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izer durch Cirkular zu ihren Lamentationen aufgefordert 4 55 fe on 33 dieser Repressalien ⸗Androhungen. Er fordert gleichsam den Bundes ⸗Rath auf, diesem Herrn etwas näher auf die Finger zu sehen. Endlich kömmt nach einer langen Abstimmung über bie verschiedenen Amendements und Unter⸗-Amen⸗ pements der nach dem von Dr. Kern amendirte Antrag von Hoff⸗ mann mit 51 gegen 34 Stimmen zu Stande: „A) es sei auf die Petition der in Neapel angesessenen Schweizer nicht weiter einzu⸗ freten. ) Von den übrigen vorgelegten Aktenstücken wird für einst⸗ weilen Notiz im Protokoll genommen und Weiteres von der Voll⸗ ziehung der von der Bunves⸗Versammlung diesfalls getroffenen Verfügung erwartet.“ Ber Stände-Rath hat den Zolltarif des National-Rathes ebenfalls in globo angenommen.
Bern, 28. Juni. (Eidg. Ztg.) Gestern Abend fand eine roße Ovation statt, indem dem ungarischen Gesandten, Grafen Ee etch (der am 2asten eine Audienz beim Bundes präsidenten Pr. Furrer hatte und sich dabei, der N. Zürich. Ztg. zufolge, mit den Worten einführte: „Guten Morgen, Herr Präsident! Ich bringe Ihnen einen Gruß von Kossuth und einen Gruß von ihm!“),
don den Studirenden ein Fackelzug mit Fahnen und Musik gebracht
wurde. Worte sprechen konnte und ein Anderer, ein Schweizer, für ihn das Wort ergreifen mußte. Das Geschlecht der Draskowies ist ein er angesehenes ungarisches Nobiligeschlecht, das bei Ofen herum edeutende Güter besitzt. Sein Vater war schon in früheren Jah⸗ ren lange in Bern und nichts weniger als Republikaner, sondern besaß neben senstigen liebenswürdigen Eigenschaften einen großen Adels- und Ahnenstolz und hatte sogar lebensgroße Portraits der⸗ selben kommen lassen.
Die Regierung von Schaffhausen hat den Beschluß gefaßt daß jedem Schleitheimer Bürger 20 Patronen zur Selbstvertheidi⸗ gung gegen allfällige Freischaaren übergeben werden.
Die Revue de Gensve widerspricht auch, daß es Ledru Rollin gewesen sei, der vor ein paar Tagen von Basel durch Bern nach Genf gereist ist. Es sei ein französischer Kaufmann.
Italien. Tu rin, 25. Juni. (Lloyd.) Nach den letzten Nachrichten aus Porto hat Karl Albert's Krankheit zwar etwas nachgelassen, doch bietet sein Zustand keine Aussicht auf Genesung.
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den Weg hierzu den Ministern nach Möglichkeit zu erschweren. Auch in Genua scheint man gefährlichen Anschlägen auf die Spur ge⸗ kommen zu sein, indem die mehr als 20, 000 Mann zählende dor⸗ tige Besatzung am 22sten in ihren Kasernen konsignirt wurde. Die Opposition veranstaltet aller Srten im Lande öffentliche Gebete für die Wiederherstellung des Ex⸗-Königs und stellt die sich dabei äußernde Theilnahme als eine Demonstration der Einwohner zu Gunsten der kriegerischen Politik jenes Monarchen dar.
Wissenschaft und Aunst.
Königliches Schauspielhaus.
Zum erstenmale: Der Salzdirektor. Lustspiel von A. von P.
(Den 4. Juli.) Der Gesundheitszustand unseres modernen Drama's ist bekanntlich seit
Der Gesandte zeigte sich so gerührt, daß er kaum vier
Dezennien nichts weniger als befriedigend, leider aber werden die Symp— tome immer bedenklicher, so daß man in der That zu strengeren Quaran- taine⸗Maßregeln auffhrdern muß; kann auch dadurch Gesundheit nicht ge⸗ geben werden, so würde doch wenigstens der Import neuer Krankheitsstoffe ctwas beschränkt. — Von Lustspiel-ovitäten wurden uns seit einem halben Jahre geboten: „Francis Johnston“, „Peter im Frack“, „Man soll den Teufel nicht an die Wand malen“, „Wie schwer, ein Mann zu sein“ und heute „Der Salzdireltor.“ Durch einen Jeiobeam lernt man freilich den Rehabeam schätzen! — — .
