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Beseitigung der wahrgenommenen Unzukommlichkeiten allgemein ein⸗
ü erden. . ; gefihf . Capitulationszeit wäre nach den Militairvorschriften zu bestimmen, und wäre für vorhinein bestimmte Fälle zur Erzielung einer vielseitigen Verwendbarkeit eines Gendarmen, deren Aneignung eine längere nee im Dienst erheischt, die Festsetzung einer Capi⸗ tulationszeit von etwa 10 Jahren zuzulassen. ö
e) Die mit der Gendarmerie in dienstliche Berührung treten⸗ den Behörden hätten in den bezeichneten Fällen Konduite⸗ Berichte an ihre vorgesetzten Stellen zu erstatten, und wären diese Berichte an das Ministerium des Innern zu leiten. ;
f Die Beförderungen in der Landes-Sicherheitswache dürften im Allgemeinen nach den Militair-Vorschriften geregelt werden, bei der Befetzung von Offizierstellen aber hätte ein Einvernehmen der Ministerien des Kriegs und des Innern voranzugehen. n
Der treugehorsamste Minister des Innern erlaubt sich auf die Allerhöchste Genehmigung dieser Grundlinien einer Landes-Sicher⸗ heitswache mit dem Bemerken ehrfurchsvoll anzutragen, daß hiermit eine zureichend sichere Richtschnur gegeben wäre, um zu den Detail- Ausarbeitungen überzugehen.
Wenn es auch derzeit noch nicht möglich ist, einen genauen Voranschlag über den Aufwand zu liefern, welchen die gin, der Landes-Sicherheitswache für das Gesammtreich verursachen wird, so ist zur annäherungsweisen Ermittelung der diesfälligen Auslagen doch eine Richtschnur, theils in den hinsichtlich des lombardischen Gendarmerie⸗Regiments gewonnenen Erfahrungen, theils in den Anträgen, welche in dem ehrfurchtsvoll , Berathungs⸗ Protokolle vom 14. Mai I. J. niedergelegt wurden, gegeben.
Laut der Rechnungen der letzten Jahre, haben die Auslagen für das aus 992 Gendarmen und 38 Ober-⸗Offizieren bestehende Gendarmerie⸗Regiment alljährlich fast in unveränderter Ziffer bei 398,000 Fl. C. M. betragen.
Laut des dem Kommissions⸗Protokolle sub e. zuliegenden Ge⸗ bühren⸗ Entwurfes besteht die jährliche Gebühr eines gemeinen Mannes des lombardischen Gendarmerie- Regiments in Löh⸗ nun 200 Il. C. M. und in einem Quartiergelde von 6,
Zusammen also in 250 Fl. C. M.
Es entfallen sonach von dem obigen Gesammt⸗Aufwande pr.
398, 000 Fl. C. M. auf Löhnungen und Quartiergelder der 992 Gendarmen 248, 000 2 n wonach für den Regimentsstab, die Chargen, Naturalien und die übrigen Auslagen des Regiment?! . ,, . 1656096 Fi, C. m. verbleiben. .
In dem sechsten Punkte des ehrfurchtsvollst angeschlossenen Kommissions⸗Protokolls wird ferner angenommen, daß die Löhnun eines Gendarmen in einer täglichen Grundgebühr von 25 Kr. C. M. und in einem Landes- oder Lokal⸗Zuschuß in der Art, wie ihn dermal die Finanzwache bezieht, mit Rücksicht auf die Stations—⸗ Verhältnisse zu bestehen habe, das höchste Ausmaß der Löhnung sammt Zuschuͤssen für einen Gendarmen jedoch 40 Kr. C. M. nicht übersteigen dürfe. ö
Werden die Auslagen für den Stab des Regiments, für die Chargen, Naturalien und sonstigen Auslagen mit der Ziffer von 150, 000 Fl. angenommen, rücksichtlich welcher jedoch in Wirklichkeit eine bedeutende Verminderung eintreten dürfte, da die Naturalien, insbesondere die Fourage für die Pferde der berittenen Mannschaft, in den meisten Theilen der Monarchie geringer zu stehen kommen werden, als in der Lombardei, so ergiebt sich der jährliche Gesammt⸗ Aufwand für die 13 Gendarmerie⸗Regimenter in der Gesammt⸗ Monarchie, wie das in Ehrfurcht anverwahrte Tableau nachweiset, mit der Totalsumme von 4. 800, 9900 Fl.
Nebst der Landes⸗Sicherheitswache wird es zwar noch immer Gemeindewachen geben, welche in den . Städten, wo für die Geschäfte der Polizei eigene Staats-Behörden bestellt sind, eine größere Anzahl erreichen und besonders regulirt werden müsseen, wie dies bisher mit der Militair-Polizeiwache der größeren Städte der Fall war, allein das Geschäft dieser Gemeinde- und Stadt⸗ wachen ist vornämlich auf den Dienst der Lokal⸗-Polizei gerichtet und erheischt keine so strenge Prüfung der in die Wache aufzuneh⸗ menden Individuen, wie es doch bei der Gendarmerie nothwendig ist. Mit der Bitte, um die 9. h. Genehmigung der vorliegenden allgemeinen Grundzüge verbindet das i, n ne f Ministerium des Innern den ehrfurchtsvollen Antrag, es zu ermächtigen, also⸗
leich mittelst eines aus Organen der verschiedenen Verwaltungs⸗ örper zu bildenden Comité's die Adaptirung der Vorschriften der lombardischen Gendarmerie auf die übrigen Kronländer berathen, ein Dienstreglement und eine Instructien für die Behörden ent⸗ werfen zu laͤssen, und sohin Ew. Majestät einen geeigneten Mann zum Central-Inspektor provisorisch in . bringen zu dürfen.
Auf diesem Wege wird es gelingen, sehr bald die zur Aktivi= rung der Landes⸗Sicherheitswache nöthigen Vorbedingungen zu ge⸗ winnen, wobei sich an der Hand der Erfahrung die weiteren An⸗ haltspunkte finden werden, um über die Zahl, die Dislocation der Wachen, dann ihre Bezahlung diejenigen Bestimmungen zu treffen, welche den Dienst- und Finanz-Interessen am meisten entspre zn.
Geruhen demnach Ew. Majestät, die Allerhöchste Bewilligung zur Errichtung einer Landes-Sicherheitswache im ganzen Umfange des Kaiserreiches nach den ehrfurchtsvollst angedeuteten Grundzügen zu ertheilen und das Ministerium des Innern zu ermächtigen, die weiteren in dieser Beziehung erforderlichen Verhandlungen im Ein. verständnisse mit den hierbei betheiligten Ministerien zu pflegen und die erforderlichen Anträge a. u. zu erstatten.
Wien, den 30. Mai 1849.
Bach.
Hierüber erfolgte nachstehende allerhöchste Entschließung:
„Ich bewillige die Errichtung einer Gendarmerie in Meinem Reiche nach den in diesem Vortrage dargelegten Grundzügen und ermächtige Meinen Minister des Innern, die in dieser Beziehung erforderlichen weiteren Verhandlungen im Einvernehmen mit den hierbei betheiligten Ministerien zu pflegen und Mir die geeigneten Vorschläge zu erstatten.
