1849 / 147 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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keinem Einzelstaate gestattet ; tapeg ich . „Kriegsschiffe für sich zu halten oder umgeben von gemeinsch emannung der Kriegsflotte bi nengränz⸗ gemeinschaftlicher it . . enn, en Kane r ar welche aus einem einzel . olllinie blei einzelner Orte r , I ö , r get * , ö 5 2 so wie n, n,, u. rn, fern. f a ö. J ole fen er , r , bestimmt ein Reichsgesetz. nd den Einzel⸗ eutschen Zoll . e mittelst besonderer Ver⸗ ; . est⸗ In Stra 8s. 17. allei . n Ee . und Beamten der Se Die Reich . . 2 . Reichsgewalt steht . us i . ler , he r Juständigkeit des Rei Der . iegt die Sorge f emacht geht gehn, 53 feel gr hd hat die Ee bu über d 5 ö Reichs · fn , w , mer en , , , m bildung und Unterhaltung d rge für die Ausrüstun und Verbrauchssteuer⸗ so wie über gemeinschaftlich * Der Rei §. 57 n zu überwachen Reich ngen ann der Reichgv situng oder Fort 9 n n , , 6 er Kriegsflotte unde? tn, * Aus gememnschafttch cuern. Welche Prohu tions, unb 9 Poductiong. Grundrecht eichs gewalt steht es zi s —⸗ chstags erlassen. Zu Gu orstand nur mit J rtsetzung von B Das Volkshaus best S. 91. des Staate len ob ng von Kriegshäfen und See r, dag sein sollen, bestimmt die Rei erbrauchssteuern e gewährleistelen R zu, unbeschadet des d ungen verurtheilten Reichs— nsten eines. wege ut munz bes Bolle. eht aus den Ab Jol nhauses bis zur Wi ö Ain fen h nt die Rieichegesehgebun ersammlung r gie j ziecht ver ,,,, . geordneten des d a leber grins, ueber die zur Erricht Die Erheb 8. 35. . lasen , ,, , . enn Here e gngdigung und. Strafmu ann der Reich * t . amm Die Sitzunge 9 Ter Tre ger mn blissements nöthigen Ent jtung von Kriegshäfen und Mari schaftlichen ung und Verwaltung der Zöll ; ; as Associationswesen zu ba asjenige Haus, von rafmilderung nur svorstand das Die Mitglieder d 8. 92. tungs Perioden beider ö . zzz ngen, sor ne hen dr arine· Eta⸗-· B Produrtions mr i. e, so wie der gemein⸗ ; . zu er⸗ rauf anträgt. . welchem die A dann ausübe wählt. es Volkshauses : Häuser sind diesel reh , m Reichsbehörden, ger den se. e,, n. . beraufsicht der Rei . Verbrauchssteuern, erh! ö . a ,, g . 65 . solches Recht , r fn von be e r erf nr, . halt Die Wahl geschieht nach d werden auf vier Jahre ge— . . . Sitzunge P . e . selben. . en 2 ; —ᷓ en . f ufnahmẽ öffentli ht ihm ein enen Vorschri en in dem Rei / zt bestimmt. eichstages wi Artikel 19 ode Auf welche Gegenstä 5 ihrer Echtheit im e festzustellen, welche die Ai icher Ur- Dem Rei §8. 80 er eichs Wahl ,, j oder Virbrau . nstände die einzelnen Staaten P ganzen Reiche bedingen. he die Anerkennun eichsvorstand liegt die 1 gesetze ent Eine V §. 10. 9 ductions⸗ gen. 8 ie Wahrung d w sen vüihe fert g geg Reichs tage Die Schi fahrts A §. 20. Gemeinden legen nern, für Rechnung des Staats ö n Die Rei 5. 59. g des Reichsfri d . er durch das Reichs eichstages od ; d ahrts⸗Anstalten am M ö kungen dabei ürfen und welche Bedi oder einzelner e Reichsgewalt ist b Der Rei S. 8h rn oz. 59 61 e,, , . a,,, , ,, ,, dd ,,,, . ', n, ,, üferstaaten Überlassen. w bleiben der Fürforge ootsen⸗ gebung u treffen. e bewaffnete Das Nähere b egeld und Entschädi us der Reichs Auch d s Reichstages ode en warden soll ir gien) eh, de, w, . 