Ein junger Assessor bewirbt sich um die Stelle eines Salzdirektors und wird dem Minister von fünf Seilen dringend empfohlen. Ein Feind von Nepotismus, widersteht er allen Bitten und wählt sür die Stelle denjeni- gen, den er selbst durch Zufall als tüchtig kennen lernt, und siehe da; die⸗ ser gerade ist der Protegs jener Fünfe. Der Stoff ist das Beste, und der Faden wäre halibar genug, wenn nur das Gewebe etwas minder ungeschickt bewerkstelligt wäre. Ein eigentliches Lust spiel erwartet man heuer schon
ar nicht mehr, wenn nicht ein Name wie Gußkow oder Freytag als
erfa ler genannt ist, und ist gern mit einer Posse zufrieden, ja an jene Zwittergattung, halb Lustspiel, halb Posse, ist man auch schon gewöhnt, wenn sie nur etwas komisches Element mitbringt. Eine gewisse Dosis Lachstoff ist z. B. die einzige Tugend des „Peter im Frack“, nnd deshalb allein schon wurde das so schwächliche Stück gut aufgenom- men. Fehlt aber auch das, so kann selbst die beste Aufführung ein Stück nicht retten. ;
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zen der Name des Herrn Assessors Wilhelm Desirs ist, Keinem seiner vier oder fünf Protektoren fällt es ein, dem Minister bei ihrem Gesuch den Namen des Beireffenden zu nennen, eben so wenig fragt jener danach, noch denkt Einer von Allen daran, den Anderen nach dem unseligen Namen zu fragen. Keiner von ihnen ahnet nur, was dem Zuschauer schon in den ersten Scenen klar ist, kurz es ist ein Blin dekuhspiel, welches für eine Zauberposse nicht lühner zu ersinnen wäre. Doch auch abgesehen von Mo- nvirung, Ver- und Entwickelung ist auch im Dialog fast nichts zu finden, was nur den Reiz flüchtiger Ünterhaltung hätte. Die Gradirwerke dieses Salz -⸗Direktors lieferten ein Produkt, welches ungenießbar zu finden noch keinen verwöhnten Gaumen voraussetzt. War es wirklich Salz, was erzeugt wurde, so rangirt es wenigstens unter jene Sorte, welche nur in der Land- wirthschaft verwandt wird. Nicht ein feines Krystall ließ sich unter dem ganzen Vorrath entdecken. ;
Frau von Lavallade war als Angelika, was sie sein konnte. Daß sie nicht Zartheit und Anmuth in diese Rolle zu tragen suchte, wird Niemand tadeln. Herr Gern vermochte trotz redlichen Bemühens seiner Strohpuppe eines Deputirten (Wankelmann) kein Leben einzuhauchen. Die Herren Weiß (Schligelius) und Grun (Minister), so wie alle Uebrigen spielten so gut, als es ihre Rollen verstatteten. Schade um den Fleiß, der darauf verwandt wurde.
Markt ⸗ Berichte.
Königsberg, 2. Juli. Zufuhr, war gering. Weizen 56 bis 68 . pr. Schfl., Roggen 25 bis 29 Sgr., große Gerste 22 bis 25 Sgr., kleine Gerste 18 bis 23 Sgr., Hafer 14 bis 17 Sgr.
Posen, 2. Juli. (Der Scheffel zu 16 Metzen preußisch.) Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. bis 2 Rthlr. 15 36. 7 Pf. Rog⸗ en „1 Rihlr. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Gerste 20 Sgr. e 26 Sgr. 8 Pf. Hafer 17 Sgr. 9 Pf. bis 29 Sgr. Buch= weizen 2 Sgr. 5 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf. Erbsen 26 Sgr. 8 Pf. bis 18Rthlr. ? Sgr. 3 Pf. Kartoffeln 15 Sgr. 7 Pf. bis 17 Sgr. 9 Pf. Heu der Centner zu 119 Pfd. 17 Sgr. Pf. bis 25 Sgr. Stroh das Schock zu 1209 Pfd. 4 Athlr. bis 4 Rthlr. 19 Sgr. Butter ein Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 5 Sgr. bis 1 Rthlr. 10 Sgr.
Die hiesigen Oppositions-Blätter ergießen sich in maßlose svertrag und suchen
Schmähungen Über den bevorstehenden Frieden
Bekanntmachungen.
13291 ö
Der Vergolder Carl Albert Ferdinand Dümcke, 24 Jahr alt, evangelisch, in Berlin geboren, ist we⸗ gen Aufruhrs zu dreijähriger Strafarbeit rechtskräftig verurtheilt worden und hat sich vor Vollstreckung der Strafe von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil- und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben, als einen sehr gefährlichen Menschen, zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei n sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans- ports an die hiesige Gefängniß Expedition abliefern zu lassen.
En wird vie ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Ein näheres Signalement kann nicht angegeben werden.
Berlin, den 25. Juni 1849.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Üntersuchungen. J. Deputation.
1279 Subhastations⸗Patent. Gerichtlicher Verkauf.
Die zur Konkursmasse des hierselbst verstorbenen Kaufmanns J. T. Uhlmann gehörige, im Dorfe Gold— bach belegene, zur Tuchfabrication eingerichtete soge= nannte Frauenmühle nebst dazu gehörigen Maschinen, Nr. 18, welche nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 16,900 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt ist, soll am 12. Dezember 1849, Vorm. um 11 Uhr, in unserem Geschäftszimmer Nr. II. im Königl. Schlosse hierselbst öffentlich verkauft werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich in dem Ter— mine bei Vermeidung der Präklusion zu melden.
Sorau, den 21. Mai 1848. .
Königliches Preuß. Kreisgericht. Abtheilung La.
(L. 8.) gez. Calo w.
13301 Bekanntmachung.
Nachdem der ehemalige Stadt⸗-Haupt-⸗Kassen⸗Buch= halter Felgentreu in Liverpool ergriffen und die Stadt wiederum in den Besitz fast sämmtlicher entwendeten Stadt⸗Obligationen gelangt ist, so steht der Annahme nachstehender 5prozentiger Stadt ⸗ Obligationen seitens
des Publikums nichts mehr entgegen. ö Thlr. Thlr.
Lt. A. Nr. S13 bis S25 13 St. à 1000 — 13,000. D. 2408 bis 2420 13 5 2927 bis 2932 6 5 2921, 2924 u. 2925 3 * 2934 bis 2943 10 * 2945 bis 2989 45 * 2991 bis 3019 29 * 3021 bis 3045 25 * „A543 bis 4545 3 *
134 St. 2 200 — 26,800.
E. „ 7085 und 800
bis 8063 64 100 — 6400. » G. » 21,974, 21,979 2 * 21,981 bis 22,0916 36 * 22,018 bis 22,020 3 *
TI St. 3 25 — 1925.
