J . ö. H . . . ö . 6 ] . .
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rseits könnten der Königlichen Bühne in ihrem eige⸗
bewerben. Wir 2 der Kunst, seine Acquisition nur wünschen.
nen Interesse, wie im
Königliches Schauspielhaus.
S i l ah. Volks⸗-Schauspiel von S. H. Mosenthal. ö (Den 1. Mai.)
; 8 ĩ ĩ enanntes Tendenzstück; diesmal sind Ein , ,,, gestern, inn wl in, leine 83 i n n fn, die uns vorgeführt werden, sondern ein Kapi⸗ Trapestieen, 67 Johannis — die christliche Liebe, die Toleranz, n , . i , ing's N ist es, welche neu in Scene ge—⸗ , hohen,, eus Reling Nan isl gs, iel z 2 , int. Kirchlicher Indifferentismus hat aus unserer Generation le. 66 die reiigibse Unduldsamkeit vertrieben, dennoch scheint jene f wenig das Gebot der Menschenliebe zu achten, als die finsteren Jahr= hunderte der , u. 6 loderten wilder Fanatismus, 9 ind Streit höher auf, als jetzt. ; : den . * Sohn eines steperischen Dorfrichters, liebt Deborah, eine landesflüchtige Jüdin, welcher das Volk, vom Schulmeister und einer bi= gotten Bäuerin gehetzt, nach dem Leben trachtet. In einem heftigen Auf⸗ tritte will Josef's Vater den Sohn verfluchen, als ein Schlaganfall das Wort auf seiner Zunge erstickt; dies erschüttert den Sohn so tief, daß er gelobt, der Jüdin zu entsagen und bald darauf seiner früheren Grliebten Hanna die Hand reicht Den armen Juden, einer Wöchnerin und einem blinden Greise, welche Deborah ernährt, wird Geld geboten, damit sie wei⸗ ter ziehen; sie nehmen es an, ohne daß die abwesende, Deborah darum er⸗ fährt, ihr Geliebter aber — glaubt sich dadurch von ihr los gekgu ft zu haben! Mit dem Fluche, den sie über den Treubrüchigen ausspricht, endet r dritte Akt. . . Der vierte, fünf Jahr später spielende, beginnt mit dem Bendemann⸗ schen Bilde „Jeremias, durch die Judengruppen sehr schön dargestellt. Die Unglücklichen sind im Begriff, die Heimat auf ewig zu verlassen. Im Vor= dergrunde steht Ruben, ein junger Israelit, mit Deborah, welcher er be⸗ geistert von Liebe spricht. Diese, noch immer von Bitterkeit erfüllt, stößt ihn wild zurück. Um ihre Rache zu sättigen, will sie, bevor sie mit den Uebrigen ins ferne Land zieht, noch einmal den mit ihrem Fluche Belade⸗ nen sehen. Sie sucht sein Haus auf, unbemerkt belauscht sie die Gatten und findet — ein Bild des Friedens, der Glückseligkeit. Josef, um seine schwere Schuld, deren Gedächtniß sein einziger Kummer, zu sühnen, über⸗ häuft die Armen und besonders Daborah's Glaubensgenossen mit Wohlthaten, und hat eben beim Kaiser Josef Schutz für die Juden erwirkt. Sein ein⸗ ziges Kind trägt den Namen Deborah. Rührung überwältigt die Rach= erfüllte, sie bedeckt das Kind mit Küssen, giebt ihm den Rosenkranz, welchen sie eint dem Manne, der sie elend gemacht, entrissen und eilt hinweg. Die⸗ ser Rosenkranz war gleichsam das Pfand ihres Fluches, Josef versteht das Zeichen und sinkt mit den Worten: „Wir sind versöhnt“ auf die Knie. Dieses Erstlingswerk giebt eine so wahrhaft poetische Begebung des Autors zu erkennen, daß man sich lebhaft angezogen fühlt, obgleich we⸗ der starker dramatischer Bau erkennbar, noch das Stück mit pikantem Dialog, länzenden originellen Bildern und Gleichnissen oder komischen Episoden e,, reich ausgestattet ist. Die Sprache ist einfach, edel, und man fühlt, daß es nicht ein Produkt kühler Reflexion, sondern einem warmen Dichterherzen entsprossen ist. Die mancherlei Mängel liegen offen zu Tage, Und der Autor wird, sie nach Vollendung des Werks gewiß felbst empfun⸗ den haben. Zuerst die Hanna. Selbst die edelste Natur wird nicht so viel Selbstverleugnung besitzen, als Hanna z. B. im ersten Alt zeigt, nach dem sie die Leidenschaft des Geliebten zu einer Anderen erfahren. Auch nicht einmal bricht der Schmerz über ihren Verlust hervor. Im zweiten sagt sie: „Du s ol lst sie lieben, sollst in ihr die unglücklich leidende Menschheit lieben, Du verkennst Dein eigenes, edles Herz.“ Dennoch bürgt Alles dafür, daß sie sich über die Ratur jener Leidenschaft nicht täuscht. Hanna liebte Josef, deshalb war ein wenigstens momentanes Aufflackern der Eifersucht nothwendig, das Gegentheil unngtürlich. Ueberhanpt vermag man ihren Gemüthsbewegungen nicht recht zu folgen und bleibt oft im Unklaren über ihre Gefühle. Daß die hohe, edle Deborah den Bauerburschen, den wir“ in den ersten drei Aufzügen kennen lernen, lieben konnte, muß als Thatsache hingenommen werden, kunstwahr ist es nicht. So gering man aber auch von ihm denkt, so traut man ihm Loch nicht zu, daß das Geschwätz eines Boten im Stande ist, sein tragisches Pathos urplötzlich in kindlichen Gehorsam zu verwandeln. Nicht einer Frage war die Jüdin werth — das war Dein Glaube?“ Man sollte meinen, dieses Weib hätte nach die fen Worten den Elenden auch nicht mehr ihres Hasses gewürdigt. Wie will, wie kann Josef „sühnen, zehnfach sühnen?“ „Ich sündigte im Uebermaß der Liebe“, sagt, er; aber schwerlich kann dieser selbst das glauben, denn die Summe feiner Liebe
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Hekanntmachungen.
