1849 / 159 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nach Umständen auch des Staates, halten, welche das Wohl des Ga 6 Unvermögenden zu bestreiten, findet ö che das Wohl des Ganzen fe

1003 * 159. Zweite Beilage zum Preußischen Staats-Anzeig er. Dienstag d. 8. Zuni. Inhalt. anerkanntes Grundgesetz bestehe, so lange müsse man demselben nachkommen, und laufen sich nach Angaben von Militair= Personen auf circa 13,000

. ; . . f ; it vierzehn Tagen bei der K d it sei es zu bedauern, daß das Büreau und die Statt⸗ Mann. In Folge der ungeheuren Hitze, welche sei J ;

Deutschlan d. ,, . früher konvozirt habe, da sie wahrschein⸗ herrscht, sind viele Soldaten erkrankt, so daß die in der dortigen Hessen. Kassel. Volksversammlung bei Immenhausen.

ö * . . J * 15 * . 22 9 6 8 z ĩ ; lich wünschte, daß die Landes-Versammlung sich hierbei betheiligen möge. Gegend befindlichen Spitäler überfullt sind. Dem Gerüchte, e Hefen und bei Rhein. Aus der rheinhessischen Pfalz. Die Der Departementschef von Harbou entgegnete, daß er morgen die Fra= e. die . Truppen verlegt worden, weil dieselben doitigen Zastände. gen beantworten werde. Pr. Prien stellte den dringlichen Antrag: gegen die Badenser' nicht kämpfen wolllen, können wir mit Be⸗ Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Verhandlungen der Landes⸗Ver⸗ . und . e er, tung über die Frage, ob nicht unter den gegenwärtigen politis ied Truppen nur in Folge des in der dortigen Ge⸗= Anhalt ⸗Eöthen. Ereignissen weitere gi ungen durch neue Aushrbüng zum Militairdienst der verschiedenen Trupp : An⸗ Verhandlungen. ,,, wären, J, Für die Dringlichkeit erhoben sich 65 gegen i herrschenden Mangels an den benöthigten Verpflegungs Hohenzollern⸗Sigmaringen. Sigmaringen. Volks versammlung. : ; alten geschah. Frankfurt. Frankfurt a. M. Die Neichstruppen an der hessisch⸗ ferneres Verbleiben in der Landes- Versammlung abzugeben. Er habe im badischen Gränze. Februar um ein besoldetes Staatgamt gesucht, er sel unterm 16ien zum Ausland. Hardesvogt in der Satrup⸗ und Mohrkirchharde ernannt. Die Bestallung neue Mission dorthin. Truppenverstärkung nach dem Kirchenstaat. habe aber gebeten, die Annahme verschieben zu dürfen, und dies sei ihm . aus Griechenland. ö. , Gefechte gegen die Ka- gestattet. Die Versammlung entschied sich deshalb auch mit großer Majo de bylen. Widerlegung in Betreff der Schullehrergehalie. Ver- ität, daß das Mandat als erloschen zu betrachten und daß auf eine Neu— Großbritanien und Irland. London. Die Bewilligung für die . 5 . J polnischen Flüchtlinge. 2 Zurückhaltung eines für Deut . ange⸗ Anhalt⸗Cöthen. Esthen, 5. Juni. (Mag deb. 3tg.) kauften Schiffs in New-Joik. Die französischen Verhältnisse. Bie Am gestrigen Tage wurde der hiesige Sonderlandtag durch den Staateminister Goßler mit folgender Anrede eröffnet: verneur von Kanada. Zustände Kaliforniens. Goldminen in Ve— s a. nezuelg.! Nachtichten ans Peru und Buenos- Apres. Bericht der nigten Landtags sich trennte, waren wir erfüllt von Hoffnungen für eine Sanirätsbehörde über die Quarantaine Maßregeln. Typographische baldige glückliche Gestaltung der deutschen Verhãlmisse. Seitdem ist manche schöne Hoffnung zu Grabe getragen. Ueberall ringen die Ideen der Zeit Wiffenschaft und Kunst. geist . ; Archäologische Gesellschaft. ͤ , . 6 ,, 6 af , 6 J ent. uns nicht den Muth verlieren. in solcher Kampf mu ö Börfen- und Haudels-Nachrichten. lichen Ausgange . zur sittlichen und geistigen Erstarkung der Na

Verpflichtung der Gemeinden,

könne, als insoweit die Disziplinar-Vorschriften solches aus⸗ finden konne die Kosten des Unterrichts der

Vie Ausgleichung drücklich zulassen.

eider An orderungen, die individueller Ansicht und Willklir aller dings nicht überlassen werden darf, wird die n g ng zu bewirken haben. Die Bestimmung über die , m er Kom⸗ petenzkonflilte C8. 179) hieß, die ursprüngliche deutsche Einrichtung, nach welcher die Gerichte selbst über ihre Kompetenz zu erkennen haben, nicht aus. Auch hier wird die Landesgesetzgebung das Nöͤ⸗ lhiße ordnen müssen, so wie ihr denn auch allein zusteht, den sehr unbestimmten Begriff der Verwaltungsrechtspflege zu normiren. Endlich wird auch durch die Trennung der! Strafgerichtsbarkeit von der Polizei ein Verfahren nicht ausge chlossen, in welchem die Polizeibehörde ihren Strafantrag dem Kontravenienten mittheilt und diesem überlassen wird, auf richterliches Erkenntniß zu provoziren.

