Guvernements, wollte man ihnen Thätigkeit und guten. Willen absprechen. In Toscong und im Königreiche Keapef ist viel Verstendiges und Aner= lennenswerthts geschehen, wenn man auch in beiden Staaten einen wesent- lichen Punkt, die Konscquenz im Handeln auf bestimmter Grundlagt und nach festem System, zu sehr außer Acht ließ. Wenn von dem als Ziel Vorschwebenden Vieles unerreicht blieb, Anderes selbst ins Gegentheil um- schlug, so lag die Schuld häufig mehr an den Personen, als an den Din gen, und so wird's bleiben bis eine wirkliche moralische Regeneration statt findet: so lange dies nicht der Fall, wird der Wechsel politischer Institu= tionen und Formen die Uebelstände eher mehren statt sie zu vermindern. Im Herzogthum Parma war nach dem Tode des Grafen Neipperg Man ches wieder rückgängig geworden; in dem kleinen Lucta ließ eine übermä⸗= ßig komplizirte und zahlreiche Administration nebst der Finanzverltgenheit die öffentlichen Dinge auf keinen grünen Zweig kommen; Modena stand unter starrem Absolutismus, welcher selbst die nothwendigsten Konzessionen verweigerte und doch nicht ohne Unterstützung im Innern blieb; der Kir- chenstaat krankte zu sehr an den durch Rebellionen herbeigeführten Uebeln, fremde Truppen, verwirrte Finanzen, Reackion und immer wiederholte Anreizung zum Ausstand, als daß die bessere Seite der Lambruschinischen Verwaltung, Charakterfestigkeit und Konsequenz, welcher man, ist man nicht feindselig gestimmt, nach den jüngsten Ereignissen nicht alle Gerechtigkeit versagen wird, vor ihren schlimmeren Eigenschaften sich wesentlich hätte gel- tend machen und die gewünschten Wirkungen hervorbringen können. Im Königreich Sardinien und in der Lombardei waren die Folgen guter, dil= liger, verständiger, sördernder Regierung am sichtbarsten, in letzterem Staate vorzugsweise in materieller und ökonomischer, wenngleich auch in wissen⸗ schaftlicher Beziehung, in ersterem in allen diesen und dazu in politischer. Die Zeit wird kommen, wo man Oesterreichs Administration ihr Necht widerfahren lassen wird — diese Zeit wäre vielleicht schon da, hätte im vergangenen Sommer Karl Albert gestegt und die „Stranieri“ über den Tagliamento oder, wie man wollte, über den Isonzo zurückgeworfen. Für die piemontesische Ver= waltung aber spricht wohl am besten die Lage des Landes, sprechen die Hülfs⸗ mittel, die es, in Finanzen und Heer, aufbringen konnte, als der König zu Ende März 1848 über den Tessin ging, spricht das Möglichmachen des zweiten Feldzuges, der, nach so unermeßlichen Opfern und Anstrengun— gen, freilich kaum einen anderen als den ruinösen Ausgang haben konnte, dessen Zeugen wir in diesem Augenblick (A1Andnsang April) sind, ein Ausgang, welcher von Land und Heer geahnt ward, wenn sie auch, in treuem Pflicht⸗= gefühl, sich willig zeigten auf das Geheiß des von eigenem Ehrgeiz gesta—= chelten, unendlich mehr aber noch von der revolutionären Partei gehötzten und ie Wort und That bedrohten Heirschers von neuem in den Kampf zu gehen.
Was hat das Jahr 1848, was hat das erste Viertel des laufenden gebracht? Traurige Enttäuschungen, Ruin aller Größe, unermeßliche mate= rielle Verluste, allgemeine Verwirrung. In der Lombardei Empörung, lang- wieriger verderblicher Feldzug, dessen Spuren an den Lagunen, am Taglia— mento, an Mincio und Etsch und in Mailand selbst zu verlöschen Jahre vielleicht erforderlich sein dürften; heftiger Parteihaß, Martialgesetz, Emi⸗ Ration und Verarmung und gesteigerter Groll gegen die Sieger. In Piemont finanzielle Zerrüttung, Zwiespalt zwischen der großen kon servativen. Mehrzahl ud der radifalen Partei, welche den König zu dem jüngsten Wagniß trieb, ein siegreicher Feind im Lande, eine tüchtige, aber nun zum zweitenmal entschieden geschlagene Armer, Genua ein besycändiger eerd der Empörung, welche zum Bürgerkrieg, zum Bom- bardement und Einnahme durch Waffengewalt geführt hat. Die Herzog⸗ thümer Parma und Modena in der precairsten age, der eine Souverain seit dem Ausbruch des Krieges flüchtig, der anderẽ bald an der österreichi= schen Gränze, bald wieder in seiner Haupisladt; in beiden kleinen Staaten bald österreichische Besatzung und Verwaltung, bald pit montesische, welche letztere sie zu Theilen eines Regno dell' Alta Italia machen möchie, das, so zu sagen, nie anders als auf dem 87 dagewesen ist. In Toscana und dem Kirchensiaat ziemlich gleiche Geschickt: zuerst das Constitutions- fieber, dann die Agitation des Nationallriegs, die an Resultaten ziemlich unfruchtbaren parlamentarischen Debatten, endlich Revolution und Flucht der Souveraine, provisorische Regierung und Republik und Diltatur, gänzliche finanzielle Erschöpfung, Banlerott vor der Thür und gewaltthätige Tyrannei. Es ist, man kann's nicht leugnen, eine eigenthümliche Erscheinung, daß in diesem Augenblick von allen italie⸗
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mindestens bie meisten Chancen hat, sich zu halten, dessen Lage zu Anfang des vorigen Jahres die gegründetste Besorgniß einflößte, das neapolita= nische. Nach der im e.. drohenden allgemeinen Revolution, welcher man damals mit der Verfassung enigegentrat, die für die mr m, dalb insel so ominög wurde, nach der Rebellion Siciliens, nach den blutigen Mai -Ereignissen und der Lossagung von der fogenannten nationalen Sache, nach den - hrsiigen parlamentarifchen Stürmen, steht die bourbonische Mo narchie noch da, freilich von inneren wie äußeren Gefahren umringt, mit zahllosen Uebelsiänden behaftet, mit tiner der schwierigsten Aufgaben der Welt, blos auf das Heer gestüßt, aber bei alledem für ganz Jiallen in den Tagen, wo ringsumher völlige Auflösung drohett, ein unschäßbarer Rück- halt und eine mächtige Stütze und des halb unaufhörlich arg g fen von Kllen, die nur im Sieg der destrultiven Prinzipien die eigene Stellung und Sicherheit erblicken.
