aierung aufzustacheln sucht. Was, den Terrorismus be- en 63 un al kn wurde, so ist ebenfalls zur amtlichen Kennt- niß der württembergischen . gekemmen, daß nicht blos ein moralischer, sondern theilweise ein thatsächlicher Terrorismus geübt wurde, und besonders diejenigen, die der Adresse an die National Versamm. lung nicht beigetreten, auf eine ganz empörende Weise, sowohl auf dem Sammelplatz, als in den Straßen von Heilbronn verhöhnt worden sind. Ferner ist es eine Thatsache, daß in Folge der Weigerung, der Adresse an bie Rational ⸗Versammlung zuzustimmen, der frühere Reichstags ⸗ Abgeord⸗ nete Hentges sogleich eine zwei Stunden lang dauernde Katzenmusik erhielt. (Eine Stimme: Von der Bürgerwehr?) Ob von der Bürgerwehr, weiß sch nicht, allein jedenfalls hat sich die Bürgerwehr nicht dazu hergegeben, grobe und brutale Erzesse zu verhindern, oder wenigstens zu rechter Zeit zu verhindern. Alle diese Gründe haben die Regierung veranlaßt, von dem ihr zuste⸗ henden Nechte der Auflösung der Bürgerwehr und der in Aussicht gestellten Reor⸗ ganisation Gebrauch zu machen. Was den Anfang der verlesenen Verordnung betrifft, so liegt es durchaus in der Willkür der Polizeibehörde, die Polizei- stunde auf 19 eder 11 Uhr zu setzen, und daß unter solchen Umständen ine Bestimmung auf 10 Uhr in der Natur der Sache liegt, läßt sich nicht bestreiten. Ob ein Zusammenstehen von 10 Personen verboten wurde, weiß ich nicht, allein jedenfalls ist es Thatsache, daß, wenn je eine solche Ver⸗ ordnung erging, sie nicht gehalten wird; denn fo viel ich höre, sind nicht blos 15, sondern 50, ja vlelleicht 100 Personen beisammengestanden, ohne daß die Behörde, was ich übrigens sehr tadle, gegen eine solche Zusam— menrottung eingeschritten ist. Bas ist die Lage der Sache. Noch hat die Regierung den Belagerungszustand nicht ausgesprochen, wenn es aber noth⸗ wendig ist, so wird sie ihn nicht nur gegen Heilbronn, sondern auch gegen andere Orte aussprechen. Wolff: Was die Katzenmnsik betrifft, so waren meistens nur Kinder und Bettler dabei betheiligt. Daß aber der für die Auflösung der Bürger- wehr in Heilbronn angeführte Grund blos ein Vorwand ist, leuchtet sehr in die Augen, denn man müßte dann alle Bürgerwehren aufiösen. So lange es sich um Vertrauens- Adressen an das Ministerium handelte, sind die Bürgerwehren sämmtlich auf diese Weise ausgtrückt und haben ihre Zustimmunz ausgesprochen. Ich wurde von anderen Seiten versichert, daß zugleich von dem Balkon des Rathhauses verkündigt wurde, die Auflösung der Bürgerwehr und die Waffen- Ablieferung sinde statt, weil die Bürger⸗ wehr in Heilbronn die Beschlüsse der National-Versammlung anerkenne und ihnen Folge leisten wolle. Römer: Was die Aeußerung des Abgeordneten betrifft, daß die Re⸗ gierung die Bürgerwehren habe bewaffnet zufammenkommen lassen, wo es sich davon handelte, Bertrauensadressen für die Regierung zu entwerfen, so muß ich dieser Bemerkung auf das allerenischiedenste enigegentreten. Der Abgeordnete soll mir auch nur ein einziges Beispiel anführen, wo mit ir- gend einem Vorwissen der Regierung der Zusammentriti der Bürgerwehr in einem solchen Falle stattfand. Wolff: Ich habe nicht gesagt, daß es von der Regierung ausge⸗ gangen sei, sondern nur bemerkt, daß die Bürgerwehr in solcher Weise aus⸗ rückte und man sie dann auch hätte entwaffnen können. Römer: Mir ist kein solcher Fall bekannt, und wenn von dem Bal⸗ kon des heilbronner Rathhauses herab verkündigt worden ist, ein Grund der Auflösung der Bürgerwehr daselbst bestehe darin, daß sich dieselbe gegen die Beschlüsse der Reglerung in Beziehung auf das Verhäliniß zur Natio- nal⸗Versammlung und zu der Reichs⸗Regenischast erklärt habe, so weiß ich ebenfalls nicht, ob eine solche Verkündigung stattfand oder nicht. Ich habe nichts davon gehört, und bin nicht in Heilbronn gewesen, wie der Abgeordnete Wolff, was mir bekannt ist, dort war. Wenn aber auch jener Umstand ein Motiv mit war, so ist soiches durchaus gegründet, denn die Bürgerwehr in Heilbronn hat nicht das Recht, gegen einen Beschluß aufzu⸗ treten, den die gesetzgebenden Gewalten in Württemberg, nämlich Regierung und Stände, gefaßt haben. r , Schweickhardt: Man sagt, die Bürgerwehr in Heilbronn habe schon lange einen Geist gezeigt, mit welchem man nicht habe zufrieden sein können. Wurden aber auch die nöthigen Strafen, Drohungen, angeordnet, che man zu dem Aeußersten schritt? Welche Erbitterung muß sich eines Mannes bemächtigen, welcher für die Erfüllung einer Pflicht so behandelt wird! Dies kann“ nur die unglücklichsten Folgen haben und einen Geist der Renitenz hervorrufen. Staatsrath Römer: Ich danke dem Abgeordneten, daß er besorgt ist, daß nicht ein Geist der Renitenz sich bilde; Viele aber pflanzen einen solchen Geist eifrig, und in Heilbronn hat sich derselbe in einem solch ho⸗ hen Grade gezeigéi, daß die Obrigkeit hierher berichtete, man leiste ihren Befehlen keine Folge mehr. Es handelt sich einzig darum, ob es erlaubt sst, politische Disküssionen mit den Waffen in der Hand zu führen. Dies ist verboten. Die Regierung hat das Recht, von dem Gesetze vollen Ge— brauch zu machen. ö 2
Schoder: Ich wünschte offizielle Auskunft darüber, ob wirklich die Erklärung der Bürgerwehr in Heilbronn zu Gunsten der National⸗Versamm⸗ lung eincs der Motive für die Entwaffnung war?
Siaatsrath Römer: Ich brauche auf diese Frage nicht zu antwor- ten; der Interpellant mag seine Frage wiederholen in Anwesenheit des De—= parlements - Chefs des Innern. .
Schoder: Ich erwarte, daß bei eiwaiger Verhängung des Belage⸗ rungszustandes das Ministerium an den betreffenden Paragraphen der Reiche⸗Verfassung sich halten wird.