überdies ihre natürliche und nothwendige Begr feng auf den Be-

Die Religions- Gesellschasten. reich des eigentlichen Volkzunterrichts, indem die

Die Artikel V. und VI. über Religion und Schule mußten in Kenntnisse und Fertigkeiten umfaßt,

dem Maße, wie sie bedingend und bildend in das ganze Staatsleben eingreifen, der ernstesten Prüfung unterworfen werden. Das Prin⸗

zFep der geistigen Freiheit wie unvollkommen solches auch im 8. 1562 der frankfurter Aufstellung ausgedrückt ist hat unbedingt geachtet werden sollen; wie denn vom rechten Glauben an die Wahr- heit die Ueberzeugung nicht zu trennen ist, daß sie allein ohne äuße⸗ ren Schutz den Sieg, zu erringen vermöge. Wenn aber diefes Prinzip der Freiheit übertrieben und zu (ner völligen Gleichgül⸗ ligkeit des Staates gegen das Göttliche herabgewuͤrdigt wird, so kann einer solchen . keine Folge 3 gegeben werden. Der Staat, der in seiner Eidesformel den Glauben an Gott an⸗ erkennt, kann nicht in Wahrheit erklären, daß Niemand verp ichtet sei, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Eben so soll dem Begriffe einer territorialen Staatskirche mit den davon ab hängigen Vergünstigungen fernerhin keine praktische Bedeu⸗ tung eingeräumt und die staatliche Berechtigung des Deut⸗ schen nach seinem Bekenntnisse nicht bemessen werden, wie diesem in den §§. 1441 und 145 des Entwurfs auch der entspre⸗ chende Ausdruck gegeben ist. Es konnte dies aber keinesweges zu einer Wiederholung des ferneren Satzes der frankfurter Aufstellung berechtigen, „daß keine Religionsgesellschaft vor der anderen Vor? rechte durch den Staat genieße.“ Der Satz würde in dieser Fassung dem Mißverständnisse Raum lassen, als könne die Rüchsicht, welche der Staat bei der Behandlung der einzelnen Religionsgesellschaften auf deren besondere Stellung und Verfassung zu nehmen hat, den anderen Religionsgesellschaften gegenüber, als ein Vorrecht ange⸗ sehen werden, während die Parität, richtig verstanden, darin beruht, daß jede Religionsgesellschaft nach der ihr eigenthümlichen Einrich⸗ tung und äußeren Geltung behandelt und beurtheilt wird. Zu Re⸗

er alle diejenigen deren Besitz der Staat von jedem Staatsbürger ohne allen Unterschied verlangen muß. Ueber diesen Bereich hinaus hört das Recht des Staates auf, Anforde- rungen an die Ausbildung seiner Bürger zu stellen, und hlermit auch seine Befugniß, die Gemeinden zur Tragung von Kosten zu

verpflichten. dessen Inhalt dahin

Noch ist hier der 5. 156 zu erwähnen, mißverstanden werden könnte, als ob solcher den Staat hinderte, ge⸗ wisse Formen der i enn nn, zur Bedingung der Ausübung des Berufs zu machen. Diese Befugniß muß die Gesetzgebung

? des Sonder ˖ Landtages. —2 jederzeit behalten. Eröffnung des Sonder Landtag

Gemeindewesen.

Die Bestimmungen über das Gemeindewesen stimmen mit demjenigen überein, was in Deutschland als Bedürfniß anerkannt wird. Eine e ng der Vorsteherwahlen und Sorge für deren Geschäftstüchtigkeit, zumal wo auch Staatsgeschäfte den Gemeinde= beamten obliegen, ist nicht ausgeschlossen. Daß die Ortspolizei ven Gemeindebehörden überlassen bleibe, muß allerbings die Regel bil⸗ den; als unabänderliche Verfassungsnorm aber hat es nicht aufge⸗ nommen werden dürfen, da Fälle vorkommen, wo die Handhabung der Lokalpolizei (z. B. in einer großen Haupistadt) auf Die Existenz des Stagtes selbst zu großen Einfluß hat, als daß sie lediglich der Lokalhehörde überlassen bleiben dürfte. Es bleibt diefes eben so wie die nähere Bestimmung der im zweiten Absatze des §. 183 gestat⸗ teten Ausnahmen der Landesgesetzgebung anheimgestellt.

Die Bestimmung über das gegenseitige Verhältniß der Kammern in denjenigen Staaten, wo eln Zwei- Kammer- system besteht, hat der Landesgesetzgebung überlassen bleiben müssen, da in der That die Bedeutung eines einseitigen Gesetzworschlags ziemlich dunkel, eine einseitige Beschwerde, so wie eine einseitige

Ablösung von Grund⸗ und Bodenlasten.

In verschiedener Weise, wie die Rechte der Per sönlichteit, faßte der Art. IX. des frankfurter Entwurfes das Perhältniß des Eigenthums auf. Während dort eine möglichst unbeschränkte Will⸗ kür des Individuums das Ziel zu sein schien, ist hier der Grund⸗ gedanke, welcher mit dem Satze von der Unverletzlichkeit des Eigenthums eingeleitet wird, ein doppelter, nämlich der, das Eigenthumsrecht auf seine wahren Obsekte zurückzuführen, und das Eigenthum möglichst mobil zu machen. Der Zweck, um deswillen Hörigkeit (8. 164) und Patrimonialgerichte nebst den darauf beruhenden Lasten, soweit solche nicht din licher Art sind, sondern nur an der Person kleben (5. 165), binn enn fn; und das Mittel gegeben wird, Grund und Boven durch Ab⸗ lösung von Lasten zu befreien (8. 166), ist völlig anerkannt. Doch hat die Ablösbarkeit auf privatrechtliche Lasten beschränkt werden, müssen, da Staats- und Gemeinde⸗ Lasten, ferner polizeiliche Lasten und Abgaben (3. B. solche, mit welchen chutz gegen Fluthen, Entwässerung, Wegebau u. dergl. zusammenhängen)

Ausland.

rankreich. Paris, 7. Juni. General Regnauld . . d' Angely, zweiter Ober Befehlshaber des französischen Expeditions-Corps vor Rom, ist mit der 5 Fregatte „Descartes“ in Toulon angelangt und heute i. mittags in Paris eingetroffen. Er begab sich sofort mit dem Minister Tocqueville in das Elysée, und konferirte dort lange. Durch ihn erfährt man den amtlichen Text des von Rom vorgeschlagenen Waffenstillstands⸗Vertrages: 1) Rom gegen jeden fremden n . ECinmarsch zu schützen; 2) die franzoͤstsche Armee auf verschie i Punkten der Romagna einzuquartiren; 8) falls Frankreichs . e⸗ rung nicht auf Spezial-Verträge eingehe, vierzehn Tage vorher den Beginn der Feindseligkeiten anzukünden. Diese Anträge sind 9 Elysée verworfen worden, und der Sturm gegen Rom sollte in der

