1849 / 164 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. igung und Vervollständigung der Wahllisten . Distritt gehören sollen, und an welchen Orten die Wahlen vorzuneh⸗ ] einem Wahlkreise melden. Handelt Jemand dagegen, so wird seine 36. Wer bet der namentlichen Abstimmun ;

2. , , des Februar vorgenommen werden. men sind. . 27 Wahl, wofern eine solche auf ihn fällt, ungültig (110 Stimmen)). ccheldn hat, als irgend ein Anderer, ö nr. i nnn , der, ,. Landesthing⸗Wahlen auf, jedoch J dern auch Naturalien, freie Wohnung und andere derartige Emolu⸗ soll in 3 ssevenen Bedenken follen, nachdem die nöthigen Auf⸗ Schleswig (oll 31, Island 5 und die Farör 1 Mitglied 2 Volke R. E. §. 30. Keiner darf sich zur gleichzeitigen Wahl in mehr als ; rere gleichviel Stimmen, so läßt der Prästdent bas Loog entsche in der Art, daß die Nachwahlen, welche nöthig werden möchten, mente nach ihrem Geldwerth in Betracht. (98 gegen 6 Stimmen,) Die dabei en denn gesammten Gemeinde Vorstande thing wählen. Die näheren Bestimmungen bierüber werden vorbehalten. einem Wahldistritt melden. Handelt Jemand dagegen, so wird seine Wahl, imme) 2 ntschei⸗ weil ein Landesthing⸗Abgeordneter die Wahl nicht annimmt oder 3.5 ĩ ĩ ück⸗ schlüsfe eingeholt wenden, an Jr. ) stande Eine Veränderung in den Distiikts- Eintheilungen kann nur durch das soßsern fie auf ihn fällt, ungültig. 9 gegen, den (101 Stimme). 2 diefe vom Landesthing für ungültig erflät wirt! hn nimm in 6 §. 59. Bei Berechnung der Einnahme wird ferner in . . . 2 1 und Vervolstãndigung dieser Wahl! an. 3. ir Kd ; ird ein Wahl-Ve ang §. 27. Die Wahlen zum Volksthing werden in den für das⸗ An . , rm nn g n. gi a . un b ng Wahlmännern vorgenommen werden. Sollte 53 knen ge, ige, / ,,, . är in in den leßten vierzehn Tagen des Februar vorgenommen wer⸗ d . 8 7 en Wahlkreis 1) . m 8 ,, z 3. selbe angeordneten Wahlkreisen in Wahl -Versammlungen vorgenom- nominenen Paragraphen hintereinander bis züm S gin ung . Grund wesentlicher, die Wahlmänner selbst betreffender Mängel für habt hat, sondern diese Einnahme muß zugleich von solchen Quel- ben. Die hierbei enistandenen i. e. . lin see rn e ,, , . Rücksicht auf peel ene, men, zu denen der Zutritt einem Jeden offen steht. (166 Stimmen)). 6 ait , diesen, der Vergleichung halber, die 6 an . 3 tzerden, so 66. das an ng zugleich, wie- len herrühren, daß sie als Jahres-Einnahme angesehen werden kann,

sschlusse eingeholt worden, von dem gesammten Gemeinde ⸗Vorstand ent- . t ; wird, h P W lakt. phen des N. E. an. männer zur Ausführung von Nachwahlen ernannt * i vi ĩ jährli ĩ ü ble e, b 8. M beide ,,, et ,,, , R. E. e 7 afl n ibn Volksthing wird in den für dasselbe 9 9 35 g Sum , n ng fern, für die Insel⸗ Stifter und 1 n . , . . 3 . , ,

1. ü it ei ; ö Sistriften i . ord- Jütland 5. ieder i z j 8. 48. Keine a i i 6 Bey n ehe n 3

sollen i ,,. . für e ben e . e, nn,, ferner einen auf je. 1500 Einwohner, nach Maßgabe der zuleht k e , n g a ,,, gewahlt: 9 n folgenden größeren Wahlkreisen ber Wahl gez c benr , * in 3 ,, . 27. wn, 3. mn e ,,, ,. . her Orte täglich sechs Stunden lang zur allgemeinen Einsicht aus. veröffentlichten Volkszählung. Die Mitglieder des ,, , §. 268.ä Tag und Stunde der abzuhaltenden Wahlversamm—⸗ I Die Stadt Kopenhagen wählt.... Mitglieder pflichtung hat auch nur die geringste Gültigkeit (s3 gegen 22 und hinzugezogenen Mitgliedern, dem einen aus einem der Amts-Kolle⸗ liegen. Zeit 96 Ort des Ausliegens 95 . ar ene, , ö. ö . ,, lung wird , , . von . 3. acht * r, 2 ö Kopenhagen, Frederiksborg und K 8 e g; z hel gien und? dem anderen aus einem der Kaufstadt⸗Gemeinde⸗Vor⸗ tägiger Vorherverkündigung des Kirchen-Raths oder auf die für r . it J . theils durch Bekanntmachung im betreffenden Stifts⸗Anzeiger, theils X , , , , 3. .... ö 3 S. 195 Die Wahlmänner erhalten von der betreffenden Ge⸗ stände, und, hinsichtli istrats⸗ und ö n ngen am? betreffenden Srte fonst gebräuchliche Weise unverzüglich ins Werk gesetzt werden. sobald der Wahlakt für den durch Bekanntmachung ves Kirchenralhs der zu ssedem Mh int ge⸗ . 3) Die Aemter Sors und Praͤstö ...... ...... 23 ö meinde an Reisekosten 48 Schill. für jede Meile, die ff von ihrem . D* . hin sicht lich r, ,, aus einem. Magistr daul⸗

t WBahll tels auc geschrieb 2 Glinl men) 2) ü 5 5* WV ö s m Bürgervertretungs-Mitgliede, innerhalb 8 Tagen die endgü zur Kenntniß gebracht (113 Stimmen). 2) , 9g eben ist. ö ; hörenden Kommunen an den zwei letzten Sonntagen vor dem Das Amt . 1 . ohnorte bis zu der Stelle, wo die Wahlen zum Landesthing tige Liste der Wählbaren anfertigen.

