1849 / 164 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

28 ö altung 113,151 Rthlr. 29 Sgr. 2 Pf. 2 Pf.

s r fie bie 30. r, ,. Verwaltung 200,198 Rthlr. 26 , nge. . . r von der Brutto⸗Einnahme 49,6 96. Die Aus⸗ h es i , . die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro usgaben abgerechnet von ergiebt sich ein Reinertrag von 336,864 Rthlr. 28 naͤch Abzug an Lasten, Abgaben und Renten von Sgr. 1 Pf., zur Hauptkasse abgeführt ist mit 331 337 Kihlr. 21 Sgr. 11 Pf. Das Jahr 1845, in welchem der Flbbrückenbau bei Magdeburg vollendet wurde, ist das letzte Bau⸗ fad deshalb noch aus dem Anlagekapitale zu beüken, welchem die Revenüen⸗Ueberschüsse dagegen zufließen. 5 Lokomotiven, 90 Stück Personen⸗ und 172 Stück Güter- und Viehwagen, welche letzteren sich im Jahre 1848 um 7 Stück vermehrt haben. Die Lekomotiven haben an Nutzmeilen durchlaufen 69,910, im Jahre 1857 67, 2269 Meilen. Die Ausgaben für die Transport⸗-Verwal⸗ tung für jede von den Lokomotiven durchlaufene Nutzmeile betragen 2 . 25 Sgr. 11 Pf., im Jahre 1847 aber 3 Rthlr. 1 Sgr.

4,2 X, für die r. S8 Pf. oder 60, s 36.

betragen ef a nh. 1 Sgr. 2 Pf. Die

der ee . S r., welcher, * Rthlr. 6 jahr, und die Zinsen

An Transportmitteln sind vorhanden:

3 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf.

interimistischen

ten, äußert werden konnten.

1032

Von sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durchlaufene n die jetzt auf diesen Titel gebrachte Summe bei weitem nicht alle Nutzmeile 4 Rthlr. 21 Sgr. 11 Pf., im Jahre 1847 aber nur ffungen . J . 75 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf. as Anlage⸗Kapital der Gesellschaft hat sich schon in dem vor⸗ jährigen Berichte als ungenügend erwiesen; es sind namentlich bei folgenden Titeln Ueberschreitungen vorgekommen: bei Erdarbeiten war der Bedarf nur auf 569,552 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf. , haben aber die Summe von 607,383 Rthlr. 65 Sgr. erreicht, also den Voranschlag um 37, 830 Rthlr. 28 . 9 Pf. überschritten. Die Grundentschädigung, welche auf 36,7 veranschlagt war, hat aber 5b, 326 Rthlr. 2 Sgr. 10 dert, also den Voranschlag um 69,594 Rthlr. 26 Sgr. 9 schritten, welches theils darin ihren Grund hat, daß höhere Ent⸗ sckädigungen gezahlt werden mußten, theils darin, daß zur Benutzung und Entschädigungs⸗Ansprüche Grundstücke angekauft werden muß⸗ welche wieder verkäuflich werden, aber noch nicht ver⸗ Für Maschinen und Wagen wurden verausgabt 531,864 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf. Der Anschlag dafür belief sich im Jahre 1847 nur auf 432,689 Rthlr., während auch

rennerei 36

1 Rihll. 55 ii. r

Pf. über⸗ zu ju

ur Vermeidung bedeutender

gung der

nn get . 59 durch die Inventur vom 1. Januar d. so wie das Anlage- und Betriebskapital der Werkstätten, der In⸗ venturwerth der Materialien und das darin verwandte Betriebs⸗ Kapital ist im früheren Anschlage nicht berücksichtigt. sanimnt⸗Summe der gebuchten Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf., dazu kommen die Verbindlichkeiten für Ver⸗ wendungen, welche zwar bis zum Schlusse des vergangenen Jahres schon gemacht waren, die aber bis dahin dem Betrage noch nicht fene. resp. in die Bücher zu bringen, waren, mit einer Ge⸗ sammt⸗Summe von 171.308 Rihlr. 7 Sgr., mithin beträgt die Summe der bisherigen Verwendung 9, 944,525 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf., wogegen bis jetzt nur die Gesammt- Summe von H5dö, 000 Rthlr. 3 werden konnte. E ereits in vorjähriger General⸗Versammlung beschlossenen neuen Anleihe von einer Million Thalern bedürfen.

