1849 / 168 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eines dritten und vierten Secretairs zu veranstalten. Dieselbe fällt auf die Abgeordn. Dänzer und Steinmeß. ‚Abgeordn. Kiefer besteigt den Präsidentenstuhl und erklärt, daß er, die Wahl annehme, indem er zugleich der Versammlung seinen Dank ausspricht. Vom Abgeord. Au ist der schriftliche Antrag eingegangen, an die württembergische Re⸗ gierung die Forderung zu richten, den noch immer ohne Grund gefan⸗ gen gehaltenen Bürger Fickler seiner Haft zu entlassen. Man geht zur Tagesordnung, und Abg. Rotteck erstattet Bericht über das Drovisorische Geseß, die Abänderungen der Gemeinde Ordnung betreffend. Die Versammlung beschließt sofortige Berathung. Zu §. 1, der das Bestätigungsrächt der Staats-Behörde aufhebt, hat die Kemmission nichts zu erinnern. Die Abgeordneten Reich und Schlatter heben hervor, wie die Erfahrung der letzten Jahre dieses Bestäligungsrecht als eine verwerfliche Bevormundung bereits ver⸗ urtheilt habe. Zugleich stellt Abg. Reich den Antrag, daß die ganze Gemeinde⸗Ordnung, weil sie noch außerdem viele die Freiheit der Gemeinden beschränkende Bestimmungen enthalte, durch eine zu wählende Kommission einer Revision unterworfen werde, Der Vice⸗ Präsident ist der Ansicht, daß dieser Antrag präjudiziell sei, indem für den Fall der Annahme dieses Vorschlages die weitere Dis kussion bes vorllegenden Gesetzes beindigt werden müsse, Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Dadurch erledigen sich alle anderen Anträge und die fernere Berathung der Gesetzborlage, die jedoch als provisorisch ferner Gultigkeit behält. Die niederzu⸗ setzende Kommission soll aus 15 Mitgliedern bestehen, und heute noch durch die Abtheilungen gewählt werden. Ueber den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, das an die provisorische Regierung von der Reichs-Regentschaft erlassene Schreiben, worin sie die ba⸗ dische Regierung auffordert, die sämmtlichen Truppen der Reichs⸗ Regentschaft zur Disposition zu stellen, berichtet Abgeordneter Heu⸗ nisch. Der Antrag der Kommission geht dahin: „daß der proviso⸗ rischen Regierung die mitgetheilten AÄktenstücke zurückgestellt werden, damit dieselbe nach eigenem Ermessen unter etwaniger Berüclsichtigung der in diesem Berichk ausgesprochenen Ansichten den ihr sachdienlich scheinenden Veschluß selbstständig fasse.“ Abgeordn. Reich beantragt die Zurückweisung an die Kemmission, was geschieht. Der Abge⸗ ordneter Stay macht auf die Geschäftsordnung aufmerlsam. Ber Bericht könne nicht sofort berathen werden, da ein Dringlichkeits= Antrag nicht vorliege. Herr Brentano macht die Mittheilung: Ge⸗ stern feien die badischen Truppen von drei Seiten von Preußen, Hessen und Mecklenburgern angegriffen und in dessen Folge die Rheinbrücke abgefahren worden. Namentlich hätten sich Oberst-Lieu⸗ tenant Tobian und mehrere andere Offiziere ausgezeichnet. Ein gefangener preußischer Major und ein hessischer Hauptmann seien bereits nach Rastatt abgeführt. Eine Menge gefangener Seldaten würden nachfolgen. Er beantragt, den tapferen Kämpfern für die Freiheit durch Erheben von den Plätzen den Dank der Volkever⸗ tretung auszusprechen. Dies geschieht unter allgemeinem Jubel und Lebehochruf.

Abgeordneter Hoff trägt einen eben erhaltenen Bericht über das siegreiche Gefecht bei Ludwigshafen und Laudenbach vor, und Herr Brentano fügt noch hinzu: daß die gefangenen Offiziere ihre Verwunderung, uber die humane Behandlung ausgesprochen. da man ihnen gesagt, in Baden seien lauter Räuber. (Gelächter. Abgeord⸗ neter Au beantragt: Alle aus dem Ausland eingehende und zur Be⸗ waffnung und Bekleidung der Wehrmannschaften dienenden Gegen⸗ stände sind zollfrei. Er bezeichnet den Antrag als dringlich. Die Dringlichkeit wird abgelehnt und der Antrag geht an den Finanz⸗ Ausschuß. Abgeordneter Thiebauth theilt mit, daß an sämmtliche badische Abgeordnete bei der National-Versammlung von der angeb—⸗ lichen Großherzoglichen Regierung zu Mainz ein Schreiben des In⸗ halts eingegangen, daß der Großherzog die Reichs versammlung nicht mehr anerkennt und das Mandat der badischen Abgeordneten für erlo- schen erkläre. Er beantrage nun die Abfassung einer Erklärung, vödurch diefe Verfügung afs rechtsungültig erklärt und die Abge— ordneten aufgeforderk werden, auf ihren Plätzen zu bleiben. Al Mörbes bezeichnet diesen Antrag als einen dringlichen. Abg. Reich sst gegen die Dringlichkeit. Es verlohne sich nicht der Mühe, auf diese Skripturen zu antworten. Er sei daher für einfache Tages— ordnung. Die Abgeordneten Stay und Steinmetz sind derselben Ansicht, eben so Abgeordneter Pelissier; die einfache Tagesordnung wird genehmigt.

Karlsruhe, 15. Juni. (O. P. A. 3.) In der heutigen Nachmittagssitzung der „konstituirenden Versammlung“ verlas der Präsident der Kammer ein eingegangenes Schreiben der provisori⸗ schen Regierung, worin der Versammlung die Mittheilung gemacht wird, daß die Regierung den Bürger Mördes von Mannheim zum Minister des Innern, Metz von Freiburg zum Finanzminister, und Sachs aus Mannheim zum Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten ernannt habe; das Justizministerium habe sich Brentano vor⸗ behalten. Ueber die Besetzung des Kriegsministerlums werde später Mittheilung erfolgen. ;

Die Karlsruher Zeitung sagt: „Wir erfahren aus zuverlässiger Quelle, daß die Ankunft Hecker's in kurzem zu erwar⸗ ten steht. Er ertheilte der an ihn abgesandten Deputation sogleich eine zusagende Antwort und befindet sich zweifelsohne bereits seit einigen Tagen zur See auf dem Wege nach Europa. Bürger Goegg, Mikglied der neu konstituirten Regierung ist am 16. Juni Mittags in das Hauptquartier abgegangen, um dem kommandiren⸗ den General Mieroslawski in allen Angelegenheiten, die nicht rein militairischer Art sind, zur Seite zu stehen.“

