merischen Verhältnisse ihrer Bewohner vertheilt, oder auf drei Millionen
Dunn jeh nic e rn ü gen Ausgaben des Schatzes in Neapel, welche
, D sn 48 und 1849 nöthig geworden, können, durch die Eneignisse zer 5am 3. eschãtzt, zu ge h nzen angenommen sehr unter ihrem wahren Betrage g a, ,. sii iche der
erden. Diese Sumime, in Verbindung mit derjenigen, für welche 3 in Neapel Gläubiger ist, bildet fuͤr Sicilien eine Schuld, die konso- ssdirt werden und mittelst Verausgabung einer instribirten Rente mit einem entsprechenden Tilgungs-Fonds das Kapital geben wird, welches erforderlich ist, um die von dem neapolitanischen Schaßze geleisteten Vorschüsse zurück fan, , nim Verhältniß ihrer Volle zahl Theil
3: „Sicignlier nehmen nach Verhältniß ihrer Vollszahl Theil an den ann . Anstellnngen. Die anderen aus den gemeinschaftlichen Steuern besoldeten Anstellungen werden ohne Unterschied Sieilianern und Neapolitanern übertragen. 2 Das Parlament.
35) Das Parlament Siciliens besteht aus zwei Kammern, einer Kam— mer der Pgirs und einer Kammer der Gemeinen.
34) Die Dauer des Parlaments währt vier Jahre, von dem Tage seiner Einberufung an gerechnet. Nach Ablauf der vier Jahre hört es von Rechts wegen auf. ö ; ;
35) Im Falle der Auflösung oder Prorogirung muß es binnen Jah⸗ resfrist wieder einberufen werden. ö
36) Beide Kammern werden gleichzeitig einberufen; sie beginnen und endigen ihre Arbeiten zu derselben Zeit. ꝛ
37) Das Parlament übt, in Gemeinschaft mit dem Könige die gesetz⸗ gebende Gewalt aus. Es hat das Recht, neue Steuern jeder Art zu be willigen und die alten zu verändern. Die direkten Steuern werden in jedem Jahre von den legislativen Kammern bewilligt; die indirekten Steuern können auf mehrere Jahre bewilligt werden.
38) Kein Antrag des Parlaments, es sei denn in Bezug auf Steuern und Subsidien, hat Gesetzeskrast ehe er die Sanction des Königs erhal⸗ ten hat. ;
39) Das Wort Pla cet drückt die Sanction, das Wort Veto die Verwerfung aus.
40) Die Anträge werden erst dann dem Könige zur Sanclio— nitung vorgelegt, wenn sie in beiden Kammern angenommen worden
sind.
41) Ein Antrag, der in einer der beiden Kammern verworfen wird, kanu erst in der nächten Session wieder vorgelegt werden.
12). Jede der beiden Kammern entscheidet in letzter Instanz über die Gültigkeit der Wahlen ihrer Mitglieder.
43) Die Verhandlungen der Kammern sind öffentlich, ausgenommen, wenn sie sich zu einem geheimen Comité lonstituiren.
44) Kein Mitglied beider Kammern fann für das, was es bei den Berathungen in der Kammer, welcher es angehört, gesprochen oder gethan hat, wenn es dabei in den Gränzen der Verfassung bleibt und das gegen⸗ wärtige Satut nicht verletzt, belästigt, gerichtlich verfolgt oder bestraft wer—⸗ den; die Kammer selbst hat über die in ihrem Schooße begangenen Ver— gehen zu erkennen und sie durch ein Tadels? Vomumn oder in wichtigeren Fällen durch Ausschließung von den Sitzungen zu bestrafen.
Die Pairs-Kammer. 45) Die Pairs werden von dem Könige auf Lebenszeit ernannt. Ihre Zahl ist unbeschränkt. 46) Niemand kann zum Pair ernannt werden, der nicht das 40ste Jahr vollendet hat. 47) Die Pairs - Kammer kann durch eine Königl. Ordonanz in einen hohen Gerichtshof verwandelt werden, um über Verbrechen des dochverraths
Fürst durch allerhand Bestellungen ihn von ver Ausführung einer 101en
und Attentate gegen die Sicherheit des Staates, deren Mitglieder der beiden legislativen Kammern angeklagt werden, zu erkennen. Der König er⸗= nennt denjenigen Beamten, welcher als öffentlicher Minister dabei fungi⸗ ren soll. .
6 Jede Versammlung der Pairs - Kammer außer der Sessionszeit der Kammer der Gemeinen ist ungesetzlich, ausgenommen in dem Falle, welcher im vorhergehenden Artikel bestimmt worden ist.
Die Kammer der Gemeinen.
49) Die Kammer der Gemeinen besteht aus Deputirten von 2 Distrilten, aus Deputirten der drei Universitäten Sieiliens, Palermo, Mes⸗ sina und Catania, und 6 i ng f. Gemeinden nach der in der Verfassung vom Jahre 1812 festgesetzten Zahl. ; !