3. 3) Artike! X ̃ ueb §. 82 estimmt ein R ädigung für ihre Rei asse ] er Reichstag sel er des betreffende ö eigenen Mitteln erstaaten unterhalten di 6. ie einzelnen deutsche ; II. . d berhaupt hat der Rei ) eichsgesetz hre Reisekosten ann sich auf vi g selbst; so wie jeb . Haufe. Ein Reichs eselben aus welche über di schen Staaten sind . es Reiches eichsvorstand i Die Mitglt . 54. ierzehn Tage jedes der beiden cel enn i ehe wird bestimmen, wie weit die Mi er die Reichsgränze ein⸗ . auf Güter, run . 6 hat die zes 4 . . * K . agen, der . Angelegenheiten gibunhi i nn beider . g . t Häuser, zu rechnen fie x e Mündungen der 9 9. Rtetchegewalt hat vöᷣ 36 „Zoͤlle zu legen. Schutze bah hd i f e, . , es sir Ausfüh⸗ ; gi rn Gewalt e ., 35 S. 76 als h bie egi ern gs . en durch Instruetionen nicht i,, . Die Reichsgewalt gz andel und die Schi echt der Gesetzgebung üb erlassenen Anstalten e efugnisse und zum en Kollegium aurtbtsutimmung und in Berti an der gesetz Niemand k S d: Jedes der bei e, , Einrichtungen. gewalt hat die Oberaufsicht über di darüber erlassenen R ifffahrt und überwacht die i ee, gen Der R §. 61. n, . Dem Reichsvo . erbindung mil dem ann gleichzeitig Mitglied Prändenten den Cänser wählt 9h Eenscehrihr zu die nn iese Anstalten und . . 3 lun n unn der gi e , ,,. ö es ob, durch die Erlassung all Ri 4 in der e r sec wi, , e g. e, . ö von beiden Häusern sein. ö ue n. oel e, seinen Praäsidenten, seine Vice un ; .. n aa 4 er eich 39. =. ra i. es emei e ni t ei e fu ĩ . ĩ j 1 109. ö , §. 22 r e gf n, n, g re . . Gewerbewesen Reichs shen 2. w . fen hren, ; ö , . . zh Zu einem Beschluß ei §. 9b. On . r , la öffentlich. Die G Die Abgaben, welche in den S rung derfelben zu übe ö ei. inheit im deut⸗ eiihahn. Ton , ü n ,. rern u lfhe r eee ge beter ne d, eh, für bie Benutzung welche in den Seeuferst Erfindungs⸗ §. 40. rwachen All S. 6 Abschni Yitnnmehmnte ven wenig tens der uses des Reichstages i bungen statl inden fon en nter welchen Bedin der S ! aaten von de ngs⸗ Patente Alle Gesetze §. 62. mitt IV. glieder und die ein er Hälfte der , , st die n, rn. ö . . uf err stalten erhoben , , . tines Ig, ald eli on iche wegen ö e fgden r r n, gen der Reichsgewalt erhalt Der Rei betraꝰ n, dalle vie e: , he el se h. Einzahl seiner schei Jebes Haus prüft die Ren; ersteigen. alten nothwendigen Kosten u ö 3 2 die ir, , Ie. steht der Reichs . er 9 von Miche wegen en ver⸗ ich stag. etrachtet. ! mengleichheit wird ein e abgel cheidet über die Zulassung . feine Mitglieder und ent ; unbefugte Nach en Nachdruck deichsgesetze geh . ö Artik ieh nt . . In §. 25. chen, Müuster ahmen von von fern ö . . ,. D ; Jedes Mitzöed leiset d auen cen ecse zugaen süe al vagen Sai, geh. se rr e ine, ni gaser 1 end, n,. er rn nee, wel an Der wcnn leicht ans * r ö 8er Zeschhen ier. , n, e ee g sz ine höhere Bel u⸗ ̃ ung beige⸗ em Volkshaus. aus zwei Ha er, steht jebem an , , , n, , ber, Wh. ufrecht zu erhalt gerfassung getreuli en (Eid: „Ich dei ge rg 5 ung fremder Schifffahrt kann nur von der Artikel vm. Artikel XIV. . Häusern, dem Stratenhaus Ein Rei K 5 ö. F 1 Jedes ö. 3 3 i n,, use, Sie Nehraßtate von frender Schiffahrt sießft in d Die Reichs §. 