Rastatt, 11. Juni. (N. Fr. Hi) Der Festungsbau⸗ Direktor, Kaiserl. Oberst- Lieutenant Maly, erhielt vom Reichs⸗ Ministerlum zu Frankfurt die Weisung, sich mit den wenigen noch hier weilenden österreichischen Offizieren unverzüglich nach Bregenz zu begeben, wahin früher schon die österreichische Besatzung Rastatts dirigitt wurde, wenn nicht die provisorische badische Regierung ge— neigt sein sollte, Reichskruppen jener Länder, welche, die Reichs⸗ Verfasfung anerkannt haben, zunächst Hessen und Württemberger, in die Festung Rastatt aufzunehmen. Der Betreffende sandte dlese Weisung sogleich nach Kärlsruhe, von wo er gestern den Bescheid erhielt: sein Bürean unverweilt zu übergeben und der frankfurter Weisung Folge zu geben. Morgen wird uns demnach der Rest der österreichischen Offiziere verlassen und der Weiterbau der Festung, der gegenwärtig fast gänzlich eingestellt ist, von badischen Technikern geleitet werden. ,,, .

Ueber die Operationen am Neckar und Rhein bringt die Fr. O. P. A. Zig. folgende weitere Berichte: ;

Neueres als die Berichte über den heißen Kampf in der Berg⸗ straße am 15. und 16. Juni liegt heute noch nicht vor, Ob am 17ten Waffenruhe herrschte oder ob die Kräfte im blutigen Streit wiFeder gemessen wurden, wissen wir zur Stunde nicht; nur so viel ser bemerkt, daß man im Laufe des gestrigen Nachmittags außerhalb unserer Stadt von Süden her wieder deutlich Kanonendonner ver⸗ nommen haben will. Ueber die Resultate des Kampfes am 15ten und 16ten liegen heute von beiden Seiten die Berichte in offizieller Hassung vor, and es ergiebt sich aus Lenselben, vaß dlese Tage enk⸗ scheidende nicht gewesen sind. Vielleicht wird es der heutige, der

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Gedächtnißtag von Belle⸗Alliance. Die diesseitigen Berichte lauten in dessen zu unbestimmt, und die jenseitigen tragen das Ge räge der Entstellung so sehr an sich, daß 6) als enischieden wahr im Allgemeinen nur Folgendes annehmen laßt. Die diesseits des Rheins operirende Hee⸗ resmacht ist mit ihrem linken und rechten Flügel entschieden und mit Er⸗ ol vorgedrungen, und zwar der linke über Hirschhorn hinaus, welches letztere von den hanguer Turnern geräumt worden ist, der rechte bis über Käferthal hinaus vor die Stadt Mannheim, wo der Neckar den Truppen Halt gebietet. Zu einem heißen mit abwech⸗ felndem Glück und Erfoig geführten Kampf kamm es nur im Cen- trum, und steht wenigstens so viel fest, daß das Hguptquartier der Reichstruppen! noch das berkits okkupirte badische Gebiet, trotz des Siegesgeschreies der Karlsruher Zeitung, nicht verlassen hat. Der Reckarübergang bei Ladenburg ist der streitige Punkt. Daß die Brücke von den Reichstruppen genommen sei, hat sich nicht bestä⸗ tigt. Auf dem linken Rheinufer haben die Preußen das durch eine Schiffbrücke mit Mannheim verbundene Ludwigshafen genommen, und bedrohen jene badische Stadt; die Karlsr. Ztg. lügt, wenn sie behauptet, Ludwigehafen und Frankenthal seien wieder im Besitz ber Insurrection. Wir lassen nunmehr zunächst die Berichte der darmsläbter Blätter Und blesen die Jenseiligen Mittheilungen der Karkr. Ztg. folgen. Der Leser hat dann die beste Gelegenheit, ah aus de h beidet den Kern der Wahrheit herauszu— en.

Erbach, 15. Juni. Heute Morgen verließen uns die seit gestern hier (früher in Beerfelden) einquartierten Reichstruppen skurhessische Infanterie und darmstädter reitende Artillerie) wieder; sie marschlrten gegen Beerfelden, auf welchem Wegg bayerische Jä⸗ ger, aus dem Narbachthale kommend, zu ihnen stießen; diese Trup⸗ pen setzten sodann vereint ihren Marsch fort nach Hirschhorn und Neckarsteinach, in welcher Gegend man heute Abend schon deutlich Kanonendonntr vernahm. Hr. Nöthig aus Miltenberg (bekannt als Redner auf einer Michelstädter Volkeversammlung) hat sich durch die Flucht seiner Verhaftung entzogen. Der hiesige Bürger Scior, welcher vor einigen Tagen durch 1 Bataillon Mecklenburger dahier arretirt und nach Darmstadt transportirt worden war kam vorgestern wieder hierher zurück, und zwar seschlossen, in Beglei⸗ tung eines Gendarmen; er wurde augenblicklich dahier freigegeben.

Darmstadt, 17. Juni. Ueber die letzten Vorgänge an der Bergstraße sind uns zuverlässige direkte Mittheilungen zugegangen. Am Ai5ten' wurden die Mecklenburger mit Verlust von Ladenburg durch den überlegenen Feind zurückgeworfen. Sie nahmen mit darmstädtischen und kurhessischen Truppen eine Stellung bei Groß⸗ sachsen ein, welche gestern Morgen von bavdischer Seite befonders durch ein bedeutendes Artillexiefeuer (man hörte es hier) mit Vor⸗ theil' angegriffen wurde. Die Reichstruppen zogen sich, da der Feind in überlegener Zahl an riff, langsam zurück, so daß gestern Abend das Hauptquartier sich in Weinheim befand, jenseits welcher Stadt Vorpostenketten mit rößeren Pikets aufgestellt wurben. Verwundet wurden Oberlieutenant Keim und Major Neidhardt vom 4. Regiment. Die Gerüchte über den Verlust un⸗ serer Truppen, welche in der Stadt umlaufen, sind höchst übertrie⸗ ben, auch an Ort und Stelle selbst hört man aus dem Munde der Soldaten Angaben, die, unter augenblicklichen Eindrücken gege⸗ ben, mit den genaueren Nachsuchungen nicht übereinstimmen. Das Schießen, welches gestern Nachmittag vernommen wurde, kann nur von Ludwigshwafen her gehört worden sein. Es hieß in Weinheim, Mannheim werde von Preußen beschossen, Es scheint, daß an der Bergstraße, so lange nicht bedeutendere Truppenmassen konzentrirt

sind, mit Erfolg nicht vorzugehen ist.

