Bir unsererseits könnten der Königlichen Bühne in ihrem eige 4 641 Interesse der Kunst, seine Acquisition nur wünschen.
Königliches Schauspielhaus. Deborah. Volks- Schauspiel von S. H. Mosenthal. (Den 1. Mai.)
ĩ Schauspiel, also ein sogenanutes Tendenzstück; diesmal sind 8 , e, heute und gestern, keine Stichwörter, keine Ara r fern veinc Jurrbilber, die uns vorgeführt werden, sondern ein Kapi— fel aus dein Evangelium Johannis = die ch&ristliche Liebe, die Toleranz, die ernste Mahnung aus Lessing's Natan ist es, welche neu in Scene ge⸗ setzt erscheint. Kirchlicher Indifferentismus hat aus unserer Generation zwar langst die religi bse, Üinduldsamkeit vertrieben, dennoch scheint jene so wenig das Gebot der Menschenliebe zu achten, als die finsteren Jahr= hunderté der Judenverfolgung, und niemals loderten wilder Fanatismus, Haß, Hader und Streit höher auf, als jetzt. : . Josef, der Sohn eines steperischen Dorfrichters, liebt Deborah, eine landesflüchtige Jüdin, welcher das Volk, vom Schulmeister und, einer bi— gotten Bäuerin gehetzt, nach dem Leben trachtet. In einem heftigen Auf⸗ tritte will Josef's Vater den Sohn verfluchen, als ein Schlaganfall das Wort auf feiner Zunge erstickt; dies erschüttert den Sohn so tief, daß er gelobt, der Jidin zu entsagen und bald darauf seiner früheren Geliebten Hanna die Hand reicht Den armen Juden, einer Wöchnerin und einem blinden Greise, welche Deborah ernährt, wird Geld geboten, damit sie wei⸗ ter ziehen; sie nehmen es an, ohne daß die abwesende Deborah darum er⸗ fährt, ihr Geliebter aber — glaubt sich dadurch von ihr los gekauft zu haben! Mit dem Fluche, den sie über den Treubrüchigen ausspricht, endet der dritte Akt. .
Der vierte, fünf Jahr später spielende, beginnt mit dem Bendemann⸗ schen Bilde „Jeremias“, durch die Judengruppen sehr schön dargestellt. Die Ünglücklichen sind im Begriff, die Heimat auf ewig zu verlassen. Im Vor⸗ dergrunde steht Ruben, ein junger Israelit, mit Deborah, welcher er be— geistert von Liebe spricht. Diese, noch immer von Bitterkeit erfüllt, stößt ihn wild zurück. Um ihre Rache zu sättigen, will sie, bevor sie mit den Uebrigen ins ferne Land zieht, noch einmal den mit ihrem Fluche Belade⸗ nen sehen. Sie sucht sein Haus auf, unbemerkt belauscht sie die Gatten und findet — ein Bild des Friedens, der Glückseligkeit. Josef, um seine schwere Schuld, deren Gedächtniß sein einziger Kummer, zu sühnen, über⸗ haͤuft die Armen und besonders Daborah's Glaubensgenossen mit Wohlthaten, und hat eben beim Kaiser Josef Schutz für die Juden erwirkt. Sein ein ziges Kind trägt den Namen Deborah. Rührung überwältigt die Rach erfüllte, sie bedeckt das Kind mit Küssen, giebt ihm den Rosenkranz, welchen sie einst dem Manne, der sie elend gemacht, entrissen und eilt hinweg. Die- ser Rosenkranz war gleichsam das Pfand ihres Fluches, Josef versteht das Zeichen und sinkt mit den Worten: „Wir sind versöhnt“ auf die Knie.
Dieses Erstlingsweik giebt eine so wahrhaft poetische Begebung des Autors zu erkennen, daß man sich lebhaft angezogen fühlt, obgleich we⸗ der starker dramatischer Bau erkennbar, noch das Stück mit pikantem Dialog,
länzenden originellen Bildern und Gleichnissen oder komischen Episoden onderlich reich ausgestattet ist. Die Sprache ist einfach, edel, und man fühlt, daß es nicht ein Produkt kühler Reflexion, sondern einem warmen Dichterherzen entsprossen ist. Die mancherlei Mängel liegen offen zu Tage, und der Autor wird sie nach Vollendung des Werks gewiß selbst empfun⸗ den haben. Zuerst die Hanna. Selbst die edelste Natur wird nicht so viel Selbstverleugnung besitzen, als Hanna z. B. im ersten Alt zeigt, nachdem sie die Leidenschaft des Geliebten zu einer Anderen erfahren. Auch nicht einmal bricht der Schmerz über ihren Verlust hervor. Im zweiten sagt sie: „Du sollst sie lieben, sollst in ihr die unglücklich leidende Menschheit lieben, Du verkennst Dein eigenes, edles Herz.“ Dennoch bürgt Alles dafür, daß sie sich über die Ratur jener Leidenschaft nicht täuscht. Hanna liebte Josef, deshalb war ein wenigstens momentanes Aufflackern der Eifersucht nothwendig, das Gegentheil unnatürlich. Ueberhaupt vermag man ihren Gemüthsbewegungen nicht recht zu folgen und bleibt oft im Unklaren über ihre Gefühle. Daß die hohe, edle Deborah den Bauerburschen, den wir in den ersten drei Aufzügen kennen lernen, lieben konnte, muß als Thatsache hingenommen werden, kunstwahr ist es nicht. So gering man aber auch von ihm denkt, so traut man ihm doch nicht zu, daß das Geschwätz eines Boten im Stande
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ur Braut, zu Deborah und zu seinem Vater geben noch kein volles, ge—⸗ ele, ein Uebermaß.
