A465 G.
Gelehrten, die ihre Beobach
tungen mit dem Haupt - Observatorium
austauschen, unentgeltlich vertheilt.
Warsch au, 2. Juni, Hospital zum estern bega
Bucharest ist der General kommen.
indlein Jesu und das Cholera⸗ Hospital. b an Se. Majestät nach dem Lager bei Povonsk und far ghnigte vie Baracken der dort stehenden beiden Regimenter. Vonn
Der Kaiser besuchte am ee ,, e or⸗
Major Skariatin in Warschau ange⸗
Vor einigen Tagen starb zu Konskie der Graf Nalentsch Ma⸗
lachowsfki, an . Senator Kastellan und General der polni-
en Armee, ki
Niederlande.
Am sterdam,
Ritter des St. Annen und des St. Stanislaus⸗
31. Mai. Das Han⸗
delsblad meldet, daß die niederländische Regierung in diesen
Tagen vier stark bemannte Kanonenböte nach der Waa
und mit Paixhans Kanonen armirte l geschickt, um oberhalb Nymwegen und
Arnheim die Bewegungen in Deutschland zu überwachen und so viel möglich den Andrang der deutschen Auswanderer von den Nie-
derlanden abzuhalten. Italien. Turin,
28. Mai. (D. A. Z.) Der Gesund⸗
heitszustand des Königs hatte sich vorgestern verschlimmert, so daß öffentliche Gebete für denselben angeordnet wurden. Heute ist er so weit gebessert, daß die Zeitungen seine rasche Genesung erwarten.
Tur in, 28. Mai. ( nigs geht es besser.
Fr. Bl.) Mit dem Befinden des Kö⸗
Pisa, 20. Mai. (Const. Bl. a. B.) Durch einen Befehl
des Königlichen Generals
Liechtenstein wurden heute sämmtliche
Einwohner aufgefordert, binnen 24 Stunden ihre Waffen abzulie⸗
fern, widrigenfalls sie nach Spanien.
Madrid, 27. Mai.
den Militairgesetzen bestraft würden. Am 22sten Nachmittags
wurden in Barcelona sämmtliche nach dem Kirchenstaate bestimmten Interventionstruppen eingeschifft, um, falls der Wind es gestattete,
am folgenden Tage unter zuvor neue, sehr glänzende gerüstet. Sie bestehen im
Segel zu gehen. Die Truppen erhielten
Uniformen, und sind besser als je aus⸗ Ganzen aus 14 Generalen, 188 Offi=
zieren, 4689 Soldaten mit 59 Pferden, und werden auf zehn Schif⸗ fen abgehen. Das Linienschiff „Soberano“, welches von Cadir er— wartet wurde, mußte widriger Winde halber nach letzterem Hafen zurückkehren, und die Korvette „Ferrolana“, welche gleichfalls einen
950
Theil des Geschwaders bilden sollte, geriet beim Auslaufen aus
dem Hafen von Alicante auf den Strand. Das ganze Geschwader wird seine Richtung nach Terracina nehmen und sich dort mit den von dem General Cordova befehligten Truppen unter die Leitung des spanischen Botschafters, Herrn Martinez de la Rosa, stellen. Zur Bestreitung der laufenden Kosten dieses Truppencorps sind vorlaufig on g go PViaster aus der Staatskasse verabfolgt worden.
Im Kongresse der Deputirten machte Herr Cortina die Mi=
nister darauf aufmerksam, daß die friedliche Lage, deren Spanien
egenwärtig den übrigen europäischen Mächten gegenüber sich er= . und deren es so sehr bedürfe, leicht durch das Einschreiten in die Angelegenheiten Italiens erschüttert werden könnte, und zwar um so mehr, als der von der spanischen Regierung vermittelst ihres Interventionscorps verfolgte Zweck im Widerspruche zu demjenigen stände, welchen andere intervenirende Mächte sich zum Ziel geseßt zu haben schlenen. Herr Cortina bestand vielmehr auf der Noth— wendigkeit einer Verminderung der Armee aus Rücksichten auf die finanzlelle Lage des Landes. Der Fin anz⸗-Minister widersetzte sich diesem Antrage mit folgenden Worten: „Die Umstände sind um so schwieriger, als der Kaiser von Rußland in seinem Manifeste er= klärt hat, daß er sich rüste, um seine Feinde und die Freiheit an zugreifen. Ist es demnach zweckmäßig, daß wir, die wir die Frei⸗ helt vertheidigen, unser Heer, unsere Kräfte vermindern und uns der Elemente berauben, die zur Aufrechthaltung des constitutio⸗ nellen Prinzips und der constitutionellen Königin, die wir vertreten, dienen?“
Gestern ertheilte der Kongreß der Deputirten durch 135 gegen 43 Stimmen die Ermächtigung, die Budgets für das laufende Jahr in Kraft zu setzen. a:
Es heißt, daß binnen acht Tagen die Sitzungen der Cortes sschlossen werden würden, ohne daß die Tariffrage zur Diskussion äme.
Zproz. 233 P. 5proz. 10 P.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 5. Juni. Im Schauspielhause. S7ste Abonnements⸗ gorsf fis Der Spieler, Schauspiel in 5 Abth., von A. W. . (Herr Wohlbrück: Posert, als Gastrolle.) Anfang halb
r. .
Mittwoch, 6. Juni. Im Opernhause. TAste Abonnements Torstellung: Marie, 3 Die ke des Regiments, komisch Oper in I Abth., nach dem Französischen des St. Georges. Must von Donizetti. Anfang halb 7 Uhr.