Ein anderes Schreiben von gestern, Sonntag, Morgens halb 8 Uhr, sagt: Der so eben angekommene Bahnzug aus der Berg- straße bringt uns keine Nachrichten über weitere Vorfälle vom Kriegs⸗= schauplatze. Drei schwer Verwundete und eiwa sechs leicht Bles⸗ sirte kanten mit demselben an. Hier angekommene Privatbriefe mel⸗ den, daß der rechte Flügel unserer Truppen vorgestern Abend bei Mannheim stand. Die Einnahme vom Käferthal bestätigt sich dem⸗ nach. Daselbst liegt ein Theil unserer Artillerie und unser zweites Regiment. Im Laufe des heutigen Tages erwartet man neue preu— ßische Truppen. Hirschhorn, welches seit vorigen Mittwoch von hanauer Turnern besetzt war, ist von denselben zufolge einer Mit⸗ theilung der Darm st. Zeitg. wieder geräumt worden. Eine Trup⸗ penabtheilung, die vorgestern dort durchzog, fand keine Veranlas⸗ sung zum Kampfe mehr.

Darmstadt, 17. Juni. Seit dem Einrücken der Reichstrup⸗ pen Über die badische Gränze und dem Vordringen in weitere Positionen ist ein hartnäckiger Kampf entbrannt, welcher an sechs⸗ unddreißig Stunden dauerte und endlich mit. Ermüdung beider Theile 23. aufhörte, nachdem unsererseits mit . Bra⸗ vour die Positionen wieder eingenommen worden und gegen⸗

wärtig behauptet werden, welche, im Gewoge des Treffens wie

vor dem Andrange bedeutender Uebermacht mehrmals verlassen, okkupirt und wieder verlassen wurden, Das Hauptquartier be⸗ findet sich nach, wie vor in Weinheim, während, der rechte Flügel von Virnheim aug ohne, Hindernisse vorwärts gekom⸗ men ist und dort jedenfalls eine vorgerückte Stellung ein⸗ nimmt. Auf dem Felde zwischen Ladenburg, Schriesheim, Hed⸗ desheim und Großsaͤchsen fand die Actien unseres Centrums egen das Gros der feindlichen Armee statt, wo das Tref⸗ . ein sehr hartnäckiges und langes. war. Einzelheiten des⸗ selben mitzuthellen ist fetzt noch nicht möglich; sie sollen nachfolgen. Vaß Tapferkeit und begeisterter Muth unsere Truppen beseelte, dar⸗ Über herrscht nur eine Stimme und werden, davon glänzende Züge erzählt. So war ein Geschütz dadurch, daß seine Bespannung von Kugeln gefallen, in Feindes Hand gerathen, als ein Unteroffizier mit vier Mann sich in die Schaaren stürzte und das verlorene Stück alebald wieder eroberte. Die gestern hier bequartierten preußischen Truppen sind Nachmittags nach Eberstadt, Seeheim, Jugenheim und Alsbach vorgerückt, um dort vor der Hand eine Reserveposition in dritter nie einzunehmen. Abends trafen weitere 210) Mann. Preußen ein, welche vorzugehen bestimmt sind, indem zugleich noch heute und morgen der übrige Theil des unter dem Kommando des Ge= neral von der Gröben stehenden großen Truppen-Corps hier ein und weiterrückt, um mit der dazu gehörigen Artillerie (414 Geschütze) die Heereskräfte des weinheimer Hauptquartiers zu verstärken. Auch die gestern hier durchgekommenen 2 bayerischen Regimenter und Batterleen sollen in Groößgerau Halt machen, um eventuell zu dem diesseitigen Operations-Corps gezogen zu werden. 23 Die gestern erwähnten Feüersänlen stiegen in Ludwige hafen auf, welches vie Preußen, von Franken hal vorrückend, erst bombardirten und dann einnahmen. Als dieselben hierauf auch Mannheim zu bombardiren anfingen, sollen von der Stadt sefort Parlamenkaire an sie abgeschickt worden sein, um wegen der Uebergabe zu unter⸗ handeln. Privatbriefe, deren Inhalt wir jedoch noch nicht verbür⸗ gen können, melden, daß unser tes Regiment in Mannheim ein⸗ gerückt sein soll, während die Preußen von Ludwigshafen aus zu⸗ gleich eingezogen sein sollen. In Mannheim soll die Jesuiten-⸗Kirche und einige daran angraͤnzende Gebäude abgebrannt sein.

griffen am rechten Ufer, de Rheins bei an

Dem Darmst. Journ. schreibt man unter dem 15. Juni über die Operationen gegen Mannheim, wie folgt: „Von glaubwürdiger Seite her kann ich mittheilen, daß das heute (15ten) Morgen hier aufgebrochene preußische Operations- Corps in Verbindung mit an⸗ deren bereits an der Rheinschanze in ein Hi Gefecht gekommen ist mit Freischaaren und Badensern. Dle von letzteren auf der Brücke nach dem Ludwigshafen erbaute Barrikade, so wie das dabei liegende „deutsche Haus“ ist von preußischer Seite beschossen und in Flammen aufgegangen. Die Anzahl der Verwundeten und Hot beläuft sich, nach ziemlich genauen Anggben, preußfscherseits auf etwa vierzig, bei den Freischaaren und B densern dagegen auf eine bei weitem größere Anzahl. Heute Abend sollen von letzteren mehrere Wagen Verwundeter und Gefangener, so wie Gewehre, Sensen ꝛc. eingebracht werden. Die Kanonade von hier und diesseits von den regulairen Truppen auf die Stadt Mannheim dauert fort und soll dieselbe morgen mit Sturm eingenommen werden,

Die provisorische Regierung von Baden giebt in der Karls ruher Zeitung folgenden „offiziellen Bericht über ben Kampf vom 15. Juni 1849.“ Sieg der Unsern an allen Orten unter dem Oberbefehl des Generals Mieroslgweki! Der Kampf, begann des Morgens um 10 Uhr gleichzeitig an vier Punkten. Die Feinde : „Käferthal und Weinheim an, wurden indeß glänzend zurückgeschlagen und uber die FGränze gegen Virnheim zu verfülgt. Käßerthgl ußd. Ladenburg wurden ün Sturm genommen. Ber polnische Qberst Tobian, der bei Käferthal an der Spitze stand, kommandirte die Unseren trotz der gefährlichen Verwundung, die er erhalten, mit ausge eichnetem Heldenmuthe. Bei, Ladenburg blieb auf der feindlichen Seite der verrätherische Offizier, eg badische Oberst Roggenbach. Auf dem linken Rheinufer versuchten die Preußen von Lud—⸗ wigshafen aus über die Brücke nach Mannheim vorzu⸗ dringen, wurden aber fortwährend zurückgetrieben, und mußten, nachdem der Kampf bis Abends 16 Uhr gewährt, mit großem Verluste weichen. Die Tapferkeit aller unserer Truppen war be⸗ wundernswerth; die A tillerie mit der Abtheilung der Volkswehr hat mit großer Sicherheit manövrirt. Ter Feind wird die Unseren achten und begreifen lernen, daß die Begeisterung für die Sache der Freiheit die Kräfte verdoppelt und den Sieg gewiß macht. Der Verlust des Feindes an Mannschaften, Pferden, Waffen und Ge⸗ päck ist nicht unbeträchtlich; Mecklenburger und Hessen sind gefangen worden. Sie erklärten, daß sie nur gezwungen gegen uns gekämpft

