1849 / 153 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Pröäsidenten Rettenmair auf, den Präsi⸗

tenstuhi 2 3 elwa einer halben Stunde trat

de n wieder ein und verkündete der e n gn 49 e in Reutlingen gewählte Deputation wünsche, persönlich in der am- mer der Abgeordneten von elassen zu werden, um sich der ihr in Reutlingen gewordenen Aufträge zu entledigen. Der Prästdent theilte zugleich mit, daß er die Deputation vorläufig abschlägig be⸗ schieden habe, indem ihr Verlangen gegen 8. A790 der Verfassung verstoße, nach welchem die Stände Deputationen weder empfangen noch aͤbfenden dürfen. Becher beantragt, den betreffenden Ver⸗ fassungs⸗ Paragraphen im Drange der Umstände durch einfache Ab⸗ stimmung abzuaͤndern. Staatsrath Goppelt protestirt hiergegen indem ber Regierung, nicht der Kammer das Recht der Initiative zu Verfassungs⸗ änderungen zustehe. Seeg er bemerkt, eine Verfassungsänderung könne blos im Wege der Petition beantragt werden; die Kammer könne für sich nichk selbstständig über die Verfassung hinweggehen. Schnizer ermahnt, wie dringend die Sache sei. „Vem Volke ist“, sagt er, „die Geduld ausgegangen. Wären Sie gestern in Reut⸗ lingen gewesen, so hätten Sie sich selbst überzeugen können. In i. außerordentlichen Zeit und in diesem außerordentlichen Falle sollte von der Regel abgegangen werden. Vor wenigen Wochen wurden ja ebenfalls Deputationen in diesem Saale zugelassen.“ (Stimmen: Nein!! Hölder: Das waren nur reservirte Plätze.) räsident: „Die Deputirten wurden allerdings, aber als Did. zugelassen. Uebrigens war es auch damals eine Aus⸗ nahme, und es wird in Zukunft nicht mehr geschehen.“ (Meh⸗ rere Stimmen: Bravo!) Schnizer: „Allerdings wurden da—⸗ mals die Deputirten als Deputirte zugelassen. Sie übergaben schriftlich ihre Forderungen.“ Holzinger: „Das wird nicht mehr geschehen.“ Rettenmair: „Wie oft wurde die Ver⸗ fassung von der anderen Seite verletzt! Hier liegt ein , Fall vor; es bedarf eines außerordentlichen Be— schlusses.“ Prälat Gerock spricht von einer „sogenannten“ Depu⸗ tation und hält deren Zulassung für ganz unconstitutionell und rechtswidrig. Der Präsident ermahnt den Prälaten, es möchte Niemand beleidigt werden. Reyscher erklärt sich ebenfalls gegen eine einseitige Verfassungs⸗-Aenderung. Die Initiative gebühre der Regierung. Derjenige begreife die Zeit schlecht, welcher diese Ver- sammlung gleichsam in einen unfreien Zustand versetzen wolle. Jeder⸗ mann erinnere sich doch der Folgen, welche in der französischen Re⸗ volution die Sila seng solcher Deputationen hatte. Duvernoy: „Das Erste von Allem ist die Festhaltung am Grundgesetze. Die Freiheit der Kammer verlangt, jedes derartige Ansinnen fest und entschlossen zurückzuweisen. Ich fordere Sie auf, meine Herren, das Recht treu und redlich zu wahren.“ (Bravo⸗Rufe.) Becher zieht hierauf seinen Antrag zurück. Sofort beschließt die Kammer, die Anordnung ihres Praͤsidenten zu genehmigen, d. h. die Deputation nicht in die Kammer zuzulassen und zur Tagesordnung überzu—

gehen. ; 3 Mnusland.

Oesterreich. Debreczin, 14. Mai. (Oesterr. Corr.) Gemischte Sitzung der National⸗Versammlung in der großen refor⸗ mirten Kirche. Vormittags 11 Uhr. Präsidenten: Sigm. Perényi und Paul Almaäsy.

Präsident Pa& ZJↄll Almäsy: „Verehrte National-Versammlung! Von jLenen Unglücksschlägen, womit der meineidige Verrath unser armes Vater— land heimsuchte, blieb ein Gefühl übrig, ungebrochen, ja neuerweckt, das Freiheitsgefühl der Nation. Die Nation hat gewollt; eine Nation braucht nur zu wollen, um frei zu sein, und ist dieser Wille durch jene tapfere Armee bethätigt worden, deren Banner für den Triumph, die Freiheit und den Ruhm des ungarischen Namens sich entfalten. Die Nation hat ge⸗ wollt, daß an die Stelle der Usurpation fremder Interessen sie selbst die Macht und Gewalt repräsentire, vor der Jedermann im Vaterlande sich bücke, daß die heilige Herrschaft der Volks- Souverainetät jene Kuppel sei, unter deren Bogen die Freiheit wohne. Und ihr Wille wurde zur That durch jenes Manifest vom 19. April, womit eine neue Epoche des enropäischen Lebens unseres unabhängigen Vaterlandes beginnt. Die National-Versammlung hat von der Nation die ihr verliehenen Sonverainetätsrechte übernommen und zum Gouverneur Präsidenten an die Spitze der ungarischen Angelegenheiten jenen Mann gestellt, dessen Name Eins ist mit der heiligen Empfindung unseres Freiheitõfampses, Ludwig Kossulh, (Lange anhaltendes, begeistertes Eljen = rufen. Und er, gemäß dem Willen der Nation, wird heute als erster Be— amter Ungarns den Schwur der Treue für Freiheit, Nationali at und Ge⸗ setz in die Hände der Nation ablegen. Mir, als einem der beiden Präsi⸗ denten der souverainen National-Versammlung, ist das Glück zu Theil ge⸗ worden, daß ich den Herrn Gouveneur Ludwig Kossuth zu dieser feierlichen

