1849 / 116 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Zahlung auf die im Mai aeg, Reentenbriefe wind

S. 58. ö 11. Wegen verlorener oder vernichteter Zins⸗Koupons ein an dem zunächst folgenden 1. Oktober, auf die im November ausge⸗ Der Reservefonds ist zur Degkung etwaniger Ausfüille an Ren- Lage losten aber an dem zunächst folgenden 1. April, und zwar

ortisations verfahren so wenig als eine Klage au

39 er ten 2 . ö so wird das Fezlende . . 2 an Stelle der ven er m . 2 Kasse, der Rentenbank gegen Zurücklieferung des ausgelosten Ren⸗ ei erselbe hierzu nicht aus, so wird das Fehlende vom eten zulässig. . 26 geleistet. 663 eee Staate . ; ö . ; Wenn jedoch die Vernichtung der Zins⸗Ko ns der Di⸗

§. 42. 4 allen dem Staate auch die nach gänzlicher Beendi⸗ rection der Rentenbank überzeugend nachgewi en wird, so Nach jeder Auslosung werden die ausgelosten Rentenhriefe, 44 . durch die Rentenbank in dem Reserve⸗ lann dieselbe andere Koupons an Stelle der vernichteten aul unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und ihres Betrages, fonds verbleibenden Bestände zu. . antworten. i so wie des Termins, an welchem ihre Auszahlung erfolgen soll, mit §. 54. §ß. 58.

der Aufforderung an die Inhaber öffentlich bekannt gemacht, an die⸗ Kosten. ! sem n. 36. Zahlung in Empfang zu nehmen. Diese Bekannt⸗ . . l . 1 Tama mar gt um, machung ist drei Mal in die Amtsblätter der Provinz, in eine der Die durch Errichtung und Verwaltung der Rentenbanken ent⸗ Auf diejenigen Renten, welche sonst nach S. 6 zur Ahlösung

