü 8 Sitzung der verfassunggebenden Reichs —Versamm lung. (Schluß.)

Es wird hierauf in Folge der heutigen Tagesordnung zur Be rathung des Gevekohtschen Berichts verschritten, welcher den Ent wurf eines Auswanderungsgesetzes zum Gegenstande hat. Die Anträge, die von den Herrn von Langerfeldt und Brons ein gebracht und von Hrn. Godeffroy unterstützt worden, sind präju dizirlich und gehen auf eine Beseitigung der Berathung. Herr Veit aus Berlin empfiehlt dagegen dringend die sofortige Vornahme des Gesetzes, worin ihm Herr Eisenstuck beipflichtet. Nach Eröff nung der allgemeinen Debatte über den Gesetzentwurf erhält das Wort.

Herr Buß aus Freiburg. Die Klage über das unruhige Ver halten des Hauses, womit er seinen Vortrag eröffnet, ist so begrün det, daß die Stimme des Redners in dem allgemeinen Geräusche in Kurzem völlig erstickt. Versteht man seine Meinung recht, so erklärt er sich gegen den Gesetzentwurf, weil sich dieser hauptsächlich nur auf den Transport der Auswanderer nach Nordamerika erstrecke, was eine durchaus unzulängliche Fürsorge sei.

Herr Schulz aus Weilburg: Die Auswanderung aus Deutsch land ist ein schweres Krankheitszeichen. Durch das Gesetz darf sie nicht noch weiter hervorgerufen, die Auswanderung soll nur gere gelt und von dem Schutze des Reichs begleitet werden. Im All gemeinen erkennt Herr Schulz die Vorschläge des Entwurfs als zweckmäßig an. Nur will er die Verpflichtungen und Befugnisse des Auswanderungsamtes dahin erweitert sehen, daß dasselbe mit den Einzelstaaten und mit Auswanderungsvereinen in Verbindung trete. Zweitens, daß das Auswanderungsamt Untersuchungs-Aus schüsse aussende.

Herr Herz aus Wien: Er sei jahrelang als Konsulatbeamter mit dem behandelten Gegenstande beschäftigt gewesen, woraus er das Recht schöpfe, das Wort in der behandelten Angelegenheit zu ergreifen. Indessen trägt er doch nur unwesentliche und beiläufige Notizen bei, indem er sich mit dem Inhalte des Gesetzes im All gemeinen zufriedengestellt erklärt. Nur für die Gesetzes-Ueberschrift

hält er eine Abänderung für nöthig. Aus den Erörterungen des—

Staats-Secretairs Herrn Fallati ist hervorzuheben, was er über die mehrfach in Anregung gebrachte Auswanderung nach den Do nauländern beibringt. Es hat nämlich deshalb ein Schriftenwechsel zwischen der Centralgewalt und der Kaiserlich österreichischen Regie rung stattgefunden. Oesterreich machte den Vorschlag, das Reichs Ministerium möge den Strom der Auswanderung nach den unteren Donauländern richten, wo sich nach der Unterwerfung Ungarns die vortheilhafteste Gelegenheit zur Niederlassung darbiete. In einer Note antwortete das deutsche Reichs⸗Ministerium darauf: Es fühle sich für jetzt außer Stande, den Strom der Auswanderung nach bem freien Amerika umzulenken. Doch sei es keinesweges seine Absicht, eine Auswanderung nach anderen Ländern zu hindern; vielmehr wolle es durch das Konsularwesen jede mögliche Erleich terung gewähren. Die Hindernisse, welche sich jetzt der Begünsti gung der Auswanderung nach den Donauländern entgegenstellten, bestaͤnden darin, daß die Donau -Ufer sich in den Händen fremder Völker befänden, deren politische Zustände keine Rechtssicherheit ge währleisteten. Sobald Oesterreich diese Hindernisse hinweggeräumt und durch freie und gesicherte Verhältnisse in Ungarn die erforder lichen Garantieen für das Wohl deutscher Auswanderer gegeben habe, würde das Reichs-Ministerium einer Auswanderung dorthin jeden Vorschub angedeihen lassen.

