iedlichem Wege, nämlich durch Schiedsrichter, erledigt werden . * . gegen 79 Stimmen verworfen. ̃
Nußland und Polen. Warschau, 14. Juni. Ge⸗ stern Abend hat Se. Majestät der Kaiser sich in Begleitung des Großfürsten Konstantin und des Feldmarschalls Paskiewitsch mit einem Extra - Eisenbahnzuge von hier nach Krakau begeben. Im Gefolge Sr. Majestät befanden sich die General⸗-Adjukanten Graf . und Adlerberg, der Flügel⸗Adjutant Fürst Mentschikoff und ndere.
Italien. Rom, 4. Juni. (A. 3.) Der Kampf hat sich
estern bis gegen 9 Uhr Abends, also 17 Stunden, fortgesponnen,
o daß man dem Eifer der romischen Truppen seine Anerkennung nicht . kann. Die Franzosen hatten eine feste Position in der Villa Corsini, kaum 1005 Schritte gerade vor Porta Pancrazio, genommen, wo sie von dem römischen Feuer nicht sehr behelligt werden konnten. Dort hielten sie sich, ohne einen Angriff auf das Thor 3 machen, sondern nur, um Barrikaden gegen dasselbe auf⸗ zuwerfen. Allerdings sollen diese von dem schweren Geschütz auf den Mauern mehrfach zerstört worden sein, wahrscheinlich sind sie aber doch in der Nacht zu Stande gekommen. Kanonen haben die Franzosen höchstens drei bis vier im Feuer gehabt. Das Feuer ihrer Tirailleure ist im Gegensatz zu dem römischen sparsam, aber vortrefflich gerichtet gewesen. Es dürfte nicht übertrieben sein, wenn die Zahl der römischen Verwundeten auf 500 angegeben wird; über die Todten mangeln noch die Angaben. Vor den Tho⸗ ren und daher am meisten ausgesetzt war wiederum Garibaldi thätig. Von seinen höheren Offizieren allein sollen zwei, Mazzoni und Daverio, geblieben sein, dazu auch eine Amazone, die an seiner Seite kämpfte. Einige Kanonenschüsse von den Mauern bei den
zugänglich
Weise, wie gestern, noch einzelne Schüsse Kampf nicht, die Rede sein. äußerst erschöpft und lassen es Vertheidigung genügen.
1036
Porta S. Sebastiano hin. Ein starker fra er Angriff, au welchen man heute glaubte gefaßt sein zu e . f , Erst jetzt, 10 Uhr, beginnk wieder das nur bedeutend schwächer.
ist ausgeblieben. Feuern ganz in derselben Obwohl jetzt (2 Uhr) fallen, so kann doch von einem eigentlichen Die Römer sind von gestern her sich an der unumgänglich nöthigen
gemacht. Berlin,
werde ich
ich daher di möglich
Berlin,
Thermen des Caracalla deuteten auf Bewegungen des Feindes gegen C CQ—u—&ůi—i
Bekanntmachung.“
Die unter der Redaction von Jules Mellier, hierselbst, in französischer Sprach
ist für die Stadt Be des Belagerungszust pen in den Marken verboten worden.
Dies wird mit H und die Bekanntmach
den 14. Juni 1849.
andes durch das Königliche
Berlin“
Königliches Polizei-⸗Präsidium. von Hinckeldey.
als nur möglich zu sein. z leider häufig durch die mi Büreau-Arbeiten verhindert. —- Zur V ejenigen Personen, welche die Stunden von 8 bis 11
den 15. Juni 1849.
Der Polizei ⸗Präsident. von Hinckeldey.
— ——
g. Leipziger Straße Nr. 98 e erscheinende Zeitung: „Le Courrier de rlin und deren zweimeiligen Umkreis während der Dauer Ober Kommando der Trup⸗
inweisung auf die Verordnung vom 28. November 1848 ung vom 17. Januar 1849 zur Nachachtung bekannt
Es gehört zu den ersten Pflichten meines Amtes, dem Publikum so — An der Erfüllung dieser Pflicht r ebenfalls obliegenden bedeutenden ermeidung dieses Uebelstandes ersuche mit mir zu verhandeln haben, wo 1ög! . hr Vormiltags zu wählen, wo ich täglich zu sprechen sein werde. — Es versieht sich von selbst, daß ich für alle schleunigen Angelegenheiten zu jeder Zeit bereit bin. =
ö ö Königliche Schauspiele. onntag, 17. Juni. Im Opernhause. Töste Abonnements⸗ enn, mn, e,, Oper in 3 Aufzügen, von T. * u on e halb u, egfrieb Saloman. Tanz von Hoguet. Montag, 18. Juni. Im Schauspielhause. 93ste Abonnements- Vorstellung. Zum erstenmale: Erziehungs⸗Methoden, oder: Wie . . . in in n n, von Franz von Els⸗ . : Ein höflicher Mann, ĩ ⸗ iel i von Feldmann. Anfang halb 7 Uhr. .
Nönigsstädtisches Theater.
Sonntag, 17. Juni. Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang in 2 Alten, ö. n . . ,. Adolph Müller. Nach em ersten z Der Frosch, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß: Jocko. (Hr. Klischnigg: Jocko.) ö fh
Meteorologische Geobachtungen.