4. Die zstet ug der Reichcäen Artikel I. beide Tin or chte gs Beschluß kann n gen Wepeißnns lat es zich, en. Mügt Artikel ö . . . n ren, 9 Gesetzgehung und die sielem ie k ö. . ,, aus. sch 6. Staatenhaus wird S. 84. E ö Ain . die Uebereinstimmung . . ä , e, e e g dt , . ( e, Transit, Portokheilung in namentlich über Organisati ; ein Reichsgesetz fest en Staaten ird gebildet a in Reichs §. 59. ine Ausschli schäftsordnung j uschließen. ö tion ö t us den Vert der sbeschluß ka ; wenn ei ießung kann g jedes Hauses Die Reichsgewal §. 24. einzelnen Postverwaltungen ung und die Verhaältnisse h nisation, rtretern der deut r Häuser einerseits, * si nn nur durch die U . denn eine Mehrheit nur, dann aus . fahr e ch m gen. zwischen der Abschnitt In Ge K nge hl 3. 86 ut⸗ Kollegiums ant eits, so wie des Reich e Uebereinstimmung bei entscheidet. von zwei Dritteln d gesprochen werden len nd äber die Flößerei gebung über den Schiff⸗ Postverträge mi S. 42. D i staate 4 knn de, bie deutsch 6sterreich Gum nder er seite gülti richsror tabs unn g nen. er Stimmen sich daftir , , , , , . e ,, e err, dir eh. , , , , ee nenne . 9 Ausführung der ö begränzen. gi ö . . geschlossen werden. en nur Artikel J. Preußen. olgendem Verhaͤllniß: ahl der Mitglieder des nicht wiederholt . hat. erf in . , ionen sollen in den . irn e fen noch überhaupt D , le er g, . die Dir die ,, ,,. ; Telegraphenlinien . Die Regierung des Rei S. 665. ane nr ,, , rn, 10 Mitglieder Ein Reichs: 8 100 ngs⸗ Periode e , , e 1 g en werden. eputa⸗ e me, de, ; e , . kbar, , ,,, et en ee dd . ge ,,,, ,, ,. o, , , se ee een J e einzelnen es allgemei re Bestimmu rip ; t ührt. e , . ö uslegung v ie Erlassung, Aufh forderlich: im Einzeln n.. Die Anwendung di nen. serung der Le la e tf! zur gehör gen ö . . für den gi ü fer er so wie über Benutzung ß Die Würde des Rꝛeihvors s ist mi , .. 4 . ) Wenn u , he gebn, Abänderung oder halten. zelnen, bleibt den Beschlüssen n . Hescha fte i e, Die Wahl , . und. Har ine , en. erkehr, sind einem Reichsgesetz ö en verbunden. andes ist mit der Krone von Preu , 15 z k n, festgestellt wird, wenn A . usführung verbleibt d erbesserungs Maßregel ngen A ĩ 6 ö Turhessen rn se, 7 gesehene Ausgtbe il as Mich eins in Hutu uleißen Artikel vn gung Ker lüifor erlich en einzelnen Staaten. Ueb geln und deren rtikel IX. Das Fürsten⸗Kollegium z. . Hol , ,., Hessen ...... ö Steuern er . e übernimmt oder . udget nicht vor⸗ ö . I. 33 , ,. un fl n i gh , , . aste zich get dun C , n, i e Schwerin:? . 3. Sce- und Flußschifffahrt lee 3, r ö er Jürsorge der cin en Flüsse, Kanäle und über das at die Gesetzgebun n 3 Württen uxemburg Limburg. . ...... 1 4 rden soll. ahrt mit höh hört, we ne, Zustimmung d rend der Da zelnen Staaten überl e und Reich dasselbe ünzwesen. Es liegt ih ung und die ürttemberg. Baden, bei Nassau mburg. ...... n Wenn Landes heren Abgaben *kint? * strafrech lich li nn e gh es Hauses, zu welch' ner der Alle deutschen gli §. 