1849 / 120 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Meine Herren! Ich glaube an jenes schändliche, mit dem Fluche des Vaterlandes c, Verbrechen nicht eher, als bis ein Bajonett an diese Pforten zu klopfen wagt. (Bravo,), se

Herr Vogt: Als der Aufruhr an die Thüren dieses . klopfte, wußte man, daß man die Macht dagegen . 3 hielt. Aber wenn sich heute das Bajonnet zu dieser Thüre herein

streckt, wo haben wir denn die Macht dagegen? Wir hegen kein

Mißtrauen gegen das, was da ist, sondenn gegen das, was lem. 4 wird. 3. noch gehen unsere Anträge gar nicht dahin, 36 Sie Ihre materiellen Vertheidigungsmitte! verstärken, wir wollen diese Versammlung nur vor dem unrühmlichen Tode, vor seiner Abzehrung schützen. Das Märtyrerthnm scheuen wir nicht. Das wäre nur ein Vortheil für unsere Sache, und es zeigte doch end⸗ lich augenscheinlich, wessen die Reaction fähig ist. Allein wenn unsere Versammlung zusammenschwinden sollte, ergriffen von der Demo⸗ ralisation des Rückzuges, dann soll nicht auch noch die Geschäfts ordnung dazu dienen, sie in Unfähigkeit zu versetzen, Es muß die Möglichkeit eingeleitet werden, . im außerordentlichen Falle auch dle außerordentliche Maßregel ergriffen werden könne. Der Strom der Revolution wird sonst an der Paulskirche keinen Felsen finden. Er wird über sie hingehen und davon spü⸗ len die Rechte, wie die Linke. . ;

Das Haus entscheidet sich für den Schluß der Debatte über den behandelten Gegenstand. Nachdem , einer Be⸗ hauptung des Herrn Vogt gegenüber eine Berichtigung gegeben hat aus der wir erfahren daß im Laufe der letzten Tage das Verlangen auf Ansetzung einer außerordentlichen Sitzung an Herrn Simson gestellt ward, und daß er das unter Bezugnahme auf die Vorschriften der Geschäftsordnung verweigerte erfolgt die Ab⸗ stimmung. Beschlossen wird und mit bedeutender Mehrheit:

„Das Präsidium ist ermächtigt, zu jeder Zeit und an jebem rte, den zu erwählen es für zweckmäßig erachtet, Sitzungen der National-Versammlung anzuberaumen.“ (Lebhafter Beifall bei Verkündigung dieses Beschlusses.) Ueber den Zusatz dagegen, daß eine außerordentliche Versammlung auf das Verlangen von 50 Mit- gliedern stattfinden müsse, wird die Zettelabstimmung erforderlich. Der Antrag wird abgelehnt mit 216 gegen 162 Stimmen. Da—⸗ gegen angenommen nach dem Verbesserungs-Antrage von Herrn Zell die Bestimmung, daß eine solche Sitzung anberaumt werden muß auf K von Einhundert Mitgliedern.

Was die Beschlußfähigkeits-Anzahl anlangt, so wird der An⸗ trag Herrn Biedermann's, daß ein Gutachten von einem Ausschusse über diese Reduction eingeholt werde, abgelehnt. Dagegen wird angenommen nach dem Antrage der Herren Goltz und Genossen die Herabsetzung auf 150 anwesende Mitglieder. ö

Der Präsident verkündet, daß noch fünf dringliche Anträge vorliegen, wovon der erste von Herrn Wigard aus Dresden, daß das Reichs Minister ium unverweilte Untersuchung und Verhaftung gegen den Mörder Robert Blum's, den Fürsten Windisch-Grätz, verfüge 2c. Die Dringlichkeit dieses Gegenstandes wird nicht an— erkannt. Der Antrag geht also auf den Ausschußweg.

Dasselbe Schicksal hat ein Antrag von den Herren Schlöffel, Hoffbauer und Genossen. Weil ihm aber die Bringlichkeit ver⸗ sagt wird, ziehen ihn die Antragsteller zurlick. Dem Antrage Herrn Ziegert's auf Mißbilligung der Auflösung der Kammern in Ber— lin und in Hannvver und auf Erlaß eines Aufrufs an das deulsche Volk (durch den Dreißiger-Ausschuß) wird die Dringlichkeit zuer— kannt, desgleichen dem Antrage der Herren Kierulff und Genossen.

Die Anträge werden als zusammenhängende behandelt, und die Abstimmung enischeidet sich für den Kierulffschen, wonach die Reichs⸗ Versammlung beschließt:

1) Der Mißbilligung der von der preußischen und hannoverschen Regierungen angeordneten Auflösung der dortigen Volks⸗ Vertretungen vor dem ganzen deutschen Volke auszusprechen;

2) die Regierungen von Preußen und Hannover aufzufordern, auf das schleunigste neue Wahlen anzuordnen; ö.

3) gegen die noch übrigen gesetzlichen Organe des preußischen und des hannoverschen Staates die Bemerkung auszusprechen, daß sie die Ansicht und den Willen des Volks in der deut⸗ schen Verfassungssache offen, muthig und schleunig den ge— nannten Regierungen kundthun.“

Abgelehnt wird der Ziegertsche Zusatz: auf Erlaß eines Auf⸗ rufs an das deutsche Voll, die Aufforderung zur Vertheidigung der Verfassung u. s. w. enthaltend.

Nur Nr. 1 der für heute bestimmten Tages Ordnung erle⸗ digt sich durch die Einsammlung der Wahlzettel. Die Übrigen Gegenstände (2 bis 8) dagegen gehen auf die morgende Tages⸗ Ordnung über. Dazu der heute von Herrn Fröbel Namens des Dreißiger⸗-Ausschusses erstattete Bericht über die Abberufung von Mitgliedern der Reichs Versammlung durch die Regierungen der Einzelstaaten. .

Oesterreich. Wien, 30. April. (Wanderer.) Dieser

Tage ist eine zwölfpfündige Batterie von hier nach Preßburg ab⸗ gegangen. Angekommen sind hier zwei sechspfündige Batterien von Brünn und drei Batterieen nebst dem 18ten Jäger-Bataillon von Prag. 53 ̃

Nach einer ganz zuverlässigen Nachricht ist Neutra wieder in den Besitz der Kaiserlichen Truppen gelunf,

Reisende, welche am 2bsten Ofen verließen, berichten, daß die Stadt an diesem Tage noch immer von unseren Truppen besetzt und von einer Räumung gar keine Rede war. Von Pesth verlau⸗ tet nur, daß der vorjaͤhrige Magistrat wieder eingesetzt und die Nationalgarde bewaffnet wurde.