Handlung auffordere.“ Ludwig Kossuth, Gouverneur von Ungarn, legt den von Paul Almäsy vorgesprochenen Eid in folgenden Worten ab: „Ich Ludwig Kossulh, durch die National⸗Versammlung erwählter Gouvernenr— Präsident, beschwöre die Aufrechthaltung der Unabhängigkeits-Erklärung der Nation in allen ihren Konsequenzen und den Gehorsam für die Gesetze und Beschlüsse der National ⸗Versammlung. So wahr mir Gott helfe.“ Hierauf fährt der Gouverneur - Präsident sort: „Meine Herren! Der Eid, den ich abgelegt habe, hat das Prinzip der Souverainität der Nation feierlich sanckionirt. Sie haben durch den Eid, den Sie mir vorgeschrieben haben, Gott zum Zeugen gerufen, daß in unserem Vaterlande jede Gewalt nur von der Nation , kann, und daß es keine Gewalt giebt oder geben kann, die der Nation nicht Verantwortlichkeit schuldig wäre. Seien wir für ewige Zeiten einig und einverstanden in der Aufrechthaltung dieses Prinzips. Bleibe sür ewige Zeiten das Unglück von der Nation fern, daß sie eniweder aus Furcht, aus Liebe oder Anhänglich⸗

schel fordert

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leit jemals auch nur im Allergeringsten dieses Prinzip aufopfere. Nicht der

sterbliche Mensch, aber selbst der allmächtige Gott nicht kann einer Nation ein Geschenk verleihen, um deswillen es sich verlohnte, die Freiheit als Preis hinzugeben. Außenhalb der Grundlage der Volkssouverainerät giebt es aber keine Freiheit. Ich, meine Herren! Ich schwöre Ihnen den ehren für jene Geskctze und Beschlüsse, die Sie kraft Ihrer von der Nation erxaltenen Gewalt bringen werden. Doch diesen Gehorsam haben Sie selbst Ihrer= seits vor Gott gemäß dem ersien Punkte meines Eides an die Pflicht ge= knüpft, daß Ihre zu bringenden Gesetze und Beschlüsse nur auf die Siche- rung der Unabhängigkeit und Freiheit der Nation hinzielen werden. Ihr Patriotismus dient als Unterpfand, daß die beiden Punkte melnes Eides nicht gegen einander in Zusammenstoß gerathen werden, was für Tage der Gefahr und der Versuchung Gott immer über uns verhängen möge. Ihr Patriotismus dient als Unlerpfand, daß ich, Ihre Geseße befolgend, die Unabhängigkeit der Nation aufrecht erhalten und verwirllichen werde. Wenn jemals diese meine beiden Pflichten gegen einander in Widerspruch gera— then sollten, ö. ich Ihnen, meine Herren, daß ich freiwillig jene Ge⸗ walt in Ihre Hände niederlegen werde, womit Sie mich bekleidet haben, um als bloßer Privatbürger an dem Gebäude der Unabhängigkeit der Nation mich mit zu bethätigen. Auf Ihren unerschütterlichen Patriotismus mich stützend, gelobe ich, daß, wenn ich bald, entweder weil das Werk der Rettung des Va⸗ terlandes beendigt sein wird, oder weil Sie früher es befehlen werden, in die einfache Stille des Privatlebens, wonach ich mich warm sehne, zurückkehren werde, ich ohne den Leidenschaftsreiz des Mißbrauchs oder der Gewaltgier, in Ihre, Hände jene Macht niederlegen werde, deren Verantwortlichkeit Sie auf, meine schwachen, aber treuen Schultern gelegt haben. (Eljenruf.) Meine, Herten Minister! Gemäß dem Befehle der Nation legen Sie nun in meine Hände den Eid ab, den der Notar der National- Versammlung vorsprechen wird.“ Barthol. Szemere, Präsident des Minister= rathes und Minister des Innern; Graf Kas. Batthyany, Mi⸗ nister der auswärtigen Angelegenheiten; Sa bb. Vufovies, Justiz- minister; Bischof Mich. Horvath, Kultusminister; Franz Du— schek, Finanzminister, legten den vom Notar des Repräsentanten⸗ hauses, St. Gorove, ihnen vorgesprochenen Eid mit folgen- den Worten zugleich ab: „Ich (jeder Minister spricht hier seinen Namen und den. Titel seines Amtes aus) beschwöre die Aufrechthaltung der Unab- hängigkeits- Erklärung der Nation in allen ihren Konsequenzen und den Gehorsam für die Gesetze und Beschlüsse der National⸗Versammlung, und daß ich denselben Erfolg verschaffen werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Anhaltendes Elsenrufen.? Gouverneur Ludwig Kossuth: „Es lebe das Vaterland!“ (Elienruf.) Präsident: „Die Sitzung ist aufgelöst.“

. Großbritanien und Irland. London, 31. Mai. Die diesjährigen Ausgaben für die Civil Departements der englischen Staats- Verwaltung betragen 3,925,731 Pfd. St. Da⸗— von kommen auf öffentliche Gebäude 461,905, auf Gehalte für Be⸗ amte 140983, 231, auf die Rechtspflege 1,196, 8I 4, auf Unterricht, Wissenschaft und Künste 386,189, 16 Kolonialverwaltung und Kon⸗ sulate 121,703, Pensionen und Gnadengaben 200,652, zufällige und vermischte Ausgaben 175,237 Pfd. St.; das Ministerium des In— nern kostet 25, 100, das Schatzamt 53,200, das auswärtige Amt 6, Qoh, das Kolonialamt 36,960, das geheime und das Handelsamt 439000; die Armenbehörde in England 365,136, in Irland 47,314, und 15,508 Pfd. St. außerordentliche Ausgaben.