Gehen wir nun funszig Jahre zurüch — lassen wir uns durch Coppi's Buch die Geschichte des Jahres 1798 berichten, und wir werden reichlichen Stoff des Nachdenkens finden über den ** Kreislauf in den Ereignissen, An = laß zum Troste in der AWussicht des Besserwerdens, der allmäligen Beruhi= gung nach so heftigen Stürmen, freilich auch die Besorgniß, daß das Jahr 1850 ein zweites 1600 werden dürste. Wie sah's zus 17997 Ganz Italien, von den Alpen bis Sicilien, von fremden Herren überzogen, alle Regierun-= gen eine nach der anderen gestürzt, ein Wust unpassender, ungeprüfter, ephemerer Formen, ein Chaos von Eteignissen, in welchem selbst der Histori⸗ ler sich mimt Mühe zurechtfindet. Ober-Italien wie immer der Hauptschau= platz des Krieges, in seiner ganzen Breite von der Etsch an bis Nizza und Genua; Kaiserliche, Nussen, Franzosen, Piemonfesen; Kray, Melas, Su- warow, Scherer, Moreau; Schlachten bei Verona, bei Cassano, bei Novi. Auf kurze Zeit bald die eine bald die andere Regierung hergestellt und wieder gestürzi, in Turin das Gouvernement Karl Emanuel's durch einen russischen Feldmarschall wieder eingesetzt, in Genua eine provisorische Regie⸗ rungs⸗Kommission, welche die Verfassung möglichst nach dem Muster der französischen ummodeln sollte. Macdonald's langer Marsch von Neapel über Nom, Florenz und Pistoja nach Modena und bis zur Trebbia, no er eine Niederlage erlitt, welche den Dingen in Mittel-⸗Jtalien plötzlich eine ganz veischiedene Wendung gab. Die Franzosen hatten das alt-aistokrafische Lucca demolratisirt, . den Großherzog Ferdinand aus Florenz vertrie⸗ ben und Togcana tevolutionisirt: kaum wich der Sieg von ihren Fahnen, so brach in Toscana der Ausstand aus, damals wie hrute unter dem seinen angestammten Herrschern treugebliebenen Lanvdvolk beginnend, damals glück= licher und nachhaltiger als im jüngsten 6. dessen Regungen aber noch keinesweges ganz unterdrückt sind. ie Expedition der Aretiner und anderer Leute aus dem Valdarno und der mit ihnen verbündrte Volterra= ner, welche in lurzer Zeit Toscana und Umbrien von den Franzosen säu—= berte, zeigt, welcher Geist noch, ungeachtet der langwierigen Erschlaffung, in diesem Volk lebte. Von dauerndem Erfolg konnten diese partiellen Unterneh⸗ mungen natürlich nicht sein, indem größere Ereignisse den Ausschlag gaben.
War in Ober und Mittel-Italsen die Verwirrung groß, ungleich größer noch wartn Verwirrung und Unglück im Süden. Wie ward das von der Revolution zerrissene, im Namen der Republik umgewälzte Königreich Neapel in ellen Richtungen durchzogen — Anarchie und Lazzaronilampf in der Hauptstadt, Parteistreit und provisorische Regierung; die Franzosen in Ka- labrien und in Apulien bis Brindisi, Kardinal Ruffo's samöstr Zug durch Kalabrien und Einnahme Neapels, Ischia und Procida von Engländern und Sicilianern besetzt, Räuberheere im Norden des Königreichs, Fra Dia⸗ volo bis Velletii, wenige Posten von Rom, vordringend, Nodio im Thal des Liris und in den Abruzztn, in der Haupistadt sene blutigen Strafgt⸗ richte über die Republikaner, zum Theil Personen aus den eisten Familien, hochstehende Geistliche und Gelehrte, welche der Regierung König Ferdi nand's einen so traurigen Namen gemacht haben. Errignssse, welche auf
—
den Kirchenstaat und das des Papstes beraubte Rom wesentlichen Einfluß üben mußten. Hier Staatsbankeroit mit allen seinen verderblichen Folgen; theilweise Aufstände, die mit Waffengewalt unterdrückt wurden; die Neapo- litaner in Nom, wo der Republil ein gewaltsames Ende gemacht und zwei der früheren Konsuln auf r durch die Siadt geführt wurden; Ancona von Russen und Türken belagert, Civilavecchia von Engländtin genommen, Kämpfe um die kleinen Orte der Umgebung der Hauptstadt, Tolfa, Corneto, Albano, Marino, bis gegen Jahregende der ganze Kirchenstaat von den Franzosen geräumt war; Pius VI. unterdessen ein Gefangener in der flo= rentiner Karihause, in Briangon und endlich in Valence, wo er den letzten
lässe und
Seufzer aushauchte. Dies ist eine leichte Skizze der Ereignisse diesesr un- seligen Jahres, auf welches ein anderes mit der Blolape Genug, der Schlacht von Marengo, der Plünderung Arezzo's folgte, nur in der Papst= wahl des unsterblichen Pius VII. einen Ersaß bietent, iwenngleich vorberei= tend den lüneviller Verfrag und den . Frieden von Amiens. Wie gesagt, die Schuld war damals die geringere, vergleicht man An⸗= eit mit denen der unseren. Denn niemals seit dreihundert und funsfig Jahren ist Jialien in dem Maße wie in den . 1847 und 836 eine Gelegenhen geboten worden, seine politische Ge= altung mit .. Mitteln zeitgemäß umzumodeln, die Bande zwischen den einzelnen Staaten fester zu knüpfen, für die lange unterdrückte Nationa—= lität die rechte Basis und den geeigneten Wirkungekreis zu finden, damit die nationale Würde, den in einem großen Theil der Halbinsel sast ver⸗ schwundenen kriegerischen Sinn, den geschwächien bürgerlichen Muth, das Bewußtsein endlich, die Einheit zu heben und zu krästigen, unter den Völ= kerschasten Europa's die durch geistige Eigenschaften und materielle Zustände bedingte und gerechtfertigte Stellung einzunehmen, und die , vollkommene politische Unabhängigkeis anzubahnen, welche das ö. jeder großen Nation sein
