1849 / 139 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Sitzu ließen und die naäͤchste w . 6 ö. von 100 mec

langen hin beraumt er eine außerordent⸗

ne, nm,, Abg. . . ; tragsteller erklären, was auf, die morgende Tagesordnung ,, . Abg. Wesendonck erklärt sich dagegen. sitzende erklärt, daß es bei der e,. Anberaumung der Sitzung fein Verbleiben haben müsse und ver iest hierauf eine Zuschrift des istischen Reichs Minister⸗Präsidenten von Gagern, worin der⸗ oheit ö kr herz , .

des ern Geheimen Rath Dr. Grävell mit der Bildung eines ,, , (Heiterkeit, Bewegung in

Sitzung auf Freitag anberaumen,

dern unterschrie siche Sitzung auf morgen 4 Ühr an.

zu setzen wäre. interimi inister⸗ selbe meldet, daß Se. Kaiserliche

neuen Ministeriums beauftragt habe. verschiedenem Sinne.

rr Minister⸗Präsident Grävell besteigt die Tribüne. (Hei⸗ 3 2 . zu schenken und erklärte, daß er das ihm anvertraute schwierige Amt nur übernom⸗ men habe, damit Se. Kaiserliche Hoheit nicht ohne Ministerium sei, Nicht Eitelkeit noch Portefeuilles haben erhalten: Pfui links.) äußeren Angelegenheiten. Heiterkeit.) Herr Kriegs-Minister noch nicht bestimmt zugesagt, so trägt der Herr Minister-Präsident Bedenken, seinen Namen zu nennen. (Hört!) Die Ernennung der anderen Minister und das Pro morgen verkündigt werden. Der Herr Minister-Praͤsident erklärt, daß er deswegen sein Mandat als Abgeordneter niedergelegt habe, weil es unklug gewesen wäre, wenn der erste Minister eines Staats sich gleich durch seine Parteistellung feindselig gegenübergestellt hätte ĩ (Hört! links.) Ich weiß im voraus, schließt der Redner, daß ich auf der Stelle, welche ich nach allen Kräften auszufüllen trachten möchte, nicht Heiterkeit.)

In Beziehung auf die eben geschehene Mittheilung stellt der Abgeordnete Simon aus Trier eine dringliche Interpellation an den neuen Herrn Reichs-Minister-Präsidenten, welche als dringlich anerkannt wird. Er fragt: Ist der neue Herr Minister-Präsident dazu bereit, die Reichs⸗Verfassung in Gemäßheit des Art. XV. des Gesetzes vom 28. Juni in Ausführung zu bringen? Reichs-Minister—⸗ Präsident Grävell verweist auf das morgen einzureichende Pro⸗

terkeit. Er ersuchte die Versammlung, ihm

was sonst sehr leicht hätte geschehen können. Ehrgeiz habe ihn dazu vermocht. Detmold das der Justiz. (Große Heiterkeit. General Jochmus das der geordneter Merck das der Finanzen.

einem anderen, mit dem man unterhandeln wolle.

lange bleiben werde. Ich empfehle mich Ihnen.

gramm.

nicht. (Bei um 73 Uhr geschlossen.

Frankfurt a. M., 16. Mai, Die O. P. A. Z. veröffent⸗ licht folgende, an den Königlich preußischen Bevollmächtligten bei der

provisorischen Centralgewalt gerichtete Instruction:

„Die letzten Beschlüsse der National⸗Versammlung haben die Kö⸗ nigliche Regierung in die Nothwendigkeit versetzt, eine Entschließung zu fassen, deren überhoben zu sein, sie lange gehofft hatte. Gründe, warum sie die für jetzt noch in Frankfurt tagende Versamm⸗ lung als auf gesetzlichem Boden stehend nicht mehr anerkennen und daher auch die Theilnahme preußischer Abgeordneien an ihren wei⸗ teren Berathungen nicht für zulaͤssig erachten kann, sind in dem An⸗ trag des Staats-Ministeriums an Se. Majestät den König kurz zu⸗

sa nm en gefaßt.

Ich, kann es indeß nicht für überflüssig halten, die Stellung der Königl. Regierung zur National- Versammlung in nachstehen⸗ der Entwickelung noch näher zu beleuchten und in eine umfassendere Motivirung der gefaßten Beschlüsse einzugehen, damit über die Noth⸗ wendigkeit und Unvermeidlichkeit derselben, so wie über die Gesin⸗ nung, aus welcher sie hervorgegangen, kein Zweifel bleibe.

Ich stelle Ew. Hochwohlgeboren anheim, hiervon jeden angemes⸗ senen Gebrauch, auch für die Oeffentlichkeit zu machen, da die Be— weggründe wie die Handlungsweise der Königlichen Regierung das

Licht des Tages nicht zu scheuen haben.

Den gesetzlichen Boden, auf welchem die National⸗Versammlung ruhte, bilden anerlanntermaßen die Beschlüsse der Bundes- Versamm= ö. vom 30. März und 7. April vorigen Jahres. Durch diese

Beschlüsse waren die Regierungen aufgefordert:

in ihren sämmtlichen dem deutschen Staaten⸗Systeme an— gehörigen Provinzen auf verfassungsmäßig bestehendem oder sofort einzuführendem Wege Wahlen? Lon Rational-Ver⸗= tretern anzuordnen, welche am Sitze der Bundes⸗-Versammlung an einem schleunigst festzustellenden möglichst kurzen Termine zusammenzutreten haben, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen.

