1849 / 117 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Aufhebung der Leipziger Zeitung beschließe, so könne es den Anschein gewinnen, als wolle man die Preßfreiheit nicht auch, für die entgegen- gesetzte politische Richtung gelten lassen. Uebrigens sei der Einflaß die ses Blattes nicht zu hoch anzuschlagen. Abgeordneter To dt spricht sich

für das Fortbestehen der Zeitung aus, obschon er bekennt, daß er niemals

u den Liebhabern derselben gehört habe. Er findet um so weniger 6 Dre er, geen für vas Eingehen der Zeitung, da sich 22 der vereinzelt dastehenden radeberger Petliion keine Stimme aus dem Volke dafür, wohl aber mehrere dagegen hätten, vernchmen lassen. Abgeordneter Dufo ur-Feronce? Er habe, die Leipziger Zeitung gelesen, weil sie ei- gentlich gar keine Farbe gehabt habe, übrigens frage er den Vicepräsdenten

Haden, ob jener von der Redaction, abgewiesene Aufsaz für den redactio⸗

; stung oder für die Inserate bestimmt gewesen sei. Als 6 ien, bestätigt, fis det auch er das Verhalten der Redaction tadelnswerth. Nachdem die Abgeordncten Heubner, Böricke, Hitzschold und Hohlfeld das Register der tendenziösen Sünden der Leip⸗ ziger Zeitung durch ihre Beiträge vermehrt hatten, ergriff auch Abgtord neter Sberländer das Wort, um in einem längeren Vortrage die Man⸗ gelhaftigkeit dieses Blattes darzuthun, namentlich auch, um der vielen Tahllostgkeiten der vormaligen und jetzigen Nedaction zu erwähnen und schließ· sich der Regierung dringend ans Herz zu legen, darauf hinzuwirken, daß die Leipziger Jeitung von der parteiischen Richtung ablasse, die sie in der letzten Zeit eingeschlagen habe; jedoch kann er es nicht sür zweckmäßig erachten, denn gänzliches Eingehen zu dekretiren. Abgeordneter Jahn wirft der Leipziger Zeitung vor, daß sie zur Corruption des Volkes beitrage, und der Abgeordnete Floß will sie als Werkzeug der Reaction veinichtei wissen, wo möglich aber die Reaction selbst. Das Eingehen der Leip= ziger Zeitung wird endlich gegen 1 Stimmen und die Begründung eines „Staats Anzeigers“ gegen 8 Stimmen beschlossen. Gestern wie heute war in den Kammer-Sitzunßen kein Minister gegenwärtig.

In der zweiten Kammer beantwortete heute Staatsminister Dr. Held die Grunersche Interpellation: „In welchem Stande sich die Geseßz ebung bezüglich der bei Eröffnung des Landtags verheißenen Gesetze befinde?“ Er zählt die von jedem Departement bis jetzt erschienenen Gesetzvorlagen, sowie die noch rückständigen, auf, von welchen letzteren er die Versicherung giebt, daß sie theils schon vollendet, theils mit wenigen Ausnahmen der Vollendung nahe seien, und weist dabei die ane fe Thätigkeit des Ministeriums nach. Abgeordneter Gruner: Er erkenne die Thätigkeit des Ministeriums an, 99 aber dennoch nicht befriedigt. Weitere Au · träge zu stellen halte er bei einem Ministerium, dem ein Mißtrauensvotum beschlossen worden, nicht für angemessen, und er könne nur den Wunsch aussprechen, daß das jetzige Ministerium recht bald einem anderen Platz mache, das der Majorität der Volksvertretung entspreche. ;

Abgeordneter Schmidt trägt hierauf den Bericht des Finanzausschus⸗ ses über die geforderten Beiträge zur deutschen Marine und zur Venpfle—⸗ gung deutscher Reichstruppen vor. Der Ausschuß beantragt: 1) 113,ꝓ 256 Rihlr. erste Hälfte des auf Sachsen berechneten Beitrags zur Begründung einer dentschen Flotte, zur Auszahlung an das Reichsministerium zu bewilligen; 2) vor Auszahlung der zweiten Hälfte dieses Beitrags und des bezeichneten Beitrags (31,835 Rthlr.) zur Umlage für Vergütigung von Naturalver- pflegung der Reichsmruppen, genaue Berechnung der von der Regierung be— reits für Stellung der Reichstruppen aufgewendeten Kosten zu fordern und die Regierung zu veranlassen, wegen Gegenberechnung dieser Kosten mit dem Neichsministerinm in Verbindung zu treten. Regierungskommissar Behr erklärt, daß die Regierung mit diesen Anträgen cinverstanden und wegen des zweiten bereits mit dem Reichsministerium in Verhandlung ge⸗ treten sei. Abgeordneter Bertling beantragt, „daß die Aus ahlung der er- wähnten Summe erst dann erfolge, nachdem die gi ae rn und das Neichswahlgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatte bikannt gemacht wor— den seien.“

