1849 / 145 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i ĩ missarius, Oberst im Generalstabe, Herr Fischer, ö * der Abgeordnete von Bally, welcher von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser mit Depeschen nach Berlin gesandt worden, heute Nachmittag von dort wieder ein⸗

getroffen.

ern. München, 23. Mai. (Münch. Ztg.) Die . a Sitzun . Abgeordneten ⸗Kekammer wurde durch den zweiten Präsidenten Hgre . Ich len Dur eröffnet. Die Gallerieen sind wieder . stark gefüllt. Am Ministertische befinden sich sämmt⸗ liche Staats- Minister, die Herren Ministerialräͤthe von Bezold, Haͤnlein, von Wanner, Molitor, von Kleinschrod, von Habel, Burk⸗ harbt, Graf. Hundt, Freiherr von Bechtolsheim und Appellations⸗ gerichts Direktor von Kiliani. . . .

Nach Verlesung des Protokolls besteigt der Justiz⸗Minister von Klein⸗ schrod die Rednerbühne. Als er in der letzsen Sitzung die amtlich ein- gelangten Notizen über die Zustände der Pfalz verlesen, habe er nach Zei- sungsngchrichten auch zuletzt der Bildung einer provisorischen Regierung zu Kaiserslautern am 17ten Erwähnung gethan. Diese Nachricht sei nun dem Staats ⸗Ministerium durch amtliche Berichte bestätigt worden. Am 48ten habe nun diese sogenannte provisorische Regierung eine Proclamation von taiserslautern aus, unter zeichnet: Neichardt, Hepp, Greiner, Fries, Schmitt, erlassen in welcher sie von ihrer Konstituirung Anzeige macht. Der Herr 36. Minister verliest diese Proclamation. .

inn dieser Proclamation ersehe man, daß die sogenannte provisorische Regierung die volle Negierungsgewalt sich anmaße, die bestehenden Behör⸗ den bestälige, aber ihnen den Auftrag gebe, nicht mehr im Namen Sr. Ma⸗ jtstät des Königs, sondern im Namen des pfälzischen Volles zu handeln, daß sie sogar Amnestie für alle politischen Vergehen und Verbrechen er- theile u. s. w. Diese Proclamation wurde in Speyer angeschlagen, die Mitglieder der provisorischen i ,. begaben sich selbst nach Speyer und forderten dort am 19ten die Beamten güf, den Eid auf die Reichsver⸗ fassung zu leisten, namentlich erging diese Aufforderung, nachdem der Re= gierungs - Präsident sich in die y Germersheim zurückgezo en hatte, an die zwei Regierungs⸗Direktoren. Allein diese pflichtgetreuen Männer wie sen diese Anmuthung standhaft zurück mit der Erklärung, daß sie auf eine andere von der Regierung nicht anerkannte Verfassung feinen Eid leisten könnten, nachdem sie die baverische Staatsverfassung beschworen. Alle Be⸗ mühungen, diese Ehrenmänner von diesem Entschlusse abzubringen, scheiter- ten an ihrer standhaften Weigernng. Einer von ihnen sagte fogar: man könne ihnen wohl ihr Amt entziehen, ihnen selbst das Leben nehmen, aber Niemand vermöge sie zu einem Eid⸗- und Treubruche zu zwingen. (Bravo von der Rechten und im Centrum. Der Präsident erfucht um Nuhe.) Darauf habe man es mit den subalternen Behörden versucht, mit welchem Erfolge, darüber seien noch keine amtlichen Berichte eingelangt.

Lr Präsident; Es sei dem Präsidium ein Schreiben des König- lichen Gesammt Staats⸗Ministeriums vom 22sten zugekommen, durch wel= ches von der in Betreff der Zustände der Pfalz erlassenen (und bereits mit= getheilten) Bekanntmachung Mittheilung gemacht, und worin, im Hinblicke auf die gegenwärtige Stellung jener Provinz, die Ansicht der Staats-Re⸗ gierung ausgesprochen wird, daß die pfälzischen Deputirten bis zur Wieder⸗ herstellung des gesetzlichen Zustandes daselbst in ihrer Theilnahme an den Kammer-⸗Beraihungen zu suspendiren seien. Dem Ermessen des Präsi⸗ diums werde es anheim gestellt, in welcher Weise es die Herbeiführung eines Kammer ⸗Beschlusses in diesem Sinne erzielen werde. Nach Verlesung der erwähnten Bekanntmachung des Gesammt · Staats · Ministeriums bemerkt der Herr Präsident, das Präsidium sei in der Lage, zunächst hinzuweisen auf die sormelle Behandlung der Sache. Das Recht der Enischeidung über die Reelamation stehe der Kammer allein zu. Einen Anhaltspunkt für die Behandlung der Sache gebe der Art. 18 der Geschästs Ordnung in feinem zweiten Theile. Dort heiße es, daß im Falle gegen einen Abgeordneten mit Ausschließung vorgeschritten werden solle, zuerst der Betheiligie zu ver= nehmen sei, worauf dann ein Ausschuß über die Sache zu berathen habe.

Kohl; In dem angezogenen Artikel handle es 1 nur um ein In⸗ dividuum, bei der Reclanigtion des Ministeriums aber um die Vertretung eines ganzen Kreises; er könne also eine Anwendbarkeit dieses Artikels auf den vorliegenden Fall durchaus nicht erkennen. Der Präsident: Es handle sich hier allerdings um Individuen, nicht um die Gefammtvertre= tung. Er erklärt die Diskussion für eröffnet. Dr. Morgenstern: Der Artikel 18 beziehe sich offenbar nur auf Gegenstände vor Eröffnung der Kammer, dies gehe auch aus den Artikein 10 und 11 hervor. Nach ein— mal erfolgter Konstituirung der Kammer könne von einer Anwendbarkeit dieses Artikels 18, der offenbar nur auf die Verhandlung der Einweisungs⸗ Kommission sich beziehe, keine Rede mehr sein. Auch sei zu erwägen, daß die pfälzer Abgeordneten nicht blos für die Pfalz, sondern für das ganze Land gewählt seien, daß ihnen daher ihr Mandat von Niemand entzogen werden könne. Präsident: Verfassungs- Urkunde und Geschäftsordnung stellen zwei Momente fest: 1) die Thätigkeit der Einweisungs-Kommission und nachdem diese geschlossen, 2 die Thätigkeit der Kammer selbst; sobald die Kammer konstituirt sei, habe auch sie allein über vorkommende Fälle von Bean⸗ standungen zu entscheiden. ck: Die Vorlage des Staats⸗Minssteriums sei von solcher Wichtigkeit, daß er die Verweisung infa an einen besonderen Ausschuß zur Prüfung und Berichterstattung darüber beantrage. Der Präsivent wiederholt, die Kammer habe allein das Necht, den ihr gut düntenden Weg für das in d sagrn Verfahren zu wählen. Er frage daher, ob sie mit dem Vorschlage des Herrn Röck sich einverstanden erkläre. Pr. Rubner: Er begreife, warum die Abgeondneten der Pfalz nicht selbst das Wort neh⸗ men, und, da sie es nicht ihun, so wolle er es ergreifen. Da er aber in den materiellen Theil der Frage eingehen will, so erinnerte ihn der Prä- sident daran, daß es sich jetzt blos um die formelle Behandlung der Sache frage. Dr. Rub ner: Er wolle eben auf die Formfrage kommen, er sinde in der Aufforderung des Ministeriums eine verfassungswidrige Handlung, ein Attentat auf die Integrität des bayerischen Staates, ein Verbrechen, auf das ein Artikel des Sirafgesetzbuches Anwendung finde. Ferner führt der Redner Tit. VII. S. 25 an, der die Eides formel den Abgeordneten vorschreibt, in welcher es heiße, daß jeder Abgeordnete nur „des anzen Landes aligemeines Wohl und Beste, ohne Rücksicht auf besondere Stände oder Klassen“, nach seiner inneren Ueberzeugung zu berathen schwöre. Er will daraus folgern, daß, weil jeder nur bas ganze Land vertrete, auch lein besonderer Ausschluß stattfinden könne. Tit. VI. S. 14 der Verfassung spräche auch zwei Fälle bestimmnt aus, wo der Abgeordnete seines Mandats verlustig werden könne. Beide liegen hier nicht or. Die Wahl des Ab⸗— geordneten bleibe selbst dann unantastbar, wenn nach der Wahl die Wäh⸗ ler ihre Eigenschast verloren haben. Würde die Kammer auf den Antrag der Regierüng eingehen, so würde sie selbst die Hand bieten zu dem von ihm bereitz bezeichnelen Attentate. Er beantrage daher, daß sie jede erhandlung über den Antrag des Staats-Ministeriums ablehnen solle. Bin dier: Di

