1849 / 130 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Reichs- und Gränzfestung Landau irgend ein Hanbstreich drohen . (hört). k. habe sich daher genöthigt gesehen,

780

iilti ösischen Gesetzes vom 24. Dez. nach Maßgabe des, dort gültigen franßzösisch sen . und rechtskräftig anerkannt hat;

ĩ in den Kriegszustand zu erklären und trage auf un⸗ ,, . der . des Platzes demzufolge bei Die provisorische Centralgewalt hat in Er⸗ N die den Reiche gehoͤrige Reichs, und Gränz⸗ ; Festung Landau in ihrem Bereich gegen jeden Angriff, er komme,

verzügliche Verstärkung der Reichsgewalt an. füllung ihrer Pflicht,

Versammlung der hiesigen Bürgerwehr statt, worin, nach längeren Erörterungen, folgende Beschlüsse In Erwägung, daß der badische

in Erwägung, daß auch die karlsruher Bürgerwehr sich für die Neichs= verfassung mit allen ihr zu Gebote siehenden Mitteln einzustehen ver⸗

in Erwägung, daß bei Durchführung der vom preußischen Kabinet und den mit ihm verbündeten Regierungen beabsichtigten Maßregeln die

efaßt wurden:

Ausland.

. Nußland und Polen. St. Petersburg, 3. Mai.

Vorigen Sonntag, den 29. April, ist Se. Majestät der Kaiser wohlbehalten aus Moskau hierher zurückgekehrt. Am 1. Mai wurde der Contre⸗Admiral Arriens, in 2

von Sr. Majestät dem Könige der Niederlande hierher gesandt, von Sr. Majestät dem Kaiser in einer Audienz empfangen und

erordentlichem Auftrage

wolle, für das Reich sicher zu stellen, die Verstärkung des ganze politische Existenz des badbischen Landes gefährdet erscheint; . . MY illene⸗ n m verfügt, welche am , U leer r feen. y . der Augenblick gelommen ist, wo, die ö. e e. . . ide ren, ö. nächsten in Bereitschaft standen, und dazu ein Bataillon der im deutschen Staaten, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, verpflichtet 9 6 9x n h aer , . außer⸗

durch die That zu bekrästigen; ordentlicher Gesandte und bevollmächtigter Minister des Königs der

ĩ ĩ i ĩ ĩ sind, i l Reichsdienst stehenden Besatzung der Reichsfestung Mainz und ein sind, ihre . inlet denn , snchern, dessti Nagl

in Erwägung, da

Niederlande, überreichte dem Kaiser seine neuen Beglaubigungs⸗

Großherzogl; bätzisches Vatgillon von Meannhzinsbestimmt: C. Die rung noch mit Anerkennung der Reichsverfassung zögert, sich für dieselbe Schreiben. Auch wurden der Contre⸗Admiral Arriens und der

gedachten beiden Bataillone haben keine andere Bestimmung, als die Wahrung des gedachten Reichsplatzes. Andere Truppen sind von

Reichs wegen nicht nach der Pfalz gesendet.

In Folge dieser Anrufungen und der darauf ertheilten Ant⸗ wort stellen die Herren Ludwig Simon und Vogt den Antrag: In Erwägung, daß die Volkserhebungen in der bayerischen Pfalz und in Sachsen die Durchführung der Reichs⸗ den f zum Gegen⸗ stand haben, daß daher der Reichsfrieden durch Unterstützung dieser Erhebungen gegen die renitenten Regierungen, nicht aber durch Bekämpfung derselben zu bewirken ist, aus diesen Gründen

beschließt die National-Versammlung:

die Volks-Erhebungen in Sachsen und der bayerischen Pfalz sind zur Durchführung der Reichs⸗Verfassung thatkräftig zu stützen

und zu schützen.

Die Antragsteller wollen ihren Antrag als einen dringlichen behandelt und bie Berathung darüber auf die morgende Sitzung 10 Uhr Vormittags unter Schließung der heutigen vertagt sehen.

einmüthig erhoben hat,

Herr Schmidt von Löwenberg verwahrt sich gegen den ,

Schluß der Sitzung, denn er hat mit mehreren Genossen einen

Antrag eingebracht, das Reichs⸗Ministerium des Kriegs in Anklage Heerschaar-Kommando beauftragt.

stand zu dersetzen eben seines Verfahrens gegen die Rheinpfalz

wegen. *)

Herr Schmidt verliest diesen Antrag, wonach sich das Reichs Kriegsministerinm des Verraths am Volke schuldig gemacht und das Gesammtministerium sofort den Rückzug sämmitlicher Reichstrup⸗ pen aus der Pfalz zu verfügen hat. Von den Herren Dietsch und Schütz liegt ein gleicher Antrag auf in Anklageversetzung des Reichs⸗ Kriegsministeriunis vor. Belden Anträgen wird vom Hause die Dringlichkeit abgesprochen, worauf sie von den Antragstellern zurück= gezogen werden. Dahingegen wird der oben mitgetheilte Antrag der Herren L. Simon und Vogt als ein dringlicher anerkannt und seine Berathung auf die morgende Vormittagssitzung unter Schließung

der heutigen Sitzung anberaumt.

Baden. Karlsruhe, J. Mai. (Karlsr. Ztg.) Heute Nachmittag fand im großen Saale des Rathhause unter Vossitz des ersten Bürgermeisters, Herrn Malsch, eine äußerst zahlreiche

) Die Antragsteller legen diesem Verlangen nachstehende Urkunde in

Frankfurt a. M., den 6. Mai 1819. Das Reichs-Ministerium des Krieges

beglaubigter Abschrift zu Grunde:

an das

Kommando der Großherzoglich badischen Truppen

zu Mannheim.