267 Bekanntmachung.
Von den nach der Bekanntmachung vom 14. Dezem- ber R am 2. April d. J. und den folgenden Tagen ur Veräußerung ausgebotenen Vorwerks-Ländereien der
omaine Balgg sind nur 191 Morg. 128 Ruth. Preuß. in kleinen Parzellen an den Meistbietenden verkauft worden.
Nach hoherer Anordnung sollen die übrigen dismem- brirten und bis zum 1. April 1850 verzeitpachteten Vor⸗ werks -Ländereien, bestehend in dem Hauptgut Balga, 1013 Morg. 36 Ruth. und den zu bäuerlichen Etablis⸗ sements bestimmten 25 Abschnitten, jeder resp. 60 bis 115 Morgen Preuß. enthaltend, im Wege der öffent= lichen Ausbietung veräußert werden. .
Die Lokal-Bietungs-Termine sind:
1) für die 25 Abschnitte auf ̃
den 16. August d. J., um 9 Uhr Vorm. ,
2) für das Hauptgut Balga auf
den 147. August d. J., um 10 Uhr Vorm. im Vorwerk Balga anbergumt. z
Das Mindestgebot ist für die 25 Abschnitie auf resp. So0 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf. bis 2013 Thir. 16 Sgr. 3 Pf. . ö Dauptgut auf 29, 183 Thlr. 7 Sgt. 11 Pf. estgesetzt.
i das Hauptgut und einer der 25 Abschnitte sind mit Wohn-und Wirihschafts⸗ Gebäuden versehen. Durch den Abbruch und den Verkauf der für das Hauptgut ontbehrlichen Gebäude können vie Käufer der bäuerlichen Abschnitte sich das diger Baubedürfnisse theilweise verschaffen.
Hinsichts der Lage und Beschaffenheit der zu ver⸗ äußernden Vorwerks Ländereien von Balga wird auf die Bekanntmachung vom 14. Dezember pr. Bezug ge= nommen und noch demerkt, vaß der Erwerber ves Haupt⸗
ae und der 25 Abschnitte kein Inventarium an Vich, cker⸗ oder Wirthschafts Geräth, wohl aber ein mit
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geladen.
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öffentlichen Fonds herabdrüden.
rungen in Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Posen, Breslau, Stettin, Potsdam, Magdeburg, Mänster und Köln, eingesehen werden, denen auch die speziellen Ver= äußerungs - Bedingungen, sobald sie höheren Orts ge⸗ nehmigt sind, später mitgetheilt werden sollen. Königsberg, den 19. Mai 1849.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. März 1849. gräber Friedrich Wilhelm Felinuß in der Wallstraße Nr. os belegene,
Das dem Todten gehörige, hierselbst im stadtgerichtlichen Vol. J. Nr. 35. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge⸗ schätzt zu 5053 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll am 23. Oktober 1849, . 11Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. in der Registratur einzusehen.
er dem Aufenthalt nach unbekannte Gastwirth Carl Friedrich Ferdinand Miller wird hierdurch öffentlich vor⸗
pothekenschein sind
Bekanntmachung. Der diesjährige Frühjahrs⸗Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12. bis werden. Die Lagerung der alten Markte und den angränzenden Straßen. ge Einrichtungen zur Förderung des
Material zur Bestreitung nothwen= 1 ,, . e geiragen werden.
Geschäfts wird So Anweisungen zu r Lagerung auf dem Saale im Waagen - Gebäude, wer⸗
den bei der Rathswaage ausgegeben. Posen, den 26. Mai 1849. sich Der Magistrat.
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6 Braut, * 2 und zu seinem Vater geben noch kein volles, ge⸗ weige ein Uebermaß.
=. Die Darstellung anlangend so gebührt die, Palme ohne Frage der Frau Thomas, Deborah, welche heuie mit so viel Wärme und Jun ig; feit spielte, als 367 noch nie. Eine angenehme lleberraschung n. auch, daß irotz der sehr anstrengenden Rolle mindere n, n bemerkbar wurde, als ihr früheres Debüt im Tragischen befürchten ließ. Als Höhen punkte können ihre erste Scene mit Jofef, und der kurze Dialog mit Ru ben (Herr Hoppe) bezeichnet werden, welcher Letztere so schön sprach, als sich von ihm erwarten ließ. — Frl. Erck, Hanna, hatte von alten Fehlern nichts abgelegt, um vergessen zu machen, daß neue Schönheisen sich nicht enthuͤllten. In allen Haupim menten war sie durchaus ungenügend. — Auch Herr Wagner, Josef, war nicht sonderlich glücklich im braunen Wams, und es bedünkt uns, daß seinen Bewegungen (oder seinem Mangel daran) eine Rüstung noch immer besser steht. — Herrn Rott (Abraham) hätte es keinen Eintrag gethan, wenn seine sonst sehr wirkungsreiche Darstellung minder grell gewesen wäre. = Herr Rüthling gab sich dankenswerthe Mühe mit seinem juQ denfeindlichen Schulmeister. Daß man in diesem einen Verbrecher ver— muthet und sich nur ein undankbarer Sohn und getaufter Jude enthüllt, ist Schuld des Autors. Der Pfarrer war sowohl von dessen als des Darstellers Herrn Grua's Seite fein gezeichnet. 6 err Franz, Lorenz, Frau Werner, Wirthin und Frau Birch, Lise, verdienen Lob. Auch Herr Krüger (Krämer) wird sich von Neuem überzeugt haben, daß ihm derartige Rollen mehr Dank eiwerben, als die dritter und vierter Liebha⸗ ber. — Ueberhaupt kann die Vorstellung im Ganzen als eine gelungene gelten, und das Zusammenspiel war recht 9 Frau Thomas ward zwei⸗ oder dreimal sehr lebhaft und vollstimmig hervorgerufen. Auch der anwe—⸗ sende Dichter wurde verlangt und dankte aus seiner Loge.