Der also zusammen getretenen Versammlung war eine große Aufgabe zugefallen. Sie sollte die Vermittelung bilden zwischen den Regierungen und dem Volke, und eine Ausgleichung zu Stande bringen zwischen den verschiedenen Gesichtspunkten, welche aus indi⸗ diduellen Verhältnissen und Bedürfnissen der einzelnen Staaten und den Bestrebungen und Wünschen der sich als Eins fühlenden Nation hervorgehen konnten und mußten, eine Ausgleichung, die nicht schwie— 14 erscheinen konnte, weil alle Theile von derselben Gesinnung

ollten dem Ver⸗ langen und den Bedürfnissen der deutschen Nation, welche zu befrie⸗ digen der deutschen Reglerungen ernstliche Absicht war und vollen gewichtigen gesetzlichen Ausdruck verleihen; sie sollte das Recht 1 deutschen Volkes auf selbstthätige Theilnahme und Mitwirkung ei der Ordnung seiner Angelegenheiten vertreten und durch die be sonnene Ausübung desselben mit den , mf. zusammen die

ütterlichen Pfei⸗ 66 i. Rechtes, der Wahrheit und der Treue . 6 ger ef 53 eutschen Nation und ihre reiche Entwickelung nach innen und ch, außen upGter seinen schützenden Schirm nehmen könnte. land, S8 nene nicht nie! 3. fin un gf gen

* ö t ein Werk der Willkür, des Rechtes und 21 inneren Nothwendigkeit sich erwiese.

beseelt waren und dasselbe Ziel erstrebten. Sie

Grundsteine eines Baues legen, der, auf den uner

sollke die Brücke bilden helfen

——

Bekanntmachungen.

12381 Bekanntmachung.

Bei der muthmaßlichen Vermögens Ueberschuldung des Herrn Verlags⸗Buchhändler Julius Helbig hier haben wir sein ganzes Vermögen im Interesse gesammter Gläu= bigerschaff bereits unter Siegel und gerichtlich in Be= schlag genommen.

Es wird dies vorläufig und unter Verwarnung vor eiwanigen Compensations⸗Versuchen einzelner Kreditoren und Debitoren des genannten Herrn Helbig unter sich, so wie mit der Aufforderung an alle auswärtigen Gläu⸗= biger, möglichst bald Bevollmächtigte behufs der Ver- handlungen über die Modalität bes in Aussicht stehen-=

gramm werden

Abgeordneter Schneer stellt den dringlichen Antrag: die Na— tional-Versammlung erklärt, das von der provisorischen Central—⸗ gewalt neu gewählte Ministerium hat das Vertrauen des Hauses

fir Der Antrag wird als dringlich anerkannt. Ab⸗ geordneter Schneer nimmt denselben zurück. Die Sitzung wird

Der Vor⸗

840

So war ihre Aufgabe eine große und herrliche, eine weit umfassende, aber auch eine bestimmte und rechtlich begränzte.

Ein Jahr lang hat die deutsche Nation und haben die deut⸗ schen Regierungen mit Spannung und mit lebendiger Theilnahme die Verhandlungen der ,, und die schönsten Hoffnungen an dieselben geknüpft. ehrere ihrer Be⸗ schlüsse sind durch die Regierungen publizirt; so ist unter Anderem durch die allgemein angenommene Wechsel⸗Ordnung ein erfreulicher Schritt zur innigeren . und Ausgleichung der mate⸗ riellen Interessen der deutschen Staaten geschehen. Manches Andere ist angebahnt und eingeleltet worden. Die Königliche Regierung namentlich hat auf die Berathungen der Versammlung jede irgend mögliche Rücksicht genommen.

Durch ihr Zusammenwirken ferner mit den Fürsten ist für die vorläufige Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten ein rovisorisches Organ gebildet worden, dessen Wirksamkeit unter e , Umständen in manchen Theilen Deutschlands segensreich empfunden worden ik und in den Tagen einer . Gefahr, die das gesammte Vaterland mit Anarchie und den Gräueln der Barbarei bedrohte, hat die Versammlung selbst durch ihre muthige Haltung und die Unterstützung, die . der Centralgewalt angedeihen ließ, schweres Unheil von der deutschen Nation abwenden geholfen. Sie hat endlich, ihrer Aufgabe gemäß, eine Verfassung berathen, in deren Entwurf die Regierungen und die preußische Regierung zuerst die Grundzüge eines Bundesstaates anerkennen konnten, wie er dem Bedürfniß und den ausgesprochenen Wünschen der Völker wie der Fürsten entsprach. .

Indem auch die Königliche Regierung diese Verdienste mit Freu⸗ den anerkannte, konnte sie über einzelne Üeberschreitungen der gesetz— lich feststehenden Befugnisse, von welchen die National⸗Versammlung schon früher sich nicht frei gehalten, hinwegsehen. Indem sie die

schwierigen und neuen Verhaͤltnisse und die mächtigen Bewegungen der Zeit berücksichtigte, und der Besonnenheit des Volkes und seiner

Vertreter vertraute, wollte sie nicht mit Schroff heit diesen Uebergriffen entgegentreten und einen gefährlichen Streit über Prinzipien führen,

deren Ausgleichung sie eben als die große Aufgabe ansah; sie wollte vielmehr den Weg der Verständigung betreten, und wie sie sich be⸗

die National-Versammlung ihr auf diesem Wege, den die Mehrzahl des deutschen Volkes mit Bank begrüßte, entgegenkommen würde.

