ĩ iffung nicht allein der Zten Brigade, sonbern auch der . ö. 2 16ten Batterie des Sten Regiments ausge⸗ führt. Da ich zu der Ueberzeugung gelangte, daß der Hafen von Fiumicino uns den Vortheil verschaffen könnte, unsere Beziehungen zu Rom zu erleichtern, so bemächtigte ich mich desselben, und das 20sten Linien⸗Regiment nahm dort eine feste Stellung. Ich glaube, Ihnen gemeldet zu haben, daß 200 und einige Mann des 20sten, unter dem Befehle des Kommandanten Picard, so wie einige Offiziere, durch ihren Eifer fortgerissen und durch versöhnliche Worte verlockt, am 30sten durch das Pancratius⸗ thor in Rom einzogen sind und sich haben gefangennehmen lassen. Sie sind wieder entlassen und ich glaubte, daß Fraͤnkreich bei einem so edelmüthigen Benehmen des Feindes nicht zurückbleiben dürfte. Ich hahe deshalb der französischen Regierung zu Civitavecchia Be— sehl ertheilt, dem Bataillon römischer Jäger, welches dort gefangen gehalten wurde, die Freiheit zu geben. Ich habe der Regierung
der römischen Republik sagen lassen, daß ich dafür erwarte, sie werde unsere Nationalen und selbst die Fremden aller Länder mit Sicher heitsgeleiten aus der Stadt entlassen. Unsere militairische Lage ist sehr gut, wir sind nach dem numerischen Berichte stärker, als unerläßlich ist, um auf die ferneren Ereignisse einen großen Einfluß zu üben. Die pöolitische Lage ist ohne Zweifel sehr verwickelt; indessen ist es leicht vorherzusehen, daß der Augenblick nicht fern ist, in welchem die Hauptstadt und die Regierung selbst Frankreich zum Schiedsrichter annehmen werden. Die durch unsere Regierung gebrachten Opfer werden auch gewiß zum Vortheil der Menschlichkeit dienen und den Einfluß Frankreichs erhöhen. Ich danke Ihnen, Herr Minister, für die Mittel, die Sie zu meiner Disposition gestellt haben, um das Ziel zu erreichen. Ich werde mich sehr glücklich schätzen, wenn es mir gelingt, die edlen Absichten der Regierung und des Präsidenten der französischen Republik zu verwirklichen.“ In einem Privatbriefe, der dem National aus Rom zugegangen, heißt es, daß die dort ansässigen Franzosen nach der Abreise des französischen Geschäftsträgers Forbin Janson den Schutz des englischen Gesandten angesprochen hätten, von diesem aber zurückgewiesen worden seien. Sie hätten sich darauf unter den Schutz des württembergischen Geschäftsträgers gestellt. Die Opinion publique, ein legitimistisches Blatt, melbet: „Wir wissen aufs bestimmteste, daß diplomatische Konferenzen eröffnet worden sind, in denen das Schicksal Roms der nächste Gegenstand der Berathungen ist. Rom soll Republik bleiben, aber den? Ramen römisch=apostolische Republik führen. Der Papst ist der jedesmalige Schutzherr der, Republik. Rom erhält eine Art Bundes-Garni— son.“ Im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sollen Be— schwerden des französischen General- Konsuls in Livorno darüber eingegangen sein, daß österreichische Truppen nach ihrem Einmarsch daselbst die Fahne vom franzöfischen Konsulatsgebäude abgerissen hätten. Auch wird aus Livorno geschrieben, daß der Kommandant Ghilardi und der Polizei⸗Direktor erschossen worden seien. Berichte aus Bologna vom 8. Mai melden: „Rach einer heftigen Kanonade hat sich die hiesige Stadt theilweise ergeben. Die Oesterreicher haben St, Michael und drei Thore sofort besetzß. Die Demo= kraten haben aber die Montagnota noch inne und wollen diesen wichtigen Punkt bis zum letzten Blutstropfen vertheidigen. Obgleich leine regelmäßige Citadelle, ist doch die Montagnota ziemlich stark be⸗ festigt und die Demokraten können sich darin noch lange halten. Präfekt Biancoli ist nach Rom entkommen.“ In Neapel waren am 9. mit dem „Spitfire“ Nachrichten von einem Wiederausbruche der Revolution in Sicilien eingegangen. Dieses englische Dampfschiff hatte Pa⸗ lermo am 7. Mai verlassen. Der Constitutionnel berichtet hier⸗ über Folgendes: „Die Widerstandspartei hatte in Palermo wieder die Oberhand erhalten. Ein Theil der Freiwilligen, welche die Garnison von Palermo bildeten, hatte die Stadt verlassen, um Ca⸗ tanea zu Hülfe zu eilen und die der Königlichen Armee entgegen⸗ stehenden Truppen zu verstärken. Als nun zu Palermo die Nach⸗ richt eintraf, daß Catanea und Syrakus von der Königlichen Armee enommen und noch andere Erfolge von derselben erreicht seien, emächtigte sich der Gemüther eine allgemeine Entmuthigung. Un⸗ ter der Nationalgarde fanden Versammluͤngen statt, und es zeigte sich Neigung, sich zu unterwerfen. Man siellte die Unmöglichkeit dar,
S38