Bayern. München, 28. April. Ueber das Befinden des Prinzen Karl wurde heute folgendes Bülletin ausgegeben: Se. Königliche Hoheit Prinz Karl von Bayern haben diese Nacht ruhi⸗ ger als die vorige zugebracht, das Fieber ist in merklicher Ab⸗ nahme. Lr, Hastr eiter. Pr. Graf. ;

Die Münch. Ztg. enthält Felgendes: „Wie wir verneh⸗ men, hat das Königliche SBesammt⸗Staats⸗Ministerium auf einige bei Sr. Majestät dem Könige eingelaufene Adressen, bezüglich der ungesäumten Einberufung des bagerischen, Landtages, mit Rücksich⸗ auf die von der Königlichen Staats- Regierung gegebene Erklä⸗ rung über die deutsche Reichs Verfassung und auf die von den Regierungen der beiden größten deutschen Staaten im gleichen Sinne gegebenen Erklärungen, so wie auf den ohnehin am 15. Mai wieder bevorstehenden Zusammentritt des bayerischen Landta⸗

es, sich dahin zu erklären veranlaßt gesehen, daß kein genügender 8 zur Zurücknahme der Vertagungs⸗Entschließung vorhan⸗ den sei.“ .

Sachsen. Dresden, 30. April. (D. A. Z. Vor dem Beginne der heutigen Sitzung der ersten Kammer sah man die Abgeordneten in kiten Gespräch begriffen , . beisam⸗

emanden unbekannt war. Die Eröffnung der Sitzung 2 g etwas früher als gewöhnlich. Nach der Vollziehung des diesmal überaus zen Protokolls ward sogleich die auf die Tödtung R. Blum's und die Abberufung des gef den von Könneritz bezügliche Landtagsschrift

menstehen, da die a, , stanimer⸗Auflösung

t 718 enehmigt und somit dem Ministerium das zuge dachte Mißtrauens⸗ Cen, noch vor Thorschluß zugestellt. Nachdem der Vortrag 3 Registrande in der herkömmlichen Weise erfolgt war, referirte . Abgeordnete Heubner über die in den Beschlüssen der ersten e. zweiten Kammer wegen des deutschen Verfassungswerkts obschwe 8 den Differenzpunkte, und rieth dei Ausschuß der Kammer * en Beschlüssen der zweiten Kammer allenthalben beizutreten. Abgeord⸗ neter Dufour-Feronce bemerkte hierauf, um seine Abstimmung zu motiviren, daß er sich nicht überzeugt habe, daß jene vom Ausschuß angenommene Uebereinstimmung in den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer statlfände, und daß er der von der ersten Vammer angenemmenen Fassung den Vorzug ertheilen müsse. Die Kammer tritt hierauf gegen 3 Stimmen der Beschlußefassung der jenfeitigen Kammer bei ünd ermöchtigt das Direktorlum zur Ab= fassung der desfallsigen Landtagsschrift. Kaum hatte der Präsident den Hammerschlag gethan, so trat der Regierungs⸗Kommissar Todt in den Saal, um die Kammer . In diesem Augenblick

erhob sich der Präsident Dr. Joseph und brachte der Freiheit und

. 5 eutschlands und der deutschen Reichsverfassung ein Hoch. i en j sämmtliche Abgeordnete von ihren laͤtzen und stimmten wie die Galerieen in das dreifache Hoch ein. Hierauf ergriff der Regierungs-Kommissar Todt das Wort, und nach Ver⸗ lefung des Dekrets vom 28. April d. I, sagte er: „Auf Grund dieses Dekrets erkläre ich die Kammer für aufgelöst und die Siz⸗ zungen dieses Landtags für geschlossen.“ Die Sitzung (die 48te) war sofort beendet. Der Zudrang des Publikums war zu den heutigen Sitzungen außerordentlich groß, und bei dem Fortgehen der Abge⸗ ordneten wurden berg n,, . . außerhalb des Sitzungs⸗ Saales verschiedene Lebehochs gebracht. ; 91 In . . erfolgte der Alt der Auflösung, nach dim auch hier die Landtagsschrift in der Angelegenheit R. Blume s verlesen und genehmigt war, durch denselben Regierungs⸗Kommissar

in derselben Weise, nur daß der Präsident Hensel hier erst nach

der erfolgten Auflösung das Hoch auf den seuverainen Willen des nn , Ee und Freiheit Deutschlands und auf die deutsche Reichs Verfassung ausbrachte. Es war die 5öste Sitzung. Die Gallerieen 6. sch hier noch lebhafter als in der ersten Kammer vernehmen. Die Hochs auf die Volksvertretung und die Demo⸗ kratie wollten hier kein Ende nehmen.

Der D: A. Z. wird aus Dresden vom 30. April geschrieben: Der österreichische Minister⸗Präsident Fürst Schwarzenberg ist hier. Man sagt, er habe gestern einem hiesigen Ministerrathe beigewohnt. Wir versichern aus zuberlässiger Quelle, daß dieses Gerücht durch= aus unbegründet ist.“ .

Württemberg⸗Stuttg art, 27. April. (D. 3.) Auf die Er⸗ klärung des Reichs⸗Kriegsministers, daß ohne Vorwissen und Genehmi⸗ gung der Centralgewalt der Prinz Friedrich den Befehl zum Vorrücken der württembergischen Truppen in Baden an. unsere Granʒe gegeben habe, ist in der Kammer heute ein Antrag Stockmaier's auf, eine Bitte an die, Regierung, sie möge das in den Händen des Prinzen Friedrich befindliche Corps⸗Kommando sogleich (für die Etatsbera⸗ thung war die Exigenz gestrichen worden) aufheben, sofort, ohne nur eine Debatte zu veranlassen, durch bloßes Aufstehen und Sitz n= bleiben angenommen worden. Eben so wurde die, Bitte an die Re⸗= gierung um vellständige Auskunft über die Betheiligung des Prin⸗ zen an der geschehenen Dislocation der Truppen von der Kammer genehmigt, Uebrigens kehren die betreffenden württembergischen Truppen bereits wieder in ihre Quartiere zurück. ;

aden. Karlsruhe, 27. April. (Karlsr. Ztg.) In der heu⸗ ligen * Sitzung ö. zweiten Kammer, unter dem Vorsitze des ersten Vice-Präsidenten Weller, zeigt der Präsident an, daß die erste Kammer den an sie gelangten Gesetz⸗ Entwürfen über Ab—= tösung des Lehenverbandes und über Abänderung einzelner Be= stimmungen des Forstgesetzes, mit einigen Modifieationen, die etzt noch berathen werden müssen, beigetreten sei, Hierauf richtet La⸗ meh folgende, in der letzten Sitzung angekündigte Interpellation

ie Regierung:

