1849 / 182 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ine Regierung, welche än, . vie Kosaken stehen vor Euren Thoren!“

Straßbur

sind wir ohne alle direkte Verbindung mit Karlsruhe, da sich zwi⸗

schen dieser Stadt

Insurgenten zusammengezogen haben. zu Stunde flüchtige gränze irren Freischaaren herum, welche ein Bild des Jammers f Halb verhungert und entblößt von den nothwendigsten Lebens-

sind.

bedürfnissen suchen sie über schen Boden zu gewinnen.

zu erreichen, so werden ; ; entwaffnet und nach den von der Regierung bestimmten

genommen, Depots befördert. heitsheeres“

schen und pfälzische kehren allmälig in

gehende Dampfboot wird kadischen Honoratioren, welche sich vorgestern nach Offenburg und

Freiburg gewendet zu sein, befindet

nächsten Station von Lahr, sollen gestern mehrere Kassen angehal⸗

ten worden sein. Nothpfennige des würden.

herrscht eine düstere Stimmung. Die läuscht und aufgebracht über ihre Führer und Verführer.

Die franzöͤsische Regierung ; i auf Paß⸗-Förmlichkeiten ꝛc. sehr streng und energisch. Die Flücht⸗

Europa seine Freiheit entreißt! Zu den

27. Juni. (Köln. Ztg.) Seit drei Tagen Rastatt die letzten Trümmer der

Hier kommen von Stunde Längs der deutschen Rhein⸗

und der Festun

Freischaaren an.

den Rhein zu setzen und den französt⸗= Gelingt es ihnen, diese „heilige Erde“ sie von dahertrabenden Lanciers in Empfang

Unter den hier weilenden e, . des „Frei⸗ eisten . ent⸗

ie badi⸗

n Familien, welche seit sechs Wochen hier wohnten, ihre Heimat zurück. Das morgen von hier ab⸗ mit Paffagieren überfüllt sein. Unter den

haben, um in der nächsten Nähe der Schweiz sich auch „Vater Itzstein.“ In Dinglingen, der

Die Bauern wodersetzten sich, daß die letzten ausgesaugten Ländchens ins Ausland verbracht ist an der Gränze in Bezug

linge, welche eingelassen wurden, haben nur wenige Tage Erlaub⸗

uiß, sich hier aufzuhalten. Heute kamen Truppen⸗Abtheilungen aus

1160

Grenoble hier an. In den nächsten Tagen treffen einige Regimen⸗ ter aus Paris ein.

Großbritanien und Irland. London, 29. Juni. Gestern Nachmittag ist die Herzogin von Orleans, in Begleitung des Grafen von Paris und des Herzogs von Nemours, von Rotter⸗ dam in England eingeiroffen und zu Bladwall gelandet. Die Königin der Belgier verließ an len fl iben Tage den Bucktingham⸗ Palast, um sich zu ihren erlauchten Aeltern zu begeben.

Major Edwards hat von dem ostindischen ilitair⸗Gouverne⸗ ment den Auftrag erhalten, den berühmten Diamanten aus dem Nachlasse Rundschit Singh's, Koh-i⸗Nur, der Köͤnigin Victoria zu überbringen.

Rußland und Polen. Kalisch, 22. Juni. (C. Bl.) Die scmmtlichen Trupper des üirchen dorfer Lagers, welche am 20. d. M. vor dem Kaifer die Revue passirten, haben die Ordre zum Ausmarsch be⸗ kommen. Der Tag des Ausmarsches ist zwar noch nicht öffentlich bekannt, er dürfte aber nach den Borbereitungen, welche täglich ge= schehen, nicht mehr fern sein. Auch über die künftige Bestimmung dieses ansehnlichen Truppen⸗Corps verlautet noch nichts, es läßt sich aber vermuthen, daß dasselbe in Galizien einrücken wird. Nach dem Abmarsch der Truppen wird das Lager eingerissen und gänzlich auf⸗ gehoben werden. Die im Anmarsch nach dem Königreich Polen be⸗ griffenen Grenadiere und Garden werden demnach jedenfalls ander⸗ weitig, und zwar bei Warschau oder Lowitsch, ihr Lager beziehen. Die gegenwärtige Besatzung von Kalisch jedoch, welche nur einige hundert Mann beträgt, wird nach wie vor hier verbleiben.