ustaͤnde jener
muß, wenn ungünssige Verhalmnisse zu deren Verlust oder Verkümmerung geführt haben. Wie die Italiener die schöne Gelegenheit benutzt, wie sie die große Auf. abe gelöst haben, schon heute ist es 64 ededt, und der Historiler wird ein o schwieriges wie trauriges Thema haben, wenn er daran kommt, den Kleinmuth, die Bestandlosigkeit, die Un sähigkeit, den Selbstwillen der Einen, die Verschlagenheit, die Gewissenlosigleii, den Veirath der Anderen in Motiven, Handlungen und irkungen varzustellen. Verlorene Schlachten, wie die von Custozza und Novara, werden dann als das ge⸗ ringste Uebel erscheinen — es wird sich dann zeigen, wem die Einãäscherung von Stäpten, die Vernichtung von Industrie und Handel, die Verarmun aller Stände, die entseßliche Demoralisirung zur Last fällt. Diejenigen, welche sich für die einfacht, diplomatisch⸗ genaue und zuverlässige Darstellung der italienischen Geschichte neuerer Zeit inieressiren, werden dem braven Abatt Coppi Leben und Muße wünschen, sein nützliches Buchbis auf die heutigen Tage fortzuführen. Mola di Gaeta, 15. April 1849.
Markt⸗Berichte.
Neuß, 1. Mai. Weizen 2 Rthlr. 9 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 4 Sgr., Wintergerste 1 . 2 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Buchwelzen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 19 Sgr., Erbsen 2 Rihlr., Rappsaamen 3 Rthlr. 28 Sgr., Kartoffeln 29 Sgr.
Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 20 Sgr., Stroh pr. Schock von 1200 Pfd. 3 Rthlr. 18 Sgr.
Kleiner Saamen 3 Rthlr. 20 Sgr.
Rüböl pr. Ohm a 283 Pfd. o. F. 36 Rthlr. 15 Sgr., dito pr. Oktober 31 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.
Rübkuchen pr. 1000 St. 30 Rthlr.
Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 26 Rthlr.
Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 10 Rthlr.
Gereinigtes Oel 38 Rthlr. .
Für Weizen zeigt sich wieder eine bessere Stimmung; von Roggen wurden einige Partieen zur Versendung nach der Mosel gekauft, wogegen es hiermit in Koln etwas flauer ist.
Bekanntmachung. . Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 7ten d. M. wird hierdurch zur zfennichg enn , daß der Name h mii raß e derjenigen neuen Straße auf dem Köpenicker Felde hierselbst beige⸗ legt ist, welche von dem Michaelkirchplatze, die Neander⸗ str a ße durchkreuzend, bis zur Neu en, Jako bstraße führt, wobei je Ich bemerkt wird, daß deren Einmündung in die letztere Straße noch nicht eröffnet ist. Berlin, den 28. April 1849. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.
nischen Gouvernements nur dasjenige noch auf eigenen Füßen steht und
Bekanntmachungen. 2141 Erledigter Steckbrief.
Der Kellner Johann Friedrich Wilhelm Raasch ist ergriffen worden und dadurch der eriassene
Steckbrief erledigt. Berlin, den 27. April 18.49.
S810 Thlr., 830 T 780 Thlr., 770 T
lr, 825 Thlr., Sao Thlr., 8io Thlr, j ais! hir, 7566 Thir. 750 Thlr', 7ä0 Thir,;
725 Thlr., 690 Thlr., 680 Thlr., 670 Thlr., 660 Thlr., 650 Thlr., 640 Thlr., 630 Thir., 625 Thlr., 6 15 Thlr., 610 Thlr., 590 Thlr., 580 Thlr., 575 Thlr., 570 Thlr., 560 Thlr., 550 Thlr., 530 Thlr., 525 Thlr., 520 Thlr., 510 Thlr., 490 Thlr., 480 Thlr., 470 Thlr, 460 Thlr., 430 Thlr., 420 Thlr., 410 Thlr., 390 Thlr., 380 Thlr.,
Königliches Kreisgericht zu Liebenwerda.
Das zum Nachlaß des Gencral-Lieutenants von Schaper gehörige, im Liebenwerdaer Kreise zwischen Torgau und Liebenwerda unmittelbar an einem Bahn⸗ hofe der Jüterbogk⸗Riesaer Eisenbahn belegene Ritter⸗ gut Falkenberg nebst Vorwerk Kiebitz soll mit dem In⸗ ventarium von Johannis d. J. ab auf 12 Jahre meistbietend verpachtet werden. Das Gut enthält voll-
dieser Verzeichnisse muß auf einen ganzen Bogen ge— schrieben sein und verbleibt bei den eingelieferten Quit-= tungsbogen, wogegen auf dem anderen deren Abgabe bescheinizt wird. Statt der eingelieferten Quittungs= bogen werden 8 Tage nach dem Schluß -Termine gegen Ruͤckgabe der Einlieferungsscheine, deren Ueberbringer als zur Empfangnahme berechtigt erachtet wird, die ent sprechenden über 200 Thlr. lautenden Actien nebst Di- videndenscheinen auf die 10 Jahre von 1849 bis inel.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Fünfte Deputation für Verbrechen. 215 Bekanntmachung.
Der anf den 21 sten d. M angesetzte Ter—⸗ min zur öffentlichen Verpachtung der Vor— werke Ziltendorf und Diehlow nebst Zu be hör wird hiermit aufgehoben.