Preise der Plaͤtze: Parquet, Tribüne und zweiter Nang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, drüter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 73 Sgr. see er s, den 7. Juni sind die Königlichen Theater ge⸗
ossen.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird zum Vortheil der Fami- lien der berliner Landwehr am Freitag, den 8. Juni im König⸗ lichen Opernhause eine Vorstellung unter Mitwirkung des Fräuleins Fanny Elsler stattfinden. dee,
Billets zu derselben sind von Mittwoch, den 6. Juni, Vormit⸗ tags ö Uhr an im Billet⸗Verkaufs⸗Büreaun zu folgenden Preisen u haben. . 0 uet 1 Rthlr. 10 Sgr. Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. uin, Rang, erster Balkon daselbst und Hrost enen ür r. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
KRönigsstädtisches Theater.
Dienstag, 5. Juni. Zum Benefiz des Herrn Klischnigg: Ein Lustspiel⸗Honorar. Driginal⸗Lustspiel in 3 Akten, von H. J. Heine. Zwischen dem ersten und zweiten Akt des Lustspiels, zum erstenmale: Der Frosch. Mimisch⸗-komische Scene, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß (neu, einstubirt): Jocko, der brasilianische Affe. Melodrama in 2 Akten, nach dem Französischen von C. Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (hr. Klischnigg: Jocko.)
Mittwoch, B. Juni. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. ;
Donnerstag, J. Juni. Kein Schauspiel.
um Vesten der hülfsbedürftigen Familien unserer pflichtgetreuen Land⸗ u e , findet die re ln des Oratoriums „Die Süuͤndfluth“, Ge⸗ dicht von L. Rellstab, 6. von n Dam, heute Nachmittags 4
rin der Ganisonkirche bestimmt statt. . . Frau . 6 die große Güte gehabt, die Partie des Fräulein Tuczeck schnell zu übernehmen, und wird hierin vor ihrer Urlaubsreise zum letzienmale singen. Das Nähere besagen die Zettel. l Der Verein für die Armen.
— —
—
Berliner Börse vom 4. Juni.
Mecsel- Course.
Briel. Geld.
Anntardan.-.. ... 250 n Kurs 1435 — 2. JJ 256 F 2 Me. 1423 1423
n ne, . 300 Mu Kur 150 — k J. 30 Me 2 Me. 1495 1495
a gon . 6 23 1123 3 Mt. 6 26 — 2 300 Pe. 2 Mt. 80 803
w , 150 FI. ö Mt. * —
DJ 150 FI. Mt. — K J 100 Tu. 2M. — 99 Leiprig in Courant i—n 14 Thlr. Fuss... 100 Thlr. h e o90*r 5
Fraulcfurt a. D. 3üdd. Vr. ...... ..... 1090 1. 2 Mt. 56 20 — Petersburg.... .... 100 sRrkI. 8 Wochen 103 102
Inlùndische Fondls, Efandhrig /., Komniundl - Papiere und
Gelcl- Course.
At. Brief. Geld. Gem. 2Zf. Brief. Geld. Gem.
ufs. Fre. Anl 6 1015 101 Pomm. Pfdbr. 35 933 923 1. . 33 0 773 Kur- u. Nm. do. 3 935 925 Seeh. Präm. Sep. — 1005 100 Schlesische do. 3 — — K. u. Nm. Schuld v. 3 — — do. Lt. B. gar. do. 3 — — kerl. Stadt · obl. 5 985 — Pr. Bk uch. sec — 88 87
do. do. 3 . . Westpr. Pfandbr. 3 84 Friedriehed'ꝛor. — 133 — Gross. Poren do. d 962 And. Gold. à ßᷣtib.— 13 123 do. do. 35 — 80 Diaeonto. — — — Ostpr. Efandbr. 3 — 897 Auslândische Fonds. Russ. Hamb. Cert.,. 5 — — poln. neus Pfabr. d 90 89 do. beillope 3.4.8.5 — — do. Part. Soo FI. 4 715 — do. do. 1. Anl. 4 — — do. do. 300 HI. — — 97 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 — — Hamb. Feuer- as. 35 — — do. do. 5. A. 4 — — do. Staats-Pr. Anl — — .
do. v. Rthsch. Lit. 5 1044 103 Iioll. z 36 Int. 23 — — do. Poln. Schatz o. 4 67 663 kKurk. Pr. O. ot. — 27 — do. do. Cort. L. A. 5 77 77 Sardin. do. 36 F- — do. d. L. B. 200. — 121 N. Bad. do. 36 FI. — 15 — Fol. a. Pfdbr. a2. c. 4 — —
Eis enkbahkRn- Actien.