Schweiz. Basel, 27. Juni. (Köln. Z. Gestern wur⸗ den Standestruppen in die Gränz⸗Gemeinden Riehen und Klein- höningen verlegt. Landwehr-⸗Mannschaft versieht nun den Wacht⸗ dienst an zwei Thoren und am Zeughause. Das Aufgebot des In⸗ fanterie⸗ Kontingents wird jeden Augenbli erwartet. Hier werden keine Flüchtlinge, welche den Kampf in Baden und Rheinbayern mitgemacht, geduldet, sondern nach dem Innern verwiesen. Der Dichter Hartmann kam vor einigen Tagen auf seiner Reise nach Bern hier durch. Wesendonck begleitet ihn.

talien. Tu rin, 22. Juni. Eloyd.) Gestern Nachmit⸗

der Prinz von Carignan in Begleitung des Königlichen e e . er sich an Bord eines

Porto einschiffen wird.

tag i ba ite⸗ Riberi nach Genua gereist, Königl. Dampfschiffs unverzüglich nach

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 3. Juli. Im Opernhause,. Siste Abonnement⸗ Vorstellung: Die Marketenderin und der Postillon, Ballet⸗Viver⸗ tissement in 1 Aufzug. Musik von Pugny. Vorher: Die Drillinge, Lustspiel in 3 Abth., aus dem Französischen, von Bonin. Anfang

halb 7 Uhr. = 2. . Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und . ö.

Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rihlr. Ps ler . und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr. Mittwoch, 4. Juli. Im Schauspielhause. 102te Abonnements⸗ Vorstellung: Das Tagebuch, Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld. Hierauf, zum erstenmale: Der Salz⸗Direktor, Lustspiel in 3 Akten,

von A. von P. Anfang halb 7 Uhr.

——

Berliner Börse vom 2. Juli.

Mechsel- Course.

Amaterdam -.. do. Hamburg do. London

Wien in 20 Xr. ........... . 150 FI.

Augshurs Breslau Leipzig in Courant im

Fraukfurt a. M. südd. Petersburg

Brieos.

143 142 135 119

6 25

Siu S6 161

gyn

Kur 2 Mt. Kurz 2 Mi. 3 Mt. 2 Mt. Z Mt. 2 Mt. 2 Mt. 141 TI. Fuss.. 100 Tr. ö . V. 100 *I. 2 Mt. 100 sR. 3 Wochen

163

Mluündisckhe Fonds, Pfandbrisf-, Kommunal- Papiere umd

Geld-

Ourse.

at. Briet. Geld. Ge.

Preuls. Frer. An h St. Schuld- Sch. 3. Seeh Präm. Seb K. n. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt- Obl. 5 do. do. 3 Weatpr. EPfandbr. 3* Grossh. Posen do. 4 do. 40. 37 Ostpr. Pfandbr. 375

zt. Brief. Geld. Gem. . Pomm. Pfdbr. 35 933

83 kur- a. Nm. 4. 33 948 932 ( Schlesiache do. 913 91 773 40. Lt. B. gar. d0. 99 ꝑr. Bk- Antk. Sch - 91 S6 134. And. Golm. à 5th. 12

Dis conto.

D X.

Friedrichs d'or.

288! ö. S o.

X .

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. beiłHlope 3. 4.8. do. do. 1 Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200. Pol. a. Pfdbr. a. c. 4

0 = . . 9

91 33 99

Poln. neue Pfdbr. 4 de. Part. S0 FI. 4 do. do. 3060 HFI. Namb. Feuer- Cas. 3 do. Staats-Pr. Anl Holl. 23 ꝰb Int.

Kurk. Pr. O. 40th. Sardin. do. à36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

18111

K

28 15

25 S1 8111111

641

——

2 C C = X -

EIisenhbann- Actienm-.

Stamm - Actien. Kapital. . ; Tages - Cours.

Der Reinertras wird nac r . Bekanntm. in der daru' bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 35 pCt. ber. Actien zind v. Siaat gar.

Bõrs en- Zins- Rechnung

Rein Ertrag. 1848.

Kapital.

Prioritäts - Actien.

Tages Cours.

Zins suss.

Säimmtliche Prioritäts-Actien werden durch jahrliche Verloosun 1 pCt. amortitirt.

Berl. Anh. Lit. A. B. do. e n,. 66 do. Stettin - Starg. . do. Potsd. Magd. . .

Magd. · Halberstadt ..

d. Leipziger. ··

Halle Thüringer

Cöln - Minden ...... do. Aachen ......

Bonn - Cõöln

Düsseld.· Elberfeld. . Steele Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A....

do. Litt. B. Cosel Oderberg... Breslau- . 264 Krakau- Oberschl. . .. Berg. Märk.. Stargard - Posen

Brieg - Neisse... e b. Wittenh. . ..