Die Darstellung anlangend so gebührt die Palme ohne Frage der Frau Thomas, Deborah, welche heute mit so viel Wärme und Innig⸗ keit spielte, als y . noch nie. Eine angenehme , , . war es auch, daß trotz der sehr anstrengenden Rolle mindere ,, emerlbar wurde, als ihr früheres Debüt im Tragischen befürchten ließ. Als Höhen⸗ punkte können ihre eiste Scene mit Josef, und der kurze Dialog mit Ru—= ben (Herr Hoppé) bezeichnet werden, welcher Letztere so schön sprach, als sich von ihm erwarten ließ. — Frl. Erck, Hanna, hatte von alten Fehlern nichts abgelegt, um vergessen zu machen, daß neue Schönheijen sich nicht enthuͤllien. In allen Haupimomenten war sie durchaus ungenügend. — Auch Herr Wagner, Josef, war nicht sonderlich glücklich im braunen Wams, und es bedünkt uns, daß seinen Bewegungen (oder seinem Mangel daran) eine Rüstung noch immer besser steht. — Herrn Rott (Abraham) hätte es keinen Eintrag gethan, wenn seine sonst sehr wirkungsreiche Darstellung minder grell gewesen wäre. — Herr Rüthling gab sich dankenswerthe Mühe mit seinem ju⸗ denfeindlichen Schulmeister. Daß man in diesem einen Verbrecher ver⸗ muthet und sich nur ein undankbarer Sohn und getaufter Jude enthüllt, ist Schuld des Autors. Der Pfarrer war sowohl von dessen als des Darstellers Herrn Grua's Seite fein gezeichnet. — Herr Franz, Lorenz, Frau Werner, Wirthin und Frau Birch, Lise, verdienen Lob. Auch Herr Krüger (Krämer) wird sich von Neuem überzeugt haben, daß ihm derartige gelen mehr Dank eiwerben, als die dritier und vierter Liebha—⸗ ber. — Ueberhaupt kann die Vorstellung im Ganzen als eine gelungene gelten, und das Zusammenspiel war recht gut. Frau Thomas ward zwei- oder dreimal sehr lebhaft und vollstimmig hervorgerufen. Auch der anwe⸗ sende Dichter wurde verlangt und dankte aus seiner Loge.
Musikalisches.
Berlin. Herr Apollinary von Kontski, der bei Gelegenheit seines neulichen Auftretens im hiesigen Opernhause durch seine überraschen⸗ den Geigenkünste allgemeine Sensation hervorrief und den Wunsch rege machte, ihn noch einmal zu hören, hat diesem Wunsche für jetzt nicht nach- eben können, weil er (wie man uns meldet) einem schleunigen Rufe nach . Folge leisten mußte. Doch können wir den Verehrern des Künst= lers die Mittheilung machen, daß er im nächsten Winter Berlin wieder zu besuchen beabsichtigt.
Der Kapellmeister Otto Nicolai ist der Kunst leider zu früh ent- rissen worden, und es drängt sich uns die Frage auf, wer unter den deut— schen Meistern wohl würdig sei, die Stelle des Verstorbenen, als Dirigent der hiesigen Königlichen Oper, einzunehmen. Es mangelt uns nicht an jüngeren Talenten, welche wohl auf diesen Platz Anspruch machen könnten; ein Orchester aber wie das unsrige, welches namentlich durch die Bemü⸗ hung unseres trefflichen Kapellmeisters Taubert dahin gelangt ist, nicht allein mit den ersten Orchestern des In- und Auslandes wetteifern zu können, sondern jetzt leicht dieselben, besonders in Hinsicht auf die geistige Auf⸗ fassung der Tonwerke, noch übertreffen dürfte, bedarf zu seiner Leitung eines gediegenen, praktisch erfahrenen und bewährten Musikers. In dieser Beziehung dürfte es erlaubt sein, an den Königl. Musikdirektor H. Dorn, jetzt in Köln, zu erinnern, welcher noch neuerdings in den hier und in Frankfurt 4. M. gegebenen Konzerten seinen Ruf als genialer Kom— ponist und kräftiger Dirigent bewährt hat. Do rn hat sich an verschiede= nen Orten, und namentlich auch auf dem letzten großen iheinischen Musik- feste, als ein sehr erfahrener, energischer Orchester⸗Dirigent gezeigt. Auch hat er uns in neuerer Zeit mit einer Oper beschenkt, welche, bei großer Fülle an originellen Melodieen, ein glänzendes Zeugniß giebt von dem in⸗ nigen Verständniß unserer älteren, noch immer unerreichten Meister, welches der Komponist sich zu eigen zu machen gewußt hat.
