1849 / 198 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ichsische Volk ihr Dank wissen werde, ihre Selbst⸗ indigkeit reg g e. der deutschen Einheit und einer z e⸗ . enden Verfaffung geopfert zu haben. Die Erreichung die es han, allein wird bas von ihr unter den schwierigen Zeitverhält⸗ . beobachtete Verfahren gerechtfertigt erscheinen lassen. Die lrigl sächsische Regierung darf daher nach freimüthiger Darlegung rstehender Gründe nicht besorgen, ihre Absichten verkannt zu sehen, . n sie sich für den Fall, daß bis zu dem an . der Einbe⸗ . des ersten Reichstags die ihre Entschließung bedingende Vor⸗ 1 sich nicht verwirklicht haben sollte, das Recht anderweiter Verhandlungen vorbehält. Dem Unterzeichneten liegt es schließlich ob, darauf ergebenst aufmerksam zu machen. daß in getreuer Beob⸗ achtung der Bestimmungen der sächsischen Verfassungs Urkunde §. 2 die diesseitige Regierung nicht unterlassen wird, die Zustimmung der Kammern zur Annahme der deutschen Reichsverfassung einzuholen. Mit Vergnügen benutzt der Unterzeichnete ꝛc. Berkin, den 26. Mai 1849. (gez. Beu t.“

Baden. Karlsruhe, 20. Juli. Der Karlsr. Ztg. ist eine ausführliche Denkschrift: „Die Lage und das Verhalten der Mitglieder der Großherzoglich badischen Ministerien während der Revolution vom 13. Mai bis 25. Juni 1849“ beigegeben; sie ent⸗ hält eine Rechtfertigung der Beamten, welche im Gegensatze zu den beim Beginn der Revolution Geflohenen auch während der Dauer derselben auf ihrem Posten blieben und, so viel möglich, ihr Amt zum Besten des Staats zu verwalten suchten.

Donaueschingen, 18. Juli. (Darmst. 3tg.) Die vil⸗ linger Bürgerwehr, deren Kriegskasse in die Schweiz wanderte, wäh⸗ rend die Mannschaft, 70 Köpfe stark, dort abgewiesen wurde, hat sich unseren Vorposten ergeben und kam hungernd und elend am letz⸗ ten Sonntag unter ihrem Bürgermeister hierher zurück, um nach Verhör in re Heimat, unter Rücklassung der Rädelsführer, entlas⸗ sen zu werden.

Baden, 20. Juli. (D. 3.) Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist gestern Abend hier angekommen.

Vor wenigen Tagen gelang es dem Landeskommissär, der die Geschäfte des rastatter Klosters mit der Regierung besorgt, mit Er⸗ laubniß und großer Willfährigkeit von Seiten des Prinzen von Preußen, die Klosterfrauen von Rastatt, denen ein ganzer Wagen voll Kinder von den Bürgern mitgegeben wurde, aus der Festung herauszuholen. Der Kommandant Tiedemann wollte zwar die Frauen nicht ziehen lassen, da dieselben in Ertragung der Mühen und in Darbringung aller Opfer der ganzen Bür⸗ gerschaft vorausgehen sollten, aber die unerschrockene Für⸗ sprache vieler Burger vermochte ihn endlich, die Frauen ziehen zu lassen. Diese sollen in Kuppenheim ausgesagt haben, daß in der Stadt wohl noch einiges Vieh vorhanden, aber bereits Mangel an Brod eingetreten sei. Die Kanoniere und Freischärler seien meist betrunken, stünden aber noch in gutem Einverständniß der Infanterie und den Bürgern entgegen. Also von Neigung zur Uebergabe scheint noch keine Rede unter der Artillerie zu sein. Viele Einwoh⸗ ner haben sich in den Kasematten eingenistet. Man erwartet nun heute ein kräftiges Bombardement; Andere rechnen sicher auf fried— liche Uebergabe, da die aus der Festung ausgesandten Parlamen⸗ taire sich im ganzen Lande würden überzeugen können, daß der Auf⸗ stand allenthalben unterdrückt ist. Man weiß aber nicht, wie weit diesen Emissairen Tiedemann's erlaubt ist, natürlich unter preußi⸗ scher Begleitung, zu reisen, wann sie wieder zurück sein müssen und ob ihnen Tiedemann erlauben wird, in der Stadt die reine Wahr⸗ heit zu sagen.

Das in den ersten Tagen dieser Woche in Mannheim ausge—

darauf, daß

ladene schwere preußische de rr , m, ist in der Nacht vom

17ten zum 18ten und, sonderbarerweise, ohne alle Belästigung sei⸗ tens der Rebellen in die mittlerweile erbauten Batterieen aufgestellt worden.

Frankfurt a. M., 21. Juli. Das Frankfurter Journal enthält folgende Erklärung Heunisch's:

„Am 19ten v. M. wurde mir von der provisorischen Regierung in Baden die Finanz⸗Verwaltung übertragen; auf besonderen Befehl ließ ich am 21sten v. M, den Baarvorrath der Amortisations-Kasse und der General-Staats⸗Kasse nach Rastatt beziehungsweise Offen⸗ burg verbringen. Gewalt wurde hierbei keine angewendet; die Kassen wurden jedoch, da keiner der oberen Angestellten derselben meinem Verlangen gemäß mit den Baarvorräthen abgehen wollte, dreien Gehülfen der Amortisations⸗-Kasse übergeben und von dem ersten derselben die Quittung ausgestellt, der ich nur mein „visa“ beisetzte. Am 23sten v. M. entfernte ich mich wegen Krankheit von Karlsruhe nach Freiburg und kam nicht mehr an ersteren Ort zu⸗ rück; es geschah daher ohne mein besonderes Wissen, daß die Staatspapiere aus den Gewölben der Amortisations-Kasse am 25sten v. M. entfernt und nach Freiburg verbracht worden sind. Aber auch an diesem Orte blieben alle Gelder und sonstigen Werth— schaften in der unmittelbaren Verwaltung der von der Amortisations⸗ Fasse mitgesendeten drei Kassenbeamten. Am Z30sten v. M. bin ich von Freiburg abgereist, und es hat sich bei dem sofort vorgenom⸗ menen Sturze der Kasse und Papiere ergeben, daß ich nicht das Mindeste von Allem entfremdet habe. Meine Verhaftung dahier erfolgte nicht auf Anlaß eines nachgereisten Beamten sondern auf Ansuchen des zufällig hier anwesenden, früher aus dem Badi⸗ schen eniflohenen, Rechts -Praktikanten Klehe, der sich auf das Fi⸗ nanz⸗Ministerial⸗Ausschreiben vom 25sten v. M. berief. Die Durchsuchung meiner Effekten hat den Beweis geliefert wenn irgend ein solcher Beweis nach dem in Freiburg vorgenommenen Slurze der Gelder und Papiere noch nöthig war, daß ich we⸗ der einen wegen seiner Größe verdächtigen Geldvorrath, noch auch irgend ein Staatspapier bei mir hatte, und ich bin daher auch nicht als Dieb hier verhaftet. Meine Frau befindet sich überdies auf freiem Fuße.