Frankfurt a. d. O., den 3. Mai 1848.
2 Königliche Regierung. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen.
2121 Bekanntmachun
g. An die Inhaber Schlesischer, landschaftlicher Pfandbriefe.
Nach Vorschrift des durch die Gesetzsammlung pu— blizirten Neg ilativs vom 7. Dezember v. J. sollen zu den Schlesischen landschaftlichen Pfandbriefen selbststän—⸗ dige Zins-Anweisungen (Coupons) ausgegeben und fortan nur gegen Ruͤckgabe derselben die fällig werden- den Pfandbrief⸗Zinsen gezahlt werden.
Die Coupons sind ausgefertigt, die Ausreichung der—⸗ selben an die Inhaber der Pfandbriefe wird am 14. Mai d. J. bei den Fürstenthums-Landschaften und bei der General-Landschafts-Direction beginnen. Wir sor- dern daher die Pfandbrief⸗Inhaber auf, ihre Pfand⸗ briefe nebst Verzeichnissen derselben bei einer der ge= dachten Landschaften vorzulegen, um selbige mit ent= sprechenden Coupons verfehen zu lassen und demnächst mit diesen in Rückempfang zu nehmen. ;
Zins Necognitionen sind' bei den Pfandbriefen, zu welchen sie gehören, zu verzeichnen und mit denselben einzuliefern.
„Wenn, auf, Pfandbriefen oder Zins, Recognitionen , Zinsen . so sind auch diese auf den Verzeichnissen anzumerken; sie i i der Coupons , , .
Diejenigen Pfandbriefe, welche auf di Beträge lauten, werden ö , sie werden aber bei dieser Gelegenheit gegen andere, auf gangbare Beträge lautende umgetauscht werden, und sind daher gleichzeitig einzuliesern. s
Zu Ausfüh ung aller dieser Geschäfte bei der Ge—= neral⸗Landschafts⸗-Directien ist eine Kommission nieder= gesetzt, welche täglich, mit Ausschluß des Sonntags Mittwochs und Sonnabend, von 8 Uhr früh bis 1 uhr, Nachmittags die Anträge der Präsentanten annehmen und absolviren wird.
Verzeichniß der einzutauschenden Apoints:
9990 Thlr., 9630 Thlr., 975 Thlr., 9790 Thlr., 960 Thlr., 950 Thlr., 340 Thlr., 930 Thlr., 925 Thlr., gt0 Thlr., S690 Thlr., 8860 Thlr., 870 Thlr., 860 Thlr., 850 Thlr.,
370 Thlr., 3663 Thlr., 3337 Thlr., 330 Thlr., 325 Thlr., 315 Thlr., 310 Thlr., 306 Thlr., 293 Thlr., 290 Thlr., 2863 Thlr., 285 hir, 283 Thi, 275 Thir, 272 Thlr., 2663 Thlr., 2563 Thlr., 254 Thlr., 2333 Thlr., 2 263Thlr., 225 Thlr., 215 Thlr., 1935 Thlr., 1863 Thlr., 175 Thlr, 1663 Thli, 163 Thir, 163 Thir. 155 Thlr., 11463 Thir.
145 Thlr., 135 Thlr, 1333 Thlr., 1263 Thlr., 125 Thlr.,
1163 Thlr., 115 Thlr., 113 Thlr., 1063 Thlr., 105 Thlr., 1033 Thlr., 83 Thlr., 75 Thlr., 663 Thlr., 55 Thlr., 45 Thlr., 35 Thlr., 333 Thlr. Breslau, am 2. Mai 1849. Schlesische General⸗Landschafts Direction.
1679 Ediktal⸗Citation.
Auf den Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Carl Volkmann, Dorothea geborenen Kressin, früher verwitt⸗ weten Ackerbürger Wartchow von hier, ist die Todes⸗ Erklärung ihres Vaters, des Bauers Friedrich Gottlieb Kressin aus Langenhagen, eingeleitet worden, welcher sich angeblich im Jahre 1809 und 1810 von seinem Wohnorte Langenhagen entfernt hat, ohne daß seither irgend eine Spur und Nachricht von ihm zu ermitteln gewesen, resp. ergangen ist.
Es werden daher der Bauer Friedrich Gottlieb Kressin aus Langenhagen und dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, spätestens in dem zur Instruction der Sache auf
den 12. Dezember 1849, Vorm. 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale anstehenden Termine sich zu melden und resp. ihre Erb-Ansprüche geltend zu machen.
Erfolgt eine solche Meldung bis zu oder in dem ge— dachten Termine nicht, so wird der Bauer Friedrich Gottlieb Kressin für iodt erklärt und sein zu ermitteln= der Nachlaß dessen bekannten Erben , ,, und ausgeantwortet werden.
Treptow an der Rega, den 28. Oktober 1848. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Kommission Nr. IIÜ.
Der Richter: Wollh eim, Kammergerichts⸗AUssessor.
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Die Theilung des Nachlasses des am 27. Dezember 1816 hier verstorbenen Kaufmanns Friedrich Herrlich Und zessen vor ihm verstorbenen Ehefrau Henrielte, ge—= boren n Winkelmann, steht bevor, weshalb sämmtliche Eibschafts . Gläubiger mit Verweisung auf die S5. 157 26 Theil 1. Titel 17. des Allgemeinen Landrechis fest⸗ cseßten nachtheiligen Folgen, biermit zur Anmeldung ihrer Forderungen an den Rachiaß aufgefordert werden.
Danzig, den 24. April 1845.
Königlichts Stadt- und Kreis gericht.
ständige Wohn- und Wirthschafts ⸗ Gebäude, eine Zie—
gelei, Brennerei und Brauerei und an nutzbarer Fläche,
außer Gärten, Fischerei und Schafhütung in der von
der Verpachtung ausgeschlossenen Gutsforst, überhaupt
63 preußische Morgen Acker und 372 dergleichen iese.