Die Stellung der National-Versammlung ist in der neuesten Zeit eine andere geworden.

Durch die Berathung der n, in zweiter Lesung war ein Theil ihrer Aufgabe vollendet. Zum vollen Abschluß konnte die⸗ selbe nun nur durch die Mitwirkung der Regierungen der Einzelstaa⸗ ten kommen. Diese waren der eine paziszirende Theil, und nur durch das gegenseitige Anerkenntniß war die feste Grundlage für die Zu— kunft der egg he, Verfassung zu gewinnen und festzustellen.

Diese Feststellung durch die Mitwirkung der National- Ver⸗ sammlung zu erlangen, war die Absicht auch der preußischen Regie⸗ rung,. Sie hat dies noch in ihrem Erlaß vom 28. v. M. ausge⸗ sprochen und mit demselben noch ein Mal der National⸗Versammlung die Hand zu gemeinsamem Wirken dargeboten, obwohl schon damals Erklärungen derselben vorlagen, welche den AÄnspruch auf einseitige Feststellung der Reichs verfassung aus eigener Machtvollkommenheil auf⸗ stellten. Sie hoffte von der Besonnenheit der Vertreter ber deutschen Nation, daß sie auf den Boden des Rechts zurückkehren und dadurch sich r die volle und letzte Erfüllung ihrer Aufgabe möglich machen würden.

So lange sie diese Aussicht festhalten durfte, hat sie mit Vertrauen die Theilnahme der Abgeordneten ihres eigenen Landes an den Berathungen gesehen; und wenngleich sie die Motive ein—⸗ zelner, welche schon sich züm Austritt bewogen fanden, ehren mußte, an das Verbleiben der Uebrigen die Hoffnung geknüpft, daß sie einen heilsamen Einfluß im Sinne der Weisheit und Mäßigung in die⸗ ser Versammlung selbst würden ausüben können.

Die neueren Beschlüsse der National ⸗Versammlung haben diese Hoffnung gänzlich zerstört, und mit Schmerz sieht die Königliche Regierung, wie dieselbe nicht allein den gesetzlichen Boden des Rechts gänzlich verlassen und einen Weg eingeschlagen, auf welchem sie nur durch Hülfe der Revolution ein verderblichés Ziel erreichen könnte, sondern auch gerade zu dem preußischen Staat sich in ein offen feindseliges Verhältniß gesetzt hat.

Indem die National-Versammlung auf dem Anspruche beharrt, aus eigener Machtvollkommenheit Deutschland seine künftige Ver⸗ fassung zu geben und sie den Regierungen aufzudringen, Und sich jeder Verständigung sowohl als Vereinbarung mit den Regierungen entzieht, hat sie das Prinzip verleugnet, aus welchem sie selbst durch die Berufung durch die Regierungen und die Wahl aus dem Volke hervorgegangen ist, und sich fortan die Erfüllung der Aufgabe: »das deutsche Verfassungswerk zwischen den Regierungen unb dem Volke zu Stande zu bringen“, unmöglich gemacht.

Indem sie neben den Regierungen auch „die Volksvertretun— gen, die Gemeinden der Einzelstaaten und das gesammte deutsche Volk aufgefordert hat, die Reichsverfassung zur Ausführung und Geltung zu bringen“, hat sie die Hülfe der Revolution in Anspruch zu nehmen gedacht und das Vaterland der Gefahr ausgesetzt, durch Anarchie und blutigen Kampf auf einen Weg geführt zu werben, den die Mehrzahl der Nation verabscheut. Daß diese Befürchtun= gen nicht grundlos sind, haben die Ereignisse in mehreren deutschen Ländern schon bewiesen.

Durch die eigenmächtige Feststellung eines Termins für den Zusammentritt des ersten Reichstages und für die Vornahme der Wahlen zum Volkshaus hat sie offen in die Befugnisse der verfas⸗ sungsmäßigen Regierungen eingegriffen und sich selbst eine Regie⸗ rungegewalt angemaßt, die ihr weder nach ihrer ursprünglichen Be— deutung, noch selbst innerhalb der von ihr beschlossenen Verfassung zukommen konnte.

Sie hat endlich bewiesen, daß sie in ihrem jetzigen Bestande den maßlosen Einflüssen einer Partei preisgegeben ist, welche, auf den Umsturz alles Bestehenden gerichtet, in' der moralischen und materiellen Kraft Preußens das Haupthinderniß für ihre Bestre⸗

, , Stadt zu bestellen und

n, hiermit 6 i .

en rr, binn i g. . bekannt gemacht derzogl. Sãchs. Stadtgericht das.

den Ganlver uns anzuzei

Bela nntm ach ung,

die öffentliche Versteigerung raffinirter Nickelspeise

bei Schneeberg soll den 25. Juni 1849, früh 10 Uhr,

bungen erblickt, und deshalb auf die Zerstörung d e, ,. . en org Ces preukischen em schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die ĩ Regierung durch unbefugtes . im e e ug f sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote

stehenden Mittel entgegenzutreten, ist eben so sehr ein offener Akt der Feindseligkeit gegen den preußi⸗ schen Staat, als eine Verleugnung und Verletzung der bundesgeseßz⸗ lich feststehenden Rechte aller Mitglieder des deutschen Bundes, je⸗ nes Bundes, welchen nicht zu zerstören, sondern auszubilden und zu kräftigen, der Beruf und die Aufgabe der National ⸗Versammlung wie der Regierungen war.