25. über assen. Sie hat d nzsystem einzuführen 9 r ob, für das ganze 4) Sachsen, die ächsisch beide Hohenzollern, Bra FJ 3 y 2 sollen. festungen zu Reichsfest in Unter suchung gezogen w unschuldigungen webe? v elchem es ge⸗ öllen frei sein. An üsse sollen für deutsche Schi as Recht, Reich zmünzen ü burg, hen Herzogthümer, Reuß, An Sid uschweig... ö 4 ö 5) Wenn Hand ungen erklärt werden greifung auf frischer That erden, mit alleiniger A erhaftet, noch . Abgaben . die Flößerei soll auf schi usffahrt von Fluß⸗ . Der R j §. 45 zu prägen. 5) Hannover Brau * halt, Schwarz⸗ S nbur i , , . 9. 5) dem n . Schifffahrts⸗ und A . ö ( a . usnahme der Er⸗ hesez. unterllegen. Das . aren Flußstrecken stem für , liegt ed ob, im ganzen die Hansestãbte nschweig, Oldenburg, Mecklenb . n sen⸗ , . 2 ö rechtliche 9 e geschlossen werden uslieferungsverträge mit In diesem letzteren F 5. 116. Bei den mehrere S estimmt ein Reichs und Silbe und Gemicht s o nn Reiche dasselbe Sy⸗ 6) Kurheffen, Hess. urg, Holstein . Sh er g weis ö 2 v 6) Wenn nich är eg infofern, fie daz ö. wie überhaupt völker⸗ angeordneten Maßre n Falle ist dem betreffend Flüssen tritt gui 1 taaten durchströmenden rwaaren, zu begründen. en Feingehalt der Golb— duremburg und 21. Darmstadt. Nassau achsen. Meiningen in böurz' n deutsche htz samp teich gehstige C . . m n , n n n t , ., lige Ausgleichun zeitig für die Aufhebung bi oder begränzenden Der Rei 541 burg⸗ Lippe, imburg, Waldeck, Lippe. Hessen⸗ Homburg hausen.... Hildburg⸗ Gi hen Zollgebiete angeschl änder oder Landestheil Jedes Haus i S. 11 . g ein. g dieser Flußzölle eine bi er Reichsgewalt steht über ö Pe n, , Frankfurt Lippe⸗Detmold, Schaum 8 . ebietstheile v seschlössen oder zi n, dt aus ist befugt für die n ; ffurt. Schaum sen - Al ; 6 ö 7 von der r er einzelne ie Aufheb t befugt, für d n, , r e rr r e r r .,, . J e. 8, , dn . gi. en Gebühren a Waag⸗, Lager Schle . . und die Sber⸗ ändigen; für den Fall de en sich über dessen W n zum 9 ö * 4 5 mit demselb m Reiche einverleibt er wenn nichtdent⸗ ach dieser bis zu Ers eit seiner Wahl verhängt“ welche über ündungen der in di e an den gemeinschaftliche . und der⸗ Artikel X gesetz die Mitwirkung d er Nichtverständigung wird 1h r Ih ast. Sen burg ö 1 ö en verbunden werden soll oder auf andere Weise öffnung der Sitzungen rhängt gewesen oder werden, dürfen die eselben sich ergießenden i en und den . g der Betheiligten bestimmei ird ein Reichs Anhalt Eithen. .. ...... 1 ö Bei S§. 10. ollen. Kein Mitgli §. 118 verhängt worden i , ur ebe D 8. 47. mimen. , , Feststellu r ,. ö ü , ü ; é , ee . . derartiger e n le arten . n nr agel , . und Einrichtun Artikel II . re r, el fe hui . z ; ö ning n nn; Fi J folgende Besti ie, re . e beter. darf Ton Staats wege Angehdrige n 1 etreff dieser Gebühren keinerlei . aus den Mitteln des 5 werden, sind von der ö. welche Der Rei . §. 68 ; Hohenzollern⸗ He i . . 