n. Augsburg, 22. Juli. (A. 3.) Ihre Majestä— ten . und 9 Königin sind gestern Mittag gegen 2 ÜUhr in unsere Stadt eingetroffen, aufs felerlichste empfangen und be⸗ rüßt von den obersten Königlichen und städtischen 2 von He hat anner, Glogsenge sdu⸗ und dem Lebehoch der Bevölkerung, die = wie die Truppen, die Landwehr und die Freicorps — in den
Straßen versammelt war, in denen Tausende von deutschen und bayerischen Flaggen und. Fahnen von den Giebeln und Fenstern wehten. Nach dem Mittagmahl verfügten sich Ihre Masjestäten, stets von freudigem Zuruf. umgeben, zu der im Schießgraben und den anstoßenden, Gesellschaftsgärten improvisirten festlichen Volksversammlung. Abends fand ein großer Zug von einigen Tau⸗ send Fackelträgern mit den Gesangsvereinen und einer Reihe von
Musikchören statt.
Baden. Karlsruhe, 22. Juli. (Karlsr. Ztg.) Die neueste Nummer des Regierungsblattes enthält nachstehende provisorische Gesetzee.
Provisorisches Gesetz, die Eröffnung eines außerordentlichen Kredits der
Generalstaatskasse bei der Amortisationskasse betreffend.
Leopold. von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nach Anhörung Unseres Staatsmimisteriums haben wir be— schlossen und verordnen provisorisch, wie folgt: Einziger Artikel. Die Amortisationskasse ist ermächtigt, die Generalstaatskasse außer den im Laufe dieses Jahres bis jetzt geleisteten Zuschüssen einen außerordentlichen Kredit von einer Million Gulden zu eröffnen.
Gegeben zu Mainz, den 14. Juli 1849.
Leopold. Regenauer.
Provisorisches Gesetz, die Aufnahme eines freiwilligen Darlehens betreff nd.
Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nach Anhörung Unseres Staats- Ministeriums haben Wir be= schlossen und verordnen provisorisch, wie folgt: Art. 1. Die Amorti'ations- Kasse ist ermächtigt, bis zu einer Million Gulden im Wege eines frei⸗ willigen Darlehens aufzunehmen. Art. 2. Dleses Darlehen wird zu 5 pCt. jährlich verzinst. Art. 3. Der Amortisations- Kasse bleibt viertel⸗ jährige Kündigung für das gauze Darlehen oder für einen beliebigen Theil desselben stetshZin vorbehasten. Eine theilweise Kündigung geschieht durch Ver- loosung. Art. 4. Auch den Darleihern steht, jedoch erst nach Ablauf eines Jahres, vierteljährige Kündigung frei. Art. 5. Die Zahlung der darzuleihenden Beträge hat in Rundsummen von einem oder mehreren hundert Gulden im Laufe der Monate Juli und August dieses Jahres zu geschehen. Das Finanz-Ministerium ist ermächtigt, eine Verlängerung er Einzahlungsfrist dann eintreten zu lassen, wenn innerhalb deiselben die Gesammisüͤmme von einer Million Gulden nicht erzielt würde. Art. 6. Der Zinsenlauf be⸗ ginnt mit dem 1. August dieses Jahres. Im Fall einer Ver— längerung der Einzahlungsfrist hat der Darleiher neben bem Ra— pitalbetrag die bereits verfallenen Monatsraten des Zinses, also für Kapitalbeträge, die im Monat September eingezahlt werden, cine Mo—⸗ natsrate des Zinses und sosort zu erlegen. Art. 7. Für die Darlehnsbe⸗ träge werden Amortisationskasse⸗-Schuldscheine zu hundert Gulden und zu fünfhundert Gulden guf Inhaber ausgegeben und, wo es die Darleiher wünschen, auf ihren Namen eingeschrieben. Jedem Schuldschein werden für die ersten vier Jahre Zins-Anweisungen beigefügt. Art. 8. Die fälli= gen Zins-Anweisungen können bei jeder Großherzoglichen Staats kasse ein- gelöst, die Kapitalbeträge bei einstiger Rückzahlung von jeder dieser Kassen n n werden. Art. 9. Das Finanz-Ministerium ist mit dem Vollzuge tauftragt.
Gegeben zu Mainz, den 14. Juli 1849.
Leopold. Regenauer.
Verordnung zum Vollzuge des provisorischen Gesetzes vom 14ten d. Mis.“
die Aufnahme eines freiwilligen Darlehns betreffend. Zum Vollzuge des provisorischen Gesetzes vom 14ten b. M., die Auf⸗ nahme eines freiwilligen Darlehns betreffend, wird Nachstehendes verfügt: 1) Ein Aufruf zur Theilnahme an diesem Darlehen wird durch die Karls- ruher Zeitung, die Freiburger Zeitung, das Mannheimer Journal unb die Kreisanzeigeblätter erlassen. 3 Die Großherzoglichen Bezirksämter sind angewiesen, die Bürgermeister auf Verkündigung dieses Aufrufs in den Ge⸗ meinden besonders aufmerksam zu machen. Die Großherzoglichen Amts- Revisorate und Notare, so wie die Großherzogliche Siaatskassen haben bemittel e Privat -Personen, Gemeinden?“ Stiftungen und andere Körperschaften ihres Bezirkes bei sich darbietender Gelegenheit gleich⸗ salls mit dem Aufrufe bekannt zu machen. 3) Zur Empfangnahme der Kapitalien sind neben der Amortisationskasse die General- Staats fasse da⸗ hier, die Kreiskassen in Freiburg und Mannheim, sämmtliche Domainen— Verwaltungen, Ober⸗Einnehmerelen, Hauptzoll⸗ und Haupt⸗Steuträmter er— mächtigt. 4) Sie stellen beim Empfange des Kapitals Quittung aus, zie⸗ hen aber diese seiner Zeit gegen Aushändigung des Schuldscheins der Ambr⸗ tisationskasse wieder zurück. Die Amortisationskasse wird die Schuldscheine verabsolgen, sobald der Druck derselben beendigt ist. 5) Zur An⸗ nahme der Kapitalien sind vorläusig die Monate Juli ünd Au— gust bestimmt. Jede der unter 3) genannten Kassen, die im Laufe einer Woche innerhalb der gedachten beiden Monate Kapitalien empfan⸗ gen hat, ist angewiesen, solche am Schluß der Woche unmittelbar am vie Amo tisations -Keasse abzuliefern, gleichzeitig aber derselben mittelst der Brief⸗ post den Namen und Wohnort jedes Darieihers und den Bettag des von ihm dargeliehenen Kapitals anzuzeigen, auch zu bemerken, falls ein Dar⸗ leihet den Schuldschein auf seinen Namen ausgestellt zu erhalten wünscht. 6) Mit dem weiteren Vollzuge wird die Großherzogliche Amortisations⸗= Kasse beauftragt. Das Formular der Schuldscheine wird durch das Ne⸗ gierungs blatt bekannt gemacht werden.