Kolmar, den 16. Juli 1849.

Heunisch, Rechts⸗Anwalt.“

Schleswig -cholstein. Zur Ergänzung der von uns be⸗ reits amtlich mitgetheilten Aktenstücke über die Friedens-Prälimina⸗ Tien und den, Waffenstillstand mit Dänemark entnehmen wir Ham- burger Blättern nachträglich noch folgende diese Angelegenheit betreffende Dokumente:

Zuschrift des Königlich preußischen Minister-Präsi—⸗ 533 an die schleswig-⸗-holstelnische Statthalterschaft

n . hochlöblichen Statthalterschaft in den Herzogthümern Holstein und Schleswig beehrt der Ünterzeichnele sich anzuzeigen, daß der Königl. Major und Flügel- Adbjutant Sr. . des Königs, Freiherr von Manteuffel, beauftragt ist, derselben die am 19ten d. zwischen dem diesseitigen und dem Königl. dänischen Be⸗ vollmächtigten, Freiherrn von Schleinitz und Kammerherrn von Reedtz, abgeschlossenz und unterzeichnete Uchereinkunft über einen Waffenstillstand auf sechs Monate, so wie das an demselben Tage aufgenommene Protokall über die Basis des fünftigen Friedens mitzutheilen. Beide Akte , nach der binnen acht Tagen in Aussicht gestellten Ratification. Die Königl. Regierung hat aber nicht

troffenen Uebereink

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unterlassen wollen, schon jetzt und so schleunig als irgend möglich gewe⸗

sen, die hochlöbliche nn e , vollstndig von dem Inhalte der ge⸗

unft in Kenntniß zu setzen. Der Major von Manteuffel wird zugleich alle etwa wünschenswerthen Erläuterungen mündlich hinzuzufügen im Stande sein.

Der Unterzeichnete hegt das volle Vertrauen zu der Hochlöb—= lichen Statthalterschaft, daß dieselbe die Wichtigkeit und den Ernst des Augenblicks in vollem Maße erkennen und ihrerseits dazu bei⸗ tragen werde, daß diese Angelegenheit in befriedigender Weise ihrem nunmehr nahe bevorstehenden ; zugeführt werde, Sie wird nicht verkennen, wie viel dabei von ihr abhängt, und wird es sicherlich als ihre Aufgabe ansehen, zur Beruhigung des Landes nach Kräf-= ten mit- und einer Aufregung entgegenzuwirken, welche oon den⸗ jenigen, die den Friedn und die Beruhigung des Landes nicht wollen, etwa versucht werden möchte. I

Die Königliche Regierung hat sich nicht verhehlen dürfen, wie wichtig, ja nothwendig für die Herzogthümer selbst die endliche Be⸗ endigung des so lange andauernden ir n , sei. Dies auf die bestmögliche 2 zu erreichen, hat sie sich zur Aufgabe stellen müssen, und fie glaubt, durch die abgeschlossene Uebereinkunft einen Zustand hergestellt zu haben, welcher den wahren Bedürfnissen der Herzogthümer genügt und denselben mannigfache Vortheile gewährt.

Baß die Basis des Friedens, wie sie hier augenommen wor⸗ den, von der provisorischen Centralgewalt für Deutschland schon am 3. Februar d. J. festgestellt worden, ist der Statthalterschaft be⸗ kannt. Preußen konnte bei den jetzigen Unterhandlungen nicht von dieser einmal angenommenen Basis abgehen, und wir sind der Ueber- zeugung, daß dieselbe, wenn sie redlich und vollständig durchgeführt wird, dem wahren Vortheile der Herzogthümer enkspricht, Daß dies geschehen, daß eine die Selbstständigkeit Schleswigs sichernde Verfasfsung gewährt und vollständig ausgeführt werde, wird die Königliche Regierung zu ihrem steten Augenmerk bei den weiteren Friedens-Unterhandlungen machen, und nur mit voller Rücksicht darauf den Frieden abschließen. Die Herzogthümer wer⸗ den also vollkommen beruhigt darüber sein können, daß sowohl ihre politische Stellung, wie ihre materiellen Interessen und die Gemein⸗ samkeit der beiden Herzogihümer in letzteren, so weit es irgend prak⸗ tisch möglich ist, gewahrt werden.

Die Bedingungen des Waffenstillstandes sind mit Rücksicht auf die einmal angenommene Basis des Friedens festgestellt werden. Die dadurch eintretende Ruhe wird den Herzogthümern die Möglich- keit gewähren, sich von den schweren Opfern, welche der Krieg ihnen auferlegt hat, zu erholen.

Wie sehr es daher im Interesse der letzteren lic daß die Ausführung des Waffenstillstandes nunmehr ohne alle Schwierigkeit erfolge, bedarf keiner weiteren Bemerkung; und der Unterzeichnete rechnet daher mit Zuversicht auf die kräftige und besonnene Mitwir- kung der Hochlöblichen Statthalterschaft zur Beseitigung aller sich etwä ergebenden Anstände oder Hindernisse. Er glaubt sich in dem Vertrauen nicht zu täuschen, daß dieselbe Alles uukll len wrde, um dem Lande am Schluß ihrer von der Königlichen Regierung gern anerkannten Wirksamkeit noch diesen wesentlichen Dienst zu leisten.

Berlin, den 12. Juli 1849.

Der Minister⸗Präsident. (gez) Graf von Brandenburg.

n die Hochlöbliche Statthalterschaft in den Her⸗ zogthümern Holstein und Schleswig.