2. i ert werden. Ueber Marseille hat man. . Juni erhalten. Man

sammlung ha gl n n,, mn, mm,. stimmtheit widersprechen, indem die weitere, Anseinanderlegung 0 9. Cöthen. 21. Dann forderte Abg. Mathiesen auf, ein Votum über ihn, über sein Frankreich. Paris. Diplomatische Mittheilungen aus Rom und 1. gegen die Gebühr bereit, sobald er den Richtereid einsenden werde. Er mischtes. wahl anzutragen sei. massenhaften Besuche von Londonern in Paris. Adresse an den Gou⸗= „Meine hochgeehrten Herren! Als die Versammlüng des ersten verei⸗ Erfindung. Die Ausgrabungen zu Nimrud. d ; . in gewaltigem, geistigen und leiblichen Kampfe, und die Zerrissenheit des

liefern.

ligionsgesellschaften, welche seinem Grundprinzipe entsprechen, wird sich der Staat stets in einer anderen Lage befinden, als zu solchen, die dasselbe vielleicht gerade vernichten. Der Staat kann so⸗ dann davon abstehen, von Staats wegen irgend Jemand zu einer kirchlichen Handlung zu zwingen; aber er kann sich nicht das Recht beilegen, in die innere Disziplin der Religionsgesellschaften selbst hemmend oder auflösend einzugreifen. Hiernach haben die so. 142, 145 und 146 geändert und die bestehenden Religions⸗ HGesellschaften auch schon in faktischer Handhabung der Unverletzlich⸗ keit des Eigenthums im Besitz und Genuß der für ihre Kultus- Unterrichts und Wohlthätigkeits Zwecke bestimmten Anstalten, Stif⸗ tungen und Fonds im §. 145 geschützt werden müssen. Daß die Religions-Gesellschaften gleich jeder anderen bürger⸗ lichen Gemeinschaft den Gesetzen des Staats unterworfen sind, ist als keines besonderen Ausdruckes bedürftig erkannt und der betref⸗ fende Zusatz des frankfurter Entwurfes deshalb gelöscht worden. Es versteht sich ganz von selbst, daß jede in die äußere Rechts⸗ sphäre eintretende Wirksamkeit der verschiedenen Religions⸗Gesell⸗ schaften, sofern dieselbe vor dem staatlichen Forum Anerkennung und Berücksichtigung finden soll, sich mit den allgemeinen Staats⸗ gesetzen in Uebereinstimmung befinden muß. .

Die Schule.

Bezüglich der Bestimmungen über die Schule ist des mangel⸗ haften Ausdrucks der Lehrfreiheit bereits im Allgemeinen oben ge⸗ dacht worden; es muß aber noch besonders dem Mißverständniß entgegengetreten werden, als ob durch den aus der frankfurter Auf⸗

der Ablösung nicht allgemein werden unterworfen werden dürfen. Das Verbot fernerer Belastung von Grundstücken mit unab⸗ lösbaren Leistungen findet seinen Grund nur in jenem Zwecke der Mobilisirung; wird aber unter Umständen die Vertheilung von Grund⸗Eigenthum an die unbemittelten Klassen erschweren, wes⸗ 9 nach Verschiedenheit der Gegenden zurückzukommen ein wird. ̃

Das Jagdrecht.

In geradem Widerspruche mit dem §. 162 und daher bedenk⸗ lich war die unentgeltliche Aufhebung des Jagdrechts (8. 167). Mag immerhin die Sieb lch Aufhebung dieses Rechts, so weit sol⸗ ches auf fremdem Grund und Boden zu üben war, wünschens⸗ werth sein, so wird doch die Nothwendigkeit einer unentgelt— lichen Aufhebung stets des Beweises entbehren. Nach dem Grundsatze des 8. 162 muß bei diesem wirklichen Vermögens= Rechte eine Entschädigung erfolgen; es muß aber der Gesetz⸗ gebung des Einzelstagtes überlassen bleiben, solche nach seinem in— dividuellen Verhältnisse zu ordnen.

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Veräußerlichkeit und Theilbarleit des Eigenthums.

Die Tendenz zur Mobilisirung des Grundeigenthums tritt be— sonders hervor in den Bestimmüngen über , und Theilbarkeit desselben (. 165 des frankfurter Entwurfes). Es hän=

siellung unverändert herübergenommenen desfallsigen Satz (8. 152 der frankf. Aufst., 8. 150 des Entwurfs) dem Staate auch das Mittel genommen sei, einer destruktiven verbrecherischen Lehre, welche als Wissenschaft nie anerkannt werden kann, wirkfam zu begegnen.

Sodann haben noch zwei Sätze der frankfurter Aufstellumng in dem Entwurf der verbündeten Regierungen aus überwiegenden Gründen keine Anerkennung finden können. Allerdings wird dem

(

man unter jenem Namen zusammenzufassen pflegt.

neue Entstehung nicht minder werden die Prinzipien, nach denen die Bestimmungen des §. 163 in den Einzelstaaten ausgeführt werden, auch entsprechende Vor— schriften über die Erbfolge nothwendig machen; und so wird auch

este Bürg⸗ 6 gewähren. h

nichten, sondern auch Rechtsformen zu geben, mäßige Erbfolge= Orbnungeu auch ferner geschaffen werden können, wo solches offenbar in den Bedürfnissen des Landes liegt.

den können, und zumal unter

sie in Deutschland beste

erscheint bei den Ver

meinden obwalten,

unmöglich, auch für den Volksschulen, welche aus ihrer Verb stalten nicht geringe äußere Vortheile minder bedenklich mußten die im 8. stellung enthaltenen Grundsä

bedurfte außer einem richtigen Ausdruck über das Militair⸗Gerichtsbarkeit (5. 74) und über die Beurtheilung politi⸗ sche Vergehen durch Geschworene (58. 177) noch folgender Bemer⸗ ungen. =

schiedenartigste sein würde, weshalb es nothwendig gewesen ist, die sen Gegenstand der ern sr

die Aufhebung der Familien- Fideikommisse (8. 168) nach dem Grundfatze der Unverletzlichkeit Aufgabe, deren Lösung um desto grö