Was das vorliegende Gesetz anlangt, so stimmt Herr Fallati dem Entwurfe bei, falls die von ihm aufgezählten Verbesserungs Vorschläge Berücksichtigung finden, und insofern der Antrag der Herren Brons, von Langerfeldt und Anderer die Mehrheit nicht er hielte, wonach der Gesetzentwurf mit dem Bericht als Material einer schleunig danach zu bearbeitenden Vorlage der Centralgewalt überwiesen werden soll.

Nachdem noch Herr Gevekoht als Berichterstatter das Wort genommen und der präjudizielle Antrag der Herren Brons, von Langerfeldt abgelehnt worden ist, erfolgt die Abstimmung über den vorllegenden Entwurf. Ihr Ergebniß ist die Annahme von nach stehendem .

Gesetz, den Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung betreffend.

8. 1. Der Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung wird durch ein von der Centralgewalt einzusetzendes Auswanderungs-Amt geübt, und hat sich dasselbe zu diesem Zweck namentlich mit den Einzelregierungen, so wie mit den Auswande rungsvereinen, in Verbindung zu sehen.

§. 2. Dem Auswanderungsamte steht das Recht zu, Agenten für Auswanderung zu ernennen und zu entlassen. Nur die vom Auswanderungsamte ernannten Agenten sind befugt, Agenturen für Auswanderung zu betreiben. Wer ohne diese Erlaubniß derartige Geschäfte betreibt, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 1000 Fl. Rh.

§. 3. Jeder Agent für Auswanderer ist verpflichtet, zur Siche⸗ rung gewissenhafter Erfüllung der von ihm gegen Auswanderer über⸗ nommenen vertragsmäßigen Obliegenheiten eine von dem Auswan⸗ derungsamte bestimmte angemessene Caution zu bestellen. Rheder,

K. . =

Schiffmäkler und Expedienten in den Seestädten, so wie solche Un teragenten, für welche Agenten haften, sind hiervon ausgenommen.

§. 4. Die Agenten für Auswanderung haften den Auswan derern für alle erweislichen Schäden, welche diesen aus unterlasse⸗ ner oder nicht pünktlich erfolgter Erfüllung der von ihnen im Na men und Auftrage Dritter mit denselben zur Beförderung abge schlossenen Verträge erwachsen, so wie für alle aus Nichtbefolgung gesetzlicher Verordnungen zugezogenen Nachtheile. Bei Beförderung von Auswanderern von deuischen Seehäfen aus hört diese Verbind— lichkeit mit der kontraktlich erfolgten Einschiffung auf. Die Agenten sind zum Ersatze der Schäden aus eigenen Mitteln und ohne sich dagegen durch Beziehung auf diejenigen schützen zu können, in deren Auftrage sie mit den Auswanderern Beförderungsverträge abge schlossen haben, als Selbstschuldner verpflichtet.

§. 5. Zur Sicherung überseeischer Auswanderungen von

deutschen Seehäfen aus werden von dem Auswanderungsamte über die Beförderung der Auswanderer, insbesondere über Ver⸗ proviantirung der Schiffe, über den für die Unterbringung der Passagiere nach den Bestimmungen in §. 10. erforderlichen Schiffs raum, über die Verpflegung der Passagiere am Hafenplatze bis zur Einschiffung und über die Assekuranz der Passage⸗ und Verwen dungsgelder für alle deutschen Seehäfen gleichförmige Bestimmun gen getroffen. 8. 6. Jeder Agent, welcher Kontrakte zur Beförderung deut⸗ scher Auswanderer von nichtdeutschen Seehäfen aus abschließt, ist gehalten, die Passage⸗ und Verwendungsgelder, in Gemäßheit der für deutsche Seehäfen geltenden Verordnungen und Gesetze, durch Assekurranz zu decken und die darüber ausgestellte Police an den Reichs =Konsul am Einschiffungsplatze abzugeben, oder in Er mangelung eines solchen eine beglaubigte Abschrift davon an das Auswanderungsamt sofort einzusenden.

§. 7. Bei Beförderung von Auswanderern von nichtdeut schen Seehäfen aus ist der Agent verpflichtet, außer der nach §. 3 bestellten allgemeinen Caution noch eine besondere Caution nach Bestimmung des Auswanderungsamtes zu leisten.