Endlich erforderte die Coaks⸗ belegte Betriebskapital,

Die Ge⸗ erwendungen betüügt 9.773 217

Es wird deshalb der Genehmi⸗

Bekanntmachungen. Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger

isa p]

Eisenbahn. Sonntags ven 17ten Juni SErtrafahrten nach Potsdam md dem Wild⸗

——

parke zu ermäßigten Preisen von Berlin Morgens 8 Uhr » Magdeburg 6b * Burg, Genihin und Brandenburg im Anschluß an den Magdeburger Zug. Rückfahrt mit den von 5 Uhr Abends an von Potsdam abgehenden Zügen. ö Preise für Hin- und Rückfahrt: Für einen Platz in zweiter Wagenklasse: von Magdeburg und Burg .. 1 Thlr. 10 Sgr. Pf. Genthin und Brandenburz 22 7 6 ** Benn, ) 20 w Für einen Platz in dritter Wagenklasse: von Magdeburg und Burg .. Thlr. 25 Sgr. Pf. Genthin und Brandenburg 16 * 2 Berlin * 12 J Das Direktorium.

phs

6 *

lis Thüringische Eisenbahn.

1848 kann von den Herren Actionairen an unseren sämmtlichen Billet - Einnah— men unentgeltlich in Empfang genom⸗ men werden. W Erfurt, den 11. Juni 1849.

Die Direction. der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschasft.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗

203

ger Eisenbahn. Die Herren Actionaire 6 werden zu einer auf

Mittwoch, d. Juli cr.

senloale anberauCmte außerordentlichen General⸗Versammlung agebenst ein.

eladen.

; In derselben soll berathen und beschlossen werden:

1) ob das Projekt der Weiterführung der Bahn von Schweidnitz bis zur böhmischen Gränze behufs Anschlusses an die Prag-Olmützer Eisenbahn, oder doch bis zur Stadt Reichenbach, seitens der Ge⸗ sellschaft zur Ausführung gebracht, so wie even tualiter, unter welchen Bedingungen und Voraus- setzungen, ins besondere auch in Beziehung auf die von der Staats⸗-Regierung zu gew hrenden Be⸗ ünstigungen, das Eine oder Andere geschehen olle?

2 ob und welche Ermächtigung den Gesellschafts⸗ Vorständen behufs , der zu fassenden Beschlüsse ertheilt werden solle

Diejenigen Herren Actionaire, welche der Versamm—=

lung beiwohnen wollen, haben nach 8. 29 des Statuts

ihre Actien spätestens am 3. Juli e, bis 6 Uhr Abends

im Büreau der Gesellschaft vorzuzeigen oder auf eine

genügende Weise deren am dritten Orte erfolgte Nie⸗

derlegung nachzuweisen, zugleich aber ein mit der Na— mensunterschrift versehenes Ver ze ichn dieser Actien in zwei Exemplaren zu übergeben, von denen das

Eine, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Ver⸗

merke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte

zu der Versammlung dient. Breslau, den 8. Juni 1849. Verwaltung · Rath der Breslau Schweidnitz / Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

ii b] Die Wahl der Repräsentanten der hiesigen ijüdi Gemeinde wird in dem Hause des ,. . der Gesellschast der Freunde Neue Filedrichsstraße Nr. 35 am 2asten d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 1 11hr Mittags statkfinden. Den 89 Mitgliedern der Gemeinde sind von dem unterzeichneten Vorstande Einladungen zugesandi. Sämmtliche wahlberechtigte hemden len. er. den auch hierdurch aufgefordert, sich zu dem gedachten Termine einzufinden. Diejenigen Wahlberechtigien, welche eine Eintrittskarte oder einen Stimmzettel noch nicht erhalten haben sollten, können solche am 191en und 20sten d. M. in den Stunden von 10 Uhr Vor=

Der Geschäfts⸗Bericht für das Jahr

mittags bis 1 Uhr Mittags in unserem Geschäfts= Lolale Rosenstraße Nr. V in Empfang nehmen. Berlin, den 15. Juni 1849. Die Aeltesten und Vorsteher der jüdischen Gemeinde.

(283

Nachstehende Füsiliere des Herzogl. Anhalt⸗Deßauischen Kontingents haben sich auf die Einberufungs Ordre vom 165. April d. J. nicht gestellt.

Sie werden daher hiermit nochmals aufgefordert, der Ordre nachzukommen, widrigenfalls ihr Ausbleiben die Strafe der Desertion nach sich ziehen müßte.

1) Rudolph Altschner aus Deßau,

2) Christian Wöpe daher,

30 Ludwig Hartmann aus Pötnitz,

4) Gottfried Rathmann aus Vockerode, 5) Leopold Richter aus Wöllitz,

6) Christian Gensch aus Zerbst,

7) Louis Deßauer daher,

8) Wilhelm Haase aus Sandersleben, 9) Christoph Hecht aus Drohndorf,

Deßau, den 7. Juni 1849.

Herzogl. Anhalt. Kommando.