R. 9 1 Vom 1. . zum 3 h beide 6a , n. R. C. 5. 24. Zr . Hin 6 3 en, m, na . oder auf die sonst ortsübliche Weise anberaumt. (59 ge—⸗ 3 . , n,. ; 9 , ,, ,, 3 ö. . zu reisen haben, indeß keine Diäten (104 gegen 1 §. 61. Ergiebt sich nach diesen Verzeichnissen keine so große sollen die Wahllisten an einer für die Bewohner der Gemeinde bequemen E. S. 24. W trikt w ; der, gen 35 Stimmen. )3) 1. Ddense und Svendborg. .... ...... 7 . ; ? Anzahl Wählbarer, um wenigstens einen auf jedes Tau send der Erelle, täglich sechs Stunden, zur allgemeinen Einsicht aue iiegen Zeit , nen, ,, 4 , , ,, R. E. S. 32. Tag und Stunde der abzuhaltenden Wahl-Versamm—= . Die Aemter Hiörring und Aalborg. . . ...... ... 5 . n §. 50. Wählbar zum Landesthing ist jeder unbescholtene Vr dite: des Hun r e fe. zu ,. so . Pra⸗ und Ort des Ausliegens wird wenigstens acht Tage vorher dem Kirchen- ; enn ö . ñ jenen, lung wird' mindestens acht Tage zuvor bekannt gemacht und iheils durch ) Amt Thisted, so wie dem Amte Viborg die Kauf⸗ ann, welcher das Heimatsrecht besitzt und dessen Vermögen sich sident des Wahlvorstandes die Gemeinde-Vorflä rzüglich a Rar 2 fd liche Bean be stens ein Mitglied des Wahlvorstandes gewählt. Hat eine Gemeinde g wird l ĩ . 9 . 9 3st hlvorstandes die Gemeinde⸗Vorstände unverzüglich auf,

atb angezeigt, oder auf bie fin öffentliche Belannimachungen am bttref⸗- 69) Einwohner, so wahlt sie me!, und so feinen einen für je 1500 Cin. Benachrichtigung in Lem betreffenden Stifts. Anzeiger, ihells durch Belannt. stadt Skive mit den Harden 3) (Herreder): Nörrk weder unter Konkurs- noch Fallitzuftand befindet, sofern er sein ein weiteres Verzeichniß mitzutheilen, in welches diejenigen aufzu— nnn z wobner, die sie, nach der une veröffentlichten Vollszählung hat. Die machung an den Kirchenrath in den zu jckem Distilkt gehörenden Kommunen Nödding, Harre, Hendborg und Fend, und voni Ahstes Jahr, grreicht und im letzlen Jahre entwedel an direlten nehmen, sind, welche bis zu kinem von ihm nahck angegebenen Be—

S. 13. Innerhalb drei Tagen vor Ablauf der Zeit, während Müglieber des Wahlvorstandes erden von den Gemeinde-Vorständen, und. over auf die sonst orisüibliche Weise zur Kenntniß gebracht. . Amt Ringkjöbing die Kaufstädte Holstebro und Steuern 209 Rbthlr. an den Staat ober die Gemeinde entrichtet trage die höchsten . nächst den , welche auf welcher die Wahllisten ausliegen, soll Jeder, der ohne Befugniß zwar aus deren eigenen Mitgliedern, gewählt. §. 29. Die Wahl⸗Verhandlungen werden von dem vom Wahl⸗ Lemwbig nebst den Harden; Sfkodborg, Vandfüld, hat, oder eine reine jährliche Einnahme von 120 Rbthlr. gehabt dent früher mitgetheilten Verzeichmß aufgeführt sind, entrichten. von denselben ausgelassen zu sein glaubt oder der Meinung ist, daß §. 25. Dasjenige Mitglied des Wahlvorstandes, welches Vorstande ernannten Präsidenten eroͤffnet. . SRerm, Ginding und Ulfborg ...... . 7... ,, J zu haben erklärt. Doch wird in einzelnen Wahlkreisen die Zahl Diese letzteren Verzeichnisse sind innerhalb 8 Tagen dem Präasiden⸗ ein Unberechtigter darin aufgenommen ist, sein Verlangen wegen von der Gemennde gewählt ist, in welcher die Wahl abgehalten Er stellt der Versammlung die angemeldeten Wahl⸗Kandidaten . 9) Die Aemter Aarhus und Randers, so wie vom der Wählbaren, in Uebereinstimmung mit den in den S8. 61 und ten des Wahlvorstandes zuzustellen. (102 gegen 1 Stimme.) Aufnahme oder seine Beharnßung wegen Zöstzung eins; Ande ben, d, set delete Kern lb eech eche den Narbe len, wund be fe emhfehlennten Röäh rk ntekl wor. Amte Viborg die Kaufstadt Viborg, nebst den „enthaltenen Regeln, durch niedriger Besteuerte vermehrt werden §. 62. Sokbald der Präsident des Wahlvorstandes diese letz- mit einer kurzen Angabe der Gruͤnde, worauf sich die Behauptung den Vorsitz und nimmt Meldungen von Kandidaten uud andere an Sowohl diese, als auch die Wahl-Kandidaten sollen Gelegen Harden: Rind, Nörlyng, Sõnderlyng, Lysgaard können. . Wenigstens drei Viertel der Landesthing⸗ Abgeordneten, teren Verzeichnisse erhalten hat, werden die Listen vervollständigt, stützt schriftlich vorbringen (105 gegen 1 und 110 Stimmen). 3) den Wahldorstand gerichtete Mitkheilungen an. Dasselbe eröffnet am heit haben, sich vor der Versammlung augzusprechen und, diejenigen Hide, Houlborg und Riddelsom. .“ 6 ö welche für einen Wahlkreis gewählt werden, sollen im leßten Jahrs indem so diele von denjenigen welche einen geringeren Steuerbetrag . R.. E. 8. 18. Vor Ablauf der Zeit, in welcher die Wahlllisten aus- Wahltage die Sitzung des Wahlvorstandes und leiket die Wahl sei⸗ Fragen zu beantworten, welche ihnen die Anwesenden vorlegen möch= 109) Die Aemter Veile und Skanderborg ..... ...... 4 9 vor der Wahl im Wahlkreise selbst einen festen Wohnsitz gegeben als den angeordneten entrichten in der Reihenfolge, worin die Ab⸗ liegen, soll Jeder, der sich unbefugterweise von derselben ausgflassen bleibl, nes Präsidenten. Wählt die' betreffende Gemeinde mehrere Mit⸗ ten. Der Präsident leitet diese Verhandlungen und schließt sie, so= 11) Das Amt Ribe und vom Amte Ringkijöbing die haben (60 gegen 1 Stimme). . gaben Beträge aufeinander folgen ohne Rücksicht darauf ob sie zu oder 9. Meinung 16 daß ein Ünberechligter dalguf. verzeichnet worden, glieder des Wahlvorstandes, so vertheilen diese, nach Uebereinkunst, bald er es zweckmäßig findet. (102 Stimmen 3) Kaufstadt Ringkjobing mit den Harden Hamme— (ß. al. Die. Wahlen zum Landesthing werden von besonderen (iner Kaufstaͤdt oder einem Landdistrit gehören aufgenonmen wer⸗ kr nn an n n n, n , 37 i 2. bie obengenctnten Gi schtz ft. Unter ch s, ] Sinnen) §. 3h. Der Yrasident bringt darauf die Wahl Kandidaten nach zum, Hind, Bölling und Nörre .. ...... ..... 3 Mitglieder. Wahlvorstũnden für jeden Wahltreis geleitet. den, daß das im vorigen Paragraphen erwähnte Verhältniß für den Cn n Tw u sich . ö. siützt, schriftlich r ö R. E. §. 25. Dasjenige Mitglied des Wahlvorstandes, welchts für ö ö ö e , n e. ,, ö . 7) . vorgeschrieben? Aus- den . R . 3. ein ö den Vorsitz, ganzen Wahlkreis herauskommt.

