1849 / 156 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hat er seinen Verwandten im Jahre 1836 aus Buffalo

Musland.

ini aten von Nord⸗Amerika. Was⸗

Serein ga . een, Secretair des Schaßes. Herr Mere⸗

ch hat nachste hende n , , . an alle Steuer⸗Einneh⸗ ollbeamte erlassen: mer ind . des Schatzes, den 9. März 1849.

Die Steuer- Einnehmer und anderen Zollbeamte werden he⸗ sondeis aufmerksam gemacht auf das hier beigefügte, am 3. März 1849 vom Kongresse angenommene Gesetz zur wr, , der Be⸗ stimmungen aller jetzt in Kraft bestehenden Gesetze in Bezug auf hie Ueberfahrt von Reisenden in Kauffahrteischiffen.

„Bei Prüfung dieses Gesetzes wird man finden, daß es mit gewiffen Modistcatlonen die Bestimmungen der erwähnten Gesetze ausdehnt auf „alle Schiffe, die von irgend einem Hafen der Ver⸗ einigten Staaten nach einem Hafen oder Platze im Großen Ocean oder an dessen Zuflüssen, oder von irgend einem solchen Hafen oder

latze nach irgend einem Theile der Vereinigten Staaten am Atlan⸗ lischen Octan oder seinen Zuflüssen bestimmt sind.

„Sie werden aufmerksam gemacht auf die Abänderung der vierten Section des Gesetzes vom 17. Mai 1848, welche die Lüf⸗ tung der Passagierschiffe und dergl. betrifft, so wie auf das Amen⸗ dement des Gesetzes vom 22. Februar 1847 zur Regulirung des Personen⸗Transports in Kauffahrteischiffen. ]

„Die von dem Departement in Gemäßheit früherer Gesetze erlassenen Instructionen vom 17. März und 13. Mai 1847 und vom 6. Juni 1848 sind bei der Ausführung dieses Gesetzes, so weit sie auf die Bestimmungen desselben anwendbar sind, zu befolgen.

W. Meredith, Secretair des Schatzes.“

Gesetz, die Erwelterung der Bestimmungen aller jetzt in Kraft bestehenden Gesetze in Bezug auf den Personen⸗-Transport in Kauffahrtei⸗-Schiffen und die Regulirung desselben:

Es wird von dem zum Kongresse versammelten Senate und Repräsentanten⸗Hause der Vereinigten Staaten von Amerika be⸗ schlossen, daß alle Schiffe, die von irgend einem Hafen in den Ver⸗ einigten Staaten nach irgend einem Hafen oder Platze im Großen Ocean oder an dessen Zuflüssen, oder von einem solchen Hafen oder Platze nach irgend einem Hafen der Vereinigten Staaten am Atlan⸗ tischen Ocean eder dessen Zuflüssen bestimmt sind, allen jetzt in Kraft bestehenden gesetzlichen Anordnungen in Betreff des Personen⸗ Transports in Kauffahrtei⸗Schiffen, die nach und von fremden Län⸗ dern segeln, unterworfen sind, mit Ausnahme der vierten Section des am 17. Mai 1848 angenommenen „Gesetzes über die Venti⸗ lirung der Passagier⸗Schiffe und andere Zwecke,“ welche Section sich auf Lebensmittel, Wasser und Brennmaterial bezieht; aber die Eigenthümer und Schiffer solcher Fahrzeuge sollen in allen Fällen jedem Passa⸗ gier täglich die in jener Bestimmung erwähnte Quantität Wasser verabreichen, und sie sollen den Passagieren einen hinreichenden Vorrath von guten und gesunden Lebensmitteln liefern oder ver— anlassen, daß dieselben sich selbst damit versehen; und, im Falle sie dies unterlassen oder ungesunde oder unangemessene Lebensmittel liefern, sollen sie der Strafe unterworfen werden, die in der er⸗ erwähnten vierten Section für den Fall festgesetzt worden ist, daß die Passagiere eine zu geringe Quantität Wasser und Lebensmittel erhalten.

; Section 2. Es wird ferner beschlossen, daß das am 22. Februar 1847 angenommene „Gesetz zur Regulirung des Perso⸗ nen⸗Transports in Kauffahrtei⸗ Schiffen“ so amendirt werden soll, daß es einem in oder durch die Tropen⸗-Zone gehenden Schiffe ge— stattet sein soll, dieselbe Anzahl von Passagieren zu führen, wie Schiffe, welche nicht die Tropen⸗Zone berühren.

Section 3. Es wird ferner beschlossen, daß dies Gesetz mit und nach dem 15. März 1849 in Kraft treten soll.

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wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspielhaus. . Hamlet von Shakspear e. Polonius: Hr. Wo hl b rückaus Leipzig. . (Den 4. Juni.. .

