1849 / 87 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

regierung vorzulegen hat, geprüft und ganz eber theilweis bewil⸗ orfen. 86

,,, Prüfung und Bewilligung durch das

aus wird das Budget an das Staatenhaus abge

alb des Gesammibetrages des ord .

lbe auf dem ersten Reichstage obtr durch spätere

s⸗Bischlusse festgestellt ist, nur das Ree

Auestellungen zu machen, über welche das Vollshsus

beschließt. iel all ss er entichen Ausgaben und deren Deckungs⸗ mittel bedurfen, gleich J des ordentlichen Budgets, z F 8 Bese usse . ö 6 über die Verwendung der Reichsgelder wird dem Reichstage, und zwar zuerst dem Volkshause, zur Prü— Abschluß vorgülegt. . z „Der Reichstag versammelt sich jedes Jahr am Sitze der Rfichs Negierung. Die Zeit der 3 minsunft wird vom Reichs Oberhaupte bei der Einberufun gegeben, insofern nicht ein Neichsgesetz dieselbe festsetzt. Außerdein kann der Reichstag gen jiderzeit vom Reichs⸗Oberhaupt einberufen werdln.“ ! S. 111. „Die ordentlichen Sitzungsperioden der Landtage in den Cinzelstaaten sollen mit denen des Reichstages in der Das Nähere bleibt einem Reichs⸗

Oberhaupt ist der Reichstag binnen drei

ichen Budgits,

ung und zum . 94h VI.

hen Sihun⸗

zu außerordentli

Regel nicht zusammenfallen. gesetze vorbehalten.“

S. 112. „Das Vollshaus kann durch das Reichs aufgilöst werden.

In dem Falle der Auflösung Monaten wieder zu versammeln.“ . „Die Auflösung des Volkshauses hat die gleichzei— tige Vertagung des Staatenhauses bis zur Wiederberufung des Reichstages zur Folge. e rr re,

Die Sitzungsperieden beider Häuser sind dieselbem . „Das Ende der Sitzun wird vom Reichsoberhaupte bestinmt.“ „Eine Vertagu beiden Häuser durch das tei

Eröffnung der Sitzung auf län chen werden soll, der Zustimmung des treffenden Hauses. .

Auch der Reichstag selbst, so wie jedes d kann sich auf vierzehn Tage vertagen.“

Mit der Annahme dieses Ab zung. Fortsetzung der zweiten L

Frankfurt a. M., 27. März. der verfassunggebenden Reichs mittags⸗ Sitzung). Ta der deutschen Reichs Eduard Sim son. Herr Hofer aus Pfarrkirchen (Bayerm. eines kleinen Flotten ⸗Beltrags aus dem Posens gesordnung geschritten. Wir haben demgemaß di nahme folgender Bestimmungen der deut Abschnitt: Der Reichstag, zu melden:

Art. VII. 6. 115.

g6periode des Reichstags

des Reichstags oder eines der soberhaupt bedarf, wenn sie nach. vierzehn Tage ausgespro⸗

Reichstags oder des be⸗

er beiden Häuser,

schwittes schlitßt die heutige Siz— esung morgen Vormittag 9 Uhr.

(D. 3. 495ste Sitzung Versammlung. (Vor⸗ weiten Lesung räsident Herr ärz zeigt an der Verkündigung eCn wird zur Ta⸗ e endgultige An⸗ schen Reichs⸗Verfassung,

„Jedes der beiden Eäuser wählt sich sidenten, seine Vice⸗ Präsidenten und seine Schrift⸗

„Die Sitzungen beider Häuser sind öffentlich. Die ng eines jeden Hauses bestimmt, unter welchen Be⸗ 1den können.“

seiner Mitglie⸗

gesordnung: Fortsetzung der Vorsitzender:

WVerfassung. Seinen Austritt fur den 31.

seinen Prä

Geschäftsordnu ungen vertrauliche Sitzungen statt = §. 118. „Jedes Haus prüft die der und entscheidet über die Zulassung derselben.““ „Jedes Mitglied leistet bei seinem Eintritte den die deutsche Reichsverfassung getreulich zu t zu erhalten, so wahr mir Gott helfe.““ zaus hat das Recht, seine Mitglieder we— zu bestrafin und äußersten⸗ ere bestimmt die Geschäftsordnung

Eid: „Ich s beobachtin und aufrech

§. 126. „Jedes gen unwürdigen Verhaltens im Hause⸗ falls auszuschli ßen. Das Näh jedes Hauses. 2

Eine Ausschließung kann nur dann ausgesprochen werden, zwei Dritteln der Stimmen sich dafur

riften, noch über⸗

wenn eine Mehrheit von entscheidet.“ ; „Weder Ueberbringer von Bittsch sollen in den Häusern zugelassen werden.“ „Jides Haus hat das Recht, sich seine Geschäfts⸗ eschäftlichen Beziehungen zwi⸗ Uebereinkunft brider Häuser

„Ein Mitglied des Reichstags darf kzungsperiode ohne Zustimmung des rt, wegen strafrechtlicher Anschuldi— ersuchung gezogen werden, auf frischer That.“

ist dem betreffenden

haupt Deputationen,

Ordnung filbst schen beiden Häusern werden dur

Art. VIII. §. 123. während der Dauer der Hauses, zu welchem es geh gungen weder verhaftet, noch in Unt mit alleiniger Ausnahme der Ergreifung n diesem letzteren Falle geordneten Maßregel sofert Kenntniß zu geben. Aufhebung der Haft oder Untersuchung gsperiede zu verfügen.“ fugniß steht jedem Hause in Betreff welche über ein Mitglied verhängt gewesen oder nach die ser tzungen verhängt worden ist.“m glied des Reiche lags darf zu irgend ciner gen der in Aueubung sei⸗ richtlich oder disziplinarisch halv der Versammlung zur

satz der Aus schußmin⸗ ge wegen Verleumdung

zu geben.