haben; noch ein Sieg der Unseren und die Feinde gehen in

Masse' zu uns über. An Muth. und Ausdauer hat es den Gegnern nicht gefehlt; um so kräftiger war daher der Kampf der Unseren.

Die Karlsruher Zeitung enthält folgende Berichte:

Karlsruhe, 16. Juni. Ueber die jungen Lorbeeren, die General Mieroslawskl mit unserem begeisterten Heere am 14ten erworben, sind wir im Stande, noch Folgendes mitzutheilen: Das Dorf Käferthal wurde mit dem Bajonet genommen, ohne daß ein einziger Schuß fiel, und würde, wenn die Unsrigen hinlängliche Kavallerie gehabt hätten, um dem Feinde die Flucht abzuschneiden, die ganze dort aufgestellte Truppen-Abtheilung gefangen worden sein. Das preußische Corps, welches in Ludwigshafen eingedrungen worüber wir bis jetzt noch keine ausführliche Nachricht haben wurde von dort durch ein wohlgeleitetes Artilleriefeuer vertrieben und hat nicht nur diesen Ort, sondern auch Frankenthal geräumt, ja, wie man sagt, sich sogar bis hinter Werms zurückgezogen. Dagegen ist die Nachricht von der Besetzung Kaiserslauterns durch die Preußen hier eingetroffen, die jedoch von dort aus an, weiterem Vordringen behindert sind, indem General Sznaide und die unter ihm kommaän— direnden Führer Anneke und Schimmelpennig die Gebirgspässe be—= setzt halten und daselbst eine Stellung eingenommen haben, die je⸗ bes Angriffs spottet. Zwischen Ludwigshafen und Germersheim sind hinreichende Truppen aufgestellt, um die Preußen bei weiterem Vordringen aufzuhalten, darunter die deutsch-polnische Legion. Der Sieg der Unsrigen macht diese Vorsichts⸗Maßregeln für jetzt über⸗ Hier kam heute Vormittag ein Trupp preußischer und meck— lenburgischer Gefangenen durch, darunter ein Major und meh— rere Offiziere.

Karlsruhe, 16. Juni, 2 Uhr Nachmittags. So eben geht von Heidelberg die Nachricht von einem zweiten glücklichen ö unserer Waffen ein. Diesen Morgen fand hinter Ladenburg ein Angriff der Unsrigen auf hessische Truppen statt, welcher nach einem hartnaͤckigen Kampf mit der Flucht des Feindes endigte, welcher von den Unstigen mehrere Stunden weit verfolgt wurde. Verwundete, die nach Heidelberg in mehreren Wagen gebracht wurden, erzählen voll Siegesfreudigkeit von vielen Gefangenen, worunter sich aber mals mehrere Offizlere befinden sollen. 2.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 17. Juni. (SH. K) In ihrer 17ten Sitzung hatte die mecklenburgische Abgeordneten Versammlung einem dem Verfassungs⸗Ausschusse beigeordneten Aus⸗ schusse die Ausarbeitung eines Entwurfes einer Stadt- und Land⸗ gemeinde⸗Ordnung übertragen. Dieser aus sieben Personen beste⸗ hende Ausschuß hat vor kurzem seinen ersten (11 Bogen starken) Bericht nebst angehängtem Entwurf einer Gemeinde ⸗-Ordnung für das Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin (Strelitz), und als Anhang die Grundzüge einer Gemeinde- Ordnung für Stadt⸗ und Landgemeinden ausgegeben, und sell der⸗ selbe in der ig r, 199ten Sitzung der Kammer, nach been⸗ digter zweiter Lesung des Hoftagelshner⸗Gesetzes, zur Verhandlung kommen. Der Ausschuß hat bei der ihm übertragenen Arbeit si zunächst veranlaßt gefunden, die leitenden Grundsätze festzustellen, welche er für Mecklenburg bei dessen Uebergange aus dem Patri= monial⸗Staate zu einem Reprãsentativ⸗ Staate von brsonderer Wich⸗ tigkeit erachtet, und, sodann nach Aufzählung der zu den Berufs⸗ geschäften der. Magistrate bisher gehörigen Gegenstände, so wie dersenigen Angelegenheiten, welche den städtischen Gemein⸗ ven bei der Auseinandersetzung sofort hinzugeben sein möch⸗ ten, als diejenigen Punkte, welche den bestehenden Ver- hältnissen gegenüber zunächst zu beachten sein dürften, folgende be⸗ zeichnet; 3) daß das Patrimonial⸗Prinzip beseitigt und die einzelnen Landestheisbe unter Eine, Verwaltung und einerlei Recht gebracht werden; b) daß von diesem Vercinigüngspunkte aus, den Grund- sätzen der neuen Verwaltung gemäß, die Entwickelung der Gegen⸗ säße zwischen, dem Oęfftntlichen und. Privativen geschehe und glei zeitig die neue Verbindung der dadurch, geschitden wer denden Elemente vermittelt werde; c) daß namentlich an die Stelle der privatrechtlichen Abhängigkeit, worunter arößtentheils die ländliche Bevölkerung lebt, die slagts bürgerliche Selbsfständigkeit trete, Und, daß ungüsgeseßt darauf Bedacht genommen werde, in Genläßheit der aufgestellten Grundsätze die Verwaltung des Staats auf ihr richtiges Maß zu beschränken und das Prinzip der Selbstregie⸗ rung zur Anerkennung zu bringen, dn en e ü nach Ainsicht des Ans d fes, r, gesmntt Stadlegebset in Kreise getheilt werden, und hät diese Eintheilung zu einem doppelten

. reg. zu gesche hen, näm- lich: 1) üm die bizherige patrimoniale Verwaltung, zu einer

Staats. Vepwallung, bezschungsweif: umnugfstalten und, zu ver-

.