Staats ver fassung. Verhältniß der Schule, ein anderer, namentlich die Kompetenz der Gerichts ⸗Behörden betreffender Theil, beim Schutze der persoͤnlichen Freiheit erwahnt.

e. aber die, Wirkungen einer solchen Mobilisirung so sehr von ußeren Umständen, von der Bodenbeschaffenheit, der Kultur, der Bevölkerung, den Erbrechts und, Kommunal-Verhältnissen ab, daß die Wirkung eines äußerlich gleichförmigen Satzes innerlich die ver—

Gesetzgebung der Einzelstaaten gänzlich zu

Fideikommisse. Der Gesezgebung der Einzelstaaten wird es auch obliegen,

des Eigenthums zu ordnen, eine ere Vorsicht und Sorgfalt rfordert, je verschiedenartiger die Rechtsverhältnisse sind, welche Unter diesen befinden sich allerdings manche nachtheilige, deren gehindert werden muß. Dagegen

ier die Aufgabe der Gesetzgebung sein müssen, nicht allein zu ver⸗

unter denen zweck⸗

t ; Justizpflege. Endlich beschäftigen die Grundrechte sich mit Formen der Es ist bereits ein Theil dieser Formen bei dem

Was die §§. 172 bis 181 über das Gerichtswesen enthalten,

Verhältniß der

Die Bestimmungen über Unabhängigkeit der Gerichtspersonen

unbesiegbar werden würden. Die substdiarische

Bekanntmachungen. (iss Offener Are st

. Ueber das Vermögen d 8 26

in Sorau in der Königl. 1m

von uns der erbschaftiiche Konku 1 Es wird daher allen denen, n .

schuldner eiwas an Geld, Sachen Effe ;

J was bezahlen oder liefern sollen, hierdurch angedeutet an Niemand das Mindeste davon verabfolgen zu jassen vielmehr solches uns sogleich anzuzeigen, und) die bei ihnen befindlichen Gelder oder Sachen, jedoch mit Vor⸗

behalt ihrer Rechte daran, in unser Peposttum abzu⸗

Wer dieser Anweisung zuwiderhandelt und denno

dem Gemeinschuldner oder vielmehr an deffen Erben etwas bezahlt oder ausantwortet, von dem wird di- Zahlung oder Ausantwortung für nicht geschehen er-

achtet, und wird das

zurückbehalte nen oder antwortlich und geht

Königl.

(ais Die in dem

ersteres 1894 Morgen S878 Morgen 115

(S. 175) dürfen niemals der Regierung die nothwendige Kraft nehmen, um die Gerichtsbehörden selbst

anderweit von ihm beigetrieben werden, auch haber solcher Gelder oder Sachen im Falle schweigung und Zurückhaltung der Masse auf Höhe der

benden Unterpfands- und anderer Rechte verlustig. Sorau, am 7. April 1849. .

Freiwillig er Verkauf.

hiesigen Kreise, kz. * ni n Güter etzteres jetzt Amalienfelde genannt, gerichtlich ab ätzt, ohne Inventarlum, auf e 7 , .

URuthen Preußisch AÄreal enthal⸗ lend. und, die Erbrächts- Gerichtigkeit auf bas ua. Grundstück Brück Nr. 1 e gf elles ,

Anklage aber mit den Verhaäͤltnissen einzelner Landesverfassungen durchaus nicht in Einklang zu bringen ist.

In diesem Sinne, von den verschiedenen Landesgesetzgebungen weiter entwickelt und ausgeprägt, werden die Grundrechte allerdings mehrfach eine völlig neue Gestaltung der Dinge herbeiführen, ohne die eigentlichen Grundlagen des gemeinen Wohls zu gefährden.

Die Gewähr der Verfassung.

Die zur Gewähr der Verfassung in dem Entwurf der National- Versammlung aufgestellten Bestimmungen haben zunächst diejenigen Movdificationen 6, müssen, welche durch die veränderte Form der Reichs-Regierung und durch die für die Gültigkeit der Reichs- schlüsse erforderliche Uebereinstimmung der Reichs Regierung mit

dem Reichstage bedingt sind, und die daher einer Erklärung nicht weiter bedürfen. Die übrigen Aenderungen beschränken sich auf die Feststellung des Rechtszustandes in den Älusnahmefällen des Krieges oder Aufruhrs und des Belagerungszustandes. Die National-Ver⸗ sammlung hat hier das Recht der Nothwehr des Staates im Prin⸗ zipe anerkannt, ohne demselben jedoch die Konsequenzen zu lassen, auf die die faktische Handhabung nicht verzichten kann. Dieselbe Nothwendigkeit, die in Zeiten der Gefahr und für die Dauer der- selben die Aufhebung der grundrechtlichen Bestimmungen über Ver⸗ haftung, Haussuchung oder Versammlungsrecht und die Verkündi⸗ gung des Belagerungszustandes in Festungen rechtfertigt, kann auch die Aufhebung des gewöhnlichen Gerichtsstandes und der Preffe und die Ausdehnung des Belagerungszustandes über den Bereich der Festungen hinaus, je nach Lage der Ünistände, zur gebieterischen Pflicht machen. Eben so wird anerkannt werden müssen, daß ge⸗ rade die Natur ,. Ausnahmezustände die Gewißheit ausschließt, den Reichs- oder, Landtag in einer vorher bestimmten kurzen Frist berufen und ihm in dieser Frist die getroffenen Maßregeln zur Ge⸗ nehmigung vorlegen zu können. Was mit Sicherhest hier allein vollzogen und daher gesetzlich auch allein garantirt werden kann, ist die Verpflichtung des betreffenden Ministeriums zu sofortiger Verantwortung vor dem versammelten Reichs- oder Landtage oder, sofern der Reichs- oder Landtag im Augenblick nicht versammelt ist,

vor dem ersten neu zusammentretenden. Daher die modifizirte Fas=

sung, des 8. 197 der frankfurter Aufstellung in 8. 195 des gegen

wärtig dargebotenen Entwurfs.

