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Freitag, den 8. Juni wird mit Allerhöchster Genehmigung zum n, der Familien der berliner Landwehr im Königlichen Dpernhause eine Vorstellung unter Mitwirkung des Fräuleins Fanny breise hierin zum letztenmale auftreten
96 Seil age zum Preußisch en Staats- Anzeiger.
Abonnements und freie Entréen sind ohne Ausnahme nicht gültig. Der Verein zur Unterstützung der Familien der berliner
Landwehr.
Königoslãd tisches Theater.
Garibal di häͤlt mit seiner Armee immer noch an der neapolt= tanischen Graͤnze. 5 j
Turin, 31. Mai. Die Opinione sagt, daß eine neue österreichische Note eingetroffen sei, und daß RNabetztꝰ Das ,
Freitag d. s. Juni.
Elsler, welche vor ihrer wird, stattfinden.
( ellt habe, ihm alle an der französischen Grůnze gelegenen fe en Er ste Ab th eilung: . ; . —— k — a ᷣ· ö. fo wie Genua, zu überliefern. Das Ministerium habe aber Dudvertüre der Operl. Cin Feldiagẽt in Schlesien.“ Mustk . 8. Juni, Neu einstuvirth Ich bleibe ledig. Lust⸗ Inhalt. l . .. . der . oder Pormund und behalten den Distrikts⸗Polizei⸗Behörden nur den Einfluß vor, nach achtstündigen Berathungen rund abgeschlagen. vom Königlichen General-Musik-Direktor und Hof⸗ Kapellmeister spiel in 3 Akten, nach der Idee des Alberto Nota, von Karl Blum. Oentschland 3) Den unter polizeiliche Aufsicht n , gn tel Hestellten. welcher unbedingt nothwendig ist, um die genaue Einhaltung der ma, 24. Mai. (Lloyd.) Die provisorische Regierung Herrn Meyerbeer. Der zweite Akt derselben Oper, worin Fräul, (Fräulein Luise von Hagn: Karoline.) hierauf (neu einstudirt): U . n d. ihren Leb i. 4) Denjenigen, welche gesetzlichen Bestinmungen über bie Jagdverpachtungen überwachen Parma, h 1 ̃ z . . b Bayern. München. Gesetz Entwi en Lebensunterhalt Armuths halber aus öffentlichen Gemeinde— k⸗ g h . t mit Zustimmung des Herzogs den Baron Soldati zum Präsi⸗ Fanny Elsler mit Herrn Hoguet-Vestris einen „Ländlichen Tanz Der Kurmärker und die Pikarde. Genrebild von L. Schneider. Gesetz Entwürfe. oder Stiftungs⸗K bi glu staj I zu können. . . . der Finanz⸗Verwaltung ernannt. Marquis Pallavicini wurde ausführen wird. Iragul. Luise von Hagn;: Rearie, als letzte Gastrolle, Hert Gro— ; Ausland. ᷣ wegen VB? unge. . un 463 ten erhalten. 5) Jedem, welcher Bezüglich der Bezahlung und Verre chnung der Pachtschllinge H . Herzoglichen Kommissar in Piacenza befördert, die dortige Zweite Abtheilung: becker: Den Wehrmann Wilhelm Schulze. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Washington. . . ö e,, . . der Fälschung, des Be- hat der Entwurf die desfallsige allgemeine Anordnung des bisheri- Hiunta hingegen aufgelöst. Der Landesfürst begab sich unmittelbar Das schlechtbewaͤchte Mädchen, pantoömimisches Ballet nach Sonnabend, 9. Juni. Ein Lustspiel⸗Honorar. Original ⸗-Lustspiel irt lar Instruetion. ; ) Jedem K , Henn fen chlagung verurtheili werden ist. gen Gesetzes beibehalten und überläßt alle näheren Bestimmungen Lor seiner Abreise von Mailand nach Colorno, we er mit großen d'Auberval, für die hlesige Königliche Bühne eingerichtet von Ho⸗ in 3 Akten, von H. F. Heine. Zwischen dem ersten und . Wissenschaft und Kunst. BVeshadigun , gen den h. rachsüchtiger oder muthwilliger hierüber der Uebereinkunft der verpachtenden Gemeinde⸗Verwaltung Festlichkeiten empfangen wurde. Am 16. Mai Abends trafen die guet. (Erster Akt.) (Fräulein Fanny Elsler: Lisette.) zweiten Akt des Lustspiels, zum erstenmale wiederholt: Der Frosch. Königliches Schauspielhaus. (Hamset. Herr Rohibrück: Polonius als ungen . e. i enn, de, en auf den Halten oder Pflan- und des Jagdpächters. estensischen Truppen auf der Rücklehr von der nach Livorno unter Dritte Abtheilung: Mimisch⸗ komische Scene, ausgeführt von Herrn Klischnigg. ,, I Konzert ⸗Revuc. (Die Sindfluth. Oratorium cn welcher wegen . 