einer verlorenen Sache wieder aufzuhelfen, die Gefahren und Un⸗ glücksfälle eines nutzlosen Widerstandes, der die Unterwerfung Si⸗ eiliens kaum um einige Stunden verzögern und Palermo, die einzige Stütze der sicilianischen Bewegung, einem Bombardement preisgeben würde. Bald sprach sich auch die öffentliche Meinung stark für den Frleden aus. Ungeachtet der Gegenbewegungen Stabileis und Rugglero⸗ Settimo's wurde eine Deputation ernannt, um zu sich dem neapolita⸗ nischen Admiral zu begeben, ihm eine Adresse einzuhändigen und mit ihm über Palermo's Uebergabe zu unterhandeln. Daher das Gerücht, welches sich verbreitete und geglaubt wurde, daß Palermo sich ergeben habe. Aber nach dem Abgang der Deputation und ehe sie noch wieder zurück war, veranlaßten die Anstrengungen der Häupter des Aufstandes, die Dazwischenkunft der Freiwilligen die aus Italien fi geßan enn Nachrichten und die Hoffnung, daß der König von Neape Cnbthigt sein würde, seine Armee in Sicilien zu schwächen, eine Bewegung im entgegengesetzten Sinne. Es wurde 6 gewaltsamem Wege eine Regierung eingesetzt, die De⸗ putation sammt den von ihr überbrachten Anträgen verleugnet und die Vorbereitung der Vertheidigungs-Anstalten wieder aufgenom⸗ men. Nach Empfang dieser Nachrichten war die neapolitanische Flotte sofort nach Palcrmo unter Segel gegangen, die Königliche Armee hatte sich ebenfalls in Marsch gegen diese Stadt gesetzt, und das Hauptquartier befand sich zu Calia-Nisetta.“
Der heutige Moniteur enthält folgendes Dekret: „Im Na⸗ men des französischen Volkes beschließt der Präsident der Republik, nach Einsicht der von Herrn Leon Faucher eingereichten und vom Präsidenten der Republik angenommenen Entlassuͤng als Minister des Innern ist der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Lacrosse, interi⸗ mistisch mit den Functionen des Ministers des Innern beauftragte. So geschehen im Elysé National, 165. Mai 1849. (gez.) Louis Napo⸗ leon Bonaparte. (gegengez Odilon Barrot, Justiz⸗Minister.“ Herr Leon Faucher hat den Palast des Ministeriums des Innern bereits verlassen und eine Privatwohnung bezogen.
Das Endresultat der Wahlen für das Seine⸗Departement wird, wie man glaubt, vor morgen früh schwerlich bekannt werden. Um 8 Uhr beginnt die Gesammistimmzählung im Stadthause. Die Partei des National und die der sogenannten revolutionairen Bonapartisten unter dem Gouverneur des Invalidenhauses, Jerome Bonaparte, scheinen bei den Wahlen vollständig unterlegen zu sein. Von 800 bis 1000 Stimmenden erhielten die Letzteren in den pariser Sectionen angeblich kaum 50 bis 100 Stimmen. Den de⸗ mokratischen Berichten zufolge, hätte sich bis heute um 5 Uhr das Wahlresultat in Paris folgendermaßen herausgestellt: 1stes Arron⸗ dissement ganz für die Parteien der Rue de Poitiers; 2tes fast ganz Poitiers; Ztes 3 Peitiers, Z roth; tes 5 Poitiers, 3 roth; Ftes 3 Poitiers, 3 roth; Htes z Poitiers, 3 roth; Ttes ganz roth; Fstes ganz roth; 9tes ganz roth; 10tes ganz Poitiers; 111es ; Pol= tiers, roth; 1212s ganz roth. Die Bannmeile fällt aber mit einem Gewicht von 76,000 konservativen Stimmen in die Wag⸗ schale. Einen offiziellen Charakter hat diese Berechnung nicht. Galig⸗ nani's Messenger sagt: „So viel bis jetzt bekannt, haben in den meisten Sectionen die Ordnungsfreunde eine Majoritäͤt, doch sind in anderen die Stimmen fast alle sozialistisch. Auch bemerken wir, daß selbst in einigen von den Seclionen, wo die Ordnungs⸗ freunde eine offenbare ehrheit für ihre Kandidaten haben, doch der Sergeant⸗Major Bvichot eine 5 Stimmenzahl erhalten hat. Die Patrie glaubt, daß 21 Kandlzaten der gemäßigten Partei als Sieger aus den Wahlen hervorgehen würden; wir wissen je⸗ doch nicht, worauf diese Meinung sich gründet. Die Stimmen der Bannmeile sind gemischten Charafters. Die unmittelbar an Paris angränzenden Ortschaften, wie Montmartre und La Villette, wo die Juni⸗Insurgenten zahlreiche Anhänger fanden, geben eine entschiedene Majorität für die Sozialisten. In Batignolles sind die Stimmen gemischt, gleichviel für die Ordnungsfreunde wie für die Sozialisten. In den etwas entfernteren Ortschaften, wo die Bevölkerung halb ländlich ist, zeigt sich eine entschiedene Majborität für die Sache der Ordnung. Aus den Departements hat man auch schon Nachrichten,
sie sind aber alle meist unvollständig. So weit sie reichen, lauten
sie im Allgemeinen günstig für die gemäßigte Partei.“
ach nd a mit ihren Gemahlinnen.
Dänemark. Kopenhagen, 17. Mai. (Börs. H) Ein englisches Kriegs-Dampfschiff ist heute hier angekommen; man vermuthet, daß es die nach englischen Blättern mit Depeschen Pal⸗ merston's hierher gesandte „Hekate“ ist.
Italien. Rom, 4. Mai. Der General der neapolitani⸗ schen Truppen hat bet seinem Einzuge in das römische Gebiet fol⸗ gende Proclamation erlassen:
„Bewohner der römischen Staaten. Auf den Befehl meines Königs und Herrn betrete ich mit meinen Truppen eucr Gebiet Meine Aufgabe liegt in der Hinwegräumung aller Hindernisse, h sich dem Ausdrucke der Achtung und Verehrung für die helle des obersten Chefs der Kirche entgegenstellen. ein Geschtft pin es ferner sein, die früheren Bchoͤrden im Namen Sr. Riligleit wieder einzusetzen, die Ordnung herzustellen und den Fan an Sicherheit und Frieden zurückzugeben. Dieser Zweck meiner Mis⸗ sion und das freundliche Entgegenkommen ver Bevölkerung läßt mich der schnellen und glücklichen Beendigung der mir aufgegebenen Ver. pflichtung entgegensehen, und ich hoffe, nicht in die traurige Nolh⸗ wendigkeit gesetzt zu werden, Waffengewalt zu brauchen, wo ich und meine Truppen nur den Charakter der Freunde und Helfer anneh⸗ men wellen. General F. Win spe are.“
Der am 19. Februar C. verstorbene Wirkliche Geheime Rath Dr Müller hat dem Institute der Erwerb-⸗Schusen ein Legai von 300 hr. vermacht, welches wir hiermit dankbar öffentlich anzeigen.