S3 3 G.

71 2 753 a. 743 br. 92 br. a. B.

oõ9 60 * 593 br. 122 8.

rb

85

5 * br. 86 2 87 ba. u. H. 485 3.

335

86 8 .

34 bæ.

759 763 ba. a. 6. 325 8.

98 1 99 br.

g8 * 899 ba

3 35

49 0. 53 G. 76. 763. ba.

11 1I1I1I1ISSI III I IRSI S

46 473 br.

Quittungs - Bogen. Aachen-Mastricht.. Ausland. Actien.

Friedr. Wilh. -Nordb. do. Prior. . .

39 404 a 4 bz

S, 000, 000 925 B. 91 bur. a. 6.

. Schluss- Course von Cöln-Minden S653

89 b. 9145 6.

Berl. Anhalt. ...... ..

; do. ĩ . ö .

O. . do. Litt. D.

ö

87 ba. 975 6. 92 ba. u. G. 101 6. 88 bæ. 94 br.

1

do. do.

Düsseldorf- Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie.

do. Zweigbahn do. do. Oberschlesische Krakau - Oberschl. .. Cosel - Oderberg... Steele Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau - Freiburg... Berg. Märk.. ....

5885 a S9 ba. 1063 6. 97 6.

o

370, 300 36. 000 250 06 326. 000 575. 000 400, 000 gS0b, 000

76 6.

90 8. 79 B.

97 6.

n n e n e e e e , O , e e e 0 . . g

Bõrs en- Zinsen.

Ausl. Stamm-Act.

98 3.

36 ba.

8, 525. 000 2, 050,000 b. 500. 9090 4, 800, 000

Ludw. Bexbach 24 FI. Kiel - Altona ..... . Amsterd. Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

C t n

von Preussischen Bank- Antheilen 91. 92 b.

Die Course aller Eisenbahn -Actien erfuhren heute einen sehr b

achrichten aus Wien, wirkten günstig.

eträchtlichen Aufschwung, und das Geschäft war durch vielseitige Kauf-

Ordres umfangreicher, als seit langer Zeit. Das gestern

veröffentlichte Press- und Associations-Gesetz, verbunden mit günstigen N

Auswärtige Börsen. Breslau, 30. Juni. Holländ. u. Kgiserl. Dukaten 97 Gld.

Friedrichsd'or 1335 Br. Louisd'or 1123 Gld. Oesterr. Banknoten 863 ; bez. u. Gld. Staats=

geld 93 Br.

thlr. 1013 Gid. S253 bez. u. Gld. B. 4proz. 929 u.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. do. Partial ⸗Loose 2 300 F vo. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 137 Br.

chuldscheine 823 bez. u. Gld.

Polnisches Papier⸗

Seehandlungs⸗Prämienscheine 2 650 Posener Pfandbriefe 4proz. 97 G., do. Z3proz. Schlesische do. 35proz. 07 u. R bez., do. Liti. bez. u. Br., do. Z35proz. S5 bez.

92 Br., do neue 4proz. 915 Br. l. 985 Gld., do. a 6590 Fl. 733 Br., Russ. poln. Schatz⸗Obligatio⸗

nen à 4 pCt. 70 Gld. Actlen: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 96 G. Bres⸗

lau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 825 Gld. Niederschles⸗ Märk. 75 bez. ,

do. Prior. 995 Gld.

Mind.) S3 Br. Brieg 35 Gld.

Ser. III. 96 Glo. Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Sächs.⸗Schl. (Dresd. Görlitz 783 Br. Neisse⸗ Krakau ⸗Oberschlesische 49 u. d bez. u. Br.

Friedr. Wilh. Nordb. 39 bez. u. Br.

Wechsel.

Amsterdam 2 M. 1425 Br. Hamburg a vista 1507 Br.

do.

2M. 1493 Br.

London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 243 Gld. Berlin a vista 10904 Br.

do.

2 M. 997 Gld.

Wien, 30. Juni. Met. 5proz. 89 , g. 4proz. 70, 71.

2hproz. 4735, 48. Anl. 34: 152, 16523.

39: 955, 95. Nordb.

1068. 1065. Gloggn. 1033, 104. Mail. 755, 3. Livorno 69,

X. 70. Pesth S9, 70.

Silber 1143.

Fonds und Bahnen bei geringem Umsatz ohne Veränderung. Bank- Actien sehr gefragt. Fremde Ian ier i Gold zu af

B. A. 1065, 1068, 1670. K. G. 24.

Wechsel⸗Course. Amsterd. 1645. , Augsb. 116.