— ; Summa 47, 225. Dahingegen müssen noch ferner dem Verkehr ent⸗ zogen bleiben die Bbligarionen:
V B. Rr. 9 Bis äs, dos; has, odo nd 20. St. 3 200 Thlr. — 1400 Thlr.
„G. 21975, 2150, . ;
21,978, 21, 9860 und 22017. 6 St. 3 25 Thlr. — 160
Sum 3535 ĩ Berlin, den 2. Juli 1849. ma 1556 Thir Der Magistrat.
Um in den stolzen Bau unseres in Rede stehenden „Lusispiels“ einen Blick ihun zu lassen, genügt es, anzuführen, daß das Fundament des Gan⸗
lien, . . Köln⸗-Mindener Eisenbahn.
Bei der heute in Gemäßheit der §§. 21, 22 der un— term 18. Dezember 1843 Allerhöchst sanctionirten Sta⸗ tuten unserer Gesellschaft stattgchabten Ausloosung der in diesem Jahre vom Staate nach dem Nennwerthe behufs der Amortisation zu erwerbenden Actien, 337 Siück an der Zahl, sind folgende Nummern gezogen worden: h
194. 301. 305. 533. 630. 651. 652. 766. 790. 791. 942. 1051. 1110. 1230. 1534. 1709. 1856. 2091. 2118. 2330. 2433. 2513. 3012. 3106. 3159. 3164. 3260. 3372. 3733. 3828. 3939. 3991. 4141. 4383. 4554. 14871. 4901. 4995. 5303. 5821. 5916. 6069. 6191. 6277. 6665. 6930. 7116. 7259. 7265. 7612. 7676. 7703. 7744. 7820. 8027. S073. 8226. S884. 9051. 9846. 10181. 10247. 10291. 10533. 1053.
10640. 10734. 11535. 11627. 11694. 11936. 12054. 12108. 12777. 14070. 14095. 14486. 14962. 15018.
15075. 15206. 15348. 16381. 15446. 15534. 15564. 15615. 15811. 15852. 15928. 16023. 16449. 16479.
16620. 17129. 17539. 1765 6. 18380. 18688. 19194.
19314. 19458. 20066. 20240. 20423. 20124. 20570. 20571. 21087. 21216. 21360. 21413. 21536. 21539. 22278. 22308. 22815. 23694. 23636. 23653. 23838. 23919. 23962. 239715. 23977. 21196. 24291. 24215. 25006. 25088. 25357. 25513. 26067. 26123. 26709. 27348. 27395. 27455. 27687. 28462. 28465. 28636. 28837. 28915. 28953. 29514. 29641. 30317. 30384. 30564. 30944. 31899. 32228. 32269. 32523. 32877. 32944. 33097. 33201. 33205. 33308. 33379. 33401. 33470. 33709. 33933. 34233. 31478. 34553. 34673. 34765. 35065. 35166. 35180. 35195. 35228. 35229. 35450. 35455. 35675. 35708. 35893. 36099. 36322. 36503. 36559. 36616. 36690. 36887. 37270. 37883. 37927. 38119. 33262. 38382. 338600. 38626. 38857. 39035. 39121. 39142. 39292. 39380. 39678. 39742. 39819. 39858. 39878. 40539. 40725. 40743. 408909. 41012. 41114. 41119. 41139. 41219. 41499. 41603. 416148. 41676. 41843. 41950. 41986. 42251. 42252. 42286. 42304. 42107. 42676. 42728. 42763. 42775. 42780. 42855. 42980. 43063. 43272. 43313. 43394. 43435. 43595. 44032. 44165. 44228. 44178. 44568. 44673. 15193. 45442. 45574. 45708. 45724. 45747. 45882. 46029. 46053. 46104. 46452. 46183. 46500. 46519. 46590. 46788. 46801. 46821. 46830. 460944. 47024. 47057. 47168. 47308. 47599. 47786. 47851. 47882. 48042. 48115. 48119. 48122. 48158. 48237. 418342. 48346. 48187. 48686. 48759. 48763. 48812. 48830. 48901. 49112. 49282. 49375. 49383. 49 105. 49578. 49640. 49705. 49971. 50010. 59016. 502064. 50277. 50895. 51371. 51373. 51429. 51475. 52235. 562241. 652173. 52550. 52597. 53010. 53029. 53030. 53038. 53235. 53272. 53279. 53712. 53719. 53832. 53904. 53927. 53930. 53977. 53979. 54102. 54207. 54216. 514306, 54428. 54935. 55019. 55490.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebung der Kapital⸗-Beträge zum. Nennwerthe der gezogenen Aetien gegen Ablieferung der Actien nebst den nach dem 2. Januar 1850 fällig werdenden Coupons und Dividendenscheinen, vom 15. Dezember d. J. ab, bei der Königlichen Regierungs— Hauptkasse zu Köln, so wie während der Zeit vom 15. bis 31. Dezeniber d. J. auch bei der General⸗Staats⸗ Kasse in Berlin und bei der Königlichen Regierungs— Hauptkasse in Düsseldorf erfolgen wird. Der Betrag fehlender Zins⸗Coupens und Dividendenscheine wird vom Kapital⸗Betrage in Abzug gebracht.
Interessenten, welche die Kapital⸗-Beträge in Berlin oder Düsseldorf zu erheben beabsichtigen, haben ihre Actien nebst Coupons und Dividendenscheinen behufs Prüfung der Richtigkeit bis spätestens den 15. Novem- ber d. J. bei der von ihnen gewählten Kasse gegen eine Empfangs- Bescheinigung nlederzulegen, bei deren Zurückgabe dann in dem vorbezeichneten Zeitraum (15. bis 31. Dezember d. J.) die Jahlung geleistet wird.