Musikalisches.
Berlin. Herr Apollinary von Kontski, der bei Gelegenheit seines neulichen Auftretens im hiesigen Opernhause durch seine überraschen⸗ den Geigenkünste allgemeine Sensation hervorrief und den Wunsch rege machte, ihn noch einmal zu hören, hat diesem Wunsche für jetzt nicht nach- eben können, weil er (wie man uns meldet) einem schleunigen Rufe nach 9 Folge leisten mußte. Doch können wir den Verehrern des Künst= lers die Mittheilung machen, daß er im nächsten Winter Berlin wieder zu besuchen beabsichtigt.
Der Kapellmeister Otto Nicolai ist der Kunst leider zu früh ent= rissen worden, und es drängt sich uns die Frage auf, wer unter den deut schen Meistern wohl würdig sei, die Stelle des Verstorbenen, als Dirigent der hiesigen Königlichen Oper, einzunehmen. Es mangelt uns nicht an jüngeren Talenten, welche wohl auf diesen Platz Anspruch machen könnten; ein Orchester aber wie das unsrige, welches namentlich durch die Bemü⸗ hung unseres trefflichen Kapellmeisters Taubert dahin gelangt ist, nicht allein mit den eisten Orchestern des In- und Auslandes wetteifern zu, können, sondern jetzt leicht dieselben, besonders in Hinsicht auf die geistige Auf⸗ fassung der Tonwerke, noch übertreffen dürfte, bedarf zu seiner Leitung eines gediegenen, praktisch erfahrenen und bewährten. Musikers. In dieser Beziehung dürfte es erlaubt sein, an den Königl. Musildirektor H. Dorn, jetzt in Köln, zu erinnern, welcher noch neuerdings in den hier und in Frankfurt a. M. gegebenen Konzerten seinen Ruf als genialer . ponist und kräftiger Dirigent bewährt hat. Dorn hat sich an 6 8 nen Orten, und namentlich auch auf dem letzten großen iheinischen kl feste, als ein sehr erfahrener, energischer Orchester⸗Dirigent gezeigt, ö. —⸗ hat er uns in neuerer Zeit mit einer Oper beschenkt, welche, . Sroßer Fülle an originellen Melodieen, ein glänzendes Zeugniß giebt von J, nigen Verständniß unserer älteren, noch immer unerreichten Meister, welche der Komponist sich zu eigen zu machen gewußt hat.
Berliner Börse.
Berlin, 26. Mai. In der abgelaufenen Woche hat unsere Börse dem starken Weichen der franzöfischen Rente gegenüber eine Festigkeit behauptet, die mehr als je den Beweis . hat, daß unsere Besitzer ihr ganzes Augenmerk auf die Gesta tung unserer eigenen Angelegenheiten gerichtet haben, und sich wenig beirren las⸗ sen, wenn die finanziellen Verhältnisse in Frankreich den Werth der
Es leuchtet ein, daß ein Steuer⸗
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nach der tionen mit dem 1. Jusi e. aufhört. Stettin, den 147. Februar 1839.
Königliche Regierung. Witte. Kutscher. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern . und der Domainen und Forsten.
ros
Hpporhekenbuche von Neu-Köln,
eintreffenden Zug. are und Hy⸗
und Hannover eintreffenden Zug.
Frankfurt a. M. 2 Sgr. billiger, Petersburg ohne Nehmer.
Nr. 3 bis 12 incl. abzuheben, indem wir auf S. 4. des Privilegiums vom 25. Juni 1818 aufmerksam machen, welchem die Verzinsung der ausgeloosten Obliga—
Direktor iu m. Lenke.
Köln⸗-Mindener Eisenbahn.