Frankf. 116.

Hamb. 172. London 11. 47.

Paris 1441.

und auch zu haben.

Leipzig, 30. Juni. Leipt,. Dr; P. Oblig, 1013 G. Leipz.

ä 8 Schlesische 773 G. Chemnitz Riesa 3 erische

B. A. 111 Br. göz G.

L. Dresd. E. A. 100 G.

1855 Br. Berl. Anh. A. A. 977 G. Deß. B. A. 1055 G.

Für österr. Loose, 5 und

Zittau 135 G. Magdeb. Leipzig B. SIz G. Altona⸗Kiel 98 Br., Preuß. B. A. 905 Br.. 895 G.

Frankfurt a. M, 39. Juni. öste 25 proz. Met. und Z proz. Spanier, so wie für alle Eisenbahn⸗ Atrfien? Gattungen zeigte sich an heutiger Börse zu besseren Coursen mehr Begehr.“ Es fanden darin einige Umsätze statt. In allen übrigen Fonds war das Geschäft sehr still; deren Course erlitten jedoch kelne Veränderung. Von fremden Wechseln war Wien zu besferem Cours willig begehrt. Nach der Börse Nordbahn angeneh⸗ mer. Alle übrigen Fonds fest.

Oesterr. Hproz. Metall. 753 Br., 745 G. Bank⸗Actien 1071 Br., 1067 G. Baden Partialloose a 590 Fl. 493 Br., 93 Sy 235 Fl. 2775 Br., 2735 G. Hessen Partialloose 2 40 Rthlr. 287 Br., 285 G. Sardinien Partialloose 263 Br. 26 G. Darm⸗ stadt Partialloose 2 50 Jl. 739 Br., 73 G., dito; 25 Fl. 231 Br., 273 G. Spanien Zproz. 255 Br., 2563 G. Polen I90 Fl. Toofe 99 Br., S865 G., do. Oblig. 2 500 Fl. Jö. Br, 745 G. Friedr. Wilh. Norpb. so Br., 355 G. Bexbach 744 Br., 748 G. Köln⸗Minden 825 Br., 823 G.

Hamburg, 30. Jüni. 3rprog. p. C. 8i Br, u. G. E. R. 1003 Br. u. G. Stiegl. 825 Br., 82 G. Dän. 645 Br., 64 G. Ard. 109 Br. Zproz. 2435 Br., 245 G. Hamb. Berl. 70 Br., 69. G. Berg. 77 G. Altona-Klel 73 Br., 7 G. Rendsb. Reum. 110 Br. Mecklenburg 355 Br., 35 G.

Bei ansehnlichem Geschäft sind fast alle Fonds und Eisenbahn⸗ Actien, besonders leßztere, höher und blieben begehrt.

Paris, 29. Juni. Zproz. 53. 40 baar, 53. 45 Zeit.

proz. S7. 20 baar, 87. 15 Zeit.

Bank 2300.

Spanische innere 26.

Nordbahn 430.

London, 29. Juni. Ard. 75, 17. Int. 515. Port. A4proz. Mex. 283, z. t ;

Conf. eröffneten heute früh zu 925 und blieben 4, 2 a. 3. ex div. Von fremden sind Ard. 173, 17. Zyproz. 344, 4. Mex. 2863, 3. Chilis 94, 92. Eisenbahn⸗-Actien fest. Cons. a. Z. 92, 915 ex div.

Amsterdam, 29. Juni. Die Stimmung des holl. Fonds⸗ Markts war heute, bei sehr lebhaftem fe in Int., willig. Die meisten Gattungen fremder Fonds waren ebe

Zproz. Cons. a. 3. M13. 3zproz. Mz. in r Br, 39. * Brẽs. Si.

elebt.

öbau⸗

In Oest. und Span. war der Handel ziemlich

oll. Integr. 50 4, J. 3proz., neue 588. Span. Ard. 124. gr. an 9 6 do. 35. Russen alte 1035. 4proz. 831. Stiegl. 825. Oest. Met. öproz. 71, 3. 23proz. 84, 4.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 2. Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 58 - 61 Rthlr.

. loco und schwimmend 306 —- 32 Rthlr. pr. Juli 50 a 313 Rthlr. bez.

n Juli Aug. do. „Aug. / Sept. 32 a 33 Rthlr. bez. „Sept. /Oktbr. 32 a 33 Rthlr. bez.

Gerste, große loco 24-25 Rthlr. ö hi = a9 Riehl afer loco nach Qualität 18— r.