9 . . worden, ist. I Jedem, Aus sicherheitspolizeilichen Gründen beschränkt der Gesetz⸗ Ent⸗ nommenen Expedition wieder in Massa ein. t Das Lied von der Glocke, Gedicht von Schiller, gesprochen Zum Schluß, zum erstenmale wiederholt: Jocko, der brasiliani 6. erman Dam.) . hülft oder Erg fung . e, i. ichen Sicherheit durch Selbst⸗ wurf sodann die Anzahl der für einen Jagdbezirk zuzulassenden — —————— gon Frau. Crelinger. Schluß Tableaur aus der Oper: „Ein Affe. Melodrama in 2 Akten, nach dem Französischen, ven G6. . ,. Früebeng Lenmtiheit worden ist; Pgter auf bre, 3 err n en, 5niali i Feldlager in Schlesten.! Anfang halb 7 Uhr. . Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (Hr. Klischnigg: Joko 966 essen Persönlichkeit in Mißbrauch des Jagdrechtes kechtigten rundeigenthümern unverwehrt ist, jagbfähige, mit einer Königliche s chauspiele. iet; zu die fer Vorstellung sind im Billet ⸗Verkaufs⸗Büreau Sonntag, 19. Juni. Pantoffel und Degen. Lustspiel in He e e ist. Art. 19. Gegen die von der Distrikts Polizei⸗ Jagdiarte versehene Personen mit auf die a9 *. 2. 1. Sonnabend, 9. Juni. Im Schauspielhause. Söste Abonnements des Opernhauses zu folgenden Preisen zu haben. 3 Alten. Nach dem ersten Akt: Der Frosch, mimisch-komische , ä,, . 6 einer Jagdkarte ist eine Berufung Der Art. 11 behandelt insbefondere diejenigen Fälle, in wel⸗ Vorstellung: Werner, oder: Herz und Welt, . m 5 . Parquet 1 Nihlr. 10 Sgr. Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Scene, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß: Jocko. . ⸗ e en .. h kg ge a, Hegigr ung Kammer, des Innern chen eine ziusnahme von drm re fe, n, 53 n. theilungen, von Karl Gutzkow. (Herr Wohlbrück: Baron Fresko.) Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rihlr. 10 Sgr. (Herr Klischnigg: Jocko.) ; Ni cl t a t 1 3 Ihen wesch luse en ,. age . des distrikte polizei gelassen und den? Gemeinden gestattet is e vit Ja Hrn Lern wr. Anfang halb 7 Uhr. Parterre, dritter Kang u. Balkon daselbst S0 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. (Herr Klischnigg wird noch einige Gastdarstellungen geben.) h m 1 er hel . H rde n r. en eh h. g . . . kung 9j gehen. . ; — * ; / l nziehen, wenn na ierbei wurde ein wesentlicher Unterschied statuirt k z 661 K. 2 ohe, men, ang 865 , a der Ausstellung in der Person des Inhahers einer der im Art 15 Di 6 r chie sta trt. — ĩ . . i Dent angeführten Gründe eintritt. Art. 21. Im Falle der Ein iehun ind 163 . ö Gr unheigentsum besißende Cerporafionen Ber lin er Börse vom 7. Juni. ; J , ö n , 6. 3 , , ist der Seh n an L nn, e ,, re,, 232 ) —— ü ö ünchen, 3. Juni. Der Gesetz- Ent ie . Entschüdigung des Pächters sofort gelöst. Art. 22. selben, ie lediglich . 4 HM echsel- Course. Eisenbahn- Actiem. , . 3 . 8 betreffe C. lauft, . 39 9 ginn ,,, deen . ., des n . [ ,. e ls Ir e , r ln. . . x h nn e, , , , , . . unterliegen einer polizeilichen Geldstrafe bis zu 25 Fl.; weife und? ⸗ ͤ ö 1 250 4 1 Jö Stamm - Actien. / Kapital. 4 13 Prioritits Actien. Kapital. j ö — , , ö. ö. . nach Vernehmung Allerhöchst⸗ ö. e dre fl. . , . Art. 31 1 *. . K r n,, ö 250 r 2 mi. 1425 145 F. — . 33 Tages - Cours. r , ꝛ . ages - Cours. . at und mit Beirath und Zustimmung der Kammer erh ahn e, es art 5 Theil J. des Strafgesetzbuches in eine ches den von der Gemeinde ⸗Verwaltung Ramens der Gemeinde aburg .... 300 Me. Kur- — 149 1 r , , ' eichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Aufhe⸗ zrhältnißmäßige Arreststrafe verwandelt. Di Unterfu ung und bestimmten und v ! Distrikts Polizelbehs 1 ö ö. JJ 30 me. 2 mi. — ö Pie *r gr e , . ö nen,, . ö. ,,, f . 