Nachdem wir nun noch die dritte Rolle des Herrn Wohlbrück, Po⸗ lonius, gesehen, sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß derselbe ein erfahrener, verständiger Schauspieler, Feind jeder Uebertreibung ist, glauben auch, daß er im Lustspiel und in der Posse eine gewisse Gattung komischer Alter wohl zur Wirkung bringen wird, verderben wird er nie etwas aus Mangel an Einsicht, aber Gestaltungsfähigkeit, das spezifische Schau⸗ spielertalent, geht ihm ab. Sein Polonius war ein geschwätziger Höfling, nichts weiter. Zu tadeln ist nichts Einzelnes daran, nur wird keiner der Zuschauer von diesem Polonius irgend einen Eind ruck empfangen haben. Der Eindruck war weder falsch, noch richtig, noch mangelhaft, son= dern eben null. Herr Wagner hat auf den Hamlet augenscheinlich sehr viel Fleiß und Mühe verwandt, so daß man bedingungsweise diese Rolle unter seine besten zählen darf, sein eigenes Urtheil wird ihm jedoch sagen, daß seine heutige Darstellung noch bei weitem nicht auf diejenige künstlerische Weihe schließen läßt, auf welche der Dänenprinz volles Anrecht hat. Gewisse oft besprochene Manieren in Rede und Spiel treten auch heute wieder zu Tage, so gelungen auch immer die leidenschaftlichen Ausbrüche waren. Wenn Herr W. jedoch weniger theatralischen Pomp und mehr den inner⸗ lich rastlos ihätigen Geist gezeigt hätte, würde er wohl gethan haben. Der grübelnde Jüngling, dessen Wollen und Können, dessen Beschlüsse und Thaten in stetem Kampfe sind, ist kein Bühnenheld, der sich in imposanten Gebehrden und äußerlichen Pathos gefüllt. Die Scenen mit dem Geiste seines Vaters scheinen uns nicht mit dem Geiste der Rolle vereinbar. So wie Herr W. that, gestikulirt nicht das starre Entsetzen und die innere Em—

und mit den Höflingen, wiewohl auch hier manche Lichter und manche Schatten zu viel und zu wenig. Den Mord des Polonius bedauert Ham= let, Herr W. sprach die betreffenden Worte in triumphirendem Tone und so manches Andere. .

Von der vorzüglichen Leistung des Fräul. Unzelmann als Ophelia, so wie von den übrigen Darstellern, ist bei früheren Aufführungen bereits berichtet. Herr Franz würde als Geist wohl mehr wirken, wenn er sei⸗ ner, Rede weniger und leisere Accente gäbe, aber nicht mit erhobener Stimme spräche. Herr Franz hat ein so wohlllingendes Organ gönnt er f vielleicht einem Gespenste nicht? Herr Wagener wurde zweimal gerufen. ;

Worireichthum zu einem förmlichen Ueberstürzen der Gedanken .

pörung. Weit gelungener waren die Auftritte mit seiner Mutter, mit Ophelia

sondern es erscheint auch insoweit die schöpferische Kraft des Komponi-= sten ausreichte theilweise von gutem Erfolge gekränt. Von einer Man- nigfaltigkeit in der Charakierzeichnuͤng der einzelnen auftretenden Personen bemerkten wir indeß wenig. dr n ig Noah in seiner Frömmigkeit ge⸗ winnt eine einigermaßen charakteristische Haltung, während z. B. Magog und Sebtha, die in ihrer Gotilosigkeit zu bestimmt ausgeprägten Cha⸗ rakterbildern wohl Veranlassung gegeben hätten, eine entsprechende Charak- ter⸗Färbung nicht erkennen lassen. Doch greifen auch die zuletzt genannten Personen mu sikalisch wirksam in das Ganze ein. nn erh, r. zeugt zuerst sowohl die Behandlung des Gesanges als des Orchesters von Geschmack und auch ein gewisses Geschick wird überall sichtbar, obwohl die voll kom⸗ mene Beherrschung der Mittel und Formen dem Komponisten keinesweges zugestanden werden kann. So viel im Allgemeinen. Einzelnes angehend, so finden sich die gelungeneren Partieen des Werkes am Schlusse des ersten und zu Anfange des zweiten Theiles, während z. B. gleich der Einleitungs⸗ Chor des Ganzen: .

„Fest, ob es tobt und stürmet,

Fest steht der Erde Ball“, in seiner durchweg homophonischen, fast choralartigen Haltung, zwar ein würdiges Kolorit irägt, bei seiner durch die Worte veranlaßten großen Aus- dehnung aber gleichzeitig von ziemlich monotoner Wirkung ist, die übrigens durch das sich anschließende Fugato, das ein ziemlich verbrauchtes Thema auf eben so verbrauchten Textworten:

„Drum jauchzen Himmels⸗Chöre

Dem Herrn der Herrlichkeit.“ bringt, nicht verwischt zu werden vermag. Die falsche Declamation der zweiten Sylbe in dem Worte „Chöre“ wirkt hier . um so stören⸗ der, als sie im Thema auftritt und somit stets in allen Stimmen getreu lich wiederkehrt. Auch die Arie Noah's, so wie das folgende Reritativ und der Opfer⸗Chor: ͤ