Nach allen diesen Vorgängen sieht sich die Königl. Regierung zu der Erklärung genöthigt: daß sie die Versammlung in Frankfurt nicht länger als auf gesetzlichem Boden stehend, als den berechtigten Aus⸗ druck des wahren Willens des deutschen Volkes und als die gesetz⸗ liche Vertretung der gesammten deutschen Nation ansehen kann; daß sie jede Hoffnung aufgeben muß, noch im Verein mit ihr die letz⸗ ten Schritte zum endgültigen Abschluß des deutschen Verfassungswerkes thun zu können, und daß sie gegen alle weiteren Berathungen und Beschlüsse derselben sich im voraus feierlich verwahren muß.

Eben so muß sie erklären, daß sie die fernere Theilnahme preu— ßischer Abgeordneten an den weiteren Berathungen eines nicht mehr auf dem gesetzlichen Boden stehenden und in offener Feindseligkeit ge⸗ gen den preußischen Staat befindlichen Körpers für durchaus unge— rechtfertigt hält, daß sie das Mandat derselben für erloschen erachtet und von ihrer Vaterlandsliebe und ihrem Gefühl für die Ehre des preußischen Staates erwartet, daß sie aus der Verfammlung austre= ten werden.

Sie hegt das Vertrauen zu jedem Preußen, daß er sich nicht

ferner an Verhandlungen betheiligen werde, welche zu offenen At=

ten der Feindseligkeit gegen sein Vaterland führen. Eine Anzahl von Abgeordneten ist diesem Vertrauen schon durch ihren bereits erklärten Austritt zuvorgekommen. Indem die Kö=

nigl. Regierung den Motiven der großen Mehrzahl der noch Zu⸗ rückgebliebenen nicht zugeben, daß über ihre Ansicht und ihren Willen irgend ein

wußt ist, an ihrem Theile redlich Alles gethan zu haben, was zu einer Zweifel übrig bliebe.

solchen Verständigung führen könnte, so durfte sie hoffen, daß auch!

Gerechtigkeit widerfahren läßt, konnte sie indeß

Das Staats⸗-Ministerium mußte es daher für seine Pflicht hal⸗ ten, an Se. Majestät den König denjenigen Antrag zu richten, wel⸗

cher die Ew. Hochwohlgeboren übersandte Königl. Verorbnung zur

Folge gehabt hat.

Die Königliche Regierung darf hoffen, daß durch eine ruhige und besonnene Erwägung der im Vorstehenden dargelegten That⸗ sachen ihr Verfahren und ihre Beweggründe gerechtfertigt erscheinen werden; und sie überläßt es mit Vertrauen dem reifen Ürtheil eines jeden Preußen und eines jeden Deutschen, der die faktisch vorhande⸗ nen Verhältnisse zu würdigen und die Gefahren, wie die Hoffnungen der Zukunft mit tiefer eingehendem Blicke aufzufassen vermag, ihr diejenige Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, auf welche sie Anspruch zu haben glaubt.

Berlin, den 14. Mai 1849.“

Die O. P. A. Z. bringt in ihrem Blatte vom 16. Mai fol⸗ gende Berichtigung: „In der Beilage zu dem gestrigen Blatte der

H. I. ö Nr. 115 ist aus der Verhandlung der National⸗-Ver⸗ sammlung vom 16ten d. M. (s. Preuß. St. Anz. Nr. 136 Bei⸗ lage) angegeben:

„Der Vorsitzende meldet den Austritt des Abg. Hoppenstedt aus

Hannover und Radebusch. Der Ersatzmann ir Letzteren ist be⸗

reits eingetroffen.“ Diese Angabe muß jedoch dahin berichtigt werden:

„Der Vorsitzende meldet den Austritt des Abg. Hoppenstadt aus

Hannover. Der Ersatzmann für Letzteren, Herr Brakebusch, ist

bereits eingetroffen.“ Aus der in derselben Sitzung verlesenen Austritts⸗ Erklärung des Abgeordn. Hoppenstedt wird hier noch hinzugefügt, daß derselbe be= reits am 5ten d. M., nachdem die National Versanmlung am Tage vorher ihre Permanenz bis 15. August d. J. beschlossen hatte, sei⸗ nen Austritt angekündigt, jedoch unter den später eingetretenen schwierigen Verhaͤltnissen entschieden erklärt hat, seinen Posten nicht 6 zu wollen, so lange ein Ersatzmann ihn nicht ablösen werde.“

Markt ⸗Beriehte.

Stettin, 19. Mai. Wir hatten heute einige starke Regenschauer, jetzt ist das Wetter wieder schön.

Getraide. 18 Wispel SSzpfd. pomm. Weizen bedangen 53 Rthlr., 45 Wspl. 99pfd. märk. und pomm. 55 Rthlr., 35 Wspl. wß. schlesischer ca. S8pfd, 58 Rthlr. Roggen in loco 82 84 pfd. 26 2 253 Rthlr, bez., für s2pfd. 255 Rihlr. Gld., für S6pfd. 26 a 26 Rthlr, geboten, 26. Rthlr. gefordert, pr. Jun Juli gapfd. 2535 Rthlr. bez. und Gld., pr. Jull AAugust 267 Rthlr. Br. und Gld., 8bpfd. 275 Rthlr. Br., pr. September Oktober 28 Rthlr. bez. und Br.