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einigen und Verwaltungs Bezirke für diezenigen Angele⸗ genheiten zu bilden. welche auch fernerhin der Ver⸗ wallung des Staats verbleiben, so wie 2) um eine volksthümliche, Stadt und Land umfassende Kreisvertretung und ein Gemeinwesen auf dem Lande anzubahnen. Solcher Kreise dürften für Mecklen⸗ burg⸗ Schwerin 29 24 und für den Stargardschen Kreis (Stre⸗ liz 3 anzunehmen sein; das Fürstenthum Ratzeburg würde ei⸗ nen Kreis bilden. Um jedoch zu dem vorgesteckten Ziele zu gelan- gen, bedarf es, da Mecklenburg sich in der fraglichen Hinsicht ande⸗ ren' Ländern gegenüber in einer ganz eigenthümlichen und schwierigen Lage befindet, noch mancher Vorarbeiten, insonderheit einer Veränderung der Nieverlassungs⸗ und der damit verbundenen Armengesetze, und stellt zu diesem Zwecke der Ausschuß zur besonderen Erwaͤgung und Fest⸗ stellung verschiedener Punkte auf, welche sich vornehmlich auf den Unterschied zwischen Stadt und Land rücksichtlich des Betriebes der sogenannten bürgerlichen Nahrung, auf das bisher den einzelnen Diten zuständig gewesene Halten von Handwerkern, auf das Ver⸗ hältniß der bieherigen Hof⸗Tagelöhner und die Berechtigungen der Erbpächter, Hauswirthe, Büdner und Häusler in Bezug auf das Ver⸗ miethen von Wohnungen, auf die Theilbarkeit von Grund und Boden, die Armen⸗Verpflegung und auf die den Pächtern, Erbpächtern und Haus⸗ wirthen bisher obgelegenen Verpflichtungen in Bezug auf Leistungen für die kleinen Leute beziehen. Weil aber alle diese Punkte erst einer besonderen Bestimmung bedürfen, mangelt es für den Entwurf einer Gemcinde⸗Ordnung an bestimmten in der Wirklichkeit ausge⸗ prägten Vorlagen, und hat daher aus dem Grunde, weil Stadt und' Land zur Zeit auf einer ganz verschiedenen Stufe der Ent⸗ wickelung stehen, der Ausschuß, um seinem Auftrage entsprechen zu können, sich im Widerspruche mit seinen eigenen Ausführun⸗ gen zu der Fiction, genöthigt, gesehen, vaß das ländliche Gemeindewesen in gleicher Weise, wie dasjenige der Städte, beziehungsweise entwickelt sei oder sich doch entwickeln werde. Der Ausschuß hält es daher nicht für unmöglich, die Abgeordneten⸗-Ver⸗ sammlung werde die Ueberzeugung gewinnen, daß der Erlaß einer umfassenden Landgemeinde⸗Ordnung zur Zeit unthunlich sei, und daß erst dann damit verfahren werden könne, wenn zuvor eine ein— heitliche Staatsverwaltung geschaffen und durch Spezialgesetze die jetzt bestehenden privatrechtlichen Verhältnisse in Gemeinde⸗Verhält⸗ nisse umgewandelt worden sind.

Bei der gestern hier stattgefundenen Wahl für den kembinirten 17len, 18ten und 19ten Wahlbezirk ist statt des ausgeschiedenen Pastors Reuter der Buchhändler Kürschner zum Abgeordneten er— wählt worden. Die den Abgeordneten zur deutschen National⸗ Versammlung in Frankfurt a. M. bisher bewilligte Portofreiheit hat aufgehört.

Das gestrige offizielle Wochenblatt enthält die Verordnung, betreffend das gerichtliche Verfahren in Wechselsachen vom 14. Juni 1849. Im Strelitz schen sind die alten Stände zu einem Convocationstage nach Neubrandenburg berufen worden. Vermuthlich braucht die Regie⸗ rung Geld, was die Abgeordueten-Versammlung zwar bisher ge⸗ kostet, aber noch nicht bewilligt hat.

Sach sen⸗Meiningen. Meiningen, 14. Juni. (D. Allgem. Zeitung.) Auch unser Landtag hatte einstimmig die Beeidigung des Militairs, der Beamten und der Bür⸗ gerwehren auf die frankfurter Reichs -Verfassung beantragt, die Regierung aber diese abgelehnt, da die Centralgewalt sie noch nicht aůgeordnet. Auch die Vornahme neuer Parlamentswahlen an die Stelle der aus unserem Lande ausgetretenen zwei Mitglieder war von dem Landtage gefordert worden. Staatsrath Löhm ann erklärte aber hierauf: Wie die Sachen jetzt stehen, kann die Re— gierung das Bestehen einer National Versammlung nicht anerken⸗ nen. Ein Klub ist nach Stuttgart übergesiedelt, cin Theil ist in Frankfurt zurückgeblieben, keiner von beiden kann als National⸗Ver⸗ tretung betrachtet werden, und die Regierung hält sich nicht für befugt, Wahlen für dieselbe anzuordnen. Als nun hier⸗ auf der Abgeordnete Haring dem Ministerium den Vorwurf einer inconstitutionellen Gesinnung machte, weil, es der Na- tional -Versammlung, die durch keinen ungesetzlichen Beschluß von dem Rechtsboden abgewichen, die Anerkennung versage, und noch hinzufügte, man habe es in Deutschland schon so oft erlebt, daß solche, die sich für gut constitutionnell ausgaben, die auf constitu⸗ lionellem Wege gefaßten Beschlüsse nur so lange für gültig aner⸗ kennen, als sie in ihrem Sinne seien, erwiederte . von Speßhardt: Daß wir constitutionell sind, haben wir dem Landtage bewiesen, und daß wir uns nicht blos Jaherren gegen- übergeflellt sehen wollen; auch wir haben Widerspruch ertragen und Ihnen nachgegeben, so viel als uns möglich war, Wir werden auch ferner, so weit möglich, mit Ihnen gehen, auch in Bezug auf die neue Verfassung; aber das müssen wir offen bekennen, daß wir die Verfassung vom 28. März nicht ins Leben zu rufen ver— mögen, und mit diesem Parlamente nicht gehen können. Wir können dies nicht, wenn wir nicht den Weg der Revolution einschlagen wollen, wie in Baden und in der Pfalz.

Frankfurt. Frankfurt, 18. Juni. (O. P. A. 3) Im Laufe des gestrigen Tages und der vergangenen Nacht ist der größere Theil der in dieser Woche hier einmarschirten preußischen Truppen nach dem Kriegsschauplatz zwischen Neckar und Main abgegangen; Rei— terei, Infanterie und Artillerie. Hier eingerückt sind gestern früh zwei Schwadronen Kürassiere, ein Jäger-Bataillon, zwei Bataillone Linie 20r, eine halbe Fußbatterie, ferner: eine Schwadren rothe Husaren, ein Bataillon Landwehr 20r, eine halbe reitende Batterie. Ein Theil dieser neu angekommenen Truppen ist bereits südwärts wieder abgegangen.