Karlsruhe, den 16. Juli 1849.
Ministerium der Finanzen. Regenauer.
Der erste Bahnzug aus dem Oberlande bringt die Nachricht, daß der rastatter Bahnhof brennt. Wahrscheinlich haben ihn die rastatter Artilleristen in Brand geschossen (er befindet sich eine Vier⸗ telstunde außerhalb der Stadt), damit er den preußischen Vorposten keine Deckung gewähre. Er war absichtlich leicht erbaut, damit er im Falle einer Belagerung zusammengeschossen werden könne, statt dem Feinde als Deckungsmittel zu dienen. Eben so verhält es sich mit dem Dorfe Niederbuhl, das kürzlich in gleicher Absicht von der Festung in Brand geschossen wurde.
(2. 3.) Heute ist ein Großherzoglicher Erlaß erschienen, wo⸗ nach alle, Kriegsgerichte, also auch das, welches über das Verhalten der badischen Offiziere zu entscheiden haben wird, von Preußen besetzt werden sollen, da ein badisches Armeecorps im Augenblick nicht bestehe.
„Villingen, 16. Juli. (O. P. A. 3.) Heute früh um . Uhr haben uns 2 Compagnieen des frankfurter gar ig ben . seit dem Aten d. M. hier einquartiert ist, mit dem Stab ver⸗ ei,, un nach Löffingen zu marschiren. Obwohl die ses Militair ke . den rungangenehmsten Dienstleistungen, nämlich mit der
u. mr Veischaffung ärarischer Militair-Nequisiten, Trans- Fort Son Gefaugenen und? Kranken, zu thun hatte, ist dennoch nur
eine Stimme darüber, d ; ; ; ; ordnungsliebend 4 . ,
ö uGn bei Rhein. Darmstabt, 22. Jull. Die 2. st· g. sag Von dem Kommando der Großherzoglich hessischen Armee -Division des Neclar⸗ Corps kommt uns Nach⸗ . . n, ,, zu: 9 eitdem i die Ehre habe, die G . zu beschligen, und in dem Kampfe , . . Menschen, Sitte, Bildung und Wohlstand gefährdenden Au ruhr zu führen sind mir viele erfreuliche Beweife zugelommen, welche innige Dl h n.
und Anerkennung das pflichtgetreue Benehmen dieser ihren hessischen ia.
1336 ⸗—
men stets bewährenden Truppen in der theuren Heimat findet. Wohlthuend ist es für unsere braven, an ihren Pflichten und ihrem Eide festhaltenden Krieger zu sehen, wie die in unferer Zeit so n n . doch nur ; hre unenblich zahlreichen
Verehrer im hessischen Vaterlande haben und wie man * nicht durch e sche at irre machen
lassen. Es sind mir von viesen Gemeinden aus alle Theilen des Groß- denn , ee, n, von einzelnen achtbaren Fahhislen jahlrkiche ind ächtliche Unterstützutngen zugesandt worden, welche dieselbrn' ihrem vor dem Feinde stehenden Angehörigen in den hesssschen NRrgim r ,, e
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allein wahren Begriffe von Trene und Ehre noch
sockende Verführungen und gleißnerische Darstellungen sich
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als Anerkennung s wackeren Verhaltens be 2 Alle di 3
Zeichen eines wahrhaft edlen Patrionlsmus sind mit ei kennbar aus warmen loyalen
aus zusprechen, so wie zuglei
gesetzlichen Freiheit mit Blit und Leben kinzutreten bereit sein wird. Konstanz, den 18. Juli 1849. Der General⸗Major
Freiherr von Schäffer⸗Bernstein. Commandeur der Großh. hess. Armee⸗Division.“
Der Rückmarsch unserer Truppen sowohl als sämmtlicher Reichs⸗ Truppen ist miltelst Befehls des General-⸗Lieutenants von Prittwitz, in seiner Eigenschaft als Dber-Befehlshaber der Reichs⸗-Armee, vom vorgestrigen Tage angeordnet. Demgemäß werden die in Jütland noch befindlichen Trußpen am 24sten d. aufbrechen und über Ha— dersleben nach Holstein zurückkehren. Das Hauptquartier unseres Ober⸗Befehlshabers, General-Lieutenants von Bonin, wird gegen den 1. August nach Eckernförde verlegt werden. Die in Kiel' be—
eingetroffen.
Rendsburg, 22. Juli, (5. C) Die Statthalterschaft hat unterm gestrigen Datum den General⸗Major von Krohn zum Gou— verneur der Stadt und Festung Rendsburg ernannt. Die Kom— mandanturen verbleiben (wenigstens vorläufig) in ihren Functionen.