1848, die Aufhebung des ö. e n r 6. 6. den für . Behandlung von ae fer . . der Distritts Pollzelbehsͤrde genehmigten auf d 113. 3 Me. 6 241 6 24 ; betreffend, beschlossen und verordnen was folgt elenden Bestinimungen durch die Gerichte I. Zn kan . 9 . . 46 * . s ,, , ,, . . 3 3 3 31 . . ö he e, i 6 . 60 ka. M. 6 In ern,, i 4 ir . Jagd auf ö ö. ,,, liegt die e gung zur unf ier ift die ,,,. . . Ghee . von ö. Vi i ie r fees , ,,, wier, , n nn, xi. 1. — . burg ...... 000. , z do. Fiji. Ser. 1000, 009 4. ich eigenem Grund und Boden. ie Jagdgerechtigkelt eine Berufung an das einschlägige Gericht II. Insta Gemeind . . Augebarg ...... ...... 150 . 2m. — 191 do. Stettin - Starg.. A, Sd, 09 4 4 9. . ö . pots. Mi . ähm eb, K s3 . fremdem Grund und Boden Tleibi , ö. f erf 1 innerhalb 14 Tagen vom Tage der . des Resllusfi 3. ö n , . ö sie ergangenen Auffor⸗ w leren, , ,, ,, mg fred, , , g Tf sss n. n , , . Pflunst mmh. zicber 1s. Grand gerzchll gte erestlt Halde! gerechnet zusefsig V , Leipzig in Courant im 11 Thlr. Fuss.. 100 Thlr. 2 ee 36. M,, . ö 2 ö bb 410 n do. Stettiner... .. . S0, 9090 5 103 ⸗ ͤ Art. 2. Die Ausübung des Jagbrechtes durch den Grund= Transitorische Bestim mung. Art. 23. Jagdpacht⸗ Der Art. 13 wahrt die Interessen des Ackerb ad. v 100 1 n. 56 20 21 *. . zb b 1 , az . Magdeb. Leipziger .. 1.535. 9000 *, — eigenthümer selbst ist nuͤr zulässig: 1) Auf allen und je Verträge, welche von den Gemeinden nicht nach den Bestimmungen Bodenkultur in der ausged ö. * i en 9. ö. aues und der . ,,, 1027 Cöln - Minden ...... 1 oo Ho 33 * 2 . . — 4 * 3 . , n,, . . einer Mauer oder einer dichten . de ehe, . sind, lösen sich mit vem Gesetz⸗Entwurf, we gu . e n nn,, do. Aachen.. ...... 4, 500,000 4 — d P br. a. G. 21 2 f . . ö ꝛ ung und mit verschließbaren Thüren versehen ind; 2 . r „1850 ohne gegenseitige Entschädi h Davon, ts⸗ ⸗ Inländische Fonds, Pf(cD(Sadbrigf-, Kommunal- Papiere umd . . 3 6 J 5 . r e., . 1 . ö ᷣ. , e e e ,, , von . 300 erf 1. dr g ö. . , e, , ,, . , , , ,,, , . lien. . , ö. x. 2338 Prior. B., 4 ö. ind ehcter Gencgand 6h Tagwerken im Hochgebirge. Art. 3. PFaider, dem 1. Januar 16g darum bel der zustäöndigen Distrikts⸗ der Jagden icherstellen ü laubtẽ. N ; 2 . 6 . te f felg. 1. v0, 000 4 Sind einzelne Grundstücke geringeren Fläch thalts inen; Volizeibehörde nachgesucht hab d ie * n, . en zu müssen glaubte. Neben der polizeilichen nrier i rki ; ! . 5 9 ts von einem hgesucht haben werden. Die Staats Minister des Strafe wird im letzten Absatze von Art. 13 i spfli zt. Rriet. Geld. er. zt. riet. dela. dem. Niederschl. Märkisch. 10, 000, (000 35 — — Düsseldorf - Ellberfe ö. ! solchen Gutsk g n,, . Jnuhn Innern und d t ind m s e tze von Art. noch die Verpflichtung 84 ö ö) ; ö 6 Nied hl. Märkisch. 4, 175, 0900 4 S6 8. J . Uuts omplexe gan oder grö tentheils l ; j n er Finanzen sin mit dem Voll uge d ö . Te, n, , r, der. 2 3 orcbem. I rn, ren, , ö. 8 86 , m , , , i , , , d, , e nel ler el. hl , , St. Schuld- Sch. 7 ur- u. Nm. do. ? — Lit. A.- 5 . ö * J. . Serie. . x ; ö . n rundstücken h n / niß ; n. ö V . h z ö. . h : ; 12 ; K do. Litt. B. 2, 400, 00 66 933 0 ; ; ö J gegen eine verhä . an die Eigen n Forster. ultivirten Waldgründen von Seiten des Jagdausübenden ve sacht Sach. Präm. Sch. — 1007 1005 Schlesische do. ꝛ ö do. Zweighahn 252, 000 4855 — thümer derselben u entrichtende E tschadi 1 j = . rur ach K. . Me. Seda. 35 — , do. Li. B. gar. ao. — — Gosel - Oderberg... 1, 20000 4 — — . 34 n . . , . en zu entrich Entschtdigung R. Art. 4 In . werben ane, ᷓ 3 167 o 4 e. . ä allen übrigen Fällen übt die politische Gemeinde N 83 ost n ; Die E d J kerl. Stadt- obi.5 — — d pr. R- Anch Se — — 7 Breslau - Ereiburg.. 70b, ö ober᷑ehl Jr, 70. 1 . 