Kammer abe vorgestern dem Ministerium ein Mißtrauensvotum gegeben. Es sei ein Beweis des constitutionellen Zartgefühls dieses Ministerinms, daß es nun heute einen Antrag an dieselbe Kammer einbringe, dem intel= ligentesten Theil ihrer Müglieder die Thüre zu weisen. Schon die Ehre ersorderg die Ve werfung des Antrags. Herr Maier (von Roßhaupten): Weder in der Geschäfidordunng, noch ind Verfassung selbst sei irgend Bon; finer Sushension des Klandais ber Abgeorbnliend Sr Hel denn . ni: Der Redner Habe den Standpunkt verloren, auf dem die ebattz jetzt stchr. . Es handie sich jetz lediglich um den einzuschlagenden Weg für die formelle Behandlung, die matezelle Frage werde vorbehalten. Herr Maier (v. R.): Der Anirag des Herrn Präsidenten werde selbst wegfallen. Herr Schad schließt sich den bisherigen Rednern der Linken an. Das Ministerium wolle natürlich die Masornät der Kammer in eine Minderheit umwandeln. Durch seine Reclamation spreche das Mi⸗ nisterium aus, daß alle Bewohner der Pfalz dieselben Ideen theilen. Er protestit gegen jeden Beschlißß auch in Betreff der sormellen Behand= lung. Hert Schmitt (von Nürnberg): Die i fing dieses Antrages von diesem Ministerium sei ihm nicht uneiwartet. s sei nur zu ver= wundern, daß der Herr Präsident, nachdem neulich beide Herren Ha so eigenmächtig gehandeit, die formelle Behandlung nun zulassen wolle. Auch er protestirt gegen jeden Beschluß der Kanimer in Betreff der pfäl⸗ zer Abgeordneten. Von ihnen allein hänge es ab, zu erklären, ob sie sich noch ass ,, bayerischen ein, betrachten. Daß sie dies thun, davon gebe ihre Anwesenhelt hier Zeugniß. So lange sie aber hier sißen, könne sie Niemand ausschließen. An dem Ministerium sei es, zu

identen

894 erklären, ob es die Pfalz noch als eine bayerische Provinz betrachte. Der Herr Justiz-Minister habe von einer sogenannten en, en,. rung gesprochen; daraus gehe hervor, daß das Ministerium selbst die Pfalz noch als baperische Provinz anfehe. Sonach siben auch ihre Abgeordneten mit vollem Nechte hler, Ber Herr Präfident hält n Herrn Schmitt die Befugnisse des Präsidiums kraft der Verfassung aufrecht; er bemerkt,

daß es bei dem früheren von Herrn Schmitt angeregten Falle um eine Ver⸗

fassungs. Bestimmung sich handeste, während jetzt nur eine Frage der Ge= schäfts Ordnung vorliege. Herr n mn. Es sei natürlich, daß man sich etwas vom Halse haf! wolle, woran man keine Freude habe. Das Ministerium wolle jetzt die Majorität schwächen, welche ihm ein Miß⸗ trauens- Votum gegeben, darum habe es einen Antrag gestellt aber in kei⸗ ner Weise gegründet. Der Herr Justiz⸗Minister habe jene zwei Regierungs · Direktoren, die sich standhaft einer Verletzung ihres Eides weigerten, Ehren männer genannt; er aber sage, auch die Abgeordneten der Pfalz seien Ehrenmänner, durch ihre Anwefenheit hier zeigen dieselben, daß sie nicht. so weit gehen wollen, als man in der Pfalz gethan habe, daß sie die vrovi- sorische Regierung nicht anerkennen. Sie ausschließen, hieße jetz die Un= schuldigen für die Schuldigen strafen. Die erste Frage scheine zu sein, ob überhaupt eine Debatte über den Antrag eröffnet werden oll Dr. Nubn er ersucht den Herrn Präsidenten, seinen Antrag der Kammer nitzu⸗ theilen. Der Herr Präsident verliest ihn; er geht auf UÜlebergang zur Tagesordnung. Herr von Wächter (von Aschaffenbur : Der Antrag des Ministeriums gehe auf zeitweise Ausschließung sämmt icher Abgeordne⸗ ten der Pfalz, bie e afl nr ür, bestimme die Fälle, in welchen die Ausschließung einen Abgeordneten treffen könne, und setze die Form des dabei zu beobachtenden een fest. Die Abgeordneten der Pfalz aber haben seiner Ansicht zufolge keinen Anlaß zu einem Ausschlusse gegeben; daher solle man auch über den Antrag des Ministeriums kurzweg zur Ta gesordnung schreiten.

Der Kultus-Minister Dr. Ringelmann: Das Staats⸗Ministerium

wolle in dem gegenwärtigen Stande der Debatte den materiellen Punkt noch nicht behandeln, nur auf die formelle Frage eingehen. Ein, Herr Redner habe auf den von jedem Abgeordneten leistenden Eid hingewicsen. Darin heiße es allerdings, daß jeder Abgeordnete das ganze Land zu vertreten habe. Es handle sich aber hier nicht um einzelne Paragraphen der Ver— fassung, sondern um eine staatsrechtliche Frage. Schon das alte Wahlge⸗ setz habe eine Vertheilung der Vertretung des Landes sestgeseßzt, so daß auf je Jo00 Seelen ein Abgzordneler lam; in anderer Weife sei dasselbe durch das neue Wahlgeseß geschehen. Die Frage aber sei, ob der Theil Lust und Liebe habe, sich vertreien zu lasstn. Dies sei in der Pfalz erwiesenermaßen nicht mehr der Fall. Alle Geschästsverbindung mit der Pfalz sei abgebro⸗ chen, der Gang der Justiz gehemmt, Das Appellationsgericht habe selbst anerkannt, daß Grund zu strafrechtlichem Einschreiten vorhanden sei, zugleich aber es unter den gegenwärtigen Umständen für unräthlich und unmöglich erlärt. Sonach sei setzt die Verwaltung sowohl als die Justiz . ge⸗ lähmt. Mitglieder dieser Kammer seirn sogarl Mitglieder der sogenannsen provisorischen Regierung; Eine Regierung stelle sich nicht blos neben, son⸗ dern über die andere. Der ganze rechtliche Bestand dieser Provinz sei also in Frage gestellt, eben damit auch die Vertretung derselben. Indessen wolle das Stagts-Ministerium keinesweges eine Ausschließung, sondern Kur eine Suspendirung der Pfälzer Abgeordneten. Allerdings sei es nur wünschens= werth, wenn die Pfalz ö. als bayerische Provinz betrachtet werde, dann müsse sie aber auch ihre Pflichten als solche erfüllen, denen sie sich jedoch entziehe. Wer aber seine Pflichten nicht erfülle, der könne auch die