Heutiger Landmarkt:

Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen.

52 2 56. 25 a 27. 20 a2 22. 142 16 26 a zg.

Rüböl loco u. pr. Mai 13 Rthlr. Brf., Juni Juli 125 Rthlr. Brf., Juli / August 125 Rihlr. Brf, pr. Augunst / Sept. II. Rrhlr. bez. u. Bre pr. Sept. u. Okt. 12 Rthlr. Glö., 125 Rthlr. Br. Leinöl 95 Rthlr. inkl. Faß.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 2455 Br. und 24 bis 2 kez., quf Lieferung in naͤchster Woche 217 * geboten; aus zweiter Hand ohne und mit Faß 24 . Br., 243 6 bez.; gestern ist noch Einiges zu 25 , mit Faß gehandelt worden; pr. Juni Juli 248 = 24 36 bez. u. Br., pr. Juli / Aug. 235 .. Br., pr. August

223 96 Br.

versteigert werden.

betreffend. Termine zu erscheinen.

1. Bl Auf dem Königlichen Blaufarbenwerle zu Oberschlema Lene e. 2 , Graf von Holtz end orff. =

eine Quantität tafstuleler Nickelspeise in verschiedenen Raten, gegen sofort zu leistende Anzahlung Bo nde. eines Viertheils des Beirages der erstande⸗

nen Quanten und unter den sonstigen, am Tage der Versteigerung zu eröffnenden Bedingungen, bffentlich

Die Herren Konkurrenten haben entweder in Person der durch legitimirte Bevollmächtigte im Licitalions⸗

Versteigerung von Köln -⸗Mindener 1132 b] Eisenbahn-⸗-Actien betr. Durch den unterzeichneten Notar sollen zu Dresden den dreinn dzwanzig sten ai d. J., , h . in seiner Expedition, große Brüder⸗ gasse Nr. 27, Fünf und Funfzig Tausend Thaler, in Zahlen 55, 090 Thlr. Nennwerth Köln-Mindener Eisenbahn-Actien, an den, Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung in Sächsischen Courant ver- steigert werden. Kiesler. den 3. Mai 1849. Krause, Notar.

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. ö ahr 8 Rthlr. ahr.

1 . = in allen Theilen der Monarchie s ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird . . der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Preußischer

*

meig

Alle post⸗21nstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 657.

Dentschlan d.

Preußen. Berlin. Ansprache der Stadtverordneten. Zur Berichti⸗=

„gung. Barmen. Bekanntmachung des Magistrats. ;

Bundes⸗Angelegenheiten. Berlin. Die neusien Beschlüsse der deutschen verfassunggebenden Versammlung.

Oesterreich. Wien. Nachrichten vom ,, in Ungarn. Finn * reg eines Gerüchts in Betreff der Festungen.

ermischtes.

Bayern. München. Verhandlungen der Abgeordneten Kammer. Bekanntmachung des Universitäts⸗Rekioͤrats. Kaiserslautern. Ein⸗ setzung einer provisorischen Regierung.

Baden. Karlsruhe. Zustand der Stadt. Erklärung der Minister Bekanntmachungen. Vermischtes. Mannheim. Der Oberst Hin⸗ lelder. Rastatt. i denn, der Reichsverfassung durch die Bürgerwehr und die Garnison. ermischtes. . der öster⸗ reichischen Besaßung. ;

cg, . bei Rhein. Darmstadt. Militarische Ordre des

Großherzogs.

Schleswig⸗Holstein. Aus dem Sundewitt. Kanonade gegen Sonderburg.

Ausland.

Oesterreich. Preßburg. Ofen angeblich den Ungarn übergeben. Die Ungarn geschlagen.

Frankreich. Paris. Nachrichten aus Rom. Die Wahlen.

Großbritanien und Irland. Lon do n. Hofnachrichten. Ministe= rielle Erklärun en über die Interventionen im Kirchenstaat. Irländi⸗ sche Angelegenheiten.

NRußlanö und Polen. Warsch au. Ankunst des Kaiser Nikolaus. Abreise des franzbsischen Konsuls.

Börsen⸗ und Haudels⸗Nachrichten. Bellag e.

ae. .

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Preußen. Berlin, 21. Mai. Die hiesigen Stadtverordne⸗

ten haben folgende Ansprache an ihre Mitbürger erlassen: j Mitbürger!

Die wahre Einigung Deutschlands, der seit Jahren die Be⸗ strebungen der Besten galten, ist auch von uns in ihrer vollen Bedeutung aufgefaßt. Nur in ihr finden wir die Bedin ung für Deutschlands dauernde und steigende Macht, die zugleich en h Größe ist, nur in ihr den Schluß der deutschen Revolution. Daß wir es ernst mit der Sache bes großen Vaterlandes meinen, ist von uns an den Tag gelegt, und von unserer UÜieberzeugung ge⸗ denken wir nicht zu weichen. Aber eben damit das große Ziel er— reicht werde, ist Vertrauen nöthig. Mitbürger! Ein ernstes Wort ist zum Volke . worden. Preußens Fürst will für die Er⸗ reichung deutscher Einheit die starke Hand sein und so dem Lande Frieden geben. Nehmen wir es an, dieses Wort, als ein Königliches, an dem man nicht deuteln soll. Wir, die wir aus Eurer Wahl als 3 Vertreter hervorgegangen sind, wir haben Vertrauen, habt auch Ihr es.