„Mit Blumen kränzet den Altar“, sind unbedeutende Musitstücke, ohne Schwung und Erfindung. Etwas mehr Leben und Frische athmet der folgende Chor, in welchem namentlich das kurze Fugato: ; „So lasset den freudigen Chor erschallen!“

als gelungen hervorgehoben zu werden verdient. In der folgenden Scene, in welcher die Gottlosen, Magog an der Spitze, auftreten, ist es dann eben

der Chor: „Wehe dem frevelnden Nath! Weh' der vermessenen That!“ ; womit der erste Theil abschließt, den wir schon vorhin als zu den besseren Nummern des Werkes zählen zu dürfen glaubten, insofern er mit polygo- nischer Gestaltung, llare, durchsichtige Stimmfuͤhrung und ein aus drucks. volles Kolorit verbindet. Auch der Anhang des zweiten Theises enthält angedeutetermaßen Gelungenes, und die Musik fesselt hier durch ein eben fo 'charaftervolles, als belebtes Gemälde. Ziemlich matt gestaltet sich da= gegen wieder die Arie Nogh's:;. . 63, gi . , , Milra und Sem öhnli rasenwerk bie h : un gen n,, phr n wiegen Abendlüfte Uns ein in heil'ge Ruh,“ das jedenfalls eine poetischere Auffassung zugelassen ünd verdient hätte. Ge⸗ lungen und von guter Wirkung ist dagegen das Gebet (a capella): ; „Nun schirme uns, o Herr,, das der Musik zum Sturm, der Katastrophe des Ganzen, vorangeht, wäh⸗ rend die Ausmalung der letzteren meist aus Instrumental-Effekten zusam⸗ mengesetzt erscheint und jedweder einheitsvollen musikalischen Ge—⸗ staltung ermangelt. Der Schluß⸗Chor dieses Theiles: „Ewiger, surchtbarer, rächender Gott!“ dürfte, als dramatisch nicht metivirt, am besten wegbleiben. Im dritten Theile wäre als eines hervorragenden Momenies jenes Passus in der Musik Erwähnung zu thun, der das Hervorbrechen des Lichtes recht effekvoll malt, wenngleich bekanntlich dieser Effekt kein neuer genannt werden kann und schen von Haydn in seiner „Schöpfung“ bei der berühmten Stelle: „Es werde Licht“ benutzt wurde Die Ausführung des Oratoriums geschah unter des Komponisten Lei= tung. Die Solo- Particen befanden sich in den Händen der Damen Brexendorf und Köster und der Herren Pfister, Kraus, Bötticher u. s. w. Der Königliche Theater- Chor und die Königliche Keapelle hatten sich ebenfalls betheiligt und leisteten nicht minder Verdienstliches, als jene, so daß das Ganze im Allgemeinen einen ziemlich günstigen Eindruck hinter=

ließ. Auch der m . Zweck der Veranstaltung dürfte erreicht worden

sein. Ein zahlreiches Publikum füllte die Kirche.

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Bekanntmachungen.

Der Apotheler Wilhelm Joseph Leonhard Heinrich Hubert Mertens, geboren den 29. Mai 1809, ein Sohn des hierselbst verstorbenen Justizraths Martin Mertens, hat im Jahre 1834 die hiesigen Lande verlassen, um nach Nord-Amerika zu gehen. Die letzten Nachrichten

Plaue,

gegeben, welchen Ort er, den angestellten Ermittelungen 94 Legate aus dem

olge, im nämlichen Jahre verlassen hat, um west⸗ wärts Hausirhandel zu treiben. Aus Cincinnali-Ohio soll er Nachricht nach Buffalo gegeben, auch geäußert haben, daß er sich nach Mexiko wenden wolle. Rach– forschungen an allen drei Orten haben aber keinen Er⸗

In dem Testamente der verwittweten Dilschmann, Marie Dorofhee geb. Pickert, vom 416 Mai 1531 und 17251 publizirt den 20. März 1849 sind a) dem Bäckermeister Merten, einem Schwiegersohne

der Erblasserin, b) der Tochter des Bäckermeisters Merten, mit Vor⸗ namen Auguste, zu Branden burg a. H., ) den beiden Töchtern des Garnwebermeisters Pickert, d) den beiden Töchtern des Schiffers Pickert, zu

Dies wird hiermit den ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Legataren bekannt gemacht. Brandenburg, den 6. Mai 1849. Königl. Kreisgericht. II. Abtheilung.

an Rollgeld zu entrichten.

brief versehen ist. Stettin, den 2. Juni 1849.

Mobiliar der Erblasserin vermacht. Witte. Kutscher.

i526] ö.

folg gehabt. .

u den Antrag des Justizraths Hülsen, als des dem Vermögen des gedachten Apothekers Mertens im Be- trage von ungefähr 1000 Thlr. bestellten Kurators,

wird derselbe oder seine unbekannten Erben hierdurch (153 b]

öffentlich vorgeladen, sich schriftlich oder persönlich, spä⸗ .

testens in dem auf , . den 8. September 1849, Vorm. 11 Uhr, 4

vor dem Kammergerichts ⸗Assessor Bindewaldt im Kam⸗ r

mergerichte hierselbst anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der verschollene Apotheker Mertens für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten nächsten Erben ausgeantwortet werden soll. ;

Zu Mandatarien werden die Justiz⸗Kommissarien Goldschmidt, Justizräthe Lüdicke und Schütz in Vor⸗ schlag gebracht. ; .