=
Berliner Börse. Berlin, 26. Mai. In der abgelaufenen Woche hat unsere
ist, sein tragisches Pathos urplötzlich in kindlichen Gehorsam zu verwandeln. „Nicht einer Frage war die Jüdin werth — das war Dein Glaube?“ Man sollte meinen, dieses Weib hätte nach die sen Worten den Elenden auch nicht mehr ihres Hasses gewürdigt. Wie will, wie kann Josef „sühnen, zehnfach sühnen?“ „Ich sündigte im Uebermaß der Liebe“, sagt er; aber
Festigkeit behauptet, die mehr als je den Beweis geliefert hat, daß unsere Besitzer ihr ganzes Augenmerk auf die Gestaltung unserer eigenen Angelegenheiten gerichtet haben, und sich wenig beirren las— sen, wenn die finanziellen Verhältnisse in Frankreich den Werth der
Börse dem starken Weichen der französischen Rente ö eine
Erlaß von 109 Millionen Franken bei einem bereits vorhandenen Defizit von ca. 200 Millionen den Rentenstand erniedrigen muß, und wenn auch die französischen Berichte dem starken Weichen der Rente politische Ursachen zuschreiben wollen, so lauten handelsbriefe doch überein⸗ stimmend dahin, daß die vielen Verkauf⸗-Ordres aus den Provinzen lediglich wegen der Aufhebung der Tranksteuer eingegangen seien. Alle übrigen Börsen gaben daher auch eben so wenig auf den starken Fall der Rente, und wir erhielten von London z e ste, von Wien sogar bessere, von Frankfurt a. M. unveränderte, und nur von Amst erdam etwas niedrigere Notirungen. Wenn unsere Course theils schwankten, theils etwas gewichen sind, so lag dies an den im Ganzen nur auf den Bedarf beschränkten Umsatz, in welchen Fällen die Notirungen je nach den eingehenden Ordres bestimmt werden. Auch der bevorstehende Ultimo und die dazwischen⸗ liegenden Feiertage mögen viel dazu beigetragen haben, die Umsätze zu beschränken, ünd wenn auch auf fixe Lieferung Mehreres ge— macht wurde, so konnte dies aus Mangel an Abgebern zu den ge— wöhnlich billigeren Coursen als pr. Cassa, nicht in dem Umfange sein, als man es bei einem so erheblichen Weichen der Rente früher gewohnt war. Wir möchten sonach mit aller Bestimmtheit behaup⸗ ten, daß alle deutsche wie ausländische Börsen mehr wie je auf ihren eigenen Füßen stehen können, die unsrige aber insbesondere nur das Ziel vor Augen hat, endlich einen gesetzlichen Zustand in unseren inneren i, nn herbeigeführt zu sehen. Je näher dies Ziel rückt, desto mehr hebt sich das Vertrauen. Für die Störung des europäischen Friedens hegen unsere Spekulanten keine Besorgisse.
In preußischen Fonds hat sich die ganze Woche über wenig verändert; Staatsschuldscheine wichen zwar von 79 a 78 ., hoben sich aber wieder bis 794 S, wozu Br. blieb; 5proz. freiw. Anleihe a 1013, 3 bez. und Geld. Preußische Bank⸗Antheile a 874, 87, a * Ib bez. u. G.
Von Eisenbahn⸗Actien waren besonders solche sehr begehrt und steigend, von denen man glaubt, daß der Staat sie ankaufen wird. So stiegen Rheinische von 40 à 46 XR, blieben 45 Geld; Steele⸗ Vohwinkel, von 32 à 33 *. bez., blieben heute am Schluß à 35 5 in Posten gesucht; Niederschlesische Zweigbahn, die seither à 29 unverkäuflich waren, hätten à 31 Käufer gefunden, es fehlte indeß an Abgebern. Das Geschäft in allen diesen Gattungen konnte natür- lich nur unbedeutend sein, da bei den niedrigen Coursen die Abgeber zu selten sind. Auch Potsdam⸗Magdeb. zogen an und wurden von 507 à 52 6 bezahlt. Vorzugsweise beliebt waren Magdeburg⸗ Halberstädter; selbst à 116 * fanden sich nur wenig Verkäufer. Auf Anhalter und Stettiner machte die Erhöhung der Fahrpreise einen günstigen Eindruck und steigerte den Cours der ersteren bis 8 v6, heute aber wurde etwas a 773 „6 verkauft, letztere bis S8 I bezahlt, gingen auch wieder bis 877 „5 zurück. Eine be⸗ trächtliche Steigerung erfuhren Hamburg-⸗Berliner Aetien, sie wur⸗ den von 54 bis 6587 9 bezahlt, gingen zwar bis 57 56 zurück, es zeigten aber die Inhaber wenig Neigung zum Verkauf. Der un= bedeutende Rückgang nach solcher beträchtlichen 53. beweist die günstige Stimmung für diese Actien. Für 2berschlesische Litt. A. und B. bleiben güte Käufer, und es ging Mehreres a 925 a „ (66 um; Krakau - Oberschlesische sehr gesucht und von 35 bis 385 56 bezahlt und Geld. In Köln- Minden unbe⸗ deutendes Geschäft und deren Cours wenig schwankend, a 76 und 757 ist etwas gehandelt. Niederschl. Märk. 70 a 71 und 707 bez. Stargard⸗Pofen 703, 4 a 3 „ bez. Friedr. Wilh. Nordbahn mit weniger Handel wie seither, erlitten daher auch nur unbedeutende Veränderungen; der höchste Cours war 34 X., sie wichen dann bis 335 und . 335 Gld. Die meisten Wech⸗ sel blieben heute mehr offerirt als gefragt, besonders für Hamburg, in beiden Sichten waren keine Nehmer. Amsterdam 2 Mt. wie kurz z Y6 niedriger, auch London, Paris und Wien gewichen. Frankfurt 4. M. 2 Sgr. billiger, Petersburg ohne Nehmer. Der
Ümsatz im Laufe der Woche zlemlich lebhaft, war heute sehr be⸗ schränkt.
schwerlich kann dieser selbst das glauben, denn die Summe seiner Liebe
öffentlichen Fonds herabdrücken. Es leuchtet ein, daß ein Steuer⸗
Bekanntmachungen.