ö. 82 5 4 in Folge der Vermehrung ihrer Bevöl= kerung das Recht erlangt haben, einen oder mehrere Deputirten zu wählen, so wie die Ortschaften, welche seit derm Jahre 1812 zu Gemeinden erhoben worden sind und die in der eben genannten Verfassung vorgeschriebene Ein- wohnerzahl besitzeu, können sich mit ihrem Gesuche an die Kammer der Gemeinen wenden, die dann nach dem Gesetze über die Gültigkeit dessel ben entscheidet. ; ö ö ö
517) Wenn beide Kammern sich dafür entscheiden und der König diese Entscheidung sanctionirt hat, so giebt der Minister des Innern die zur Aus⸗ führnng derselben erforderlichen Befehle.
53) Bei den Wahlen der Repräsentanten ist das in der Verfassung vom Jahre 1812 vorgeschriebene Verfahren zu beobachten; da jedoch die öffent- lichen Aemter, deren Organe damals den Wahlen präsidirten, abgesch afft worden sind, so behält der König sich vor, audere zu diesem Zwecke zu ernennen.
Die Wähler. .
53) Die Repräsentanten eines Distrikts in der Kammer der Gemeinen werden von allen denen gewählt, die in demselben Distrikte ein reines jähr⸗ liches Einkommen von moͤndestens 18 Unzen haben, mag dieses Einkommen aus einer Besitzung, einem Nießbrauch oder einer eingeschriebenen und un⸗ beweglichen Rente oder aus irgend einem anderen Eigenthum herrühren.
Die Repräsentanten der Stadt Palermo werden? von allen denen ge⸗ wählt, die in dieser Stadt oder ihrem Gebiete ein reines Einkommen von mindestens 50 Unzen haben, das aus einer Besitzung, einem Nießbrauch oder irgend einer anderen Quelle, z. B. einer eingeschriebenen und unbeweg⸗ lichen Rente entspringt. .
Die Repräsentanten jeder anderen Stadt und parlamentarischen Ort⸗ schaft werden von allen denen gewählt, die in derselben Stadt oder Ort⸗ schaft oder deren Gebiete ein reines Einkommen von mindestens 18 Unzen?!
512
besihen, welches aus einer Besitzung, einem Nießbrauch, einer eingeschriebe⸗ doffnungen überlebte. gen Worten aus Göthe's Faust zu suchen:
nen unbeweglichen Rente, oder einer ähnlichen Art von Eigenthum fließt. 54) Die Professoren der drei Universitäten Palermo, Messina und Ca= tania sind von der Bedingung, ein solches Einkommen besitzen zu müssen, ausgenommen. ; Die wählbgren Personen. V 55) Einen Distrikt können ö , , vertreten, welche in Sieilien ein reines jährliches Einkommen von 300 Unzen besitzen, welches aus einer Besitzung, einem Nießbrauch, einer Rente u. ö w. entspringt. . *
Die Stadt Palermo fönhken nur diejenigen vertreten, welche in Sici⸗ ie ein Einkomnien wie oben erwähnt von mehr als 500 Unzen jährlich esitzen. .
Eine Stadt oder parlamentarische Ortschaft können nur diejenigen ver- treten, welche in Sicilien ein Einkommen, wie oben erwähnt, von 150 Unzen jährlich besitzen. 3 .
Die Bedingung des oben erwähnten Einkommens findet keine Anwen⸗ dung auf die Professoren, welche zu Vertretern einer der Üniversitäten er⸗ wählt werden. .
9. Die öffentlichen Beamten können nicht zu Vertreten des Distrilts oder der Gemeinde, die zu dem Ressort ihres Amtes gehören, erwählt werden.
Die obigen Konzessionen werden als nicht geschehen, gegeben oder ver= sprochen angesehen, wenn Sieilien sich nicht unverzüglich der Autorität sei⸗ nes legitimen Fürsten unterwirft. Im Falle die Königliche Armee sich ge⸗ nöthigt sehen sollte, militarisch einzuschreiten, um diesen Theil der Länder des Königs wieder in Besitz zu nehmen, würde Sicilien sich allem Unheil des Krieges aussetzen und die Vortheile verlieren, welche die gegenwärtigen Konzessio nen ihm sichern.
Gaeta, den 28. Februar 1849. Ferdinand.“
Wissenschaft und Runst. Konzert ⸗Nevue.