Ueber die traurigen Vorfälle zu New⸗Mork hat man nunmehr nähere Aufschlüsse erhalten. Der e nf Schauspieler Forrest, der in Naturrollen und in derben Charakterrollen ausgezeichnet ist, dem aber das feinere Publikum wenig Geschmack abgewinnen konnte, fand bei seinem Gastspiele in England schwachen Beifall und bil⸗ dete sich ein, daß der englische Schauspieler Macready, der sein Rival in Shakekspeareschen Rollen ist, dies durch seinen Anhang be⸗ wirkt hätte. Da nun Macready seit einiger Zeit in den Haupt⸗ städten Nord⸗Amerika's mit glänzendem Erfolge gastirte, so erwachte Forrest's Eifersucht, und er ee durch seine Freunde und gewisse Organe der Presse sich an seinem Nebenbuhler zu rächen. Uebri⸗ gens floß die Erbitterung gegen die Vorstellung im Astor Theater auch aus Klassenunterschieden, da man nur im schwarzen Frack und mit weißen Glacé⸗Handschuhen im Parterre erscheinen durfte. Man schimpfte weidlich auf die Vorliebe der Geld-Aristokra⸗ ten für den englischen Tragöden, dazu kam noch ultrademokratische Aufreizung gegen den verhaßten Engländer, und so gingen denn die Vl unrn zu offenen Gewaltthätigkeiten über, welche mit Blut⸗ vergießen endeten und noch schlimmere Folgen hätten haben können, wäre man nicht gleich mit Energie eingeschritten. Die Sache sah so bedenklich aus, daß ein paar Geschüͤtze, mit Kartätschen geladen, vor dem Astor-Theater aufgefahren werden mußten, und es wurden mehrere Salven gegeben, ehe sich die Massen entfernten. Macready gelang es, als Soldat verkleidet, zu entkommen, um nie wieder nach New-Nork zurückzukehren. Der Mayor von New-⸗Nork erließ eine Proclamation, worin er vor Zusammenrottungen warnte, indem die Ruhe der Stadt mit aller Macht aufrechterhalten werden müsse. Man glaubt übrigens nicht, daß die Sache weitere Folgen haben werde. Macready befindet sich jetz; zu Boston und . mit der „Hibernia“ nach England zurückkehren.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New⸗ Nork, 15. Mai. Das hiesige Journal of Commerce enthält folgende Bemerkungen über dle sinanzielle Lage, den Kredit und die Schuldverschreibungen der Union. „Seitdem sich zu Anfang unseres jetzigen, Gouvernements in Folge der obwaltenden N über die Pläne des Taylorschen Kabinets ein Sinken unserer sämmt⸗ lichen Staatspapiere zeigte, haben sich dieselben wieder bedeutend erholt und fester gestellt. Man ist zur Einsicht gelangt, daß unser öffentlicher Kredit zu fest und wohlbegründet ist, um unter dem Ein—

sluse eines Wechsels unserer Kabinetspolitik mehr als vorübergehend eiden zu können. Kaum drei Jahre zurück hatten wir in Europa beinahe keine Abnehmer für unsere Gouvernements und Staats⸗ scheine, und dennoch war schon damals vor dem mexikanischen Kriege der Werth der Vereinigten Staaten⸗Anleihe für 1862 (gegenwärtig 4 pCt. unter derjenigen für 1868) 119 bis 120 pCt. Vor der bedauernswerthen Katastrophe der Zinsweiger ung standen die 5proz. Stocks des Staates Pensylvanien 117 pCt., Indiana 5proz. ursprünglich 119 pCt., Maryland proz. 116 bis 117 pCt., Ohio bproz. 127pCt. Wir befinden uns seitdem in merklich günstigerer Lage. Neue Quellen des Reichthums haben sich uns aufgethan; unser Land hat an Ausdehnung und Macht gewonnen. Während die Ereignisse in Europa die dortigen Werthpapiere herabdrückten, hoben sich die unserigen. Man dürfte sich nicht wundern, wenn bei den ver⸗ mehrten Hülfsquellen unseres Landes und der fortgesetzten Nach⸗ frage für unsere Papiere in Europa die 6proz. Vereinigte Staa⸗ ten⸗-Anleihe binnen Jahresfrist auf 130 bis 146 pCt. stelgen wür⸗ den. Bis jetzt sind schon gegen 18 Millionen Dollars dieser Va⸗ lute in Europa untergebracht, sämmtlich während der letzten 18 Monate. Berücksichtigen wir, daß 4proz. Massachusetts 162 pCt. stehen, und daß der Kredit eines Einzelstaates doch nicht größer ist, als derjenige unserer Gesammt⸗Union, so wäre ein Cours von 118 bis 126 pCt. für die 6proz. Vereinigte Staaten⸗Anleihe nicht mehr als verhältnißmäßig. Es mögen hier augenblicklich davon nur 2 Mill. Dollars am Markte disponibel sein. Wir brauchen nicht daran zu erinnern, daß, dem letzten Beschlusse des Kongresses zufolge, die ganze Aus⸗ beute des Verkaufs öffentlicher Ländereien in ,, Vereinigte Staaten⸗Anleihe zum Marktpreise anzulegen ist, welcher Beschluß ehestens in Kraft tritt, und wird dann die Union selber jährlich für etwa vier Millionen als Käufer erscheinen. Sie besitzt ferner einen Belauf von sechs Millionen Dollars indianischer Stocks, deren ganze Ausbeute ebenfalls in 6prozentiger Vereinigter Staaten⸗

nleihe verwerthet werden muß. Aus diesen Umständen geht zur Genüge hervor, daß der Kredit der Union immer nur befestigt und erhöht werden kann. er eff nf wird die Schuld schon vor dem wirklichen Verfall der Bonds thatsächlich erloschen sein, es sei denn, daß die Inhaber sich weigerten, zu verkaufen. Würde indessen aus unvorhergesehenen Ursachen ein neues Anlehen in ein paar Jahren nöthig sein, so ist es wohl kaum übertrieben, anzunehmen, daß ein 4prozentiges Vereinigte Staaten⸗Anlehen mit Leichtigkeit zum Pari- Course zu placiren gien würde.

wissenschaft und KUunst.

Königliches Schauspielhaus.

Tartüffe, nach Moliere. Herr Wohlb rück aus Leipzig: Titelrolle. Hierauf (neu einstudirt): Der Lügner und sein Sohn. Herr Wohlbrück: Crack.

(2. Juni.) .