§. 8. In nichtdeutschen europäischen Seehäfen sind die Reichs Konsuln verbunden, die deutsche Auswanderung zu überwachen und besonders dafür zu sorgen, daß den Passagieren die abgeschlossenen Ueberfahrts-Kontrakte pünktlich gehalten und erfüllt werden, auch nöthigenfalls zu diesem Zwecke bei Gericht und jeder anderen geeig neten Behörde einzuschreiten. ;

z. 9. Jeder Agent hat die Auswanderer, deren Beför— derung er übernimmt, vor Abschließung des Kontraktes von den Einwanderungs-Gesetzen des jenseitigen Landes in Kenntniß zu setzen und ihnen mit der Kontrakts⸗-Urkunde einen Abdruck der nach §. 5 zu erlässenden Verordnungen einzuhändigen.

§. 10. An Bord eines Schiffes mit Passagieren ist diesen ein Raum von mindestens 12 Quadrat⸗-Fuß rheinländisch auf freier Deck-Oberfläche, bei wenigstens 6 Fuß Höhe im Zwischendeck, für den Kopf, wobei jedoch Kinder unter einem Jahre nicht mitge⸗— rechnet werden, zu gewähren. Insofern fremde Gesetzgebungen einen größeren als jenen Schiffsraum vorschreiben, hat das Aus wanderungs-Amt in Uebereinstimmung damit das Erforderliche an zuordnen. Für pünktliche Befolgung der für den Schiffsraum ge troffenen Bestimmungen haftet bei Auswanderungen von fremden Seehäfen aus der Agent, im Fall sich der Auswanderer eines solchen bedient; bei Auswanderungen von deutschen Seehäfen aus hinge gen liegt deren Ausführung der obrigkeitlichen Behörde ob.

§. 11. Alle fremden Schiffe, welche in deutschen Seehäfen Passagiere an Bord nehmen, sind den gesetzlichen Bestimmungen für Auswanderung und für deutsche Seehäfen unterworfen. Der Expedient oder Koörrespondent eines fremden Schiffes, welches Pas sagiere in deutschen Seehäfen aufnimmt, ist verpflichtet, durch den bekreffenden Konsul oder in Ermangelung eines solchen durch die obrigkeitliche Behörde, den Capitain des Schiffes zur Ausstellung einer gerichtlichen Urkunde anzuhalten, wodurch derselbe, so wie das Schiff, für die gewissenhafte Erfüllung der übernommenen Oblie genheiten und zum Schadenersatze verbindlich gemacht wird.

§. 12. Die von den Agenten nach 5§. 3 und 7 bei Be förderung von Passagieren von nicht deutschen Seehäfen aus ge leistete Caution, so wie die von dem Capitain eines fremden Schif fes nach §. 11 übernommene Verbindlichkeit, ist nur dann als er⸗ loschen zu betrachten, wenn durch den Reichskonsul oder in Er mangelung eines solchen durch die geeignete Behörde am Landungs platze bei Ankunft des Schiffes die Erfüllung der den Passagieren während der Reise gewährleisteten kontraktähnlichen Bestimmungen glaubhaft bescheinigt wird.

§. 13. In den außereuropäischen Hafenplätzen, in welchen sich Reichs-Konsuln befinden, steht die Auswanderung unter deren be sonderer Aufsicht. Bei der Ankunft eines jeden deutschen Schiffes mit Auswanderern hat sich der Capitain sofort bei dem Reichs Konsul zu melden und demselben seine Passagier Liste nebst dem Schiffs -Journale vorzulegen. Der Reichs-Konsul hat entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei Ankunft eines jeden Schiffes mit deutschen Auswanderern vorkommende Klagen wegen ihrer Behandlung während der Reise entgegenzunehmen, darüber ein Protokoll, nach Befinden unter Vernehmung von Zeugen, ab zufassen und dasselbe an das Auswanderungs⸗Amt einzusenden. Der Reichs- Konsul hat in jeder Hinsicht, namentlich gegen das Schiff und den Capitain, die Rechte der Passagiere zu vertreten und hierzu nöthigenfalls den Schutz und die Hülfe der Gerichte oder anderer Behörden in Anspruch zu nehmen.

§. 14. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika haben die Reichs- Konsuln sich mit den in den Haupthäfen bestehenden deutschen Gesellschaften in Verbindung zu setzen, um in Gemein schaft mit denselben und den örtlichen Behörden das Interesse der Eingewanderten wahrzunehmen, auch denselben zu ihrer Weiterbe förderung und Ansiedelung insbesondere mit ihrem Rathe behülflich zu sein. Auch sonstige im Auslande für die deutsche Auswanderung nöthig geachtete Maßregeln geschehen durch das Auswande' rungs⸗Amt.