Berlin, den 13. November 1848. 5

Instructions-Senat des Königlichen Kammergerichts.

von Berlin

an den

Rückfahrt Ua p Pr O Ia ma. ; Auf den Antrag der Fideilommiß-⸗Erben des im Jahre 1847 verstorbenen Pensionars Carl Schmidt zu Wache robo werden alle dicjenigen, welche an den Raͤchlaß des genannten Erblasers, insbefondere auch an das dazu IGhenkhin und gebb nrw n, an dem Gute Wackerow C. p. und Berlin. der Meierei Wacherdahl e. P. aus irgend einem bis zum 22. April d. J. erwachsenen Re isgrunde Forde⸗ rungen oder Ansprüche göltend zu machen Haben ir. mit geladen, solches in einem ver auf den 22. Juni und den 6. und 20. Juli d. J jedesmal Morgens 11 uhr, ö angesetzten Liquidationstermine gehörig anzumelden und zu biglaubigen, bei Vermeidung der in dem letzten Ter— mine een fsiegenden n fn.

Diejenigen Gläubiger, welche auf dem ihnen vorzu⸗ legenden attestirten Postenzettel ihre Forderungen richtig verzeichnet sinden werden, sind von der Anmeldung ent= freit nnd haben, falls sie sich dennoch melden sollten, auf Kosten⸗Ersatz keinen . ch.

Greifowald, den 26. Mai 1849.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. (gez) Teßmann.

Für einen

9 Genihin und Berlin.

(iõo b]

fördern saffen, der Empfänger unserer Güter Expedition nicht ander-

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger

Potsdam ans dem Wild⸗ parke zu ermäßigten Preisen:

Magdeburg * 6 * Burg, Genthin und Brandenburg im Anschluß

Preise für Hin- und Rückfahrt: von Maͤgdeburg und Burg. . 1 Thlr. 10 Sgr. Pf.

2 2 * 20 * Für einen Platz in dritter Wagenklasse: von Magdeburg und Burg.. Thlr. 25 Sgr. Pf.

2

Das Direktor i n m.

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

Die während der diesjährigen Woll marktszeit über unsere Bahnen nach à Stettin oder Berlin gehende ' den wir resp. von unserem hiesigen und

dem Berliner Bahnhofe nach dem Be⸗ Sstimmungsorte durch unser Gespann be⸗ wenn bis zur Ankunft derselben von Seiten

Eisenbahn. Sonntags den loten Juni Extrafahrten nach

Morgens 8 Uhr

von 9 bis 12 Uhr. Magdeburger Zug.

mit den von 5 Uhr Abends an von Polsdam abgehenden Zügen. Platz in zweiter Wagenklasse:

Brandenburg 22 * 6 5 Interims · Quittung.

Brandenburg 15 5 1 ** 12 ) 6 **

sofort zu beantragen.

olle wer⸗ gegen Einlösung des 3

Witte. Kutscher.

weite Bestimmung zugegangen ist. Das dafür zu zah= lende Rollgeld beträgl 1 Sgr. per Centner, ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind 2 Sgr. per Centner

Unsere Güter- Expeditionen können nur solche Wolle zur Versendung übernehmen, die bereits gemarlt, ge= wogen und mil einem vollständig ausgefüllten Fracht ⸗·

Dire lter n m.

Fretzdorff.

T 1 26 R; 6 Berlin-Stettiner Eisenbahn. 6 ĩ Die Zahlung der auf unsere Actien am 1. Juli 1 h e. fälligen Zinsen ersolgt hausern: gegen Zins und Dividenden⸗ scheins Nr. 12. mit 4 Thlrn. für die Voll⸗Aetie und mit 2 Thlrn. für die Halb⸗Actie

hier bei unserer Hauptkasse vom 25sten d. M. ab, un in Berlin vom 9. bis 14.

Juli C. auf unserem Bahnhofe des Vormittags

Bei dieser Gelegenheit wird zu⸗ gleich die zweite Serse der Zins- und Dididendenscheine ausgegeben, weshalb wir kitten, die Stich⸗Coupons mit einer genauen, nach der Nummerfolge aufgestellten Spe⸗ cifiction auf einem ganzen Bogen zu übergeben, wonächst einige Tage später die Aushändigung der neuen Coupons erfolgen wird. Ueber den Empfang der Stich Coupons ertheilt unser Hauptkassen⸗Rendant Dietrich Da der Präsentant der Stich Coupons als legitimirt zur Empfangnahme der neuen Serie der Zins- und Dividendenschejne betrachtet wer den muß, so ersuchen wir die Inhaber, die Nummer der Stich⸗Coupons genau mit den Nummern ihrer Actien zu vergleichen und, falls sich dabei eine Abwei⸗ chung ergeben sollte, uns davon vor dem 26sten d. M. schriftlich Mittheilung zu machen, so wie wir auch bit= ten, nach dem Empfange der neuen Zins- und Divi- denscheine diese Vergleichung zu wiederholen und die 3 Berichtigung ctwa vorgelommener Irrthümer bei uns D

In den obigen Terminen werden auch die Zinsen auf unsere Prioritäts-Obliga tionen in s-Coupons Nr. 2

mit 5 Thlrn. für die Obligation gezahlt werden. Slettin, den 3. Juni 1849. Direktorium. Len ke.

Rheinische Eisenbahn— lis vj Gesellschaft. Zinsenzahlung von privilegirten Obligationen.

