1849 / 144 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ie Entbeckung von Theilnehmern an der An⸗ e rckir ge fn, , gn aus. Na ,, . . Ttamoras vom 20sten v. M. hatte Paredes 3 8 Po a enommen. Die gegen ihn ausgesandten e, n ker . . ö len sich in Queretaro mit ihm vereinigt. ie nor . anische Rliegitrung schikt zwei Schiffs aus, um Sir John Franklin aufzu⸗ uchen: das eine geht durch die Davidsstraße, das andere durch die ker e a Das Damfschiff⸗Washington“ ist am Hten d. in Rew⸗Jork und die „Hibernia“ am 10ten d. in Halifax ange⸗ 8 von Normanby ist von Paris hier eingetroffen; die Veranlassung seiner Ankunft war der Wunsch, an der 1 Abstimmung im Oberhause über die Schifffahrts⸗Bill Theil zu e, neue türkische Gesandte, Mehemed Pascha, hat einen glän⸗ zenden Ball zu Ehren der Minister gegeben. Es waren an 609 Versonen ga egen. Der Gesandte machte die Honneurs im Frack, wobei er aber den Fes trug; er selbst tanzte nicht, wohl aber sein erster Secretair, Kabuli Effendi.

Da mit dem auf die Königin abgefeuerten Schusse allem An⸗ scheine nach keine mörderische Absicht verbunden war, so wird man den Thäter, wie die Minister vorgestern schon im Parlament an⸗ zeigten, nicht wegen Hochverraths verfolgen, sondern es wird nach den Bestimmungen eines vor einigen Jahren für ähnliche Fälle erlassenen Gesetzes gegen ihn verfahren werden. Wird er schuldig befunden, so verfällt er entweder der Strafe siebenjähriger Trans⸗ portation oder einer Gefängnißhaft von hoͤchstens drei Jahren mit schwerer Arbeit. In letzterem Falle kann er außerdem so oft aus⸗ gepeitscht werden, wie es der Gerichtshof für gut befindet.

n Pernambuco war am 2. Mai ein blutiger Zusammen⸗ stoß zwischen der Regierungs⸗Partei, auf deren Seite das Militair stand, und der sogenannten Santa⸗Lucia⸗Partei, welche die Portu⸗

iesen aus dem Lande vertreiben oder sie wenigstens aller Beamten⸗ urn entsetzen will. Die Insurgenten verlangten die Freilassung der Sklaven im ganzen Reiche und eine demokratische Verfassung. Sie unterlagen und verloren mehr als 700 Todte. Die Aufregung verbreitete sich bis Rio Janeiro und Bolivia. Die Kammern? sinb

SSd

Belgien. Brüssel, 23. Mai. Der Redacteur des lütticher republikanischen Blattes, Le Pe uple, Herr Esselen, ist verhaftet und hierher gebracht worden; auch er soll bei dem neulich entdeckten Komplott zum Sturz der 8, betheiligt sein.

Schweiz. Bern, 16. April. (O. P: A. 3.) Bei der tief eingreifenden Rolle, welche die in neapolitanischen Diensten ste⸗

enden Schweizer⸗Regimenter in der verhängnißvollen Krisis in

talien spielen, sah man mit großer Spannung den Berathungen der Bundes- Versammlung über die Militair⸗Capitulationen entge⸗ 6 Ein Antrag des Standes Genf, eine Menge mit zahlreichen interschriften bedeckte Petitionen und die Mehrzahl der schweizeri⸗ schen Blätter verlangten schleunige Aufhebung dieser Capitulatio⸗ nen. Noch vor wenigen Tagen reichte der Gesandte der römischen Republik bei dem Bundesrath eine Note ein, worin er Namens seiner Regierung verspricht, einen Theil der Entschädigungsgelder zu tragen. Der Ständerath hat nach langer heißer Berathung heute mit 24 gegen 14 Stim⸗ men die Tagesorbnung beschlossen. Die ängstliche Vorsicht der Ma—= jorität will durchaus die Schweiz in keinen Konflikt mit dem Aus⸗ lande bringen. Die deutschen Demokraten im Auslande haben ein Manifest erlassen, worin sie ihr Programm veröffentlichen, wie sie in die gegenwartige 4. einzugreifen entschlossen sind. Roth ist ihre Fahne, Blut ihr Verlangen, die Sozialrepublik ihr Ziel.

Bern, 18. Mai. (B. V.) Heute beschloß der Bundesrath die Internirung sämmtlicher aus dem Badischen anströmenden Flücht⸗ linge auf 6 Stunden von der badischen Gränze landeinwärts.

Ostindien. Bombay, 17. April. (Eloy d.) Der Krieg im Pendschab ist beendigt. Die Stadt und Festung von Peschauer sind von der Armee des Generals Gilbert ohne Schwertstreich besetzt worden. Dagegen ist es Dost Mohamed und seinen Afghanen ge⸗

lungen, sich über die Keyberpässe in seine Heimat zurückzuziehen,

bevor Gilbert's Vorhut ihm den Weg dahin versperren konnte. Der General⸗Gouverneur Lord Dalhousie hat mittelst Proclamation vom 24. März das Aufhören des Königreichs Pendschab und dessen Ein—⸗ verleibung in das indo-britische Reich verkündigt. Der chinesische Kaiser hat den europäischen Christen den Aufenthalt in der Stadt Canton gestattet.

heute nicht gegeben werden,

is jetzt die Rückantwort des Kaisers wegen der Freigebung des Eintritts in Canton eingetroffen; in Folge derselben . w ländern vom 26. Apri d. J. an der Zutritt zur inneren Stadt bewilligt. Unter den Chinesen hat . Beschluß des Kaisers die

zin Aufregung hervorgebracht, und die chinesischen Kaufleute

„haben sich unter einander verpflichtet, alle Geschäftsverbindung mit

den Engländern abzubrechen. Natürlich darf man annehmen, daß sie auf diesem Entschlusse, der ihre eigenen Interessen am meisten gefährdet, nicht lange beharren werden.