daran geknüpften Rechte nicht besitzen. Die Pfalz stelle eigenmächtig die soge⸗

nannte Reichsverfassung über die baperische; diese aber werde durch jene nicht blos modifizirt, sondern fast umgestoßen; jedenfalls könne der Antrag des Staats- Ministeriums nicht so kurz von der Hand gewiesen werden. Wie er ver handelt werden solle, habe die Kammer allein zu entscheiden. Wenn sich keine Verfassungs-Bestimmung auf den Zustand der Pfalz auwenden lasse,

kene . natürlich, weil sich die Pfalz ganz außer der Verfassung ge⸗ ellt habe.

Dr. Rubner:; Er habe sich auf den Eid der Abgeordneten be⸗ rufen, weil er von den verfassungsmäßigen Bestinmmungen ausgehe. Der Herr Minister aber habe selbst sich außer der Verfassung gesiellt, und von einer staatsrechtlichen Nothwendigkeit gesprochen. Diese staaté= rechtliche Nothwendigkeit aber sei in „Staatsstreich“ zu übersetzen. (Rechts und im Tentrum: oho!) Der Präsident macht den Redner auf das Ungeeignete dieser Sprache aufmerksam. Der Kul⸗ tus-Minister Dr. Ringelmannz er frage ganz einfach, ob man hier von Staatsstreichen sprechen könne? ob eiwg vas Ministerium einen Staats streich der Bergthung der Kammer unterstellen würde, Dr. Rub ner wie⸗ derholt seinen Ausdruck. Das Ministerium wolle die verfassungsmäßigen Bestimmungen für das ganze Land aufheben, weil ein Theil sich außer der Verfassung stelle. Das Mandat der Abgeordneten höre nicht auf, so lange als sie hier sitzen, . 2 ö Einh. . Lerchenfeld: Nur ungern mische er sich in diese Dis- kussion ein, da er es gar nicht für nothwendig gehalten habe. Er habe nie gezweifelt, daß eine Diskussion stattfinden müsse; er begreife nicht, wie ein Zweifel daran von jener Seite (indem er auf die Linke deutet) habe angeregt werden können. Die Verhandlung eines so wichtigen Antrages kö'fne unmöglich so kurzweg abgeschnitten werden. In der Verfassung finde sich allerdings keine Bestimmung, die auf den vorliegenden Fall Anwendung finde. Die Verfassung habe aber nicht voraussetzen können, daß eine ganze Provinz das Banner der Rebellion (Bravo!) erhebe und Hochverrath be—= ehe, wie die Pfalz es thue; auch die sparianische Verfassung habe keine

Vestimmung gegen den Vatermord enthalten, weil sie einen solchen für un⸗

möglich angenommen. In dem Antrage liege nur die Konsequenz davon, . in ng , geschehen. Wenn eine Provinz sich außer der Perfassung stelle, wenn sie ihre Pflichten gegen den Staat nicht mehr erfülle, nichts mehr zu dessen Lasten beitrage, sich gegen ihn bewaffne, wenn sie thatsäch⸗ lich nicht mehr ein Theil des baverischen Staates sei, so müssen auch ihre Nechte suspendirt werden. Dahin aber sei es Gott sei Dank noch nicht gekommen, daß Bayern sein gutes Recht auf die Pfglz aufgebe; die alie baverische Treue werde auch hier sich bewähren, und Ströme Blutes müssen fließen, ehe Bayern auf sein Necht Verzicht leiste. Faltisch sei Lie Pfalz in offenem Aufruhre, die provisorische Regierung sei nichts als ein Rebellen⸗ haufen; als solcher habe sie die rechtmäßige Regierung aus ihrem Regie⸗ rungsgebäude vertrieben, den Gang der Jusliz gehemmt, sich Rechte ange⸗ maßt, welche selbst die constitutionelle Regierung nicht besitze, indem sie so= gar anhängige Untersuchungen niederschlagen ließ. Die Pfalz stehe in Waf⸗ sen gegen die rechtmäßige Gewalt des Königs, es könne also kein Zweifel obwalten, daß der Antrag des Staats-Ministeriams zur Verhandlung kom— men müsse. Man müsse also einen Ausschuß niedersetzen, welcher Vortrag darüber zu erstatten habe. ; von Obertkamp:; Das ganze altbayerische Volk sei von der tiefsten Indignation erfüllt darüber, daß Abgeordnele der Pfalz es wagen, hier vor unseren Augen zu erscheinen, Männer, welche Bayern seine Verfassung vor die Füße geworfen; er wiederhole im Namen aller Bayern den Ausdruck der tiessten Indignation, daß sie hier erschienen. (Unterbrechung links. Rufe zur Ordnung! große Aufregung.) Der Präsident verweist mit großer Energie und durch Ordnungsruf der Linken ihre Unterbrechung, ven f aber dann auch Herrn von Oberkamp zur Ordnung, erkennt jedoch an, wie schwie⸗ rig es manchmal sei, den Ausdruck seiner Empfindungen zu mäßigen, ermahnt übrigens den Redner, sich in den Schranken der Mäßigung zu balten. Rach eini= gen erläuternden Worten des Herrn von Oberkam p erhält Herr Dr. Müller das Wort. Er räth zur . und Mäßigung bei so bewegter Frage. Als Amerika sich von England getrennt, scien die Vertreter der aufsfändischen Provinzen den— boch im Parlamente bis zu ihrer wirklich erfolgten Trennung vom Mutter= lande geblieben. So solle es bei uns auch nit den pfälze⸗ Abgeordneten gehalten werden. Mit diesen solle sich das Ministerium besprechen, wie der . etzliche Zustand in der bewegten Provinz wieder herzustellen sei, durch ie solle man mit der provisorifchen Regierung verhandeln. Dies sei „staats⸗ hechtliche Nothwendigkelt,. Bas Minisserium foͤlle die Abgeordnelen der Pfalz arsuchen, eine Erlkärung über ihre Gesinnungen zu geben. Mi⸗ nister Lon Klein schrod: Ein politisches Glaubensbikenntniß von ein⸗ elnen Abgeordneten zu sordern, dazu habe das Ministerium nicht das echt,. Hr. Müller: Das habe er auch nicht gemeint, sonbern nur, daß die pfälzischen Abgeordneten sagen sollten, was sie von dem Zustande in ihrer Provinz dächten. Minister von Klein schrod: Das schiene ihm ein ünd dasselbe * sein, und so fände auch sein obiger Einwurf hier Anwendung. Das Ministerium beharre bei der Ansicht, daß, so lange

die Rebellion in der Pfalz fortdauere, dieselbe in dieser Versammlung nicht

derlreten werden könng. von Lerchenfeld: Ein Müller) habe von Vertretern der Provinzen im , .