Sltaatsrath Römer: Dies wird geschehen; wenn der Belagerung zustand verhängt ist, wird es die Regierung sofort den Ständen anzeigen.
Schnitzer: Ich habe gehört, daß das 6te Negiment zur Entwaffnung nach Reutlingen kommandirt sei, wo doch die Bürgerwehr sich ganz ruhig verhalten hal. Wie mag man überhaupt gleich zur äußersten Maßregel schreiten, ohne zuvor die einzelnen Schuldigen herauszusuchen!
Staatsrat Röm er: Gerade diejenigen, welche unschuldig sind, ha= ben ihie Waffen recht gern abgegeben. (Heiterkeit; Das Gerücht von der Entwaffnung Reutlingens ist duͤrchaus falsch. Die Bürgerwehr in Heil= bronn kam auf dem Marktplatze zusammen, um zu debattiren mit den Waf⸗⸗ fen in der Hand, hierdurch unterscheidet sie sich von der von, Schnitzer an⸗ geführten stuttgarter Bürgerwehr, welche nur zu einer politischen Huldigung ausgezogen ist. Dies leßtere verbietet das Gesetz nicht. . ;
Zwerger: Ich kenne die Adresse der heilbronner Bürgerwehr an die Regentschaft nicht, aber das glaube ich, daß man in dieser Frage den Be⸗ schluß der Regierung und dieser Kammer in Beziehung auf die Regentschaft im Auge behalten muß. Die Regierung hat ausgesprochen, daß sie bei allen Verfügungen der Regenischaft sich die Cognilion vorbebalte, Eine Bürgerwehr, welche mit Peseiligung der Staatsregierung sich an die Natio- nal - Versammlung auf solche Weise wendet, steht nicht auf dem Boden des
Gesetzes. ar. (Schluß folgt.)
Stuttgart, 13. Juni. (Nürnb. Korresp.) Die Na⸗ tional⸗Versammlung hat heute Nachmittag wirklich ihre 234 ste Sitzung in einem Bierhause gehalten, was einen höchst eigenthüm⸗ sichen ülnblick darbot. Der Saal war in der Mitte guer abge⸗ sperrt; die eine Hälfte für die National⸗Versammlung selbst, sammt ZJournalisten-⸗Pläͤtzen und einer Damen-Galexie (die zarte Aufmerk⸗ famkeit für vas schöne Geschlecht wird diese Versammlung bis zu ihrem letzten Athemzuge bewahren), die andere Hälfte für das Publikum. In diefer Hälfte, befand sich keine Vorrichtung., um sitzen, eben so wenig, um über einander wegsehen zu können. Das Publikum schleppte daher in großem Eifer Stühlc und Bänke aus dem Garten des Wirthahauses herbei, um sich dar—⸗ auf zu setzen oder zu stellen. Um diese Plätze gab es natür- lich lebhaften Streit, Stühle und Bänke knagten, der Wirth wahrte sein Eigenthum, Hunde wurden unruhig, Stöcke fielen zu Boden; Niemand achtete auf bedeckte oder unbedeckte Häupter; Taback wurde geraucht, und, hätte man nur Tische gehabt, so würde man auch Bier getrunken haben. Daß es unter solchen Ümständen sehr schwer war, ben Verhandlungen mit Aufmerksamkeit zu folgen, wird jeder billig Denkende zugeben. Doch scheinen sie glücklicherweise nicht außer⸗= ordentlich wichtig gewesen zu , D, we. war die Sitzung auf⸗ fallend kurz; sie begann um 45 Uhr und endigte um 56 Uhr. Als der gem n ne geendigt war, konnte man nicht deutlich ver⸗ stehen, ob 101 oder 109 Mitglieder als anwesend verkündigt wur-
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den. Nach Verlesung des Protokolls reklamirten Uhland, Vischer und ein drittes Mitglied gegen die darin enthaltene Angabe, daß in der letzten Sitzung der Antrag Ludwig Simon's, „die National⸗ Versammlung wolle die Regentschaft 8
stützung auf dem betretenen Wege versichern“, einstimmig angenom⸗ men worden sei, indem sie entweder dagegen gewesen seien oder sich der Abstimmung enthalten hätten. 3
mehreren weniger bekannten Namen angemeldet: Robert Mohl, Peter in Karlsruhe, Romer in Stuttgart, Schmitt von Kaiserslautern. Federer hat an den Prästdenken das Ansuchen gestellt, derselbe möchte die Motive seines Austritts der Versammlung verkündigen, der letz⸗ tere protestirt aber auf das entschiedenste gegen die Vorlesung der⸗ selben. Ein Abgeordneter aus Mecklenburg⸗ Schwerin verliest das von seiner Landes⸗Regierung erlassene Abberufungs⸗Schreiben und seine protestirende Antwort auf dasselbe. Als eingetreten für Römer wird verkündigt, Seefrid, Mitglied der württembergischen Kammer. Folgt die Verlesung oder Anzelge einer Reihe von Zustimmungs⸗, BVerkrauens- unb ͤnterstützungs Adressen. Nun stellt Schoder fol—⸗ gende Interpellation an die Regentschaft: „Von dem Chef des würt⸗ lembergischen Justiz⸗Departements, Römer, ist heute in der Kammer erklärt worden, die provisorische Regentschaft versuche bereits unbe⸗ fugterweise in die inneren Angelegenheiten Württembergs einzu⸗ greifen, indem sie den General⸗-Läeutenant Miller nicht nur seines Amtes als Reichs⸗General, sondern auch als württembergischer Ge⸗ neral entfetzt habe. Ich frage daher an, ob diese Erklärung dem Sachverhalte entspricht, und im BVejahungsfalle, ob es die Regent⸗ schaft nicht angemessen findet, künftig ihre Verfügungen in Angele⸗ ee ln solcher Staaten, welche die Reichs⸗Verfassung anerkannt h
rer hingebendsten Unter
s ausgetreten werden unter
aben, durch die betreffenden Regierungen ergehen zu lassen?“ Zur
Beantwortung dieser Interpellation tritt, sogleich Herr Raveaux auf: „Wir haben für gut befunden, vor Allem Maßregeln zur Wieder⸗ herstellung des gebrochenen Reichsfriedens zu ergreifen, und daher in dieser Richtung beinahe gleichlautende Befehle an General Peucker und General Müͤler erlassen. Peucker hat uns noch nicht geant—= wortet, Miller aber erklärte, im Augenblick in einer Lage zu sein, in welcher er keine Antwort geben könne. Wir fanden für gut, eine zweite Anfrage an ihn zu richten, ob er der Regentschaft Ge⸗ horsam leisten wolle oder nicht? Die Antwort war, die Lage der Dinge gebiete ihm, am Reichsverweser festzuhalten; als Soldat erlaube er sich nicht, zu beurtheilen, ob der Reichsverweser mit Recht abgesetzt sei oder nicht, deshalb wolle er der Huldigung, die er dem Reichsverweser dargebracht, getreu bleiben. Auf Bieses hin hat die Regentschaft den General Miller des Reichsdienstes enthoben und der
württembergischen Regierung davon Anzeige gemacht mit der Auf— forderung, einen Nachfolger desselben zur Ernennung vorzuschlagen. Ich begreife daher nicht, wie Römer die angeführte Behauptung Wagen durfte.“ Raveaux theilt ferner eine von der Regentschaft er⸗ lassene Verfügung über Errichtung eines Reichsheeres mit. Diese
Verfügung ist erlassen worden an die provisorischen Regierungen Lon
Baden und Rheinpfalz und an die württembergische Regierung. Die Antworten stehen noch aus. In den neu zu bildenden Ausschuß für Durchführung der Reichsverfassung werden sodann noch gewählt folgende 15 Mitglieder: Ludw. Simon, Eisenstuch, Claussen, Ha⸗ gen, Jacobi von Königsberg, Nauwerck, Schüler von Jena, Ko⸗ kaczeck, Tafel von Stuttgart, Fröbel, Kudlich, Spatz, Schaffrath, Uhkand, Rühl. — Nächste Sitzung Sonnabend Nachmittag 3 Uhr in“ denl nen erworbenen Lokal, bas nach der ö des Werkmeisters, der die Arbeit übernommen hat, bis dahin brauchbar sein wird.