3. z sällen tisch einde Namens der Grund⸗ Se. Majestät der König haben in allerh ö ö Die inführung er sogenannten Jagdkarten oder Gewehr— ö , 1 . 33 6. , 360, 000 4 71 8. . immrhall, ihres Bezirks das Jagdrecht durch Ver- tigung der an Aue ga nl alder gelan n,, scheine ort Carmes) in den Art. 14 öis 21 einschließlich ist eine Woatyr. Ttandbr. 35 — 835 priedtiexα., - 133 — , ,, ae, ,, Graef u o erberg, ,, sh, mbh z . p ö. ung aus. Ar t. 5. Jeder Bezirk einer politischen Gemeinde, auf das der Krone durch Art. 8 des in en vom 4. Juni v. J höchst dringende, zur Erhaltung der Sicherheit und Srbdnung auf , r,.,.,,, ö , Steele · Vohwinkel. 2s, on. 8 898 n. , . ,,,. Randa senc zog Tagherken unfaßt, die Wufhtbung Les Jagbrechtes auf frecläen Wut Nl Bode i Ten Klatten Larihedunmänglich, nethwenbie Maßregel geworden. 2m, n 3 . mier Kö reep Witten. 7. 13500 00 4 — K do. do. Il. Ser. - 275, 00 5 806 . bildet einen selbstständigen Jagd- Bezirk. Gemeinde- Bezirke mit ge⸗ in den Regierungs⸗Veztrken diesseits des Rheins betreffend, vor— Die Jagdlust bei ansässigen und nicht ansässigen Individuen hat ere eedr= . , 82. , . ; . . Breslau - Freiburg... A400, 00 1 — äingerem Flächen Inhalte müssen mit einem angränzenden Jagd- behaltene Vorrecht bezüglich der, Ausübung der , . z rnb seit dem Erscheinen des Gesetzes vom 4. Juni ' J. in einer Aluslandische Eondi- ea, , n, ; Berg. Mirk. ... ..... S00, 0 5 97 1 , . ach in der Umgebung der donn iht Residenzschlösfer an, ö. . woran sich, wie in der Natur der . . = 3 411 * ö t 12 ĩ ebereink 1b 1gten Gemeinden erzielt, so hat hier⸗ eines Rayons von drei Stunde d der ; ĩ ache liegt und bereits oben angeführt wurde, vielfach r — . Ma . ö 3 1 ( Behör ͤ ᷣ 6 , unden und der hohen und niederen Jagd ige, nge ul „vielfache, durch d , — n lid , 663 Teller. 3.3.8. — — ao. Part. Soo r. 2 . P : lune . esgaden aus frei ᷓ z g te Ung . gar iche ihr⸗ . . 36 — — d . e r. ö. 973 . * Leipꝛig · Dresden.. 4800, o a . auch den Gemeinden unbenommen, mehrere Gemeinde -Bexzirke zu einem zicht zu leisten geruht. ; renn, ,,, wrrhchst Her dungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gereiht haben. ö o. Sti sI. 2. 4. ö. , e,, . A . 3 ö lu e, 966 — 1 . ö e,. . b. a . benannten Durch diesen Akt der Königlichen Großmuth ist eine Abände— d ö . bestehen schen längst in Frankreich und in e, , , ,,,, oo. Staats- Pe. Anl — — 43 ö wilh. ] ö ; : 4 — 1 . 4 be. u 6. Kiel- Altona ..... . z 3. — G6. ĩ nen zustehende Selbstbenutzung der rung des bezei ; ) h = er alz, sind in den meisten dent gen , ö. . krach. Lt. 5 10635 193 109353 Mou. 2ER lee 2 — — pred, m ,,, o. qho. o 6. 2 **. ba. e, , , , ,. h g bob hoh 4 2 . Jagd auf ihrem in oder an dem beträffenden Jagb . i . ö. . ö,, ö ,, 6 nothwendig ge⸗ Aufhebung Les Jagdrechteä ö f , . ö . . w . ö. ö die cklenburger Thlr. 4,00, 00 1 — 31. Wil tkume misein die Berbachtung geben, Pint. 3. Die Ver- rcherheugnng' g: fährt, aß, üeset , e rer rn uli. , ,, , 8 ö. ,, 2 . ( . . . 3 die dnn en ben h lunng auf dem Wege der welche vielleicht beffer anf dem legislaliben Wegt hättln be n esfen . herbeigefsttri, wohl aler für die Aufrechkhallung der . Schluss- Course von Cöln-Minden 763 e von Preussischen Bank- Antheilen S8 br. a. 6. öffentlichen Versteigerung an den Meistbletenden. Das Ergebniß werden können, dein Vollzuge überlasen hat. Die G taats Regie⸗ uhe und Orbnnng fich fehr förderlich sewürfen?
unterliegt der distriktspolizeilichen Genehmigung, welche nur dann
Ohne den Besitz einer solchen in vorschriftsmäßiger Weise auf
rung hat daher das ganze Gesetz vom 4. Juni v. J. einer durch— seine Person, und nur
eine günstige Stimmung für alse Fonds und REisenbahn-Actien, in Folge dessen die Course sich besserten und das Ceschäft sich belebte.