ö von der an Es steht demselb bis zum Schlusse der Sitz

0 „Diesilbe Be

einer Verhaflung oder Unle

desselben zur bis zur Erössnung der

b. „tin Mit

wegen seiner Abstim

Berufs gethanen Ae

verfelgt eder sen tung gezogen wirden.“

rsuchung zu,

mung eder we ßerungen g Verantwor⸗

erden sollte. 6 Sminister haben das Necht, den

zu werden.“ ges beiznwehnen und

en nicht Mitglieder teen te im Reich s= L, muß es sich

itz im Hause,

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Amtes inen Eid auf vie Reich enn el leiten. Das 8.“ .

Il. der Terfasung eder in den Gesetzen eines Einzelstaates darf mit der Reichs⸗ Verfassung in Widerspruch stehen. ö

S. 261. „Eine Aenderung der Regierungsform in einem Ein— zelstaate kann nur mit Zustimmung der Neichsgewalt erfolgen. Diese Zustimmung muß in den für Aenderungen der Reichs⸗ Virfassung vorgeschriebenen Formen gegeben, werden ˖··

Ueber obigen Paragraphen sindet namentliche Abstimmung statt. Es wird angenommen die erste Hälfte des Paragraphen mit 3160 gegen 206 Stimmen. Die zweite Hälfte mit 282 gegen 235.

Art. III. S. 252. Abänderungen in der Reichs⸗Verfasfung können nur durch einen Beschluß beiber Häuser und mit Zustim⸗ mung des Reichs- Oberhauptes erfolgen. Der Zustimmung des Reichs⸗Oberhauptes bedarf es nicht, wenn in dreß sich unmittel- bar folgenden ordentlichen Sitz ungs⸗Perioden derselbe Reichetags⸗ Beschliß unvträndert gefaßt, worden. Elne erdentliche Sitzungg⸗ Pericde, welche nicht wenigstens vier Wochen dauert, wird in die ser Reihenfolge nicht mitgezählt. . .

Zu einem solchen Beschluß bedarf es in jedem der beiden Häͤuser: . . 1) Der Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln der Mit⸗ ; 2 Zweier Abstimmungen, zwischen welchen ein Zeitraum von wenigstens acht Tagen liegen muß; *.

3) Einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei jeder der beiden Abstimmungen.

Die gesperrt gedruckte Einschaltung, die dem Reichs ober⸗ haupte auch hier das absolute Veto nimmt, wird durch na⸗ mentliche Abstimmung mit 272 gegen 245 Stimmen in den Paragraphen gebracht. Bezeichnend ist, daß fur diese Ab⸗ schwächung der Gewalt des Reichsoberhauptes, außer den konservativsten Ultramontanen, auch die Herren ven Both⸗ mer und Schmerling sich bejahend erklären, was einen Ruf der Entrüstung im Hause zur Folge hat.

Art. IV. S. 203. „Im Falle des Krieges oder Aufruhrs können die Bestimmungen der Grundrechte über Verhaftung, Haussuchung und Verfammlungsrecht von der Reichsregierung oder der Regierung eines Einzelstaates für einzelne Bezirke zeit⸗ weis außer Kraft gesetzt werden; jedoch nur unter folgenden Be— dingungen: . 2.

1) Die Verfügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gesammt⸗Ministerium des Reichs oder Einztlstaates ausgehen; 2X). das Ministerium des Reichs hat die Zustimmung des Reichstags, das Ministerium des Einzelstaates die des Landtags, wenn dieselben zur Zeit versammelt sind, sefort einzuholen. Wenn dieselben nicht versammelt sind, so darf die Verfugung nicht länger als vierzehn Tage dauern, ohne daß dieselben zusammen⸗ berufen und die getroffenen Maßregeln zu ihrer Genehmigung vorgelegt werden. ö . , ß Weitere Bestimmungen bleiben cinem Reichs- Gesketze vorbe⸗ alten. , k e ; Für die Verkündigung des Belagerungs-Hustandes in Festun⸗

gen bleiben die bestehenden gesetzlichen Verschriften in Kraft. Ein gegen den Vorschlag der Ausschuß⸗Mehrheit von den Herren Truischler und Genossen gestellter Verbesserungs- Antrag wird mit 311 gegen 181 Stimmen verwerfen. .

Da 1 Uhr vorüber ist, so wird die Sitzung geschlessen. Fert⸗= setzung heute Nachmittag um 4 Uhr.

(Telegraphische Depesche.) Frankfurt a. M., 28 März. 35 Uhr Nachmittag. In eintr heute vorgenommenen UWdahlhantfung haben 248 Mitglieder sich der Abstimmung enthalten und 290 fur den König ven Prußen gestimmt. ö Das Büreau soll cine Deputation von -5 Mitgliedern ernennen und die Namen morgen verkundigen. 56 Die Versammlung hat beschlossen, bis zum Zusammentritt des ersten Reichstages versammelt zu bleiben. ö Cesterreich. Wien, 27. März. Das so eben erschienene 31 ste Armee⸗Rüllttin lautet an, . So eben (rhalte ich vom Serrn Feld marschall Erafen Radetzly nachstehende Mitt ei ung aus dem Haupt⸗Quartiere Vespolato am 24sten d. M. 8 Uhr früh: pn re. . an Gestern fand zu ischen der Kaiserlichen urd der sardirischen Ar mee cine blutige Schlacht bri Nevara siatt. Tie sardinische Armee wurde auf allen Punltin geschlagen und in die Stadt Novara zu⸗ ruckge drängt. enn 8 , an, inet Der König Karl Albert hat zu Gunsten seines Sehnes, des Herzogs von Savoyen, abdizirt. li,, n,, dem,, In dirsem Augenblicke befinden sich der sardinische Minister Ca⸗

dorno und General Cosgto hier, um einen Waffe nstillstand zu er⸗

bitten, Sollten die Verhandlungen keinen Erfolg baben, so wird Ter Angriff heute noch erneuert. Die näh eren Tetails wers in nach- folgen. Wien, am 27. Marz 1819. . Fildzeugmeister Welden,