Der zoologische Garten ist unter den gewöhnlichen Bedingungen auch in den Pfingsttagen von des Morgens 6 Uhr bis zum Sonnen. Unter ang geöffnet. Der Plan der Anlage, verbunden mit einer Uebersicht des Thier bestandes, wird weiterhin an der Kasse käuflich zu haben sein.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 27. Mai. Im Opernhause. 6ö6ste Abonnements⸗ Vorstellung: Oberon, König der Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Abth., nach dem Englischen des J. R. 0 für die deutsche Bühne bearbeitet von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber.

(Herr J. Tichatscheck: Huon, als Gastrolle.) 3 halb 7 Uhr. 11 ;

reise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon das. und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ꝛc.

Wegen Unpäßlichkeit der Frau Thomas kann „Maria Stuart“ und ist das Schauspielhaus Sonntag,

Ballets von Hoguet.

den 27. Mai geschlossen.

Nönigsstädtisches Theater.

Sonntag, 27. Mai. Zweite Gast⸗Darstellung des Herrn Klischnigg, Gymnastischen Künstlers vom Königl. Theater Drurylane in London: Der Bräutigam und der Affe. Posse mil Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von G. Ott. (Herr Klischnigg:

Mamock, ein Affe.) Montag, 28. Mai. Der Bräutigam und der Affe. (Herr

aufgelõst. China. Canton, 28. März. (Börs. H.) Aus Peking ! Klischnigg: den Affen.) 9 9 Berliner Börse vom 26. Mai. Meckel - Cours. Eis enkhbal' m- A ctien. Brief. 6Geld. ,, 250 x. Ar- 1433 143. Siumm - Actien. Kapital. 3 Prioritats - Actien. Kapital.

. . 260 FI. 2 mi. 1423 142, ; . Tages - Cours. . Tages Cours. Hamburg .............. ...... ..... 300 M Kur 150 . 54 , . inn, 17 38 8 Sümmiliche Prioritäts-Aetien werden durch * 3. 1 . 44 . Me 32 66h Die mit 33 pCt. bez. Actien sind v. 3 gar. ** 6 jahrtiche Verlosung d 4 pCt. am orfinirt 4

J Lst. Mt. 25 6 243 Veris · · 309 Er. 2M. Sli Berl. Anh. Lit. A. B. 6. 000, 09 4 4 775 D. Berl. Anhalt. .. ...... 1,411,800 4 865 s. . 150 2 Mi. 863 do. Hamburg ...... 8, 900, 09090 4 585 4 573 b.. a G. do. Hamburg. . ... .. 5, 00, 09 45 91 6. 905 6. K 150 1 2 M.. 1014 do. Stettin - Starg.. 4, Sat, 00 4 87 6. do. do. II. Ser. 1, 900, 009 47 ß 160 Tir] 2 Me. 99 do. Potsd. Magd... 4, 00, 0090 4 523 u. do. Potsd. Magd... 2, 367, 2ṽ10 4 83 n. ö Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Tbl. ‚. . 2. 8 . 6 33 ( ö. 1 117 br. 3 Stet . . . ö ir. ö. = ö * Leipziger ..... 330. . 3 Stettiner .... ... ; = Frankfurt a. M. siüdd. W. ..... ...... 100 1 2 mt. 56 24 . alien er . 9, C0, 0090 4 2 49 8. Mag deb. Leipziger... 1, 788,000 4 Leteraburg----· . 100 sn. 3 Wochen 10633 C . . ö 9 33 76 u Halle Thüringer. ... 4, C 00, 00 45 S6 n. a ; ; Oo. Aachen.. ...... 4,590,990 4 5 45 8. Cöln - Minden. . . ..... 3, 674,500 45 922 6. Inländische Fonds, , , Kommunal - Papiere und Bonn - Cöln. ...... .... 1, 051, 200 5 Rhein. v. Staat gar. 1.217 000 3 . Geld- Coumse. Düsseld. Elberfeld. . 1,400,000 4 do. 1. Prioritüt.. 2, 487, ꝛ50 4 ,. ö ; Steele Vohꝝinkel 1.300, 0099 4 335 6. do. Stamm -Prior. 1, 250, 000 4 ö Brief. Geld. Gem. 2zt. Rriet. Geld. Gem. Niederschl. Märkisch. 10, 000, 0009) 3 71 b. Diss eldorf- Elberfeld. 1, 99090, 009 4 Preule. Fre. Anl õ 101 Pomm. Pfdbr. 3 93 QW do. Zweighahn 1,500, 90090 4 . Niederschl. Märkisćh. 4, 175, 00090 4 S5 B. St. Schuld. Seh. 3 797 Kur- u. Nm. do. 3 93 Oberschl. Lit. G.... 2, 253, 100 3 65 926 n. do. do. 3, 500, 0090 5 98 8. Seeh. Pram. Sch. 100; 100 Schlesische do. 3 . do. Litt. B. 2, 400,900 33 65 925 B. do. III. Serie. 2, 300,000 5 933 C. K. . Nm. Sebulde. 3 do. Lt. B. gar. do. 3 Cosel- Oderberg .... 1, 200.0090 4 do. Zweigbalin 252, 000 4 Berl. Stadt- Obl. 5 987 Pr. Rk-Anth - Seh 87 86 Breslau - Freiburg. . . 1.700, 009 4 . do. ; do. 248, 909 5 783 k. do. do. 3 —. Krakau - Oberschs. ... 1, S00, 0090 4 38 4 ba. a. Obersehlesische ..... 379,300 4 Westpr. Pfandbr. 3. Sd. S4 Friedrichedior. 135 Berg. Mãärßk. ...... .. 1, 600,00 4 6544 u. Krakau - Oberschl. .. 360, 9009 4 70 4. Gross. Posen do. 4 96 And. Goldm. à hib. 135 123 Stargard - Posen ..... 5,900, 9909 35 7075. 4 6 Cosel- Oderberg. ... 250,099 5 * do. do. 35 80 Dis conto. . . geisse. . ...... 1, 1006, 000 4 * 2. Steele Vohwinkel .. 325,909 5 88. 6. Ostpr. Pfandbr. 3 Mag deb. Wittenb. ... 4,500, 00 4 . * , . Ser. e,. ö. S0 B reslau-Freiburg. .. z 2. 2 RL 9 ö Ausländische Fonds. Quitiungs - Rogen. Berg. Märk. . .. ..... 800, 00 5 978 8 Russ. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdhr. 4 90 Aachen -Mastricht .. 2, 750,000 4 30 . ö 5 38 do. beilsopo 3.4. S. J ao. Pari. Soo r.. 4 713 . Ausl. Stamm- Act. ** * do. do. i. Anl. 4 do. do. FI. 7 ;. * i . A. 4 855 . ö . Ausländ. Actien. Leipzig Dresden,... 4, 500, o0 4 do. do. 5. A. 4 do. Staats-Pr. Anl Hud w. Bexbach 24 EFI. S, S5, 0909 4 . do. . chsch. Lat. 5 io05z 05 noll. zd Int. 2 Friedr. Wilh. Nerdb. S, 000, 00 4 323 bꝛ. Kiel Altona ..... h. 2, 950,000 5 J do. Poln. Sebatao. 4 67 kKurh. Fr. O. 40. 27 do Prior... . 5 915 6. 91 12. Amsterd. Rotterd. Fl. 6, 500, 9909) 4 ö ao. Ao. Cr. 1.4.6 78 773 Sardin. do. 6 Fr. - Mecklenburger Thlr. 4,300, 00 4 31 n. do. do. L. B. 20059. 12 N. Bad. do. 35 Fl 15 pol. a. Pfahr. c. 4 = Schluss -Course von Cöln-Minden 76 n von Preussischen Bank-Antheilen Sz a 4 ba.