9 . Sept. /Sktbr. 18pfd. 192 195 Rthhr. bez.

Rüböl loco u. pr. diesen Monat 133 3 13 Nihlr. verl⸗ Juli Mlug. 13 Rthlr. bez. u. Vr. 135 2 R G. Aug. sESept. 13 Rthlr. Br., 133 Y Seyt. /Dttbr. 1353 Rihlr. Br., 13 a 1359 bez. n. G.

Sfibr. sMKovbr. 13 Rthlr. bez. ; ,, 13 Rihlr. Gr, 123 a 1244. G.

einöl loc 16 Rthlr. Br. ö * Lieferung 10 Rthlr. Br., 95 G. Mohnöl 17 2 17 Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. almöl 133 Rithlr. ere ran 11 Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 16 a 185 Rthlr. verk. „pr. Juli 15 Hihlr. bez. u. G. Juli / Aug. 16160 2 16 Rthlr. verk. „Aug. Sept. 1635 Rthlr. bez. u. Br. „Sept. /Olibr. Ibz. Rthlr. Br., 1635 G. Weizen fest. Roggen bei reger Frage rasch steigend. fest. Spiritus matter.

Rübol

. höher gefragt.

Druck nnd Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei.

Beilage

Das Abonnement beträgt:

1 ahr. 4 Rthlr. ahr.

8 Rthlr. a

Pr eu si scher

ö 9 in allen Theilen der Monarchie 2 ohne Preis Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird m der Bogen mit 23 Sgr. berechnet. 9

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:

Behren⸗-Straße r. 67.

* 182.

Inhalt.

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Einnahme Kronstadts durch die Nussen. Der Kaiser Franz Joseph in Raab. Die russischen Truppen⸗Kolonnen im nördlichen Ungarn. Herstellung des Postverfehrs mit Gran. Vor rücken der Keaiserlichen Armee. Prinz Joinville. Fürst Metternich. Triest. Zustände Venedigs.

Baden. Karlsruhe. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Die Rück kehr des Großherzogs. Verordnungen. Freiburg. Die proviso- rische Regierung. Die konstituirende Landes ⸗Versammlung. i . Das erste Aufgebot nach Stockach. Konst anz. Ver- mischtes.

Hessen. Kassel. Rückkehr des Kurfürsten. Einberufung der Stände⸗ Versammlung.

Schleswig⸗Holstein. Von der König sau.

Ausland.

Oesterreich. Preßburg. Abzug der Ungarn von Raab nach Aps. Erlaß Haynau's an die Bevölkerung des preßburger Komitats.

Raab. Einzug der Kaiserlichen Arme. Ka schau. Vorrücken der Russen. Semlin. Ausfall der Magyaren gegen Karlowiez. Ve⸗ ron a. Deputation an den Kaiser. ö

Frankreich. n, , . der Belagerungs⸗Operationen gegen Rom. Truppen -⸗Division nach dem Elsaß.

Großbritanien und Irland. lungen.

Schweiz. Nordgrãänze.

Italien. Livorno und Civitavecchia. Modena. Ausweisungen.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Vermischtes.

London. Pailaments Verhand- Maßregeln zur Wahrung der Neutralität an der

Die Zustände in Rom.

Bern.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. ö der König haben Allergnädigst geruht: Dem bisherigen Dirigenten des vormaligen FJürstenthumsgerichts in Karolath und Kreis-Justizrath Seeliger den Rothen Adler— Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.

Nachdem im vorigen Jahre wesentliche Abänderungen der Ge⸗ setze über die Regulirung der gutsherrlichen bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Reallasten in nahe Aussicht gestellt wor⸗ den waren, erachtete man es für nothwendig, bis zum Erscheinen dieser neuen gesetzlichen Vorschriften die fernere. Wirksamkeit der bisherigen Regulirungs- und Abloͤsungs⸗Gesetze einstweilen zu sus⸗ pendiren, und es erging daher unterm 9. Oktober pr., das Gesetz,

„betreffend die Sistirung der Verhandlungen über die Re⸗ gultrung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Dienst⸗, Natural- und Geld⸗ Abgaben, so wie der über diese Gegenstände anhängigen Prozesse.“ ,

Der Zweck dieses Gesetzes geht dahin, alle Verhandlungen und Prozesse, auf deren Ausgang die beabsichtigten materiellen Abände⸗ rungen der Gesetzgebung von Einfluß sein könnten, einstweilen ein⸗ zustellen, um so zu verhüten, daß durch, Fortsetzung des Verfahrens Verträge und Entscheidungen herbeigeführt werden möchten, welche mit den zu erwartenden neuen Gefetzen nicht in Einklang ständen.

