einen Generalsturm, so mörderisch, daß die Honveds . der Bresche zählten, die Festung Temesvar einge⸗ nommen haben. Als Datum wird der 13. Juli . Nach gelungenem Sturme habe man nicht blos die Garnison, sondern auch die gesammte serhische Bevölkerung niedergestochen. Ungarn und Deutsch‚ falbirten sich schon früher aus diesem letzten südostli⸗ chen Bollwerk Oesterreichs in Ungarn. 26* 9
Sachsen. Dresden, 30. Juli. Eeipz. Ztg.) Se. Königl. 22 der Prinz Albert ist heute früh nach dem Seebade Norderney abgereist. .
Württemberg. Stuttgart, 28. Juli. Die Kammer hat heute das vom Ministerium vorgelegte Preßgesetz angenommen.
Baden. Baden, 27. Juli. (Mannh. Journ.) Gestern egen Mittag rückte das Füsilier-Bataillon des 31sten Linien⸗ S uteri hr gurt zur Besatzung hier ein. Der Graf von der Gröben traf auch im Laufe des gestrigen Tages hter ein und wird mit seinem ganzen Stabe einige Tage hier verweilen, bis die an⸗ befohlenen Dislocationen der Truppen ausgeführt sind. Später wird sein Hauptquartier wohl nach Karlsruhe verlegt werden.
Mannheim, 29. Juli. (O. P. A. 3.) Gestern Abend um 8 hr ist ein Bataillon des Sten preußischen Landwehr ⸗Regiments hier eingerückt. Es wurde von der hiesigen Bürgerschaft und em Musikcorps des Z3hsten Linien-Infanterie⸗ Regiments aufs , gr bewillkommnet und von dem Bahnhofe in die Stadt geleitet. ͤ
Schleswig⸗KHolstein. Schleswig, 28. Juli. (Alt. Merk.) Der General von Prittwitz hat aus dem Hauptquartier Veile vom 21. Juli nachstehenden Tagesbefehl e f.
„Das Kommando der Reserve⸗ ö erhält das Tableau zu den von den untergebenen Truppen am 24sten d. M. anzutretenden Märschen mit folgenden Bestimmungen: 1) Das Dienstverhäliniß der Truppen zu mir bleibt vorläufig unverändert. Es müssen mir daher auch bis auf Wei- teres die vorgeschriebenen Eingaben und die Meldungen über alle wichtigen Vorfälle von den betreffenden Befehlshabern zugehen. Ich werde mich zum 30sten d. M. in Veile und von da an auf dem Rückmarsch bei der preu⸗ ßischen Division aufhalten. 2) Die Truppentheile verbleiben vorlänug in ihrem resp. Brigaden- und Divisionsverband. Diejenigen derselben, welche nach Altona dirigirt sind, werden spätestens dort ihre weiteren Bestimmnn⸗ gen erhalten. 3). Das Kommando der zweiten Division hat nach Ablö- sung der Reservediviston in der Stellung bei Düppel zugleich dafür Sorge zu tragen, daß die Küstenbatterieen bei Flensburg, Alfs⸗— noer und Sandacker, so wie die Schanzen bei Düppel unver- züglich desarmirt und die Geschütze, Munition nebst allem Zubehör aus diesen Batterieen und Schanzen nach Flensburg gebracht und einem von dem Kommando der schleswig-holsteinischen Truppen dort baldigst zu stationirenden Artillerie ⸗Offizier übergeben werden, ber alsdann für den weiteren Transport dieser Geschütze nach den Anordnungen des Kommando's jener Truppen zu sorgen hat. 4) Die düppeler Schanzen und die Küsten Batterien bei Flensburg müssen in übriger Hinsscht in ihrem bisherigen Zustand erhalten bleiben, und hat die 2te Division vom 24sten d. M. an bis auf Weiteres solche bewachen zu lassen. 5) Die Eiappen-Kommandantu⸗ ren in Jütland hören mit dem Eintreffen der letzten Kolonne auf. Die Etappen-Kommandanturen in Schleswig und Holstein bleiben vorläufig unverändert. Ich werde übrigens diesen letzteren Kommandanturen eine allgemeine Kenntniß von den verschiedenen Kolonnen geben las⸗ sen, damit sie wifn, wohin etwaige Rekonvaleszenten und ablom⸗ mandirt gewesene Mannschaft zu schicken sind. 6) Zur Beauf⸗ sichtigung der Lazarethe in Jütland werden preußische Aerzte bestimmt. Es verbleiben bei denselben keine Kommandirte der Truppen. Die Verwaltung und Beaufsichtigung der Lazarethe in Schleswig und Holstein bleibt vor= läufig unverändert. 