ö e n n, gn sei endlich zum Abschlusse des BVersassungs werkes gelangt und habe durch dasselbe den Zeitverhältnissen möglichste Rechnung getragen; man hätte daher erwarten dürfen, daß alle deutschen Regierungen diese Reichsverfassung und die darauf gebaute Oberhaupts= wahl unbedingt anerkennen würden. Letzteres sei aber von ver- schiedenen Seiten und zum Theil setbst von einem Negenten nicht ge— scheben, der zum Oberhaupte erwählt worden; ja sämmtliche deutsche König= reiche hätten protestirt. Baden habe, jedoch die Freude gehabt, daß seine Regierung festhielt und sich, unbedingt anschloß. Die hierher nec, liche uns früher schon an die Neichsgewalt erlassene badische Note sei bekannt. Dagegen habe dieselbe Regierung auch noch unterm 11ten d. M. auf eine Königlich preußische Cirkular . Depesche vont 3ten d. M. eine wei⸗ tere Note erlassen, deren Schlußsatz zu verschiedenen Mißdeutungen Beran—⸗ lassung gegeben. Es werde ihre Offenheit in Zweifel gezogen und ihre frühere unbedingte Anerkennung zu einer bedingungsweisen gemacht. Nicht nur Preußen, sondern auch Württemberg habe dies u thun versucht; auch seien in der National ⸗Versammlung mißbi ig ende Stimmen gegen unsere. Regierung laut. geworden, gegen eine Regie⸗ rung, die schon vor den Märztagen zu den freisinnigsten gehörte. Für die Neichsverfassung einzustehen, beziehungsweise solche unbe⸗

dingt als gültig anzuerkennen, sei eine Lebensfrage der kleineren Staaten,

was Württemberg in jüngster Zeit bewiesen, und wofür sich auch das ba⸗ dische Volk, dn, . und selbst die badische Regierung ausgesprochen habe, indem, wie er glaube, die verdächtige jungste Note der litzten nichts Anterts sei, als eine Antwort auf die preußische Cirknlardepesche vom Zten d. M., welche ganz andere Vorschläge enthalte und von weiteren Bedin- gungen und Vereinbarungen hinsichtlich der Verfassung spreche, auch nur eine Verbindung unter denjenigen deutschen Staaten verlange, deren Regierung freiwillig beitreten würde, welche sonach von ganz anderen Vor aussetzungen, als die Reichs verfassung selbst, n Er glaube daher auch jetzt noch, die badische Regierung habe der National ersammlung gegenüber die Reichsverfassung und die Oberhauptswahl unbedingt an= erkannt; um jedoch sicher zu gehen und die bereits lautgewordenen Mißver⸗ ständnisse zu beseitigen, stelle er an die Negierungs bank hiermit die Frage: ob seine Ansicht die richtige sei, oder welcher Sinn mit dem Schlußsatze der Note vom 11. d. M. verbunden, worden? . Staatsraih v. Stengel: Die Großherzogliche Regierung hat die Neichsverfassung und Oberhauptswahl unbedingt anerkannt. Die se Versassung ist aber, wie ihre Entstehung und ihr Inhalt darthut, sür das gesammte Deutschland gegeben und nur hinsschilich Oesterreichs ein Vorbehalt gmacht, Die Perfassung würde in manchen Punkten, namentlich hinsichllich des Verhälmmisscs, zur Centralgewalt, hinsicht⸗ lich der Stimmenvertheilung und dergl., andere Bestimmungen er- halten haben, wenn sie nicht für das ganze deutsche Reich, sondern nur für eine Verbindung eines Theils der deuischen Staaten gegeben werden wäre. Soll aber nach der Neichsverfassung, wie sie vorliegt, das gesam mee Deut schland (vorbehaltlich besonderer Ver⸗ hältnisse Desterreichs) ein Bundesstaat werden, so setzt dies voraus, daß der Beitritt aller deutschen Staaten erwirkt werde. Der einzelne Staat kann für sich den Bundessiaat nicht ausmachen: es bedarf dazu des Zutritt der anderen, mit denen er zu einem Bundesstagt vereinigt werden soll. Es wird nun Sache der National⸗Versammlung und der Centralgewalt sein, die je- nigen Schritte zu thun, welche den Beilrstt aller Staaten, beziehungsweise den Bundesstaat, wie er beschlossen ist, zu verwirklichen im Stande sind. Die großherzogliche Regierun ö bereit, hierzu mitzuwirken, so wie sie überhaupt im Intereffe ener festen Rechtsordnung und im Inleresse

der Einheit und Macht Deutschlands wünscht und hofft, daß das Wert

mal spricht sie von

möglichst bald zu Stande komme. Die Cirkular-Depesche der Königlich

preußischen Negierung vom 3. April enthält aber neue Vorschläge. Ein-

s ar nnn weiteren Vereinbarungen ö chtlich der Verfassung, und zum Linderen will sie nur eine Verbindung unter denjenigen Sigaten deren Regierungen freiwillig beitreten. In Erwigherung hierauf Allärte bie badische Note vom 41 ien d. M.. daß die Moßhbherzoglicht Negierung die Oberhaupt wahl und die Reichsverfassing, wie sie gegeben sci, anerkenne und die wünscheng-= werthen wesenglichemn Verhesserungen ker jepferen der Zukunft vertraue. Nnr wenn der Bundes stagn, wir er durch die Ralional-Versammlung beschlossen iß, wegen was immer für Hindernissen, nicht durchgeführt werden lönnte, dürfte von den in der preußischen Cirkulardepesche vom Zten v. M. angedeuteten neuen Verhandlungen wegen eines engeren Bündnisses auf anderen Grundlagen die Nede sein. Diese Großherzogliche Regieruug wollte aber auf diesen un verhoff⸗

ten Fall noch gar nicht eingehen, sondern hat sich je nach dem Verlaufe der

Dinge im Schlußsatze der Note vom 11. d. M. weitere Instruction vorbe= halten. Sie mußte dies um so mehr thun, als sie, wenn der von der National versa mmlung beschlossene Bundesstaat aufgegeben und eine andere, kleinere Verbindung eingegangen würde, nur in besonderer Vereinbarung mit den Ständen handeln könnte. Im Uebrigen enthält der erwähnte Vorbehalt, in der Note vom 11. d. M.. leinen Aufschub des badischen Beitritts zum Bundesstaate. Baden ist vielmehr, so⸗ bald der Bundesstaat überhaupt ins Leben tritt, unbedingt dabei, ohne vorher die Erledigung der Verhandlungen mit allen anderen Staaten abzuwarten, und es ist bereit, mitzuwirken, daß der Bundes staat so, wie er von der National-Versammlung beschlossen ist, seinem ganzen Umfange nach so bald als möglich zu Stande komme. Der gedachte Vor=

behalt bezieht sich nur auf den unverhofften Fall, daß, der Beitrittserklä—⸗

rung von Baden und einigen anderen Staaten unerachtet, Lie Neichsver⸗ fassung so, wie sie für das gesammte Deutschland gegeben ist, doch nicht zum Vollzuge gebracht werden könnte, beziehungsweise wieder aufgegeben würde. Ob diese Voraussetzung schon als vorhanden zu beirachten sei, wenn auch nur einzelne wenige Staaten zum Beiritt nicht vermocht werden könnten, wird einerseits von der Bedeutung dieser Staaten für die Gesammtheit und von der noch verbleibenden Ausgleichung der Interessen der verschiedenen Länder des Bundessstaates abhängen, und andereiseits werden, wenn der Fall eintreten sollte darüber die weiteren Beschlüsse der National -Versammlung, die ihrem Werke eine bundessstaat= liche Verbindung von ganz Deutschland zu Grunde legte, abzuwarten sein. Es ist daher nicht thunlich, für diesen unverhofften Fail, der unter den verschiedenartigsten Voraussetzungen eintreten könnte, wegen Rückgin⸗· gigkeit des begonnenen Werkes, und wegen dessen, was dann zu thun sei, schon jezt bestimmte Erklärungen zu geben oder Instructionen zu er theilen. 66 ; ;

