1849 / 142 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

d verkündete Reichs verfassung anzunehmen und voll- 223 sich den Absichten der preußischen Regierung, welche lar derselben vom 28. April den Versuch bezwecken, die von gte Reichsverfassung durch eine im ersetzen, dadurch angeschlossen, daß u diesem Ende einen Bevollmächtig⸗ Diese Nichtbeachtung des 7. Februar knn sf fen ihr. 6 des Gesammt⸗Ministeriums Ew. Königl. Majestät gegen die von der Na= ; 3 „als Trägerin der Machtvollkommenheit der deutschen e , ,. ñ die insbesondere von der fränkischen, ölkerung Baperns laut und freudig

freiheits liebende nzige Hoffnung und das einzige Mittel gesetzlichen Boden dauernd durch Ruhe und Ordnung zu schaffen, deren Anerkennung daher zur drin- genden Nothwendigkeit geworden ist, wenn das Streben und die Bewegung aller Stämme der deutschen Nation nach Einigung einen Ruhepunkt finden, wenn wir nicht aufs neue in blutige Revolutionen gestürzt und selbst Ge⸗ fahr laufen sollen, den jetzigen Bestand des Königreichs bedroht zu sehen, dieses Widerstreben des Gesammt ⸗Ministeriums Ew. Königl. Majestät legt der Kammer der Abgeordneten die ernste Pflicht auf, „einerseits Ew. Königl. Majestät zu erklären, daß sie dem Gesammt⸗Ministerium alle und jede Un terstützung überhaupt, insbesondere aber die verlangte zur Aus führung seines Programms vom 17ten d. Mts. versagen müsse; andererseits Ew. Königl. Majestät die dringende Bitte ans Herz zu legen, unverzüglich ein Ministe= rium zu berufen, das die unbedingte Versammlung endgültig beschlossenen Reichsverfassung sammt dem dazu ge⸗ hörigen Wahlgesetze aussprechen und sofort thatsaͤchlich in Aussüuͤhrung bringen wird. Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Kammer der Ab- geordneten.“

Würzburg, 20. Mai. (O. P. A. Z. Gestern Abend warnte ein stadtkommissärisches Ausschreiben vor Angriff eines Postens, in⸗ dem in Folge eines Schusses auf den Arbeitshaus-Posten die Wa⸗ Im Laufe des Abends fanden daher schwere Erzesse von Seiten des Militärs statt, deren Folge Ver⸗ wüstungen und Verwundungen waren. In Folge dieser Exzesse ver— ließen die Studenten heute Morgen in einem großen Zuge unsere Stadt. Das Stadtgericht hat beschlossen, energische Schritte in die⸗ ser Angelegenheit zu thun.

Kaiserslautern, 19. Mai. ten wieder Chevaurxlegers von Zweibrücken, dessen Garnison nun ganz aufgelöst ist, hier ein. Auch Landau entleert sich täglich mehr. Unter den zuletzt Angekommenen befinden sich einige Artillerie- Of⸗ Die schon länger hier anwesenden und elngereihten Trup⸗ pen⸗-Abtheilungen haben diesen Nachmittag plötzlich Marschordre nach Neustadt erhalten.

Württemberg. Stuttgart, 18. Mai. (Schwäb. M5 NVachstehendes ist der Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats-Anzeigers abgebrochenen Sitzung der Abgeordneten

endgültig beschlo ziehen zu lassen nach dem Cirku

der National · Versammlung verkündi

athe der Fürsten zu beschließen de zu . . Aufforderung jener Regie- ung, ten nach Berlin abzusende Kammer- Beschlusses vom

n, entsprochen hat.

Nation, beschlossene Neichs verfassur schwäbischen und rheinpfälzischen

ärger die ei t . zu gewinnen

neikennung der von der National-

chen scharf geladen hätten.

(O. P. A. 3.) Heute rück⸗

von Zwerger:; Wir haben am 25. Enthusiasmus uns für die Anerkennun und nicht nur unser eigenes Volk, son sere feierliche Erklärung mit Freuden begrüßt. Antrag auf Beeidigung aller Staatsbürger, des Militairs und der ganzen bewaffneten Macht für nichts Anderes, als für eine Besiegelung eben jener Wenn man nur einfach erklärt, man wolle die Reichsverfassung anerkennen, man will aber dieser Anerkennung keine Folge

eben, so scheint mir das ein leeres Wortspiel. Ich glaube, daß wir diefe andlung besiegeln müssen durch die feierliche Erklärung, mit der ja auch unsere Verfassung besiegelt wird. In dem Gesetz, dessen Berathung auf der heutigen Tagesordnung steht, in dem Wahlgesetz, ist auch ein Eid vorge— schrieben für diejenigen Mitglieder, welche die Verfassung berathen sollen. Es wird auch in der künftigen Verfassun sung verlangt werden.

April mit großer Feierlichkeit und g der Reichsverfassung ausgesprochen, dern ganz Deutschland hat diese un— Ich beirachte den heutigen

feierlichen Anerkennung.

ein gleicher Eid auf die Verfas⸗ ide keinen Werth haben, warum muthet man denjenigen Abgeordneten, welche die Verfassung zu revidiren Man hat gesagt, man könne Niemanden zwin⸗ gen, und doch ist dort ein Zwang ausgesproͤchen. Alle die, welche den vor— geschriebenen Eid nicht ablegen wollen, sind von der Vertretung in der Kammer zur Verfassungs-Revision ausgeschlossen. Reichsverfassung in Württemberg anerkannt ist, ist sie eben so zu betrach—⸗ ten, wie die Landesverfassung oder noch mehr, und so gut jeder Staats- bürger gezwungen wird, schon in seinem 16ten Jahre zu huldigen und die Verfassung zu beschwören, ist, glaube ich, ebenfalls jeder Staatsbürger ver— pflichtet, die Reichsverfassung zu beschwören. Wenn gesagt worden ist, es sei die Kompetenz von Seiten der Reichsversammlung überschritten worden, so glaube ich das nicht; denn die National⸗Versammlung hat nur ausge sprochen, daß die Centralgewalt die Beeidigung nur dag anzuordnen habe, wo die Negierung es nicht selbst thut; wo aber die Regierung es felbst thut, ist die Centralgewalt nicht veranlaßt, ein solches Gebot zu geben. Es ist aber auch die Ansicht des Volkes, wie wir in vielen Adressen haben; man verlangt überall, daß die deuische Reichsverfassung bes werde, weil das Volk einmal die Ansicht hat,

durch den Eid besiegelt werden soll, und Mißtrau geschieht, es immer im Zweifel ist,

Wenn politische

haben, einen Eid zu?