Antwort der Statthalter schaft.

Durch den Major und Flügel⸗Adjutauten, Freiherrn von Man⸗ teuffel, ist das gefällige Schreiben des Königlich preußischen Mini- ster⸗Prästdenten, Herrn Grafen von Brandenburg, vom 12ten d. M., nebst der darin angezogenen Waffenstillstands Convention vom 10ten d. M. und dem Protokoll über die Friedens⸗Präliminar⸗Arti⸗ kel von demselben Datum, der Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein am gestrigen Tage übergeben worden.

Aus dem Schreiben Ew. Excellenz ersieht die Statthalterschaft, wie die Ansicht obgewaltet hat, daß das in dem Art. J. des Proto⸗ kolls vom 10ten d. M. ausgesprochene Prinzip für die künftige Stellung Schleswigs mit der von der provisorischen Centralgewalt Deutschlands am 3. Februar d. J. angenommenen Friedensbasis übereinstimme. Eine Vergleichung beider Aktenstücke bestätigt diese Ansicht nicht. In dem Schreiben des Reichs⸗Minister⸗Präsidenten H. von Gagern an den englischen Gesandten, Lord Cowley, vom 3. Februar d. J. wird die von der britischen Regierung vorgeschlagene Friedens⸗ Grundlage dahin angegeben, da Schleswig eine abgesonderte Verfassung erhalten solle, verschie⸗ den von der dänischen auf der einen Seite, und von der holstetni⸗ schen auf der anderen; als Grundsatz dieser Basis wird die Unab⸗ hängigkeit Schleswigs bezeichnet. Dagegen besagt der Art. J. der Friedens- Präliminarien vom 10ten d. M., daß Schleswig in der gesetzgebenden Gewalt und inneren Verwaltung von Holstein abge⸗ sondert werde, unbeschadet der politischen Verbindung, welche das Herzogthum Schleswig an die Krone Dänemark knüpfe. Die Basis vom 3. Februar würde vermöge der Unabhängigkeit Schleswigs es gestatten, daß dieses Herzogthum, unbehindert durch Dänemark, die⸗ jenige Verbindung mit Holstein sich erhalte, welche den beiderseiti⸗ gen Interessen und Wünschen entspricht. Die Präliminarien vom 10ten d. M. dagegen gehen davon aus, daß zwischen Dänemark und Schleswig eine politische Union bestehe, welche dem Begriffe der Unabhängigkeit Schleswigs geradezu widersprechen würde; die⸗ selben scheinen insofern mehr mit der Königlich dänischen Erklärung vom 24. März v. J., durch welche der Krieg Deutschlands mit Dänemark veranlaßt ward, übereinzustimmen. Diesen Umstand hervorzuheben, hat die Statthalterschaft sich um so mehr verpflichtet gehalten, als die Ratification der Friedens- Präliminarien noch nicht erfolgt ist. Daß nach dem Art. III. der Friedens⸗Präliminarien die nicht poli⸗ tischen Bande der materiellen Interessen zwischen Schleswig und Holstein insoweit Fortbestand haben sollen, als es mit dem Prinzip des Art. J. vereinbar ist, kann nicht zu hinlänglicher Beruhigung dienen, da die Erhaltung der Bande der materiellen Interessen mit einer abgesonderten inneren Verwaltung kaum vereinbar, übrigens anch noch andere und höhere Interessen, als die materiellen, beide Herzogthümer mit einander verbinden. Die Aufrechthaltung dieser Verbindung ist bekanntlich von dem Könige von Dänemark wieder⸗ holt als Recht der Herzogthümer anerkannt, und dieses Recht zu schüͤtzen, hat der deutsche Bundestag, haben alle deutschen Regie⸗ ö ; die Königlich preußische insonderheit, auf das bestimmteste zugesagt. Die Statthalterschaft muß es tief beklagen, daß der Königlich preußische Bevollmächtigte zum Abschluß eines die Rechte der Her⸗ zogthümer enischieden verletzenden Präliminar⸗-Protokolls in der Voraussetzung der Gebundenheit an eine von der provisorischen Centralgewalt längst wieder zurückgenommene frühere Frie⸗ densbasts und in irrthümlicher Annahme der Uebereinstim⸗ mung mit dieser Basis sich hat verleiten lassen. Daß Deutsch⸗ land auf einen definitiven Abschluß nach Maßgabe des Präliminar⸗ Protokolls vom 10ten d. M. eingehen sollte, kann die Statthalter⸗

schaft nicht glauben. So lange Sinn für Recht und Ehre in

Deutschland herrscht, ist dies nicht möglich. Die Statthalterschaft befündet sich im völligen Ui fan mit dem hie

wenn sie ihre Bestrebungen nach wie vor unabänderlich und mit allen Kräften auf den Schutz der Rechte des Landes richten wird. Ein anderes Verhalten würbe die Statthalterschaft als mit ihrer Pflicht unvereinbar ansehen müssen, am wenigsten aber würde sie einer an sich so wenig für die Herzogthümer, wie für Deutschland rechts verbindlichen Vereinbarung ihre Zustimmung geben können, welche dem Wortsinne nach der Auslegung Raum giebt, daß die von sämmtlichen deutschen Fürsten, vor Allen von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, als rechtmäßig anerkannte Erhebung der Her— zogthümer nunmehr für unberechtigt befunden worden sei.

Die Bedingungen der Waffenstillstands⸗-Convention sind, wie Ew. Exeellenz benierken, mit Berücksichtigung der Friedensbasis entworfen. Ist die Letztere, wie oben ausgeführt, mit den Rechten der Herzogthümer im geradesten Wiverspruch, so entsprechen die Er= steren n eben fo wenig. Die Herstellung getrennter Ver hältnisse in den Herzogthümern, welche bisher die Srgane des öf⸗ fentlichen Lebens mit einander gemeinsam hatten, kann von der Statthalterschaft nur als unausführbar oder, so weit sie im Ein⸗ zelnen durchgeführt würde, unsägliches Unheil über das Land brin— gend, betrachtet werden.

Die nächste ahnt der Herzogthümer ist dunkel; die Statt⸗ halterschaft aber sseht, in fester Einigkeit mit dem ganzen Lande, der weiteren Entwickelung der Ereignisse, welche auch fur die diesseitigen Maßnahmen bestimmend sein wird, mit derjenigen Ruhe entgegen, welche das Verkrauen auf die Kraft einer gerechten Sache und die Zuversicht auf eine höhere Lenkung der Geschicke eines treuen Vol⸗ kes gewähren.