Die vorläufig entworfenen Pachtbedingungen können auf dem Gute selbst bei dem zeitigen Administrator, Herrn von Billerbeck, der an Ort und Stelle jede Aus- funft ertheilen wird, bei dem Herrn Kreisrichter Lessing zu Herzberg und in der Registratur des Gerichts ein⸗
esehen, auch gegen Erlegung der Kopialien abschrift—⸗ ich mitgetheilt werden.
Die Annahme der Gebote soll am 25. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Gute selbst er⸗ folgen, und bleibt die Auswahl unter den Lizitanten, die sich als Landwirthe und über ihre Fähigkeit, eine Pacht -⸗Caution von 66000 Thlr. zu bestellen, ausweisen müssen, vorbehalten.
Magdeburg⸗Wittenbergesche
lit vj Eisenbahn. . Zur Beseitigung des Streites, welcher ö von Besitzern der im vorigen Jahre an⸗ 6 . , nullirten Quittungsbogen erhoben wor 6 den, ist es für angemessen erachtet, noch=
mals eine Gelegenheit zur Realisirung dn, der letzteren zu bieten. Demgemäß wird für die Einzahlung der Gesammisumme der auf jene Quittungsbogen rückständigen Raten nebst 4 Prozent Zinsen vom Tage der Fälligkeit der letzteren eine Nach⸗ frist bis zum 3isten d. M. bestimmt, in welcher die Zahlung, und zwar
von 82 Thlr. 6 Sgt. für jede Actie, auf welche nur 60 Proz.
71 * 23 * * . 65 5 ) 6 1 * 10 2 *) 7) 70 ) 20 5 9 5 5 Y 90 5
eingezahlt worden, entweder bei unserer Hauptlasse hier, Neue Fischer - Ufer Nr. 22, oder bei Herrn S. Herz in Berlin, Dorotheen⸗Straße Nr. 1, während der Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 142 Uhr geleistet werden kann. Jeder, welcher von dieser Anordnung Gebrauch machen will, hat bei der Einzahlung mit den betreffenden Quit-= tungsbogen zwei nach den laufenden Nummern geord⸗ nete, gleichlautende und mit seiner Namens⸗Unterschrift versehene Verzeichnisse — zu welchen an den gedachten
Orten, jedoch nur vor der Ein—⸗ zahlung se lbst , Formulare in Empfang ge—⸗
nommen werden können — einzureichen. Das eine
1858 an den Orten ausgegeben, wo die Einzahlungen geleistet sind. i. ;
Für diejenigen Quittungsbogen, auf welche innerhalb jener Frist die entsprechende Nachzahlung nicht erfolgt, bleibt die im vorigen Jahre ausgesprochene Annullation mit ihren gesetzlichen Folgen in voller Kraft.
Magdeburg, den 4. Mai 1849.
Direktorium ; der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-⸗Gesellschast.
(gez.) Harte. 12) ö Eisenbahn.
Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft laden wir zu der diesjährigen ordentlichen
5 Generalver⸗ w sammlung auf den 24. Mai 3 Uhr, im Lokale der hiesigen Börse,
ergebenst ein.
sse⸗Brieger
7 *
Außer den §. 20 des Statuts genannten Gegen
ständen, insbesondere der Wahl der Vorstände in ö. mäßheit der X. ö. ag, 3 . . zur Be⸗ rathung und Beschlußnahme gestellt werden: , 1) . Antrag auf Riederschlagung einer verwirlten Conventionalstrafe, e. . 2) ein Antrag der Gesellschafts-Vorstände in Bezieh i auf die Berichtigung der Zinsen der Eng . für n. Zeüraum von Johannis bis We nachten 1848. . ö Diejenigen Herren Actionaire, welche dieser i . Versammlung beiwohnen wollen, haben nach 6 Y. Statuts die ihnen gebörigen Actsen bis zum 96. . im Büreau der Gesellschaft auf, dem n. esi . Bahnhofe in Breslau zu produziren, oder i ö. dritlen Drie erfolgte Niederlegung nachzuweisen un iel.
leich ein doppeltes Verzeichniß der Nümmern derselben ö , , n. denen das eine zurückbleibt, das . dere mi dem Siegel der Gesellschaft und ö . merke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte dient. Breslau, den 24. April 4849. e fa hn= Das Dirtttorium der Neiffe⸗ Brieger Eisen bahn Gesellschaft.
ö 2
Das Abonnement verragt:
2 Athlr. für J Jahr. 4 Athlr. 1 ahr. 8 Rthlr. ahr. in allen Theilen der Monarch te ohne Preis ⸗ Erhöhung. dei einzelnen Nummern wird der Bogen mit ⁊ Sgr. berechnet.
gta
ats
ren stischer
nzeiger.
Alle Post⸗Anttalten des In⸗ une Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:
Bebren⸗ Straße Ur. 57.
Berlin, Di en st ag den 8. Mai
1849.
3nhalt. Amtlicher Theil. D entsch lan d. Preußen. Berlin. Schreiben des Bevollmächtigten der provisorischen Centralgewalt an die Königliche Regierung. — Antwort des Minister⸗= Präsidenten darauf. — Weinert Truppensendungen nach Sachsen. Cesterreich. Wien. Ankunft des Kaisers Franz Joseph in Schön- brunn. — Der Kaiser von Rußland erwartet. — Widerlegung. — Das Einrücken der österreichischen Truppen in Toscana und den 1 beschlossen. Ankunft des Herzogs von Lucca in Olmüß. Bayern. München. Erklärung des Magistrats und der Gemeinde⸗ Bevollmächtigten Münchens und Adressen aus verschiedenen Gegenden Bayperns in Betreff der deutschen Sache. — Der Reichs fommissär Mathy vom Könige empfangen. — Vermischtes. Sachsen. Dresden. Weitere Nachrichten über den Aufstand. — Weitere
direfie Nachrichten bis zum Tien Morgeng. — Leipzig. Plakair. —
Nundschreiben des deutschen Vereins. — Vermischtes. Hannover. Hannover. Die Sendung Stüve's. — Aluflösung der polvtechnischen Schule. ; Oldenburg. Oldenburg. Wahlausschreiben. . Schleswig? Holstein. chleswig. Schreiben der Statthalterschaft an den Reichs verweser und Antwort desselben. — Hadersle ben. Ge— secht mit den Dänen. — Ankunft der beiden Statthalter im Haupt⸗
Quartiere.