1041 Ediktal-⸗ Ladung.

Vom Königlich Sächsischen Justizamte Frankenberg mit Sachsenburg ist zur Vorladung der bekannten und unbekannten Gläubiger

1) der zu Frankenberg unter der Firma: „Holdegel

und Giesecke“ handelnden Kaufleute und Fabrikan⸗ ten, Gottlob Wilhelm Holdegel's und Julius Friedrich Wilhelm Giesecke's, 2) des Webers und Handelsmanns Karl Gottlob Hofmann's zu Frankenberg, in Folge der von ihnen erklärten Zahlungs-Unfähigkeit, mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren. Es weiden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des Handelshauses „Holdegel und Giesecke“ und dieser selbst, so wie Hofmann's, überhaupt aber alle diejenigen, welche an die genannten Konkursmassen aus irgend einem . Ansprüche zu haben glauben, hierdurch eladen, ö den dreizehnten August 1849, welcher zum Liquidations -Termine in beiden Kreditwe⸗ sen anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit

persönlich oder durch hinreichend legitimirte, auch, so

viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte, auch sonst legal an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, mit den bestell⸗ ten Konkursvertretern über die Richtigkeit, so wie, nach Befinden, unter sich über die Priorität ihrer Forderun⸗ en, rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu be⸗ her und den fünfundzwanzigsten September 1849 der Publication eines Prälsusivbescheids gewärtig zu sein. Hiernächst haben die beim Holdegel-⸗Gieseckeschen und die beim Hofmannschen Konkurse betheiligten Gläubiger den zehnten Oktober 1849, welcher zum Verhörs- und Gütepflegungs -Termine an- beraumt worden ist, sich wiederum . oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Vormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzufinden und über den Ab⸗ schluß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, sich den neunundzwanzigsten Oktober 1849 der Inrotulation der Alten und den einunddreißigsten Dezember 1849 der Bekanntmachung eines Locations - Erkenntnisses zu versehen. Diejenigen, welche bis Nachmittags 5 Uhr

im Lianuidations⸗Termine nicht erscheinen und ihre For

derungen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die beireffenden Konkursmassen, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen S and, für verlustig, diejenigen aber, welche in den anberaumten Verhörs⸗Terminen außenbleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich der abzuschließenden Vergleiche sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit angesehen, die bekannt zu machen⸗ den Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in den anberaumten Publications -Terminen nicht mel- den, Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden. Im Uebrigen haben auswärtige Interessenten zu Annahme künftiger Ausfertigungen bei 5 Thlr. Strafe Bevoll⸗ mächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Franlenberg im Königreiche Sachsen, den 8. März 1849. Königl. Sächs. Justizamt ,, mit ö

ensel.

lion Vekanntmachung von der Reichsschulden-Til⸗ gungs⸗Kommission.

Auf Grundlage der Bedingungen der 1sten, 2Qien, 3Zten, ten und 5ten 4prozentigen Anleihen, welche von der Russischen Regierung im Jahre 1840 durch Ver- mittelung der Herien Hope u. Comp., und in den Jah⸗ ten 1842, 1813, 1844 und 1847 durch die Herren Sticglitz u. Comp. abgeschlossen wurden, hat die vom Tonseil der Reichs- Kredit⸗Anstalten erwählie Revisions-= Komität am 1931. Mai dieses Jahres die Ziehun der Serien der Billete dieser Anleihen, zu dem Belau des für das gegenwärtige Jahr 18415 4 Amor⸗ tisalionsfonds, in der Reichsschulden-Tilgungs - Kom⸗ mission veranstaltet. Demnach sind 25 Serien der 1sten

A4prozentigen Anleihe sub Nr. 7, 34, 74, 124, 138, 162, 164, 176, 232, 332, 36s, 416, 441, 463, 472, 517, 577, 777, 844, 846, 883, 891, god, 9i7 und 956; 8 Serien der 2ten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 97, 206, 214, 248, 254, 272, 36g und 319; 8 Serien der 3Zten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 33, 36, 122, 145, 150, 219, 253 und 329; 12 Serien der Aten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 33, 79, 177, 261, 329, 341, 365, 389, 420, 427, 434 und 466; und 6 Serien der 5ten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 26, 60, 71, 103, 240 und 511, durch das Loos gezo⸗ gen worden. Jede dieser Serien enthält 50 Billete, und zwar: n

Der 1sten Aprozentigen Anleihe.