Milstair⸗ und Civil⸗Geuverncur.“

BSanndover. Harburg, 27. März. (Börs. S.) Bis

jetzt sind hier nach Schleswig- Kolstein im Neichedienste über die

Elbe gegangen: Sechs Bailaillone Hannoveraner, darunter drei Jäger⸗Bataillone, ein Bataillon Altenburger, die bereits seit Januar

hier in Quartier gelegen hatten, vier Bataillone von. Weimar,

Gotha, Meiningen und Reuß, zweit Bataillone Kurhessen, darunter ein leichtes, cin Bataillon Bayern, ferner drei hanneversche eine nassauischs und eine braunschweigische Batterie, zusammen also vier⸗ zehn Betaillene Infanterie und funf Batterigen. Dazu sind gestern

nech eingetroffen ein zweites baycrisches Infanterie Bataillon und eine bayerische Zwölfpfunder⸗Batterie. n

Eine kleine Abtheilung preußischer Husaren, circa 25 Mann, lam hier diesen Nachmittag auf der Eisenbahn an und ging sogleich

auf einem Dampfboote nach Altena.

Baden. Karlsruh e, 20. Mt; (K arlsr. Ztg.) In der

heut en. Sitzung ver ersten Kammer führte die Tagesord . t. gesordnung zu . des vom Freiherrn Karl ö. Rudt erstatteten Kom⸗

der Ni s e nber icht ber den Gesetzentwurf, dle Klagen gegen öffentliche

Bramte betreffend.

*

Geheimer Rath Klüßber: Von v 2 , ,,, . ;. Von ven vrei Gewalten im Staate, ,,,, . beiden letztgenannten n , 3 eben

; mi von einander unabhä sein? Letz. 2e

. 6 atz sck auch in ben De , . . 97 * preche, vaß Rechtspflege und Verwaltung getrennt und

ich aber müßten e

Gunsten der Gsterreichischen Politik Gefahr drohen che Staats- Regierung auf, incten Mitteln und zunächst bad

von einander unab

ünde⸗ ten Nachtrage ; In dem nech nicht verlünde

Grundrechten befinde gerichtliche e vorgängige Das vorlie Derselbe stehe aber iphen der Grundrechte za der Regierung, indem sie sich en Beamten vor gerichtli en in die unabhängigere T aus seiner cigenen Verantwortlichktit nothwendig lungen fast alle Macht entschlupfe. gegenwärtigen Fassung nicht bei t die Bedenken des vorigen Redn Die Ansicht, des Nachtrags zu den Grun Der letztere be

hängig sein sellen. dieser Verwahrung urch Wirksamkeit zu

Verfolgung der Verwal⸗ en die fernere Mitwirlung der

Erlaubniß ihrer vorgesetzten gende Gesetz solge (benfalls enbar mit dem eben an- spruth und sei der Möglichkeit cher Verfoö age versetze, vie hervorgehe, für Er könne dem Ge⸗—

rs durch §. 48 der daß der noch. drechten jenem stimme nichts weiter, chtigung zu der Klage ge— Hicraus folge aber in keiner s Richters, die einem ganz anderen Ge— ob die diensiliche Handlung eines Ver⸗ t begründet gewesen sei, zu e Annahme würde tinmal so exorbitant, fo ß sie in Ter Praxis keine Anwendung finden uch durch den 8. 48 der Grundrechte ausge⸗ gigkit dir Verwaltung und der e, so könne es dem Richter nicht zu fällen. deren Entscheidung durch Gegen elwaige jenem §. 48 enthaltenen Bestim⸗ onflikte. Geh. Rath von Marschall hält Ansicht festhalte, drechte sich nicht nur in einer Weise voll— fe, welcher den §. 48 nicht beeinträchtige. Thue man dies, so könne man zu dim Schlusse kommen, daß nach dem leiche Ergebniß, wie bisher, nur auf cinem m den Fällen nämlich, in welchen bisher die vorgesetzte Dienstbehoͤrde berechtigt gewesen sei, die Erlaubniß zur gerichtlichen Verfolgung eines Bean se dann kunftig nicht minder die Verpfli und nöthigenfalls cinen Kompetenz⸗ also gegen einen eingeschritten werden könne,

mit allen ger und verschafftn, daß sie den Pretest gegen osterrrichischen Abgerrdneten im deulschen Parlamente bei der deut schen Centralgewalt geltend mache.“ Na deren Schlusse der Präsibent erklärte, scin lassen, eb es politisch und zweckmäßig arzunchmen; zur Erwägung ziehen möchke ma Wichtigkeit des Gegenstandes halber, seine Verfassung gegen cinen einigen eingelegt und vie österrcickischen Abge geschehen lassen, wurde beschlossen, fichen und dem Verfassungs⸗Ausschuß

Sachsen⸗Altenbur 3.) Damit der nach chen Wehrpflicht au vem 14. März

tungs ⸗Begn diesem Gr ch längerer Diskussion, an er welle es dahingestellt den Antrag desinitiv n ihn aber schon der zumal da DOesterrelch durch Bundesstaat flierlich Protest ordneten dieses ruhig hälten in Erwägung zu zu überweisen.