2671 Bekanntmachung.
Von den nach der Bekanntmachung vom 14. Dezem- ber pr. am 2. April d. J. und den folgenden Tagen zur Veräußerung ausgebotenen Vorwerks⸗Ländereien der Domaine Balga sind nur 191 Morg. 128 Ruth. Preuß. in kleinen Parzellen an den Meistbietenden verkaust worden.
Nach höherer Anordnung sollen die übrigen dismem⸗ brirten und bis zum 1. April 1850 verzeitpachteten Vor⸗ werks - Ländereien, bestehend in dem Hauptgut Balga, 1013 Morg. 36 Ruth. und den zu bäuerlichen Etablis⸗ sements bestimmten 25 Abschnitten, jeder resp. 60 bis 115 Morgen Preuß. enthaltend, im Wege der öffent- lichen Ausbietung veräußert werden. ;
Die Lokal-Bietungs⸗-Termine sind:
1) für die 25 Abschnitte auf
den 16. August d. J., um 9 Uhr Vorm. ,
2) für das Hauptgut Balga auf
. den 17. Angust d. J., um 10 Uhr Vorm, im Vorwerk Balga anberaumt.
Das Mindestgebot ist für die 25 Abschnitte auf resp. S0 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf. bis 2013 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. i i. . Hauptgut auf 29,183 Thlr. 7 Sgr. 11 Pf. estgesetzt.
. das Hauptgut und einer der 25 Abschnitte sind mit Wohn⸗ und Wirihschafts⸗Gebäuden versehen. Durch den Abbruch und den Verkauf der für das Hauptgut entbehrlichen Gebäude können die Käufer der bäuerlichen Abschnitte sich das Material zur Bestreitung nothwen⸗ diger Baubedürfnisse theilweise verschaffen. 6 Hinsichts der Lage und Beschaffenheit der zu ver⸗ äußernden Vorwerks-Länderelen von Balga word auf die Bekanntmachung vom 14. Dezember pr. Bezug ge⸗ nommen und noch bemerkt, daß der Erwerber des Haupt=
uts und der 2ß Abschnitie kein Indentarium an Vich,
isi]
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rungen in Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Posen, Breslau, Stettin, Potsdam, Magdeburg, Münster und Köln, eingesehen werden, denen auch die speziellen Ver äußerungs Bedingungen, sobald sie höheren Orts ge⸗ nehmigt sind, später mitgetheilt werden sollen. Königsberg, den 19. Mai 1849. Königliche Regierung.
Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern
und der Domainen und Forsten.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. März 1849. z Das dem Todtengräber Friedrich Wilhelm Felinuß . gehörige, hierselbst in der Wallstraße Nr. os belegene, r im e,, . Hypothekenbuche von Neu-⸗Köln, Vol. J. Nr. 38. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge= schätzt zu 5053 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll am 23. Oktober 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. J pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gastwirth Carl Friedrich Ferdinand Müller wird hierdurch öffentlich vor=
. Bekanntmachung. ; Der diesjährige Frühjahrs⸗Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12. bis 144. Ju ni e. abgehalten werden. Die Lagerung der Wolle geschieht auf dem alten Markte und, den angränzenden Straßen. Für — 3 zweckmäßige Einrichtungen zur Förderung des chäfts wird 4. getragen werden. Anweisungen zu Lagerung auf dem Saale im Waagen Gebäude, wer⸗= den bei der Rathswaage ausgegeben. Posen, den 26. Mai 1849. Der Magistrat.
tionen mit dem J. Juli c. aufhört. Stettin, den J7. Februar 1819.
Witte. Kutscher.
.
8 al 268
von Minden nach Deutz Pf., so eintreffenden Zug. axe und Hy⸗
und Hannover eintreffenden Zug.
Nr,. 3 bis 12 incl. abzuheben, indem wir auf S. 4. des Privilegiums vom 25. Juni 1848 aufmerlsam machen, nach welchem die Verzinsung der ausgeloosten Obliga—
Direktorium.
Köln-Mindener
; Eisenbahn. 254] Anzeige w Vom 15. April e. ab tägliche Ab⸗ fahrt der Personenzüge:
7 Uhr 30 Min. Vormit⸗ tags, im Anschluß an den um 7 Uhr von Hannover
von Minden nach Deutz 12 Uhr 15 Min. Nach- mittags, im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen
Hauptbescheids, welcher bezüglich der Außenbleibenden Mittags 12 Ühr für publizirt erachtet werden wird, oder aber der Inrotulation und Versendung der Akten nach rechtlichem Erkenntnisse, darauf aber
den siebenundzwanzigsten Dezember 1849, der Publication des eingeholten Erkenninisses unter glei⸗ cher Verwarnung sich zu gewärtigen.
Pirna, den 26. März 1849. .
Das Stadtgericht. Hering, Stadtr.
Lenke.
Die Gemeinde⸗-Verwaltung von Karlsbad beehrt sich hiermit einem P. T. kurbedürftigen Publikum anzuzei-= gen, daß die Trink- und Bade - Anstalten des hiesigen Kurortes vom 1. Mai l. J. an vollständig eröffnet, so wie, daß die Brief- und Fahrpost⸗Verbindungen mit dem In- und Auslande von hesagtem Datum an, her⸗ gestellt sind. Da in auswärtigen Blättern zu wieder= holten Malen das Gerücht auftauchte, als seien in meh⸗ reren Gegenden Böhmens Unruhen ausgebrochen, so sieht man sich zugleich ermüßigt, zu erklären, daß die
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schaft stehenden Gürtlergesellen
agerstelien im Freien, so wie zur
cker⸗ oder Wirthschafts⸗Geräth, wohl aber ein mit Roggen bestelltes Feld von 150 Seh Aussaat für 31 . und 12 Scheffel für jeden einzelnen Ab⸗
nitt erhält.