7) Mit dem Antritt des Marsches, am 24sten, hören die bisher stationirt gewesenen Briefrelais auf. Meldungen, welche beson⸗ ders dringlich sind, sind mir durch Kuriere oder Estafeiten zuzusenden. — Wenn auch nach Art. 1 der vorstehenden Bestimmungen mein bisheriges Vrrhältniß zu den Truppen augenblicklich noch nicht aufhört, so dürfte doch unter den gegenwärtigen Umständen das Ende dieses Verhältnisses nicht mehr fern sein. Ich nehme daher schon jetzt Veranlassung, den Truppen für ihr mir bewiesenes Vertrauen, für ihre treuen Pflichter füllungen, für die unter denselben stattgehabte Einigkeit und für den überall hervorgetretenen regen Dienst⸗ eifer meinen aufrichtigsten Dank auszusprechen. Da bei darf ich die Hoffnung aug= drücken, daß auf dem Rückmarsch nicht blos die sorgfältigste Disziplin und Ordnung gehandhabt, sondern die Truppen auch durch ein sonstiges zuvorkommendes Betragen gegen die Landesbewohner dazu beitragen werden, den Letzteren die Last der Einquartierung möglichst zu erleichtern. Endlich aber muß ich darauf aufmerksam machen, daß während des Rückmarsches möglicher und wahrscheinlicher Weise den Truppen ungünstige Urtheile über die Entschlie⸗ ßungen und Betheiligungen ihrer Regierungen an den zur Beendigung des Krieges ergriffenen Maßregeln bekannt werden dürften. Der Soldat, vom höchsten Offizier bis zum letzten Grad herab hat aber die Verpflichtung, dergleichen Erörterungen zu vermeiden, Urtheile über die Maßregeln seiner Regierung durchaus außerhalb der Gränzen seines Wirkungskreises zu hal= ten und die Kardinaltugend des Soldaten, unbedingten Gehorsam, auch hier zu bewähren. (gez.) von Prittwitz, Ober⸗General der deutschen Truppen.“
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 28. Juli. (H. C.) Das Wochenblatt enthält folgendes außerordentliches Contribu⸗ tions⸗-Edikt für die zweite Hälfte des Jahres 1849:
„Friedrich Franz 2c. Da zur Deckung der für die zweite Hälfte des gegenwärtigen Etats⸗Jahres erforderlichen außerordent⸗ lichen Landes-Bedürfnisse die sonst im Herbst erhobene einfache Contribution um s . ausreichen kann, als neben der Ein⸗ buße, welche die Landes⸗Rezeptur⸗Kasse an der regelmäßigen Ein⸗ nahme durch Verwandlung der Contributions und Stempelsätze in Courant bereits im Betrage von 146,000 Rthlr. erlitten und weiter erleiden wird, dieselbe zu bedeutenden extraordinairen Ver⸗ wendungen, wohin namentlich die Kosten der 4 Ab⸗ geordneten ⸗ Kammer mit 79,500 Rthlr. und der frankfurter Natlonal⸗-Versammlung mit 8000 Rthlr. zu rechnen sind, die Mittel hat liefern müssen, so verkündigen Wir, nachdem der engere Aus⸗ schuß der Ritter und Landschaft, vermöge der ihm auf dem außer⸗ ordentlichen Landtage 1848 ertheilten Autorisation, seine Zustim⸗ mung erklärt hat, eine zweimalige Erhebung der außerordentlichen Contribution in der ersten Hälfte des Monats Oktober d. J. nach dem Edikte vom 31. Dezember 1840 und den später ergangenen bezüglichen Verordnungen, und soll die Erhebung wie im April d. J. in Courant, nach Maßgabe des Publikandums vom 5. März d. J. geschehen ꝛc. . *
Brgunschweig. Braun schweig, 28. Juli. Magdb. Ztg.). In der heutkzen Sitzung der Aögeordneken fand die Be— rathung des, Berichts über die schleswig holsteinsche Frage statt. C S. Nr. 207. des Preuß. St. Anz.) 6
