trnstlicher zürückgewiesen worden zu sein,
bringen, unter denen das dortige Kabinet geneigt sein durfte ber en rng, Verbindungen mit * hiestgen wiederher⸗ zustelsen, den fategorischen Bescheid erhielt, daß die er,, Regie⸗ rung auf einer hegen unh, unumwimtbenghn EChrenerklärung be⸗ stände. Die von Herrn . in . n ; . 3. iti ändnisse scheinen nach genauerer Erw
genseitigen Zugeständnisse sch g . ö .
die unlängst erfolgte Versetzung des Sir H. Bulwer zuerst, e ig ihne! die . zur Aussöhnung geboten hatte. Man erfährt nun aus London, daß ein einfluß reiches Mitglied des Unter= hauses den Antrag auf völlige n , der englischen Gesandt⸗ schaft in Mabrid, ie durch einen General-Konsul zu ersetzen wäre, nach Ostern zu stellen beabsichtigt, theils damit künftighin ähnlichen
fahrung 3
Händeln vorgebeugt und der spanischen Regierung jede Veranlassung,
ihre inneren Bedrängnisse auf Rechnung angeblicher Einmischung der englischen Diplomatie zu stellen, entzogen werde, theils auch, um dem Staate eine bedeutende und nutzlos verwendete Gelbsumme zu er⸗ aren. sz Heute wurde der Königlich preußische Geschäftsträger am por⸗ tugiesischen Hofe, Freiherr von Canitz, durch den Königlich preußi⸗ schen Gesandten, Grafen von Raczynski, Ihren Majestäten der Königin und dem Könige in Privat⸗Audienz vorgestellt. Zproz. 233 P. 5proz. 103 P. Unverzinsl. 4 P. — Türkei. Konstantinopel, 21. März. (A. 3.) Die mit dem Tansimnt im türkischen Reich eingeführte Rekrutirung hatte seither fast überall die Stimmung des Volkes gegen sich. Wo ir= gend rekrutirt wurde, flüchteten sh die jungen Männer, man war oft gezwungen, mit Gewalt sie einzufangen und in die Kasernen zu . enn aber einige Thatsachen gegründet sind, die das ourn. de Const., anführt, so scheint gegenwärtig in der Stim⸗ mung des Volkes in dieser Beziehung eine auffallende Aenderung eingetreten zu sein. Im Paschalik von Trapezunt nämlich, wo dies Jahr zum erstenmal die Rekrutirung vorgenommen wurde, und wo
man einen sehr ernstlichen Widerstand erwartete, namentlich in La⸗
sistan, stellten sich überall die junge Leute von 18 — 25 Jahren in beträchtlicher Anzahl als Freiwillige, ohne an der Ziehung Theil zu
diese feindselige tiger · nl;
seine
vinzen eine Meng
den türkischen und russischen Truppen ernstliche Reibungen vor. 1 timm irn e nen rer vom rr ben, Niemanden mehr die davon hörte, ließ er den Mustkmeister kommen usilbanden die Marseillaise zu lehren. Kommandant des in der Moldau stehenden türki auf Befehl der Regierung kürzlich hier angeko ; — Im Archipel zei , sich fortwährend Piraten und in den Pro⸗ e Räuber, auch hier fehlt es nie an Dieben. eben hat man hier eine sehr zählreichs Diebsbande kuldeckt. Die nach Bagdad xeisende Gränzreguliruugs-Kommission scheint eine sehr beschwerliche Reise zu haben. * seinem Gefolge brauchte en, Harpud und Arghana 14 Tage, um eine Strecke von 19 —
60
Wie Präwatbriefe zus Bucharrst melben, kemmen bent swischen
Selbst au
die
tunden zurückzulegen.
ast täglich mehr oder minder
beroffiziere scheint sich So soll 5. ein 2 — chen General die Weisung erhalten ha⸗ arseillaise zu lehren. Als Omer Pascha und beauftragte ihn, Rifaat Pascha, der schen Armeecorps, ist mmen.
er englische Kommissaäͤr mit
81
higen, angehenden sowohl als älte= 6 wie die älteren der Chirurgie
nehmen. Der Distrikt Off in Lasistan, der 175 Rekruten liefern sollte, stellte dafür 350 Freiwillige.
faches Begehren: Ein
Freitag, 13. April. Vorstellung. Vorletzte Gastdarstellung des durchs Fenster, Lustspiel in 1 Akt, von
Königliche Schauspiele. Im Opernhause. rl. Grahn:
46 ste Abonnements⸗ 1 Der Weg ; Friedrich. X Auf viel⸗ orientalischer Traum, aus dem Ballet: „La!
4 Akten, von Karl Zwengsahn. Anfang halb 7 Uhr.
Lokals ze. — sind, vom Decorationsmaler Herrn Schwedler.
Pei, eh fre Göehn. Ke Pert 8 Dupertüre fut Oper; ni
um Schluß: Die Willys, oder: Giftla,
. bels, 1 in 4 . 2 dier ,, . in 2 Abth., von St. Georges und Coralli.