Heilbronn, 12. Juni. (Schwäb. Merk.) Auf die Nach⸗ richt hin, daß bei Mosbach ein Lager von 10,000 Mann Badensern zusammengezogen werde, verbreitete sich hier das Gerücht, daß ein württembergisches Truppen⸗Corps die Gränze gegen den Odenwald
besetzen werde. Schon gestern wurden Durchmärsche erwartet. Diefen Morgen gegen 9 Uhr rücken auch Infanterie, Kavallerie und Artillerie in die Stadt, und man war. so ziemlich all⸗ e. der Ansicht, daß sie nach kurzer Rast gegen die Gränze
ortmarschiren würden. Statt dessen ließen die, Kavallerie⸗
und Infanterie⸗Patrouillen durch die Straßen, die Besetzung der Thore, Kirchen und öffentlichen Plätze c. gleich ahnen, daß eiwas Anderes der Zweck sei. Wirklich verkündete auch der Polizei⸗Kommissar um 10 Uhr durch öffentliche Ablesung einer Ministerlal-Verordnung die Auflösung der hiesigen Bürger⸗ wehr und die Entwaffnung derselben., Es wurde hierzu eine ö von zwei Stunden gegeben, später dieselbe um weitere vier Stun⸗ den verlängert. Trotzdem wurden nur wenige Gewehre abgegeben, und selbst ein Abfordern mittelst in der Stazt herumfahrender Wa⸗ gen hatte keinen anderen Erfolg, als daß höchstens 120 Gewehre abgeliefert wurden. Um 5 Uhr zogen sich die Truppen größten— theils aus der Stadt hinaus, um ihre Quartiere auf den benach⸗ barten Dörfern zu beziehen.
rist
Wir erhalten über die heilbronner Vorfälle folgende weitere
Nachrichten: Gestern Abend, den 12., wurden 120 Gewehre mit der Eisenbahn von Heilbronn wegbefördert; ctwa 1090 Gewehre waren noch auf dem Rathhaus, Dieselben sollen im Laufe der Racht von Heilbronnern wieder abgeholt worden sein, Eben so sol⸗ len Bürger- und Feuerwehr⸗Männer in der Nacht Bonfeld zu aus⸗ gezogen, jedoch wieder zurückgekehrt sein. Das nach Sontheim und anderen benachbarten Srten verlegte, Militair war diesen Morgen, den 13., wieder im Marsch nach Heilbronn.
Heilbronn, 13. Juni, 1143 Uhr. C(Schwäßb. M.) Gestern
Nacht wurden etwa 360 auf dem Rathhause in Verwahrung des Stabtraths schon früher befindlichen Gewehre weggengmmenz etwa J bis 105 Mann, namentlich Turner, zogen gegen das Badische, kehrten aber zurück und haben sich gegen den Mainhardter Wald zugewandt, wo sie bei Löwenstein gesehen worden sein sollen. Die Skadt ist in Bela cernirt. Bereits sind gegen 80 Gewehre abgeliefert. Verhaftun⸗ gen haben stattgefunden. Die Stadt ist nun vollkommen ruhig.
erungszustand erklärt, von Truppen besetzt uud
h
Heilbronn, 13. Juni. (Schw. M.) Diesen Morgen um
8 Uhr rückten wieder 2 Bataillone Infanterie und sechs Kanonen in bie Stadt. Mit vem ersten Bahnzuge kam auch, unser Ober⸗ Kommandant mit der Nachricht von Stuttgart zurück, daß das Ministerium entschlossen sei, von der gegen die Stadt ergriffenen Maßregel nicht alzugehen. So eben, 8! Uhr, durchreitet ein Kö⸗ niglicher Beamter die Stadt und verkündigt für die Stadt und das Sber'Amt Heilbronn die Aufruhr⸗Akte, die Entwaffnung sämmt⸗= licher Bürgerwehren mit der Erklärung, daß alle dadurch entstehen⸗ den Kosten den in Aufruhr befindlichen Gemeinden zur Last fallen. Von unserer ausgezogenen Bürgerwehr erfährt man, daß ein Theil sich gegen Wimpfen zu gezogen habe, wie man vermuthet, nach der babischen Gränze, ein anderer, und zwar der größere Theil ins Hehenlohische. Es sollen sich ihnen von Dorfschaften Viele beige⸗
sellt haben. Näheres darüber weiß man jedoch nicht. Es wurden
bel uns mehrere Verhaftungen vorgenommen, unter anderen der
Redacteur des Neckardampfschiffs und andere Demokraten.
Baden. Karlsruhe, 12. Juni. (Nürnb. Korr.) In der heutigen dritten Sitzung der konstituirenden Ver sammlung kam
von denen ber erste und zweite berathen worden sind, zur Be⸗ rathung. Der dritte Antrag, die Gemeinden zur Lieferun bensmitteln an die Neckar⸗Armee anzuhalten, wird ohne Der vierte Antrag bezweckt Aufl der Mitglieder de fiziere bei der Volkswehr.
Nr. 3 und 4 der Hoffschen Anträge,
in der gestrigen geheimen Sitzung
angenommen. merie⸗Corps und Verwendun toren, Unteroffiziere und O Theil des Antrags — die Auflösung — wird an weil man es für bedenklich hält, u verpflanzen. Das Mitglied der erstattet Bericht über die Finanz gen Umstände sei es gelungen, mit Sache der konsti⸗ un sein, ihn zu unterstützen, na⸗ digen Steuern, die jetzt ische Volk seine Denn, möge dasselbe Beispiel nicht
sselben als Instruk⸗
nommen, der zweite aber nicht, iese „reactio6= nairen“ Elemente in die Armee z provisorischen Regierung, Geogg, Trotz der ungünsti
Verhältnisse. Mitteln bis jetzt auszukommen.
den vorhandenen tuirenden Versammlung werde es n mentlich bei Eintreibung der rückstän eine Million betragen. lung erkennen und seine Ehre im Kampfe unterliegen, verloren sein und die jetzts ausgestre dann wurden mehrere von der pr provisorische Gesetze, üb Gränze bis zur M litische Flüchllinge ꝛe.