Das Kommando der Großherzoglich badischen Truppen zu Mannheim wird hierdurch ersucht, Angesichts dieses zur Sicherung der Reichs festung Landau, gegen die in der Pfalz ausgebrochene anarchische Schilderhebung, welche diesen wichtigen Gränzplatz ernstlich bedroht, durch Eisenbahn eines der beiden dort stehenden badischen Bataillone, mit Zurücklassung der noch ganz unbrauchbaren Rekruten und durch Marsch einer Eskadron des dorti⸗ gen Dragoner⸗Regiments nach Lan au zu senden und zur Verfügung des dortigen Gouvernements zu stellen, bis dessen Ablösung durch anderweitige

Der Reichs Kriegs ⸗Minister schließen. Peucker.

Truppen möglich wird.

Für die richtige Abschrift Mannheim, J. Mai 1849. 38 he jn ls o lend ann gioggenbach, Oberst.

taillon hier einrücken. Nassau. Wiesbaden,

beschließt die karlsruher Bürgerwehr: 1) Die Regierung auf das diin nach dem Erscheinen der Reichs verfa gung auf dieselbe gleich der auf die ,, . vornehme. 2) Die karlsruher Bürgerwehr ist bereit, die jeden verfassungsverletzenden Angriff zu vertheidigen. . 3) Die karlsruher Bürgerwehr fordert sämmtliche Bürgerwehren des Landes auf, sich in demselben Sinne zu erklären und sich zum Einstehen für die Reichsverfassung bereit zu halten. . 4) Die karlsruher Bürgerwehr fordert insbesondere die badische Regic= rung auf, bei der Centralgewalt schleunigst die nöthigen Schritte zum Schutz des Nachbarlandes Rheinbapern, welches sich für die Reichsverfassung aus- gesprochen, zu thun; namentlich wolle die Centralgewalt keinerlei Durch⸗ märsche von Truppen solcher Staaten, die die Neichsverfassung nicht aner= kannt haben, nach Nheinbayern gestatten. 5) Die karlsruher Bürgerwehr erläßt einen Aufruf an ihre Kameraden in Württemberg und Hessen, in derselben Weise das Ihrige zum Zweck der Aufrechthaltung der Reichsverfassung und insbesondere zum Schutze

endste zu ersuchen, daß sie sogleich ung im Negierungsblatt die Beeidi⸗=

Mit der Ausführung wurde der Gemeinderath in Verbindung mit dem

(O. P. I. Z.) Diesen Morgen brachte der Bahnzug ven Frank⸗ furt eine Abtheilung bayerischer Infanterie, die für Rheinbayern bestimmt ist. Dieser Zug kreuzte sich mit einem anderen Zuge, der besonders viele Waggons zur Aufnahme von Reiterei schleppte.

Mainz, 6. Mai. (O. P. A. 3.) So eben ist die hier gar⸗ nisonirende Schwadron österreichischer Kavallerie nach Frankfurt aufgebrochen. Morgen wird das schon gestern marschfertig gewe⸗

ene Bataillon österreichischer Infanterie nach Homburg gehen. etai kin 23sten preußischen Infanterle⸗ Regiment wird morgen ein Ba- heimen Rath Turkul, und dem Gehülfen des N

heutigen Kammersitzung theilte der Präsident Wirth ein Schreiben der württemberger Kammer mit, ; .

die Zustimmung zu der reichsverfassungsmäßigen Erhebung Würt= ernannt. tembergs enthält. Lang interpellirte dringlich den Regierungs⸗ Kommissär Giese wegen der Beeidigung des Militairs, der Be⸗ amten und der Bürgerwehr, und was die Regierung hinsichtlich der Disposition der nassauischen Macht unter die reichsverfassungs⸗

mäßige Centralgewalt gethan habe. Bo holt die Antwort ein, wodurch die Sitzung pausirte, und brachte vernement St. Petersburg hat sich die Epidemie am 11. April im

die Nachricht, daß Minister-Präsident Hergenhahn nach Frankfurt a. M. abgegangen sei, um sich der fraglichen Verhältnisse halber mit der Reichsgewalt zu benehmen. Jung interpellirt wiederholt erkrankten bis zum 19. April 32 Personen und starben 9. Auch in für Amnestie, da in der jetzigen Zeit der vaterländischen Krisis eine solche doppelt angemessen sei. tzt den

rungs⸗Exigenz Etat für Hochbau 84 653 Fl. und für Chausseebau Gou ; mit 221,517 Fl. 7 Kr. pro 1849 fest. Der kritischen Zeitverhält- sind zwischen dem 27. März und 3. April keine Todesfälle vorge= nisse halber entscheidet sich die Kammer für eine zweite Sitzung am Abend, um die Maßregeln zur sofortigen Volksbewaffnung zu be⸗

welches den Dank derselben für

Marine Lieutenant Arriens Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Groß⸗ fürsten Thronfolger und seiner Gemahlin vorgestellt. ;

An den Metropoliten von Moskau und Kolomna, JFilaret, ist folgendes Kaiserliche Handschreiben ergangen: „Hochwürdiger Me⸗ eichzverfaffung gegen (ropolit von Moskau, Filaret! In der unermüdlichen Leitung der