Dieser Zweck ist aber nicht vollständig erreicht worden, vielmehr haben sich gerade in neuester Zeit und aus Veranlassung jenes Ge⸗ setzes Yi eh über Rückforderung bereits bezahlter Besitzyeränderungs⸗ Abgaben, als Laudemien, Markgroschen ꝛc., in Besorgniß erregender Weise vermehrt.

Der den Kammern bereits vorgelegte Gesetz-Entwurf über die Ablösung der Reallasten 2c. geht nämlich von der Ansicht aus, daß die zahilosen Prozesfe über Besitzveränderungs- Abgaben und die hierdurch entstandenen Zerwürfnisse zwischen den Berechtigten und Verpflichteten gleichsam nach Art eines Vergleichs dergestalt ausge⸗ glichen werden sollen, daß beide Theile gewisse Rechte aufgeben. Ramentlich sollen hiernach alle Prozesse über Rückforderung der bisher ohne Vorbehalt gezahlten und in gutem Glauben angenom⸗ menen Besitzveränderungs⸗Abgaben ausgeschlossen werden. Daß nun nach dem eben angegebenen Zweck und der Absicht des Sistirungs⸗ Gesetzes vom 9. Sktober pr. auch dergleichen Prozesse über Ruͤck⸗= forderung bezahlter Besitzveränderungs-A1bgaben der Sistirung haben unterworfen werden sollen, kann keinem Bedenken unterliegen. Der Wortlaut des Gesetzes aber hat zu einer hiermit nicht im Einklang stehenden Auffassung Veranlassung gegeben. Danach sollen von Amts wegen sistirt werden, wie es 8. 2, Nr. 2, Litt. g. heißt:

alle Prozesse über die Berechtigung der Ober⸗Eigenthümer, Erb- verpächter und Guts oder Grundherren, Besitz-Veränderungs— Abgaben irgend einer Art bei Veränderungen in der herrschenden Hand zu erhaben und bei Veränderungen in der dienenden Hand dergleichen Abgaben von Erben in der auf- und absteigenden Linle, von Ehegatten oder Brautleuten, sowohl im Falle der Ver⸗ erbung, als der Ueberlassung unter Lebenden zu fordern; und wie §. 2 Nr. 3 vorschreibt: t die bei den ordentlichen Gerichten anhängigen Prozesse über die

Verpflichtung zur Entrichtung von BesitzPeränderungs-Abgaben

in anderen, als den eben genannten Fällen, insoweit sie nicht rückständige Gefälle betreffen. ;

Wenn nun, wie es fast ohne Ausnahme der Fall ist, die an⸗ gebliche Nicht- Eristenz der Verpflichtung zu der Besttzneränderungs⸗ , das Fundanient zur Rückforderung derselben bildet, so , bei dem Prozeß über die Rückforderung die Verpflichtung zu

er Besitzveraͤnderung z⸗Abgabe überhaupt insofern ganz entschleden

Berlin, Do nnerstag den 5. Juli

in Betracht, als von ihrer Existenz oder Nicht⸗Existenz die Ent⸗

scheidung über die Verpflichtung zur Rückzahlung wesentlich ab⸗ hängt; allein der eigentliche Gegenstand des Prozesses bleibt aller⸗ dings die Verpflichtung zur Rückzahlung einer bestimmten Besitz— Veränderungs⸗Abgabe, also einer bestimmten Geldsumme, indem lediglich über diese im Tenor des Erkenntnisses entschieden und nur in den Gründen die Frage über die Existenz der Verpflichtung zu der Besitzveränderungs⸗Abgabe überhaupt abgehandelt wird.

Bei der klar vorliegenden Absicht des Gesetzes vom 9. Okto⸗ ber pr. baben wir jedoch trotz den Zweifeln, zu welchen die wört⸗ liche Fassung desselben Raum geben könnte, nich das geringste Be⸗ denken, daß das gedachte Gesezz dahin interpretirt werden muß,

daß auch Prozesse über Rückforderung von Besitzveränderungs⸗

Abgaben, sofern dabei Streit über die Existenz der Verpflichtung

zur Entrichtung der Besitzveränderungs-Abgaben entsteht, von Amts wegen zu sistiren sind. ö

Wir halten es aber auch für eben so nothwendig, als für un⸗ bedenklich, daß das Gesetz vom 9. Oktober v. J. in diesem Sinne auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗Urkunde dellarirt werde. Denn es sind namentlich in der Provinz Schlesien eine auß rordentlich große Anzahl solcher Rückforderungs⸗Prozesse an⸗ hängig, welche sich in Folge der beabsichtigten künftigen Ausschlie⸗