Ih Tartüffe denlt man sich, obgleich die muthwillige Dorine in ihrem Haß sich nicht eben schmeichelhaft über seine Person äußert, einen äußerlich wohlgebildeten jugendlichen Mann von feinem Benehmen, der es in der Kunst, Frömmigkeit und Demuth zu heucheln, zur Virtuosität gebracht hat, da es ihm an Vorbildern ächter Frömmigkeit in jener Zeit gewiß nicht ge- fehlt hat. Den Rath, den eine kritische Autorität dem Schauspieler giebt, gleich von vorn herein die „Absichtlichkeit“ zu zeigen, erscheint deshalb er was mißlich und eher geeignet, den Darsteller auf Abwege zu leiten; die Gefahr, den Zuschauer in die vollständige Illusion zu seßen, ist in der That Dank dem Autor im Tartüffe nicht so groß. Die religiöse Heuchelei, durch welche die Jesuiten, um die es sich hier handelt, nicht Einzelne, sondern Generationen, Jahrhunderte täuschten, muß unzwesfelhaft in der Regel mit aller der Meisterschaft ausgeübt worden sein, deren ein guter Sch auspieler nur fähig ist, und derselbe wird in diesem Stücke gerade den richtigen Ein- druck bewirken, wenn er bis hart an die Gränze der Wahrheit zu gehen sucht. Tartüffe's Worte und Handlungen enthüllen seine Bosheit und Verschlagenheit genugsam, so daß es von jener Seite nicht noch der Zu ihaten bedarf. * Dichter, von dem man sonst die feinste Zeichnung ge⸗ wohnt, mag seinem Tartüffe absichtlich in zum Theil groben Zügen die Heuchelei aufgeprägt haben, um von seinem bigotten Zeitalter, nicht der lebensgefährlichen Mißdeutung ausgesetzt zu sein, als wolle er die gläubig Frommen verspotten; um so mehr ist es daher Aufgabe des Darstellers, dahin zu wirken, daß man die hartnäckige Verblendung Orgon's und seiner Mutter für möglich hält. Selbst in den ersten Momenten, wo die Lüstern⸗ heit Tartüffe übermannt, wird er noch immer einige Herrschaft über seine Ge⸗ berden, selbst über seine Blicke, behaupten und seine Frechheit nur sehr all⸗ mälig wachsen. Erst später, als er sich entlarvt sieht, travestirt und karikirt er seine eigene Scheinheiligkeit, um den getäuschten Orgon ob seiner Leicht= gläubigkeit noch zu verhöhnen.

Herrn Wohlbrück sowohl als Herrn Rott (Orgon) beschäftigte die komische Seite der Rollen fast ausschließlich, und das Spiel Beider ließ deutlich erkennen, daß sie selbst Figuren, wie diesen Orgon und die⸗ sen Tartüffe nicht für möglich hielten, wodurch das Ganze noch mehr den Anstrich eines Schwankes erhielt. Molisre's Werk ist in der deutschen Bearbeitung ohnehin schon fast gänzlich ins Gebiet des Komischen gezogen und der Urtext überall palimpsestirt, unter Hinzufügung einiger Randverzie⸗ rungen, die allerdings ein lautes Lachen erregen, vor dem Tribunal der Aesthetik aber schwerlich und vor dem der Sittlichkeit gewiß nicht mit Ehren bestehen können. Daß unser Gast vieles Einzelne gut zur Wirkung brachte, erwarb ihm Beifall, seinen Zügen und seinen Gliedmaßen mangelte es je⸗ doch an geschmeidiger Beweglichkeit. Nicht einen Augenblick ahnete man den unheimlichen Schleicher, vielmehr sprach sich meistens in seinem Habi⸗ tus eine hausväterliche Bonhom mie aus, welche die Rolle ganz und gar verschob, so vortrefflich diese Bonhommie auch in der Posse: „Ser Lüg-— ner und sein Sohn“, als Herr von Crack angebracht war.

Bekanntmachungen. [1276 Bekanntmachung.

In unserem Depositorium befindet sich ein unterm 24. November 1792 vom Husaren Rutier errichtetes Testament, von dessen Leben oder Tode bisher hierselbst nichts bekannt geworden. Es werden deshalb in Ge—= mäßheit des 8. ts, Allg. Landrecht J. 12., die etwanigen unbekannten Erb-Interessenten hiermit aufgefordert, die Publication des Festaments nachzusuchen.

Bütow, den 24. Mai 1849.

Königl. Kreisgericht. II. Abtheilung.

innerhalb

la 'r nn n er Verkauf. * Hattimonialgericht Etzoldshayn.

Das, im Dorfe SiaschwiKz belegen. Bauergut mit allem Zubehör und den dabei besessenen, in dasiger Flur belegenen Wandel- Aeckern des Johann Friedrich Kühling, abgeschät auf 11.1 60 Thlt 18 Sg? 4* p) zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur zu Zeitz , Taxe, soll

a m 6. Ju li 1549, ormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhasiirt z

145] Pp

Nachlässe:

1441 1m . n,

Mittelst dieses von Einem Wohledlen Rathe der Kai= serlichen Stadt Riga nachgegebenen Proclamatis wer- den von dem Waisengerichte dieser Stadt Alle und 2. welche an den Nachlaß des verstorbenen Schiffs=

apitains Wilhelm Alexander Olwieg, welcher bei der Strandung des von ihm geführten Schiffes „Carl“ am 12. Oktober a. p. bei der Insel Tislern an der schwe⸗ dischen Küste, im Kattegat, mit verunglückt und seinen

Tod in den Wellen gefunden, imgleichen dessen allhier vor ihm in unbeerbter Ehe verstorbenen Ehefrau Marie und Olwieg, geb. Thom on, irgend Anforderungen oder Erb- Ansprůͤche 9 haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich Sechs Monaten à dato dieses afsigirten Pro⸗ klams, und spätestens den 7. November 1849 sub poena praceclusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei entweder persönlich oder durch gesetzlich legiti= mirte Bevollmächtigte zu melden und daselbst ihre sun= damenta crediti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erb-Ansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, nach Erspirirung sothanen termini praefixi mit ihren Anga⸗ ben und Erb⸗Ansprüchen nicht weiter gehört noch ad— mittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen. Niga, den 7. Mai 1819.

Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehende, mit Angabe ihres gegenwärtigen Bestandes benannte

werden. 1) des verstorbenen Privatlehrers, Ausländers Johann Heinrich Schramm, SR. 111. 55;

Y der unverehelicht verstorbenen Dienstmagd Catha⸗

rina Hofak alias Hokaf oder Holow, SNR. 91. 34,

irgend welche Ansprüche als Erben oder Gläubiger zu

machen gesonnen sein sollten; imgleichen

3) die Erben der im Jahre 1804 verstorbenen Lum⸗ berg- alias Lundbergschen Eheleute, nämlich des weiland hiesigen Einwohners Wilhelm Lumberg oder Lundberg und dessen gleichfalls vor ihm ver? storbenen Ehefrau Marja

bd 373,

testens den. 7. November 1849 sub

C. A. Trey, dirt sein sollen.

Riga, den 7. Mai 1849.

9 1 in 1461 deposito asservirt befinden, nämlich:

weiland Sop

herese, verwittwet ge⸗

wesenen Adachowsky, geb. Siegmund, SR. 1379,

4) die Erben des im Jahre 1806 verstorbenen Hand⸗ lungsgesellen George Friedrich Hummel,

aufgefordert, im Laufe der peremtorischen Frist von Sechs Monaten a dato dieses affigirten Proklams, und spä—- Poena bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei entweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevollmäch- tigte sich zu melden und daselbst ihre sundamenta ere- diti zu erhibiren, so wie ihre etwanigen Erb-AUnsprüche zu dokumentiren, widrigenfalls selbige nach Exspirirung sothanen termini praesixi mit ihren Angaben nicht wei⸗ ter gehört, noch admittirt, sondern ipso facto präklu—

C A. Trey, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.

E ditt al- Citation. Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga seit längerer Zeit sich folgende Gelder in

1) in Nachlaßsachen der weiland Anna Sophia Voß, geb. Weber, zum Besten nachbenannter Kinder der i in Helena Hellewadt, verwittwet ge⸗ wesenen Wulff, geb. Hastbeck, nämlich: 2) des Nicolaus Johann Hellewadt SR. 292. 16, b) des Carl Friedrich Hellewadt SR. 292. 15, e) des Christian Gottfried alias Christian Frie⸗ drich Hellewadt SR. 26. 90, d) des Johann Ludwig Hellewadt SR. 292. 153

2) zum Besten des seit länger als 40 Jahren verschol⸗ lenen Benjamin Johann Hemsing SR. 1156. 37; 3) zum Besten des seit dem Jahre 1759 verschollenen Johann Hermann Malm SR. 307. 65; 4) zum Besten des seit dem Jahre 1804 verschollenen Hermann Johann Malm SR. 1000, 5) zum Besten der bereits vor dem Jahre 1793 ver- schollenen Gebrüder Christian Heinrich und George Friedrich Schultz, von denen Erster angeblich in Hannöverschen Diensten gestanden, Letzter aber als Matrose Riga verlassen 6. soll, SR. 735. 80, ohne daß die resp. Interessenten ihre desfallsigen Ge⸗ rechtsame wahrgenommen oder sich zum Empfange ge⸗ meldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren eheliche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb- nehmer, hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo⸗ nalen a dato, und spätestens den 7. November 1850 entweder in Person oder durch gesetzlich legitimirte Be- vollmächtigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad causam gehörig zu legitimiren, unter der Verwarnung, daß im Nichterscheinungsfalle benannte Verschollene für todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitlmiren im Stande sein werden, ausgeaniwortet werden solle, Letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Ver- mögen für präkludirt erachtet werden sollen, worauf so= dann mit selbigem den Gesetzen gemäß verfahren wer= den wird. Riga, den J. Mai 1849. C. A. Trey, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Sooers.

SR.

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Preußen. Berlin. Die Geletze wegen Regulirung der gutsherrlich= bäuerlichen Verhä mnisse. Virordnungen des General- Post⸗Amts. Oęsterreich. Wien. Die Anklage gegen Pazmandy. Siurz des

polizei. Ministers Martaraß. Ministerialraih von Geringer zum iter der Civil⸗Administration in Ungarn ernaniit. Die lomman-= direnden Generale der Provinzen nach Wien berufen. Brünn. Mehrere Kreise in Kiiegszustand erklärt. Triest. Vermischtes. Jun s bruck. Ankunft Kaiser Ferdinands nebst Gemahlin. Bayern. Kgisersiautern. Tagesbefehle. Herabsetzung des Salz preises. Zweibrücken. Ansstand gegen die provisorische Regierung. Sachsen. Dresden. Die Besatzung. Berichtigung. Württemk erg. Stuttgart. Kammer- Verhandfungen. Mecklenburg? Schwerin. Schwerin. Verbot ver eigenmächtigen Vollsbewaffnung. Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Goth a. Die Konferenz der ihüringi-⸗

schen Staaten. Altona. Das englische Kriegsdampfschiff

Schleswig⸗Holstein. „Herate“ nach Eckernförde.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Die Operationen an der Bergstraße. Beschluß der Minoritäts⸗-Mehrzahl des Parlaments.

Hamburg. Ham burg. Verhandlungen der konstituirenden Versammlung.

U us 1l du d.

Oesterreich. Brescia. , . Mestre. Oesterrei- chische Besatzung in Malghera. Fortsetzung der Beschießung. Krakau. Truppenbewegungen. .

Frankreich. Gesetz gebende Versamm lung. Uebergabe des Prä- siduums an Dupin. Mittheilung der Zusammensetzung des neuen Mi- nistt ums. Vollmachtenprüsung. Paris. Das neue Ministe= rium und die War len für das Kammer- Türen. Die römischen Angelegen⸗ henen. Peiition aus dem oberen Eisaß. Die Wahlen für? Algier.

Veimischtes. in m. Eroßbritanien und Irland. Len don. Parlaments- Verhand—= sbritani 3 Der spanische Tarif Enwuif. =

lungen. Graf Montemolin. Konsulat am Niger. Vermischtes. ö.

Belgien. Brü sfe l. Vertretung und Wechsel in der Gesandischaft. Professor Arnß. .

Daͤnemark. Kopenhagen. Reichstags ⸗Botschaft.