Schönbrunn, den 8. Juni 1849.
Franz Joseph.“
Wien, 20. Juni. Die Bien. Ztg. enthält heute folgende amt⸗ liche Mittheilungen: „Der Unterricht in der Landwirihschaft, dem Forst=
Berg- und Hüttenwesen feen in den Wirkungskreis zweier Mini⸗
. ein. Das Ministerium des 6ffentlichen Unterrichts hat die ufgabe, alle Bildungs-Anstalten des Reiches, insoweit die eigen⸗ thümlichen Verhältnisse nicht ausnahmsweise eine andere Verfügung nothwendig machen, zu leiten, damit der Gang derselben ein in= einandergreifender und gedeihlicher sei. Es gehtzren demnach nicht nur alle Unterrichts ⸗Anstalten, an welchen die Vorbereitungs⸗Wissen⸗ schaften gelehrt oder nur streng n n Lehrkanzeln für die FZachstudien ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem wirklichen Betriebe bestehen, in den Wirkungskreis des Ministeriums ves
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oͤffentlichen Unterrichts; sondern es muß auch der Einfluß dieses Ministeriums auf alle Bildungs⸗ Anstalten ohne Ausnahme, also auch auf die rein technischen und praktischen Schulen insoweit gesichert sein, daß die Organisation solcher Schulen nicht ohne dessen Einverstaͤndniß festgesetzt oder geändert und dasselbe von dem Erfolge fortlaufend in Kenntniß erhalten werde. Andererseits können die Schulen, in denen Landwirthschaft, Forst⸗, Berg⸗ und Hüttenwesen praktisch gelehrt werden, in denen daher der theoreti=
sche Unterricht mit der praktischen Mitwirkung auf Musterwirth⸗
schaften, in besonders zugewiesenen Forstrevieren, und bei hierzu be⸗ stimmten Berg- und Hüttenwerken, Hand in Hand gehen soll, welche Schulen somit im unmittelbaren Zusammenhange mit dem wirklichen Betriebe stehen, nur dann ihren Zweck vollkommen erreichen, wenn das Ministerium für Landes⸗Kultur und Bergwesen die Leitung dieser Schulen übernimmt. Denn nur die Fachmänner sind im Stande, den Umfang des praktischen Wissens, welchen der Landwirth, Forst⸗ oder Bergmann bedarf, bestimmen, die Lehrmethode zweck mäßig feststellen und den praltischen Unterricht ertheilen zu können. iese in Bezug auf die Ackerbau⸗, Forst⸗ und Berg ⸗Schulen obwaltenden eigenthümlichen Verhältnisse haben die Nothwendigkeit einer Abgränzung in den Wirkungskreisen des Unterrichts Ministeriums und des Ministeriums für Landes⸗Kultur und Bergwesen erkennen lassen, und Se. Majestät haben diesfalls über einen von den beiden genannten Ministerien , erstatteten Antrag, mit Allerhöchster Entschließung vom 4. Juni d. J. folgende Bestimmungen zu genehmigen geruhet: „Grundzüge über die Kompetenz der Ministerien des öffentlichen Unterrichtes und für Landes-Kultur und Bergwesen in Bezug auf den land⸗ wirthschaftlichen forst⸗ und bergmaͤnnischen Unterricht. Dieser Un⸗ terricht wird künftig ertheilt in Volksschulen wielleicht auch in eini⸗ gen Bürgerschulen), in Ackerbau⸗, Forst- und Bergschulen, an Univer⸗ sitäten und technischen Instituten. J. Die Volksschulen unterstehen dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts. In ihnen kann der auf Landeskultur bezügliche Unterricht nur vermittelst Lesebücher gegeben werden. Bei der Raff! dieser Bücher wird das Ministerium des öffentlichen Unterrichts die Mitwirkung des Ministeriums für Landeskultur und Bergwesen in Anspruch nehmen. Es wird über die Resultate dieses Unterrichts dem Ministerium für Landeskultur und Bergwesen jährlich eine Mittheilung machen. II. Die Ackerbau, Berg- und Forstschulen, wenn ihre Organisirung auf den unmittel- baren Zusammenhang dieser Schulen mit dem, wirklichen Betriebe gegründet wird, unterstehen dem Ministerium für Landeskultur und Bergwesen. Rach anderen Plänen zu errichtende Schulen sind Gegenstände einer neuen Erörterung zwischen beiden Ministerien in . ihrer Oberleitung. Was die Wahrung der Interessen, die das Ministerium des öffentlichen Unterrichts zu vertreten hat, in Absicht auf diese Schulen betrifft, so haben folgende Grundsätze zu gelten: ) Das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen wird keine Veränderung in dem Organismus der genannten Schulen vor⸗ nehmen, ohne früher dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts davon Mittheilung zu machen und diesem dadurch Gelegenheit zu geben, die Interessen der ihm unterstehenden vorbereitenden Schulen und die Harmonte des gesammten öffentlichen Unterrichts- Systems rechtzeitig zu vertreten. Es wird dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts auch die Gelegenheit geben, über einzelne Punkte der bereits vorliegenden und zum Theile von Sr. Maje⸗ stät genehmigten Srganisatlons - Entwurfe seine Ansichten und Bemerkungen mitzuthellen. b) Das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen wird das . des öffentlichen Unterrichts in sofortige Kenntniß der Orte setzen, an denen es Ackerbau⸗, Forst⸗
und Bergschulen errichtet. c) Das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen wird jährlich bem Ministertum des öffentlichen Un⸗ terrichtes eine Mittheilung machen über den Bestand der oben be⸗ zeichneten Lehr⸗-Anstalten und über deren Erfolge, damit dieses stets in Kenntniß des Zustandes des gesammten f tk irn Unterrichtes sei. III. Die Üniversitäten und technischen Schulen unter⸗ stehen in allen ihren Bestandtheilen, dem Ministerium des
öffentlichen Unterrichtes. Wo künftig an ihnen Lehrkan⸗ zein der Landwirthschaft, des Berg- oder Forstwesens be⸗= stehen werden, da wird das Ministerium des öffentlichen Unterrichts bei Besetzung solcher Kanzeln vorläufig den Rath des Ministeriums für Landes⸗Kultur und Bergwesen einholen. Das Ministerium des öffentlichen Unterrichts wird in dem Organismus der ihm unterstehenden Lehranstalten keine die Geschäftskreise des Ministeriums für Landes-Kultur und Bergwesen in näherer Weise influenzirende Veränderung vornehmen, ohne früher die Mittheilung an dasselbe gemacht und die Ansicht desselben darüber vernommen zu haben.““ .
(Lloyd.) Der Bank⸗Direktor, Herr von Coith, ist einer derjenigen, welche zu der Kommission, die jetzt über Geld⸗Angelegenheiten im Finanz⸗ Ministerium Berathung hält, beigezogen worden sind. Die triester Börse hat ohne Aufforderung eine Deputation hierher geschickt, um Vorstellungen in Bezug auf die Geldfrage an das Ministerium ge—⸗ langen zu lassen. Der Aktuar der Börse, Dr. Bürger, und die Herren Johann Hagenauer und Calinian Minerbi sind zu diesem Zwecke hierher abgeordnet worden. Der erstgenannte Herr ist be⸗ reits hier eingetroffen und hat die Einladung erhalten, der Bera⸗ a der erwähnten Konmissien im Finanz⸗Ministerium beizu—⸗ wohnen.