Die Partei des Umsturzes hat das Banner des Vaterlandes gemißbraucht, um dahinter ihre republifanischen Gelüste zur Gel⸗

tung zu bringen. Seht nach Dresden, schaut hin nach Baden, wo

der Fürst des Landes, der sogar die von der National⸗Versammlung zu Frankfurt beschlossene Verfassung anerkannt hatte, zur Flucht ge⸗ zwungen ist. Es ist hohe Zeit, daß die Männer wahrer Freiheit zu einander stehen. Wir halten es ehrlich mit der wahrhast consti⸗ tutionellen Monarchie, wir sind feindlich ihren Feinden und werden von unserem Standpunkte aus diese bekämpfen, mögen sie der einen oder der anderen äußersten Partei angehören. Deshalb verbindet Euch mit uns, seid einig mit uns in dem Sinne für echte Freiheit, für die deutsche Einheit und im Vertrauen zum Könige. Berlin, den 19. Mai 1849. Stadtverordnete zu Berlin.

Berlin, 20. Mai. Die Elberfelder Zeitung vom 19. Mai berichtet, daß eine Deputation von Elberfeld mit den Mini= stern lange und ausführliche Verhandlungen gepflogen, und verkün= det alsdann das angebliche Ergebniß . Verhandlungen.

Diese Nachricht der Elberfelder Zeitung entbehrt jeder Begründung. Wie wir erfahren, so sind vle betreffenden Herren als Deputirten nicht empfangen worden. Es ist ihnen aber, nachdem ste auf ihren ausdrücklichen Wunsch nicht als Deputirte, sond ern als Privat⸗Personen angenommen worden, auf das bestimmteste er⸗ klärt worden, daß weder von Unterhandlun en, noch von Amn estie die Rede sein könne, daß sich die Rebellen vie mehr unbedingt zu unter⸗ werfen hätten, und daß diese Unterwerfung, wenn sie nicht frei⸗ willig geschehe, durch die Militair⸗Macht werde erzwungen werden.

Barmen, 19. Mai.

machung erschienen: An die Bürgerwehr Barmens!

Die Tage der Gefahr, in welchen der Aufstand in Elberfeld unsere Stadi bedrohte, sie sind vorüber. Die Rotte, welche unter dem Vorwande des Strebens nach Deutschlands Einheit die Fahne der Empörung aufpflanzte und unfere Nachbarschaft neun Tage ter⸗ roristrte, sie ist abgezogen mit Schmach und Schande und werd der gerechten Strafe nicht entgehen. ;

Gestern ist hier folgende Bekannt-

Bertin, Dien stag den 2. Mai

e // ————

Barmen hat, in richtiger Erwäͤgung, daß auf ungeseßzlichem Wege das große Ziel nicht zu erreichen sei, durch sein energisches dn gef! durch die kernhafte Gesmnung seiner Bürgerschaft, nicht nur die gFuhe und Sicherheit seiner Gränzen bewahrt, nein, es hat den Ruhm erworben, die Gesinnung der Treue zu seinem Könige,

einer Weise kund gegeben zu haben, welche der verderbendrohenden Revolution einen Damm entgegenseßzte, an dem die tobenden Wogen sich kraftlos brachen.

Der Gemeinderath, heute nach sturmbewegten Tagen wieder versammelt, erkennt es als seine erste dringende ncht der ganzen Bürgerschaft für die entschiedene würdige Haltung seinen Dank und seine Anerkennun auszusprechen, vor Allem aber der Bürgerwehr Barmens und Allen, die sich ihr bereitwillig angeschlossen haben, den herzlichsten Danl zu sagen für die Treue und Aufopferung, für den Muth und die Ausdauer, mit der sie unsere Stadt geschützt und geschirmt hat, mit der sie unsere von allen Seiten bedrohten Gränzen bewahrte, und bei Tag und Nacht, unter drohender Ge⸗ fahr, unerschrocken und unermuͤbet ihre Dienste der Sicherheit der Stadt widmete. Dieser seltenen Ausdauer haben wir, nächst Got⸗ tes gnädiger Bewahrung, die Erhaltung der Ruhe unserer Stadt, haben wir die Rettung unserer ganzen Gegend vor den Schrecken der Anarchie allein zu danken. Es ist die heiligste Pflicht der Ver⸗ treter der Stadt, diesen Dank, diese Anerkennung der anzen Bür⸗

erwehr, ihrem Oberst und dessen Stabe, ihren sämmtlichen Haupt⸗ euten und Führern, und jedem einzelnen Mitgliede hiermit aus wärmstem Herzen auszusprechen. Möge der Geist der Treue, möge die kernhafte edle Gesinnung, die sich in verhängnißvollen Tagen bewährte und die unserer Siadt zum ewigen Ruhme gereichen wird, sich fort und fort unter unserer Bürgerschaft erhalten. Dann wird Gottes Segen auch ferner mit unserer Stadt sein.

Barmen, den 18. Mai 1849.

Bürgermeister, n und Gemeinde⸗ Verordnete der Stadt Barmen.

GSundes - Angelegenheiten.