Der Herr von K. hat bereits heute Morgen seinen wichtigen Posten angetreten und sich heute Mittag das gesammte hier anwesende Of⸗ sizier⸗-Corps vorstellen lassen. Wie man hört, wird die Festung ausschlicßlich von schleswig⸗- holsteinischen Trüppen besetzt werden. Der Artillerie⸗Belagerungs-Park von Friederieia (von dem nur ein Theil in die Hände der Dänen gefallen) ist jetzt hierher und ins Arsenal gebracht, um zur Verstärkung der Festungs-Bastionen ver⸗ wandt zu werden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 20. Juli. (Börs. Halle.) In der gestrigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer stand die zweite Verlesung des Wahlgesetzes auf der Tagesordnung. Brandt brachte ein Amendement ein, worüber die Rechte und die Centren sich vorher geeinigt hatten und wonach die Wähler in zwei Wahlkörper nach Census und allgemeinem Wahlrechte eingetheilt werden sellten. Das Amendement wurde bei namenflicher Abstim= mung mit 52 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Daffelbe 367 darauf mit dem s. 1 des Wahlgesetzes, der das allgemeine Wahl⸗ recht ausspricht, indem nämlich 45 dafür und 45 dagegen stimmten, während sich 4 der Abstimmung enthielten. Da nun? die Kammer nicht im Stande war, über, das Wahlgesetz weiter zu verhandeln, so 3 nichts anderes übrig, als daß die Sitzung geschlossen wurde.
N assau. Wiesbaden, 19. Juli. (Fr kf. J.) In der gestrigen Sitzung unserer Kammer, worin wieder Herr Minister⸗ Präsident von Wintzingerode erschien, wurde der Abgeordnete Wirth aufs neue zum Präsidenten gewählt. Der Abgeordnete Bertram erstattete Bericht über den Landes⸗Exigenz- Etat. Auf des Abgeord—⸗ neten Zollmanns Antrag beschleß die Kammer, den Vertrag im Postwesen nur noch ein Jahr zu verlängern, indem das Postwesen in ganz Deutschland verändert werden würde. Der Abgeordnete Raht griff das unter dem Ministerium G. von Walderdorff statt⸗
gefundene Anlehen der Domaine an den Texas⸗Verein, von 226,000 Fl., an. Der Minister von Wintzingerode versicherte, daß ein Ver⸗
lust bei dem noch restirenden Theil der Rückzahlung nicht zu erwar⸗ ten sei, und versprach nähere Rechtfertigung dieses Anlehens, welch die Kammer zu erwarten beschloß.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 21. Juli. (D. 3.) Die Verhandlung über den von der Staats-Regierung proponirten An⸗ schluß an das Bündniß der drei Könige hat unserkn Landtag dier Tage lang beschäftigt, indem bei dieser wichtigen und zum ersten⸗
mal in einer deutschen Stände⸗Kammer zur Debatte gelangten Frage sich nur sehr wenige Mitglieder des Sprechens enthalten konnten. Der sür das Dekret vom 6. Juli niedergesetzte Ausschuß lieferte
ein Mehrheits⸗ und ein Minderheits-Erächten. Das Mehrheits⸗ Erachten ging dahin, der Staats- Regierung den Anschluß an das Bündniß der drei Könige nach Maßgabe des Bekretsvom' 6. Juli d. J. zu überlassen, jedoch solle der Rücktritt für den Fall vorbehalten sein, daß andere bereits beigetretene Staa⸗ ten sich von dem Bündniß wieder lossagten, wie auch die bereits bei uns gesetzlich gültigen Grundrechte unverändert blei—⸗ ben müßten. Mit Beziehung auf eine Stelle der preußischen Denlschrift, nach welcher es Aufgabe der Reichsgewalt sein solle, die Landes-Wahlgesetze nach Maßgabe des Reichs Wahlgefetzes um⸗ zugestalten, d. h. zu beschränken, hatte der Abg. Schubert zu dem Mehrheits⸗Antrag noch den vom Ausschuß nachher adoptirten Zu⸗ satz-Antrag gestellt, der Staats- Regierung zu erklären, daß eine
Abänderung unseres volksthümlichen Wahlgesetzes nur auf landes⸗
verfassungsmäßigem Wege erfolgen köme, ünd daß nur mit viesem Vorbehalt der Anschluß erklärt werden möge. ö. anderer, 363 falls ven dem Ausschuß zu dem seinigen gemachter Antrag lautete: Es möge die , bei dem Anschluß sich das Recht ausbedingen, etwanige Modificationen des Verfassungs ⸗ Entwurfes und des Wahlgesetzes, welche von anderen beitretenden Staalen erlangt würden, ebenfalls in Anspruch nehmen zu dürfen. Das Minderheits⸗Erachten beantragte dagegen: es möge der Landtag erklären, man vertraue der Staats-Regierung, daß sie, wie sie bisher die Rechte des Volks auf das den nr . gewahrt habe, den preußischen Entwurf ablehnen und in keine Reichs⸗Verfassung wil⸗
che auf einem anderen als dem Reichs⸗Wahlgesetz r den Fall der Ablehnung des Minderheits⸗-Erachtens ge Abgeordnete den Antr an das Drei⸗Königsbündniß werder ußen, Hannover und namentlich von Sachsen ihre Zustimmung qusge Mihrhm ts zintrages wär der
mirages der Abgeordnete Vice⸗Pr ags⸗Abgeordnete. ehrheits⸗Antrag wurde mit 20 ̃ i eordnete enthielten sich der Abstimmung. nschluß des Großherzogthums Weimar
ligen werde, wel beruhe; fü hatten eini
chen hätten. geordnete Tr
Heute endlich erfolgte die Hen ihr ef g ne, , e. ͤ r erzen kommenden anerkennenden Worten be⸗ gleitet und die Empfänger konnten daher diese Gaben der Liebe und Theilnahme ihrer Landsleute und Angehörigen nur mit herzlichstem Danke annehmen. Es gereicht mir zur höchsten Befriedigung und ich erfülle cine wahre und angenehme Pflicht, indem ich die ersten Äugenblicke der uns seit Monaten zum' erstenmal vergönnten Ruhe benütze, diestn Dank Namens der meiner Führung anvertrauten braven Truppen hier öffentlich
e 4 meine festbegründete Ueberzeugung, daß der hessische Krieger in angestammter Liebe zu Fürst und Vaterland dich fortan, in Krieg und Frieden stets der Ehre und feinen Pflichten getreu, zur Auf⸗ rchthaliung und Verthridigung der bürgerlichen Ordnung und der wahren
men angenemm Somit wäre der definitive
3 ** K . 7 d ;
preußischen Entwurf und das Drei⸗Königs⸗Bündnsß ent⸗
Ausland.