Die früher angeordnete Vertheilung der Aerndte und der Düngervorräthe findet nicht statt. Zur Fortsetzung der Wirthschaft erhält der Käufer des Hauptguts bei der Uebergabe 1009 Centner Heu und 506 Schock Stroh.
56 p]
w
Staats⸗-Papieren nach dem Courswerth im Bietungs⸗ . Termin als Caution niederzulegen. Die Schlußstunde des Licitations-Termins wird für die bäuerlichen Eta⸗ blissements 6 Uhr Abends, für das Hauptgut dagegen Nachmittags 3 Uhr festgesetzt. . Der Veräußerungs ⸗ Plan, die allgemeinen Veräuße⸗ rungs-Bedingungen und die lithographirte Stizze von den Vorwerks-⸗Laͤndereien in Balga können in unserer Domainen⸗Negistratur, bei dem Rentamt Heiligenbeil im Vorwerk Balga, so wie bei den Königlichen Regie⸗
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. heit unserer Bekanntmachung vom 15. R. Januar e. stattgefundenen öffentlichen
. 3600 ; . ; Uusloosung der am 1. J
ieter haben z des Gebots entweder baar oder in , , , . Prioritäls Obligationen ; unserer Bahn sind na . mern ausgeloost worden: he y,. Rr. 31. 249. 497. 644. 902. 1295. 1642. 1708. 2310. 2449. 2497. 2727. 2793. 3060. 3073 3192. 3382. 389. 3553. 3936. ; Wir fordern die Inhaber der diese Nummern füh⸗ renden Obligationen auf, den Kapitalbetrag derselben mit 200 Thlr. für jede Obligation in dem vom 1, bis 31. Juli e. bei unserer Hauptlasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupontz
Bei der am 12ten d. M. in Gemäß für verlusti unter der
erachtet und sein Vermö uli d. J. zu ? r gen als in dem zur
hörig legitimirte Beau
Zeitraume A Wochen zu beschließen und
der Bekanntmachung einetz
2
Edittal⸗ Ladung.
Auf Antrag der betheiligten Erb⸗Interessenten ist von dem unterzeichneten Siadtgerichte mit öffentlicher Vor- ladung des verschollenen, unter Abwesenheits⸗Vormund⸗
Karl Wilhelm Nahke, gebürtig aus Borna bei Gersdorf, welcher im Jahre 1822 auf die Wanderschaft gegangen und nach einer von dem Magistrate zu Magdeburg an⸗ her gelangten Nachricht wahrscheinlich daselbst am 5. O- tober 18265 in der Elbe verunglückt ist, wenigstens seit gedachtem Zeitpunkte irgend eine weitere Nachricht von sich nicht gegeben hat, und dessen Vermögen dermalen in ungefähr 510 Thaler besteht, in Gemäßheit des Man⸗ dats vom 13. November 1779 zu verfahren gewesen.
Es werden daher der obgenannte abwesende Nahke sowohl, als dessen etwanige unbekannten Erben hiermit unter der Verwarnung ihrer Ansprüche, so wie der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zur erachtet, — der Verschollene selbst aber erwarnung, daß er außerdem werde für todt
ben ausgeantwortet werden, öffentlich vorgeladen,
den zweiund zwanzigsten Oktober 1849, nmeldung festgesetzten Termine, in Person, die a . Interessenten aber durch ge⸗ zwischen Hamburg . 4 i tragle hiesigen Orts vor uns an Saison eben so frei s Stadtgerichtsstelle zu erscheinen und sich anzugeben, ihr . i ĩ ;
Verwandtschafts⸗-Verhältniß zu dem Berschollenen nach⸗ Bestellungen vn Logis 6, fuhrt dis untetheichnete
uweisen und zu bescheinigen, da nöthig mit dem zu
estellenden Kontradiktor rechtlich zu f.
den n, g , No vember 1849 usschließungs und zugleich
Gegend von Katlsbad sich der vollkommensten Ruhe erfreue, und daß hier eine ernstliche Ruhestörung weder im Jahre 1818, noch in diesem, Platz gegriffen habe, und auch sicher zu erwarten ist, daß dieses nicht ge= schehen werde. Karlsbad, den 20. April 1849. Die Gemeinde ⸗Verwaltung.
2351 Nordseebad der Insel Helgoland.
. in . Jahre wird die hiesige belannte See⸗ bad⸗Anstalt am 13. Juni eröffnet und mit dem 1. Ol⸗=
ber geschlossen werden.
ö En r. Verbindung zwischen Helgoland und Hamburg wird durch die großen, sicheren und bequemen Hamburger Dampfschiffe zu mehreren Malen in der Woche unterhalten, worüber die Herren Schiffsrheder zeitig das Nähere bekannt machen werden. . Beseitigung jeder Ungewißheit über die
Sich erheit der Passage hat das , Groß⸗
ĩ e Konsulat in Hamburg die offi⸗ ; ,,, e n e, der Cluiflhen See⸗ macht in der er n Ein ze g ,
6 j wona ie i j, elgoland während der Bade⸗ atiet sein wird, wie dieses im gewesen.
legitimirenden Er-
vorigen Jahre der F
irection aus, so wie der Badearzt Herr-Dr. von * ärztliche Auskunft auf Anfragen bereitwilligst geben wird. Helgoland, Mai 1849. Die Direction des Seebades.
hren, binnen
Das Abonnem ent beträgt:
2 33 für 3 4 R 9 * Jahr. 8 R Ir. 1 ahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Preusiischer
Staats- Anzeiger.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. 57.