Sa etm ; 8 . e,, ,, uit. Grahn: geän''resse der Plätze; Yargurf, Tribüne u, , i , , , . Kehlen, „ahn. , dritter Rang un , ,, onnaben . p Im chau pie au 61 ' Vyrstfllung. Iten ein tubir 8am n . . spiel in 8 Abth., von Shakespeare, nach A. W. Schlegel 's Ueber⸗
isela.) zweiter Rang 1
*
sebung, Anfang ah h a 8 onntag, 15. April. Im Opernhause. Nste Abonne ö. Vorstellung. (Mit Abkürzungen): Das Thal von Andorra, 5 tische Oper in 3 Alten, nach dem Franzòsischen des St. Georges fel baähheltet ve,. Relltab. Miusft von alty. Aang ff. . der Plätze: Wie oben. *
m Schauspielhause. 62ste Abonnements⸗Vorstellung. um erstenmale wiederholt: Peter im Frack, romantisches usspi in
266 Königsstädtisches Theater.
rg f, 13. April. Zum erstenmale wiederholt: Berlin bei Nacht, Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Die Musik thellz neu komponirt, theils nach bekannten Melodieen arrangirt von F.. W. Meyer. (Becorationen und Kostüme nen.) Die Maschinerieen sind vom Theatermeister Herrn Brandt. Die Decorationen — im zweiten Akt: Die Linden⸗Promenade mit der Aussicht aufs Bran⸗ denburger Thor — im dritten Akt: Das Innere des Krollschen ̃ Der e ee im dritten Alt ist nach vorhandenen Skizzen arran. girt. (In Sonnabend, 14. April. (Itolienische Opern⸗Vorstellung.) Zum letztenmale in dieser Saison: Il ,, . nf. Oper in 2 Akten. Musik von Cimarosa.
Sonntag, 15. April. Berlin bei Nacht.
2 — * — — — — — — —— — — — nf m 8 . ] Berliner Börse vom 12. April. 6 HM eckæael- Course. EIis en bann - Actienm. Briet. dela. 4 , ᷣ . Amsterdam .. ...... .. ...... ...... ... 2560 x1. Hur 143 — Stumm - Actien. Kapital. 36985 Priorituits - Actien. Kapital. ö 9 e , w, 250 FI. 2 Mt. 1423 142 . ᷣ — 7 16 ö ( * . . , , wn nn nn,. 6 nn. 6 1605 D 6. r , ,. er, , —⸗ . 1 , r. Simmiliehe Prioritiis-Actien werden durch ö e, Cam d 300 Mm. 2. M. 1607 150 Pie mit df pt. ber. Actien zm e. aa gar. S* 2 jährliche Verloosung 32 1 pCt. amortisirt. * London......... ..... ..... . 1Lat. 3 mi. 6 2586 247 — ö ĩ g. ; vin, 309 Fr. 2 MI. SIl5 — Berl. Anh. Lit. A. B. 6, 000,074 4 7t p b⸗ Berl. Anhalt. ...... .. 1411, S9 4 874 z. Wien im 20 Xr.... ........ ...... 169 *. 2M. — 88 do. Hamburg ...... 8, C00, 00 4 — 49 do. Hamburg.. ..... . 000. 009 45 got 6. Aus. burß -c 169 r. Z Mt. — 1914 do. Stettin. Starg.. 4,824, 00 4 — 863 6. do. do. II. Ser. 1, 009, 00 4 — ĩ KHanlin . n , , . a. 160 Tul] 2 M.. — 83 o. Pots d. Magd... 4.00, 007 4 — 54 . b38z 6. do. Potsd. Magd... 2, 367, 2:90 4 84 M.. Leipaig in Courant im 14 Thlr. Fuss... 100 TLAIr. ö . . 3935. Magd. Halberstadt 1.700.949 4 — 110 6. do. a. do. 34132309 8 La h. 2 9 Mt — 9988 d5. Leipziger ..... 2. 3 uh, 000 4 — — do. Stettiner. .... z Soi shdg9 5 1023 a. Fraukefurt a. M. südd. W. ..... ...... 1006 Fi. 2 Mt. 56 2456 20 Halle Thüringer. . .. g. oo, 90] 4 2 49 n. 483 6. Mag deb. I. eipzꝛiger .. 1,788, 00 4 43 Petersburg... . 100 sRpl. 3 Wochen 10947 — 3 D. 84. e nn, . 31 — 76 2 * kæ. a. B. ö ef? . Thüringer. .. 4, 100, 000 S6z br. . ; . ĩ ; . o, Aachen.... 4500, 000 4 — 48 2 . Cöln - Minden.. ...... 3, 674. 500 4 93 8. Inländische Fonds, , Kommunal- Papiere und e . . 1,0651, 2090 5 — 103 4. Rhein. 7. Staat gar. 1.217, 099 3 — Gel- Course. ᷓ Düsseld. e. 1,400, 009 4 — — do. 1. Prioritit.. 2, 487, 250 4 — ; ; ; Steele Vohüikel.. 1, 300, 000 J — — do. Stamm-Prior. 1.250, 00 4 — zt Brief. Geld. Gem. 2st. Rriet. Geld. Gem. Niedersehl. Müürkinehe 109, 000, 000 3 — 72 1 Düsseldorf. Elberfeld. 1, 090, 000 4 * Freusa. Freiw. Anl 5 192 — Pom. Pfʒabr. 3 93 93 do- Zweighahn, 1, So0, 0, 4. — 2 Niederschl. Märkisch. 4.175, 0090 4 863 b. a. B St. Sehuld- Sch. 3 807 79 Hur- u. Nm. do. ö 93 Oberschl. lit. A. ö. 2, 253, 1090 . 65 91 bz. u RE do. do. 3,500, 000 5 887 . vSeeh Pram. Seb — — 99) Schlesi- ebe do. 3 — — do. itt. . 2. 400, 00 4 65 916 ba. a. B. do. III. Serie. 2, 300, 000 5 93 e K. u. Nm. Sehulde. 3! — — do. Lt. B. gar. do. 3 — — Cosel oder her . 1.209.009 4. — — do. Zweigbabhn 262, 000 4 — kerl. Stadt- obl. 5 985 97 Pr. Ek-Anth -Seh - S9 Breslau 7 . 