bei Gelegenheit der Trennung Amttjfa'g vom Mutterlande gesprochen,

die dort geduldet worden, bis die Trennun vollendet. Er woll raß jene Provinzen niemals Vertreter im Parlamente 3 len Pr. Müller will diese historische Thatfache bestreiten. (Großes Gelächter.) Stöcker warnt vor einem Aus schluß; bis jetzt habe man die Mas⸗ sen zurückgehalten, indem man auf die Thätigkeit der Volksvertretung hin⸗ wies. Verstümmelt man diese, dann werden die fränkischen Abgeordneten wahrschein lich zurückerufen. Er warnt vor den Folgen. Grießm aver für , an eine Kommisslon; die wichtige Frage müsse besprochen werden, vielleicht trete während der Vorberathung eine veränderte Lage der Dinge ein. Schad mahnt zur Ruhe und Mäßigung zu einer Zeit, wo selbst ergraute Staatsmänner (Anspielung anf Oberkamp; Gelächter) sich so weit hinreißen lassen; möchten doch Alle, die die Pfalz erhalten wollen, bedenken, daß das verkehrteste Mittel dazu der Ausschluß ihrer Vertreter wärt. Wo ist das staatsrechiliche Kriterium, daß, wenn unglücklicher Weise in Franken ähn⸗ liche Ereignisse ausbrächen, nicht auch die fränlischen Abgeordneten hinanus⸗ gewiesen werden müßten und zuletzt die bayerische Vertretung aus der von ein paar Kreisen bestünde? von Steinsdorf spricht für Prüfung der Sache durch einen eigenen Auzschuß. Föckerer: Die Geseße, dis hier zu Stande gekommen, sollen für die Pfalz auch gelten, man kann daher ohne ihre Vertretung nicht handeln. Br. Mayr von Roßhaupten erinnert

an die Adresse; das Ministerium scheine sie zu ignoriren; die Kammer?

müßte daran festhalten und ihm feine Vorlage unbenutzt zurückgeben. Reinhardt spricht von fremden Einflüssen, von „ins Herz gewachsenen Portefeuilles“ und der Nothwendigkeit, die Kammer aufzulösen, wenn das Ministerium der Majorität nicht weichen wolle. Minister Ring elmann: Die vorliegende Frage sei, wie erörtert, eine staatsrechtlich gebotene. Wenn das Ministerinm noch an dieser Steile stehe, so sei das auch vom constitutionellen Standpunkte zu rechtfertigen. Die Majorität war eine so geringe hier, wie bei den wichtigsten Fragen in Frankfurt die Stimmung bei uns selbst ist nach Provinzen so getheilt, daß man au der Vereinbarung hier so gut als anderwärtz festhalten kann. Man fasse die Sache objektiv und suche nicht egoistische Motive. Hops: Es könne nicht eine gesetzliche und eine ungesetzliche Negierung neben einau⸗= der bestehen; die Frage sei zu erörtern, ob die Pfalz die Deputirten, die sie gesandt, zurückempfangen solle. Morgen stern spricht wiederholt und kräftig für die Tazesoidnung. Wir wollen gern über die pfäljer Verhält- nisse berathen, aber nicht über den Ausschluß. Man löse die Kammer, wie es längst constitutionell gewesen wäre, auf, und man wird sehen, ob die Pfalz wieder wählt. Thut sie dies nicht, dann hat sie sich selbst des Rech⸗ tes der Vertretung begeben. Schmitt nimmt mehrere Aeußerungen der Minister in Angriff, rügt nebenbei, daß die Zählung bei Abstimmungen

durch Ausstehen und Sitze ubleiben stets ein anderes Resultat liefere, als der

Namens-⸗Aufruf. Man erkenne dit Reichs verfassung an, man lasse die Ab= geordneten aus Pfalz und Franken auf 6 Tage nach Hause, und er stünte mit seinem Kopfe dafür ein, daß die Nuhe gesichert bleibe. Bisher fei die Pfalz in anerkennenswerther deutscher Gesinnung vorgeschritten u. s. f. Kolb aus Straubing sieht in dem Ansinnen der Regierung die Absicht, die Majorität auf die andere Seite hinüber zu manövriren. Der faktische Widerstand in der Psalz, der sich erst von dem Minister · Programm her⸗ datirt, mag die Anwendung von Gewalt durch Soldateska und Kanonen rechtfertigen, nie aber den Ausschluß der Repräsentation. Dies ist ein Staatsstreich, gleichviel, ob er der Kammer ve f wird oder nicht. Schmitt: So wie Oberkamp im Nanien der „Vapern“ sich gegen das Dasein der Pfälzer verwahrt, so glaube er sich gegen deren Ausschluß im Namen der Franken verwahren zu müssen; Gleiches werde im Sinne der Schwaben liegen. Oberkamp warnt davor, auf „Erhebungen“ hinzuweisen, denen auch Gegenerhebungen folgen und Blutvergießen nach sich ziehen werden. Lerchenfeld faßt wiederholt die Gründe für den Ausschluß zusammen; er warnt vor Nachgiebigkeit; jetzt wäre dies Feigheit, man sehe nach Ba⸗ den. Offene Rebellion liegt vor; wollte diese Seite des Hauses Stimmen der Gegner eskamotiren, so hätte sie dazu Gelegenheit gehabt, ais vor- gestern während der Adreßdebaite schon die Nachricht von der Einsetzung der provisorischen Negierung eintraf. Schmid von Türkheim verwahrt die Schwaben dagegen, als seien sie unbedingt für Reichs verfassung und Grundrechte. Cramer: Wenn man den Namen Rebell noch so giftig ausspreche, so sei die Rebellion doch nur da, wo giltigen Gesetzen, den Reichsgesetzen, entgegengetreten werden wollte. Man vergesse die Revoln⸗= tion, leider kehren ihr Jene den Rücken, die von ihr , , . wur⸗ den. Man gehe mit der Lunte an den Pulverthurm und vergesse, daß er, entzündet, die innen und außen erschlage. Ringelm ann verwahri sich dagegen, wenn ihn der Redner gemeint habe. Crämer; Er habe keinen Namen genannt; er habe die i geschnitten, wem sie gerecht sei, der möge sie aufsetzen. Stautner und Geyer sprechen mit Entschiedenheit für die neberweisung an den Ausschuß. Schüler: Als Betheiligter wolle er nur über die eigentlich vorliegende Frage sprechen. Der Antrag der Regierung sei zunächst dahln zu prüfen, ob er an sich zulässig sei? Dazu müßte ein Gesetz vorliegen, dessen Richtexisten; der Minister selbst direkt zugab. Der Minister will aber eine staatsrechtliche Nothwendigkeit sinden. Die Frage ist nun, wozu drängt diese? Zu einem Gesetze? Man bringe es ein. Wenn es sich um eine Maßnahme gegen 6 bis 7 Personen handle, dann wolle Staatsraih und Minsster-Conseil ent= scheiden. Hier werden blos allgemeine Gesetze berathen. Schließlich deutet er an, daß, wenn die Zeit zum Reden komme, man auch den vorgekommenen maßlosen Ausfällen antworten werte. Der Präsident erläutert, daß kein Antrag, sondern nur eine Anregung über die Legitima tion vorliege. Schüler erörtert wiederholt die formelle ,, des Angeregten. Ringelmann; Ein“ Gesetzentwurf sei wohl auch zulässig, aber bei dem hoffentlich vorübergehenden Stande der Sache nicht n ig. Lerchenfeld: Die frühere Praris und der zweite Theil des §. 18 zeige, daß Wahlbeanstandungen auch nach Konstituirung der Kammein in Folge von Nichtigkeitsklagen behandelt wurden. Dr. Müller warnt vor einem Beschlusse, dessen Folgen unabsehbar seien, man gehe den Weg des Gesetzes. Scheurl und Lerchenfeld verharren auf ihrer Ansicht. von Steiné= dorf spricht im früheren Sinne, und die Debatte wird endlich auf mehr⸗ seitigen Nuf geschlossen. Die Fragestellung richtet sich zuerst auf die von Rubner beantragie motivirte Tagesordnung (in Erwägung, daß das An= sinnen der Regierung eine Verfassungsverletzung enthalte und darum unzu= lässig sei). Namensaufruf wird verlangt. Schmid aus Türkheim regt die Frage an, ob die Pfälzer als in eigener Sache mitstimmen können. Der Präsident glaubt, es verstehe sich von selbst, daß sie nicht mit⸗ stimmen. Laute Proteste. Stocking er:; Wir werden unsere Pflicht thun und für des ganzen Landes Wohl berathen und beschließen. Gelbert: Durch Nichtstimmen würden die Pfälzer chen, daß ihr echt nicht mehr bestehe. Dr. Rubner erinnert an den Fall, wo in der Nationalversammlung über die Verhältnisse Posens Beschluß gefaßt wurde und die posener Ab- geordneten mitstimmten. Schad erklärt unter vielseitiger Beistimmung, daß die Franken, weil sie sonst einmal eben so ausgeschlossen werden könn= ten, gegen jeden Ausschluß der Pfälzer Verwahrung einlegen müßten. Die Gereiztheit seigt im Saale und auf den Gallerieen immer mehr und er- reicht eine Höhe, wie man sie hier noch nicht erlebt, als Graf Lg rosce in dieser Debatte den Beweis erblickt, daß man Nebellen nicht dulden und nicht mit ihnen unterhaudeln könne. Schreien und Lämmen. Der Präst— dent ruft Graf Larosée zur Ordnung; dieser erklärt entschuldigend, er habe nur von Vertretern von Rebellen gesprochen. Kammer und ublikum wi⸗ dersprechen. Der Präsident erklärt, bei dieser Stimmung die Sitzung schlie= ßen zu müssen, und beraumt es ist eben 25 Uhr die nächste auf