Vom 45. April e. ab tägliche Ab⸗ . * fahrt der Personenzüge: von Minden nach Deutz 7 Uhr 30 Min. Vormit— tags, im Anschluß an den um 7 Uhr von Hannover
von Minden nach Deutz 12 uhr 15 Min. Nach⸗ mittags, im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen
Erlaß von 100 Millionen Franken bei einem bereits vorhandenen Defizit von ca. 200 Millionen den Rentenstand erniedrigen muß, und wenn auch die französischen Berichte dem starken r. der Rente politische Ursachen zuschreiben wollen, so lauten Handelsbriefe doch überein⸗
stimmend dahin, daß die vielen Verkauf ⸗-Ordres aus den Provinzen
lediglich wegen der Aufhebung der Tranksteuer eingegangen seien. Alle übrigen Börsen gaben daher auch eben so . auf den starken Fall der Rente, und wir erhielten von London est e von Wien sogar bessere, von Frankfurt a. M. unveränderte, und nur von Am st xd am etwas niedrigere Notirungen. Wenn unsere Course theils schwankten, theils etwas gewichen sind, so lag dies an den im Ganzen nur auf den Bedarf beschränkten Umsatz, in welchen Fällen die Notirungen je nach den eingehenden Ordres bestimmt werden. Auch der bevorstehende Ultimo und die dazwischen⸗ liegenden Feiertage mögen viel dazu beigetragen haben, die Umsätze zu beschränken, und wenn auch auf fixe Lieferung Mehreres ge⸗—
macht wurde, so konnte dies aus Mangel an Abgebern zu den ge—
wöhnlich billigeren Coursen als pr. Cassa, nicht in dem Umfange . . ul es bei n so erheblichen Weichen der Rente früher gewohnt war. Wir möchten sonach mit aller, Bestimmtheit behaup— ten, daß alle deutsche wie ausländische Börsen mehr, wie je auf ihren eigenen Füßen stehen können, die unsrige aber insbesondere nur das Ziel vor Augen hat, endlich einen gesetzlichen Zustand in unseren inneren Zuständen herbeigeführt zu sehen. Je näher dies Ziel rückt, desto mehr hebt sich das Vertrauen. Für die Störung des europäischen Friedens hegen unsere Spekulanten keine Be sorgisse. .
In preußischen Fonds hat sich die ganze Woche über wenig verändert; Staatsschuldscheine wichen zwar von 79 a 785 Ib, hoben sich aber wieder bis 794 , wozu Br. blieb; 5proz. freiw. Anleihe 2 1015, 3 bez. und Geld. Preußische Bank⸗Antheile a 874, 87,
a * P bez. u. G.
; B kiffer ah Ardtten waren besonders solche sehr begehrt und steigend, von denen man glaubt, daß der Staat sie ankaufen wird. So stiegen Rheinische von 40 à 46 , blieben 45 Geld; Steele, Vohwinkel, von 32 à 335 * bez, blieben heute m e n, 235 96 in Posten gesucht; Niederschlesische Zweigbahn, die seither 3 29 unverkäuflich waren, hätten à 31 Käufer gefunden, es fehlte indeß an Abgebern. Das Geschäft in allen diesen Gattungen konnte natür⸗ lich nur unbedeutend sein, da bei den niedrigen Coursen die Abgeber zu selten sind. Auch Potsdam⸗Magdeb. zogen an und . von 507 à 52 S6 bezahlt. Vorzugsweise beliebt waren , Halberstädter; selbst à2 116 * fanden sich nur wenig Ver . Auf Anhalter und Stettiner machte die Erhöhung der Fahrpreise einen günstigen Eindruck und steigerte den Cours der ersteren bis 8 vꝰc, heute aber wurde etwas a 77 „. verkauft, letztere bis S8 Ih bezahlt, gingen auch wieder bis 873 „ zurück. Eine be⸗ trächtliche Steigerung erfuhren Hamburg Berliner Nlethen, sie wur⸗ den von 54 bis 587 bezahlt, gingen zwar bis 574 96 zurück, es zeigten aber die Inhaber wenig Neigung zum Verkauf. Der un= bedeutende Rückgang nach solcher beträchtlichen Sie fen beweist die günstige Stimmung für diese Actien. Für Oberschlesi che iti. A. und B. bleiben gute Käufer, und es ging Mehreres a 925 a
„6 um; Krakau Oberschlesische sehr gesucht und von 35 . 38 9 bezahlt und Geld. In Köln ⸗ Minden unbe⸗ deutendes Geschäft und deren Cours wenig schwankend,
a 76 und 755 R ist etwas gehandelt. Niederschl. Märk. 707 271 und 705 bez. Stargard-⸗Posen 708, a E 3 bez. Friedr. Wilh. Nordbahn mit weniger Handel wie seither, erlitten daher auch nur unbedeutende Veränderungen; der höchste Cours war 34 X, sie wichen dann bis 335 und . 335 Gld. Die meisten Wech= sel blieben heute mehr offerirt als gefragt, besonders für Hamburg, in beiden Sichten waren keine Nehmer. Amsterdam 2 Mt. wie kurz I niedriger, auch London, Paris und Wien .
er Ümsatz im Laufe der Woche ziemlich lebhaft, war heute sehr be— schränkt.
Hauptbescheids, welcher bezüglich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr fuͤr publizirt erachtet werden wird, oder aber der Inrotulation und Veisendung der Akten nach rechtlichem Erkenntnisse, darauf aber
den siebenundzwanzigsten Dez em ber 1849, der Publication des eingeholten Erkenninisses unter glei- cher Verwarnung sich zu gewärtigen.
Pirna, den 26. März 1849.
Das Stadtgericht. Hering, Stadtr.
254 . 8
Die Gemeinde⸗-Verwaltung von Karlsbad beehrt sich hiermit einem P. T. kurbedürftigen Publikum anzuzei⸗· gen, daß die Trink⸗ und Bade ⸗ Anstalten des hiesigen Kurortes vom 1. Mai I. J. an vollständig eröffnet, so wie, daß die Brief⸗ und Fahrpost⸗-Verbindungen mit dem In- und Auslande von besagtem Datum an her⸗ gestellt snd. Da in auswärtigen Blättern zu wieder⸗ holten Malen das Gerücht auftauchte, als seien in meh⸗ reren Gegenden Böhmens Unruhen ausgebrochen, so sieht man sich zugleich ermüßigt, zu erklären, daß die
261
44. Ju ni e, abgehalten Wolle geschieht auf dem
Für
schaft stehenden Gürtlergesellen
agerstellen im Freien, so wie zur
Roggen besteltes Feid von 159 Schessel Anz sernt u en nh gn. und 12 Scheffel für . ö . nitt erhält.