Die Börse sehr geschäftssos und die Gourse meistens gedrückt, ohne irgend erhebliche Schwankungen oder wesentliche Veränderungen seit gestern.

Auswärige Börsen.

Breslau, 25. Mai. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 Gld. Friedrichs d or 1135 Br. Louisd'or 1127 Gld. Polnisches Pa⸗ piergeld 93 u. 3 bez. u. Br. DOesterr. Banknoten S855 u. bez. Staateschuldscheine 79 Br. Seehandl. ⸗Prämienscheine a 60 Rthlr. Cen z. ; pe . pr) . . 6 S0 bez.,

e do. Zzproz. r., do. Litt. B. 9II Br. ; 3 proz. S824 3 j ö. H Poln. Pfandbr. alte proz. 904 bez. u. Br., do. neue 90 c. do. Partial-Loose a 300 Fl. s. Gld., do. Bank-Certif. a 3 1341 Br. Russ. Polnische Schatz Obligationen à 4proz.

7 Actien: Oberschlesisch. Litt. A. und Liit. B. 923 Br. 2 *Schweidnitz Freiburg. 79 Br. Niederschles.⸗ Märk. 712 cia don. Prior, h Br., do. Ser. ill. 93 Br. Bst-⸗hein. Neisse⸗Brieg 34 Br. Krakau ⸗Ober⸗

zin Mind fs. Bt schlesische 373 33 bez, u. Gl! Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn

bez. und Br.

14

4. Met. proz. 89 . . hig, . ö , , gi, ü, giortb. gr) Pesth. 633 61. J. Livorno h24, 3, Pesth. 631 4. B. A. 1125 1128 R G ld 2 / 7 = 32 282 Vechsel - Courfe.

66 . 143 9. 9 * rotz der niederen pariser Course war die Börse fest, und besonders in Norbbahn viel umgegangen. . J,, ö. zu lassen. ö

Einig 24. Mai. 44 Dr. P. Oblig. 98 G. Leipz. B. A. 142 Br. L. Dresb. E. A. 95 Br. Sächsisch⸗Bayerische 775 Br., 74 G. Schlesische 73 Br., 723 G. Chemnitz⸗Riesa

Anh. A. u. B. 79 Br. Altona⸗Kiel 915 Br. Deß. B. A. 101 Br., 1007 G. Pr. B. A. 89 Br.

Paris, 23. Mai. Die Erklärung Odilon Barrot's in der gestrigen Sitzung der National-Versammlung, daß Rußland die franzoͤsische Republik feierlich anerkannt habe, flößte zwar unserer

schon gestern Abenz um 5. Fr. erholte; aber die Furcht vor einem

Thiersschen Ministerium, das sich weniger als Barrot vor Staats⸗

streichen scheue, hält den Markt in ö. Spannung. Zproz. 50. 75

baar, 50. 50 Zeit. ö5proz. 80. 25 baar und Zeit. 5proz. Anleihe

3. ö. . Bank 2050. Spanische 3Zproz. 325. Innere 225. ordb. 5.

Loöondon, 23. Mal. Z3proz. Cons. p. C. 913, a. Z. 913. 36proz. 905. Ard. 166, 3.

Z3proz. 32. Int. 49. 4proz. 76. Bras. 78. Mer. J0z. ;

Durch das Steigen der französischen Fonds sind auch englische gehoben. Von fremden Fonds sind Ard. 164, 3. Zproz. 32, 3. Mex. 29, 28. ;

2 Uhr. Cons. p. C. 916, r, a. 3. 914, 3.

Hamburg, 24. Mal. 33 proz. p. C. 797 Br., 79 G.

St. Praim. Obl. S4 Br. E. R. 16197 G. Stiegl. S1 Br. Dän. 645 Br. Ard. 105 Br. Zproz. 213 Br., 215 G. Hamb.⸗Berl.

58 Br., 575 G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗Kiel 969 Br., S9 G. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mecklenburg 315 Br., 51 G.

Fonds und besonders Eisenbahn⸗Actien bei mehreren Geschäf⸗ ten niedriger.

Amsterdam, 23. Mai.

Alle Fonds den Rückgang der ,,. K

en gelitten hatten, sind heute durch das Steigen der leßteren ebenfalls gehoben; der Jann ö franz. 6 ö. ,, ausgebreitet. e Preisverbesserung hat sowohl auf holländ. als auf span. Fonds sehr günstig gewirkt.