Abgeordneter Wehner: Er sei gegen die Verwilligung, so lange an⸗ dere Staaten sich noch weigerten, und die Reichsverfassung noch nicht an den Mann gebracht worden sei. Die Oberhauptsfrage sei noch nicht erle= digt. Der König von Preußen wolle die Krone nur bedingungsweise an= nehmen, die Nanional⸗Versammlung zu Frankfurt wolle aber nicht ein Jota an der Verfassung ändern lassen. Unter solchen Umständen sei eine Zerrei⸗ ßung Deutschlands leicht möglich; von wem solle dann das Geld wieder verlangl werden? Er beantrage daher, daß die Auszahlung bis zu dem Zeitpunkte vertagt werde, wo sich das Schicksal des denischen Verfassungs⸗ werkes herausgestellt habe. Abgeordneter Haberkorn will, daß die Zah⸗ lung der Beiträge erst nach genauer Rechnungsablage erfolge. Abgeordne⸗ ter Blöde erkläͤnt sich für den Wehnerschen Kntrag und will, daß demsel- ben, um dem Vorwnrfe des Partikularismus zu begegnen, folgende Fassung gegeben werde; „Die Kammer erklärt sich zwar zu den ge— forderten Beiträgen bereit, kann aber deren Auszahlung nicht eher ge— schehen lassen, als bis das Schicksal der Reichsverfassung sich übersehen läßt. Referent Schmid 't: Der größte Partikularismus sei es, ruhig ab— zuwarfen und nicht thätig einzugreifen. Abgeordneter Köchly beantragt zum Wehnerschen Antrage folgenden Zusatz: „daß die Kammer ihre Be= reitwilligkeit erlläre, die Summen zu bewilligen, sobald die deutsche Verfassung zur Wahrheit geworden sei.“ Ehe man eine deutsche Flotte habe, müsse man eist ein Deutschland haben. Dazu sei aber jetzt leider

nur geringe Aussicht. Würde man ein Deutschland haben, wie es gewünscht werde, so werde Sachsens Volk nicht das letzte sein, welches sür die deutsche Flotte und das Heer eintrete. Abgeordneier Schieck für die Deputgtionsanträge. Eine gemeinsame Flotte würde zur Einigung der deut= schen Völker beitragen. Abgeordneter Müller aus Dresden wund nt sich über die Politik der äußersten Linken hierbei, dem Prinzip der Passivität zu huldigen, und spricht sich nebenbei für den Bertlingschen Antrag aus. Nach— dem noch der Referent im Schlußworte hervorgehoben, daß man der Na— tional-⸗Versammlung durch die Verwilligung ein Vertrauensvotum geben und erklären müsse, daß man zu ihr stehe und halte, erfolgt die Abstimmung.

si d. 82

Der Wehnersche Antrag wird mit 35 5 durch zugleich der Köchlysche erledigt ist. Die Ausschußanträge, fo wie der Bertlingsche weiden angenommen, eben so das Dekret mit 39 gegen 21 Stimmen. Abgeordneter Auerswald berichtet nun noch über die Penition des Dr. E. Bauer (deutsch-katholischen Pfarrers zu Dresden), die Beseitigung oder Abänderung der die Religions- und Gewissensfreiheit noch beschrän⸗ kenden Gesetze vom 20. Februar 1827 und vom 1. November 1836 be⸗ treffend. Der Ausschuß trägt darauf an: a) den Antrag des Petenten durch die Grundrechte für erledigt zu achten, und beantragt hb) ein Gesetz folgenden Inhalts: „) Die Bestimmung über die religiöfe Erziehung che⸗ licher Kinder steht dem Vater, unehelicher der Mutter zu; 2) wird unter den Ehegatten vor oder nach Engehung der Ehe eine andere Ueber- einkunft getroffen, so ist eine solche an keine anderen Bedingungen und Formalitäten gebunden „1s jeder andere Privatvertrag; 3) der Staat hat sich nur auf Anrufen des einen oder des anderen Theiles, die Geist= lichkeit irgend eines religiösen Bekenntnisses aber niemals einzumischen ; 4) die Entscheidung über solche Differenzen gehört vor die ordentlichen Gerichte.“ Nach einiger Debatte wird der Ausschußantrag a) gegen 3 Stimmen angenommen, die übrigen werden verworfen. ein Antrag des Abgeordneten Wagner, daß die über die religiöse Erziehung der Kinder gemischter Ehen bestehenden Bestimmungen durch die Publication der Grundrechte für erledigt zu achten seien, ebenso der des Abgeordneten Helbig, daß die Aufhebung des Mandats vom 20. Februar 1827 ausdrücklich ausgesprochen werde.

Dresden, 2 das Ministerium seine Entlassung bereits eingereicht, bestätigt sich nicht.

Zekanntmachungen.

28 Su bhastations Patent. Land⸗ und Stadtgericht Crossen.

Die Erbpachts-Gerechtigkeit an dem hierselbst vor dem Steinthore belegenen, dem Guts besitzer Doherr gehöri= gen und im Hppothekenbuche der Stadt Crossen Band III. Blatt 7. verzeichneten Schützenplatze mit den dar⸗ auf befindlichen Gebäuden nebst Zubehör, abgeschätzt aus 5652 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., soll

am 1. September d. J., Vorm. 11 Uhr, dor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichtö⸗Assessor Dechend, an hiesiger Gerichtsstelle fubhastirt werden.

Die Taxe und der Hopothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen und die Kaufbedingungen wer- den im Termine bekannt gemacht werden.

Alle unbekannten Neale Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens im

ermine zu melden.