1 ö gelan ie Finanzen betreffenden Vorl. estim⸗ ziplinarisch ö gethanen len n n oder wegen der in 33 Staaten enen an n ,,, e, n,, Begünstigung der 8 zu hestreiten. ichs gewalt r Reichs vorstand wird währe ,, 1 Transen zunächst an bas drlagen der Reichsregi antwortun gt bder sonst außer he bre g; erichtlich od n. or denn ank ere fg Zur Bestrei §. 18 am Sitze der Rei während der Dauer Hohenzol i, . . 3 aatenhaus Volkshaus und egierung g gezogen werde halb he Cersfn d 6 .. iger vie Feil fre fein, Tf Gre ber te hs Reg erung residiren; ur des Reichstages Ce lern. Sigmaringen -= . 2 Der illi gen ö ö e, . Flußzölle und Flu r. atrikular⸗ Beiträge der ein nn ist das Reich zunächst a ierun links der Reichsvorstand nicht am Si . ere dᷣ , ; J. ze he , ere von Ausgaben dürfen nur Artikel 1 Schiß u len ann schifffghrrd . Abgaben dür . ö 3 Staaten angewicsen uf aren lune n muß einer der Reichsmini itze der Reichs -Re⸗ Ile altere Linie. .... ...... 1 y sfr aer , bis zum Belauf vn auf Antrag der . X. werden. ungen nur durch die , auf fremde leihen ie Reichsgewalt ist . z . ng sein. ister in seiner unmittel⸗ . jüngere Linie ...... ...... J v für welchen sie iy. igung gilt nur für . Antrages erfol- sari Die Reichs Minister u ö. . Artikel ichegewalt gelegt zu machen oder sonstige bal ren r fn Fällen An Der Reichsvorstand übt ö . E... l ö 3) Tier elt 3. . Die ö w. r c, n bee w, we . bezeichneten Ko el VI. ontrahiren verantwortliche von i die ihm üb ö. V,, ö ie Dauer der Fi Bewilligung erfol nr, eizu wohnen Verhandlungen beid n,, . on ihm ernannte? Mn übertragene Gewalt essen⸗ Homburg J... ...... ..... 1 ö Jahre ginnzperiode un gr ee r fn, erden. und jederzeit v er Häuser d Die Reichs 8. . 28. Artikel X nte Minister aus 6 ö 1 4 Das nd Bubgelbemilligung ist drei an denselben geh et rf so welt es der ö alt hat über die Cisenb ö Alle Regt §. 76. J,, . ö Das Bubget über di ; n n if. Tl Die Rei . eng,, naehe unt ben Den Umfa J 50. . , Regierungshandlun JJ 1 . über d ie regelmäßi . ie Reichs⸗Mini S. 120. men Verkehrs . 93 n, ne. oder das Intere ö. Betrieb, schnitt vom en der Gerichtsbarkeit des Rei . Gültigkeit der e . des Reichsvorstandes bedürfe J 1 ( lichen . so ö . des Reichs und zedes Der . ö. haben die Verpflicht 5 Ein Reichsgesetz , , , e. und das der; , g. chsgericht. ches bestimmt der Ab⸗ eiche Minister, welcher kern nnn von wenigstens eine fer gg. GJ i 1 n , wird, auf der die für beitzes erforder⸗ n lun f zn euch eilen ee , . , . Verlangen in zu rechnen sind rd bestimmen, welche Ie ern s. . . ie Verantwortung h Hamburg d J . auf i fe . Cn E h ich durch nicht ertheilt werden gene. den Grund ,, . uͤnd . . . tikel . i 2 ö Reichs tagsb ichstagen g dieses Bud⸗ ĩ i ie selb . Die Reichsgewal 2g. . rtitel II. . . erfordert gl Die Rei 2 ñ t Der R . 167 Mirgn . . ei Reichs Mint ö . oder im . so weit sie es zum S allen ger enn. ., es ob, die kraft der Rei deut Der Reichsvorstand übt 94 tig bie Mit itglieder des S ., . e, Bel lch Budget wird. auf jedem Neie fit harses ar Minister können nicht Mitglieder , , oe lie Tei . . , wien ae ge geren , r G rr . Vertretung des kf , ne. Carsetrg isen werden zur hälfte durch , nr, . . Wenn ein M 8. 