1849 / 158 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. heilnehmen will, muß entweder das hamburgische e n ,. erworben haben oder eine direkte Steuer Staate entrichten. .

. 8 ee gong 2 oder Landbürgerrecht kann nur der erlan⸗ gen, welcher einen genügenden Erwerb nachweist.

5. 3. Die Mitglieder des Raths werden auf Lebenszeit ge⸗ wählt (vorbehaltlich der von der Verfassung festzustellenden Bestim⸗ mung über den Rücktritt der Mitglieder wegen Unfähigkeit, hohem Alter u. s. w.) Die Wahl der Rathsmitglie ber wird von der Bür⸗ gerschaft, durch absolute Majorität, aus einem von dem Rath vor⸗ gelegten Wahlaufsatz, vorgenommen.

8. 4. Die Gesetzgebung ist bei dem Rath und der Bürger⸗ schaft. Bei andauernden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rath und der Bürgerschaft entscheidet, so fern dieselben nicht durch anderweitige, in der Verfassung anzuordnende Ausgleichungsmittel zu erledigen sind, letztgültig die Bürgerschaft, jedoch erst, nachdem dieselbe durch zwischengetretene ordentliche oder außerordentliche Neu⸗ wahl vollständig erneut sein wird. Die Initiativr steht sowohl dem Rath, als der Burgerschaft zu.

Vusland.

,,, . Versainmlung. Sitzung upin eröffnet sie um 15 Uhr. Das Bau din will Ausstellungen machen und Du pin: „Soll berichtigt

Frankreich. vom 7. Juni. Präsident Protokoll wird verlesen. auf die gestrige Debatte zurückkehren.

werden. An der Tages-Ordnung stehen die Interpellationen über Italien. Ledru Rollin richtet aber folgende Zeilen an mich, aus

welchen hervorgeht, daß er seit gestern das Beit hütet.“ Er liest diese Zeilen vor. Der Verfasser bittet um Aufschub bis Sonnabend. Mauguin erscheint auf der Tribüne. „Ich halte den Augenblick für dringend“, sagt er, „und nehme die Interpellation 16 mich. (links: Oh, oh! Auch sieht Ledru Rollin das naͤchste Interesse in Rom, während ich es in Deutschland und Ungarn sehe (5h, oh h. Indem also beide Interpellationen verschiedene Gegenstände betreffen, bitte ich die meinige sofort anzuhören.“ (Ja, Ja? Nein, Nein ) DOvilon Barrot: „Ich widersetze mich durchaus nicht. Man könne ja beide Interpellationen für Montag bestimmen.“ Emanuel Arago will sprechen. Du pin: „Lassen Sie mich erst den Aufschub zur Ab- ö bringen.“ Die Versammlung bestimmt den Montag. lrxago erhält nun das Wort. Eine Thatsache von hoher Wich- tigkeit ist zu meiner Kenntniß gelangt. Man hat mir gemeldet, daß Lesseps von seinem Posten . und ein Waffenstillstands⸗ Vertrag, den Rom anbot, verworfen worden sei. Aus dem Elysee Li ferner der Befehl abgegangen, Rom zu stürmen. (Vom Berge: Verigih! Verraih!! Im Gegenfatze zu allen Verträgen solle Rom bei Nacht gestürmt werden. (Sensation.) Ich frage den Minister, ob dies wahr, denn ist dem also, dann herrscht Verrath in dieser Sache.“ Tocqueville, Minister des Auswärtigen: „Es ist au⸗ genscheinlich, daß man die Diskussion sofort beginnen möchte. Ich werde jedoch erst Montags antworten.“ Bac: „E in sich der Minister, hat die Regierung Befehl zum Angriff gegeben, ja oder nein?“ Odil en Barr ot erklärt dies für Verleumdung. Eine Regierung müsse sich an gehässige Insinuationen gewöhnen. Er will erst Mon · tag antworten. Napoleon Bonaparte: „Die Abberufung Les⸗ sep's ist ein neues Faktum. Ich interpellire den Minister hierüber.“ Zur Albstinnnung! ) Die Kammer entscheidet, daß sie heute ben Hegenstand fallen lasse. Martin Bernard benachrichtigt die Ver⸗ sammlung, daß er den Kriegs- Minister wegen willfürlicher Ver sezing von Unteroffizieren zur Rede stellen werde. Baragnah d. Hilliers protestirt lebhaft gegen das Recht, sich in Disziplinar⸗ Angelegenheiten der Armee zu mischen; sonst sei es mit der Dis= ziplin aus. Odilon Barrot findet es ebenfalls höchst be⸗ denklich, wenn sich die Kammer in so häusige Interpella⸗ tionen einlasse. Cremieur: Das Haus sei nicht blos eine Kam- mer, sondern auch eine gesetzgebende National-Versammlung. Ihr stehe das Recht zu, jederzeit Interpellationen zuzulassen. Da in—= dessen die Bestrafung und respektive Versetzung des fraglichen UnQ teroffiziers bei den Loire⸗Departements⸗-Wahlen vorgefallen, so könne man ja diese Angelegenheiten dann erledigen, wenn dieses Depar— tement an die Reihe komme. Stimme: „Dies geschieht Sonn- abend.“ Die Versammlung beschließt, die Interpellaionen Sonn abend anzuhören. Dupin fragt die Berichterstatter, ob noch Be— richte über Wahlen fertig seien. Keiner antwortet. Aus Mangel an Stoff wird deshalb morgen keine Sitzung stattfinden. Die Sitzung wird schen um 53 Uhr geschlossen.

Paris, 7. Juni. Die an die gesetzgebende Versammlung ge= richtete Betschaft des Präsidenten, die gestern Abend 53 Uhr in die Hände Dupin's gelangte, also zu spät, um noch veröffentlicht zu werden, ist heute erschitenen. In der Einleitung sagt der Präsident: „Meine Wahl zur ersten obrigkeitlichen Würde der Republik gab zu. Hoffnungen Anlaß, die noch nicht alle erfüllt werden konnten. Bei dem bloßen Worte Amnestie hatte sich die öffentliche Meinung in verschiedenem Sinne geregt, man befürchtete neue Ruhrstörungen; dennoch habe ich überall Nachsicht geübt, wo es ohne üble Folgen geschehen konnte; 1570 Juni-Transportirten sind die Gefängnlsse geöffnet worden, und bald werden noch Andere die Freiheit erhalten, ohne daß die Gesellschaft eiwas zu fürchten hätte. Was diejenigen betrifft, welche in Folge von kriegsgerichtlichen Entscheidungen sich in den Bagno'g

Breslau, 9. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten M7 Gld. Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd'or 1125 Gld. Polnisches Pa⸗ piergeld 932 bez. und Gld. Desterr. Banknoten 817 84 bez. und Br. Staatsschuldscheine 77 Br. Seehandlungs⸗Prämien⸗ scheine« 50 Rthlr., 100 Gld. Pof. Pfandbrlefe proz. 7 bez, do. 3 proz. Si bez. Schlesische do. Zzproz. S9 4. bez. und Br., do. Liti. z. Aproz. J2 bez. u. Br., do. Isproz. 833 Glo.