Siaumm - Actien. Kapital. F. Prioritäts - Actien. Kapital. ̃ ᷣ 36636 2 . 6 Tages · Cours. Dr Heinerirss ird nach eflgter Bek. 1 22 8 Sämmiliche Prioritäts-Actien werden durch . in der dazu bestimmten Rubrik ausgesullt. 5 3* ; eh rich. Verlosung 3 1 pCt. amortisirt. Die mit 34 pi, ber. Actien zind v. Siaat gar. ce 35 ; i , Berl. Anhalt. . . ...... 1,411, 899 4 S6 3. ; 3 . . *. (, 14 . . do. Hamburg. ..... d ee ghz z Sit n. oz. do. Stettin - Starg. . 4, S24, 000 4 4 88 1. do. do. II. Ser. e . * 8a do. Potsd. Magd... 1, 006, 00 4 — 523 us. 3 Hann m, , ö. nn , i d s ö 38. gtetts der..., Gödde, Fös n. do. Leipziger ..... 2. 600 4 83 ! er...... ö . . g ,, , , ö n n ss. ö . 1 . . n . göln Minden? .... 3.64. 3 1, sen zn. pan. en., ,,, Jm, s ö. Kirin. Si ger. i , . . Pũss eld. Elberfeld... 1.4060, 0090 4 — . do. 1. ö ,, ; . Steele Vohwinkel .. 1, 3060, 990 4 — 354 v. do. 3 . a ö ö. Niederschl. Märkisch. 19, 000, 90909 3; — 703. 71 ba. Püs: eldorf· h . , , 867 do. Zweighahn 1,506, 999 4 — . Niederschl. Märkisch. ö. . . . . Oberschl. Lit. A.... 2, 253, 100 33 65 937 Lr. u. 6. do. do. , . a. do. Litt. B. 2, 400,000 3 65 935 be. a c. do. III. Serie. 36 5 P br. u. 6 ; Cosel - Oderberg .... 1,200. 999 4 — — do. n g en . 6 . Breslau - Freiburg... 1,700, 900 4 — . do. 6. . . Krakau- OberschJs.. .. 1, S00, 00 4 — 383 6. Obersehlesische ..... . 4 ö Berg. Mãärk. ...... 4, 000,00 4 545 m. Krakau -Oberschl. .. 360, 000 4 70 6. Stargard · Bosen 4 M 5, C00, 9090 33 — 705 6 Cosel - Oderberg. ... 250, 0090 5 . Brieg Neisse. ..... 1.100,00 41 * .. Steele · Vohwinkel .. 325,000 5 89 w. Ma gen Vittenb. .. 4 boo, 00 4 — ö. do. do. II. Ser. 375, 000 5 S0 b. rn . Breslau - Freiburg. .. 400, 99090 4 — Berg. Märk. . .... ... Soo, 00 5 97 . Quittungs Bogen. 3 Aachen -Mastricht .. 2, 750, 9090 4 30 — nr gen m, . . ?. 23 ⸗ t ; ien. Leipzig - Dresden... 4,500, oo0) 4 — * , n, n, Lu e . . — . — . i ilh. — b 8. kiel Altona ..... 2.050, 52 9. 1 ö 3m, . — . . h Amsterd. Rotterd. 57 6, 500, 90090 4 — — . re ckienzßurger Fhir. 4.300 004 — 31x
Schluss- Course von Cöln- Minden 76
von Preussischen Bank-Antheilen S7 br.
Fe Tengem Tescfift eiten Sc is ons Jer meisten Fisenbahn Actien auf ihrem früheren Standpunkt.
Fank - Anthense und freiw. Anleihe wurden g e höher bezahlt.
Auswärtige Börsen.
Wien, 2. Juni.
Met. 5proz. 895 — 4.
4proz. 707 - 71.
2upror. 6. =. 17. Anl. Zi: 145 (1495. 39: 9095 —– 31. Norbb. 975 — 3. Gloggnitz 965 — 97. Mail. 705 — 71. Livorno 665 bis 4. Pesth 665 — 63. B. A. 1124 — 1127.
Wechsel: Amsterd. 1745. Augsb. u. Frankf. 127. Hamb. 1865. London 12. 55 Br. Paris 1652.
Fonds und Actien matter, Fremde Valuten gut zu lassen. Notiz offerirt. Gold angetragen.
Leipzig, 2. Juni. B. A. 1415 Pe. L. Dres 77x. Br., J7 G.
Schlesische r. Br., Tr G.
ohne wesentliche Veränderung.
ee Dr. P. Oblig. 995 G. Leipz. d. E. A. 943 G. ächsisch⸗Bayerische
hemnitz⸗
Riesa 19 Br. Löbau-Zitlau 14 Br. Magdeb. - Leipz. 170 Br., 169 G. Berl. Anh. 3 u. B. 79 Br., e G. Altona⸗Kiel
92 Br., 91 G. Dez. . Br., 88 G. 5
und ringe Umsätze statt. 3. e und Bewegung.
ben etwas angenehmer.
Oesterr. 5proz. Metall. 74 Br.,
1092 Br., 1087 G.
in, nnn, a. M., 2. Juni.
A. 1015 Br., 100 G. Pr. B. A. 883
Nur in Z3proz. spanischen
rie drich⸗ Wilhelms Nordbahn-⸗Actien fanden heute einige 9. Alle übrigen Fonds und Eifenbahn-Actlen
Eiuige Gattungen derselben blie=
7363 G. Bank ⸗Actien Baden Partialloose 2 50 Fl. 47 Br.
Sardinien Partiallose 26 Br., 246 G. Darmstadt Par⸗
tialloose 2a 50 Fl. 685 Br. 686 G;, do. a 25 Fl. 203 Br., 20.
G. Spanien 3proz. 233
Br;, 233 G. Polen 306 Fl. Loofe 953]
Br., do. Oblig. a 600 Fl. 727 Br;, 72 G. Friedr. Wilh. ordb.
345 Br., 345 G. Ludwigshafen⸗Bexbach 66 Br., 66. G. Köln⸗= Minden 7735 Br., 77 G.
24
London Ende der Börse unter
amburg, 2. Juni. 33 proz. p. C. 79 Br., 793 G.