Gottorff, den 15. Juli 1849.

Die Statthalterschaft drr Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein. ö Reventlou. Harbou. n

Se. Excellenz den Königlich preußischen Minister⸗Präsidenten,

Herrn Grafen von Brandenburg, in Berlin. Schleswig, 26. Juli. (Alt. Merk) Das Departement des Kricgswesens hat nachstehende Erlasse veröffentlicht: Au fr ufũ ö Die gegenwärtige Lage des Landes erfordert neue Anstrengungen. Es ist deshalb bereits die zur Altersklasse der Sechsun zwanzig. bis Dreißig. jährigen gehörende unveöheirathete, so wie die durch, Perfügung vom 12en d. M. der Wehrpflicht unterzogene 20jährige diensttüchtige Mannschaft zum Kriegsdienst einberufen und dadurch der bisherige Bestand unseres Heeres vermehrt. . ; 2. ugleich ergeht hierdurch an alle diejenigen Männer Schleswig - Hol= . n. . in den erwähnten Klassen begriffen zu sein, Tüchtigfeit und Beruf in sich sühlen, in die Reihen der Vertheidiger des Vaterlandes zu treten, die Aufforderung, sich nach Anleitung der in der beigedruckten Bekanntmachung vom 13. Mälz d. J. enthaltenen Bestimmungen zum Dienste des Vaterlandes zu melden.

ff den 20. Juli 1849. ö Das Departement des Kriegswesens.

Ja cobsen.

, betreffend den Eintritt von Freiwilligen in die Reserve⸗ Bataillons, die Bil= dung von freiwilligen Scharfschützen - Corps, so wie den Eintritt freiwilliger Schützen in das regulaire Militair.

Um denjenigen Schleswig -⸗Holsteinern, welche nicht dem stehenden Heere zugetheilt worden sind, Gelegenheit zu geben, in erfolgreicher Weise zur Bekämpfung des Feindes mitzuwirken, st Folgendes beschlossen worden:

IJ. Schleswig ⸗Holsteiner, welche als Freiwillige im stehenden Heere für die Dauer des Krleges zu dienen wünschen, haben sich in Rendsburg bei dem Obersten von Fabricius, Commandeur der Reserve Brigade, zu melden, und zwar, wenn sie zu der als dienstpflichtig bezeichneten, noch nicht einberufenen Mannschast gehbren, unter Einlieferung eines von der betref⸗ fenden Behörde ihnen auszustellenden Lagescheins. Nach erfolgter Annahme werden sie zur nöthigen Einübung einem der zu formirenden Reserve⸗Ba— taillone zugewiesen und gleich der übrigen Mannschaft montirt, bewaffnet, eingeübt und verpflegt.

Diejenigen, welche in die Reserve⸗ Kavallerie einzutreten wünschen, ha⸗ ben ein brauchbares Pferd mitzubringen, die übrigen Requisite werden vom Staate geliefert werden. Auch können Freiwillige auf ihren Wunsch dem Train zugewiesen werden.

Rückhichtlich der Disziplin stehen sie, wie in jeder anderen Beziehung für die Dauer des Krieges oder bis ihnen vom kommandirenden Gentral der Abschied ertheilt worden, der ausgehobenen Mannschaft völlig gleich und wie diese unter den Militairstrafgesetzen und dem Militairstrafverfahren.

II. Diejenigen, welche mit dem Gebrauche der Büchse vertraut sind, werden hierdurch aufgefordert, unter nachstehenden Bestimmungen zur Bil— dung freiwilliger Scharfschützen⸗Corps zufammen zu treten.

Jeder Freiwillige hat für seine Ausrüstung selbst zu sorgen. An Waffen hat jeder eine brauchbare Büchse und ein kurzes Seitengewehr, als Hirschfänger, Faschinenmesser oder dergleichen mitzubringen.

Wünschenswerih ist auch eine einfache Uniformirung (dunkelgrüner Waffenroc, graue Beinkleider, Mütze von schwarzer Wachsleinwand). An Bepackung hat ferner jeder Freiwillige einen Tornister, Nanzen oder der= gleichen, in welchem wenigstens 4 gutes Hemde, 1 Paar Strümpfe oder Socken und 1 Paar Schuhe oder Stiefel vorhanden sein müssen, so wie einen Mantel oder sonstigen Ueberwurf, mitzubringen.

Die, Freiwilligen treten unter einander in einzelne Corps von höchstens 200 Mann zusammen. Die Corpg - und Zugführer, welche ihrem Charak= ter und ihrer Persönlichkeit nach hierzu geeignete Männer sein müssen, wer den in ihrem Posten von dem kommandirenden General bestätigt und kön= nen nicht eigenmächtig durch ihre Untergebenen von demselben entfernt werden.

Auf je 12 bis 15 Mann wird ein Unterofsizier ernannt, aus denen der Führer die geeignetsten zu Feldwebeln, Fourieren u. s. w. wählt. Die Freiwilligen verpflichten sich, während der Dauer des Krieges im Dienste ju bleiben. Doch werden dieselben, sobald die Umstände es erlauben, auch früher entlassen werden können. . ;

Jedes dieser Corps wird einem der Linien⸗-Infanterie⸗Bataillone oder Jäger-Corps beigegeben und unter den Befehl des Bataillons oder Corps- Jommandeurs gestellt werden, um den Umständen nach entweder in Ver⸗ bindung mit dem betreffenden Bataillon oder Corps, oder als selbstständige Rbtheilung nach dem Ermessen der Vorgesetzten verwendet zu werden.

Die F eiwilligen- Corps sind der militairischen Gerichtsbarkeit und Dis⸗ ziplin in der selben Weise untergeben, wie das stehende Heer. Eben so wer⸗ den die Freiwilligen auf die für das stehende Heer reglemenlirte Weise be⸗ soldet und verpflegt, wobei der Führer eines solchen Corys als Hauptmann, die Zugführer als Lieutenants in Betracht kommen, die Besoldung und Verpflegung beginnt, sobald der Führer eines solchen Corps sich bei dem fommandirenden General zur Disposition gemeldet und solches dem Depar⸗ iement des Kriegswesens angezeigt hat. ; x

Für die Verwundeten und die Familien der eiwa Gebliebenen wird in Uebereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften gesorgt werden.

Ein an die Offiziere und Unteroffiziere zu verthrilkendes Reglement wird die näheren Vorschriften rücksichtlich der Dienstverhältnisse u. s. w. ent=

alten. . h lil. Geübte Schützen, welche mit eigenem Gewehr versehen und des Dienstes nicht ganz unkundig sind, haben, wenn sie sogleich bei den im Felde stehenden Truppencorps einrangirt zu werden wünschen, sich des falls an den betreffenden Bataillons oder Corps - Commandenn, unter Beibrin⸗

ung genügender Legitjmation, zu wenden, welcher darüber zu enischeiden . inwiefern die sich Meldenden zum Eintritt qualifizirt sind und hierdurch eitse Ueberfüllung des erreffenden Truppentheils zu besorgen steht.

Gottorff, den 13. März 1849.

Das Departement ves Kriegs wesens. Jacob sen.

Lande,

Die Landesversammlung, welche heute Nachmittag eine geheime itzt hielt, . in den ersten Tagen der nächsten Woche noch

inandergehen. . ,,,, chen vom 19. Juli Abends wird gemeldet, daß

lben Tage an alle dort stehenden deutschen Kontingente vom Ye rd n der Befehl ergangen ist, sich er fe ten jeder Art gegen die Dänen zu enthalten. ,

Schleswig, 20. Juli. (Hamb. Korr.) Die von der Landes⸗ Versammlung beschlossene Adresse an die braunschweigische Stände⸗

Versammlung lautet also; „Als im März v. J. die Herzogthümer Schleswig ⸗Holstein

durch den Fanatismus der Dänen und die Verblendung ihres Lan⸗

desherrn gezwungen wurden, den Kampf der Nothwehr für ihre Freiheit und ihre Rechte zu beginnen, als sie, selbst zu wenig kampf⸗ geübt und auf hinterlistige Weise seit Monaten fast gänzlich ent⸗ waffnet, dem andringenden Feinde zu widerstehen nicht vermochten, da ward ihnen die bereitwilligste Hülfe aus fast allen deutschen Lan⸗ den geleistet. Unter den Volksvertretungen war es vor allen die braunschweigische Ständekammer, welche unser Recht erkannte und dessen Schutz verlangte. Der Fürst aus altem Heldenstamme eilte selbst auf den Kampfplatz und tapfer kämpften auch Braun— schweigs Söhne gegen den gemeinschaftlichen Feind. Dankbar haben wir diese treue Hülfe erkannt, und mit Freuden sehen wir die bra⸗ ven Braunschweiger noch jetzt an unserer Seite. Wenn es aber in diesem Augenblick den Anschein gewinnt, als wolle Preußen der Ehre Deutschlands und den Rechten der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein gleichzeitig den Rücken kehren, wenn dasselbe in einem an⸗ maßlich für ganz Deutschland abgeschlossenen Waffenstillstands⸗ und vorläufigen Friedens⸗Vertrage Dänemark gegenüber alles dasjenige scheint opfern und aufgeben zu wollen, wofür das Wort seines Koͤ—⸗ nigs verpfändet war, und wofür so viele Deutsche mit den Schles—⸗ wig⸗Holsteinern geblutet haben, dann müssen wir es mit doppelter Freude und mit noch innigerem Danke erkennen, daß der Sinn für Wahrheit und Recht in Deutschland nicht erloschen ist, daß aber— mals die braunschweigische Stände⸗ Kammer mit Entschiedenheit in dem Verlangen on,, daß Schleswig⸗Holstein auch jetzt nicht verlassen, daß die drohende Verletzung seiner Rechte auch jutzt nicht geduldet werden dürfe. Die schleswig-holsteinische Landes⸗Ver samm—⸗ lung hat es einstimmig für ihre Pflicht gehalten, ihrem Gefühle gegen die hohe braunschweigische Stände⸗Kammer in dieser Zuschrift einen Ausdruck zu verleihen. Schleswig, in der Landes⸗Versamm⸗ lung, den 12. Juli 1849. An die hohe braunschweigische Stände⸗ Kammer in Braunschweig.“

. Ausland. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzun vom 20. Juli. Dupin, Präsident. ,. ,,, Moniteur, wegen einer Aufforderung deslelben an den General Fabvier. Wenn dieser wollte, so würde er in seine Verwaltung näher eingehen. Schon antwortete General Fabvier, und die Kam⸗ mer hätte eine Fortsetzung der gestrigen Sitzung gehabt, wenn sie nicht zur Tagesordnung übergegangen wäre. Der Vorschlag des Herrn Lagragne, die Industrie⸗Ausstellung bis zum September fortdauern zu lassen, wird verworfen, weil die, welche Arbeiten ausgestellt, sol⸗ cher bedürften. Es folgt die Berathung über die Abänderungen des Artikels 11 des Gesetzes vom 14. April 1832 hinsichtlich der Beförderung in der Armee. Larabit will, daß das Avancement zu Gunsten der Unteroffiziere modifizirt werde, um sie für ihre Aufführung seit der Februar⸗Revolution zu belohnen, und um jedem die Hoffnung zu geben, daß er vorrücken könne. RulhiLres, Minister des Krie⸗ ges: Dieser Vorschlag gehöre in das organische Gesetz, wo er sei⸗ nen Platz finden werde. Jetzt seien mehr als die Hälfte der Offi⸗ ziersstellen Unteroffizieren gegeben. In den nächsten Tagen werde er ein Gesetz über die Lage der Unteroffiziere einbringen. (Sehr gut.) Lemercier verlangt, daß die Hälfte der freien Unterlien⸗ tenants-Stellen Unteroffizieren gegeben würden, und zwar durch ein bestimmtes Gesetz. Barbangais bekämpft diesen Vorschlag. Aym “, Berichterstatter, ist fast derselben Ansicht wie Lemercier, will jedoch den Vorschlag der Kommission über die öffentliche Macht zugewiesen wissen. Der Vorschlag wird in Berathung gezogen. Die Petitionen, welche gestern zum ersten Male in der legislativen Ver- fammlung an der Tagesordnung waren, fanden heute ihre Fort⸗ setzung. Sie sind meist ohne ein Interesse, man behan— delt die Kammer wie eine Armen-Kommission, von der man Geldunterstützung verlangt. Einige Wähler aus Calvados wollen, daß eine Geldstrafe gegen die ausgesprochen werden solle, die im Wählen nachlässig . Ein Herr Dubost verlangt, daß die persönliche Haft für Schulden abgeschafft werde. Tagesordnung wird nach Tagesordnung beschlossen. Herr Gerard, Berichterstat⸗ ter: Die Bewohner mehrerer Städte verlangen die Wiedererstat⸗ tung der Milliarde für die Emigranten. Der Ertrag sollte zur Til— gung mehrerer Abgaben und der Gründung von Pensionskassen ver⸗ wendet werden. Die Kommission trägt auf einfache Tagesordnung ohne Berathung an. Die Berathung wäre aufregend, man würde so vollendete Thatsachen in Zweifel ziehen.“ Die Tagesordnung wird angenommen. Herr Chabral verlangt, daß Paris stets in Be⸗ lagerungszustand bleibe, und daß die Kammer nach Bourges ver⸗ legt werde. Man geht zur Tagesordnung über.

Paris, 19. Juli. Die Ernennung Lamoricidre's zum bevoll— mächtigten Minister und außerordentlichen Gesandten am Hefe von St. Petersburg giebt Anlaß zu vielen Bemerkungen. Der General ist Vorsteher des constitutionellen Vereins, der die Partei Dufaure vertritt. Deshalb soll seine Ernennung den konservativeren Mit⸗ gliedern des Staatsraths -Vereins sehr ungelegen sein. Anderer- seits äußert sich die Opposition, unter anderen der National, sehr lebhaft über den General Lamoriciere und macht es ihm zum Vorwurf, daß er unter einer so reactionairen Regicrung, wie die gegenwärtige sei, eine Stelle angenommen habe. Einige glauben, seine Instructionen bezögen sich hauptsächlich * die Angelegenhei⸗ ten Ungarns und Italiens, während Andere behaupten, er sei mit Unterhandlungen wegen einer Heirat Louis Bonaparte's beauftragt. Ein Journal sagt, in Beziehung auf die ungarischen Verhältnisse werde Lamoriciüre eine durchaus ,. Rolle zu überneh⸗ men haben. Nach diesem Blatte sollen England und Frank⸗ reich an Oesterreich und Rußland über die politische Richtschnur, welche sie augenblicklich innehalten, eine diplomatische Note gerichtet haben. Der Independance belge wird aus Paris von einer an Louis Bonaparte und Lord Palmerston eingesandten Kossuthschen Mittheilung geschrieben, in welcher es unter Anderem heißt: „Un⸗ garn weist jeden Zusammenhang mit der deutschen und polnischen Revolution zurück. Der Kampf, den es führt, ist kein revolutio⸗ nairer; er hat nur den Zweck, für Ungarn dessen althergebrachte Lonstitution zu bewahren. Weit davon entfernt, Rußland feind zu

. würde Ungarn es vorziehen, dem Czarenreiche einverleibt zu . en, als sich dem Hause Habsburg, welches es verrathen, zu er⸗ nn,, Polen, welche Ungarn in den militairischen Operationen Gn, 3 sind i. Glücksritter, welche ihm keine warschauer

ympathieen mittheilen, weil die Ungarn antiösterreichisch und

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Die neutralen Regierungen sind also

nicht antirussisch sind.

russische Regierung beeinträchtigten. dienende Generale gegen den Kaiser Nikolaus eine unwürdige Sprache führten, so ist dies dem polnischen Blute zuzuschreiben und die ungarische Nation von jeder Berantwortlichkeit dafür freizuspre⸗ chen. Wenn aber Rußland, welches das magyarische Gebiet betre⸗ ten, bei seinem Kriege gegen Ungarn beharrt, dann soll der bis jetzt lokal und constitutionell von den Ungarn gefuhrte Kampf ein revolutionairer werden. Kessuth wird alsdann aufrührerische Ge⸗ sinnung und Streit in den benachbarten österreichischen, moskoviti= schen und ottomanischen Provinzen zu erregen wissen.“ Louis Bo naparte soll seine Sympathie für die ungarische Sache nicht ver hehlen; vielleicht, meint man, würde er schon etwas für diese Na— tion gethan haben, wenn ihm die anarchischen Bestrebungen der Demagogen zu Hause nicht genug zu thun gäben.

Vice⸗Admiral Parseval⸗-Deschénes ist an die Stelle des Ad⸗ mirals Baudin zum Befehlshaber der Flotte im Mittelmeer er— nannt.

Paris, 20. Juli. Heute verbreitete sich die Nachricht, die Re⸗ gierung hätte die Nachricht erhalten, in Rom sei eine Bewegung zu Gunsten des Papstes ausgebrochen, das Volk sei in die Kirchen gecilt, um ein Le Deum anzustimmen, und eine Deputation solle schon von Ram nach Gaeta abgegangen sein.

ö 1

Großbritanien und Irland. London, 20. Juli. Herr R. Cobden beschwerte sich im Unterhause bei Gelegenheir der Ausschuß⸗-Diskussion des Artillerie⸗ Budgets über die großen Kosten der Pulver- Fabriken und der Kanonengießereien der Regierung und wollte diese Gegenstände lieber durch Privat-Kontrakte geliefert wis⸗ sen, und über die zu großen Vorräthe an Kriegsmaterial in den Zeughäusern; Sir W. Molesworth über die Nußhlosigkeit der Jo— nischen Inseln und überhaupt über die Befestigungsarbeiten in den Kolonieen; die verlangten Summen wurden jedoch ohne Verminde⸗ rung genehmigt. Ein Antrag des Herrn Drummond auf Vermin⸗ derung der Staats-Auagaben im Allgemeinen, worüber in einem Gesammt-⸗Ausschuß des Unterhauses berathen werden solle, wurde, obgleich der Kanzler der Schatzkammer sich ihm widerse te, weil er darin einen indirekten Tadel gegen das Ministerium erblicken wolle, und obgleich Lord J. Russell sich einem den Antrag etwas modifi⸗ zirenden und ihm die Schärfe der Fassung nehmenden Amendement des Lord R. Grosvenor anschloß, schließlich dennoch angenommen, nachdem das Amendement mit einer Majorität von 3 Stimmen (71 gegen 6ö8) verworfen worden war.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Juli.

berechtigt, gegen die Intervention des Czaren zu protestiren, zu wel⸗ cher die Üüngarn niemals Veranlassung gaben, da sie niemals die Wenn polnische, in Ungarn

Am 13ten d. ist Se. Majestät der Kaiser von Warschau in Peter⸗ hof angekommen. 6

Das Journal de St. Petersbourg meldet, daß der Her⸗ zog Maximilian von Leuchtenberg und der Prinz Peter von Olden⸗ burg den Titel als Ehren⸗Mitglieder der Kaiserlich agronomischen Gesellschaft des südlichen Rußlands angenommen haben.

Schweiz. Bern, 17. Juli. (B. 3.) Ein Schreiben des bundes⸗ räthlichen Justiz⸗ und Polizei-Departements (Druey) weist die be⸗ treffenden Behoͤrden an, die politischen und militairischen Führer der badischen Insurgenten aus der Schweiz fortzuschicken. Es wer⸗ den als solche namhaft gemacht: Brentanos, Struve, Goegg, Wer⸗ ner, Mieroslawski, Sigel, Doll und etliche Andere.

Basel, 18. Juli. (Bas. 3.) Gestern wurden 150 Flücht⸗ linge den Rhein hinab in ihre Heimat nach Rhein⸗-Bayern zurück instradirt. Im Ganzen aber scheinen die Unterhandlungen über die Heimkehr der Flüchtlinge noch zu keinem Ziel gekommen zu sein.

Ba sel, 19. Jult. (Bas. 3.) Unsere neuliche Angabe von der Anwesenheit Hecker's in Basel hat sich nicht bestätigt.

Italien. Florenz, 13. Juli. Eloyd.) Graf von Tra— pani, Bruder der Großherzogin von Toscang, hat um die Hand der Erzherzogin Isabella, Tochter des Großherzogs, angehalten. Das Ehebündniß ist bereits beschlossen.

Rom, 9. Juli. (Franz. Bl.) Heute Nacht sind der Kar— dinal Piccolonni und der Marquis Sacchettt, Ober⸗Kammerherr der päpstlichen Paläste, hier eingetroffen.

Die Munizipalität will eine Kopfsteuer auferlegen, um den Familien der Militairs, die in der Vertheidigung Roms unterlagen, die Peusionen auszuzahlen.

Die römischen Truppen, welche sich dem General QOudinot un⸗ terwarfen, sind auf weniger als 10009 zusammengeschmolzen. Man verweigert jetzt Urlaubs⸗-Ertheilungen.

Der Quirinal wurde gestern von den Kranken geleert.

Der Abbé Coppi ist Redacteur des Giornale di Roma.

Rom, 109. Juli. (Franz. Bl.) Der General Oudinot wohnte nebst seinen Offizieren einer Messe in der Kirche des heili⸗ gen Ludwigs bei. Feierliche Worte wurden zwischen dem General und dem Superioren gewecselt.

Gestern war Alles ruhig. Die Jäger von Afrika sollen den Befehl erhalten haben, auf die geringste ,,, Feuer zu geben. Man bekümmert sich nicht um die Verwaltungssachen.

Die Speranza zeigt an, daß die Redacteure jeder Beurthei⸗

milftairischer Censur stünden. Sie hätten ihre Zuslimmung gegeben, um keiner Maßregel zur Aufrechthaltung der n, entgegenzu⸗ arbeiten. Sie würden sich auf die Veröffentlichung der offiziellen Akte beschränken, nur Thatsachen ohne eigenes Urtheil und die Po⸗ lemik anderer Zeitungen nur insofern mittheilen, als sie das fran zösische Expeditlons- Corps nicht zu nahe berühre.

Rom, 11. Juli. (Franz. Bl.) Folgende Kommission soll gebildet sein: Lunate für die Finanzen, Cavallieri für die öffentlichen Arbeiten, Rossi für das Innere. Manniani hat das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nicht annehmen wollen. Ge. neral Oudinol hat den Kardinal Castracane empfangen. Kardinal Tosti ist in Freiheit gesetzt. Corbeli sell das Ministerium der aue⸗ wärtigen Angelegenheiten angenommen haben. Piarentini ist als außerdrdentlicher Kommissär für das Justiz⸗Ministerium ernannt.

Spanien. Madrid, 15. Juli. (Franz. Bl.) Gestern wurden die Cortes geschlossen. . .

In Folge der Amnestie sind 2790 Flüchtlinge zurückgekehrt.

Die Aerndte verspricht eine große Fülle.

Berliner Börse. Berlin, 21. Juli.

Umsäte waren meistens nur unbedeutend.

lung der römischen Angelegenheiten entsagen müßten, weil sie unter!

die von 707 a2 68 56 wichen. fuhren im Laufe dieser Weche folgende rückgängige Bewegung. Ber⸗ lin-Anhalter von 82 2 S1. Y. Pe dam-⸗Magdeb. von 58 2 65 Y,. Niederschl. Märk. von 76 a 75 B. Pesen. Stargd. von 755 2 74 5. ; i106 2 995 65. Bergisch⸗Märk. von 523 2 514 H. Krakau ⸗Ober⸗ schlesische bis 60x49 bezahlt, sind wieder his 58 2 583 zurückgegangen, blieben aber 585 6 gesucht. : : war der Umsatz ganz unbedeutend und die Course blieben nominell.

proz. freiw. Anleihe von 1023 a gestiegen. von 914 a 91 * gewichen.

ternommenen Speculation in Voraussicht der sich auch wirklich er⸗ füllten günstigen Eventments, die aber nach ihrem Eintreten leine neuen uͤnternehmer anzogen und deshalb die Zahl der Verkäufer vermehrten. Offenbar haͤt sich, wenn wir der augenblicklichen Bör⸗ senbewegung folgen wollen, eine kleine Baisse⸗Partei gestaltet, welche es sich angelegen sein läß, die Börse beim Beginn flau zu stimmen. Das Weich n' von FJ. W. Nordbahn von 10 bis 372 . im Vergltich mit der Haltung anderer Eisenbahn-Actien und Fonds beweist unsere Argumentation am außerhalb der Börse die Ueberzeugung verschaffen, Besorgnisse verwalten, wedurch die Börse eine ruckgängige, Vewe⸗ gung angenommen hat. 1d als die augenblickliche Lage unsener inneren und auswärtigen Ver⸗ hältnisse nach dem Gang der Börse beurtheilt werden möchte.