Schweiz. Luzern. Revision des Leuen-Prozesses.

Italien. Florenz. Einmarsch der Qesterricher. Vermischtes.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Beilage.

9 . 98 ö 2 Amtlicher Theil. Berlin, den 65. Juni 1849. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Geschäftsträger zu Paris, Legations-Rath Grafen von ö feld, zu Allerhöchstihrem nue ff Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister bei der ranzoͤsischen Repu⸗

blik; und ö ae. Den bisherigen Postmeister Wind müller in Mühlheim

a. d. Ruhr zum Ober⸗-Post-Direktor in Koblenz zu ernennen.

Abgereist: Der Unter⸗Staats-Secretair im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von Po o mmer-Esche, nach Bad Kissingen.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

reußen. Berlin, 5. Juni. Ein lebhaftes Verlangen nach . und Vereinfachung der Gesetze wegen Regulirung der gutsherrlich= bäuerlichen Verhältnisse und wegen Abls ung der auf dem Grundeigenthum ruhenden Reallasten sprach sich gleich nach dem Zusamnientritt der preußischen National -Versammlung sowohl in als außerhalb derselben laut aus. Die Revision einer ganzen Reihenfolge wichtiger Gesetze, jener Gesetze, welche man mit dem Namen der agrarischen bezeichnet hat, konnte aber nicht sofort beendet werden. Diese Lage der Sache rief zwei vorbereilende Maßregeln hervor. Die National⸗-Versammlung verlangte die Si⸗ stirung aller Streitigkeiten über die Rechtsverhältnisse, welche durch das vorbereitete neue Gesetz geordnet werden sollten. Die Sisti— rung ward durch das Gesetz vom 9. Okteber v. J. ausgesprochen und dauert noch jetzt fort. Die Regierung dagegen trennte einen Theil der beabsichtigten neuen Bestimmungen von dem Ganzen und legte ihn als einen Gesetz⸗ Entwurf wegen unentgeltlicher Aufhebung verschie dener Lasten und Abgaben der National ⸗-Versammlung schon im Juli v. J. vor. Die Bera⸗ thung über diesen Gesetz⸗-Entwurf blieb unvollendet. Der zwischen der Auflösung der National-Versammlung im November v. J. und den Zusammentritt der Kammern im Februar d. J. liegende Zeitraum ist zur Aufstellung eines vellständigen, das Ganze jener zu regulirenden Rechtsverhältnisse umfassenden Gesetz⸗

Entwurfs benutzt, welcher den Kammern vorgelegt worden.

Die Auflösung der zweiten Kammer hat die Berathung aber⸗ mals hinausgeschoben, eine Berathung, welche unter dem Treiben einer leidenschaftlichen Partei allerdings nicht gediehen sein und nicht zum Ziel geführt haben würde. Aber deshalb wird doch nicht minder schmerzlich die Lücke in der Gesetzgebung gefühlt, deren baldige Ausfüllung ein unabweisbares Bedürfniß gewor⸗ den ist. siacgten die Kammern, sobald sie wieder zusammengetreten ein werden, die vermeintliche Dringlichkeit r, . Vartei⸗ . veiseit setzen und die wahrhafte Dringlichkeit dieses ihnen

Berlin, Mittwoch den 6. Jun i

vorliegenden Gesetzes anerkennen, seiner Berathung bald und eifrig obliegen und dabei von der Ueberzeugung durchdrungen sein, daß es sich um die Heilung einer inneren Wunde handelt, von welcher Preußen gesunden e. auf daß es gegen seine und gegen Deutsch⸗ lands Feinde stark sei.

Ein wichtiges in jenen neuen Gesetz⸗Entwurf aus den bisheri- gen Ablösungs⸗Ordnungen * die westlichen Provinzen aufgenom⸗ menes Prinzip ist das der Anwendung von Normal⸗Preisen, durch welche in den meisten Fällen die spezielle Abschätzung des Werths der abzulösenden Leistungen vermieden, das Ablösungsgeschäft sehr ver⸗ einfacht und den Betheiligten eine Norm an die Hand gegeben werden soll; nach der sie selbst sich die Berechnungen zulegen und Vergleichs⸗Vorschläge bilden können. Es ist zu erwarten, daß die⸗ ses Prinzip in den weiteren legislativen Stadien beibehalten werden wird, wenn auch der Entwurf vielleicht manche andere Abänderun⸗ gen erleiden sollte. Die Ermittelung und Feststellung der Normal⸗ preise, welche distriktsweise und unter Zuziehung von erwählten Vertretern der berechtigten sowohl als der verpflichteten Grund— besitzer geschehen soll; erfordert aber mannigfache und zeitraubende Vorberestungen, bevor zu ihrer Ausführung geschritten werden kann. Die Regierung hat sich deshalb, wie aus zuverlässiger Quelle be⸗ kannt ist, für verpflichtet erachtet, diese Vorbereitungen schon jetzt anzuordnen, so weit sie vor gesetzlicher Sanctionirung jenes Prin— zips zulässig und möglich sind. Sie hat die Auseinander— setzungs⸗ Behörden mit einer Instruction zu diesen Vorarbeiten, namentlich zur Sammlung der erforderlichen Nachrichten versehen und hofft auf diese Weise in den Stand zu kommen, die zur Be⸗

utachtung der Normalpreise zu berufenden Distrifts-Kommissionen,

are solche von den Betheiligten auf Grund des Gesetzes gewählt sein werden, sogleich in Thätigkeit setzen zu können. Da aber doraus⸗ sichtlich auch schon Monate dazu erforderlich sein werden, diese Wahlen zu bewirken und die Kommisstonen zu vernehmen, so beabsichtigt die Regierung, wie wir gleichfalls versichern zu dürfen glauben, denje— nigen Theil des den Kammern bereits vorgelegten Ablösungsge⸗ setzes, welcher die Wahl der Distrikts-Kommissionen betrifft, zum Gegenstand einer besonderen Vorlage zu machen und den Kam— mern deren vorzugsweis schleunige Annahme zu empfehlen, damit, während das Gesetz in seinen übrigen Bestimmungen von den Kam—⸗ mern geprüft wird, mit der Bildung und Vernehmung der Distrikts⸗ Kommissionen sogleich vorgegangtit Fee rden könne.