Bremen. Bremerhaven, 17. Juni. (Wes. 3.) Die deutschen Kriegsdampfböte „Barbgroössa“, „Hamburgs und „Lübec“ sind, nachdem sie diesen Morgen 35 Uhr von Kurhaven ausgegan— gen, um 9 Uhr hier angekommen und auf der Rhede geankert.

Hamburg. Hamburg, 18. Juni. (B. H.) In der vor— gestrigen Sitzung der konstituirenden Versammlung wurde eine von eiwa 2201) hiesigen Bürgern unterzeichnete Erklärung zu Gunsten einer Abänderung des Perfassungs- Entwurfs in Bezug auf das Wahlgesetz und die Zusammensetzung des Raths eingebracht und beschloͤssen, dieselbe ad aeta zu legen, nachdem ein Anlrag des Ab⸗ geordneten Dr. Abendroth, sie an den Verfassungs - Ausschuß zu verweisen, abgelehnt worden war. Die Versammlung begann darauf die zweße Verlesung des Verfassungs- Entwurfs und nahm die ersten 15 Paragraphen desselben in folgender Fassung an:

Erster Abschnitt. Allgemeine Best imm ungen. Art. 1. Der Freistaat Hamburg bildet einen selbsiständigen Einzelstaat des deutschen Reichs,. Art. 2. Das Gebiet des hamburgischen Staats umfaßt sämmtliche gegenwärtig demselben angehörende Theile. Die Regulirung der- Verhältnisse des Amtes Bergedorf bleibt vorbehal— ten. Jede Gehiets- Veräußerung gilt als eine Veränderung der Der fin, Art. 3. Angehöriger des hamburgischen Staats ist Jeder, welchem nach gesetzlicher Vestimmung des Heimatsrecht in demselben zusteht. Art. 4. Das Staatsbürgerrecht wird durch Ver- pflichtung auf die Verfassung erworben. Nur Volljährige werden z

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dieser Verpflichtung zugelassen. Die Jorm derselben bestimmt das Gesetz. = Art. 5. Jür Staalgangehörige ist die Erwerbung des Staatsbürger⸗ rechts an keine andere Bedingung geknüpft, als die im vorigen Artikel vor⸗ geschriebenen. Art. 6. icht⸗Staate angehörige haben vor Erwer⸗ bung des Staatsbürger⸗Rechts nachzuweisen, daß ihrer Aufnahme als Gemeinde⸗Burger in die städtische oder eine der übrigen Ge⸗ meinden nichts entgegensteht. Sie können auch nach Erlangun

pes Staatsbürger Rechts die in demselben enthaltenen Befugnisse erst, nachdem sie das Bürgerrecht in einer Gemeinde erworben, aus- üben. Art. 7. Die Verfassung des Staats ist die demeokratische. Alle Staatsgewalt wird von den Staatebürgern entweder unmittel= bar oder mittelbar durch verfassungsmäßig gewählte Vertreter aus—= geübt. Art. 8. Die gesetzgebende Gewalt ist der Bürgerschaft, die vollziehende dem Rath, die richterliche den Gerichten über= tragen. Zweiter Abschnitt. Grundrechte. Art. 9. Alle Staa. sangehörigen sind vor dem Gesctze gleich. Art. 10. Ber Staat erkennt bei seinen Angehörigen keinen Adel, noch senst einen bevorrechteten Stand an. Art. 11. Kein Staatsangehöriger darf von einem anderen Staate cinen Titel oder Orden annehmen. Ein von einem anderen Staate übertra⸗ genes Amt befreit keinen Staats⸗Angehörigen von den ihm gegen den hamburgischen Staat obliegenden Pflichten. Art. 12. Nie⸗ mand darf verhindert werden, aus dem Staats⸗-Verbande zu tre⸗ ten, wenn er die zur Zeit bereits entstandenen Obliegenheiten gegen den Staat erfüllt und keine privatrechtlichen Anspruche gegen sci⸗ nen Austritt geltend gemacht werden. Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden. Art. 13. Kein Staats-Angehöriger darf einem anderen Staate zur Bestrafung ausgeliefert werden. Art, 14. Die öffentlichen Aemter sind fur alle Staatsbürger, welche die ge⸗ setzlich vorgeschricbenen Eigenschaften besitzen, gleich zugänglich. Das Gesetz df nur solche Bedingungen aufstellen, welche die Natur des Amtes fordert. Art. 15. Die Freiheit der Person ist unverletz= lich. Niemand darf anders, als in den gesetzlich bestimmten Fällen verhaftet oder in polizeiliche Vtrwahrung genommen werden.

In der Vorstadt St. Pauli kam es gestern Abend zu einem Straßentumult, veranlaßt durch eine von Unbekannten angestiftete Demonstration gegen Unterzeichner der an die Constituante gerich⸗ teten Erklärung für Lebenslänglichkeit des Senats 3.5. Es wurden Fenster eingeworfen und besonbers ein Haus übel mitgenommen, bis es dem Einschreilen der bewaffnet'n Macht gelang, die Ruhe wie⸗ derherzustellen.

Ber Herzog von Nassau ist bereits gestern auf der Rückkehr nach dem Friegsschauplatze wieder in Altona eingetroffen.

Kuxhaven, 18. Juni. (Pr. elektro⸗magnetischer Telegraph.) (H. C.) Gestern Abend 9 Uhr wurde von Neuwerk und Duh— nen die Anwesenheit dänischer Kriegs- Schiffe in der Elbe durch Signale gemeldet; das heute früh hier aufpassirte Post⸗Dampfbeoot Princeß Royal berichtet indessen, gar keine Schiffe vor der Elbe gesehen zu haben und müssen sich demnach die Dänen schon gestern bend wieder seewärts entfernt haben, Ein gestern Abend auf⸗ passirter Fischer⸗Ewer soll die Nachricht gebracht haben, daß Steen Bille das Fischen wieder frei gegeben habe. Man behauptet hier mehrseitig, heute Vermittag schwer es Schießen seewärts gehört zu haben. Ein diefen Rachmittag hier angekommener Lootse von Bremer⸗ haven berichtet, daß die amerikanische Fregatte „St. Lawrence“ heute Morgen zu Bremerhaven angekommen ist.

Ausland.

Frankreich. Paris, 17, Juni. Heute, Sonntag, findet keine Sitzung statt. Da indeß die gesetzgebende Versamm-⸗ lung noch in Permanenz ist, so kann sie jeden Augenblick zusam⸗ menberufen werden. Der Temps sagt: „Es ist gewiß, daß ernste Zerfahrenheit unter der Parlaments⸗Mehrheit herrscht. Diese Zer⸗ fahrenheit soll sich morgen bei Gelegenheit von Interpellationen über Italien an den Tag stellen. Falloux und seine Freunde woll⸗ ten diese Interpellationen schon gestern hervorrufen; allein Dufaure wußte sie durch eine geschickte Schwenkung auf morgen = (Montag) zu verschieben. Es tritt immer klarer hervor, daß man sich Du⸗ faure's entledigen will.“ Der Minister des Innern schreibt im heutigen Moniteur 35 neue Wahlen für den 8. Juli aus. Auf Paris fallen allein 11 Reuwahlen, da Ledru Rollin, Murat, Lamo-— ricidre, Dufaure, Passy, Pyat, Bixio, Barrot, Bac, Cavaignac und Roger (Nord) durch Loos oder Optirung für andere Departements bestimmt sind.

Von den 20 Mitgliedern des Berges, welche gerichtlich zu ver— folgen die Kammer gestattet hat, sind nur 5 bis jetzt verhaf et, die⸗ selben, welche am 13ten in der Gewerbschule verhaftet wurden; die anderen 15 sind flüchtig. In Vincennes werden bereits Zimmer

für die verhafteten Repräsentanten eingerichtet: Es war gestern

zwar wieder das Gerücht verbreitet, Ledru Rollin, Boichot und Rattier seien auf, dem Wege nach Lyon festgenommen worden, allein dieses Gerücht bedarf der Bestätigung. Hingegen hat man die Proclamation in Manuskript gefunden, welche die Montagnards in der Gewerbschule ans Volk erließen, um es zu den Waffen auf⸗ zurufen. Wiewohl dieses Aktenstück zerrissen war, hat man doch mehrere Unterschriften noch entziffern können; es sollen dar⸗ unler einige sich befinden, die am 4ten in der Kammer ihre Unterschrift, wie die ganze Proclamatlon für apokryph, für ein Machwerk der Polizei erklärt haben. Die Gazette des Tribunauxr meldet auch das Auffinden einer höchst kompromittirenden Koörrespondenz zwischen einigen Mitgliedern des Berges und dem römischen Triumvirat; sie setzt hinzu, dieselbe kläre gewisse Vorgänge der italienischen Expedition auf und werde die Soldaten über die. Rolle belehren, welche die Leute gespielt, die sich die einzigen Vertheidiger der Würde der französischen Fahnen nannten. ach demselben Blatte wäre Considerant verhaftet wor— den, was jedoch das Droit in Abrede, stellt. Als vorgestern die Abtheilungen der Versammlung beschäftigt waren, die Kommissten zu ernennen, welche den Antrag des General⸗Prokurators um Er— mächtigung zur Verfolgung von 7 Repräsentanten in Erwägung zie— hen sollte, bestiegen 3 derselhen. worunter Heitzmann und Relland, einen Fiaker und haben sich seitdem nicht mehr sehen lassen. Noch, ein anderer Repräsentant, Mitunterzeichner der aufrührerischen Er lasse, ist verschwunden. Die Opinion publique behauptet, Le⸗ dru Rollin sei nach seiner Flucht aus der Gewerbschule nach Versailles gegangen, wo er übernachtet habe. Am folgenden Morgen habe er sich ganz früh über St. Germain und durch den

Wald von Poissy nach der nächsten Eisenbahnstation begeben und

sei nach Havre gefahren, wo er sich sosort nach England eingeschifft. Ein anderes Journal will diff er sei auf . . . . durch einen Posthalter verhaftet worden. Dem Con stitutionnel zufolge, waren die Worte, Entschlüsse und Handlungen der aufrüh—⸗ rerischen Regierung, welche etwa eine Stunde in der Gewerbschule ihren Sitz hatte, keines weges heldenmüthig. Etwa 30 Repräsentan⸗ ten, fast sämmtlich mit ihren Schärpen, waren anwesend, und 20

mit Flinten bewaffnet, wohnten allen

Männer in Blousen, Einige drangen auf

Berathungen bei. Diese waren lärmend; B Widerstand, während Andere am Erfolge verzweifelten. Im einen Augenblicke beschloß man, sich zu vertheibigen, im nächsten ward entschieden, daß man sich anders wohin begeben wolle. Einige Mitglieder schrieben Preclamationen, andere . die tiefste Muthlosigkeit. Ledru Rollin, dessen Gesicht gew hnlich stark geröthet ist, war todtenbleich, und er murmelte wiederholt: „Wenn wir in die Straße hinabsteigen, so werden wir in Slude gehauen.“ Mehrere der Repräsentanten und ihrer Vertheidiger ent⸗ kamen aus der Gewerbschule über das Dach. Statt des abgesetz⸗ ten Phystkers Pouillet, dem man die Erleichterung der Flucht . dru Rollin's und Genossen zur Last legt, sell Wolweki zum Versteher der Gewerbschule ernannt werden, an dem er gegenwärtig eine Pro- fessur bekleidet. Als am 13. Juni die Repräsentan en des Berges und ein Theil der Artilleristen der Nationalgarde im Garten Tes Palais National versammelt waren, sagte Sberst Guinard zu den Letzleren: „Bürger! Die Polksoertreter, welche die Verfassung gaben, stehen im Begriff, sich in der Gewerbschule zu konstituiren. Sie erlassen einen Aufruf an die Artillerie der Nationalgarde; wollt Ihr Euch um sie scharen?“ Sämmtliche Artilleristen riefen: „Ja! Ja!“ Guinard fuhr nun fort: „Bevor Ihr Euch entschei⸗ bet, ctrwäget wohl, was ihr zu thun vorhatt, und Je⸗ der, der schwankt, verlasse unstre. Reihen. Nochmals also, wollt Ihr Euch um den Berg scharen?“ Alle antwerte⸗ ten: „Wir schwören es. Vorwärts!“ Lierauf zogen ste unter dem Zurufe eines Pöbelhaufens mit den Repräsentanten nach der Gewerbschule. Temps und Republige veröffentlichen ir, Schreiben von Ledru Rollin's Privatsecretair: „Die kon ervativen Jeurnale überschütten den Bürger Ledru Nollin mit Verleumdun⸗ gen, Beleidigungen und Sckimpfreden. Der Constitutionnel nennt ihn einen Anarchisten, der Dix Decembre einen Feigling. Levru Rollin war aber steis ein Republikaner und ein Mann ven Muth und Herz. Daß sich jetzt alle sein Feinde vereinigen, um ihn mit Schmutz zu bewerfen, läßt sich erklären, denn ste können ihm nicht verzeihen, daß er die Republik gegrundet; aber es sei mir, seinem Privaksecretair feit sieben Jahren, vergönnt, jetzt schon einen Protest gegen dieses Geheul einzulegen, bis Herr Ledru Rollin seinen Feinden selbst gegenubertreten wird. Er wird sich vertheidigen. Jetzt ist er abwesend, und es sollten sich seine Feinde wenigs ens gegen den Ab⸗ wesenden etwas weniger rachedürstend zeigen. So lange also dem Angegriffenen keine Gelegentzeit zur Selbstverthe Tigung gegeben ist, rufe ich jedem Journale, das sich Beleidigungen gegen inn erlaubt, zu: Sie haben gelogen! und sowohl schrif. lich als persönlich hebe ich den Handschuh auf, den man mir etwa hinwerfen könne. Paris, 16. Juni. Alfred Delvau, Secretair Ledru Rollins.“ Der Monteur erklärt, daß die Juftizbehörde zu der in mehreren Jour⸗ nalen erfelgten Veröffentlichung gewisse Aktenstücke, die man in der Gewerbschule gefunden habe, nicht blos außer aller Beziehung stehe, sondern selbst darüber ungehalten sei.