Abends 5 Uhr an.

In der Ab endsitzun g der Kammer der Abgeordneten, welche um sl Uhr eröffnet wurde, ergriff zuerst der Präsident das Wort. Die Frage, um die es sich handle, sei, ob die pfälzer Abgeordneten an einer NAbsflmmun theilnehmen können, bei der zur Entscheidung kommen solle, ob sie berechtigt seien, mitzustimmien. Er gebe zu, daß man sich hier ledig= lich auf dem Felde der parlamentarischen Praris befinde. Eine staats recht liche Frage stehe mit einer Legitimatnions - Frage in unmittelbarer Berüh⸗= rung. Die parlamentarische Praxis aber zeige, daß man, auch zu Frank⸗ furt namentlich, stets den Nechtsgrundsa gha. habe, daß man nicht an in eigener Sache sein könne. Man habe heute n g,. Bei⸗ spiel ders posener Frage n e eh und behauptet, die posener Deputirten aus, dem en en W , es Großherzogthums seien don der National- Versammlung zu Frankfurt berechtigt worden zur Theilnahme au der Ab-=

stamung über dieselbe. Allein er wolle aus den stenographischen Berichten

ben Beweis des Gegentheils liefern; an der Verhandlung durften sie wohl

ilnehmen, nicht aber an der Abstimmung. So wurde mit 52 Stimmen gener k C234 gegen 182). Wenn also nicht die Verfaffung, sondern nur die parlamentarische Praxis einen Anhalis punkt gewähre, 6 frage es sich, was nun zu thun? Zwei , . 6. sich gegenüber, von denen jede auf ihrer Ansicht beharrte. Bei jeder Abstimmung, zu der ge= schritten werden solle, kehre immer die nämliche Frage wieder; so worde man sich in einem ewigen cireulus viciosus bewegen. Er kenne nun wohl die schwere Veranswortlichkeit, die er auf sich lade, indem er sich erkühne, die Lösung auf sich zu nehmen. Er werde dies thun, indem er nach dem Ver— langen der Kammer zur Abstimmung mit Ramengaufruf schreiten lasse, jedoch die Namen der 15 pfälzischen Beputirten nach Pflicht und Gewissen übergehen werde. ;

Kaum hatte der Präsident diese Worte gesprochen, als sich ein Auftritt ereignete, den man im Interesse der Würde der Kammer aus den parls— mentarischen Annalen Bayerns möchte verwischen können. Statt der zuhigen Besonnenheit, welche die Vertreter des Landes auszeichnen soll, sah man cinen Ausbruch der wildeßten Leidenschaften, wie er noch nie in

dem Saale der baverischen Kammer der Abgeordneten gesehen worden ist.

Die äußerste Linke, wo die Pfälzer sitzen, gab den Anstoß, indem sie sich mit den Rufe erhob „Adieu! Adieu!“ Und alsbald folgte die ganze Linke diesem Beispiele und so verließ die ganze Linke unter wirrem Geschrei den Saal. Die Abgeordneten des linken Centrums, welche anfangs noch auf ihren Sitzen geblieben waren, erhoben sich allmälig auch und solgten der Linken, während die Gallerie in tobendes Geschrei und Hochrufen für die Abgehenden ausbrach. Vergebens mahnte der Präsident mit Energie zur Ordnung und Ruhe. Zahlreiche Mitglieder der Rechten verlangten nun Räumung der Gallerien, und der Praͤsident, der in Mitte dieser stürmi— schen Ilm eine ausgezeichnete Festigkeit bethätigt halte, erklärte sofort die Sitzung auf eine halbe Stunde geschlossen, um die Gallerseen räumen zu lassen. Dieses erfolgte allmälig, ohne daß eine Anwendung von Gewalt nöthig wurde. Im Saale war von der Linken nur der Abgeordnete Pe. Müller zurückgebsieben, den man in der Mitte des Saales im lebhaflen Gespräche mit ciner dichten Grußpe ihn umgebender Mitglieder des Een trums und der Rechten begriffen sah.

Kurz vor 6 Uhr, nachdem auch Herr Müller sich entfernt hatte, eröff⸗ nete der Präsident die Sitzung wieder. Tief ergriffen, aber mit Ruhe sprach er an die noch versammelten Abgeordneten des Centrums und der Rechten (die Plätze der Linken und des linken Centrums waren leer) im Wesent⸗ lichen das Folgende: „Nach dem traurigen Vorgange, dessen Zeuge so eben die Kammer gewesen, habe er eine Erklärung mitzuthrilen, die ihm zuge⸗ lommen sei, um den Vorschlag zu machen, die Abstimmung auf morgen zu verschieben. Die Leidenschafien seien jetzt in zu hohem Grade aufgeregt, und selbst solche seien davon ergriffen, die von dem zu fassenden Beschlusse nicht selbst berührt würden. Mit der Wiederkehr der Ruhe und Besonnen⸗ heit werde vielleicht wenigstens ein Theil derselben wieder zurückkommen. Jedenfalls sei es Gebot der Pflicht, alle Mittel aufzubieten, um zur Be⸗ sonnenheit zurückzuführen, und ein Haupimittel dazu sei, Zeit dazu zu ge⸗ währen. Der Präsident verliest nun die erwähnte Erklärung. Sie geht von den Abgeordneten aus, welche den Saal verlassen haben. Sie besagt, daß die Unterzeichner, in Erwägung, daß sie in dem Ausschluß der Pfälzer von der Theilnahme an der Abstimmung eine Verfassungs verletzung er⸗ blicken, in so lange nicht an den Verhandlungen der Kammer theilnehmen werden, als die Pfälzer ausgeschlossen bleiben. Der Präsident fügt nur noch bei: damit sei für heuie seine Aufgabe gelöst, und Riemand beklage tiefer als er, daß sie in solcher Weise gelöst sei. Er werde dafür Sorge tragen, daß die Tagesordnung für die nächste Sitzung den Mitgliedern der Kammer rechtzeitig zulomme. Hiermit schloß die it ng.