Gleichzeitig machen wir auf die Bestimmungen des §. 25 der Statuten aufmerksam, welcher lautet:
„Die Nummer der ausgeloosten Actien, welche in Folge der Bekanntmachung nicht zur bestimmten Zeit vorgezeigt werden möchten, werden jährlich während 10 Jahren von der Direction behufs Enpfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Diejenigen Actien, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten
öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthles, welches alsdann von der Direction unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Actien öffentlich zu erklären ist.
„Die Kosten des Verfahrens werden aus dem Ka⸗ pital-⸗Betrage für diese Actien entnommen, und, der Neberschuß wird zu Untersiützungen für das bei der Bahn angtstellte Personal verwendet.“
Köln, den 2. Juli 1849.
Die Direction.
328 Nürnberg, den 30. Juni 1849. R vom Unsersuchungsrichter am Königlichen Kreis⸗ und Stadtgericht Nürnberg.
Wilhelm Tümm el, aus Braunschweig gebür⸗ tig, Buchdrucker dahier, unterliegt der Untersuchung wegen Aufforderung zum staatsverrätherischen Aufruhr, und ist seine Verhaftung angeordnet.
Da sein Aufenthalt unbekannt, so ergeht an alle Gerichts- und Polizei⸗Behörden des In- und Auslan— des das Ansinnen, genannten Wilhelm Tümmel auf Betreten zu verhaften und anherliefern zu lassen.
Grundherr. Signalem ent.
Wilhelm Tümm el ist 41 Jahr alt, von mittlerer Größe, schlankem Körperbau, hat dunkeles, ziemlich dünnes, glattliegendes Haar, schwarze Augen, schmales Gesicht.
Er trug in jüngster Zeit einen braunen, dünnen mit
dem Knebelbart zusammengewachsenen Schnurrbart. Er
hat gerade Haltung und führt einen gemessenen, ziem—= lich großen Schritt. Er spricht den norddeutschen Dia- lekt. Seine Kleidung ist modern, die einzelnen Klei⸗ dungsstücke können nicht beschrieben werden.
w vom Untersuchungsrichter am Königlichen Kreis⸗ und Stadtgericht Nürnberg.
Georg Lederer, Bierbrauer von Nürnberg, unter⸗ liegt der Untersuchung wegen Aussorderung zum staats⸗ verrätherischen Aufruhr, und ist seine Verhaftung ange— ordnet.
Da sein Aufenthalt unbekannt, so ergeht an alle Gerichts- und Polizei⸗Behörden des In- und Auslan des das Ansinnen, genannten Georg Lederer auf Betreten zu verhaften und anherliefern zu lassen.
Grundherr. Signalem ent.
Georg Lederer ist etwa 38 Jahre alt, von an— sehnlicher Größe, starker untersetzter Statur, er hat licht- braunes Haar und einen dergleichen Schnurrbart, graue Augen, etwas spitze Nase, volles Gesicht, gesunde, Ge— sichlsfarbe. Er hält sich ziemlich gerade. Sein Dialekt ist der in hiesiger Gegend übliche. .
Seine Kleidung ist modern, kann aber den einzelnen Stücken nach nicht angegeben werden.
3061 Ediktal-⸗- Vorladung.
Das Stadtgericht zu Dresden hat in den, züm Ver— mögen des Weinhändlers Herrn Emil Theodor Acker= mann und des Kaufmanns Herrn Anton Haferkorn eröffneten Kreditwesen .
den 16. August 1849
anderweit zum Liquidationstermine bestimmt, da der auf den 8. Mai j. J. anberaumt gewesene, während der damaligen hiesigen Unruhen nicht abgehalten wer⸗ den konnte. .
Es werden daher bekannte und unbekannte Gläubi= biger, wie überhaupt Alle, welche an diese Gemein schuldner aus irgend einem Grunde Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine persönlich und, wo zs erforderlich, mit Vormünderrn und durch Anwälte, welche mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten versehen, auch insbesondere zu Vergleichs Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit den Konkurs-Vertretern über
deren Richtigkeit auch unter sich selbst über Vorzugs⸗
rechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichilich der Ausbleibenden
den 3. September 1849 ; die Eröffnung eines Ausschließungs⸗Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzuseßenden Verhöre
gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,
den 21 Rovember 1849 ; die Ertheilung eines Designationsbescheides oder die Aklten-Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die, Außenblei⸗ benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er⸗ klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden. Dresden, den 9. Juni 1849,
Das Stadtgericht.
Burckhardt.
1591 Ediktal- Ladung.“, ö Bei der unterzeichneten Behörde hat der hiesige Bür= ger und Neusilber⸗Waaren⸗ Fabrikant Carl Gettlob irt id seine Insolvenz angezeigt, weshalb der Kon⸗ kurs-Prozeß zu dessen Vermögen eröffnet werden müssen. Es werden daher sämmiliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Berthold's hiermit vorgeladen, in dem auf den 28. Au gu st d. J. anberaumten Liquidations Termine des Vormittags um 10 Uhr an Landgerichtsstelle allhier entweder in Per⸗ son oder durch gehörig und, was ausländische Gläubi⸗ ger betrifft, mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte Mandatarien zu erschelnen, ihre Forderungen anzuzei⸗ en und zu bescheinigen, mit dem bistellten Konkurs- Cu rn er hierüber, auch, nach Befinden, unter sich über die Priorität binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren und den 15. Oktober d. J. der Eröffnung eines Präklusivbescheids sich zu gewärti⸗ gen, hierauf den 26. Oktober d. J., des Vormittags um 10 Uhr, bei 5 Thlr. Individual⸗ strafe, in Person oder durch genügend legitimirte, auch zu Abschließung eines Vergleichs ausreichend instruirte Bevollmächtigte anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, über einen Vergleich zu unterhandeln und, nach Befinden, der Abschließung eines solchen sich zu versehen, bei dessen Nichterfolg aber den 27. Oktober d. J. der Inrotulation der Akten zu Abfassung eines Loca— tions-⸗Erkenninisses und hierauf den 10. Dezember d. J. der Bekanntmachung desselben gewärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations⸗ Termine zu erscheinen und ihre Forderungen anzuzeigen unterlassen, von dem Bertholdschen Kredüwesen für aus⸗ geschlossen, auch der ihnen eiwa zustehenden Rechis—= wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welche in dem Ver⸗ hörs-Termine nicht, oder nicht legal erscheinen, oder über einen vorzuschlagenden Vergleich keine, oder keine ausreichende Erklärung abgeben, für einwilligend, die Erkenninisse aber, in Bezug auf die in den anberaum- ten Publications-Terminen bis Mittags 12 Uhr Außen- bleibenden für bekannt gemacht werden angesehen werden. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Zufertigungen hier wohnhaste Bevollmächtigte zu bestellen. . 2 Wurzen, am 28. März 1819. Das Königl. Sächsische Landgericht. Schreiber.