Die Inhaber von privilegirten Obli= gationen. unserer Gesellschaft werden hier⸗ durch benachrichtigt, daß die am 1. Juli

c. verfallenden Zinsen pro erstes Seme⸗

. ster 1849 vom Verfalltage an mit 5 Thlr. . pro Coupon der 4proz. und mit 33 Thlr. pro Coupon der 334proz. bei unserer Kasse (Laurenz- Platz Nr. 30 hier) oder bei den nachgenannten Bank-

X 8 6 ö S. Oppenheim jun. et Co. . A. c a r en frn her Bankverein ( in Köln, J. H. Stein J. Oeder et Co. in Aachen, S. Bleichröder in Berlin, gegen Aushändignng des fälligen Coupons erhoben wer⸗ den können. . Köln, den 2. Juni 1849. . Die Direction der Rheinischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Zinsenzahlung von den am J. Juli 1848 emittirten 5proz.

Obligationen.

Die Inhaber der oben bezeichneten Obligationen werden hierdurch benach— K richtigt, daß die am 1. Juli é. fälligen . Zinsen pro 1848 49 mit 2 Thlr. pro , Coupon von dem Verfalltage an entwe⸗ der bei unserer Kasse (Laurenz - Platz Nr. 30 hierselbst), oder bei den Herren

J. D. Herstatt S. Oppenheim jun. et Co. ; A. Schaaffhau sen scher Bankverein H. Stein eder et Co. in Achen, S. Bleichröder in Berlin, gegen Aushändigung des fälligen Coupons erhoben wer⸗ den können. . .

Köln, den 2. Juni 1849.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn ⸗-Gesellschaft.

ö.

Einlösung des

mm, .

in Köln,

Das Abonnement beträgt:

z Athlr. für 4 Jahr. ö 4 Rthlr. ahr. 8 Rthlr. ahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Bei einzeknen Nummern wird

der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Preuffischer

8

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Besteñung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

M 156.

Berlin, Sonnabend den 8. Juni

1849.

nhalt.

Deuntschlan d.

Preußen. Berlin. Hofnachricht. Grundsteuerfreiheiten. Halle. Desterreich. Wien. Handschreiben des Kaisers. Bayern. Münch en. Kammer-Verhandlungen. Württemberg. Stuttgart. Das Standrecht für das Militair ver- kündigt. Verhaftung Flckler's. Baden. Karlsruhe. Die Wahlen. Forderungen der Soldaten. Aufruf um freiwillige StLeuern. Regierung an das württembergische Volk. der Studenten. Freiburg. Vermischtes. Hessen und bei Rhein. ö aus Weinheim. und aus der Pfalz. Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin. Nassau. Wiesbaden. Frankfurt. Frankfurt a. M. Musterung der Truppen durch den Reichs verweser. Die Operationen gegen die Aussiandi chen in Baden und der Rheinpfalz.

Amtlicher Theil.

Gesundheitszustand.

Heidelberg. Haltung

Ramme · Verhandlungen.

Ausland. Oesterreich. Verona. Ankunst des Feldmarschalle Radetzky.

6 146 u. Proclamation des russischen Feldmarschalls Fürsten Pas- ewitsch. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Vollmachtenprü—⸗

fung und Beschwerden über Bürgerwehr⸗-Auflösung und Wahlmanöver.

Paris. Minister- Berathungen über die Botschaft. Veimischtes. Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlungen. Italien. Turin. Kommission für die Keorganisirung der Armee.

Bologna. Proclamation. .

Börsen und Handels⸗Nachrichten. Beilage. ,,, .

Amtlicher Theil. Se. Maje tät der König haben Aller gnedigst geruht:

Den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath Grafen zu Eulen-

burg in Königsberg zum Vice⸗Präsidenten der Regterung zu Stet⸗ tin zu ernennen. .

Berlin, den 8. Juni. . ;

Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzeöo gin

von ecklenburg- Schwerin und Höchstderen Tochter, die Herzogin Louise Hohett, sind nach Altenburg abgereist.

Instiz⸗ M inisterium.

Der bisherige Patrimonialrichter, Stadt Syndikus Cru sius zu Hirschberg ist zum Rechtsanwalt beim Kreisgerichte zu Hirschberg , zum Notar im Departement des Appellationsgerichtes zu Breslau; .

Der Obergerichts Assessor Ne sem ann zu Preußisch⸗Stargardt zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Deutsch⸗Krone und den damit verbundenen Bezirksgerichten, mit Anweisung seines Wohn⸗ sttzes in Deutsch⸗Krone, und zugleich zum Notarius im Departe⸗ ment des Appellationsgerichtes zu Marienwerder, vom 1. August d. J. ab, ernannt; und

Der Rechtsanwalt und Notar Schweiger zu Labes auf sei⸗ nen Wunsch in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Kammin, mit Anweisung seines . daselbst, versetzt worden.

Ministerium der geistlichen 2. Angelegenheiten.

Der bisherige Gehülfe am hiesigen anatomischen Museum und Lehrer der Anatomie an der Königlichen Akademie der Künste, Dr. Helmholtz, ist zum außerordentlichen Professor in der medi⸗ zinischen Fakultät der Königlichen Universität zu Königsberg er— nannt worden.