Crossen, den 15. Januar 1849.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

[t951 Oeffentliche Bekann

Das unterzeichnete Gericht, n n. . ben Be⸗ stimmungen des Herrn Justiz· Ministers für die Stadt Berlin und den Nieder -Barnimer, so wie den Teltower Kreis, die Abhaltung der Schwur erichte bei schweren Verbrechen obliegt, bringt hierdur ch in Gemäßheit des §. 69. der Verordnung vom 3. Januar 1849 zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die Schwurgerichtg. Sitziingen bei demselben allmonatlich stattfinden, mit sedem isten Me! natstage beginnen und, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme erheischen werden, allwöchentlich viermal, des Montags, Mittwochs, Freitags und Sonnabends, abgehalten werden sollen.

Berlin, den 24. April 1849.

anzuzeigen:

Kommando in Swinem

Aufford er un g. Die untengenannten Schiffsführer und Steuerleute, welche sich in Folge ergangener Aufforderung oder aus eigenem Antriebe bereit erklärt haben, in den Königli= chen Marinedienst zu treten, werden hiermit ersucht, den Ort ihres Aufenthalts möglichst schleunig dem Marine⸗ ünde schriftlich und portofrei

Spiegelberg, Peter Friedrich, Wagner, Georg Albert, Zillmer, Karl Martin, Wachsen, Johann Friedrich, Bugisch, Emil Karl Herrmann, Reyer, Christian Bertold, Block, Georg Peter, Henkel, August Wilhelm, von Cosel, Carl Friedrich Ferdinand, Topp, Carl Ludwig Tachs, Johann Nicolas, Brockhausen, Eduard Friedrich Ferdinand, Berg, Theodor Friedrich, Becker, Friedrich, Wichards, Wilhelm Julius Eduard, Lewerenz, Rudolph Heinrich Augnst, Manouwski, Heinrich August, Peterson, Lebrecht Gebhardt Robert, Baudech, Carl Julius, Nindfleisch, Wilhelm Heinrich Albert, Kuhn, Albert Theodor. Zugleich werden alle Provinzial⸗, Kreis- und Lokal⸗ Blatter der Ostsee⸗Küste hiermit ersucht, im Inkteresse der Sache des Vaterlandes diese Aufforderung, damit sie zur Kenntniß der Betheiligten gelange, in ihren Syalten aufzunehmen. Swinemünde, den 25. April 1849. (gez.) Der Commodore Schroeder.

Christian,

April.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Harra ssowitz.

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] Anonyme für Bergbau u. Zintf Wir beehren uns, den Herren Act

Gesellschaft

abrication

zu Stolberg. onairen unserer

ü g der deutschen National⸗Versammlung an die Spitze Deuischlands stelle.“

702

gegen 26 Stimmen verworfen, wo⸗

Annahme findet

D. A. 3.) Das Gerücht, als habe

März v. J. errungenen Freiheit würdig gezeigt; es hat den Bürgern der 61 deutschen Staaten, deren Regierungen die reich ere fe fr, *. nicht anerkannt haben, ein Vorbild geben,; welches seine Wirkung nicht verfehlen wird. Bald wird ein deutschts Reich in Wahrheit gebildet sein und die Geschichte wird den Namen des württembergischen Vastes in hw; Tafeln schreiben. Heil dem einigen, dem freien Dentschland! Stuttgart, den 25. April 1849. Die Kammer der Abgeordneten. In deren Namen, Präsident Mur schel. Die Secretaire Vogel. Ruoff. Mr

D Die Negierung zu bitten, die Reichsverfassung, nachdem sie dem

Regierungsblatt beigelegl worden, in allen Gemeinden des Landes feierl ig zu verkünden; 3) die Nationalversammlung zu bitten, die Verpflichtung ! Staatsbürger, insbesondere der Staatsdiener und des Militairs gem Sz. 14, 21 und 1935 der Verfassung, alsbald in Ausführung zu bringe., Beide Anträge werden angenommen.

Schnitz er: Es ist gewiß ein großer und glücklichen Tag für das württembergische Volt und Land, wo der König sich wieder mit dem Volt und seinen Räthen ins Einvenständniß gesetzt. Dieses ist herbeigefü!: durch eine schöne, geseßliche Erhebung des Völtes, auf welche jeder Wi temberger mit Stolz zurückblicken kann. Wenn man aber im Glüä 8. soll man sich auch des unglücklichen erinnern. Es ist noch eine kleine ZF politischer Gefangener und in Untersuchung Befindlicher vorhanden, jet möchte, daß für diese zum Schlusse des heunigen schönen Tages eine An. nestie ausgesprochen werde. An dem Tage, wo das dentsche Volk. t Thron besteigt, wünschen wir auch eine Amnestic. Ich möchte biesen Annag auf die morgende Tages-Ordnung gesetzt wissen. J =

Seeger: Ich möchte dies heute schon. Wir dürfen in dieser schö— nen Stunde wohl an die Verirrten denken, ich stelle den Antrag, daß je

schon dieser Alt der Versöhnung in Erwägung gezogen werde. P!“ Ich unterstütze diesen Antrag. Eben so Kettenmair. Mit 67 9. 15 Stimmen wüd die alsbaldige Berathung beschlossen. Schnitzer: Me Antrag lautet, die Regierung zu bitten, für die politischen Gesangenen ein Amnestie zu erlassen. Die Abstimmung wird auf allgemeines Verlangen sogleich vorgenommen, und der Antrag mit 79 gegen 3 Stimmen zum Ve— schluß erhoben. Mit Nein stimmen die Freiherren von Wöllw arth, von Linden und Becher (weil nicht blos politische Straf-, sondern auch Untersuchungs⸗Gefangene darunter begriffen sind, und er für solchc nicht Gnade willJ. Staaterath Nöm er: Die Regierung wird in dieser Sache thun, was möglicherweise geschehen kann. Murschel: Erlauben Sie mir, die Zeit der nächsten Sitzung später zu bestimmen. Schweickhardt

well die Beschlüsse der Kammer aus diesen Tagen der National-⸗Verfamm— lung amtlich mittheilen. (Angenommen.)