4 ; / nn, . die Gemeinde gewählt ist, worin die Wahl abgehalten wird, leitet alle der bstimmung geschieht von den anwesend ; 9 Heiden der der Landesthing⸗-Mitglieder werden di ö , n n ennt. emselben werden in Kopenhagen Sollt hr l ; amli Steuer⸗ , ö. ö ö. 6 an, . , , , Wehl an . K , eincr gen von Aufheben. Die Mitglieder des Wahlvorstandes nehmen an dersel⸗ thing⸗Kreise in zwei Gruppen 3 . denen i, . . Mitglieder ade Magistrats und. 4 Bürgervertreter, e Betrag , k . 5 e. lichen Gren , , , nac f ,, Kandidaten und andere an den Wahlvorstand gerichtete Mittheilungen ent— ben nicht Theil. ö Gehb 2 ö vierten, siebenten und neunten Wahlkreis, die andere , , . 2 Mitglieder eines jeden im Wahlkreise befindlichen) nommen werden, so wird die Wahl unter ihnen durch eine vom abzuhalten ist, entschie den. Zu die ser 6 wa bin aer o gegen. Dasellbs röffnet am Wahltage die Sitzunz 9 , . Derjenige Kandidat, welcher nach dem urg n ö. 1 . ö. , n besteht. Durch das Loos wird entschieden, welche , n (Aimtsragd) und 1. Mitglied aus dem Gemeinde- Präsidenten des Wahlvorstandes mit den zwei hinzugezogenen Män—

ö h ; tzung und leitet gie Wahl ihres Präsidenten. Wählt die betreffende Gemeinde standes mehr Stimmen, als irgend, ein Anderer erhalten hat, ist; n Gruppen zum erstenmal erneuert werden soll. rstande, der größten Kaufstadt in jedem Amte des Wahlkreises ern vorgenommene Loosung bestimmt (81 St.)

jenigen, welche Erinnerungen vorgebracht haben, als auch die, gegen mehrere Mitglieder des Wahlvorstandes, so vertheilen diese nach Ueberein— Abgeordneten des Wahlkreises erwählt, was der Versanimlung so⸗ In Hinsicht auf Schleswig, Jeland und die Farör werden die beigeordnet. Wo ein Amt zwifcten zwei Wahlkreise getheilt ist, §. 63. Die für jeden Wahlkreis also ausgearbeiteten Listen