Ministerium für Handel, (Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der Koͤniglich bayerischen Post-Ver⸗ waltung wird von verselben in Folge der neuesten Ereignisse in Baden und in der bayerischen Rheinpfalz für die Dauer der ge= genwärtigen Zustände eine Haftung für die nach Baden und nach der Pfalz abgehenden Postsendungen, insbesondere mit Geld und Geldeswerth, innerhalb der erwähnten Landes bezirke nicht ferner übernommen. Das Publikum wird hiervon in Kenntniß gesetzt.

Berlin, den 8. Juni 1849.

General⸗Post⸗Amt.

Dem Fabrik ⸗Besttzer C. Heckmann zu Berlin ist unter dem 5. Juni 1849 ein Patent auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Vorrich⸗ tung an Vacuum⸗ Pfannen, um sowohl Saft als Zuckerproben zu entnehmen (Probestecher), in ihrer anzen Zusammensetzung, auf sechs Zak n von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. .

Die Aufhebung der bestehenden

Proclamation der provisorischen

epp e nhe im. Vertreibung der reischaaren Darm sta dt. Nachrichten von der ia e Gränze

Finanz Ministerium. Bekanntmachung.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen ber Staats - Schuld⸗ . können gegen Ablieferung ber Coupons chon vom 14ten v. M. ab bei der Staalg-Schulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 h . Die zu realistrenden Coupons müssen nach den Appoints geordnet und von einem die Stüdhzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsunmenirten Verzeichnisse beglei⸗

Uhr Vormittags erhoben werden.

tet sein. Berlin, den 2. Juni 1849.

Natan. Kähler. Kno

Se. Excellenz

Angekommen:

Haupt⸗ ,,. der Staats⸗Schulden. 3 h

. der Königlich sächsische Staata⸗Minister Freiherr von Beu st, von dre men! : fern

Series X. Nr. 5

bla uch.

lichtamtlicher

Preußen. Berlin, 8. Juni.

des Königlichen

des Königs und der Königin, und der

zogin von Mecklenburg⸗

Königlichen Familie, ein er, , endigung Sich die Königlichen Majestäten begaben.

Berlin, 8. Juni. des Staats - Anzeigers zur ö

ten betreffend, haben die Rittergutabesiher

Kreises, Regierunga⸗Bezirks 3 den veranlagen sein wird, schon vom bernehmen und glei

Steuer in den ü Steuerkasse abzuführen. 2.

lehrer des Kreises in Beziehung auf die

dachten Termin ab zu entrichten.

am geeignetsten erscheint,

leistung Bevorzugten zu beseitigen und eine

lung und Erhaltung des inneren Friedens zu verbürgen.

Inzwischen wird beretts in den nächsten Tagen von dem Fi⸗ nanz⸗Ministerium an die Ober⸗-Präsidenten der sechs östlichen. Pro⸗ unter Ertheilung einer näheren Instruction, der Auftrag ergehen, schou jetzt die Vorbereitungen zur Ausführung des gedachten Gesetz⸗ Entwurfs, an dessen Genehmk ung durch die

vinzen des Staats,

Kammern nicht zu zweifeln ist, so gründlich u

können.

Bestimmtheit erwartet werden, daß auch die

werden. Halle, 5. Juni. Der Prorektor de

Universität hat sich zu folgender Erklärung v

*

um irrigen Gerüchten und Uebertreibun den 6 ö en

rechtfertigt wäre.

bis zur

bis jetzt keinerlei unterbre ung derselben Halle, den 6. Juni 1849.

Der Prorektor der Königlichen vereinten F

(gez) Dr. Meier.“

Dent schland. e ur Gedächtnißfeier des Todestages Sr. Majestät des don n lige Königs rf Wil helm III. fand ern, den Jten d. M. Vormittags, in der Kapelle alais hierselbst, in Gegenwart Ihrer 2 hrer Königl. Hohelten des rinzessin von n, . der verwittweten Frau Großher⸗ chwerin und Höchstderen Tochter, der Her⸗ zogin Louise, so wie sämmtlicher hier anwesenden Mitglieder der

Unter Be ar . den in . 6 ntlichen Kenntniß gebrachten Gesetz· Entwurf, die Aufhebung der bestehender ger r en fr

denjenigen Grundsteuer⸗ Betrag, welcher nach den Bestim⸗= mungen des Geseß - Entwurfs auf ihre . r zu

zur wirklichen , , , . 5 , zu „einer schon gesetzlich festgestellt blichen Le , G die .

e nn, ,. angeschlossen und sch bereit erklärt, in gleicher Weise die auf sie zu veranlagende Klasffensteuer schon von dem ge⸗

Die hierüber gemeinsam abgegebene Erklarung der Betheilig⸗ ten ist dem Staats-Ministerium mit dem Antrage eingereicht wor⸗ den, möglichst schleunig die erforderliche Steuer Veranlagung nach den im Gesetz- Entwurf vorgeschriebenen Normen bewirken zu Jassen. Es verdient diese Kundgebung, welche Zeugniß giebt von einer richtigen Erkenniniß der politischen Lage .