Präsident Murschel:; Ich werde stolz darauf bleiben, am 25. Apf in Ihrer Mitte mitgewirkt zu haben, wo sich Stände, Regierung und Krone über die deutsche Frage geeinigt haben. Zwerger: Rufen wir: Deutschland hoch! Die Kammer und die

Zuhörer stimmen begeistert in diesen Ruf ein, welcher, für Deutschland und

die , Kammer ertönend, außerhalb des Ständehauses noch

lange erschallt.

dann en auf der Straße harrt das ungeheuer zahlreich versammelte Voll.

Der, Präsident und die Secretäre treten aäuf den Balkon; es wird die Kö—

nigliche Entschlicßung und die obige Proclamation verlesen. Die Trommeln

der e g n hr fallen ein und der tausendstimmige Nuf erschallt: Deutsch⸗ land hoch!

Braunschweig. Braun schweig, 24. April. (D. A. 3) In der heutigen Sitzung der Stände war ein Schre ben vom Staate ministerium eingangen, mit dem die von der Kammer in der irn am 21. April beantragten gesetzlichen Bestimmungen, das Verhälini der Reichegesetzzebung zur Lendesgesetzgebung betreffend, as Gesetzes˖ proposition überreicht werden. Es heißt in diesem Schreiben; Wir erklären wiederholt, daß wir Abänderungen der von der National= Versammlung als endgültig beschlossenen und von der hicsigen Landesre gi · rung aneikannten Verfassung auf anderem als dem verfassunge mäßigen Wege nicht für zulässig halten und ihnen daher entgegenwirken werden. Die Landesregierung ist seit Beginn der Verhandlungen über die deutsche Verfassungsfrage der Ansicht gewesen, daß die Verfassung eines Bundes—⸗

dem jetzt betretenen, durch Beschlüsse der Rational Versammlung und de⸗ ren Anerkennung durch die Regierungen, oder falls sich der Ans führung des Verfassungs Werkes auf diesem Wege unüberwindliche Schwierig keiten entgegenstellen sollten, durch Vereinbarung der Regierungen un— ter Vorbehalt der Zustimmung der Volks -Vertretung der einzelnen Staaten, und durch diese Zustimmung, diesen Ansichten gemäß, ist der hiesige Bevollmächtigte bei der Cenkral⸗Gewalt schen selt längerer Zeit instruirt, und die geehrte Versammlung wird daher hieraus ersehen, daß die Landesregierung auch vor der an sie ergangenen Mahnung deu 8§. 8 des Landesgrundgesetzes nicht aus den Augen verloren hat. Die be— antragte Veröffentlichung der Reichsverfassung mit den Anzeigen ist bereits erfolgt. Wir sind schließlich mit der geehrten Versammlung der Abgeord- neten des Landes darin einverstanden, daß der Augenblick ein gefahrdro— hender sei und zu raschem und entschiedenem Handeln mahne. Wir sind zugleich aber der Ansicht, daß gerade in solchen Augenblicken die Bewahrung der schwersten politischen Tugenden, nämlich der Besonnenheit und Mäßi= gung, eine doppelte Pflicht sei, und geben auch noch jetzt die Hoffnung nicht auf, daß, wenn überall diesen Grundsätzen nachgelebt wird, die Um gestaltung Deutschlands zu einem Bundesstaate, die zu einer unabweis lichen politischen Nothwendigkeit geworden ist, sich Bahn brechen werde.“

————

Gesellschaft hierdurch die Anzeige zu gewöhnliche jährliche

zum großen Monarchen, Morgens 10 wird. Aachen, den 1. April 1849.

iss]

rm renn, .

n Emittags 10 uhr, Rathhauses zu Kötn stattfinden wird.

in folgender Weise:

General⸗Versammlung Donnerstag den 31. Mai d. J. in Aachen, im Gasthof

Der Verwaltung s⸗Rath.

Gesellschaft.

Unter Bezugnahme auf die §§. 33 und 34 des Statuts benachrichtigen wir

Fee die Actionaire, daß die diesjährige or= dentliche General-Versammlung am Mnerstag den 31. Mal d. J., Vor⸗

Außer den nach §. 26. des Statuts zu machenden Vorlagen wird zur Deckung der Mehr- Ausgaben, in besenderer Berüͤcksichtigung der Nothwendigkeit, die Bahnhofs-Anlage bei Köln zu vollenden, und in Be⸗ rücksichtigung der Thatsache, daß die 34 q vom Staate garantirten privilegirten Obligationen bisher nicht ha⸗ ben versilbert werden können, der General Versammlung der Antrag zur Beschlußnahme vorgelegt werden:

eine Anleihe unter Zins⸗-Garantie des Staats zu kreiren und zu diesem Ende das Statut (Tit. VII. SS. 58., 59. 60. und 6.) nach den dieserhalb von der Staats- Regierung gestellten Bedingungen ab—⸗ zuändern resp. zu vervollständigen. . Auch ist von Seilen eines Actionairs der Gesellschaft ein Antrag auf Abänderung des 8§. 31. des Statuts

„Die zur General-Versammlung erscheinenden Ae⸗ tionaire können ihre Actien in den letzten drei Ta⸗ gn vor derselben bei der Direction anmelden.

ctionaire, die von außerhalb zur General ⸗Ver⸗

machen, daß die sammlung kommen, dürfen diese Anmeldung auch Anmeldung selbst geschieht durch Vorzeigung der Actien.“ für die bevorstehende General ⸗Versammlung bei uns angemeldet worden. —. Schließlich machen wir die Actionaire, welche der General ⸗-Versammlung beizuwohnen gedenken, auf die pünktliche Befolgung der bestehenden, 58. 30. und 31.