Die Debatte eröffnete Hollandt, um Namens der Kommission die Erwägungsgtünde zu vetvollständigen: die Aufgabe der , sei tine schwierige gewesen. Auf der einn Seite habs ste in der Geschichte uner= hörte Thatsachen gesehen, auf der anderen Seite aber auch die engen Grän= zen, die geringe Macht des Herzogihums nicht vergessen dürfen. Pit schwe— rem Herzen lege sie nun die H chen Vorschläge der Versammlung vor. Aronh eim: Nicht um die Verfammlung zu tem beantragten Beschlusse anzufeuern, sondern um sich und seine Freunde von dem Verdachte zu rei= nigen, als glaubten sie thaisächlich einsatz für Deu schland, für Schleswig
dadurch zu nützen. Er habe für den Kommisssong-⸗Vericht gestimm n Ge fühle der Schwache des Herzogihums. n e. . 3
t dafür stimmen, daß nicht blos die Truppen bes Herzögihumis ort bfieben,
lange mehr Stand halten, strophe kommen, die um so trauriger sein wird, je hartnäcki er die
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. . —
6 , ,,,, Schleswig Helsteins ker rf s
fensfillstand zur Ausführung kommen sollte.
des Krieges unter Mi
gesandt. Wie aber einst der Vater dieses Fürsten
1386
sondern auch, daß sie Verstärkung erhielten. Er habe den Antrag befür= wortet lediglsch um die sammlung vor dem Siempel des Verraths zu bewahren. Daß die tbätigsten Besrebungen des Ministeriums einen Frir⸗ densschluß verhindern könnten, daß selbst ein Protest beachtet werden würde, sei nicht zu hoffen. Lucius: Er fühle sich in feinem Gewissen gedrun=
cheitern des Verfassungswerkes die einzelnen deutschen ten ihre reußen ab⸗
Selbssständigkeit wieder erlangt hätten, seien sie durch den von r nn. ih gebunden. . könne ihm nicht
gen, weitergehende Anträge als die Kommission zu stellen. ö. durch das
. nletze. Die mer rüsten sich, um den Krieg allein fortzusetzen, falls der Waf⸗ Es würde ein Verrath sein, wollte man die Herzogthümer seßt im Stiche lassen. In den Anträgen der Kommission sei der Fall nich! berücksichtigt, daß Schleswig - Holstein den Krieg fortsetzen wollte. Auf diesen Fall beantrage er: einen dritten Antrag an die Regierung dahin zu richten, daß auf den Fall der Fortsetzung
Land faltisch diese Huͤlfe zu leisten verhindert werden könne, ie g. uin ge⸗ stellt bleiben; geschehe es, hube die Versammilung wenigstens ihre Schuldig⸗ keit gethan. Dieses verlange die politische Ehre. Beese hält die Kom- missions Anträge für genügend. Das Land hahe seine Schuldigkeit gethan, als es seing kapferen Söhne auf den Ruf feines Fürsten nach Schleswig euischland mit seinem tapferen Heere verlassen habe, um auf bessere Zeiten zu warten, so müßten auch wir auf den günstigen Älugenblick harren. Hollandt: Er habe den Antrag von Lucius unterstützt, um den dafür angeführten Gründen voll lommen beizutreten, und zugleich den Antragsteller zu bitten, die⸗ sen Antrag zurückzuziehen. n der Kommission selbst seien weiler= ehende Anträge gestellt und zur Sprache gekommen; sie habe i bei den vorgelegten begnügt, da sie habe einsehen müssen, daß weiter= gehende Anträge nutzlos und erfolglos sein würden. Lucius: Das Prin⸗ zip, des Hin- und Herblickens, des Wartenlassens habe Deutschland um die Früchte der Nevolution gebracht. Wo ein Gebo der Ehre, wie hier vor— liege, da dürften Klughelts-Rücksichten nicht enischeiden. Braunschweig könne gerade hier ein Beisplel geben und Braunschweigs Name hat einen guten Klang in Deutschland. Aronheim: Habe früher das Warten großen Schaden gethan, so könne gerade jetzt eine unpassende Thätigkeit größeren Schaden ihun. Preußen habe die vereinzelten Erhebungen der Bewegungs- partei benutzt, um der Reaction mehr Spielraum zu verschaffen. Vei der Abstimmung wird der Kommissions- Antrag ein stimmig angenommen; der Antrag von Lucius aber gegen 9 Stimmen abgelehnt.