Die früher angeordnete Vertheilung der Aerndte und der Düngervorräthe findet nicht siatt. Zur Fortsetzung der Wirthschaft erhält der Käufer des Hauptgüts bei ö Uebergabe 10090 Centner Heu und 506 Schock Stroh.
Bieter haben , des Gebots entweder baar oder in ö Staats- Papieren nach dem Courswerth im Bietungs⸗ 8 Termin als Caution niederzulegen. Die Schlußstunde des Licitations-Termins wird für die bäuerlichen Eta—
blissements 6 Uhr Abends, für das Hauptgut dagegen Nachmittags 3 Uhr festgesetzl. Der Veräußerungs- Plan, die allgemeinen Veräuße⸗ Tungs-Bedingungen und die lithographirte Skizze von den Vorwerks⸗Laͤndereien in Balga können in unserer Domainen⸗Negistratur, bei dem Ren amt hHeiligenbeil im Vorwerk Balga, so wie bei ben Königlichen Regie-
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nee = .
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Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Bei der am 12ten d. M. in Gemäß⸗ heit unserer Belanntmachung vom 19. . Januar e. stattgefundenen öffentlichen W Ausloosung der am 1. J R NTamortisirenden TKaunserer Bahn mern ausgeloost worden:
Rr. 31. 249. 497. 644.
2310. 2449. 2497. 3192. 3382. 3789. 3883. 3926.
Wir fordern die Inhaber der diese Nummern füh⸗ renden Obligationen auf, den Kapitalbeirag derselben mit 200 Thlr. für jede Obligation in den vom 1. bis 31. Juli c. bei unserer Hauptlasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupont
für verlusti unter der
im 1. Juli d. J. zu Prioritäts⸗ Obnfzad zn sind nachfolgende Num⸗
902. 1295. 1642. 1708. 2727. 2793. 3060. 3073.
als in dem zur hörig legitimirte Beau
Verwandtschafts Verhaliniß zu dem
n Zeitraume 4 Wochen zu beschließen und
Edittal-⸗Lad ung. ⸗ Auf Antrag der betheiligten Erb-Intereffenten ist von
dem unterzeichneten Stadtgerichte mit öffentlicher Vor-
ladung des verschollenen, unter Abwesenheits⸗Vormund⸗
Karl Wilhelm Nahke, gebürtig aus Borna bei Gersdorf, welcher im Jahre 1823 auf die Wanderschast gegangen und ngch einer von dem Magistrate zu Magdeburg an= her gelangten Nachricht wahrscheinlich daselbs am 5. Dl-= tober 1826 in der Elbe verunglückt ist, wenigstens seit gedachtem Zeitpunfte irgend eine welleie Nachricht von ich nicht gegeben hat, und dessen Vermögen dermalen in ungefähr 519 Thaler besteht, in Gemäßheit des Man- dals vom 13. November 1775 zu verfahren gewesen. Es werden daher der obgenainnte abwesende Nahke sowohl, als dessen etwanige unbekannten Erben hiermit unter der Perwgrnung ihrer Ansprüche, so wie der Nechts= wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, erachtet, — der Verschollene selbst aber exwarnung, daß er außerdem werde für todt erachtet und sein Vermögen den sich legitimirenden Er= ben ausgeantwortet werden, öffentlich vorgeladen, den zweinndzwanzigsten Oktober 1849, ae en festgesetzten Termine, in Person, die auswärtigen Jätereffenien aber durch ge— ꝛ i . hiesigen Orts vor uns an Stadtgerichtsstell. zu erfcheinen Ünnd sich anzugeben, ihr ; erschollenen nach⸗ jumßcisen uind zu bescheinigen, da nöthig mit dem zu bestellenden Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen
den zweinundzwanzigsten No vember 1849 der Bekannimachung eines Ausschließungs⸗ und zugleich
Gegend von Karlsbad sich der vollkommensten Ruhe erfreue, und daß hier eine ernstliche Ruhestörung weder im Jahre 1818, noch in diesem, Platz gegriffen habe, und auch sicher zu erwarten ist, daß dieses nicht ge⸗ schehen werde. Karlsbad, den 20. April 1849. Die Gemeinde⸗-Verwaltung.
l2z5ß! Nordseebad der In sel Helgoland. *
Auch in diesem Jahre wird die hiesige bekannte See⸗ bad⸗Anstalt am 13. Juni eröffnet und mit dem 1. Ok- tober geschlossen werden.
Eine regelmäßige Verbindung zwischen Helgoland und Hamburg wird durch die großen, sicheren und bequemen Hamburger Dampfschiffe zu mehreren Malen in der Woche unterhalten, worüber die Herren Schiffsrheder zeitig das Nähere bekannt machen werden. ;
Zur Beseitigung jeder Ungewißheit über die
Sicherheit ver Pasage hat das Königl. Groß— britanische General- Konsulat in Hamburg die off i⸗ zie lle . des Commandeur der Danischen Ser⸗ macht in der Nordsee veröffentlicht (S. Hamburger Börsenhalle, 12. April), wonach die Dampsschiff sahrt zwischen Hamburg und Helgoland während der Bade⸗ Saison eben so frei gestatset sein wird, wie dieses im vorigen Jahre der Fall gewesen. .
Bestellungen von Logls 2c. führt die unterzeichnete Direction aus, so wie der Badearzt Herr Dr. von Aschen ärztliche Auskunft auf Anfragen bereitwilligst 6 Ein, Mai 14
elgoland, Mai . . Die Direction des Seebades.