Auch in der Kammer der Reichsräthe kam heute die deutsche Verfassungsfrage zur Verhandlung. Fürst von Wallerstein sprach allein für unbedingte Annahme der deutschen Reichs verfa ung, alle anderen Redner (darunter die Herren von Arnold, Freiherr von Zu⸗Rhein, von Niethhammer, Freiherr von Lotzbech dagegen. Der Minister des Aeußern Dr. von der Pfordten antwortete Na⸗ mens der Staats-Regierung dem Fürsten von Wallerstein. Das

Resultat war die mit allen Stimmen gegen eine erfolgte Annahme

des folgenden Antrags des vereinigten ersten und dritten Ausschus⸗ ses, dahin gehend: „Die Kammer der Reichsräthe stimme den von dem Königlichen Gesammt-Ministerium unterm 18ten d. M. über die Reichsverfassung und unterm 17ten d. M. über die Grund- sätze der Staats Regierung kund gegebenen Aeußerungen bei, ver⸗ traue, daß die Königliche Staats⸗Kegierung auf schleunige Verein⸗ barung der Reichsverfassung ohne Verzug han d len und dabei, fest⸗ haltend an dem Prinzip der Einigung und Kräftigung Deutschlands, die Selbstständigkeit und die Rechte des bayerischen Staates, so wie die Rechte der bayerischen Staats⸗-Genossen, möglichst wahre, erwarte übrigens die baldige Vorlage der angekündigten Gesetz⸗ Entwürfe zur verfassungsmäßigen Berathung.

Berlin, 28. Mai.

Es sind uns ferner folgende Adressen zu⸗ gegangen: ;

An Ein Königlich hohes Staats-Misterium zu Berlin. Die Vertreter von 93 politischen Vereinen aus verschiedenen Provinzen der Monarchie sind hier zusammengetroffen, um ihre tief aus dem Leben im Volke r fen Gesinnungen auszutauschen,

und ihre Kräfte zusammenzuschaaren für das Heil des Vaterlandes. Alle diese Vereine stehen auf der gemeinsamen Grundlage der festen Treue und Liebe für den König, die constitutlonelle Monarchie, die wahre Freiheit und Wohlfahrt des Volkes, beseelt gleichzeitig' von

dem Verlangen; unter Preußens Führung, seiner Geschichte und sei⸗

ner Fürsten wahrhaft würdig die Einheit Beutschlands begründet und gepflegt zu sehen. Hiervon getragen und gestütz auf die Gesinnungen des großen und ächten Kerns im Preußen⸗ Volke, das immer enischiedener die Sicherstellung seiner Ehre und seiner Geschichte gegen die Frevel der März-Reßolutionen fordert, und welches unter dem lebhaften Schlage von Männerherzen Auf⸗ opferung, Thatkraft und Charakterstärke als die höchste Tugend der Staatsmänner achtet, denen unter den gegenwärtigen Stürmen die Leitung des Staatsschiffs überlassen werden darf, erklären wir hier— mit unser volles Vertrauen zu Einem Königlichen Hohen Staats⸗ ministerium. In unserem festen Vertrauen zu Einem Königlichen Hohen Staatsministerium werden wir bestärkt durch das gegen Hoch⸗ dasselbe gerichtete Mißtrauen und den Haß der Umsturzpartei, der versteckten und offenen Freunde der Republik und der Feinde des Eigenthums und aller haltbaren Staaten⸗Ordnung. Die Ereig⸗ nisse in Breslau, „Dresden, Baden, Elberfeld und anderen Orten 6 die auch früher schon schlecht verheuchelten Bestrebungen die⸗ er Parteigänger in ihrer Verderblichkeit und niedrigsten Leiden⸗ schaftlichkelt völlig an das Tageslicht gebracht und großen Klassen des Volkes die Augen geöffnet, bie ohne Argwohn lange nicht glau⸗ en mochten, daß jene Parteigänger die Freiheit des Volkes und die Einheit Deutschlanbs nur im Munde führen, um Beides unter blutrother Fahne zu morden.

Die Weligeschichte ist das Weltgericht!

Hierunter darf solchen Ereignisfen gegenüber das Ministerium Brandenburg bei muthiger und thatkräftiger Vollendung der einge⸗ schlagenen Bahn zur Errettung des preußischen und deulschen Vater⸗ landes sicher stehen.

Votsdam, den 23. Mat 1849.

Die Vertreter der verbundene ĩ ĩ i g n constitutionell⸗monarchischen Vereine zu Anklam. Angermünde. Belgard (zwei)h. Berlin lacht). Bran⸗

895 denburg. Breslau (drei). Bromberg. Bublitz (zweih. Bunzlau. Cöslin. Cörlin. Colberg. Cüstrin. Culm. Cunnerath a. d. Lands. krone. Charlottenburg. Demmin. Dobrikow. Eisleben. Erfurt. Frankfurt a. S. O. Frauendorf und Züllichau. Friedeberg. Fried⸗ land, Märkisch. Friesack. Fürstenwalde. Goldberg. Görlitz. Greiffen⸗ hagener Kreis. Gustner. Halle. Hammerstein. Herrnstadt. Jüterbogk. Königsberg (drei. Krummlinde. Landeshut. Landsberg a. d. W. Liegnitz zwei). Luckau. Merseburg. Münsterberg und Umgegend. Nemitz. Neuendorf, Groß⸗. Neustettin. Ohlauer Bauern ⸗Verein. Osterwiek. Panknin. Pasewalk. Polzin. Potsdam (drei). Pyritz. Ratibor. Rüdersdorf. Rathenow. Sachsen (verbrüderter Krieger⸗ Verein der Provinz). Schönfließ und Waldau. Soldau. Sommer feld. Spandau. Spiegel. Stargard. Stettin. Sternberg. Teltow. Templin. Thorn. Tilsit. Trebatsch. Trebbin, Neu⸗. Trebnitz. Ueckermünde. Wepritz bei Landsberg a. d. W. Wollin. Wriezen. Zauche. Zehdenick. Hohes Staats⸗Ministerium!