Es herrschte an der heutigen Börse versagt werden lann, wenn dem Pächter nach den estimmungen ehen . . 316 ; . , tsag ; 9 n henden Revision unterstellt, deren Er j ur für diese gültig, ausgestellten Rart 2 ärti Börs⸗ dito 35 Fl. 26 Br., 257 G. Kurhessen Partialloose 213 Br., London 2 M. 11. 965, k. S. 12. des 9 ö. n, ö, . * , . ie oder Hie enn r, ist. f ö , gen grtige in ff ö Jedem, k , 5 , / 92 . . wenn ücklichen Be ö f 3 ; ür die Ei ü — uswärtige rsen. 264 G. Sardinien Partiallose 5. Br, 243 G. Darmstgdt Par; . gen rigen 96, Art. 8. fi b n r r äche. fee n , . , . Grundstücke das i e ,, . uin 2 6. .
genes. 1,6 6. s ; durch die neu aufgenommenen Bestimmun über die Durchführung dieser Irn f die . Yen ständigkeit erhalten, und sichert durch die Einführung der sogenannten Jagdkarten, vor dem seit dem Inslebentreten des Gesetzes vom 4. Juni v. J. in höchst bedenklichem Grade eg nnr gen frhr. . 3 kurzer Zeit nicht nur viel⸗ e Unglücksfälle, sondern auch betrübend q 6f⸗ fentlichen Ruhe und h a cen der j
olländ. u. Kaiserl. Dukaten 973 Gld. tialloose a 50 Fl. 69 Br., 685 G., do. a 265 Fl. 207 Br., 204 ,. 1123 gh n ng Pa- Gld. Spanien Zyroz. 246 Br., 245 Gld; Polen 300 Fl.
Fiergeld 9337 und . bez. Desterr. Banknoten 799 u. 4 bez. u. Br. Loose M3 Br.. 973 G;, do. Oblig. 3 500 Fl. 72 Br., 72 G.
Freiwillige Staats Anleihe 5proz. 1915 Gld. Staatsschuldscheine Friedr. Wilh. Nordb. 343 Br., 313 G. Ludwigshafen · Bexbach
Jzproz. „9 Br. Serhandlungs⸗- Prämienscheine - 50 Rthlr. 100 67 Br., 673 G. Köln ⸗Minden 775 Br., 777 G.
Gld. Pos. Pfandbriefe 4 proz. 97 Gld. , do. 35 proz. 80 bez. . Samburg, 5. Juni. 3 proz. p. C. 79 Br. u. G. E. h Schlesische do. 3 zproz. 909 Br., do. Litt. B. qproʒ. 92 bez., do. R. 99 Br., 98 G. Stiegl. 793 Br., 79 G. Dän. 64 Br.,
werden in die Gemeindekassen einbezahlt und den betheiligten Grund⸗ besitzern verrechnet, beziehungsweise zu den sie treffenden Gemeinde⸗ Ausgaben verwendet. Art. 9. In dem Falle des Art. 6 geschieht die Vertheilung des erzielten Pachtschillings nach den Bestimmungen der hierüber getroffenen Uebereinkunft. Art. 10. Für einen Jagd⸗ bezirk können nicht mehr als 3 Pächter zugelassen werden. Die- sen, so wie den zur Ausübung der r berechtigten Grund⸗
Breslau, 6. Juni.
er mit einer auf ein j Friedrichs 'or 1133 Br. 5 f eine, fremde Person ausgestellte Karte jagt, eben
so straffällig ist, als derje nige, welcher ohne ei . 6 nn jenig her ohne eine nachgesnchte und er⸗ „Die Ausstellung der Jagdkarten ist im Art. 15 den Polizeibe⸗ hörden zugewiesen und erfolgt auf den Namen und die perle, darum Nachsuchenden auf die Dauer eines Jahres und gegen Ent⸗ richtung einer Gebühr von 10 FI., welche zu einem Drittheile in
Markt ⸗ Berichte. Berliner Getraidebericht vom 7. Junt. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 56 — 62 Rthlr. .
346 proz. 83 Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 9. Br., do. neue S9 bez., do. Partial ⸗Loose a 300 Fl. 973 Gld., do. Bank⸗Certif. a 26 Fl. 135 Br. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4proz. 67 Br. Actien: Oberschlesische Litt. X. u. Litt. B. 937 Br. Bres⸗ lau- Schweidnitz⸗ Freiburg. proz. 79 Br., do. Prior. 85 Gld. Niederschles. Märk. 3 proz. 71 Br., do. Prior. proz. 99 Br., do. Ser. III. 937 Br. Wilhelmsbahn (Kosel⸗-Oderberg) 4proz. 48 B. Ost⸗Rhein. [Köln- Mind.) 35 proz. 76 Br. Neisse - Brieg 4proz. 333 Br. Krakau⸗Oberschlesische 4 proz. 39 bez. u. Br., do. Prio⸗ rit. 0 Br. Friedr. Wilh. ⸗Nordb. 4proz. 333 bez.