i tscheinenden Zeitungen, und in den zu Berlin erschei⸗ stehenden Kosten übernimmt der Staat. durch die Rentenbanken geeignet wärn! aber dem Doma 8 k einzurücken. ie den Rentenbanl- Dit ectionen übertragenen Geschäfte genießen als Berechtigten zustehen, sollen die Grundsätze des gegen, . j Die erste Einrückung in die i fr ten der , muß ö die Stempel⸗ und ö . . in soweit r , . , daß diese Renten durch Fort⸗ Tilgung eines mit 4 pCt. verzinalichen . demsel t, in welchem die Auslosung stattgefunden hat, un . §. . ö ö entrichtung von neun Zehntheilen ihres vollen Betrages zur e taats- ö 100 Rthlr. durch eine jähr⸗ ; 28K ösungs⸗ Kapital für eine an die Rentenbank zu entri gtente (8. 10 22 . vor dem Zahlungstage erfolgen. Auf die durch Anwendung des gegenwärtigen Gesetzes bei den kaffe nach Ablauf eines , g. Zeitraums . daß den . . ö. . 3 . . ,,, 16. 3 6. 8. 43. Auseinandersetzungs⸗ Behörden, eutstehenden Kosten finden die Be⸗ Verpflichteten freisteht, auch während dieses Zeitraums dergleichen . liche Rente von 45 pCt. (8. 39. Von dem zur Auszahlung der Rentenbriefe bestimmten Termine stimmungen des Kostenregulativs vom. 25. April 1836 und der Renten nach den Vorschriften des 8. 23 ganz oder theilweise durch . . , Gemer kung en. ab findet eine Verzinsung derselben nicht ferner statt. in Beziehung auf dasselbe erlassenen Instruction vom 16. Jun Kapitalzahluing abzulösen, und daß bei Jersti gelung von Grund . Fefe pon der sodann und bleiben * ö. a . S. 44. ö. 1836 Anwendung. . . stücken, auf welchen solche Domain en Ren en haften, die ß. 20 auf⸗ . fädigen Rente auf vom Kapitale * 63 err r ) . gi. Die r,, verjähren binnen zehn Jahren ö. 56. 5 n n ,,,, su . Zinsen. Kapital. noch pu tllgen. . . . 20 Sgr. gr. gr. zum Vortheil der Anstalt. . Schließung der Rentenbanken. Aeber die Ausführung dieser Bestimmungen hat der Finanz⸗ ,, 1466 . ; 69 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem auf den Fälligkeits⸗Ter⸗ Minister ein besonderes Reglement zu erlassen. e. K. *r. 2 J Ee . . , . e . min (§. 41) folgenden letzten Dezember. Einer besonderen gesetzlichen Bestimmung bleibt es vorbehalten, Ob und wie weit die Vorschriften des Art. VII. der Verordnunng ; 1 . S. 45. künftig eine Frist zu bestimmen, nach deren Ablauf Ablösungen durch vom 17. Januar 1820 über die Behandlung des Stagtaschulden⸗ 111 3 Ist ,, . . chf (S. 43), so werden die Rentenbanken nicht weiter e, ,. dürfen. e en g. Rag 9 auf 6g vorstehend gat enen J gf, 110 16 zwar die noch laufenden Zins Coupons desselben zur Zeit des in 58. 57. zu modisiziren, bleibt der Erwä evision jenes 109 29 ihnen hestimmten späteren Fälligkeits⸗Termins von der Kasse der Aufgebot und Amortisation verloren gegangener Rentenbriese. Gesetzes vorbehalten. 109 111 In enden. bezahlt, der Inhaber des Rentenbriefes aber muß sich, Wenn ein Rentenbrief angeblich verloren gegangen ist, und an S. 59. 163 22 wenn er denselben behufs Empfangnahme des Kapitals präsentirt, dessen Stelle die Ausfertigung eines anderen verlangt wird, so fin- ; . 108 3 den Abzug des Betrages der fehlenden Coupons gefallen lassen. det folgendes J, ,. 36 9a . s Besondere der inne g f r fern eff, gene, in welchen bereits 107 12 §. 46. 1. Der angeblich letzte Inhaber des Rentenbriefs mu dessen e. r ö 166 21 Die ausgelosten, an die Rentenbank gegen Baarzahlung zurück Verlust und die Umstände, unter denen solcher sich ereignet Die für einzelne Landestheile über die Errichtung von Renten— 105 29 gegebenen Rentenbriefe . . betreffend en Provinzial-Rentenbank⸗-Direetion an⸗ r e üs e N. e n. ö. Vorschriften, 1 . ne,. . ö . ,. ; 1 . nämli . 3, 785 ; y J 8 26 04 Die Auslosung und die Vernichtung der Rentenbriefe erfolgt Vermag der . die gänzliche Vernichtung des Ren⸗ a) 4 durch die Kabinets Ordre vom 20. September 1836 be- . 13175988 C7402 93, 23682 1103 18 fen i, 6 der Leitung der Direction der Rentenbank, im Bei⸗ . ö. eine 9 ö. 3 der e, , . deren stätigte Reglement ar die Tilgungskasse zur Erleichterung der . De. 1 5 15 10 1092 22 gin zweier Abgeordneten der Provinzial Vertretung und eines rmessen überzeugende Weise darzuthun, so wird ihm an blöfung d allasten in den Krei aderborn, Büren ö, 13 3600268] CsoosZ I, 6s 63, ͤ 101 26 Notars. Stelle des vernichteten ein anderer Rentenbiief von gleichem win uh . ue ed f ehe Lr, , n, . 14 366746 (6, s325a 9h, ssaoz] 100 S. 418. Betrage ausgefertigt. lung 1856. S. 235) . 5 363416 (0, s6ssa S9, 98819 16 199 2 99 Die über die Vernichtung der Rentenhriefe aufgenommens Ver⸗ In allen auderen Fällen muß der verlorene Renteubrief das Gesetz vom X. Dezember 1839, betreffend die Rechts⸗ . 3599563 ooo, ] S9, os. 72 197 38 r ng wie , durch n . Einrückung in ö. . 9. n i ö. . ö ele, werden. er g. der Grundbesitzer und die Ablösung der Reallasten . . . ,, y ; . . bee be n n n, ee ge, , , , ,, , d, , . S. 19. geblichen letzten Inhabers den Verlust und die Umstände, ) das durch die Kabinets Drdre vom 15 April i846 bestätigte (. 2 3444658 1, oss a? HH togss 21 ü 4 Rechte dritter Personen. unter denen salcher geschehen soll, öffentlich mit der Auffor⸗ Reglement für die Tilgungstasse zur Erleichterung der Ah- . 36 nnn Gsoosss ür se,, , 83 Was die Gesetze bei Ablösung von Real Lasten in Beziehung . 5 ,, 3 chtsmäßiger Inh b dieses R sösunng der. Rieallosten in Sen reien Heiligen tat, . 96 9 . ͤ . 6 ef 9 , , . * In, , derjenige, welcher rechtsmäßiger Inhaber dieses Ren— April 1845 (Geses 1815, . 3. 1, 18496 1 auf Tritte Personen bestimmen, findet auch bei der Ablösung durch briefes zu sein behaupte, fich ohn? Verzug bei ihr melde. r fg i 2 . ö Juli . 2 3626764 1,23238 86G, ass69 89 1 6 , hn e wah, ßes me n,, Diese, Bekanntmachung wird einm al, in die Amtsblätter der Rio genehmigte Regulativ wegen Erleichterung der Domainen⸗ ö 2. rg es 16 , 372 Abfindung gleich . e, , . (e yen . Provinz und in zwei ber jn der Propinz eischeinenden Jeitun= Prestäntigtien in den vorerwähnten drei Kreisen kei Abtra ö 3 s ; ir, , i , . eng, ö . n a,, und , falls der Verlierer nicht eine besondzre und Ablösung ihrer in n n., vom 14. Juni . . . , ,,. in ,, , 3. ; Bekanntmachung verlangt, mit einer der im §. 42 gebachten ; a ., Ablö zaesetz ige . 505832 1,4416 ö / 14 111 , , eutenbank von jeder Verhaftung gegen dritte Personen in Nieldet sich binnen Jahresfrist nach der Einrückung der Be— ug nac Bertantig: ig der . Gesetzt s, in den Landes. ö. 2,9 4067 1, 565933 7195753