Mehr kasin bei der jeßigen Sachlage die Reglerung zur Be— schleunigung dieser Angelegenheit nicht thun, ohne über Eigenthums⸗ und Besitz⸗Verhältnisse k. eine Entscheidung zu treffen, bei welcher die Mitwirkung der Landes⸗Vertretung eben so heilfam, als unerläßlich ist. Zu dleser Nothwendigkeit aber darf die Regierung nicht hingedrängt werden; die Kammern, so hoffen wir, werden dies und ihre Pflicht erkennen, bereitwillig die Hand dazu zu reichen, daß dem Lande möglichst bald ein wahrhaft versöhnendes Gesetz über diese wichtigen Verhältnisse zu Theil werde.

Berlin, 5. Juni. Das Amtsblatt des König— lichen Post⸗Departements enthält die Allerhöchste Ka⸗ binets⸗Ordre vom 21. Oktober 1848 über die den Kombattanten der Feldzüge von 1806 bis 1815 zu gewährenden Invaliden-Wohl⸗ thaten; die Verordnung, betreffend das Erlöschen der Portofreiheit in Angelegenheiten des Comité 's für Erfrischung der berliner Gar⸗ nison; desgleichen betreffend die Portosätze für die Korrespondenz nach Malta; desgleichen betreffend die Portofreiheit für Sendun⸗ gen von Waffentheilen zwischen der Gewehr-Revisions⸗Kommission in Suhl und den Truppentheilen.

Oesterreich. Wien, 2. Juni. Der Lloyd entnimmt einer Mittheilung des Oesterreichischen Correspondenten aus Pesth die Anklagepunkte gegen den früheren Präsidenten des Re—⸗ präsentantenhauses, Pazmändy. Der Erste beschuldigte denselben, daß er, von dem Repräsentantenhause zu der Leitha-Armee abge⸗ sendet, damit der Uebergang über die Leitha aus politischen Ruͤck⸗ sichten kein Hinderniß leide, seine Pflicht und Stellung vergessend, gegen den Uebergang agitirte und den Muth des Heeres herabzu— stimmen suchte. Im zweiten wurde er angeklagt, nach seiner Ruͤck⸗ kunft aus dem Lager Vieles in prophezeiendem Tone von den Plä— nen des Feindes gesprochen zu haben, und daß es sich später her— ausstellte, als hätte er schon früher rinige Kenntniß oder gar Data über das Thun und Wollen des Feindes gehabt. Der dritte und vierte Punkt bestanden darin, daß Päzmändy, als der Landtag von Pesth nach Debreezin verlegt wurde, obwohl er Präses des Reßräsentantenhauses war, nicht erschien und dadurch das Repräsentantenhaus der Gefahr ausfetzte, sich aufzu— lösen; ferner daß er in Ketschkemet mit einigen Repräsentanten heimliche Berathungen gehalten habe, daß er von Ketschkemet nach Pesth, welches schon damals von der Kaiserlichen Macht besetzt war, ging und dort dem Windischgrätz huldigte. Im fünften Punkte wurde ihm vorgehalten, mit den feindlichen Offizieren fra⸗ ternisirt zu haben; im sechsten, von Windischgrätz mit der Ausar— beitung einer Provinzial-Verfassung beauftragt worden zu sein, und im siebenten endlich wurde er aufgefordert, den ganzen Inhalt sei⸗ nes vor Windischgrätz freiwillig abgelegten Geständnisses darzulegen. Die Vertheidigung Päzmändy's enthält manche interessante Angaben. So lautet im Wesentlichen die Antwort auf den ersten Punkt der Anklage folgendermaßen: „Der Lan! desvertheidigungs⸗Ausschuß beorderte mich zur Leitha, um auf die Bestimmung der Kriegs⸗-Sperationen einzuwirken. Als ich zu dem Heere nach . gelangte, wurde in einem kleinen Kriegs⸗ Rathe die Frage verhandelt, ob es rathsam, gegen Wien eine Ope⸗ ration zu verfuchen. Die Heerführer und der ganze Generalstab sprachen sich gegen jede Bewegung gegen Wien aus; da aber die Regierungs- Kommissäre darauf drangen, rückten die Vorposten bis an die Leitha vor. In Verler ß erhielten wir Nachrichten von der mißlichen Lage Wiens und der großen Macht des Feindes. Ich sah also ein, daß wir das Heer mit diesen Auführern nicht offensiv über die Leitha gehen lassen können. Diese Ansicht theilt ich

1849.

dem Landesvertheidigungs-Ausschusse mit. Indessen kam uns der Beschluß des Landtages zu, um jeden Preis nach Wien zu gehen, und ich gehorchte nicht nur ohne Widerrede, . dern trachtete die Heerführer zur möglichst schnellen Aus sfuh— rung dieses Befehles anzueifern. Ich schrieb abermals dem Landes- Vertheidigungs-Ausschuß von der Nothwendigkeit, die Leitha⸗Armee von einigen Offizieren zu reinigen, was Lerselbe auch in Ausfüh= rung brachte. Während die Armee gegen Wien vorrüͤckte, bekamen wir nähere Verordnungen über den Beschluß des Land tages, und die Verantwortlichkeit der vielleicht zu eileidenden Niederlage der Armee wurde auf mich gewälzt. Unter solchen Umständen wurde das Lager wieder nach Pahrendorf zurückgeführt. So viel ist ge⸗— wiß, daß es nicht rathsam war, die Armee unter dieser Leitung nach Wien zu führen. Aber bei der Armee habe ich nicht agitirt; ich habe kein definitives Votum im Kriegsrathe gehabt, und konnle also als ein Mensch, der die Kriegskunst nicht versteht, gar keine Verant- wortlichkeit auf mich nehmen. In dem Kriegsrathe sprach ich meine Meinung nur selten und mit Vorsicht, aber dem Landesvertheidigungs⸗ Ausschuffe sprach ich diese offen aus, und sie wurde auch von dem- selben größtentheils gebilligt. Den Beschlüssen des Landtages und den Befehlen des Landesvertheidigungs-A Ausschusses habe ich mich immer gefügt.“ Dasselbe Blatt meldet: „Madaräß, der gewesene Polizei- Minister, ist gestürzt, und allenthalben wird er jetzt verketzert. Bar⸗ tholomäus Szemere erließ eine neue Verordnung in Betreff der Re⸗ organisation der Polizei, oder des „Ordnungs⸗Amtes“, wie sich der Közlöny geheimnißvoll ausdrückt. Um die Massen nicht zu sta⸗— cheln, sind vie Grundzüge dieses Provisoriums so, daß die Handha⸗ bung der Polizeigewalt nicht sehr schwer, aber auch nichts weniger, als zügelnd sein dürfte.“