ö uch he ! . ö. ö j ahere ĩ di j i . 9 . ö 6 . . a , ahl ich seh ö , . e e , , selbt. In allen dem Wahl. fort bekannt gemacht wird. Bei . , v , ,, vorbehalten (105 gegen 2 St.. , , 36. Amtskollegiums für jeden Wahlvorstand ge⸗ werden später zur allgemeinen Durchsicht in jeder einzelnen Ge⸗ öch den von den Parieien vorgcleglen? Dokumenten and J. von Vorstande Überlaffenen Beschlüffen giebt er bei Stimmengleichheit den Aus- e , . 6. f , . 5 můnn er, wel . ö . en ne g hf durch Wahl— a n, n, 9 ö . , , . . ö. e. e ellen . eg slenn e,. . 6 Votume ; ö. ; lusschlag. (10 en. j ö th 8. erechtigten aus deren gleich ; glied. De g id. die Bürgervertreter das Nöthige unter Vorherverkündigung von 3 Tagen auf die üb— ,,, 1. , . . sch ö. 21. Der Wahlvorstand in jedem der 9 Wahltreise Kopenhagens S. 31. Sollte sich in einem ö. ö , . ö . ernennen (104 gegen 1 St. ). ö . jeder für sich, jährlich die Mitglieder, liche Weise bekannt zu machen ist. Bie Einsprüche, zu denen sich Verhandlungs⸗-Protokoll es Gemeind?-Vorstandes b 6 ü . Die besteht aus 5 Mitgliedern, welche von dem gesammten Gemeinde— stellt haben, so wird er . e . h w . , , nr, n ,. . Kopenhagen geschehen die Wahlen der Wahlmän« h. 1. 964 5 . im n Sitz, nehmen; eben so Jemand veranlaßt finden möchte, müssen dem Präsidenten des Wahl⸗ 536 ö. ö 4 ,, . . Vors h. es we fii J ö. ie ö , Hälfte der Stimmenden ih für . r 26. Hat e 53 . 1 nt en neun kleineren Kreisen, in welche die Stadt behufs . tie Hare ö egien und Gemeinde-Vorstände der Kaufstädte Vorstandes innerhalb 8 Tagen nach der Zeit des Ausliegens der mi ö htigten Wah i. werden vem Vorsitzenden des Ge— berlin gang ben eim Wahlkteife alscßigen! Wählern, ernannt wer. dem Wahlaft noch bei der namentlichen Abst mi nf 8j . hlen der 6 des Volksthing eingetheilt ist. Uebri= ] iich ie Mitglieder, welche ihrerseits dem Wahlvorstande bei- Listen schriftlich eingereicht werden, und hat der Wahlvorstand spä— J keren Cerrdelgg hin s be ählläfen Wrstruten feht chr, folche Slimmezahl rhaslttn, sos wirt intent. Wefsammlang r senf gens bilbet jep. Kaufstadt und jeder Kirch piel-⸗Kistrikt einen Wahl- treten. . keflens binnen 11 Tagen, nachdem genaue Anfschlüfte auf die R. E. S. 19. Ueber die gegen die Wahllisten in solcher Weise vorge⸗ n z h acht Tage später angesetzt. Hat sich dann kein anderer Kandidat manns Kreis für sich. Die Zahl der Wahlmänner richtet sich nach gist S.. 53. Dig Landesthing-Wahlen sinden in Gemäßheit der schnellste und einfachste Weise eingeholt, und nachdem nöthigenfalls 3 a s ö, J. gesammten Gemeinde vorstand in men Der Wahlvorstand führt ein Wahlbuch, zu welchem vorgeste lt, so wird der erste ohne neue Abstimmung als gewählt an— . Zahl der Wahlberechtigten in folgender Weise: Bis 149 Wahl- nee über die Wählbaren, welche jährlich aufgenommen werden, sowohl die, welche gegen die Wahllisten Erinnerungen gemacht, wie . . . n n, . vie von Ven verschledenen Gemeinden mitgebrachten Wahllisten und gesehen , St.) 6). b bald e, sernennen Einen Wahlmann, 130 219 wahlen zwei, 230 Na Als Grundl j eist . bie, welche von denselben betroffen worden, herbeigerufen siud, über senizen, welche Erinnerungen vorgebracht haben, als auch diejenigen, gegen die bei dem Vorstande eingelaufenen Schreiben hinzugefügt werden. S. 32. . Die Wirkung des Wahlakts wird aufgehoben, soba Zäh drei und so ferner in demselben Verhältniß. Nur die Wahl⸗ i,, undlage für diese Lis en hat der Gemeinde-Vorstand die vorgebrachten Einsprüche zu entscheiden. Wem die Wählbarkeit n 2 . uch d geg . . hingug von einem Kandidaten, welcher nicht aus der Wahl hervorgegan—m berechtigten, welche in der Gemeinde wohnen und, in B an jedem Ort fürs Erste bis zum 1. März dem Präsidenten des abgesprochen ist, der kann, in Gemäßheit der in §. 16 gegebenen welche Einspruch erhoben worden und welchen zugleich eine Abschrist des Im Wahlbuche wird der wesentliche Inhalt der Wahlverhandlun 26 ,, v ißt densenlgen, welche ihn Kopenhagen, in den bet ci * in Bezug. auf Wahlvorstandes lein Per eichniß aller derjeni taal . ö d ällte Urtel d s d ö. maeb gegen sie gerichteten Schreibens zuzustellen ist, beschieden. Nach den von Jen, wehin jedoch die von den Kandidaten und anderen Anwesen— gen, oder, wofern derselbe abwesend ist, von denjenigen, welch il . agen, in den betreffenden kleineren Wahlkreifen, können zu zuzustellen, welche! im ö; h derjenigen Steuerzahlenden Regeln, das gefä te rtel der Prüfung der Gerichte anheimgeben. den Parteien vorgelegten Dokamenlen und nach den Erklärungen der von Hen' ehaltenen Reden nicht zu rechnen sind, verzeichnet. Das Wahl— empfohlen ehen; namentliche Abstimmung a, wird. Die se ahlmännern gewählt werden (101 gegen 1 St.). z f. . he im letztverflossenen Jahr, vom 1. Januar bis . Versäumt es Jemand, das Nöthige zu beobachten, um in die ihnen aufgestellten Zeugen wird die aufgeworsene Frage entschieden, und b 1 . vom Wahlvorstande un erschrieben und vom Gemeindevor. Forderung soll innerhalb einer Viertelstunde nach zekanntmachung 8. 40. Die Wahlen werden von den Gemeinde⸗Vorständen . ; 2356 . gerechnet, an direkten Staats- oder Gemeinde- Listen aufgenommen zu werden, so hat er sich selbst die Folgen zu— hierüber eine kurzes Erkenntniß dem gewöhnlichen Verhandlungs- Protololl ö , des Wahlergebnisses gestellt werden, weshalb der Wahlvorstand geleitet, jedoch in Kopenhagen von denfelben Wahl⸗Vorstanden, welche . ö. ; Rbthlr. oder mehr entrichtet haben und sich übrigens zuschreiben und kann bei der Wahl, für welche die Listen gelten, des Semeinde voꝛst andes beigelegt. Die hiernach berichtigten Wahllisten ö. 5 ; ; . während . Zeit am Wahlorte anwesend bleibt. den Wahlen zum Volks thing vorstehen (107 St.). 3 elt er allgemeinen Eigenschaften befinden, welche erforder⸗ nicht gewählt werden, wenn er auch sonst die nöthigen Eigenschaf⸗ weiden von dem Borsitzenden des em eindtdoꝛstandes unierschrieben. J Kommt ein derartiges Verlangen nicht zur rechten Zeit vor, S. 41. Die allgemeinen Ernennungen von Wahlmännern fin⸗ ö ii. 6 um gewählt werden zu können. Niemand darf dem Ge⸗ ten hat. Doch kann der, welcher sich vor dem Wahlakte ein rich— 8. 15. Für Kopenhagen werden jährlich Wahllisten, eine für R. E. S. 26. Der . ab , . ß , . so hat der Wahlakt seine Gültigkeit und die ganze Wahlverhandlung den in den betreffenden Wahlkreisen an einem und demselben Tage ,, i die . derjenigen Aufschlüsse verweigern, terliches Erkenntniß für seine Wählbarkeit erwirbt, die Aufnahme in jeden der Wahllreise. in welche die Stadt getheilt st, abgefaßt. verschiedenen ,,, . . e , . . . ö wird geschloffen ). . . statt. Nachdem durch öffentliche Bekanntmachung seitens der Re⸗ vel ‚⸗ zur 86 igen A fassung des Verzeichnisses erfordert werden die Wahlliste fordern. , Die Berichtigung der Wahllisten (8. 11) und die Entscheidung der e e , ,, Wer, re he g *. . . rich? e me, fh §. 33. Wird namentliche Abstimmung verlangt, so wird die⸗ gierung der Tag festgesetzt ist, wird Zeit und Elta zur Vor⸗ möch ,. gegen 8 Stimmen.) e Die Listen werden darauf zur Vertheilung gedruckt, wobei eine gegen diese ben vorgebrachten Erinnerungen (6. 4) geschiehi ven K'salkcken inen inlet ü wen ntnngssweferkeilhalten'' Käeten! ““ selte unverzüglich begonnen. Die ebe findet nur zwischen dem er- . der Wahl in ben einzelnen Gemeinden, unter Pöͤrherver- 6 5 . , , n ng des angeführten Abgabe Betrages passende Anzahl derselben den Wahlvorständen der übrigen Wahl= der gesammten Gemeinde- Verwaltung durch ein Comité von fünf gerechnet werden ollen. Das Wahlbuch wird von dem Wahlvorstande wählten Kandidaten und dem oder denjenigen. Gegenkandidaten, ündigung von wenigstens drei Tagen, durch den Kirchenrath oder nn. em. Zahlenden, nicht blos Alles, was die gewöhnlichen kreise zugestellt werden (88 gegen 3 St.) Mitgliedern, von denen zwei vom Magistrat, und drei von der ünterschrieben und! von dem Gemeindevorstand des Ortes, wo die Wahl welche dieselbe ausdrücklich fordern, statt. Sobald in dem im 8§. 31 auf eine andere ortsübliche Weise bekannt gemacht, wobei zugleich n und Abgaben betrifft, zu Gute, sei es, daß sie für Staats- S. 64. Die also angefertigten Listen, welche jedes Jahr zur Bürger-Vertretung ernannt werden. (99 Stimmen) abgehalten ist, aufbewahrt. erwähnten Falle namentliche Abstimmung gefordert wird, soll sich zur Kenntniß gebracht wird, wie biele Wahlmänner ernannt worden . . Ii. . ommun vorgeschriebenen Zeit und auf die vorgeschriebene Weise zu berich—⸗