Berlin, den 19. Mai 1849.
Die Direction der Erwerb⸗Schulen.
Königliche Schauspiele.
Montag, 21. Mai. Im Schauspielhause. 79ste Abonnements Vorstellung: Griseldis, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Fr. Halm. Anfang halb 7 Uhr.
Dienstag, 22. Mai. Im Opernhause. 64ste Abonnements Vorstellung. Auf höchstes Begehren: Die Willps, oder: Gisehe, phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Corall. Musik von Adam. Für die hiesige Bühne eingerichtet von dem Balletmeister Hoguet. (Frl. Fanny Elsler: Gisela, als. Gastrolle) Vorher: Erziehungs-Resultate, oder: Guter und schlechter Ton, Lustspiel in 2 Abth., frei nach einer Operetle des Descomberousse, von C. Blum. Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Parguet, Tribüne und zweiter Nang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon das. und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr, Amphitheater 10 Sgr. re.
Mittwoch, 23. Mai. Im Schauspielhause. S0ste Abonnements Vorstellung: Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare, von Schlegel, in 3 Alten. Musik von Felir Mendelssohn⸗-Bartholby. Tänze ven Hoguet. Decoration von Gerst. Anfang halb 7 llhr.
Königsstädtisches Theater. Montag, 21. Mai. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Dienstag, 22. Mai. Der Verschwender. Gesang in 3 Akten, von F. Raimund.
Zaubermärchen mi
— 2
Berlin, 19. Mai. Seit einigen Tagen giebt sich an der Börse eine sehr günstige Stimmung kund, die Course sind meistens ansehnlich gestiegen, und das Geschäft gewinnt an Lebendigkeit. Diese bessere Wendung ist lediglich dem Vertrauen zuzuschreiben, welches man in die Macht der Regierungen setzt, den Aufruhr in Deutschland bekämpfen und die gesetzlichen Zustande überall wie der herstellen zu können. Heute kamen noch günstige Berichte aus Pa⸗ ris über den Ausfall der Wahlen hinzu, die Kauflust wurde da—⸗ durch noch mehr angeregt, und es entwickelte sich viel Speculation für die Hausse. Nächst diesen Einwirkungen übte die Erhöhung der Fahrpreise besonders auf die davon berührten Eisenbahnlinien einen günstigen Einfluß aus. Vorläufig beziehen sich die verän⸗ derten Tarife nur auf die von hier ausgehenden Linien, in— deß werden jene Bahnen nachfolgen, deren Actien durch unzurei⸗ chende Einnahmen keine Rente gegeben haben, und nicht mit Unrecht spekulirt die Börse daher auf derartige Actien. Gestiegen sind durch die am 1. Juli“ c. ins Leben tretende Erhöhung der Fahr—
Berliner Börse. preise des Personen⸗-Verkehrs 5 von 6507 a
52 4, Berlin- Hamburg von 55 a 557 ,. auf freie Lieferung und bis 66 36 per Casse, ö von 764 a ö 36 . eck! Stettiner von S6 a 875 .. Auf Rheinische Eisenbahn⸗Actien übte die Bekanntmachung der Direction, wonach der Handels ⸗Minister seine Geneigtheit zum Ankauf der Bahn zu erkennen giebt, einen sehr günstigen Einfluß aus; nachdem diefelben bis 395 „ gewichen, stie⸗ gen sie bis 12 3, und es blieben dazu noch Käufer. Niederschlesisch⸗ Märkische sind von 705 2 7135 4, Stargard⸗-Posener von 70 n 71 z gestiegen. Oberschlesische Actien, welche im vorigen Jahre 5 Vb Dividende gaben und in ihren Ergebnissen fortdauernd steigen, scheinen sehr vernachlässigt, wenn auch der Cours von 91x a 9233 ge⸗ stegen ist. Krakau⸗Oberschlesische waren begehrt und a 363 „ gesucht, nachdem sie in voriger Woche noch a 34 9h offerirt wurden. In Halle⸗ Thüringer kein Geschäft; Köln Minden à 76. 3. bezahlt und Geld. Friedr. Wilh. Nordbahn von 33 bis 343 bezahlt. Ver⸗ mehrte Geld⸗Anlagen in den vorstehenden Eisenbahn-Actien wirkten
hemmend auf den Verkehr in preußischen Staatsfonds, es zeigten sich mehrseitige Abgeber dafür, en auf der Forderung von 791 und proz. freiwillige Anleihe chließt 1013 bez. u. Gld. Seehandlungs⸗Prämienscheine fehlent, 100 „.,. Gld. Von Pfandbriefen blieben westpreußische und posener vorzugsweise ohne Abgeber, Preuß. Bank-Anthelle durch Deckung , Blanko⸗-Verkäufe sehr begehrt und von 86 a 885 3 gestiegen.
In Wechseln waren die Umsätze in dieser Woche belebter als bisher; indeß bet dem eingetretenen Begehr fehlt es leider wieder für die meisten Actien an Abgebern. Wir notiren Amsterdam . S. 1425, 2 M. 1423 75. Hamburg 2 M. 150 6 Geld ohne Br. Hamb. k. S. 1505 . gemacht. London blieb 2 6. 25 begehrt; Paris a Sl z. Wien 2 Mt. a S6 P begehrt. Augsburg ⸗ 10 „z. Breslau a 993. Leipzig 2 Mt. 393 Gld. Frankfun a. M. 56. 24. Petersburg 104 3 bezahlt.