Häusser; Eines müsse er wiederholt und dringend aus sprechen, daß nämlich von Lösung der obschwebenden Frage Alles, selbst der Fortbestand der Dynastieen abhänge, 26 jLetzt wieder Lyngstische Ideen aufzu⸗ tauchen scheinen. Das Bestreben nach Einheit habe in Deutschland zu tief. gewurzelt, als daß dasselbe durch diplomatische Manöver wie= der beschwichtigt werden könnte. Diese Einheit werde und müsse zu Stande kommen; nur frage es sich noch, auf welche Weise. Eine Ani: wort, wie sie von Seiten der Regierungsbanf erfolgte, habe er gehefft nur sei bei ihm der Zweifel enistanden, ob die Schlußworte in der Note vom 11jen d. M. so auszulegen, daß die Zustimmung der Ne⸗ gierung zur Reichsverfassung von einer allgemeinen Durch führung der leßteren abhängig geniachl werden wolle, oder ob Baden gleich netzt zu⸗ gestimmt, ohne jene allgemeine Durchführung abzuwarten. Wäre Ersteres der Fall, so würde man sich in einem Zirkel bewegen. Habe sich aber letz⸗ teren Falles ein Cryslallisationẽ punkt, wie er, ihn nennen wolle, gebildet, und sei die Erwartung ausgesprochen, daß die anderen deutschen Staaten ebenfalls beitreten werden, so habe derselbe ganz sicherlich so viele Anzie⸗ hungskraft, daß weder Bayern, noch Sachsen oder Hannover den moralischen Muh besäßen, zu widerstehen. Um daher auch über diesen Zweifel in das Neine zu kommen, stelle er den Antrag die Erklärung der Regierung in die . zu verweisen, al zu berathen und darüber durch eine

imission Bericht erstatten zu lassen. . ;

53 . n, , Bemerkungen äußert Geheimer-Rath Nebe⸗ nipuns: „Indem die Großherzogliche Negierung die aus den Verhandlungen der National Versammlung hervorgegangene Reichs-Perfassung und Wahl des Oberhauptes beistimmend anerkannte und wünschenswerthe wesentliche Verbesserungen der Verfassung der Zukunft vertraute, wonach alle, Prin= zipienfragen bei Seite liegen blieben, konnte sie im Uebrigen nur wünschen, daß von keiner Seite sich Anstände gegen die gleichbaldige Verwinlichung der Reichs⸗Verfassung erheben oder, wenn sich solche erheben, sie in ver= söhnlichem Sinns sogleich erledigt werden. Aber in ihrer Macht lag diese Verwirklichung nicht; sie konnte, wie Ihnen, bereits bemerkt worden, weder allein, noch in Verbindung mit einem Theile aller deutschen Staaten außer Oesterreich den Bundesstaat büden, für den die Reichs ver fassung gelten soll, Sie hatte die Nichtverwirklichung als eine beklagens werthe Thatsache hinzunehmen. Nut unter Voraussetzung dieser Eventug— lität konnte von der Bildung eines Bundesstagtes die Nede sein, der nicht alle deutschen Länder außer Oesterreich, sondern uur einen Theil derselben

umfaßte, und dessen Verfassung oder Formen, wie die Königl. preußische Note

anerkennt und es in der Natur der Sache liegt, wesentlich davon abhängen müßte, wie viel und welche Staaten sich demselben anschließen würden. Hier- über also wollte die Großherzogliche Regierung in ihrer Erwiederung. der K. preußischen Note, welche die Aufforderung hierzu enthielt, in nähere Verhandlungen vor der Hand nicht eingehen, weil sie das Eintreten der Voraussetzung, worauf jene Aufforderung beruhte, nicht annehmen zu dür⸗ fen glaubte. Nicht in Beziehung auf die deutsche Neichsverfassung, nicht in Beziehung auf den deutschen Bundesstaat, den alle deutschen Lande außer Oesterreich und vorbehaltlich der Bundesverhältnisse mit, demselben, bilden sollen, steht hier ein Vorbehalt, sondern lediglich in é n ö. einen Fall, in welchem die unbedingte Zustimmung der badischen Re— gierung, ohne irgend eine von ihr gegebene Veranlassung, . halb wirkunge los bleiben würde, weil das, dem sie beigestimmt, nich i Existenz känit. Dieser Vorbehalt schwächte nicht, sondern verstärkte e ihre zustimmende Erklärung.“ Me hal gegen eine Ve weisung in die ; . theilungen zur Berathung dieser hochwicht gen Frage nichts n n in uunterstuͤtzs daher in einem längeren Vortrage Häusser's Antrag, g aubt lie doch, die Erklärung der Negierung enthalte Alles, was man von ihr ver— langen könne, indem das Weitere auszuführen g,, . lung sei. Geh. Rith Nebenius: „TLbgleich in freundlicher We ö und nur sehr leise in Beziehung quf den Vorbehalt ein Tade ausgesprochn wurde, so möchte ich denselben doch nichk nur einige Tage auf der Regiernng haften lassen. Meine Herren, elne Regierung muß ge— rade, wenn sie offen und ehrlich ist, die Dinge fest ins Auge fassen. So un= gern wir uns auch den Fall denken, daß, was wir Alle wollen, nicht ver⸗ wirklicht werde, so ist dies doch eine Möglichkeit. Für so beklagen werth wir diesen Fall halten mögen, so müssen wir doch darauf, daß er un, ten könne, gefaßt sein. Bas Interesse des Landes erfordert deshalb nich nur den Vorbehalt zu machen, sondern die Erklärung, die er enthielt, war zugleich ein Gebot der Schicklichleit, da wir auf eine trhasten⸗ Aufforderung eine Antwort schuldig waren. Hätten wir bei der Natjonalversammlung . Erklärung abzugeben gehabt, das, meine Herren, bitte ich wohl zu 2 gen, so wäre ein solcher Vorbehalt nicht zu machen gewesen; es , . seibst verstanden, daß, wenn das Werk, dem wir zugestimmt, J. un festen Bestand gewinne und etwas Anderes gesucht wurde, unsere Bei ö. mung von ab zerfallen wäre. Wir hätten in einer Erklärung *. * National Versammlung den fraglichen Vorbehalt nicht zu . g * weil wir dort der Voraussetzung der Eventualität, auf die 9 ö ff⸗ zog. nicht begegnet wären, und leinen Aniaß gehabt, es e , , g . gemessen gefunden haben würden, jene Eventualität in irgen

zu berühren.“ ) ; ĩ üg ange⸗ . s Antrag einstimmig ang n ,, , eg e lun auf morgen

a und vom Prästdenten die Beri ; ahn r woran ni die öffentliche Sitzung in eine geheime ver wandelt. .