§. 16. Wer si it dem Entscheid des Gemeinde-Vorstandes , . ̃ , ür“ . ö . sollen (193 gegen 1 St.). ͤ itrã 8 a r . 2 §. 16. Wer sich mit dem Entscheid des Gemeinde⸗Vorstandes, 8. 23. Niemand kann bei der Wahl zum Volksthing in Be- dieselbe auf ein einfaches „für“ oder „gegen“ beschränken 61 gegen §. 42 gh Abscinmung für Ger ichtszeugnisse, Hastsmtethe, g , , m g nn ne. tigen und zu vervollständigen sind, gelten demnächst vom 1. Juni

wodurch ihm das Wahlrecht abgesprochen wird, nicht begnügt, kann sich ni . 50, und 105 Stimmen) s). 2. i g geschieht in einer öffentlichen Ver— 3 . ;

einen unentgeltlichen herr i ihne . und tracht kannn, ber ö. e , ,. hat, . . 6 ; ö 34 . Sl ng fon ing geschieht gleichzeitig nach den ver— sammlung, nach den für die Hollo hing wahl , . Landtraßen, sondern es werden darin auch die jenigen Steuern . 3. . . 9 r m , . e r , ö

alf Enz far fert Karg ich elles Kehl elktagen.? ele lr, inen Wähler, Kees Aahhereiseß, pietũhn emspfahlen ist. (2 gegrn schient ners Wat sen inn ichen mn, r menen. hien, an anem für Lie Wähier begzemen Site; doch konnen bi und Albgaben attffenommen, melche ausßer ben geläöhnlichen Nor? Urnedunzef'sltrau täosenlar reine fee, huhn nn fc inßeneun

zeßsachen werden gastrecht artig cgjasterete vic) behandelt 8. Die 46, und i. gegen 4. , . . bes Wahlvorstandts vertheill. Jeder Wahiliste wird einc ver an= ö, i , solches für nöthig erachtet wird, von dem , re 6 , . Kriegssteuer, Beiträge 9. . 16 . , . fich, 9. . . 36. .