Ihnen anvertrauten Eparchie haben Sie sich bei n, Er⸗

fahrung und erbaulicher Verkündigung des Wortes der als ein eifriger Hirt der Heerde Christi bewährt. Von Achtung für diese ausgezeichneten Eigenschaften und die unausgesetzt dem Wohle der rechtgläubigen Kirche und des Vaterlandes geweihten Bestrebungen durchdrungen, habe Ich es für Recht erkannt, Ihnen für Ihre Verdienste Meine besondere Anerkennung durch die aller⸗ gnädigste Verleihung der hierbeifolgenden diamantenen Insignien des Srdens des heiligen Apostels Andreas des Erstberufenen zu bezeugen. Mich Ihren Gebeten empfehlend, bleibe . für immer wohlgewogen. Moskau, 15. April 1849. (gez.) Ferner hat Se. Majestät mittelst Kaiserlicher Gnadenbriefe vom 10., 14. und 15. April den Ober ⸗Kammerherrn, Mitglied des Reichs ⸗Rathes, —-Ribeaupierre, zum Ritter des Andreas⸗ Ordens in, e. n, . 266 ft . n . ; ; jz Corps und General-Gouverneur von West-Sibirien, General der Hesen und, bei, Rhein,; Da rmsta dt, (6. Mei. Infanterie, Fürsten Gortschakoff II., zum Ritter des Wladimir— Ordens erster Klasse ernannt und dem Präsidenten des Marstall⸗ Comtoirs, Ober⸗Hofstallmeister Baron Frederiks, dem Kommandan⸗ ten von Moskau, General der Kavallerie, Staal, so wie dem Mit⸗ gliede des Reichsrathes, Wirklichen Geheimen Rathe Buturlin, dem Kriegs⸗-Gouverneur von Wilna, General⸗Gouverneur von Grodno, Minsk und Kowno, General-Lieutenant Mirkowitsch J., dem Chef des 1sten Bezirks des Gendarmen⸗Corps, General⸗Lieutenant Po⸗ losoff, dem Minister Staats⸗Secretair des ke, . Polen, Ge⸗

ahrheit

ikolaus.“

inisters der Volks⸗

Aufklärung, Geheimen Rath und Senator, Fürsten Schirinski⸗ Schichmatoff, die diamantenen Insignien des Alexander⸗Newski⸗ 5. Mai. (Frkf. J.) In der Ordens verliehen und den Prässdenten des moskauschen Hof⸗Com- toirs, Ober-Hofmeister Baron Bode, so wie den Geheimen Rath, Senator Saltykoff, zu Rittern des St. Alexander⸗Newski⸗Ordens

Der stellvertretende General⸗Gouverneur Ost⸗Sibiriens und Kommandirender der dort garnisonirenden Truppen, General⸗Major Murawjew, ist zum General⸗Lieutenant besördert worden.

In St. Petersburg sind an der Cholera zwischen dem 21.

Der Regierungs-Kommissär und 28. April 329 Personen erkrankt und 155 gestorben. Im Gou⸗

Die Kammer setzt den Regie- und 3 gestorben. zum 14. April 8 Personen. In Rowna, Gouvernement Wolhynien,

Kreise Luga und am 13. April in den Kreisen Oranienbaum und Zarskoje⸗Selo aufs neue gezeigt. In den genannten drei Kreisen

Krenstadt sind dem zwischen 17. und 23. April 12 Personen erkrankt

Im Gouvernement Kurland erkrankten vom 7. bis

kommen, doch erlrankt 1. Aus den Gouvernements Kasan, Wi— tebsk, Podolien, Grodno und aus Bessarabien sind keine neueren Berichte eingegangen.

. Se. Kaiserliche Hoheit der r fir Konstantin hat die Würde eines Ehrenmitgliedes der Gesellscha

t für Geschichte und Alter

thümer zu Odessa angenommen.

Bekanntmachungen. 221 Bekanntmachung. .

6 im Schildberger Kreise, Regierungs⸗Bezirk Po⸗ sen, belegene, zu Johanni 18149 pachtlos werdende Vor= werk Parzonow soll mit den dazu gehörigen Gebäuden, mit dem Förster⸗Etablissement und mit der Parzynower und Kobolagoraer Forst als ein Guts-Komplex, das dg= von abgezweigte Krug⸗-Grundstück von 3 M. 10 AMR. und eine abgezweigte Fläche von 208 M. 79 N; in 39 Parzellen zerlegt, sollen dagegen einzeln im Wege der öffentlichen Licitation an den Meistbietenden ver

äußert werden. 1. als ein Gut zu veräußernde Vorwerk mit den

Forsten enthält:

n Vorwerk: M. Mn. Hof und Baustellen ..... 8 899 Obstgarten .... . . . 1 Acker: 158 M. 149 IN. 6. ( Gerst ·

and),

469 5 81 5 IV. Kl. ( Hafer⸗ land), /

260 138 * V. KI. Gjähriges Roggenland),

20 » 38 » VI. KRI. (6jähriges Noggenland),

S 809 69

Sa. Wiesen zu 12 Centner bis 3 Centner pro Morgen bonitirt, jedoch meist zu

12, 10 und 8 Centner .... . . . . . .. . . 68 11 8 32 121 Vir ten cht nunnnn; , , . 8 161 Lehmgrube und Unland ..... ...... . .. 12 123

( ö Summa ..... 1010 24 b) das Förster⸗Etablissement mit Gebäuden 14 16

c) die urbaren Forstrodeländer ..... ...... 259 14 d) der bestandene Kobylagoraer Forst von 118 M. 104 MR. und der bestandene Par- zynower Forst von M0 4 * Summa von ...... 2118 108

in ganzer Summe TD T taxirt auf 36,079 Thlr.

Das Krug-Grundstück ist auf 600 Thlr,, die Par- zellen von je 5 Moigen sind zu 30 Thlr. bis 413 Thlr. taxirt. . Die Festsetzung der Taxe ist noch dem Königlichen Finanz⸗Ministerlum vorbehalten, welche vor dem Ver⸗

äußerungs⸗Termine erfolgen wird. Zur e , rg haben wir nachstehende Termine

vor dem Regierungs Rath Meerkatz in loco Parzynow im herrschaftlichen Wohngebäude anberaumt:

1) auf den 15. Juni . Vormittags 10 uhr,

zur Versteigerung des Vorwerks mit den Forsten ꝛe. von 3451 M. 162 IR.,

2) auf den 16. Junk e,, Vormittags s Uhr, zur Versteigerung des Krug-Grundstücks und der kleinen Parzellen,

und laden Kauflustige hiermit ein. Nach 3 Uhr Nach⸗ mittags des Terminstages wird kein neuer Lizitant zu= gelassen. Die Bietungs Caution besteht in einem Zehn= ftheil des Meistgebots. Die Veräußerungs⸗Bedingungen können zu jeder Zeit in unserer Registratur, so wie auf dem Vorwerk Parzynow beim Domainenpächter Hahn, in der Registratur des Nentamts in Schildberg und in den Registraturen der Königlichen Regierungen zu Bres⸗ lan und Liegnitz, eingescehen werden.