Das Abonnement betragt:
2 3 ͤ 4 Rthlr. G8 NAthlr.
eilen der Monarchie reis⸗Erhöhung.
Bei einzeknen Rummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.
Alle Post⸗ꝛAnstalten des In⸗ und hmen Bestenlung auf an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Ur. 67.
Auslandes ne dieses Blatt
zuwirken, das für das hwendigkeit geworden 1 n gewähren müssen, was ste
was sie von ihren Regie oslande gegenüber Einhei m Fortbestande aller einz der gemein ürgschaften
welche bie Völkern zu gewähre chtspunkten haben die verbündeten R ng beschlossenen Entwur unbedenklichen Bestimm geändert, welche mit de
sungswerkes mit unabweisliche Not wird der Natio schmerzlich entbe berechtigt ist: dem Au bei gesicherte einheitliche Enlwickelun ürfnisse. Die setzlichen Ordnung sin egierungen und den
Unter die sen Gesi enden von der Nati lich geprüft, alle seine beibehalten und nur di meinen Wohle unvereinbar
Hieraus ist,
position, der Entw chen sie sämmtlichen Gliedern d meinschaftlichen Vorschlag selbe ihre Zustimmung find halts, so wie dessen nähere Erläuterun dergelegt, welche beiliegt. vorgelegten Verfa S. 1 bezeichneten während denjeni Anschluß nicht fließenden Rech
sich durch den ihrerseits die J sie jedech von der best ausgegangen, daß Zustimmung der in Gemeinschaft gs ⸗Entwurfe anschlie g in dem Umfange che der Verfassungs⸗Entwur hierzu versammtlte zur Berathung und r bezeichneten igen und wohldenken mit Allen, denen das welche, von der g en, eines unbefangenen
Anitlicher Theil. Bei lagen.
gesammte Deutschland eine solche Verfassung seit längerer Zeit rungen zu fordern t und Macht, elnen Glieder, men Interessen und nationa⸗ er rechtlichen Freiheit und der deutsche Verfassung den n haben wird.
Abschnitt I. Die Reichsgewalrt. Artikel J.
S. 6. hsgewalt übt, dem Auslande gegenüber die völker⸗ g des Reiches und der einzelnen deutschen Staa
ogewalt stellt die Reichs rt den diplomatischen Ver em Auslande, s⸗Verträge, so wie d e völkerrechtlichen M .
A mt l i ch er T he il. rechtliche Vertretun Die Berat r Lr ee.
hungen, welche auf
die Einladung unserer Cirkular⸗ 28sten v. M. hier i
ezug auf die deut⸗ haben zu dem für die daß sie nun⸗ von Sachsen
esandten und die Kon suln ehr, schließt die Bün dnisse namentlich auch die Handels- ie Auslieferungs- Verträge ab. aßregeln an.
n Berlin in Frage stattgefunden haben,
Verein nit den K den übrigen de zug auf die ie Königl. preußisch der ze. Regierung die b nen, wie im Namen ver zu übersenden
und Verträge und Schifffahrt Sie ordnet all
heilsamen un en Ergebniß geführt, ;
niglichen Regierungen
utschen Regierungen ein deutsche Verfassung machen kön egierung beehrt sich daher, in der eireffende Eröffnung in ihrem eige⸗ Sachsen und von Hanno— daß die Köni ndlungen zwi sich die schließliche Erklärung
und Hannover auf Grund einer von Preu chs⸗Verfassung es Bundes vor und in der Hoffnung vor Die Begrün
ßen vorgelegten Pro⸗ hervorgegangen, wel⸗ 5 als ihren g legen, daß der⸗ dung seines In⸗ g, ist in der Denkschrift nie— welche sich dem , werden als die im zu betrachten sein, welche sich zu diesem trägen von 1815
Die einzelnen deut Gesandte zu empfangen walt übertragen.
Auch werden dieselben keine be r Staaten erh
S. 7. schen Regierungen haben i
hr Recht, ständige oder solche zu halten,
auf die Reichsge⸗
sonderen Konsuln halten. alten ihr Exequatur von der Reichs⸗
Die Absendung von Bevollmäch oder andere deutsch unbenommen.
urf einer Rei
der Regieru und, bemerkt dabei,
welche an sämmtlichen Verha ierungen Theil genommen, eitritt noch vorbehalten hat. uben dabel das Vertr diese Eröffnung bei der 2c. Re Erwägung sinden werde, we erfordert, und da verbündeten Regie genügt zu haben
I. baherische Konsuln fremde
chen obener⸗ en Staaten,
anschließen undesstaates
htigten an den Reichsvorstand
ssungs Entwur e Regierungen ist den einzelnen Regierungen
Glieder des gen Regierungen gegenüber, veranlaßt finden, d — te und Pflichten unverändert fortb e Regierungen von Preußen, g der Zeitumstände ge nitiative in dem Ver immten und au der rechtsgültige Abschl National- Vertretung be en Regieru
über ihren
aussprechen zu dürfen, daß 9g die reifliche und eingehende Wichtigkeit des Ge ungen und das Ver rungen, welche hiermit einer unabweisli glauben, gerechte Würdigung und A
erlin, den 238. Mai 189. Der Minister⸗Präsident. (gez Graf von Brandenburg.“.
8 e aus den Ver Die einzelnen deutschen Re
en Regierungen abzus ugniß zu Verträgen mit ni auf Gegenstände, w Reichsgewalt zugewlesen sind.