i9i p . Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.
Da der Betrieb der Löbau ⸗Zittauer Eisenbahn in dem ersten halben Jahre . a. c. noch keinen Ueberschuß gewährt hat, W so kann zur Zeit weder für die Actien — [ Lärt. A.“, noch für die Actien Litt. B. * Weine Dividende ausgeworfen werden, weshalb die Dividendenscheine, resp. Nr. 4 und Nr. 3, mit Zustimmung des Gesellschasts · Ausschusses nicht zur Einlösung gelangen, was hierdurch zur Kenntniß der . , .
ittau, den 30. Juni . Dideriorium der Lödau-gittauer Eisenbahn-Gesellschaft. Exner, Vorsißender.
.
Frankfurt.
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AM 184.
Berlin, Sonn abend den 2. Juli
Inhalt. . Amtlicher Theil. Deu tschlan d.
Oesterreich. Wie n. Provisorische politische Organisation Ungarns.— Proelamation in Betreff des kriegs und standrechtlichen Verfahrens in Un garn und Siebenbürgen. — Nachrichten vom Kriegsschauplatz in Un arn. — Schhlick's Corps. — Triest. Abfahrt der französischen
Dampf⸗Fregatte „Panama.“ .
Hannover. Hannover. Ankunft des Herzogs von Bordeaux.
Baden. Karlsruhe. Belanntmachung des Ministers von Marschall. — Die Belagerung Rastattgs. — Vermischies. — Baden-Baden. Ver⸗= theidigungslinien der Insurgenten. Das Gefecht bei Oos. — Appen- weier. Flucht fremder Insurrections führer. — Offenburg. Zer⸗ sprengte Freischaaren - Trupps und Zustände des Landes. — Freiburg. Verhandlungen der Landes-Versammlung. — Nequisitionen für den . , ,, von Hecker. — Frankfurt M. richten vom Kriegsschauplatze. — Heidelberg. Mieros⸗ lawski legt 4. Stelle . ö ö Kö
rankfurt a. M. Note mehrerer Bevollmächti das Reichs⸗Ministerium. ⸗ .
Hamburg. Ham burg.
Verhandlungen der konstitui . nn rr. h gen der konstituirenden Ver
Ausland.
Oesterreich. Preßburg. Stand der Kaiserlichen Armee und de Magyaren. — Armeebefehl hinsichtlich der . Vermischtes. 3. Von den Lagunen. Die Belagerungs Operationen.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Das Unterrichts—= wesen. — Mittheilungen über Rom. — Die Geschästsordnung. — Paris. Die Nachrichten aus Rom. — Bevorstehende Verstärkung der
*r fee; im Elsaß e? n, n. roßbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlungen.
Nußland und Polen. St. e, ne ge , . Alexandrowna 4.
Italien. Turin. Die Nachrichten über Karl Albert. — Die Friedens= Unterhandlungen. — Rom. Die Kriegs- Operationen.
Börsen⸗ und Handels ⸗Nachrichten.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Nachdem die Gemeinden Ratscher, Heckengereuth, Oberrod und Waldau im Kreise Schleusingen den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Ratscher bis zum Gasthofe zu Engelau beschlossen haben, be⸗ stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke auf dieselbe Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes für eine Meile nach dem jedesmal für Staatsstraßen bestehenden Tarife verleihen; auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ mungen wegen der ö auf die Eingangs be⸗ zeichnete Straße Anwendung finden. er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Bellevue, den 15. Juni 1849. Friedrich Wilhelm.
(gez.)
(gegengez) von der Heydt. von Rabe. An
den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den
Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Landgerichts ⸗Rath Blömer aus Aachen zum Geheimen Justiz⸗Rath zu ernennen geruht. Dem Schullehrer Schwarz zu Marschwitz, im Kreise Neu⸗ markt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
9. Instiz⸗Ministerium.
er bisherige Fürstlich solms⸗braunfelssche Regierungs- und , Reinhard ist zum Rechts⸗Anwalte bei dem Kreisgerichte zu Essen und zum Notar im Departement des Appel⸗ lationsgerichts zu Hamm ernannt und demselben der Charakter als Justiz⸗Rath beigelegt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister von Kamptz nach Bad Gastein.