von der patriotischen Gesinnung der Betheiligten, die höchste An⸗ erkennung und um so mehr auch in anderen Kreisen zur Nacheife⸗ rung empfohlen zu werden, als ein solches Verfahren unzweifelhaft m geei⸗ das noch immer vorwaltende Mißtrauen der übrigen Klassen der Bevölkerung gegen die bisher in der Steuer-

fen, daß derselbe alsbald nach erlangter Gesetzeskraft ĩ n, . . ö . . . . Es wird hierdurch einerseits der Zeitverlust, welcher durch die hinausgeschobene Berathung der eee e . in 3. . herbeigeführt wird, wieder eingebracht, ne n,

lichkeit geschafft, ähnlichen Anerbietungen, wie den oben erwähnten, durch eine vorläufige Steuer⸗Veranlagung sogleich Folge geben zu

Bei der Zustimmung, welcher sich der in Rede

setz- Entwurf auch seitens der bisher bevorrechteten aus allen Theilen des Landes zu erfreuen hat, wie dies die an das Ministerium gelangten zahlreichen , darthun, darf mit

in allen Kreisen die Behörden bel den jetzt zu treffenden Vorberei⸗ tungen zur späteren Ausführung des Gesetzes f tig unterstützen und, dadurch selbst zur baldigsten Erreichung des :

„Zur Beruhigung der Angehörigen unserer Studirenden und

zesundheitszustand Halle's verbreitet sein sollen, zu bege zeige ich hiermit an, daß nach den glaubwürdigsten ärztlichen Mit⸗ theilungen jener Zustand in keiner Weise solche Besorgniß einflößt, daß auch nur eine momentane Unterbrechung der Vorlesungen ge⸗ Die Vorlesungen werden vielmehr ununterbrochen eit des gesetzlichen Schlusses a, werden, wie auch attgefunden hat.

Theil.

rinzen

statt; nach dessen Be⸗ nach Sans souci zurück-

des westhavelländischen Beschlu ge gh

1. Juli d. J. ab bis

Diesem Beschluß haben sich auch 26 farrer und Schul . w * n. heutige

ihnen nöch zustehende

res Vaterlandes und

baldige Wie derherstel⸗

nd vollständig zu tref⸗

eits aber die Mög⸗

9

. Ge⸗ utsbesitz er

ezeichneten Gutsbesitzer

itls mitwirken

r hiestgen Königlichen eranlaßt gesehen: . welche auswärts über nen,

arm, n.

Oesterreich. Wien, 6. Juni. . die chreiben:

„Lieber Freiherr von Cordon! Die von Ihnen angesuchte Enthebung von der Stelle eines Kriegs-Ministers ist in Ihrem dies fälligen Gesuche vom 1sten l. M. so richtig begründet, daß Ich nicht umhin kann, diesem Ihren Wunsche zu willfahren, dem zu⸗ folge ernenne Ich den Feldmarschall-Litutenant Grafen Gyulai zum Kriegs⸗Minister. Indem Ich Ihnen hiermit für die während der Dauer Ihrer Verwaltung des Kriegswesens geleisteten Dienste Meine volle Zufriedenheit bezeuge, drücke Ich zugleich die Hoffnung aus, daß die Herstellung Ihrer Gesundhest Sie recht bald wieder in den Stand setzen möge, dem Vaterlande und Meinem Hause Ihre volle Thätigkeit zu widmen.

Schönbrunn, am 2. Juni 1849.

Franz Joseph. F. Schwarzenberg.“

„Lieber Graf Gyulai! Ich finde Mich bewogen, Sie an die Stelle des Kriegs⸗Ministers, Feldmarschall⸗Lieutenants Freiherrn

Die Wiener Ztg. ent⸗ nachstehenden (bereits erwähnten) Kaiserlichen Hand⸗

von Cordon, dessen Dienstesresignation Ich in Gnaden angenommen

abe, zu Meinem Kriegs⸗Minister zu ernennen. Sie haben unge⸗ äumt den Ihnen übertragenen Posten anzutreten, und Ich 6 Ihnen im Anschlusse die Abschrift Meines gleichzeitig an J Amts vorfahrer erlassenen Handschreibens mit. Schönbrunn, am 2. Juni 1849. Franz Joseph. F. Schwarzenberg.“ „Lieber Graf Gyulai! Die von Ihnen, unter den schwie⸗— rigsten . während beinahe zwei Jahren, im Küstenlande eleisteten Dienste haben Meine volle Zufriedenheit erworben. Sie 22 bei dem Ausbruche des Krieges mit verhältnißmäßig sehr geringen Mitteln die Ihnen anvertrauten Landestheile in Verthei⸗ digungszustand zu setzen und die feindlichen Angriffe mit eben so viel Umsicht als Entschlossenheit abzuwehren gewußt. Als Mein Herr Oheim, Se. Majestät Kaiser Ferdinand, Sich durch die ein= etretenen Umstände veranlaßt fand, auch die Civil Verwaltung in hre Hände zu legen, haben Sie dieselbe in jeder Beziehung zunt Besten des Ihrer Sorge anvertrauten Kronlandes geleitet und in einer bewegten Zeit die Ruhe und gesetzliche Ordnuͤng aufrecht er⸗ halten. Um Ihnen einen Beweis Meiner vollen Aner ennung Ihres

ren

dent:

eines Entschlusses drängen, so wäre dies jedenfalls ein Zwang.