12 . Die Benutzun nlage erfolgen „wenn der Einzelstaat ö er Reichsgewalt li g9** ; plomati andten und die K en Staaten aus n Staaten ernannt urch die Volksvert 1 eichsregierung v tungen und Beleger einzelnen oder ei ein Mitglied des Bollshan gewalt jederzelt ge nbahnen für Reichs führung ablehnt. und O die für die Aufr ung des Reichsfriede und führt den di⸗ mer gewahlt; ammern bestehen, wird die 6) Na ewilligt oder verwor geprüft und ganz od ie unterwerfen; mung annimmt, so im dꝛeichsdienst ei Bei der A . a. 6 ö 3. ,. . af ssren ee he Der Reichs vorstand . . bei ungleichen Bun ed ert de fr , jeder Kam- . , , nf , d g. . ere j eh lle, ffn i u gef l . . er Anlage od ear, G te , ener Staat von ei ; . ieg und schli n größere auf das und Be ,, urch das Volks= . r g , 3 Si, j er zs r e, von Eisenbahnen durch di 2) . n. Frieden gefle ö a . deutschen den , schließi . 2 schließt Frieden. ö. In denjenigen Staaten S. 87. f mit ö e, . le m r Dee ner ö hl Di Jnteresse des algen nen Le den e t e me mn 6 i , z. . . S , n n .. ihn e . irn , ung, r ln . . . gr dic i inn e in das Staa . ö gen n e, so geht , . ö 1 ie Neichs §. 31. rzunehmen. ird. Doch soll m Fremde gestörl aber gefahr, er Verfassung vorb ttung des Auf d ztretung mit ab anbieten b. ö der 16 kann nu us nurn. G K . und das Reh kene hat über die nur dann eingeschri n diesem Falle von der R r gefähr⸗ Alle Vertra §. 71 g vorbehalten ist. erat ieselbe Weise ist i soluter Stimmenmehrhei e ns 7 er Häuser zu Stande k r durch die Uebercinstim . 89 oder das Inter er Gesetzgebung, so andstraßen die Ober ⸗A ierung sie chritten werden, wenn d r Reichsgewalt Regi erträge nicht rein privatlich . ade Zahl von Mitgli in denjenigen Staat hrheit wählt. Alle außerorventli Emmen. nstimmung bei⸗ Arti . / g, it es d Aufsicht l selbst dazu a wenn die betreffen? Re? ahn ungzh unter si atlichen Inhalt en zu ver gliedern send en, welche eine un- bedü utlichen Rlusgah . gesez wird . ni gem, iel gr er Schutz des ,. ,,, . fie, schlletze g eber nit ar ere tc welche deutsch fahren. en, in Betreff bes l un⸗ ärfen gleich bechehhöhn ben ande deren D en. wil n hn zertehrs arhes cht? Ein zit es eichsfr nt orisch außer Stande i enn, daß die⸗ n, sind dem Reichs vorstand wärtigen Regierü e s letzten dersel⸗ Reichstagsbeschl rhöhung des ordentli eckungsmittel Die dem Rei S. 123. genstände dahi Ein Reichs⸗ 3) rieden bedroht er J ist oder der fern das Reichs⸗Int nde zur Kennuni ngen ab⸗ W §. 88 8) Die Rah we usses. ntlichen Budgets, ei Rei eiche zusteh . Der Reicha ö ahin zu rechnen sind wenn bie Ver tscheint; ̃ gemeine zule eresse dabei betheiligt i nißnahine und, info⸗ enn mehrere d 88. e Nachweisung über di gets, eines chsgericht ausgeübt ende Gerichtsbarkeit wi . ober ewalt steht das Ire; H. en ie serfassung eines de gen, ligt ist, zur Vestẽtin mn r, werden, so e deutsche Staat dem Reichs er die Verwend ö. int an; ü . . g n , , e ln. Serbe bes ge hee das . a e . 3 r e e, nn, Hen Reltztapy tand beruf ; ,, 5. ele lh ür, d, el ler e , . . k id . 