der letzten Konzert- Soiree der Königlichen Kapelle. Obgleich die gte Symphouie mehr als drei Jahre vor Beethoven's Tode geschrieben wurde, so ist sie doch der Scheidegruß, mit welchem er von sei⸗ nem Orchester, dem Reiche, in dem er als unbeschränkter König gewaltet, Abschied genommen. Schindler erklärt in seiner oberflächlichen Weise den Umstand, daß der Meister in seinen letzten Lebensjahren blos noch Quar- tette und Stücke für das Klavier komponirte, daraus, daß ein russischer
Somphonie, zu der er den Plan gefaßt hatte, abhielt. Wir glauben, daß ein innerer Grund ihn bestimmte, kein Orchesterwerk mehr zu schaffen; er fühlte wohl, daß er in jenem Riesenwerk das Höchste, was menschliche Kraft kann, geleistet hatte, daß in ihm seine ganze dLebensanschauung niedergelegt, das Ziel seines Strebens erreicht war. Die gte Symphonie ist das Evangelium der Zukunft, Beethoven's musikalisches Testament; es ist wohl endlich Zeit, daß wir die Erbschaft antreten. Bis jetzt ist dieses Werk dem Dilettanten so gut wie unbekannt und selbst den meisten Musikern von Fach eine un— begriffene Apokalppse. „Den Maikäferseelen h die dem Adlerflug des Beetho⸗ venschen Genius nicht folgen können, gilt sie für die Ausgeburt eines kranken, weltmüden Sonderlings, der in seiner Vereinsamung auf allerhand abenteuerliche Gedanken gerieth. Er hätte diese eigensinnige, alles Men · schenverstandes baare Musik blos komponirt, um dem Orchester durch die Zumuthung unüberwindlicher Aufgaben einen Schabernack zu spielen und die Zuhörer zu mystifiziren; sie' brechen in ihrer Unfehlbarkeit ohne Weiteres den Stab uͤber den Komponisten und glauben allen ge⸗ rechten und billigen Ansprüche Genüge zu thun, wenn sie ein „Schuldig“ mit mildernden Umständen aus sprechen; sie geben zu, daß ein pgar schöne Melodieen in den Wust von Tönen sich verirrten, etwa „wie
schöne Mädchen, die in einem verwahrlosten Park lustwandeln.“ Nan
mochte sich in dem bequemen Genuß der eigenen Mittelmäßig-
keit nicht stören lassen und ist deshalb über die gtä Symphonie zur Tages⸗
ordnung übergegangen. Von den wenigen Versuchen, ein Verständniß des
Werles zu vermitteln, ist ein Aufsatz des Professors Marr bei. weitem der
bedeutendste, und wir sind mit der geistvollen Ruffassung des Autors in den
meisten Punkten einverstanden. ;
Der Sinn der Oten Somphonie ergiebt sich aus der Betrachtung der frü⸗
heren Werke dieser Gattung. Bei Haydn erscheint dieselbe noch am wenig⸗
stens entwickelt, er schildert in seinen früheren Orchester⸗Compositionen äußere
Ereignisse, ein ländliches Fest oder eine Abschiedsscene, in seinen späteren
irgend einen bestimmten Seelenzustand. Viel weiter geht schon Mozart, der die ganze Dialeltik einer Leidenschast in seinen Symphoniten eniwickelt. Beetho⸗ ven endlich verlieh der Instrumental⸗Musit cinen universalen Charakter; er legie in seine größeren Symphonieen, die heroische fünfte und siebente, den ganzen Inhalt eines Menschenlebeng. Eben so ist die neunte ein Epos, wel- ches die geistige Schöpfungsgeschichte des Menschen zum Gegenstande hat, wie er sich durch die Qualen des Zweifels und bes Unglaubens zum Licht und zur Erkenntniß durchringt. Die unheimliche Quintenstelle, mit der das Werk beginnt, ist gleichsam das Chaos, dem der Geist noch fremd blieb. Der ganze erste Satz schildert diejenige Entwickelungsstufe, in welcher der Mensch der nach der höheren Erkenntniß trachtet, sich von allem Gegebenen losgerisen hat und in seiner Einsamfeit sich vergeblich abmüht, zur inneren Befriedigung und Harmonie zu gelangen. Er hat mit dem Myythus der Tianen, die den Himmel stürmen wollten, und mit dem Götheschen Faust den gleichen Inhalt. Wohin wir blicken, überall Kampf und Vernichtung. Das Thema hat gegen eine Masse feindlich andringender Gegenfätze zu streiten, denen es fast zu erliegen droht. Seir übermüthiger Schwung, in dem sich das stolze Bewußtsein der eige⸗ nen Krast aussßrach, bricht sich zu leisen Klagetönen; doch bald rafft es sich empor und beginnt den Kampf von neuem, dessen großartigstes Moment in jener Stelle liegt, wo der Baß den wiederkehrenden Quinten mit aller Macht die große Terz entgegenhält. Der Sieg ist gewonnen, aber welchꝰ ein Sieg ist das! Das Thema kehrt noch einmal zurück, in ödem Unisono vorgetragen; der Glaube des Menschen an si ch sel bst hat sich aus der allgemeinen Vernichtung gerettet, wie ein Schiffbrüchiger, der, an eine unwirthbare Küste geworfen, den Untergang seiner theuersten Güter und
Dieselbe Tro stellt das Scl macht sich
wo das dreitakt viertaltige umsch streitenden Gegen welches dem sonst ment, die andere Seite und nothwendige Ergänzung des Humors, ein, das 3 6 63 hier, sondern erst im folgenden Saß zu seiner rechten Gel= 28 9 m p ĩ ührt am 21. März in tung kommt.
Beethovens gte Symphonie, suf ge fürtn ö Das in Thränen getauchte Adagio ist eine rührende Elegie. Wir begegnen hier jener schmerzlichen Resignation, die in den letzten Adagios Berthoven's einen so verklärten Ausdruck gesunden. Die überaus schöne Melodie, die mit dem „ Takt zuerst in D-dur und später in G-dur ein- tritt, klingt wie die Klage um cine verlorene Seele. Die Stimmung, welche dieses ldagio charakterisirt, bedingt, eine gewisse Ungebundenheit! in der und wir finden deshalb, daß die Hand, die sonst gewohnt ist, alle Kräfte des Orchesters so streng zusanmenzuhalten, hier jedem einzelnen Instrument eine selbsiständige Entfaltung gestattet.