Schleswig-Holstein. Schleswig, vom 18. Juni. (A llt. Merkur.) 12äste Sitzung der Landes⸗Versammlung. Als einge- gangen ward angezeigt eine Ädresse aus Lindholm, Amts Tondern, mit 565 ünterschriften, betreffend Aufhebung der Personal-Union; ferner eine Be⸗ schwerde einiger Eingesessenen aus dem Gute Rund hoff über ungleichmäßige Vertheilung der Kriegs-Fuhrlasten s. w. d. a.; endlich ein Schreiben des
holsteinischen Wahldistrikt, enthaltend die Anzeige, daß bei der am 15ten und 16ten d. M. in Segeberg stattgehabten Neuwahl eines Abgeordneten zur Landes⸗Versammlung der Büreau⸗-Chef Springer zum Abgeordneten gewählt sei. Der neugewählte Abgeordneie war in der Sitzung gegenwär⸗— lig und nahm an den in derselben erfolgten Debatten und Abstimmungen Theil. — Die Schluß ⸗Berathung über den Antrag des Abgeordneten von Neergaard J. eröffnete der Berichterstatter Syndikus Prehn mit der Erllä—= rung, daß 3 Mitglieder des Comité's sich für das Amendement des Abgeordneten Niemand (betreffend rn t eines Organisations⸗ Gesetzes) erklärt hätten, ein Mitglied sei abwesend, er selbst aber müsse sich gegen dasselbe aussprechen. Abg. Th. Olshausen erklärte sich für das Amendement: es finde kein wesentlicher Unterschied zwischen demselben und dem Ausschuß⸗Antrage statt, da es ja noch immer bei der Beschluß—⸗ nahme über das ,,, der Versammlung freistehe, zu bestim⸗ men, welche Bedeutung diese
nichi ausgeschlossen, daß späterhin noch die Versammlung eine wiederholte Berathung, und zwar die zweite durch die künftige legislaiive Versammlung für zweckmäßig werde halten und demgemäß verfahren können. Abg. Lem⸗ pfert machte varauf aufmerksam, daß nach §. 76 des Staatsgrundgesetzes der Staatsregierung es immer fieistehe, wenn die von ihr gemachte Vor- lage verworfen würde, dieselbe einer anderen Versammlung nochmals vor- zulegen, Fasse also diese Versammlung Beschlüsse, welche die Regierung nicht glaube ausführen zu können, so bleibe es ihr unbenommen, von den⸗ selben auf geseßlichem Wege abzugehen. Es sei also keine Gefahr, daß un-
praltische Beschlüsse der Versammslung der Regierung hemmend in den Weg treten könnten. Abg. Nie mand: Er habe durch sein Amendement die Vorlage
Bürgermeisters Esmarch aus Segeberg, als Wahl⸗Dirsektor für den 19ten
eschlußnahme haben solle; es sei also auch
eineg Gesetzes erlangen wollen, welches nur die allgemeinen Umrisse des Systems der künftigen Verwaltung, nicht aber auch spezielle Ausführungen enthalten solle. Der Antrag des AÄusschusses sei zu unbestimmt, und eine Erörterung von Gesetzen nicht der Mühe werth, wenn es allein von der Regierung abhängen solle, ob diefe Erörterung ein praktisches Resultat haben solle oder nicht. An dem Rechte der de m un, sich an der Er⸗= lassung organischer Gesetze zu betheiligen, sei nicht zu zweifeln; schon das Siaaisgrundgesetz gebe dieser Versammlung dieselben Rechte und Pflichten, wie der künfngen legislativen. Aber auch zweckmäßig sei es, daß die Ver= sammlung sich jetz; mit diesen Gesetzen befasse, sie feien die nothwendigen Konsequenzen des Staats grundgesetzes, ohne welche letzteres keine Bedeutung haben würde, und der Seit über die Kompetenz der Versammlung in dieser Richtung komme ihm vor, wie der alte Streit zwischen Thibaut und Savigny, welcher Letzter: Schuld daran sei, daß wir noch immer keine deuische Gesetzgebung hätten. Die Versammlung werde an der Schwindsucht sterben und sich beim Volke verhaßt machen, wenn sie nur zusammenkäme, um Ge— legenheitsgefetze zu machen, nicht aber Hand ans Werk lege, um dem Volke wirklich praktische Gesetze zu geben. — Der Departements - Chef Rathg en sprach sich entschieden gegen den Ausschuß⸗Antrag und gegen das Amende⸗ ment Niemand's aus; eine Berathung des Oiganisationsgesetzes könne von keinem Nußen sein, da die Regierung, bevor sie die ganze Gesetzgebung vollendet, nicht im Stande sein werde, zu sagen, daß sie an Grundsätzen festhalten wolle, welche vielleicht anfangs gut erschienen, bei ihrer Ausfüh⸗ rung im Detail sich aber leicht als unpraktisch ergeben könnten. Es sei ein Irrthum, wenn die Analogie der Gesetzgebung süddeuischer Staaten für das hier beantragte Verfahren herbeigezogen werde. In Bapern namentlich sei der Organisattonsplan nicht eher herausgegeben worden, bevor nicht alle Spezialgesetze vollendet gewesen und sei einmal gleichzeitig, ein zweites Mal nur kurze Zeit vor den letzteren veröffentlicht worden. Dort habe der Organisationsplan auch mehr als die bloßen Grundsätze, er habe einen Extrakt der Spezialgesetze selbst enthalten. Er wolle nicht der Ver- sammlung das Recht bestreiten, aber zweckmäßiger sei es, wenn die kon- stituirende Versammlung, nachdem sie das Staaisgrundgesetz festgestellt, die Ausführungsgesetze einer nach Maßgabe des Wahlgesetzes zusammenge⸗ setzten neuen legislativen Versammlung überlasse. Es sprachen noch für das Amendement die Abgeordneten Heiberg, Ohrt, Riepen, War burg, Kamphövener, welcher die Meinung aussprach, daß eine öffent- liche Kritik nie den Werth einer Kritik seltens einer Versammlung wie die gegenwärtige haben könne, da jene nie das Ganze, sondern nur Bruch⸗ theile der Gesetzgebung, und in der Regel nur vom lokalen Standpunkte. aus, zum Gegenstand haben werde, Tie dem ann und von Neergaard ll. Der Letztere erklärte, daß, wenn er Vertraurn zu dem gegenwärtigen Ministerium hätte, was er nicht habe, er sich für die augenblickliche Aufsösung der kon- stituirenden Versammlung und Einberufung der legislativen erklären würde, damit dem Lande nicht länger die nothwendigen organischen Gesetze vorent-· halten würden. Da aber die legislative Versammlung nicht das Recht habe, sich selbst einzuberufen, und zu befürchten sei, daß das Ministerium sie bei etwanigen kritischen Umständen nicht einberufen würde, so müsse die gegenwärtige Versammlung bleiben und selbst die Aufgabe übernehmen, die organischen Gesetze zu vollenden. Gegen das Amendement sprachen die Abgeordneten Wiggers aus Plön, welcher meinte, daß diese Versammlung nicht eine Arbeit anfangen solle, deren Durchführung sie voraussichtlich einer anderen Versammlung werbe überlassen müssen, ferner Hansen, Müller, Bremer und der Departements - Chef Rathgen, so wie der Abgeordnete n welcher zugleich für den Ausschuß⸗ Antrag das Wort nahm.