§. 15. Die Reichs-Konsuln haben bei Ausübung ihrer in den §§. 8, 13 und 14 vorgezeichneten Obliegenheiten die Bestimmun gen zu befolgen, welche das Reglement für Konsuln enthält.

§. 16. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit . . . . (dem von der Centralgewalt festzusetzenden Tage) in Wirksamkeit.

In den obigen zum Beschluß der Versammlung erhobenen Be stimmungen sind sämmtliche Vorschläge Fallati's enthalten. Eben so haben mehrere Zusätze von Schulz an den geeigneten Orten ihre Stelle gefunden.

Nachdem der Kriegs-Minister seine Antwort auf die Röslersche Interpellation für morgen hat anmelden lassen und noch der Aus⸗ tritt des Abgeordneten Herrn von Gersdorf aus Tuetz angemeldet worden ist, erhebt sich eine Debatte über den Tag und Inhalt der nächsten Sitzung. Sie endet damit, daß sich die Mehrheit des Hau—

Montag d. 19. März.

ses dafür erklärt, daß die nächste Sitzung Sonnabend den 17. März außer den ministeriellen Beantwortungen die Berathung des Berichts vom Verfassungs-Ausschusse über scker's bringe.

stattfinde, und daß si den Antrag

Frankfurt a. ) Die bereits

12 Kr., Liechtenstein mit 916 Fl. diesem Augenblick auch noch Kurhessen mit 93,792 Fl. 25 Kr., wo⸗ bei jedoch zu bemerken ist, daß die kurhessische Regierung durch ihren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt unterm 24. Februar d. J. die Anzeige gemacht hat, die Direction der Hauptstaatskasse in Kassel ö ihr angewiesen worden, die betreffende Summe an die Reichs⸗ kasse einzuzahlen.

Was zunächst Oesterreich betreffe, so sei der hohen Ver⸗ sammlung die Note des österreichischen Bevollmächtigten vom 8. De⸗ Oesterreich erklärt darin, daß es seiner Ma- rine den Schutz der deutschen Schifffahrt, wir bisher, so auch ferner— hin zur angelegentlichsten Aufgabe mache, glaube aber, da die übrigen deutschen Bundesländer seiner Seemacht nichts entgegenstellen könnten, in dieser Beziehung seine Bundespflicht mehr als erfüllt zu haben, und nicht verbunden zu sein, an der Beschaffung der von der Natio- nal-Versammlung dekretirten sechs Millionen Thaler Theil zu nehmen. Dagegen habe das Reichsministerium in einer Note vom 23. Januar 1849 hervorgehoben, daß es sich hierbei nicht lediglich um die Aus⸗ führung eines Beschlusses der National-Versammlung, sondern um zicherheit und Woh!sfahrt des deutschen Bundesstaats handle, in welchem die Centralgewalt nach dem Gesetz vom 28. Juni v. J. die vollziehende Gewalt zu üben habe, indem ihr zugleich nach dem Bundestagsbeschlusse vom gen Befugnisse der Bundes versammlung zustünden. Zu diesen Befug⸗ nissen gehöre überhaupt nach der ausdrücklichen Bestimmung des Art. 52 wiener Schlußakte diejenige: „in vorkommenden Fällen die zur Ausführung besonderer, in Hinsicht auf anerkannte Bundes- zwecke gefaßter Beschlüsse erforderlichen Ausgaben und die zur Besteei⸗ tung derselben zu leistenden Beiträge zu bestimmen.“ Wenn die oster⸗ daß sie bereit sei, die deutsche Schiff ahrt mit ihrer Seemacht zu schützen, so könne die Centralgewalt dadurch die ihm im Allgemeinen erkannte Bundespflicht nicht als ersüllt betrachten. Da darch solche im besonderen Inseresse Oesterreichs gewünschte Anord⸗ nungen und einseitige, abändernde und beschränkende Modalitäten der Ausführung, die eigentlich von der Centralgewalt gewünschte Die fragliche Anordnung der Centralgewalt Schifffahrt zum Zweck, sie beab⸗ zen nationalen Kriegsmarine zu le⸗ als Eigenthum der Gesammtheit unter dem unmittelbaren Befehl gestellt, der Nation die lang entbehrte Geltung zur Stellung, die ihr gebührt, erwerben um derentwillen Deutschland den Besitz einer beschränkten Zweck hinaus,

