1849 / 171 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1093 ischen Staats-Anzeiger.

1092 Sonntag d. 24. Juni. Bataillon gangbar wurde; doch hielt Hudinot seine Trup- letzung der Constitution ungegründet, indem die Lombarden dadurch,, Schauspielhaus Preise i : . pen noch . weil er angelegte. Minen fuͤrchtete und daß sie schon anfangs eine abgesonderte Stellung und Verfassung 10 Sgr. een e , ,,, eh hn . den Barrikadenkampf, nicht * Abend beginnen wollte; für sich beanspruchte, weder an den Rechten, noch an den Lasten Tribüne und zweiter Kang 20 Sgr. Dritter Rang, Balkon da⸗ man glaubte aber, daß es am 14ten zum entscheidenden Kampf und Piemonts mehr Theil nehmen könne, selbst und Varlerre 15 Sgl. Amphitheater . Sgt. Ein Frem— zum , nel k 3 . . . Engl 43. 3 in gan. 36 für e, der Regierung * denlogen⸗Billet 2 Rthlr. ; kanischen und spanischen Truppen waren im Süden au an die r ekauste Dampf ⸗Fregatte „Costituzione“ von ontag, 25. Juni. Im ielh . Mauern Roms vorgedrungen, und man zweifelte nicht, daß die Pferdekraft ein. Eine zweile Fregatte, „Ristorazione“, von 500 B K Fer ** , Spanier und Neapolitaner, so wie auch die Oesterreicher ebenfalls Pferdekraft, sollte nächstens dort einlaufen. zösischen. (Herr ed n Den alten Domini ue) Hierauf: Der in Rom würden einrücken wollen, sobald die Franzosen die Stadt Tu rin, 14. Juni. Der Gesundheitszustand des Königs hat beste Ton, Lustspiel in 4 Abth., von Dr. 3 Töpfer. (Herr i genommen hätten. . sich so sehr gebeffert, daß von heute an kein ärztliches Bülletin Wohlbrück: Den Ober -Jägermeister. Anfang halb 7 Uhr. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Landes ⸗Versammlung.

Die Ruhe in Paris und in den Departements ist jetzt voll- mehr ausgegeben wird. Der Billet⸗Verkauf zu den Vorstellungen der Königlichen Thea⸗ Aus lan d. . kommen wieder hergestellt. General Dabormida und Minister Pinellt, von denen es An ter, sowohl für das Spernhaus als für vas Schauspieihaus, wird Ogster eich. , d n nr en f, Ti, 2 Großbritanien und Irland. London, 20. Juni. lang rie; sie seien nach Mailand abgegangen, sind gestern hier on 8 den 24. Juni an, wieder in dem früh eren To= . nr ge mdr hlpschen Corp. Verona. Abreife Radetzty's.

Die Känigln und ihr Gemahl speisten gestern bei dem Herzog und von . zurückgekommen. . ka . e 9 chau spielhauses stattfinden. Der Eingang dazu = WMaikand. Schatzscheine zur Erleichterung des Kleinverkehrs. der Herzogin von Norfolk in deren Wohnung auf St. James⸗ ie Oppositionsblätter, deren Sprache mit jedem Tage auf⸗ ist durch die Thür von der Seite der Jägerstraße, der Ausgang Vermischtes.

Squäre, Ker Geburissttte Georg's III. Auch die Herzogin von regender wird, ergießen sich in Lobeserhebungen über das hiesige nach der Taubenstraße. 5 Frankreich. Paris. Depesche Oudinot's. Der Verlauf des Auf⸗= Kehr und andere hohH Perscnen zwaren zu dem Diner Eingeladen. Geschwornengericht, welches gestern, den Gergnten, der Hemz.= z̃snigsstädtischts Theater. standes in Lyon. Erllärüng F. Poat's und, Haussuchungen. Die Lud Hreugham' beantragtg gestetn an Hberhanfe eins gtescln. cragäid zitalig i über inen inkrininirten Artikel reeselben für Sonntag, 21. Junt. Mit“ neuen scenischen Einrichtungen ,,, tion, durch welche erklärt werden sollte, daß Maßregeln getroffen nichtschuldig erklärt hat. Dagegen finden sie, wie erklärlich, den und Couplets): Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Alke Gr oßbrita gien and ( Jülah, g ids n e e slegre üin;

i ĩ nad gerichtlichen Spruch, nach welchem der Redacteur der Gazzett ĩ . en. Deportanions - Vollstreckung. Diplomagtische Audienzen. werden müßten, um entweder die vom kanadischen Parlament ange⸗ Fel pruch, welchem der Nedachen zzettza ten, von D. Kalisch. (Die neuen Arrangements im Zuge sind ar Abel? *, ungarischen. Ab gesandien.— Nachrichten aus Ka— nommene Entschädigungs- Bill zu modifiziren oder auf andere Weise de Pa pol o, wegen Verunglimpfung eines Priesters, zu fünftä̃m nach Zeichnungen des Herrn Wilhelm Scholz) 6 33 zee G ran dan Verhandlungen über die Schifffahrisgesehe. die Zuweifung von Entschädigüungen für Verluste durch die Rebellion , und zu hundert Lire Geldbuße verurtheilt wurde, un= Montag, 25. Juni. Die Töchter Lueifer's. Großes phanta—= Bermischles. ̃

von 1837 und 1838 an Theilnehmer derselben zu verhindern. Die⸗ , hart. ; stisches Zauberspiel mit Gesang, in 5 Abiheilungen (12 Tableaux), Schweiz. Bern. Maßnahmen des Bundesraths wegen der Vorgänge

ser an e e hein les mitn sich widerseßte, wurde nur mit . . 6 rr ha y,, , . von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stieg⸗ in Baden und . n,. J ö

einer Masorität von timm e r ; . zinsung z = mann. um vorletztenmale vor ĩ ĩ e der Zollfrage. Tagesordnung über ein Gesuch des Dr. Buß au