Auswärige Börsen.
Breslau, 19. Mai. Poln. Papiergeld 9355 G. Dester.
= ö S5 un Br., 85 G. Poln. Pfdbr. alte 90 G., 5 . Poln. 399. Il 97 G. B. Cert. 200 Fl. 135 Br. Russ. . . 673 G. Oberschl. A. u. B. 92 6. Freiburg . n-Minden 765 Br. Niederschl. 717 G. Neisse⸗ Brieg
335 G. Kralau⸗ Wilhelm. . 3 38 G. Kosel⸗Overberg 49 Br. Fried Met. 5proz. 899 ö
; , Mai. proz. (, ,. Anl. 34: 147
i, ä, 5. Glhozgnitz 3, . R 143 63, a 633. Pesth 635, 61. B.
P G. 253. Wechsel⸗ Amst. 166 Br. . Augsb. 11835 Br., 1183 G. Frankf. 1185 Br., 1185 G. Hamb. 175 Br. London 11. 47 Br., 11. 45 G. . Br. ö. Fonds fest und angenehm, auch Bahnen, besonders bedeutend gestiegen; dagegen fremde Valuten e Brief als Geld; auch Gold und Silber ist gefallen.
, Cern. B. A. 1425 Br. L. Dresd. E. A. 95 Br., S1 G. Sächsisch⸗
ohne Umsatz, mehr
Bayerische 733 Br. Schles. 73 Br. Chemnitz-Riesa 1936 Br. Lö⸗ bau- Zittau 14 Br. Magdeb. ⸗Leipz. n en ah r Tn. A. u. B. 773 Br., 763 G. Altona J Kiel 9] Br., 90 G. Deß. B. A. 101 Br., 1069 G. Pr. B. A. 87 Br., 87 G.
Frankfurt a. Mt., 17. Mai In der Effelten⸗ Sozietät.) 5- und 23proz österr. Metalliques waren heute . etwas ö Preisen gefragter. Alle süddeutsche Obligationen, so wie alle Par⸗ tialloose, darunter hauptsäͤchlich badische, hielten sich gedrückt. Auch waren Z3proz. Spanier und mehrere Gattungen der übrigen Fonds unter der gestrigen Notirung angeboten. Ber Umsaß war sedoch im Ganzen höchst unbedeutend. proz. badische Oblig. blieben zu
93 96 .
(In der Effekten ⸗ Sozietät Mittags 1 Uhr.) Desterr. 5 proz. Net. 73 Br., 735 G. Bank ⸗Actien 1105 5 6 gi. Oblig. 73 Br., 727 G., Partialloose a 35 Fl. 253 Br., 243 G. Darmstadt Patialloose a 50 Fl. 683 Br., 68z G., do. a 265 Fl. 313 Br., 215 G. Hessen 40 Nthlr. 263 Br., 263 G. Sardinien 35 Br. Spanien 3proz. 23 Br., 233 G. Polen 300 Fl. Loose 83 Br., 973 G., a 559 do. Oblig. 24 Br., 72 G. Lud wige⸗
hafen⸗Bexb. 66 Br., 66 G. Fried. Wilh. Nordb. 32 Br., JZ2*
Geld. Köln⸗Minden 757 Br., 75 G.
Samburg, 18. Mal. 31
3. Mat. Sproß. p. C. 79 Sr., 78 6.
6. 10 a. Stiegl. 82 Br. Ard. 193 Br. Zproz. 23 95
käf s Wen t Br Hanb. Berl. 335. Dr., g, G. een.
9 r. Altona ⸗Kiel S94 Br., 89 G. Gl. Elmsh. 25 Br endsb.· Neum. 108 Br. Medlenburg 317 Br. ; .
Wechsel ⸗Course. Paris 1872. 3. Petersb. 323. London 13. 10. Amsterdam 35. 40. Frankf. 884. Wien 1783. Breslau 1513. Louisd'or 11. 43. Preuß. Thaler 56. ; Gold al Marco 4593. „Das Wechselgeschäft war nur klein. Das Geld bleibt reichlic. Fonds und Eisenbahn-Actien bei ziemlichem Umsatz begehrt.
Paris, 17. Mai. 5 Uhr. (Torteni-Börse) Die . Rente, die gestern im Parquet mit 858. 60 baar, 898. 9s Zeit schloß, hob sich gestern Abend im Operngange auf 89. 90 einen Augenblick, weil man das Wahl-Resultat als der Rue de Poitiers günstig hielt. Indessen scheint diese Ueberzeugung heute weniger fest, und die 6proz. wurde um 2 Uhr 89. 66 nominell notirt. Keine! Geschäfte.
Landon, 17. Mai. Cons. p. C. u. 4. 3. 91. Ard. 17. Bras. 79. Mex. 314. Cons. zu 9Iz, 4 eröffnet, gingen später auf 4 3 zurück. Ard. 17, 163. :
2 Uhr. Cons. p. C. 1, 4, a. 3. 913, z. Eisenbahn⸗Actien blieben fest. . ;
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruchkerei. Beilage
; A. 3 S. 2. Soldaten, welche
doch behaupteten sich Staatsschuld⸗
Seil age zum Preußischen
839
Staats-Anzeiger.
Montag d. 48. Mai.
e 1
nhalt. — Deuntschlan d. ö Preußen. Berlin. Allerhöchste Kabinets - Ordre, betreffend die Erhö⸗ hung der Pensionen der Militair- Invaliden vom Oberfeuerwer ker Feld= webel und Wachimeister abwärts. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. — Instruction an den Königl. preußischen Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt. — Be⸗=
richtigung. Markt⸗ Berichte.
Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
Preußen. Berlin, 19. Mai. Das Militair⸗Wochen⸗ blatt enthält nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 28. April 1849, betreffend die Erhöhung der Pensionen der Militair⸗Inva⸗ liden vom Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister abwärts:
„Ich habe nach dem Antrage des Staats -Ministeriums vom 25. April d. J. die Mir vorgelegten Grundsätze und Bestimmungen über das Pen- sions- und Versorgungs⸗Wesen der Militair⸗Invaliden vom Oberfeuerwer=
ker, Feldwebel und Wachtmeister 2c. abwärts, genehmigt und sende dieselben
anbei vollzogen zur weiteren Veranlassung zurück.
Charlostenburg, den 28. April 1849. Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. Graf Arnim. von Rabe.
Simons. An das Staats⸗Ministerium.
Grundsätze und Bestimmungen über das Pensions-⸗ und Versorgungswesen der Militair-Invaliden vom Oberfeuer— werker, Feldwebel und Wachtmeister ꝛc. abwärts.
Den Soldaten, welche im aktiven Militair-Dienste oder in Folge des⸗ selben invalide geworden sind, soll die mit den Finanzkräften des Staats vereinbare Fürsorge gewidmet werden. — Dienstuntauglich werdende Sol⸗ daten sollen daher künstig — statt sie (ohne dringendes Bedürfniß) in In⸗ validen ⸗Anstalten aufzunehmen — unter Gewährung angemesfener Pensio⸗ nen; dem Landbau und den Gewerben 2c. wiedergegeben; alle Invaliden der Armee aber — ohne Unterschied der Corps — nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.
Um diesen Zweck zu erreichen und zugleich sowohl das Interesse am Dienste zu heben und mit auf einen tüchtigen Unteroffizierstand , ken, als auch das Invaliden ⸗Anerkennungs-⸗Wesen möglichst zu vereinfachen, treten folgende Bestimmungen in Kraft: , Invaliden, welche ö aus dem aktiven Dienste
e ideen. 4 S. 1. Die unmittelbar aus dem aktiven Dienste scheidenden Invaliden
; sind entveder
. Halbinvalide, d. h. solche, die noch zum Garnisondienst fähig, oder Banzinvalide, d. h. solche, die zü seinem Militairdienst mehr taug=
lich sind. 1 Halbinvalide.
A) durch Verwundung vor dem Feinde, oder bei dem Besitz eines im Kriege erworbenen Militair-Ehrenzeichens, oder durch unmittelbare Dienstbeschädigung, oder in Folge, während des aktiven Militairdien⸗ stes überstand ener, kontagiöser Augenkrankheit, oder endlich
b) nach 12jähriger Dienstzeit
halbinvalide werden, sind nach ihrer Wahl entweder den kombinirten Re— serve - Bataillonen *) zu überweisen, oder mit der Invaliden ⸗Pension A4ter Klasse abzufinden.
S. 3. Die Einstellung in ein kombinirtes Reserve⸗-Bataillon nach der
Charge, oder die Invaliden - Pension der erdienten Charge wird denjenigen valbinvaliden, deren Anspruch sich auf 12jährige Dienstzeit gründet, nur dann gewährt, wenn sie die Charge ein Jahr im Etat bekleidet haben.
§. 4. Halbinvalide können . nach 12jähriger Dienstzeit, wenn sie sich stets gut geführt haben und nicht an der Epilepsie leiden, mit dem Civilversorgungs⸗ Scheine allein abgefunden werden.
S. 5. Die Anerkennung der Halbinvaliden zur Einstellung in die kom⸗ binirten Reserve⸗Bataillone erfolgt durch das Generalkommando, wofür Letz= teres verantwortlich bleibt.
S. 6. Die Bewilligung einer Invaliden-Pension oder des Civil-Ver= sorgungsscheins an Halbinvalide ressortirt von der Abtheilung des Kriegs— Ministeriums für das Invalidenwesen.
B. Ganzinvalide.
S. 7. Diese erhalten, wenn sie ein Anrecht auf Versorgung erworben . entweder eine Invaliden-Pension oder werden in eine Invaliden⸗
nstalt aufgenommen.
S. 8. Die Invaliden ⸗Pensionen zerfallen in vier Klassen.
S. 9. Die Invaliden ⸗Pension Ister Klasse erhalten Ganzinvalide, wenn sie
a) 9 Verwundung vor dem Feinde, oder .
b) bei dem Besitz eines im Kriege erworbenen Militair⸗Ehrenzeichens,
oder
9) durch Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung des Militair⸗-Dien-
es **), oder ;
4) 6 gänzliche Blindheit in Folge während des aktiven Dienstes überstandener kontagiöser Augenkrankheit oder
e) nach 24 jähriger Dienstzeit
zum Krüppel oder ganz erwerbsunfähig gewerden sind, und — insofern es auf die Dienslzeit ankommt — die erdiente Charge 10 Jahr im Etat be— kleidet haben. . 8S. 109. Die Invaliden⸗Pension erster Klasse beträgt: für den Ober-Feuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister 2c. 8 Rtihlr. — Sgr. monatlich, für den Vice ⸗ Feldwebel und Ser⸗ geanten für den Unteroffizier für den Invaliden 8 1414 * 2 8̃ 11. Die Invaliden ⸗Pension 2ter Klasse erhalten Ganzinvalide, wenn sie
5 durch Verwundung vor dem Feinde, oder z
b) bei dem Besitze elnes im Kriege erworbenen Militair- Ehrenzeichens, oder ‚
e) durch Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung einer dienstlichen e. Verrichtung, oder . ch in Folge während des aktiven Dienstes überstandener lontagiöser Au- genkrankheit, oder e) nach 15jähriger Dienstzeit, 36 größtentheils erwerbsunfähig werden und — insofern es aus die Dienstzeit ankommi — die erdiente Charge 6 Jahre im Eiat bekleidet haben.