i il

d bei Rhein. Darm sta dt, 27. April. (S r we ; 8 von den Abgeordneten 2 , , ,, n ,,. . itz, Mohr, Hillebrand un

ch ner , ö . zweiten Kammer gestellt worden: „Die

Kammer wolle () der zweiten Kammer, dem Volke in Württemberg und insbesondere der & rgerwehr der Residenzstadt Anerkennung und Dank aussprechen für ihre würdige fesie Haltung, für ihr entschie⸗ denes Handeln gegenüber den Angriffen auf die durch den gesetz⸗ lichen Ausdruck des n, . Volkswillens geschaffene Reichs⸗ ammern und das Volk aller Einzelstaaten

auffordern, unter gleichen Verhältnissen, in gleich würdiger und kräftiger Weise die Ehre der deulschen Nation und das Pallabtum . Freiheit zu wahren.“ von Steinherr wollte alsbaldige erathung dieses Antrages, und der Präsident wollte, da die Kam⸗ mer damit übereinzustimmen schien, ihn zur Berathung aussetzen, als von Gün derode Einsprache dagegen erhob und ihn gemäß der Geschäftsordnung an einen Ausschuß verwiesen verlangte. Die⸗ ses geschah auch. ch wird der Ausschuß bis morgen darüber be⸗

Verfassung; 2) die

richten und alsbaldige Berathung und eschlußnahme stattfin den.

Darm stadt, 28. April. (Darm st, Ztg.) In der heuti⸗ en Sitzung unserer zweiten Kammer beschäftigte sich dieselbe haupt⸗ e ln. mit dem Antrage der Abgeordneten von Steinherr und Genossen, das Verhalten der zweiten Kammer und des Volkes in

Württemberg, bezüglich der deutschen Reichs verfassung betreffend.

Abgeordneter Buff motivirt kurz, aus welchen Gründen der Ausschuß einige wenige Abänderungen in dem ursprünglichen Antrage der Abgeord= neten von Steinherr und Genossen vorgenommen habe; die vorzugsweise Erwähnung der Bürgerwehr der Nesidenz sei im ersten Theil weggelassen worden, weil überhaupt die Haltung des Volls eine ausgezeichnete grwesen sei, und die „Aufferderung“ an die Kammern und dag Polk aller Einzel⸗ staaten im zweiten Theile fei, um Mißverständnisse zu vermeiden, mit Lem Aussprechen der festen Erwartung vertauscht worden. Präsident Hesse in den Gegenstand, wenn Niemand gegen dessen ,, . Einwand

ñ n herr molivirt den Antrag; den zweiten Theil erklärt er als Gebot der absoluten Noth⸗ wendigkeit; die Zeit der Vereinbarung sei vorüber; es müsse sich ent⸗ scheiden, ob wir Unterm Scepter der Vernunft einer glorreichen Zukunft entgegengehen oder zerrissen Unter der Gewalt von Gottes Gnaden noch weiter verharren sollen. Redner blickt auf die „Anmaßung Oesterreichs“, den „Widerstand Baverns, Hannovers, Sachseng“, das eben Vorbeige⸗ gangene in Württemberg; es sei fein Zweifel mehr, daß die That an die Stelle des Wortes treten müsse; an der Kraft der Nation werde jeder Widerstand zerschellen. Er fordert auf, dem Antrage einstimmig beizustimmen und wie die württembergische Bürgerwehr zu handeln.

Abg. Glaubrech hält auch dafür, daß der Moment gekommen sei, nicht zum Reden, soudern zum Handeln. Als Welcker vor zwei Monaten gesagt, das Vaterland sei in Gefahr, habe man mit Recht gegen ihn ein gewendet; es sei nicht der Fall, blos das Erbkaiserthum sei in Gefahr ge⸗ wesen. Jetzt sei aber jenes der Fall. Jetzt ertöne nicht vom Volte, son⸗= dern von den Regierungen aus der Ruf des Widerspruchs. Er, Redner, sei gegen das Erbfaiserthnum gewesen, aber er sei für unbedingte Anerten⸗ nung der Beschlüsse der deutschen National-Versammlung. Redner blickt nach dem, was von Berlin aus geschchen; von den 28 beigefretenen Regicrungen

; ; ; . habe zwar endlich seinen Zutrüt erklärt, Paber nachdem er zwei Tage vorher sich dahin ausgesprochen, daß ein Nachgeben in Folge Zwangs ihn nicht binde; blickt dann nach Bayern, nach Preußen u. s. w. Der Ausschuß beantrage heute eine

erhebe, zur Berathung aus. Abgeorknrter von Ste

habe eine sich eine Hinterthilr geöffnet; der König von

Erklärung, welcher dir Spitze abgebrochen worden, wie neulich dem Antrag

des Abg. Lehne wegen Beeidigung des Militairs und der Beamten auf die Neichsverfassung, und werbe nichis helfen. Man müsse einen Schritt wei⸗ ter gehen. Vom energischen Verfahren der National ⸗Versammlung här ge ab, ob wir ein Inglebenireten der Neichsverfassung zu erwarten hätten, pder ob alle Hoffnungen bloßer Schaum gewesen. Es gelte da nicht ein Abwarten, bis das Militair, was jetzt in Frankfurt a. M' zum Schutz der Centralregierung und der National-Versammiinng sich befinde, eines schönen Morgens vor der Paulskirche stehe, um die Miglieder der National ⸗Ver⸗ sammlung nicht niehr in dieselbe hineinzulaffen.' Die von der National⸗ Versammlung vorgestern gefaßten Beschlüsse seien zu schwach gewesen. Redner stellt hierauf den unten mit 3, a und b bezeichneten Antrag. Abg. Elwert stellt einen Antrag in Bezug auf die württembergischen Minister. (Daselbst unter 2.) Abgeordneter Reh erklärt, im Wefentlichen mit Glaubrech's Antrag übereinzustimmen, berichtigt aber mehrere von Glaubrech behauptete Thatsachen, die angeblichen Misslonen von Beckerath und von Natovitz nach Berlin betreffend; er würde für Glaubrech's Antrag sich er⸗ klären, wenn dieser zuerst angegeben hätte, was die „dringenden und energischen Maßregeln“ seien, welchs er von der Nanñonal · Ver⸗ sammlung alsbald verlange. Er, Redner, habe immer die Auf- . der National- Versammlung nicht blos dal in verstanden, die

eichs verfassung abzufassen, sondern sie ins Leben zu führen. Seiner

Meinung nach hätte die National ⸗Versammlung in neuer Zeit nichts be⸗ schließen, sondern vorerst noch die Ereignisse abwarten sollen, um dem Tadel, als seien die gefaßten Beschlüsse zu schwach, zu entgehen. Redner giebt sein Bedenken zu erkennen, jetzt noch einmal ciwas zu beschließen, was neulich schon gelegentlich des Lehneschen Antrages (die hessischen Truppen der Censtalgewalk zur Aufrechthaltung der Reichs verfassung zur Verfü— hung zu stellen) im Wesentlichen beschlossen worden; zugleich stoße die