Ausland. .
Frankreich, Paris. Jahresfeier der Republik-⸗Proklamirung nebst Am— nestie. — Italienische Nachrichten. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Hosnachrichten. — Parla- ments Verhandlungen. — Vermischtes.
Niederlande. Am sterdam. General Chasss 3.
Spanien. Mad rid. Concha und die Karlisten. — Hofnachrichten. — Vermischtes.
Moldan und Walachei. Buch are st. Die russischen Hülfe truppen.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. .
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ;
Den nachbenannten Kaiserlich österreichischen Offizieren, näm- lich: dem Majer, Baron von Königsbrunn vom 7ten Infan⸗ terie⸗Regiment, Prohaska, Geuvernenr Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Ludwig Victor, dem Major von Hacke vom 6ten Hu⸗ saren- Regiment, König von Württemberg, und Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand, und dem Rittmeister Grafen O' Donell vom Kürasster⸗Regiment Kaiser Ferdinand, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Beilage.
Die deutsche National-Versammlung in Frankfurt hat am ten d. M. unter Anderem folgende Beschlüsse gefaßt:
1) Die National⸗Versammlung fordert die Regierungen, die ge⸗ setzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk auf, die Verfassung des deutschen Reichs vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; .
2) sie bestimmt den 22. August d. J. als den Tag, an welchem der erste Reichstag auf Grund der Verfassung in Frank⸗ furt a. M. zusammenzutreten hat;
3) sie bestimmt als den Tag, an welchem im deutschen Reiche die Wahlen für das Volkshaus vorzunehmen sind, den 1. Au⸗
ust d. J.
Cish iq. Beschlüsse, welche einerseits offen in das Gebiet der ausführenden Regierungsgewalt übergreifen, andererseits die Verfassung ohne Zustimmung der Regierungen und vor ihrer Ein⸗ führung durch dieselben als rechtsgültig voraussetzen, überschreitet die National-Versammlung auf das entschiedenste ihre Befugnisse und entfernt sich ganz von ihrer Aufgabe, im Verein mit den Re⸗ gierungen die Verfassung Deutschlands zu estalten. ö
Die Regierung Sr. Majestät hält es für unerläßlich, den Be⸗ hörden wie den Buͤrgern des Staats keinen Zweifel darüber zu las⸗ sen, welche Stellung sie diesen Beschlüssen gegenüber einnehme.
Wenn die Nattonal⸗Versammlung durch die in Nr. Z und 3 enthaltenen Anordnungen, aus eigener Machtvollkommenheit, einen Termin für den Zusammentritt des Reichstags und die Vornahme der Wahlen für das Volkshaus bestimmt, so ist es einleuchtend, daß sie sich damit ein Recht anmaßt, welches ihr selbst von denje⸗ nigen Staaten, welche sich zur Annahme der von ihr beschlossenen Verfassung bereit erklärt haben, nicht zugestanden werden könnte, da nach den Bestimmungen der letzteren selbst die Beru⸗ fung des Reichstages nur in den Befugnissen des Reichs—⸗ Oberhauptes liegt. Am allerwenigsten aber kann diese eigenmäch—⸗ tige Verfügung der Versammlung irgend eine Geltung oder recht— liche Wirkung für diejenigen Staaten erlangen, welche jene Ver— osnng weder eingeführt, noch anerkannt haben. Es würde jede
rdnung in Deutschland zerstört werden, wenn es der Versammlung gestattet werden könnte, die Verfassung einseitig und partiell ins Leben zu rufen. Die Königliche Regierung darf daher nicht an— stehen, zu erklären, daß sie diese Beschlüsse in keiner Weise aner⸗ kennen oder zur Ausführung bringen kann.
Indem aber die National⸗Versammlung durch den ersten der⸗ selben, neben den Regierungen, auch die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten und das gesammte deutsche Volt auffordert, die von ihr beschlossene Verfassung zur Anerkennung und Geltung zu bringen, droht sie die rechtlich nothwendige Mitwirkung der Regierungen zu umgehen und setzt sich der Gefahr aus, dahin verstanden zu werben, als wolle sie die einzelnen Körperschaften und das Polk veranlassen, die Verfassung selbstständig und ohne die Sanctlon der Reglerungen, also auf dem Wege der Gewalt und der Revolution, zur Ausführung zu bringen.
Die Königliche Regierung ist ihrerselts fest entschlossen, allen aus dieser Aufforderung direll oder indireft hervorgehenden gesetz⸗
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widrigen Bestrebungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, mit dem vollen Ernste des Gesetzes entgegenzutreten. Sie darf sich über die Möglichkeit nicht täuschen, d nachdem in benachbarten Staaten offene * gegen die n ,,. Regierung statt⸗ gefunden, auch in Preußen durch ähnliche mst af eine Agi⸗ tation versucht werden möchte, welche Manche irre leiten und die traurigsten Folgen haben könnte. Sie hält es daher nicht für überfluüssig, ihren festen Entschluß auszusprechen, dem Gesetz des Landes überall Achtung und elhmg zu verschaf⸗
sen, und, indem sie von Ew. 2c. erwartet, daß Sie in der Ihrer
Verwaltung anvertrauten Provinz mit Umsicht und Wachsamkeit,
so wie mit Energie und Entschlossenheit, die erforderlichen Maßregeln
jederzeit und ohne Verzug freffen werden, so will sie hiermit zu⸗
gleich Sie beauftragen, den Ihnen untergeordneten Behörden ihren
Willen kundzugeben und es denselben zur strengsten Pflicht zu
machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchfuhrung der in
Frankfurt berathenen Verfassung auf das schleunigste und mit aller
Energie zu verhindern.
Die Königliche Regierung vertraut indessen dem bewährten ge⸗ sunden und gesetzlichen Sinne des preußischen Volkes, daß es selbst das einfache und klar zu Tage liegende Recht erkennen und sich nicht zu gesetzwidrigen Schritten hinreißen lassen werde.