Holl. Integr. 47, 183, 1. Zproz, neue 565, 57. Span.

9. 14 , Gr. Piecen 1, R. Russen alte 95. St egl.

185 G. Löbau⸗Zittau 14 Br. Magdeb. - Leipz. 168 G. Berl.⸗

Zproz. N, 48.

Geschäftswelt wieder Vertrauen ein, so daß die 5proz. Rente sich—

Oest; Met. Sproz. 6G7z, 69. Ypproz. J6z, 37, 363. Franz.

Markt ⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 26. Mai.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 54 60 Rthlr.

Roggen loco und schwimmend 26 a 264 Rthlr. 9 pr. Mai Juni 255 Rthlr. Br., 25 G. „Juni / Juli 2567 Rihlr. Br., 2566 G.

n Juli / Aug. 26 Rthlr. bez. u. Br., 25 G.

3 Sept. / Okttbr. 27 Rthlr. Br., 27 G. Gerste, ee. loco 21 23 Rthlr.

2 leine 20 22 Rthlr.

Hafer loco nach Qualität 143 - 17 Rthlr.

Erbsen, Kochwaare 26 28 Rthlr. Jutterwaare 25 27 Rthlr.

Rüböl loco 133 Rthlr. bez. u. Br.

» pr. Mai 135 Rthlr. Br., R bez. Mai Juni 135 Rthlr. Br., 135 G. » Juni Juli 135 Rthlr. Br., 135 G.

„Juli Mlug. 139 Rthlr. Br., 131 G. „Nug. sSeßt. 13 Rithir. r, 126.

Sept. / Okt. 127 Rihlr. Br., 125 G. » Oltbr. /Novbr. 123 Rthlr. Br., 125 G. Leinöl loco 10 Rthlr. Br., 96 G. Lieferung 95 Rthlr. Br. Mohnöl 183 a2 187 Rthlr. Hanföl 13 a 125 Rthlr. , 145 a 143 Rthlr. üdsee⸗Thran 119 a 114 Rthlr. Spiritus loco 36. 56 153 zii ber u. Br. r. Mai / Juni 5 n Jin „Jul 1546 Rthlr. Br., 155 G. Juli Mug. 163 Rthlr, bez, 16 G. „Aug. sSept. 165 Rthlr. Br., 163 G.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober · hosbuch druckerei. Beilage

M 144.

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Beilage zum Preußischen Staats- Anzeiger.

Sonntag d. 22. Mai.

nhalt. Deuntschlan d. Oesterreich. Wien. Bericht des Feldzeugmeisters von Welden. . 2 chi Kön. Vortrag im Ausschusse der Reichsräthe über die deutsche Verfassung. Landau. Ein Angriff auf die Festung abge⸗ schlagen. Belagerungszustand. 1 K Sachsen. Dresden. Die Voruntersuchung über die letzten Ereignisse. Vertheilung der Truppen in Sachsen. Hessen und bei Rhein. Darm stadt. Main z. Truppenmärsche.

ohenzollern⸗ Sigmaringen. Sigmaringen. r* W , R ofen Abmarsch des Kontingents.

Aäuslan d.

rankreich. aris. Anerkennung der französischen Republik seitens

8, 2. nach Berlin. Das . Die Er⸗ gebnisse der Wahlen. Gegenwärtiger Bestand der französischen Armee. Bericht der Arbeits- und Unterrichts-Ausschüsse. Pferderennen.

Großbritanien und Irland. Lon don. Hofnachricht. Die Ab- stimmung im Oberhause über Lord Stanley's Amendement zu der Schiff fahrtsbill. Frankreichs gegenwärtige Lage. Nachrichien aus Pa⸗ lermo. Zustand von Kanada.

Kammer⸗Verhandlungen.

Beeidigung auf

Wisseuschaft und Knnst.

Königliches Opernhaus. (Robert der Teufel. Herr Tichatscheck: Robert.) Der siebenjährige Krieg, Heldengedicht.

nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. Wien, 23. Mai. Ein Bericht des Feldzeug⸗ meisters Baron Welden, aus Preßburg vom 2lsten d. M., enthaͤlt Folgendes über die Vorgänge bei der Kaiserlichen Armee in Ungarn;

Seit die Vorrückung in der großen Insel Schütt begann, ist der Feind durch tägliche Angriffe immer mehr in die Linie zwischen Bös und Vasarut zurückgedrängt worden. Es fielen hei dieser Ge⸗ legenheit Gefangene und Blessirte, die er in den Dörfern zurück⸗ ließ, in unsere Hände; auch zwischen der c und dem Neuhäusler Arme zog sich der Feind gegen Guta zurück. Gefangene und Ueber⸗ läufer sagten aus, daß von Kemorn her, mit dessen Ausbesserung und Approvisionirung die Rebellen sehr beschäftigt waren, eine Ver⸗ stärkung von neu ausgehobener Mannschaft erwartet wurde, und daß ein gewisser Lenkey in Komorn befehlige. In Raab hielt sich der Feind bis zur Abda⸗Brücke und am Eingange der kleinen Schütt; hier kamen beinahe täglich Ueberläufer von den daselbst stehenden zwei Husaren⸗Regimentern, ehemals Kaiser Nikolaus und Alexander. Sie gaben an, schlecht verpflegt und noch schlechter be⸗ handelt zu werden, seitdem Viele von ihnen sich weigerten, den Eid auf die Republik zu leisten, und daß alle jene, welchen man nicht traue, nach Debreczin zurückgeschickt würden, um dort zur Abrich⸗

tung der Rekruten bestimmt zu werden, welche in bedeu⸗ tender Zahl aus allen Theilen Ungarns zusammengetrieben worden. Die Emissaire Kossuth's waren allenthalben be⸗