,,, nächste Ausstellung vaterländischer Industrie⸗Erzeugnisse ist auf den ee ö . 3. . den Ster e. h

Unterhause zeigte Lord John Russell an, daß das Budget mit der , . . ö ĩ ö . ) 20. Mai 1860 in den Räumen des Vallentino⸗Schlosses fest t. ĩ talien. Modena. Taufe der neugebornen Prinzessin. Auflösung Auseinanderseßung der Finanzlage des Landes am 22. Juni solle! ö entino. Ech lo ses festgeseh ober win ee r eff, ,. 29 Nationalgarde. = Fl . . außerordentliche Militair - Aus⸗

vorgelegt werden. 1 Akt, von R. Hahn. Hierauf: Der Frosch, ausgeführt von hrbung. Vermischtes. Civitavecchia. Nachricht von einem

Jtalien. Turin, 13. Juni. (Lloyd.) Das Ministe⸗ Herrn Klischnigg. Dann, zum erstenmale wiederholt: Versuche. , ĩ ie Int jon. ö tium ͤrschtferngt, gegenüber den Anschusbigusgen. der Dppastien, , d . das schleunige Einschreiten der bewaffneten Macht bei dem letzten mehreren Komponisten. . Griechenland. Athen. Vermischtes.

Nachtkrawalle, ohne vorherige Verkündigung des Martialgesetzes da⸗ (Dlle. Borchers, vom Hoftheater zu Braunschweig: Karoline, Moldau und Walachei. Bucharest. Parade türkischer Kruppen. mit, daß eine Störung der öffentlichen Ruhe gleich anfänglich ein- als Gastrolle) Zum Schluß: Jocko, der brasilianische Affe. (Hr. Jonische Inseln. Korfu. Schließung der legislativen Versammlung, getreten war; in Betreff der Ausweisung eines dabei beiheiligten! (Frl. Marie Damböck, vom Königlichen Hoftheater zu Hannover, Klischnigg: Jocko.) (ñ8r. Klischnigg wird nur noch zweimal, das

Türkei. Fon stantinopel. Sir Straiford Canning. Ankunft des Lombarden aber sei der Vorwurf einer hierdurch begangenen Ver⸗ Johanna, als erste Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. ist heute und am Freitag den 29sten, hier auftreten.) neuen belgischen Gesandten. Flotille gegen Piraten. = 2 ; 2

Aegypten. Alexandrien. Vermischtes. Berliner Börse vom 23. Juni.

Eisenbahn- Actien. nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Oesterreich. Wien, 19. Juni. Die Wiener 3tg. bringt in ihrem amtlichen Theile ferner folgende Berichte an

Preuß

——————

neten drei Kategorien, eine Vorschrift über den Wirkungskreis der Staats-Anwaltschaft und die Bildung der Geschwornenlisten.

Zür das Esbilverfahren wird eine Verordnung über die Lurch die näue Gerichts -Verfassung bedingten Abänderungen der bishrri⸗ gen Jurisdictions-Verhältnisfe erforderlich; eben so sind Entwürfe einer neuen Grundbuchs-Ordnung, einer Konkurs-Ordnung, einer Advokaten und Notariat: ⸗Ordnung vorbereitet. ;

Ich werde bemüht sein, die Enkwürfe dieser provisorischen Ge⸗ setze nach ihrem völligen Abschlusse und vorausgegangener nechma⸗ liger umsichtiger Berathung mit besonderen Vorträgen der Aller⸗ hoͤchsten Sanction Ew. Majestät zu unterbreisen. Anderer seits dürften die bei Ausführung des sehr umfassenden und schwierigen Organisirungswerkes nöthigen Zwischen Verordnungen und In- structionen dem verantwortlichen Ministerium überlassen bleiben. Geruhen demnach Ew. Mejestät aus dieser ehrerbietigsten Tar⸗ legung zu entnehmen, daß alle Anstalten getroffen sind, um die neue Gerichts-Verfassung mit den dadurch bedingten provisoꝛrischen Gesetzen in möglichst kurzer Zeit zur Wahrheit zu machen, den vorliegenden allerunterthäwigsten Bericht aber huldreichst zur Aller höchsten genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Wien, am 8. Juni 1849.

Je gediegener die Entwürfe aus der Werlstätte des Nachden⸗ kens und der kollegialen Berathung dieser Männer hervorgehen, desto schöner und erfolgreicher wird die letzte und entscheidende öf⸗ , . Berathung in den gesetzgebenden Versammlungen sich ge— stalten.