Uhr, stattfinden

. . S . Rheinische Eisenbahn⸗ k .

Seeländische Eisen

bahn.

Die Auszahlung der Dividende für das Semester 1847 von 25 Rbthlr. . s Actie sindet vom 12en d. M. an stat im Haupt⸗Büreau zu Kopenhagen er, Verabreichung der entsprechenden, Col

194 o n⸗ !

im Saale des

Zeeländische Eisen⸗ 6. bahn.

Die jährliche ordentliche General⸗Versammlung wird hierselbst am Mit te ch den 30. Mai d 3 abgehalten. Kobenhagen, den 20. April 1849. ; . 4h, ba ander,

.

staales nür aüf zwei Wegen rechtlich möglich sei, nämlich eniweder an

beim Einzritt in die Versammlung bewirken. Die .

* pons. Kopenhagen, den 10. April 18619.

Das At onnement derraͤgt:

Ro allen Theilen der Monarchie

vei einzelnen nummern wird wer Bogen mit 3 Sgr. berechnet.

ni.

.

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2 Athlr. für K Jahr. Athlt. . Jahr. 8 Athler. 1 Jahr.

ohne Preis⸗Erhöhnng.

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Anslandes nehmen Bestellnng auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 57.

Mm 11J7.

107

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n. Z nhalt.

nmimtlicher Theil. .

* Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Schreiben der Königl. Regierung an den Königl.

14

7

*

Sachsen.

Bevollmächtigten bei der provisorischen Cendralgewalt.

Die dänische Blolade; Maßregeln dagegen. Pillau. Die Blokade. indes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Erklärung der 1baperischen Regierung lber die denifche Verfassung. esterreich. Wien. Pesth von den Ungarn besetz. Nachrichten

vom Kriegsschauplatze. Brünn. Ankunft des Grafen und ber Grä⸗

sin von Chambord. Olmü ß. Triuppenmärsche nach Ungarn.

Dres den. Kammer-Verhandlungen.

Schleswig⸗Holstein. Schles w z Verhandlungen der r hri

sammlung. Eckern för de. „TChristian VII.“ und „Geston !“. Apenrad e. Verlust der Dänen bei Kolding. Aus dem nördlichen Schleswig. Vermischtes. . Ausland.

Oesterreich. Czernowitz. Russische Hülsstruppen.

Frankreich.

li

Großbritanien und Irland.

Belgien. Brü Italien.

i National- Versammlung. Das Marine - Budget Paris. Absetzung Napoleon Bonaparte's von seinem Gesandtschafts=

Posten. Vermischtes. London. Hofnachrichten. Lord⸗ mayora⸗Bankett zi Ehren der Minister. ssel. Ankunft des Herzogs und der Herzogin von Parma. Rom. Prollamation des Triumvirats. Ankunft Avezzana's. Börsen⸗- und Handels-Nachrichten.

*

; ; 2 2 . Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bisherigen Ober- Landesgerichts Deposital -Rendanten

836 zu Bromberg den Charakter als Rechnungs⸗-Rath zu ver

eihen; und Den Amtsrath Weyhe zu Wegeleben, Mitglied des Landes-

Oekonomie Kollegiums, zum Landes⸗Oekonomie⸗Rath zu ernennen.

U

werden müssen, scheint hervorzugehen, daß Einwohner irrthümli stand in Berlin und seinem zweimeiligen . nicht mehr be ich nehme daher Veranlassung, hiermit öffentli

Aus den gestrigen Vorfällen auf dem Dönhofoplatz und dessen mgegend, bei denen die Schußwaffe nachdrücklich hat gebraucht ein Theil der hiesigen die Meinung hegt, daß der ,

ehe;

derselbe keinesweges aufgehoben ist, sondern noch in voller Kra besteht.

B

ist

Berlin, den 28. April 1849. Der Ober⸗Befehlshaber in den Marken. von Wrangel.

Das dem Uhren⸗-Fabrikanten Ferdinand Leonhardt in erlin unter dem 19. Dezember 1846 ertheilte Patent auf eine, für neu und eigenthümlich erachtete Weise, den elektrischen Strom zur Bewegung eines Typo⸗-Telegraphen u benutzen, ohne Jemand in der Benutzung bekannter heile des Apparats zu beschränken, erloschen.