Poln. Pfandbr. alte proz. 915 Gld., do. neue 91 bez., do. Partigl y Loose a 360 Fl. I83 Gld. vo. Bank⸗ Certif. a 2609 Fl. 133 Br. Russ-Poln. SchatzOblig. a jproz. 6 Gl.

Actie n: Sterschlesische Tit. A. u. Lit. B6. 935 G.. Bres⸗

lau Schwei vnitzz Freiburg. 793 Gd. Niederschles. Märk. 72 Br., R. 93 Br., 92 G. * iegl. 8 Ard. 108 Br., 108 G., Zproz. 22. Br., 225 G. 60; Br., 609 G. Bergedorf 33 Br. . Elmsh. 25 Br. Rendsb. Neum. 110 Br. Mecklenburg 315 G.

do, Prior. 68 Gld. do. Ser. ill. Ss; Gib, DPst-HRhein. Köln- wid . ä bez. Meiffe Brieg 33 Gld. Krafau- Sberjchlesische 413 —- 42 bez. u. Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 345 be;.

W Amsterdam 2 M. 1423 h el.

Hamburg a vista 150 Br. do. 2M. 114935 Glv. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 243 Br. Berlin a vista 1004 Br. do. 2 M. 999 Gld.

Frankfurt a. Mt., 8. Juni. In mehreren Fond heutiger Börse Einigas um. Oester. Actien, den , . ques, Darmst. Loose und Bayer. Bank -⸗-Actien waren fn besseren Preisen gefragter. 45 proz. Würtemb. und Belgische Oblig., so wie]

bewegten sich große Fragen auf verschiedenen Punkten Europä's, „ijenseits des Rheines und jenseits der Alpen.“ Die Botschaft geht

erschienen 6000 unserer Soldaten unter den., Mauern Rom's.

des Königs ve Oänemnik einen besonderen Staat bilden solle.

bahn-Actien machte sich keine Veränderung bemerklich,

10966 Br., 1069 G. ; G., dito 35 Fl. 255 Br., 253 G. Kurhessen Partialloose 2ęỹ 5 Br., 263 G. Sardinien Partiallose 255 Br., 245 G. Darmstadt Partialloose a 50 21 Gld. . Loose 98 Br., 97 G., do. Oblig. a 560 Fl. 72 Br., 723 G. Friedr. Wilh. Nordb. 345 Br., 315 G. b7 Br., 677 G. Köln ⸗Minden 775 Br., 775 G. ist nichts

Mex. u. Peru etwas mehr angeboten.

Frankf. S834. Wien 188. Breslau 1513. Gold al Marco e,. Preuß. Thaler 50. e

und begehrt.

leinen guten Eindruck. Zproöz, eröffnet 51 und die 5proz. 81. 76; Nordb. 106. 25.

990

befinden, s sollen einige unter ihnen, die den politischen Eingesperrten gleichgestellt werden koͤnnen, in politische Ge fangenhäuser übergesie⸗ delt werden.“ Beim Kapitel der Finanzen bedauert zwar der i. sident den Verlust der 100 Millionen Franken Branntwein⸗ und Weinsteuer, aber er dringt nicht, wie einige Blätter irrthümlich vorher behauptet hatten, auf Wiederherstellung derselben, fondern sagt nur: „Die Herabsetzung der , . und des Briefporto's verursacht dem Staatsschatz einen Ausfall von 180 Millionen. Eine andere wichtige Thatsache hat diese Lage noch verschlimmert. Die Steuer auf Getränke, deren jährlicher Ertrag 100 Millionen über⸗ steigt, verlangte allerdings ermäßigt und auf eine dem Zeitgeiste y, Weise ring gen zu werden. Ein Amende⸗ ment zum Budget für 1818 hat sie aber vom 1. Januar 1850 ganz . und ihre Wiedereinführung untersagt. Es

ist also unerläßlich, das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Aus⸗ gaben herzustellen. Dieser Zustand unserer Finanzen verdient in ernste Betrachtung genommen zu werden.“ Hierauf folgen Erklä—= rungen über die Bürgerwehr, Mobilgarde, Armee, den Ackerbau und Handel, die öffentlichen Arbeiten und andere innere Angeleenheiten. Die nr, Politik betreffend, heißt es in der Botschaft: „Es liegt in dem Schicksale Frankreichs, die Welt zu erschüttern, wenn ts sich rührt, und sie ju beruhigen, wenn es sich mäßigt. Derum macht uns auch Europa für . Ruhe wie für seine Aufregung verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit legt uns große Pflichten auf, sie beherrscht unsere Lage. Von der Ostsee bis zum Mütelmeere machte sich der Rückschlag unserer Februar⸗-Revolution fühlbar; aber die Männer, die vor mir an der Spitze der Geschäfte standen, woll⸗ ten Frankreich nicht in einen Krieg stürzen, dessen Ende sich nicht absehen ließ. Sie hatten Recht. Der Zustand der , . in Europa erlaubt nicht, . man sein Vaterland den Zufällen einer allgemeinen Kollision überliefere, wenigstens so lange nicht, als man nicht in offenbarer Weise das Recht und die Nothwendigkeit für sich hat. Ein untergeordnetes Interesse, ein mehr oder weniger spezieller Grund polülschen Einflusses genügen dazu nicht. Tritt eine Nation, wie die unsrige, in einen kolossalen Kampf, so muß sie entweder die Größe des Erfolges oder die Größe ihrer Nieder⸗