1.700, 000 4 — — do. do. 218, 0090 5 80 do. do. 35 — 735 Krakau - Obersch᷑. . .. 1, 806, 000 4 — 344 6. Obersehlesische ..... 376, 200 4 6 Westpr. Pfandbr. 3. S5]! 85 Friedriebsdior. — 1337 13 4a / Berg. Mär... A4, 0090, 009 4 6543 6. Krakau - Ob ersckl. * 360, 0) 4 70 1. Grossh. Posen do. q 963 96 And. Goldm.à õᷣth.— 135 12 Stargard Posen ..... 5, ¶ go, 090 35 — 71 be. a. B Cosel - Oderberg 1 250, 6090 5 2 do. do. 3 80 80 Pisconto. — — — . n, , . .... 1,109, 000 4 . Steele - Vohwinkel .. 325, 009 5 88 g. Ostpr. Pfandhr. 3] 90 90 254. Mag eb.-Wittenb. . . . 4, S500, 0 4 — — do. do. II. Ser. 375. 9000 5 — . - 5 Ereslau - Freihurg... 400, 0090 4 — Ausländische Fonds. . Quittung Rogen. ö Berg. Mürk. . ... .... doc oc 5 197 1⸗ Russ. Hamb. Cert,. 5 — Poln. Pfabr. d 91 90 ; =. ztri 7 66. = 2155 do. beillope 3.4.8.5 — — 2. . pr pi. 4 31 9 rn g w, , , , , . Ausl. Stamm-Aot. 241 33 do. do. 1. Anl. 4 — — do. do. 300 b. — — 97 l a. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 S6 — Hamb. Feuer- Cas. 3 — — Ausllind. Actien. Leipzig - Dresden.. 4.5099, 0990 4 — — , a, , , n 2 . ; udw. Bexbach 24 FI. 8.525 0 4 — 26 do. v. Rthaeh. Ls. 5 109695 — Holl. 23 Int. 2 — — Friedr. Wilh. Nordb. s, O0, 004 — 34 1 4 4 Ha. 1. B Kiel Altona ..... 9 2, 05h, 009 4 — 6 do. Foln. Schatz o. 4 714 70 Kurb. Er. O. oh. — 275 — . do. Prior... 5 — 92 6. 915 . ᷣ Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 94 — 3. ao. do. Cort. L. A. 5 825 825 Sardin. do. 365 Fr. - — 6. Mecklenburger Thlr. 4. 80, 04 — 30 x. do. d. J. B. 2000... — — N. Had. do. 85 . — 169 153 . Tol. a. Pfdbr. a.. 44 — — Schluss- Course von Cöln-Minden 76 n Lon Preussischen Bank -Antheilen Sg ba. u. n.
In den Coursen der Fisenbann -Ffferten i Fons T heute nur gering
sich mehr Abgeber.
e Veränderung statt, doch war ie Stimmung er rss noct eben S5 günstig, vĩe gestern. Fir prenr̃s. F onãs zeigten
Auswärtige Börsen. .
Breslau, 11. April, Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 9b Gld. Friedrichsd'or 1135 Glv. u. Br. Touisd' or 1127 Br, Poln. Pa⸗ siergeld M8 2 ia bez. u. Gld. Desterr. Banknoten S9z Gld. Staatsschuldscheine 80 Br. Seehandl. Präümien⸗Scheine 2 56 . 2 Pes rn 4proz. in Gld., do. Zzproz. u. J es. do. 35 proz. 3. Litt. B. pros 92 beg, do. Zr proz. 82 u ö .
Aln. Pfandbr, alte gprog. iz Gld., do. neue proz. 91 Br.,,
Certif. 260) Fl. 133 Br
etien: Oberschles. Lit. A. und Litt. B. 915 Br. Bres
lau · Schweidn. Freib ö , ,
Mind. Jö Gld, Reisfe Böen ld Br. Ost Rhein. (Köln ö e , , 35 Br.
r. Wien, 19. April. Met. 5 z, 70, 23 proz. 46, , 465. r zg is s w,
öls Liz. Rordt. As. r, , Hienn, , H. Livorno 5M, 60, 60. . w , Mail. 68, 1, 69. * a . h ere, e *. A. 1125. 25. 39. . Wechsel⸗· Course. Amst. 158
Augsb. 113
Frankf. 113
amb. 167 ondon 11. 25 i, , n . Fonds ohne Veränderung fest, Loose etwas niedriger. Fremde Valuten und Gold mehr Geber als Nehmer. 23
Samhburg, 19. April, Zz proz. p. C. 78 Br.,, 7 6.
Brief.
S2 Br., 814 Gld. Zproz. 219 Br., 21 Gld. Hamb. Berl. 18 Br.,
677 Br. Altona⸗Kiel
Wechsel. e,. 35. 60. Louisd'or 11 35. ler 650.
proz. Anleihe 88 Bank 2425.
Nord.
77è. Mex. 293.
St. Pr. Oblig. S4 Br., 833 G. E. R. 11 Br., 101 G. Sliegl.
Am heutigen M
izen nach
London, 9. April. Zeproz. ex div. g05. Ard. t. E. R. 1033. Port. proz. 288, 28. Bras. ex
Sb Br., 86 G.
Neum. 90 G. Mecklenb. 31 Br., 305 G Paris 187. Petersb. 355. London 13. 85. Am- Frankfurt 887. Wien 1693.
Gold al Marco 437 Mk.
Vas Wechseldgeschcft war nicht bedeutend. Das Geld reichlic. do. Part. ·Loose a 300 Fßl. 97 Gld. 2560 Il. 75 Br. do. Bank⸗ 22 und . . bei geringem Umsatz, wenig Verän⸗ Paris, 5. April. Zproz. Sz. 50 baar sproz. 89. 20 baar, 89. 66 Zeit.
90 baar.
163.
Cons. eröffneten heute Morgen 915, 6 o ohne . ö 2 hr. Cons. blieben ganz unverändert lz, 3 p. C. und
Von fremden Fonds waren Mer. 293, .
Dual ltar So
Dän. 64 Br., 63 G. Ard. Sy Br., 8:3 G. 475 G. Berged.
Gl. Elmsh. 25 Br. R.
p.
—
Breslau 1527.
Preußische Tha⸗
66. 80 Zeit.
i , ,. 31, do. innere 231, 223, 23.