ga. Altenburg, 25. März. (D. A. rechte für Alle glei⸗ so stellt ein Gesetz Beförderung im Dienste auf. zu allen militairischen u die nöthigen Kenntnisse noralische Befähigung be⸗ n (durch Prüfungen) sind. s durch Großthaten, Muth, Examen erlangt werden. In re bei ausgezeichneter Führung, ger Dienstzeit auch im Frit den n.,, In diesem Fall aber muß deurs die Wahl durch das Offizier=

g der Landschaft am 8. März wurde über die zher bestandene Zellgetraide⸗ ge Antrag der juristischen Depu aats = Regierung erfuchen,

esetzliche Verfügung treffe, d

begrbe, den vollzi⸗ schutzen, mithin densilb

Diensthand setze in seiner rath Bekk häl Grundrechte fur vollständig beseitigt. nicht verkundete 5. 22 widerspreche, sei nicht richtig. ne dienstpolizeiliche Ermä gen einen Beamten (rferderlich sꝑei.

Weise die Berechtigung de biete angehörende Frage, eamten begrundet oder nich,

g 9. ö . gleiche Rechte entsprechen, die Grundsätze für die Jedem Soldaten ist die Aussicht eröffn Graden empoerzusteigen, so wie die erfo sitzt und daese Im Kriege kar Tapferkist und besonderen Fäll praktischer Tuchtigkeit und ohne Examen zum Offizier a dem Vorschlage des Ermman Crrps vorangegangen sein. In der Sitzun igen Rittergü rathen, und der Landschaft eigneten Ortes dahin g an Zellgetraide oder 3

als daß

ö 6. . derselbe daz gs rderk life,

Hafen,, rn rderliche militairische und 1 abenteuerlich sein, da würde; sie sei aber a chlossen, denn w Rechtspflege eine Wahrheit sein sell zustehen, ein Urtheil über Sachen die Gesetzgebung der Verwaltung Mißgriffe schützten die ebenfalls in mungen über Kompetenzk das Gesetz für w

bescheinigt und nachgewiese n der Grad des Offiziers Ausdauer auch ohne

enn die Unabhän en können U

zugewiesen sei.

eniger bedenklich, wenn man die daß die beiden besprochenen Paragraphen der Grun widersprechen, daß vielmehr der 5. 22

Abgabe be⸗ tation: „die zogen werden dür ehe e 6. vorliegenden Gesetz das Umweg erreicht werde.

ten zu verweigern, habe sie chtung, denselbin zu schützen Konflikt zu erheben, so daß pflichtgetrcuen Diener dennoch nicht früher als bis diejenige oberste Be⸗ Gränzlinie Verwaltung Aenderung im Nachtheile, Nachtheile.

zwar Vortheile, zwar seiner Ansicht nach übe Er werde zwar fur das Gesetz stimmen, weil es nur eine Konsequenz aus einer grundrechtlichen Bestimmung sei, übrigens bei der speziellen Diesussion einen Antrag stellen, wel⸗ cher beim Vellzuge des Gesctzes die gleichzeitige Beachtung der an⸗ deren grundrechtlichen Bestimmung, wonach Justiz und Verwaltung von einander unabhängig erhalten werden mußten, gehörig wahre. Staatsrath Bekk entgegnet, die Ansicht, daß nach dem niuen Ge⸗ setz dag gleiche Ziel, nur auf cinem Umwege erreicht werde, sti nicht ganz allgemein richtig, denn bisher sei die dienstpolizeiliche Erlaubniß zur Klageerhebung, selbst bei anerkanntem Unrecht des Beamten deshalb verweigert worden, weil man die Sache zur gerichtlich folgung nicht fur wichtig genug crachtet habe; in dicsen Fällen sei die Erhebung eines Kompetenz-Konflikts natürlich nicht zulässig. Es wird hicrauf zur Diskussion über die einzelnen Artikel übergegangen, welche theilweise zu längerer Berathung Anlaß geben und mit (ini⸗ en, theils ven der Kommissien, theils von einzelnen Mitgliedern eantragten Abänderungen angenommen werden. gegen 4 Stimmen

sehr überwiegende

ch nicht, von der dortigen ken⸗ wirklich vertheilen lassen

Der Gesetzent⸗ (Geh. Rath Kluber, marschall von Göler, Graf von Krageneck und Freiherr ven Andlaw) angenommen.

Karlsruhe, 22. März. (Karlsruher Zeitung.) In dir heutigen Sitzung der ersten Kammer führt die Tages rdrung zur Diekussion des von Geh. Rath Klüber erstatteten Kommissionebe= richtes uber den Gesetz⸗-Entn urf, die Aufhebung einiger Boestimmun⸗ Dir Gesetz⸗-Entwurf wird nach urzer Berathung dem Krmmissiens-Antrag gemäß einstimmig an= genommen. Hierauf wird zur Die kussion des von Staatsrath ven Rutt erstatteten zweiten Kommissiensbericktes über den Gesetz-Ent⸗ wurf, die Eixichtung und den Geschäftelreis der Verwaltungsle— hörden betreffend, ubergegangen.

dahin, den von der zweiten Kammer vor genommenen Abänderungen, nachdem dieselbe den wichtigsten von der ersten Kammer gefaßten Besch lun beigetreten ist, die Zustirmmung zu geben. Nach einer kurzen Diskussien zu einzelnen Artikeln wird der Gesetz-Entwurf in unveränderter Fassung einstimmig angenommen.

essen. Kassel, 23. März.

wurf wird mit 14

Anzeige gemacht, Hierauf felt der faßten neuen Entwurf zur Das Majoritäts Gutach= arauf, von den Abg. Hr. sirt und angegriffen. gemeinen Die fussion auf Mittwoch den

Sachsen und Prinz Friedrich chreise hier ang kommen.

eits durch Altona gekommenen Artillerie sind auch schon (bayerische Cheveauxleger)

en des Prißgesetzes betreffend. urde die Fortsetzung der al dbestimmungen der Verfasfung

2d sten vertagt.