Er hoffe, da wahren werde. so werde doch dieses ute Saat einmal aufgehen. So⸗ ovisorischen Regierung erlassene andes von der nördlichen ber die Amnestie für po⸗ Die Wahl der pro⸗ den Sitzung statt.
(D. A. 3.) Nach Eröffnung der nggebenden Vers⸗ llirte Abgeordn ufs des „angeblichen“ badische Volk. t wiederholte Aeußerung Das ist von Mathy g noch keine amtliche Not Veranlassung habe, Ansicht darüb
er Erklärung des L n Kriegszustand, ü berathen und genehmigt. visorischen Regierung findet erst in der morgen
Karlsruhe, 13. Juni. heutigen vierten Sitzur den Vice⸗Präsidenten Ministerium wegen des Aufr Erzherzog Johann an lesung desselben Schlusse mehrfache Rufe: antwortete, daß die Regierun Aktenstück und daher über zu fassen. Wen so müsse er gestehen, Er kenne keinen Reichsverw die National ⸗Versammlung und sollte einzudringen, Landesfeinde, mi Entgegnung auf diese schen Regierung al ordneter Mördes stell eine Kommission zu wählen, sche Volk als Antwort auf Brentano tritt bei, und es wir die Abgeordneten Steinmetz, Der Justiz⸗Minis ericht über seine Ge⸗ mten hätten den verlangten te zu Mannheim und das Fassung des
mmlung durch Mördes das Reichs verwesers 165.) Die Ver⸗ en des Unwillens. Herr Brentano iv von diesem Beschluß dar⸗ er äußern solle, che nur lächerlich erscheine. ohann mehr, nachdem entsetzt habe, in Baden
der verfassu erner interpe
n er seine Privat⸗ daß ihm die Anspra eser Erzherzog J ihn seines Amtes mit Waffengewalt nderen Reichs Uebrigens sei eine Sache der provisori⸗ melten Volksvertreter. Antrag: aus den Abtheilung en um sofort eine Ansprache an da e diese Proclamation zu eitwerfen. Herr
d in den Abtheilungen sofort die
Hoff, Brentano, Goegg
ter Peter erstattet
es wagen, so werde man ihm, wie jedem ar t den Waffen entgegentreten.
Proclamation weniger er jetzt versam
Kommission, und Tiedemann, gewählt. sodann den auf der Tagesordnung steh Die niederen Justizbe nur die Oberhofgerich Hofgericht zu Bruchsal hätten Eides gewünscht, die ihnen auch z Straf⸗ Anstalten Notare seien entfernt worden, In Folge seines und Strafrechtspflege habe de über eine vierwöchentli Eine Sistirung der Hulfsvo befürchtenden St
schäftsbranche. Eid geleistet, veränderte ugestanden worden sei.
unverändert mnestie wieder eingesetzt, weil ste den Eid verweigert Aufsichtsrechts über die Cidil⸗ r Justizminister ein provisorisches Ge- e Verlangerung der Fristen erlassen. lstreckungen sei wegen der daraus zu entlichen Kredits unterlassen wor⸗ ien sämmtliche politische Verbrecher gestellten Cautionen zurückgegeben Verurtheilten wegen gemriner Ver Strafen mit den neueren, milderen Ansichten in Ein⸗= worden. Zur sofortigen Einfuhrung der Schwurge⸗— den nächsten Tagen ein Gesetz⸗ Entwurf vorgelegt Notariatsordnung seien die nö⸗ Was das Strafsystem anlangt, erium für das pennsylvanische mit den nöthi⸗ nischieden. Abgeordn. Reich beantragt, daß das im und das Hofgericht zu Mannheim binnen zweimal 24 Stunden den Eid bei Der Antrag findet Unter⸗ Abg. Reich fährt en das die Geistes und Körperkräfte Herr Peter: Nicht das sondern das Gesammt⸗-Ministerium habe in sei⸗ bisher Schonung gegen die widerspenstigen
örungen des der Amnestie entlassen und die eine Revision folgt, und die klang gebracht richte werde in In Betreff einer neuen thigen Vorbereitungen getroffen.
so habe sich gen Abänderungen e DOberhofgericht zu Mannhe werden sollen, der Absetzung zu leisten. Dringlichkeit pricht sich auch ge
gehen sei er⸗—
das Minist
aufgefordert Vermeidung stützung u fort und s vernichtende pennsyl Justiz⸗Ministerium, ner Mehrheit beschlossen, Richter zu beobacht
Abgeordneter M der Regierung aber der Stan stituirenden Versamm Er beantragt daher,
wird anerkannt.
ystem aus.
ördes vertheidigt das bisherige Verfahren die widerspenstigen Gerichtshöfe. ache ein ganz anderer, sobald von der kon lung eine definitive Regierun die Frage wegen der Eidesleistung fallen zu Reichschen Antrag an Schlatter ist für den Reichschen te haben entweder den E ssen worden. Lassen Sie uicht das Sprüch⸗ Die kleinen Diebe hängt man, die Die Abgeordneten Zimmer- d' Rotteck sind ebenfalls für den Reichschen Antra nie gehört, daß die Gerichtshö eid verweigert hätten, der noch ganz und der Treue enthalten habe, in bloßer Vorwand. st für den Reichschen Antrag ge⸗ Antrag vom Abg. Mör⸗
gewählt sei.
,n Kommission u verweisen. Abgeordneter mtliche niedere Beam der seien entla Wahrheit werden:
äßt man laufen.
kt, er habe noch den Huldigungs chen des Gehorsams Bedenklichkeiten hrere Redner mei Debatte geschlossen, der esordnung überzugehen, da die ch die Stimme des Präsidenten gegen den ließlich der Reichsche Antra Abg. Heunisch berichtet sodanr Gesetz⸗Entwurf,
ser dem Entwur Nachmittags- Sitzung zur Be⸗
terer bemer einem Fürsten andere Verspre und ihre jetzigen Nachdem noch me sprochen, wir des, zur mo gegen 23 stehen, felben abgeworfen, men genehmigt.
seien daher e
tivirten Tag
g mit 32 Stim⸗ Namens des die projektir!e
sses Über den f im Allgemei⸗
Anleihe betreffend, und die mmende Bericht soll in der rathung kommen.