lage rechtfertigen konnen. Als ich an die Staatsmacht gelangte,

nun in eine detaillirte Darstellung der Ereignisse in Itäa⸗ lien ein. Von Rom sagt der Präsident: „Am 30. April Sie wurden mit Flintenschüssen empfangen. Durch eine List her⸗ beigelockt, geriethen sogar einige von ihnen in Gefangenschaft. Wir müssen Alle das an jenem traurigen Tage vergossene Blut beseuf⸗ zen. Dieser unerwartete Kampf, ohne etwas an dem Endzweck un⸗ serer Unterwerfung zu ändern, hat unsere wohlthuenden Intentionen paralysirt und die Anstrengungen unserer Unterhändler vergeblich gemacht.“ Von Rußland sagt Bonaparte nur, daß es die franzö⸗ sische Republik anerkannt habt, In Bezug auf Beutschland heißt es: „Im Norden Deutschlands hatte der Aufstand die Un⸗ abhängigkeit eines Staates, eines der ältesten und treuesten Freunde Frankreichs, gefährdet. Dänemark hatte die Be⸗ völkerungen der Herzögthüͤmer Holstein und Schleswig sich gegen dasselbe empren sehen, wiewohl sit die Souverainetät des jetzt re⸗ glerenden Fürsten anerkennen, Die deutsche Central Regierung glaubte, die , i, we in den Bund beschlitßen zu milssen, weil ein größer, Theil dez Volkes deutschen Stammes sei. Die . Il ist der Grund eintg erbitterten Krieges geworden: England hat seine Vermittelung angeboten, die angenommen wurde. Frankreich, Rußland und Schweden haben sich geneigt bewiesen, Dänemark zu unterstützen. Mehrmonatliche Unterhandlungen führ⸗ ten zu ben Endrestiltat; vaß Schleswig unter der Souverainelät

Aber bei Annahme dieses Grundsatzeg konnte man sich nicht über die daraus zu ziehenden Foͤlgen verständigen, und die Feindselig⸗ leiten begannen von neuem. Die Bemühungen der obengenannten Mächte sind in diesem u sf lia auf den Abschluß eines neuen Waffenstillstandes, als Vorläufer für eine definitive Ausgleichung, gerichtet. Das übrige Dentschland wird durch ernste Erschütterun—= gen aufgeregt. Die Bemühungen der frankfurter Versammlung für die deuͤsche Einheit haben Widerstanb bel mehreren der ver? bündeten Staaten gefunden und einen Konflikt herbeigeführt, der sich unse ren Gränzen nähert und daher unsere Wachsamkeit erheischt. Der österreichische Kaiserstaat, der in einen furchtbaren Kampf mit Ungarn verwickelt ist, hat sich für berechtigt gehalten, die Hülfe Rußlands anzurufen. Die Intervention dieser Macht, der Marsch ihrer Armee nach dem Westen könnten nicht anders als in hohem Grade die Sorgsamkeit ber Regierung erregen, welche bereifts di plomatische Noten darüber gewechselt hat. So giebt es in Europa. überall Gründe zu Kollisionen, welche wir zu beschwichtigen gesucht

haben, inbem wir jedoch dabei unsere ganze Unabhängigkeit in un. serer Handlungsweise und unserem eigenen Charakter bewahrten. In allen diesen Fragen sind wir stets im Einverständniß mit Eng land gewesen, welches uns eine Mitwirkung angeboten hat, die für uns schätzenswerth sein muß.“ Der Präsident wendet sich schließlich an den Patriotismus der Versammnlung und zählt auf ihre Unter⸗ * stützung bei Erfüllung seiner Pflicht,. ö ; ö. Großbritanien und Irland.

4

Lon don, 7J. Juni.

schon früher diskutirte Bills die zweite und dritte Lesung, ohne baß es dabei noch zu erheblichen Erörterungen kam.

Nußland und Polen. Warschau, 8. Juni. Am

Dienstag und vorgestern hielt Se. Majestät ver Kaiser wieder

Truppen-Musterungen auf den Ebenen von Powonsk und Mokotaw bei . Die oͤsterreichischen Generale Hammerstein und von Parrot sind in Warschau angekommen. . . Gestern starb hier nach kurzer Krankheit der russische Genexal der Kavallerie, Michael Wlodek, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Mitglied des Administrations⸗Raths des Königreichs

Polen, Senator und Praͤsident des Königlich polnischen Wappen⸗

Amts.

Mittelst Faiserlichen Tagesbefehls vom 11ten v. M. ist der Lieutenant Graf Schuwaloff vom Husaren-Regiment des Feldmar⸗ schall Radetzky, bieher Abjutant des Fürsten Paskewitsch, zum Flü⸗ gel⸗Adjutanten Sr. Majeslät des Kassers ernannt worden. 21

Der bisherige Vice⸗Konsul Frankreichs in Warschau, Herr CTochet, ist nach Montevideo versetzt worden, wohin er so eben von hier abgereist isit. ö ;

Italien. Rom, 26. Mai. (D. A. 3.) Die Republik läßt heute in den Kirchen ein Tedeum singen, da im Römischen kein neapolitanischer Soldat mehr zu erblicken ist. Nur General Zuccht steht noch mit einigen Compagnieen in den Gebirgen oberhalb Su⸗ biaco und Anticoli, ihm gegenüber aber Garibaldi und Masi mit

einer fenen Diviston. Zucchi wird mit seinem militairischen Ta⸗

lent allein nichts ausrichten, da die Reaction der Bewohner jener Gebirge, von der sich die päpstliche Partei so viel versprach, fast anz ausblieb. Auf dem Rückzuge haben die Neapolitaner ihre mi⸗

itairische . in den römischen Gränzstädten durch Raub und Mord besudelt. Das Triumvirat hat deshalb das nachstehende De⸗

kret veröffentlicht: . „Im Namen Gottes und des Volkes. In Erwägung, daß der

König von Neapel das Territorium der römischen Republik un gerechterweise ne gr hg in Erwägung, daß seine Invasion be⸗

gleitet ward von Verfolgungen, Raub, Plünderung und Vernich⸗ kung von Personen und Eigenthum römischer Bürger durch . Bourbon⸗ Truppen; in Betracht, daß es nur gerecht ist, wenn die Republik den Anstifter des Schadens zum Ersatz zwingt dekre⸗ tirt das Triumvirat: Alle dem Könige von Neapel oder seiner Fa= milie hier zugehörigen Güter, welcher Art sie auch i mögen, sind konfiszirt und sollen verkauft werden. Der Erlös soll dazu dienen, die römischen Bürger für die durch die neapolitanische Invasion erlittenen Verluste zu entschädigen. Eine von den Triumvirn er⸗ nannte Kommisston wird sich zur Abschätzung der Schäden an Ort

und Stelle begeben.“

AMeteorologische Beobachtungen.