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
; Oesterreich. Wien, 4. Juli. Die heutige Wiener Zei⸗ a meldet in ihrem amtlichen Theil: „Se. Majestät der Kaiser
haben über Einrathen des Ministerrathes den Grundsätzen über die prev sorishe politische Organisation des Kronlandes Ungarn, welche er bevollmächtigte Kafferliche Kommissär für Civil⸗Angelegenheiten,
ĩ . von Geringer, einverständlich mit dem Feldzeugmeister Frei⸗ . beantragt hat, die allerhöchste Genehmigung Millar muh diesen Grundzügen werden den Kommandanten der til ö. ,. ivil⸗Beamte höheren Ranges zur Seite stehen, en Titel von DistriktsOber⸗Kommüissären und mit dem Range
K. K. Ministerial⸗Räthe die gesammte politische Verwaltung der in ihrem Distrikte gelegenen Gespanschaften, freien Städte und Bezirke in höherer Linie zu leiten haben. Sie werden mit Ausnahme dringender Fälle von dem Ministerium ernannt und haben das nöthige Hülfsper⸗ sonale zur Seite. Sie beziehen einen Gehalt von 4060 Fl. nebst einer Entschädigung für die RKeisekosten. Kleinere Gespanschaften werden in eine größere vereinigt. In den Gespanschaften wird im Sinne der Reichs ⸗-Verfassung die politische Verwaltung von der Rechtspflege getrennt von einem Ober-Beamten geleitet, welcher den Rang eines Gubernial= oder Statthalterei-Rathes hat, und den Titel Regierungs-⸗Kommissär führt. Ihn ernennt der Ober-Befehls— haber der K. K. Armee im Einvernehmen mit dem Kaiserlichen Kom— missär über Vorschlag des Distrikts⸗-Ober-Kommissärs und bes Mili— tair⸗-Distrikts⸗ Kommandanten. Der Regierungs-Kommissär bezieht ein Reisepauschale von 400 Il, und einen Gehalt von 1600 bis 1800 oder 2009 Fl., je nach der Ausdehnung und Bevölkerung der Gespan⸗ schaft und der Schwierigkeit ihrer Verwaltung. Bezirks Kommis⸗ säre (Stuhlrichter) sind für die einzelnen Bezirke (Prozesse) bestellt und unterstiltzen den Regierungs- Kommissär, im Verein mit dem ö für einzelne Dienst-Verrichtungen schon vorhandenen Per— sonal, in der Ausübung seiner Geschäftsführung. Die Organe der politischen Verwaltung, sind Staats- Beamte; ihre Dienstlei⸗ stung ist eine provisorische, wird ihnen jedoch als eine
definitive angerechnet, wenn später ihre Bestätigung er⸗ folgt. Auf Grundlage dieser Bestimmungen haben (bisher
folgende Ernennungen stattgefunden: Zu Distritts⸗Ober⸗Kommisfaͤ⸗ ren für die Gespanschaften Preßburg, Oedenburg, Eisenburg, dann Raab, vereint mit Wieselburg, Ignaz von Rohonczy; für die Ge⸗
spanschaften Neutra, Trentsin, dann Arva, vereint mit Thurocz und
Liptau, Anton Graf Forgach; für die Zips, dann Gömör, vereint mit Torna, Georg Graf Andrassy; für Saros, Abany, Zemplin, dann Ungh, Beregh und Ugotscha, Alexander Graf Szirmay; für Weißenburg, Weßprim und Tolna, Joseph von Urményi; für Bars, Honth, Neograd und Sohl, Alexander von Andreanszky.““
Der Feldzeugmeister und Armee⸗-Ober⸗Kommandant Freiherr von Haynau hat folgende Proclamation aus seinem Hauptquartier Raab vom 1. Juli erlassen:
„Kraft der von Sr. Kaiserl. Majestät, mittelst allerhöchsten Manifestes vom 30. Mai l. J. mir übertragenen Regierungsgewalt in den im Kriegs—⸗ und Belagerungszustande befindlichen Kronländern lingarn und Siebenbürgen verordne ich, wie folgt: S§. 1. Durch das am 3. Oktober d. J. erlassene und am Sten desselben Monats bei dem damaligen ungarischen Landtag publizirte allerhöchste Manifest ist das Königreich lingarn, dann das Groß—⸗ fürstenthum Siebenbürgen laut Proclamgtion des dortlandes kommandiren⸗ den Generals , Freiherrn von Puchner vom 18. Ol⸗- tober v. J. den Kriegsgesetzen unterworfen worden. Es unterliegen vom besagten Tage, nämlich vom 8. Oltober in Ungarn und in Sieben bürgen vom 18. Oktober angefangen, alle Verbrechen und Vergehen, welche mit der ungarischen Rebellion in Verbindung stehen, wenn auch von Personen des Civilstandes begangen, der kriegsrechtlichen Behandlung. Es sind zu diesem Behufe eigene Kriegsgerichte aufgestellt, welche auf Grund der bestehenden Kriegsgesetze und der von den Ärmee— Ober- Kommandanten erlassenen Proclamationen summarisch verfahren. Diese Kriegsgerichte erkennen: a) auf die Todesstrafe durch den Strang, oder durch Pulver und Blei, b) auf Deportation, e) auf Gefängnißstrasen, nämlich Schanzarbeit in schweren oder leichten Eifen, Festungs⸗, Stockhaus—⸗ und Profosen · Arrest mit oder ohne Eisen, 4) auf Geldstrafen. Die Ver⸗ urtheilung wegen Hochverraths zieht den Verlust des gesammten, wo im— mer befindlichen Vermögens nach sich, und wird im Urtheile ausge— sprochen. S5. 