Ich glaube, wenn die

r

daß ein so wichtiges Gesetz en hat, daß, wenn es nicht ob man auch im Ernst diese Reichsver⸗ st mir heute die Abschrift einer Erklärung von den Be— Schultheißen des Bezirks Ravensburg an die Kammer worin diese entschieden sich für die Beeidigung aus— aatsbeamten selbst und Orisvorsteher eines ganzen Be— klärt; nur drei Ortsvorsteher haben nicht unterschrieben, ei sich hier in der Kammer befunden haben zur Zeit der Unter⸗ wesend gewesen sein mag. e die Ansicht bei den Staatsbeamten die Beeidigung vorzunehmen. sse nicht, wie man den Soldaten auf die so gebe ich zu, daß, wenn es sich von einem man dem Soldaten sagen müßte, wem er zu trachte ich den Soldaten weniger in seiner Ei⸗ rn als Bürger, als Staatsbürger wie jeden Au— re Staatsbürger einen Eid schwören so cht auch der Soldat thun so lten, daß er nichts thun will, wört also damit, daß er Gehorsamm chthaltung der Perfassung dienen, und sich Neichsverfassung umgestürzt sagen, was er zu schwören raphen sammt . . , ein so wichtiger Neichs⸗Verfassung zur n Eid bekräftigt werden egen pie Regierung, als bei Anerkennung daß das Volk

fassung will. züks Beamten und mitgetheilt worden, sprechen, also die St zirks haben dieses er d einer eben ab Man sieht also, daß auch außer diesem Saal Nothwendigkeit sei, hin gesagt worden ist, man wi eich verfassung beeidigen soll, ahneneid handeln würde, olgen habe. Allein hier be genschaft als Soldat, sonde deren, und wenn jeder ande ich nicht ein, warum es ni er die Verfassung aufrech diese Verfassu allen Befehlen, welche zur zu nichts gebrauchen lassen werden könnte. hat, und er wir und sonders v Wenn es nun Akt, wie wir i Geltung bring soll; wenn daun dadurch da gen die, welche etwa noch Hi eichs · Verfassung darin den Ernst nicht nur der Volksve überhaupt aller derjeni sollten wir nicht Ansta Ich sehe aber auch noch, darin eine Antwort au

Wenn vor⸗

ll. Er schwört, daß

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ill, wodurch diefe also gar wohl hne daß man i hauptsfrage bis d

Man kann ih. d es begreifen, o on der Oberh allgemein die hn ausgesproch en wollen, au

hm die Para es Weiteren

en haben, daß wir die ch durch einen trauen sowohl 9 edanken haben haupt bewirkt sondern auch and gut meinen,

ommission a

eschlusft erheben,

gen, die es mit Deuisch nd nehmen, den Antrag

wenn wir diesen Äntra die Erklärung der preußi neuerlich abgegeben hat, gewiß nicht in der freundlichst deutsche Vaterland das zu thun, was ihre Obliegenheit neueste Erklärung, wodurch sie die Vertreter ih daß es uns Süddeutschen Einst gesprochenen Willen, die Reichs⸗Verfassung durchzufülh Ich stimme also aus diesen Gründen für den A Zwerger beruft sich auf den Willen des würt= olkes, welchen dasselbe in verschiedenen Adressen ausgespro—⸗

insbesondere auf eine Adresse, welcher die Oris vorsteher und eamten von Ravensburg zugestimmt haben.

res Volkes zurückberu ist mit unserem aug= zur Geltung

wird darin erkennen,

tembergischen Diese Adresse ist

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gestern in meine Hand gekommen. Es giebt allerdings sehr vlele im würt⸗ tembergischen Volke, welche wünschen, daß auf die Reichs-Verfassung so⸗ wohl das Volk als das Militair beeidigt werde. Allein daraus, daß der Oberamtsrichter und der Oberamimann? in Ravensburg diese Adresse unter⸗ schrieben haben, geht noch nicht hervor, daß dieser Wunsch im Volke so dringend sich ausspricht; denn neben ver Beeidigung auf die Verfassung fordern diese beiden Beamten noch weiter, daß eine konstituirende Verfamm' lung zum Behufe der Abänderung der Verfassung einberufen werde, und zwar eine lonstituirende Versammlung, welche die neue Verfassung nicht mit der Regierung zu vereinbaren, sondern über diesen Gegenstand endgültig zu erkennen habe. Das thut der Oberamtsrichter Kuhn und der Sberamüt- mann Schneider in Ravensburg; daraus geht hervor, daß sie den Verhält- nissen sehr stark Rechnung tragen, was ich um so mehr bedaure, als mir überhaupt der Liberalismus, der erst nachmärzlich ist, in jeder Veziehung als höchst widerwärtig erscheint; denn heutzutage ist es keine Kunst, liberal zu sein, aber früher, wo Muth dazu gehört hat, gab es Leute, welche Alles waren, nur nicht freisinnig. (Beifall.. Wenn der Abgeordnete von Neckar⸗= sulm meint, daß ein Zwang in Beziehung auf die Beeidigung eintreten soll, so ist das eine Behauptung, die sehr bald ausgesprochen ist, aber nicht so schnell in Vollzug gesetzt werden kann. Ich wünsche nur zu wissen, auf welche Art man die Leute zwingen will, welche den Eid leisten wollen, den Beamten allerdings, wenn er aber kein Beamter ist, sondern ein einfacher Staats bürger, ein württembergischer Unterthan, was soll man da mit ihm anfangen, soll man ihn strafen? etwa verbannen oder was? Ich sehe nicht ein, wie eine solche Maßregel ausgeführt werden könnte. Aber ich glaube auch, daß es gar nicht nöthig ist, daß man sich über diesen Gegenstand den Kopf zerbricht. Wenn einmal geschworen werden soll, so werden wahr⸗ scheinlich die Meisten schwören, und die Minderzahl, welche nicht schwört, wird nicht gefährlich sein; jedenfalls werden sie nicht zu denjenigen gehören, die gegen die Reichs verfassung irgend eiwas unternehmen wollen. Der Herr Abgeordnete von Neckarsulm hat eine . gezogen zwischen mei- ner Behauptung, wonach zu einem solchen Eide ein Zwang nicht soll statnt⸗ finden können, und zwischen dem Entwurf zu dem demnächst zu berathen— den Wahlgeseß, wo ausgesprochen ist, daß derjenige, welcher den vorgeschrie⸗ benen Eid nicht schwöre, in die Volksvertretung nicht eintreten könne. Es ist aber offenbar ein großer Unterschied zwischen beiden Verhältnissen; denn im letzten Falle hat derjenige, welcher schwören soll, eine spezielle Mission zu erfüllen, im anderen Falle aber hat man sich blos im Allgemeinen auf die Neichs-Verfassung verpflichten zu lassen, und wenn ich auch zugebe, daß in dieser Beziehung diefe Staatsbürger von den übrigen Staalsbürgern unterschieden werden können, so glaube ich doch, daß die Forderung, welche im vorliegenden Wahlgesetz⸗Entwurf aufgestellt ist, unumgänglich nothwen⸗ dig ist, um zu einem Ziele zu gelangen. Nicht derselbe Fall tritt ein, wenn die Reichs⸗-Verfassung von Einzelnen nicht beschworen werden will, und eben deshalb wiederhole ich, daß beide Fälle sehr von einander ver= schieden sind.