müht, Anhänger für die Republik zu gewinnen, welches ihnen aber bis jetzt nur in Stuhlweißenburg gelang. Die Kaiserlichen Fahnen wehten noch in Groß⸗Kanisa, Fünfkirchen bis Bata, wo ein Theil des Corps der Süd⸗-Armee unter dem Feldzeugmeister Baron Jellacie stand, dessen rechter Flügel sich bis gegen Peter⸗ wardein ausdehnt. Der Herr Feldzeugmeister Baron Welden hat Nachrichten bis zum 17Jten d. aus Ofen, um welchen Platz und in Pesth der Feind egen 30, 000 Mann zusammengezogen hat. Das Feuer aus der 369 dauerte fort, und ein Theil der Stadt Pesth ward beschos— sen und die vom Feinde auf dem . errichtete Batterie zum Schweigen gebracht. Das tapfere Benehmen des Generals Hentzi ward begreiflicherweise von den Rebellen nur mit Schimpf erwiedert, und die pesther n, erschöpften sich in den fürch⸗ terlichsten Drohungen gegen diesen Ehrenmann. Verschiedene Stürnie, welche von der ofener Wasserstadt gegen die Wasserleitung der ofener Festung gemacht wurden, fielen zum größten Nachtheile der Brigade unter dem Rebellenführer Kmety aus, welche in ein Kartätschenfeuer gerieth, wobei das 46ste Honved⸗ Bataillon über 500 Mann auf dem Platze ließ. Es wandern täglich aus der Festung Ofen eine Menge Menschen aus, die ihren Nahrungsbedarf nicht mehr decken können, währenddem es der Garnison an nichts fehlt. Das Haupt⸗ lager der Insurgenten ist im Leopoldifeld, wo sich zuletzt auch Görgey, der indeß mehrerer Differenzen wegen nach Debreczin bestimmt war, weil die polnischen Insurgenten⸗ Anführer Dembinski und Bem bereits mehr auf ihre eigene Rechnung, als der ungari— schen Sache wegen den Krieg führten. Auch nimmt die Desertion unter den mehr regulairen Abtheilungen der Insurgenten auffallend zu, Ein so eben übergegangener Wachtmeister von König Wil- helm Husaren, wovon zwei Dipisionen bei Raab stehen, erklärt, daß die Husaren nur durch die entsetzlichsten Drohungen und unter der Erklärung, daß sie bei den Kaiserlichen erschossen würden, zurückge⸗ halten werden könnten. An der Waag von Sellye gegen Freystadtl an der Neutra vor dieser Stadt, Nagy Tapolesan und Zsambokret war ein großes Schwanken in den feindlichen . sichtbar; Der Herr Feldzeugmeister Baron Welden ließ daher in der Nacht vom 18ten auf den 19ten dieses durch einen Uebergang auf Kähnen Freystadtl durch die Brigade Perin besetzen (welches der Feind auch sogleich räumte) und die dortige Brücke herstellen. Kavallerie⸗Ab⸗ theilungen folgten dem Feinde auf der Straße gegen Neutra und wer fen. Schon seit mehreren Tagen hatte sich der linke Flügel der Armee bis gegen Trentschin ausgedehnt, um mit dem Corps des Fel dmarschall⸗Lieukenants Vogel in Verbindung zu kommen, welches am 14. d. M. bereits nach ziemlich beschwerlichen Märschen, aber ohne vom Feinde gehindert zu werden, von Leutschau über Kubin zwischen Silein und Pruszka eingetroffen war. Die Spitzen der feindlichen Kolonnen standen in Rosenberg, Tucanyi, Rajetz und selbst in Trentschin, ohne einen Angriff zu wagen.“

Bayern. München, 23. Mai. Die Münch. Ztg. ent hält den nachstehenden „Vortrag im ersten und dritten Ausschusse

ei nn, der Reichsräthe, die deutsche Reichs⸗Verfassung be⸗

1

Einleitung.

§. 1. Das Königl. Gesammt⸗Staats⸗Ministerium hat dem Präsidium der hohen Kammer der Reichsräthe eine her Vorlage über die Art der Anerkennung und Vereinbarung der deutschen Reichsverfassung mitgetheilt und diese Vorlage auch in der Sitzung vom 19ten d. der hohen Kammer selbst eröffnet, worauf solche vom hohen Präsidium dem ersten und dritten Ausschusse zum Vortrage in der hohen Kammer zugetheilt wurde.

Der Unterzeichnete, zum Referenten erwählt, glaubt, daß drei Fragen zu beantworten sind: . =

1) Ist die von der deutschen National⸗Versammlung zu Frankfurt a.

M. am 28. März 1849 beschlossene Verfassung des deutschen Reiches

bereits ein für ganz Deutschland und also auch für das Königreich

Bayern gültiges Gesetz, oder wenn dieses der Fall nicht ist, soll

2) die hohe Kammer sich dahin aussprechen, daß die hohe Staats⸗Re⸗ gierung diese Neichs⸗Verfassung ihrem ganzen Inhalte nach anerkenne und als ein auch für Bayern gültiges Gesetz verkünde, oder

3) möge die hohe Kammer nur der Ansicht der Königlichen Staats⸗Re⸗ giernng beistimmen, daß der Reichs- Verfassung unter Bedingung einiger Abänderungen beizustimmen sei, und welche Abänderungen sind es, welche in Antrag gebracht werden sollen?.

Wohl könnte noch die Frage angeregt werden, ob vielleicht der Reichs- verfassung, so wie sie vorliegt, gar nicht beizustimmen sei? Allein diese Frage besonders zu erörtern, dürfte überflüssig sein, da der schleunige Ab— schluß der Reichs verfassung dringende Nothwendigkeit, und wie zur dritten Frage vorkommen wird, der bei weitem größte Theil der Reichsverfassung von der Art ist, daß ihm unbedenklich beigestimmt werden kann und muß.