2. Insbesondere werden der kriegsrechtlichen Vꝛhand— lung unterzogen: a) diejenigen, welche nach der Publication des obberufenen allerhöchsten Manifestes, wodurch der ungarische Land- tag aufgelöst wurde, an den Verhandlungen und Beschlüssen desselben An⸗ theil genommen haben. b) Alle Mitglieder des sogenannten Landesverthei= digungs · Ausschusses, sofern sie nach dem 8. Offober 1848 in demselben fungirt haben. Q . Sämmtliche von der rebellischen Regierung ernannten Negierungs-Kemmissäre. Denjenigen, welche ihr Benehmen rechtfertigen zu können vermeinen, bleibt die Gelegenheit hierzu bei den Kriegsgerichten fer⸗ nerhin unbenommen. S. 3. Das standrechtliche Verfahren irstt ein gegen alle diejenigen, welche an dem hochverrätherischen Beschluß des rebellischen debrecziner Konvents vom 14. April J. J., wodurch die gänzliche Trennung Ungarns von der österreichischen Monarchie ausgesprochen wurde, An' theil genommen haben. Dem standrechtlichen Verfahren verfällt noch: a) wer das Volk zum Aufruhr verleitet; b) wer gegen die Kaiserlich öster= reichischen oder Kaiserlich russischen Truppen Waffen gebraucht, ohne einem bewaffneten Corps der Insurgenten anzugehören; e) wer noch Befehle der rebellischen Regierung oder der durch dieselbe ernannten Kommissäre an— nimmt oder denselben Folge leistet; d) wer an Verrath, Einverständniß oder Leitung feindlicher Ueberfãlle sich betheiligt; e) wer die an ihn gelangten Proclamationen oder sonstigen Anordnungen der Kaiserlichen Civil= und Mi⸗ litair-⸗Behörden, zu deren Kundmachung er seiner amtlichen Stellung nach verpflichtet ist, zu verlautbaren unterläßt oder solche unterschlägt; H wer bewaffnete rebellische Corps irgend einer Art anwirbt oder anführt; &M wer. den Landsturm gegen, die Kaiserlich bsterreichischen oder Kaiserlich russischen Truppen aufbietet, organisirt oder anführt; h) wer Kaiserlich österreichische oder Kaiserlich russische Soldaten, wenn auch ohne Erfolg, zum Treubruch verleitet; ih wer Coursere, Transporte, cinzeine Kommanden, wie überhaupt im Dienste der Kaiserlich österreichischen oder Kaiserlich russischen Armee befindliche Personen angreift oder ihnen auf welche Art immer schädlich und hinderlich wird; k) wer bei Verurtheilun= gen oder Bestrafungen von Personen, wegen ihrer Anhänglichkeit an die rechtmäßige Regierung Sr. Majestät des Kaisers, mitwirkt, so wie auch derjenige, welcher an Confiscationen, Sequestrirungen und Veräußerung ihres ermögens sich betheiligt. Alle derlei Eonfiscationen, Se questratio⸗ nen und Veraͤußerungen werden für null und nichtig erklärt, folglich werden diejenigen, die derlei Vermögens⸗Gegenstände auf welche Art immer an sich gebracht haben, außerdem, daß gegen f das standrechtliche Verfahren in Anwen⸗ dung gebracht wird, zur Rückstellung dieser Gegenstände, und zur vollen Schadlos⸗ haltung der BVeschädigten verhalten werden. 5. 4. Verheimlichung der Waffen oder Munition wird nach Umständen kriegs- oder standrechtlich be— handelt. 8. 5. Diejenigen Kaiserl. Of iziere, Misitair⸗ und Civil Beamten welche Gehalte oder . vom Sigate genießen, und gegen welch vorkömmt, daß ihre Söhne mit ihrer Einwilligung den Rebellen dienen oder daß sie ihren Söhnen dabei Unterstützung gewähren, werden wegen des der Rebellion geleisteten Vorschubes kriegsrechtlich behandelt, vom Amte und Gehalte suspendirt, oder ihre Pensionen eingestellt. S. 6. Jene Ortschaften aus welchen mehrere Einwohner vereint sich erkühnen, von der Kaiserl. dsterreichi⸗ schen oder Kaiserl. russischen Armee Couriere, Transporte, einzelne Truppen ·
1849.
Kommanden, wie überhaupt im Dienste dieser befindliche Personen anzu- greifen, oder ihnen auf was immer für eine Art Schaden beizufügen und hinderlich zu sein, werden niedergebrannt. 5. 7. Juden⸗Gemeinden, deren Mitglieder durch die rebellische Regierung konfiszirtes Gut an sich bringen, verfallen, außer der Rückstellung des Gutes, in eine empfindliche Geldstrafe; dieser Strafe unterliegt auch eine Judengemeinde in dem Falle, wenn Mit- glieder derselben den Rebellen als Spione gedient oder ihnen in irgend ei⸗ ner Art Vorschub geleistet haben.