St. 5 Obli ge Br. E. R. 101 Br., 1005 G. Stiegl. 80
Br. Dän. 64 Br., b46 G. Ard. 10 Br. 3proz. 227 Br.,
22 G. Hamb. Berl. 59 Br., 583 G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗
Kiel 97 Br., 915 G. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mellenburg 31 Gld.
Fonds und Eisenbahn-Actien etwas matter bei geringem
Umsatz.
London, 1. Juni. 3 proz. Cons. p. C. und a. 3. 913. Z3äproz. 915. Ard. I7. Zproz. 335. E. R. 103. Holl. 4proz. 765. Bras. 774, 3. Chili 92. Mex. 273 ex 3 .
Engl. Fonds sind heute etwas gestiegen; sie eröffneten 91 , p. C. u. a. Z. und stiegen später auf 15, 5 p. C. u. 4. S.
Von fremden Fonds sind Ard. 168, 5. proz. 337, 323. Mex. a. Z. 275. 3 Uhr. Cons. 905, 4 p. C. u. a. Z.
Amsterdam, 1. Juni. Französische Fonds haben sich von ihrem gestrigen Rückgang wieder erholt, in Folge dessen haben sich auch alle ubrigen Fonds erholt. Von fremden waren besonders Span. und Peru höher gesucht; in beiden Effekten war der Han⸗ del sehr belebt.
Holl. Integr. 49, 485. Zproz. neue 673. Span. Ard. 114 z. Gr. Plecen 1143, *. Russen 4proz. Sor. Oest. Met. Spro; 705, J. 2hproz. 378. Mex. 268. Peru 49, 507. Französische Zproz. 48.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 4. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Weizen nach Qualität 56 — 60 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 a ⸗ 263 Rthlr. 5 pr. Juni / Juli 255 Rthlr. bez. u. G. * 8 264 Rthlr. bez. u. Br., 26 G. ö ept. / Oktbr. 77 Rthlr. Br., 275 a P bez. Gerste, ge loco 21 — 23 Rthlr. n leine 18 — 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität k Rthlr. Erbsen, Kochwaare 26 — 28 Rthlr. FJFutterwaare 25 — 27 Rthlr. Rüböl loco 13 Rthlr. Br., 123 a H bez. pr. Juni 127 Rthlr. Br., 6 bez., K G.
„Jun / Juli Juli Mug. 12 Rthlr. Br., 12 G. „ Seßk Bt. 12 Rthlr. Br., 125 bez. u. G.
Aug. Hept Leinöl loco 10 Rthlr. Br. » Lieferung 10 Rthlr. Br., 97, G. Mohnöl 187 a 185 Rthlr. Hanföl 15 a 125 Rthlr. . 1415 a 1475 Rthlr. üdsee⸗Thran 115 2 117 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 166 Rthlr. bez. » per. Juni Juli 16 2 16 bez. Juli / Aug. 17 Rthlr. Br. 164 bez. u. G. „Aug. MHept. 174 Rthlr. Br., 17 G.
— — — * —
Drur und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beeilag
nach Vernehmung Ihres Staatsrathes,
dorsorglichen Beschlagnahme,
n 162. 8geilage zum Preuß isch en
951
——— . ——
Staats-Anzeiger.
Dienstag d. S. Juni.
Inhalt. Deutschlan d.
Bayern. Mün chen. Gesetz⸗ Entwürfe über die Abstellung eini . Mißbräuche und über die staats bürgerlichen und kn e he, ee, israelitischen Glaubensgenossen betreffend. — Bam berg. Abmarsch des Chevaurlegers · Regiments erson ven Leuchtenberg in das Lager bel
e , nnn g. ift der Bol
5 mberg. Stuttgart. Beschlüsse der Volks Reutlingen. — Kammer⸗Verhandlungen. r nn n mn . Aus lan d. ä
Oesterreich. Debrec zin. Gemischte Sigung der National- Ver-
sammlung. .
Großbritanien und Irland. London. Civil⸗Ausge — Di Ruhestörungen in m m, . 2
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ York. Die
ad e ele . j i ne, Stagten.
Königliche auspielhaus. (Tartüffe und der Lü ĩ
Herr Wohlbrück: Tartüffe und Ein als chef oll. rr ö e n n.
nichtamtlicher Theil. Deuntschland.