Freiherr von Linden: Unser Standpunkt ist der, daß die Regierung erklärt hat, sie halte den Eid nicht für zweckmäßig, allein dessenungegchtet sei sie geneigt, ihre Bedenken aufzugeben und dem so stark ausgesprochenen Verlangen nach demselben sich zu fügen. Sie hat erklärt, Berathungen darüber eintreten zu lassen. Dies ist der heutige Standpunki, aber dennoch will man die Reglerung nöthigen und zur Eile drängen. Ich trenne daher die Frage über die Beeidigung selbst von der Frage über die Bitte an die Staats -Regierung, Einleitungen dazu zu treffen. , . will ich mich nicht abhalten lassen, mein Bedenken über eine solche Beeidigung vor= zubringen, denn es ist unerhört, daß man einen Eid verlangt auf etwas, das noch gar nicht existirt. Vorsicht ist hier vor Allem angemessen und eine Vereinbarung mit den anderen Staaten, welche die Neichsverfassung aner- launt haben, über eine feste, bestimmte Form. In Württemberg giebt es sehr Viele, welche sich durch einen Eid, den sie auf eine solche Grundlage, wie sie jetzt vorliegt, schwören sollten, in ihrem Gewissen sehr beschwert füch⸗ len würden. Dei Redner erllärt sich gegen die Ausführung des Kommis⸗ sions⸗Berichts und gegen die Anträge. Vor Allem sollte in dieser hochwich⸗ tigen Sache die Einheit für alle deutschen Staaten gewahrt werden. Wenn die Regierung glaubt, sie müsse einen solchen Eid anordnen, dann ist es Zeit für Jeden, sein Gewissen zu sragen, aber heute schon dazu zu drän⸗ gen, dazu kann ich mich nicht entschließen.

cherr: Ich bestreite, daß die Beeidigung nur von der Centralgewalt angeordnet werden kann, die National-Versammlung steht über der Central= gewalt, und diese hat die Beridigung des Militairs beschlossen. Es ist ferner gesagt worden, es bestehe ja noch kein Reich; durch den Eid will man aber, daß das Reich Füße bekomme, dann werden auch die Hände zum Handeln kommen. An der Konfusion, von welcher der Abg. Kuhn ge— sprochen hat, ist nicht die National ⸗Versammlung, sondern die sind daran Schuld, welche gegen das Volk konspiriren und komplottiren. Der Reichs⸗ Kriegeminister Prucker hat kürzlich in der National-Versammlung von nichts als Kriegsherr und Kriegsherr gesprochen, das kam mir vor, als wenn die Gestalt eines ci devant Kriegsministers in der Paulskirche spukte. Ferner ist gesagt worden, aus Gewissensskrupel könnten viele Deuische auswandern, ich glaube aber, es wäre nicht viel verloren, wenn alle Deutschen auswan⸗ derten, welche an der Reichsverfassung nicht festhalten wollen. In der Bibel heißt es: Trachtet nach dem Himmelreich, warum soll man nicht auch nach dem deutschen Reiche trachten dürfen.

Mack: Ich glaube, daß es durchaus nicht in der Absicht der Kom- mission liegt, die Regierung zur Eil zu treiben, was in dieser Sache al- lerdings bedenklich erscheinen müßte. Was das deutsche Volk mit allen seinen Opfern bisher errungen hat, das ist die Urkunde der Reichsverfas⸗— sung. Ich srage, ob, wenn die Beeidigung verzögert würde, nicht das Y iran! im Volk schon ein so großer Uebelstand wäre, daß inan dässelbe dadurch zu beseitigen veranlaßt . Es kommt allerdings in Erwägung, welches der Inhalt der Beeidigung sein wird. Soll es die Absicht eines jeden Deutschen sein, dem Sinne und dem Willen der National⸗Versamm⸗

lung mit all' seinem Wissen, Wollen und Können beizutreten, so kann der

Beeidigung auf die Verfassung nichts im Wege stehen. Ich glaube daher, indem ich dem Antrage beitrete, nichts zu ihun, was den Rechten und Ueberzeugungen eines Staatsbürgers, eines Menschen, eines Christen im Wege steht. Wieland verzichtet auf das Wort wegen der vorgerückten Zeit, unterstützt aber auch die Kommissions⸗Anträge. Freiherr von Hornstein: Die Reichsverfassung ist ein Gesetz, wel—⸗ chem man Folge zu leisten hat, ohne nöthig zu haben, es zu beschwören. Sodann ist die Reichsverfassung ja noch gar nicht fertig. Ich will ein deutsches Reich, denn ich habe in 38 Jahren lange genug den leidenden Gehorsam gegen Württemberg lennen gesernt, aber gehen Sie mit Ruhe und mit Vorsicht vor, wenn Ihnen die Einheit am Herzen liegt. Ich er⸗ kläre mich gegen die Anträge. Wiest von Eßlingen, der die Anträge der Kommission unterstützt, sucht die dagegen erhobenen Einwendungen zu widerlegen. Der Antrag der Kommission wurde hierauf mit 62 gegen 14 Stimmen angenommen. Was die vorherige Mittheilung der Eides⸗ formel an die Stände betrifft, so wird dieses, nach dem Antrage Wiest's von Eßlingen, nur als ein Wunsch an die Regierung aus= gesprochen. ö Stuttgart, 18. Mai. (Schwäbischer Merkur.) In den Kammer Verhandlungen über vie badischen Ereignisse machte Staatsrath Römer am Schluß noch folgende Bemerkungen: „Der Landes- Ausschuß in Baden hat erklärt, daß er an das Volk ap— pellire; darin liegt eine Uebergehung des Staatsoberhaupts; auch habe ich bescheidene Zweifel bei der Darstellung Becher's; aus feu⸗ riger Liebe zur Reichsverfassung hat der badische Landes-Ausschuß sich wohl nicht an die Spitze gestellt. Wenn die Centralgewalt uns Zumuthungen macht, welche die Kräfte des Landes übersteigen, so werden wir remonstriren; wenn man uns aber einmal sagt, thut, was die Centralgewalt anordnet, und das anderemal, thut es nicht, so haben wir keinen Haltpunkt. Wenn die Reichsgewalt für Reichs⸗ Wwecke eine Anordnung trifft, 6 dürfen wir uns, den wiederholten . der Kammer gemäß, nicht entziehen. Würden wir uns 9. eigene Faust in die Verhälinisse in Baden einmischen, so wäre dies unrecht und thöricht; wir müssen lediglich der e d n en, ,. das Nöthige zu ermessen. Wenn der von dem Abgeord⸗ m 2 bezeichnete Eriaß von Anarchie spricht, so werk nne

späteren Erlasse wohl anders di ĩ i⸗ here Kenntniß erhallen han ae rn e e m n

J

Es ist allerdings auffallend, in wel⸗

und schön bezeichnet zu werden verd

er Weise die badische Regierung das Land verlassen hat; ein sol— 3 Zusammenfallen einer . wie es 7 3 hen der 6

war, ist in der Geschichte wahrhaft unerhört und wäre scherzhaft zu

nennen, wenn die Sache nicht fo ernst wäre.“

Stuttgart, 19. Nai. (Schwäb. Merk.) In der heutigen

Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer stand auf den Tagesordnung

die Berathung des Berichts der staatsrechtlichen Kommsston übel!

den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern zu Berathung einer Revision der Verfassung. Berichterstatter Seeger.