on dem Abgtordneien Th. Olshausen ward der Antrag auf namentliche Abstimmung über das Amendement des Abg. Niemand gestellt und dasselbe genügend unterstüßt. Bei der namentlichen Abstimmung er= klärten sich fuͤr das Amendement die Abgeordneten: Ahlmann, Behre, Probst Boysen, Burchardi, Carstens, Claussen, Dahms, Dreis, Friederici, Fries, Gardthausen, Gülich, Hach, Hedde, Heiberg, Pastor Jacobsen, Jahn, Je- bens, Jörgensen, Kamphövener, Klenze, Kolls, Lempfert, Lobedanz, Dr. Lo- rentzen, Lorenzen von Kielstrup, von Maack, Mester, Meyer, Moritzen, Mül- lenz f von Neergaard II., Niemand, Ohrt, J. Olshausen, Th. Olshausen, Prien, Rehder, Reiche, Ri pen, Rohwer, Rosenhagen, Schlichting, Konsul Schmidt, Steindorff, Or. Thomsen, Tiedemann, Todsen, Warburg, Wich- mann, Ziese, Ingwersen, im Ganzen 52 Mitglieder. Gegen das Amendement stimmten; Asmussen, Balemann, Bremer, Cyhri= stiansen, Feddersen, Friedrichsen, Hancke, Hansen, Departements. Chef von Harbdu, Se. Durchlaucht ver Herzög, Hirschfeld, Hütmann, Departementschef Jacobsen, Johannsen, von Leesen, Lesser, von Lilienkron, Pastor Lorentzen, Lorenzen von Wassersleben, Lübbe, Lüderg, Malmros, Möller, Mommsen, Müller, Petersen, von Prangen, Prehn, Departements⸗ chef Rathgen, Ratjen, Ravit, Rönnenkamp, Scharmer, Steenholdt, Hardes= vogt Thomsen, von Warnstedt, Wiggers aus Plön, Springer, Departe⸗= mentschef Boysen; im Ganzen also 39 Mitglieder. Mit Annahme des Amendements des Abgeordneten Riemand war die Verhandlung über den von Neergaardschen Antrag erledigt. Von dem Präsidenten ward hiemächst als eingegangen angezeigt eine Mittheilung des Departements res Innern, in wescher in Uebereinstimmung mit den Wünschen der wahl⸗ berechtigten Eingesessenen der Insel Sylt beantragt wird, daß die Wahlen zur Landes versammlung für den gten schleswigschen Wahldistrilt, von Seiten der zu diesem Distrikt gehörigen splter Wähler auf der Insel Sylt abgehalen werden dürften. Die Versammlung genehmigt dies. — Eine Interpellation des Abg. Reergaard II., dahin gehend, ob von Seiten des schleswig⸗ holsteinifchen General⸗Kommando's eine Vertheilung von Frei⸗ Exemplaren des Altonaer Merkurs an die im Felde befindlichen Militairs wirklich stattfinde, beantwortete der Departements - Chef des Kriegswesens. Es sei von dem General von Bonin beantragt worden, daß den in Cantonnements vor Friedericla liegenden Soldaten eine Anzahl von Zeitungen gratis ge⸗ sieferf werden möchien, und habe die Negierung zu dem Ende eine Anzahl von Exemplaren des Altonger Merkuns angelaust, welche regelmäßig unter das genannte Militair vertheilt würden. Es sei also nicht der Fall, daß Frei- Eremplare irgend einer Zeitung vertheilt würden, was im Gegentheil von dem General- Kommando nicht gewünscht worden
sci. Daß aber die Regierung zu dem gedachten Zweck die Anschaf⸗
fung von Exemplaren des Altonaer Merkurs gewählt habe, und nicht eiwa die Nordd. Fr. Pr, in einer Anzahl von Cremplaren ver⸗ theile, könne man der Regierung nicht verdenken. In unserem Heere dien⸗ ten wohl an 100 preußische Ofstziere, welche zum Theil noch in preußischen Diensten ständen, oder in dieselben zurückkehren würden. Diesen müsse die Art und Weise, wie die N. Fr. Pr. die preußischen Zustände dikutire, wie sie fortwährend ihre Angriff gegen die preußische Regltrung iichte, höchst unangenehm und verletzend sein. Wenn es daher wünschenswerth fei, was gewiß Niemand leugnen könne, daß diese Offiziere unserer Armee erhalten würden, so dürfe man sie auch nicht dadurch kränken, daß man ihren Augen fortwährend ein Blatt aufdränge, welches in so gereizter Stimmung feind= liche Ansichten gegen Preußen aus spräche. Die Versammlung ging hierauf zur Vorberathung über den Ausschuß Bericht, betreffend den Gesetz⸗ Entwurf äber die Einkommen- Steuer über, welche Borberathung in der heutigen
Sitzung jedoch noch nicht beendet wird.
Vusland. ,
Oesterreich. Preßburg, 19. Juni. (Gl oyd.) Aus glaubwür⸗ diger Quelle erfährt man hier, daß am 7ten am jenseltigen Waag Ufer ein sehr hitziges Gefecht stattgefunden. Das Feuer wurde von Seiten der Ungarn eröffnet und von den österreichischen Truppen so lang erwiedert, bis die Ungarn zu weichen gezwungen waren. Beim Rückzuge wurden ihnen fünf, Kanonen und sechzig Gefangene abgenommen. soll von beiden Seiten mit Verzweiflung und Ausdauer gekämpft worden sein; durch Tyrnau sind viele Wagen voll blessirter Kaiserlicher Militairs und Insurgenten gebracht worden. Unter Letzteren sollen sich mehrere Offiziere bien Einige Dörfer, deren Insassen die Waffen gegen die Kaiserlichen Truppen ergrif- fen hatten, wurden, dem Vernehmen nach, streng gezüchtigt. Am 16ten d. soll auch in der raaber Gegend eine sehr bedeutende Af⸗ faire stattgefunden haben. Man weiß jedoch hierüber keine nähe ren Details. Die Cholera hat hier bedeutend abgenommen, nur hier und da zeigt sie sich noch.
n der ungarischen Gränze, 17. Juni, Wanderer.) . sind 94 Koffuthsche Anhänger, zwei Apotheker aus Semitz und ein kat J Geistlicher aus Hradisko, gefänglich als Aufwiegler gegen Se. ajestät in Holitsch eingebracht und unter Bedeckung eines Kommandos der slowakischen Freischaaren dem Kriegsgerichte in Preßburg übergeben worden. Es sind dieselben, welche im vorigen Jahre bei der Verurtheilung einiger junger Frei kämpfer eine so hervorragende Rolle gespielt haben. Schwere Strafe erwartet sie, doch nicht unverdient. Die Gebeine der un⸗ schuldig Hingerichteten sind auf Befehl des Ober⸗Befehlshabers ber Legion ausgegraben und am 13. Juni unter Ehrenbegleitung einer Abtheilung des slawischen Corps feierlich bestattet worden. In Preßburg traf jenes Bedeckungs⸗-Kommando die Herren Hurban und Hodza, von denen man die freudige Nachricht erfuhr, daß die Wünsche des slowalischen Landes von der Regierung angenommen und bewilligt worden sei. Die beiden genannten Herren wollen ihr Heimatland baldigst besuchen.