Die hauptsächlichste Gewähr der Verfassung, soweit diese durch

Bestimmungen einer äußeren Gesetzgebung überhaupt zu bewirken

ist, giebt der 8. 194. Es bedarf dabei kaum des Zusatzes, daß der

hier in Uebereinstimmung mit §. 1965 des Entwurfs der National⸗

Versammlung für Verfassungs-Abänderungen festgestellte Ab⸗

stimmungs Modus bei dem zunächst zu berufenden Reichstage, auf dem die Verfassung des Reichs nicht abgeändert, sondern durch

Vereinbarung mit den Regierungen festgesstellt werden soll, noch

nicht in Anwendung tritt, vielmehr die Beschlüsse dieses ersten, le⸗

diglich zu diesem Zwecke gesetzlich versammelten Reichstages in bei⸗

den Häusern nach absoluter Stimmenmehrheit der beschlußfähigen

Anzahl zu fassen sind. Die näheren Anordnungen, die erst nach

Maßgabe des erfolgenden Beitritts der Regierungen zu dem darge⸗

botenen Verfassungs⸗ Entwurf zu bestimmen sind, bleiben dem Ein—

berufungs⸗Dekrete vorbehalten. .

auf derjenigen Höhe zu

—— ———

so Geleistete zum Besten der Masse

ist der In- der Ver⸗

verschwiegenen Gegenstände ver⸗ außerdem aller seiner daran ha⸗

unserer Registratur einzusehen.

Preuß. Kreisgericht. Neustadt in Westpr., den 29.

(gez.) Calow.

———

3709 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf. und über 368 Morgen 4 MRuthen Preußisch enthaltend, sollen auf den Än⸗— trag der Besitzer im Wege der freiwilligen Subhasta⸗ tion am 5. Juli c. in dem heirschaftlichen Wohn⸗ hause zu Brück vor dem Ober- Landesgerichts Assessor v. Schroetter meistbietend verkauft werden. . SHypothekenschein, Tare und Kaufbedingungen sind in

April 1849. Rönigilches Kreisgericht.

ten bestehende Verlassenschaft derselben aus Erbrecht oder aus einem sonstigen civilrechtlichen Grunde An- sprüche und Forderungen machen zu können vermeinen, hierdurch peremtorisch geladen, in dem auf den 14. Juli d. J. anberaumten Liquidations- Termine, Mor= gens, zur gewöhnlichen Zeit auf Großherzoglicher Ju⸗ stiz-⸗Kanzlei, nach Abends zuvor geschehener. Meldung, in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu er= scheinen und ihre eiwanlgen Erbrechte, Ansprüche und Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie mit denselben,

log] . Regierungs⸗ Bezirk Dan Auf den Antrag des Doktor Kippe ö und Pierwoschin, ; j .

hlr. 3 Sgr. 10 Pf., 18 ARuthen Preußisch, .

Gremmelin und dessen Ehefrau, ge

Kurator des Nachlasses der zu Gremmelin am 8. tember 1755 geborenen, am 23. Oktober 1847 hierselbst unverehelicht verstorbenen Elisabeth Christophora von Schack, einer Tochter des 1 von Sch

orenen von Schuck⸗ mann, werden alle diejenigen, welche an die nur aus einem Kapital von 1006 Thlr. N., und einigen Effet

unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschwei⸗ gens, werden präkludirt und abgewiesen, der Nachlaß den sich ellwa meldenden nächsten Erben, nach gehörig beschaffter Legitimation, wird ausgeliefert, falls aber Niemand als Erbe sich melden sollte, über den Nachlaß anderweitig den Rechten gemäß wird verfügt werden. Rostock, den 21. April 1849. Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsche Justiz⸗ Kanzlei. n von Both.

u Rostock, als ; Sep⸗

ack auf

nichtamtlicher Theil. Dent eh land.

Hessen. Kassel, 4. Juni. (Kurh. Bl.) Für die Wahl eines National-Vertreters des vierten Wahlbezirks (Fritzlar, an Jordan's Stelle) ist Termin auf den 10. Juni bestimmt. Die von den Vereinen zu Kassel, Grebenstein und Veckerhagen auf gestern angesagte Volksversammlung hat bei der Stadt Immenhausen unter zahlreicher Theilnahme stattgefunden. Zwei Extrazüge führten viele Kasseler hinaus. Conducteur Blomeyer aus Frankenhausen wurde zum Vorsitzenden gewählt. Advokat Alsberg aus Veckerhagen er⸗ bffnete die Verhandlungen, indem er den Bürgermeister Knobel zu Ehlen zum Abgeordneten des Land⸗Wahldistrikts Hofgeismar in BVorschlag brachle und als Aufgabe des Landtags die Durchführung eines demokratischeren Wahlgesetzes und die Verminderung der Civil⸗ Liste vorzeichnete, welches von Dr. Gräfe unterstützt und von der Versammlung gutgeheißen wurde. Für die Städte des Diemel⸗ Bezirks wurde Rekter Wenderoth als Abgeordneter und zum Par— laments⸗Deputirten für den Aten Wahlbezirk zum Ersatze des „aus⸗ gebrochenen“ Professors Jordan der Br. Kellner von Kassel in Vor⸗ schlag gebracht und genehmigt. Die ferneren Verhandlungen be⸗ trafen die Aufrechthaltung der deutschen Reichs⸗Verfassung und die allgemeine Volksbewaffnung. =