1849. Morgens Nachmittaga Abends Nach einmaliger 9. Juni 6 Uhr. 2 whr. 10 Uhr. Beobachtung.

Luttdrucki.... 333, 11 Par. 332, 83“!“ ar. 33 s, as Par. Quell wᷣeme 6. R. Luftwäürme..... 4 8,07 n. 4 12,85 n. 4 7,87 R. FlusanErme 17,00 R. rThaupunkt .... 4 5, 0? R. 4 4,89 R. 4 3,80 R. Rodenwrme Dunstskttigung. 73 pct. 51 pCt. 73 pCt. Ausdünstung . ( Wetter... trüb. regnig. trub. Niederschlag (Q, os 1 nb. Wind ..... ... 8. R. R. Wryrne wechsel 12,9 Wollkenzug ... ͤ R 65,8 *

Tagesmittel: 333, 13“ Par... 9, 27 R... 4 4,87 R... 66 pot. .

Königliche Schauspielt.

Montag, 11. Juni. Im Schauspielhause. S9ste Abonnements Vorstellung: Minna von Barnhelm, Lustspiel in 5 Abth., von Lessing. (Herr Wohlbrück: Den Wirth.) In fe halb 7 Uhr.

ienstag, 12. Juni. Im Opernhause. 7öste Abonnements Vorstellung: Das Diamantkreuz, Oper in 3 Aufzügen, von T. Overskou. Musik von Siegfried Saloman. Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. . . Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 26 Erster 366 und erster Balkon 1 1 Rihlr. Parterre, al

Sgr. . kon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr.

dritter Rang und

Rönigsstädtisches Theater.

Montag, 11. Juni, Der Weltumsegler wider Willen. Aben⸗ teuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, von Räder. (Dlle.

Erdmann, vom Stadttheater zu Stettin: Ludwig, als erste Gastrolle.)

Die , , . . Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang in ten, von . . Musik vom Kapellmeister Adolph Müller. Nach dem ersten Akt: Der Frosch. Mimisch komische . führt von Herrn Klischnig. Zum Schluß: Jocko, der brasilianische Affe. Melodrama in Akten, nach dem Französis en, von C. Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (Hr. Klischnigg:

Dienstag, 12. Juni.

In der. gestrigen Sitzung des Unterhauses erhielten verschiedent Joho.)

Badische Loose etwas flauer. In allen übrigen Fonds und Eisen·

proz. Metall. 721 Br. 715 G. Bank- Actien

Oesterr. . Baden Partialloose a 50 Fl. 463 Br., 46

Fl. 7063 Br., 703 G., do. a 25 Fl. 24 Br., Spanien Zproz. 24 Br., 245 Gld. Polen 360 Fl.

Ludwigshafen Bexbach

Bamburg, 8. Juni. 33 proz. p. C. 80 Br., 79 6. E. Stiegl. SM Br., 80 G. Daän. 63 Br. ; Hamb. Berl. Altona ⸗Kiel 919 G. Gl.

. Wech sel⸗Course. 1 Paris 187. Petereb. 32. London 13. 99. Amsterdam 35. 40. Louisd'or 11. 4.

Der ümfsaßz in zbechfein war liein. Fonds und zietien höher

Paris, 7. Juni. An der Börse macht vie Botschaft eben

Die Gewißheit, daß in Rom der Kampf losge⸗ brochen und das Gerücht, daß die französischen Truppen zum zwel⸗ ten Male geschlagen worden, bringt den Geldmarkt noch mehr in's

33, 323.

Sog, 4. Stiegl. 803.

zproz. schließt 50. 90 baar, 50. 90 Zeit. proz. 81. 50 ,. ; . lf Bank 2186. Span. Zproz. 34; Innere 243. ndon, 7. Juni. Zproz. Cons. p. C. 9, a. 3. AI. ziyrde Span. Zproz. 333. Pass. 35. Int. 59. Mex. 29. Bie Geschäfte in engl. Fonds waren heute ziemlich. Cons. zu gl, 4 p. C. u. 91 fand viel Käufer. Von fremden Fonds simd Ard. 17, 169. Z3proz. 333, 33. ö 2 Uhr. Cons. 914, p. C. u. a. Z. . Amsterdam, 7 Juni. In holl. Fonds war wenig Handel, auch keine bedeutende Veränderung. Span. blieben nach einigen. Schwankungen fast wie gestern. In russ. österr.! und franz. Fonds fe loch w he zu bemerken. Von Süd-⸗Amerif. waren Mex. 253, 4. Peru 52, 4proz. u. Zproz. 27, 3.

oll. Integr. 183. Zproz. neue 57. . Span. Ard. 411. Gr. fi 1. Coupons 7iz, 8j. Nussen alie 1008. proz. Wech sel⸗ Course.

Paris 56 * G. . .

Wien 28 Br.

5 985 G. .

London 2 M. 11. 95, H. S. 12.

Hamb. 345 G. ö

Petersburg 176 Br.

Druck un Berlag ber Deckerschen Geheimen Orer Sosbu chdruceret ?

Oest. Met. . „6834. 25 proz. 365.

Anhalt.

Dent schlan d.

Preußen. Berlin. Verfügung wegen Holzdiebstähle. Kompetenz der Polizei⸗Behörden zur , , privatrechtlicher Streitigkeiten, na? mentlich in Gesindesachen und Feldpolizeisachen.

Bayern. München. Schluß der Rede des Staats. Ministers Dr. von der Pfordten über die deutsche Verfassungsfrage. Würzburg. Baye⸗ rische Armeecorpg. Freischaaren. ;

Sachsen. Dresden. Bekanntmachung.

Hannover. Hannover. Feier des Geburtstags Sr. Majestät. Beförderungen in der Armee. Emden. Antwort deg Königs an die Deputation der ostfriesischen Stände. Au rich. Stände ·˖ Vtrhandlur.⸗

8 ö. . r f, en. g ; - (

eswigsHolstein. Flensburg. Denkmal für die Gefallenen. Lauenburg. Mölln. Schreiben an die e e een, l ; Bremen. Bremen. Beschlüsfe der Bürgerschafi.

A uslaud.

Oesterreich. Preß bur Truppenmqrsche.

Frankreich. Paris. jeh gl aus Rom nud Tiuppen-Einschiffung in Toulon. Vorstellung der diplomatischen Corps in Florenz.. Ge? sandten · Ernennung. Min ister Interim. Bericht gu Irrafbe!

Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Aufhebung der dänischen Blolade. Hume 's Ge Philipp und Dom Migucl. Abreise des Grafen Montensolin. - To? desfälle. Das Pendschab. Nachrichten aus Amerika. = Vermischtes.

Belgien. Grü sfe J. Ankunft der Großherzogin von Baden. Erlaß kee n der Durchreise fremder Auswanderer. = Gesundheitszustand.

Bericht über den Zustand der berliner Sparkasse.

Markt ⸗Berichte.

**

nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 3. Juni. Das Justiz⸗-Mintste⸗ rialblatt enthält folgende allgemeine Verfügung vom 31. Mai 1849, die Bestrafung der Holzdiebstähle bekreffend.

(Gesetz vom 7. Juni 1821 Gesetz⸗Samml. S. 89, Allerhöchste Kabiners-= Ordre vom 28. April 1831 , S. 67.)

„Die in neuerer Zeit eingetretene außerordentliche Vermehrung der Holzdiebstähle erfordert die krästigste Handhabung der Straf esetze, um die⸗ sem, die Erhaltung der Waldungen und die Moralität gleichmäßig gefähr denden Uiebelstande entgegenzutreken, das Eigenthum zu schützen und das , ,. solcher Frevel zum allgemeineren und entschiedeneren Bewußtsein zu bringen. ; .

8 wie zu diesem Behufe die betreffenden Verwaltungs⸗Behörden die eeigneten Anordnungen zur Verstärkung des Forstschutzes und zur strengen . der Holzdiebe treffen werden, ergeht hiermit auch an alle Ge⸗ richtsbehörden die Aufforderung, sich die Beschleunigung der wegen Holz- diebstahls einzuleitenden Untersuchungen, die schnelle Aburtelung derselben und die unverzügliche Verfügung dessen, was zur Vollstreckung der erkann⸗= ten Strafen er , gh ist, besonders angelegen sein zu lassen. Je schnel- ler die Strafe den Vergehungen folgt, um so mehr darf auf Wirkung ge ·

hofft werden. Es ist daher vorzüglich darauf Bedacht zu nehmen, daß hin⸗

sichtlich der Vollstreckung keine Verzögerungen eintreten. In dieser Beziehung wird darauf aufsmerksam gemacht, daß nach 8§. 5 des Gesetzes vom 7. Juni 1821, wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, dem Waldeigenthümer zwar die Wahl zusteht, ob er statt der Gefängnißstrafe Forstarbeit beantragen will, wel cher nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 28. April 1834 auch andere angemessene Arbeiten substituirt werden können,. daß aber, wenn der Waldeigenthümer entweder die Gefängnißstrafe aus- drücklich sogleich verlangt oder die Abarbeitung nicht wählt, es zulässig ist, sofort mit der Gefängnißstrafe zu verfahren, ohne daß jedes mal vor= her die Abarbeitung im Interesse der öffentlichen Verwaltung versucht zu werden braucht. ; Diese letztere Art der Abarbeitung ist nach der Allerhöchsten Kabinets— Ordre vom 28. April 1834 nur dann jedenfalls einzuleiten, wenn der Waldeigenthümer statt der Gefängnißstrafe bereits die Abarbeitung gewählt hatte, und demnächst im eigenen Interesse darauf verzichtet. Die Befug- niß, statt der unbeitreiblichen Geldstrafe principaliter die sofortige Voll= streckung der Gefängnißstrafe zu verlangen, ist dem Weldeigenthümer, wel · chem sie im 8. 5 des vorgedachten Geseres unzweifelhaft beigelegt wird, durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. April 1634 nicht entzogen. Hiernach haben die Gerichtsbehörden in den betreffenden Fällen zu verfahren und zur Vermeidung von Verzögerungen in der Vollstreckung der Gefängnißstrafen die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, daß die zur Aufnahme der Verurtheilten erforderlichen Gefängnißräume zur rechten Zeit disponibel sind. Berlin, den 31. Mai 1849. 3 Der Justizminister. Simon s.“

Berlin, 8. Juni. Das Amtsblatt der Königlichen Re— gierung zu Potsdam enthält folgenden Erlaß:

Es sind Zweifel darüber entstanden, in wie weit die Kompetenz der Polizeibehörden zur Schlichtung pæeivatrechtlicher Streitigkeiten, namentlich in Gesindesachen und Feldpolizeisachen, durch die Verordnungen vom 2. und 3. Januar d. J. verändert sei.

Zur Erledigung dieser Zweifel wüd den Königlichen Regierungen be⸗ merklich gemacht, daß die Verordnung vom 3. Januar d. J. Abschnit V. die Strafgerichtsbarkeit der Polizeibehörden aufhebt, im Uebrigen aber die Kompetenz der Polizeibehörde nicht geändert hat. Die Festsetzung der Po⸗ lizeistrafen nach den Vorschriften der Gesinde⸗ Ordnungen und der Feltpo— lizei-Ordnung vom 1. November 1847 gebührt also künftig in den Lau— destheilen, flür welche die Verordnung vom J. Jaunar d. J. erlassen ist, den zur Aburtelung der Polizeivergehen bestellten Richtern. .

Dagegen haben die Polizeibehörden nach wie vor, in den Streitsachen zwischen Herrschast 9 96 über ,. des Mieths vertrages ꝛ0. die vorläufige civilrechtliche Enischeidung zu treffen. ö

ef. Her g . vom 8. November 1810, S8. 33. 47. 83. 160. 167. 172. ö 2 2 Gesinde⸗Ordnung für Neu⸗Vorpommern und Rügen vom 11. April 18156. 8. s7i. ö . Gesinde⸗Ordnung für die Rheinprovinz excl. der Kreise Rees und Duisburg vom 19. August 1841. 8. 47, 3 eben so in den Pfändungs- Sachen nach §85. 53 67 der Feldpolizei⸗Ord- nung vom 1. November 1847 zu verfahren, wegen Festsetzung von Pfand geld und Kosten und Ausmittelung des Schadens. Denn das Pfandgeld

ist keine öffentliche Strafe, sondern eine Privatstrafe zur Entschädigung des

Verletzten. . ie Verwaltung der Ortspolizei wird erst durch die neue Gemeinde-

Ordnung nach Artilel 104 der Verfassungs Urkunde den Gemeinden über⸗

1

9p zum Preußischen 8taats-Anzeiger.