Behandlung,
citative der Insichgehens
verworfen; Recitativ, unterschejdet. funken! einleitet vortragen.
belnd verk
diese Töne! La sich der Abg
ein näheres Ein hier gestattet d
Strop Ernst, terisirt, Geselligkeit,
Das Perständniß des ganzen Satzes ist in folgen
Dr, r
Du hast sie zerstört,
Die schöne Welt,
Mit mächtiger Faust;
Sie — sie zerfällt!
Lin Halbgolt hat sie zerschlagen! dir tragen
Die Trümmer ins Ni ö Und klagen n ichts hinüber.
Ueber die verlorne Schö Nachtiger Km Der Erdensöhne, rächtiger aue sie wieder In Deinem Busen baue sie auf! Neuen Lebenslauf Beginne, Mit hellem Sinne Und neue Lieder Tönen darauf! stlosigkeit und Zerrissenheit, wie der vorangehende Satz,
erzo dar, aber in der Form des Humors; der höchste Schmerz in tausend skurrilen Sprügen und Verzerrungen Lust, wie sie nur die Ironie der Vezweiflung eingeben kann; bald wird eine Tonart mit unerbitterlicher Harlnäckigkeit festgehalten, bald stürzt das ganze Orchester in athemloser Hast von einer Harmonie in die andere, selbst' der Rythmus wird in den allgemeinen Taumel gezogen. ige Metrum plötzlich' mit einem gewaltigen Ruck in das lägt.) Nur ein Geist, wie der Beethoven's, konnte alle diese säßze zu einem symetrischen Ganzen verbinden. Im Pyresto,
(Wir erinnern an die Stelle,
gewöhnlichen Trio entspricht, kritt das sentimental? Ele“?
In dem letzten Satz sprdert die Wirklichleit wieder ihr Recht; er beginnt mit einer schreienden Histe
Instrumenten ausgehalten wird. l Orchesterbässe, welche den Augenblick des Besinnens und bezeichnen ünd den Wendepunlt des Ganzen enthalten. Die Weisen der srüheren Sätze werden flüchtig an uns vorübergeführt und nach der letzten Erinnerung an das Adagio erklingt endlich ein das sich von dem früheren durch scine züversichtlichere Haltung Einem Anklang an das Thema: „Freude, schöner Götter= solgt wieder ein Reritativ, welches die zweivierte Talte der Bässe in denen sie nun zum ersten Mal vie ganze Melodie des Liedes Der Seele des Künstlers ist hier die erste Ahnung von der höheren Erkenntniß, dem himmlischen Frieden, die er so lange vergeblich ge sucht, aufgegangen, aber noch eine unbestimmte und formlose. Indem sie danach ringt, sich zu gestalten, fallen immermehr Instrumente in die Weise ein, bis sie zuletzt in der dritten Wiederholung vom ganzen Srchester ju= ündet wird; doch plötzlich tönt jene fürchterliche Dissonanz, die den letzten Satz einleitete, da wischen. Die Nacht ist neidisch auf das junge Licht und droht es, in ihrem Schooß wieder zu begraben, da erschallt zum ersten Mal die menschliche Stimme. c j ßt uns angenehmere anstimmen und freudendollere,“ schließt rund für immer und verschlingt die Dämonen, und in die Stätte, wo sie gehaust, ziehen Liebe, Freundschaft und Glauben ein.
Daß in der 9ten Sinfonie die Herrschaft des Geistes über das Chaos, der Sieg des Glaubens über den Atheismus, dargestellt ist, ließe sich durch gehen auf das Werk, zur zweifellosen Gewißheit erheben; er Raum weiter nichts, als einzelne Andeutungen. Nur noch eines bemerken wir: sowohl die Art, in welchem der Komponist einzelne hen aus dem Schillerschen Gedicht gewählt hat, als auch der feierliche der die Grundmelodie zu: „Freude, schöner Götterfünken“ charak-
beweisen, auf. sondern einen Hymnus zür Ehre der Gottheit dichten wollte. Die Worte, deren Ueberschwänglichkeit manchmal an ihre Mutter, die aus der Punschbowle geholte Begeisterung, erinnern, werden durch die Musil zum Gefäß des erhabensten Inhalts veredelt. 6
Aus der Idee, die dem Kunstwerk zu Grunde liegt, rechtfertigt sich auch die Art, in welchem die Instrumental⸗ mit der Vokalmusst verbunden ist, und die in allen übrigen Fällen ein Verstoß gegen die ersten Regeln der Composition gewesen wäre. Musik ist die Romantik, d. h. die Ohnmacht der Form, den ganzen Inhalt in sich aufzunehmen und zu bestimmen. . . entsprechenden Ausdruck gefunden, er erscheint verschleiert, als Ahnung und dunkles Gefühl. Die Instrumental-⸗Musik gleicht in mancher Beziehung den räthselhaften Kunstgebilden, der Inder und Aegypter, jenen phantasti⸗ schen Blumengewinden und Thiergestalten, in denen der Geist vergeblich ringt, sein Wesen zu offenbaren und doch sich nicht der Traumwelt, die ihn umstrickt, entreißen kann. Den Mitteln, die das Orchester bietet, war es unmöglich, die ganze Idee, die in der Brust des Künstlers lebte, darzustel⸗ len; die Gewißheit, daß der Mensch die Welt und den Gott in ihn wie⸗ dergefunden hat, mußte von der Menschenstimme verkündet werden,. ;
Ueber die beiden anderen Werke, die in der letzten Sinfonie Soiree zum Vortrag kamen, so wie über die Ausführung der 9ten Sinfonie, be⸗ halten wir uns vor, nächstens zu berichten. 15
onanz, die im Fortissimo blos von den Blas⸗ Und nun kommen jene berühmten Re⸗
Bei den Worten: „O Freunde, nicht
daß,. Beethoven nicht eiwa ein Loblied auf die
Der Grundcharakter der Instrumental=
Der Geist hat noch nicht seinen
1739
nten bekannt ge⸗ nen eximirten Ge⸗—
um 10 Uhr, an Tage und zu
gericht ] halten werden wäd! Frankfurt a. d. D., den 15. Mär 1849. Erster Senat des Königl. Preuß. S er Landes gerichte