Die Ausrüstung des Lewartowglyschen Corps schreitet rasch und erfreulich vorwaͤrts, auch sein Mannschaftsstand vermehrt sich zusehends durch Ankömmlinge aus den früheren Bludekschen Schaa⸗ ren. Der Kommandant wird von allen Seiten als ein Mann ge⸗ schildert, der seiner schwierigen Aufgabe vollkommen gewachsen ist und in Ausführung derselben durch die Mitglieder des Corps selbst auf das ehrenvollste unterstützt wird. Schon ist die Uniformirung und Ausrüstung vollendet, Ordnung und eine strenge Pflichterfüllung und genaue Disziplin zeigt sich in den jugendlichen Reihen, die Kampflust steigt, durch die eben so energische als liebevolle Behandlung des Befehls— habers, und ar. auch die Fähigkeit der Truppe, ihrer vorge⸗ setzten Bestimmung zu genügen. Erst kürzlich langten 1000 Stück lütticher Gewehre und 60,060 scharfe Patronen, erstere aus einer für die Magyaren bestimmten Sendung erbeutet, hier an. Die Legionisten exerziren nun fleißig, lassen sich aber auch mit bestem Erfolge zu kleinen Expeditionen behufs der Aufrechthaltung der Ge⸗ setzlichleit und Ordnung verwenden. Ihr Corps dürfte nach An⸗ kunft der Herren Hurban und Hodza, welche die allerhöchste Be⸗ willigung aller Wuͤnsche des slowakischen Volkes mitbringen sollen, sich wesentlich vergrößern, denn diese Volksmänner wollen eine um⸗ fangreiche Werbung ausschreiben. Obwohl bei den vereinten Ar⸗ meen stets Bewegungen stattfinden, so glaubt man doch nicht, daß die wirklichen Operationen vor dem 20. Juni beginnen werden.
Mailand, 14. Juni. Eloyd.) Der Kaiserliche Kommissär Graf Montecuccoli macht unterm heutigen Tage bekannt, daß zur Erleichterung des Kleinverkehrs Schatzscheine im Belaufe auch von weniger als 10 Fl. C. M. werden nächstens in Umlauf gebracht werden. Alle öffentlichen Kassen sind angewiesen, obige Scheine als baares Geld anzunehmen und die darauf haftenden Zinsen den Parteien zuzurechnen. Gleichzeitig wird in obiger Kundmachung bemerkt, daß die Summe aller bis einschließlich hken l. M. im lom— bardisch⸗venetianischen Königreiche in Umlauf gesetzten Schatzscheine nicht mehr als 1,500,000 Fl. C. M. beträgt. Das Publikum wird vor den Umtrieben der Spekulanten gewarnt, welche durch falsche Gerüchte diese Effekten zu diskreditiren suchen, um dann letztere mit eigenem Vortheile an sich zu bringen. Diese Scheine seien nur in Anbetracht der momentanen Geldnoth zu , der Steuer⸗ pflichtigen emittirt worden und werden nach dem bereits veröffent⸗ lichten Plane in wenigen Jahren getilgt sein. Da sämmtliche vom 1. Juni bis Ende Oktober d. J. vom lombardisch- venetianischen Königreiche abzutragende direkte und indirekte Steuern auf beiläu— fig 16,398,864 Fl. C. M. veranschlagt sind und auch innerhalb obigen Zeitraums wenigstens die Hälfte mit 8,199,432 Fl. C. M. in die Staatskassen in Scheinen einfließen kann, so geht daraus klar hervor, daß kein Grund zur Entwerthung dieser Papiergattung vorliege. Sollte übrigens (heißt es in dem Erlasse) durch Uebel wollen und Habsucht den gutgemeinten Absichten der Regierung darin entgegengearbeitet werden, so würde sich dieselbe genöthigt sehen, andere Maßregeln, darunter auch jene der zwangsweisen Er⸗ legung des Reinbetrags in Baarem, zur Deckung der laufenden Ausgaben zu ergreifen. . ; ⸗ .
Die Kommerzial-Bergstraße über beide Abhäuge des Splü—- gens sst schon seik Ende vorigen Monats dem Verkehre wieder er= öffnet worden. .
Mailand betrauert den kürzlich erfolgten Tod des durch seine Glasmalereien berühmten G. Bertini, dessen Kunstwerke, in den ersten Kathedralen Italiens, namentlich in denen von Mailand, Lucca und Pisa, seinen Namen verewigen.
Verona, 15. Juni. (Lloyd.) Heute früh um drei Uhr ist Se. Excellenz der Feldmarschall Graf Radeßky nach einem Aufent⸗ halte von 25 Tagen mit seiner Suite von hier abgereist, um wieder nach Mailand zurückzukehren.