Nachträglich zu dem gestrigen Bericht aus dem Hauptquartier der Südarmee theilt die Wiener Zeitung noch folgende Details mit: „Die Ungarn unternahmen, wahrscheinlich um zu Gunsten des bei O' Bercse bedrängten Corps eine Diversion zu machen, mehrere Angriffe bei Perlaß und wiederholten dieselben besonders am 2bsten vor Tagesanbruch mit Heftigkeit. Unter dem Schutze der Finster⸗ niß mochten bereits an drei Compagnieen über eine schnell zusam⸗ mengefügte Floßbrücke auf das . e Ufer der Karas gelangt sein und waren im Begriffe, sich öl jene Batterie zu r welche zur Sicherung des linken Theiß - Ufers hart an der ahge⸗ brannten Perlaßer⸗Brücke angelegt ist. Da warf sich die Vorposten⸗ Reserve der Csaikisten und eine Abtheilung freiwilliger Serbianer mit der blanken Waffe dem vordringenden Feinde entgegen und nöthigte ihn zur Flucht, wobei in der Verwirrung der größte Theil jener drei Compagnieen in der Karas ertrank.“
Im heutigen Lloyd wird berichtet: „An der Börse hieß es, daß der Feldmarschall⸗Lieutenant Schlick mit seinem Corps bereits bis vor Stuhlweissenburg stehe. Der Figyelmezs theilt als Gerücht mit, daß sich Görgey bei Acs verschanzt habe. Daß Gör⸗ gey übergehen wolle, bezeichnet der Figyel mezö als ein unglaub⸗ liches Gerücht, es fehle diesem Manne die Entschlossenheit und der Muth dazu; wenn er es wollte, so hätte er schon früher hierzu Gelegenheit gehabt. Dem Vernehmen nach ist der Brückenkopf bei Acs von unseren Truppen n, . und Gran von den Russen besetzt worden. Ueber den Marsch der russischen Armee gegen Pesth
haben wir nur ungewisse und schwankende Nachrichlen. Aber als ganz bestimmt können wir melden, daß Tokay und Erlau von den Russen besetzt ist, und daß Fürst Paske—
witsch angezeigt hat, heute, den 4. Juli, in Debrerczin ein—⸗ zuziehen. Aus Raab meldet man, daß die dortigen Domherren, von welchen Alle, mit Ausnahme eines Einzigen, der Rebellen Re⸗ gierung den Eid abgelegt hatten, Sr. Majestät dem Kaiser ihre Aufwartung machen wollten, aber nicht vorgelassen wurden. Die Nachricht von der Capitulation von Peterwardein war voreilig; ver⸗ sichert wird uns aber, daß Unterhandlungen eingeleitet waren, die einen nahen Abschluß erwarten ließen.“ Im Wanderer liest man: „Man erfaͤhrt, daß die Ungarn ihre an der Waag stehenden Vor— posten zurückgezogen haben. Die Fahrten der Bampfböte, vor⸗ erst nur für militairische Zwecke, finden bereits bis Gönyö statt. Der Bericht des Oesterreichischen Correspon—- denten von einer zweitägigen Schlacht bei Kaschau, in wel— cher Dembinski total geschlagen worben und 35 Kanonen verlo— ren haben soll, scheint, dem Fig velm ezö zufolge sich nicht zu be— stätigen, da nach anderen Berichten, selbst in dem warschauer offi⸗ ziellen Blatte, außer zwei ganz unbedeutenden Vorpostengefechten, gar kein Zusammenstoß zwischen dem Gros der russischen Armee und den Insurgenten staltfand. Das Hauptquartier der vereinig⸗ ten österreichischen und russischen Truppen befand sich bereits am Isten d. M. in Dotis; Se. Majestät der Kaiser bewohnte das Schloß des Grafen Esterhaz'. Ein Brief aus dem syrmier Komitat vom 24sten berichtet der Presse: „„Schon seit zwei Tagen hören wir beinahe unausgesetzt fernen, dumpftönenden Kanonendonner. Es ist Bem, welcher, von Temesvar verdrängt, den aus Siebenbürgen an⸗ rückenden Russen entkommen, die von Perczel verlorene Stellung einnehmen, und daher den Theiß-Uebergang bei Titel mit sei—= nen Schaaren erzwingen will, nachdem er das Begalflüßchen bei Nagy Becskeret bereits passirt hat. Bem dürfte bei 106009 Mann, jedoch meistens Landstürmler bei sich haben und mit drei oder vier Batterieen versehen sein. Die Truppenzahl, welche ihm entgegensteht, ist nicht so stark; doch wird sie genügen, den Uebergang bis zur Ankunft der Russen streitig zu machen, besonders da die Theiß bei der weiten Ausdehnung ihres Flußthales eben jetzt durch das ungewöhnlich hohe Austreten des Wassers große Hindernisse darbietet, und die Insurgenten, um zum Strome zu ge⸗ langen, mehr als eine Viertelstunde im Sumpfe waten müssen.““ Der Kriegsplan der Insurgenten ist in ein untheilbares Dunkel ge⸗ hüllt, trotz des eifrigsten Bemühens findet man nicht die geringste Combination in der Taktik der Insurgenten. Die geregelten und undurchdringlichen Angriffs-Kolonnen der drei Heersäulen, die gegen Pesth, gegen Debreczin und gegen Capa marschiren, schließen die Insurgenten so ein, daß sie von der Uebermacht erdrückt werden müssen; südlich hält der Banus Wache.“
Triest, 2. Juli. (Lloyd.) Die französische Dampffregatte Panama“ verließ gestern Nachmittags unsere . und 1 32 Venedig und Civitavecchia nach Toulon zurückkehren. Es heißt, un— ser Geschwader habe den Befehl erhalten, ihn nicht mehr nach Ve—⸗ nedig gehen zu lassen. .
Hannover. Hannover, 3. Juli. (3. f. Nordd.) Ge⸗ stern langte der Herzog von Bordeaux mit Familie und Gefolge hier an und nahm im Hotel Royal sein Absteigequartier. Kaum angelangt hatten sich die Gäste eines Besuches des Königs zu er⸗
freuen. Den Abend brachten die Herrschaften im Königlichen Schlosse zu. Baden. Karlsruhe, 1. Juli. Die Karlsruher Zei⸗
tung enthält folgende öffentliche Bekanntmachung: „Nach den vorliegenden Armee-Berichten haben die Königl. preüßischen und die Reichstruppen die Städte Mannheim und Heidelberg besetzt, den ganzen Unterrheinkreis von dem Insurgentenheer gesäubert und . nach kleinen Gefechten bei Ubstadt und Durlach in die gie hen n Karlsruhe eingezogen, wo die rechtmäßige Regierung ,, . Thätigkeit wieder entwickelt. Ueberall wurden die verbünt ten ö pen als die ersehnten Retter von einem unerträglichen Dru
Behren⸗Straße Ur. 57.