1849. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger
15. Juni 6 Uhr. 2 Uhr. 10 whr. Beobaehtung. Luftdruck ..... 338, z2* Par. 338, a8“ Par. 337, s7“ Par. Quellwärme 7,s? R. Luftwärme. .... 4 10,29 R. 16,87 R. * 12,07 R. Fluss wärme 14,8 R. Thaupunkt.. .. - 4,02 R. 4 5,89 R. 5, 8 R. Bodenwärme Dunstsättigung.,. 59 pet. 41 pCt. 59 pCt. Ausdünstung ; Wetter. ...... halbbeiter balbbeiter. trüb. Niedersehlag O, o 18“ Rb. Wind ... ..... W. W. W. Wüůrme wechsel 17, 2 Wolkenzug ... — 8 11,09
w. — Tatzeamittel: 338,B2 Par.. 4 13,0 R... 4 5,15 R... 53 pCt. W.
ö — — 3 — — — — —— — — . 29 6 Berliner Börse vom 16. Juni. HMecsel- Course. l ; Ki sen khanhn - Actien. Brief. Geld = g 4 250 x1. Ka — 142 Stamm- Actien. Kapital. 33 3, Prioritäts - Actien. Hapital. ner, lr, , e, , w, ds eee n dmr, , , ue Cons JJ w Ihh unt. Z Mn. ing, ag, pie e renden, mr nn, gs s. . eee. . 3 Mt. 6 254 6 24 27 ; w 0 Er. Z2 Mt. Soy — erl. Anh. Lit. A. B. 6, 000, 000 4 4 7743 ba. a. B Berl. Anhalt. . . . ..... 1,411, 89909 4 863 6. 8 2 150 *. 2 Mt. 825 8157 do. Hamburg ...... 8, 900, 900 4 00 614 n. 6. 6 do. . k 5. M0 G00 4 3 nn,, 160 *I. 2 Mt. — 19013 do. Stettin - Starg.. 4, S824, 000 4 4 885 6. do. do. II. Ser. 1, 000, 000 1. . nen, , , K 160 Tbl. 2 Mt. — 90 do. Eotsd. Magd... 4, 000, 0 4 — 513 B. 3 b. do. Potsd. Magd... 2, 367, 200 4 S4 ba. Ceirais i. Cour cet 1e 1 Tele. Tar. loo a., D es 2d e, Magd - Hiennerstadt. 66e 4 f is e do. do. . 3. 33.360 5 3 s. nt. — & —Hg99 de. Leipziger. .... 2, 360, 00 4 10 — do. Stettiner: ..... S0n,. 000 5 103 ba. a. Q. Frankfurt a. M. 2 ad. V. ........... 100 *1. 2 Mt. 56 1856 14 Halle Thüringer. .... g, 000, 060 4 2 485 8. Magdeb. Leipziger... 1, 788, 000 4 ö EFetersbarg-····· — 100 8p. 3 Wochen! — 1103 4 , 13,000,000 35 — 77 6. Halle · Thüringer. ... 4, 100, 000 45 S6 ba. a. 6. . ; ̃ o. Aachen. .... 4,590, 9000 4 — 44 8. 433 9 Cöln- Minden. . ...... 3, 674, 500 47 92 ba. Inländisclie Fonds, PfSandbrigf-, Kommunal Papiere und Bonn - Cöln. .... . 1,051,200 5 65 . ö. Rhein. . gar. 1.217, 009 3 3 Geld- Gourse. Düsseld. Elberfeld... 1,400, 000 4 — — do. 1. Prioritũt .. 2, 487, 250 4 2 . Steele Vohzinkel. 1. 300 000 4. — 31. = do. Stamm -Prior. 1.250, 009 4 — . hriet. Geld. Gen. zt. riet. Geld. Gex. Niedersehl, Märkisch. 10, 000, 000 35 — 715 b. Düsseldorf - Elberfeld. 1, 000,000 4 * Preuse. Fre. Al 5 10913 1013 Hou. Tide, 3 825 do. Zweigbahn 1,5060, 900 4 — 32 pa. a. B Niederschl. Märkisch. 4, 175, ooO70) 4 863 e St. Schuld. Sch. 35 799 lẽur u. Nm. do. 3 9235 — Oberschl. Lit. A.... 2, 253, 190 33 63 91 ba. a. E. do. do. 3, 500. 009 5 995 p⸗ Seh. Pram. Ser. 1018 101 Schlerinche do. 3 — do. Litt. B. 2, 400, 090 35 65 94 Le. u. 6. do. III. Serie. 2, 00, 000 5 935 R R. . Næ. Schula-. 33 753 — do. Li. B. gar. a0. 3 — gosel - Oderberg... 1,200. 999 4 - — do. Zweigbahn 252, 00 4 2 kerl. Stadt- ol. — — Pr. K- Anth.- Sek — — 872 Breslau . 1B 700,000 4 — . do. ds. 248, 000 65 — d40o. do. 3 . Krakau - Oberschl.“. 1, Sog, 009 4 — 42 6. 414 6. Obersehlesische ..... 370,200 4 — Wortpr. Ftandbr. 35 S4. = Friodriesd' or. — 1377 1319. Berg. Märk.. . . . 4.9000, 90094 539 n. Krakau- Oberschl. .. 360, 000909 4 72 ba. a. G. Grose. Posen do. — 96 And. Golm. à 5th. — 13 125 Stargard Posen.... 5, 000, 90909 3 * 717 1 Cosel - Oderberg. ... 250,000 5 — do. do. 35 S0 — Dinconto. — — — Brieg Neisse. 1.1009, 0090 4 — . Steele - Vohwinkel .. 325, 0090 5 S9 m. Ouipr. Pfandbr. 37 — Magdeb. Wittenb... 4, S0, oO 4 — 41 6 do. do. iI. Ser. 575,000 5 S867 n. ; Breslau - Freiburg ... 400, 009 4 — Auislùndische Fonds. Quittung Rogen. g. Berg. Märk. . . ...... S800, 000 5 97 8. Russ. Harb. Cort, 5 — — Poln. neue Pfdbr. d 9I — Aachen - Mastricht .. 2, 750, 000 4 30 . 5 7 ö e m ese. 5 — — do. Part. Soo b. 4 714 70 ö 3 Ausl. Stamm-Act. * 33 do. do. 1. Anl. 4 — — do. de. 300 FI. — 98 . . 2* . 8 sc. 2. 4.A. 4 — — Hamb. Feuer- Cas. 3 — — Auslãnd. Aetien. e. zi , ,, z 4,500, 090 4 — — a0. 40. 6. A.. 4 — — do. Staats- Pr. Auli — ; . . udw. Bexbach 24 FI. S, 525, 090) 4 — — 20 nm, s los; oz; noll. 33h jut. 25 — an. Wilh. Nordb. s, oo, o0 4 — 345. Z ba. a. A. kiel. Astona .... . 2 d5h Ho0 3 T 92 9. do. Fehn. Sebatzo. 4 67 67 Rurk. Pr. O. a0. 27 — o. Frior. . 5 — 92. Amsterd. Rotterd. Fl. 6.500, 00 4 — — do. do. Cart. L. 4.5 — 78 Sardin. do. 36 Fr. — Mecklenburger Thlr. 4, 300,00 4 — 3415 n do. do. L. B. 20071.— — 12 N. Bad. do. 35 Fl. — 15 — Pol. a. Pfabr. a. c. 4 91 — Schluss-Course von Cöln-Minden 774 . von Preussischen Bank-Antheilen 88 3. 4 b..