6 sind befugt, Verträge mit
ß auch die Gesinn anderen deuisch
beschräͤnkt sich
Sachsen und Hannover nöthigt gesehen haben, werke zu ergreifen, sind en Voraussetzung ben auf der freien Sie werden daher elche sich dem Ver⸗ en, aus diesen deutschen Landen einen hlbestimmungen beru⸗ vorläufig bezeichnet.
tage wird dann der g mmung übergeben werden. hoffen die Re den Männern Wohl Deutschlan n Bedeutung rtheils über die Lage des
nhalte des Verfassungs⸗ enstückes noch nicht be⸗
chen Pflicht
chtdeutschen Regierungen nerkennung
cht der Zuständigkeit der
ü 69.
Alle Verträge nicht rein privatre deutsche Regierung mit einer anderen abschließt, sind der Reichs s Reichsinteresse dabei ?
chtlichen Inhalts, welche eine deutschen oder ni enntnißnahme und,
zur Bestätigung vor
chtdeutschen
nit denjeni ewalt zur K
etheiligt ist, Artikel II.
An sämmtliche deutsche Regierungen. und nach den Wa
Der 24. Regierung finden sich die chsen und Hannover, und in dere veranlaßt, folgende ergebenste Er arf keiner näheren Darlegung de g das gemeinsame chen laut genug. In che Autorität durch den
ren nur durch die Anwendung der W mand verma
verzweigten
ierungen von Preußen, uftrage die preußische öffnung zu machen. r Gefahren, von wel⸗ Vaterland bedroht wird. Die mehreren Theilen Deutschlands Aufruhr umgestürzt, in ande⸗ affen hergestellt worden. Nie⸗ e fernere Ausdehnung diese weit und wie weit sie selbst, dem Aus—⸗ enken führen können. staatliche Existenz Deutschlands ist in Frag wohl die Grundlagen jedes geordneten
Der Reichs
S. 10. ewalt ausschlleßlich steht das Recht des Kri und Friedens . schließlich sieh echt des Krieges
Auf dem hie
i mit allen verständ gerungen sich
r Nation zu ds am Her⸗ des Augen⸗
Artikel III. zen liegt, mit Allen,
blicks durchdrun Vaterlandes fähĩ Die obenerwähnte Den Entwurfes war bei' dem Ab endigt und wird unverzügli Berlin, den 28. Mai 1849.
Der Minisler⸗Präsident. (gez) Graf von Brandenburg.
chen gege S ö ge oder in Fallen not
hwendiger Sicherheitsmaßregeln eichsgewalt
ie gesammte bewaffnete Macht
im Frieden, steht der R
des Reiches zur Verfüg
§. Das Reichsheer besteht aus der mten gesammten Landmach Diejenigen Staaten, we haben, sind durch die Reichsg vereinigen oder einem angr
die Bedin die betreffenden Re der Reichsgewalt z
kschrift zu dem J
zu ermessen, gange dieses Akt
ewegungen erhalten,
zu ernsten Bed Nicht blos
zum Zwecke des Krieges be— zelnen deutschen Staaten.
weniger als 500 600 zu größeren militairi änzenden größeren S
die gesammte sondern eben s̃ überhaupt. Um diesen Gefahren gewa reich zu hestehen, dessen Ausg gleichem Verderben treffen würde, bedar Uebereinstimmun schmerzlicher mu nete Vereinigungspunkt mangelt. 1815 errichtete deutsche Bund ist Stande, da ihm zur Zeit ein ausr licher Thätigkeit abgeht. Ein neues, gen entsprechendes Bundesverhältniß bracht werden können. tional⸗Versammlung hat fassung als abgeschlosse verkündigte, sich selbst außer Stand gesetzt erfüllen; ihre weiteren Beschlüsse entbehr jeder rechtlichen Gültigkeit und können nu tet werden, denen keinerlei Folge zu geben ist. Einer so bedrohlichen Lage ges und unverzügliches Handeln von den Regierungen ausgehen im liegenden Fragen in gleicher Die Regierungen von Pre übereingekommen, ein Bündniß zu treten, das den den inneren oder äußere hierzu erforderlichen gemeinsame übertragen. So wie an alle Re undes von 1815 sind, Ansuchen, sich diesem durch die rufenen Bündnisse anzuschließen gefälligst erklärten zu wollen. Die genannten Regierungen würden Aufgabe nur unvollständi dürfnissen, welche die n Sie sind vielmehr von d und Vernunft gi deutschen Verfa deten sowohl, als gegen d die von der Nati nicht anerkannt, rungen eines krä
hsen zu sein, um den Kamp t alle deutschen Lande mit es vor Allem einer vollen in den Handlungen der Regierungen. es empfunden werden,
taate anzu⸗ sämmtliche deutsche Regierungen. dingungen solcher Zusammenle gierungen unter Ve u vereinbaren.
gung haben rmittelung und e ,
daß hierzu jetzt der geeig⸗ Der auf der Akte vom 8. Juni hierzu faktisch um so mehr auß chendes Organ zu gemeinschaf den gegenwärtigen Anforderun⸗ hat noch nicht zu Stande ge— Die in Frankfurt zusammengetretene Na⸗ Hals sie die von ihr berathene Reichsver— erhandlung unzugänglich ihr Mandat ferner zu en daher schon deswegen ebergriffe betrach⸗
. §. 13. Die Reichsgewalt hat in Betre e. Gesetzgebung und über Staaten durch fortdauernd die Ausbildung der Wehrverfaffu lossenen Vereinb ffnete Macht, Reiches in An
Entwurf des Heerwesens die allge⸗
Durchführung derselben in Den einzelnen Grund der
den einzelnen Staaten steht Reichsgesetze, §. 12. abgesch über ihre bewa den Dienst des
t e Kontrole. ihres Kriegswesens auf ng und in den Gränze arung zu; sie haben die lbe nicht nach mmen wird.