Anhalt⸗Deßau. Deß au, 30. Juli. (D. A. 3.) Vorgestern ist hier ein provisorisches Gesetz zur Ausführung der in §. 23 der Verfassung über die Führung der Standesbücher und die Civil⸗Ehe insbesondere enthaltenen Bestimmungen erschienen; dasselbe tritt bereits mit dem 1. August in Kraft.
Der zeitherige Regierungspräsident von Plötz, welcher seit mehreren Tagen von seiner Reise zurückgekehrt ist, hat den Mini⸗ sterialvorsitz nur provisorisch angenommen, und auch dies nur un⸗ ter bestimmten Bedingungen, von denen die hauptsächlichste, daß nie das Ansinnen zu einer Verletzung der Verfassung oder zu einer Aenderung derselben auf ungesetzlichem Wege gestellt werde.
Der Landtag arbeitet jetzt täglich in Abtheilungen, denkt jedoch in diesen Tagen auch wieder eine Plenarsitzung halten zu können. Nach der Genehmigung des Budgets wird die sofortige Einberu— fung des Vereinigten Landtags erfolgen, da demselben eine Menge von Gesetzen, n , nz der Verfassung erforderlich sind,
elegt werden müssen. dorg e Tagen ist bereits einer unserer Offiziere aus Schleswig zurückgekehrt, und in den nächsten Wochen steht unser ganzes Bataillon zu erwarten.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 29. Juli. (D. 3.) Gestern ist ein preußisches Bataillon hier eingezogen, und von Rastatt rückt so eben wieder ein Bataillon pommerscher Landwehr ein, das wäh⸗ rend der Belagerung jenes Platzes zwei Mann verloren hat.
Die Nachricht, daß das ehemalige Mitglied der National⸗ Versammlung, der preußische Major Deetz, die Stadt-Komman⸗ dantur von Frankfurt niedergelegt hat, ist irrig.
Ans land.
Oesterreich. Venedig, 4. Juli. (Risorgimento.) Das Fort auf dem Platze in der Mitte der Eisenbahnbrücke hält sich. In der Nacht werden die durch die Kanonen der Deutschen verurfachten Beschädigungen wieder ausgebessert. Unsere Artillerie unterhält stets ein wohlgenährtes Feuer, während der Feind schon mehrere— male das seinige einstellen mußte, da einige seiner Kanonen demon⸗ tirt wurden. Unsere Assemblea hat beschlossen, den Kampf bis aufs äußerste fortzusetzen, indem sie es für würdiger hält, durch die Waffen besiegt zu werden, als sich unter Bedingungen zu ergeben. Man machte den Vorschlag, die Guardia civica und sämmtliche Truppen unter Pepe's Kommando zu stellen, dieser Vorschlag wurde aber verworfen, um unter den Fami⸗ lien keine Besorgnisse zu erregen. Die Schwierigkeit, Brod her⸗ beizuschaffen, läßt befürchten, daß diefes nothwendigste Nahrungs- mittel bald ganz ausgehen werde, und man sieht daher in der Son der Gemeinde zur Brodvertheilung bestimmten Stunde eine unge⸗ duldige und lärmende Volksmenge vor den Bäckerläden versammelt. Am verflossenen Abende wurden zwei Männer und ein Weib im buchstäblichen Sinne im Gedränge erdrückt. Die Bürgerwehr hat einen selbst für die Linientruppen höchst beschwerlichen Dienst. Es geschieht nur selten, daß ein Gardist 9. Tage ruhen kann; dessen⸗ ungeachtet hört man keine schweren Klagen.