ö , ,
Schleswig⸗Holstein. Altona, 23. Juli. (H. C)
sindliche Garnison, bestehend aus hessischen und württembergischen Truppen, wird mit dem morgenden Tage diese Stadt verlassen, um den wiedereinrückenden schleswig- holsteinischen Truppen Platz zu machen. Heute Abend kamen init dem rendsburger Bahnzuge be— reits lz Mann Altenburger hier an, welche, nachdem ie morgen hier Rasttag gehalten, in die Heimat sich zurückbegeben werden. Mit dem morgenden Abendzuge wird eine bayerische Munitions⸗ Kolonne erwartet, die aber einstweilen hier bleibt, so wie auch der Train der Bayern und Kurhessen. Die Statthalter Graf Revent⸗ low und Beseler sind gestern aus dem Norden wieder in Schleswig
zufügt, falscher Nachrichten, die dazu angethan sind, i Frieden zu stören, soll mit 1 Horn bis . und 59 — 1000 Fr. Geldbuße bestraft werden. machte die Strafe von der Abstcht, den Frieben zu stören, abhängig. Der Zeitungs -Verkäufer soll nicht, sein, ein Brevet zu lösen; dies würde ihm zu viel Recht geben; die Behörden könnten dann nicht administrativ einschreiten. tungs- Verkäufer erhält die Erlaubniß vom Präfekten, der sle ihm nach Belieben entziehen kann. Die Strafe ist 25 bis 500 Fr. und bis 6 Monat Gefäugniß. Jede Schrift, die politische Fragen oder soziale Oekonemie behandelt und weniger als 10 Bogen zählt — die Negierung hatte 5 Bogen als Gränze gesetzt — muß außer den gewöhnlichen Ablieferungen au die Behörden, am Sitze des Proku⸗ rators des Ortes, wo die Schrift erscheint, 24 Stunden vor ihrer Veröffentlichung abgeliefert werden. Vorschrift wind von der Zuchtpolizei mik 19 bis 550 Fr. Jede Subseription, un eine Geldstrafe eines Journals zu decken, ist nicht nur durch die Zeilungen, sonbern auch durch jede Art von f sonstigem Wege untersagt. Ein Journal kann zeitweilig unterdrückt werden, wenn es in demselben Jahre zweimal vom Geschworenengericht verurtheilt worden ist. Wegen Aufregung ir Revolution, oder egen, Verurtheslung aus Anlaß eines
erbrechens gegen den 8. sů und g1 de ein Journal sogleich verboten werden.
ahr Gefaͤngniß Der Gesetz⸗ Entwurf
wie der Buchhändler, gehalten
Jedes Vergehen
Flugschrift oder au
Stra rechts, kann eie oten werden. Der Untersuchtingsrichter ftsteller sofört verhaften lassen, ihn fedoch unter
kann jeden Schr
Caution wieder auf freien Fuß seßen, außer wenn es sich um eines der letzterwähnten Verbrechen handelt. Kein Repräsentant kann zu glelcher Zeit Geschäftsführer eines Journals sein. Dies sind bie Haußtumrisse in Bezug auf die Hestrafung. Die Prozehur ist bensaüs sehr iin e, strenge. 6. Bergpartei und die Rechte begegnen Ich in Bekämpfung nneg Hunte en pe fs dg. Die Unan astbarkeit des verantwortlichen ersten Beamten der Republik wird vom Legitimisten Nettement ünd vom Montagnard Charamaule angegriffen werden. 1 .
Mehrere Repräsentanten wollen wegen der bedrängten Lage der gegenwärtig geschlossenen großen Oper den dringlichen Antrag , . daß derselben weiterer Zuschuß von 260, 005 Fr. auf das
udget von 1819 bewilligt werde.
Louis Bonaparte besuchte gestern das Wein-Entrepot und die
Zabrit der Gobelins Tapeten in Begleitung des Handels Mini-
sters und des Polizeipräfekten. In allen Straßen, durch welche er kam, wurde er vom Volke herzlich empfangen. .
Nach dem Wochenberichte der Bank von Frankreich hat ihr Metall-Vorrath um etwa 45 Mill. Jer beträgt 343 Mill. auf 129 Mill. umlaufender Noten), ihr Noten - Umkauf um 2. Mill. der Betrag ihrer Diskontirungen um 15 Mill. und die laufende Rechnung des Schatzes um fast 25 Mill. zugenommen.
Das Cassationsgesuch des zum Tode verurtheilten Capifain Kleber ist verworfen worden, weil derselbe als Militair von einem Kriegsgericht verurtheilt war.
Das gestrige Journal du Havre meldet: „Guizot, der sei⸗ nen 5 und seine zwei Töchter bei sich hat, schiffte sich heute früh uf dem Dampfschiffe nach Honfleur ein, bestieg gleich nach der Ankunft seinen Wagen ünd fuhr nach Val Richer. Unter den Per⸗ sonen, die von Parks zur Begrüßung Guizot's hierher amen, waren der Herzog von Broglie und Piscakory. Die bedeutendsten hiesi⸗ gen Kaufleute sandten ihm Visitenkarten. Dagegen empfing ihn bei seiner Ankunft ein Pöbelhaufe mit Zischen, Pfeifen und einigen Pe— reats, die sich auch gestern, als er mit seiner Familie nach einer Spazierfahrt bei einem Restaurateur ausstieg, von Seiten einer An⸗ zahl Gassenbuben wiederholten, die beim Erscheinen eines Polizei— Kommissars davonliefen. Beim Wiedereinsteigen mußte er einige Vivats für die Republik hören; thätliche Beleidigungen wurden nicht gegen ihn versucht. Auch zu Honfleur, wo der Maire ihn enipfing, wurde er mit einigem Zischen und Pfeifen begrüßt.“
Nach langem Weigern hat Herr Dufaure endlich die Erlaubniß zu einer antisozialistischen Propaganda für Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ertheilt. Die Statuten dieser Gesellschaft sind von Herrn Albert von Broglie ausgearbeitet.