5 unter gestrigem Datum folgendes Schreiben an den

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Berlin, 29. April. Die Königl. y önigl.

evollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt erlassen: „Als Sr. Majestät dem Könige durch die Deputation der deut⸗

Preußen.

schen National- Versammlung am Iten d. M. die Botschaft von der auf ihn gefallenen Wahl zum deutschen Kaiser überbracht wurde,

sprach Se.

ajestät, im Gefühle der hohen Bedeutung des Augen⸗

blicks für die ganze Zukunft Deutschlands, feierlich aus, daß Er in dem an Ihn ergangenen Rufe die Stimme der Vertreter des deut⸗ schen Volkes erkenne und den Werth des Ihm durch dieses Ver⸗ trauen gewordenen Anxechts zu schätzen wisss, daß Er aber ohne

la

das freie Einverständniß der fie und der freien Städte Deutsch⸗

nds eine Entschließung nicht fassen könne, welche für sie und die

von ihnen regierten deutschen Stämme die entscheidendsten Folgen haben müsse.

Dieser Antwort des Königs gemäß, hat die Regierung Sr.

Majestät an demselben Tage an sammiliche deutsche Regierungen die Einladung . lassen, sich offen und umfassend über ihre

Absichten und Wun

S

Berathungen der Nalional⸗-Ver fassung ersucht; sie hat es dabei nicht ver

che auszusprechen. Sie hat dieselben um bestimmte Erklärungen sowohl über die r. Majestät zugedachte Stellung, als über die ganze aus den , hervorgegangene Ver⸗ hehlkᷣ daß sie selbst diese

eben erst durch rasche Beschlüsse zur Vollendung gelangte Verfassung

einer reiflichen Prüfung und gründlichen Erwägung n,, nue, ehe sie dem Könige ihren Rath über die Annahme dersel

en

vor . dürfe.

den Grundsätzen treu geblieben, we

ndem die Königliche n n, i f i. .

Verfahren in der großen Angelegenheit der Neugestaltung der deut⸗ schen Verfassung sich vorgezeichnet hatte, und welche sie eben so offen und klar . als mit ernster und aufrichtiger Konsequenz

sestzet gien u dergelegt.

R

B de

aben, sich bewußt ist. ; feat vom 23. Januar d. J. nie⸗

iese Grundsätze stnd in der gewissenhaften Achtung aller

Sie beruhen auf der echte der Reglerungen, wie der Natlonal-Ver ammlung, und auf

der , Ueberzeugung, daß es . Preußens

eruf sei, auf dem Wege bes? Riechts und Friebens auf die von r Nation geforderte Einheit, Freiheit und Macht Deutschlands

auszusprechen, daß

der Verstänbi zwischen den Re⸗ gierungen und der end Bere n , 36. ellt werden müsse, und der Entschluß, zu dieser Verständigung selbst die Initiative zu ergreifen. Indem Preußen sich bereit zeigle, alle im Interesse der e, n, von ihm zu verlangenden n dem deutschen Va⸗ terlande, auch mit eigenen Opfern, zu isen, und zugleich den festen Entschluß aussprach, keine ihm angebotene Stellung anzuneh⸗ men, als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen, durfte es als 1 k seine uneigennützigen Bestrebungen hoffen, daß durch ein ächtiges Zusammenwirken der Regierungen das große Werk der deutschen Verfassung zu Stande kommen werde.

Die e , , etrat daher mit Vertrauen und Zu⸗ versicht diesen Weg der Verstaͤndigung, auf welchem die Mehrzahl der übrigen Staaten sich ihr mit demselben Vertrauen anschlossen. Sie erkannte das aus den Berathungen der National-Versammlung in erster Lesung hervorgegangene Werk feiner vollen Bedeutung nach an, indem sie die Ueberzengung aussprach, daß der Entwurf im Wesentlichen die Grundlagen eines kräftigen und den Anforderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundegstaates enthalte; sie mußte aber nach gewissenhafter Prüfung desselben auch erklären, daß sie Abän⸗ derungen desselben für nethwendig und zum Heile des Ganzen, wie der Einzelnen, erforderlich halte. Die Gesichtspunkte, von welchen sie bei diesen Abänderungs-Vorschlägen ausging, sind in der In⸗ ,, vom 16. Februar dahin ausgesprochen, daß es darauf an⸗ omme: .

1) die Kompetenz der Bundesgewalt genauer zu begränzen, in⸗

. dieser Kompetenz aber ihr eine kraftige Handhabung

zu sichern;

2) die Existenz der Einzelstaaten als selbstständige Organismen

möglichst zu wahren und . nicht weiter zu if e,

als zur Erreichung der wesentlichen Bedingungen des Bun⸗

desstaats nothwendig sei.

Diese Gesichtspunkte waren nicht auf das augenblickliche Be⸗ dürfniß berechnet, sondern liegen so wesentlich in der Natur der Sache und der eigenthümlichen Verhältnisse Deutschlands, daß die Königliche Regierung dieselben unter allen Umständen festhalten mußte und davon nicht abgehen konnte, ohne die Gesammt⸗Ent⸗ wickelung Deutschlands auf das Ernstlichste zu bedrohen. Eine Ver⸗ fassung, welche diese Grundlagen beseitigte, könnte Deutschland nicht zum Heile gereichen. ; *

Die meisten deutschen Regierungen schlossen sich den Abänderungs⸗ Vorschlägen Preußens an, welche sich anf basjenige beschränkten, was . mit unabweisbarer Nothwen⸗

aus den oben aufgestellten 96 digkeit hervorging; andere haben besondere Vorschläge an das Reichs⸗

Ministerium gelangen lassen, welche aber im Wesentlichen von den⸗

nur

selben Gesichtspunkten ausgehen.