Hessen und bei Rhein. Aus der rheinischen Pfalz,

5. Juni. (M. J.) Briefliche Mittheilungen aus dem alsenzer Thale, aus Gaugrehweiler, lassen auf den schreckenerregenden Zustand der dor⸗ tigen Gegend schließen, und sind um so wichtiger, da es eben schwer hält, die Wahrheit, von dort zu erfahren, indem die Geschichte vielleicht keine niederträchtigere Spionage aufzuweisen hat, als sie in diesem Augenblicke in unserer Nähe geübt wird. Selbst in Alzey, in der Umgegend der Post, sind Spione aufgestellt, welche die Personen beobachten, welche Briefe auf die Post geben, und man spricht wie⸗ der von förmlichen Proseriptions- Listen, Das alsenzer Thal, der Donnersberg und die Glangegend gehören zu den ärmsten Landes⸗ theilen der bayerischen Pfalz; die armen Leute der dortigen Gegend sind wegen Ucberfüllung von Freischaaren fast gewaltsam genöthigt, entweder nach Preußen oder Rheinhessen herüberzuwandern, um nicht zu verhungern. Wollen sie in ihre Heimat zurück, so müssen sie das für ihre Person erhaltene Almosen an Bred und Kartoffeln an die Freischaaren verabfolgen. Welcher Terrorismus in dortiger Gegend herrscht, zeigen folgende Beispiele. In Grehweiler wurden junge Leute, deren Familienverhältnisse, das Verlassen des häusli⸗ chen Heerdes unmöglich machen, auf einen Wagen gebunden fort- geschleppt. Einem ganz armen Isrageliten, dessen Sohn schen seit längerer Zeit abwesend ist, wurde eine Contribution von 200 Fl. angesetzt; bezahlen wird er sie nicht können und sie werden es ihm deswegen machen, wie einem bemittelteren Bauersmanne in Finkenbach, den sie, weil er die wegen seines nach Amerika ausgewanderten Sohnes ihm angesetzte Summe von 5000 Fl. nicht bezahlen konnte, selbst mit fortschleppten. Von Obermoschel erzählt man, daß einem ver⸗ mögenden Kaufmanne eine Summe von 306,900 Il: als Contribu⸗ tion angesetzt sei, ohne eine Ursache anzugeben. , ., Freischaaren wächst mit jedem Tage und die Umsturzpartei wird bald ihr Grab gegraben haben. Die Reicheren aus Rheinhessen, welche sich ange⸗ schlossen hatten, mußten ihre Heimkehr durch Hinterlegung bedeu⸗ tender Summen erkaufen. Mehrere Mütter waren gestern von Mainz aus durch Alzey gekemmen, um ihre Söhne aus dem Lager der Freischaaren zur Heimkehr zu bewegen. Auch die hanauer 6 schaaren sind im Badischen angelangt. In zwei Kolonnen n und 150 Mann gingen sie über Aschaffenkurg, Amorbach und Mil⸗ tenberg über die badische Gränze nach Obermudau (im Badischen) und ziehen der Pfalz zu. . . . Schleswig⸗-Holstein. Schleswig, 7. Juni. (H. 6h Schluß der 115ten , der verfassunggebenden schleswig-hol⸗— inschen Landes⸗Versammlung. . fiene ö , n g theilweise ganz verlesen, zue ö. n halt ertraktive mitgetheilt. Sie betrafen Einberufung der Landes 8 lung, Aufhebung der Personal-Union, Wehrbarmachung der gan en i. kraft. Die Peritionen um Aufhebung der Personal-Union , . schen Harden bis nach Altona hinab zählten zusammen ca. Ii. . schriften. Glänzend tritt Altona voran, durch seine Behörden, ö. hi ö. die stimmfähige Bürgerschaft, nicht minder die Herrschaft , Itzehoe mit 1273 Unterschristen. In diesen Petitionen wird 1 , prache gesührt; theilweise stell man den Wunsch; daß die Mh * sammlung die Personal⸗ Union gleichsam durch ein Dekret aufhe 3 ö. . Der von den Abgeordneten Riger und Dr, n , . . Sitzung abgegebenen Erklärungen, die beiden n. ; 6 pa Schleswig der Zeit eingegangenen Petitionen wegen 6. ul ch 6 nal-Union unterstützen zu wollen, waren gedruckt . ö ver . Der Präsident erwartete den ferneren Antrag zur Mo , . . Abgeordnete Eisenbahn-Direktor Th. Ol shausen interp ar in Beneff der ausgeschiedenen acht Abgeord⸗ de er n gg so . fie , , n fn, 19 5. August zusammentretenden Reichs ⸗Versammlung lau : e r mn ,. vom 4. Mai, indem vier r, en 9 15. Juli abzuhaltenden Wahlen die Listen ausliegen sollen. g

wegen der Wahlen und zw neten zur deutschen National-

tionen führen, und das deutsche Vaterland wird dereinst, wenn auch nach langem Ringen und schweren Opfern, dennoch endlich in politischer Verjün⸗ gung edler und herrlicher hervorgehen. Anhalt ⸗Cöthen und Anhalt ⸗Deßau sind in ihrer politischen Umgestaltung den übrigen deutschen Ländern vorangegan- gen. Lassen Sie uns nun zeigen, meine Herren, daß wir nicht blos einem vorübergehenden Rausche der 6 huldigten, daß wir nicht blos politische Ideale verfolgten, welche der praktischen Lebensfähigkeit entbehren; lassen Sie uns zeigen, daß unsere Verfassung und die darauf gegründeten Ein⸗ richtungen, wenn sie durch Liebe zum Vaterlande, durch freies und ent= schiedenes Festhalten an Ordnung und Geseftzlichkeit, durch Gemeinsinn und Nächstenliebe getragen werden wohl geeignet sind, das Glück eines Volts dauernd zu egründen. Ver allen Dingen lassen Sie uns in richtiger Würdigung unserer eigenthümlichen Verhältnisse mit Mäßigung und Be— sonnenheit Alles vermeiden, was den Unwillen der größeren Nachbarstaaten mit Recht gegen uns aufregen könnte. Lassen Sie uns zunächst darauf Bedacht nehmen, unser eigenes Haus zu bestellen und, unsere besonderen Verhältnisse weiter zu entwickeln und zu regeln. In diesem Sinne haben Se. Hoheit, der Herzog einstweilen nur die Sonderlandtage berufen, damit insbesondere die Finanz ⸗Budgets berathen und festgestellt werden; sobald indessen die Mitglieder des Gesammiministeriums über die, Preußen und an—= dere Staaten gegenüber zu befolgende Politik, sich geeinigt haben werden, werden wir den Zusammentrüt des vereinigten Landiags veranlassen, um uns über diese Politik mit den Volksvertretern zu verständigen. Namens Sr, Hoheit erkläre ich nunmehr den Cöthenschen , für eröffnet ünd ersuche den Herrn Alterspräsidenten, die Konstituirung desselben zu bewirken.“ =