Frankreich. Paris, 19. Juni. Die Regierung hat fol⸗ gende Depesche des Generals Oudinot erhalten;
„Der Ober-Befehlshaber des Eypeditions Corps des Mittelmeeres an den Kriegs- Minister. Villa Santucci, 109. Juni. Herr Minister! In der Depesche vom Tien hatte ich die Ehre, Ihnen den Gang der Belagerungs⸗ Operationen bis zum 6öten einschließlich zu melden. — Am Tten. In der Nacht des 6ten wurde ein Laufgraben in Angriff genommen, welcher sich gegen die der Bastei Nr. 6 gegenüberstehende Baiterie wenden wird. Die im Rücken durch die Parallele gedeckte Communieation ist vollendet worden. Die Arbeiten bei der Villa Corsini, um die Stellung der Truppen auf der äußersten Linken besser gegen Angriffe zu schützen, werden weiter geführt. Sie werden am Sten vollendet sein. er Brückenkopf bei S. Palo wird ebenfalls morgen vollendet und armirt sein. In derselben Nacht vom ten begann die Artillerie den Bau einer Batterie (Nr. M außerhalb des Lauf-
rabens parallel mit der rechten Front der Bastei Nr. 6. Diese Batterie oll das Bombardement jener Bastei erwiedern und gegen die innere Böschung, welche bis zu ihrer Höhe unbedeckt ist, Bresche schießen. Am Sten. ir haben in dem mit der Batterie verbundenen bedeckten Gange sortgearbeitet und ihn in einer von der entgegengesetzten Seite abgewandten Richtung weiter geführt, um ihn in einem Hasenfer endigen zu lassen. Alle diese Arbeiten sind ohne den Verlust eines einzigen Mannes ausge- führt worden. Der Tag ward dazu angewandt, den Laufgraben so zu er weitern, daß Gradins angelegt werden konnten. Die Stellungen wurden verbessert. In einem der Laufgräben auf der Rechten, dicht bei der Bastei, warf ein Schuß aus einem feindlichen Geschütze zwei Schanzkörbe nieder; ein Sergeant der 2ten Genie - Abtheilung und ein Soldat des 36sten Re- iments, welche sie wieder aufrichten wollten, wurden getödtei. Die rtillerie fährf fort, die Schulterwehren der Batterie Nr. 4 zu ver- stärken. Schießscharten werden gemacht, aber 3 Geschütze sind noch nicht auf ihren Laffetten wegen des Regens, der den Boden erweicht hat. Die Banerie Nr. J hat den durch das Feuer am vorigen Tage er- littenen Schaden wieder gut gemacht. Neun Geschütze sind auf der Ver= längerung der Batterie Nr. 3 demaskirt worden, eben so 2 neue Batterieen auf dem linken Tiber Ufer, die erste bei San Alessio, die zweite dem Te- staccio gegenüber. Die letztere soll gegen die Rüdbatterieen des Monte Verde spielen im Augenblicke, wo die Arbeits-Mannschaft und die Wachen der Laufgräben vorübergehen. — Am 9ten haben wir diese Arbeiten links von der Parallele bei 8 Pancrazio vorgeschoben, und am Abend soll diese Communscationslinie um einen Waffenplaß herumgeführt werden, der auf der Villa Corsini ruhen wird, wenn der Feind keine Hindernisse in den Weg legt, Ein Laufgraben, 106 Metres lang, ist von den bedeckten Gängen aus dem Centrum gegen die Bastei Ni. 7 hin geführt worden. Dieses sehr wichtige Wer bringt uns dem Feinde weit näher. — Heute Nacht
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werden wir versuchen, an einem Waffenplatze zu arbeiten, der sich parallel mit der Angriffsfront rechts und links am Ende der Linie ausdehnen soll. Bis zu diesem Augenblicke hat der Feind uns in unseren Nachtarbeiten nicht gestört. Alles wird durch fliegende Sappe gethan, und während des Tages werden die Nachtarbeiten vollendet. Ein Sappeur wurde durch einen Schuß bei dem Angriffe, welcher links gemacht wurde, verwundet. Das Feuer der Batterie Nr. 2 wurde nicht unterhalten, während das der Bat⸗ terien auf dem linken Ufer von kürzer Dauer war. Die Batterie Nr. 3 feuerte nicht. Ein Unteroffizier dieser Batterie wurde verwundet. In der Nacht des Sten ward die Schulterwehr der Batterie Nr. 4 vollendet. Die Maskirung welche diese Batterie gegen schräge Schüsse schützen sollte, wurde verstärkt, und drei Geschüße wurden hineingebracht. Der vom 4. bis zum 8. Juni einschließlich erlittene Verlust n 16 getödtete Unter⸗ offiziere und Soldaten und 94 Verwundete, darunter 4 Offiziere. Der Ge⸗ sundheitszustand der Truppen ist fortwährend höchst befriedigend. Ihre Führung und ihr Muth kann nicht hoch genug gerühmt weiden. Ein hef⸗ tiges Ungewitter überfiel uns in der Nacht des Iten, verursachte jedoch nur einige Verwirrung, keinen wesentlichen Schaden. Oudinot de Reggio.“
Ueber den Verlauf des unterdrückten Aufstandes geben die lyo⸗ ner und pariser Blätter noch folgende Details:
„Der Insurgentenhaufe, welcher am Morgen des 15ten die rothe Fahne entfaltete, zog aufs Land, um Rekruten zu finden und die Soldaten des Tages zuvor aus der Stadt fortgeschickten und vermeintlich dem Aufstande ünstigen 2Aten leichten Infanterie ⸗Regiments zum Anschlusse zu verleiten.
a die Meuterer dies Regiment zu Rambert, wo sie es erwarteten, nicht fanden, so zogen sie, vereinzelte Posten entwaffnend, nach Limoncst und Vaise, wo sie viele Personen bewogen, mit ihnen zu gehen. Nach Lyon zurückgekehrt, griffen sie plötzlich die Posten an der Veierinairschule (i20 Infanmeristen) an und entwaffneten sie. Eiwa 30 Soldaten schlossen sich dem Zuge an, die anderen hielt man als Gefangene fest. Auch ein großer Theil der Zöglinge trat in die Reihen der Insurgenten; die Mehrzahl aber weigerte sich. Die 7— 800 Mann ssarke Schaar eilte nach Cioix-Rousse, wo die Bevölkerung sie begeistert empfing. Bis jetzt war die eigentliche Stadt Loon noch vom Aufstande frei. Man dachte nun daran, eine Verbindung zwischen Croix-Rousse und Lyon herzu⸗ stellen und zu diesem Zwecke das Bernardinerthor zu nehmen, welches durch die dort befindliche feste Kaserne gänzlich beherrscht wird. Um 104 Uhr er⸗ reichte die Kolonne das Wachgebäude und verlangte freien Durchsaß. Der Offizier wies sie warnend zurück; der Haufe aber schrie: Es lebe die Linie! Die Armee ist auf unserer Seite! und drang vor. Der Offizier ließ feuern; 12 bis 15 Insurgenten fielen, und der Rest floh nach allen Seiten. Jetzt läutete man die Sturmglocken, in mehreren Stadttheilen erscholl der Ruf zu den Waffen, und Barrikaden wurden in verschiedenen Straßen, besonders in der großen Straße, erbaut, größtentheils aber schwach und unzweckmäßig; nur eine in geschützter Lage bei der Kirche St. Denis war furchtbar. Sosort ward von Fenstern, Dächern und Straßenecken die Bernard iner Kaserne be⸗ schossen, wohin sich der Posten zurückgezogen hatte. Die Soldaten antworteten zuerst mit Gewehrfener, hernach aber mit? Geschützen, welche gegen die Häufer
gerichtet waren und auch die große Straße bestrichen. Die Militair-⸗Be⸗