Karlsruhe, 13. Juni, Abends.
sche Regierung gewählt. konstituirende Versammlung für ntano, Gög Ersterer so r letzten Wochen als gänz sönliche Gegner
So eben wurde langer Diskussion das Triumvirat Peter und Thie⸗ bei merklich gealtertem lich unfähig bewährt in der Versamm⸗
die neue provisori
hlte die Herren Bre baut sind d ine, der l haben; Thiebaut scheint viele per lung zu haben.
Frankfurt, 15 1 Regierungs Leopold, von Gottes Gnaden, In Anbetracht der Gefahren,
32 des Großherzoglich ba⸗ Standrechts gesetz: Baden, Herzog von sherzogihum durch
blattes enthält folgendes Großherzog von denen das Gro
die Usurpation einer revolutionären Regierung ausgesetzt ist, und in Erwä⸗ gung, daß die Neichstruppen mit den sich ihnen gischließenden treu geblie. benen badischen Truppen zur Wiedeiherstellung der Staats. Ordnung in das Großherzogthum einrücken, finden wir uns veranlaßt, auf den Grund des S. bb der Verfassungs-⸗Urkunde und im Einverständniß mit der deutschen Fentralgewalt zu verordnen, wie folgt: S. 1. Der Militair-⸗Kommandant, ver wenigstens eine Brigade zu befehligen hat, ist ermächtigt, diejenigen Be⸗ irke, in denen er es für nöthig erachtet, in unserem Namen, nach dem Ge- 3 vom 7. Juni 1848, in Kriegszustand zu erklären, mit der ferneren Wir= kung, daß für die in Kriegszustand erklärten Bezirke nicht nur gegen die aufrührerischen Truppen nach dem . über das militgirstandrechtliche Verfahren vom 7. Juni 1848, sondern allgemein nach Maßgabe der nach- folgenden S8. 2 — 5 das Standrecht eintriti. 8. 2. Wer während der Dauer bes Kriegszustandes 4) bewaffnet an einem Angriffe oder Widerstand gegen die gesetzliche Autorität oder bewaffnete Macht, oder an einer unerlaubten bewaffneten Versammlung Antheil nimmt, oder sich auf dem Wege dazu oder zu einem gewaltsamen Uͤnternehmen befindet, — oder wer 2) zu folcher Bewaffnung oder solchem Waffengebrauch oder überhaupt zu Hoch- verrath, Landes verrath oder Aufruhr aufsordert, 3) Soldaten in ir- gend einer Weise zum Treubruch verleitet, 4) Anlagen macht, oder bestehende Anlagen zerstört, um militairische Bewegungen zu hindern, 5) den Aufrührern als Spion dient, oder die für die Wiederherstellung der Staatsordnung einschreitenden Truppen zu ihrem Nachtheil irre zu fuͤhren sucht, wird standrechtlich mit dem Tode, oder hei minderer Betheiligung mit Zuchthaus von 10 Jahren bestrast. S. 3. Diese Vergehen werden von einem Kriegsgericht abgeurtheilt, welches nach Artikel 4 des am 7. Juni 1848 über das standrechtliche Verfahren beim Militair erlassenen Gesetzes zusammengesetzt wird. Insoweit es Civilpersonen betrifft, findet dabei der letzte Absatz des Art. 4 des gedachten Gesetzes keine Anwendung. Das Verfahren richtet sich nach den Art. 5—] des nämlichen Gesetzes, jedoch mit der Aenderung, daß das Gericht in den dazu geeigneten Fällen auf die im §. 2 erwähnte 109jährige Zuchthausstrafe erkennt und, den alsbaldigen Vollzug anordnet., Kann wegen ungenügender. Aufklärung der Sache weder die zehnjährige Zuchthaus strafe noch die Todesstrafe erkannt und der Angeschuldigte auch nicht sogleich völlig freigesprochen werden, oder erscheint die Aburthe lung hinsichtlich eines Angeschuldigten überhaupt nicht als drin⸗ gend, so wird die Sache zur weiteren Untersuchung und Erledigung an den ordentlichen Nichter veiwsesen. Bei der im Artikel 6 Nr; 3 des Gesttzes vom 7. Juni 1848 erwähnten Wahl eines Vertheidigers ist der Angeklagte, der nicht zum Militair gehört, in seiner Auswahl nicht auf Militairpersonen beschränkt und eben so wenig das Gericht, vorausgesetzt, daß das Verfahren nicht aufgehalten wird. S. 4. Ist das Todesurtheil gegen eine größere An- zahl der am nämlichen Vorgang Betheiligten ausgesprochen, so wird der Kommandirende hinsichtlich der darunter befindlichen verhältnißmäßig weni- . schwet Belasteten den Vollzug des Erkenntnisses aufschieben, und un⸗ ere Entschlie hung über Begnadigung oder Strafoerwandlung einholen. S. 5. Hinsichtlich der Theilnehmer an den hochverrätherischen Unternehmun« gen seit dem 11. Mai v. J., die nicht erst nach Verkündigung des Kriegs zustandes eine der im §. 2 erwähnten Handlungen verüben, findet diese Verordnung nur, auf diejenigen Anwendung, welche zu den Anstiftern ge- hören oder an der hochverrätherischen Verbindung Theil genommen haben und nicht nach Verkändung dieser Verordnung ohne allen Verzug sich völ— lig lossagen, indem sie sich der geseßlichen Gewalt unterwerfen und zugleich Alles, was in ihren Kräften steht, beitragen, auch die Mitschuldigen zur schleunigen Unterwerfung zu bringen und dadurch den weiteren strafbaren Er⸗ folg ihrer verbrecherischen Unternehmung zu verhindern. S. 6. Während der' Dauer des Kriegszustandes sind alle Bezirks- und Orts- Behörden, die sich mit der Sicherheits⸗Polizei und überhaupt mit der Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung zu befassen haben, dem Militair - Kommandanten un- tergeordnet, und auch die Bürgerwehr steht unter seinem Oberbefehl. In allen Bezirken, in welchen sich Truppen befinden, können die Militair⸗-Be— hörden die Sicherheits- Polizei auch unmittelbar selbst handhaben, zur Auf⸗ rechthaltung der öffentlichen Ordnung in Gemeinschast mit den ihnen bei⸗ gegebenen Civil Kommissären auch polizeiliche Anordnungen und Verbote erlassen, die Uebertretung mit Fesmehmung und polizeilicher Strafe bedrohen, und diese durch die Civil⸗Behörden vollziehen lassen, oder nach Umständen selbst vollziehen. Gegeben in unserem Staats. Ministerium zu Frankfurt a. M., den 9. Juni 18649. Leopold. Kluber. Stengel.“
— Ueber die Operationen gegen Baden bringt die Frank- furter O. P. A. Ztg. Folgendes:
Darm stadt, 15. Juni. Die Operationen gegen den Auf— stand in Baden haben heute Nacht begonnen. ir haben zwar noch keine bestimmten Nachrichten, so viel aber weiß man, daß um 2 Uhr Nachts die Truppen in der Bergstraße aus ihren Canton⸗ nements aufgebrochen sind. Der Feind soll sich zurückgezogen ha⸗ ben und Weinheim von den Unsrigen besetzt worden sein. Man hörte an der Bergstraße heute gegen 10 Uhr ein starkes Feuern in der Richtung von Mannheim. Diese Kanonade wurde sogar hier ehört. Die gestern hier eingerückten Königlich preußischen Truppen befinden sich noch hier, erwarten aber jeden Au— genblick Marsch⸗Ordre. Heute Vormittag um 19 Uhr marschirten die ersten Bayern hier durch, ein starkes Jäger-Bataillon, ein, Re⸗ giment Chevauxlegers, eine Batterie Zwölfpfünder von 8 Piecen, ein Brückenzug von 15 Pontons mit Zubehör. Die Truppen wa⸗ ren wohl ausgerüstet und von guter Haltung. Sie kommen von Aschaffenburg und . bei Oppenheim über den Rhein nach der Pfalz. Morgen folgen 5 — 8000 Mann nach, in zwei Kolonnen, die eine wieder über hier, die andere über Niederramstadt und Eberstadt. Letztere geht wahrscheinlich bei Gernsheim über den Rhein, Wir hoffen, heute noch Wichtiges von den gegen Baden vorrückenden Truppen zu erfahren.