Wir unterzeichnete Vertreter von 93 constitutionellen Vereinen und von mehr als 209 mit denselben verbundenen Zweigvereinen nahen Ihnen ehrfurchtsvoll mit der Bitte, die Wahlen zu der zu berufenden zweiten Kammer nicht nach dem bisherigen, sondern nach einem neuen, den Interessen und Rechten des ganzen Volkes ent⸗ sprechenden Modus stattfinden zu lassen. Indem wir hier versam— melt sind, um in dieser 6 Zeit über unsere gemein samen Pflich—⸗ ten gegen das theure Baterland, über die Mittel einer erfolgreichen Thätigkeit im konservativen Sinne zu berathen, hat sich unter uns einmüthig die Ueberzeugung geltend gemacht, daß unser bestes eifrigstes Wirken doch den Run des Staates nicht hindern könnte, wenn die Entwickelung der öffentlichen Institutionen noch fernerhin auf der Grundlage des bisherigen Wahlgesetzes stattsinden sollte. Wir brauchen nicht von Neuem auseinander zu setzen, was alle Einsichtigen schon längst erkannt und laut ausgesprochen haben, daß jene Grundlage allen Anforderungen einer weisen Staatsord⸗ nung Hohn spricht, daß vermöge derselben die heiligsten Interessen des Vaterlandes der Willkür und Leidenschaft der Unwürdigsten im Volke preisgegeben werden. Die Thatsachen sprechen lauter, als alle Argumente. Zweimal sind bei uns Versammlungen nach jener Weise berufen worden und zweimal mußte der regelmäßige Lauf unserer Staatsentwicke⸗ lung unterbrochen werden, damit wir nicht in unvermeidliches Ver⸗ derben stürzten. Schwerlich möchte es gelingen, diesem Verderben noch einmal zu steuern, wenn nicht jetzt durch einen neuen Akt pa⸗ triotische. Entschlossenheit jene unheilbringende Grundlage des Staatslebens geändert wird. Das Repräsentativ⸗ System wird erst dann eine Wahrheit sein, wenn alle Elemente der Gesellschaft je nach ihren Interessen und in dem Maße ihrer Leistungen für das Allgemeine darin zur Geltung kommen; auf diesem Grunde hoffen wir, daß durch ein neues Gesetz und in möglichster Ueberein⸗ stimmung mit einem allgemein deutschen Wahlgesetz unsere Institu⸗ tionen fest auferbaut werden.

Wir, blicken in dieser Beziehung mit freudiger Zuversicht auf das Ministerium, welches mit hingebender Selbstverleugnung das Vaterland schon wiederholt aus unfäglichen Gefahren gerettekb hat. Sie, hochherzige Männer, werden vollenden, was Sie unter dem y,, Danke des preußischen Volkes im November begonnen haben; Sie werden der Ordnung und dem Gesetz eine bleibende Stätte bei uns bereiten, indem Sie diefelben für immer begrün⸗ den auf wahrer Freiheit und auf Gerechtigkeit.

Potsdam, den 24. Mai 1849.

Die Vertreter der verbündeten constitutionell⸗ monarchischen Vereine. . (wie oben.)

Hohes Staats-Ministerium!

. Mit inniger Freude und im Gefühle treuer Anhänglichkeit an die Person unseres geliebten Königs und an das theure Vaterland, blickt der unterzeichnete Verein auf die Thatkraft, mit welcher Ein Hohes Staats⸗Ministerium in den Stürmen der Zeit die Gefahren zu beseitigen sucht, die von allen Seiten das Vaterland umgeben und mit welcher dasselbe es aus der Anarchie zu retten bestrebt ist, die überall hereinbricht und unser Staats⸗-Gebäude umzustürzen droht. Ein Hohes Staats⸗Ministerium hat sich hierdurch um das Vaterland verdient gemacht, unb jeder Preuße, welchem die Ehre der Krone, die Freiheiten des Volks und der Wohlstand des Lan— ful feuer und heilig sind, ist demselben zu innigem Dank ver⸗ pflichtet.

„Darum hält es auch der unterzeichnete Verein für eine un— erläßliche Pflicht, Einem Hohen Staats⸗Ministerium in diesem Be— streben seine volle Zustimmung zu den von demselben in der preu⸗ ßischen, wie in der deutschen Verfassungsfrage ergriffenen muthvol⸗ len Maßregeln auszusprechen, Hochdemselben für diese Maßregeln seinen wärmsten Dank darzubringen unb die Hoffnung zu äußern, daß Hochdasselbe den eingeschlagenen Weg mit Muth und Entschlos⸗ senheit verfolgen werde, bis das Schiff unseres Staates aus den . Brandungen gerettet sein wird, welche es überall um⸗= osen.

Berlin, den 14. Mai 1849.

Der gesellige Verein in den Stadt⸗Bezirken Nr. 54 bis inkl. 6 und in dem Bezirke vor dem halleschen Thore, welcher ö . 1800 Mitgliedern zesteht. In dessen Auftrage: 3. Der Vorstand. Ein Königliches Hohes Staats⸗Ministerium hierselbst. Hohes Staats⸗Ministerium! 6ef . Vaterland, Deutschland mit Preußen, war abermals in efahr.

Nur der Muth und die Kraft, mit welcher Ein hohes Staats— Ministerium den Beschlüssen der heal o nal r ann l en, zu 53 furt entgegengetreten ist, und die Anordnun durch welche unsere ö. Kammer aufgelöst wurde, hat ier Gefahr Schranken gesetzt.

Dieses erkennt mit uns jeder wahre Vaterlandsfreund, jeder Preuße, der noch nicht durch die sich immer mehr , ,. ,. . . bethört i be, , , lun.

inem hohen Staats⸗Ministerium danken a ir für di abermals . That und . nur, ö e Staats Angelegenheiten mit der bisher bewiese Kraft und Weisheit ferner zu leiten, dane die 39 n mer vorhandene Gefahr beseitigt wird, und endlich das Vaterland wieder zur Ruhe und zum Frieden gelangt. Ganz besonders aber müssen wir bitten, bei der bevorstehenden Neuwahl zur zweiten Kammer einen anderen Wahlmodus eintreten zu lassen, damit bei dersel⸗ ben nicht zum drittenmale die 6 Kopfzahlmassen den Ausschlag geben, sondern daß alle Klassen der Nation in der zweiten Kammer ihre Vertretung finden. Soldau, den 14. Mai 1849. Der patriotische Verein.

3 Ates * .

Eisenbahn⸗Verkehr.

Berlin Stettiner Eisenbahn. Jahres⸗Bericht pro 1848.