hörden beschlossen, die Hauptpunkte des Aufstandes, nämlich die große Straße und die Mailstraße, energisch anzugreifen. Gegen 2 Uhr umgin⸗ gen 2500 Mann Infanterie mit acht Kanonen unter General Magnan die Croix -Rousse und stiegen, längs der befestigten Linie ziehend, welche Lyon von der Vorstadi trennt, die Höhe hinan. Als sie diese erreicht hat= ten, erinnerte Magnan die Soldaten an ihre Pflicht, und sie antworteten mit Vivat's für dle Republik. Das 17e Regiment, welches die Schmach tief empfand, daß das seinen Leuten anverirauje Fort von den Insur⸗— genten genommen war, bat um Erlaubniß, in der ersten Linie anzu- reifen, was ihm gestattet wurde. Der Angriff begann, die Geschuͤtze pielten erst der Neihe nach auf jede Barrikade, die Soldaten stürzten nach und nahmen sie mit dem Bajonett. Die Insurgenten bedienten sich hier eines scheußlichen Vertheidigungsmittels; sie stellten nämlich die efangenen Soldaten des Postens an und auf die Barrikaden, indem sie nn ihnen heivor feuerten. Anfangs leisteten sie entschlossen Widerstand und vertheidigien jede Barrikade, so daß sie meistens mit dem Geschütz ver= trieben werden mußten. Zuletzt aber waren sie sichtlich entmuthigt und schriein häufig, daß sie betrogen und verrathen seien, da die Armee nicht zu ihnen überirete, wie versichert worden sei. Gegen 5 Uhr waren sie gänz⸗ lich geschlagen, obgleich ihre Freunde aus den Häusern scharf feuerten. Unterdessen war ein Bataillon mit 6 Kanonen von Ler entgegengesetzten Seite in die große Straße eingedrungen und vereinigte sich bei der Kirche mit der Hauptkolonne. Von setzt an war aller Widerstand vergeblich; einige Insurgentenhaufen flohen in das Boucle Viertel und errichteten zwei Barrikaden, die aber ein Bataillon nach eini- en Salven nahm. Während dies Alles in der Nähe von Croix ousse sich begab, wurden auch in anderen Stadttheilen Barrikaden er⸗ baut; eine derselben, wo ein starker Haufe Meuterer stand, wurde nach geringem Widerstand genommen, und die übrigen wurden schnell verlassen. Ein Versuch, die Kirche St. Polykarp zu besetzen, wurde durch Infanterie vereitelt. Gegen 6 Uhr eilten viele Leute nach Croix ⸗Rousse, wo das Ge⸗ schüß den Häusern großen Schaden zugefügt hatte, um denselben zu be— sichtigen. Der Verkehr blieb bis 8 Uhr am folgenden Morgen unge— hemmt; man hatte blos die Vorsicht getroffen, die Thore von Croix- Rousse zu schließen. Zur erwähnten Stunde wurde jeder Verkehr, ausge- nommen in Geschäften, untersagt. Man ließ Jeden hinaus, aber Nie⸗ manden herein. Das 17te Regiment benahm sich höchst tapfer und erbeu⸗ tete über 200 Gewehre. Die gefangenen Insurgenten wurden ihm an— vertraut und um 6 Uhr nach dem Siadthause gebracht. Drei gefangene Soldaten des Regiments, die zu den Insurgenten übergegangen waren, wurden sofort von ihren Kameraden erschossen. ie Zahl der getödteten Insurgenten wird auf 150, der gefangenen auf S800 geschätzt; die Linie zählte etwa 60 Todte und Verwundete, worunter 3 todte Offiziere. Wäh- rend der Nacht nach dem Kampfe war Lyon militairisch besetzi; Kavallerie und Artillerie bewachten die Brücken, Infanterie die übrigen Posten; diese hatte auch die Eckhäuser der Hauptstraßen inne. Die hlact verlief ganz ruhig, und am 16ten ließ Alles vermuthen, daß keine Störung der Ruhe mehr eintreten werde. Während des Kampfes versuchte ein Haufen Kerle in Blousen sich der Bank zu bemächtigen, wurde aber durch Dragoner ver⸗ trieben. Die Vorstädte Brottegux und La Guillotiere, so wie die Dörfer um Lyon, blieben den ganzen Tag ruhig. Unter den Gefangenen, die mei- stens mit den Waffen in der Hand ergriffen wurden, waren 20 Zöglinge der Veterinärschule, 2 Unteroffiziere und 1 Korporal. Die Zahl der In⸗ surgenten wird verschieden, von 10,000 bis zu 230,000 angegeben. Die Masse der Bevölkerung blieb ruhig und zeigte sich dem Aufstande feindltch. Noch am Abend wurden viele Personen und darunter die Redacteure zweier rothen Journale verhaftet.“
Herr Felix Pyat hat folgenden Brief an das Sidele ge⸗ richtet: „Herr Redacteur! Ein Journal meldet, ich sei nicht ver— haftet, und es sei mir gelungen, mich allen Verfolgungen zu ent— ziehen. Erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß ich gestern, 15. Juni, um 3 Uhr mich in den Palast der National⸗Versammlung begeben und daselbst Herrn Dupin folgenden Brief übergeben habe? „„Paris, 13. Juni. Bürger, ich habe auf der Tribüne erklärt, daß die Exekutivgewalt die Constitution verletzt hat; ich habe in einem Manifest an das Volk erklärt, daß die Majorität der Versammlung Mitschuldige der Exekutivgewalt geworden ist. In drei Departe⸗ ments, in Cher, in Nievre und in der Seine gewählt, nehme ich die Wahl im Cher⸗-Departement an, aber ich erkläre, daß ich nicht in der Versammlung sißen kann, so lange die Majorität außerhalb der Verfassung bleibt.““ In Folge des in diesem Briefe enthal⸗ tenen Geständnisses der Theilnahme an der Urheberschaft des Mani— festes vom 13. Juni ist die vorgestern von der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung genehmigte gerichtliche 3 Pyat's verfügt worden. Bei einer Dame hat die Polizei viele diesem Abgeordneten gehörende Papiere in Beschlag genommen. Ein Polizei⸗Kommissar . am 17. Juni in Ledru Rollin's hiesiger Wohnung sehr genaue
aussuchung; dasselbe geschah auf seinem Landhause, wo man viele Waffen und Munition vorfand und wegnahm. In Boichot's Woh⸗ nung wurde ebenfalls Haussuchung gehalten. Man fand dort eine 61 Militairkappen mit den Nummern verschiedener Regimenter der Besatzung. Sie sollten zur Kopfbedeckung von Insurgenten
dienen und bei dem Volk dle Meinung erregen, daß die Armee sich dem Aufstande anschließe. Die Insurgenten hatten in den verschie⸗ denen Stadttheilen Waffen-Niederlagen gebildet, wo sich die ein⸗ zelnen Abtheilungen der Aufständischen versorgen sollten. Als die Kolonne auf dem Boulevard zerstreut war, sah man zahlreiche Hau- fen zu diesen Niederlagen eilen, deren Nachbarschaft sie aber berei,s von Truppen besetzt fanden. Sämmtliche Wohnungen der Reprä⸗ sentanten, deren gerichtliche Verfolgung genehmigt wurde, sind von der Polizei durchsucht und mancherlei auf das Komplott bezügliche Papiere weggenommen worden. Es befand sich darunter ein Schrei- ben an Ledru Rollin, welches ihm anzeigt, daß alle Anstalten ge⸗ troffen seien, um dem Aufsstande vollstaͤndigen Erfolg zu sichern. Das Droit versichert, daß mehrere der verhafteten Repräsentanten sich weigern, die Fragen des Untersuchungs⸗Richters zu beantworten.