eichsverfassung bei uns auf keine Schwierigkeiten; Regierung und Volk stünden 6 zusammen. Abgeordneter Schenck erllärt sich gegen Glaubrech's Antrag, als nach der Geschäftsordnung hierher nicht gehörig; Glaubrech möge des falls besonderen Antra stellen. Abgeordneter Mohr wünscht, daß sein Freund Steinherr in Bezug auf Preußen eine Lücke in seinem Vortrag ausfülle; berichtigt einige Aeußerungen Reh's hinsichtlich Beckerathis und Rtadowiß's; hat nicht? dagegen, daß Glaub⸗ rechs Antrag an den Ausschuß verwiesen werde, giebt aber zu bedenken, daß, nachdem die Nationaversammlun „in einem Anfall papiernen Muthes“ beschlossen habe, die he en sassin mit Gut und Blut auf— recht zu erhalten, man einen Ausschuß von 30 Mitgliedern erwählte, um zur Ansführung der Reichsverfassung Vorschläge ju machen. In diesem Ausschusfe selen Aniräge von Seilen der Linken gestellt worden, welche, einigermaßen energisch' gewesen, aber man habe? Abwarten! beᷣ shlasseng bas da zu hafen seil Mtgeörbneter Kail s g. ist i ez ar.

brech's Antrag; d. h. flir eing anregende Adresse an die Nationalver—=

sammlung; wenn aber die Nationalversammlung wieder auf ihren

dokiringiren Stühlen siäß“ und gar . nichts; in n g, nl, gar nichts thue, so thue das nichts; sie für die formelle Zulãssigkeit des Antrages Glaubrech's, wird aber 'da⸗ gegen stimmen, weil er glaube, daß die National- Versammlung Ver⸗ trauen verdiene, was er hierdurch ausspreche. Präsident Hesse bemerkt, baß er mit Krug hinsichtiich der formellen Unzulässigktit des Glaub— rechschen Antrags einverstanden sei; was ihm aber, nachdem er unter⸗ stüht worden, übrig bleibe, als darüber abstimmen zu lassen? Abgeordn. vso n Steinh ent erläutert gegen Mohr's vorherige Bemerkung, wo⸗ 1 er hteußen nicht genannt habe, weil er zee Lnoch' nsch durchaus 9. renilirend betrachte. Abg. Gau brech spricht in gereiztem Tone sein . über das von Schench gegen seinen Antrag erhobene formelle 3 en aus nnd sucht dessen Unsiatthastigteit nachzuzeigen; sodann 6. ! . an, daß Reh in Verhältnissen zu Herrn v. Beckerath und Herrn 3 adowitz stehe und also am besten wisse, was sie wollten. Hätte er, . ner, wie Neh verlangt, „die dringenden und energischen Maßregeln,“ iche die Staniong! - Bersammlung ergreifen möge, angegeben, fo wäre wahrscheinlich Reh der Erste gewesen, der ihm gesagt hätte, es ent⸗ halte daz elne Anmaßung, und damit würde er weniger linrecht gehabt dann als mit jenem BVedenlen. Er, Redner, habe vollkommen recht fan, daß er die Maßregein der Ralional⸗Verfammlung überlassen. n fragt, ob Reh nicht wisse, was die win siembergifhhe Kammer gi ö in Bezug auf eine ewa zu ernennend; provisorische erung, und ob die National 2 nicht das Recht e ach eine provisorische Regierung niederzusetzen und das 2 erden, sich um sie zu schaaren? Gegen Mohr bemeih nicht anzunehmen sesl, daß die Achtzig von der Rechten,

welche versprochen hätten, für die Verfassung auf die Barrifaten zu

steigen, dies Vers ö ; .

prechen halten würden? Und ob nicht die Erklärungen

karl en , Einfluß haben sollten auf die Beschlüsse der 6

been Gian a er immun Abgeordneter voi Riede fel erklärt sic s Antrag, weil die National- Versammlung vollkommenes

Vertrauen verdiene und es ungeeignet sei, ihrem eordneter Hillebrand empfieh Antrages; er spricht von d tembergischen Volkes und wünscht, daß „zu spät“ seine Anwendung finde. geordneter Cretz schmar ebenfalls; er v

Thun durch Anträge vor⸗ lt die einstimmige Annahme em r,, 31 ür d schen Verhältnisse kein ist für Glaubrech's Antrag. erlangt dabei die Initiative seisens

Die Abstimmung lautet: „l) Will die Ka der Abg. von Steinherr und Geno Reichsverfassung in dem Königr von ihrem Ausschuß vo 17 Die zweite Kar thums Hessen spricht dem württember tretern ihre Anerkennu feste Haltung, griffen auf die dur Volkswillens wartung aus, daß unter gleichen Ver die Ehre der deu zu wahren wissen werden; Ausschusses bei,

des Ausschuß⸗ . ür die deu

immer dem Antrag führung der deutschen berg betreffend, in der ssung, dahin lautend, Folge sandstände des Großherzog⸗ gischen Volk und seinen Ver⸗ Dank aus für ihre würdige, Handeln gegenüber den An—= n Ausdruck des souverainen 2 sie spricht die feste Er⸗ Volk aller Einzelstaaten er und kräftiger Weise alladium ihrer Freiheit dem weiteren Antrag ihres auftragen, dem Präsidenten hrem Beschlusse „2) Erklärt sich

ssen, die Durch eich Württembe

eschlagenen Fa ammer der La

ng und ihren für ihr entschiedenes ch den gesetzliche geschaffene Reichs verfassu die Kammern und das n in gleich würdi ation und das

und tritt sie ihren Präsidenten zu be der württembergischen Ständekammtr v Kenntniß zu geben?“ die Kammer mit dem

on diesem i mit allen Stimmen bejaht.

Antrage des Abg. Elwert einverstanden, die die in der Adresse dem württembergischen Volke und u erkennen gegeben wird, in gleicher Weise auch n Ministerium gegenüber auszusprechen?“ mit „3) Will die Kammer na ssion niedersetzen zum Entwurfe al-Versammlung in Frankfurt wo⸗ a) der National⸗Versammlung dle Bitte aus⸗ Zuwarten die dringenden und energischen che zur schleunigsten Vollziehung und beschlossenen Reichs -Verfassung und derstandes gegen dieselbe, von welcher Seite in der gegenwärtigen Gefahr des Vater ational⸗Versammlung ferner die rkten Maßregeln

Anerkennung,

seinen Vertrete dem württembergi allen Stimmen bejaht. des Abg. Glaubrech eine Kommi einer Adresse an die deutsche Nation durch die Kammer

spricht, ohne länger Maßregeln zu ergreifen, wel Durchführung der endgültig

zur Brechung jedes Wi er auch kommen möge landes nothwendig sind Versicherung ausspricht, auf die festeste und unbe des hessischen Volkes mit 19 gegen 16 Stimmen. dritte Frage verneinen, Vehlen, Mohr, esel, Volhard, Krug,

ihre Abstimmungen m

ch dem Antrage

daß sie bei allen vorbeme gteste Unterstützung dieser Kammer und Zuversicht rechnen könne?“ verneint mit geordneten, welche diese ie Abgeordneten Schenck, Hardy, Grode, von Ried Gölzenleuchter und Andere, aus, otivirten, allerdings sich