Wien, 5. Juni. Met. 5proz. 893, , 4. 4proz. 71 - 71, 2Iproz. 165 — 47. Anl. 34: 149 — 1495. 39: 91 — 92. Nordb. 5, 4, 4. Gloggn. 100, 101. Mail. 71 — 715. Livorno 66 a bõß, 5. Pesth. 623. 635. B. A. 1125. 1127. K. G. 33 a 32.
Wechsel⸗Course. — Amsterd. 1725 Aug sb. 123. Frankf. 123. Hamb. 182. London 12. 26. Paris 1466.
Bonds fest. Nordb. und Gloggn. sind gestiegen. fremde . weichend. aht r, hn
Leipzig. 5. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 993 G. Leipz. B;, An ld Br, L. Breed. E. J. 95 G. Sächsisch Bayerischẽ T7 Br. Schlesische 727 Br. Chemnitz⸗Riesa 15 Br. Löbau⸗ Zittau 14 Br, Magdeb. Leipz. 169 G Berl. Anh. A. u. B. 785 Br., 73 G. Altona - Kic 92 Br., 915 G. Deß. B. A. 1013 Br, 1091 G. Pr. B. A. Ss r, 8. 6?
Irankfurt q. WM., 5. Juni. Die onds waren an heu⸗ tiger Börse nur allein die Zproʒ. e , , che und kan f. 35 Fl. Loose gefragter und worin mehrere Um z u steigenden Preisen stattfanden. Badische und ale er gun at bligationen, und insbesondere österreichische Gattungen, waren medr angeboten und gingen im Cours zurück. Alle übrigen Fonds, so wie ile i- senbahn⸗Actien, bei sehr beschränktem Geschäft ohne de ;
Oesterr. sproz. Metall, 729 Br,, 72 G. 2 10,0 Br. Baden Partialloose a 50 Fl. 46 Br., 467 G.
Br.
Gold und
b4 G. Ard. 10 Br., 10 G. Zproz. 225 Br., 225 G. Hamb. Berl. 597 Br., 585 G. Bergedorf 735 Br. Altona⸗Kiel 92 Br., 915 G. Gl.⸗Elmsh. 25 Br. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Meck⸗
lenburg 31 Gld. Wechsel⸗Course.
Paris 187. Petersb. 325. London 13. 95. Amsterdam 36. 40. Frankf. 883. Wien 190. Breslau 1515. Louisd'or 11. 42. Gold al Marco 4389. Preuß. Thaler 50. ;
Das Wechselgeschäft war unbedeutend. Fonds und Actien fest, außer russ. Effekten. ö 2
Paris, 4. Juni. Viel Fluctuation, aber ziemlich flaue Hal⸗ tung an der Börse. .
Zproz. 53. 30 baar und Zeit.
5proz. 82. 90 baar und Zelt.
Bank 2250.
Span. Innere 24 baar.
Nordb. 412.
London, 14. Juni. Z proz. Cons. p. C. und a. Z. 92. 3hproz. 915. Ard. 177, 17. Pass. 33. 4proz. Holl. 765. Mex. 28, 273.
Engl. Fonds sind heute durch günstige Gerüchte etwas gestie⸗ en. . eröffneten zu 92 a 4 p. C. u. a. Z. und schlossen 924, p. C. u. a. 3.
⸗ In fremden Fonds war das Geschäft flau.
2 Uhr. Cons. p. C. u. a. 3. 923, 92.
Amsterdam, 4. Juni. Die Stimmung in holl. Fonds war heute etwas angenehmer; in Int. war der Handel ziemlich belebt. Von fremden Effekten waren Span, bei lebhaftem Geschäft in Ard. und 3proz. sehr fest. Russ. unverändert. Oest. mehr angeboten; von den übrigen sind nur Peru gefragter; 51, , 3. Bras. 82. Mex. 263. Franz. 3proz. 193, , 4, 4.
Holl. Integr. 485, 494, 49. Zproz. neue 6575. Span. Ard. 12, 11. Gr. Piecen 12, , 11. Zproz. do. 331, 33. Coup. 71, 83. — 23 alte 1006. proz. 805. Stiegl. 80. Oest. Met.
proz. 704, 693. 2 37, 3. ech sel⸗ Course.
e 5b G. 28 Br.
] Fraulfurt 55 G.
Roggen loco und schwimmend 263 a 27 Rthlr. * pr. Juni // Juli 257 Rthlr. Br., 255 G. Juli /MAug. 263 Rthlr. Br., 26 bez. u. G. 3 Sept. / Oktbr. 27 Rthlr. Br., 273 G. Gerste, große loco 21— 23 Rthlr. — leine 18 — 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 143 — 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 26— 28 Rthlr. Jutterwaare 25— 27 Rthlr. Rüböl loco 125 Rthlr. verk. u. Br. „pr. Juni 127 Rthlr. verk. u. Br.