M 147.
YJnh alt. Amtlicher Theil.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Die Berathungen, welche auf die Einladung unserer Cirkular⸗ Depesche vom 2sten v. M. hier in Berlin in Bezug auf die deut⸗ sche Verfassungsfrage stattgefunden hüben, haben! zu dem für die
gliche Regicrung erfreullchen Ergebniß geführt, daß sie nun—= mehr im Verein mit den Königlichen Regierungen von Sachsen und Hannover den übrigen deutschen Regierungen eine umfaffende 2 in Bezug auf die deutsche Verfäͤssung machen können.
ie Königl, preußische Regierung beehrt sich daher, in der Anlage der ze. Regierung die belreffende Eröffnung in ihrem eige⸗ nen, wie im Namen der Regierungen von Sachsen Und von Hanno— ver zu übersenden, und, bemerkt dabei, daß die Königl. bayerische , , welche an sämmtlichen Verhandlungen nw fen obener⸗ wähnten , . Theil genommen, sich die schließliche Erklärung über ihren Beitritt noch vorbehalten hat.
Wir, glauben dabel das Vertrauen aussprechen zu dürfen, daß diese Eröffnung bei der c. Regierung die reifliche und eingehende Erwägung finden werde, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert, und daß auch die Gesinnungen und das , ,. ber verbündeten Regierungen, welche hiermit einer unabwelslichen Pflicht genügt zu haben glauben, gerechte Würdigung und Anerkennung erlangen werde. . ;
erlin, den 28. Mai 1849.
Der Minister⸗Präsident. (gez Graf von Brandenburg..
An sämmtliche deutsche Regierungen.
Der 2. Regierung finden sich die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover, und in deren Auftrage die preußische Regierung, veranlaßt, folgende ergebenste Eröffnung zu machen.
Es bedarf keiner näheren Darlegung der Gefahren, von wel⸗ chen gegenwärtig das gemeinsame Vaterland bedroht wird. Die Ere e sprechen laut genug. In mehreren Theilen Deutschlands ist die gesetzliche Autorität durch den Aufruhr umgestürzt, in ande= ren nur durch die Anwendung der Waffen hergestellt worden. Nie⸗ mand vermag zu ermessen, welche fernere Ausdehnung diese weit verzweigten Bewegungen erhalten, und wie weit sie selbst, dem Aus⸗ lande , zu ernsten Bedenken führen können. Nicht blos die gesammte staatliche Existenz Deutschlands ist in Frage gestellt, . . sowohl die Grundlagen jedes geordneten an,, überhaupt. w
Um diesen Gefahren gewachsen zu sein, um den Kampf steg—⸗ reich zu bestehen, dessen Ausgang n alle deutschen Lande mit gleichem Verderben treffen würde, bedarf es vor Allem einer vollen Uebereinstimmung in den Handlungen der Regierungen. Um desto schmerzlicher 6. es empfunden werden, daß hierzu jetzt der geeig⸗ nete Vereinigungspunkt mangelt. Der auf der Akte vom 8. Juni 1815 errichtete deutsche Bund ist hierzu faktisch um so mehr außer Stande, da ihm zur Zeit ein ausreichendes Organ zu ga , . licher Thätigkeit abgeht. Ein neues, den gegenwärtigen Anforderun⸗ gen entsprechendes Bundesverhältniß hat nöch nicht zu Stande ge— bracht werden können. Die in Frankfurt zusammengetretene Na⸗ tional⸗Versammlung hat, als sie die von ihr berathene Reichsver⸗ fassung als abgeschlossen und weiterer Verhandlung unzugänglich verkündigte, sich selbst außer Stand gesetzt, ihr Mandat ferner zu erfüllen; ihre weiteren Beschlüsse entbehren daher schon deswegen jeder rechtlichen Gültigkeit und können nur als Uebergriffe betrach= tet werden, denen keinerlei Folge zu geben ist.
Einer so bedrohlichen Lage gegenüber ist ein festes, einträchti⸗
ges und unverzügliches Handeln nothwendig, und es wird dieses von den Regierungen ausgehen müssen, welche sich zu den hier vor liegenden Fragen in gleicher Stellung befinben. „Die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover sind daher übereingekommen, auf Grund des Art. 11 der deutschen Bundes⸗Akte in ein Bündniß zu treten, das den gegenseitigen Schutz seiner Glieder gegen den inneren oder äußeren Feind zum Zwecke hat. Die Leitung der hierzu erforderlichen gemeinsamen Maßregeln haben sie Preußen übertragen. So wie an alle Regierungen, welche Glieder des deut— schen Bundes von 1815 sind, so ergeht auch an 2c. Regierung ihr Ansuchen, sich diesem durch die Gefahren des Augenblicks hervorge⸗ rufenen Bündnisse anzuschließen und sich hierüber in kürzester Frist gefälligst erklären zu wollen.