S. 12. Die Invaliden ⸗Pension 2ter Klasse beträgt:
für den Sber ⸗Feuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister 2c. 6 Rthlr. — Sgr. monatlich, für den Vice - Feldwebel und Ser-
geanten 5 für den Unteroffizier für den Invaliden
*). Bei der eiwanigen Auflösung der kombinirten Reserve - Bataillone: den gl dann zu formirenden Halb-Invaliden⸗Abtheilungen.“ S ie Äusübung von Sekondmie⸗ oder Aufwarte Diensten, z. B. als hneiber, Schuhmachen Bursche 2c. gehört nicht hierher.
§. 13. Die Invaliden -Pension 3ter Klasse erhalten Ganz-Invalide wenn sie kö 6 in einem der §. 11 zu Litt. à bis einschließlich 4 gedachten
1 36 3
b) nach 12jähriger Dienstzei . .
hellpeifꝰ ee beer hf werden und insofern es auf die Dienstzeit an= kommt — die erdiente Charge 4 Jahre im Etat bekleidet haben.
§. 14. Die Invaliden-Pension Zter Klasse beträgt: für den. Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister 2c. 5 Rthlr. monatl., für den Vice⸗Feldwebel und Sergeanten 4 * , it ben Unsersfsgzter· . .... 3 — ,
ür dein Invallhenn e . 2 5 y n §. 15. Die Invaliden-Pension 4ter Klasse erhalten Soldaten, welche
a) in einem der §. 11 Litt. a. bis einschließlich d. gedachten Falle, oder b) nach Sjähriger Dienstzeit ; ; ganzinvalide werden, und — insofern es auf die Dienslzeit ankommt — die erdiente Charge 1 Jahr im Etat bekleidet haben.
§. 16. Die Invaliden⸗-Pension vierter Klasse beträgt:
für den Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wachtmelstet 1. . 3 Rhtlr — Sgr. monatlich
für den Vice⸗Feldwebel und Sergeanten? * 165 5 ö
für den Unteroffizier . .
für den Invaliden . 16
S. 17. Diese Invaliden⸗Pensionssätze sind für die ganze Armee gültig.
S. 18. Ganzinvalide erhalten ferner, falls sie sich stets gut geführt haben und nicht an der Epilepsie leiden, neben der Invaliden ⸗Pension der Isten, Aten, Zten und ten Klasse, den Civil⸗Versorgungsschein.
S. 19. Den ganzinvalide werdenden Regiments⸗, Bataillons- und Zenghaus⸗Büchsenmachern wird
nach 15jähriger Dienstzeit eine Invaliden Pension von — 3 Rihlr. monatlich nach 21jähriger Dienstzeit eine solche von 5 * y und, bei erwiesener moralischer Würdigkeit, in beiden Fällen der Civil⸗-Ver—= sorgungsschein bewilligt.
§. 20. Zur Aufnahme in die Invalidenhäuser gelangen GanzInva⸗ lide, welche gesetzlich zum Anspruch auf die Invaliden--Pension 1ster Klasse berechtigt und zum Krüppel geworden sind.
§. 21. Nur der vierte Theil der etatsmäßigen Mannschaft des Hau— ses darf verheirathet sein.
.S. 22. Kinder über 44 Jahre sind nicht receptionsfähig.
§. 23. Invalide, welche sich in der zweiten Klasse des Soldatenstan⸗ des befinden, haben keinen Ansprüch auf Unterstützung vom Staate. Nur wenn sie eine der Bedingungen erfüllen, welche ein Anrecht auf die Inva— liden⸗ Pension 1ster und 2ter Klasse begründen, kann ihnen der monatliche Invaliden⸗Thaler gewährt werden.
8§. 24. Auf Soldaten, welche bei den jährlichen Uebungen der Land⸗ wehr durch unmittelbare Dienstbeschädigung invalide werden, finden die Bestimmungen der S8. 2— 22 Anwendung, jedoch nur dann, wenn die Be— schädigung während oder am Schluß der Uebung festgestellt ist und die Invaliden - Ansprüche innerhalb der nächsten 6 Mongse nach beendeter Ue⸗ bung angemeldet werden. .
§. 25. Verzichtleistungen auf Invaliden Wohlthaten dürfen fortan weder gefordert noch angenommen werden.
S. 26. Die zur Invaliden-Pension erster Klasse berechtigten und sonst qualisizirten Ober- Feuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister 1c. dürfen nur dann zur Verleihung des Charakters als Seconde- Lieutenant vorgeschlagen
werden, wenn sie 36 Jahre gedient haben.
S. T. Die Aussicht aüf Anstellung als Seconde - Lieutenant bei In- validen Instituten wird den zur Inval den⸗Pension 1ster Klasse berechtigten Ober- Feuerwerkern, Feldwebeln und Wachtmeistern 2c. nur dann verliehen, wenn sie im Kriege mit Auszeichnung, oder im Frieden 40 Jahre muster⸗ haft gedient haben. i —
Bereits entlassene Soldaten, welche in der Heimat ganzinvalide werden.
S. 23. Bereits entlassene Soldaten, welche
a) durch Verwundung vor dem Feinde, oder b) bei dem Besitz eines im Kriege erworbenen Militair-Ehrenzei= ens, oder 9) . unmittelbare Dienstbeschädigung auf dem Schlachtfelde, oder d) in Folge während des aktiven Dienstes überstandener, contagiöser Augenkrankheit ganz-invalide werden, erhalten die Invaliden⸗Pension 4ter Klasse. — Sind sie in alleiniger Folge einer der genannten vier Ursachen gänzlich erwerbs= unfähig, so wird ihnen die Pension Zier Klasse gewährt.
S. 29. GanzInvalide, welche in Folge während des aktiven Dienstes erlittener kontagiöser Augenkrankheit völlig erblindet oder in Folge von Wunden oder unmittelbarer Dienstbeschädigung amputirt und zum Krüppel geworden sind, erhalten die Invaliden⸗Pension zweiter Klasse.