Gestern sind Prinz Albert von von Augustenburg⸗Noer auf der Dur ßir den sehr zahlreichen, ber nen Infanterie und Batteri einige reitende Batterieen und Ka theils hier, theils in Altona angelangt.

Alusland.

ch. Paris, 25. März.

Der Kemmissiens⸗ Antrag giht

(O. P. A. 3.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Stände⸗-Versammlung stillte der Abg. Herr von ; „Nachdem durch die oetroyirte Verfas⸗ lung ohne Cinwillignng der deutschen Cintralgewalt, der deutschin National-Versammlung oder der deutschen Nation die deutschen Lande Ocsterreichs mit den nichtdeutschen zu einem untheilbaren Reiche ver— bunden und so aus dem Verbande dis deutschen Bundes heraue ge⸗ rissen worden sind, die österreichische Verfassung an keiner Stille auf die deutschen Grundrechte Rücksicht genrmmen und die österrei⸗ chische Regierung die Erfüllung der Neichspflichten überall verwei⸗ gert hat, auch die österreichischen Provinzen und namen ich die deutschen diese Verfassung zum Thiil ohne Widerspruch, zum Dhril mit Freuden angenommen, erllärt die lurhessische Stände⸗Versamm⸗ lung ihre Ansicht uber das deutsche Virf diesem Augenblicke sind die österreichischen schluß ihrer Regierung und die

Spb el folg nden Alt trag; Der heutige Moniteur „Ein Blalt hat behauptet und andere ßherzog ven' Toscana habe den Rath— ps gewillfahrt, indem er St. Stefano en. Wir sind ermächtigt, zu Grundes entbehrt.“ Im Jou?— „Zu Rom giebt 66 nichts Neues. von der nahen Wiederaufnahme nthusiasmus und eine kriegerische t. Das Triumvirat zzw und Mazzoni hat sich beeilt, eine e Volk zu beröffentlichen, um anzu⸗= montesische Armee von neuem vor⸗ r Freiheit Italiens. Zugleich waren die Die Nachrichten aus Mai— aus Turin vom 19ten bestätigen, was der österreichischen Armee an den Marschall hat alle seine Gar⸗ Städte jenselis des Po werden ge⸗ Bergamo und die anderen Staͤdte im Norden sonen der Plätze, welche zwischen der waren auf dem Marsche zur Armee. ur Bewachung der Citadellen eich läßt der Marschall alle Vicenza und Ver Mailand selbst

Frankrei enthält folgende aben es wiederhelt, der Gro schlägen des dip ß, um sich nach eiklären, daß diese Nach nal des SDäbats liest Aber zu Fleren der Feindseligkei

Erklärung:

lomatischen Co Gacta zu begeh

z hat die Nachrich ten plötzlich einen E g lrregt, die sich en Monfanelli,

Preelamation an das tos kundigen, daß die tapfe rucke zur Rache und zu zu den Waffe land vom 18ten und

die Concent Ufern des Ticino gemeld nisonen zu sich gerufen. räumt, so wie Como, Die Garni Adda und dem Min Es bleibt in diesen durchaus nöt poniblen Tr um ein Re

halten werden.

assungswerk dahin: in ande durch den Be- Zustimmung ihres Volkts als aus— eutschland zu betrachten; sie können, so lange die⸗ s Verhältniß dauert, so wenig u. . 33 . 4

n erathung über die deutsche Verfassung fe g ,,,. ö. Aus hie. schimpfliche . .

in Selbstständigkeit und Freiheit betrachtet werden, daß

ö 9a desselben Blutes, aber eines fremden Staa⸗ tes, einen entscheidenden Einfluß auf die inneren Angelegenheiten Deutschlands ausuben, es liegt die Gefahr vor, daß durch die⸗ sei Einfluß, die Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes zu Gunsten österreichischen Monarchie hintangesetzt oder ausgebeutet st deshalb die Pflicht jedes deutschen Stammes und Staates, sowohl die Gesammthtit der deutschen Natien ver dieser Gefahr zu warnen, als sein eigenes Vell vor dem daraus entstehenden Unheil zu sichern die Stände⸗Versammlung lann aus diesen Grunden die österrei nicht mehr als stimmberechtigte

eschlossen aus n gerufen.

zunehmen; vielmehr, muß tt haben. Der

Plätzen nu hige Mannschaft. uppen Venedigs über serve⸗Corps zu bilden.