Zproz. Cons. p. C. u. 1 3. 91. 6 . 30. In
50. proz. div. 78.
C. u. a. 3. und
Int. 6h, 493.
Ge , Dr arge, Bericht. . , de leber, g, don a Aprü 4 waren die Preise wie folztt⸗.
— — —
Roggen loco 23 — 25 Rthlr.
»schwimmend 23 25 Rthlr. „pr. Frühjahr 82 pfd. 23 Rthlr. bez. » Mai MHuni 235 Rthlr. Br., 237 G. Juni / Juli 245 Rthlr. Br., 24 G. Juli /s Aug. 25 Rthlr. Br., 245 G. „Sept. Oktbr. 26 Rthlr. nominell.
Gerste, große loco 21 —22 Rthlr.
. leine 16— 19 Rthlr. 26 *
Hafer loco nach Qualität 13- 14 Rthlr.
pr. Frühjahr 48pfd. 135 Rthlr. Br., 13 G.
Rüböl loco 147 Rthlr. bez. u. Br. * r. April 145 Rthlr. Br., 14 G. — ril, Mai 133 Nthlr. bez. u. Br.,, 133 G. — ai ö. uni 13 Rthlr. Br., 135 63. . uni / uli 1377 Rthlr. Br., 13 G. Juli /Elug. 1353 Rthlr. Br., 131 G. ug. / Sept. 131 2 13 Rthlr. Br. Sept. / Olt. 123 Rthlr. Br., z bez, 4 G. m Oktbr./Norbr,. 11 Rthlr. bez. u. Br., 1233 G. Leinöl loco 115 Rthlr. Br. . . Lieferung 105 Rthlr. Br.
Spiritus loco ohne Faß 145 a 4 Rthlr. verk. Abvpril / Mal 145 Rthlr. Br., 14 G. Mai / Juni 14 Nthlr. verk.
n Juni / Juli 15 Rthlr. Br., 145 verk. ö Jull/ ug. 15 Rthlr. verk. u. Br., 15 G.
Mm der ungen Nimm? des Sr gers sind Bogen 65 und 66 k
der a . Kamm er, Petitjanen = d, ausgege⸗ ben ? worden. . 2 h 4 236 56 * ö . 8. . dennen Ober- Hospuchdruckerei.
Beilage
sir von Adam., Zürn n . Bühne ein ae, , Luclle nfang
Scene gesetzt von den Herren Ebmünller und Hrobecker)
—
— — — 5 8
Inhalt.
Wurttemb ,
ürttemberg. uttg art. Begleitungs Vortrag zu dem Gesetz⸗
Entwurf wegen Revision der Verfassung. —– Vorlagen del . steriums. — Gesetz⸗Entwurf wegen einer Staats Anleihe.
Nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Württemberg. Stuttgart, 8. April. Folgendes ist der Begleizungsvortrag zu dem Gesetzesentwurf, betreffend die Einberu⸗= fung einer Versammlung von Volkavertretern zu Gerathung einer Re⸗ vision der Verfassung:
Hochzuverehrende Herren! In der Rede, mit welcher ich im Auf⸗ nage Seiner Majestät des Königs den gegenwärtigen Landtag zu eröffnen, die Ehre hatte, wurde die FJusicherung' ertheilt, daß die Regierung nicht anstehen werde, die Abänderungen unserer Lan⸗— des⸗Verfassung, welche in Folge der Beschlüsse der beutschen Natio⸗ nal-Versammlung nothwendig werden, mit einer nach einem neuen Wahlgesetze einzuberufenden Stände⸗Versammlung in Ausführung zu bringen, sobald die Beschlüsse der deutschen National ⸗Versammlung veikündigt sein werden. Diese Vorausfetzung ist zwar noch nicht vollständig eingetreten, sofern die Orbnung der staatlichen Verhält⸗ nisse deutschen Bundesstaates, auf welche die re n des einzelnen Landes sich stützen muß, noch nicht vollständig zum Abschluffe fam. Wohl ist aber in den Grundrechten des deutschen Volkes nicht nur rin sehr wichtiger Theil der Reichs⸗-Verfassung vollendet, welcher von wesentlichem Einflasse auf die Umgestaltung unserer Landes⸗Verfassung ist, sondein auch zugleich in dem Einführungs- Gesetz die Form! be' zeichnet, in welcher die Reviston der Landes⸗Verfassung in ÜUeberein= stimmung mit den Beschlüssen der National⸗Versammlnng erfolgen soll. Wenn daber auch für jetzt die Anpassung unserer Landes⸗Ver⸗ fassung an die Verfassung des deutschen Reiches noch nicht durchaus bewerkstelligt werden kaun, so läßt sich doch die Einleitung dazu treffen durch Feststellung des Organs, welches bei Lösung jener Auf⸗ gabe wesentlich mitzuwirken hat. Zu diesem Zweck übergebe ich Ihnen auf Befehl Sr. Majestät des Königs den Ent⸗ wurf eines Gesetzes über die Einberufung einer Versammlung von Volks Vertretern Behufs der Vereinbarung über die Revision der Landes verfassung. Das Einführungsgesetz zu den Grund⸗ rechten bezeichnet zwar als das Mittel zu Vornahme der Abänderun—