Vr ontag d. 11. Juni.

tragen werden. Bis dahin haben die bisherigen Polizeibehörden nach Ar= tikel 40 der Verfassungs-⸗Urkunde noch die Polhzei, mithin auch die obenge⸗ dachte Function derselben auszuüben. Der 5 J ver Verordnung vom 2. Januar d. J. macht hierin für die gutsherrlichen oder städtischen Po lizei- Verwaltungen feinen Unterschied. Berlin, den 18. Mai 1849. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Puttkammer.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: . . l Bode. Potsdam, den 2. Juni 1849. Vorstehender Ministerial Erlaß wird hierdurch zur genauen Beachtung öffentlich bekannt gemacht. . Fon g ff Regierung. Abtheilung des Innern.“

Bayern. Müncheu, 4. Juni. Schluß der im gestrigen

Blatte des Preuß. Staats⸗Anzeigers , . Rede des Staats-Ministers Dr. von der Pfordten über die deutsche Ver⸗ fassttzgefrage .

Man erwäge, daß ein Staat wie die bsterreichtsche Monarchie, wel- cher in verschiebenen Theilen, aus denen er die Hauptkräfte seiner Exi⸗ stenz zieht, in einem furchtbaren Kampfe begriffen ist, vorerst seine Kräfte sammeln und fonzentriren müsse, um diesen Kampf bestehen zu können. Nan erwäge dieses, um den Centralisationsgedanken richtig beurtheilen zu können, welcher in der octroyirten BVerfassung vom 4. März enthalten ist. Man beachte, daß die össerreichische Regierung selbst in dieser Ver⸗ sassung die Centralisation nicht allein und einzig ausgesprochen hat, daß sie vielmehr dieselbe auf die Provinzial i , . welche den einzelnen österreichischen Provlnzen gegeben wurden. Der öster⸗ reichische Reichstag soll zusammentreten, wenn die Provinzen, welche eine provinziale Verfassung erhalten haben, lhre Thätigkeit nach derselben begon⸗ nen haben, und aus ihnen soll sodann der Gesammt · Reichstag eniste⸗ hen. Die unterste Basis der octrovirten Berfassung Desierrcichs dist das n, . Element und in allen Berfassungen ist die unterste Basis maß⸗ 6 en *

Man gönne Oesterreich die Zeit des Friedens, dann wird sich dieses Element entwickeln, dann werden Oesterreichs Staatsmänner mil ruhigem Blicke erwägen künnen, in welchem Umfange die Erhaltung einer innigen Verbindung mit Deutschland möglich ist. Ich maße mir nicht an, Prophet zu sein, bin aber der sesten Ueberzeugung, daß der Vorwand, den man aus der Verfassung Oesterreichs vom 4. ärz entnommen hat, daß Oesterreich freiwillig aus Deutschland scheide, seine Widerlegung sinden werde; es wird si sicher herausstellen, daß die österreichische Monarchie stets deutsch war, deutsch ist und bleiben wird, wenn es in eine richtige Verbindung mit dem übrigen Deutschland geseßtzt wird.

Man wird ferner einwenden, Oesterreich könne und werde nicht beitreten. Ich ; glaube, diesen Einwand zugleich in dem bisher Erörterten wider⸗ legt zu haben. Allerdings verlangt die baperische Re ierung nicht, daß die Fortarbeit an der Hen hen Berfassung und die Vollendung verselben so lange sistirt und ausgeseßf werde, bis der von mir bezeichnete Zeitpunkt in DOesterreich eingetreten ist. ö

Aber das hält die baperische Regierung für ihre Pflicht, zu verlangen, daß in der Verfassung, weiche Deutschland ohne Mitwirkung Oesterreichs im Augenblicke sich zu geben im Begriffe steht, nichts aufgenommen werde, was einen späteren Beitritt Den renn unmbglich macht. Eine solche Bestim⸗ mung liegt aber in den Beschlüssen über die Oberhauptsfrage. ;

Ist, erst an die Spitze Deuischlands ohne Oesterreich ein anderer Fürst, gleichviel welcher (denn dies glaube ich nicht erss hinzufügen zu müssen, daß in den vorliegenden Erörterungen kein Argument vorkommt, welches spezi⸗ sisch gegen Preußen gerichtet ist), ist eist irgend ein Fürst erblich an die Spitze Peuischlands berufen worden, so ist die Vereinigung mit Oesterreich nicht mehr möglich.

Dies ist die nähere Begründung des ersten Haupt-Einwandes, welchen die bayerische Regierung gegen das frankfurter Verfaffunge⸗Projekr gemacht hat, und welchen sie eben so macht g das berliner Verfassungs⸗ Projekt.

Man soll in n nichts aufnehmen, was die Wahrung der Stel⸗ lung Oesterreichs zu Deusschland für alle Zukunft unmöglich macht. Warum beharrt aber die bayerische Regierung auf ihrem Gedanken mit so eiserner Konsequenz? . ö

Diese Gründe hierfür liegen nicht blos in der geographischen Lage Bayerns gegen Oesterreich, nicht blog in dem außerordenilichen lieberge= wichte, welches der Norden Dentschlands über den deutschen Süden und Bayern insbesondere erringen müßte, wenn es Ocesterreich ausschließe, son= dern vor Allem in der polstischen Stellung, welche Kayern als dritter Staat im deutschen Bunde und als der größte von einer rein deutschen Bevölke⸗ rung bewohnte einnimmt. Es ist die politische Aufgabe Baperns, die Ge⸗ fahr, welche in dem Dualismus der zwei Hauptmächte Deutschlands, Oester- reichs und Preußens, liegt, immer, so oft sie hervortritt, zu mindern und abzulenken, zu vermitteln, daß Preußen und Oesterreich fest zusammen- halten und durch ihr Zusammenhalten das Reich der deutschen Nation ungetrennt foribestehe. ö