der Citadelle, Gouverneur von Mailand, n, hat durch die mailändi ldete Bürgerga neren Slcherheit entlichen Macht bestimmt i ssen. Vor seiner Abreise

ona vorrücken, ist geräumt, mit is 6090 Mann geblieben

General = Lieutenant Graf sche Munizipalität cine frei⸗ rde bilden lassen, der, Stadt in Verbindung st. Radetzky hat hat er zwei Pro⸗

wo nur 5600 b

schen Abgeordneten zu Franlfurt itglieder der . Versanmlung anerkennen sie muß sich und das hessische Lan ö ge, f re echt s⸗ verwahren, welche kraft der Mit⸗ ng seiner unberechtigtrn Abgeerdneten in Franlfurt zu Stande kommen und den JIuteressen des deutschen Vaterlandes zu

von Wimpfe und nicht beso haltung der in er gewöhnlichen 6

am 18ꝛen verla

521

clamationen, die eine an die Völker des lembardisch⸗venetianischen Königreichs, die andere besonders an die Mailänder erlassen. Er verlangt von der Bevölkerung, daß sie ruhig den Ausgang des Kampfes erwarte, der nicht zweifelhaft sein könne, wie er sich aus⸗ drückt; sie möge sich nicht thöricht in eine Revolte stürzen, weil er, bald als Sieger zurückkchrend, ihnen die schrecklicksten JZuchtigungen auferlegen würde und eine zweite Armee vorrucke, die ganz bereit sei, die inncren und n. Frinde ebenfalls zu bekämpfen. Seine Preclamation an die Mailänder ist merkwürdig durch die Mischung von Zärtlichkeit und Drehung. Man sollte glauben, ein langer Aufenthalt habe ihm Mailand lleb gemacht. Nach dem letzten Aufstande kehrt, er dorthin ohne Haß und (hne Rache zurück, und wenn es nicht in seiner Macht gewesen ist, den Mai⸗ ländern die von einer solchen Lage unzertrennlichen Uebel zu erspa⸗ ren, so behauptet er boch, wenigstens Allcs gethan zu haben, um sie zu erleichtern. Indem er zur Drehung übergeht, erklärt er, daß, wenn Einer es wage, den Kopf zu erheben, er den Rebellen mit der Schnelligkeit des Blitzes treffen werde, und indem er wieder zum zärtlichen Tone zurückkehrt, versichert er, daß es ihm schwer werde, an die Mailänder Werte der Drohung zu richten, daß er aber dazu gezwungen werde im Interesse ihres eigenen Heiles. Am 2hsten spollen die Feindsiligkeiten an den Ufern des Ticino und des Po wie der begonnen haben. Der ganze linke Flügel der piemontesischen Armee, 2G C) Mann stark, vom Könige ins Person befehligt, ging am Assten Nachmittags auf der Brücke zwischen Trecate und Buffalora, der direlten Straße ven Nevara nach Mailand, über den Ticino, ohne daß er Widerstand von Sei⸗ ten der Oesterreicher fand, welche Magenta geräumt hatten. Am bend war das sardinische Hauptquartier zu Magenta im Mailän— dischen, drei Stunden von dem Ausmarsch⸗Orte. Der Uebergang über den Ticino wurde gar nicht gewehrt; man sah die österreichischen Abtheilungen sich eiligst mit Wagen uͤnd Gepäck auf der Straße nach Mai⸗ land zurückhzehen. Marschall Radetzly verfügt jetzt über 60 7, 000 Mann und 120 Geschütze; die sardinische Armee wird auf 55 65, (z10 Mann mit 196 bis 119 Geschützen angegeben.“ Der Con sfttu— tio nnel berichtet: „Vier piemontesische Divisionen sind am 21. März Abends zu Novara über den Ticino gegangen. Am 21. März soll ein österreichisches Armee⸗ Corps zu Vigwano über den Ticino ge⸗ gangen sein, wo dasselbe einen kleinen Widerstand fand; allein des sell verstärkt worden und darauf bis Mortara vorgeruckt sein. Diese Corps befänden sich also mitten zwischen ven vier Divisionen, welche sich beim Könige befinden und, wie man glaubt, auf der Straße von Novara nach Mailand marschiren sellen, und den Divisionen, welche am Ticins auf der Seite von Pavia geblieben sind. Es ist wahrscheinlich, daß die piemontesischen Truppen wieder über den Ticino werden zurücgezegen sein und das Treffen in den Ebenen von Vercelli stattfinden werde.“ (S. das österreichische Armee⸗ Bülletin ünter Wien im gestrigen Blatte.)

Die Nachricht, welche in mehreren Blättern mitgetheilt wurde, Huizot sei in Paris, war falsch; er ist noch immer zu Brompton⸗ Crescent und wird erst in zwei Monaten nach Frankreich kommen.

Man spricht wieder von einer baldigen Modification des Mi⸗ nisteriums indem Herr Dufaure Herrn Läen Faucher im Ministe⸗ rium des Innern erfetzen soll.

Ein Cirlular des Ministeriums des Innern lenkt die ganze Aufmerksamkeit der Präfekten auf die zahlreichen Uebelstände, welche das Vertheilen, der Verkauf und das Kolporliren von pilitischen Jeurnalen und Schriften auf öffentlicher Straße für den öffent⸗ lichen Frieden hervorbringen. Man organisirt in diesem Augenblicke auf neuen Grundlagen den Dienst der Ausrufer und Verkäufer von Journalen. Kunftig wind die Erlaubniß durch die Pelizei nur für den Verkauf bestimmter Blätter ertheilt werden.

Im Kabinet beschäftigt man sich mi der Frage wegen Wieder- einführung dis Zeitungsstempels, ber j. doch, statt 3 und 6 Centimts, nur 2 und 3 betragen würden.

Man geht mit Gruͤndung eines neuen Jeurnals um, das unter dem Namen Anti-Proudh'on oder Volks freund die Umsturz⸗ und anti⸗sozialen Lehren des Peuple bekämpfen soll. Als Reda? teure nennt man Granier de Cassagnas und Capefigue.

Die verstorbene Königin Wittwe von Sardinen, die einzige Schwester der Gemahlin Ludwig Philipp's, hat den Söhnen Pir— selben, ihren N. ffn, ein ansehnliches Legat vermacht, welches haupt⸗ sächlich in englischen und französischen Renten, so wie in Linem schö⸗ nen Schlosse bei Annecy in Savoyen, besteht.