Die Morgenblätter veröffentlichen heute ein von Dufaure kon—⸗ trasignirtes Dekret des Präsidenten Bonaparte vom 13ten, welches die Irurnale Reforme, Peuple, Revolution, Democratie packfique, Tribune des Peuples und Vraie Republi⸗ que suspendirt und dem General Changarnier befiehlt, die Ver⸗ lagebüreau's dieser Journale militairisch zu besetzen. Wie es scheint, wurde dieser Beschluß den Interessenten erst gestern Abend einge⸗ händigt, denn der National fragt heute das Ministerium, warum der Präfekt von Paris dieses Dekret drei Tage in der Tasche getragen habe. Der verantwortliche Herausgeber des Peuple, Duchene, der in Ste. Pelagie sitzt; wurde vorgestern abermals zu 6 Monaten Gefängniß und 1206 Fr. Geldstrafe verurtheilt, weil er fein Blatt ohne Hinterlegung der vorgeschriebenen Caution her⸗ ausgab. Auch den Drucker traf Strafe.

Der Moniteur enthält vas Dekret, durch welches dem Ge neral Changarnier, weil es nothwendig sei, den Befehl über alle verfügbaren Streitkräfte in einer Hand zu vereinigen, das Do ppel⸗ Kommando der National-Garde und der ersten Militair⸗-Division, wie schon erwähnt, wieder übertragen wird. Ein Armeebefehl macht dem ganzen Heere bekannt, daß die gesetzgebende Versammlung in ihrer Sitzung vom 15. Juni dem General Changarnier, als Retter des Vaterlandes, ein Dankvotum gewidmet habe.

Die Verhaftungen, Haussuchungen und Ausweisungen dauern fort. Namentlich sollen alle Personen, die mit Ledru Rollin ver⸗ kehrten, vor den Untersuchungsrichter gestellt werden. Deutsche Republikaner, heißt es, hätten Bürgerwehr-Uniformen angezogen, und die Bannmeile zum Uebergange zu den Rethen verleidet. Es soll schöon eine bedeutende Zahl von Beweisstucken keim Greffier des Seine-Tribunals liegen, darunter auch, wie die Patrie ver⸗ sichert, ein aufgefangener Brief aus dem Elsaß mit der Adresse; „An den Herrn Chef der Bewegung und der Regicrung zu Paris.“ Der Staake-Anwalt Baroche leitet die Untersuchung aufs thätigste. Gegen die deutsche republikanische Gesandtschaft, welche geheime Zusam-= menkünfte mit Ledru Rollin gehabt haben soll, wurden ebenfalls Ver⸗ hafisbesehle erlassen, welche ind ß nur theilweisc ihredlusführung erh alten konnten. Schütz und Ruge sollen den Nachforschungen der Polizei entkommen sein. Karl Blind aber und noch ein anderer dieser Ab⸗ gesandten sind, wie berichtet wird, verhaftet worden, Auch Ewer⸗ beck, Tausenau und Pelzler aus Sieyermark sollen sich in Haft be⸗ finden. Bei Seiler. Stenographen der National ⸗Versammlung, wurde eine genaue Sichtung aller Papiere vorgenommen, die aber kein besonderes Resultat gewährt haben soll.

Die Berichte aus Lyon reichen nur bis zum 15ten Abends, wo General Magnan noch Verstärkung abwartete.

Großbritanien und Irland. London, 17. Juni. Der Prinz von Joinville hat sich nach Rotterdam eingeschifft, von wo Se. Königl. Hoheit sich nach Eisenach begeben will, um der Herzogin von Orleans einen Besuch abzustatten.

Gegen den Antrag des Herrn Horries aaf Veörenthaltung der Königlichen Zustimmung zu der von der Legislatur Kanada's auge⸗ nommenen Bill, welche Allen, die bei dem fruheren kanadischen Auf⸗ stand beschäbigt und nicht wegen Hochverraths gerichtlich verurttzeilt worden, Entschädigung ertheilt, so wie gegen die Bertheidiger die⸗ ses Antrags, die in jener Entschädigung nur eine Belohnung fur Rebellen sahen und die Genehmigung nicht für verträglich mit der Ehre des Mutterlandes halten, spräch vornehmlich Sir R. Peel, indem er, wie er sagte, nicht einsehe, daß die Ehre der Krene einen so außeror⸗ dentlichen Einspruch gegen einen von einer sehr acktungswerthen Ma= jorität des kanadischen Parlaments gefaßten Beschluß verlange, während er es viel rathsamer finde, wenn das Haus die Entschei⸗ dung der Discretion und der Virantwortlichkeit der Regierung uber⸗ lasse' und einen Konflikt mit der Majorität der kanadischen Ver⸗ sammlung vermeide. Ein enigegengeseßztes Verfahren vernichte das Prinzp der konslitutionellen Regierung und trübe die Aus sicht auf eine dauernde und freundliche Verbindung des Mutterlandes mit einer Kolonie, für deren Wohlfahrt und Gedeihen Jedermann lin großes Interesse hege. Herr D. Israeli meinte, es handele sich u darum, ob die Königin ihr constilutionclles Veto ausuben solle⸗

i ĩ r der Ma⸗ nicht; das Veto wäre zu gar nichts da, wenn der Beschluß 1 jorilãt stets endgultig sein sollte; er beleuchtete die Politik- Fer ver