ersprteßlichen Wirkens zu geben, verleihe J nen das Großkreu Meines Leopold⸗Ordengs, mit Nachsicht der 2 bi. Schönbrunn, am 2. Juni 1849. Franz Joseph. F. Schwarzenberg.“

München, 4. Juni. (Münch. Ztg.) Die Sitzung der Abgeordneten Kammer wurde um A6 Uhr durch den ersten Präsidenken, Grafen von Hegnenberg⸗Dux eröffnet. Am Ministertische befanden sich die St hate rn fer von Kleinschrod, Dr. Ring elm ann unb Dr. von der Pford⸗ . e gr friere hh, 3 Wanner, von Betzold, von Hab el, Hänlein, Graf Hun dt, von Kleinschrob, Noli— tor . 6 e , . sh ö

s der Präsident die Sitzung kaum für eröffnet und ei äsidial⸗ Vortrag angekündigt hatte, 3 Herr rin lm . ,,

Frage an ihn zu richten. Der Präsident bemerkt, d ĩ Schlusse der 3 u stellen ö , u

Herr Reinhardt: Er habe die

auch am Schlusse der Sitzung stellen wollen, die Sitzung sei aber

Frage ‚. nd i von dem Herin Präsidenten abgeschnitten worden. Er frage da⸗ er

ir jetzt, was aus der neulich von der Kammer an e. je⸗ ät den König beschlossenen Adresse geworden sei? . .

Wenn Herr Reinhardi den Präsidial⸗ Vortrag abge⸗ wartet hätte, so wurde seine Frage unnöthig geworden sein. Es wird zur Verlesung der Protokolle der beiden letzten , . geschritten, worauf der Präsident drei ihm zugekommene Mittheilungen verliest, 1) eine

Antwort des Königlichen Ober⸗Ceremonienmeister, Grafen von rsch, auf

das Schreiben des ersten Präsidenten Frhrn. von Lerchenfeld vom 22. April worin Kenntniß gegeben wird, daß Se. Majestät der König die Hula

zur u en hh der Adresse nicht persönlich bemühen wolle, sondern daß

diese Adresse bloß übersendet werden möge. Der Präsident' kündet an daß in Folge davon die Adresse heute an ihre e e n abgegangen sei; 2) den Königlichen Erlaß, die Ernennung des Grafen von Hegnenberg⸗Dur zum ersten Präsidenten der Kammer, nachdem St. Majestat sich bewogen gefunden, die von Freiherrn von Lerchenfeld erbetene Enthebung don diesem Posten zu genehmigen; endlich 3) einen weiteren Königlichen Erlaß, die Ernennung des Abg. Dr. Feder zum iI. Prãäsidenten. Herr Dr. Feder: Die offizielle Mittheilung seiner Ernennung zu demsel⸗ ben Posten sei auch ihm zugekommen. Er habe nun allerdings die Ansicht,

daß der Abgeordneie keiner Pflichterfüllung sich entziehen dürfe, da er jedoch

auch der Ansicht sei, daß die Annahme einer solchen Pflichterfüllung an die ieberzeugung gebunden sein müsse, auch mit Erfolg wirken zu können, er jedoch eben darüber mit sich selbst in Zweifel sei, so bitte er, ihm eine Be—⸗ denlzeit bis . nächsten Sitzung zu gewähren. Der J. Präsident: Die Frage sei also, ob die Kammer diese Bedentzeit gewähren wolle? Dr. Mül⸗ ler: Es liegen so dringende Gegenstände zur Berathung vor, daß sehnlichst zu wünschen lei, die II. Präsidentenstelle möge schleunigst sich wieder bi= setzt sinden. Er richte an Herrn Feder die Bitte, in Hinblick auf das Dring⸗— liche der Sache, sofort anzunehmen, Herr Feder: er habe schon ausgesprochen, daß er im Zweifel sei mit sich selbst; würde man ihn setzt sogleich zur Fassung Er bitte daher abermals, die 24 Stunden Bedenhzeit zu gewähren. Herr Willich bedauert, daß nun seit 14 Tagen die Kammer nicht ihre zwei Präsiden- ten habe, wie es nothwendig sei. Die Kammer könne so nicht verfassungs⸗ , wirken, und er müsse jetzt um so mehr bedauern, wenn eine wei— tere Suspension darin stattfinden sollte. Herr Reinhardt: Keine Seite

des Hauses wolle irgend einen Zwang; aber es scheine ihm, daß mit dem

Herrn ersten Prãäsidenten nicht verhandelt werden könne, nachdem bereits die Kammer demselben ein Mißtrauensvotum gegeben. Er beantrage daher

die weitere K.. zu vertagen, bis Herr Dr. Feder eine bestimmte

Erklärung abgegeben haben werde. Der Präsident: er bitte doch den Herrn Reinhardt, anzugeben, wann und wo dieses Mißtrauensvotum gegeben worden sei? Herr Reinhardt: dasselbe liege eben in dem vom Peirn Kolb übergebenen Antrage. Der Präsid ent: Der Antrag des

Perrn Kolb sei eine Beschwerde, aus der vielleicht ein Mißtrauens vo-

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tum erwachsen könne; vorläufig aber sei derselbe noch kein