Dieser Entwurf, sagt, Seeger, hat den Zweck, unsere Thätigkeit zu be⸗ endigen und dieselbe in die Hände einer neuen Versammlung f Der Art. 4 des Gesetzentwurfs beschränkt die Zuständigkeit der einzuberusenden Versammlung auf die von der Staatsregierung vorgeschlagenen Abände⸗ rungen der Verfassung. Weiter bestimmt Ärt. 2, wenn vor Feststellung der neuen Verfassung dringende Staatsgeschäfte zu erledigen seien, bei weichen die Zustimmung des Landtages erforderlich ist, so solle die Regierung be= fugt sein, mit Justimmung des von den bisherigen Kammern gewählten größe ren Ausschusses, welcher auch während der Verhandlungen der verfassungbera⸗ thenden Versammlung in seinem Wirkungskreise fortzubestehen habe, zu handeln, und es soll diese Zustimmung dieselbe rechtliche Wirkung haben, wie wenn sie von der Ständeversammluͤng ertheilt worden wäre. Die Kommission ist hiermit nicht einverstanden; sie sagt, die Wirksamkeit der einzuberufenden Versammlung sei in doppelter Bezlehun beschränlt, einmal, ure, ihr die Befugniß, andere Gesetze als die e nftun zu berathen, unbedingt abge—⸗ schuitten wird, sodann insofern sie auch rüchsichtlich der Verfassung selbst nur über diejenigen Abänderungen zu beschließen haben soll, welche ö von der Staatsregierung e . werden; anderentheils ist sie dagegen, daß dem ständischen Ausschusse r g mn eingeräumi werden euer welche weit über diejenigen hinausgehen, welche ihm dis jetzt verfaffun Smäßig zustehen. Die Kammer hat deshalb beschlossen, an die Stelle dis egierungs · Ent wurfs folgende beide Artikel auf den Kommissions⸗-Antrag zu? setzen.

„Art. 14. An die Stelle der bisherigen, nach den Vorschriften des gien Kapitels der Verfassungs-Urkunde vom 75. September 18189 zusammenge setzien Ständeversammiung wird nach den Bestimmungen des gegenwärf— en Geseßzes eine Versammlung von Vertretern des Volks a . Diese Versammlung tritt in das Rechtsverhältniß der bisherigen Ständeversamm⸗ lung ein, so weit nicht die nachfolgenden Bestimmungen eiwas Anderes fest⸗ setzen. Sie hat in Gemäßheit des §. 187 der deutschen Reichs verfassung das Recht des Gesetzvorschlags. Art. 2. Ihre Thätigkeit erstreckt . zu⸗ nächst guf Verabschiedung derjenigen Abänderungen der Landesverfassung, welche in Folge der Abschaffung der Standesvorrechte und anderer Bestim- mungen der deutschen Reichsverfassung nothwendig werden oder sich sonst als zweckmäßig erwiesen haben; sodann aber auch auf alle diejenigen Staatsgeschäste, welche zu dem Wirkungskreise der Stände⸗-Versammlung gehören und welche eniweder von der Staats-Regierung an sie ge⸗ bracht, oder welche von der Versammlung selbst durch eine Mehrheit von zwei Drittheilen der anwesenden Mitglieder für so dringend erklärt werden, daß ihre Erledigung nicht bis auf den unmittelbar nach Abschluß der neuen Verfassung einzuberufenden ordentlichen Landtag verschoben werden lann. Bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung bleiben die Bestimmungen der Verfassungzurkunde vom 25. September 1819, so weit sie nicht durch die als Landesgeseß gelten Grundrechte des deutschen Volkes nach Maßgabe des , und durch das gegenwärtige Gesetz abgeändert sind, in Kraft.“ Nach Art. 3 des Entwurfes soll die zu berufende ersammlung aus 96 zu einer Kammer vereinigten Abgeordneten bestehen, und je zwei Oberämter sollen drei Abgeordnete wählen. Die Kommission hält 64 Ab⸗ geordnete, von welchen jeder Oberamts-Bezirk je einen zu wählen hätte, für genug. .

e aan Mehring kam auf seinen früheren Plan einer allgemein ge—

gliederten Volls vertretung zurück, und Mack will, wenn der Regierungs-

Entwurf nicht angenommen wird, 96 Wahlbezirke festsetzen. Der Kommis⸗ sions- Antrag wird mit 49 gegen 28 Stimmen angenommen. g ; Nach Art. 4 ist das aktive Wahlrecht von der Bezahlung irgend einer, wenn auch noch so kleinen, direkten, ordentlichen oder außerordentlichen Steuer abhängig. Die Kommission hätte zwar für unbedenklich , . jedem volljährigen unbescholtenen Staatsbürger das Wahlrecht elnzuräu⸗ men; da aber, gemäß den von den Departements - Chefs in der Kommission abgegebenen Erklärungen, die Regierung großes Gewicht auf diese Bestini⸗ mung legt und dagegen, den Ansichten der Kammer zu den Artikeln 1 und 2 beigetreten ist, so trägt die Kommission darauf an, dem Entwurf zuzu= stimmen, um in dieser Sache mit dem Ministerium Hand in Hand zu ehen. ; Staatsrath Röm er erklärt, daß er darum ein so großes Gewicht auf diesen geringen Census lege, weil ein allgemeines Wahhrecht in unruhigen Zeiten zur Anarchie und in ruhigen Zeiten zum Servilismus führe. Ueber⸗

haupt sei der Census so gering, daß Jeder mit einem Kapstal von 15 Fl.

das Wahlrecht erlangen könne; ein Mann aber, der sich bemühe, 15 zi. zusammenzusparen, was auch gewiß Jeder könne, biete eine größere Garan= tie dar und sei ihm lieber, als Einer, der, nachdem er das Wahlrecht aus⸗ eübt, den Schnappsack auf den Buckel nehme und etwa zu einem Frei= k gehe. Die Kammer trat dem Negierungs⸗Entwurf ohne Ab. stimmung bei, Scherr, Trotter, Zwerger, Schweickhardt, Platz, Bunz, Ret⸗ tenmair und mehrere Andere verwahrien sich jedoch zu Protokoll gegen den

Antrag.

Die Bestimmungen des Art. 4 des Entwurfs über die AusschließungsQ Gründe von dem Wahlrechte, der Art. 5 über den Verlust des Rechts zu wählen wegen Erkaufs und Verkaufs der Stimmen, oder wegen n,. gen Abstimmens, sodann der Art. 6 über die Ausübung des Wahlrechts, wenn der, Wähler in verschiedenen Wahlbezirken seinen Wohnsitz hat, wurde ohne Abänderung angenommen. Art. lautet: Zum Abgeorbneten wähl⸗ bar ist jeder württembergische Staatsbürger, welcher im Lande oder in einem anderen deutschen Staat seinen Wohnsitz, das Z0ste Lebensjahr zu⸗ rückgelegt hat und nicht nach Art. 4 Ziff. L 4 von dem Wahlrechte auͤs= geschlossen ist. Angenommen mit der von Seeger vorgeschlagenen veränder⸗ fen Fassung, wonach Heutlicher erhellt, daß diejenigen auch wählbar sind, welche nach dem Schlußsaß des Art. 4 eine Gefängnißstrafe erstehen oder sich in Untersuchungshaft befinden.