Serien: Billete:

7. von Nr. 301 bis Nr. Zöo inkl. 34. 1651 1700 74. 3651 3700 124. 6151 6200 138. 6851 6900 162. 8051 8100 164. 8151 8200 176. 8751 8800 232. 11551 11600 332. 16551 16609 358. 17851 17900 416. 20751 20800 441. 22001 22050

462. 23051 23100 472. 23551 23600 517. 25801 25850 577. 28801 28850 727. 36301 36350 8414. 42151 42200 846. 42251 42300 883. 44101 44150 891. 44501 44550 904. 45151 465200 917. 45801 45850 956. M7Jõöi 47800

Der 2ten 4prozentigen Anleihe. Serien: Billete:

97. von Nr. A801 bis Nr. A850 inkl. 206. 10251 10300 214. 10651 10700 248. 12351 12400 254. 12651 12700 272. 13551 13600 309. 15401 15450 319. 15901 15950 Der 3ten 4prozentigen Anleihe.

Serien: Billete:

33. von Nr. 1601 bis Nr. 1650 inkl. 36. 1751 1800 122. 6051 6100 145. 7201 7250 150. . 7451 7500 210. 10451 10500 252. 12551 12600 320. 15951 16000 Der 4Aten 4prozentigen Anleihe.

Serien: Billete:

33. von Nr. 1601 bis Nr. 1650 inll.

79. 3901 3950 177. 8801 8850 261. 13001 13050 329. 16101 16450 341. 17001 17050 365. 18201 18250 389. 19401 19450 420. 20951 21000 427. 21301 21350 434. 21651 21700

A566. 23251 23300 Der 5ten 4prozentigen Anleihe. Serien: Bille te:

26. von Nr. 1251 bis Nr. 1300 inkl. 60. 2951 3000 71. 3501 3550 103. 5101 5150 240. 11951 12000 511. 26501 25550

Die Direction einer Reichsschulden ⸗Tilgungs⸗Kom⸗ mission bringt dieses zur Kenntniß der Inhaber gedach- ter zu amorsisirenden 59 Serien, mit der Aufforderung, die ausgeloosten Billete, nebst Coupons und Talons, der vier letztgenannten Anleihen der 2ten, Zten, ien,

im August und September und der 5ten, im Oktobe=

und November dieses Jahres bei vorstehender Rentenr zahlung in die genannie Kommission vorzustellen, um für jedes Billet den Nominalwerth mit 500 Silber= Rubeln, so wie auch die der Isten, Dten, Zten und Aten bis zum 1. August, und der Sten bis zum 1. Oftober dieses Jahres darauf fälligen Renten, in Empfang zu nehmen, indem von diesen Terminen an auf jene Bil- lete keine weitere Zinsen mehr zugerechnet werden. Für diejenigen zu amortisirenden Billete der 2ten, Zten, ten und 5ien äprozentigen Anleihen, welche nicht mit allen ihren Coupons der Kommission vorgestellt werden sollten, wird diese Schulden ⸗Tilgungs ⸗Kommission den Rentenbelrag der fehlenden Coupons vom Kapital ein= behalten und demjenigen auszahlen lassen, der selbige in der Folge vorstellen wird. Für Billete der genann- ten fünf Anleihen, welche nicht zur bestimmten Frist der Tilgungs⸗Kommission eingereicht werden, kann die Auszahlung des Kapitalbetrages erst in den folgenden Renten⸗Terminen, namentlich: der ersten vier Anleihen jm Februar, März, August und September und der

märkten bestimmt und von

letzten im April, Mai, Oltober und November der künstigen Jahre erfolgen, wobei es sich von selbst ver- steht, daß die Renten der 1sien, 2ten, 3Zten und Aten Aprozentigen Anleihe nur bis zum 1. August, und die der 5sten bis zum 1. Oktober 1849 zugerechnet werd

136 6 . Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Löbau-Zit- tauer Eisenbahn werden hiermit zur dies-

höijährigen regelmäßigen (sechsten) Generalversammlung

W eingeladen, welche

22 C 8. Mittwoch den 20. Juni a. C. i hh kleineren Saale der Sozietät abgehalten wer

den soll. s Auf der Tagesordnung befinden sich folgende Gegen⸗ ände: ) 1) der Geschäftsbericht auf das Jahr 1848, 25 der Rechnungs⸗Abschluß vom 31. Deze nber dessel= ben Jahres,

2

3) Mittheilungen über den Betrieb der Bahn und die

Geldverhältnisse der Gesellschaft,

4) die Wahl dreier Ausschuß⸗Mitglieder.

Der Saal wird früh um 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen. In Betreff der Legilimation zu dem Eintritte und zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44. und 45. der Sta- tuten, so wie auf §. 16. des Nachtrags zu denselben verwiesen.

Zittau, den 17. Mai 1849.

Direktorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschast. Erner, Vors.

Deutsche Lebens⸗Versicherungs⸗ 6e Gesellschaft.

Am Dienstag den 3. Juli 1849 Vormittags präcise 10 Uhr in Lübeck im Hause der Gesellschaft, Johannis- straße Nr. 16,

General⸗Versammlung der Herren Actionaire der deutschen Lebens -Versicherungs ⸗Gesellschaft, worin Rechnung über das 20ste Geschäftsjahr abgelegt werden wird.