lg r r e und der dafür dem Berechtigten gewähr⸗ lanntmachung (Nr, 3) in die Amtsblätter Riemand als In Dee für weiche sie gegeben siud, dergestall in Kraft, daß bort . . . 9 ö . . . j 1 . P * * 2. e . /. er 8 2) Die e r feln Kredit-Institute sind nicht befugt, in Folge aber Ce eengllich verlernen ientenkstefs, und, kennt der auch ferner, in Ansehung der Gegenstände, auf welche sie sich be⸗= . 14754953 66, s95623

. ; Folg selbe während dieser Zeit auch sonst nicht zum Vorschein, so ali ĩ d nicht d enwaͤrtigen Gesetze 2 ,,, , . , . . Naß ale beo nc 5 66 ch ; ein fr . nl re rg mig n en. bessen treten in diesen Spezialgeseßen beziehüngsweise folgende Aen= . 16 i . der Fr n gf und . dem hen g le hu e e ( lin . . dp ö. . . ) un derungzn iin; it,, 3 Jos o/ 59. 1 A853? . / ; 4. erichte, in dessen Bezirk die betreffende Provinzial⸗Renten⸗ . ö ö . . z . y,, sind, zu bestinmmen⸗ ban . , ö . . ] ' . tion des Rentenbriefes in Antrag bringen. h n , , . 6 ö 5 Fiͤnftis di H 131 i , . ö ¶Diese Nentenbriefe werden von dem landschaftlichen Kre⸗ Das Gericht hat hierauf einen Ediktal⸗Termin anzusetzen, und y ö e n r, fie, e fer ö J 9 2489189 2398316 . * it Institut aufbewahrt. Kommen dieselben zur Ausloosung, denselben unter Angabe . e n,, ,, . ö. , Dogg 49 i003 , ,, , , ,, d e ge,, ,,, , . , , . n ! ö i , angeblich verlorenen Rentenbriefs ö 7 , , , 6 K 42 993 2 / . 44 9938 brlefe eingehende Summe zur Hul eln der gekündigten b) ig Namens des angeblichen 2 e fh . nn,, 2 des Reglements vom 9. i, , . ; 1 * ; 6 HH ü 48

Pfandbriefe verwenden. mit der Aufforderung öffentlich belannt r er , , z r zu machen ; . , 3: ö. J 3 ö 3) Ter . . zu n gn . daß seine Abfindung, daß ein Jeder, der an den Rentenbrief ein Anrecht zu ee ben . 91 4 , statt . Isrga 2930 . 11 insoweit sie nicht von einem Kredit- nstitut in Anspruch ge⸗= haben vermeint, sich bei dem Gerichte spätestens in dem wirt aufgehoben und das Recht zum gntr ge au nl solche : ir . 6 ‚, . 72 * * 1 an 52 * * 23* . 3 66 ü 1 h