London, 26. März. „Wie wir hören, hat das

n Frankreich und England ächte, welche die Verträge erhandlungen über die ganze

terhaus-Sitzung am Freitage iltung einen heftigen Katarrh Gegern ging es mit seinem

ihm die Aerzte gerathen,

hr der A Luft empfohlen wo

wig Phils h und Graf Friant, dem Grafen d'Houdot und der

Marquise von Dolomicur. Auch die Grä e m . h äfin von Jarnae kommt oft

Die ostindische Compagnie hat den Beschluß gefaßt, den indi—

schen Eisenbahn⸗Gestllschaften 5 pCt. Zinsen zu gewährleist

Außerdem soll ihnen freigestellt werden, die Wehn, 3 . nach vorausgegangener sechsmonatlicher Anzeige, gegen volle Ruck⸗ zahlung des ausgelegten Kapitals an bie Compagnie abzutreten. Man zweifelt nicht, daß unter so günstigen Umständen der so lange verzögerte Bau der indischen Eisenbahnen in Kurzem beginnen wird.

Belgien. Brüssel, 27. März. Die In dependance

meldet: „Herr Hübner, Mitglied des diplematischen Cor ĩ

einer besonderen Mission der österreichischen Regitrung i, 9 . gierung der französischen Republik beauftragt, vorgestern hier ange⸗ kommen und gestern nach Paris weiter gereist.“

Niederlande. Aus dem Haag, 26. März. (J. de la

Ha ye.) Die gegenwärtig in der Residenz anwesenden Ge ĩ

; mnwärti sit nerale aktiven Dienste, die Adjutanten des Königs und des Pin en. . marschalls, so wie die Chefs und Offiziere des Generalstabes der

ward schon ges zwungene Anleihe, ausschreibt, von allen denjenigen zu er- heben, deren jährliche Einkünfte sich auf ober über“ 100) Francesconi (i5lbkl, Rthlr.) belauf. n. Dassilbe steigt pregressiv von 14 51 pCt. der jährlichen Renten und ist in viermonatlichen Ra⸗ ten vom 15. April bis 145. Juli zahlbar. Man kann sich denken, welche, Besturzung dasselbe unter Len Besitzenden erregt hat, zumal die Einkünfte dieses Jahres durch Geldmangel, leer stehende Häuser und die Mißärndte des vorigen Jahres sehr geschmälert sind. Be⸗ onders großen Unwillen hak es erregt, daß man nicht wenigstens den auf den 22, März festgesetzten Zusammentritt der konstitnirenden Versammlung abgewartet hat, um deren Beistimmung einzuholen.

Armee, haben am Sonnabend den Eid der Treue in die Hände des

Königs gelristet.

Au demselben Tage hat der Kriegeminister in Gegenwart der

ju diesem Z vecke versammelten Truppen von den übrigen hier befid= lichen Offizieren den Eid der Treue empfangen, nachdem zuvo die Königl. Proklamation vom 21. März und ein Tagee befehl des Ko⸗ nigs an die Armee verlelen worden waren. ;

Bestern früh wurde das dip omatische Corps in feierlicher Audienz

von Sr. Majestät empfangen, bei welcher Gelegenheit der bꝛitische Gesardte folgende Anrede an den König bielt:

„Sire! In dem Augenblicke, wo Ew. Majestät den Thron der Nie-

derlande besteigen, habe ich, a s Aeltester des bier versammelten diplom ati- schen Corps, die Ehre, die Gefühle auszudrücken, womit die den Nieder— landen veibündeten und befreundelen Mächte Ihre Thronbesteigung begrü— ken werden. Die Raithschlüsse der Voirsehung ) baben das erlauchte Haus Oranien und die ganze Nation in die tiefste Tra ier versetzt, indem sie der Zärtlichkeit Ew. Majestät und der Liebe des Vockes einen geliebten Vater, einen verehrten Nönig entrissen, dessen Tugenden und Tapferkeit ein schönes Blatt in der Geschichte des Vaterlandes füllen werden. Als Eibe seiner Tugenden, werden Sie, Sire, auch die Liebe erben, welche er seinem Volke einzuflößen wußte. Gestatten Sie, Sire, dat, in zem ich Ihrem Königlichen Woplwollen uns empfehle, ich es wage, Ew. Majestät zu bitten, die ehr furchtsvolle Darbringung unferer Wünsche für die Wohliayrt und den Nuhm Itres Reiches denehmigen zu wollen.“

Der Köng eiwiederte bierau: j „Meine Herren! Ich erkenne es dankbar an, daß das diplomatische

Corps unter Umständen, welche durch den Tod des Königs, meines Va⸗ ters, und durch meine Thronbesteigung doppelt ernst sür mich sind, sobald vor mir erschienen ist. Ihre Glückwünsche sind natürlich mit Schmerz ge⸗ mischt. Ich habe nicht nötpig, Ihnen zu sagen, wie sehr ich dief n Schmerz und ihr gerechtes Bedauern theile; Sie sind Zeugen der Trauer des Landes und der Thränen meiner Familie. Sie, die die Liebe des Königs, meines Vaters, zu dem Lande kannten, Sie können den gerechten Schmerz des Vaterlandes und unfere Bestürzung würdigen. Die Freund⸗ schaft der Mächte wird eine der besten Bürgschaften sein für die Erfüliung der Wünsche, welche Sie für das Glück meines Neiches aussprechen. Ine dem ich dem Bei piele meines Vaters solge und unterstützt durch die Liebe des niederländischen Volkes, wird, wie ich hoffe, die Vorsehung meine Bestre! ungen für das Wohl meines Vaterlandes segnen. Meine Herren, ich danke Ihnen im Namen des Landes und im Namen meiner Familie fur ihre edle Handlungsweife.“

Italien. Turin, 21. März. Ein Extrablatt der Gazz.