Lübeck, den 8. Juni 1849.

J. Vermehren, General-Agent der deutschen Lebens- Versicherungs ⸗Gesellschaft.

n Bad Homburg, M

bei Frankfurt a. ö

Das treffliche Mineralwasser dieses in dem friedlichen Thale am Fuße des Taunusgebirges gelegenen Bade⸗ ories ist von sehr durchgreifender Wirkung, besonders, wenn es frisch an der Quelle getrunken wird; die Berg⸗ luft, die Bewegung, die Zerstreuung, das Entferntsein von allen Geschästen und jedem Geräusche des Städte⸗ lebens unterstützt die Wirkung dieses herrlichen Heil- mittels, dessen ausgezeichnete Wunderkräfte weltberühmt ind. Schon längst hat die Erfahrung der vorzüglich⸗

en Aerzte dargethan, daß die Homburger Heil- quellen sich seither in unzähligen Krankheitsfällen auch dann noch mit glänzendem Erfolge häufig hülfreich er= wiesen haben, wo bereits andere Heilmittel oft vergeblich angewendet worden waren.

Homburg ist, wie bekannt, mit prächtigen Hotels, schönen Privatwohnungen, die dem Fremden allen mög lichen Comfort gewähren und mit allen Vequemlichkei⸗ ten des Städtelebens versehen, vereint mit den idylli⸗ schen Reizen einer pittoresken Gegend und den Annehm-— lichkeiten des behaglichsten Stilllebens.

Das neu errichkete Badehaus enthält 50 Bäder. Man giebt dort alle Arten von Bädern, als: Dusch⸗, Regen⸗, Mineral⸗ und Süßbäder.

n dem Kurhause ist auch fernerhin das große Lesekabinet dem Publikum geöffnet. Um ein Uhr und um fünf Uhr ist wie früher Table d'héste im Speise⸗Salon. ö

Das Kur⸗Orchester spielt dreim al des Tages.

Bälle, Konzerte und Réunions werden zur een Annehmlichkeil der Kurgäste auch in diesem Sommer keine Unterbrechung erleiden.

Sommersaison, 1849.

Die Landgräflich Hessische Brunnen⸗Verwaltung

zu Homburg v. d. Höhe.

Bekanntmachung. Buttermärtte in strow. Folgende Tage: der 23. Juli, 27. Au gust, 8. Oktober, E 19. November, sind in der Stadt Güstrow zur Abhaltung von Butter⸗ oher Landes -⸗ Regierung mit der Freigebung der Accise und des Zolles konzes= sionirt worden. Die Herren Käufer ladet dazu ein. Güstrow, den 1. Juni 1849. Das Buttermarkts⸗Comitsé.

(282

Das darin steckende,

; .

.

Das Abonnem ent beträgt: 2 Rthlr. für 3 4 Rthlr.⸗ Jahr. 8 Rthlr.⸗ I Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne preis ⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Preußischer

Staats- Anzeiger.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 57.

M 164.

Jpnyhalt.

Amtlicher Theil. ;

. Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. Stettin. Neue Kanonenböte. Breslau. Reise des Kai- sers von Nußland. Kreuznach. Abmarsch der preußischen Truppen nach der Rheinpfalz. Reise des Prinzen von Preußen. Aufruf des Generals von Hirschfeld.

Oesterreich. Wien. Der Kaiser von Rußland in Krakau erwartet.

Vayern. Kaiserslautern. Provisorisches Kriegsgesetz, Einrücken der Preußen in die Pfalz.

Württemberg. Stuttgart. Straf-⸗Erlasse. Depesche der deutschen Regentschaft an den General von Prittwitz,! Vorberathende Sitzung der National · Versammlung.

Baden. Karlsruhe., Mieroslawski lehnt die Oberbefehlshaber - Stelle ab. Rastatt. Die gefangenen Dragoner-Ofsiziere nach Kislau ge⸗ bracht. Frankfurt a. M. Erlasse des Großherzogs.

Hessen und bei Rhein. Mainz. Das Attentat gegen den Prinzen ö . Bens heim. Gefecht mit den Aufständischen. Ver-

es.