Die genannten Regierungen würden jedoch die ihnen gestellte Aufgabe nur 6 erfüllen, wenn sie lediglich bei den Be⸗ dürfnissen, welche die nächste Gegenwart erzeugt, stehen blieben. Sie sind vielmehr ven der Ueberzeugung durchdrungen, daß Pflicht und Vernunft gleichmäßig gebieten, sich über ihre Stellung zu der deutschen Verfassungs⸗Frageé von vorn herein gegen ihre Verbün— deten sowohl, als gegen die Nation offen auszusprechen. Sle haben die von der Nationgl⸗Versammlung entworfene Reichs- Verfassung nicht anerkannt, well sie über die wahren und heilsamen Anforde? rungen eines kräftigen Bundesstaates hinausgriff, und in ihrer aus den Kämpfen und Jugeständnissen der politischen Parteien hervorge⸗ gangenen Gestalt die wesentlichsten Bürgschaften entbehrte, auf wel⸗ . rechtliche und geordnete Bestand jedes Staatswesens
2*
Aber die verbündeten Regierungen haben nicht einen Augen⸗ blich verkannt, daß ihnen eben hieraus die doppelte .
Berlin, Donner stag den a1. Mai
sungswerkes mitzuwirken, das für das gesammte Deutschland eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden ist. Eine ien ge n wird der Nation gewähren müssen, was sie seit längerer Zeit schmerzlich entbehrte, was sie von ihren Regierungen zu fordern berechtigt ist; dem Auslande gegenüber Einheit und Macht, im Innern, bel gesichertem Fortbestande aller einzelnen Glieder, die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen Interessen und nationa= len Bedürfnisse. Die Bürgschaften ber rechtlichen Freiheit und der esetzlichen Ordnung sind es, welche bie deutsche Verfassung den Regierungen und den Völkern zu gewähren haben wird. ö e ,, . en 3 . . neden von der National-⸗Versammlung beschlossenen Entwurf ernst— 1 geprüft, alle seine heilsamen . unbedenklichen , beibehalten und nur diejenigen Theile geändert, welche mit dem ge⸗ , e ,,,, ind. ieraus ist, auf Grund einer von Preußen vorgelegten Pro— positien, der Entwurf einer , . ö. chen sie sämmtlichen Gliedern des Bundes von 1815 als ihren ge⸗ meinschaftlichen Vorschlag und in der Hoffnung vorlegen, daß der⸗ selbe ihre Zustimmung finden werde. Die Begründung seines In⸗ halts, so wie dessen nähere Erläuterung, ist in der Denkschrift nie— dergelegt, welche beiliegt. Die deutschen Staaten, welche sich dem
S. 1 bezeichneten Glieder des Bundesstaates zu betrachten sein, während dentenigen Regierungen gegenüber, welche sich zu diesem Anschluß nicht veranlaßt sinden, dle aus den Verträgen von 1815 fließenden Rechte und Pflichten unverändert fortbestehen.
Indem die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover sich durch den Drang der Zeitumstände genöthigt gesehen haben, ihrerseits die Initiative in dem Verfassungswerke zu ergreifen, sind sie jedech von der bestimmten unb ausdrücklichen Vvraussetzung ausgegangen, daß der rechtsgültige Abschluß desselben auf der freien Zustimmung der National ⸗Vertrekung beruhe. Sie werden daher in Gemeinschaft mit denjenigen Regierungen, welche sich dem Ver⸗ fassungs⸗ Entwurfe ,, aus 3 deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nach den Wahlbestimmungen beru⸗ fen, welche der Verfassungs⸗Entwurf vorläufig bezeichnet. Diesem lediglich hierzu versammitlten Reichstage wird dann der genannte Entwurf zur Berathung und Zustimmung übergeben werden.
Auf dem hier bezeichneten 9 hoffen die Regierungen sich mit allen verständigen und wohldenkenden Männern Fer Nation zu begegnen, mit Allen, denen das wahre Wohl Deutschlands am Her⸗ ,. ö. Allen, welche, t der ensfn Bedeutung des Augen-
urchdrungen, eines unbe nen Urtheils ü Vaterlandes . sind. * . nn, . 2 6
Die obenerwähnte Denkschrift zu dem Inhalte des Verfassungs⸗ Entwurfes war bei dem Abgange dieses Aktenstückes noch nicht be⸗ endigt und wird unverzüglich nachfolgen.
Berlin, den 28. Mai 1849.
Der Minisler⸗Präsident. (gez Graf von Brandenburg. An sämmtliche deutsche Regierungen.
Entwurf der Verfassung des deutschen Reiches. Abschnitt IJ. D a s Re ich. Artikel J.
83 4. Das deutsche Reich be eht aus d ĩ jeni Das us dem Gebiete derjenigen Staaten er r en deutschen Bundes, welche die Reichs⸗Verfassung an⸗ Die Festsetzung des Verhältnisses Oesterreichs d ⸗ schen Reiche bleibt gegenseitiger . va ed enen ö.
Hat ein deutsches Land nnd einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats⸗Oberhaupt, so soll das deutsche Land eine von dem nicht⸗ deutschen Lande getrennte eigene Verfassung, Regierung und Ver— waltung haben. In die Regierung unb Verwaltung des deutschen Landes dürfen nur deutsche Staatsbürger berufen werden.
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ind! . ö
,,, ndliche Kraft, wie in den übri⸗
Hat ein deutsches Land 5 ö.