gen der Landesverfassungen, welche durch die Abschaffung der Stan⸗ desvorrechte nothwendig werden, zunächst eine Vereinbarung mit den gegenwärtigen Organen der Landesgesetzgebung. Es ist jedoch auch der andere Weg der Bildung eines besonderen Zwischenorgans, wel— ches die Bestimmung hat, den bestehenden Rechtszustand nach den Anforderungen der Reichsverfassung umzubilden, zugelassen. Die Re⸗ gierung hat schon früher diesen zweiten Weg für den unseren Ver⸗ hältnissen angemesseneren erkannt und ist auch jetzt noch die ser Ansicht. Zu derselben bestimmen die Regierung außer der Rücksicht auf die öffentliche Meinung, welcher in allen billigen und gerechten Forde⸗ rungen eine aus dem Volk tere Regierung nicht wider⸗ streben wird, verschiebene innere und äußere Gründe. Wenn es sich von Feststellung grundgesetzlicher Bestimmungen handelt, erscheint es von hohem Werthe, daß das Volk in unmittelbarster Ver⸗ tretung seine Stimme abgiebt. Mag es auch bei gewöhnlichen Ge= genständen der Gesetzgebung zweckmäßig gefunden werden, durch eine Gliederung der gesetzgebenden Faltoren auf umsichtigere Erwägung aller Interessen hinzuwirken, so ist doch bei Feststellung der Grund- sätze der Staatssorm die Betheiligung so vielseitig, daß die mög- lichst reinste Darstellung des repräsentativen Charakters der Volkẽ⸗ verireter dem Verfassunggwerke nur förderlich sein kann und ihm sei⸗ nen Bestand sichern wird. Daß aber die beiden Kammern in ihrer jetzigen Zusammensetzung keine reine Repräsentation des Volkes ent⸗ halten, kann wohl nicht zweifelhaft sein. Sodann ist die Feststellung der Verfassungs⸗Aenderungen durch eine ungemischte Versammlung weit einfacher und kürzer. Diese Aenderungen sind, so weit sie durch die Reichsverfassung kegründet werden, nicht in das Belieben gestellt, sondern sie müssen durchgeführt werden. Der in dem zweiten Absatze des 5. 176 der Verfasfung angegebene Weg ist deshalb nicht zü—⸗ reichend, sondern es muß, wie auch das Einführungsgesetz vorschreibt, bei zwei Kammern ein Durchzählen der Stimmen stattfinden und ein⸗ fache Stimmenmehrheit genügen. Dadurch ist aber im Wesentlichen die Eintheilung in zwei Kammern praktisch aufgehoben, und die ab gesonderte Berathung erscheint nur als eine überflüssige Erschwerung des Geschäftsgangs. Wenn ber Gesetzentwurf bei der vorgeschlage— nen Landesversammlung unmittelbar auf die Quelle aller Vollniach= ten der Volksvertreter zurückgeht, so ist er doch weit davon entfernt, der Meinung zu huldigen, als wenn diese Versammlung die Aufgabe oder die Befugniß hätke, auf rein gemachtem Boden mit unbeschränk—= ter Gewalt die Grundlagen des öffentlichen Rechtozustandes für sich allein festzustellen. Die vernünftige Form, in welcher die Menschen im Großen und Kleinen ihre Verhältnisse ordnen und die aus dem gesellschaftlichen und staatlichen Vereine hervorgehenden Wechselbe⸗ ziehungen feststellen, ist der Vertrag, die erklärte Willensübereinstimmung berechtigter Personen. In dieser vernunftgemäßen Form hat sich das Volk in Württemberg mit seinem Fürsten über die Grundlage des Staatsverbandes vereinigt, und es bildet diese Vereinigung den festen Punkt, von welchem auch bei der Revision der Verfassung auszugehen ist. Es wäre ein thörichter Wahn, zu glauben, das Leben eines Volkes lasse sich fesibannen nach den Begriffen eines bestimmten Zeit= momentes; vielmehr ist die fortschreitende Entwickelung in dem gei⸗ stigen Wesen der Vollsindioiduen begründet. Wird diese Entwickelung gehindert, so zerbricht der Strom des empörten Volksgeistes mit elementarischer Gewalt die beengenden Schranken und sirebt sich n neuen Formen zu fassen; denn has Bedürfniß nach Geseß und Ord⸗ nung ist ein eben so tiefes, als der Drang nach Fortschreiten. i. gewaltsame Entwickelungsgang ist aber kein Glück für die Vl ö welches nicht gedeihen kann, wo die Brutalität der physischen , das Recht zu Boden tritt. Weit segensreicher wirkt die durch ᷣ Macht der Ueberzeugung in den geseßlichen Formen fortschreitende Entfaltung, und diese zu erleichtern ist gerade der Zweck des vor⸗ liegenden Entwurfa. Die Veränderungen, welche in unserer Ver⸗ faffung nothwendig werden, fließen thesls unmittelbar aus der neuen HBestaltung von Beutschland, theils sinz sie Folgerungen aus der⸗ selben oder fonst durch die bisherigen Erfahrungen lee r Ueber die ersten besteht in Württemberg keine Meinungsver chiedenheit. Die Regierung hat' mit Freude ben neuen Aufbau des deutschen Reiches begrüßt,“ die Unterordnung des einzelnen Landes unter das große Ganze rückhaltlos durch Wort und That anerkannt, und sie war hier nur die Dollmeischerin der Wünsche und Gefühle des gesammten Volkes. Was die weiteren Aenderungen des Landgrundgesetzes be⸗
—
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8eil age zum Preuß ischen Staats-Anzeiger.