ßung derselben voraussichtlich noch erheblich vermehren werden, da

die angeblichen Forderungen auf Rückzahlung von Besitzverände⸗

rungs- Abgaben von Spekulanten aufgekauft und zum Gegenstande wucherischer. Geschäfte gemacht werden. Wenn daher die

Gerichte fortfahren in solchen Prozessen zu entscheiden, so

würde die Bestimmung des entworfenen Ablösungsgesetzes

über die Ausschließung der Rückforderungen, wenn sie auch

künftighin Gesetzeskraft erhalten sollte, dennoch; zum großen

Theil vereitelt worden, wogegen für den Fall, daß diese

Bestimmung Gesetzeskraft nicht erhalten sollte, durch die gegenwär⸗

tige Sistirung materielle Rechte der Interessenten nicht gekränkt,

sondern eben nur so behandelt werden, wie die Ansprüche auf die Abgabe selbst. Abgesehen hiervon werden aber auch durch die Fortsetzung solcher . ungleiche Entscheidungen und ungleiche Rechtszustände herbeigeführt, indem gegenwärtig bei der condictio indebiti die Verpflichtung zur Entrichtung der Besitzveränderungs⸗ Abgabe für erwiesen ober nicht erwiesen angenommen und auf Grund dieser Annahme die Abweisung des Klägers oder die Ver⸗ urtheilung des Verklagten zur Rückzahlung ausgesprochen, künftig⸗ hin aber, wenn das Recht selbst Gegenstand des Prozesses wird, gerade das Gegentheil entschieden werden kann. Es sind Fälle der Art leider auch schon 3. dadurch vorgekommen, daß nach Einleitung der Ablösung von Besitzveränderungs-Abgaben die Auseinander- setzungs Behörden, über die Existenz der Verpflichtung zur Entrich⸗

tung der Abgaben die ordentlichen Gerichte dagegen über die Ver⸗

bindlichkeit zur Rückzahlung der in einem bestimmten Fall gezahlten

Abgaben zwischen denselben Parteien häufig zu derselben Zeit ent=

scheiden mußte; allein gerade hierdurch sst große Unzufriedenheit

und großes Mißtrauen der Betheiligten unter sich und gegen die

Behörden hervorgerufen worden, so daß wir es für unsere drin⸗

genbe Pflicht halten, dergleichen Uebelstände unter allen Umständen

und zwar so schnell als möglich zu beseitigen.

Einen Entwurf der zu diesem Zwecke nach unserem Dafür— halten, zu erlassenden Declaration haben wir allerunterthänigst . und stellen dessen Allerhöchste Vollziehung ehrfurchtsvoll anheim.

Berlin, den 2. Juli 1849.

Das Staats -⸗Ministerium.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. von Rabe. Simons. An des Königs Majestät.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen auf den Antrag Unseres , . auf Grund

des Art. 106 der Verfaffungs-Urkunde, was folgt:

Die Bestimmungen im §. 2 Nr. 2 Liti. g. und Nr. 3 des Gesetzes vom 9. Oktober 1848, betreffend die Sistirung der Ver⸗ handlungen über die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Dienste, Natural⸗ und Geld-⸗Abgaben, so wie der über diese Gegenstände anhängigen Pro⸗ zesse (Gesetz Sammlung 1848 S. 276), wonach die Prozesse über die Verpflichtung zur Entrichtung von Besitzveränderungs-Ab⸗ gaben von Amts wegen sistirt werden sollen, beziehen sich auch auf diejenigen Prozesse, in welchen bereits bezahlte Besitzveränderungs⸗ Abgaben zurückgefordert werden, sofern hierbei Streit über die Exi— stenz der Verpflichtung zur Entrichtung der Besitzveränderungs⸗-Ab⸗ gabe 66 .

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen lch . le.

Gegeben Sanssouci, den 3. Juli 1849.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Man⸗ teuffel. von Strotha. von der Heydt. von Rabe. Simons. Declaration des Gesetzes vom 9. Oktober 1848, betreffend die Sistirung der Ver⸗ handlungen über die Regulirung der i , , und bäuerlichen Ver⸗ ältnisse und über die Ablösung der Dienste, Natural⸗ und Geld⸗Abga⸗ ben, so wie der über diese Gegen⸗ stände anhängigen Prozesse.