P uni Juli In n 1270 Rthlr. Br., 1235 G.
Juli Mug. Aug. MHept. Sept. / Okt. 123 a 12 Rthlr. Br., 125 bez., 129 G. „ Oñktbr. /Novbr. 125 a 12 Rthlr. verk., 128 G. Leinöl loco 10 Rthlr. Br., 97 G. » Lieferung 16 Rthlr. Br., 9g a 3 G. Mohnöl 185 a 183 Rihlr. Hanföl 13 2 125 Rthlr. 3 145 a 145 Rthlr. : üdsee⸗Thran 115 2a 115 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 16 Rthlr. bez. u. G. n pr. Juni/Juli 165 Rthlr. bez. u. Br. 2 Juli / Aug. 163 Rthlr. Br., 1635 G. Aug. MHᷓept. 17 Rthlr. nominell.
Breslau, 6. Juni. Weizen, weißer 66 — 74 Sgr.; gel⸗= ber 59 — 71 Sgr. ĩ
Roggen 34 — 373 Sgr. 6er 24 — 25 Sgr. Hafer 20 — 23 Sgr.
Kleesaat ohne Handel, Preise unverändert. Spiritus 8 Rthlr. Br., 75 Gld. hh flau, 14 angeboten. ink ohne Handel. : ür Roggen, Gerste und Hafer ist plötzlich Flaue eingetreten. Unser Markt war heute leblos.
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Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. Beilage
eigenthümern ist jedoch gestattet, jagdfaͤhige Personkn, insofern sie eine Jagdkarte besitzen, mit auf die Jagd zu nehmen. Art. 11. Die Gemeinden sind ausnahmsweise befugt, die Jagd in Selbstver⸗ waltung durch höchstens 3 jagdkartenfähige Gemeindeglieder aus— zuüben; 1) wenn die Gemeinde als solche, Eigenthumerin eines zusammenhängenden Grundbesitzes von mindestens 306, beztehungs⸗ weise 600 Tagwerken ist; 2), wenn die versuchte Verpachtung ent⸗ weder gar kein Resultat gewährt; oder 3) wenn kein Pachtgebot erfolgt, welches den von der Gemeinde⸗Verwaltung mit Genehmi⸗ gung der Distrilts Polizei⸗Behörden bestimmten Aufwurfspreis erreicht. Art. 12. Wenn eine Gemeinde⸗Verwaltung auf ergan⸗ gene Aufforderung der Distrikts⸗Polizeibehörde innerhalb des vor— gesetzten Termines die Verpachtung der Jagd nicht vorgenommen het so wird die Verpachtung durch die Distrikts-Polizel⸗-Behörde
amens der Gemeinde bethätigt. Art. 13. Bei Ausübung der Jagd sind die feldforst- und jagdpolizeilichen Vorschriften einzuhal⸗ ten. ie Kreis⸗Regierungen, Kammern des Innern, haben alljähr⸗ lich den Anfang und Schluß der Jagd festzusetzen. Auch während der festgesetzten Jagdzeit hat das Betreten der noch nicht abge— räumten Felder, Kartoffel, Kraut- und Rübenäcker ausgenom⸗ men, zu unterbleiben. Der Jagdausübende hat neben der polizei= lichen Strafe (Art. 22) jeden durch das Betreten noch nicht abgeräumter Felder z. oder an kultivirten Waldgründen angerich⸗ teten Schaden zu ersetzen. Art. 14. Niemand darf ohne eine von der zuständigen Behörde auf seine Person ausgestellte und nur für diese gültige Jagdkarte jagen. Ausgenommen hiervon sind nur die Eigenthümer der in Art. 2, Nr. J. bezeichneten Grundstücke hinsicht⸗ lich der Jagd auf denselben. Art. 15. Die Jagdkarten werden von der Distriktspolizei⸗Behörde nach Einvernehmung der Gemeinde⸗ Behörde des darum Nachsuchenden gegen eine Gebühr von 10 51. ausgestellt. Den für den Jagd- und Forstschutz Angestellten des Staats, der Gemeinden und Sliftungen werden die Karten unent⸗ geltlich abgegeben. Obige Gebühr flleßt zu einem Drittheile in die Staatskasse und zu zwei Drittheilen in die Kasse derjenigen Armen⸗ pflege, in deren Bezirk der die Jagdkarte Lösende wohnt oder sich aufhält. Art. 16. Die Jagdkarten werden auf die Dauer eines Jahres ausgestellt und gelten für das ganze Land. Art. 17. Die Verhandlungen über die Ausstellung von Jagdkarten unterliegen weder der Taxe
die größtmögliche Freiheit und Selbstständi . . ü. immungen nur insoweit auf enommen, als sichten auf die au fl nlt'nz 9 heit dieselben erheischten.
gende Nothwendigkeit,
zuzuwenden. Der Art. 1 behält den Grundsatz bei,
thum auch die Berechtigung zur Jagh a n, liege, rn n rn,
immer aufgehoben sei und bleibe.
daß
und das gemeine Wohl zu gefährven, die Bestimmungen des Gesetzes vom beibehalten worden.
dieses Gesetzes aufgenommen, um dem des . be ten Genuß der Früchte aus dem Jagdrechte zu
Im Art. A dagegen ist ue ,
9 a agdrecht und zwar durch Verpachtung ausübe. Dieser Grundsatz ist . in dem bisheri nen , . ag g etzen enthalten und essener, als hier eine politische Corporati ĩ Verwaltungs Organen . rn n,
Sicherheit zur Folge gehabt hat.