Die Regierungen gaben diese Anträge der National⸗Versamm— lung hin, in dem Vertrauen, daß dieselbe sie einer eingehenden, , . Berathung und Berücksichtigung würdigen werbe. Wir önnen noch jetzt die Ansicht nicht aufgeben, daß, venn dies in der erwarteten Weise geschehen wäre, eine Verständigung würde zu erzielen gewesen sein.

Es hätte alsdann aus der gemeinsamen Arbeit der National— Versammlung und der Regierungen der Bau einer Verfassung her— vorgehen können, unter deren Schutz alle deutschen Stämme einer gemeinsamen, tüchtigen Entwickelung entgegengegangen wären. Und wenn einzelne deutsche Staaten noch durch ihre eigenthümlichen Ver⸗ hältnisse an der Theilnahme daran verhindert worden wären, so hätte sich doch durch die Mitwirkung der National⸗Versammlung und eine redliche Verständigung der Regierungen unter einander auch innerhalb des großen, bestẽhenden und unter allen Umständen heilig zu achtenden Bundes eine engere Gemeinschaft bilden können, welche denen, die sich ihr angeschlossen, die Gelegenheit und die Bedingun— gen zu einer kräftigeren Entfaltung nach innen und außen dargebo⸗ ten hätte.

Preußen hatte, nach der einen wie nach der anderen Seite hin, gethan, was an ihm war, um die Verständigung herbeizuführen. Es wartete mit Ruhe und Vertrauen die . der National⸗ r n n, ab; es hat nicht versucht, irgend welchen weiteren Einfluß auf ihre Berathungen auszuüben, sondern dem Patriotismus und der Weisheit der Vertreter des deuischen Volkes vertraut. Die Königl. Regierung hielt an dem eingeschlagenen Gange ihrer Poli⸗ tik um so freudiger fest, als die allgemeine Stimme des preußischen ö sich auf unzweldeutige Weise damit einverstanden erklärt

atte.

In dieser Stellung fand sich die Königliche Regierung, stark durch die Loyalität und die Treue, mit der sie an den von ihr selbst aufgestellten Grundsätzen des Rechts und der Versöhnung festhielt, als die Beschlüsse der Ngtional⸗Versammlung über die zweite Lefung der Verfassung und die Wahl Sr. Majestät des Königs erfolgten.

Diese Beschlüsse bewiesen, daß die National⸗Ver ammlung auf den von uns dargebotenen Weg der Verständigung nicht eingegangen war. Die Vorschläge der Königl. Regierung, so wie die der' übri-

en, waren n keiner Berathung im Schoße derselben unterzogen; ie hatten selbst nicht in dem aße, wie sie durch den vorbereitenden usschuß aufgenommen waren, bei der Versamnilung selbst Berück⸗ sichtigung gefunden; dagegen waren wesentliche Bestimmungen des früheren Entwurfs in beeilter Beschlußnahme weggefallen, andere aufgenommen, welche dem ganzen Werke einen durch⸗ aus neuen Charakter verliehen. ls der Schlußstein die⸗ ses neuen Werks war die Wahl Sr. Majestät des Königs zum Kai— ser vorgenommen, und das so vollendete Ganze als ein unantastba⸗ rer Organismus zur Annahme hingestellt und Sr. Majestät dem Könige dargeboten.

Die Königliche Regierung mußte sich in diesem ernsten Augen blick die Frage vorlegen: ob sie dadurch sich veranlaßt fühlen durfe, auch ihrerseits von Sem bisherigen Wege abzuweichen und dem Kö— nige zu einer unbedingten Annahme des Dargebotenen zu rathen?

ie hat diese Frage nach Pflicht und Gewissen beantwortet.

isag.

Der Weg, den sie hätte verlassen sollen, war der Weg des Rechtes und des Friebens, der Konsequenz und der Treue. Se. Masestät der König selbst haben keinen Augenblick daran zweifeln können, daß auf diesem Wege allein für Deutschland, für Preußen, für Ihn selber und Sein Haus Heil und Ehre zu finden sel. Bie⸗ sen Standpunkt haben daher auch die Antwort des Königs an die Deputation und das Cirkular der Königlichen Regierung don dem- selben Tage offen und aufrichtig festgehalten.

Von eben diesem Standpunkte aus sieht Se. Majestät der Kö⸗ nig erst jetzt, nachdem die durch jenes Cirkular erbetenen Erklärun⸗ gen der verbündeten Regierungen erfolgt, und unsererseits die Be⸗ stimmungen der in zweiter Lesung heschlossenen Verfassung noch der gründlichsten und 6 Erwägung unterzogen worden sind, Sich in der Lage, Seinen . Intschluß über den an Ihn . Ruf der National⸗Versammlung auszusprechen.

ie Erklärungen der deutschen Fürsten und Regierungen haben gezeigt, wie weit die Ansichten, namentlich in der Sberhauptsfrage, auseinandergehen, und wie wenig Hoffnung auf Erzielung eines umfassenden Einverständnisses vorhanden war. Während einzelne Fürsten mit einem Vertrauen, welches Se. Majestät nur mit hoher Genugthuung anerkennen kann, den Wunsch ausgesprochen haben, der König möge die dargebotene Krone annehmen: haben Andere in der Errichtung eines erblichen Kaiserthums selbst die größte Ge⸗ fahr für Deutschland erblickt, und ihre Abneigung oder ihren festen Entschluß ausgesprochen, einem anderen deutschen Fürsten als Kaiser sich nicht unterzuordnen. Die bedeutendsten deutschen Regierungen haben die Verfassung in der Form, wie sie vorliegt, nicht annehmen zu können erklärt.