Nachrichtlich wird bemerkt, daß von dem Kaufgeld des Vorwerks incl. Forsten ein Viertheil binnen Jah⸗ resfrist und die letzte Hälfte binnen drei Jahren nach der Uebergabe zu entrichten ist.

Posen, den 27. April 1819.

Königliche Regierung.

Abtheilung für die vit n Steuern, Domainen und

orsten. v. Scheel.

206 Bekanntmachung.,

Das im Bomster Kreise des hiesigen Regierungsbe— zirks unmittelbar an der Schlesischen Gränze und eine Viertelmeile von der Stadt Unruhstadt belegene Do⸗ mainen⸗Vorwerk Neuvorwerk, zu welchem

Morgen 98 IR. Hof⸗ und Baustellen, 281 3 74 5 Acker, 139 46 Wiesen, 31 Y 62 * Hütungen, 1241132 2 Gräben,

Summa J55 Morgen 47 UR.

gehören, soll von Johannis e. ab in 8 Parzellen von 6 bis 68 Morgen Flächen-Inhalt meistbietend ver⸗ äußert werden. .

Der Acker besteht zum größten Theile aus Haferbo⸗ den, die Wiesen sind zu 2 bis 8 Ctr. Heu⸗-Ertrag pro Morgen bonitirt. Der geringste Kauspreis für den Morgen, jedoch ohne die noch besonders zu bezahlenden Gebäude, Saaten und Bestellungen, ist auf 18 Thlr. festgestellt worden. z

Die Tare der mit der Parzelle VII. von 66 Morgen 177 IR. zu veräußernden Gebäude ist auf 1184 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf. festgestellt.

„Die Veräußerungs-Bedingungen, die Karte und Re—= kiße können zu jeder Zeit in unferer Registratur und

ei der Königlichen Administration zu Karge eingesehen werden, welche letztere auch die Gränzen 3 einzelnen Parzellen vom 25. Mai c. ab den Bewerbern örtlich anzeigen wird.

Zur Veräußerung haben wir d, 3 Vormittags 19 Uhr, in dem Geschästs-Lokale der Kö⸗ niglichen Administration zu Karge einen Termin vor dem Regierungs⸗Rath Kretzschmer anberaumt, zu wel⸗ chem wir Kauflustige hiermit einladen. Posen, den 15. April 18.149. Königliche Regierung. Abtheilung für die direkten Steuern, Domainen und

Forsten. v. Sch eel.

(i6s8] Offener Arrest.

Ueber das Vermögen des Kaufmauns T. Uhlemann in Sorau in der Königl. Preuß. Niederlausitz ist heute von uns der erbschaftliche Konkurs eröffnet worden. Es wird daher allen denen, welche von dem Gemein⸗ schuldner etwas an Geld, Sachen, Effekten oder Brief⸗ schaften hinter sich haben, oder welche demselben et— was bezahlen oder liefern sollen, hierdurch angedeutet, an Niemand das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solches uns sogleich anzuzeigen, und die bei ihnen befindlichen Gelder oder Sachen, jedoch mit Vor⸗ behalt ihrer Rechte daran, in unser Depositum abzu⸗

liefern.

Wer dieser Anweisung zuwiderhandelt und dennoch dem Gemeinschuldner oder vielmehr an dessen Erben etwas bezahlt oder ausantwortet, von dem wird die Zahlung oder Ausantwortung für nicht geschehen er⸗ achtet, und wird das so Geleistete zum Besten der Masse anderweit von ihm beigetrieben werden, auch ist der In= haber solcher Gelder oder Sachen im Falle der Ver⸗= schweigung und Zurückhaltung der Masse auf Höhe der . oder verschwiegenen Gegenstände ver⸗ antwortlich und geht außerdem aller seiner daran ha⸗ benden Unterpfands⸗ und anderer Rechte verlustig.

Sorau, am 7. April 1849.

Königl. Preuß. Kreisgericht. (gez.) Cal ow.

[2221 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienwerder.

Das in dem Dorfe Oberfeld belegene Grundstück der Emilie Johanne Friederike geborenen Quiring, früher ver⸗ wittweten Lück, und deren jetzigen Ehegatten Franz Kummer, bestehend:

aus dem Hofe Nr. 26 von 25 Morgen kulmisch,

dem Hofe Nr. 22 von 26 Morgen kulmisch,

dem Hofe Nr. 25 von 25 Morgen kulmisch, nebst Wohn und Wirthfchafts⸗ Gebäuden, abgeschätzt in Jahre 1817 auf 9178 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 7. No-

vember d. J., Vormittags 11 Uhr und Nachmit⸗

g. 4 Uhr, an ordentlicher Gerichtastãtte subhastirt werden. ; Marienwerder, den 16. April 1849. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

üer Kunstverein für die Rheinlande u. Westfalen.