1 — —
123 B el n ntm a chung.
Die durch unser Patent vom 17. Ottobir 1818 au- gekündigte Versteigerung in nothwendiger Subhastatlon des Allodial⸗Ritterguts Ostrowitt Nr. 130, im Schwizer Kreise belegen, wird nicht hier, sondern in dem Ge- 11241 richtshause des Kreisgerichts zu Schwetz, als der vom 1. April 1819 ab kompetenten Gerichts-Behörde, zu der bestimmten Zeit, am 15. Mai 1849, Vormitsags 41 Uhr, stattfinden. J
Marienwerder, den 18. März 1849.
Civil⸗Senat des Königl. Ober ⸗Landesgerichts.
Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei⸗ lungen in extenso inserirlen Ladungen von heunfgen Tage werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des verstorbenen Hofjägermeisters August Hermann von Hertell, in specie an die dazu gehörenden, im Greifs walder Kreise belegenen Güter Baugzin und Namitzow wcbeals Gläubiger oder aus irgend einem anderen, insonderheit auch erb- oder lehnrechtlichen Grunde An? sprüche und Forderungen erheben und geltend machen zu können vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglau⸗ bigung in einem der folgenden Termine:
den 5. und 30. Morgens 10 Uhr,
6 abt tal Cit ati
Nachdem üb ö o mn. ö e e. 3 men des hiesigen Kauf⸗
elchem auch das hi ⸗ , ige e ie eifen, Mühlenthore belegene Sõ0 und Nr. S5, fo wie das zu Amts- bis 212 belegen? Schneidemuhlen e ren, der Konlurs eröffnet worden , , . Termin zur Anhringung sãmmtlicher .
u u 3
Justizraths Wolffgram, auf
April oder am 21. Mai d. J., vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗
ges Siillschweigen wird auferlegt werden.
v. Klot. als geeignete Mandatarien genannt. Memel, den 5. März 1849.
ann Martin Hoefimann, zu ö Nr. Sai bis I122] Vitte sub Nr. 209 tablissement gehö⸗
ent Sub
Masse, so wie zur Erklärung über die Beibehaltung des ad interim erwählten Konkurs- Kurators, Kaufmanns und Konsuls Heirn Schiller und Koniradiktors Herrn
den 7. Juli 1849, Vormittags 11 Uhr, in unserem gewöhnlichen Gerichts lokale Vor dem Depu⸗ titten, Herrn Ober⸗Landesgerichts. Assessor Krüger, i Sämmtlichen unbekannten und auch den Wohnorte nach unbekannten, insbesondere den Revers—= Gläubigern wird dieser Termin hierdurch mit der Auf⸗ forderung bekannt gemacht, in demselben entweder in Person öder durch zusässige, mit Vollmacht und Infor⸗ matien versehene Mandataren zu erscheinen, ihre An⸗ d s. sprüche anzubringen und nachzuweisen oder zu gewärti⸗ meidung der am 8. Juni e. zu erkennenden Prällusion gen, daß sie mit ihren Forderungen an die Masse prä⸗ und auszuerlegenden desfallsigen ewigen Stillschweigens,ů flupirt unb ihnen gegen die übrigen Kreditoren ein (wi= hiermit aufge fordert. 80 m Greifewald, den 10. März 1849. Den
i ; ier mit keiner Bekannfschast versehenen Gläu⸗ önigl. 66 Rsoerichi von Pommern und Rügen. ; n n nnn
bigern löerden außerdem die hiesigen Herren Justiz Kommissarien Bock und Landgerichts - Rath Strempel
Königl. Land- und Stadtgericht.
Bekanntmachung. Der über das Vermögen der Kaufleute Sherlp und Curtius hierselbst durch die Verfügung vom 17. April . n , R. eröffnete Konkurs ist aufgehoben, denselben ist die nsprüche an die Disposition über ihr Vermögen wiederum eingeräumt,
und der auf den 23. Mai d. J. anberaumte Liquida⸗ tions⸗Termin fällt aus. .
Thorn, den 23. Februar 1849. ᷣ . Königl. Land- und Stadtgericht.
661 Nothwendiger Verkauf. ö 6 tdtgerỹ ö Berlin, den, 147. , Das dem Gasiwirth Christoph Herrmann Bauer ge— hörige, hier in der pr nr lie in he Nr. 3 beleg ne and Lm Pypolhekenbuche ven Berlin Voi. 3. Ar. Ji. verzeichnete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abge— schaͤtzt zu 17,858 Thlr, 22 Sgr. 6 Pf., soll am 19. Mai 1849, , n ,. Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hyo— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
b ; ; . J dem Zeitraume vom 1. April 1845 bis zum 45.
3 * ärz 1849 sind in den Wagen und Rr auratlons · So⸗ . der n ,, Eisenbahn verschiedene
ie Eigenthümer bisher nicht gemeldet ha⸗ , 66 kel gon hiermit auffordern, die zu⸗ rückgelassenen Gegenstände unter deren näherer Bezeich nung bei uns zu reklamiren, bemerken wir zugleich, daß dieseiben anderenfalls nach Verlauf von 4 Wochen zum Besten unserer Beamten-Pensions- und Wittwenkasse öffentlich meistbietend werden verkauft werden.
Magbeburg, den 17. März 1819. . Direktorium der Magdeburg- Cöthen - Halle, Leipziger Eisenbahn ⸗ Gesellschaft.
Sachen gefünden worden, zu deren Wiederempfang⸗
Das Abonnement berrätzt: 2 Athlr. fũr 3. 4 Rthlr. ö ahr. 8 Athlr. ahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung.
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Preußtscher
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*
nhalt. Amtlicher Theil. h D eu tsch lan d. Preusten. Berlin. Der Waffenstillstand mit Dänemark. — Zur Be⸗ richtigung. Breslau. an, m des Belagerungszustandeg im ene, e er — Posen. Abfahrt des ersfien Landwehr Bataillons Bundes⸗ a iegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der Xl enn e G mung ,, nn,, des Reichs e eucker 2 9 * ĩ : ĩ * mungen über die ier gef sursr rh .
DOesterreich. Wien. Schreiben des Fürsten Schwarzenberg an Grill.
patzer. — Nachrichten aus Siebenbürgen und Ungarn. — ĩ r, — , n, ö. Armee⸗Bülletin. l ö Hannover. ? überrei in Be⸗
, er,. er französische . überreicht sein Be ecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin. Verhandlungen der Abgeord⸗ ne , n ng.
Sachsen · Gotha. Gotha. Schreiben des Reichs minister⸗ Prasidenten von Gagern an den Bevollmächtigten des Herzogthums Koburg. — An—= sprache des Herzogs an die Bewohner des Herzogthums Koburg⸗Gotha. cle e , g tein. Schleswig. Brie wechsel zwischen den Ge— neralen Bülow und Bonin. Nede des Präsidenten der Landes Ver⸗ sammlung. — Altona. Ankunft von Reichs truppen. .
Bremen. Bremen. Ankunst ö ö Dampf · Fregatte „Acadia! = 2 n 2
ö A u Oesterreich. Venedig: Das neue Minssterium. Frankreich. Par ig. Die Nachrichten qus Jialien. — Verhastung. Großbritanien und Friand. Parlament. Unterh au s. Die Abänderung der Schifffahrte. Gesetze im Ausschuß. — London. Hof⸗ nacht icht. — Dänisch Blofade Anzeige. — Preis auf die Auffindung 4h ,, . ᷣ weiz. Bern und Lugano. Vermischtes. . 3 Turin. Aufruf des 4 in Masse. — Pavia. Ansprache Radehky's an die Piem ontesen. Vereinigte æ aaten von Nord⸗Amerika. New-⸗gJort. Erlaß des General zmith in Betreff des Goldsuchens in Kalifornien. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
ö * . Amtlicher Theil. . Bee kanntm achung.
Einer Benachrichtigung des großbritanischen General⸗Post⸗Amts zufolge, hört der Gang der seither regelmäßig einmal in jedem Mo⸗ nate coursirenden Paketböte zwischen dem vereinigten Königreiche und, Sydney in Neu- Süd- Wales mit dem 29sten d. M. bls auf Weiteres auf. Es können daher Briefe und Zeitungen aus Preu⸗ ßen nach Australien auf dem Wege über England für jetzt nur durch Privatschiffe befördert werden.
Das . Publikum wird hiervon mit dem Bemer⸗ ken in, Kenntniß gesetzt, da für die gedachten Briefe von jetzt ab nur die gewöhnlichen Schi sbriefsätze in Anwendung kommen wer⸗ den, welche um 4 Pence für den einfachen Brief billiger sind, als
die bisher für die in Rede ehende Korrespondenz zu entrichten ge⸗ wesenen Sätze. lte ö. ö ret
Berlin, den 24. März 1849. . General⸗Post⸗Amt.
für musikalisch tate von Kan
Die Freunde n zu dieser musikalischen Feier
at der Königlichen Akademie der Künste. Dr. G. Schadow.
*
! An gekön men: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Ratl Freiherr von Oelfen, von Vietnitz. . ⸗
nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Preußen. Berlin, 28. März. Zur Berichtigung der von
rung sich dahin erklärt hat, bis zum 3. Apri jeder Beziehung faktisch fanbbestchch zu lass
Berlin, 28. März.
Nr. b5 der Neuen Preußisch en Zeitun
tals angekauft worden würdiger Quelle versichern können, durchaus unwahr.
der Nordpol Erpedition. Auswanderer ⸗ Beförderung nach hobari ⸗ Town.
Herzogs von Savoyen zum Aufstande
Belanntmachung erschienen:
Kreis Kreuzburg, Regierungs- Vejn B
nehmigung den gedachten ,. wird dies hierdurch zur allgemesnen Kenntniß gebracht.
Breslau, den 26. März 1849.
Der kommandirende General des 6. Armee, Corpg. In Vertretung: von Lindheim, General -⸗Lieutenant, General Adsutant Sr. Ma⸗ jestät des Königs und Commandeur der 111en Division.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien. In Vertretung::
von Schleinitz.
vor acht Uhr ist das erste Batai
bäude Taufende von Bewohnern unserer Stadt,
men in einem Wagen zweiter Klasse Platz.
,. der Nachblickenden gänzlich entschwunden war, in die Stadt zurü * 9
Bundes Angelegenheiten.
A. 3.) 194ste
5 66. n ,
ng: Fortsetzung der zwei⸗
fassung. Bie Sitzung wird um suug des Protokolls verkündet der üntzel seine Erklärung über die
m gegenüber gemachte und
erung (siehe den Bericht
reau eingereicht hat.
folgende eingelaufene Flotten Beiträge: 2 Mk. Bkö. 8 Sch. GBeitrag der in H. Kunhardt in Ham=
ul zu Mazat⸗
Pf. rner
gung und
geht hierauf zur Tag phen wer⸗
den angenommen:
1, a 2 .
cs; Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reiches besti
der Abschnitt vom mi en, ö Gen.
8. 63. Her gReeihegep' ft l,; s,
655. Der Reichsgewalt liegt es ob, die kraft der Reichs⸗
ee ng allen Deutschen verbürgten Rechte n . . ren.
S. 54. Der Reichsgewalt liegt die Wa ; ie⸗ J ichsgewalt liegt die ahrung des Reichsfrie
Sie hat die für die Aufrechthaltung der inneren Sicherheit und
Ordnung erforderlichen Maßregeln zu treffen:
I) wenn ein deutscher Staat von einem anderen deutsche in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird; tien Skate
2 venn in einem deutschen Staat? bie Sicherheit und Orbnung 36 Einheimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird Doch soll in diefem Falle von der Reichsgewalt nur dann ein-
ke rtr, werden, wenn die betreffende Regierung sie selbst gzu Zuffordert, es sei denn, daß dieselbe dazu notorisch au-
3
mehreren Seiten im Publikum verhrcͤteten Nachrichten über eine
, . ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht er- eint;
Zu wiederholtenmalen und zuletzt in t vom 18ten d. N. i mitgetheilt worden, daß, das bekannte Tivoli Etablissement auf et Kreuzberge von der i n, zur Einrichtung eines Irren ⸗Hospi⸗ ei. Hiese Nachricht ist, wie wir aus glaub⸗
Breslau, 26. März. (Bresl. Ztg.) Hier ist nachstehende
„Nachdem die Gründe aufgehört haben, welche uns nach der öffent- n Bekanntmachung vom 18 Dezember 1848 veranlassen 6 eis ppeln, und einen dazu ehörigen Um- kreis in den Belagerungszustand zu erklären, so heben wir mit höherer Ge⸗
ungszustand hierdurch wieder auf. Es
Verlängerung des Waffenstillstandes bis zum 15. April sehen wi uns in Stand gesetzt zu melden, daß die Köni lich g rr die Waffenruhe in
Po sen, 26. März. 866 3. Am heutigen Morgen kurz llon (Posener) des 18. Landwehr⸗ Regiments auf der Eisenbahn von hier nach Berlin befördert wor⸗ den. Die Abfahrt bot einen in jeder Beziehung originellen und in⸗ teressanten Anblick. Außer den 800 Landwehrmännern, deren sehr diele noch auf dem Perron unter Küssen und Thränen von ihren Frauen Abschied nahmen, drängten seh weithin um die Bahnhofsge⸗ welche theils de Wunsch, Freunden und Bekannten ein Glückauf! H . geben, theils auch blos allgemeine Theilnahme oder Neugier schon früh am Morgen trotz Wind und Wetter hinausgeführt hatten. Zwei Lo⸗ kfomotiven, Germania“ und „Polonia“, führten den Zug. Der ungeheure Train bestand aus nahe an 40 Wagen, 28 dabon waren zur Aufnahme der Kriegsleute bestimmt. Sãämmtliche Offtziere nah⸗ Der kommandirenbe General von Brünneck und die beiben Festungs Kommandanten, General Lieutenant von Steinacker und Oberst von Helldorf, waren gleichfalls zugegen unb begaben sich erst, als der lange Zug dem
—
3) wenn die Verfassung eines deutschen Staates gewaltsam oder einseitig aufgehoben oder verändert wird, und durch das An- — , Reichsgerichts unverzügliche Hülfe nicht zu erwir⸗
. 556. Die Maßregeln, welche von der Reichs ewalt zur Wah rung des Reichsfriedens ergriffen werden e n fer 13 3 . . von Kommissarien, 3) Anwendung von bewaffneter
Ein Reichsgesetz wird die Grundsätze bestimmen, na wel en die durch solche bie n , veranlaßten Kosten zu n . ö 8. 56. Der Reichsgewalt liegt es ob, die Fälle und Formen, in welchen die bewaffnete Macht gegen Störungen der offentlichen fang angewendet werden soll?; durch ein Reichsgesetz zu be—⸗
mmen.