dd , J ,

ö. , . 9 S nr e n f. . , 60 bes r ,. *r kemmen, der sch nicht selbst gestell hat und von einem oder mehreren der es nothig , ö. J * e 6 . e . le lber gen eh' ehen, nenn fl 1 . . f . Ferner wird mit in Riechnling' gebracht sowohl was an baarem a , hinsichtlich der Steuern oder jährlichen Einnahmen erfüllt

ö 9 z ö 1. i. . k. ö . . Wähler des Distrikts dazu empfohlen ist. . ö. a. a, * 6. ö . gie . ö , ll ö Wahlmann e ret gen hlt lp rden alen, win Mel ed des finn Gelde, als in Ratural-Leistungen, nach den gangbarkn . , 64 übrigen nöthigen k , 6. ,. 2

ner e, ü, so soll er in die Liste . werden §. 24. Die schriftliche , . sowohl hinsichtlich des Kan ! i . 1. Wahlstimmen nimmt e. Pr stdent nicht selbst Theil vorstandes fügt auf den Wahllisten, neben des Wählers Namen rechnet; entrichtet worden ist. Dagegen wird der Zehnte, eben so Xu . ö, ö diy ne een en, . . * .

sobalr er einen Erlkakt (ÄAbschrift) des richterlichen Erkenniniffes didaten, als dessen oder derer, welche sein Wahl unterstüßen wollen, Ant In ö , ell in welcher die Wähler nach den Wahllisten die Namen del. Männer hinzu, für welche er stimmt. Ein anderes Penig die Hankhaftsrente i), mit Alüsnahme des Theils, wofür in ten 98 Wahl sᷣ e ; ahne ken e g! u d . ö

vorzeigt. (95 gegen 1 Stimme.) ih . 3. ö. 4. eng n fn, ,, , n . ö. n, 6. mündlich einen er Kandidaten, unter wel- ,, . auf einer besonderen Stimmliste die Ramen 31 , fuer Entschädigung gegeben wird, mitgerechnet. (67 ge⸗ welchem k , e , . . 20. W 6. x ; und in Kopenhagen bei dem Präsidenten des Wahlvorstandes, spä— 3 er Gewählten und daneben diejenigen ihrer Wähler. Die Zu— ,, , , , ? ; a ; *

, e e e, ö, le le k

entgeltliche Mittheilung einer Abschrift desseiben verlangen und die Streit— nnn, ,,, , , nn, nn,, mn, nn, ie, des den Wähler als folchen anerkannt haf, trägt es den gt und gegenseitig verglichen (106 St.). . , echt, die selben ohne Rücksicht vorgendmmen werd n soll 6 ĩ ) ausgelegt u

srage der richterlichen Entscheidung anheimstellen. Dergleichen Angelegen— welche ihn empfehlen, persönlich vorstellen. Nur ein dem Wahlvor⸗ . . . für . der , ge ref hat, ne⸗ 8. 43. Sobald Keiner imehr, troß der Aufforderung, an der Wahl . . zu verschiedenen Wahltreisen gehören, r, ö Kc lehr ann, 2 .

beiten werden von den gewöhnlichen Gerichten nach den Regeln für den stande genau angezeigter und von demselben anerkannter Vorfall bennbassen eigenen Nanien, in die Wahlliste selbst cin. sich zu betheiligen verlangt, fügen diejenigen, welche dieselbe geleitet Kenntniß gebracht. Innerhalb dieser 14 Tage soll Jeder, der einen

Civilprozeß behandelt. Die Parteien haben hierbei weder Gerichtsgetbühren kann den Kandidaten oder die, welche ihn empfehlen, des persoön— t ; 3 . h ; haben, ihre eigenen Stimmen hinzu, womit die Abstimmung geschlossen S5 566. Die jenigen Steuern und Abgaben, welche von einem j . ; 5 2 zu entrichten noch von dem Stemptlpapier Gebrauch zu machen, wie auch lichen Erscheinens am Wahltage überheben. (111 Stimmen.) 6) . 323 ihm , e, . . . n, . wirb. Nachdem die Wahlliste und ir Geh en e . festen Eigenthum entrichtet werden, werden im Allgemeinen als dem ir. zu e n en . möchte, denselben bei dem Präsidenten ; J von Staats wegen dem verklagten Gemeindevorstand ein Anwalt bestellt N. E. S. 28. Sowohl hinsichtlich des Kandidaten als über den oder die ginn, ,, b sind, werden die Stimmen gezählt. Einfache Stimmenmehrheik giebt Eigenthümer obliegend, ohne Rüchsicht darauf, ob sie ihm in Folge 22 ahlvorstandes anbringen. Ueber diese Einsprüche wird vom werden soll. Erhält die betreffende Person das richterliche Urtheil, wahlbe. welche seine Wahl Unterstützen wolnen, foll bei dem in §. 25 genannten didaten, dem er seine Stimme gegeben hat. ; den Ausschlag (101 St.). gines Ktontrakts voöm Nießbrauchenden erstattet werden, ange sehen Aahlöensthnde Kn einer öffentlichen am Täge sr dem Wahlakte . rechtigt zu sein, so soll sie in die Wahliiste ihrer Gemeinde aufgenonimen Nitgliede des Wahlvorstandes, spatestens bis 10 Uhr Abends vor dem Bevor der Wähler sich entfernt, wird ihm sowohl sein eigener iI GGotahd dir J , werben bie ahnen Wo aber die Verordnungen selbst festsetzen, daß die Abgaben . abzuhaltenden Sitzung erkannt. (99 gegen ? Stimmen.)

. werden, sobald sie eine Abschrift des richterlichen Bescheides vorweist. J Tage des Wahlakts, eine schriftliche Anmeldung eingereicht werden. Am Name, als auch der Name des von ihm Gewählten, zur Sicherheit der gewählten Wahlmännct ln ein ven teln , . Nießbrauchenden zu entrichten sind, foll dieser als der teuer a! . 65. Der Wahlort eines jeden Wahlkreises wird v m Kö.