Die Kommission, welche über den Ausbau des Louvre berichten sollte, hat den ministeriellen Entwurf verworfen. Sie will die Häuser zwischen den Tuilerieen und dem Louvre nieder erissen und einen Spaziergang dort angelegt sehen. Die National⸗ ibliothek in der Rue, Richelien bleibt an ihrem Platze und wird nur ausgebaut. Die Behörde soll den heimlichen Druckereien nachspüren, aus welchen massenweise sozialistische Flugschriften hervorgehen, die fodann auf dem Lande verbreitet werden. — t
Der Constitutionnel sagt; „Das Schweigen der Regie⸗ rung in Betreff der Cholera, obwohl durch den fe d e, eee von Paris völlig gerechtfertigt, hatte beunruhigende Gerüchte von angeblichem Umsichgreifen der Seuche in den letzten 14 Tagen her⸗ vorgerufen, die jedoch unbegründet sind. Trotz der großen Hitze sind vom 13. bis 17. Juli in den Spitälern täglich im Burchschnitte nur 12 Personen an der Cholera gestorben und außerhalb der Spittäler verhältnißmäßig nicht mehr Opfer der Epidemie gefallen, als in der Woche vorher; die Militair Spitäler sind aber von der Cho⸗ lera jetzt gänzlich frei. Paris zählt 17 Krankenhäuser und 11 Armenhäuser. Die 17 Krankenhäuser enthalten 7174 Betten; im Jahre 1837 waren nur 5184 Betten darin. Die 11è Armen⸗ häuser, welche Geisteskranke, unheilbare Kranke, Kinder und Greise aufnehmen, enthalten 11,079 Betten, 1039 mehr als im Jahre 1837. Im Jahre 1847 waren 88,493 Kranke in den Hospitälern und 12,690 in den Armenhäusern; 27, 903 wurden in den Anstalten für die Findelkinder und die Waisen aufgenommen. Der Kranke kostete im Durchschnitt 1 Fr. 97 C. den Tag in den Krankenhäu⸗ sern, in den Armenhäusern 1 Fr. 30 C. Jedes Findelkind kostete 1 Fr. 44 C. den Tag. Im Ganzen waren 88 Aerzte, 42 Wund⸗ ärzte, 18 Apotheker und 192 Lehrlinge beschäftigt.
Paris, 22. Juli. Der Präsident der Republik hat dem Kö- nig von Sardinien das Großkreuz der Ehrenlegion geschickt. Der König hat dafür Louis Bonaparte mit den Insignien des Annun⸗ ziaten-Ordens dekorirt. Heute will sich der Präsident der Repu⸗ blik, von seinem Adjutanten begleitet und in Gesellschaft, des Herrn V. Toucher, nach Ham begeben, wo er bekanntlich früher gefan⸗
en saß. .
; e Provinzialblatt veröffentlicht einen Brief des Fürsten von Tanino an den Präsidenten der gesetzgebenden Versammlung. Der⸗ selbe beklagt sich bitter über die unwürdige Behandlung, die ihm zu Theil geworden sei. Er sei nach Frankreich mit einer besonde—⸗ ren politischen Mission gekommen. Die Restauration der Pxiester- herrschaft sei unmöglich. Das Volk wolle eine populaire Regierung.
Das Utopien einer rothen Republik und des Kommunismus sei
nicht für den römischen Boden. Die römische Republik würde durch ihre Lage nie den allgemeinen Frieden haben stören können. Er übersandte außerdem folgende Protestation: „Römische Republik. Im Namen Gottes und des Volkes der römischen Staaten, welches frei seine Vertreter gewählt hat, und im Namen des ö5ten Para— graphen der französlschen Constitution proötestirt die römische Con⸗ stituante in Gegenwart Italiens, Frankreichs und der ganzen civili⸗ sirten Welt gegen den gewaltthätigen Einfall in die Stadt Rom, der am 4. Juli 1849 ins Werk gesetzt wurde. Bonaparte, Präsident.“ ; 11
Die touloner Sentinelle meldet, daß das Mittelmeer⸗Ge⸗ schwader am 18ten Nachmittags nach den hyerischen Inseln abgese⸗ gelt sei, um dort der Befehle zu hatren, welche die Fregatte „Po⸗ mona“ ihm bringen soll. *
General Lamorictzre, der nicht, wie es hieß, schon nach St. Peters⸗ burg abgereist war, sondern nur einige Tage in der Provinz zuge⸗ bracht hatte, ist wieder hier und wohnke gestörn der Kammer-Sitzung bei; er wird jedoch unverzüglich auf seinen Posten abreisen.
Das Kriegsgericht, welches den Capitain Kleber zum Tode ver⸗ urtheilte, hat beim Minister des Krieges auf Verwandlung dieser Strafe angetragen. Ein Gleiches dürfte, wie man glaubt, später für alle die geschehen, welche als Militairs wegen ihres Benehmens bei der Verhaftung des Unterofftzlers Boichot dor seiner Wahl zum Tode verurtheilt wurden. In Lyon wurde dieser Tage ein Unker— offizier, der 20 Jahre im Dienst ist, zum Tode verurtheilt.
Die Untersuchüng bezüglich des Attentats vom 13. Juni naht ihrein Ende, und die . —=Kammer wird noch vor dem Schlusse des Monats ihre Entscheidüngen fällen. Es ist jetzt gewiß, daß der hohe Gerichtshof seine Sitzungen zu Versailles halten wird. Der , und der Prokurator der Republik waren .