§. 30. Bei erwiesener moralischer Würdigkeit kann diesen Invaliden neben der Invaliden-Pension zweiter, dritter, vferter Klasse, auch der Civil⸗ Versorgungs-⸗-Schein ertheilt werden.
§. 31. Die Invaliden -⸗Versorgungs-⸗Ansprüche bereits entlassener Sol- daten müssen durch den Entlassungsschein, oder durch Auszüge aus den La—
zareth-Krankenlisten, oder durch sonstige bei den Behörden beruhende Dienst⸗
Papiere oder endlich durch das von der General ⸗-Ordens⸗-Kommission er⸗ theilte Ordensbesitz⸗Zeugniß begründet werden.
S. 32. Alle bisherigen Verordnungen, welche mit den vorstehenden Bestimmungen nicht im Einklange stehen, sind aufgehoben.
S. 33. Diese Bestimmungen haben keine rückwükende Kraft, sie finden also nur auf solche Soldaten Anwendung, welche von jetzt ab als invalide anerkannt werden.
Charlottenburg, den 28sten April 1849.
ö Friedrich Wilhelm.
Graf von Brandenburg, von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. Graf Arnim. von Rabe. Simons.“
Zur Beseitigung aller Mißverständnisse bemerkt die unterzeichnete Ab⸗ theilung, mit Bezugnahme auf ihre Bekanntmachung vom 6ten d. M., daß die mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. April d. J. behufs Er leichterung der Auflösung der Halbinvaliden- und Veteranen⸗Sectionen be⸗ willigte persönliche Zulage von resp. 1 Rthlr. und 1 Rthlr. 15 Sgr. mo⸗ natlich eine lebenslängliche ist, und allen denen neben der erdienten Pension zuerkannt wird, welche bis zum 1. Juli d. J. die Entlassung in die Heimat dem Eintritt in ein kombinirtes Referve⸗Bataillon vorziehen.
Berlin, den 14. Mai 1849.
Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen. Iffland. Kroll. Ilgner. An sämmtliche Königliche General-Kommandos ꝛ0!
Sundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 16. Mai. gFrankf. Bl.) 221 ste Sätzung der verfassunggebend en Reichs ⸗-Versammlung. Die Sitzung wird um 45 uͤhr eröffnet. Nach Verlesung des Proͤ— tokolls meldet der Vorsitzende, daß er eine Eingabe der . tigten des in Frankfurt am 14. und 15. Mai abgehaltenen Natio⸗ nal⸗Kongresses der konservativen Vereine heute zur Mittheilung erhalten habe. Der National-Kongreß hat beschlossen: unter allen Umständen an der Reichsverfassung unbeirrt festzuhalten; er fordert die Abgeordneten auf, unter keiner Bedingung ihre Posten zu ver⸗ lassen; er fordert die National⸗Versammlung auf, sich im Falle der Erledigung der provisorischen Centralgewalt das Recht zur Ein— setzung einer neuen Centralgewalt ausschließlich vorzubehalten; alle deutschen Regierungen aufzufordern, zufolge des Beschlusses vom 12. Mai hinzuwirken, daß die Verfassung durchgesetzt werde, und die gesetzliche Ordnung dabei zu erhalten. Schließlich erklärt der
National-Kongreß, daß er der Ansicht sei, man müsse Gewalt mit Gewalt vertreiben, und daß er sich mit dem Central-Märzverein in Verbindung gesetzt habe. (Beifall.)
Der Vorsitzende berichtet hierauf, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Reichsverweser ihm mitgetheilt habe, der preußische Kom⸗ missär Herr Fischer sei eingetroffen, er habe den Auftrag: 1) Die preußischen Abgeordneten abzuberufen; Y) sich die hiesigen Verhält⸗ nisse anzusehen. (Lang anhaltende Heiterkeit.) 9
Sodann wird nachfolgende Erklärung zur Kenntniß des Hau— ses gebracht, deren Verlesung mit tiefem Schweigen angehört wird, nur hier und da von Aeußerungen der Zustimmung unterbrochen.
,
„Durch eine Königlich preußische Verordnung vem 14ten d. Me abgedruckt im Stäats-Anzeiger No. 133, wird das den preußischen Abgeordneten zur deutschen National-Versammlung er⸗ theilte Mandat für erloschen erklärt und denselben aufgegeben, sich der weiteren Theilnahme an den Verhandlungen der Versammlung zu enthalten. Die Unterzeichneten sind der Ansicht, daß das ihnen ertheilte Mandat, zwischen den Regierungen und dem Volte das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen, von einer deutschen Staatsregierung nicht aufgehoben werden kann. Sie können daher die erwähnte Königlich preußische Verordnung für rechts verbindlich nicht halten und finden sich ihr zu folgen nicht verpflichtet. Ueber= zeugt, daß die Durchführung des deutschen Verfassungswerkes nur mit gesetzlichen Mitteln zu erstreben ist, werden sie der deutschen National- Versammlung so lange angehören, als sie sich im Stande sehen, mit Erfolg in diesem Sinne zu wirken, und nehmen das Recht für sich in Anspruch, allein nach ihrem gewissenhaften Ermessen über ihr Bleiben oder Austreten zu entscheiden. Frankfurt a. M.,
16. Mai 1849. G. Beseler. Ed. Simson. Saucken. Mevissen. E. M. Arndt. Schwetschke. W. Jordan. G. Simson. Dunker. Versen. Goeden. Marks. Graf Keller.
Schubert von Königsberg. Wiethaus. Lette. Schneer. Bürgers. Stedmann. Overweg. Gier. Anderson.