„Dagegen hat eine große Anzahl deutscher Regierungen die Be⸗ denken, welche sie früher mit uns getheilt, jetzt um der Dringlich⸗ keit der Umstände willen aufgeben zu müssen geglaubt, und' noch ehe wir die Berathungen mit ihnen eröffnen konnten, sich gegen das Reichs⸗Ministerium dahin erklärt, daß sie die Verfassung un= bedingt anzunehmen und Veränderungen derselben nur auf dem in ihr selbst bestimmten Wege zuzulassen bereit seien. Sie sind dabei von der durch den Erfolg nicht bestätigten Voraussetzung ausgegan⸗ gen, daß dieselbe durch den Beitritt der übrigen Staaten in ganz Deutschland wirklich zur Geltung kommen werde.

Es ist schon oben angedeutet worden, daß diese Verfassung bei der zweiten Lesung in ihren Grundlagen wesentlich modifizirt worden sei, und zwar nach einer Richtung hin, welche es der Koöͤ— niglichen Regierung unmöglich machté,. Sr. Majestät die Annahme derselben zu rathen. Dies hat das Ministerium schon der eigenen Landes -Vertretung gegenüber erklärt. Die weitgehenden Bestim⸗ mungen, des ersten Entwurfs über die Befugnisse der Reichsgewalt zum Eingreifen fast in alle inneren Verhältnisse der einzelnen Länder, welche eine selbstständige Verwaltung der letzteren unmöglich machen und sie mit der Zeit absorbiren wür— den, sind nicht beseitigt worden. Die in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte enthalten einzelne, so tief ein⸗ greifende und in mancher Hinsicht noch zweifelhafte Grundsätze, daß es bedenklich scheinen muß, dieselben, als für alle Zeiten bindend, den einzelnen Staaten aufzudrängen. Daneben ist den letzteren durch den Wegfall des ganzen Kapitels vom Reichsrath jede Mitwirkung bei der Ausübung einer sie selbst so vielfach nahe berührenden Exe utivge⸗ walt genommen; und dennoch ist dem so isolirt und in scheinbar einziger Machtvollkommenheit hingestellten Reichs- Oberhaupte durch die Annahme des suspensiven Veto und die Ausdehnung desselben selbst auf Verfassungs Aenderungen in Wahrheit eine Stellung ge⸗ geben, bei der weder die Würde, noch die zum Heile des Ganzen, wie der Einzelnen erforderliche Macht gewahrt werden kann. Das konstitutionell monarchische Prinzip, an welchem die große Mehrzahl des deutschen Volkes mit Liebe und Vertrauen festhält, ist durch diese Stellung in seinem Wesen bedroht; und in Verbindung mit dem alle Schran?' ken niederwerfenden Wahlgesetz erhält die ganze Verfassung dadurch einen Charakter, welcher sle nur als das n erscheinen läßt, um allmälig und auf anscheinend legalem Wege die oberste Gewalt zu beseitigen und die Republik einzuführen.

Durch die Annahme einer solchen Verfassung würde die Kö— nigliche n nicht nur die oben als maßgebend bezeichneten Gesichtspunkte gänzlich verläugnet, sondern auch die besonnenen, nach wahrer Freiheit strebenden und konservativen Elemente Preu⸗ ßens und Deutschlands in ihrem innersten Wesen verletzt haben.

Ein Hinweggehen über diese ernsten Bedenken um des Dran—

es augenblicklicher Schwierigkeiten und Gefahren willen, würde um

6 weniger zu rechtfertigen sein, als es sich nicht allein um die Be— friedigung eines augenblicklichen Bedürfnisses, sondern um die Schaf⸗ fung eines Werkes handelt, welches durch sein eigenes Wesen Dauer verbürgen und die Zukunft Deutschlands sicher stellen soll.

Se. Majestät der , hat sich demnach nicht verhehlen können, daß die Vorbedingungen fehlen, welche allein Ihm eine Annahme der auf Ihn gefallenen Wahl möglich machen konnten; und' in ernster Erwägung der Pflichten, welche Ihm gegen Deutschland und gegen Sein eigenes Land obliegen, so wie der Verantwortlich⸗ keit, welche auf Ihm persönlich dabei ruhen würde, hat Er Sich in Seinem Gewissen nicht für berechtigt halten können, an Sein Land und Volk diejenigen Anforderungen zu machen, welche diese neue Stellung bedingt haben würde, und hat Sich daher mit dem Rath Seines Staats⸗Ministeriums entschlossen, die auf Grund der in Frankfurt beschlossenen Verfassung Ihm dargebotene Kaiserwürde ab⸗— zulehnen.

/ sind nicht die schweren Pflichten, es sind nicht die Opfer, welche dieselbe Ihm auflegen würde, vor denen der König zurück⸗ scheut. Deutschland hat von seinen Fürsten jedes Opfer zu for— dern, außer dem des Rechtes, der Wahrheit und der Treue; ein solches Opfer würde niemals zum Heile des gemeinsamen Vater⸗ landes gereichen. Se. Majestät hegt daher auch das feste Ver⸗ trauen, daß sowohl die National-Versammlung, wie die ganze deutsche Nation die Gesinnung anerkennen werden, aus welcher Sein Entschluß hervorgegangen ist. .

Wie der König i unter den Ersten gewesen ist, aus freier