Die Notirungen einiger Eisenbahn- Actien sind durch die pariser Nachrichten etwas gewichen, doch war die Stimmung im Asigemeinen nicht so ungünstig, als man anfangs erwartete.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 15. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 975 Gld. Friedrichs d'or 1135 Br. Louisd'or 1125 Br. Polnisches Pa⸗ ptergeld 9359 u. bez. u. Gld. Desterr. Banknoten 834 u. 84 bez. Staatsschuldscheine 77 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 66 Rthlr. 100 Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 974 bez. u. Gld., do. Zsproz. 80 u. bez. Schlesische do. 33proz. v0 bez. u. Br., do. Litt. B. 4proz. 92 bez., do. Z3zproz. 835 Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 92 Br., do. neue 917 Br., do. Partial ⸗Loose a 300 Fl. 98 Gld., do. Bank⸗Certif. a 209 Fl. 133 Br. /
Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 945 Br. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 795 bez. u. Gld. Niederschles. Märk. 71 Gld., do. Prior. 997 Gld., do. Ser. III. 93 Gld., Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 77 Br. Neisse⸗Brieg 335 Gld. Krakau⸗Ober⸗ schlesische 425 bez. Friedr. Wilh. ⸗Nordb. 3435 Gld.
Wien, 14. Juni. Met. 5proz. 893, 4. 4proz. 705, 4. 2Hproz. 47, 5. Anl. 34: 149 — 1495. 39: 913, 92. Nordb. 104, ,. 3. 54 103, 4. Mail. 74, z, 75. Livorno 685, 3. Pesth bl, 52. B. A. 1065 a 1070.
Kais. Gold 31. Wechsel⸗Course.
Amsterd. 172.
Augsb. 124.
Frankf. 123.
Hamb. 181.
London 12.23.
Paris 146.
aalen m reren fest, Eisenbahnen gestiegen. Fremde
Leipzig; 14. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 100 , 95 Z. lf. Lans , 77 Br., 77 G. Schlesische 72 Sr. 723 G. Chemnitz Rie a 19 G. Löbau ⸗ Zittau 14 Br. Nagdeburg⸗ Leipzig Hi Berl. Ankh. 3. 4. H. 35 Dr. 8 Gib er ff on? än g. h. Deß. B. A. i101 Br, 161 G. Pr. V. A. S) Br, Ser G. id. ankfurt a. M., 14. Juni. In eini . ; Eisenbahn⸗Actien wurde heute Mehreres n n n , . badische und belg. Fonds, bayer. Bank⸗Actien, so wie Yb J. Coͤln Mindener und Taunusbahn ⸗ Actien, hielten sich begehrt und
steigend.
263 G.
genehmer.
S9], 81. 3
dito a 35 Fl. 255 Br., 26
Ard. 10 Br. b4 G. Be Neum. 110 Fonds belebt. Actien viel Umsatz. Paris, 13. Juni. blieb die Boͤrse offen.
an n r.
Oesterr. Actien waren merklich billiger offerirt. übrigen Gattungen behaupteten sich fest auf ihrer Höhe von gestern. Oesterr. 5proz. Metall. 717 Br., 715 G.
960 Br., 9560 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 463 Br., 463 G., G. Hessen Partialloose 263 Br., Sardinien Partialloose 255 Br., 244 G. Darmstadt Partialloose a 50 Fl. 73 Br., 725 G., G. Spanien 3proz. 2435 Br., 245 G. 98 Br., 97 G., do. Oblig. a 500 Fl. 723 Br., 724 G. Friedr. Wilh. Nordb. 345 Br., 345 G. Köln⸗Minden 777 Br., 773 G. Hamburg, 14.
Juni.
Bank 2175. Nordb. 400. London, 13. Juni.
37 proz.
Bexbach 695 Br.,
Ungeachtet der drohenden Ereignisse Auf die Nachricht hin, daß Truppen und Bürgerwehr mit Eifer ausrücken, schwand sogar die Neigung zum Fallen, das sich anfangs bemerkbar gemacht hatte. war übrigens null, und die o rein nominell.
Von fremden blieben Aid. 17, 168. 3proz. 337, 4.