Die Centralstelle für Gewerbe und Handel hat beschlossen, zu pünktlicher Arbeit bei der Fertigung von Modewaaren, von Mul⸗= lons und Flanellen durch Vertheilung von Preisen aufzumuntern. Es werden deshalb sechs . von 25 Fl. ausgesetzt, und zwar je einer für ein gelungenes hiernach bezeichnetes Afsortiment von Geweben: 1) für wenigstens 10 Stück J oder breiten oder 15 Stück J oder breiten fagionirten Buckskin in drei oder vier ver- schiedenen Dessins; 2) für 19 Stück Westenstoffe von verschiedenen Dessins; 3) für 19 Stück z oder breite Coatings in verschiede⸗ nen Dessins; für 10 Stück Cassinets in verschledenen Farben; 5) für 10 Stück Hemden - Flanell von verschiedenen Qualitäten; 6), für 19 Stück Multon von verschiedenen Qualitäten. Die Stücke müssen, sofern wegen der Breite oben nichts bestimmt ist, von ge⸗ wöhnlicher Breite ünd Länge sein; bei Buckskin und Westenstoffen darf die Länge eines Stüdes nicht weniger als 16 Ellen betragen. Ein Bewerber kann nur einen Preis erhalten. Die Prüfung wird mit Strenge vorgenommen und ein Preis nur für solche Waare gegeben werden, welche mit besonderer Aufmerksamkeit gefertigt, und nicht blos in Vergleich mit derjenigen, welche von Anderen einge⸗ sendet wird, sondern an und für 16 als besonders gut gelungen

ent. Uebrigens wird bei der Prüfung nicht auf die Feinheit der Waare, sondern nur darauf ge⸗ sehen werden, daß dieselbe durchaus, sowohl im Aeußeren als In⸗ neren, mit Fleiß und Pünktlichkeit gut gearbeitet sei, damit kein Meister veranlaßt werde, lediglich wegen der Preisbewerbung, Stoffe von größerer Feinheit zu het ßen als sein gewöhnlicher Absatz zu⸗ läßt. Die sämmtliche zur Preisbewerbung eingesendete Waare wird am 19. August öffentlich ausgestellt und am 20sten r r, , . 3 auch sofort wegen der Verthellung der Preise das Nähere bekannt gemacht werden. ö J ;

Der Chef des Kriegs⸗Ministeriums hat nachstehenden Aufruf

erlassen;

ten! Es ist am gestrigen Tage in allen Kasernen, auf allen . durch Mauer-Anschlag ein Aufruf verbreitet worden, den die babischen Soldaten an ihre Kameraden im übrigen Deutschland erlassen haben sollen. Gleich jenen früheren Ansprachen von Ungenannten, die im Bewußisein ihrer schlechten Sache nur unter dem Deckmantel der Verbor⸗ genheit sich an Euch wenden, ist auch dieser, ossenbar in Stungart verfaßte, nicht von badischen Soldaten herrrührende Aufruf einer unlauteren Quelle eniflossen. Trotz der Unhaltbarkeit der darin aufgestellten Sätze erachte ich es, in Betracht der jüngsten Ereignisse in unserem Nachbarlande, für meine Pflicht, bei diesem Anlasse einige ernste Worte an Euch zu richten. Ihr habt Vertrauen zu mir ich weiß es, und ich danke Euch dafür Ihr wißt, wie die Achtung und das würdige Verhalten meiner Waf⸗ fengefährten das Ziel aller meiner Bestrebungen ist, darum glaubt, daß ich offen und wahr zu Euch rede. Württemberger! Wer den Eid bricht, den er Fürst und Verfassung geschworen, wer die Fahnen in den Staub tritt, die in zahlreichen Schlachten den Nuhm seiner Väter gesehen, darf Euch seine Kameraden nicht mehr nennen. Wie solche verbrecherische Handlungen nun auch beschönigt werden, was immer man zu ihrer Entschuldigung auch sagen mag, es ist nur Lug und Trug und wird, so hoffe ich, keinen Zugang zu Euch finden. Die Pflichten des Sol⸗ daten sind einfach und einem Jeden leicht verständlich; sie lauten; Muth, Gehorsam, Treue. Jene Meuterer in Baden haben mit ihrem Verrathe sich gegen jede derselben verfehlt, und bald wird die Reue ihrer unseligen Verblendung folgen; sie haben sich selbst, ihre Waffen, ja den geachteten Namen eines deutschen Kriegers mit Schande befleckt. So haltet nun Ihr meine Waffengefährten um so fester an Euren Eid, vertraut Euren Führern, die mit Euch nur die Ehre und das Wohl des Vaterlandes wol- len. Bewahrt unerschütterlich Ordnung und Gehorfam, denn sie allein be—⸗ sestigen und schirmen das Heer, das nur durch seine entschlossene, verfassungs-⸗ a, gr Haltung die Heimat zu sichern vermag. Mit glatten Worten nahen sich Euch die Verführer; prüfet, was sie sagen. Weil sie Eure Treue, Eure gemeinsame Kraft fürchten, darum wollen sie Euch abwendig machen von Eurer Pflicht, darum wollen sie Unfrieden und Zwietracht in Eure Reihen säen. Württemberger! König, Regierung und Volk halten fest und unver—Q brüchlich an den Freiheiten, welche durch die Landes- und Reichs verfassung die auch wir freudig anerkennen und, wo es Noth thut, mit den Waffen in der Hand schützen und vertheidigen werden, als ein für Alle gleich ver—= bindliches Gesetz verbürgt sind. Alle Stände durchdringt das Gefühl der ehrenvollen Stellung, welche sich Württemberg im deuischen Lande er— halten hat. Soldaten! Wahret diesen Euren Beruf, wie es braven Män⸗ nern geziemt. Nie werdet Ihr zu Handlungen befehligt werden, welche ge⸗ gen Necht und Gesetz sind; ich bürge Euch dafür mit meiner Verantwort⸗ lichkeit! * nie zu Handlungen, welche nicht in Uebereinstimmung wären mit der Pflicht des Bürgers, wie des Soldaten! Bedenlet, daß die Augen des gesammten deutschen Vaterlandes auf Euch gerichtet sind, daß Ihr die Erben seid des Ruhmes, den Eure Väter, geführt von Eurem Könige, den württembergischen Waffen erkämpft haben. Den 17. Mai 1849.

Der Chef des Kriegs⸗Ministeriums. pp lin.“

Baden. Der Kölnischen Zeitung ist, wie dieselbe unter Köln vom 21. Mai meldet, nachstehende Erklärung zur Veröffent⸗ ann zuge⸗gangen: .

,Die Offiziere des badischen Armee corps, welche durch die neuesten un ie ee Ereignisse in ihrem Vaterlande genöthigt waren, auf fremdem Boden Schuß zu suchen, sehen sich veranlaßt, die Beweggründe zu diesem äußersten Schrüte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. or einigen Ta⸗ gen brach in der Reichsfestung Rastatt eine Meuterei und Empörung unter dem größten Theile der Besaßzungsmannschast aus, welche alle Bande der Disziplin löste, die gesellschafiliche Ordnung, die gesetzliche Freiheit, so wie das Eigenthum bedrohte. Den Offizieren, welche Alles verfüchten, die Auf⸗ rührer zur Treue zurückzubringen, wurde unter grausamer Mißhandlung ihrer Person und theilweiser n. ihres Eigenthums der Gehorsam auf das hartnäckigste verweigert. Die Festung gerieth in die Hände der Meuterer. Rasch nach einander wurde die Fahne des Aufruhrs in anderen Orten aufgepflanzt. Namentlich war es in Karlsruhe, wo am bend des 13. Mai die Empörung trotz der an demselben Tage stattgehabten Be⸗ eidigung auf die Reichsverfassung alle Schranken des Gesetzes durchbrach. Mit der größten Aufopferung und mit gänzlicher Hintansetzung der eigenen Person haben die Offiziere, so wie treu gebliebene Unteroffiziere und Sol- daten, auch hier der Empörung Einhalt zu thun versucht, doch vergebens. Im Vereine mit einem wüthenden Pöbel fanden thätliche Widersetzlichkeiten der gröbsten Art statt; die Pflichtgetreuen wurden bedroht, mißhandelt, ja, selbst getödtet; Naub und Plünderung gesellten sich bazu. Ple Sffiziers verharrten so lange auf ihrem Posten, bis auch die letzte Aussicht auf Wiederherstellung des Gehorsams und der Disziplin verschwunden' war. Der Großherzog nebst seiner Familie war, so wie . Minister, gezwungen, sich zu entfernen. Die meuterischen Soldaten siellten sich freiwillig unter die Befehle einer „provisorischen Regierung“, die, als nicht verfassungsmä⸗ ßig, von den Offizieren in Folge ihrer geschworenen Treue nicht anerkannt, noch weniger unterstützt werden konzte. Jene Offiziere daher, welche nicht mit Gewalt zurückgehalten wurden, sahen sich Angesichts diefer Zustände zur Wahrung ihres Eides und um nicht mit offenen Empörern sich verbinden zu müssen, außer Stand, länger an der Spitze ihrer Truppen zu bleiben. Bei diesem Sachverhalt glauben die betreffenden Offiziere nur den Gesetzen der Ehre und ihrem Eide gewissenhaft nachgekommen zu sein. Sie sehen sich um jeder Mißdeutung ihres gethanen Schrittes vorzubeugen, veranlaßt, diese Erklärung mit dem Anfügen niederzulegen, daß sie nur die Befehle ihres Fürsten, beziehungsweise dessen ill fell gel Ministeriums für sich als bindend anerkennen.“ ö