Se. Majestät der König hat es ausgesrrochen, daß Er mit aufopfernder Thätigkeit der deutschen Sache Sich hingebe und seine ganze Kraft dem hohen Ziele der deuischen Einigung und dem Aus— bau einer Verfassung, welche das Verlangen und Bedürfniß der deutschen Nation befriedige, widme. Die Regierung Sr. Maje⸗ stät ist fest entschlossen, diesen Königlichen Willen zur Ausführung u bringen. Sie darf die Hoffnung hegen, daß die Erreichung die= . Zieles nicht fern sti, und sie erwartet von dem preußischen Volke, daß es sie durch festes und ernstes Verharren auf dem Wege des Rechts und des Gesetzes in ihren Bemühungen dafur unter—⸗ stützen werde. Dadurch allein kann der Erfolg verbürgt werden.
Berlin, den 7. Mai 1849.
Das Staats⸗Ministerium. (gez Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der HeSvt. von Rabe. Simons. . An die Königl. Ober⸗Präsidenten.
nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Preußen. Berlin, 7. Mai. Der Bevollmächtigte der provisorischen Centralgewalt, Herr Bassermann, hat an die König liche Regierung das nachstehende Schreiben gerichtet, auf welches die unten folgende Antwort ertheilt worden ist:
„„Ich bechre mich, Ew. Excellenz in der Anlage die von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser mir ausgestellte Vollmacht zu überreichen, durch welche ich beauftragt bin, in Aus— führung des Beschlusses der verfassunggebenden veutschen Reichs— Versammlung vom 26. April. d. J. die Königliche Staats ⸗Regie⸗ rung zu veranlassen,
*) die Anerkennung der Reichs-Verfassung, der Wahl des Ober—
hauptes und des Wahlgesetzes nunmehr auszusprechen.
hb) sich aller Anordnungen zu enthalten, durch welche dem Volke
die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, seinen Willen kundzugeben, in diesem entscheidenden Augenblick geschmälert oder entzogen würden, insbesondere von ihrem . die Stände - Versammlung zu vertagen oder aufzulösen, keinen Gebrauch zu machen, vielmehr dieselben in Thätigkeit zu setzen oder zu besassen, bis die Reichs⸗Verfassung zur Anerkennung gebracht sein wird.
Den ersten Theil dieses Auftrages (a) fand ich bei meiner Ankunft durch das in Nr. 117 ves Preuß. Staats-Anzei— . veröffentlichte Sreiben vom 28sten v., an den Königlichen
evollmächtigten bei der vrovisorischen Centralgewalt, in welchem die Königliche Staats- Regierung die Anerkennung sowohl der Reichs⸗Verfassung, als der Wahl des Reichs⸗Oberhaupts und des Wahlgesetzes ablehnt, bereits erledigt.
„Das in Nr. 119 des Preußischen Staats Anzeigers veröffentlichte Cirkular von demselben Tage, durch welches die Be— rathung eines neuen Verfassungs⸗ Entwurfs durch Bevollmächtigte der deutschen Regierungen veranlaßt werden soll, so wie das Er⸗ bieten ausreichender militairischer Hülfe, um jeder Krise, welche dieses Verfahren in einzelnen Ländern hervorrufen könnte, zu be⸗ gegnen, beweisen einen zu 6 Vorsatz, mindestens auf der Ableh—⸗ nung der zu Frankfurt beschlossenen Verfassung zu beharren, als daß ich auch nur im entferntesten hoffen könnte oder versuchen sollte, die Königliche Staats-⸗Regierung jetzt noch von der Verfolgung des betretenen Weges zurückzuhalten, so wenig ich auch zu glauben ver⸗ mag, daß auf demselben die Befriedigung der wahren Bedürfnisse der Nation erreicht werden könne.
Wenn der zweite Theil (b) meines Auftrages die Sorge da⸗
für ausspricht, daß in einem Augenblicke, der über vie Zukunft des deutschen Volkes entscheidet, diesem nicht die Möglichkeit ent⸗
zogen werde, durch den Ausspruch seiner verfassungsmäßigen Or— gane seinem Willen Ausdruck zu verleihen, so berührt dieser Auf⸗ trag die Auflösung der preußischen zweiten Kammer und die Fort⸗ dauer des über Berlin und Erfurt verhängten Belagerungs⸗ Zustandes. Steht es mir auch nicht zu, die Gründe zu prüfen, mit welcher das Königliche Staats ⸗Ministerium jene Auflösung zu rechtfertigen sucht, fo kann ich doch, als Be vollmãäch⸗ tigter der Eentral⸗Gewalt, welche die Durchführung der deutschen Reiche⸗Verfassung sich zur 26 gestellt, nur bedauern, daß die Auflösung erfolgte, nachdem die zweite Kammer, gleich den Kam⸗
mern fast aller übrigen deutschen Staaten, sich für diese Verfassung ausgesprochen hatte, und daß dieser Ausspruch in dem Erlaß des Königlichen Staats⸗Ministeriumß vom 2 v. M. mit unter den Gründen aufgeführt wird, welche die Auflösung rechtfertigen sollen.
Nachdem die Maßregel einmal ergriffen, bleibt mir zur Genü⸗ ung meines Auftrags nur das Ersuchen zu stellen übrig, den Zu⸗— ö der neu zu wählenden Kammer möglichst zu beschleu⸗ nigen. Eben so wie die Auflösung der zweiten und die Vertagung der ersten Kammer dem Lande für jeßt wichtige Organe der gesetzlichen Willens⸗Aeußerung entzieht, verkümmert auch der fortdauernde Be⸗ lagerungszustand die Möglichkeit, daß die öffentliche Meinung sich ausspreche, indem er die ent der Presse, das Vereins⸗ nnd Ver⸗ sammlungsrecht in dem Mittelpunkt der Monarchie beschränkt. Wenn der Unterzeichnete im November v. J. aus eigenem Augenschein sich überzeugte, daß es vorübergehender Ausnahme⸗Maßregeln bedurfte, um die völlige Verkehrung aller gesetzlichen Ordnung in der Haupt⸗ stadt zu heilen, und wenn er damals nicht verfehlt hat, diese seine Ueberzeugung öffentlich auszusprechen, so glaubt er jetzt seine Mei⸗ nung dahin äußern zu dürfen, daß ihm die Fortdauer solcher M fre3 ein schon seit lange ungerechtfertigt erscheint. Jedenfalls ersucht er in Ausfuhrung seines Auftrags Ein Königliches Staats⸗ mi, . den Belagerungszustand nunmehr aufhören zu lassen.