Die General⸗Versammlung der Mitglieder des Kunst⸗ Vereins und die Verloosung der angekauften Kunstwerke für das Jahr 1848 49 wird im Laufe des Monats August d. J. an einem noch näher zu bestimmenden Tage statthaben und die damit verbundene Ausstellung am 17. Juni d. J. eröffnet werden. Die Künstler, welche geneigt sind, ihre Werke zu derselben einzusenden, werden daher ersucht, dieses bis zum 8. Juni d. J. unter der Adresse des Herrn Inspektors Wintergerst im Akade⸗ mie - Gebäude zu thun und gleichzeitig uns zu benach= richtigen, ob und zu welchem Preise sie verkäuflich sind. Alle Mittheilungen werden, um Poriofreiheit zu genie⸗ ßen, unter Kreuzband und mit der Rubrik: „Angele= genheiten des Kunstvereins für die Rheinlande und

Westfalen“ erbeten.

Düsseldorf, den 7. Mai 1849. Der . des Kunstvereins.

Wiegmann, Seecretair.

Regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen lusufWismar un Kopenhagen.

Das als vorzüglich eingerichtet bereits belannte lupfer= seste und kupferbodene Danipfschiff „Obotrit /, geführt von Capt. J. J. Seth, wird regelmäßig jeden it i⸗ woch nach Ankunft der Eisenbahnzüge von Hamburg und Berlin, Nachmittags um A Uhr, mit Passagieren, Güiltern und Post« Effeklen von Wismar nach Ko- penhagen und jeden Sonnabend Nachmittags 66 ke gen, nach Wismar, wo ae an die nach N , . Berlin abgehenden Eisenbahnzüge anschließt, abgehen. . .

assa , so wie Güterfrachten, sind aufs bil

ligste gestellt: ; el.. , n bei den Herren Fiedler C Co.,

Hamburg ö Y Hamel C Co., . Berlin ö H. F. Fetschow

; Sohn „Wismar im Büreau der Dampfschifffahrt.

Wismar, im Februar 1849. ; Direction

der Mecklenburgischen Dampfschifffahrts · Gesellschaft·

Abonnement betragt: 2 Atblr. für J Jahr.

n ctbeilen der Monarchie n, Preis Erhöhung. det einzelnen Nummern wird der Bogen mit 3 S ꝗr. berechnet.

Preußischer

ö ; ? O . dieses Blatt an, für Berlin d sᷣ Op⸗ Expedition des Hear, . 2. 1 . Anzeigers: . z 9 Bebren⸗ Straße Ur. 57.

Alle pott Antalten des An. un Auslandes nebmen Bestekung aut

n 130. Berlin, Sonntag den 19. Mai

3 nhalt.

u tschlan d.

Widerlegung. Staatsrath Voltz nach der Plalz. Kaiserslautern. Erlaß des Landes vertheidigungs⸗Ausschusses. Süachsen. Dres den. Weitere Nachrichten. Bekanntmachungen. Leipzig. Heubner gefangen. Der Reichs- Kommissär Briegleb. Gefecht mit Freischärlern. annover. Hanno ver. Die Unterhandlungen in Berlin. gung der deuischen Reichs -Verfassung. st a dt. Bekanntmachung. . ; Beschluß des Raths und der Stadt⸗ verordneten in Beireff der deutschen Reichs verfassung. Schleswig. Näheres über das letzte Gefecht. waltung Jütlands. Flens bur Lanenburg. Hamburg. Hamburg.

Amtlicher Theil.

eußen. e. nchen.

Karls ruh e. essen und bei Rhein. chleswig⸗Holstein. Altona.

. en. . . irg. Ausgewechselte dänische Gefangene. g. Die neue Verfassung vollendet. ö

Verhandlungen der fonstituirenden Versamm⸗

A uslan d. Frankreich. National ⸗Versammlung. über die römische Frage llage⸗Antrag gegen den Präsidenten der Re gung des Effeltivbestandes der Armee. über ein Schreiben des Präsidenten an General Gudinot. Kriegs⸗ aus Toulon nebst Depeschen aus Italien. Die Erklärungen des aus- Dampfschiffe nach der hme der Schifffahrtsbill im Oberhause.

schen Vorhut. Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Ober- Forstmeister von S

Geheimen Finanzrath und vortragenden Rathe im rium zu ernennen.

Der Rechtsanwalt und Notar Te gleicher Eigenschaft an das Kreisgerich seihung des Notariats im De Stettin, versetzt;

Der Obergerichts⸗A Kreisgerichte in Starga ment des Appellationsgerichts zu Stettin;

Der bisherige Ober Anwalte bei dem Kreisg im Departement des burg; und

Der Kommissions⸗Bericht und der darauf angenommene Beschluß. An⸗ publik. Unveikürzie Bewilli⸗ Interpellation und Debatte

budget. Pa ris. Nachrichien Großbritanien und Irland wärtigen Amts über die dänische Blokade.

General R. Wilson 4. Italien. Rom. Der Angriff der französt Börsen⸗ und Handels

London.

chön feldt zum Finanz⸗Ministe⸗

ßm ar zu Lauenburg ist in t in Stargard, unter Ver⸗ partement des Appellationsgerichts zu

ssessor Pretz ell zum Rechtsanwalt bei den 18 und zugleich zum Notar im Departe⸗ gerichtsAssessor Göcküng zum Rechts— ichte zu Kalbe a. d. S. uud zum Notar niglichen Aopellationsgerichts zu Magde⸗

Der Rechtsanwalt Karl Ale auch zum Notar im Departement gerichts zu Naumburg ernannt word

rander Ruperti zu Seyda des Königlichen Appellations⸗

Die Erneuerung der Loose Y9ster Königl. Klassen⸗- Lotterie, Verlust des Anrechts dazu,

erlin, den 13. Mai 1849. Königliche General-Lotterie-Direction.

zur bevorstehenden ten Klasse welche bis zum 19. Mai c., bei geschehen muß, wird hiermit in Erinne⸗

Angekommen:

Der General⸗Maj . bten Landwehr⸗Brigade, , , n enn ann enn der

von Webern, von Jäüterbogk.