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 17. Mai. (M. Z.). Die zweite Kammer hat am Schlusse ihrer ge⸗ strigen, beinahe sechsstündigen Sitzung den Gesetz⸗-Entwurf bezüglich der Aufnahme eines Anleihens von 27 Millionen Fl. mit 24 gegen 17 Stimmen abgelehnt, dagegen ist dieselbe, ebenfalls mit 21 gegen 17 Stimmen, einem Antrage des Abgeord—⸗ neten von Steinherr beigetreten, wodurch die Staats-Reglerung ermächtigt wird, denjenigen Betrag des bereita durch das Geseßz vom 19. Mai 1848 bewilligten Anleihens von 1 Mill. Fl., welchen sie bis jetzt nicht hat effektuiren können, mit der Summe von 700,006 Fl. unter den Bedingungen des neuen Gesetz Entwurfs aufzunehmen. .

Das Frankfurter Journal enthält unter seinen Anzei—

gen folgende Erklärung: „Die Unteroffizlere und Soldaten des

Großherzoglich hessischen Garde⸗ Regiments Cheveauxlegers weisen den von Seiten des März-Vereins an die deutschen Krieger gerich— teten Aufruf, d. d. Frankfurt, am 6. Mai 1849, mit Verachtung zurück. In dem Bewußtsein, daß unsere höheren Vorgesetzten, welche denselben Eid, wie wir: „Treue dem Großherzog, Gehorsam dem Gesetze und Beobachtung der Staats-Verfasfung“ leistelen, nur gerechte Forderungen an uns stellen, werden wir als ehren—⸗ volle Männer bis zum letzten Augenblick mit Gut und Blut für das in unserem Eide enthaltene Gelübde einstehen. Frankfurt und Darmstadt, den 16. Mal 1819. Die Unteroffiziere und Soldaten des Großherzoglich hessischen Garde⸗Regiments Cheveauxlegers.“

Mainz, 20. Mai. (O. P. A. 3.) Das Festungs-Goßuver⸗ nement hat nachstehende . erlassen:

„Das , Festungs · Gouvernement hat in Erwägung, daß a) im Großherzogthum Baden eine Insurrection ausgebrochen, in Folge deren .. Großher og sich zu flüchten gezwungen war; b) in der Provinz Rhein⸗ . 6 falls unier Zuzug vieler Bewohner der Nachbarländer gegen we. bestehenden Gesetze sich ine bewaffnete Vollemacht ohns Zustimmung 34. Regierung organ irt; e) ein großer Theil der Bürger der Reichsfestung nia n und der Provinz Nheinhessen ohne Autorisation der Negierung, und ö n dnhah des Erlasses des großherzoglich hessischen Minisßteriun vom siet . e. 1 uungeseßzlicher Weise bewaffneten Zuzug unter Führern gelei-= welche offenkundig republitanisch? Tendenzen befolgen) 4 in Wörnn=

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stabt und in Worms in der Entfernung von 4 8 Stunden die Sicherheit der Festung bedrohende Elemente fen! e) fremde Emissäre und selbst Bewohner von Mainz versuchen, den Soldaten der Garnison schlechte Grundsätze beizubringen, um dieselben zum Ungehorsam, zur Untreue und ur Desertion zu verleiten; folgende Anordnungen getroffen: 1) die Dampf- af werden bei ihrer Ankunft und vor ihrer Abfahrt durch Militair= Patrouillen unter Anführnng eines Offiziers ünd unter Assistenz eines Po- lizei⸗ Agenten untersucht, ob sich in denselben Waffen, Munition, oder zur Desertion verleitete Soldaten befinden. 2) Die Redacteure der hier ür⸗ scheinenden Zeitungen sind zur strengsten Mäßigung aufzufordern und per— sönlich veramwortlich für alle Folgen zu machen, die daraus entstehen könn⸗ ten, wenn sie dieser Aufforderung nicht willig nachkommen. 3) Die Wirths= häuser müssen um 11 Uhr geschlossen werden und die Militair-Patrouillen sind beguftragt, die Befolgung dieses Gebots zu beaufsichtigen und im Falle der Nichtbrachtung desselben, die Schließung der Wirthshäuser durch die Polizei zu veranlassen. Alle Tumultuanten auf der Straße werden durch die Patrouillen arretirt. 4 Das Exerziren in der Fruchthalle, selbst ohne Waffen, die Anhäufüng und Anfertigung von Waffen und Kugeln, die An— schaffung von Pulvervorräthen, das Tragen der rothen Kekarden, Bänder und Federn an den Hüten, das Anhesten von aufrührerischen Plakaten an den Straßenecken wird untersagt und die Wachten und Patrouillen sind be⸗ auftragt, gegen die Dawiderhandelnden einzuschreiten. 5) Auf dem Rheine wird ein Wachtschiff etablirt, und haben alle den Rhein und den Main be= fahrenden Schiffe und Boote dem Anrufe desselben Rede zu stehen und dessen etwaigem Gebote: Anker zu werfen oder umzudrehen, sofort Folge zu leisten. Sollte die mündliche Aufforderung hierzu nicht beachtet werden, so wird ein blinder Schuß als Aufforderung hierzu abgefeuert. Wird auch dieser unbeachtet gelassen, so wird scharf gefeuert. 65 Die Eisenbahnzüge werden bei ihrer Ankunft und Absahrt dürch Militair-Patrouillen eben fo wie die Danipfschiffe visitirt. Erhaltenem Auftrage gemäß bringe ich diese Anordnungen hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, wie das Festungs Gouvernement um so mehr erwarte, daß dieselben zur Auf— rechthaltung der Ruhe und Ordnung und? der öffentlichen Sicherheit genü⸗ gen würden, als es gegenfalls den förmlichen Belagerungszustand würde erklären müssen. Mainz, 19. Mai 1849. Der Bürgermeister Nack.“