ö okal, , Andr bn ungen len Assisensaal, zu besichtigen und alle nöthigen
Die Patrie erklärt amtlich die Angabe mehrerer Journale,
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daß die fünf abgetretenen Maire's diesen Schritt aus politischen Ursachen gethan hätten, für unrichtig. Sie führt an, daß drei die⸗ ser Maire s schon vor einem Jie fahre aus Privat⸗ und Gesund⸗ heits⸗Rücksichten ihre Entlassung begehrt hätten und nur auf Er⸗ suchen des Seine⸗ Präfekten bis jetzt, wo man endlich Nachfolger für sie gefunden habe, im Amte geblieben seien. 3
Nach dem Moniteur du Sor trug bei dem Konflikt zu Ajaccio auf der Insel Korsika das Volk allein die Schuld, indem
dasselbe ohne alle Veranlassung die Mobilgardisten angriff, deren Anführer seine Leute nur mit Mühe abhielt, denselben mit voller
Kraft zu erwiedern. Ein Korporal des Bataillons wurde getödtet, und mehrere Mann, worunter auch der Anführer, trugen Verwun⸗ dungen davon; das Bataillon hat Ajaccio verlassen, und die gericht⸗ liche Untersuchung ist im Gange.
Der Monikeur meldet heute in seinem offiziellen Theile die Ernennung einer Kommission, um die Entdeckung eines belgischen Chemikers Nelsens in der Behandlung des Zuckerrohrs und der Runkelrübe zu prüfen. Wird die Ersindung für gut befunden, so will der Minister sie für den Staat ankaufen.
Herr von Rothschild ist gestern Abend nach Bad Gastein ab— gegangen, um dort angeblich bis zum Schlusse der Sommer-Saison
zu verweilen.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober—⸗ haus. Sitzung vom 20. Just. Lord Brougham beantragte folgende Resolulionen: „Daß es ein Recht und eine Pflicht der
Regierung ist, von fremden Mächten genügende Erklärung über die neuerlichen Bewegungen in Italien, welche die gegenwärtige staat⸗
liche Eintheilung des Landes und den europäischen Frieden zu stö— ren drohen, zu fordern und zu erlangen; daß es unverträglich mit den allgemeinen Interessen und der Pflicht dieses Landes ist, sich in
die Angelegenheiten fremder Völker oder ice, Regierungen und
ihren Unterthanen einzumischen; daß das Haus leider in dem Be— nehmen der Regierung, vornehmlich wie es sich in den dem Parla— mente vorgelegten Papieren zeigt, einen Mangel von freundschaftli⸗ chem Gefühle gegen Verbündete bemerkt, an die wir durch Verträge und durch gegenseitige Freundschaftsbeweise geknüpft sind.“ Lord Brougham tadelte entschieden das Benehmen des Ministeriums in der sardinischen Frage, wo es Oesterreich beständig gedroht, und Sardinien begünstigt, obgleich ersteres in seinen Ansprüchen höchst , , n,. gerecht, letzteres aber geradezu auf eine Ver— nichtung der bestehenden Verträge hingezielt habe. Er beklagt auch, daß die englische Regierung von Frankreich keine bestimmte Erklärung über den Zweck der franzoͤsischen Expedition nach Rom habe, erkennt übrigens das milde Verfahren Oudinot's und die Nothwendigkeit der Wiedereinsetzung des Papstes an. Am härtesten war sein Tadel über das Auftreten der Regierung in der sicilianischen Ange— legenheit, wo sie ganz Partei für die Sicilianer gewesen. Diese seien Repealer, denn sie wollten eine freie Verfassung nach der Art der englischen für Sicilien. Aber ein so großer Verehrer der engli⸗ schen Verfassung er sei, lasse sie sich doch nicht willkürlich nach
einem anderen Lande verpflanzen, und deshalb sei der Versuch, Lord
Bentinck's Verfassung von 1812 wieder ins Leben zu rufen, ein vergeblicher. Der König von Neapel habe annehmbare Be⸗ dingungen gestellt. Sie wurden zurückgewiesen; es kam zum Kriege und Messina wurde bombardirt. Die den neapolitanischen Truppen bei dieser Gelegenheit schuldgegebenen Grausamkelten seien unge⸗
den verschiedensten Seiten ausgesketzt fei. Bald sollte sie zu demo⸗ kratisch und revolutionair, bald zu absolutistisch sein, der beste Beweis von der Unrechtmäßigkeit dieser Angriffe. So sehr er im Ganzen für das Nichtinterveniren sei, so könne man sich doch nicht verpflichten, niemals zu interveniren, da Rück⸗ sichten der Politik und der Menschlichkeit manchmal eine Interven— tion dringend forderten. Hinsichtlich der römischen Intervention gab er dem französischen Volk und dem Ministerium das Zeugniß, daß sie der englischen Regierung die ausreichendsten Versicherungen über ihre Absichten gegeben. Bie französische Regierung hätte ent schieden gegen jeden Gedanken der Eroberung protestirt, sich willig gezeigt, sobald es die Interessen der Ordnung oder ihrer Ehre erlaubten, sich zurückzuziehen und mit den anderen Theilnehmern an den Konferenzen zur Aussöhnung bestehender Differenzen und zur Wiederherstellung der Autorität des Papstes auf einer Basis mitzu⸗ wirken, welche den aufgeklärten Theil der Römer befriedigte. Er vertheidigte die Schritte des Ministeriums in der sicilianischen Frage und die Sicilianer, die ursprünglich nicht Insurgenten, sondern Vertheidiger ihrer constitutionellen Rechte gewesen. Nach einigen Worten von Lord Heytesbury und Graf Min to sagte Lord Aberdeen, es sei leider kein Land in Europa, wo Englands