nommen wird, zum gerichtlichen Depositum genommen werde, Ediktal⸗Termine inelden und sein Recht nachweisen möge = . : . 3 , e ef ,. 3. bie ö Auszahlung widrigen falle der Rentenbrtes für erloschen rtf e. , e , , , . 3 al , r n . 8 17 3*6626 , . ennwerths der Rentenbriefe nach erfolgter Auslosuug dem Verlierer ein neuer an dessen Stelle ausgefertigt . fir u geeigneten r gf, , . ücks n. * 9 . . n . . . ö * 411 , * ĩ ? 1 15 ö J 354 ; 71*

verbleibe. . . ; werd ĩ . ; 4 Ist eine Aufbewahrung der Abfindung in der unter No. 2. 8e, ,,,, des Rentenbriefes 25 Rthlr. oder die rf ff im s. e Reglements vom 9. Apri Os 9467 Z, 6s as , ö 16 J

und 3. angegebenen Art erfolgt, so bedarf es keiner weiteren weni ir 66 / ; 383 C5 (oben unter c) . . z 39 . a, . Yin ger, so wird der Ediktal Termin durch ein malige Ein- z ö ‚— . ö 55gst zzz 5 . , n,. 3 Rechte dritter Personen. rückung in die Amtsblätter der Provinz und in 63 der⸗ ae 1. 6 2 i , n , 33 . n 3) Ist das berechtigte Gut ein Lehn oder Fidei⸗Kommiß, oder selben erscheinende Zeitung bekannt gemacht und so weit hin⸗ hütung n Nera ond hlchhutzungsrt hts erßtreg . 31300 Piss .

hähen Hypothekengläubiger oder sonstige Realberechtigte die aus bestinimt, daß vom Tage der Einrückung in die Amts- ben ,, . HJ Wiederherstellung ihrer geschmälerten Sscherheit verlangt und blätter , bis zum e n. eur fr. sechs Wochen ird ih. hem d 14 und 45 des Reglements v . e , , ,,, n nn rf nnn z J. ; h 7 uts nicht zur Beträgt der Nennwerth des Rentenbriefes 100 Rthlr., so 6 k nnn, ö) . , . 2 s . e nn h en, . 1 muß den Idiktal⸗Termin zwei mal durch die gebachten zent. weng n fg ein bäuerlicher Wirth durch rechts verbinde . n, , , ,, n. . entenbrie 6. S 6 ö * ö . . z 9 3. 4 in 1 atter 3 1 J . ö ; . . * i 6 ,, he, 366 Jalle nicht befügt, und dem Termine mindestens sechs . vergehen. an, 1 3 8 3 6 n e g. 7 . k. Schema zum Renten rief. . cema , Gnnnn e Kehltalitz zer Tens erfüllt. authkündigene Bei Rentenbriefen von 5oh Rithlr. oder 109 Rihlr. mu , i n 3 stei t he eh! n . und ö. . erichtlichen Depo⸗ die Velauntmachung des Termins drei mal nicht mur * z ; 23 ö 5. ehh bel ö. n, , en Abfindungen bleiben Zubehör des abge⸗ jene Blätter, sondern zugleich durch den in Berlin erscheinen“ d ge, ,. 5 5 n esscher kt . h . 4 ein 7) It ein de 53 Rentenbrief ausgelost oder dafür der N 35 , ,. Sime iger erfo ßen amt, mindesteng eine ö . hn. d gh, ( a r n . ö. 7 . rl l 99. 1 e ost oder . er Nenn⸗ ein jährige Frist zwischen der ersten Einrückung in die Amts⸗ einde, . . Rr 1 6. . ĩ ö ink 6 . . ggf git, so hin auf t n in baarem Gelde blätter und dem Termin verlaufen. stümmungen C. Hl, Nr. J ih R fernzthin gihunden f . att, A M e nen ine d nr n , ir Ka⸗ Meldet sich auf die Ediktal⸗-Citation oder auch schon vorher §. 60. . . ; Rthlr. Sgr. Pf. w , e r e ,,,, . ö * . ni * 1j 1 3. en ‚. ! ; ö. S. 50. und dem angeblichen Verlierer gerichtlich erörtert n entschle⸗ in n r fe be e. n Kit Ki hanhen fit fen 1000 Th aler ; , , 2c. halbjährige Zinsen ö. , . ö. en . ö . dem Inhaber ; nig ñ Fein dieses am 1. April 18. (1. Oltober 18.) von der Kasse der gentenbank für die rovinz ... ......