„Bayern. Nünchen, 1. Juni. Die Münch. ent- hält nachstehende Gesetz⸗Entwürfe: n . I. Entwurf eines Gesetzes, die Abstellung einiger Preßmißbräuche betreffend. Se. . . ö mung der Kammer der Reichsräthe und r rn . 3 e
räthe und der Kammer der =
. ern, was folgt: . rt. 1. er ohne Gewerbsberechtigung mit Schriften Han—
del treibt, wer ohne obrigkeitliche r n, 6 a e auf Straßen oder öffentlichen Plätzen Schriften ausstreut, anbietet oder anheftet, desgleichen wer ohne ich Erlaubniß mit Schriften hau⸗ siren oder solche auf Straßen oder öffentlichen Plätzen aus⸗ bieten, ausstreuen oder anheften läßt, wird müt Arrest bis zu 14 Tagen und um Geld bis 50 Fl. bestraft. Zugleich kann das Gericht, vorbehaltlich der von der Poltzei⸗Behörde vorzunehmenden die Confiscation der zum unbefug⸗
ten Verkehre angeschafften und gesetzwidrig im Purine verbreite⸗ ten, jedoch noch nicht in fremdes Eigenthum übergegangenen Schrif⸗ ten verfügen. Art. 2. Jeder in Königreiche herauskommenden
Schrift soll Came und Wohnort des Druckers oder Verlegers und, wenn sie auf Straßen oder öffentlichen Plätzen angeheftet wird, auch der Name des Verfassers beigesetzt werden. Ist diese Bei⸗ setzung auf einer Schrift unterlassen worden, so trifft den Inhaber der Druckerei so wie den Verbreiter eine Geld⸗ buße von fünfundzwanzig bis zweihundert Gulden, und die Schrift kann von der Polizei⸗Behsrde sogleich der Confis— cation unterworfen werden. Gleiche Befugniß steht der Polizei- Behörde hinsichtlich jeder Schrift aufreizenden Inhaltes zu, welche auf Straßen oder öffentlichen Plätzen ausgestreut, angeboten oder angeheftet wird. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 2 finden geg den Inhaber der Druckerei und den wissentlichen Verbreiter , wenn einer Schrift ein erdichteter Name oder ein er— dichteter Wohnort des Druckers oder Verlegers, beziehungsweise des Verfassers, beigesetzt ist. Art. 4. Enthält vie Schrift fälsch⸗ licherweise den Namen eines anderen Druckers oder Verlegers, be⸗ ziehungsweise Verfassers, so hat der Inhaber der Druckerei, so wie der wissentliche Verbreiter der Schrift, neben der im Art. 2 be— zeichneten Geldbuße, noch eine Arreststrafe bis zu vier Wochen ver— wirkt. Eben so findet die Schlußbestimmung des Art. 2 Anwen—⸗ dung. . . e lu gb erb n n ngen, Art. 5. Die in den vorstehenden Artikeln 1 — 4 bezeichneten gesetzwidrigen Handlungen und Unter— suchungen sollen als Polizei- Uebertretungen betrachtet, jedoch von den Kreis- und Stadtgerichten, in der Pfalz von den Zuchtpolizei⸗Gerichten, nach den für das Verfahren in Ver— gehenssachen bestehenden Vorschriften abgeurtheilt werden. In Be⸗ treff der Berufung an das Appellationsgericht kommen ebenfalls die für Vergehenssachen bestehenden Vorschriften zur Anwendung! Die Staats⸗Anwälte in den Landestheilen diesseits des Rheins haben in Bezug auf alle Arten preßpolizeilicher Uebertretungen dieselben Pflichten und Befugnisse, welche sie vermöge des Gesetzes vom 10. November 1848, die Abänderungen des zweiten Theiles des Straf⸗ gesetzbuches vom Jahre 1813 betreffend, in Bezug auf Vergehen haben. Art. 6. Was im gegenwärtigen Gesetze über Schriften bestimmt ist, gilt eben so von allen Druckschriften, Gemälden, Bil⸗ dern, Zeichnungen, Kupferstichen, Erzeugnissen der Lithographie, Holzschnitten ünd überhaupt von allen Arten vervielfältigkter oder zur Vervielfältigung geeigneter sinnlicher Darstellungen und Mit⸗ theilungen an das Publikum. Art. 7. Die nach diesem Gesetze eingehenden Geldstrafen fallen dem Kreisschul⸗⸗ Fonds desje= nigen Regierungsbezirkes zu, in welchem die Verurtheilung erfolgt ist, und werden nach dem Gutachten des Landrathes verwendet. Kann wegen Armuth des Verurtheilten die Geldbuße nicht erhoben werden, so ist dieselbe auf Antrag des Staats⸗-An⸗ waltes von dem Gerichle in der Art umzuwandeln, daß den Ver— urtheilten für je fi rn rg Gulden ein achttägiger Arrest trifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von drei Monaten nicht über⸗ steigen. Art. 8. Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes be⸗ ö. mit dem Tage der Bekanntmachung durch das Gesetzblatt, eziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, und erlischt mit dem Eintritte des allgemeinen Gesetzes zum Schutze gegen den Miß— brauch der Presse. Die Staats⸗Minister der Justiz und des In⸗ nern sind mit dem Vollzuge beauftragt. — Gegeben München den 30. Mai. Für den Entwurf: von Kleinschröd. von Forster.
Il. Gesetz⸗Entwurf, die staats bürgerlichen (politischen) und bürgerlichen Rechte der israelitifchen Glaubens⸗— Genossen betreffend. .
Se. Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhöchst⸗ ihres Staatsrathes und mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Beobach⸗ tung der in Tit. X. §. 7 der h,, vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen: Art. J. Den israelitischen Staats⸗Angehörigen stehen fortan im ganzen Umfange des König⸗ reichs bei gleichen Pflichten auch gleiche staatsbürgerliche (politische) und bürgerliche Rechte mit den christlichen Staats⸗Einwohnern zu.
standtheil der Verfassungs⸗ Urkunde angesehen werden. . tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Wirksamkeit und kann nur in der durch Tit. X. S. 7 der Ver fassungs Urkunde vorgeschrie⸗ benen Weise abgeändert werden. Alle Bestimmungen früherer Ge— setze und. Verordnungen sind aufgehoben. Die Staats⸗Minister der Justiz und des Innern sind mil dem Vollzuge des gegenwärtigen Besetzes beauftragt. Gegeben für den Entwurf: don Klein⸗
schrod. von Forster. Motive
zu dem Gesetz Entwurfe, die staatsbürgerlichen (politischen) und bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen betreffend.