und dürfte dem Besitzer

besten daß keine

Wir bemerken dies um so nac drücklicher,

Mit der jedesmallgen Tendenz der Börse wird naturlich auch

jede Nachricht ausgebeutüt, und so haben denn die gestern eingetrof⸗ fenen Berichte aus Hamburg uber die holstein schleswigsche An, e⸗ legenheit, verbunden mit einem beträchtlichen Ruckgang der Specu⸗ lations-Effekten an der hamburger Börse, nicht anders als einen ung Eindruck machen können.

esonders affizirt waren auch deshalb Berlin⸗-Hamburger Actien, Die ubrigen Astien⸗Gatrtungen er⸗

Stettiner von 92 a 91 6. Pots⸗

Oberschl. Lit. A u. B von

In allen anderen Eisenbahn⸗Actien

In Prioritäts-Actien war der Handel durch fortgesetzte Kapi⸗

tal-Anlagen ziemlich lebendig; besonders ansehnliche Umsãätze fanden in proz. Köln- Mindener Prioritäts -Actien statt, die von 965 a2 96 z Y stiegen, dann aber durch Gewinn -⸗Realisirungen bis 98 *. wichen. 7 in x haupten sich mistens sehr fest bei minder lebhaftem Geschäft.

proz. Potsd. Magdeb. Litt. ID, bei gutem Absatz von 92

2 6 gestitgen. Die übrigen alten Prioritäts-Gat ungen be⸗

Von preuß. Fonds sind Staatsschuldscheine von S2 a S8 X. ern Ban Anthelle

Ausländische Fonds bedeutend über die verwächentliche Notiz

bezahlt; englische Sproz. Russen schwankten von 10435 a 1955 und blieben 105 9.

. von 843 à S5 56 bez. u. Br. Poln. Pfandbriefe sehr begehrt und alte bis 94 P, neue bis 93 bez. 500 Fl. Obligationen 73 à

Schatz⸗Obligationen von 70 à 728 7 bez. Liit.

744 bez. u. Br. . In Ken seir blieb der Umsatz auch in dieser Woche noch be⸗

schränkt, doch behaupteten sich einzelne Devisen, als besonders Lon⸗ bon, bis 6 Rthlr. 25 Sgr. bez., fest und in guter Frage. Pe⸗ tersburg von 1033 à 104 bez. zu lassen.

Amsterdam, Hamburg und Paris Frankfurt a. M. fehlend.

Markt ⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 23. Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 57 62 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 27 30 Rthlr. 3 pr. Juli 28 a 273 Rthlr. »IJuli / Aug. do. „Aug. / Sept. 29 Rthlr. Br., 285 G. „Sept. / Oktbr. 30 Rthlr. Br. u. bez., 233 G. n pr. Frühjahr 3335 a 33 Rthlr. bez. u. G. Gerste, große loch 25— 265 Rthlr. * kleine 22 24 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 18— 20 Rthlr. „Sept. /Oktbr. 48pfd. 187 Rthlr. Br., 18 G. » 50pfS. 195 Rihlr. Br.,, 19 G. Erbsen, Kochwaaré 30 32 Rthlr, Futterwaare 28 - 30 Rthlr. Rüböl loco 127 a 3 Rthlr. bez. pr. diesen Monat 133 Rthlr. Br., R G. Juli / Aug. 137 Rthlr. Br., 133 G. Auq. /Sept. 135763 Rthlr. Br., 135 . Sept. / Oktbr. 135 Rthlr. Br., 137 G. Oktbr. Movbr. do. Novbr. / Dezbr. 135 Rthlr. Br., 1314 G. Leinöl loco 109 Rthlr. Br. pr. Juli / Aug. do. » Aug. / Septbr. 105 a 19 Rthlr. bez. Mohnöl 177 a 17 Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. Palmöl 133 a 134 Nthlr. Südsee-Thran 11 2 10 Nthlr. Spiritus loco ohne Faß 17 Rthlr. Br. u. bez. * » mit Faß, so wie pr. Juli / Aug., 163 Nthlr. Br., 163 G. ; Aug. / Sept. 163 Rthlr. Br., R G. Sept. / Okibr. 17 Rihlr. Br. u. bez.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends 10 Ubr.

1849. Morgens 22. Juli 6 Uhr.

Nachiuittags 2 Ube.

Fast gleichzeitig mit allen auswärtigen Bötsen haben sich die Course unserer Eisenbahn⸗Actien, sofern solche den Speculations⸗ Gattungen angehören, niedriger gestellt, und die Der Grund der rück⸗ gängigen Bewegung liegt in den sei einiger Zeit à la hausse un-

dritter Rang und Valkon daselbst 15 Sgr.

Z36,2 17 Par. Zztz a0 Par. 337, 37“ Pat. auellwärme 7,9 R. 9,8“ R. 4 13,2 R. 4 11,37 R. Flusswärme 14,0 R. 4 85, 8 nR. 4 12,9 R. 4 10,00 R. Roden ürme 91 pet. 91 pet. poet. Ausdünstung Regen. regnig. PNiedersehlog „,o 1s“ Rh. =. W. W. Wärme wechsel 13,8 Wolken zug... W. MH, O * Tagesmittel: 336,79“ Par... II, o R. .. 10,27 R. .. 92 pct. W.

Luft dlruele

Luft wärme Thaupunkt... Dunstsättigung . Wetter

Nönigliche Schauspiele.

Dienstag, 24. Juli. Im Opernhause. Söste Abonnements Vorstellung. Die Insel der Liebe, oder: Das unaus führbare Gesetz, phantastisches Ballet in 2 Alten, vom Königlichen Solotänzer P. Taglioni. Musik von Gährich. Vorher: Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rihlr. Parterre, Amphitheater 77 Sgr.

Mittwoch, 25. Juli. Im Schauspielhause. 117te Abonnements⸗ Vorstellung: Großjährig, Lustspiel in 2 Akten, von Bauernfeld. (Frl. Vilalta: Auguste.! Herauf: Das war ich, ländliche Scene rh Akt, von Hutt. (Frl. Vilatia: Die Base.) Anfang halb

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