Piemont. enthält Folgendes: „Da aus Dem Lager noch kein Bulletin eingetroffen sst, so veröffentlichen wir folgende Nachrichten, welche wir aus sicherer Quelle haben:

„Novara, 2. März. Nachts. Der König hat von Trecate

aus den Ticino ain der Seitze der Armer nach' einer kurzen Re⸗ kognoszirung durch einige Tirailleure uberschritten. Ter Uebergang wurde nicht streitig gemacht. Das Haupiquartier ist nech zu Tre⸗ cate. Man sagt, daß österrcichische Truppen und Wagen in aller Eil nach Mailand auf der Straße von Busto Arsfizio ziehen. Un⸗ 6. Truppen sind sehr fröhlich und singen Chöre im Bivouac; alle

ugenblicke hört man den Ruf: „Es libe der König!“ Voghera, 29. März. Der Feind hat uns bei der Brücke

von Mezzanacerti angegriffen, welche die Unseren mit Festigkeit ver⸗ theidigt haben. Beim Einbruche der Nacht haben unsere Seldaten, Der Sicherheit halber, dieselbe zerstöärt und die Varktin an unser Ufer gezogen, wo sie sich, durch zwei lombardische Batteriten unter= stutzt, halten. Man sagt, daß zwei Tirailleure getödtet und etwa 2 andere Sldaten verwundet seien. Auf der anderen Seite des Po sah man österreichische Soldaten aller Art, welche bis jetzt den Angriff nicht erneuert haben. Tiese Nachrichten werden durch (ine teltgraphische Depesche, welche disen Mergen aus Alessandria an= kam, bestätigt.

Der Minister des Innern Rata zzi.“ Außerdem hat der Kriegs-Minister felgendes Bulletin an die

Straßen⸗Ecken heften lassen:

„Es kommt in riesem »Angenblicke beim Kriegsminister solgende De—⸗

pesche vom 20sten an, welche vom General-⸗Major der Armer, Ritter Czam⸗ nowski, unterzeichne!/ ist.

„Da der König sich über die Kräfte des Feindes auf der Straße von

Mailand vergewissern welle, so befahl er, ine hi länglich starke Aotheil ng zum Refognosziren an die andere Sxeite rer Ticino vorzuschieben, und bee auftragte die 4te Division, welche durch Se. Königl. Hohrit den Herzog Son Genna lommandirt wüd, mit der A‚ Sfuhrung dis zu dirsem Zwcke nöthi⸗ gen Uüebergangs über die Brucke von Baffalora, in der Nicht ug nach Ma⸗— genta. Im Augenblicke, in welchem die Truppen sich in Bewegung setzien um 1 Uor Nachmittags, und als eine Tir gilleur-· Compaani, die z erst hin übergehen sollte, sich der Brücke näherte, stellte sich der König zu Fuß an die Spitze, und war so ver eiste, welcher über den cino ging Sobald die feindlichen Vorposten die Beweg mgen unseres Vortrabes . blicken konnten, zogen sie sich schnell nach Ponte Nuovo di Magenta zus rück von wo sich soaleich starte Rauchsäulen erhoben, die von einem Fener ausstiegen, welch s die Oesterreichr an die Duane gelegt hatten. Hierauf zog sich der Feind nach Magenta zmück, dann nach Cerbetta und Tigliano indem er einen einz gen Gefangenen in un eien Händen ließ. Der Köni⸗ rückte mit em Vertrabe bis Magenta vor; übe all wurde er durch ae meine Acclamarionen begrüßt. Äls so die vierte Division an das linke Ufer des Tie ino g langt war und der König überzeugt war, daß es auf der Straße von Mailand keine Feinde mehr gere, kehrte er nach Trecate zu⸗ rück, wo das Haupiq artier tingerichtet wurde. Die Brigaden Piemonte und Penerola haben viel Eifer bei dieser Rekognoszirung gezeigt und druck- ten ihren Enthusiagsmus durch den Ruf „es sebe der König!“ so eft aus als sie den Könmg eiblickten. Der Kriege minister Chiod o.“ 4

Die Kammer hat gestern das Gestt, welches der Regierung

die ausgedehntesten Vollmachten erthellt, mit 7. gegen 38 Stimmen angenommen.

Rom, 16. März (A. Z.) Die Constituante hat ein National-

garde⸗Gesetz beschlissen, wovon, mit einiger Ausnahme der kriminell Bestraften alle Burger vem 1*ten lis Iößsten Jahr getroffen weden Ven dirsen sellen die Altersklassen vem 18ten Kis 3 sten mobile Ke= lonnen bilden und zum Kriegedienst, wo röthig, verwendet werden. Zu gleicher Zeit wird eine Junfer⸗Kemmissien für den Krieg gebil⸗ det. Der Burger Carlo Saltare ist zum Botschafter der Republik in Athen ernannt, man schmeichelt sich baldigst dort die Republik anerkannt zu sehen.

Florenz, 17. März. Der beverstehende Krieg setzt hier Alles

in Bewegung. Eine trefflich geschriebene, aber echt revolutionaire Proclamation der provisorischen Regierung verkündet die Aufkundi⸗ gung des Wafͤfenstillstandes und ermahnt zum werkthätigen Patrio— tismus. Da aber alle Aufforderungen zu freiwilligen Opfern an Geld und Menschen bisher vergebens gewisen seien, so werde die Regierung den Weg der Gewalt betreten. In der That

tern ein Gesetz veröffentlicht, welsces eine ge—⸗