Die bayerische Verfassungs- Urkunde spricht im Eingange als eine der Grundlagen der Staats-Einrichtungen aus: „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze.“ Eine der wesentlichsten Ausnah⸗ men hiervon bilden die Zustände der israelitischen Glaubens genossen, welche in politischen wie in bürgerlichen Rechts⸗Verhältnissen bisher den mannigfachsten Beschränkungen und Sonderbestimmungen unter⸗ 3 ie Ausgleichung der lediglich auf dem Religionsbekennt⸗ nisse beruhenden Rechtsverschledenheiten hat sich jedoch als eine un— abweisbare Forderung der Zeit geltend gemacht. — In Bayern sind in ewilrechtlichen Beziehungen nur die Israeliten wegen des Religions⸗ Verhältnisses von Ausnahmebestimmungen betroffen. Das wichtigste politische Recht ist denselben bereits durch das Gesetz vom J. Juni 1818 über die Wahl der Landtags- Abgeordneten vollständig eingeräumt, die übrigen Ausnahmsgefetze und Verordnungen bezüglich der Israeliten aber sind noch nicht abgeändert. — Nachdem . aner⸗ kannt ist, daß das Sittengefetz der Juden in feiner richtigen Auf⸗ fassung nach allen im Staate sich entwickelnden Richtungen als mit dessen Zwecken im Einklange sich darstellt, und daß sohin die mo⸗ saische Religion mit der Existenz des Staates wohl vereinbar ist, so kann in dieser Religion ein Grund nicht gefunden werden, die Rechte ihrer Bekenner in den bürgerlichen, gemeindlichen und staat⸗ lichen Beziehungen weiteren Beschränkungen zu unterwerfen und überhaußt Sonderbestimmungen lediglich auf dem Grunde des reli= giösen Bekenntnisses festzuhalten, vielmehr kann von ihnen, so wie ste bei der Aufnahme in den Staat sich ganz den gleichen Pflichten wie die übrigen Staatsangehörigen zu unterziehen haben, auch die Gleichstellung in Bezug auf die Ausübung von Rechten im Staate mit vollem Fuge angesprochen werden. — Wenn hieraus in früherer Zeit Nachtheile in manchen Bezügen besorgt wor den sind, so ist nunmehr zu erwägen, daß die gleichen Beden⸗ ken einer Generation gegenüber nicht mehr bestehen, welche nunmehr länger als ein Menschenalter in den öffentlichen Schulen mit den übrigen Staatsangehöͤrigen ganz gleiche Bildung empfangen hat und zu den bei diesen üblichen e nr r gr, erzogen worden ist. — Es ist ferner zu erwägen, daß den Israeliten nur die Gleich⸗ stellung, nicht eine Bevorzugung zugestanden werden soll. — Wohl sind auch in jüngster Zeit Beschwerden gegen einzelue Israeliten vorgekommen; Aber auch Genossen anderer Glaubensbekenntnisse haben Gesetzübertretungen sich zu Schulden kommen lassen, haben zu Klagen Anlaß gegeben. — Es kann daher in jenen Beschwerden ein zureichender Grund nicht . werden, Ausnahmebestim⸗ mungen, welche durch die Religlon selber nicht gerechtfertigt sind, und deren Unzulänglichkeit eben aus den ihrer bisherigen Wirk⸗ samkeit ungeachtet vorkommenden Beschwerden hervorgeht, fortbe⸗ stehen zu lassen. — Um insbesondere der Nachtheile zu ge—⸗ denken, welche dem schlichten Landmann aus Borgkäufen im Hausirhandel und auf Viehmärkten aus Leihgeschäften, Guts⸗ zertrümmerungen und dergleichen zugehen können, so be⸗ stehen die desfallsigen Gefahren, wie die Erfahrung lehrt, nicht allein gegenüber dem israelitischen Kontrahenten. —Es kann daher
Art. II. Vorstehende Bestimmung soll als ein ergänzender Be⸗
Hülfe nur durch weise gemessene allgemeine Gesetze und Ver⸗ ordnungen geschaffen werden, und wie das schon jetzt allgemein geltende Hausirverbot durch die dermalige Gesetzesvorlage keine Aenderung erleidet, so wird es eine Aufgabe der Revision der Ci— vil und Kriminalgesetze sein, die für alle Staatsangehörigen gleich festzustellenden Vorschriften in der Art zu bemessen, daß einerseits dem Verkehre freieste Bewegung und die zur Sicherung des Kre— dits erforderlichen Gewährschaften nicht mangeln, und andererseits dem Landmann der nöthige Schutz gegen Mißbrauch von Trauen und Glauben zu Theil werde, dem Wucher aber, in welcher Gestalt er auch seinen Druck zu üben wage, mit stren—= ger Einschreitung begegnet werden könne. — Auch hier wird das öffentliche und mündliche Verfahren die Wirksamkeit der Ge— setze auf das kräftigste unterstüͤtzen und ihre Aufrechthaltung zuverlässig besser sichern, als es bisher gegen Genossen eines ein? zelnen Glaubensbekenntnisses gerichtete Ausnahmegesetze vermochten. — Gleich wohlthätig wird die zu gewährende Rechtsgleichheit in Bezug auf. Ansässigmachung und, Verehelichung wirken. — Während die Beschränkung der Israeliten auf bestimmte Orte und bestimmte Familienzahl hinwegfällt und die freieste Bewerbung in alle Be— rufsklassen und in allen regelmäßigen Erwerbsarten ihnen eröffnet wird, bleibt andererseits das allgemeine Verbot des Hausirhandels mit Waaren wie mit Vieh aufrecht und kann daher auf solchen unregelmäßigen, mit offenem Laden nicht verbundenen Noth- und Schacherhandel nach wie vor eine Ansässigkeit nicht begründet wer— den. — Die gegen alle Staatsangehörigen in gleicher Weise geltend zu machenden Bestimmungen der Gesetze und Verordnnngen und die den Gemeinden und Pflegschafts-Räthen zustehenden Rechte und Be—⸗ fugnisse erscheinen daher als hinlänglich, um die so ersprießlich be⸗ gonnene Hinüberführung der Israellten zu den gewöhnlichen und regelmäßigen Erwerbsarten auch fortan zu sichern. — Dies sind die Erwägungen, auf welche der Gesetzentwurf gebaut ist, welcher übrigens die kirchlichen und Schul⸗-Verhältnisse der Israeliten, deren Regelung jedenfalls eine vorgängige Einvernahme freigewählter Vertreter der israelitischen Kultus-Gemeinden des ganzen König⸗ reiches voraussetzt, unberührt läßt. — München, den 30 Mai 1843.
Bamberg, 29. Mai. (Münch. Ztg.) So eben verläßt uns das Chevauxlegers⸗Regiment Herzog von Leuchtenber nebst der bisher hier gelegenen Artillerie, um in das Lager bei Nürnberg
zu ziehen. Das Offizier⸗Corps der Landwehr und gewiß die halbe
Einwohnerschaft gab das Geleite. Der Oberst Paul Freiherr von Stetten hielt vor dem Abmarsche noch folgende . an das Regiment, die es mit dreifachem Hurrah kräftig erwiederte? „Unter⸗ offiziere, Chevauxlegers! Ehe wir von dannen ziehen, einige Worte zu Euch; mit wahrer Freude und Stolz sehe ich ig en der Spitze des Regiments; eines Regiments, das sich in den langen Jahren, die es hier garnisonirte, stets , und ehrenvoll betrug. Mit diesem Ruhme verlassen wir unsere bisherige Garnison; Bank und freundliches Andenken allen denen, die es Wir gehen ernsten Ereignissen entgegen, önig und Vaterland bauen fest auf uns! 57 uns bei allen Gelegenheiten bethätigen, daß wir treue und brave, Soldaten sind. Haltet fest an Srdnun und Disziplin. Dem Bürger in den Quartieren seid .
ut mit uns meinten.
und hold, gegen den Feind tapfer und großmüthig. Habt Ver⸗ trauen zu euren Vorgesetzten, die es gewiß redlich mit Euch mei⸗ nen, und mißtrauet den Lockungen der Verführer. Laßt uns fe wie Stahl und Eisen zusammenhalten und der Welt beweisen, da die bayerischen Chevaurlegers des Ruhmes stets würdig sind, den sie von jeher behaupteten. Und nun laßt uns mit Gott unseren Marsch fröhlich und wohlgemuth antreten. Hoch lebe der Konig! Hoch das theure Vaterland!“ . Das Chevauxlegers⸗Regiment lag viele Jahre hier in Besatzung,
war stets in Frieden und Freundschaft mit den Bürgern, geachtet und geliebt, und wer weiß, ob und wann es wieder ir her kommt. Auch das 10te Infanterie⸗Regiment, welches gleichfalls in der nicht langen Zeit seines Hierseins im besten Verträgniß mit der Bürger- schaft gestanden, geht hier dorthin ab. Unsere Stadt ist dann anz ohne Besatzung; die Landwehr übernimmt den Wachdienst, für
ie doppelt beschwerlich in der Zeit, da die Gärtner, Häcker und an⸗
dere Feldbesitzer mit ihrem Landbau voll beschäftigt sind, die anderen
Gewerbe aber nun noch mehr ins Stocken kommen; denn der Abzug der
Truppen wirkt auf den Nahrungsstand der Stadt sehr nachtheilig. Die zahlreichen Familien der Offiziere verlassen sie meist, ihnen folgen
manche andere wohlhabende Famillen, welche einstweilen auswärts gehen,
und der Geldumlauf, den ein Kavallerie⸗ und ein Infanterie⸗Re⸗
giment wöchentlich, täglich in der Stadt bewirkten, hört nun zum Nachtheil der Hausbestzer und Gewerbeleute auf. Diese großen materiellen Nachtheile der Entfernung der Garnison — der ande⸗ ren gar nicht zu gedenken — sind sehr fühlbar; viele Wohnungen stehen nun ohne Miether leer, Arbeit und Verzehrung haben be⸗ deutend abgenommen. Selbst die, welche vordem in politischem Parteieifer so laut gegen die Vermehrung oder Belassung der Trup⸗ pen in der Stadt sich gebahrten, fangen an, anderer Meinung zu werden. Einstimmig hat vor wenigen Tagen der Magistrat sogar mit seinen demokratischen Mitgliedern an die Kreis⸗Regierung und das Ministerium die dringende Bitte gestellt, die Stadt nicht völlig ohne Besatzung zu lassen. Ob ihr willfahrt werde, dermal werden könne, ist naturlich noch unbekannt.