Dahin zu wirken, ist Bayerns schöne und große Ausgabe, und die Regierung würde ihre Pflichten in ihren höchsten und letzen Beziehun⸗ gen tief zu verletzen glauben, wenn sie irgend einen Augenblick diese Ilufdabe außer Augen lassen wollte. Mit derselben Bessimmtheit, mit welcher sie nach der einen Seite hin erklärt, „wir dulden nicht, daß Sester— reich ausgeschlossen werde“. sagt sie auf der anderen Seite: „wir wollen, was das Bedürfniß der deutschen Nation für jetzt fordert“, und in dieser Auffassung ist es kein Widerspruch, was man der bayerischen Re— gierung als solcher vorgeworfen hat, daß sie sich der r Oberhaupts⸗ skellung nach dem Verfassungs-Entwurse entziehe und gleichwohl auf einem Volkshause verharre, welches Oesterreich nicht zugeben wolle. Dies ist fein Widerspruch, denn wer die Rolle der Vermittelung übernehmen muß und will, wird am anderen Vergleichspunfte festhalten müssen, und diefe an=

ebliche Weigerung Oesterreichs, ein Volkshaus zu bilden und an demsel—

. Theil zu nehmen, beruht nach meiner festen Ueberzeugung auf einem theilweisen Mißverständnisse, denn Lie Vertretung des ganzen deutschen Volkes hat auch die österreichische Regierung zugegeben und nur über die Zusammensetzung desselben eine abweichende Meinung ausgesprochen. Die übrigen Zweifel würden sich lösen, wenn im Innern Desterreichs der Friede bergestellt ist und die staatlichen Beziehungen Oesterreichs zu Deutschland in Folge dessen geregelt sein werden. Es ist also nicht ein Widerspruch, sondern ein Vermittelungsakt, wenn Bayern einerseits das Erbkaiserthum zurückweist, andererseits auf dem Vollshause behartz. ;

Der zweite Hauptgedanke, den ich vorhin als Bedenken der bayerischen Regierung gegen das berliner Projelt aussprach, ist diefer. Es ist in bem— selben Manches enthalten, was die materie en Interessen Baperng verletzt. Ich beschränke mich, hier zwei Dinge hervorzuheben, die auch in dem Vor- trage vom 18. Mai d. J. bestimmi ausgesprochen wurden. In den 85. 34 bis 36 sind die Sätze über die Gemeinschastlichmachung der Productions · und Consumtions - Steuern unverändert beibehalten, so wie sie in Frankfurt

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hin zu streben, daß dieses nicht statifinde.

nn, n . und wenn dieses auch keine Re doch die egierung noch in Emägung ahm

beschlossen worden. Es ist unnöthig, wiederholt zu entwickeln, wie hierdurch

ü steht. ben, zu Frauffurt zeichnet und sie unabhängig von der National- Versammlung insofern ge— stellt, als ausdrücklich von der National⸗Versammlung selbst ausgesprochen wurde, daß die Centralgewalt nicht verpflichtet sei, die Beschlüsse der Na- tional Versammlung auszuführen.

alle deuischen Regierungen —⸗ e Reichsverweser mit einer Aufopferung und Hingebung, die seder, der ein deutsches Herz in sich trägt, anerkennen muß, seine schwere Aufgabe zu er⸗ füllen gewußt. r

in Frankfurt sich aufgelöst hat, die Centralgewalt, die sie im Verein mit den deutschen Regierungen gegründet, besteht noch, sie ist das einzige voll-

vortheilhaft ist, alle Stellvertretung auszuschließen, eine Frage, die von vielen und selbst von den freiesten Staaten als zweifelhaft betrachtet wird. ch erinnere Sie an die desfallsigen Verhaälmnisse in Frankreich. as sind die Bedenken, die die baverische Regierung hindern, im Gan- * ihre Zustimmung zu dem berliner Ver fassungs · Eniwur, respektive der ?. 4 der frankfurter Verfassung, wie sie in Berlin vorgenommen wurde, zu geben.

Was solgt nun daraus? h

Will die Regierung etwa deshalb sich von dem gemeinschaftlichen Werke der deuischen Einigung trennen? ; ;

Im Gegentheil, sie will aus vollen Kräften dahin arbeiten, daß sie zu Stande komme, und sie giebt sich der Hoffnung hin, daß die drei Re⸗ gierungen, welche sich über den Verfassungs - Entwurf so rasch geeinigt ha—⸗ ben, Bayern nicht zurückweisen werden, wenn es die Verhandlungen fort- srtzen will, um die Hauptgedanken noch einmal zu erörtern. Und man wird Baperns Stimme auch setzt noch hören, obgleich es den Beschlüssen vom 26. Mai dieses Jahres nicht beigetreten ist, und es wird ein en, da ja im Norden, wie bei uns, es nur der Eine Wunsch ist, ganz Deutschland zusammenzuhalten; es wird gelingen, vor dem Zusammentreten des beab⸗ sichtigten Reichstages, ein Projekt zu Stande zu bringen, welches die Zu- stimmung aller Regierungen für sich hat, um es der Vereinbarung mit dem Reichstage zu Grunde zu legen. ö Das sind die Erörterungen, welche die baverische Regierung über das

Verfassungs Projelt, welches in Berlin verabredet wurde, zu geben sich ver- pflichtet hält.

Es erübrigt noch eine Aeußerung über das Schußzbündniß. Die bayerische Regitrung geht von dem Grundgedanken aus, daß zur

Zeit die provisorische Centralgewalt zu Frankfurt rechtlich und faktisch be—

Der Erzherzog Reichs verweser ist von der Nalional-Versammlung ewähli; die Beschlüsse derselben haben seine Kompetenz be⸗

Diesen Beschluͤssen und dieser Wahl der National · Versammlung sind beigetreten, und seit jener Zeit hat der

Wenn auch in diesen Tagen die National- Versammlung

giltige Vermächtniß der Nalional⸗Versammlung, und an diesem festzuhal⸗ ten ist die baverische Regierung entschieden ö,, Diese Centralgewalt hat die Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit Deutschlands zu wah⸗ ren, Deutschland zu vertheidigen gegen innere und äußere Feinde. Die Macht aber, die der Ceniralgswalt zu Gebote steht, ist die Macht aller

vdeutschen Regierungen, die die Centralgewalt anerkannt und erklärt haben,

ihre Macht zur Verfügung derselben zu stellen, wie es von Seiten Baverns auch geschehen ist. Es ist dieses um so mehr der Fall, als gerade nach Artikel 2 und 11 der Bundes-Atte und nach Artifel 25 der wiener Schluß- Atte, gesetzliche Bestimmiungen, die nirgends aufgehoben sind, alle deut schen Regierungen verpflichtet sind, sich gegenseitig zu unterstützen bei der Erhaltung der Sicherheit nach Außen und nach Innen. ö