2 Uhr. Cons. ohne Veränderung, p. C. 923, z, a. 3. 923, 3. — In Holl. Fonds war wenig Ge⸗ schäft und fast keine Veränderung. — Spanische gut preishaltend. Oesterr. etwas minder fest. Peru an⸗ Mex. mehr angeboten. Mex. 253, 245. Peru 51, 3. Voll. Integr, 433, , 3. 78. Sp. Ard. 112, 9. Piecen 114, d. Russen alte 1005, 4proz.
r, 4. DOest. Met. 5proöz. 70, 692,
Amsterdam, 13. Juni. Russ. 4proz. sehr gesucht.
.
Stiegl. 8
Zproz. neue 575.
Alle Bank ⸗Actien
dito 25 Fl. 227 Br., 22 Polen 300 Fl. Loose
698 G.
p. C. 80 Br., 797 G. E. R. 994 Br., 995 G. Stiegl. 803 G. Dän. 64 Br., 635 G. Zproz. 233 Br., 23 G. Hamb. Berl. 65 Br., f 74 Br. Altona⸗Kiel 927 Br., 92 G. Rendsb.⸗ Mecklenburg 3595 Br., 36 G.
In Berl. Hamb. und in Mecklenb. Eisenbahn⸗
Das Geschäft ffiziellen Schlußcourse von 3 Uhr sind
Zproz. 50 baar und Zeit. 5proz. S1. 20 baar 81. 50 Zeit. Zproz. Cons. p. C. u. a. Z. 923. 346proz. 913. Ard. 163. Pass. 35. Zproz. span. 335. Int. 50. Bras. 78. Mex. 295. Peru 4proz. 51.
Cons. zu 923, 4 p. C. u. 925, 3 a. 3. eröffnet, schlossen spä⸗ ter 2, z p. C. 92, 24.35 s sp
335 proz. Synd. 2 proz.
Markt⸗ Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 16. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 56 — 62 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 255 — 27 Rthlr. „pr. Juni/Juli 253 a z Rthlr. bez., 254 Br., 1 G. » Juli / Aug. 263 Rthlr. Br., 26 G. Aug. Sept. 27 Rthlr. bez. u. Br., 263 G. Sept. /Oktbr. 28 Rthlr. Br., 27 a 28 bez. Gerste, i. loco 21— 23 Rthlr. 9 leine 18— 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 — 17 Rthlr. » pr. Jun Huli 48pfd. 155 Rthlr. Br., 165 G. Erbsen, Kochwaare 27 — 30 Rthlr. »Futterwaare 25 — 26 Rthlr. Rüböl loco per. Juni N Juni uli Juli Mug. Aug. MHept. Sept. / Oltbr. Oktbr. Movbr. „No vbr. Dezbr. Leinöl loco 10 Rthlr. bez. u. Br. „Lieferung pr. Jult — Sept. 99 Rthlr. Br., 93 G. Sept. / Oktbr. 10 Rthlr. Br., 99 G. Mohnöl 174 Rthlr. Br. Hanföl 13 a 127 Rthlr. 16 135 a 137 Rthlr. üdsee⸗Thran 11 Rthlr. Br. ö pr. Aug. — Oktbr. 108 Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 169 Rthlr. bez. u. G. » pr. Juni / Juli 167 Rthlr. Br., 16 G. » Juli / Aug. 169 Rihlr. Br., 166 G. » Aug. MHept. 17 Rthlr. Br., 163 G. Sept. / Oktbr. 17 Rthlr. Br., 1643 G.
123 Rthlr. Br., bez. und einzeln noch zu machen.
—
— ***
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
1037
Sonntag d. 12. Juni.
Beilage zum Preußischen Staats-
nhalt.
Dentschland.
Hessen und bei Rhein. Bensheim. Aus dem Hauptquariti oil , nm,, h h Hauptquartier der
.
4 2te Division. Commandeur: Königlich hannoverscher Ge— neral⸗Majer Wyneken. Chef des Stabes: Hauptmann Cordemann. Commandeur der Isten (Königlich hannoverschen) Brigade: König⸗ lich hannoverscher General⸗Major von Ludowig. Commandeur der
Zten (Königlich sächsischen) Brigade: Königlich sächsischer General
Schleswig⸗Holstein. Aus dem nördlichen Schleswig. Ge—
neralstab und Eintheilung der Reichstruppen. Sachsen⸗Weimar. Weim ar. Landtags ⸗ Verhandlungen. A us lan d. Schweiz. Bern,. Französischer Gesandtenwechsel. — Frankreich und die römische Republil. — Bundesgerichts - Suppleanten.— Gränzbewachungs⸗ Frage. — Zürich. Studentenschaftsbeschluß hinsichtlich der Duelle.
Das Wahlgesetz des Reiches Dänemark. — Markt ⸗Berichte.
nichtamtlicher Theil.
ene tfehlatsd.