9 kuisches Land mit einem nichtdeutschen Land
ig. Oberhaupt, so muß dieses entweder 9 e . ande residiren, oder es muß auf verfassungsmäßigem Wege in dem⸗
selben eine Regentschaft nied berufen 1 ic niedergesetzt werden, zu welcher nur Deutsche
§. 4. Abgesehen von den bereits bestehenden Verbindu und nichtdeutscher Länder soll kein Staats . e Landes zugleich zur Regierung eines deutschen Landes ge⸗ angen, noch darf ein im Reiche regierender Fürst, ohne seine dent= sche Regierung abzutreten, eine fremde Krone annehmen.
S. 5. Die einzelnen deutschen Skaaten behalten i i so weit dieselbe nicht durch die err e ef e in r,
erwachsen sei, nach alen Kräften zu dem Abschiuß eines Verfaf'
haben alle staatlichen Hoheiten und Recht ; hf ige lla aun nr ail b nn, c e, so weit diese nicht ee
vorgelegten Verfassungs Entwurf anschließen, werden als die im
1849.
Abschnitt II. Reichsgewalt.
Artikel J.
; S. 6.
Die Reichsgewalt übt dem Auslande gegenüber die völker⸗ . Vertretung des Reiches und der einzelnen deutschen Staa⸗ en aus. —
Die Reichsgewalt stellt die Reichsgesandten und die Konsuln an. Sie führt den diplomatischen Verkehr, schließt die Bün dnisse und Verträge mit dem Auslande, namentlich auch die Handels⸗ und Schifffahrts-Verträge, so wie die Auslieferungs-Verträge ab. Sie ordnet alle völkerrechtlichen . an.
S. *
Die einzelnen deutschen Regierungen haben ihr Recht, ständige Gesandte zu empfangen oder solche zu halten, auf die Reichs ge⸗ walt übertragen.
Auch werden dieselben keine besonderen Konsuln halten. Die , fremder Staaten erhalten ihr Exequatur von der Reichs⸗ gewalt.
Die Absendung von Bevollmächtigten an den Reichsvorstand oder andere deutsche Regierungen ist den einzelnen Regierungen unbenommen.
8
. S. 8.
Die einzelnen deutschen Regierungen sind befugt, Verträge mit anderen deuischen Regierungen abzuschließen.
Ihre Befugniß zu Berträgen mit nichtdeutschen Regierungen beschränkt sich auf Gegenstände, welche nicht der Zuständigkeit der Reichsgewalt zugewiesen sind.
9
§. 9.
Alle Verträge nicht rein privatrechtlichen Inhalts, welche eine deutsche Regierung mit einer anderen deutschen oder nichtdeutschen abschließt, sind der Reichsgewalt zur Kenntnißnahme und, insofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen.
Artikel II.
Die
Der Reichs gewalt . er ö ewa aus eßli ht d . und Friedens 6 schließlich steht das Recht des Krieges
Artikel III.
. . . 11. Im Kriege oder in Fällen nothwendiger Sicherheitsmaßregeln
im Frieden, steht der Reichsgewalt di des Reiches zur gene ie gesammte bewaffnete Macht 12
Das Reichsheer besteht . der cke d . h esteht aus der zum Zwecke des Kri — stimmten gesammten Landmacht der 33 deutschen 5 Diejenigen Staaten, welche weniger als 500, hö Tinwo ner haben, sind burch die Reichsgewalt zu größeren militairischen Gan⸗ n , nn oder einem angränzenden größeren Staate anzu⸗ Ueber die Bedingungen solcher Zusammenlegung hab die betreffenden Regierungen unter Vermi r che engel der Reichsgewalt . ber nr. kö ,, Die Reichsgewall hat in l ; keichsgewalt hat in Betreff des Heerwesens di — meine,. Gesetzgebung und überwacht die Rn gf ll der en ls den einzelnen Staaten durch fortdauernde Konkrole. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund ver Reichsgesetze, der Wehrverfaffung und in den Gränzen der nach §. 12. abgeschlossenen Vereinbarung zu; sie haben bie Verfügun über ihre bewaffnete Macht, so welt dieselbe nicht nach §. 11 ö den Dienst des Reiches in Anspruch genommen wird. . S. 14. Der von der Reichsgewalt ernannte Feld err iejeni Generale, welche von diesem zum i n ehe nnn ee n ner Corps bestimmt werden, so wie die Gouverneure Kommandan⸗ ten und höheren Festungsbeamten der Neichsfestungen leisten dem Reichsvorstande und der Reichsverfassung den Eid der Treue 15 .
Alle durch Verwendung von Truppen u Reichs henden Kosten, welche den durch das gleich ar , . stand übersteigen, fallen dem Reiche zur Last. t
§. 16.
Ueber eine allgemeine für Vas anze Rei ĩ sung ergeht ein , far e e. ,, . A 17
S. 17. „Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Offiziere in den einzelnen Kontingenten bis zu den 1 ig ür er re n rn rn, ö,. ist den betreffenden Regierungen assen; wo die Kontingente zweier oder m . gi ern Ganzen kombinirt find, ernennt die i, 28 39 e e Der en lle ale! dieser Corps, insofern deren Grad nicht . e ärn ennungabefugniß einer der bend chigen Regierun⸗ Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden
Generale der a ĩ ; ständigen cer f den verschie denen Kriegstheatern operirenden selbst-·
. 18.
„Der Reichsgewalt steht die Befugni
ö hs gniß zu, Reichs Küsten⸗Vertheidigungswerke anzulegen . 66 . r
des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Aus⸗
leichung, namentlich für das überli i fie , .f 8 . Kriegsmaterial, zu Reichs⸗
ie Reichsfestungen und Küsten⸗Vertheidi i⸗ ches werden auf Reichskosten n ,,
S. 19. Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches. Es ist