1849.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem von Seiten der unterm 17. August 1815 von Uns bestätigten Pots dam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, welche jetzt den Namen Berlin-Potsdam⸗= Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft führt, darauf angetragen worden ist, ihr zur Beschaffung der zur Tilgung dringender Schulden, zur Ausführung einiger noch rückstän⸗ diger konzesstonsmäßiger Bauten und zur möglichsten Vollendung des zweiten Geleises nöthigen Geldmittel die Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-⸗Coupons versehener Obligationen, jede zu Einhundert Thalern, im Betrage von 1,000,000 Thalern zu gestatten, so ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver⸗ pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi⸗ legium Ünsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der ge⸗ dachten 16, 009 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern unter nachstehenden Bedingungen: ;

§.

Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Pri- vilegiums beigefügt wird, werden nach dem beiliegenden Schema mit der Bezeichnung Litt. D. ausgefertigt und von dreien Direktoren und dem Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet.

Es wird den vermöge Unseres Privilegiums vom 17. August 1845 (Gesetz⸗ Sammlung für das Jahr 1845, Seite 572 u. f.) ausgegebenen oder auszugebenden, mit Litt. A. und Litt, k. be⸗ zeichneten Obligationen der Potsdam Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft, im Gesammtbetrage von 2, 367, 2060 Thalern, und den vermöge Unserer Privilegien vom 10. Juli 1846 (Gesetz-Samm⸗ lung für das Jahr 1846, Seite 319 u. f.) und vom 21. Juni 1847, (Gesetz⸗Sammlung für das Jahr 1847, Seite 247 u. f.) ausgegebenen, mit Liit. C. bezeichneten Obligationen derselben Ge⸗ sellschaft im Gesammtbetrage von 3,132,800 Thalern hierdurch die Priorität vor den Obligationen itz. D. vorbehalten.

S§. 2.

Die Obligationen tragen fünf Prozent Zinsen. Zu deren Er⸗— hebung werden den Obligationen zunächst für 6 Jahre 12 halbjäh- rige, am 2. Januar und 1. Juli der betreffenden Jahre zahlbare Zins- Coupons Nr. J bis 12 nach beiliegendem Schema beigegeben.

Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden sechsjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite sechs Jahre neue Zins⸗Coupons ausgereicht. Die Ausreichung er— folgt an den Präsentanten des letzten Coupons mit dessen Rück= gabe zugleich über den Empfang der neuen quittirt wird so fern nicht dor dessen Fälligkeits Term ine dagegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist; im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausrei⸗ chung an den Inhaber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem jedesmaligen letzten Coupon besonders vermerlt.

S. 3.

Die Ansprüche auf Zins Vergütung erlöschen und die Zins- Coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit r Zahlung präsentirt werden.

Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage au welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese . . genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zins-Coupons, welche später, als an jenem Tage, verfallen, mit der fälligen Obli⸗ gation eingeliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins-Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.

5.

Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird jährlich ein halbes Prozent von dem Kapitalbetrage aller emittirten Obligationen nebst dem Betrage der ersparten Zinsen der eingelösten Obligationen ver⸗ wendet. Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine Kündigung 6 Obligationen mit Genehmigung Unseres Handels-Ministe⸗= riums zu.

Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung kommenden Obliga⸗ tionen geschieht durch Auslosung seitens des Direktoriums mit Zu⸗ ziehung eines das Protokoll führenden Notarius in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Termine, zu welchem Je⸗ dermann der Zutritt freisteht.

Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, so wie einer allgemeinen Kündigung derselben erfolgt durch dreimalige Ein- rückung in die öffentlichen Blätter (6. 10); die erste Einrückung muß mindestens drei Monate vor dem bestimmten Zahlungstermine statifinden. Die Einlösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 1. Juli jeden Jahres, die Einlösung der gekündigten Dbliga⸗ 3 kann sowohl am 2. Januar, als am 1. Juli jeden Jahres

attfinden.

Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligationen an deren Präsentanten. Die im Wege des Tilgungs⸗Verfahrens eingelösten Obligationen werden unter Beobachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt. Diejenigen, welche im Wege der Kündigung oder der Rückforderung (8. 8) eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem für das Eisenbahn-Unternehmen bestellten Kommissarius des Staats

S. 6.

Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amor⸗ tisirt werden, so wird gerichtliches Aufgebot nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amortisirte, so wie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden neue dergleichen ausgefertigt.

jährlich Nachweis geführt.

§. 7.

Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur .

lösung vorgezeigten Obligationen werden während drei Jahren .

dem Zahlungstermine a n einmal von dem Dire tern, 7 ö. sellschaft, behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich a