1849 / 87 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ausgießt. Mendelssohn's eigentliche Hei- enius mußte sich 3 . . . ĩ ühlen, den Inha e akespeare⸗ nn,, , en, rn n n ,,. bald eu ineinanderschwimmend wie eine one bel lends ce, bald schalthast ausgesaffen, ie e mn , 71 nia's munteres Völkchen. Mit der geistigen Eigenthümlichkeit Mendelsohn's, diess musitalischen Mährchendichters, hängt auch seine Vorliebe fir Ton, malerei zusammen. In dieser freilich untergeordneten Gattung der Kunst hat ihn keiner feiner unzähligen Nachahmer, erreichen können. Dit Ninget.= fänze der Elfen, die tölpischen Späße Zettel's und seiner plumpen Gesellen, die tausend Verwicklungen und Irrnege, in die ein neckischer Kobold die Liebenden verstrickt, sind in der geistreichsten Weise geschildert. Durch die vortreffliche ä r in n, des . wurden alle Absichten des Kompo- lsten Geltung gebracht. 2 mitn n, , , Ouvertüre zur Entführung entschädigt für den Mangel eines tieferen Inhaltes durch ihre Kecheit und übersprudelnde Lebenskraff, sie scheint wie im Champagnerrausch improvisirt. In die fol- gende Kavatine Belmonte's hat Mozart alle Innigkeit gelegt, welche seinen sdealen Lirbhabein, den Ottavio's und Tamino's, eigen ist. Der Vortrag des Hern Mantis zeichnete sich durch Geschmack und sinniges Eingehen auf die Intentionen des Komponisten aus, beides Eigenschaften, die wir Alle an diesem bewährten Künstler schätzen.

So sehr wir auch die beiden verangegangenen Werke anerkennen, so konnten wir uns doch gleich bei den ersten Tönen der gten Sinfonie des Eindrucks nicht erwehren, als ob alles frühere nur Vorbereitung gewesen, und erst jetzt die wahre Musik anfinge. Wir fühlen uns verpflichtet, Herrn Tau bexrt gegenüber den lebhastesten Dank dafür auszusprechen, daß er sich durch die großen Schwierigkeiten dieses Werkes von drr Aufführung desselben nicht abhalten ließ. Beethoven macht hier an alle Mitwirkenden unerhörte Anforderungen; er verlangt von jedem Musifer, daß er nicht nur sein Instrument vollkommen beherrsche, dem Stabe des Dirigenten unbe⸗ dingt gehorche, sondern daß er auch in das tiefere Verständniß der Kunst eingedrungen, Künstler im höheren Sinn des Wortes sei, Er muthet der Singstimme zu, in den höchsten, anstrengendsten Tonlagen sich ohne Un terlaß zu bewegen, Takte lang aus zuhalten, welche andere Komponisten kaum zu berühren wagen. Wenn wir daher noch bedenlen, wie spätlich die Zeit zum Einzustudiren dieses Weites zuͤgemessen war, so sehen wir gern über die einzelnen Verstöße, die hier und. da und besonders im Anfang des Fi—= nale vorfielen, hinweg. Der Chor aus der Sing⸗Akademie, dem Sternschen⸗ Verein und Domchor gebildet, löste seine Aufgabe im Ganzen recht befrie- digend. Die Solostimmen waren von Frau Lo nifeKöster, Fräulein Löwe, den Herren Miantius und Krause trefflich vertreten. Die Worte mit denen der Sopran einsetzt: „Wer ein holdes Weib errungen, mische seinen Ju- bel ein,“ erhielten in dem Munde, der sie vortrug, eine besondere glück liche Bedeutung. Im Allegro alla marcia Takt: „Siolz wie seine Sonnen fliegen,“ gelang es nicht an allen Stelen dem Herrn Mantius, die aus dem Orchester andrängenden Tonwellen zu beherrschen; es liegt dieses aber zum Theil in der Ärt der Instrumentation. Selbst ein Sän— ger, dem das stärkste Organ zu Gebote steht, gleicht hier nur dem Schwim⸗ mer, der gegen das sturmerregte Meer ankämpfend, bald auf der Spitze einer Woge erscheint, bald nur mit dem Haupt oder dem Arm über die Fluth emporragt, bald ganz in ihr verschwindet. Der Chor, in dem sämmt⸗ liche Stimmen, mit dem Orchester vereint, die Freude verkünden, trat

ze und Wunder der Dichtun 3 ist das Mährchen; sein

Seid

518

umschlungen Millionen“ die

den religiösen Grundgedanken

des Werkes zuerst deutlich aussprechen und die im reinsten Kirchenstol kom- ponirt sind, treten zum erstenmal die bis auf diesen Punkt versparten Po-

beugen. der Millionen,

lösen konnte, liegt Recht, wie Beethoven,

Werk in der Mitte liegt. Be. n's da an bis zu seinem Tode eine religiöse. solche Aufgabe gewählt hatte,

in

kann man auch Platon, heiligen Augustin den Vorwurf der Unverständlichkeit und Verworrenheit machen. Wer von den höchsten Dingen handelt, kann eben nicht die Sprache des gemeinen Menschenverstandes reden. Zeile „Ueber Sternen muß er ohnen“, fällt auf einen Afford, der wun⸗ derbar tief ist, wie die Mystit, in die sich der Künstler versenkt. Von hier an verschwindet die Erde unter seinen Füßen und alles Folgende soll die Visionen wiedergeben, die seinem inneren Auge vorschweben. Noch einmal lehrt er zu den irdischen Regionen zurück, aber sie sind ihm schon durch den Wiederschein des Jenseits verklärt.

Das Quartett der vier Solostimmen, unmittelbar vor dem Schluß— Presto, das zu den schwierigsten Theilen des Werkes gehört, wurde über= aus schön vorgetragen. Fran Louise Köster übertraf in einzelnen Mo— menten noch jene Scene, in der sich Leonore zu erkennen giebt und in welcher wir früher Gelegenheit hatten, die Künstlerin zu bewundern.

Der Eindruck, den die ganze neunte Sinfonie auf den Zuhörer machte, wurde weniger durch die einzelnen Fehler des Vortrages, als durch die unglaubliche Theilnahmlosigkeit, welche der größte Theil des Publikums an den Tag legte, gestört. Auf den langen Gesichtern Vleler stand mit Frakftur= schrift geschrieben, daß sie gar nicht wußten, was mit ihnen vorging. Man klagt über den Verfall der Kunst in unserer Zeit, aber die Schuld an der Mittelmäßigkeit der neueren Productionen liegt weniger in den Komponisten, als in denen, für welche sie komponiern. Sie verlangen nach süßem Ther= wasser, denn der Feuergeist macht sie schwindeln.

der

t wird.

saunen ein und der ehernen Gewalt der Drei mußte sich nun alles Uebrige Eine unbeschreibliche Wirkung machen die Verse; „Ihr stürzt nie= der ahnest du den Schöpfer, Welt, droben überm Sternenzelt, über Sternen muß er wohnen.“ Die Solben Welt, Zelt, treffen auf un vorbereitete C- und D- dur-difforde, von denen jeder? durch einen Po nendresklang verstärkt wird. Die letzte durchgängig; von Posaunenbegleitet, drücke mit ergreifender biges Vertrauen auf Gott aus. 35 , n. Wenn wir früher die Bedeutung der neunten Sinfonie dahin bestimm—⸗ ten, daß sie den Kampf des Menschen zum Gegenstand hat, in dem er sich vom Zweifel und Unglauben zur höheren Erkenniniß und Versöhnung im Glauben durcharbeitel, so läßt sich derselbe Grundgedanke, vielleicht noch entsprechender, so angeben, daß in j die Erlösungsgeschichte der Mensch⸗ heit durch das Chrisenthum dargestellt n 21 ch ) führten inneren Gründen spricht für die entschieden christliche Beziehung der neunten Sinfonte, daß zwischen ihr und der Missa solemnis nur ein Beethoven's ganze Lebensanschauung war von

fer

Zeile in Es- dur e en. ind

ahrheit glu

Außer den schon oben ange-

Daß ein Komponist, der eine

sie nicht in der hergebrachien Weise

Natur

der Sache. Mit demselben den Aposteln und den

Die Wiederholung der

15.

herrlich hervor. Dit Contra - Bässe, denen hier eben kein leichtes ; Werk zugetheilt ist, bewährten sich vortrefflich. Bei den Worien: fördert.

. lrꝛe] Königreich Sachsen. 5 Bekanntmachungen. Liste der Landrentenbriefe, . . welche in der 2ö5sten Ziehung Ostern 1849 ausgeloost

1 r . 4g 4 r . ,, . . Parzellen. worden sind und in Folge dessen im Termine Michael Die Vorwerke Paalow und Nitzlin, gelegen im frucht⸗ 18489 fällig werden. barsten Theile des Schlawer Kreises, 1 Meile vom I. ; L. D Lt. E. II. F. der Stadt Schlawe, 2 Meilen von Siolp, eben so weit zu Lätt. B. Lit. &. zu M zu 25 pu 125 von dem Seehafen Stolpmünde und. Meile von der 1600 . zu zu 100 Thlr. Thlr. Thlr. Thir⸗ Stettin -⸗Danziger Chaussee, sollen meisibietend zu freien Thlr. 590 Thlr. Kapital. Fapi Kapi. Japi- Eigenthum verkauft werden. Es kommen zum Ausge⸗ Kapi- Kapital. tal. tal. tal. bot eine Haupt-Parzelle von circa 520 M. Fläche, 33 tal. zu kräftigen Bauerwirthschaften geeignete Parzellen von Nr. Nummer. Nummer. Nr. ] Nr. Nr. 59 115 M. und eine für einen Schmied geeignete DJI FF sõs ? 5s T VT FVBSsisss öf- SV T Wohnung mit 5 M. Land. Die Haupt-Parzelle erhält 530 816826 639 8itssissg6 622 8311 464 die nöthigen Wohn- und Wirthschafts - Gebäude, und 385 129 6941 682 8446 14033 784 9906 712 werden auch e, der kleineren Parzellen Gebäude 659 197 7196 847 8447114043 902 1192 813 beigelegt. Das Minimum des Kaußpreises beträgt für 724 303 729711641 8544 14093 959 1235 1618 die Haupt- Parzelle 43689 Thlr., das der übrigen Par- 730 Hi4 zas3 2096 sos ia i83 1291 1310 i160 zellen Ooo kis 1600 Thlr., ünd muß davon 4 vor der 137, S93 60d kz 367 igs z 1733 fas 2108 liebergabe, 4 nach Jahresfrist und, die übrigen binnen 1516 63 „65, Bos S653 tio! 2019 1772 2135 rn s, n, 8 , n, ee an se, gol Yol 354 e fie . 2366 . 33 * 28: , Uu s! 1822 10427967 3659 96 8 2266 2562 2520 mum erreichenden Geboten sofort der Zuschlag ertheilt 2191 10s ö 9gb96 14962 263 4am. 33 nerden. Die Bestbietenden haben sich bei dem Aus. 6b isg s 118 1215 96862155065 z16, 3034 2327 bietungs ? Kommissarius über ihre Zahlungsfähigkeit 2539 23637 1338 10052 5111 2597 3207 2569 auszuweisen und wenigstens 5 des Gebots baar oder 3293 3607 478 10829 15368] 2612 3211 2792 in preußischen Stagtspapieren zu deponiren. Die Ueber⸗ 3315 77535 4635 1 1018 154271 2766 3218 2845 ih kae en ils sanz des am 1. Juli endenden 3368 zogs i882 1 193 15433 322, 3239 2996 ; . 3673 3194 5232 1 223 15476 3651 Der Veräußerungs-Plan und die allgemeinen und 3 . 36 11285 . 3812 besonderen Verkaufs und Licitations⸗ Bedingungen wer⸗ 3504 3394 5912 11525 15696 3921 den nach erfolgter , unserer Registratur 3968 3890 6314 1154215733 4277 . dem landraͤthlichen Büreau zu Schlawe zur 4416 ais 382 11578 15763 4386 , wangen, , . 57 , , För isl ee, lies 6 357 . j : ; 5 46 130 12010 15880 Königl. Regierung; Abtheilung für die Verwaltung der . 3 9 139 te direkten Steuern, Domainen und Forsten. 4918 5352 7iIi81 12320 15909 5447 7360 12822 15914 , ge, g J, ie Subhastation des Gutes Nieder- Harpersdorf, 61 ĩ ĩ etzt fäl Goldberger Kreises, erfolgt wegen ae , , Ge⸗ li e, . 9 ö. 6. . .. . richts · Irganisation bei dem Königlichen Kreisgerichte r , ,,, n,, n,, ,. zu Heldberg im Termine am 277. *, ast bank abzuheben. Zugleich werden die Inhaber der nach- Glogau, den 26. März 1845 ginn . bemerkten, bereits in früheren Terminen fällig geworde⸗ önigliches he, nn, ericht 18 nen Landrentenbriefe nochmals erinnert, die Kapitalien eri ht, . Senat. unverweilt bei der Bank resp. baar ober in unausge—⸗ Cia la ; 9 ö loosten e, ,,. in 1 . nehmen, als: Litt. A. Nr. 3062. 3576. 138 Su bha ti 2 B. 233. 870. 880. 1760. 1979. 2660. e ede s re ere n 3655. Zo5g. 35565. 367 10165. Hoss. Die Erbhachig. Gerech ame dr icht Crossen. 5835. 6395. 6829. 7405. 7906. Sieinthore belegenen? Ke ehem höetseibst vor dem C. » 323. 1835. 2197. 2306. 2750. 337 8 e b,, e dell. eher. 1535. 4016. 551. rl. Goes. 636. v j S4 t . * . unf g n l, her n e, e mit den dar 6660. 6796. 7088. 8343. 8949. gig.

elbehor abgeschãtz

: DS. Vorm. 11 vor dem Deputirten, Herrn Dbei-d l U hr enn, ,,,, Die Taxe und der Dopbiheken chen ar werden, .

boten, sich bei Vermeidung der Prällusion oeh ge Termine zu melden. prsssassn sran ien , Crossen, den 15. Januar 1849. 5 Königl. Preuß. Land. und Stadtgericht.

2327. 2511. 285 33 3833. 3971. 202. 985. Iost. 1114. 1 1596. 1797. 1882. 196 2329. 2345. 2348. 292. 418. 494. 5

. 1014. 1354.

2 ;

Dresden, am 20. ,, ee.

9482. 10172. 10180. 10257. 10107. tostg. 109991. 11236. 11661. 11663. 11785. 12348. 12572. 12585. 13438. 13450. 13711. 13716. 14013. 14040. 1186. 11762. 15114. 15144. 232. 584. 1629. 1672. 2078. 2199. 8. 3257. 3415. 3507.

206. 123.1.

2. 1988. 21614. 2736. 2795.

12. 69. Jaa. ga. . 1624. 17416.

Königliche Landreinenbank Remwaltung ö

Nr.

daß

am den

und

*

5)

bar Die Bank

Es wird hiermit zur all

d. h und Bezirk von Lublin tow, der Verk allem daselbst

Inventarien 66,347 5

Eisenbahn⸗Verkehr. udn Rheinische Eisenbahn. Auf der Rheinischen Cisenbahn wurden im Laufe des Monats Februar d. J. 27,705 Personen und 214,002 Centner Güter be⸗ Die Einnahme betrug für Personen 15,939 Rthlr. 21 Sgr.,

für Güter 19,300 Rthlr. 20 Sgr., zusammen 36, 240 Rthlr. 11 Sgr. (exkl. der Postgüter.)

Bekanntmachung. * Die Anfertigung von 1500 Röcken ünd 1530 Beinkleidern . die Schutzmannschaft soll 150 hiesigen Schneidermeistern in der Art übertragen werden, daß jeder derselben 10 Röcke und 10 Beinklei⸗ der zu machen hat. „Das Tuch wird zugeschnitten mit allen Zu⸗ thaten, exkl. der Nähseide ꝛc., den Arbeitern übergeben und per Rock 3 Rthlr., per Höse 20 Sgr. Macherlohn be eff werden. Wer sich an dieser Arbeit n,. en will, möge sich im Büreau des Kommando's der Schutzmann chaft melden und die dort aus⸗ liegenden näheren Bedingungen einsehen. Es wird jedoch nur mit ihres Revier Polizei⸗Kommissarius nachweifen, daß ihr Vermögen für den Werth des ihnen anzuvertrauenden Materials (cirea 120 ieh eine hinreichende Garantie darbietet, oder welche einen mit solchem Attest versehenen Bürgen gleich mit zur Stelle bringen. Berlin, den 26. März 1849. . Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

Beim Herannahen des Frühlings laden wir die Freunde der Natur abermals in den zo ologischen Garten ein, wo sie den Bestand an lebenden Thieren unvermindert finden werden. Denn der Winter war milde und, der Gesundheitszustand befriedigend. Die Abgänge sind nicht so be= deutend, daß sie nicht alsbald könnten ersetzt werden. Doch hat das In— stitut allerdings durch die im vorigen Jahre fühlbar geschwächte Theilnahme bes Publikums in einer andern Art gelitten, und nur einer wohlwollenden höheren Unterstützung, so wie dem edlen Sinn unserer Actionaire, die ne⸗ ben so vielen anderen Opfern auch noch durch freiwillige Beiträge die Er⸗ haltung während der Wintermonate möglich gemacht haben, ist es zu dan⸗ ken, daß es bis jetzt vor der Auflösung bewahrt blieb. Möchten sich doch auch außerhalb dieses engeren Kreifes ähnliche Negungen bewährt haben und vermögende Personen, die dem Unternehmen wohlwollen, sich uns an-

schliehen, zu gemeinsamem Streben für die Erhaltung einer in ihrem fast fünfjährigen Bestehen als Volls⸗ und Jugend- Bildungsmittel bewährten Anstalt. Schon Geschenke von interessanlen Thieren, die der Vorstand aus eigenen Kräften nicht herbeizuschaffen vermag, müßten als wesentliche Unler= stützung betrachtet werden. l ö . Unter den hier berührten Umiständen muß der Vorstand es sich versa—

gen, die im vorigen Sommer herabgesetzten Eintrittspreise an Sonn- und Festtagen, da sie einen fühlbaren Ausfall in der Einnahme herbeigeführt haben, auch für die bevorstehende Sommerzeit bestehen zu lassen, und wer- den daher mit dem Anfang des Monats April die früheren Bedingungen des Eintritts wieder in Kraft treten. Wir hoffen, daß diese zur Erhaltung des Instituts unerläßliche Maßregel das Pubtikum nicht abhalten wird, . eg ef Garten dieselbe Theilnahme, wie in den früheren Jahren, zu schenken. l sich aufs neue bei dem Vorstand melden, damit ihnen diejenigen Erleich⸗ terungen ir . werden, welche die Umstände nur irgend gestaiten.

Der Vorstand des , . für den zoologischen ö arten. .

von Warschau, den

boõõꝛ.

20. Apri 2. Mai

n schon früher veröffentlichen Bedingungen, stattfinden wird, jedoch mit nachfolgenden Abänderungen: 1) Das Eigenthunis- oder Besitzrecht beginnt für den

Käufer vom 1. Inli 1819.

verbleibt; b) wird die Bank bei den Gütern belassen .... c) den , m. f. d. Gü⸗ ter 292, 201 S. R. 44 K. für die ĩ 815 *

2) Die Bezahlung des Werthes der Güter sammt le⸗ bendigen und sonstigen Inventarien, betragend 1,135, 349 S.

wird auf folgende Art stattfinden: a) Außer der auf den Gütern haftenden Anleihe des Landschafts⸗Kredit⸗Vereins von 2,767,560 le poln, wovon, nach Abschlag der bis ein- chließlich im Juni 1849 fälligen und bezahl⸗

ten Raten, eine Restschuld von

3ot, 8oo S. R. 95 K.

Polen. 22. Februar 6. März gemeinen Kenntniß gebracht, nach erfolgtem Verkauf von Ruda Kyanska, eines Theiles von den im Gouvernement, Kreis belegenen Gütern Lubar⸗ auf, der übrigen Güter im Ganzen, nebst daselbst befindlichen lebendigen und todten In- ventarium im Büreau der Bank von Polen in Warschau

l . ; l. J., um 10 Uhr Vormittags, unter

teren hypothekarischen Forderungen benutzen können.

Mehr detaillirte Auskunft ist, den Bedingungen der Versteigerung beigefügt, welche die Kauflustigen jederzeit im Büreau des Kanzlei Chefs oder in der geeigneten Abtheilung der Bank von Polen in Warschau durch⸗ sehen können; auch finden sich dabei spezielle Nachwei⸗ sungen zur Information der Konkurrenten.

. Bedingungen befinden sich zur Durchsicht auch auf den Gütern selbst, und sind außerdem den Herren Stieglietz C Co. in St. Petersburg,

F. Mart. Magnus in Berlin

und Eichborn C Co. in Breslau die erheblichsten unter den , ,,, begriffenen Vorbehalte auszugsmäßig mitgetheilt worden. Es steht übrigens Jedem frei, die Güter zu besehen und sich von Allem selbst zu überzeugen, wozu von Seiten der örtlichen Administration jede Erleichterung gewährt wird.

Der Präsident Geheime Rath (unter) J. Tomowski.

Der Kanzlei. Chef (unterz.) dkowski.

Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

ke Der Inhaber der Dividendenscheine Nr. 4. von den Stamm- Actien unserer D 6 Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben abhanden gekommen seien, und hat da⸗ e her auf dis Mortification dieser Papiere bei uns angetr agen. q Auf Grund des §. 22. der Statuten der Gesellschaft sordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener

1849.

. 365 K.

õo p

annehmen.

Wenn der Käufer in dem zur Bezahlung für die immten Termine den Betrag ad b. oder einen Theil desselben zu bezahlen Wil⸗ lens wäre, so wird die Bank auch diese in 495 Schatz⸗Obligationen zum Course von S699 an- nehmen; alle späteren, d. h. Ratenzahlungen, kön- nen dagegen, wie natürlich, nicht anders als baar

Summe ad c. best

geleistet werden.

Bei regelmäßigen Zahlungen der Zinsen⸗ und aten von der Summe 475,000 Silb.⸗-Rub, ad b. oder von derjenigen, welche im Fall der Abzahlung eines Theiles derselben in 499 Schatz⸗Obligationen à 8636 verbleiben würde, und

Amortisations⸗

nach geschöpfter Ueberzeugung,

Ameliorationen in den Gütern einführt, wird die Bank, falls seitens des Landschafts⸗Kredit⸗Vereins eine Erneuerung der Anleihe stattfinden sollte, den vorschriftsmäßigen Vorrang in der Hypothek vor

227343 *

3) Den Beirag ad e,. wird die Bank in polnischen 476 Schaß́⸗- Obligationen zum Course von S6 9h

ihrer Forderung von 75. 090 Silb-Rub. abtreten; Auch wird der Käufer die erneuerte Anleihe selb rrheben oder solche zur Abtragung der etwa wei

Zusammen 358,549 » 255 Dividenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf von welchem die Verstei⸗ Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns ein— gerung beginnen wird, zuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben gel- so wie den 5 Theil davon, tend zu machen. ! was in der Licitation Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des über die ad . erwähnte Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, Summe mehr gegeben falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht wird, wird der Kaufer geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verpflichtet sein, der Bank verschollen erklärt und an deren Stelle dem Inhaber im Laufe von drei Mo⸗ der Stamm⸗Actien Nr. 5381 5385. neue Dividenden- ten vom Tage der Ver- scheine Nr. 4. ausgefertigt werden. steigerung an zu bezahlen. Köln, den 23. November 1848.

Zusammen wie vben , ĩ 3 zd S. R. 5 Rz. Die Dirgetion.

Hirte, Spez. Direktor.

Dampfschiff Prinz von Preußen. 1s vi General⸗Versammlung am Mittwoch den 4. April c.

ehufs der projektirten Vermiethung un . gh nrg 3. die Marine ist die Genehmi- ung der Aciionairs zu den gemachten Bedingungen 3. erforderlich, daher unter Bezugnahme auf S8. 11. 12. der Statuten eine recht zahlreiche Ver—= tretung nothwendig in der schon künftigen Mitt= woch den 4. April, Abends 6 Uhr, im hiesigen Börsen⸗ hause 1 Treppe hoch anberaumten General⸗Versamm⸗ lung dringend empfohlen wird, in welcher auch Vor- schläge zu Abänderungen in den Statuten vorkommen werden. ; Berlin, am 27. März 1849. . 2 Das Direktorium der Stettin⸗Swinemün—⸗ der Dampfschifffahrt⸗Gesellschaft.

daß der Käufer

solchen Schneider⸗Meistern köntrahirt werden, welche durch ein Attest

Die Vorsteher von Vereinen, Schul⸗Anstalten u. s. w. wollen

Porto,

Das Abonnem ent berraͤgt:

2 Athlr. für 3 Jahr. 4 Athlr. 14 ö r 3 2 8 Athlr. ahr.

in allen Theilen der Monarchie 1 1 3 ohne Preis Erhöhung. me

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mi 24 Sgr. berechnet. .

P reu ssischer

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expeditien des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

BSehren⸗Straße Nr. 57.

9

M S7.

Berlin, Freitag deu 30. März

1849.

Mit dem Preusischen Etaats Anzeiger werden die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen beider Kammern auch fernerhin

ausgegeben werden. Wir bitten die verehrlichen Abonnenten ergebenst, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April e. beginnende Quartal gefaͤlligst rechtzeitig so bewirken zu

wollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine Unterbrechung erleiden und wir in den Stand gesetzt werden, die Staͤrke der Aõuflage gleich zu Anfang danach bestimmen zu können. Der vierteljahrliche Pränumerations⸗ Preis beträgt, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte und ohne Rücicht auf die Bogenzahl

der selben, æx Nthlr.

. Inhalt. Amtlicher Theil. ; Deuntschlan d. Bundes⸗Angelegenheiten. Frank furt a. M. Verhandlungen der derfassunggebenden Reichs Bersammlung. Telegraph. Depesche: bstimmüng über das Reicht-⸗Sberhaup̃. ; j Oesterreich. SV se n. Das neneste Armee ⸗Bülletin. Abdicalion des Königs von Sardinien. n, Harburg. Truppenbewegungen. aden. Karlsruhe. Annahme des Hefe -Entwurse über die Klagen . öffentliche Beamte. Annahme der Besetz⸗ Eniwürfe über die Piesse und den Geschäftakreis der Verwaltungs -Behörden. . Kassel. Untrag in Bezug auf das deutsche Verfassungs⸗ erl. Sachsen⸗Altenburg. Alt enb 66 Gesetz wegen Beförderung im Milttairdienst Verhandlungen der Landschast,. Hamburg. Ham burg. Perhandlungen der lonstltuirenden Versamm⸗

lung. . Auslan d. 3 . Paris. Jtalienische Nachrichten, Guizot. Ver⸗ mischtes. Großbritanien und Irland. London. DOesterreichischer Kongreß= Vorschlag. Unpäßlichkeit Lord J. Russell'3. Vermischtes. Belgien. Brüssel. Sesterreichtsche Misston nach Paris. Niederlande. Aus dem Hag g. Eidesleistungen. Audienz des diplomatischen Corps bel dem Könige. , ; Italien. Turin. Nachrichten vom Kriegsschauplatß. Rom. Natio- nalgarde · Gesetz Florenz. Iwange⸗ Anleihe. Die Abgeordneten

von Rom und Piemont. Moldau und allachei. Bucharest. Russische Cirkular⸗Depesche über das Einrücken der russischen Truppen in Siebenbürgen. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. . 35

Beilage.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 29. März 1849.

Se. Majestät der König haben heute . im Schlosse zu Charlottenburg dem bisherigen Kaiserlich ö chen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Grafen von Trauttmansvorff⸗Weinsb erg, eine Privat⸗ Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich , , geruht, wodurch derselbe von dem gedachten Posten abberufen worden ist.

Unmittelbar darauf . Allerhoͤchstdieselben den Kaiserlich österreichischen Feldmarschall⸗ Lieutenant, Freiherrn von Prokesch⸗ Ost en, welcher an Stelle des Grafen von Trauttmans⸗ dorff zum Kaiserlich österreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ernannt worden ist, zu empfangen und sein Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen geruht.

Se. ät der König haben Allergnädigst geruht: ö. rt e . . zum Direktor des Dom⸗Gymnasiums

zu Magdeburg zu ernennen.

Dem Oberlehrer Dr. Hornig, an der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg, ist bas Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Dem Justiz⸗Kommissarius Cas par in Reppen ist die beantragte Verlegung seines Wohnsttzes nach Zielenzig gestattet worden.

Bekanntmachung.

Durch den kürzlich zwischen Großbritanien und den Vereinig⸗ ten Staaten von Nord-Amerika abgeschlossenen Post⸗Vertrag ist das Seeporto für die zwischen beiden Ländern zu befördernde Kor⸗ respondenz von einem Schilling (10 Sgr.) auf acht Pence (6 96 für den einfachen, bis Unze (1 Loth) schweren Brief herabge etzt worden. tese Porto⸗Ermaͤßigung findet auch auf die über Eng⸗ land zu befördernden Briefe zwischen Preußen und irgend einem Theile der . Staaten von Nord-Amerika Anwendung. Das diesseits für dle gedachte Korrespondenz zu entrichtende n, . welches früher 20 Sgr. betrug, stellt sich hiernach künftig auf 163 Sgr. für den einfachen Brief.

Der bisherige Fran kirung szwang für die in Rede . Korrespondenz muß für jetzt noch bestehen bleiben, dergestalt, daß vie diesseitigen Korrespondenten hinwärts stets das Porto bls zum ame⸗ rikanischen Landungshafen, herwärts dagegen das Porto von dem amerikanischen Ausgangshafen ab zu entrichken haben, während, die Bezahlung des nordamerikanischen Landporto's stets den dortseitigen Korrespondenten anheimfällt. ;

vurs-Berichte, Preis⸗Courante und überhaupt alle Drucksachen unter Kreuzband, welche zwischen Preußen und den nordamerikanischen Freistaaten über England versendet werden, un⸗ terliegen nach wie vor dem vollen Briefporto, mit alleiniger Aus⸗

unverandert

der n, ,, m, rn, ./ ,

nahme der gelen ngen, für welche die bisherigen ermäßigten Säße etben. Berlin, den 22. März 1849. General ⸗Post⸗Amt.

Das dem Stempel ⸗Revisor und Techniker C. D. N. Men⸗ dels sohn zu Berlin unterm 5. Juli 1845 ertheilte Patent

auf einen Dampfhammer in zwei durch Zeichnungen und

Beschreibung nachgewiesenen dee, , er ohne die

Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

ist erloschen.

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

reußen. Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser von r haben dem Hauptmann Paris des Z39sten Infan⸗ terie⸗Regiments (7ten Reserve⸗Regimenta) die dritte Klasse des Ordens der eisernen Krone zu verl hen geruht.

Sundes - Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 26. März. (D. 3.) 194ste ihn mittags⸗ Sitzung.) Tage gzordnung: Jertsetzung der zwelten Lesung der deutschen Reichs⸗Verfassung. . 262

Vorsitzender Präsident Herr Evugrd Sim son. Zu §. 95 (XVerfassungs⸗Abschnitt: der Reichstag) haben die Herren Goltz und Genossen den Verbesserungs⸗Antrag . ;

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden in der Weise ge⸗ wählt, daß die eine Hälfte derselben die Volksvertretung der be⸗ treffenden Staaten ernennt, für die andere Haͤlfte aber die Volks⸗ Vertretung die dreifache Zahl, aus welcher das betreffende Gouver⸗ nement .

Darüber findet Abstimmung durch Namens⸗Aufruf statt, mittelst welcher der Antrag von 316 gegen 188 Stimmen verworfen wird. Angenommen wird dagegen auf dem Wege der Zettel Abstimmung mit 260 gegen 247 Stimmen, der . der Herren Pretis, Mö⸗ ring und Genossen. Es lautet demgemä—

S. 95. „Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt.

9 denjenigen Staaten, welche aus mehreren ,,. oder Ländern mit abgesonberter Verfassung oder Verwaltung be⸗ stehen, sind die ieh die Volksvertretung dieses Staates zu er⸗ nennenden Mitglieder des Staatenhauses nicht von der allgemei⸗ nen Landes⸗Vertretung, sondern von den Vertretungen der ein⸗ zelnen Länder oder Provinzen (Provinzialständen) zu ernennen.

Das Verhältniß, nach welchem die Zahl der diesem Staate ukommenden Mitglieder des Staatenhauses unter die einzelnen e n oder . zu vertheilen ist, bleibt der Landesgesetz⸗ gebun vorbehalten.

o zwei Kammern bestehen und eine Vertretung nach Pro⸗ vinzen nicht stattfindet, wählen beide Kammern in gemeinsamer Sißung nach absoluter Stimmenmehrheit.“ ;

Angenommen wird nach dem unveränderten Vorschlage des

Verfassungs⸗ . es:

ö enjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied in das Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandi⸗ daten vor, aus denen die Volkavertretung mit absoluter Stim⸗ menmehrheit wählt. ;

Auf dieselbe Weise ist in denjenigen Staaten, welche eine ungrade Zahl von Mitgliedern senden, in Betreff des letzten der⸗= selben zu verfahren.“ .

S. 97. „Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Stenner ngen. ö

S. 38. „Mitglied des Staatenhauses kann nur sein, wer

17 Staatsbürger des Staates ist, welcher ihn sendet,

2) das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat,

3) sich im vollen Genuß der i fen und staatsbürgerli⸗

chen Rechte befindet“.

S. 99., „Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf sechs Jahre gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Halfte erneuert.

Auf welche Weise nach den . drei Jahren das Ausschei= den der einen Hälfte stattfinden soll, wird durch ein Reichsgesetz bestimmt. Die Ausscheidenden sind stets wieder wählbar.

Wird nach Ablauf dieser drei Jahre und vor ollendung der neuen Wahlen für das Staatenhaus ein außerordentlicher Reichs⸗ tag berufen, so treten, so weit die neuen Wahlen noch nicht statt⸗ gefunden haben, die früheren Mitglieber ein.“

Art. III. §. 100. „Das Volkshaus besteht aus den Abge⸗

ordneten des deutschen Volks.“

§. 101. „Die Mitglieder des Vollshauses werben für das

n , auf vier Jahre, demnächst immer auf drei Jahre ewählt.

z Die . eschleht nach den in bem Reichs⸗Wahlgesetze ent- haltenen Vorschrlften.“ ;

Art. IV. 5. 102. „Die Mitglieder des Reichstags beziehen aus der Reichskasse ein gleichmäßiges ,, und eine gleich⸗ mäßige e n uns für ihre r f wost as Nähere bestimmt ein Reichs gesetz.“

§. 105. „Die Mitglieder beider Häuser können durch In⸗ structionen nicht gebunden werden ˖

S. 104. „Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.“ ö

Abgeworfen wird der Zusatz von Herrn Günther und Ge—= ,. auf Ausschließung von Beamteten, die durch die Reichsgewalt ernannt werden.

Art. V. §. 105. „Zu einem Beschluß eines jeden Hauses des Reichstags ist die Theilnahme von wenlgstens der Hälfte der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder und die einfache Stimmen⸗ mehrheit erforderlich.

m Falle der Stimmengleichheit wird ein Antrag als abge- lehnt betrachtet.“

S. 106. „Das Recht des Gesetzvorschlags, der Beschwerde, der Avresse und der Erhebung von Thatsachen, so wie der An⸗= klage der Minister, y. jedem Hause zu.“

§. 107. „Ein Uebereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen.“

Abgelehnt hierzu wird der uh der Herren Schüler, Wigard und Genossen, wonach, wenn das Unterhaus einen Beschluß des Volkshauses verwirft, eine vereinigte S * beider Häuser mit einfacher Stimmenmehrheit entschelden würde.

Angenommen wird dazu, und mit der bedeutenden Mehr- heit von 385 gegen 127 Stimmen, der Antrag der Min- derheit Gülich, Schreiner, Reh, Zell, Mittermaier des Verfassungs Ausschusses:

„Ein Reichstags⸗Beschluß, welcher die Zustimmung der Reichsregierung nicht erlangt hat, darf in derselben Sitzungs⸗ Periode nicht wiederholt werben. Ist von dem Reichstage in dret . unmittelbar folgenden ordentlichen Sitzungs Perioden derselbe Beschluß unverändert gefaßt worden, so wird derselbe, auch wenn die Zustimmung der Reichs- Regierung nicht erfolgt, mit dem Schlusse des dritten Reichstages zum Gesetze. Eine ordentliche Sitzungs- Periode, welche nicht wenigstens vier Wochen dauert, wird in dieser Reihenfolge nicht mitgezählt.“ ö

S. 1058. „Ein Reichstagsbeschluß ist in folgenden Fällen er⸗=

forderlich: . . 1) wenn es sich um die Erlassung, Aufhebung, Abänderung . handelt;

oder Auslegung von Reichsge

2) wenn der Reichshaushalt fr n wird, wenn Anleihen kontrahirt werden, wenn bas Reich eine im Budget nicht vorgesehene Ausgabe übernimmt oder Matrilularbeitrage oder Steuern erhebt;

3) wenn fremde See⸗Flußschifffahrt mit höheren Abgaben be⸗ legt werden soll;

4 . Landesfestungen zu Reichsfestungen erklärt werden ollen;

5) wenn Handels⸗, Schifffahrts - und Auslieferungsvertraäge mit dem Auslande geschlossen werden, so wie überhaupt völkerrechtliche Verträge, insofern sie bas Rei belasten z

6) wenn nicht zum . gehörige Länder oder Landestheile dem deutschen Zollgebiet angeschlossen oder einzelne Orte . Gebietstheile von der Zolllinie ausgeschlossen werden ollen;

7) wenn deutsche Landestheile abgetreten oder wenn nicht- e f Gebiete dem Reiche einverleibt oder auf andere Weise mit demselben verbunden werden sollen.

Unter den abgelehnten Zusatz⸗Anträgen heben wir hervor:

1) wenn eine Vermthrung oder Verminderung des Reichsheeres eintreten soll;

) wenn über Krieg oder Frieden entschieden werden soll.

§. 199. „Bei Feststellung des Reichs- Haushaltes treten fol⸗ gende Bestimmungen ein:

1) Alle die Finanzen betreffenden Vorlagen der Reichs Re⸗ gierung [. en zunächst an das Volkshaus.

2) Bewilligungen von Ausgaben dürfen nur auf Antrag der Reichs Regierung und bis zum Belauf dieses Antrags erfolgen. Jede Bewilligung gilt nur für den besonderen Zweck, für wel- chen . bestimmt worden. Die Verwendung darf nur innerhalb der Gränze der Bewilligung erfolgen.

t ö Dauer der Finanz⸗Periode und Budget⸗Bewilligung ein Jahr.

4 Das Budget über die regelmäßigen Ausgaben des Reichs und über den Re , ,. so wie über die für Beides erfor⸗ derlichen Deckungsmittel, wird auf dem ersten Reichstage durch Reichstags⸗Beschlüsse festgestellt. Eine Erhöhung dieses Budgets auf e eichstagen erfordert gleichfalls einen Reichstags⸗ Beschluß. ;

5) Dieses ordentliche Budget wird auf jedem Reichstage zu⸗ erst dem Volkshause vorgelegt, von diesem in seinen einzelnen Ansätzen nach den Erläuterungen und Belegen, welche die Reichs

, n,. kann nur durch die