Diesem Körper werden auch im Zweige der Justiz-Gesetzgebung jene umfassenden Gesetzeewerke zur Begutachtung vorbehalten blei⸗ ben, zu deren erster Conception der treugehorsamste Justiz-Minister bisher wohl die Anregung zu geben im Stande war, die aber jeden⸗ falls, um als völlig relfe Entwürfe an den Reichstag gebracht zu werden, vorerst das Stadium der Berathung in dem Reichsrathe durchlaufen müssen.

Hier ist Ueberstürzung von den nachtheiligsten Folgen, nichts ist leichter, als ein Gesetz zu machen, nichts mißlicher, als dasselbe zu erläutern und zu ergänzen, nichts schwächender für das Ansehen der gesetzgebenden Gewalt, als dessen Zurücknahme.

Die Hesetze, welche die durch die Reichs ⸗Verfassung gewähr— leistete Umgestaltung der Rechtspflege bedingh, dürften folgende sein:

Vor Ällem ist ein vollständiges neues Strafgesetzbuch nach der Gliederung der strafbaren Handlüngen in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen auszuarbeiten. 3

Dem erhabenen Vorfahrer Ew. Majestät, Kaiser Jesph II., gebührt der Ruhm, nach dem Drange seines großen Herzens zuerst in Oesterreich die Axt an die Reste der harten, mittelalterlichen Strafgesetze gelegt und ein humanes Gesetzbuch eingeführt zu haben, an wlches sich jenes des Kaisers Franz J. vom Jahre 1893, von den damaligen Rechtsgelehrten als vorzüglich gepriesen, anschloß.

Möge es Ew. Majestät, als Namens- und Gesinnungsträger des erlauchten Ahnherrn, gegönnt sein, Ihre höchste Sanction einem neuen Strafgesetzbuche zu verleihen, welches allen Forderungen der Zeit, des Lebens und der Wissenschaft entspricht.

Der wichtigste Theil dieses neuen Strafgesetzes wird jener über das Verfahren in Strafsachen sein, welches die Nor— men über die Voruntersuchung, die Verhandlung vor den Geschwor— nengerichten, den Bezirks-Strafgerichten über Vergehen und den Gerichten über Uebertretungen, die Stellung des Anwaltes im Strafprozesse, kurz das erschöpfende Bild des Letzteren in übersicht= licher Verbindung aufrollt.

Als Ergänzung zu diesem vollständigen Strafgesetzbuche muß ein Gesetz über die Gefängnisse und deren Dis zi plin zu Stande gebracht werden; eine wichtige Aufgabe, bei deren Lö⸗ sung die Klippen der eisernen Strenge einer blinden Gesetz⸗Sanction, so wie einer kranken Sentimentalität, gleich sorgfältig umschifft und die Erfahrungen der praktischsten Nationen wohl benutzt werden

Deut schlan d.

ich. Wien. Berichte an den Kaiser. Der Unterricht in Oest cee ic und dem Forst⸗ und Bergwesen. Abgeordnete zu den Finanz · Berathungen.

Bach.

Hierüber erfolgte nachstehende Allerhöchste Entschließnng: „Ich nehme diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß.“ Schönbrunn, den 15. Juni 1849.

Franz Joseph.

Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsam sten provisorischen Ministers des Innern, Alexander Bach, hinsichtlich der Nothwendigkeit der Errichtung einer Gendar⸗ merie' in dem ganzen Umfange des österrcichischen Kaiser⸗ thums.

Allergnädigster Herr!

Die nahe bevorstehende Organisirung der Gerichts ⸗Behörden, Staats-Anwaltschaften und die Umstaltung der polisischen Admini⸗ stration legt der Regierung die Pflicht auf, für die Bestellung eines Exekutivkörpers Sorge zu tragen, durch welchen jenen Organen der Regierung die Mittel an die Hand gegeben werden, die Pflichten ihres Berufes im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt zu üben. Es ist außer Jweifel, daß die Organe der richtenden und voll ziehenden Gewalt selbst in der Neugestaltung, welche ihnen in Folge der Reichsverfassung zu Theil werden soll, nur dann zur genugen⸗ den Wirksamkeit und Vollendung gelangen können, wenn denselben eine materielle Kraft zur Verfügung gestellt wird, mit welcher sie

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 24. Juni. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Opern- und Schauspielhaus Abonnement: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragödie in 5 Abth,, von Schiller. Ouver⸗ türe und Zwischen⸗Musik von G. A. Schneider; Muslk zum Mo⸗ nologe und zum Marsche der vierten Abtheilung von B. A. Weber.

HM echsel- Course.

Eriet. l,eld.

Kur⸗ 1435 143

2 mi. 142 1423 Kurz 1507 1493 2 Mi. 1499 1495

Stamm - Actien. Kapilal. Prioritũts Actien. Kapital.

Tages - Cours. Tages- Cours.

Simmtliche Prioritits-Actien werden durch jährliche Verloos ung à 1 pCt. amortisirt.

Bõrs en- Zins- Rechnung

Rein rirag 1848. Zins suss.

Der Reinertraß wird nac , . Bekannt. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

3 Mi. 6 26556 24 2 Mt. S0 2 Mt. 827 2 Mi. 1017 2 M. 994 Leipzig in Courant im 14 Thlr. Huss... 100 TI. ö . sn 9 FEraulefurt a. M. add. W. 1006 FI. 2 Mt. 56 18 21 1090 snrl. 3 Woehen 1033 1033

Inländische Fonds, FEfandßricf-, Kommunal- Papiere und Geld- Course.