Hessen und bei Rhein. Bensheim, S. Juni. (Ober ⸗Post⸗Amts⸗Zeitung. Hauptquartier der Reichs⸗ truppen. Wenn man, den Zeitungs- Gerüchten folgend, das Kr egslager in einem düsteren unbehaglichen Zustande sich vormalt und mit ,, auf die Stelle hinblickt, von welcher aus die Zukunft unseres Vaterlandes entschieden werden soll, so muß es selbst den Unmuthigen und Verzagten erheben, wenn er hier an Ort und Stelle konimt und die Truppen in bewunderungswürdig— ster Ordnung neben einander sieht, regiert von der Liebe zu ihren Führern und von dem Gehersam gegen die Disziplin, getragen von der gegenseitigen Anhänglichkeit an die gute Sache und voll Erbitterung gegen den Lug und Trug der Aufständischen in Baden. Diese musterhafte Haltung, diese freudigen Gesichter der Soldaten müssen den Theilnahmlosesten begeistern. Die⸗ ser Geist lebt aber nicht allein in den hessischen Truppen und in den mecklenburgischen und n ,. er ist auch vorherrschend in den württembergischen beiden Bataillonen, die mit den hiesigen Reichs—⸗ truppen hier vereinigt stehen. Dieses brave Corps hat nicht ein⸗ mal, sondern zu verschiedenen Malen den General von Schäffer⸗ Bernstein gebeten, ihnen den soldatischen Ehrenplatz im Vordertref⸗ fen einzuräumen, um dem Commandeur beweisen zu können, daß sie gleiche Treue und gleichen Muth wie die übrigen Reichstruppen besitzen, und der Commandeur hat ihrem lobenswerthen Begehren nachgegeben, indem er sie bereits zum Vorpostendienst mit verwendete, da sie ihre Ehrenhaftigkeit auf die unzweideu⸗ tigste Weise bei mehreren Gelegenheiten gezeigt haben. Die Reichstruppen stehen im Augenblick noch an der ba⸗ denschen Gränze. Nachdem sie die Aufständischen nach Baden zurückgeworfen haben, sind sie in das diesseitige Lager zurückgezo⸗ gen. Nach dieser Rückkehr von Weinheim ins hiesige Lager zogen daselbst gestern Abend eine Schwadron Dragoner und etwa 100 Mann Freischaaren ein. Die weinheimer Bürgerschaft bat das Kommando in , um Verschonung mit weiterer Einquar— tierung, da Weinheim bereits ganz ausgesogen sei, erhielt aber eine abschlägige Antwort. Die Orte an der Straße von Wein heim nach Heidelberg sind mit Aufständischen überfüllt. Merk⸗ würdig ist dabei, daß die Hauptführer, die für die deutsche Reichs⸗ Verfassung zu kämpfen vorgeben, meistens Leute sind, die der dentschen Sprache nicht einmal mächtig sind; so stehen außer den polnischen Führern in Haddesheim ein Ungar an der Spitze der Freischaaren. Traurig ist es und eine Schrecken erregende, Maß⸗ regel, daß die Freischaaren die hessischen Beamten, so oft sie in einen Ort kommen, gleichsam als natürliche Geisseln ansehen und sie als solche behandeln. Allerdings erklärt sich ein solches Ver—⸗ fahren nur dadurch, daß man zu seiner eigenen Sache, kein Ver—⸗ trauen hat. Daß Baden in den Belagerung szustand erklärt ist, be⸗ stätigt sich, eben so die Publication des Standrechtes. Jeder Mi⸗ Üitair, der sich flüchtet, Jeder, der, zum ersten Aufgebote gehörend, sich nicht stellt, ist dem Tode, verfallen. Die ba⸗ dischen Soldaten haben den Glauben für das Siegen ihrer Sache verloren gegeben, sie äußern selbst, daß sie zu Grunde ehen würden, und daß sie beklagen, sich so haben verführen zu fee. Charakteristisch ist, wie man die Disziplin und den Ge⸗ horsam unter der aufständischen Truppe versteht, Als neulich der von den Soldaten gewählte Oberst Kapfer in Mannheim an der Front der Soldaten hinunterreitet und man ihm nicht salutirt, bricht er darüber in Vorwürfe aus, worauf ihm, entgegnet wird: Sie haben ihn ja zum Oberst gewählt, daher sei es seine Schul⸗ digkeit, ihnen die Honneurs zu machen. Mannheim scheint man ig lden zu wollen, und eine Fabrik vor der Stadt ist in ein Fort ümgewandelt, hier und da sind Kanonen aufgepflanzt und es werden Hern ue, am Neckar aufgeworfen. Der frühere Kriegs⸗ Minister Eichfeld hat sich geflüchtet. Bei dem letzten Treffen wur— den von den hessischen Truppen den Aufständischen ein vollstän⸗ diger Munitionswagen abgenommen. Letzterer hat allein einen Werth an Munition von 1500 Fl., da er kostbare Projeltile, als Shrapnells und Anderes, enthält. Die Offiziere der Reichs -Trup⸗ pen feierten heute das Geburtsfest Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen in sämmtlichen Cantonnements, im Haupt⸗ quartier waren wohl 70 Ofsiziere bei der Tafel anwesend, und der Kommandirende brachte dem verehrten Landesherrn in würdigen Worten ein Hoch, das mit Jubel begrüßt wurde, und um so feier— licheren Eindruck machte, als es, dem festlichen Tage angemessen, das einzig Auszubringende bleiben sollte. Wie verlautet, wird der Großherzog die Truppen in ihrer ganzen Ausdehnung in den näch= sten Tagen besuchen, welche Verheißung einen angenehmen Eindruck bei den Truppen hervorgebracht hat.
Schleswig⸗Holstein. Aus dem nördlichen Schles⸗ w ig, * . e. M.) Folgendes ist das Generalstabs⸗ Personal der in Schleswig Holstein stehenden Reichstruppen und die Eintheilung derselben in Divisionen und Brigaden: ö.
1) Ober ⸗Befehlshaber sämmtlicher Reichstruppen: Königlich preußischer General- Lieutenant von Prittwitz,. Chef des Stabes: Königlich lg General⸗Major von Hahn.
27) Schles wig-holsteinische Division. Commandeur: General⸗ Major von Bonin. Chef des Stabes: (Hauptmann Delius 4.