J. Ist die , . für ganz Deutschland e setz

S. 2. Soll die Reichsverfassung ein für ganz Deutschland gültiges Gesetz sein, so muß die deutsche National-⸗-Versammlung auf rechtsverbind⸗ liche Weise zur allein gesetzgebenden Gewalt, d. h. zu der Gewalt gelangt sein, eine solche Verfassung mit der Kraft zu geben, daß alle deutschen Län- der mit ihren Fürsten dieselbe anzuerkennen verbunden sind. Eine solche Gewalt hat die National⸗Versammlung durch die deutsche Revolution nicht übertragen erhalten. Abgesehen davon, daß eine Revolution kein Rechtszustand, sondern entweder eine ungerechte Empörung oder eine Nothwehr gegen ungerechte Bedrückung ist und nur so weit einen Rechtszustand be⸗ gründen kann, als sie die o tz Macht hat, den alten Nechtszustand zu vernichten und einen neuen zu schaffen, hat ja die deutsche National⸗Ver⸗ sammlung ihr Mandat, obgleich aus Veraniassung der Revolution, doch nicht aus den Händen der Revolution, sondern aus den Händen der deut⸗ 6 Völker und ihrer Fürsten in einer linitirten Art erhalten, und es steht hr die Befugniß nicht zu, ihr Mandat zu überschreiten oder solches eigen⸗ mächtig zu erweitern.

S. 3. Am deutschen Bundestage wurde in der 26sten Sitzung vom 30. März 1848 beschlossen:

„die Bundes⸗Regierungen aufzufordern, in ihren sämmtlichen dem deutschen Staatensystem angehörigen Provinzen auf verfassungsmäßig be⸗ stehendem oder sofoit einzuführendem Wege Wahlen von Nalionalvertre⸗ tern anzuordnen, welche am Sitze der Bundes ⸗Versammlung an einem schleunigst festzustellenden, möglichst kurzen Termine zusammenzutreten haben, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungs werk zu Stande zu bringen.“

Es wurde hierbei auch zugleich des Berhältnisses der Zahl der Natio- nalvertreier zur Bevölkerung beschlossen, daß unter Berücksichtigung des be⸗ stehenden Bundes⸗Matrikular⸗Verhältnisses

„auf 70,000 Seelen der Bevölkerung jedes Bundesstaates ein Ver⸗ treter zu wählen, auch denjenigen Staaten, deren Bevölkerung nicht 70,000 Seelen beirägt, die Wahl eines Vertreters zuzugestehen sei.“

In der 29sten Sitzung vom 7. April 1848 wurde aus Veranlassung des Wunsches der damals in Frankfurt anwesenden Versammlung von Abgeordneten zur Gründung eines deutschen National-Parlaments, dann auf Antrag des Ausschusses:

ia die Verhältnißzahl von 70,000 auf 50,900 herabgesetzt werden

möge; daß ferner über Wahlprinzipien und Wahl qualification

ein Beschluß gefaßt werden möge“, der Beschluß vom 30. März in diesen beiden , aber a uch nur in diesen modifizirt und erweitert, so daß das im Beschluß vom Z30sten März aufgestellte Here war? er h lin) f unangetastet blieb. Es wird zwar in dem Beschlusse vom 7. April die National-Versammlung eine konstitui⸗ rende genannt; allein es folgt daraus nicht, daß sie allein zu konstitui-= ren habe und daß sonach das im Beschluß vom 30. März aufgestellte Vereinbarungs-Prinzip aufgegeben worden sei; hierzu war keine Veranlas⸗ sung gegeben, hierauf war kein Antrag gestellt und der Eingang des Be— schlusses vom 7. April sagt ausdrücklich, daß

die Bundes⸗Versammlung ihren Beschluß vom 30sten v. M. in Be⸗

ziehung auf die Verhältnißzahl der Vertretung dahin ab—

ändere u. s. w.

Hätte der Beschluß vom 30. März auch in anderer Beziehung abge⸗ ändert, hätte die National⸗-Versammlung als eine für sich allein und ohne Vereinbarung mit den Fürsten konstituirende zusammenberufen werden wol- len, so hätie der Eingang des Beschlusses vom 7. April die Beschränkung auf die Verhältnißzahl der Vertretung nicht ausdrücken können.

S. 4. Auch unser Gesetz vom 15. April 1848 geht vom Verein- J aus, indem es in der Ueberschrist und im Eingange von der

Wahl bayerischer Abgeordneten zur Volksvertretung bei dem deut- chen Bunde spricht, mithin die National -Versammlung nicht selbstständig nach außen, sondern neben den Bund stellt, und damit das Benehmen derselben mit der Bundes -Versammlung mit den Bundestags- Gesandten als Vertretern der Fürsten andeutet.

s. 5. Nichts ist auch, wenn von Herstellung einer Verfassung die Rede ist, der Natur der Sache angemessener als das Vereinbarungs-Prin- zip. Die Rechtsverhältnisse der dentschen Völker und ihrer Regenten unter sich sind der Gegenstand der Reichsverfassung. So wenig es nun vor dem Richterstuhle der Theorie des Rechts z rechtfertigt, wenn die Re⸗ genten ohne Zuziehung der Völker die Verfassung festsetzen (oktropiren), eben so wenig läßt es sich rechtfertigen, wenn die Völker die Verfassung ohne Zuziehung der Regenten festsezen wollen. Selbst da, wo der Regent noch nicht besteht und das Volk die Verfassung festsetzti, ohne mit dem erst zu wählenden Regenten darüber zu berathen, ist der freie Wille und das Recht des neuen Regenten nicht beschränkt, denn er kann, wenn er mit dieser Verfassung nicht regieren will, die Wahl ausschlagen und es ist ihm kein Recht verletztsss nimmt er aber an, so hat er mit freiem Willen die Bedingungen der Verfassung angenommen und einen Vertrag eschlossen. Besteht nun aber bereits ein, Regent und soll eine neue Verfa ung gege⸗ ben werden, so muß seine wie des Volkes Einwilligung hinzukonimen.