ö 2Zf. Brief. Geld. Gem. Preuss. Fre. Anl 5 192 St. Schuld- Seb. 3 S009 Seeh Präm. Seh. -= 1017 H. u. Nx. Schuldᷓr. 33

Berl. Stadt- Obl. 98 do. do. 35 ö. Westpr. Pfandbr. 3. S5

zf. BRriesf. Geld. Gem. Pemm. Pfdbr. 35 92 Kur- n. Nm. do. 3. 937 935 Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. 33 Pr. Bh Ant. sech - 59)

Friedrichsdꝛ or. 13237 1319. And. Goldm. à ftb.— 13 12

Dis conto.

Grossh. Poven do. 4 do. do. 3 Ostpr. Pfandbr. 33

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfabr. do. Part. 500 FI. do. do. 3059 FI. Hamb. Feuer- Can. do. Staats- Pr. Anl 1045 Noll. 23 6 Iut. Kurk. Pr. O. 40th. 834 S3a 4 Sardin. do. aũj Fr. N. Bad. do. 35 FI.

Russ. Hamb. Cert. do. beiłlope 3.4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schata0. do. de. Cart. L. A. do. do. L. B. 200. Pol. a. Pfdbr. a. C.

14111113 ö

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2 2 2 M

6 . . 2 9

Die mit 34 pCt. ber. Actien sind v. Siaat gar.

Berl. Anh. Lit. A. B. 6, 000, 000 do. Hamburg. .... 8, 000, 000 do. Stettin - Starg.. 4, S24, 009 do. Potsd. Magd... 4, 006, 009

Magd. Halberstadt.. 1, 700, 990

dq. Leipziger 2, 300, 000

Halle Thüringer 9, O00, 000

Cöln - Miuden ... 13, 000, 0900 do. Aachen. . ...... 4, 590, 9090

Bonn · Cõöln .... ...... 1, 0651, 200

Düss eld. Elberfeld... 1,400,000

Steele Vohwinkel... 1, 300, 000

Niederschl. Märkisch 10, 000, 099,

do. Zweigbahn 1,506, 900

Oberschl. Lit. A.... Z2, 253, 100

do. Litt. B. 2, 400, 090

Cosel - Oderberg. ... 1, 2600. 0090

Breslau - Freiburg. . . 1.700, 000

Krakau- OberschJ. ... 1, S00, 000

Berg. - Märk. ..... ... 4, 000, 000

Stargard Posen 5, O00, 000

Brieg - Neisse. . . ..... 1, 100, 000

Mag deb. Wittenb. ... 4, 500, 000

802 ba. u. G

63 3.

90 be. u. B.

56 * * br. u. G. Ils; .

565 bx. u. . 80 a 795 Ua u. G. 47 6 34 bz. 74 4 bz. u 6. 838 bra.

5 . u. G. u. G.

91 188414 1e 1 RX SA! S*

. 6 0 6

111

Quitiungs - Rogen.

Aachen- Mastricht .. 2, 750, 000

Ausland. Actien.

Friedr. Wilh. Nor db. 8, 000, 000 do. Prior. . . 9g2 B.

Schluss-Course von Cöln-Minden 793

366 374. 4 2 4 ba a. 6.

Berl. Anhalt. ... ..... do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd. Magd. .. do. do. 3. do. Stettiner , . . Halle · Thüringer. . .. Cõöln - Minden Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm-Prior. Düsseldorf- Elberfeld. Niederschl. e ne,

o. III. Serie. 2, 300, 000

Zweigbahn 252, 000

; do. 248, 000

Ob ersehlesische 370, 300 Krakau - Oberschl. .. 360, 000 Cosel Oderberg. ... 2650, 000 Steele - Vohwinkel .. 325, 00 do. do. II. Ser. Breslau - Freiburg... Berg. Märk. . .. .....

1, 411. Soo h. 000 . b 1.000, 066 2. 367. 2660 3. 132. 60

S0n, 600 1, 785. 606 4. 00. 060 3. 674. So 1.217.000 2 a8. 250 1.250, 000 1.000, 000 4. 178. 0600 3. 00 Ooh

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8

Bõrs en- Zinsen Reinertr. 1848.

Ausl. Stamm-Act. Leipzig - Dresden... Lu , 24 FI. kiel - Altona 7 . Amsterd. Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

9õz . 96 br. .

S S O e e 11

33 bz. a. G.

von Preussischen Bank-Antheilen SSz br. u 6.

Die Tendenz bleibt anhaltend steigend, und das Geschäft und Potsdam Magdeburger Actien am meisten heliebt.

gewinnt theils durch Kapital-Anlagen, theils durch Unternehmungslust täglich mehr Leben. Heute waren Anhalter, Köln- Mindene-

Auswärtige Börsen.