3) 1ste Diviston. ECommandeur: General- Lieutenant Prinz Eduard von Sachsen⸗-Altenburg. Chef des Stabes; Oberst-Lieute= nant von der Tann. Commandeur der 1sten (bayerischen) Brigade: Königlich bayerischer General von Schmelz; Commandeur der 2ten (kurhessischen, sachfen⸗weimarischen, sachsen-altenburgischen und bücke⸗ burgischen) Brigade: Kurhessischer General⸗Major Spangenberg.
Heinz.
5) Zte (spreußische) Division. Commandeur: General-Major von Hirschfeld. Chef des Stabes: Major O'Etzel. Commandeur der 1sten Brigade: Oberst von Chaumier; Commandeur der 2ten Brigade: Oberst Stein von Kaminsky.
6) 4te (Reserve) Diviston. Commandeur: Kurhessischer Ge⸗ neral⸗Lieutenant Bauer. Chef des Stabes: Kurhessischer Major Reccius. AIste (nassauische, anhaltische, hessen⸗homburgische, braun⸗ schweigische) Brigade. Commandeur: General- Lieutenant Herzog von Nassau (gegenwärtig auf Urlaub und einstweilen vertreten durch den hannoverschen General⸗Major von Ludowig). Zte (oldenbur— gische, braunschweigische, lippe⸗detmoldische, waldeck⸗braunschweigische) Brigade. Commandeur: Großherzoglich oldenburgischer General⸗ Major Graf Ranzow.
7) (Württembergische, badische, sachsen⸗koburg⸗ und meinin⸗ gensche, reußische, darmstadt⸗hanseatische) Reserve⸗Brigade. Com- mandeur: General⸗Lieutenant Herzog von Koburg-Gotha.
Sachsen⸗ Weimar. Weimar, 12. Juni. (Weim. Ztg.) In der gestrigen Sitzung des Landtages stand die deutsche Reichs⸗ Verfassungs- Frage auf der Tagesorbnung. Im Namen des für diese Angelegenheit erwählten Äusschusses trug der Abgeordnete Trunk darauf an: der Landtag möge mit den unter Nr. 1 und 2 des Ministerial-Dekrets vom 39. Mai (S. Pr. Staats-Anz. Nr. 155) ausgesprochenen Grundsätzen der Staats⸗ Regierung sich einverstanden erklären. Hinsichtlich des dritten und vierten Punktes des Dekretes beantragt der Ausschuß: daß hohe Staats-Regierung bei den 29 Regierungen, welche die Reichs⸗Verfassung anerkannt haben, auf das Zusammentreten eines Organes dieser 29 Staaten hinwirken möge, daß dieses Organ nach den unter Nr. 1 und 2 des Dekrets vom 29. Mai angegebenen Grundsätzen handeln, indessen die unbehin— derte Ausführung der Grundrechte in den 29 Staaten erwirken, die Ausführung der übrigen Bestimmungen der Reichsverfassung aber insoweit und bis dahin beanstanden moge, wo einerseits die Kolli⸗ sionspunkte der Reichsverfassung mit den Landesverfassungen auf legislativem Wege beseitigt sein werden, und andererseits durch den Zusammentritt und die gemeinschaftliche Beschlußfassung der 29 Re⸗ gierungen es gelungen sein wird, die Reichsverfassung in ihrer Vollendung ins Leben zu rufen. Die weiteren Verhandlungen und die Abstimmung über diese Ausschußanträge sollen in der nächsten Sitzung, am 13ten d. stattfinden.
Musland.
Schweiz. Bern, S8. Juni. r heute berichtet, daß in Folge der von General Thiard eingereichten Entlassung Graf Reinhard zum Gesandten in der Schweiz ernannt worden sei, mit dem Charakter eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers.
In der heutigen Sitzung des Stände⸗ Rathes unterbrach Bundes-Präsident Furrer die Debatte über die Militair⸗Capitula⸗ tionen mit der Eröffnung: er habe so eben die Nachricht erhalten, daß Frankreich mit der römischen Republik ein festes Konkerdat ab⸗— geschlossen.
Zum achten Suppleanten des Bundesgerichts ist Staatsrath Pittet aus dem Kanton Waadt mit 656 Stimmen erst im fünften Skrutinium gewählt worden; zum neunten: Landammann Hermann aus Unterwalden mit 70 Stimmen im dritten Skrutinitum; zum zehnten: Großraths-Präsident Jiger aus dem Kanton Aargau mit 56 Stimmen im zweiten Skrutinium, und endlich zum elften: Ständerath Gysel aus Schaffhausen mit 49 Stimmen im ersten Skrutinium. Die anwesenden Gewählten wurden auch sofort be— eidigt.
tze ner Blätter melden, der Bundesrath habe die Ausstel⸗ lung einer Brigade zur Gränzbewachung beschlossen. Die Zürch. Ztg. jedoch sagt: „Diese Nachricht ist ganz unrichtig. In heuti— ger Sitzung wurde die Abordnung eines Brigade-Kommandanten nach Basel besprochen, aber zur Zeit noch nicht genehmigt.“
Zürich, 7. Juni. (Frkf. Jo urn.) Die hiesige Studenten⸗ schaft hat in einer allgemeinen Versammlung mit überwiegender Mehrheit den Beschluß gefaßt, das Duell nicht mehr als satisfaction⸗ gebend, d. h. nicht mehr als Ehrensache zu betrachten. Es kann dies als ein Fortschritt des akademischen Lebens angesehen werden, und wird wohl auch anderswo bei den Schweizerstudirenden Nach— ahmung finden, zumal das Duelliren sogar auf den deutschen Hoch⸗ schulen bedeutend in Abnahme gekommen und auf einigen Universi— täten bereits ganz verschwunden ist.