Verfassung des deutschen Reiches. A bschnitt Terfigung
n und weiterer V S. 11 für
so welt diese spruch geno Artikel l. §. 1. esteht aus dem Gebiete der undes, welche die Reichs
g des Ver gegenseitige
8 chsgewalt ernannte e von diesem zum selb mmt werden, so wie d höheren Festungsbeamten der rstande und der Reichsverfass 15
Alle durch Verwendun henden Kosten, stand übersteigen,
Der von der Rei Generale, welch ner Corps besti
eldherr und diejenigen ͤ gen Kommando ie Gouverneure, Komm Reichsfestungen, leisten dem ung den Eid der Treue.
g von Truppen zu Rei
n durch das Rei
fallen dem Reiche zur Last. §. 16
Ueber eine all sung ergeht ein be
Das deutsche Reich bisherigen deutschen
Die Zestsetzun schen Reiche bleibt
gegenüber ist ein festes, einträchti⸗ nothwendig, und es wird dieses üssen, welche sich zu den hier vor—⸗ Stellung befinden.
Sachsen und Hannover sind daher 11 der deutschen Bundes⸗Akte in gegenseitigen Schutz seiner Glieder gegen zum Zwecke hat. Die Leitung der n Maßregeln haben sie Preußen gierungen, welche Glieder des deut⸗ sp ergeht auch an 3c. Regierung ihr Gefahren des Augenblicks hervorge⸗ und sich hierüber in kürzester Frist
jedoch die ihnen gestellte wenn sie lediglich bei den Be— nwart erzeugt, stehen blieben. gung durchdrungen, daß Pflicht sich über ihre Stellung zu der un herein gegen ihre Verbün— ffen auszusprechen. Sie haben fene Reichs⸗Verfassung ren und heilsamen Anforde⸗ ff, und in ihrer aus Parteien hervorge⸗ entbehrte, auf wel⸗ edes Staatswesens
jenigen Staaten Verfassung an⸗
hältnisses Oesterreichs zu dem deut— r Verständigung vorbehalten.
chszwecken entste⸗
auf Grund des Art festgeseßzten Friedens⸗
Hat ein deutsches Land mit ei Staats⸗Oberhaupt, so deutschen Lande waltung haben. Landes dürfen nu Die Reichsverfassu solchen deutschen L gen deutschen Ländern.
tdeutschen Lande dasselbe and eine von dem nicht⸗ g, Regierung und Ver— g des deutschen
setzgebung hat in einem e Kraft, wie in den übri⸗
soll das deutsche getrennte eigene Verfassun
In die Regierung unb sche Staatsbürger berufen ng und Reichsge ieselbe verbinblich
emeine für das onderes Reichsge 8 17
S Die Besetzung der Befehls iere in den einzelnen genten ent überlassen; nur w zu größeren Ganz mittelbar die Befe innerhalb der Ern
ch gleiche Wehrverfas⸗ Verwallun
. 16.
haberstellen und die Ernennung der zu den diesen Koͤntin⸗ ffenden Regierungen er mehrerer Staaten ernennt die Reichsgewalt un= ps, insofern deren ner der betheiligten Regierun⸗
Kontingenten bis sprechenden Graden, ist den bette o die Kontingente zweier od en kombinirt sind,
hlshaber dieser Cor
ennungsbefugniß ei
§. J. utsches Land mit einem ni dieses entwede fassungsmäßig
g erfüllen, ächste Gege er Ueberzeu eichmäßig gebieten, ge von vo ie Nation o ongl⸗Versammlung weil sie über die wah ftigen Bundesstaates Kämpfen und Jugeständnissen der stalt die wesentlichsten Bü er rechtliche und geordnete
Aber die verbündeten Re blick verkannt,
erwachsen sei,
Hat ein de Staats ⸗Oberh Lande residiren, oder e selben eine Regentschaf berufen werden dürfen.
utschen Lande dasselbe seinem deutschen em Wege in dem⸗ zu welcher nur Deutsche
Grad nicht 8 muß auf ver
niedergesetzt Für den Krieg ernennt die Generale der auf d
ständigen Corps.
Der Reichs Küsten⸗Verth
Reichs gewalt die kommandirenden n Kriegstheatern operirenden selbst⸗
§. 4. en verschie dene bereits bestehenden Verbind taats⸗ Oberha
Abgesehen von den und nichtdeutscher Lände deutschen Landes zuglei langen, noch darf ein i sche Regierung abzutre
ungen deutscher . upt eines nicht⸗ geines deutschen Landes ge⸗ Fürst, ohne seine dent annehmen.
r soll kein S ch zur Regier m Reiche regier ten, eine fremde Krone
S. 18. gewalt steht die Befugniß zu, gungswerke anzulegen und, in ches es erfordert, vorhandene Festunge
berlieferte Krie
Reichsfestungen und soweit die rn n gegen billige Aus⸗ gsmaterial, zu Reichs⸗
gangenen Ge
Bestand j g, namentlich für das ü
stungen zu erkl ie Reichsfestungen und Kü erden auf Rei
§. 5. zelnen deutschen Staaten be elbe nicht durch die Reichs= aatlichen Hoheiten und Re
ausdrücklich übertragen si
hre Selbstständi ung beschrän so weit diese nicht der
gierungen haben ni daß ihnen eben hieraus die d nach allen Kräften zu dem Ab
cht einen Augen⸗ pelte Verpflichtung luß eines Verfas⸗
so weit dies haben alle Reichsgewa
sten⸗Vertheidigungswerke des Rei⸗ chskosten unterhalten.
S. 19. Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches. Es ist