Berlin, 21. Mai. 99 außerordentlichem Wege geht uns

so eben noch die Nachricht zu, daß die National⸗Fersamm ung in ihrer

Sitzung vom Sonnabend den J9. Mai folgende Anträge (der erste

mit 126 gegen 116 Stimmen) zum Beschluß erhoben . . Die verfassunggebende Reichsversammlung:

In Anbetrachk der gefährlichen Lage des Vaterlandes und ber dringenden Nothwendigkeit, alsbald einen festen, verfassungsmäßigen Zustand für Deutschland herbeizuführen;

In Erwägung, daß eine kräftige Durchführung der beschlosse⸗ nen Reichs Verfassung erst dann möglich wird, wenn dieselbe in allen ihren Theilen vollendet, insbesondere für Ausübung der Be⸗ fugnisse des Reichs⸗Oberhauptes Fürsorge getroffen ist;

In Erwägung, daß eine starke selbstständige Regierungsgewalt bei den täglich drohender werdenden Ereignissen nicht länger ent⸗ behrt werden kann, zur Zeit aber schon viele Tage hindurch nicht einmal ein Ministerium mlt voller Verantwortlichkelt dasteht:

beschließt auf Grundlage und zur Ergänzung ihrer Beschlüsse

vom 4. Mai:

J. Die Versammlung wählt sofort wo möglich aus der Reihe der regierenden Fürsten einen Reichs- Statthalter, welcher bis zu dem im Beschlusse vom J Mai (Nr. 5 und 6) vorgesehenen Zeispunlte die Rechte und Pflichten des Reichs-Oberhauptes nach Abschnitt Ii. der Reichs⸗ Verfassung ausübt.

Der Reichs⸗-Statthalter leistet den in §. 190 der Ver⸗ fassung vorgeschriebenen Eid auf die Reichs ⸗Verfassung vor der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung und tritt dann die Regierung an.

Der Reichs⸗-Statthalter hat sofort nach Antritt der Re— gierung wegen Leistung des in den S8. 191 und 194 vorgeschriebenen Eides der Reichs-Beamten und der An⸗ gehörigen der Einzelstaaten auf die Reichs⸗Verfassung das Nöthige zu verfügen.

Er, hat ferner wegen Vellziehung der Wahlen zum ersten Reichstage und Berufung des Reichstages, in Gemäßheit . vom 4. Mai (Nr. 2 und 3) Vorkehrung zu reffen.

Zar Ausführung der §§. 77 ff., ff. der Verfassung tritt, bis zur Zusammenkunft des ersten Reichstages, die gegen⸗ wärtige Versammlung in alle Rechte und Pflichten bes Reichstages ein und übt solche nach Maßgabe des Ab⸗ schnittes I7. Art. V. VI. Vj. VII. IE ber- Reichs⸗ Ber en, .

usgenommen hiervon ist die Bestimmung wegen der beschlußfähigen Mitgliederzahl, rücksichtlich . bei dem Beschlusse vom 30. April verbleibt. Sollten der in Nr. 5 und 6 der Beschlüsse vom 14. Mai vorgesehenen Uebertragung der Oberhauptswürde auf den Monarchen des größten oder eines der nächstgrößten Staa⸗ ten Deutschlands nicht zu beseitigende Hinbernisse im Wege stehen, so führt der gewählte eichsstaithalter sein Amt auch nach dem Zusammentritt des Reichstages fort, und es hat sodann Letzterer wegen Ausführung des §. 69 der Verfassung die nöthigen Bestimmungen zu treffen. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses, als wodurch das . fir Deutschland in Ausf rung gebracht wird, hört, gemäß dem Gesetze vom 28. Jun 1848,

S. 165, die Thätigkeit der prpovisorischen Central ewalt auf, und es gehen deren Befugnisse in dem ene ef n,

der Liebe zu seinem Vaterlande in verhängnißvollem Augenblick in

1849.

Umfange, wie solches der Abschnitt „die Reichsgewalt“ bestimmt, auf den Reichsstattha ter über. Unterstützt von: Hollandt. Wurm. Rießer. Ostendorf. Cetto. Plaß. Quintus. Gravenhorst. Federer. Hirschberg. Schorn. Eckert. Becker aus Trier.

(An m. Dies ist der frühere Antrag des Abgeordneten Biedermann, mit Auslassung der ursprünglichen Nr. VII. desselben.)

Antrag des Abgeordneten von Reden, zu allen vorliegenden selbstständigen Anträgen.

In Verfolg der Beschlüsse vom 26. und 30. April, 4. und 10. Mai d. J.,, welche sämmtlich die Durchführung der Reichsver= fassung auf gesetzlichem Wege durch Zusammenwirken der Freunde der Berfassung in derselben Richtung und mit gleichen Mitteln be— zwecken ill! die National⸗ersammlung:

1) zu erklären, daß sie jedem Angriffe gegen die verfassungs—⸗ . Regierungen derjenigen Staaken, welche die Reichs— verfassung anerkannt haben, ihrerseits entgegentreten wird;

2) die verfassungsgetreuen Regierungen aufzufordern, sofort, in Uebereinstimmung mit der Centralleitung durch planmäßiges Zusammenwirken, die zur Durchführung der Verfassung und Aufrechthaltung der gesetzlichen Srdnung erforderlichen m regeln zu ö