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trifft, so liegt hier diese äußere Norm nicht vor; es tritt daher hier die Aufgabe ein, den jetzigen Zustand auf eine den allseitigen Rech⸗ ten, Bedürfnissen und Interessen entsprechende Weise mit Beibehaltung des vorhanbenen Guten und mit Benutzung der eigenen und fremden Erfahrungen zu verbessern, nicht aber mit Verletzung feierlicher Ver⸗ träge umzustürz en. Wo die Hand freundlich zu vernünftigem, gesetz⸗ mäßigem Zusammenwirken geboten wird, ist derjenige kein Freund des Volkes, welcher vorzieht, sich außerhalb des Gesetzes zu stellen, und der da meint, aus dem Boden des Un— rechtes können süße Früchte wachsen. Die Regierung wird entschie⸗ den an dem Rechte festhalten, und nur eine vertragsmäßige Abände⸗ rung des durch Vertrag begründeten Rechtszustandes zugeben, und sie ist der Ueberzeugung, daß das ungetrübte Rechtsbewußtsein des Volkes in seiner weit überwiegenden Mehrheit diese Ansicht theilt. Materiell wird sich die Aufgabe der einzuberufenden Versammlung auf die Revision der Verfässung in den von der Regierung kraft der ihr zustehenden Initiative vorgeschlagenen Beziehungen zu beschränken haben, wobei indessen natürlich der Versammlung unbenommen bleibt, innerhalb ihres Wirkungskreises auf dem Wege der Petition weitere Punkte in die Berathung zu ziehen. Die Uebertragung der Befug⸗ nisse der jetzigen Stände an diese Versammlung wäre im Wider- spruche mit ihrer ganzen Stellung und Bestimmung, denn es soll gerade durch sie die Art der Mitwirkung der Volks⸗Repräsentanten bei der Gesetzgebung und Regierung des Staates erst festgestellt werden; sie kann daher nicht schon zum Voraus in die Rechte der erst zu bildenden Organe eintreten. Auch ist wohl einleuchtend, daß eine Versammlung, welche die Umgestaltung des Grundgesetzes zu berathen hat, wenn sie den vorgesteckten Zweck in ermünschter Weise erreichen soll, nicht wohl daneben den Wirthschaftsplan des Staates
prüfen und sich mit den verschiedenen Zweigen der Gesetzgebung be⸗
fassen kann. Streng genommen müßten für diese Gegenstände die
bisherigen ständischen Körperschaften beibehalten werden. Da indessen
zu hoffen ist, daß die neue Versammlung mit ihrer abgegränzten
Aufgabe in nicht sehr ferner Zeit zum Ziele kommen wird, so läßt
sich, auch ohne das kaum ausführbare gleichzeitige Tagen zweier Re⸗
präsentationen, ohne Zweifel dann auskommen, wenn nur für drin⸗
gende Fälle ein Mittel geschaffen wird, wodurch die verfassunge mäßige Zustimmung des Landtages zu einzelnen , , m er⸗ gänzt werden kann. Das Natürlichste schien, diese Vollmacht dem von dem jetzigen Landtage zu wählenden größeren Ausschusse zu übertragen, dessen rechtliche Dauer ohnedies bis zu der Einsetzung des in Folge der revidirten Ver fassung gewählten Landtags fortgeht. Als eint der schwierigsten Aufgaben ist allgemein die zwecmäßigste Bildung der Volksvertretung anerkannt, wie dieses schon die zahlo⸗ sen Verschiedenheiten beweisen, welche in den Wahlgesetzen der ein⸗ zelnen Staaten Europas und Amerikas vorkommen. Im vor⸗ liegenden Falle war die besondere Bestimmung der zu wählenden Versammlung vorzüglich ins Auge zu fassen. Sie hat den Beruf, die durch die Zeit verhältnisse nothwendig gewordenen Aenderungen des zwischen dem König und seinem Volk bestehenden Vertrags zu berathen und im Namen des Volks abzuschließen. Je unmittelbarer und reiner daher die Repräsentanten den vernünftigen Gesammtwil⸗ len des Volkes aussprechen, dest⸗ mehr sind sie geeignet, diesen Be⸗ ruf zu erfüllen. Allerdings giebt sich der Gesammtwille des Volkes nicht durch einfgches Abmehren kund, sondern es sind gerade zu die⸗ sem Zweck Organe nöthig, welche das mehr oder minder entwickelte Bewußtsein des Einzelnen ausdrücken und zur Geltung bringen. Wenn bei gewöhnlichen repräsentativen Körpern gesagt werden kann, daß manche für den Staat sehr wichtige Interessen nur eine kleinere Zahl von Staatsbürgern zu Trägern haben und daher bei allgemei= nen Wahlen keine Vertretung finden würden; wenn die Rücksicht auf einen geordneten Gang der Staats geschäfte wünschens⸗ werth machen kann, daß neben einem beweglicheren Element auch ein erhaltendes Prinzip in der Repräsentation eine Stelle fin det, oder daß für das Vorhandensein gewisser spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten gesorgt wird, so sind bei einer verfassungberathenden Versammlung diese Rücksichten von geringerer Bebeutung. Die Wich⸗ tigkeit einer selchen, die allgemeinen Gꝛrundsätze der Staatsverfassung umfassenden, außerorden: lichen, nur ffür einen Fall gewählten Ver⸗ sammlung fordert von selbst auf, daß die Besten des Landes ausge⸗
wählt werden, es bedarf. hier keiner besonderen, vollständig ins Ein=
zelne gehenden Geschäftskenntnisse, sondern eines praktischen patrio⸗
lischen Sinnes und klaren Rechtsgefühls. Wenn die Grundlagen der
Wahlen der Mitglieder einer verfassungberathenden Versamm⸗
lung in freisinniger Weise errichtet sind, so darf auf den Bestand
ihres Werkes und auf freudige Aufnahme desselben im Volk gezählt
werden. In Erwägung solcher Gründe schlägt der Gesetzesentwurf