Breslau, 22. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 974 Gld. Friedrichsd'or 11335 Br. Louisd'or 1123 Gld. Polnisches Papier⸗ . 935 ö Gld. Oesterr. Banknoten 837 Br. Staateschuld⸗ cheine 89 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 191 Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 98 Br., do. 335proz. 804, Gld. Schlesische do. 33proz. 9014 Br., do. Litt. B. proz. 921 Br., do. 6. . . ö !

oln. Pfandbr. neue 4proz. 91 Gld., do. Partial ⸗Loose a 300 Fl. 985 Gld., do. Bank⸗Certif. a 2090 Fl. 1335 Br. s

Actien: Oberschlestsche Litt. A. u. Litt. B. 95 Gld. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger 80 bez. u. Gld. Niederschles. Märk. 723 Gld., do. Prior. 99 Gld., do. Ser. III. 933 Gld. Ost⸗Rhein. (Köln- Mind.) 786 Br. Sächs.⸗Schles. (Dresden⸗Görlitz) 725 Gld. Neisse⸗ Brieg 333 Gld. Krakau ⸗Oberschlesische 437 a 5 bez. 6. Wilh. Nordb. 36 a 5 bez.

ien, 21. Juni. Met. 5proz. 885 3. A4proz. 705 741. ro 166 = 47. Anl. 34: 3 , 39: 9; * Morbö. . 36; * Gloggn, 124 == 103. Mail. 735 7. Livorno 69,

9. Pesth 636, 5. B. A. 10565, 57, 60. Kais. Gold 29.

echsel⸗C ö ga e f dll unt Augsb. 121.

Frankf. 120. Hamb. 179. London 12. 8. Paris 143.

Fonds Bank ⸗Actien und Ba Gold niedriger und unter Notiz k Valuten und

Leipzig, 21. Juni. Leipz. Dr. P. Obli

B. A. 1413 r* . Dresd. E. A. zz diho Lag eh .

78 G. Schlesische 74 G,. Chemnitz Riesa 20 G. Vb bau⸗ Zittau

. 86 . inn nn g n. Berl. Anh. . u. B. 78; . ona⸗Kie 5 . eß. B. 101 G.

Sz Sr, 80 G. G. Preuß. B. J.

Hamburg, 21. Juni. 34 proz. p. C. S0 Br., 795 G. E. R. 190 Br., 999 G. Stiegl. 825 Br., 827 G. Dän. 645 Br., 64 G. Ard. 10 Br. Zproz. 235 Br., 235 G. Hamb. Berl. 635 Br., b3 G. Bergedorf 4 Br. Altona⸗Kiel 953 Br. 95 G. Rendsb.⸗ Neum. 110 Br. Mecklenburg 34 Br.

Fonds behaupteten sich; russ. höher. Die meisten Eisenbahn⸗ Actien niedriger. ; .

Paris, 20. Juni. Zproz. 54. 40. 5proz. 87. 50. Belg. p. C. 903. Alt. Zproz. 316, 3. Piemont io. Vers. r. zz. 205, 200. do. I. U. 177. 50, 175. Nordbahn 130, 435.

N. d, B. 6proz. 87. 76.

„„Die Course der Rente waren beim Beginn der Börse sehr im Rückgang, doch erholten sie sich allmälig wieder.

Landon, 20. Juni. 3proz. Cons. a. 3. 915. Z3Z4proz. 92. Span. 3proz. 333. Integr. 51. 4proz. 77. Bras. 785. Mex. 30.

Engl. Fonds sind heute in geringerem Maße zurücgegangen. Cons., zu 913, 3 eröffnet, fingen auf 913, 4 a. Z. ex div.

Von fremden Fonds blieben Ard. 17, 163. Zproz. 34, 333. Chill 94, 92. Mex. 284, 3. Bras. 80, 79.

2 Uhr. Cons. a. 3. 14, 3 ex div.

Ansterdam, 20. Juni. Holl. Fonds waren heute bei ziem- lich lebhaftem Geschäft in Int. und 3proz., etwas höher. Span. ö. an . , , . konnten in an, ihrer gestrigen

e ni ehaupten und blieben fast 3 pCt. niedriger. Z3proz. , p fast 4 p g proz

Holl. Integr. 4945, 50, 495. 3Zproz., neue 585, 3. Span. Ard. u. gr. Piecen 115. Russen A4proz. 835, 3. Stiegl: 825. Oest. Met. 5proz. 693, 3. 23proz. 374, 3. Mex. 266, .

Markt Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 23. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 57 63 Rthlr.

Roggen loco und schwimmend 273 29 Rthlr.

Roggen pr. Juni Juli 28 Rthlr. Br., 275 2 273 bez. „Juli / Aug. 28 Rthlr. bez. u. Br., 27 3. n „Aug. / Sept. 285 Rthlr. Br., 28 G. » Sept. / Oktbr. 279 a 293 Rthlr. bez., G. u. Br. Gerste, große loco 22 233 Rthlr. kleine 19 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 -= 17 Rthlr „pr. Jull 48pfd. 163 Rthlr. Br., 16 G. Sept. Mktbr. 18 Rthlr. Br. Erbsen, Kochwaare 28 - 30 Rthlr. „Futterwaare 27 28 Rthlr. Rüböl loco 125 2 12 Rthlr. bez., 12 Br. pr. Juni 12 Rthlr. bez. u. G. Juni Juli 123 a 125 Rthlr. G. Juli Mug. 125 a 125 bez., 12 Br. Aug. M Sept. d Sept. / Oktbr. Otltbr. Movbr. Novbr. / Dezbr. Leinöl locvb 10 Rthlr. Br. Lieferung 10 Rthlr. Br., 995 G. Mohnöl 173 Rihlr. Br. Hanföl 13 a 123 Rthlr. almöl ö. a 134 Rthlr. üdsee⸗Thran 10 Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 165 2 165 Rthlr. verk. » pr. Juni / Juli 163 Rthlr. Br., 16 G. Juli / Aug. 163 Rthlr. Br., 163 G. . Aug. MSept. 163 a 16 Rthlr. verk. u. Br., 163 G. Sept. / Oktbr. 16 Rthlr. Br., 164 bez., 165 G. Weizen preishaltend. Roggen nicht niedriger. Rüböl fest. Spiritus unverandert. . .