Diese, von wiederholten lebhaften Bravorufen unterbrochene Ansprache erwiederte der Alters Präsident Abgeordnete Päßler mit einer ziemlich lan- gen Rede, welche mit einem dreimgligen Höch! auf daz Wohl unseres bie- deren Herzogs schloß, in das die Versammlüng und die angefüllten Galle— rieen freudigst einstimmten. Hierauf wurden in 4 ,, die Wah⸗ len geprüft und bis auf die Wahl zweier Stellvertreter für richtig erklärt.

Bei der nunmehr erfolgenden Ablegung des Gelöbnisses erklärte der für den 18ten Wahlbezirk gewählte Abgebrdnete Bartels, die Verfassung nicht in allen einzelnen Punkten anerkennen zu wollen und verweigerte un- ter dem lebhaftesten Erstaunen der Versammlung und der Gallerieen das Gelöbniß, worauf er vom Landtage für ausgeschieden erklärt, diesen sofort verlassen mußte und eine Neuwahl angeordnet wurde. Zum Präsidenten wurde sodann der Abgeordnete Anton Vierthaler, zum Vice ⸗Präsidenten der Abgeordnete Hölenann, zu Secretairen Abgeordnete Kühnemann und Abgeordnete Schettler und zu deren Stellvertretern Abgeordneten Lüdike und Reinike gewählt. Nachdem noch eine Kommission aus 7 Mitgliedern zur Prüfung des Budgets 1849 59 und des ministeriellen Antrags zum Verkaufe der Güter Zehringen und Sibbesdorf gewählt worden war, ward

Sitzung geschlossen. ̃ ö * . ö. zweiten Sitzung des Sonderlandtags stattete nach Erledigung einiger formellen Angelegenheiten die Kommission zur Prüfung des ministeriellen Antrags; die Staats-Verwaltung zum Verkaufe der Güter Zehringen und Sibbesdorf zu ermächtigen, Bericht ab und rieth, dem An- nage des Ministeriums Folge zu geben. Nach einer längeren Debatte wurde der Antrag mit einem vom Abg. Wolter eingebrachten Amendement, wonach der Käufer zu veipflichten ist, die rückstãandigen Kaufgelder mit 1 pCt. zu verzinsen“, gegen blos eine Stimme genehmigt. Hiernach wurde vom Abg. Wolter und sechs anderen Abgeordneten folgender Antrag als dringlich eingebracht: „In Erwägung, 1) daß die Verfassung dem Lande den beabsichtigten Nutzen nur dann erst gewähren kann, wenn die in der selben vorbehaltenen organischen Gesetze erlassen sind; 2) daß es sonach Pflicht ist, den Erlaß dieser Gesetze zu beschleunigen; 3) daß auch in der deutschen Frage ein Benehmen des Landtages mit dem Gesammt Staats⸗ Ministerium nothwendig ist, beschließt die Versammlung: bei dem Staats Ministerium zu beantragen, daß der vereinigte Landtag baldmöglichst einberufen und mit Publication der nöthigen Vorlagen schleunigst vorgeschritten werde.“ Nachdem die Dringlichkeit des Antrags von der Versammlung anerkannt worden war, erhob sich über den Antrag selbst eine lebhafie Debatte, indem von der einen Seite hervorgehoben und fesigehalten wurde, daß der Antrag nur eine Wiederholung der vom Mi⸗ nister Goßler in der Eröffnungsrede schon ertheilten Zusicherung enthalte und ohne allen praktischen Erfolg sei, während von der anderen Seite der Versammlung, namentlich vom Abgeordn. Wolter, mit großer Gewandtheit darzuthun versucht wurde, daß, bei aller Anerkennung der ministeriellen Er⸗ klärung, der Landtag diese Angelegenheit selbstständig in die Hand nehmen müsse, daß die Verfassung ein schöes Stück Papier bleibe, wenn nicht baldigst die in eiwa 23 Paragraphen versprochenen organischen Gesetze geschaffen würden. Wag die deutsche Frage betreffe, so würde man gewiß dem Ministerium keine Verlegenheiten bereiten wollen, sondern mit Mäßi⸗ gung verfahren. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, welcher vom Abgeordneten Habicht und noch sieben Abgeordneten gestellt wurde, wurde unter namentlicher Abstimmung mit 10 gegen 12 Stimmen verwor⸗ fen und hierauf der Antrag des Abgeordn. Wolter und Genossen bei gleichfalls namentlicher Abstimmung mit 12 gegen 19 Stimmen angenom- men. Nachdem noch zu Mitgliedemn der Pentionefommission die Abge— ordneten Habicht, Schilling, Lüdike, Reinike und Jannasch gewählt worden waren, wurde bis zur erledigten Prüfung und Berathung des Hauptfinanz- etats seitens der hierzu bestimmten Kommission der Landtag vertagt und die heutige Sitzung geschlossen. Sohenzollern⸗ Sigmaringen. Sigmaringen, 4 Juni. (S. M.) Gestern war eine Volks⸗Versammlung nach Gam⸗ mertingen ausgeschrieben. Dieselbe ist gemäßigter und ruhiger aus⸗= efallen, als zu erwarten stand. Von den erwarteten Rednern er⸗ hen blos der Reichstags-Abgeordnete Würth. Die gefaßten Be= schlüsse, zu deren Vollziehung der Regierung Termin bis 1. Juli gegeben wird, sind jenen von Reutlingen ziemlich gleich, es wurden denselben nur noch einige von lokalem Interesse beigefügt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 6. Juni. (Frankf. J)

ine Schiffspost aus Civitavecchia bis zum 2. J r . 6 Wiederbeginn der Feindseligkeiten an jenem Tagt. Herr von Corcelles, begleitet von Latour d' Auvergne, ist in mu g ordentlicher Mission gestern von Paris nach Italien abgereist, r überbringt neue Vorschläge an den Papst Abend war großer Theezirkel bei Falleux. Auch Lesseps, der genesen t . spräche wurden alsbald der Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit. Er soll ungefähr Folgendes geäußert haben:

Gestern der wie⸗ zu sein scheint, war unter den Gästen, und seine Ge⸗

nach Gaeta.