Nassau. Wiesbaden. Weitere Vertagung der Stände⸗Versammlung.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung des

Anklage Antrags gegen Präsidenten und Minister. Anträge auf Per-

manenz der Versammlung und Belagerungszustand. Parls. Aufrüh⸗-

rerische Bewegungen. Tele graphische Depesche vom 14. Juni. Großbritanien und Irland. London. , nnn. Rußland und Polen. Warsch au. Reise des Kaisers nach Krakau. Italien. Rom. Fortdauer des Kampfes. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Nachdem bereits in neuerer Zeit von den Eisenbahn⸗Gesell“ schaften für die Zwecke des Eisenbahn⸗Verkehrs nicht nur optische, sondern auch elektro magnetische Telegraphen hergestellt waren, welche zum Theil zugleich für Staatszwecke benutzt werden, sind auch seilens der Staals⸗Regierung ausgedehnte Telegraphen-Linien theils schon ausgeführt worden, theils in der Ausführung begriffen.

die sowohl zu Staatszwecken als für den Eisenbahn-Verkehr dienen

und binnen einiger Zeit auch zur Privatbenutzung eingerichtet wer⸗ den sollen. Es bestehen, außer der optischen Telegraphen - Linie von Berlin und Köln nach Koblenz, zur Zeit bereits folgende elek— trische Linien:

a) von Berlin nach Frankfurt a. M.,

b) von Berlin nach Köln und Aachen und

ch von Berlin nach Hamburg; und die Linien von Berlin nach Stettin und von Berlin nach Bres⸗ lau, Kosel und Oderberg (zur Verbindung mit Wien) sind in der Ausführung begriffen.

Je wichtiger diese Anstalten durch ihre Ausdehnung geworden sind, um so dringender erscheint es, nachdem namentlich in der neuesten Zeit wiederholentlich vorsätzliche und böswillige Beschädi⸗ gungen und Störungen unternommen worden sind, für gesetzlichen ö derselben durch angemessene Strafbestimmungen zu sorgen. Das Bedürfniß eines Strafgesetzes gegen solche Beschädigungen und Störungen bedarf hiernach keines weiteren Nachweises; es genügt, darauf aufmerksam zu machen, daß bei der Erhaltung eines Com⸗ municationsmittels, dessen sich die Staatsregierung zur Beförderung wichtiger Nachrichten und Anordnungen vorzugsweise bedient, die höch⸗ sten Zwecke des Staats interessirt sind, anderentheils aber, sofern die Te⸗ legraphen zugleich oder ausschließlich die Mitbeförderung der nöthigen Nachrichten und Zeichen für den Eisenbahndienst vermitteln, die Ordnung und Sicherheit des Transport- Betriebs auf den Eisen⸗ bahnen und somit Gesundheit und Leben vieler Menschen davon abhängen. Es ließe sich zwar behaupten, daß die Verordnung vom 30. November 1846, wegen Bestrafung der Beschädiger der Cisenbahn⸗ Anlagen (Gesetz⸗Sammlung für 1841, Seite 9) auf die Tele⸗ graphen⸗Anlagen ohne Weiteres Anwendung finde. Dies ist aber nicht ohne Zweifel, da wenigstens die elektrischen Telegraphen zur Zeit der Emanation jener Verordnung noch nicht existirten und außerdem der vom Staate auf mehreren Eisenbahnen angelegte elektrische Te⸗ legraph nicht blos zu Eisenbahn⸗Zwecken, sondern auch zur Beför— derung von Staats -Depeschen dient. Auch kommt es darauf an, die Handlungen, welche als strafbare Vergehen gerade gegen die Telegraphen⸗Anstalten zu betrachten sind, näher zu bezeichnen. Je— denfalls ist eine neue gesetzliche Bestimmung für solche Telegraphen erforderlich, die nicht zugleich als Zubehör einer Eisenbahn betrachtet werden können, da Strafgesetze einer analogischen Anwendung nicht unterliegen. Hiernach dürfte es, bei dem großen Gewicht, was die Staats- Regierung, sowohl im allgemeinen Staats-, als im In—⸗ teresse der Sicherung des Eisenbahn⸗ Betriebes, auf die Sicher⸗ stellung der Tn en fin en legen muß, nothwendig sein, eine besondere Verordnung zu ef, welche alle Zweifel beseitigt.

Da ein solcher Schutz bei den sich häufenden Freveln auf das schleunigste herbeigeführt werden muß, so erscheint der Erlaß des Strafgesetzes auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗Urkunde vollständig gerechtfertigt.

Das Staats ⸗Ministerium überreicht daher Ew. Königlichen Majestät in der Anlage ben 3 einer Verordnung, die Be⸗ strafung der Vergehen gegen die Telegraphen⸗Anstalten des Staats und der Eisenbahnen betreffend, mit folgenden allerunterthänigsten 6 ;

rem Inhalte nach schließt sich die Verordnung im Wesent⸗

ö., an die vom 30. November 1840 an, was ohne Weiteres mo⸗ 2 . erscheint, ., die Telegraphen (und dahin gehören mit Aus- mer der optischen Linie auch die bis jetzt vom Staate angelegtem)