Sach sen Altenburg. Altenburg, 17. Mai. In den Sitzungen der Landschaft am 4. und 5. April wurde ein Postulat von 2109 Rthlr. zur zeitweiligen Benutzung eines Hülfsarbeiters im Ministerium zur Herstellung der durch Einführung der deutschen Grundrechte nöthig werdenden neuen gesetzlichen Vorschriften be⸗ willigt; eben so die Eröffnung eines Kredits bis zur Höhe von 10000 Rthlr., behufs der Vergütung der Einquartierungs⸗ Auf⸗ wände, und 9268 Rthlr. Beisteuer zur deutschen Flotte. Dagegen wurde eine Liquidation der Königlich sächsischen Staats-Regierung über außerordentliche Aufwände bei auf Requisition der Herzoglich altenburgischen Regierung am 18. Juni 1848 erfolgter Truppen Entsendung im Betrage von 2217 Rthlr. einstweilen beanstandet, weil die sächsischen Trüppen zum Schutze sächsischen Staats ⸗Eigen⸗ thums in Altenburg aufgestellt worden seien. Eben so wurde eine Eingabe des Stadtraths und des Bürgervorstandes zu Altenburg: „die Landschaft wolle die 64 des durch die Vorgänge in der Residenz vom 18— 20. Juni 1818 hervorgerufenen Aufwandes von 1957 Rthlr. aus Landesmitteln auswirken“, zurückgewiesen. Hierauf erklärte sich die Landschaft einstimmig einverstanden mit dem von einer aus landschaftlichen und Herzoglichen Kommissarien zusammengesetzten Deputation verfaßten Vortrag Üüber die Herzog⸗ lichen Civlllistt, wonach dem Herzog und der Herzoglichen Familie aus der Haupt- Finanzkasse statt aller bisherigen Bezüge die jähr⸗ liche feste Summe von 160,00 Rthlr., dem Herzoge Joseph bis an sein Lebensende 15,000 Rthlr. jährlich gewährt werden. Ein Antrag des Abgeordn. Dölitzsch: „Die Landschaft möge erklären, daß das Ministerium in seinem Bericht an die Königlich sächsische Staats-Regierung wegen der Militair-Erzesse am 26. Februar in Altenburg sich voreilig und parteiisch ausgesprochen und sich daher seiner Stellung unwürdig erwiesen habe“, wurde von dem Antrag⸗ steller selbst wleder zurückgezogen.

Braunschweig. Braunschweig, 19. Mai. (Magd. Ztg.). Auf Requisltion der Centralgewalt wird nunmehr unser sämmtliches noch hier befindliches Militair binnen wenigen Tagen nach Frankfurt 4. M. abgehen, und zwar zunächst das Leib⸗Batail—⸗ lon und eine Schwadron Husaren. Den aktiven Garnisondienst soll während der Abwesenheit der Truppen das erste Aufgebot der Volkswehr versehen.

Hohenzollern⸗Hechingen. Hechingen, 10. Mai. (Schwäb. Merk.) Die heute versammelte Landes -Depu⸗ tation hat beschlossen, bei Fürstlicher Regierung darauf an⸗ zustehen, das Kontingent und die Bürgerwehr, die Beam— ken mit Einschluß der Secretaire und Aktuar, die ersten Gemeinde⸗ Vorsteher und Gemeinderaths Mitglieder sofort auf die Reichsver⸗ fassung zu beeidigen. Am Schlusse ihrer Verhandlungen haben , Abgeordnete selbst den fraglichen Eid gleich feierlich ab⸗ geleistet.

Hohenzollern⸗Sigmaringen. Sigmaringen, 17. Mai. (O. P. A. 3.) Gestern sind lichtensteinische Truppen hier ein⸗ getroffen und sollen morgen mit dem hiesigen Kontingent abmarschi⸗ ren. Die fürstliche Jamllie ist heute Nacht 1 Uhr nach der Wein⸗ burg abgereist, der Fürst folgt morgen nach, man sagt, in Folge der badischen Ereignisse. UÜnser Militair wurde heute auf Verlan⸗ gen der Soldaten auf die Reichsverfassung beeidigt. Die Beamten sollen bald nachfolgen.

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Ausland.

Frankreich. Paris, 20. Mai. Die Estafette be⸗ hauptete gestern Abend, daß nach dem Schlusse eines stür⸗ mischen Ministerrathes Herr Deferrières mit Depeschen nach Wien geeilt sei, die einer Kriegserklärung gleichkämen. Diese Depeschen beziehen sich augeblich auf Rom, sollen jedoch keinesweges so kriegerisch lauten. Die Opinion publique befürchtet, daß die votirten Kriegsgelder für die römische Expedition nicht ausreichen würden. Fünf. Divisions-Generale seien bereits abgereist. Das sei unerhört für ein Corps von 17 19,000 Mann. Bonaparte, der große, alte Bonaparte, sei mit 32,000 Mann in Italien eingerückt und habe nur 3 Divisions-Generale gebraucht; man solle also öko⸗ nomischer umgehen.

Die französische Regierung hat in Folge einer neulich in der National Versammlung an sie ergangenen Aufforderung dem belgi⸗ schen Kabinet eine Noke . lassen, worin sie auf endliche JZah= ki . Schuld von 27 Millionen für die Expedition von 1831

ringt.

Der französische Konsul zu Panama hat die Regierun benach⸗ richtigt, daß die Regierung der Republik zen r dr, gi . Chagres, Portobello und Panama für Freihäfen erklärt habe.

Das Sig elle will wissen, daß deutsche Abgesandte, „mit einer sehr in Mission beauftragt“, in Paris angelangt selen, „um den Beistand der französischen Republik in Anspruch zu nehmen.“

Der National meldet, daß am Donnerstag gegen Abend das zu Vincennes liegende 6te Regiment den Befehl zum plötzlichen Ab⸗ marsch nach La Fére erhalten habe, und gestern mit Tagesanbruch schon dahin abgegangen sei. Man habe so geeilt, daß die Truppen

nicht einmal Brot mitgenommen hätten. Was den Obersten des Regiments anbelange, so habe er Abends um 106 Uhr die Weisung empfangen, auf der Stelle in der Richtung von S. Omer abzurei- sen und den Befehl an den Oberst-Lieutenant abzugeben. Als Grund dieses Verfahrens geßen das 6te Regiment werden die Sympa⸗ thieen bezeichnet, welche dasselbe für einen wegen seiner republika nischen Gesinnungen nach Algier versetzten Hauptmann kundgab.

Dem Peuple welcher einem Befehle des Kriegs Ministers,

dom 19. bis 20. Mai jedem Unteroffizier und Soldaten der hie—⸗ sigen Besatzung täglich eine Ration Wein zu verabreichen, Ein⸗ schmeichelungszwecke unterschob, antwortet die Patrie, daß im Zu⸗ nehmen der Cholera der einzige Grund dieser Weinvertheilung liege. ; ! Nach einem Schreiben aus Macon vom 114ten wurden die Un⸗ ruhen zu Chalons-sur-Saone am 12ten dadurch veranlaßt, daß ein Volkshaufe zwei wegen Meuterei in ihrer Kaserne verhaftete Hu⸗ saren befreien wollte. Der General ward insultirt und genöthigt, den Degen zu ziehen. Die Reiterei sprengte zweimal ein, war aber viel zu schwach an Zahl und konnte die endliche Befreiung der Ge⸗ fangenen nicht hindern, mit denen man nun unter Vortragung einer rothen Fahne in der Stadt umherzog. Am folgenden Morgen, am 13ten, durchzog abermals ein ungeheurer Haufe von Meuterern mit rothen Fahnen und Kokarden und unter Voraustragung einer mit rothen Bändern geschmückten Büste Ledru Rollin's die Straßen. Nach den am 14ten zu Macon eingegangenen Berichten schien die Ruhe hergestellt zu sein; dennoch wurde ein Theil der dortigen Besatzung nach Chalons eingeschifft, um die Stadt vor weiteren Exzessen zu schützen. . .