„Rom zählt vi. S0, 050 Streiter, die fur die Republik zu sterben schwuren, und si bis auf den letzten Mann, gleichviel gegen welche Papst⸗- Armee, schlagen wollen. Außerdem ist man in Rom sicher davon überzeugt, daß ein Bruch der royalistischen Majorität gegen die rothe Mino⸗ rität der pariser Kammer nicht lange ausbleiben könne, und man sieht eine Ledru Rollinsche Diktatur in der nächsten Zukunft erste⸗ en.“ Frapolli, Gesandter der römischen Republik, läßt an der Vie anschlagen, daß die Coupons der Rothschild-römischen Staats⸗ schuld am 15. Juni, statt am 1. Juni, pünktlich gezahlt werden

n, Marseille ist nach einem dortigen Blatte der Befehl aus

is eingetroffen, daß zur Verstärkung des Expeditions-Carps im Derr l . . aus 2 Linien- Regimentern, 1 Batterie Artillerie und 1 Ingenieur ⸗Compagnie bestehende Brigade einge⸗

ifft werden soll. sc fie, l ben, Bruder des griechischen Ministers, ist mit be⸗ sonderen Aufträgen an den , Bonaparte hier angilangt.

Proudhon sitzt im Gefängniß St. Pelagie, von wo er später, wie man meint, in ein sogenanntes Gesundheitshaus gebracht wer⸗

ürfte. 0j 3 Moniteur Algerien berichtet über mehrere Erfolge, welche von der Expeditions⸗-Kolonne unter General Blangini, so wie von anderen Eorps, über meuterische Kabylenstämme in ver⸗ schiedenen Gegenden des algerischen Gebtets erfechten wurden. Die Reforme hatte mitgetheilt, daß den Schullehrern, denen Falloux grolle, weil sie großentheils Demokraten wären, ihr Gehalt für das letzte Quartal von 1848 noch nicht ausbezahlt worden sei; der Moniteur erklärt dagegen, daß die Lehrer schon am 6. Fe⸗ bruar das gedachte Quartalgehalt bezogen hätten. Zu Chalons-sur⸗Marne kam es dieser Tage zwischen Husaren und Arbeitern zu Reibungen, die mit ernstlichen Folgen drohten. Schon wurden Barrikaden errichtet, als die National Garde da⸗ zwischen trat und die Ruhe herstellte. Am nächsten Tage verließ das Husaren-Regiment die Stadt., ö In Touloust führte die Aufführung des bekannten Lustspiels: „Das Eigenthum ist Diebstahl“, worin Proudhon und seine Lehren verspottet werden, am 31. Mai im Theater zu einem argen Tu⸗ multe. Die bewaffnete Macht mußte zur Räumung des Theaters aufgeboten werden.

Großbritanien und Irland. London, 7. Juni. Bei Diskussion der vermischten Ausgaben im Subsidien⸗Aus⸗ schusse, fanden die für polnische Flüchtlinge ausgesetzten 8990 Pfd. St. einigen Widerspruch; der Kanzler der Schatz kammer erklärte jedoch, daß blos Würdige und Bedürftige Unterstützung erhielten, daß die verwilligte Summe mit jedem Jahre geringer werde und schon im nächsten Jahre sich wieder um beinahe 3009 Pfd. St. ver⸗ mindern werde; worauf die verlangte Summe bewilligt wurde. Die letzten Nachrichten aus New⸗YJork vom 23. Mai bestä⸗ tigen, daß die Regierung aus Neutralitätsgründen die Beschlag⸗ nahme des von der deutschen Centralgewalt angekauften Dampf- schiffs „United States“ verfügt hat und es erst losgeben will, wenn sie Bürgschaft erhält, daß es nicht im Kriege gegen Dänemark ver⸗ wendet werde. . ö

Die londoner Presse spricht sich jetzt durchgehends ziemlich be- ruhigend über die französischen Verhältnisse aus. So sagt Da il y News: „Die Privaibriefe aus Paris lauten im Allgemeinen tröst⸗ licher in Bezug auf die Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung, so weit diese von dem Verfahren der legislativen Versammlung abhängen wird. Zwar wird, glaubt man, der Berg sein Außer stes thun, um diese gute Stimmung zu stören, aber die Mehrheit der neuen Kammer darf wohl auf die Unterstützung des Landes in hinreichendem Maße rechnen, daß sie im Stande sein wird, ihre Maßregeln zur Förderung der inneren Wohlfahrt und zur Wah- rung des Friedens mit Europa durchzusetzen. Auch in lemmer-⸗ zieller Beziehung insbesondere eröffnen diese Briefe befriedigende Aussichten.“ . ;

Lord Brougham hat im Parlament, die Tim es in der Presse gewarnt, daß die massenhaften gegenseitigen Besuche von Englän⸗ dern in Paris und von Franzosen in London am Ende zu unange⸗ nehmen Folgen, den gerade entgegengesetzten, als sie bezwecken, fuh= ren könnten, da diese Besucher nicht immer ordentliche und . ken sich mäßig haltende Individuen seien. Indessen hat. h 1 9. Pfingsttagen abermals ein solcher Zug von Londonern, r, . stark, über Havre und Rouen nach Paris aufgemacht. 9 Einsp, nehmer dieser wohlfeilen Exkursionen ist ein gewisser

Die an der hessisch⸗badischen Gränze aufgestellten Reichstruppen be⸗

; int, seine gute Rechnung dabei findet. ; . 3 6 g edler? ff an den Gouverneur Lord Elgin