Darm stadt, 15. Juni. Hunderte von Menschen umlagerten heute Abend den Bahnhof, um mit dem um 7 Uhr eintreffenden letzten Zuge aus der Bergstraße Kunde vom Kriegsschauplatze zu erhalten. Man hatte den ganzen Tag über fortwährend Kanonen donner gehört, auch Rauchsäulen aufsteigen sehen, wie Einige glaub⸗ ten, in Mannheim, Andere mehr rechts in Oggersheim eder Frau⸗ kenthal. Dies Alles steigerte natürlich die Neugierde. Endlich kam der ersehnte Zug, hielt aber an dem Wege jenseits des Exerzierplatzes plötz⸗ lich still. Man schaffte einen verwundeten Offizier heraus, der hier sein Landhaus hat, Rittmeister von Jäger von den Che— vauxlegers, dem das Bein zerschmettert ist. Der Zug, der nun langsam dem Bahnhofe zufuhr, enthielt außerdem noch 14 verwundete Chevauxlegers, wovon einer so schwer, daß man ihn auf einer Tragbahre nach dem Lazareth tragen mußte. Ueber das Gefecht selbst, das schon den Morgen um 7 Uhr stattgefunden, er— fuhr man nur, daß die Chevauxlegers bei Käßerthal, unweit Mann⸗ heim, etwas zu hitzig vorgegangen seien, ohne Unterstützung von Infanterie und Artillerie, wodurch sie diesen Verlust erlitten. Jrden⸗ falls war das Vorrücken des diesseitigen Truppencorps ein allge⸗ meines und siegreiches. Das Hauptquartier war schon am Morgen zu Weinheim, die Vorposten zu Schrießheim. Was den Tag über
weiter vorging, ist man sehr begierig, zu erfahren. Die Kanonade,
die man hier hörte, glaubt man, rühre von den Preußen her, welche jenseits gegen Ludwigshafen (bie Rheinschanze) vorrückten.
Frankfurt, 16. Juni. So eben geht eine Meldung des Herrn General⸗Lieutenant von Peucker, d. q. Weinheim, den 15. Juni e. Abends 9 Uhr, ein, wonach gestern sein Corps in der grühr in zwei Celonnen, die eine auf der Bergstraße, die andere e. Fürth aus, zu einem konzentrischen Angriffe gegen Weinheim ö engen ist. In der rechten Flanke wurde gleichzeitig eine Re⸗ nn, nn gegen Mannheim uber Käferthal ausgeführt. Die
ö e. wurde durch eine Seitenkolonne gedeckt, welche im heir h ald gegen die oberen Neckar- Uebergänge vordrang. Der wurde auf allen Punkten in, Gen Der wichtige Punkt
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Ladenburg und hierdurch die Eisenbahn⸗Verbindung bis zum Neckar wurde genommen. In der Front wurde über Weinheim bis Groß⸗ sachsen vorgedrungen und bei einbrechender Nacht durch Besetzung von Weinheim, Virnheim, Heddesheim, Ladenburg und Großsach⸗ sen eine Stellung bezogen.
Die Truppen haben in 15s1ündiger ununterbrochener Anstren⸗ gung an frischem thatkräftigen Mulhe und Ausdauer geweiteifert und einen Geist brüderlicher Einigkeit an den Tag gelegt, welcher über alles Lob erhaben ist. Weitere Details fehlen noch zur Zeit.
Aus land.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 15. 3 Dupin eröffnet um 15 Uhr die Sitzung. Die efehle sind gegeben worden, außer den Stenegraphen
nur solche Personen in die Vorhallen zu lassen, welche Spezial— karten vorzcigen. Du pin: „Ich ersuche die Kommissionsmitglie⸗ der, denen die Begutachtung des Klubgesetzes obliegt, sich in das Fste Bureau zurückzuziehen und ihre Arbeit sofort zu beginnen.“ Dies geschieht. Du pin: „Jetzt werde ich die Doppelmandate der abwesenden Deputirten durchs Leos beseitigen. Das Leos macht Ledru Rollin zum Deputirten des Var⸗Departements, Felix Pyat zum Deputirten der Nievre, Mathie (Dräme) zum Rhone⸗Deputir⸗ ken u. f. w.“ Dupin verllest Briefe, worin neun Montagnards erklären, daß die kurzen Aufrufe zu den Waffen ohne ihre Geneh⸗ migung mit ihrer Unterschtift versehen worden seien. (Geläch⸗ ter' und Aufregung Gendrier steigt sogar auf die Trü⸗ büne und protestirt mündlich, unter dem Gezische der Versammlung, gegen diesen fürchterlichen Mißbrauch. Dupin: „Der pariser General-Prokurator hat an mich ein neues Requisitorium gerichtet, in welchem er die Versammlung um Erlaubniß bittet, die Deputir⸗ ten Menand, Bougeod, Eschman, Rolland, Landolphe Jarroud und Avril wegen Theilnahme an der Insurrection vom 13. Juni zu ver⸗ folgen.“ Cholat: „Lautz obigen Requisitoriums werden diese Deputirten deshalb kriminalisch verfolgt, weil sie Briefe und Pro⸗ lamationen unterschrieben, deren Entwürfe man im Sitzungssaale des Konvents gefunden. Ich bemerke, daß der Name Avril unter einem dirser nach Lyon oder M ron bestinmten Briefe nicht der
Name des Deputirten gleiches Namens ist. Wahrscheinlich
ist dies ein Bruder desselben.“ Du pin; „Die Staats⸗ Anwaltschast verlangt Dringlichkeit. Ich bringe also die⸗ selbe zur Abstimmung.“ Die gesammte Rechte und das Centrum erheben sich für die Dringlichkeit. Die Linke enthält sich der Abstimmung. Dup in: Es fragt sich demnächst, ob die Ver⸗ sammlung eine neue Kommission wählen oder diese Anträge der erz Kommission (mit Thiers an der Spitze) überweisen will?“ Bert'yer: „Da ganz neue Thatsachen vorliegen, so beantrage ich eine neue Kommüisston.“ Dies wird genehmigt, und die Versamm⸗ lung zieht sich in ihre Abtheilungs-Säle zurück, um eine neue Kommission zur Berichterstattung zu wählen. Drei Viertelstunden später kehrt der Berichterstatter in den Saal zurück und die Sitzung wird wieder aufgenommen. Beugnot, Berichterstatter, erscheint um R vor 5 ühr auf der Tribüne. Sein Bericht ist kurz und trägt auf Genehmigung der Untersuchungs— Einlei⸗ tung gegen obige 8 Deputirte an. Eine Contra⸗-Debatte findet eigentlich gar nicht statt. Die Untersuchung ist also genehmigt. Felix Pyat bittet um das Wort. (Aufsehen.) Er erklärt, daß er eben in der Sitzung erschienen, um gegen das Loos rüchsichtlich seiner Doppelwahl zu protestiren. Er nehme für das Cher-Depar—= tement an. Wird genehmigt. Victor Hug ergreift das Wort, um die Aufmerksamkeit auf das Verfahren der ersten Legion der Nationalgarde in der Rue Coqheron und Rue Neuge des Bons Enfans zu lenken. Er fragt den Minister, welche Maßregeln er gegen diese barbarischen Pressen -Zertrummerer eingeleitet habe? (Beifall links,. Dufaure antwortet, daß die Behörden die nö⸗ thigen Schritte gethan und diese Eingriffe gerügt werden sollen. Tufaure dverltest schließlich telegraphische Depeschen aus den De— partements, wo Gährung herrscht. In Lyon ruste man sich zu ei— . sozialen Kampfe. Die Versammlung trennt sich um r.