Unter den Ab befinden sich d von Willich, von Löw, r insofern sie sehr entgegengesetzten

Schleswig⸗

Holstein. Schleswig, 28. April. (A. M.) Der General von

Bonin hat (wie bereits erw folgenden Tagesbefehl erlassen: „Wir der Schlacht von Schleswig einen fol ßten Theil vereinigte dani ude überblicke ich das pfes, und ich folg den Herren Befehlshabern, Soldaten der Armee meine Hingebung, die Ausdauer und die T es uns möglich geworden ist, den Si so bedeutend überlegenen Feind dessen Muth auch von uns a Möge die Armee fortfahren, üben; mit Zuversich nissen entgegensehen, und das Vaterlan solche Armee hin

ähnt) am 24. April haben gestern am Jahrestage genreichen Sieg über die zum Mit Stolz und blutigen Kam⸗

sche Armee erfochten.

glänzeude Resultat dieses Drange meines Herzens, wenn ich sämmtlichen Herren Offizleren und allen gen Dank ausspreche für die sapferkeit, durch welche allein eg über einen an Anzahl uns „der gut geführt worden ist und nerkannt werden mu

e nur dem

n aufrichti

ß, zu erringen. sten kriegerischen Tugenden zu allen ferneren Kriegsereig⸗= d wird mit Stolz auf eine

t werden wir dann

licken können. (gez.) von Bon in.“

(Alt. Merk.) Heute Morgen gerückt und in verschiedenen Röch= eneral von Prittwitz erschien in der ärts der Stadt in oder bei ruppen und rich reußen ziehen in Jütland ein! selbst ist dazu der Befeh leswig⸗Holsteiner, geschont werden; sie so fern sie dieselbe nicht aufzu

Hadersleben, 29. April. sind die Preußen von hier aus tungen weiter nördlich gezogen. G Mitte seiner Offiziere vor den der sogenannten Anlage versammelten T Worte an sie: „Die P ät dem Köni ät wollen, da ner geschlagen, möglichst Stellung verdrängt wer wünschen, aber geschont Der General von Pritt verlegt. Unmittelbar nach den mit von der Tann an der nichts Neues mitzutheilen, Kolding stationirt ist; das H ern Abend noch in Wonsild.

tete folgende

leingetroffen. die sich wie Män— llen nicht aus

witz hat sein Hauptquartier nach Jütland Preußen ogen die Bayern, Aus Jütland ist st jetzt wieder in

Abmarsche der Spitze, wieder als daß die Feldpo auptquartier des Generals von Bo

usland. 29. April. graphische Depeschen: rgens 5 Uhr. mittags 35 Uhr:

Der Contre⸗Adm Die Escadrill

Frankreich. Paris, tlicht heute folgende tele aus Toulon, 28. April, Mo an demselben Tage, Nach April, Mittags 11 Uhr. Marineminister. warf gestern um 10 Uhr vor war diese Stadt von 1800 Mar Besetzung fand mi Schwertstreich statt geschifft, und

Der Moniteur ver— Erste Depesche In Paris eingetroffen „Civitavecchia, 26. iral Trehouart an den nem Befehl steht,

igeg gespröchen. (Heiteres) Abgcortn. Krug ist Um Mitta

e, welche unter mei Civitavecchia Anker rpeditionstruppen besetzt. Diese r städtischen Behörden und ohne wurden die übrigen Truppen aus—= 1 die Ausschiffung des Materials 28. April, 2 Uhr.

t Einwilligung de

ich betreibe so eber Zweite Depesche aus getroffen an demselb e ech ig, 25. April.

Wir sind Herren

Marseille en Tage, Nachmittags Der General Oudinot von Civitavec haben keinen ationalgarde haben uns sten Ereignisse in Rom, urnal des Debats:

„Civitav Kriegsminister. Die Behörden wohner und N Ueber die neue richtet das Jo Abreise des Herrn Manzoni,

schen Regierung zu Rom, na zu kontrahirende Anleihe. ständniß mit der Regierung die Medaillensammlung der berü um diese kostbaren G Unterpfand einer Anleihe dort

nischen Constituante vom 17. Apri durch die dazu niedergesetzte K der Constitution vorgelegt.

Die National⸗-Versanmmktung w ne direkte Wahlen erwählt, wo Außer der

chia ohne Schwert⸗ derstand geleistet.

mit Beifall Toscana und „Wir kündi des Finan ch London

empfangen.“ Sicilien be⸗ gten letzthin die zministers der republikani⸗ Der Vorwand dazu t, der Minister eltensten Manu⸗ hmten Bibliothek des egenstände

Man sagt j

ripte und die mitgenommen, zu verkaufen oder als In der Sitzung der rön Deputirte Agostini den ausgearbeiteten der Haupt⸗Inha Jahre durch allgemei tirter auf 30,600 Gewalt übt diese

zu London

Folgendes ist ird auf drei bei ein Depu⸗ gesetzgebenden

Einwohner kommt. t des Friedens und des q

Versammlung das Rech

Krieges, so wie das Recht, Verträge zu schließen, aus. Sie kann im Noth falle die Diktatur dekretiren und einen Diktator ernennen. Die Exekutivgewalt ist 2 Konsuln anvertraut, welche die allgemeine Verwal⸗ tung zu leiten und für die Vertheidigung der Republik ju sorgen haben. Die Konsuln werden auf 3 Jahre durch allgememes Irn rh erwählt. Sie müssen wenigstens 100, 0900 Stimmen für sich haben. Sollte Niemand so viel Ssimmen erhalten, so wählt die National- Versammlung einen der Kandidaten. Ein Tribunat, welches aus 12 Mitgliedern besteht, soll die Konsuln überwachen und nöthigen⸗ falls die Interessen des Volkes schützen. Die Tribunen werden durch das allgemeine Stimmrecht auf 5 Jahre gewählt. Im Fall ei⸗ ner Diktatur behalten sie ihre Macht und haben das Recht, zu er⸗ klären, daß der Augenblick gekommen fei, in welchem die Fortdauer der Diktatur nicht mehr nöthig sei. Die Tribunen wachen außer⸗ dem über die Zusammenberufung der Wahlversammlungen und über die Aufrechterhaltung der Constitution. Es wird ein Staatsrath on 15 Mitgliedern gebildet, welche durch die Versammlung auf Vorschlag des Tribunats in dreifacher Liste ernannt werden. Die Richter und anderen Magistratspersonen werden durch die Konsuln auf Vorschlag des Staatsrathes ernannt und sind unabsetzbar. Die Generale werden durch die Versammlung ernannt auf Vorschlag der Konsuln. Die Constisution kann ein Jahr nach der Promulgation auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der National⸗Versammlung und nach drei Berathungen, die 6 Monate auseinander liegen, also eigentlich 2 Jahr nach der Promulga⸗ lion, revidirt werden. Das römische Triumvirat hat dekretirt, 16 die National⸗Armee auf 15 50, 0600 Mann gebracht werden soll. Der General Avezzana, der Chef der genuesischen Revolte, hat sich ,,, nach Rom geflüchtet. Er ist dort zum Kriegs- und Marine⸗Minister ernannt. Man kündigt an, Livorno sei unter⸗ worfen. Wir hören zugleich, daß die livornesischen Bataillone, dle Son Pistoja kamen, entwaffnet seien. Ihre Anführer sind nach Florenz geführt. Die Ordnung und der Frieden wären so in ganz Toscana wiederhergestellt. In der Gazerte de Gane vom 23sten liest man hingegen: Ein von Livorno gestern Abend hier einge⸗ troffenes Schiff bringt die Nachricht, daß die Stadt noch ganz im früheren Zustande sel. Die Anticonstitutionellen sollen das Volk noch beherrschen. Die Thore der Stadt waren verschlossen, aber da der Handel litt und die Arbeit fehlte, mußte man sie wieder öffnen. Die pro= visorische Aegierung von Livorno beschloß, sich um jeden Preis zu ver⸗ theidigen. Der General der Bürgergarde, den man in Verdacht hatte, daß er mit den Constitutioneéllen im Einverständniß stehe, ist festgenommen, Die Constitutionellen umgaben Livorno, ohne es jedoch bis jetzt angegriffen zu haben.“ Wenn man dem Inde⸗ pendant glauben darf, so hat ein Brief des venetianischen Ge—