Berlin, Son utag den 12. Juni

Bestimmungen der Verordnung dürften aber auch für Telegraphen angemessen sein, die selbstständig und ohne gleichzeitige Benutzung für den Eisenbahndienst bereits destehen oder noch angelegt werden möchten, indem die angedrohten Strafen aus der Wichtigkeit der Interessen, welche dabei auf dem Spiele stehen, gerechtfertigt erschei⸗ nen. Die Strafen sind jedoch, mit Ausnahme des Falls, wo die Tödtung von Menschen geradezu in der Absicht des Thäters gelegen hat, weniger hoch bemessen, als die Strafen gegen die in der Ver— ordnung vom 30. November 1840 zunlchst vorgesehenen Frevel ge⸗ . die Eisenbahn Anlagen im engeren Sinne, indem bel den Be⸗ chädigungen der Telegraphen doch in der Regel die Absicht nicht so unmittelbar auf Gefährdung des Lebens und Eigenthums des größeren Publikums gerichtet und dabei der Erfolg von Unglück und Gefahr nur ein mittelbarer ist. Berlin, den 15. Juni 1849. Das Staats⸗Ministerium. (gez Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. von Rabe. Simons.

An des Königs Majestät.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen nach dem Antrage Unseres Staats⸗-Ministeriums auf Grund des Artikels 105 der , was folgt:

Wer gegen eine Telegraphen⸗Anstalt des Staates oder einer Eisenbahn⸗Gesellschaft 2. Handlungen verübt, welche die Be⸗ nutzung dieser Anstalt zu ihren Zwecken verhindern oder stoͤren, wird mit Gefängniß von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft. Handlungen dieser Art sind insbesondere: die Wegnahme, Zerstörung oder Beschädigung der Drahtleitung, der Apparate und der sonstigen Zubehsrungen der kehr r en flag, . die Verbindung fremdartiger Gegenstände mit der Draht⸗ eitung; die Fälschung der durch den Telegraphen gegebenen Zeichen; die Verhinderung der We er feen ö. zerstörten oder beschädigten Telegraphen⸗Anlage;

die Verhinderung der Telegraphen⸗-Offizianten in ihrem Dienst⸗

Berufe. S§. 2.

Ist in Folge der verhinderten oder gestoͤrten Benutzung der Anstalt ein Mensch am Körper oder an der Gesundheit beschädigt worden, so trifft den Schuldigen Zuchthausstrafe von einem Jahre bis zu acht Jahren, und wenn ein Mensch das Leben verloren hat, Zuchthausstrafe von drei bis zu funfzehn .

Ist in dem letzteren Falle die Tödtung beabsichtigt worden, so tritt die Strafe des Mordes ein.

§. 3.

Wer gegen eine Telegraphen-Anstalt des Staats oder einer Eisenbahngesellschaft fahrlässigerweise Handlungen verübt, welche die Benutzung dieser Anstalt zu ihrem Zwecke verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Anstalt ein Mensch am Körper oder an der Gesundheit beschädigt worden, so ist die Strafe Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn ein Mensch das Leben verloren hat, Gefängniß bis zu zwei Jahren. ö

S. 4. Die Strafen des . 3 finden gegen die zur Beaufsichtigun und Bedienung der Telegrappen⸗Anstalten und ihrer fg en. angestellten Personen auch alsdann Anwendung, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten die Benutzung der Anstalt verhindern oder stören. J

S. 5. Telegraphen-Offizianten, welche wegen eines der in dieser Ver ordnung bezeichneten Vergehen verurtheilt werden, sollen außer der verwirkten Strafe zugleich ihrer Anstellung für verlustig erklärt und zu jeder ferneren Anstellung im . und Eisenbahndienste für unfähig erklärt werden.

S. 6.

Die Vorsteher der Eisenbahn⸗Gesellschaften, welche die Ent— setzung des verurtheilten Offizianten nach der Mittheilung des Er- kenntnisses nicht sogleich bewirken, haben eine Geldstrafe von Zehn bis Einhundert Thalern verwirkt, Gleiche Strafe trifft den Bffi= zianten, wenn er sich nachher bei einer Telegraphen-Verwaltung oder Eisenbahn wieder anstellen läßt, so wie diejenigen, welche ihn wieder angestellt haben, obwohl denselben seine Unfähigkeit be—= enn er ric un v

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ,, n

Gegeben Bellevue, den 15. Juni 1849.

(L. S) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. von Rabe. Simons. Verordnung, betreffend

die Bestrafung der Vergehen gegen die Telegraphen⸗An⸗ stalten.

Finanz Ministerinm. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Icheee vom 15. April v. J. wird hüerdurch bekannt gemacht, daß am 31. Mai d. J. s, 78.215 Rthlr. in Darlehns⸗Kassenscheinen in Umlauf waren. Berlin, den 14. n 1849. er Finanz ⸗Minister.

zugleich als Zubehtzr einer Eisenbahn Anlage anzusehen sind. Die

von Rabe.