Von dieser rechtlichen Ueberzeugung ausgehend, kann sich die bayeri⸗

sche Regierung nicht überzeugen, daß ein Bedürfniß zur Abschließun eines besonderen Schußbündnisses bestehe. Nur so viel erkennt sie an, da es möglich wäre, daß die provisorische Centralgewalt auf Hindernisse in der Ausführung der ihr gewordenen Aufgabe, in der Erfüllung der ihr oblie= genden Pflichten stoßen könne, und daß die Ereignisse in näherer oder fer= nerer Zufunft das Bedürfniß herausstellen können, eine andere provisorische Centralgewglt zu begründen, wenn diest aufhören sollte; dann wird die bayerische Regierung, damit Deutschland den Ausdruck seiner Einheit nicht mehr verliere, sehr gern bereit sein, zu Begründung einer neuen proviso= rischen Centralgewalt mitzuwirken, von demselben Prin ip ausgehend, von welchem sie im vorigen Jahre dit Beschlüsse der National Versammlung über Gründung der Centralgewalt anerfannt hat, von weichem sie in die? sem Augenblicke die Beschlüsse der Centralgewalt als rechtlich und fattisch anerkannt und so weit möglich sie unterstütze. Von demselben pinie ausgehend, daß Deutschland seine Einheit haben muß, wird sie mitwirken, wenn eine neue provisorische Centralgewalt begründet werden soll. Für die⸗ sen Augenblick sieht sie dieses Bedürfniß noch nicht gekommen.

Das sind die Grundzüge der Ansicht der bapcrischen Regierung über die Vorlagen, welche durch die preußische Regierung in ihrem und der hannoverschen und sächsischen Regierung Namen hierher gekommen sind. In diesem Sinne wird sie antworten, Und unmittelbar daran werden sich die Schritte der bayerischen Regierung knüpfen, um über die Differenzpunkte eine baldmögliche Einigung herbeizuführen.

Was noch Wichtiges sich über diesen Gegenstand ereignen sollte, das werden wir den hohen Kammern mittheilen.

Würzburg, 2. Juni. (5. 3.) Man stieht hier in einigen Tagen dem Durchmarsch von 22,660 Mann Truppen des Tten bayerischen Armee⸗Corps entgegen, die unter dem Oberbefehle des Fürsten von Thurn und Taxis aus Mittelfranken nach Baden und der Pfalz aufbrechen, um dem dortigen anarchischen Zustande ein Ende zu machen. Das erste baperische Armee⸗Corps sammelt sich bei Donauwörth, das mit den digponiblen Truppen von München und Augsburg, die mittelst der Eisenbahn in zwei oder drei Tagen mit den Regimentern in Donauwörth vereinigt werden können, 25— 30, 000 Mann beträgt und vom besten Geiste beseelt ist.

Würzburg, 4. Juni. (N. W. 3.) In Miltenberg und Oberndorf sind, wie man durch Staffetten die hiesige Regierung be⸗ nachrichtigte, Freischaaren angesagt. Durch Aschaffenburg zogen be⸗ reits 10 Mann Freischaaren ins Badische. Eine andere Schaar setzte zwischen Stockstadt und Seligenstadt über den Main; dagegen hört man, daß von Frankfurt aus Truppen in diese Gegenden ge⸗ schick werden, und von Nürnberg werden zwei Corps zu je 6660 Mann, das eine über Neustadt, das andere über Uffenheim, hierher di⸗ rigirt und theilweise heute Nacht hier eintreffen. Auch in hiesiger Stadt sind Maßregeln ergriffen und namentlich einige Thore mit Kanonen besetzt worden. J

Sachsen. Dresden, 6. Juni. nachstehende Bekanntmachung erschienen: . Die in Ober- und Mittel- Jialien thatsächlich bestehenden revolutio= nairen Regierungen haben, wie zur Kenniniß des unterzeichneten Ministe⸗ riums gekommen ist, die Veräußerung der im Vatikan und anderen“ offent · lichen Museen zu Rom und Venedig befindlichen Kunstschätze beschlossen; es ist jedoch von den legalen Regierungen jener Staaten gegen diese Maß- regel protestirt, auch im Kaiserthum Oesterreich der Verkehr mit dergleichen

die bayerischen sinanziellen i nn. gefährdet sind, und warum die baye⸗ rische Regierung hiergegen Einsprache erhoben hat. ; Ich weise ferner auf die Bestimmungen der Artitel 55, 56 und 131

hin, in welchen die Säße über die Heimatg⸗ und Gewerbg · Verhältnisse eben . so unverändert beibehalien sind, wie sie in Frankfurt beschlossen worden. Es ist zu oft schon erörtert, daß eben dadurch der Wohlstand Baperns gefähr⸗

det werden würde, und die Regierung hält fich k, n, fortwährend da⸗

ĩ Endlich mag noch angedeutet werden, daß die Fassung des 5. 168 über die Fideilommiffe derjenigen Mo⸗ dification nicht entsprichl, in welcher die bayerische Regierung die Umgestal= lung der Fideikommisse in Frankfurt beantragte, so art daß sie als Adels · . i 4 oben, aber als ein heilsames Instltut des Privatrechts für alle

öso ist im §. 135 echterdings die Stellvert

Kunstgegenständen überhaupt, insbesondere aber auch deren Ein⸗, Aus- und Durchführung verboten und dabei verordnet worden, daß, wo immer solche Gegenstände vorkommen sollten, dieselben ohne jeden Anspruch des Besitz ers auf Enischädigung von den Behörden aufgegriffen und in Verwahrung ge—= nommen werden sollen. Die Erhaltung dieser Kunstschätze in ihrer Vereini- gung an bestimmten, der allgemeinen Betrachtung und dem Studium der Künstler zugänglichen Orten ist ein Gesammtbedürfniß aller gebildeten Na- tionen, und Niemand, der diese Schöpfungen genialer Begeisterung in ihrem wahren Werthe für die höchsten Interessen der Menschheit zu erkennen ver- mag, wird ohne alle Rücksicht auf einen politischen Parteistandpunkt dazu beitragen wollen, sie durch Versplitterung in einzelne Privatsammlun= en der allgemeinen Benutzung unzugänglich zu machen und dadurch als ien, . * u e. * ö. . e, ,, Sunern ich in Sachsen ohnedies Niemand dabei werde, o voch d nicht a , wollen, den erfolgten Widerspruch . egi i wie in Ssemnei ien gar fern eee re ge.

rige ie sir f nrg, werden. 3 im Herr o fel n, R n

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zur öffentlichen Kennmniß zu bringen und dadurch vor

Eeipz. Ztg.) Hier ist