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Erste Beilage

reich der Reichsrath bilden. ass In dessen Mitte werden die ausgezeichnetsten Kapazitäten aus

den Kaiser: ö Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsamsten ihn Mi fri den. n, . Bach, ñ womit über die Vorkehrungen behufs der baldigsten Zustandebrin⸗ gung der durch die neue Gerichts-⸗Verfassung bedingten Gesetzes= werke allerunterthänigster Bericht erstattet wird. Allergnädigster Herr!,

Der treugehorsamste Justiz⸗Minister hat in dem unter einem Ew. Majestät unterbreiteten allerunterthänigsten Vortrage die von dem Minister⸗Rathe genehmigten Grundzüge der nach n . der Reichs -Verfassung einzuführenden neuen Gerichts ⸗-Verfassung zur Allerhöchsten Sanction vorgelegt, und war bereits in diesem Vor⸗ trage in der Lage, darauf hinzüweisen, daß die Durchführung dieser , durch die vorausgehende Erlassung mehrerer materieller Gesetze bedingt sei, welche in dem Sinne des §. 120 der Reichs Verfassung ünter Vorbehalt der künftigen Vorlage an die Reichs-Vertretung provisorisch durch Allerhöchste Entschließungen ins Leben zu rufen sein werden.

Der ireugehorsamste Justiz-Minister hat es für seine Pflicht

ehalten, in dieser Beziehung die ö, Vorarbelten zu veran⸗

eier. und erlaubt sich hiermit, Ew. Majestät in gedrängter Dar- stellung über den Stand ö. diesfälligen legislativen Arbeiten aller- unterthänigst Bericht zu erstatten.

I n . Gesetzgebung im Justizfache hat sich seit langen

ahren eines ausgezeichneten Rufes erfreut, weil sie zuerst einhei⸗ mische Gesetzbücher an die Stelle römischer Institutionen und Ge⸗ wohnheilsrechte schuf, von denen einige in der Zeit ihres Erschei⸗ nens als vollkommen begrüßt, und noch jetzt, wie das bürgerliche Gesetzbuch, in seinen Haupttheilen als meisterhaft anerkannt nnd von ausländischen Gesetzgebungen benutzt werden.

Es muß ein Hauptaugenmerk der Regierung und der Reichs⸗ Vertretung sein, nun, wo eine freie Diskussion der Wissenschaft eröffnet ist, und wo von so vielen Seiten Wünsche und Stimmen sich vernehmen lassen, daß es schwierig ist, die ungefälschte reine Forde⸗ rung des Zeitgeistes und des Bedürfnisses herauszuhorchen, mit Ruhe und Ernst zum Wohle der Staatsbürger jenen Ruhm zu wahren und zu mehren.

Den Auedruck des Rechtes in Materie und Form durch das Geseß zu bestimmen, ist eine so hohe Aufgabe, und die Gewißheit, daß durch Einfachheit und Klarheit der Gesetze und der an die Stelle der Selbsthülfe im Staate tretenden Rechtsmittel vorzugsweise das Glück der bürgerlichen Gesellschaft bedingt sei, so ins. Auge fallend, daß es als ein Gebot erscheint, die edelsten Kräfte des Staates zur Zustandebringung gediegener Gesetze zu vereinigen.

Die gesetzgebenden ke gene, en können ihrer Natur nach nur die Prüfung und den endlichen Beschluß über umfassende Ge⸗ ed or agen vornehmen, die Vorbereitung der letzteren ist nicht ihre klufgabe. Hierfür müssen besondere Körper bestehen. ,

Die Gesetzgebung durch große Versammlungen leidet häufig nur zu sehr an den Folgen einer im Sturme der Leidenschaften der Tribüne gepflogenen Berathung. Vorgebliche Verbesserungen, von dem Parteigeiste improvistrt, mit Zuruf angenommen, werfen oft die gauze Oekonomie des Gesetzes aus den Angeln und stehen weder mit den Prinzipien des Geseßrzes, noch mit den vorausgehenden oder nachfolgenden Artikeln im i, . So geschieht es, daß auf solche Art zu Stande gebrachte Gesetze nicht felten der Einheit in der Abfassung, der Allgemtinheit in der Wirkung, der Zulänglichkeit in den Mitteln, der Voraussicht in dem Zwecke entbehren.