Der Verkehr, welcher im vergangenen Jahre ohne Unterbrechung stattfand, hat auf der Hauptbahn Strecke Berlin⸗Stettin in den ersten vier Monaten sehr günstige Resultate gewährt, jedoch in den darauf folgenden, im Vergleiche zu den entsprechenden Mona⸗ ten des Jahres 1847, bedeutend abgenommen. Nur die Einnah⸗ men aus dem Betriebe der Zweigbahn Stettin-Stargard haben sich, insbesondere nachdem die Stargard-⸗Posener Bahn voll⸗ ständig eröffnet worden, gegen die Einnahmen des Jahres 1847 nicht unbedeutend vermehrt. Befördert wurden im Jahre 1848: 279.768 Personen, und zwar in erster Klasse 3270, in zweiter Klasse 66,26 und in dritter Klasse 209, 872 Personen. Im Jahre 1847 wurden befördert: 297,499 Personen, und zwar 5094 in erster, Sl, A0 in zweiter und 210,445 in dritter Klasse; es wurden mithin im Jahre 1848 weniger befördert: 17,731 Personen. Die verschiedenen Wagenklassen wurden benutzt: die erste zur zwei⸗ ten Klasse 1: 20,37, 1847: 1: 16, 9 die erste zur dritten Klasse 1: 64,15 1847: 1: 41,31 und die zweite zur dritten Klasse 1: 3, 5 1847: 1: 2,686. Befördert wurden von Endstation zu Endstation 86, 991 1847: S6, 930 Personen, streckenweise 190,77, 1847: 210,569 und täglich 764,39 1847: 815, os Personen. Im Durchschnitt hat jede Person an Meilen durchfahren 10, a 1847: 9,363 Meilen. Die Einnahmen aus dem Personen- Transport betragen 304,954 Rthlr. 10 Sgr. 7 Pf., im Jahre 1847: 333, 888 Rthlr. 6 Sgr. 7 Pf. oder weniger 1848: 28,933 Rthlr. 26 Sgr. Die stärkste monatliche Einnahme fand in beiden Jahren im Monat Juli statt, und zwar 1848 mit 31.607 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf. und 184) mit 40, 269 Rthlr. 23 Sgr. An Paffagier-Gepäck sind befördert 1848: 13,841 Ctr. 107 Pfd. für 7378 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf. und im Jahre 1847: 50,178 Ctr. 66 Pfd. für 9432 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., mithin weniger 1848: 6336 Ctr. 69 Pfd. und 2054 Rthlr. 8 Sgr. Für Equipagen wurde vereinnahmt 3620 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1847: 614653 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf., also weniger 1848: 2523 Rthlr. S Sgr. An Gütern wurden befördert 1,258, 976 Ctr. 61. Pfd. 11, 935 Ctr. 9 Pfd. Eilgüter und 1,246,741 Ctr. 52 Pfd. Frachtgüter 1847 aber 1,540,511 Cir. 71 Pfd., oder we⸗ niger 1843 281,935 Ctr. 490 Pfd.; vereinnahmt wurde dafür 1818: 2004230 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1847: 218,791 Rthlr. 19 Sgr. Pf., mithin weniger 18,561 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf. Von End⸗ station zu Endstation gingen 557,299 Ctr. 35 Pfd. 1847: „68-969 Etr. 104 Pfd. streckenweise 701,377 Ctr. 26 Pfd. 1847: 771,651 Ctr. 77 Pfd., im Durchschnitt sind täglich über die Bahn gegangen 3439 Ctr. 0,77 Pfd. 1817. 226 Ctr. d, os Pfd. jeder Centner ist durchschnittlich an Meilen beför⸗ dert 11,90, und 1847; 12,3. Für jeden Centner Gut sind ein⸗ gekommen 4 Sgr. 9,27 Pf. 1847: 4 Sgr. 10,13 Pf. An Vieh wurden 1848 befördert: 246 Pferde, 26528 Rinder, 607 Kälber, 10957 Schweine, 4825 Schafe, 7 Ziegen, 1 Esel, 471 Ctr. 46 Pfd. Fe⸗ dervieh; eingenommen wurde dafür 12,967 Rthlr. 3 Sgr. und im Jahre 1847 betrug diese Einnahme 10,617 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf., sonach mehr 1848: 2319 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf. Die Gesammt⸗ einnahme betrug; für Personen, Gepäck, Equipagen und Extraordi⸗ naria 324,276 Rthlr. 6 Sgr. 7 Pf., und für Güter, Vieh, Post⸗ güter und Extraordinaria 216,509 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf., zusammen 540, 785 Rthlr. 9 Sgr. 10 Pf. Im Jahre 1847 wurden eingenommen 4 th 6 Sgr. 2 Pf., also weniger 1848: 73, 568 Rthlr. 2 gr. . ; ;

Die Einnahme von der Zweigbahn war:

. Ein⸗ Brutto Einnahme , 9

-. = . Me, D, . Me Ar, . pro 1stes Quartal 1848... 16,1905 3 6 10,468 11 2Z2tes * y 16,982 25 11,938 25 3 3tes n „... 21, 15 10 13,748 6 4

22, 085 11 14555 9 3

1

Summa 76, 34 6 3 49,510 22

Hierzu 1) von der Stargard-Posener Gesellschaft kontraktmäßi ger Beitrag zum Reserve⸗Bau-Fonds 11, 107 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf., 2) Antheil an dem Netto⸗Mehr-Ertrage des Karolinerhorster Torf moores vom Fiskus 1847 mit 463 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf, zusammen bl, 81 Rthlr. 17 Sgr. 11 Pf. Netto-Einnahme. Im Jahre 1847 betrug die Brutto⸗-Einnahme 62,237 Rthlr. 22 Sgr. 16 Pf., also mehr 1848. 14,086 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. Die Gesammt⸗ Ein⸗ nahme auf der Haupt- und Zweigbahn beträgt 1848: 602, 266 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf., und 1817: 66,661 Rthlr. 6 Sgr., mit- hin weniger 1848: 64,394 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf. Zu dleser ge⸗ sammten Betriebs ⸗-Einnahme pro 1818 treten noch hinzu: 1) An Pächten und Miethen 1888 Rthlr. 19 Sgr., 2) an verkauften Utensilien und Materialien 4566 Rthlr. 15 Sgr. 6 Pf., 3) an Zinsen 1 5, s35 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., und 4 Insgemein 122,326 Rthlr. 9 Sgr., ferner hinzugerechnet der Bestand vom Jahre 1847 mit 112,111 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf. Summa der Einnahme 355, 68338 Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. Die Ausgaben haben betragen Sb9 / 1s50 Rthlr. 27 86 2 Pf., wonach dieselben die Einnahmen um 103762 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf. übersteigen. Von den Ausgaben kommen nach Prozenten, für die Bahnverwaltung 31,19 pCt. —=— 1817 : 31,90 pCt. für die Trans port⸗Verwaltung ö, Sz pct. 1847: 64,72 pCt. und für die allgemeine Verwaltung 3,20 pCt. 1847: 3, 3s pCt. Die sämmtlichen Ausgaben haben betragen zur Brutto⸗Einnahme 64, pCt. 1847: (0,50 pCt. Die Aus⸗ gaben für die Bahn und die allgemeine Verwaltung betragen pro Meile 5929 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf 1847: 5349 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. M und für die Transport-Verwaltung für jebe von din Lokomotiven durchlaufene Nutzmeile 4 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. 1847: 3 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. Von den sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durchlaufene Nutzmeile 6 Rthlr. 5 Sgr. Pf. 1847: 5 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf.

Die Gesellschaft war Ausgang v. J. im Besitz von 27 Loko— motiven, 8 Peisonen= und 257 Güter-, Vieh- ꝛc. Wagen. Die Lokomotiven haben 62, 834 Nutzmeilen zurückgelegt, die Personen⸗ und Güterwagen zusammen 563, 812 Wagen oder 1, 652, 85 Achs⸗ meilen. „Die Kosten, welche auf Neubeschaffung und Reparatur der Lokomotiven verwendet wurden, betragen 38, 641 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. oder pro Nutzmeile 18 Sgr:; 2 Pf. Würden jedoch von diesen 33, 41 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. 17,206 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. ür Neubeschaffung in Abzug gebracht, so würde jede zurückgelegte

utzmeile nur i0 Sgr. Kosten betragen 1847 betrugen dieselben 15 Sgr. welches günstige Resultat aus der nun⸗ mehrigen Einrichtung den Heß i fs Werkstätten zuzuschrei⸗ ben ist, da dieselben den bei weitem rößeren Theil der Lokomotiv⸗Reparaturen selbst bewirken. Die osten für die Ergän⸗ zung und Unterhaltung der Wagen haben betragen 68, 818 Rihlr. 3 Sgr. 2 Pf. und zwar für Perfonenwagen 31, 43 Rthlr. 6 Sgr., und für Güterwagen 37,475 Rthlr. 3 Er. 2 Pf. ; diese hohe

Summe motivirt sich durch die Bedeutenhest der Reubeschaffungen,