sandten zu Paris angekündigt, daß die französische Regierung dem

österreichischen Kabinette mehrere Noten gesandt habe, um die Auf⸗ hebung der Feindseligkeiten gegen Venedig zu erlangen. Zugleich sell Frankreich mit England einverstanden sein, diplomatische Ver⸗ handlungen zu Gunsten Venedigs anzuknüpfen. Eine Korrespon⸗ denz aus Neapel vom 18. April bringt die Nachricht, daß, als kaum die Einnahme von Catanea zu Palermo bekannt geworden sei, ein Schrecken alle Gemüther ergriffen habe. Die Kammer der Pairs hat deshalb n und die Kammer der Deputirten mit 60 gegen 30 Stimmen beschlossen, sich der wohlwollenden Inter— vention des Admirals Baudin zu unterwerfen,. Es war natürlich, daß sich das Ministerium Butera sogleich zurückzog, um einem ge— mäßigteren Kabinet Platz zu machen?“ Die Gazette Piemon⸗ taise!e vom 23. April veröffentlicht ein Dekret, durch welches der König Victor Emanuel volle Amnestie für alle politischen Verbre⸗= chen, die vor dem 20. April begangen sind, bewilligt.

Die Volksmassen auf den mittleren Böulevarbs um die Porte St. Denis waren gestern Abend zwar noch überaus zahlreich, aber bei Weitem weniger aufgeregt und stürmisch, als vorgestern. Bei dem ersten Trommelschlage um 95 Uhr zerstreuten sich die Arbeiter in der Richtung des Temple, und die unübersehbare Menge von Spaziergängern und Neugierigen längs der Geländer am Boule⸗— vard des Bonnes Nouvelles floh eiligst vor den heranrückenden Stadtsergeanten. Die Gazette des Tribumaux berichtet hier⸗ über:; „Um 6 Uhr war die Porte St. Denis nebst Umgegend wie⸗ der sehr stark besucht. Einige Gamins riefen Es lebe Barbäs! Es lebe die demolratisch-soziale Republik! Viele Läden schlossen sich wieder, was für die Besitzer derselben um so empfindlicher war, als der Sonnabend Abend gerade der ergiebigste Verkaufs⸗Moment für sie ist. Um 97 Uhr erschien die bewäffneke Macht auf dem Platze; das Attroupements - Gesetz wurde verlesen. Schon beim ersten Trommelwirbel eilten die Massen in der“ Richtung der Bastille aus einander; die Zuschauer flohen dagegen in der Richtung des Boulevard Des Bonnes Nouvelles, Boulevard Poissoni‚re u. s. w. Verhaftet wurden nur einige Volksredner, welche gegen das Dazwischentreten von Polizeimännern bei Wahl— Versammkungen sprachen. Unter den Verhafteten befinden sich zwei, welche einige Wichtigkeit haben, nämlich der Neger⸗Deputirte Louisy (von den Antillenj und ein Mann aus dem Volke, in dessen Pfei⸗ fenspitze ein Dolch von 20 Centimeter Länge steckte. Diese rasche Beseitigung der Volkshaufen, welche vorgestern einen so drohenden Charakter verriethen, ist dem energischen Einschreiten der Behörden zuzuschreiben, welche schon um Mittag, namentlich in den Fau— böurgs, das Attroupementsgesetz anschlagen ließ.“ Das Sid ele dagegen behauptet, daß hauptsächlich dem Erscheinen von Abgeord—⸗ neten des sozialistischen EComité's auf dem Platze, wo dieselben um 6 Uhr dem Volke einen Beschluß desselben vorgelesen, wonach keine Emeute stattfinden dürfe und das Volk nach Hause gehen solle, die Verhütung jedes Konflikts zuzuschreiben sei. Die ses Comité hat heute eine Erklärung veröffentlicht, worin es sagt, es habe nach einer Berathung von drei Tagen gestern um 4 Uhr Nachmittags beschlossen, daß grundsätzlich die Aufsicht eines Polizel⸗ Kommissarins bei Wahl-Versammlungen weder geduldet werden könne, noch dürfe; es werde ferner über den besten Weg berathen, welcher einzuschlagen wäre, um die Grundlage des republikanischen Rechts, das freie Stimmrecht, unberührt zu bewahren. Das Es— mitéè habe den festen Willen, sich auf dem Boden der Verfassung zu vertheidigen; es beschwört das Volk, von der Straße wegzu⸗ gehen, wohin seine Feinde es lockten; denen, welche (inen 23. Juni wünschten, wolle man mit einem 29. Januar antworten. Sas gte, 43ste, aste und 74ste Linien-Regiment sind aus Paris entfernt und durch das Zte, 14te, 30ste und 12ste Linien-Regiment ersetzt worden. Die Revolution meint, die abziehenden Regimenter hätten schon die Taufe des Sozialismus erhalten, und die Bekeh⸗ rung der neu angekommenen würde nicht lange auf sich warten lassen. Heute war übrigens Paris vollkommen ruhig.

Großbritanien und Irland. London, 28. April. Vor der dritten Verlesung der Bill über Abänderung der Schiff⸗ fahrtsgesetze im Unterhause versuchte die Opposition nochmals, diese Maßregel zu verriteln, indem Herr Herries den Antrag stellte, daß die Verlesung erst in sechs Monaten erfolgen solle. Zur Unter⸗ stützung seines Antrages brachte er die bekannten Argumente der Schutzpartei vor; er halte die Bill für ein gefährliches Experiment, welches durchaus zwecklos und ungerechtfertigt sei. Herr Robinson