J. bekannt.

die allgemein

, die verfassun Zsmäßi⸗

reichische Regierung erkläre,

nicht hervorgebracht werde. babe nicht blos den Schutz der deutschen sichtige, den Grund zu einer einheitli

der Reich zregierun die politisch

ersehne, führen über jenen zieser könne nicht einmal erreicht werden, wenn die einzel⸗ einer Gesammtflotte durch die obliegenden Geldleistungen mitzuwirken,

daß sie bereit seien, bereits vorhandene oder noch zu er— Die Centralgewalt müsse

statt zur Erreichung

. Versicherung ertheilen, mit ihren ei⸗ seien es nun den deutschen Seehandel zu schützen. von der Kaiserlich österreichischen Regierung ausgesprochenen Ansicht ihre Zustimmung gänzlich vorsagen und dieselbe wiederholt um Einsendung des Matrikularbeitrages von 1 566,138 Fl. 33 Kr. ersuchen. Auf diese Zuschrift, so wie auf ein Schreiben vom 13. ie Aufforderung zur Einzahlung des auf den Antheils an der zweiten Umlage für die Flotte enthielt, sei dem 27. Februar durch den österreichischen Be⸗ vollmächtigten eine Zuschrift übergeben worden des Inhalts: Oester— reich könne sich nicht bewogen sehen, den gewünschten Matrikularbei- trag zu leisten, in Erwägung, daß die für die Beischaffung der deut- schen Flotte bewilligten 6 Millionen

esterreich fallen⸗

Reichsministerium unterm 27.

ihaler bestimmt seien, den Grund und zwar in den nördlichen deutsche Staat Oesterreich habe aber im Süden eeresgebiet, und könne daher mit demselben Rechte beanspru⸗ chen, daß auch in diesem eine deutsche Flotte gebildet werde.

fen Deutsch⸗

Schiffsmaterialien iger se Geldleistung, herbeigeschafft ausg rüstet

Bundesverhältniß

Landesheeres Deutschland zu fechten wissen, und sich damit unter die Von einer Verletzung der r jedenfalls keine Rede sein, wenn Oesterreich dadurch zu geben bereit sei, daß es seiner ichsdienst verwenden wolle. es Neichsfinanzministeriums ie Umlage weiterer 5,250,000 Fl. als dung einer deutschen Marine votirten Summe bekannt gebe, ihre Erledigung finden.

Reichsministerium vorgeschlagen worden, die raglichen Matrikularbeiträge auf seine ihm in der Regel von den Zoll- einnahmen zukommende Rate anzuweisen. Das Reiche ministerium habe nach mehreren erfolglosen Crinnerungsschreiben (vom 4. und ber) an den bayeriscen Bevollmächtigten sich wegen der Einzahlung am 19. Dezember unmittelbar an die bayerische Staatsregierung gewendet. der bayerische Bevollmächtigte habe hierauf am 26. Ministerium erklärt, daß seine Regierung in den Vorschlag des Ministe⸗ riums nicht eingehen könne, da die Zollzefälle nach nicht zu umgehen⸗ den gesetzlichen Bestimmungen ; Tilgungsanstalt verwendet würden. Aufstellung seiner Truppen in der Pfalz, Baden und Mannheim eine Summe von 2, 262,390 Fl. 39 Kr. vom Reiche in Anspruch zu neh- men, und trage darauf an, daß eine Ausgleichung pro rata bewirkt werde. Auf eine Erwiederung des Reichsministeriumg vom 31, De⸗ zember, worin dasselbe die von Seiten der bayerischen Regierung Einwendungen als unzulässig zurückwies und auf der habe die bayerische Regierung in demnächstige genheit in Aussicht gestellt und die geeigneten . b Aufschub vorgelegt würden.

Nontingente verfassunasmäßige Centralgewalt stellen. Bundespflicht könne . Zeit seine Schiffe für der

Mittheilung dürfte

Durch diese

ezember dem

der Staatsschulden⸗ Außerdem habe Bayern für die

Einzablung

friedigende Regelung der Angele

reits versammelten Landtage ohne