Keudell. Matthies. Löw (Magdeburg). ; Degenkolb. Viebig. Haym. Leverkus. Stenzel. ,
Tellkampf. Anz. Plathner. Götz. Markus. Veit. Jorban
aus Gollnow. Deiters. Schwarz. Hausmann. Bock. von
Borries. Schleusing. Massow. Scholten. Löw aus Posen.
Waldmann. Schirmeister. Kösteritz. Sturm. Schick. Albert.
Evertsbusch. Ottow. Ebmeier.“
Abg. Wiedenmann stellt folgenden dringlichen Antrag: Die konstitnirende deutsche National-Versammlung
„In Erwägung, daß keiner e nn, die Befugniß zusteht, die von der deutschen Nation vollzogenen Wahlen zu der deutschen konstituirenden National-Versammlung durch Abberufung der ge— wählten Abgeordneten unwirksam zu machen und dadurch mittelbar die National⸗Versammlung aufzulösen, beschließt:
Sie erklärt die Königlich preußische Verordnung de dato Char—
lottenburg, den 14. Mai 1849, wodurch das Mandat der im preu⸗
ßischen Staate gewählten Abgeordneten zur deutschen National-Ver—= sammlung für erloschen erklärt und die Abgeordneten angewiesen wer— den, sich jeder Theilnahme an den weiteren Verhandlungen der Ver— sammlung zu enthalten, als unverbindlich für die preußischen Abge⸗ ordneten und erwartet von dem deutschen Patriotismus der preußi— schen Abgevrvneten, vaß sie sich der ferneren Theilnahme an Len Verhandlungen der National -⸗-Versammlung nich entziehen werden. Frankfurt, 1. Mai 1849. Wiedenmann.“ (Großer Beifall.)
Der Antrag wird einstimmig für dringlich erklärt. (Beifall.) Abgeordn. Wie denmann fügt seinem Antrage die Worte hinzu: Ich müßte glauben, die Versammlung zu beleldigen, wenn ich nur ein einziges Wort zur Begründung dieses Antrages verlöre, (Gro= ßer Beifall.) Er wird ohne Diskussion zur allseitig unterstützten namentlichen Abstimmung gebracht und mit 288 gegen 2 Stimmen angenommen, 10 enthalten sich der Abstimmung. (Beifall.)
Abgeordneter Groß aus Prag reicht einen ähnlichen Dring⸗ lichkeits Antrag in Beziehung auf die Zurückberufung der österrei⸗ chischen Abgeordneten durch ihre Regierung ein, wodurch die Ab=
berufung der österreichischen Abgeordneten als hier für ungültig und nicht verbindlich angenonimen wird. Der Antrag wird als dring⸗ lich anerkannt, Abgeordneter Jordan trägt in Berücksichtigung, daß ein ähnlicher Antrag zur Berichterstattung an den Ausschuß verwiesen sei, auf motivirte Tagesordnung an. Abgeordneter Ra= de aux erklärt sich dagegen. Abgeordneler Plathner macht auf den großen Unterschied zwischen dem Verhalken der österreichischen Abgeordneten nach ihrer Abberufung und dem der preußischen auf⸗ merksam, welche letztere sogleich gegen ihre Abberufung protestirten, während das von ersteren nicht geschehen. Abg. Simon von Trier erklärt sich für den Antrag des Abg. Groß. Abg. Ostendorf stellt einen schriftlichen Antrag auf motivirte Tagesordnung. Es wird darüber namentlich abgestimmt und der Ankrag mit 174 ge⸗ gen 107 Stimmen verworfen. Der Antrag des ig. Groß wird mit großer Mehrheit angenommen. (Bravo! Der Vorsitzende meldet den Austritt der Abgeordneten Reichensperger und Grävell.
Eine, an den Reichs-Kriegs Minister gerichtete Interpellation wegen militairischer Maßnahmen in Baden kann, wegen der Ab⸗ wesenheit des Herrn Ministers, nicht beantworlet werden. Der Vorsitzende macht auf eine neuliche Erklärung des Herrn Mi nisters aufmerksam, daß derselbe glaube, nicht mehr in der Lage zu sein, auf Interpellationen zu antworten. Einer dringlichen Interpellation des Abg. Raveaux wird die Dring⸗ lichkeit zuerkannt. Abg. Raveaux fragt den Vorsitzenden, ob die don ihm am Anfange der Sitzung gemachten Mittheilungen alle Bedingungen in sich schlössen, von welchen der Herr Reichsverweser die Bildung eines neuen Ministeriums abhängig mache. Der Vor— sitzende kann diese Frage nicht beantworten, der weiß sonst nichts, als das bereits Mitgetheilte. Abg. Simon stellt hierauf den dringlichen Antrag, den Herrn Kriegs-Minister einzuladen, zu er⸗ scheinen. Es wird mit Stimmzettein abgestimmt. Während der Einsammlung der Zettel erscheint Abg. Grävell und setzt sich auf die Ministerbank. (Allgemeine Bewegung und Heiterkeit. Der erste Vorsitzenden⸗Stellvertreter, Biedermann, spricht mit demselben. Abg. Grävell entfernt sich wieder.. Die Dringlichkeit wird dem Antrage des Abg. Simon nicht zuerkannt.
Abgeordneter Simon von Trier meldet im Namen des Dreißi⸗ ger-Ausschusses, daß derselbe der Versammlung den gestern vom Abgeordneten Biedermann gestellten Antrag als dringlich anempfehle. Abgeordneter Sprengel trägt im Namen der Minorttät darauf an, den Antrag zur förmlichen Berichterstattung an den Dreißiger⸗ Ausschuß zuruͤck zu verweisen und ihn aufzufordern, den Bericht nächsten Freitag der Versammlung zur Berathung vorzulegen. Der Antrag der Majorität des Dreißiger - Ausschusses, den Biedermann⸗ schen Antrag als dringlich zu erklären, wird nicht angenommen. . Antrag, den Gegenstand morgen in Berathung zu ziehen, wir .