S. 57. Der Reichsgewalt liegt es ob, die li n 5 ö und Verlust des gdw? und bre . estzusetzen. 2
8. 58. Der Reichsgewalt steht es zu, über das eimats
e r. zu erlassen und die ann fh: unt ke ch zu .
§. 59. Der steht es zu, unbeschabet des durch
Rechts der freien Vereiniguu d das Associationswefen 6 6. . ebung hat it die Aufnahme 6 56 9. , welche die An⸗ utschlan ; 61. D chsgewalt i bef . n
efugt, im Interesse des . en, n, allgemeine Maßrege für die kdeß r ep. . n. .
setzgebung, so weit es zur rtragenen Befugnisse und fen mn, ist. J wenn sie im Gesamm-⸗t ngen und Maßregeln en erforderlichen He⸗ ssung vorgeschriebenen
64. Der Reichsgewalt liegt es ob, emeiner Gesetzbücher über bürgerliches Re irn, Strafrecht und gerichtliches Verfah ö Volk 9. ö . . S. 65. Alle Gesetze und Verordnun en der Rei , verbindliche Kraft durch ihre er fön digg . 83 egen. . ̃ S. 66. Reichsgesetze gehen den Gesetzen der Einzelstaat insofern ihnen nicht ausdrücklich eine nur subsidiaire Helle re ehe,
legt ist.
, Denen n XIV.
67. e Instellung der Reichsbeamten geht vom Retche aus. stele . Dienst e. des Reiches wird ein Reichsgeseß fest -
Ueber einen Zusatz⸗Antrag zu S. 67, gestellt v *
ordneten Möring und e „Die . be e g. gerichte werden auf Vorschlag der einzelnen Staaten ernannt“, wird ö abgestimmt und derselbe mit 281 gegen 228 Stimmen abgelehnt. ö
Der Vorsitzende will sogleich nach dem im Eisen ck P trage vorgeschlagenen Verfahren über den mute fene n g; Reichsoberhaupt“ hinweg zur Abstimmung über Ab chnitt IV. der Reichsrath“ schreiten. Allein der Abgeordnete . stellt einen Antrag, welcher dahin geht, den Abschnitt V. nach dem Abschn. II. zur Abstimmung zu bringen, da eine Entscheidung über den Reichs⸗ Rath ohne die Feststellung des Reichsoberhauptes nicht möglich sei. Die Abgeordneten Riesser, Welcker erklären sich für, die Abgeorvne⸗ ten Simon von Trier, Wigard, Schüler aus Jena egen diesen Antrag. Die Versammlung nimmt denselben an und chreitet als⸗ dann zur Abstimmung über Abschnitt V. „der Reichsteg“. Fol- gende Fassung wird angenommen.
Abschnitt V. Der Reichstag. Artikel I.
S. 91. Der Reichstag besteht aus zwei Häusern, de tenhaus und dem . ö! , den, mn, mer. . 96. — . II. 3 92. as aatenhaus wird gebildet aus den Ver t der deutschen Staaten. ! n ö. . ö Die Zahl der Mitglieder vertheilt sich nach folgendem erhaͤltniß: Preußen 40 Mitglieder; Oesterreich 38; Bayern 18: Sachsen 10; Hannover 16, ir te er, 103 Baden 9; . 3 here thum Hessen 63 Holstein Schleswig, s. Reich 8. 0 65; ecklenburg⸗ Schwerin 4; Luxemburg⸗ Limburg 3; Nassau 3 Braunschweig 2; Oldenburg 2; Sachsen Wennar 2; Sachsen⸗ Koburg - Gotha 13; Sachsen⸗ . ' Hen e fe. 1 Sachsen- Altenburg 13; Mecklenburg⸗Strelltz 1; Anhalt. Deßau 13 Anhalt⸗Bernburg 1; Anhalt⸗Cöthen 1; S w sen 1; Schwarzburg⸗Rudolstadt 1; Hohenzo ern⸗Hechlngen 1; Lrech—⸗ tenstein 1 Hohenzollern ⸗ Sigmaringen 1; Waldeck 1, Reuß ältere Linie 1; Keuß jüngere Linie 1; Schaumburg-Lippe 1 Lippe Det ·