urch eine baldgefällige Ruckäußerung würden Ew. Excellenz
den Unterzeichneten zu Dank verpflichten. l Berlin, den 2. Mai 1849. . .
gez) Basserm ann. Bevollmächtigter der provisorischen l Centralgewalt fur Deutschland. n Se. Exc. den Herrn Grafen von Brandenburg, Präsident des Königlichen Staats⸗Ministeriums
in Berlin.“
Ew. 2. geehrtes Schreiben vom gestrigen Tage, so wie die demselben beigefügte, von Sr. K. H. dem Erzherzog⸗-Reiche verwe— ser ausgestellte Vollmacht habe ich zu erhalten die Ehre gehabt, und nachdem ich dieselben dem Königlichen Staats⸗Ministerlum vorge⸗ legt, habe ich die Ehre, Folgendes darauf zu erwiedern?
Ew. ꝛc. zeigen darin der Königl. Reglerung an, daß Ihnen der Auftrag geworden sei, in Ausführung des Beschlusses der deut— schen National⸗Versammlung vom 26sten v. M. die Königliche Re⸗ gen zu veranlassen, ö sie einerseits die Anerkennung der in
rankfurt berathenen Verfassung, einschließlich der Wahl des Ober⸗ hauptes und des Wahlgesetzes ausspreche, andererseits sowohl den Zusammentritt neuer Kammern möglichst beschleunige, als auch den für Berlin und Erfurt noch bestehenden Belagerungszustand aufhebe.
Der erste Theil Ihres Auftrages bezieht sich auf eine allge⸗= meine deutsche Angelegenheit, in welcher die Königliche Regierung die Berechtigung der provisorischen Central⸗Gewalt, eine bestimmte Erklärung zu verlangen, nicht in Zweifel zieht. Ew. ꝛc. bemerken indeß selöͤst, daß diefer Theil Ihres Auftrages bereits erledigt sei, indem die Königliche Regierung ihre desfallsige ausdrückliche Er— klärung schon vor Ihrer Ankunft nach Frankfurt hat gelangen las⸗ sen. Sie kann die Verfassung, welche erst durch die Zustimmung der deutschen Regierungen in Wirksamkeit treten kann, weder jetzt als rechtsgültig anerkennen, noch auch derselben in ihrer jetzigen unveränderten Gestalt ihrerseits ihre Zustimmung geben. Sie hat sich über die Gründe, welche sie bei diesem Entschkuß geleitet, bereits ausgesprochen, eben so wie über den Weg, auf welchem sie fort⸗ während der deutschen Einigung ihre Kräfte zu widmen Willens ist. Sie giebt es hiermit noch einmal der National-Versamm⸗ lung anheim, ob sie auf diesem Wege mitwirken und zu dem Ende zu einer Verständigung die Hand bieten will; sie wird sich aber in keinem Falle abhalten lassen, auf die eine oder die andere Weise Alles zu thun, um das wahre Bedürfniß der deutschen Nation zu befriedigen und derselben zugleich eine gesetzliche Mitwirkung bei der Gestaltung der deutschen Verhältnisse zu sichern.
Anderer Art ist der zweite Theil des Auftrages, welcher Ew. ꝛc. zu Theil geworden ist. Er bezieht sich auf die inneren Verhältnisse des preußischen Staates und die Maßregeln, welche die Königliche Regierung zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im eigenen Lande getroffen hat.
2 Königl. Regierung ist überzeugt, daß die provisorische Central⸗Gewalt nicht die Absicht haben kann, sich in diese inneren Verhältnisse des preußischen Staates einmischen zu wollen. Es würde daher auch nicht am Orte sein, wenn ich die Rechtfertigung je0ener Maßregeln hier übernehmen wollte. Die Königl. Regierung kann sich bei allen diesen Maßregeln nur von der Ruͤcksicht auf die Pflichten, welche ihr dem eigenen Lande gegenüber obliegen, und auf ihre Verantwortlichkeit gegen dasselbe leiten lassen. Sie ist es dem Lande schuldig, die Ruhe und Ordnung mit starker Hand zu wahren und aufrecht zu erhalten und zugleich jeder von außen kommenden Agita⸗ tion, von welcher Seite her es auch sei, den Eingang möglichst zu ver— schließen. Stark in dem Bewußtsein, sich auf dem festen Boden des Rechtes zu bewegen, und in dem Vertrauen, daß die ganze beson⸗ nene Kraft des Volkes zu ihr steht, fühlt sie sich dieser ernsten Auf⸗ gabe gewachsen, für welche sie die volle Verantwortlichkeit über— nimmt. Sie wird sich nur freuen können, wenn die provisorische Centralge walt ihr dieselbe erleichtern will, indem sie derjenigen Agitation, welche in ihrer eigenen Nähe vielfältig versucht worden ist und auch jetzt in bedenklicher Weise sich zu regen beginnt, energisch entgegentritt und das ganze Gewicht ihres Ansehens und Einflusses in die Wag⸗ schale der Ordnung und der gesetzlichen Freiheit legt. Die Central⸗ gewalt wird dadurch dem gemeinsamen deutschen Vaterlande einen Dienst erweisen, für welchen alle Freunde der wahren Freiheit ihr danken werden, und indem sie dabei auf die volle Unterstützung Preußens zählen kann, wird sie zugleich das Werk der deutschen Einigung am sichersten fördern, welches nur auf der Achtung des Rechts erbaut werden kann. Die Königliche , n. giebt sich
ge
gern der Hoffnung hin, daß die provlsorische Eentralgewalt ihr