Das Wahlgesetz des Neiches Dänemark.
Kopenhagen, 7. Juni. Nachdem die Reichs-Versammlung in der Abendsitzung des 23. Mai d. J. die vorläufige Verhandlung des Wahlgesetzes beendigt hatte, begann in der Vormittagssitzung des 24. Mai die zweite Lesung, welche in der Sitzung am 2. Juni beendigt wurde. Die dritte Lesung begann und endete am 4. Juni, worauf die feierliche Schlußsitzung, worin die Bestätigung des Grund⸗ und Wahlgesetzes durch den König erfolgte, am Tage nach⸗ her abgehalten wurde. Wir geben hier, in Uebereinstimmung mit dem Grundgesetze (s. Nr. 161 des Staats ⸗Anz.), auch das Wahlgesetz nach der zweiten Lesung mit Beifügung der Stimmen— zahl, indem wir auch hier auf den Entwurf der Regierung zur Ver⸗ gleichung verweisen wollen.
§. 1. Das Wahlrecht zum Volksthing kommt, mit den in den folgenden Paragraphen enthaltenen Beschränkungen, einem jeden un— bescholtenen Manne zu, welcher im Besitz des Heimatsrechts ist, so⸗ bald er sein dreißigstes Jahr vollendet hat (103 gegen 3 Stimmen).
R. E. S. 1. Das Wahlrecht sowohl zum Volksthing als zum Lan—⸗
desthing gebührt jedem unbescholtenen Manne, welcher im Besitz des Hei—⸗
matsrechts ist, sofern er das dreißigste Jahr zurückgelegt hat.
R. E. 5§. 2. Bevor nicht durch ein neues Gesetz die näheren Bedin- gungen des Heimatsrechts festgesetzt worden sind, sollen diejenigen Auslän- der, welche sich zehn Jahre in den zum dänischen Staate gehörigen Lan⸗ destheilen aufgehalten haben und im persönlichen Unterthanen⸗Verhältniß zum König von Dänemark stehen, dasselbe Recht genießen wie die, welche in Gemäßheit der Verordnung vom 15. Januar 1776 das dänische Hei⸗ maitsrecht haben.
§. 2. Keiner kann für unbescholten angesehen werden, der
durch richterliches Urtheil einer in der öffentlichen Meinung be⸗
Anzeiger.
Dem Bundes ⸗Rath wurde.
—
schimpfenden Handlung schuldig gefunden worden ist (59 gegen 47
Stimmen).
R. E. §. 3. Niemand kann als unbescholten angesehen werden, der
zufolge eines richterlichen UÜrtheils, einer in der öffentlichen Meinung für schimpflich gehaltenen Handlung schuldig gefunden werden ist, oder offen⸗ kundig solchen Lastern nachhängt, oder ein solches Verhalten beobachtet hat, das ihn der Achtung jedes ehrliebenden Mannes unwürdig machen muß.
§. 3. Keiner, der in Privat⸗Dienstverhältnissen steht, kann das
Wahlrecht ausüben, es sei denn, daß er seinen eigenen Hausstand hat (104 Stimmen). 1)
8. 4. Keiner kann das Wahlrecht ausüben, der aus dem allge⸗
meinen Armenwesen Unterstützung genießt oder der irgend eine derartige Hülfsleistung erhalten hat, es sei denn, daß dieselbe entweder zu⸗ rückerstattet oder erlassen ist.
(100 Stimmen.) 2)
R. E. S. 4. Wer in Privatdienst⸗Verhältnissen steht, kann, so lange
er in dieser Stellung bleibt, sein Wahlrecht nicht ausüben, es sei denn, daß er seinen eigenen Hausstand hat.
R. E. §. 5. Keiner kann das Wahlrecht ausüben, der aus der all=
gemeinen Almosenpflege Unterstützung empfängt, oder der, nach vollendetem achtzehnten Jahre, irgend eine derartige Hülse empfangen hat, außer in so⸗ fern dieselbe entweder zurückgezahlt worden ist, oder die Almosenpflege aus= drücklich ihre hierauf gegründete Forderung erlassen hat.
§. 5. Eben so kann auch das Wahlrecht von demjenigen nicht
ausgeübt werden, welcher unter Vormundschaft gestellt ist oder dessen 28 sich im Konkurs- oder Fallitzustande besindet.
E. F. 6. Eben so kann das Wahlrecht von demjenigen nicht
ausgeübt werden, welcher der Dispositionsfähigkeit über sein Vermögen entbehrt.
§. 5. Endlich kann nur derjenige sein Wahlrecht ausüben, der
ein Jahr lang in dem Wahlkreis oder in der Stadt, worin er sich zur Zeit des Wahlakts aufhält, einen festen Wohnsitz gehabt hat. Wer an mehreren Orten einen festen Wohnsitz hat, kann selbst bestim⸗ men, auf welchen derselben er sein Wahlrecht geltend machen will 3).
R. E. . 7. Endlich kann nur derjenige sein Wahlrecht ausüben, der
seit einem Jahre einen festen Wohnsitz in dem Wahldistrikt oder in der Kommune gehabt hat, worin er sich zur Zeit des Wahlakis aufhält. V einen festen Wohnsitz an mehreren Orten hat, kann demnach selbst bestim⸗ men, für welchen derselben er sein Wahlrecht geltend machen will.
Wer
§. 8. Jede Frage über Wahlberechtigung wird vorläufig von
dem Gemeinde ⸗Vorssand des Ortes entschieden, an welchem der Betreffende
wohnt. Doch kann derjenige, welchem das Wahlrecht aberkannt ist, die richterliche Entscheidung der Frage beantragen.