Um solche Uebelstände nach Möglichkeit zu beseitigen, bestehen fast in allen Staaten der freisinnigsten Verfassung Körperschaften,

welche berufen sind, die Gesetz-Entwürfe für die gesetzgebenden

Körper vorzubereiten, mögen bleselben von den Ministerien bean⸗ tragt oder deren Nothwendigkeit von der gesetzgebenden Versamm⸗ lung ausgesprochen werden. Eine solche Köͤrperschaft wird in Oester⸗ (88. 96 98 der Reichsverfassung.)

allen Theilen der weiten Monarchie von Fall zu Fall durch Sach⸗

verständige und Vertrauensmänner verstärkt, berufen sein, in völlig

unabhängiger Stellung sich ganz den legislatorischen Arbeiten hin=

ö und in die leßteren Zusammenhang und Einheit zu en.

müssen. ö sich das Auge der Civil⸗Gesetzgebung zuwendet, so tritt uns zuerst das bürgerliche Gesetz buch als Gegenstand wahrer Verehrung entgegen, ein ehrfurchtgebietender Bau, den selbst die letzten gewaltigen Strömungen der Zeit nicht zu erschüttern ver⸗ mochten. Nur einige Bestimmungen desselben, namentlich jene über die Ehe, die Vormundschaften, die Verlassenschaften, das Ober⸗ und Nutzungs⸗-Eigenthum, werden einer Revision unterzogen und alle aufhebenden oder abändernden Anordnungen in ein Gesetz vereinigt werden müssen.

Umfassender ist die Ausarbeitung eines neuen Civilverfah⸗ rens. Die darüber bestehenden Gesetze sind zu einem wahren onus müstorum eamelorum angewachsen, und wenn ein glücklicher Abschnitt in der Gesetzgebung gemacht werden soll, so muß die neue Gerichtsordnung ohne Rückblick und Hinweisung auf ältere Gesetze, erschöpfend den Gang der gerichtlichen Verhandlungen vom ersten Entstehen bis zur beendeten Execution mit Beachtung des Grund⸗ satzes der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und mit Rücksicht auf die verschiedenen Gerichts-Behörden regeln.

Die Gerichtsordnung ergänzend, müssen die Konkursord⸗ nung und das Gesetz über die Advokaten und, die selbe mit der materiellen bürgerlichen Gesetzgebung vermittelnd, die Nota—= riatsordnung und das Grundbuchsgesetz bearbeitet und alle diese Gesetze in Zusammenhang und Einklang gebracht werden.

Ein neues Handelsgesetzbuch mit Rücksicht auf die einzuführende Gewerbsordnung, die Handelskammer, Gewerbs⸗ und Fabriksgerichte (Prudhommes), so wie ein neues Privat- und ein öffentliches See⸗ recht sind dringend nöthig geworden und werden gleich dem Wechsel— rechte den Gegenstand der Verständigung mit den deutschen Bundes⸗ staaten bilden, um durch möglichste UÜebereinstimmung in den die Verkehrsbeziehungen regelnden Gesetzen den materiellen Interessen im weitesten Umfange die freieste Bewegung zu sichern.

Dieses sind nur die Hauptwerke, welche die Aufgabe der näch— sten Zukunft im Justizgesetzgebungsfache darlegen, wobei jener Rich— tungen der Legislation, zu welcher die Mitwirkung der Justizmän⸗ ner auch in Anspruch genommen werden muß, als die Revision der Militairgesetze, der Berg- und Gefällsgesetze, der Entwurf einer Dienstpragmatik, eines Gesetzes über Staatsprüfungen z. nicht wei⸗ ter berührt wird. .

Ich erlaube mir jedoch die Aufmerksamkeit Ew. Majestät dar— auf zu lenken, daß nach Maßgabe des 8. 120 der Reichsverfassung provisorische gesetzliche Anordnungen schon derzeit und vor dem Zustandekommen der großen Gesetzwerke im Wege der ordentlichen Gesetzgebung eingeführt werden können und müssen, um die durch die Reichsverfassung in Aussicht gestellte durchgreifende Umstaltung der Rechtspflege im Sinne derselben ehebaldigst ins Leben zu führen und dadurch den mit Recht gespannten Erwartungen der Voller Ew. Majestät entgegen zu kommen.

Man möge hierbei vor dem Gedanken des Provisoriums nicht zurückschrecken, denn erstens haben die Gerichtsverwaltungen aller Staaten provisorische Stadien durchlaufen, bis selbe die jetzige noch nirgends als vollendet erkannte Gestaltung gewannen, und dann werden die einzuführenden provisorischen Gesetze auf solchen Grund— lagen zu entwerfen sein, welche im Einklang mit den Prinzipien der Reichs-Verfassung, und geeignet sind, wenn sie einmal die Praxis der Gerichtsbehörden, und die Gewohnheiten der Völker durchdrin⸗ gen, den in der Zwischenzeit an der Hand der mittlerweile zu ma— chenden Erfahrungen vorzubereitenden definitiven Gesetzeswerken eine willlge und wohlverstandene Aufnahme und ein allseitiges Ver— ständniß sicher zu stellen.

Diese provisorischen Gesetze, welche die neue Gerichts⸗Verfas⸗ sung bedingt, sind sämmtlich in Angriff genommen und theils vollendet, theils der Vollendung nahe.

Deiselben sind ein Kompetenzgesetz, welches mit Rücksicht auf die bestehenden materiellen Strafgesetze die künftig festzuhaltende dreigliedrige Theilung aller Straffälle in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen regelt; provisorische Vorschriften über das Verfahren von den Geschwornengerichten, dann von den Strafgerichten über Vergehen und über einfache Uebertretungen nebst einer provisorischen . über die Instruction im Strafverfahren nach den bezeich-

Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrecht erhalten und den Gelüsten des Leichtsinnes, Uebermuthes oder der verbrecherischen Gesinnun⸗ gen und deren Bestrebungen entgegenzutreten vermögen. Jene Or- gane, denen es obliegt, mit den Reiche bürgern fortan in unmittel- barer Berührung zu stehen, haben eines solchen Armes der vollzie⸗ henden Gewalt um so mehr nöthig, als durch die gewährte pelitische Freiheit die Angriffe gegen die öffentliche Ordnung bedenklicher wer= den können, da Vorbeugungs⸗-Maßregeln nur in geringer Zahl und unter den drohendsten Verhältnissen zulässig erscheinen.

Bereits in der früheren Verwaltung fuhlte man mehrseitig, namentlich auch von Seiten der alten Stände die Nothwendigkeit einer Landes-Sicherheitswache, die eine unter sich zusammenhäugende Ordnung, eine von einem Mittelpunkte ausgehende Leitung und eine gleichmäßig kräftige Wirksamkeit erhalten sollte,

Der Rechtsstaat dagegen kann ohne Kräftigung der richter- lichen Gewalt, ohne regelmäßige Organe für die Wächter des Ge= setzes, ohne Achtung gebietende Vollzieher der Aussprüche der Staats- gewalt zur gewünschten Entwicklung nicht gelangen.

Die Einsetzung von Staats⸗Anwälten und Gerichten bringt demnach auch die Nothwendigkeit der Bestellung einer Landes-Sicher- heitswache mit sich, welcher die Geschäfte der Nachforschung von Verbrechen, des Auffindens der Uecbelthäter und der materiellen Hülfeleistung bei Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen an⸗ vertraut werden muß.

Die Bezirks-Hauptmannschaften und Kreis-Präsidenten, denen die Leitung der politischen Verwaltung zugewiesen werden wird, bedürfen zu den wichtigsten Geschäften, wie der Ueberwachung der Fremden, Reisenden, der Versammlungen und der Handhabung der Lokal-Polizei, eines Wachkörpers, der so viel moralisches Gewicht behaupten muß, daß er nebst seinen eigenen Obliegenheiten auch die Kontrole anderer Wachkörper, wie der Gemeinde- und Stadtwachen, auszuüben im Stande sei.

In Berücksichtigung der unabweisbaren Nethwendigkeit, die Frage wegen Errichtung einer Landes-Sicherheitswache, die als Gendarmerie bereits in den lombardischen Provinzen und in Süd⸗ Tyrol besteht, zu einer das ganze Reich berührenden allgemeinen Bedeutung zu erheben, ist bei dem Ministerium des Innern mit Zuziehung von Repräsentanten der Ministerien des Kriegswesens, des Innern, der Finanzen und der Justiz, ferner von Organen der verschiedenen Verwaltungskörper eine Berathung gepflogen wor⸗ den, deren Ergebniß Ew. Majestät in der Anlage ehrfurchtsvollst un terbreitet wird.

Die Anträge, welche in dem diesfälligen Berathungs-Proto⸗ kolle in 10 Punkten näher erörtert wurden, lassen sich auf folgende Hauptpunkte zurückführen.

a) Es durfte für alle Krenländer der Monarchie eine militai- risch organisirte, zum Theile berittene Landes-Sicherheitswache (Gen⸗ darmerie) errichtet werden, welche den Ministerien des Krieges und des Innern untergeordnet ist, und deren Dienstverrichtungen als polizeiliche Organe der Behörden auf der Grundlage, der Statuten der lombardischen Gendarmerie mit den nöthigen Abänderungen ge⸗ nau vorzuzeichnen wären.

b) Es wäre eine General⸗Inspection der gesammten Landes- Sicherheitswache in Wien aufzustellen, das ganze Wach⸗Institut in Regimenter nach fortlaufenden Zahlen, die Regimenter in kleinere Truͤppenkörper einzutheilen, bei dieser Eintheilung auf die Terriso= rial- und Bevölkerungs⸗-Verhältnisse in den einzelnen Kronländern, so wie auf die pelitische und gerichtliche Organisation derselben Rück= sicht zu nehmen, das Dienstverhältniß der Gendarmerie zu den Ci⸗ vilbehörden festzusetzen, die Gesammistärke des WachInstitutes sür alle Kronländer aber annäherungsweise mit der Zahl von 13 Re= gimentern, jedes zu 1000 Mann entfallen würden, zu genehmigen, bis die Erfahrung durch den Beginn der Aufstellung der Landes⸗ Sicherheitswache in einem Kronlande verläßlichere Daten zur Be⸗ rathung des Gesammtbedarfes an die Hand geben wird.

e) Die Löhnung für einen Gendarmen wäre mit der Grund⸗ gebühr von 265 Kr. ö. M. nebst einem Landes- und nach umsit⸗ den Lokalzuschuß mit besonderer Rücksicht auf den Gendarmen z

die Pferd festzusetzen, und es dürfte das System der, Massagelder, in solches 9 dem lombardischen Gendarmerie - Regiment besteht, nach