die Erschütterungen des vergangenen Jahres mäßigend einzugreifen, und dadurch die Sache des Friedens, der Ordnung und der wahren Freiheit zu fördern, habe man den Krieg begünstigt, bei allen Ein« mischungen in die inneren Angelegenheiten anderer Völker nichts erreicht und, indem man unter dem Vorwande von Reformen die revolutionairen Bewegungen in verschiedenen Theilen Europa's un⸗ terstützt, sich überall die Abneigung der Regierungen und das Miß— trauen der Völker zugezogen. Außerdem habe England noch die⸗
gründet. Schließlich räth er, von allem Einmischen in die inneren Angelegenheiten anderer Völker abzusehen und nicht andere, Länder zur Rebellisn gegen ihre gesetzmäßige Regierung in der kindischen und eitelen Hoffnung, daß England ihre Lage durch seine Interven—⸗ tion verbessern könnte, zu verführen. Der Graf von Carlisle nannte die beantragte Resolution nur eine Zusammenfassung der heimlichen Angriffe und Beschuldigungen, welchen die Regierung von
Stellung nicht Anlaß zu Klage oder zum Tadel gebe. Anstatt in
jenigen verlassen, welche es zum Aufstande gereizt. Die englische Politik hätte man früher vielleicht selbstisch, anmaßend oder un⸗ gerecht nennen können, aber nie sei sie falsch gewesen. Der Redner tadelte noch den feindseligen Ton, den das Mnisterium überall ge⸗ en den König von Neapel und Oesterreich angenommen. Lord r e,, vertheidigte zuerst im Allgemeinen die auswärtige Po⸗ litik der Regierung, die das Land glücklich durch die beispiel⸗ losen Lreig f des vorigen Jahres gesteuert habe. Hinsichtlich Frankreichs sagte er: Während es unsere Pflicht war, die Bewe⸗ ung in Italien aufmerksam zu verfolgen, mußte man zugleich ihn! daß wir nicht zu streng auf einer Erklärung über die Natur, die Ursachen und die Absichten der französischen Interven—⸗ tion bestehen und diese Erklärung nicht veröffentlichen durften, indem wir dadurch im Widerspruche mit unserer Politik die fran— zösische Regierung geschwächt hätten. Die französtsche Regie⸗ rung war gegen ihre eigenen Unterthanen, gegenüber dem Zustande von Europa und den stattfindenden Diskussionen, in einer sehr schwie⸗ rigen Lagez und da wir an ihr ernstliches Verlangen glaubten, die friedlichen Verhältnisse mit allen Staaten aufrecht zu erhalten, so war es unsere Pflicht, diese Absicht mit allen mit unserer Ehre und der Sicherheit dieses Landes verträglichen Mitteln zu unterstützen.“ Er rechtfertigte dann noch ausführlich Herrn Abercrombie in Turin, der Alles gethan, um den König von Sardinien von einer Erneue— rung des Krieges abzuhalten, und führte als die beste Antwort auf die Angriffe gegen Lord Pasmerston die endliche Beendigung des dänischen Krieges an. Für Lord Brougham's Antrag erklärten sich,
wie schon erwähnt, 96 (45 durch Vollmacht), gegen denselben 108 Stimmen (63 durch Vollmacht); derselbe war also verworfen.
Unterhaus⸗Sitzung vom 20. Juli. Lord Palmerston
zeigte die Ratification des preußisch-dänischen Vertrages an; doch konnte er für die Aufhebung der Blokade noch keinen , Tag angeben. Das Haus genehmigte dann die zweite Lesung der Bill über die Lootsengebühren und berieth einige Abänderungen des Armengesetzes im Ausschuß. Sir G. Grey erklärte, daß die Re⸗ gierung in nächster Session eine Bill gegen alle Partei⸗Prozessionen, welche den Landfrieden zu stören drohten, einbringen werde. Als sich das Haus in einen Ausschuß für die Mittel und Wege verwan⸗ deln wollte, ergriff Herr Herries das Wort, um einen festen, aber mäßigen Zoll, etwa von 5. Shilling, auf ausländisches Getraide als ein Mittel zur Hebung der Staats⸗Einnahme und zur Deckung des drohenden Defizits zu empfehlen. Der Antrag brachte alle noch im Hause vorhandenen Streitkräfte der Protectionisten und der Frei⸗ handelspartei ins Feld, und es entstand eine lange Debatte, in der alle die Gründe derselben vorgebracht wurden. Da Herr Herries jedoch keinen förmlichen Antrag gestellt, sondern nur die Aufmerk⸗ samkeit des Hauses auf den Gegenstand gelenkt hatte, so hatte die Debatte keine weiteren Folgen.