Oesterreich. Wien, 18. Mai. Im Lloyd liest man: „Wir vernehmen, daß das Truppen-Corps, welches Galizien theils unter dem Kommando des Feldmarschall-Lieutenants Vogel, theils unter dem des General-Majors Benedek verließ, in Tyrnau einge⸗ troffen und mit unserer Haupt-Armee vereinigt sein soll. Die an der Börse verbreitete Nachricht von der Besetzung Raab's durch unsere Truppen, und daß in Tyrnau bereits 18,000 Mann Russen unter General Rüdiger eingerückt seien, bestätigte sich nicht. Brie⸗ sen aus Wieselburg zufolge, scheint vielmehr Raab noch in den Händen der Insurgenten zu sein, auch war die Communitation zwischen dort und Raab unterbrochen.“ Wir entnehmen der Pe sther Zeitung folgende Notizen: „Reisende aus Komorn können uns von dem schaudervollen Anblick, den diese Stadt bietet, nicht genug erzählen. Komorn, sagen sie, sei fast gänzlich zu Grunde gerichtet. Was der größe Brand verschont hatte, das wurde jetzt, durch die Belagerungs⸗- Operationen heimgesucht. Die einzige Vorstadt, die sogenannte Curia, sei gänzlich unbe⸗ wohnbar. In der eigentlichen Stadt ist fast kein Haus unver— sehrt. Die Fensterscheiben müssen durch Papier ersetzt werden, weil das vorräthig gewesene Glas aufgebraucht und anderes herbei zu schaffen während der Belagerung unmöglich war. Görgey hat an den kommandirenden General der Kaiserlich Königlichen österreichi= schen Invasions⸗Truppen in Ungarn „eine Erklärung gerichtet, worin er eine gute Behandlung der im K. K. Lager befindlichen ungari⸗ schen Kriegsgefangenen fordert, widrigenfalls er Repressalien ge⸗ brauchen würde,. Zum Schluß dieser Erklärung finden wir fol— gende drei Punkte, die wir hier wörtlich mittheilen: 1) Für jeden ungarischen Kopf fallen drei österreichische. 2) Jeder im österrei⸗ chischen Heere gegen uns kämpfende geborene oder auch nur indige⸗ nirte Ungar verfaͤllt unbedingt dem Landesverräthertode. 3) Ungarn ist gerüstet zum Kampfe auf Leben und Tod, das Volk ist? der angmuth satt, die es bisher an seinen Unterdrückern geübt.“

Der Wanderer berichtet: „Die Nachrichten aus Pesth kom⸗ men uns noch immer sehr spärlich zu; nur im Correspondenten finden wir mitunter Auszüge aus pesther Blättern, die jedoch nicht so sehr Thatsachen berichten, als vielmehr ein Licht auf die Stim= mung der Stadt werfen. Von ersteren wollen wir das Bemerkens⸗ wertheste mittheilen: Meßaros nimmt seit dem 6. Mai nicht den geringsten Einfluß mehr auf die Angelegenheiten des Kriegs Ministeriums; die betreffenden Verordnungen werden von dem provisorischen Kriegs -Minister Klapka unterzeich⸗ net. Földvary, der die esseker Festung übergeben, ist ge—⸗ fangen nach Debreezin geführt worden, wo über sein Benehmen eine

strenge Untersuchung eingeleitet werden soll. Am 19ten d. M. er⸗

schien folgende Verordnung: „„Da sich erwiesen hat, daß unter dem Vorwande, dürres Holz zu sammeln, die Anpflanzungen im Stadtwäldchen bedeutend beschädigt werden, so wird hiermit streng⸗ stens untersagt, unter keinerlei Vorwand Holz zu sammeln. Voͤn Seiten der Behörde wird, Sorge getragen, daß auf einem eigens angewie senen Platze die dürftigere Klasse gemeinschaftlich kochen könne, wozu ihnen auch das nöthige Holz beigeschafft wird. Wer für sich eigens neben seinem Lagerzelt kochen will, hat sich das Holz auf eigene Kosten herheizuschaffen. Unter einem wird auch angeordnet, Abends nach 9 Uhr sämmiliche Feuer, um 10 Uhr aber alle Lichter auszulöschen und alle Schank - GVokalitäten zu sperren, nach welcher Zeit jedes Singen und Lärmen, welches die alls gemeine Ruhe stört, strengstens untersagt ist. Auch wird allen Verkäufern von Lebensmitteln nur dann der Verkauf gestattet, wenn solche unverdorben, genießnar und zu an gemessenen Preisen verkauft werden. Jene aber, welche aus nie⸗ derer Gewinnsucht durch, überspannte Preise dort Wucher treiben und der Gesundheit schädliche Eßwaaren verkaufen, werden nicht nur abgeschafft, sondern auch ihr Vorrath konfiszirt. Diesen Ver⸗ ordnungen zuwider Handelnde haben sich die Folgen selbst zuzu⸗ schreiben, indem jede Uebertretung streng nach dem Gesetze geahndet werden wird. Pesth, den 19. Rial 1819 Ignaz Wagner; städtischer . An allen Straßen⸗Ecken der Stadt steht in un⸗ garischer und deutscher Sprache zu lesen: „„So wie es einerseits natürlich ist, daß, um möglicher Gefahr auszuweichen, Jedermann ür die Sicherheit seiner Familie, Gattin und Kinder Sorge trägt, so, ist es andererseits nicht geziemend, ja nicht am Srte, wenn Männer, die in den Zeiten der Gefahr Stand halten sol⸗ len, die Stadt verlassen. Hauptsächlich sind die Beamten

und Nationalgarden, deren auch 'eidsich angelobte Pflicht es