S. 6. Von dem in den Bundesbeschlüssen enthaltenen, in unserem Geseße vom 45. April 1848 festgehaltenen und in der Natur der Sache begründeten Vereinbarungsprinzip ist auch in der Folge nicht abgegangen worden. Allerdings war der bekannte kühne Griff ein Angriff auf das Vereinbgrungsprinzip, und das Streben, dieses Prinzip zu verdrängen und

die Volksouverainetät geltend zu machen, war in der Rational⸗Ver ammlun

sehr sichtbar. Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß das Streben a. Theiles, ein Rechts verhälmiß e, aufzulösen, die rechtliche Folge der Auflösung nicht haben, dem anderen Theil seine Rechte nicht nehmen kann. Als die National- Versammlung die Centralgewalt geschaffen, den Reichs⸗ verweser gewählt hatte, mußte noch die Frage entstehen, ob die Fürsten den Beschluß anerkennen, in die Auflösung der Bundes versammlung willigen der n, , g sich unterwerfen wollen. Indem sie nun dieses ani 29. Juni 1848 durch ihre Bundestags⸗Gesandten gethan, haben sie auf das Recht der Vereinbarung nicht verzichlet, sondern sie haben solches geübt, haben ihre Zustimmung zu den Beschluͤssen der National · Versammlung erllärt und dadurch diesen Beschlüssen Vollgültigkeit verliehen. Als die deutschen Für-⸗ sten in U Ländern z n n von der National Versammlung beschlossene Reichsgesetze verkünden ließen, da übten sie in Beziehung auf diese Ge⸗ setze durch konkludente Handlungen das aus dem Vereinbarungs · Prinzip

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entspringende Recht der Zustimmung. Als die deutschen Regenten Be⸗ schlüsse der Centralgewalt vollziehen ließen, da war diese Vollziehung nichts weiter, als eine Anerkennung der durch den Beschluß der National Ver- sammlung und durch Zustimmung der Fürsten geschaffenen Centralgewalt; eine Anerkennung, welche der Präsidirende der Bundes⸗Versammlung in der Anrede an den Reichsverweser am 12. Juli 1848 versprochen hatte. Wenn man aus diesen einzelnen Ausübungen des Vereinbarungsrechts den Schluß ziehen will, daß nun das Vereinbarungs - Prinzip aufgehoben oder aufgege⸗ ben oder auch erloschen sei, so entbehrt dieser Schluß aller logischen und aller juristischen Grundlage. Die Logik verbietet den Schluß vom Einzel- nen auf das Einzelne: aus der Anerkennung einzelner Beschlüsse der Na⸗ tional ⸗Versammlung folgt nicht die Nothwendigkeit, auch die übrigen Be⸗ schlüsse dieser Versammlung anzuerkennen oder in dieseiben zu willigen. Die Rechtswissenschaft lehrt uns, daß man durch Ausübung eines Rechts solches nicht verliert, sondern sich dasselbe und dessen Besitz erhält. Die Anerkennung der Centralgewalt und die Vollziehung der Anordnungen der⸗ selben kann hierher gar nicht bezogen werden, wo es sich von gesetzlicher Kraft der Reichsverfassung handelt, denn der Centralgewalt steht keine ge— setzgebende, sondern nur exekutive Gewalt zu.

S. 7. Aus diesen Gründen und weil die deutsche Reichsverfassung zur Zeit noch nicht von allen deutschen Fürsten, namentlich nicht von unserem Monarchen anerkannt ist, wird sich der Satz vollkommen rechtfertigen:

die zu Frankfurt beschlossene deutsche Reich verfassung ist zur Zeit kein für ganz Deutschland und namentlich für Bavern gültiges Geseß.

Die Frage über die Gültigkeit der Reichsverfassung in jenen einzelnen ö Staaten, welche solche bereits anerkannt haben, ist hier nicht zu erörtern.

II. Ist auf unbeschränkte Anerkennung der deutschen

Reichs ⸗Verfassung anzutragen?

S. 8. Deutschlands Unglück und Schwäche beruht seit Jahrhunder⸗

ten nicht auf seiner Eintheilung in Völkerstämme, sondern auf dem Man⸗

gel eines tüchtigen Bandes, welches die einzelnen Stämme und Regierun⸗

gen zu einem organischen kräftigen Ganzen verbindet. Die Schweiz be⸗ steht aus einer Anzahl einzelner Staaten; Nord-Amerika ebenfalls aus ein⸗ zelnen Staaten, aber dort wie hier verbindet eine Verfassung die einzelnen Staaten zu einem Ganzen, welches besonders Nord⸗Amerika nach außen mächtig, im Innern geregelt ist. Zur Zeit der ehemaligen deutschen Neichsverfassung hatten die euiß.⸗ eben so wenig als die Reichsgerichte das gehörige Ansehen; jeder Landesherr schaltete so ziemlich nach Belieben und verband sich, wenn es ihm konvenirte, mit auswärtigen Monarchen gegen den eigenen Kaiser. So war Deutschland gewöhnlich der Kriegsschauplatz und zahlte zuletzt noch die Kosten durch Abtretung von Gebietstheilen. Der Rheinbund schaffte ein Kleindeutschland unter einem Protektor, dessen Pläne die deutschen Regenten mit dem Blute und dem Gelde der Deutschen aus⸗ führen helfen mußten. Der deutsche Bund, ein Werk der Eil, machte den Völkern Versprechungen, welche theils gar nicht, theils nur halb, theils nur scheinbar erfüllt wurden, und im Verhältnisse zum Auslande begründete er die kräftige Macht nicht, welche Deutschland nach Verhältniß seines Areals, seiner Bevölkerung und der Intelligenz und Tapferkeit seiner Stämme sein könnte und sein sollte. Kein Wunder, daß bei der im vorigen Jahre stattgefundenen Er⸗ hebung des deutschen Volkes der Ruf nach einer deutschen Reichs verfassung ertönte, welche ganz Deutschland zu einem im Innern wohlorganisirten und die Rechte der Staatsbürger sichernden, nach außen aber kräftigen Ganzen zu verbinden geeignet ist. Kein Wunder, wenn jetzt, wo eine Reichs verfassung in Frankfurt beschlossen, ein allgemeines Drängen auf Einführung dieser Verfassung sich erhebt, und selbst ein Theil derjenigen, welche die Mängel des neuen Werkes erkennen, sich dem Troste hingeben, daß später durch bie vorbehaltene Revisson der Verfassung die Mängel der letzteren beseitigt wer= den können.