Paris, 15. Juni. Das Ministerium hat nachstehende Pro— clamation erlassen:
. „Bütger von Paris! Eine aufrührerische Minorität sucht die Majo— rität, das Ergebniß' des allgemeinen Stimmrechts, zu unterdrücken. Im Namen der Verfassung, von welcher sie sagt, daß sie verletzt worden sei, mißachtet sie alle Gesetze und die Verfassung selbst. Die Nalional-Ver= sammlung und die Regierung werden dies nicht zugeben. Paris ist im Belagerungszustande. Wir haben die Anwendung des Gesetzes verlangt, welches denselben im Namen der Verfassung erklärt; wir werden ihn nur zur Kräftigung der Republik gebrauchen.“
Von der gefetzgebenden Versammlung erging folgende Procla⸗ , welche gestern früh an den Straßenecken angeschlagen wurde: —
„Die geseßgebende Versammlung an das französische Volk. Bürger, Nationalgarden und Soldaten! Die Republik und die Gesellschaft ist be⸗ droht. Die Souverainetät des Volkes wird in gehässiger Weise durch eine aufrührerische Minorität mißkannt, welche den Aufruf zur Gewalt erläßt und durch einen verruchten Krieg von neuem, zugleich mit dem öffentlichen Frieden, die dem Wiedererstehen nahe Wohlfahrt des Landes gefährdet. Die gesetzgebende Versammlung, aus dem Nationalwillen hervorgegang h, wird energisch alle die Pflichten erfüllen, welche ihr unter diesen qu⸗ ßeisten Umständen auferlegt sind. Ihr steht es zu, im Namen des Volkes zu reden, welches nur ihr sein souveraines Mandat übertragen hat. Hüter der Republik und der Verfassung, welche die unver—= letzbaren Gewährleistungen der gefährdeten Geseilschaft und Ordnung sind, wird die National- Vertretung bis in den Tod die Verfassung und die Republik, welche so unwürdig angegriffen worden sind, gegen einen strafbaren Ausstand vertheidigen. Bürger! schagret Euch um Eure Ver= lreter, um die Vertreter des französischen Volkes; in Eurer Vereinigung mit ihnen, mit dem Präsidenten der Republik, mit unserer tapferen und treuen Armee, in unserer einmüthigen Eintracht beruht unser gemeinsames Heil. Bürger, Nationalgarden und Soldaten! im Namen des Va(erlandes, im ö ö n . . . ö. Gesetze rust die gesetzgebende
ersammlung Euch feierlich auf zur Veitheidigung de ⸗ er Ver⸗ fassung und der Gesellschaft.“ 4 .
General Changarnier überschictte vorgestern Abend um 93 Uhr nachstehenden Bericht an den Conseil-Präsidenten:
„Der beiliegende Tagesbesehl, um 33 Uhr diktirt, wird Ihnen von dem Beginnen des Tages Kunde geben. Um 3 Uhr wurden die in der Ge— werbschule, deren Zugänge durch Barrikaden gedeckt waren, veischanzten Aufrührer durch die von einigen Natignalgardisten der Gten Legion beglei⸗ teten Linien truppen angegriffen und mit größter Entschlossenheit vertrieben. Andere in den Straßen Aumaire, Gravilliers, Transnonain, Notre ⸗Dame de Nazareth, in der Tempelvorstadt und noch anderswo errichtete Barrikaden wurden fast eben so schnell genommen, als sie erbaut waren. Von der Seite im Rücken und von vorn angegriffen, konnte keine unseren tapferen Soldaien, deren unbeschreiblicher Eifer noch ganz andere Hindernisse bewältigt hätte, ernsten Widerstand leisten. Allenthalben durch die herzliche Mitwirkung der Nationalgarden unterstützt, behaupten unsere Truppen in Ordnung selbst die—⸗ jenigen Stadttheile, wo unsere Gegner die meisten Anhänger zählen.“
Folgende telegraphische Depesche wurde heute in die Departe⸗ ments abgeschickt:
Der Minister des Innern Die Bevölke- ch einige Anarchisten stoß untert rück, worden, Maßregeln und der Haltung der
„Den 14. Juni 1819, 19 Uhr Moigens. an die Präfclten. Paris genießt der vollkommensten rung hat durchaus nicht Theil genommen an dem versuchten Aufstande; dersel Dank den von der Regierung getroffenen Nationalgarde und der Armee.“
Vorgestern Abends 9 Uhr Boulevards ertheilt, werkstelligt wurde. Boule vards, von Barrikaden, kein weiterer Versuch dazu gemacht, gen vie National‘ Gardislen, bis aiff einige Nur da und dort sah man Volksgruppen, die Die Hauptstellungen wurden den Truppen bewacht, ohne daß irgendwo eine Nach dem Courrier frangais war die von den die Nacht, falls Barrikaden gebaut, würden, „Chateau d' Eau“ und die Antwort „Chatin folge, ging der Plan der Mitglieder des beigetrekenen Cx⸗Repräsentanten der Parte die Majorität der National⸗Versammlung torität verwirkt habe, sich des Büreau' meistern, den Konvent zu proklamiren, blik, die Minister und Changarnier nach V als öffentlicher Sicherheits-Ausschuß zu kon Permanenz zu erklären. ein roth gedrucktes zu den Waffen enthielt: ; muß vertheidigt werden. Zu den Waffen! Versammlungs-Ort ist an der Gewerbschule.“
die Unterschriften von Ledru Rollin und etwa 69 Ein anderes Plakat, das man in der G die Abfetzung des Präsidenten der Nepub an, befahl die Errichtung von Barrikaden und g dere Autorität anerkannt werden solle, als die des Berges. gestern Abend gegen 85 Uhr w sentanten des Berges unter Kava der Präsidentschaft gebracht und eine Stunde sp Comité ⸗ Zimmer der
be ist ohne Zusammen
wurde Befehl zur Säuberung rasch be⸗ onalgarden blieben noch den Straßenecken, zur
was durch
Truppen und Nati insbesondere an Verhinderung aufgestellt; Mitternacht gin⸗ Schildwachen, nach aber völlig t über von Ruhestörung vorsiel. Meuterern für ählte Loosung Der Union zu⸗ Berges und der ihnen i dahin, zu erklären, daß hre Rechte und ihre Au⸗ s der Versammlung zu b den Präsidenten der Repu⸗ incennes zu senden, stituiren und sich in 5 Uhr wurde vorgestern N Plakat angeschlagen, welches folgende „Die Verfassung ist verletzt worden, Zu den Waffen!