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Se. Majestät der König ndeur des 10ten Husaren⸗ en, und dem Premier⸗Lieutenant von

Dem Comma

Nach dem heutigen Militair-Wo— Lehmann „erster Adjutant der Ge⸗ en, zum Mitgliede der Militair⸗Stu⸗ em Major Meyer, Inspecteur der Sten eneral⸗Major mit Penston der Abschied

mi . Mai. „Aus zuverlässiger Q von e e l Me sche Verfassunge ger Mitglie

Die Münch. Zeitung uelle können wir die aus⸗= inungszwiespalt unter den frage, wie von angeblich der des Ministeriums als Eben so grundlos ist das andere aats⸗Ministerium, die Kammer so⸗ n Wiederzusammentritte aufzulösen, en Verfassungsfrage auch nur sichern zu können, daß t, über diese hochwich⸗ ende, erschöpfende Ver⸗ elle alle diese fal⸗ ihrer Verbreitung

Folgendes:

beef sihbentem Rücktr

n grundlos b =. tige das St ,, e,. ung der d u, geben. Wir an .

en lebhafteste den Kammern i

n Wunsch he n eine umfaß welcher trübe welche Absichten bel Einsichtigen in Zwe

fließen und en, wird wohl keinem

Staatsrath Voltz wird als Königlicher Kommissär in die Pfalz abgehen; es sollen von Würzburg, Bamber 3 pen zu seiner Unterstutzung . g und Neuburg Trup

Kaiserslautern, 3. Mai. (Münch. Ztg.) Der Landes⸗ i n,, hat folgendes Schreiben an die Befehls⸗ haber der pf

. 3 zur Einsicht und Tanachachtung mit: Der Landes Venheidigungs. Ausschu der Pfalz beschließt auf den Antrag der dahier n , ö sammelt gewesenen Abgesandten der Volkswehr: 1) Der schweizer General Dufour imwird zum Ober- Befehlshaber der pfälzischen Volkswehr ernaunt und sofort brieflich ersucht, sich über die Annahme der Befehls haberstelle zu erklären. 2) Die durch den Kongreß der Volkswehr dem Landes · Verthei⸗ digungs⸗Ausschusse zur Unteistützung bei den Berathungen über die Orga- nisation der Volks bewaffnung beigegebenen Vollswehrmänner: a4. Philipp Deintz aus Zweibrücken; b. Br. Hitzfeld aus Frirchheimbolanden; c. Tabacks⸗ Fabrikant Trauth aus Landau, sind ohne Verzug einzuberufen. 3) Die Befehlshaber der Vollswehr in den einzelnen Gemeinden haben ihre Mann⸗ schaften folgenden Eid leisten lassen: „Ich schwöre, das Reich und die Rechte des dentschen Vorkes zu schirmen, die Reichs⸗-Verfasfung aufrecht zu erhalten und sie mit Gut und Blut zu vertheidigen. So wahr mir Gott helfe.“ Geschehen zu Kaiserslautern, am 3. Mai i829. Mit brüderlichem

kisch Volkswehren ergehen lassen: hnen die unter Heutigem gefaßten Beschlüsse nachstehend

Der Landes- Vertheidigungs-Ausschuß: Pre. H epp. Reich ard.

Pr. Greiner. P. Fries. S. Didier.“

Sachsen. Dresden, 9. Mai. (D. A. 3.) Im Verlaufe des nun besiegten Aufstandes kann man drei y Momente und Wandlungen unterscheiden, die sich um so rascher und fürchterlicher entwickelten, je größer und energischer auf der an⸗ deren Seite der Wille für Aufrechthaltung der geseßlichen Ordnung und der bestehenden Verfassung war. Bei h g . . am an, ann die f eersf an effüage im Vor⸗

unde zu stehen, obgleich sozial⸗republikanis ö obgleich sozi publikanische Tendenzen schon werden, daß die Empörung die Fahne der Reichsverfasfung n brauchte und sie nur herausgesteckt hatte, um a , Volks, zu erregen. Es mußte freilich von Haus aus auffallen daß Leute wie ein Tzschirner, welche noch kurz vorher Alles tha⸗ . um die Reichsverfassung unmöglich zu machen, sie mit allen ö . Spettes briämpften, plotzlich entschlossen sein soll⸗ 29 Gut und Blut fur sie daran zu setzen. Allein vas zweite Stadium der fünftägigen Revolution, die republ ikanische Erhebung erklärt das. Es soll auch wirklich ein Dekret der sogenannten pro⸗ visorischen Regierung vorhanden sein, worin diese erkläre, daß es ch nicht mehr um die deutsche Verfassung, sondern um die Ein—= uhrung der Republik handle. Der nach dem Ructritte der soge⸗ nannten provisorischen Regierung noch fortgesetzte Kampf war ein