§. 7. Wählbar zum Volksthing ist, unter den in den §§. 3, 4 und 5 erwähnten Ausnahmen, jeder unbeschollene (8. 2) Mann, wel⸗ cher im Besitz des Heimatsrechts ist, sobald er sein 25stes Jahr vollendet hat. (Einstimmig.)
R. E. 5. 9. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder unbescholtene Mann welcher das Heimatsrecht hat, es sei denn, daß er sich in einem der Fälle befindet, in welchen nach den s§s. 4, 5 oder 6 das Wahlrecht nicht ausge—
übt werden kann. , . R. E. s§. 10. Die Wählbarkeit zum Volksthing tritt mit dem vol—
,. fünfundzwanzigsten Jahre ein. Dieselbe ist unabhängig vom Aufent— altsort.
. R. E. S. 11. Die Wählbarkeit zum Landesthing tritt mit dem vollen— deten vierzigsten Jahre ein. Zam Landesthing kann Keiner gewählt wer— den, der nicht stit einem Jahre einen festen Wohnsitz in dem Wahlkreis (Amt oder Kopenhagen), für welchen er gewählt worden, gehabt hat und noch hat.
— 13 E. S. 12. Jede Frage über die Wählbarkeit wird von dem Thinge entschieden, zu welchem der Beireffende gewählt ist. Das Urtheil des Thin— ges ist unabhängig von der Entscheidung, welche die Wahlberechtigung des Betreffenden gefunden haben möchte, sp wie von dem Urtheil des vorher— gehenden Thinges über seine Wählbarkeit.
§. 8. Ueber die in jeder Gemeinde ansäßigen Wahlberechtigten sollen auf Veranstaltung des betreffenden Gemeinde -Vorstandes Wahllisten geführt werden.
Wo ein Land-Distrikt einer Kaufstadt-Gemeinde angeschlossen ist, ohne seinen eigenen Vorstand zu haben, wird derselbe insofern zur Kaufstadt gerechnet. (Einstimmig.) 4)
R. E. S. 13. Ueber die in jeder Gemeinde wohnhaften Wahlberech— tigten sollen auf Veranstaltung des betreffenden Gemeinde-Voistandes Listen geführt werden.
Wo ein Landdistrikt einer Kaufstadt-Gemeinde angeschlossen ist, ohne seinen eigenen Vorstand zu haben, wird derselbe in dieser Hinsicht zur Kaufstadt gerechnet.
S8. 9. Die Wahllisten sollen in verschiedenen dazu eingerichte⸗ ten Reihen den vollständigen Namen, das Alter, den Stand und Wohnort enthalten. Auf jeder Wahlliste werden die Namen der Wähler alphabetisch geordnet. (110 gegen 3 Stimmen.) 5)
R. E. 8. 14. Die Wahllisten sollen in verschiedenen dazu eingerich— teten Rubrifen den vollständigen Namen, den Stand und die Wohnung der Wähler enthalten. Auf jeder Wahlliste weiden die Namen der Wähler alphabetisch geordnet.
§. 10. Die Wahllisten sollen alljährlich einmal abgefaßt werden. Hierbei werden die Wahllisten des vorigen Jahres mit Auslassung derjenigen Wähler, welche in der Zwischenzeit mit Tode abgegangen oder verzogen sind, oder die ihre Wahlberechtigung (885. 3, 4, 5 und 6 verloren haben, und mit Hinzufügung derer 6), welche un— terdeß das Wahlrecht erlangt oder vor dem Wahltage den Bedin⸗ gungen in Hinsicht des Alters und Wohnorts werden genügen kön⸗ nen, zu Grunde gelegt (97 gegen 11 Stimmen).
§. 10. (3usatz) Zu dem Ende sind diejenigen, welche zwar die letztgenannten Bedingungen noch nicht erfüllt haben, aber der Erwar— tung nach im Laufe des bevorstehenden Jahres, für das die Wahllisten gel—⸗ ten sollen, erfüllen werden, auf einer besonderen Liste mit ausdrücklicher Angabe des Tages im Jahr, an dem sie entweder das 30ste Jahr vollendet oder einen festen Wohnort ein Jahr lang im Wahlkreise gehabt haben werden, aufzuführen (114 gegen 3 Stimmen, der ganze Paragraph 112 gegen 1 Stimme).
R. E. S. 15. Die Wahllisten sollen jedes Jahr ein mal abgefaßt werden. Hierbei werden zu Grunde gelegt die Wahllisten des vorigen Jah— res mit Auslassung derjenigen Wähler, welche in der Zwischenzeit mit Tode abgegangen oder verzogen sind, oder welche ihre Wahlberechtigung §§. 3, 4, 5 und 6) verloren haben, und mit Hinzufügung derer, welche unterdeß . Wahlrechts⸗ Alter erlangt oder sich in der Gemeinde niedergelassen haben.
1) Uebereinstimmend mit §. 4 des Reg. Entw. .
2) Der R. E. enthält im §. 5 dem Sinne nach dasselbe, fügt aber an diefer Stelle noch die Worte hinzu: nach vollendetem achtzehnten Jahr—˖
3) Uebereinstimmend mit §.7 des Regierungs- Entwurfs, an welchen S. 8, welcher hier fehlt, sich also anschließt.
4) Gleichlautend mit §. 13 des Regierungs⸗ Entwurfs. haß dort
5) Gleichlautend mit 8. 14 des Regierungs- Entwurfs, nur da
„das Alter“ fehlt. Schluß also
ĩ ĩ 5 f de 6) Gleichlautend mit 8. 15 des R. Es, nur daß dort . . ,,. unterdeß das Wahlrechtsalter erlangt oder sich in der
meinde niedergelassen haben.
—