Ist in Folge der verhinderten oder gestörten Benutzung der

1849.

ö Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenniniß, daß die Haupt⸗ Bank auch in diesem Jahre auf Verlangen Darlehne auf Wolle . wird und diesfällige Anträge zunächst an die Bank-

axatoren Herren Bernard und Lietzmann zu richten sind.

Berlin, den 165. Juni 1849.

Königl. Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt.

Bekanntmachung, Die von dem Königlichen Kredit⸗Institute kir Schlesien unterm 26. März 1843 auf das im oppelnschen Kreise belegene Gut Kom⸗

prachtzitz 6, . vierprozentigen Pfandbriefe B. sind von dem

Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints:

Nr. 598. 599. 605 à 1060 Rthlr.

»2Zlöh bis einschließlich 2171 à 50) Rthlr.

5087. 5088. 5089 à2 200 Rthlr.

» S922 bis einschließlich 833, ferner Nr. 8985 bis einschließ⸗

lich 8968 à 100 Rthlr.

Nr. 11791. 11792. 11793. 11795. 11796. 11806. 11808 und

11809 à 50 Rthlr. » 228651 bis einschließlich 22859, ferner Nr. 22861. 22862. 22863. 22867. 22868. 22869 à 25 Rthlr. een andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden.

In Gemäßheit der S8. 50 und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetzsammlung, Mr. 1619 werden daher die ,, , Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufge⸗ ordert, dieselben vom 1. Juli d. J. ab, mit Coupons Ser. ill, Nr. 8 bis 10 über die Zinsen vom 1. Juli d. J. ab, in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer et Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Plndher ; vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 8. April 1849.

Königliches Kredit-Institut für Schlesien.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Heute wird das 21ste Stück der Gesetz-Sammlung aus- , ne i . unter r. 3136. die Verordnung wegen Bestrafung der Vergehen gegen die Er, n , fam ö Berlin, den 17. Juni 1849. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, au ßerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiferlich 6 . 9 Warschau.

er Vice⸗Oberjägermeister Graf von d ken stein, von He sr JJ

Der Königlich hannoversche

Hannover General ⸗Major Jacobi, von

Aichtamtlicher Theil. Dent sch land.

Preußen. Berlin, 16. Juni. Se. Majestät der Köni haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen leg erung Ml Freiherrn von Werth ern zu Königsberg die Erlaubniß zur An⸗ legung des von des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes vom sachsen / ernestinischen Haus⸗ Orden zu ertheilen.

Berlin, 16. Juni. Nach dem heutigen Milit air-Wochen— blatte ist der Major von Bessel . geg nen e. m. mandeur vom 35sten zum 28sten Infanterie Regiment, der Major Graf Lüttichau als interim. Regiments-Commandeur vom 28sten zum Zösten Infanterie⸗ Regiment versetzt, der Prinz Friedrich Wilhelm Nicolaus Karl von Preußen Königl. Hoheit, Sekonde Lieutenant im 1sten Garde⸗-Regiment zu Fuß, zum Pre= mier - Lieutenant ernannt, der Prinz Friedrich Karl von Preußen Königl. Hoheit, Rittmeister, aggr. dem Regiment Garde du Corps, als aggr. Major zum Garde⸗Husaren⸗-Regiment ver⸗ setzt, der Oberst Leo, Brigadier der Aten Ärtillerie⸗ Brigade, unter Aggregation bei derselben zum Kommandanten von Jülich ernannt worden, Ferner ist dem Hauptmann a. D. Niem ann, zuletzt im Isten Bataillon 15ten Landwehr - Regiments, der Charakter als Major beigelegt und dem General-Major von Borcke, Komman— danten von Jülich, als General- Lieutenant mit Penston der Ab- schied bewilligt worden.

Stettin, 15. Juni. (Stett. 3tg.) Gestern empfingen zwei Kanonenböte ihre Kanonen und werden demnächst nach iu münde abgehen.

Breslau, 14. Juni, Nachmittags. Die Schles. Ztg. mel- det Folgendes: „Nach einer uns ö. eben zugekommenen direkten Mittheilung ist heute früh 5 Uhr Se. Majestdt der Kaiser Niko= laus, begleitet von dem Großfürsten Konstantin und dem Fürsten Paskiewitsch, mittelst Separatzuges auf der Eisenbahn von Warschau

in Matzky angekommen und hat seine Weiterreise von da nach Ob derselbe und wie lange

Krakau ohne Aufenthalt fortgesetzt. n in Krakau bleiben werde, daruͤber fehlen uns noch bebimnte c , richten. Nach dem, was darüber noch gestern Abends in

verlautete, ist anzunehinen, daß Se. Majestüt auch nicht in Kral

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