S. 9. Wenn aber Männer, deren Aufgabe es ist, for das Wohl des Vaterlandes zu wirken, die Frage zu erörtern haben, ob jene Reichsverfas— sung anzuerkennen oder anzunehmen sei, dann genügt es nicht, sich ober⸗ flächlich mit dem Gedanken zu begnügen, daß dlese Verfassung die deut- schen Völker verbinde, einen Organismus schaffe, für Volksrechte sorge und der Hoffnung Raum gebe, die bereits erkannten und die noch künföig er— kennbaren Mängel heben zu können. Es ist nothwendig, die Prinzipien der Verfassung genau zu prüfen und hiernach zu ermessen, ob ein solches Gesetz seiner Aufgabe, ein einiges kräftiges Deutschland zu schaffen, ent- spreche, und wenn gleich hierbei das Streben uach dem Besseren nicht da— hin führen darf, das Gute zu verwerfen, so ist doch daran festzuhalten, daß die Verfassung so gut sein müsse, daß sie ihrem Zwecke wenigstens hin⸗ reichend . sie Auf

S. 10. ie erste Aufgabe der Verfassung ist, die einzelnen Thei Deutschlands zu einem kräftigen Ganzen zu ö 3 diese . bindung nur möglich ist, wenn jeder Fürst und jedes einzelne deutsche Volk Spfer an seinen Rechten bringt, das liegt in der Natuͤr der Sache weil eine Verbindung des bisher Üingebundenen oder eine sestere Verbin⸗ dung des bisher, nur locker Gebundenen nicht möglich ist ohne Beschrän⸗ kung der bisherigen Ungebundenheit. Das neue Band darf aber nicht mehr Beschränkungen, nicht mehr Entziehung von Rechten enthalten, als nothwendig ist, um den Zweck, Einigkeit und Kraft für Deutschland, zu erreichen. Am allerwenigsten darf dieses Band die einzelnen Glieder orgh⸗ nisch schwächen, weil ein Ganzes, das aus schwachen Gliedern besteht, nie ein kräftiges Ganzes sein oder werden kann. So richtig die Lehre war welche der seythische König Seilurus seinen Söhnen gab, daß eine Anz ahi zusammengebundener Stäbe nicht zerbrochen werden könne, während die einzelnen Stäbe leicht zu zerbrechen sind; so richtig wird es auch sein, daß eine Hand voll Strohhalme, auch noch so fest verbunden, doch nur Stroh⸗ halme und leicht zu überwinden sind. .S. 41. Betrachten wir die Reichsverfassung, so will sie nicht aus kräf⸗ tigen Theilen ein krästiges Ganze schaffen, sondern sie schwächt die Theile bis zur Ohnmacht und will die vorzüglichste Kraft in die Centralgewalt legen, nicht bedenkend, daß die Centralgewalt, da sie nicht unmittelbar son⸗ dern nur durch die geschwächten Glieder wirken kann, dadurch selbf halb ohnmächtig geschaffen ist, zu vergleichen einem intelligenten Haupt, das mit lahmen Gliedern physische Kraft entwickeln soll. Vorzüglich zeigt sich solcher Mangel der Reichsverfassung in jenen Artikeln, welche auf das Finanz wesen sich beziehen. Den einzelnen Staaten wollen so viele Staats ein⸗ künfte (Productions - und Verbrauchssteu ern, Postgefälle, ss. 34 = 36, 41 13, 40) entzogen oder doch gefährdet werden, daß dadurch der Staats? kredit sogleich erschüttert, die Ünmöglichkeit, die zum Neichsheer zu stel⸗ lenden Truppen zu unterhalten, herbeigeführt und der Verfall der einzel- nen Staaten vorbereitet wird. Ueberdies ist der Reichsgewalt im §. 51 das Recht vorbehalten, in außerordentlichen Fällen Reichssteuern auszu- schreiben und zu erheben oder erheben zu lassen, so wie das Recht, Schul⸗ den zu kontrahiren. Wenn deninach die Reichsgewalt die einzemen Staa⸗ ten durch Entziehung der Zölle, der Productions - und Verbrauchssteuern (in Bayern des der Schuldentilgungs Anstalt unentbehrlichen Malzauf⸗ schlags) dann der Postgefälle, in die Lage gebracht hätte, den inuͤeren Staatshaushalt und die Verbinblichkeiten gegen die Reichsgewalt nicht mehr erfüllen zu können, ohne die Staatsbürger durch neue Steuern zu bedrük⸗ ken, so stünde es der Neichsgewalt frei, zu diesem Uebermaß von Steuern auch noch Reichssteuern auszuschreiben, und zu den Steuerbeamten des Staats

auch noch Reichssteuerbeamte zu senden! Wahrlich schon diese Betrachtung

zeigt, daß die Reichsverfassung, so wie sie vorliegt, eine Kalamität für gan Deutschland wäre. Ueber andere zur r f und Kraft Hul s hig nicht erforderliche aber die Fürsten und die Völker beeinträchtigende Be⸗ stimmungen der Neichs verfassung wird unten im dritten Abschnüt gehandelt, es genügt. das Beispiel vom Finanzwesen, um gegen die Reichsverfassung, so wie sie vorliegt, sich auszusprechen.

§. 12. Doch die Reichsverfassung kam, wie ja im S. 196 derselben vorgesehen, geändert werden und wer sanguinischen Temperaments ist, der kann sich der Hoffnung hingeben, daß se größer die Mängel, je schäd= licher die einzeinen Bestimmungen diefer Verfasfung sind, desto schneller und kräftiger wird man auf die Aenderung dringen, mehr wird man zu solcher bereit sein, desto eher wird dieselbe zu Stande kommen und ins Le- ben treten. Wer die Geschichte und das Leben kennt und es treu und red⸗ lich meint mit dem deutschen Vaterlande, der wird sich solcher Hoffnung