Lösung des Verhältnisses zwischen den bisherigen Berechtigten den werden. . aks in welcsannerine Rente von der Renten⸗ n Niemand in dem Ediktaltermin gemeldet und ö Beglaubigt: . Cintausenꝰ Thaler in preußisch Ceurgnt werden dem Inhaber dieses Rentenbriefeg ven der auf baar ausgezahlt.

und Verpflichteten. Belchen n zum Vorschein gekommen, so . 3 erechtigte durch letztere abgefunden wird 9 (L. S.) Grund des Gesetzos vom ten unter Garantie des Staats errichtet en Berlin, den

hören alle gegenseitigen Rechte und Pflich= wund emgrtisatiens Erkennt= ü inister für landwi i in gen Ber eh egen und Verpflichteten ö Be⸗ urch Zustellung einer Augsfer⸗ in n mne, n, an,, Rrntenbanf für die Mryoind?..« . nach erfolgter Ausloosung in Gamäßheit dag gedachten

iejeni durch Aus i olchen 6 trage: '. nigen Neallesten, an deten Stele die nn n . er m, . Gesetzes bear ausgezahlt und bis vahin jährlich mit vier Prozent in halbjährigen Terminen am 1. April Direction der Kentenbank für die Provinz grandenburg.

stürde Kleiben Sem bis henigen Berechtigten h mn 4. Hitze vernins ; S. 51. ch . . Der Rentenbank ist die Valuta in Ablöfungs⸗Renten überwiesen worden. Düser Zins Coupon wird ungültig, wenn derselbe

Steuerumschreibung. ; 18.. . nicht bis zum 3isten December 18.. bei der Kasse

Die, Ablösung durch die Rentenbank begründe n t die N ge lin, 2 h j 1 th⸗ erg e. T n, den 2 2 wendigkeit einer neuen Vertheilung der He . 6 . . J der Nentenpßant zur Erhehung des Gelbberrages ein; gereicht worden ist.

umschreihung). . 3 i . Mirzetien der Kentenbank für die Pirarinz gramenkhurg.

8 S8 8

. .

Nach den vier ersten Kolonnen dieser Tabelle wird überhaupt jedes mit 4 pCt. verzinsliche Kapital durch eine, in jährlichen Terminen post- numerando zahlbar Rente von 4 pCt. in 5b Jahren getilgt. Da die Rechnung beispielsweise 100 Rthlr. Kapital angenommen hat, so drücken ihre Resultate überall Prozente des Kapitals aus. Nach⸗ dem nun 56 Jahr hindurch die Rente gezahlt worden ist, bleiben von dem Kapitale noch O, os723 pCt. zu tilgen, und bei der Voraussetzung, daß dies nach z Jahr ge⸗ schehe, kommen dazu noch halbjährige Zin⸗

.... C, 00 198 * daher denn alsdann. O, ossispèCt. von der Rente zu bezahlen sind. Dies ist Rs der jährlichen Rente, mithin der Betrag für 8 Tage, und wenn dieselbe in min⸗ destens monatlichen Raten zu zah— len ist, so sind zur Tilgung des Kapitals überhaupt 5b M, jährliche oder 673 monatliche Rentenzahlun- gen erforderlich.

J 100, 0000 400000 G, Sooo 1 99, s ooo 3, 98000 G,. 6200 98, ꝑsoo 3958920 GSa0o80 98, asg 20 3, 93767 OsS6z13 97, 87677 3.9 186075 C Ss8ags3 97, 92 182 3, 89 167 C0, 6s 33 gb, ot 381 3, 86734 C0, S266 9b, os os 5 3,8 2203 (O,Ss7?9, 956, 39 88

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wägung bei künftiger

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VIII. (VII. VI. z.) Zins-Coupon des Rentenbriefs Litt. .... No. .....

. . ö (Matnigliche Waßpen, viehseiht auch das Wappen der betreffenden prövinmm) Eingetragen ꝛc. . zen ö

Reservefonds. 5 , mn

Diejenigen Summen, welche die Direction der Rentenbank durch b 98. lenten⸗ zingtragende Benutzung ihrer Kassenbestände oder durch Verjährung Die durch das von Zinskoupons und ausgeloosten Rentenbriefen (59. 36. 44.5 ge⸗ tenbant = 9 winnt, werden zu einem Reservefonds angesammelt. . zu trag *