2 ö sffbar gemacht oder andstraßen und erkehrs zu verfüge zu erwirken ist gerichtes unverzügliche ind durch das Recht, d rstand beruft und schli auses. g in der Zusam ich etwa noth= gelegt. zur Prü⸗ ) Rlagen nes Cen, ogerichts gehö . e mn, e oer in ihr Cchiffta ant le angelegt. Hl ff⸗ gliche Hülfe nich das Bolkshaus auffulßsen ießt den Reichstag; er h hlt hb e, fur 2A . w. . . n . z a rt - rletzung d gegen di . , . .! , ,. e ener wer . Set des . vesße Cd . Das Fur ten Krollegium ud: 3. . Dit ter en Staatenhauf⸗ * Der Rei ö. . eee, 4 . . nen m . a, ve f, rern, gung rnit ven leg en! en Werke erfo t, en,, eden an , g er Reichsgewalt zur W des, dir hn geen h eglum unter dem Vorst . 1) Staatsbürger b es kann nur sein, we 6 er Reichstag versam . 102. so wie Klagen der R ch Maßregeln der Rei ssung von tung der neuen er n n, und auf Rei e., ,. Staa Macht endung von Kom u fernt er 5 e,, sind: I) . das Recht des Gesetz . unter dem herr, , . 3 3 30ste n, n ,. welcher n sendet be eum . Jeit der gef n, erf Jahr am Sitze der R J 6 Verletzung der , . gegen ö . . en. e Unterhal⸗ Ein ) Anwendung von be walt in Gemein WVorschlages, Es übt di ayerns, hat al Caller e a, Kurücdgeiegt ha inberufung an enkunft Birr nm dichte ichs, reitigkeiten zwi vverfassung. . Marre vn ö. Reichsgesetz wird die Grunbsä waffneler mäßigen i e,. mit dem Reichstage . gesetzgebende Ge⸗ gerlichen Rechte ir der 1. und i selbe festsetzt gegeben, insofern nicht , eichsoberhaupt hause unter si a dem Staatenhause und a. 8. 33 ö solche Maßregeln veranla . bestimmen, nach welch gen aus. den verfassungs⸗ efindet. staatsbür⸗ e,, kann der Reichst eichsgesetz die⸗ fer hl nz . jedem von 1 Volks⸗ . eu 33. . ; ' ö i a . e di n sche Reich soll in ol - unmd , . .. ke e e, . . 3 ü sien zu tragen sind. en Mi ,, HRirste c lc lum iz 5 g sgins gewillt Ute pee Etrdehn . . vom Reichsoberhaupt , n, nen Sitzungen e ,, , . , e , . . et bilden, nun ewaffnete Macht die Fälle und F men esenden B üsse durch absolute 3 erden alle drei werden auf ie ordentli 8. 103. ) Polit des Reichert When fe dereini . a e orme zahl entschei evollmächtigten. absolute Auf wel rei Jahre z sechs Jahre zrdentlichen S ö ische und gerichts ei gen, k . ö , , e, ee ner, , , ere e . er Rei 78. d eid w . usscheid , , , . in⸗ itigkeiten i aaten. s. zu besuinmen, zur Woh r ene n e e . i de. enden ind set⸗ holt w. burch en eth egesch n f. j 8 Nähere bleibt 3 . der Regel nicht zu⸗ dee shefen über Thronfolge, 9. 1 . äiehung derselben nöthigen . und erlůüßt die J i e ahl . die. drei , . . 9 Volkshaus kann . , . m . .. . . n . en. ag berufen, sol rens Staatenhaus ei und vor Vollend *. urch das Rei . und dessen Rn der Regi t aus e ndung der eichs essen Volt Regierung ei e, . dire, so weit die ei. e, , ce Mond dem Falle der Auflö ; chsoberhaupt aufgelõst ; legung der b err über die hi eig r ere. üheren Mitglieder ein ahlen noch nicht statt⸗ en wieder zu i nf ist der Reichstag binnen d ) ,. der , , e us- : . , eglerung dessel inzelstaates Di 3 69. erung desselben, we gegen die 1 , , , , , . ! ; ri ö chzeitige Vertagung ,,,. weg , , r, , , gegen die Reichsgericht nur . , ü.