London, 21. Juli. Zu Anfange der heutigen Sitzung des
Unterhauses interpellirte Herr John O Con nell die Regierung über den beklagenswerthen Konflikt, der in Irland stattgefunden, und über die zur Verhütung ähnlicher Unglücksfälle beabsichtigten Maßregeln. Sir G. Grey, der Staats⸗Secretair des Innern, erwiederte, die Regierung warte nur das Ergebniß der eröffneten Untersuchung ab, um danach ihre Beschlüsse zu fassen. Hierauf beantragte Herr C. Osborne die Vorlegung der die Intervention Rußlands in Ungarn be⸗ treffenden diplomatischen Aktenstücke. Er ging in lange historische Erörte⸗ rungen ein, um darzuthun, daß Ungarn keine oͤsterreichische Provinz, sondern ein besonderes Königreich mit eigenen Institutionen sei, welche die Vereinigung der österreichischen Staaten nicht habe auf⸗ heben können, beschuldigte Oesterreich der Verletzung der Verträge und meinte, die englische Regierung müsse sich der russischen Inter⸗ vention widersetzen. Herr Monkton Milnes unterstützte den An—⸗ trag. Bei Abgang der Post dauerte die Debatte darüber, noch fort. Am vergangenen Donnerstage hatte bekanntlich das Ministe⸗ rium im Unterhause eine Majorität von 3 Stimmen gegen sich. Der Antrag des Herrn Drummond auf Umgestaltung des Steuer- systens und Verminderung der Staatsausgaben wurde nämlich mit 71 gegen 68 Stimmen gebilligt. Daß dieses Ergebniß aber nicht im entferntesten als eine Niederlage der Regierung zu betrachten, darauf machen die Times sowohl als der Globe aufmerksam. Eine Abstimmung zu Gunsten der Sparsamkeit, sagt das erstgenannte Blatt, „ist ein Geschenk, welches wir nicht zu genau untersuchen müssen; aber unmöglich können wir übersehen, daß der Geber, Herr Drummond, und die Zeit der 19. Juli ist. Die Hauptlehre ven Donnerstag Abend ist die, daß sich die Session ungebührlich in die Länge gezo— gen hat. Es liegt eine Art lästiger Streitsucht darin, Ankräge zu machen, welche in einer praktischeren Form während dieser Session sicher ein Dutzendmal gestellt worden sind.“ Es wird bemerkt, daß in der That die Rede des Antragstellers sehr allgemein und unbe—
stimmt gehalten gewesen und in hohem Grade eine scharfe und kon— sequente Durchführung habe vermissen lassen. Während nun Herr Drummond äußerte, in seiner Motion solle keinesweges ein Ta⸗ del des gegenwärtigen Ministeriums liegen, richtete Herr Roebu ck entschiedene Angriffe auf das Kabinet. Er wünsche, sagte er, eine starke Regierung zu sehen; niemals jedoch habe er in einer Regierung eine solche vollständige Ohnmacht erblickt, wie in der, welche jetzt am
Ministertische sitze. Lord J. Ru ssell erwiederte: „Mit Bezug auf eine
starke Regierung glaube ich, daß dieselbe nothwendig aus dem eh— renwerthen Herrn selbst und Niemandem sonst bestehen muß. So viel ich sehen kann, billigt der ehrenwerthe Herr niemals irgend eine Meinung, als seine eigene, sehr unabhängig, ohne Zweifel, sehr ehrlich, ohne Zweifel, nur trifft es sich zufällig immer so, daß
er mit Niemand Anderem übereinstimmt. Ich sehe deshalb nicht ein, wie der ehrenwerthe Herr zufriedengestellt werden kann, es sei denn, er allein bilde eine Regierung, deren Handlungen alle in seiner Meinung ihren Anfang und ihr Ende hätten.“ Auch darauf machte Lord John aufmerksam, daß in Betracht der ge— ringen Anzahl der anwesenden Mitglieder und des Umstandes, daß die Session sich ihrem Ende nahe, die Entscheidung des Hau⸗ ses kein Gewicht habe, sondern vielmehr als der Meinungs-Ausbruck einer kleinen Fraction erscheinen werde. Was den statistischen Theil der Frage betrifft, so erwähnte er, daß in den letzten zwei Tagen Reductionen in den Staats -Ausgaben zum Belauf von 2, 350, 09 Pfd. Sterl. vorgenommen worden seien. Bemerkt wird ferner noch, daß die 71, welche gegen das Ministerium stimmten, den entgegen⸗ gesetztesten politischen Richtungen angehörten. Das ministerielle Fischessen zu Blackwall, der regelmäßige Vorläufer der Prorogation des Parlaments, ist auf den 4. August festgesetzt. Man erwartet, daß die diesjährige Session Donnerstag den 9. August endigen werde. Ob die Königin in Person das Parlament prorogiren wird, ist noch unbekannt. Wahrscheinlich ist es jedoch nicht, da Lord John Russell dem Lord⸗Lieutenant von Irland angezeigt hat, die Königin werde schon am 7. August in Irland, und zwar im Hafen von Kingstown, landen.
Die londoner freie Universität, bekanntlich großentheils eine Schöpfung Lord Broughams, den ausschließlich kirchlichen Hochschu⸗ len Oxford und Cambridge entgegengesetzt, hat so eben von der Königin einen neuen Freibrief erhalten, dem gemäß sie fortan be⸗ rechtigt ist, gleich jenen älteren Universitäten alle akademischen Grade und Würden zu verleihen. Oxford und Cambridge thun dies nur bei Studenten, welche die 39 Glaubensartikel der Staatskirche un⸗ terschrieben haben. Außerdem ist die londoner Hochschule ermächtigt, in allen an ihr gelehrten Wissenschaften und Künsten Fortschritts⸗ zeugnisse auszufertigen, welche amtliche Geltung haben.
Avezzang, Pellegrino und andere italienische Flüchtlinge sind in London eingetroffen. .
Die Bank hatte am 14. Juli einen Notenumlauf von 19,453,275 Pf. St. (eine Zunahme von 1,232,295 Pf. St.) und einen Baar⸗ green von 14,767,923 Pf. St. (eine Verminderung um 207,517
St.)
Hudson, der sogenannte Eisenbahn⸗König, der Parlamentsmit— glied für Sunderland ist, findet es nun, nach den jüͤngsten Enthül—w lungen über ihn, für gerathen, auf seinen Sitz zu verzichten.
Die Times ist sehr unzufrieden mit dem Oberhause, weil es im Ausschuß die zwei wichtigsten Klauseln der irländischen Armen Unterstützungs-Bill durchfallen ließ, die darauf berechnet waren, den bisherigen Uebelständen ein Ziel zu setzen, wonach die Unglücklichen, die, von Haus und Hof getrieben, in benachbarte Bezirke flüchtend, um sich Obdach zu suchen, Nomaden gleich im Lande umherzögen, ohne daß der hartherzige Grundherr gezwungen werden könnte, zur Unterhaltung dieser armen Leute beizutragen. Die verworfenen Klau⸗ seln bestimmten, daß der Wahl- und Armenbezirk nur ein Maximum von Armensteuer zu zahlen brauchten, so daß einzelne Gegenden nicht mehr überbürdet werden könnten, wie bisher der Fall war, und daß das ganze Land gleichmäßiger die Pflicht erfülle, seine Armen