völlig tendenzloser, ein Kampf der Verzweiflung und des Fana⸗ tismus, geschurt und genährt durch pelnische und andere Emussäre, welche jedenfalls bei dem ganzen Unheil eine Hauptrolle gespielt haben mögen. Unter den Gefangenen besinden sich zum z. B. zwei gallizische Geistliche. Was nun den Ausgang des Kampfes anlangt, so hat sich die Hauptmasse der Insuͤrgenten heute fruh gegen 7 Uhr zum Rückzuge angeschickt und über die Dör fer Plauen, Raͤcknitz und Kesselsdorf in die Berge geworfen. Hierbei mußten sie natürlich der Kavallerie und nachruckenden Infanterie in die Hände fallen, weshalb denn auch nach dieser Gegend hin um diese Zeit ein starkes Feuern gehört wurde. Wie viel ihrer davonge⸗ lommen sind, läßt sich nicht ermitteln. Die Zahl der Gefangenen ist groß, und nach einer ungefähren Schätzung gegen 509; in der Frauenkirche allein sollen sich gegen 300 befinden. Die Mitglieder der proviserischen Regierung haben bei Zriten das Welle gesucht und sind glücklich aus Dresden, man sagt als Bergleute verkleidet, entkommen. Tzschirner soll an dem Tage, wo der Ober-Komman⸗ dant Heinze gesangen wurde, schon in den Händen des Militairs gewesen, aber auf der inneren pirnaischen Gasse entsprungen sein. Zwei Soldaten wollten auf ihn feuern, aber die Gewehre derselben versagten. Den Burgermeister Tschucke in Meißen haben die Bür= ger daselbst verhaftet. Er ha'te die Kemmunalgarde in Meißen ver⸗ anlaßt, nach Dresden zu marschiren. Diese aber mag sich bald von dem Stande der Tinge überzeugt haben, und ist . Tage wieder umgekehrt. Bei ihrer Ankunft in Meißen verhaftete sie den Durgermeisten Advokat Blöde und Dr. Minckwitz sind beute früh auf dem Rathhause verhaftet worden. Stadirath Klette, Professor Richter und Dr. Hirschel follen ebenfalls gefänglich ein⸗ gezogen worden sein.

Leute Mittag 1 Uhr ist ein Bataillon des 121en Landwehr⸗ Infanterie⸗Regiments auf der schlestschen Bahn hier angekommen, nachdem man in der Nacht vorher der Sicherheit wegen die Bahn bis Bautzen mit Truppen besetzt hatte. Neustadt und Antenstadt d stark mit Einquartierung belegt. Gleichwohl ist bis jetzt diese eschwerde von den Meisten mit Freudigkeit getragen worden; man ist froh, wieder zur Ruhe gekommen zu sein. Biesen Nachmittag 5 3 , . . . geöffnet, und Tausende s n nach der adt hinüber, um den Scha es h in Augenschein zu ne . Hime

Folgendes Plakat ist heute veröffentlicht worden:

Befehl. Zur Ausführung der Bekanntmachung des Gesammimini⸗ steriums vom 8. Mai d. J, durch welche die Stadt Dresden und ihre Um- gebung in dem Umkreise von drei Meilen in Kriegsstand erklärt worden ist Bcseble ich hiermit: 1) Alle poltnschen Klubg hub Berend sn gl Weiteres geschlossen. 25 Bei Tage darf keine Veisammlung von mehr als 20 Personen, bei Nacht keine von mehr als 19 Personen, auf öffentli- chen Plätzen und Straßen stattfinden. 3) Alle Wirths- und Schänkhãu⸗ ser müssen Abends 10 uühr geschlossen werben. Plakate dürsen ohne Er. laubniß des Oberbefehlshabers nicht angeschlagen und Zeitungen, Druck- schriften oder Lithographieen ohne dieselbe auf Straßen und öffennsichen Plätzen nicht verkauft werden. 5) Aile Fremde, welche über den Zweck ihres hiesigen Aufenthalts sich nicht auezuweisen vermögen, haben die Stadt und deren Umkreis binnen 24 Stunden zu verlassen. 6) Bewaffnet an⸗ lommende Fremde, so wie alle sonst ohne besondere Erlaubniß des Oberbe⸗ feblshabers bewaffnete Personen, werden von den Wachen, da nõthig mit Gewalt, entwaffnet. 7 Die Kommunalgarde und die derselben beig etretenen

besonderen Corps sind bis auf Weiteres aufgelöst. 8) Alle in Altstadt,

orgängen am 3ten

hervortraten. Aber nur zu bald mußte man geen.

ich am ersten

1819.

Friedrichstadt und in den altstäd ler Vorstädten befindlichen Waffen, ohne Unterschied ihrer Eigenschaft. sind binnen 24 e, . 3 Nathhause abzuliesenn. 9) Die Stadt Dresden haftet für allen Schaden, welcher bei Unterdrückung eines jeden Widerstandes gegen rie bewaffnete Macht enisteht. 10) Die gesetzlich bestehenden Behörden verbleiben in ihren Functionen und werden bei ihren den vorstehenden Bestimmurgen enisp e—= che iden Maßregeln von dem Ober ⸗Besehlshaber auf das trän gste unter- stützt werden. 11) Der Betrieb der bürgerlichen Geschäfte, des Handels und der Gewerbe wind, außer den Fällen, auf welche vorstehende Bestim— mungen Anwenxung erleiden, vorläufig nicht beschränft. Dresden, den 9. Nai, 1849. Der Ober - Befehlshaber der bewaffneten Macht, von Schirnding.

Dresden, 109. Mai. (D. A. 3.) Heute früh wimmelten in der Altstadt die Straßen von daselbst aus der Al her Ferne her⸗ beigeströmten Neugierigen aller Klassen. Auf den Plätzen, wo der Kampf gewüthet, ist die . und der Schaden zwar sehr greß, jedoch nicht so groß, als man nach den gehörten Erzah⸗ lungen glauben konnte. Es ist nicht, wie früher berichtet, mit Zwölfpfündern, sondern nur mit Sechs pfundern und Kartätschen geschossen worden. An fast allen Häusern wehen aus allen Etagen noch die weißen Friedensfahnen, die theils von den Bewohnern, theils von den Soldaten herausgesteckt sein mögen, als Zeichen fur die Kameraden, wie weit das Militair innerhalb der Häufer vorge— drungen. Sie sind in der größten Eil gefertigt, eine Serviette ober sonst ein Stück Weißzeug haben das Makerial dazu hergeben müssen. An vielen Thuren der Verkaufslokale las man mit Kreide angeschrieben: „Das Eigenthum ist heilig“, oder: „Heilig das Ei— genthum“; gleich zu Anfang des Aufstandes ist jedoch die Mede— handlung des Kaufmann Lenz, des ehemaligen Krmmandanten der hiesigen Wommunalgarde, total demolirt worden. Die öffentlichen Kassen sollen, wie man sagt, unversehrt geblieben sein. Dagegen erzählt man, daß die sogenannte provisorische Regierung eine Art Kassen-Anweisungen zu 2 Ngr. ausgegeben und Speise und Ge— tränke bei Speisewirthen gegen Quittungen erhoben habe, die das grüne Gewölbe als Pfand benennen. Die Häuser der Schleß⸗ gasse, so wie der nach der Stadt göwendete Theil des Königlic en Schlosses, haben äußerlich sehr gelitten. In der kleinen Bruder— gasse sind zwei Häuser, ferner das alte Opernhaus mit dem größ- ten Theile der kostbaren Theater- Gardercbe ꝛc. und einige in der