Die Journale i ee, Sidele und National enthalten folgende gleichlautende Erklärung: „Die Censur ist wieder herge⸗ stellt; sie ist blos nicht amtlich wiederhergestellt. Ein Polizei⸗Keom⸗ missär kam vorgestern in die Büreaus des Sièele, der Presse und des National, um diesen Journalen warnend zu bedeuten, daß man, falls sie darauf beharrten, ihre Ansichten über die Weise, wie die Majorität die Artikel 5 und 54 der Verfassung auslege, noch ferner kundzugeben, eben diese Majorität darüber interpelliren und daß diese dann zu ihrer Beschlagnahme ermächtigen werde— Wir müͤssen uns der Gewalt unterwerfen; aber wir wünschen, daß das Publikum wisse, daß unsere Federn nicht länger frei sind.“ In Bezug auf diese Erklärung sagt Galignani's Messen— ger: „Es war vielleicht unnöthig, daß diese Journale dem Publikum ankündigen, ihre Feder sei nicht mehr frei. Wir haben noch nie von einem Belagerungszustand gehört, wo die Presse nicht als unter einer Kontrolle stehend galt, welche über die des gewöhnlichen Gesetzes hinausgreift. Sb die von Presse und Natlonal seit dem 13ten veröffentlichten Artikel von der Art waren, daß sie die ihnen gewordene freundschaftliche Warnung nö⸗= thig machten, mögen ihre Leser beurtheilen. Wir wissen nicht, in wie weit die Warnung Erfolg gehabt hat. Beide eben genannte Journale enthielten gestern Artikel, die, ohne gerade absolut heftig zu sein, doch recht frei sich ausdrücken, was sie vielleicht in weit höherem Grade gethan hätten, wenn die Warnung nicht gekommen wäre. Die Presse greift die Politik der Regierung an und pre⸗ digt noch immer zu Gunsten unbeschränkter Freiheit unter allen Umæ staͤnden und zu allen Zeiten. Sie kann oder will nicht einsehen, daß die wahre Freiheit bisweilen nur durch heilsame und vorübergehende Beschränkung gesichert zu werden vermag.“ Die in den Druckereien von Boulés und Proux angerichteten Beschädigungen sind arg über- trieben worden, wie man daraus ersieht, daß sich Jemand erboten hat, für 1200 Frs. sämmtliche Reparaturen zu übernehmen. Dem National, der von diesen Beschädigungen Anlaß nimmt, die ganze Partei der Ordnung zu brandmarken und eine ihr sehr nachtheilige Parallele mit dem Verhalten des Volkes bei der Februar⸗Revolu- tion zu ziehen, erwiedert der Constitutionnel, daß bei der Fe- bruar⸗Revolution nicht, wie jetzt, in blos zwei, sondern in 14 Drucke⸗ reien die mechanischen Pressen zerstört und andere Druckereien, wie z. B. die von Didot, blos durch die Nationalgarde vor Verwüstun⸗ gen bewahrt worden sei.
Ein Dekret des Präsidenten der Republik beruft die Wahl—⸗ Kollegien von 24 Departements auf den 8. Juli zu 35 Ergän- zungs⸗Wahlen zusammen, die wegen Doppel -Wahl oder Todesfall vorzunehmen sind; 11 davon treffen bekanntlich auf das Seine⸗ Departement. Das Comité der „Wahl-Union“ erläßt aus Anlaß der bevorstehenden Ergänzungs⸗Wahlen für das Seine⸗Departe⸗ ment einen Aufruf an die Wähler, worin es unter Hinweisung darauf, daß am 13. Mai 100,000 Wähler sich der Betheiligung enthalten hätten, ernst und nachdrücklich an die jedem braven Bür—⸗ ger obliegende Pflicht, sein Wahlrecht auszuüben, erinnert und die Hoffnung ausspricht, daß sämmtliche Wähler am 8. Juli auf ihrem Posten sein würden. Es ladet zugleich alle Kandidaten und Comité's ein, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, und erinnert sie an die Nothwendigkeit einer vorbereitenden Wahl; wenn diese erfolgt sei und die Wähler sich somit erklärt haben würden, werde das Central-Comité nur noch das Ergebniß der Stimmgebung zu registriren haben. Um die Kosten der „Wahlunion“ zu decken, ist in ihren Büreaus eine Subscription eröffnet worden.
Vorgestern setzte der Präsident der Republik seine Besuche in den Spitälern von Paris fort. Besondere Aufmerksamktit schenkte er den Cholera-Sälen und sprach große Zufriedenheit aus, als er vernahm, daß die Zahl der Kranken und die Heftigkeit der Seuche merklich abnehme. Gestern besuchte er in Begleitung des Arbeits- Ministers die Industrie⸗Ausstellung in den elysäischen Feldern, ließ sich durch alle Gallerieen führen und bekundete große vraltische Kenntniß der verschiedenen Industriezweige. Von der draußen ver⸗ sammelten Menge wurde er lebhast begrußt.
Der Kriegs⸗Minister hat angeordnet, daß die Alpen-Armee für Marschall Bugeaud, dessen Leichenbegängniß morgen stalttfindet, Trauer anlegen soll.
Changarnier hielt am Sonnabend über alle nach Paris gezo- genen Truppen große Heerschau auf dem Marsfelde. .
Man erfährt nachträglich, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten am 13ten auf dem Boulevard von einem Insurgentenhau— fen insultirt und nur durch das Einschreiten des Ex⸗-Repräsentanten Gent gerettet wurde. Ein Schneider, der Hand an den Minister legte, ist verhaftet worden; es stellt sich heraus, daß er ein heftiger Klubist und im vorigen Jahre ein außerordentlicher Abgeordneter Ledru Rollin's war.
Großbritanien und Irland. London, 19. Juni. Im Oberhause erhielt gestern die Bill über die Landpacht in Irland, nachdem ein auf ihre Verwerfung abzielendes Amendement Lord Redesdale's mit Z8 gegen 35 Stimmen verworfen worden war, die dritte Lesung und passirte. Das Unterhaus ließ eine Petition Smith O'Brien's und seiner drei Mitverurtheilten zu, worin diese bitten, durch Anwalte gegen die Bill auf Ermächtigung der Krone zu Umwandlung der gegen sie wegen Hochverraths er- kannten Todesstrafe in Deportation an der Barre des Hauses plai⸗ diren zu dürfen, verwarf jedoch einen in diesem Sinn hiernächst von Herrn Napier gestellten Antrag und genehmigte die zweite Le—⸗ sung der besagten Bill mit 175 gegen 19 Stimmen. Als die obenerwähnte Petition von Smith O'Brien nnd seinen Mitgefan⸗ enen Meagher, MManus und O'Doherty vorgelegt werden sollte, e, Lord John Russell den Sprecher, ob eine Petition von des Hochverraths beschuldigten Personen angenommen werden könne. Der Sprecher erwiederte, eine Petition von einem derselben sei be⸗ reits angenommen worden, übrigens wisse er nichts von irgend einer darauf bezüglichen Regel oder von einem ähnlichen vorhergegangenen Falle. Der Staats-⸗Anwalt widersetzte sich der Entgegennahme der Petition, da sie von Personen ausgehe, die nicht berechtigt seien, in einem Gerichtshofe gehört zu werden. Herr Napier behauptete, es sei gegen den Geist der Constitution, wenn bie Verurtheisten sich nicht dürch eine Petitlon Gehör verschaffen könnten. Sir F. Ther
er hielt die Frage für so bedeutend, daß er darauf antrug, 1 Besprechung derselben aufzuschieben. Sir R. Peel war