. ; ö 17. . Wahllisten ,. nern bis ie. 6 . selbst 21 sich . der k als 7 ö welche ö. 4. e, ,, J und zur gegenseitigen autor isirtes Protokol eingetragen (115 St.) ü, . (69 gegen 41 St.) nige bestimmt. t

. es folgenden Jahres gültig. Nach denselben werden alle im Laufe ihn empfehlen, persönlich vorstellen. Nur ein dem Wahl-orstande genau ebereinstimmung, vorg . 63 ! 45. der 94 . 34. ird ein Eigenthum von Mehreren gemei ĩ §. 66. Die Wahlmä ü . des Jahres vorkommenden Wahlen zum Volksthing vorgenommen, bekannter und von ihm anerkannter Vorfall kann dem Kandidaten das Recht Sobald, ungeachtet der Aufforderung des Prãäsidenten, Nie . . 2 ,, , n. . . anzus so werden die Steuern für einen ö. . rhef ener, stande anberaumten 3 3 9 9 n,, . ;

jedoch in ver Art, daß darauf Bedacht genommen wird, daß die auf eben, nach einer blos schrifttichen Anmeldung auf die Wahl zu lommen. mand mehr an der Wahl Theil zu nehmen verlangt, fügen die denn, daß er ein gefetzmsäßiges r e . 4. . . theiligung am Eigenthum berechnet. (85 gegen 23 und g] gegen Präsidenten des Vorstandes melden, welch 4 rr n n, n. . der Zusatzliste (6. 10) aufgeführten Personen nur dann stimmberech⸗ 8. 25. Der Kandidat hat nicht nöthig, vor dem Wahlvor- Mitglieder des Wahlvorstandes und deren Beistände ihre eigenen der, Hemählte bei ber Wehltandhn nz uh enn . sch en 21 St.) ö Wahlorte zugegen fin ell. nel, den. g 29 . Zwecke am ., tigt ind, wenn sie vor dem Wahltage die Bedingungen hinsichtlich stande seine Wählbarkeit nachzuweisen. Kemmen bei der Wahl⸗ Stimmen hinzu und unterschreiben sowohl die Wahlliste, als auch . darüber zu erklaͤren, ob er fegen duch . ,,, 8. 57. Demnächst soll der Gemeinde- Vorstand jedes Orts da: Stimmen) * * 9 gegen 26 un gegen 26 . des Alters oder Wohnorts erfüllt haben. (3 Slimmen) 6). handlung . oder sogar Beweise gegen dieselbe vor, so kann die Stimmliste; womit die Abstin mung geschlossen ö. , . 38). grund anzuführen hat, über dessen Zulaͤnglichkeit dem . . für Sorge tragen, Laß lis zum 1. März ein Verzeichniß derjeni⸗ §. 67. Die Wahlhandlung, welche öffentli ̃

. R. E. 8. 21. Die Wahllisten gelten vom 1. April bis zu demselben der Wahlvorstand zwar nicht die Verhandlungen darüber abschnei = S. 35. Nach sämmtlichen Listen trägt der vereinigte n n fande die Entscheidung obitegt. If ernfin K gen, welche im letzten Jahre, vom 1. Januar bi JI. Deze nber wird Vom Pruäͤstt enter Ce ufo e 95 öffentlich abgehalten wird, Tage des folgenden Jahres. Nach denselben werden alle im Laufe des deu, aber es auch nicht aus dem Grunde versagen, den Kandidaten die Stimmenanzahl zusammen, welche jeder sandidat erhalten hat. Präsident des Wahl. Vorstan pes ihn sofort von 9 Wahl e., gerechnet, eine reine Jahres⸗ Einnahme von 1200 Rbthlr. gehabt; lich die Aufmeiksamktit d 26 J orstandes eingeleitet, der nament- . Wahlen, sowohl zum Voltsthing wie zum Landes- zur Wahl zu stellen. (105 Stimmen) 7) ; Das , . n ö. wal er en, , n, mnachrichtigen, und wenn er innerhalb zwei Tage keine zin gene! 1 een, . . unt. bem. Wahlvorstande eingesändt den Famen und Der uf . a gn ef ir n s 7 ö