In Cette (Herault) hat man sich ebenfalls, gleich Chaͤlons, nicht mehr mit der gesetzlich bestehenden Republik und der dreifar⸗ bigen Fahne begnügen wollen, sondern die rothe Fahne aufgesteckt. Doch ist die Ruhe auch dort wieder hergestellt. 4

Zur richtigen Würdigung des Sozialisten Proudhon citirt der Corsaire folgende Stellen aus dem im Jahre 1846 erschienenen Proudhonschen „System der Widersprüche“:— „Kommunismus ist die unvermeidliche Folge des Sozialismus, und deshalb ist Sozialismus nichts, war nie etwas und wird nie etwas sein. Habt Ihr im Sozialismus irgend etwas gefunden, außer Eitelkeit und Blödsinn? Als ein Mann, der nur das zu Verwirklichende und den Fortschritt will, weise ich den Sozialismus mit meiner ganzen Kraft zurück. Er ist ideenleer, machtlos und unsittlich; er ist nur geeignet, Ein⸗ faltspinsel und Schurken zu machen.“

Großbritanien und Irland. Lon don, 19. Mai. Der Stan dard will wissen, daß das jetzige Ministerium sehr bald abtreten und Lord Clarendon Premier-Minister werden würde. Lord John Russell, Labouchere, Baring und Hobhouse würden ins Oberhaus eintreten, und Lord J. Russell Präsident des Gehei— men-Raths an Stelle Lord Lansdowne's werden. Dem Letzteren sei die Herzogswürde bestimmt. Sir James Graham solle an die Spitze der Admiralität treten, Gladstone Handels-Minister, und Lord Lincoln Präsident des ostindischen Büreau's werden.

Den Rhedern von Hull, welche sich über die Bevorzugung amerikanischer, französischer und holländischer Dampfschiffe in Bezug auf die Elb⸗Blokade beschwert und Gleichstellung mit denselben ver= langt hatten, ist von Lord Palmerston der Bescheid geworden, daß jene Dampfschiffe nur weil sie Post-Dampfschiffe seien, begünstigt würden, und daß, wenn eine dem Wunsche der Rheder von Hull entsprechende Anforderung gestellt würde, die Folge nur die sein dürfte, daß jenen Schiffen die Vergünstigung wieder entzogen würde, ohne daß sie selbst Vortheil davon hätten; denn Dänemark, wenn es auf die Wünsche von Hull eingehen wollte, würde die Blokade geradezu aufgeben müssen. Die Times will wissen, daß Lord Palmerston die von Dänemark zu einem neuen Waffenstillstande mit Deutschland vorgeschlagenen Bedingungen gutgeheißen habe. Diese ingen, dem genannten Blatt zufolge, dahin, das Herzogthum Schleswig einstweilen durch eine Linie zu theilen, die sich durch die Halbinsel von Husum nach Flensburg zöge. Das Gebiet nörd‘ lich dieser Linie sollte von dänischen Truppen besetzt werden, wäh⸗ rend der Theil südlich dieser Linie und das ganze Holstein von den deutschen, Truppen besetzt blieben. Würde dies angenommen, so solle gleichzeitig die Aufhebung der Blokade der deutschen Häfen und die Räumung Jütlands erfolgen.

Die gesetzgebende Versammlung von Montreal in Kanada, welche am 2bsten guseinandergetrieben war, hat sich am 2sten und 28sten im Saale Bon- Secours versammelt, um eine Adresse zu votiren, in welcher sie ihren Unwillen über die bedauernswerthen Scenen des vorigen Tages ausdrückt, ihr reelles Vertrauen für den General-Gouverneur und sein Kabinet bezeugt und erklärt, daß sie bereit sei, alle Maßregeln zu billigen, welche das Kabinet ergreifen werde, um die öffentliche Ruhe wiederherzustellen. Die Adresse wurde mit 63 gegen 17 Stimmen angenommen. Die Regierung schickt drei Dampfschiffe mit Truppen zur Verstärkung nach Kanada. Das Linienschiff, Wellesley“ von 74 Kanonen, und das Dampfschiff „Vixen“ sind schon nach Halifax unterweges.

Dem Freeman's Journal, einem Repeal⸗Organe, zufolge, beschäftigt die Angelegenheit Smith O'Brien's und seiner Mitver⸗ urtheilten noch immer die Aufmerksamkeit des Ministeriums. Der

berühmte Rechtsgelehrte Sir Fitzroy Kelly, der die Sache der vier

Staatsgefangenen in Beziehung auf die beantragte Cassation des Urtheils führt, hat, mit Rücksicht auf die Verhandlungen im Ober⸗ hause über, den betreffenden Gegenstand, Lord John Russell ein Gutachten übergeben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Mai. Ein Kaiserlicher Ukas an den dirigirenden Senat vom 7ten. d. M. lautet wie folgt: „Durch Unser Manifest vom 31. März dieses Jahres ist die achte par- tielle Nelrutenaushebung nach dem System' der Reihenfolge in dem westli= chen Theile des Reichs, zu welchem die Gouvernements Cherßon, Taurien, Jekaterinoßlaw, Poltawa und Charkow gehören, angeordnet. Der Ausfüh⸗ rung dieser Rekrutenaushebung stellen sich jetzt in jenen fünf Gouvernements, in Folge der dort eingetreienen Mißärndte und des daher rührenden Vieh⸗ sterbens und der ungewöhnlichen Verbreitung einer besonderen Krankhest un= ter den Bewohnern, Hindernisse entgegen. In Erwägung dieser Umstände fanden Wir Uns bewogen, die für jene Goudernements angeorbnele Rekru= tenaushebung in diesem Jahre zu verschieben und zum ö, der von den erwähnten fünf. Gouvernements zu stellenden Reküuten die Aushebung in den dem östlichen Theile des Reichs zugehörigen Gouvernements: Orel, Kaluga und Tula vorzunehmen, und zwar 6 jenes Manifestes 8 Mann von je tausend Seelen. Wir befehlen demnach: 1) Die Rekruten⸗ aushebung in den Gouvernements Orel, Kaluga und Tula mit dem 27. Juni zu beginnen und unfehlbar mit dem 27. Juli 1849 zu beendigen. 2) Diese Gouvernements von der Verpflichtung der Rekrutenstellung bei der nächsten Aushebung in dem östlichen Theile des Reichs auszunehmen, da- egen diese dann in den gegenwärtig ausgeschlossenen Gouvernements Cherßon, aurien, Jekaterinoßlaw, Poltawa und Gh e g bewerkstelligen. 3) Für die Uniformirung der Rekruten von denen, welche sie stellen, so viel zu erheben, als diese Uniformirung der Kommissariats-Verwaliung zustehen kommt und war zehn Rubel zwanzig Kopeken Silber für den Mann, und H die 2 . der Rekruten unter den Domainenbauern in den genannten dre Gouvernements, gemäß den besonderen von Uns dem k Reichsdomainen gegebenen Vorschristen, zu bewerkstelligen. Mit der An