allgemeine Wahlen ohne Gliederung der Repräsentanten in mehrere
Abtheilungen vor. Die Wählbarkeit ist neben der bürgerlichen Un⸗
bescholtenhrit allein an das Alter von 360 Jahren geknüpft, wie die⸗
ses bisher bei den Abgeordnetenwahlen der Fall war. Das Wahl⸗
recht ist, abgesehen von den unentbehrlichen Ausschließungsgründen
wegen Minderjährigkeit, Bescholtenheit u. dgl., allein von der Be—
zahlung irgend einer, wenn auch noch so kleinen, direkten (ordentlichen
oder außerordentlichen) Steuer abhängig gemacht. Nach unserem
Steuerspstem wird dadurch Jeder, welcher auch nur das kleinste Grundeigenthum besitzt und auch nur das kleinste Kapital erspart hat,
wahlberechtigt. Allerdings werden dadurch manche Personen wahlbe— rechtigt, welche in solcher persönlichen Abhängigkeit von anderen leben, daß ein durchaus selbstständiger Gebrauch des Wahlrechts nicht zu erwarten ist. Wenn dieses als ein nicht zu leugnender Mißstand er⸗ scheint, so muß landererseits beachtet werden, daß eine Bezeichnung der bkonomischen Unabhängigkeit, wie sie von einem Wähler gefordert werden könnte, nicht möglich ist, ohne vielen ganz würdigen Personen das Wahlrecht zu entziehen. Das Merkmal der Besteuerung ist ein äußerlich leicht erkennbares, welches in den meisten Fällen zugleich auf eine gewisse Unabhängigkeit hinweist. Das Wahlverfahren soll nnmittelbar und mit geheimer Abstimmung stattfinden, übrigens mit Gestattung verschiedener Abstimmungsorte, was sehr zu der Erleich⸗ terung der Wähler dient und die Theilnahme an den Wahlen befördert. Bei Bestimmung der Zahl der Mitglieber der Versammlung schien es angemessen, ungefähr die gegenwärtige Stärke der Kammnker 'der Abgeordneten zu Grunde zu legen. Eine kleinere Zahl wäre mit der Wichtigkeit dieser Verfammlung, welche das Volk in einem so bedeutenden Akt vertreten soll, nicht zu vereinigen; eine größere Zahl dagegen stände zu den Kräften des Landes im Mißverhãltnisse. So ergab sich eine Zahl von 96 Abgeordneten, von welchen je drei auf zwei Oberamtsbezirke kommen. Das zunächst durch die Rüchsicht auf die Zahl der Mitglieder entstandene Zusammenlegen zu einem Wahl⸗ bezirke hat den Vortheil, daß sehr starke Wahlkörper und daher auch bei den Wahlen große Majoritäten entstehen, wodurch manche Nach⸗ tbeile, welche mit dem ausgedehnten Wahlrechte und dem unmittel= baren Wahlverfahren verbunden gedacht werden können, sich beseiti⸗ gen. Auch wird dadurch die Meinung entfernt, als ob bie Abge⸗ ordneten die Repräsentanten der Amtökörperschaften wären. Dieses
Freitag d. I. April.
sind im Wesentlichen die Grundzüge des Gesetzegentwurfes. Die Re⸗ gierung kommt, wie Sie sehen, dem Volke mit vollem Vertrauen entgegen, ohne daß einzelne unglückliche Erfahrungen, welche in an⸗ deren deutschen Staaten gemacht worden sind, ihren Entschluß er- schüttern konnten. Sie weiß sich in keinem Gegensatze zu dem Volle, dessen Recht, dessen Wohlfahrt, dessen Ehre ihre heiligste Sorge ist. Nur dann vermag sie aber ihre schwere Aufgabe mit Erfolg durch= zuführen, wenn das Volk sie mit seinem Vertrauen trägt, wenn seine Vertreter sie kräftig unterstützen. Stuttgart, den 3. April 1849. Du vern oy.
Bei dem Präsidium der Kammer der Abgeordneten sind, neue Vorlagen des Königl. Finanzministeriums eingelaufen: Eine Mitthei⸗ lung, betreffend a) eine Nachexigenz für den außerordentlichen Be- darf des Kriegsdepartements auß die Zeit vom 1. Dezember 1848 bis letzten Juni 1849 und für die Ausrssstung des auf 2 pCt. der Bevölkerung zu vermehrenden Armeecorps, b) eine Nachexigenz des Ministeriums der auswäriigen Angelegenheiten. Unter a) fallen; der Mehrbedarf des Kriegedepartements vom 1. Dezember 1848 bis 30 Juni 1849 für die im Reichsdienst stehenden württembergischen Truppen, monatlich 120000 Fl.); Einübung von zwei Altersklassen der Landwehr 120, 909 Fl.; Äusrüstung in Folge der Vermehrung des Kontingents auf 2 pCt. der Bevölferung (für Ausrüstungsgegen⸗ stände, welche das Arsenal zu besorgen hat, 500,000 fl.; für die ein⸗ fache Montirung der Mannschaft 286, 0060 Fl., zusammen 780, 000 Fl., woneben zu Wiederanschaffung eines Zeughaus⸗Vorrathes, 700, 009 Fl., auf einen spätern Etat ausgesetzt blieben. Hiernach ergiebt sich ein muthmaßlicher weiterer Mehrbedarf des Kriegs ⸗Departements von zusammen 1,740,000 Fl., für welche Summe dasselbe eines Kredits bedarf, um den unabweislichen Aufwand je nach eintretendem Bedarf decken zu können. Sodann ist mit höchstem Dekret vom 23. März d. J. dem Finanzministerium ein Nachtrag zu dem Ausgabe⸗-Etat des De⸗ partements der auswärtigen Angelegenheiten pr. 1848 – 1849 zuge- kommen, um den hiernach weiter erforderlichen Betrag von 5545 Fl. 15 Kr, wie hiermit geschieht, ebenfalls nachträglich zu exigiren. Der⸗ selbe betrifft Kosten der Sendung des Bevollmächtigten der . Division des Sten Armeecorps nach Frankfurt noch bis zum 31. De⸗ zember 1848 3,074 Fl. 15 Kr. Besoldung des Festungungsbau⸗ Direktors zu Ulm, Oberst⸗-Lieutenant von Prittwitz, 2074 Fl. Zum Ankauf von Büchern, den Bau der Festungen betreffend, 50 Fl. Remuneration für die mit Revision der Festungsbaurechnungen be⸗ schäftigten Beamten 350 Fl. .