Nähe befindliche kleine Gebäude, eben so der eine Zwinger⸗Pavillon zum

Theil mit den darin befindlichen Sammlungen, und zwei Häuser a Zwingerstraße in der Wilsdrufer Vorsladt in ,, 3 Letztere sind, wie man vermuthet, von den Ausrührern in der absicht in Brand gesteckt worden, um fur den begonnenen Ruck ug einigermaßen gedeckt zu sein. Auf dem Neumatste hat Stadt Rem am meisten gelitten, auch äußerlich die Bilder- Gallerie doch sell kein Bild von einiger Bedeutung beschädigt worden sein so wie auch die Kupferstich Sammlung vellständig geborgen wordin ist; nächstdem ist den Eckhäusern an der Zwingerst⸗aße, an der Wils' drufer⸗ und Scheffelgasse, so wie dem Postgebäude, nicht unerheb⸗ licher Schaden zugefugt worden. Was den Mensch enverlust anlangt so ist er bei dem Milstair weit geringer, als bei dem Civil. Erste= res mag außer den Offizieren eiwa 120 bis 130 Tedle und Vers wundete haben, letzteres gen noch einmal so viel, worunter leider aber bei, obwalt enden Umständen auch unvermeidlichermw eise mancher Unschuldige sein dürfte. Bei Beginn des Aufstandes sollen auch die Gefangenen der Frohnveste versucht haben, aus; ubrichen, aber die sogenann e provisorische Regierung dies durch die Andre⸗ hung bewaffneten Einschreitens verhindert haben. Tie Gefangenen welche in der Frauenkirche eingesperrt sind, sitzen lautlos in den Kirchständen, es ist ihnen na urlich nicht erlaubt, willkurlich ihre Plätze zu verlassen eder mit einander zu sorcchen; ringeherum ste⸗ hen Wachen mit geladenen Gewehren und vor dem Eingang bi= . . Solda en. Zu Zwiien werden sie in das m Hotel de Luxembeurg eingerichte 6r ĩ

sollen bereits wieder , . JJ

„Zpwischen dem Abzuge der Insurgenten und dem Nackh— rücken der Truppen lagen spannende Momente. Um 8 Uhr Morgens flüchte len die letzten Haufen der Aufrührer durch die Seegasse. Dreimal drei Schläge der Kreuzthurm⸗Gloche gaben das Zeichen dazu. Jetzt blieb der Altmarkt unge— fähr eine halbe Stunde ganz leer; die Hauethuren waren ge⸗ schlossen, die Ar wohner harrten ängstlich der Dinge, die da kommen sollten. Einzelne Soldaten lisßen sich blicken, es fiel hier und da noch ein Schuß, und sie zogen sich schnell wilder zurück. Endlich rückten ganze Abtheilungen vor, bis sich allmälig der Marft mit Pickelhauben und Käppis füllte, und die Besitznahme des Rath— hauses erfolgte, wo Advokat Blöde, als Vorstand der Stadtver= ordneten, und Dr. Minckwitz als Stadtrath allcin zurückgeblieben waren. Ver dem Rathhaufe fand man auch die drei kleinen Ka— nonen der Insurgenten, aus welchen sie mit einvfundigen cylinder förmigen Eisenstuͤcken oder mit Flintenkugeln gefeuert haben. Häute Morgen erfolgte vor dem Rathhause die Wafftn-A1blicferung. In Neustadt marschirten seit früh 6 ühr Truppen -Abtheilungen aàb, und andere famen an. Nach Freiberg und Chrmniß sind mehrere Geschütze der reltenden Artillerie, einige Schwa⸗ dronen leichter Reiterei, das Leib - Infanterie Regimint und mehrere Compagnieen Preußen abgegangen, eben so nach Pirna sächsische Schützen und Infanterie. Dafür sind wieder viel Preußen, Landwehr-Infanterie, Husaren und Ulanen, welche

letztere uf den Dörfern stationirt Ind, eingetreffen. Gegen halb

6 Uhr Abends fand unter militairischen Ehrenbezeigungen bas Be— gräbniß der im Kampfe gefallenen beiden preußischen Offiziere statt.

Spät Abends noch wurden folgende zwei Plakate veröffentlicht:

I. An das sächsische Volt. „Sachsen! Schwere Gefahr droht un= serem schönen Baterlande! Eine Anzahl theils Uebelgesinnter, theils Ver führter, in Verbindung mit fremden Bösewichtern, sind bemüht, das Band zu lockern, welches seit Jahrhunderten Sachsens Volt mit seinen Fürsten ver= kunden hat. Sie drohen, Thron und Verfassung umzustoßen, Recht und Ordnung aufzuheben, Glück und Wohlstand nach allen Seiten hin zu ver nichten; sie verschmähen es nicht, die verwersflichsten Mittel anzuwenden zu Erreichung ihrer verbrecherischen Zwecke. Wir nähern uns dem Abgrunde