2 n men. R. E. S. 29. Der Kandidat hat es nicht nöthig, vor dem Wahl! sammlung bekannt gemacht. Die Wahlisten wer schuldigung anführt, wird von (e Fl. werde. Zu dem Ende fordert der Gemeinde-Vorstand, unt ö. bezei . z mme tel heut ü8SccUl485. Zum Volksthing wählen die Inselstifter und Nord- Vorstande seine Wählbarkeit zu rechtfertigen. Kommen bei der Wahlhand. Gemeinden zurückgeliefert; die Stimmlisten werden dem Wahlbuche i,, ö. zu . a, n 6 h nnn hen ,, , ständen durch umhergesandte Schemata, ie er auf . . e hn, ,, ben. Fall, daß Nach. Jütland 100 Mitglieder. Die Wahlen finden, nach dem dem ge⸗ lung Einwendungen oder segar Beweise gegen dieselbe vor, so kann der beigelegt, welches vom ganzen Wahlvorstande unterschrieben wird. Entschulbigungsgrund a nnehmbar ge sunden e. wird auf J 5 obenge dachte Einnahme zu haben glauben möchten, solches anzuge⸗ unmittelbar danach 1 a dh, . fen, n, fe wann genwärtigen Wahlgesetz beigefügten Verzeichniß, in Wahlkreisen statt. Wahl-Vorstand die Verhandlüngen darüber zwar nicht abschneiden, e aber (163 Stimmen). 10) vorgeschrieben? Weise zu einer neuen Wahl sch itt ben, worauf die Richtigkeit ber Angaben, nach Beischaffung der né⸗ eine Verhandlung 'd ung stimmung geschritten ohne daß irgend n e rnegei für Schlee wig, Fzland und vie Farör auch aus dem Orundt nicht abhehnen, den Kanditalen fur Wahl z Fellen J Gba bie Wahn hen bre gl'sandeird en den fe e gu fschlüsse bon dem Gemände; Borstane belt it wür, fen be nel gase, Gender K rbehalten. ; n. ĩ 1) Gleichl. mit §. 30 des R. E. ö. ü ; w 8 . §. 26. Niemand darf sich zur gleichzeitigen Wahl in mehr als J . Wahl Vorstand, welcher den Wahlen zum Landesthing vorsteht, ein 8. 68. Di st ͤ Do ltsttings.⸗ Wahl. 23 Ulebereinst. mit 8 31 des R. E. SBerlcht dak itben erstettet. Fe R nm enn. ö ö F. 58. Bei der Berechnung der reinen Einnahme sollen di §. 65. Die Abstimmung geschieht durch Aufschreiben der Na— , , , J , A 0b0 Einwohner umfaßt. Jeder Distrit wählt einen un. ͤ insti it ʒ R. M lei ch die §. 46. Entzieht sich ein Wahl . i zßige; Perkenz So. werden bei der Cinnahme-Berechnung ei „tee eülbergebenn Stimmzettel, Knf Lemselten werten so bgeordneten. . 14) R. E.: Wahldistritt. 5) Uebereinstimmend mit §. 34 des R. E. an veigleiche auch di Hindꝰd . 3 ein Wah mann, ohne ein esetzmaßiges Eigenthums nicht blos Steuern und Abgab ung eines festen viele Männer genannt, als zu Landesthing- Abgeordneten für d 4 . . , ni der Inseln und Nord-Jütland sollen . Der Schluß von 7 můssen ...“ a zum ar fehlt im R. E, ,,, 2 gh e n i . , ,, . f oblie . und Betriebskosten, sondern auch vie ,, Wahlkreis gewählt werden sollen; der Gimme ff! k. . ö t er des ng wählen. Das d ö gast ist der Paragra leichlautend mit 5. 24 des R. E. ; ; ö * 5 2. . . or ⸗Vorstande, welcher . 531 ; elbe ein⸗ ; . 9. . gefügte Verzeichniß giebt an, welche aausste? 2 ker i e id y 19 . 3 5. . ö. ,, bis auf den dort 7) Gleichlautend mit 8. 36 des R. E., nur daß dort en,. i ö. Wahl zum bande sthing leitet, mit einer Geldstrafe von 20 y, e, , ,, abzuziehen sein; von den Ein— mit ö beñnden, ist ungültig. (695 gegen 2 Stimmen.) ln n n=. befindisichen Jusaz „Der Präsident leitei die Wahlhandlung felbst. In lautet? Die Wirkung des Wahlakts wird auf ehoben, sobald ein ; ö . thlr. belegt, welche der Armenkasse derjenigen Gemeinde, für die wil. ines bürgerlichen Na rungszweiges werden die Ausgaben, best S. 69. Die Wahlmänner haben in einer vom Wahlvorstande 1) Gleichlautend mit 5. 16 des R. E allen dem Wahlvorstande überlassenen Beschlüssen giebt er bei Stimmen= mehrere Kandidaten, welche dabei nicht aus der ahl hervorgegangen sind, er gewählt . zufüllt, und kann bleselbe öhne Genehmigung des 39 he dessen Betrieb mit sic führt, in Abzug gebracht; von Amts estimmten Ordnung die Stimmzettel an den Präsidenten des Wahl- 2j Gleichl. mit 5. 17 des J. .* Kaen siescbieg', weicht ich nn in s. ö res warnmmiemm, nut ni fs, num, unstimmend, enthält den letzten Sat Amtes dürch Aluoͤpfänbäng in Folge eines Crtrakts bes Wählswro— n werden die mit dem Amt verbundenen zlusgaben für 1 abzuliefern. welcher allt Sümmzethel in Empfang nimmt 3) Gleichl. mit §. 18 des 5. C. ,, . . . ) 5. 37 des R. E., sonst überei . K en fen gen werden (369g gegen 15 St.). nn,, . s. w.ü, dem Amt vielleicht auferlegte Penston . . . an n. Urne kat ,, Zettel ab⸗ 4) Gleichl. mit §. 19 des R. E. s ĩ * . ; / ; . j 40. as den Wahlmännern i 3 ĩ ĩ . . 3 und nachgezä— nd, nimmt er einen Zettel nach dem an⸗ 55) 8. 26 des R. C., sonfi gleichlautend, enlhält stan biesee Sahes . ri, der,. mit s. 2 des Regierungs- · Entwurfs. a ,, ir g 9 g n , kin v e n e ; hlmännern übertragene Geschäft hört mit Uebrigens dommen nicht blos eigentliche Geld⸗ Einnahmen son⸗ deren heraus und liest die Namen ab, welche 9. zwei Mitgliedern Folgendes; Solch. Prozessachen werden von, den gewöhnlichen Genichten dort 9 , 55 ö an, i ne g , n 3 ber letze Sat, also beginnt: Sobald, dei Praͤstdeit die kibstimmung für 2 61 ; des Wahlvorstandes auf zwei Listen verzeichnet werden, worauf der nach 5 sᷣ 2 n ft behandelt. vorstandes / fehlt 11 geschlossen erklärt hat, , u. f. w. 3 ine rr nn p . a af lr n, weren, ,, n. , n . 3 d. R. E. §. 21. 7 ) i ü t 9. E. ö erre eine Unterabtheilung eines Amts. 1 nachgesehen werden zu können, sobald sich bei Vergleichun . ) Gleichlautend mit 8. 29 des Regierungg. Entwurfs. 10) Gleichlautend mit 5 des R ) Die Rente von hem an die Banl verpfändeten festen Eigenthum. Aufzeichnungen keine , . . sollte. Darauf ge⸗