Bei dem Gesetz-Entwurfe wurde durchgängig den Gemeinden liche keit in der Regelun
ältnisse belassen, und in denselben besd Anti 9 1 il abweisbare Rück⸗ der öffentlichen Ruhe und Sicher⸗
Nicht minder erachtete die Staatsregierung es für eine drin⸗ ĩ den Interessen des Ackerbaues und der Bo— denkultur gegenüber, der Jagdausübung den erforderlichen Schutz
im Grundeigen⸗
eigenem Grund und und daß das Jagdrecht auf fremdem Eigenthum für
Der Art. 2 enthält die Fälle, in welchen die Jagdausü
durch den Grundeigenthümer selbst, ohne 6 zn nnn 5 zulässig erscheint; hierbei sind 4. Juni v. J.
Eben so wurde in dem Art. 3 die Bestimmung des Art. 4 zur selbstständigen Ausüb ugten Grundeigenthümer J. ö sichern. . daß in allen übri Fällen, in welchen die gerade angeführten niich gr ber n der Jagd durch den einzelnen Grundeigenthümer unzulässig machen, im Namen der Grundeigenthümer das
unverändert
en Gesetze und in et um so ange⸗ . en entsprechenden gegeben ist, welche die Ausübung 3 Rech⸗
tes, das nach der Natur der Sache nicht von jedem Einzelnen aus⸗
geübt werden kann, zu übernehmen hat. bezirke in einer Weise
vollen Umfange berücksichtigt.
noch der Stempelpflicht. Art. 18. Jagdkarten müssen verweigert werden, 1) den Minderjährigen, es sei denn, daß dieselben das
tung, legen diese ganz in die Hände der Gemein
Im Art. 5 hat der Gefetz. Entwurf die Bildung der l agd⸗ se festgestellt, welche die in vit e ar z hervorgetretenen Wünsche? der betheiligten Bevolkerung in ihrem
Die Art. 7 bis 12 normiren die Art und Weise der Verpach⸗
de Verwaltungen
die Staatskasse und zu zwei Drittheilen in die Arme i in deren Bezirk der die Jagdkarte Lösende wohnt oder ien s n g. Die Staatskasse erhält in dem ihr zugewiesenen Drittheile Ersatz für die, auf die Ausstellung dieser Karten erlaufenden Auslagen. Y) Die Ausstellung selbst ist von der vorgängigen Erholung des Gutachtens der Gemeinde⸗Behörden abhängig und nicht an das nachzuweisende Vorhandensein bestimmter Vorbedingungen geknüpft Sie wird Niemanden verweigert, welcher nicht vermöge seiner Jugend oder wegen besonderer in seiner Person obwaltender Ver⸗= hältnisse überhaupt als jagdunfähig erscheint, oder auf den Grund bestimmter gegen ihn vorliegender Thatsachen bei ben Polizei⸗ , die J und Befürchtung erregt, daß er vie ö. ellte Jagdkarte zu gesetzwidrigen Handlungen mißbrauchen Der Art. 22 bestimmt, daß Zuwiderhandlun en 1. D n. 1 Geldstrafe 6. zu 6 . iese Strafe em Staate angemessen und ĩ ĩ ĩ Vorwurfe i 9 . ausgesetzt. ‚ 2 Jür Umwandlung der erkannten Geld- in Arreststra die einschlägigen Bestimmungen des nf e if ler . und die Untersuchung und Aburtheilung den Gerichten zugewiesen Den Schluß des Gesetz Entwurfes bildet die tran zitorisch. Bestimmung. über die Auflösbarkeit der dermalen bestehenden Jagd⸗ pacht⸗ Verträge, welche in der Absicht aufgenommen wurde, um den⸗ jenigen Gemeinden, welche ihre Jagden nach anderen Grundsätzen verpachtet haben, an den liberaleren Bestimmungen dieses Gesetzes . theilnehmen zu lassen, sofern sie rechtzeitig ihre Anträge Indem Lie Regierun diesen Gesetz Entwurf dem Landta und zunächst der sehr . y ,, zum 6 fassungsmäßigen Beirathe und selbe auf die entgegenkommende versicht hoffen zu dürfen. München 2c.
Zustimmung übergiebt, glaubt die⸗ Mitwirkung des Landtags mit Zu⸗
*) Die unentgeltliche Ausstellung der Jagdkarten für die zur Hand habung des Jagd- und Forstschutzes angestellten Individuen des Stagter, der Gemeinden und Stiftungen, sindet in dem Dienstverhälmisse dieser Per= sonen ihre Begründung.