Das Plakat trug anderen Personen. and, kündigte lik und des Ministeriums ebot, daß keine an⸗
harmlos waren.
ewerbschule f
urden die sieben verhaftelen Reprä⸗ llerie Bedeckung in Kutschen nach äter getrennt in National⸗-Versammlung eingesperrt. Sie sollen sammtlich sehr niedergeschlagen gewesen i fangs hatte man sie nach darauf schickte man, in Gemäßheit eines Artikels nach dem Palaste der National⸗Versammlung.
tanten des Berges und die Artillerie-L des Palais Naticnal versammelt waren, Oberst Guinard Reden an den Berg zu unterstützen, den Letzteren nach der Gewerbschule. Weisungen des Obersten Foresti schule sein Quartier aufschlug.
les der 6ten Legion zugesagt,
fanden sich ein. Mitglieder des Berges die Flucht.
der Conciergerie ge der Verfassung, sie Als die Repräsen⸗ tern im Garten hielten Ledru Rollin und Beide forderte sie auf, und viele Artilleristen begleiteten auch Es geschah in Folge der rg in der Gewerb⸗ Er hatte den Beistand eines Thei⸗ aber nur wenige seiner Gardisten einen der Gendarmen ergriffen die
Später fand man Waffen Gewerbschule
egion vorges
die Artilleristen; er, daß der Be
Beim Ersch
stern nach Zerstreunng des Zuges den Bouleve Verfassungs⸗ Die Polizei drang sofort ein und ver⸗— Um 6 Uhr wurden vorgestern Nachmittag s der Nativnalgarde festgenommen und durch ein Bataillon der Jäger von Vincennes nach der Pelizeipräfektur ge⸗ bracht. In der Straße Grange⸗Bateliere wurde ein Klub von 20 Personen verhaftet und unter Eskorte abgeführt. einen Nationalgardisten entwaffnen wollte, wurde von einem ande⸗ ren Gardisten sofort erschessen. Heute Mittag um 1 Uhr besuchte rothrepublikanischen denselben beschäftigte aufgelösten Guinard, ist
freunde tobendes Geschrei. haftete 60 Personen. 50 –— 60 Artilleristen
Ein Mann, der
Büreaus der sämmtliche Artillerie ⸗ Legio
Nationalgarde, 23 Man befurchtek, daß die Provinzen ebenfalls die Aufforderung zu aufrührischen Kundgebungen erhalten haben. Vorgestern riefen die rothen Journale den Osten und den Suden zu den Waffen, und es ist bekannt, daß die sozialistische Presse der Departements der von Paris gegebenen Lofung folgt. Auch. hieß es in den Büregus der Versamm⸗ lung, daß die Regierung zahlreiche Depeschen vom Präfekten mit der Anzeige empfangen habe, daß überall geheime Gesellschaflen orga⸗ nisirt seien, und daß man nur das Signal von Paris erwarte, um einen Schlag zu Gunsten der sozialen Republik zu versuchen. stern wurde versichert, daß die Regierung am Morgen durch den Telegraphen in 5 Departements den Befehl habe abgehen lassen, dieselben in Belagerungs⸗Zustand neuen Regierung worden sein.
; Es soll eine der Gewerbschule aufgefunden als Diktator
der Assemblse Nationale war unter den Personen, welche an der Spitze des vorgestrigen Demokratenzuges einherschritten, der ehemalige Minister des Auswärtigen unter Cavaignac's Verwaltung, Demselben Blatte zufolge riefen einige der Meuterer: „Tod dem Napoleon und seinem Ministerium!“ Signard soll nahe beim Chateau d'Cau verwundet worden sein. Nur wenige Schüsse wurden am 12ten zwischen den Tru dem Volke gewechselt, welches jedesmal zuerst feuerte.
Boulevard Montmartre wurde angeblich ein Mann getödtet. Journal meldet, daß der Oberst⸗Lien haber der 11ten Legion, Pascal, und andere Offiziere der selben efehl des Generals Sauboul verhaftet worden seien. vollkommenste eigentlich gar
Hände des Mi⸗ Peuple, Vraie Republique, Tri—
Der Repräsentant
tenant und einstweilige Befehls- Legion auf B
gszustande spürt man Maßregel ist die Initiative aller richterlichen Gewalt in die litair-Kommando's legt. publique, Democratie bune des Peuples nud Estaffette sind auch heute nicht erschienen. Dagegen geben Temps und La Liberté“ wieder sind drei Redacteure, Angestellte Büreau des Peuhple in die Keller der Tuileri Entwaffnung der Artillerie geschieht diesesma Art, wie in den Junitagen. dert, ihre Waffen freiwillig ab Stunden, erfolgen die Haussuchungen. gesetzgebende Versammlung werde sich Der Präsident der Republik empfing vorgef des diplomatischen Corps. Gesandten von England, Nußland und Span Aus Rom hat man B vecchia bis zum 8. Juni. bereits mehrere
Vom Belagerun
Reforme, pacifique,
Blätter aus. drei Schrift⸗ dem Verlags⸗ een eingesperrt. l nicht auf dieselbe ie Bürger werden zuerst a J uliefern und dann erst, Es geht das Gerüch Wochen vertagen. tern Abend den sich besonders mit den
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erichte bis zum 7 Oudinot bombardirt Häuser und Kirchen i Bankbülletin ist heute erschienen.