Wien, 2. Juni. (Lloyd.) Der Ministerial⸗Rath Freiherr von Geringer ist zum Leiter der Civil⸗Avdministration in Ungarn ernannt worden. Von Geburt ein Siebenbürger, war er früher Ge⸗ neral-⸗Konsul in Konstantinopel und später mit einer diplomatischen Function in Frankfurt betraut.

Der Kaiser hat sämmtliche kommandirende Generale der Pro⸗ vinzen zu einer Konferenz nach Wien einberufen.

Brünn, 31, Mai. (Prag. Ztg.) Wegen der zahlreichen ungarischen Emissäre, welche die an Üngarn gränzenden Beztrke Mährens und Schlesiens zum Aufstande reizen, so wie aus strate⸗ gischen Rüchichten, wurden die Kreise Prerau, Teschen und Hradisch in Kriegszustand versetzt. Bei Brünn selbst soll ein Reserve⸗Corps im Herbst ein Lager beziehen; für jetzt werden hier nur starke Truppen⸗Cantonnements stattfinden.

Triest, 30. Mai. (Oesterr. BI.) Der Fürst von Hohen‘ zollern-Sigmaringen (Vater des regierenden Fürsten) ist gestern Abend sammt Prinzessin Tochter von hier nach Gratz abgereist.

Es geht hier die Nachricht ein, daß es in Venedig bereits an zwei Punkten brenne.

„Die Kompromittirten in Livorno haben sich großentheils 513 Individuen nach der Insel Korsika geflüchtet, und seit dem herrscht in ersterer Stadt Ruhe und Orbvnung. Es unterliegt kei⸗ nem, Zweifel, daß dort maßlose Exzesse vorgelommen wären, * wenn die österreichischen Truppen nicht zu rechter Zeit eingerückt wären. Dieser Tage wird das Wappen Sr. Majestät des Kaisers und Köͤ—⸗ nigs am General- Konsulatsgebäude in Livorno unter den üblichtn Ehrenbezeugungen wieder aufgerichtet. In Sinigaglia ist vies be— reits geschehen.

Innsbruck, 30. Mai. Gestern um halb 6 uhr Abends sind Ihre Mchjestäten der Kaiser Ferdinand und die Kaiserin . Anna hier eingetroffen.

Bayern. Kaiserslautern, 31. Mai. (D. A. 3.) Das Amts- und Intelligenzblatt der provisorischen Regierung der Rheinpfalz enthält heute ein Dekret, wodurch unterm 26: Mai im Namen des pfälzischen Volks der Bürger General Franz Sznayde mit der Organisation der pfälzischen Volkswehr beauftragt und vorläufig zum Ober⸗Kommandanten der gesammten Streitmacht in der Rhein? falt , . wird. Er hat diese Stelle mit folgendem Tagesbefehl angetreten:

Hauptquartier Kaiserslautern, den 29. Mai. An die Volks- Armee der Rheinpfalz! Bürger, Soldaten! Von der aus eurer freien Wabl hervorgegangenen provisorischen Regierung herbeigerufen, um an Furer Spitze zur Erlämpfung von Freiheit und Recht das Meinige beizu- tragen, habe ich diesem ehrenvollen Ruf mit Freuden Folge geleistet. Unterm 28. Mai zum Organisateur und vorläufigen Ober- Kommandanten der Volkswehr in der Pfalz ernannt, habe ich diese schwierige Stelle angenommen, darauf bauend, daß eure Vaterlandsliebe und die vielfach erprobte deutsche Tapferkeit, gepaart mit militairischem Gehor⸗ sam und Achtung des Eigenthums, mich in den Stand setzen wird, euch zum Siege gegen die überlegenen Streitkräfte eurer Feinde, der meineidi= gen Voltsbedrücker zu sühren. Von heute an habt ihr also nur solchen

efehlen Folge zu leisten, die von mir gezeichnet und vom vorläufigen Chef des Generalstabs, Oberst-Lieutenant Techow, gegengezeichnet sind; in meiner Abwesenheit aber vom Hauptquartier wird Letzterer sür mich zeich= nen und, der General-⸗Stabsmajor Beust gegenzeichnen. Voran denn! Für Freiheit, Recht und Vaterland! Muthig voran, und der Sieg ist unser! Dieser wie alle folgenden Tagesbefeble merden beim täglichen Vor— lesen den Compagniten bekannt gemacht. Der Ober- Kommandant der ge= sammten Stöeimacht in der Rheinpfalz, General Sznapde. Der Chef des Generalstabs, Tech ow.“

Ein Tagesbefehl vem 30. Mai befiehlt:

„„Um die mönlichste Gleichmäßigkeit in die Kleidung der Offiziere zur nöthigen Erkennung sofort zu bringen, bestimme ich vorerst als Kleidung für dieselben blaue Böousen, im Fall denselben nicht bereits eine andere regelmäßige Unisorm zugetheilt ist. Zur Bezeichnung ihrer Grade haben sie sämmtlich, abgesehen von ihren bieherigen Abzeichen, folgende anzunch= men: Lieutenant und Unter = Lieutenant eine schwatz roth gelbe Binde um den rechten Arm; Capitaine und Compagnieführer eine dergleichen um den linken Arm; Bataillons - Chefs und Kommandanten mehrerer Compagnicen

eine desgleichen um die Hüften; Brigadiers und Kommandanten mehrertr