Donauwörth, 29. Mai. Die Augsb. Abendztg. meldet aus dem Lager: „Heute Morgen ist statt des entsendeten 1sten Jäger⸗-Bataillons das 2te Bataillon des Infanterie⸗-Leibregiments ins Lager eingerückt; ihm wird heute Nachmittag noch das 2te Bataillon des Regiments Kronprinz und diesen das Zte Bataillon des 5ten Regiments folgen, nach dessen Eintreffen das 1ste Ba⸗ taillon des 4ten Regiments in das Lager nach Nürnberg abmar⸗ schiren wird. Am Sonntag den 27. Mai gelang es endlich eini⸗ gen Hetzern, nach einigen Tagen vergeblichen Bemühens, einen wahrhaft greulichen Exzeß zwischen einem Theil der Soldaten des Aten Jäger-Bataillons, des 4ten Regiments (Bayern) und des 15ten Regiments (Franken) herbeizuführen. Man hatte den Alt bayern lügenhafterweise gesagt, die Franken wollten sie verfolgen, weil ste Bayern seien; den Franken aber machte man weiß, die Bayern betrachteten sie als Republikaner und suchten sie zu vertil— 686 So kam es beim Bier zum Wortwechsel und endlich zu Thät⸗ ichkeiten; es entstand ein Kampf, der nahe an eine Stunde mit unbeschreiblicher Erbitterung dauerte und endlich nur durch den allgemeinen Appell sämmtlicher Corps-Abtheilungen beendigt werden konnte. Blanke Waffen wurden geführt, Hölzer und Steine flogen fast hageldicht — 10 bis 15 Soldaten sind verwundet worden; das Ende war aber ein anderes, als die Schändlichen, welche
den Handel angestiftet hatten, vermuthet. Durch Einwirkung von Offizieren und Unteroffizieren der Kämpfenden wurde noch densel— ben Abend eine Verbrüderung und Versöhnung gefeiert, wobei das schändliche Treiben der Hetzer gegenseitig enthüllt wurde. So be= trübend jener Vorfall jedes edlere Gemüth ergreifen muß, eine moralisch gute Folge hat er hervorgebracht: die Achtung und damit die Anhänglichkeit der Soldaten an ihre Führer ist sichtlich gestie⸗ gen; es war die erste Gelegenheit, wo die Offiziere beweisen konn⸗ ken, daß sie für die Sicherheit ihrer Soldaten ihre eigene Sicher⸗ heit und eigenes Leben einzusetzen keinen Augenblick Anstand neh⸗ men. Mitten unter den brudermörderischen Kampf sind die Offi⸗ ziere — wirklich mit Hingebung — eingedrungen; es ging dabei nicht ganz für sie ohne Verwundungen ab. o viel uns bekannt sind dabei lebensgefährlich. wenn auch eine harte, Verwundungen nicht vorgekommen; drei Mann sind aber am anderen Tage durch unvorsichtiges Baden in der Wörnitz ertrunken.“
Württemberg. Stuttgart, 29. Mai. (Schwäb. M Der gestrige Tag . hier vollständig ruhig. an rr, Bürgerwehr zum Verlesen aus. Heute fruͤh marschirte das 1ste Infanterie⸗Regiment, von Ludwigsburg auf der Eisenbahn kommend mit zwei Kanonen hier durch auf die Filder. Heute sind die Ab⸗ geordneten der gestrigen Volksversammlung in Reutlingen hier ein⸗ getroffen; sie werden die Beschlüsse dieser Versammlung heute dem Präsidenten der Kammer und dem Ministerium . und um Antwort darauf bitten. Die Beschlüsse sind, außer denen der Versamm⸗ lung der Volksvereins Abgeordneten vom Tage zuvor, denen die Vosksversammlung beistimmte, folgende: „Die am Pfingstmontag 1849 zu Reutlingen zusammengetretene, aus allen Theilen des Lan des durch Abgeordnete von Gemeinde⸗Kollegien, Volksvereinen, Bürger⸗ wehren und Soldaten beschickte Volksversammlung tritt den Beschlüsfen welche die General- Versammlung der Vereine des Tandes Mani Pfingstsonntag in Reutlingen gefaßt hat, bei und erklärt ferner: Der gegenwärtige Zustand des Landes wird täglich unerträglicher. Auf dem bisher von Regierung und Ständen eingeschlagenen Wege ist aber keine Rettung zu, hoffen. Bald Jahr und Tag sitzt die Kammer; Tag für Tag steigt die Noth des Volkes, und noch haben wir nichts von Erleichterung verspürt. Wir verlangen daher unver— zügliche Einberufung einer verfassunggebenden Landesversammlung. Jeder Bürger, sei er reich oder arm, soll wählen dürfen. (Kein Census.) Von dieser Versammlung verlangen wir: Endliche schleunige Erfüllung der Zusagen, mit denen wir Jahr und 3 abgespeist worden und. doch hungrig ge— blieben sind. amentlich unentgeltliche Abschaffung der Feudal⸗ lasten und Ersatz des Ausfalls in den Staatseinnahmen durch eine reine verhältnißmäßig ansteigende Einkommensteuer. Umfassende Verminderung der Staats⸗Ausgaben durch Vereinfachung des Staats⸗ haushalts. Aufhebung der Aßanagen. Abschaffung der Penstonen. An die Stelle des Beamtenheeres in der Verwalkung n vom Volke gewählte Bezirks- und Kreisausschüsse und unbedingte Selbst= ständigkeit der Gemeindeverwaltung. An die Stelle des stehenden Heeres alsbaldige Volksbewaffnung und Volksheer, namentlich Wahl der Offiziere bis zum Hauptmann durch die Soldaten und Aufhe⸗ bung der Militairgerichtsbarkeit. Während der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten
erschienen einige Abgesandte der in Reutlingen gewählten Deputa=
tion, um sich bei dem Prästdenten Gehör zu erbitten. Herr Mur⸗