Weiter sind die Entwürfe zweier Gesetze wegen Ausfüllung
der Lücke in dem Staatsfinanzhaushalt übergeben, worden. Nach der beigegebenen Uebersicht des ungefähren Betrags des Defizits, wie sich solches durch die Nachträge zum Entwurf des Hauptfinanzetats von 1848 — 49 heraus siellt (webei die Aenderungen in Folge der Etatsberathung noch nicht berückschtigt sind), beläuft sich das Defizit noch auf 3, 418, 228 Fl. (In Aussicht gestellt ist ein Beitrag Würtembergs von eiwa 150,090 Fl. zu den Reichskosten für Einrichtung von Kriegehäfen, Arsenalen, für Ausrüstung und Bemannung der Schiffe 26. Ferner wird am Ende des Etatsjahres eine Erhöhung des Betriebskapitals um etwa 1, 000, 000 Fl. erfor= derlich werden, auf deren Beischaffung im Voraus Rücksicht zu neh⸗ men sein vürfte. Dir Gesanmmisumm? ist somit mit Einschluß dieser letzten Summe 4,418, 228 Fl.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme tines Staatsanlehens, lautet:
Wilhelm, König von Württemberg. Um den geregelten Gang des Staats-Haushaltes zu sichern und den Stener⸗-Pflichtigen im Hinblick auf die durch außerordentliche Umstände herbeigeführten Storungen des Erwer · bes so viel als möglich Erleichterung zu verschaffen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen⸗Raihs und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Einziger Artikel. Zur Beckung der Beduͤrfnisse des Staats⸗Haushaltes pro 1848 — 1849 wird neben den dafür zu verabschiedenden Einnahmen ein Staats-Anlehen von 23 bis 3 Millionen Gulden unter den möglichst billigen Bedingungen aufgenommen. — Bei der, durch die ständische Staats-Schulden-Verwaltungsbehörde erfolgenden Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes hat Unser Kommissär bei der , Unser landesherrliches Oberau ssichts Recht fr , wahren.“ — Die Motive sagen: Bei dem Anlehen ist in ähn- licher Weise, wie dies in Baden geschehen, successiver Absaßz der Staats⸗= Schuldscheine nach Bedarf vorausgesetzt, wofern nicht besonders einsadende Bedingungen die Ueberlassung an einen einzelnen Unternehmer räthlich machen sollten. Der Zinsfuß würde entweder 45 oder 5 pCt. sein müssen, doch scheint es . durch das Gesetz keine Schranken zu setzen, so wenig als in Vezug auf die minderwichtigen Modalitäten, die sich, im Falle eines Zinses von 45 pPt., denen des letzten Anlehens möglichst genau anschließen sollten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errichtung einer Bankan⸗ stalt, lautet:
Wilhelm, König von Württemberg. Bankanstalt verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gehei⸗ men Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Unter dem Namen zwürttembergische Bank“ wird eine Anstalt errichtet, deren Zweck darin be= steht, die Flüssigmachung eines bestimmten Theiles der Ausstände der Grund- stocksverwaltung des Staates zu beschleunigen; die Verwendung derselben sowohl zur Unierstützung der Staatskasse und der erwerbenden Volksthãtig⸗ keit, als auch zur Veiminderung der Staatsschuld zu vermitteln; auch etwanige Aufträge der Staats-Finanz⸗ und der Staats⸗ chuldenverwaltung, welche in den Kreis des, gewöhnlichen Bankgeschäfts gehören, zu be⸗ sorgen. Art. 2. Als Einnahmen werden der Bank zugewiesen und von den Staatskassen, welche den Einzug besorgen, je nach dem Fortgang des letzteren, abgeliefert: a) die Aftivposten der Grundstocks ver⸗ waltung nach dem Stande vom 1. Juli 1848, nämlich: Ausstände 2.836, 559 Fl. 30 Kr., Kassenbestand 1,242,540 Fl. 8 Kr. zusammen Hos, 899 Fl. 38 Kr., wovon jedoch abzuziehen sind: die Passloreste mit 316,371 Fl. 53 Kr., die, nach Art. 2 und 4 des Finanzgesetzes für 1848 bis 1849, der Staatshauptkasse zur Ergänzung ihres Betriebskapitals zuge⸗ wiesenen 1,040,797 Fl. 48 Kr., zusammen 1,359, 169 Fl. 141 Kr., worüber noch bleiben 2719, 30 Fl. 27 Kr. b) von den Erlöfen aus den seit er- sten Juli 14848 veräußerten und wegen geringer Reniabilität eiwa weiter zu veräußerten Grundstockstheilen, so wie von in Folge der Ablösungsge⸗ setze anfallenden Zeitrenten (ausschließlich der darunter begriffenen 55 und Kapitalzahlungen, der Betrag von 280,269 Fl. 33 Kr., zusammen 3,000,000 Fl. Die Beamten des Staates, welche die der Bank zugewie⸗ senen Einkommenstheile einzuziehen haben, sind dafür verantwortlich, daß die betreffenden Gelder nur an die Bank abgeliefert werden. Art. 3. Die Bank ist ermächtigt, mit Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes Noten im 2435 Guldenfuße nicht unter 5 Gulden bis zum Betraͤge von drei Millionen Gulden auszugeben. Art. 4. Von dieser Summe (Art. 3) ist die Hälfte, so weit sich dazu Gelegenheit ergiebt, auf Vorschüsse ausschließ= lich zum Betriebe der industriellen und der landwirthschaftlichen Gewerbe unter den in dem zweiten Abschnitte dieses Gesetzes vorgesehenen Bestim- mungen zu verwenden, das Uebrige aberder Staats-Schulden-Zahlungékasse, welche zu dessen Annahme hiermit ermächtigt wird, als unverzinsliches Dar= lehen, zum Zweck der Bestreitung von Staatsbedürfnissen, zu überlassen. Art. 5. Die Einnahmen der Bank, so weit sie nicht 2 Erfüllung von Verbindlichkeiten derfelben nöthig sind, werden bis zum Betrage des dritten
In Betreff der Errichtung einer
Theiles der im Umlaufe befindlichen Noten in baarem Gelde aufbewahrt,