Venedig, 16. Juli. Eloyd.) Die Waggons und alle an⸗ deren Utensilien im Bahnhofe sind nach der Giudecca transportirt worden, wobei ziemlich viel Unterschleif gemacht wurde. Man leidet besonders Mangel an Wein und Fleisch. Die Gasthäuser sind ge⸗ schlossen. Man thut alles Mögliche, um dem Brodmangel abzu⸗ helfen. Die Bäckerläden werden früh und Abends bestürmt, um ein elendes Gerstenbrod zu erhaschen. Die Weiber raufen sich bei⸗ nahe vor den Gewölben der , um ein klein wenig vergelbtes Mehl zu bekommen. Ohne Fleisch, Wein, Speck, Reis, 4 und selbst ohne Oel kann aber der Muth des Volkes nicht und es dürfte bald zu einer Kata⸗ Gewalthaber sind. Die
Unzufriedenheit wächst, Drohungen
lassen sich bereits vernehmen, und die Ünterschriften an den zahl⸗ losen Plakaten der Regierung werden gewöhnlich mit Koth besu⸗ delt. In den Spitälern liegen mehr als Kranke. Ein kleines Pulvermagazin flog in die ie österreichischen Brandkugeln verlieren oft. en größten Theil ihrer Wirksamkeit. Die Tapferkeit der österreichischen Soldaten, von welcher jedes kleine
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dete mehrere Leute. durch Gegenwinde den größten
Gefecht Zeugenschaft leert, macht gewöhnlich großen Eindruck. Sleben ö der Bevölkerung wünscht gewi ö
haben. Die 6 n hört man oft schreien Wir müssen kapitull—= ö
ren, denn wir haben kein Brod.
Frankreich. Gesetz gebende Versammlung.
. illigung des von Preußen abgeschlossen n Waffen śulllstandes den Herzog k Hülfe geleistet werde. Sb das
Verwundete und
tel zevölkerun (ß die. Rückkehr der Ossterreicher, weil, die Leiden bereits den höchsten Gipfel erreicht
der Sitzung vom 29. Juli. Herr Passy, Finanz⸗Minister, ist der Ansicht, es sei gut, wenn das Budget vor dem 1. Januar in der Kommission nicht allein ausgearbeitet, sondern von der Kammer votirt sei. Die Einnahmen und die Ausgaben würden sich in sei⸗ ner Vorlage dag Gleichgewicht halten. Der §. 2 des Vertagungs—⸗ Projekts wird dahin modifizirt, daß vie Finanz -Kommission allein die Prüfung des Budgets von 1850 während der Vertagung fortsetzen soll. Alle übrigen Kommissionen werben also vertagt. Dlese Jaf⸗ sung des s. 2 wird angenommen. Der 8§. 3, die Cenennung einer
ommission von 25 Mltgliedern betreffend, wie es der 5. 32 der Constitution vorschreibt, wird angenommen. Die Vorfrage besei— tigt einen Antrag des Herrn Levy, daß die Vertagung aufhören solle, sobald das Ministexium ganz oder theilweise verändert würde.
er Minister des Innern bringt ein Gesetz über den Bela⸗ gerungszustand ein und verlangt die Bringlichkeit, die bewilligt wird: „S. 1. Der Belagerungszustand kann nur in einem Kriegsfalleé oder bei einer Empörung erklärt werden. 8. 2. Die National⸗Versammlung allein kann auf den Vorschlag des Präsidenten den Belagerungszustand erklären. Diese Erklärung bezeichnet die Gemeinden, die Arron⸗ dissements und Departements, auf welche sie Bezug hat. §. 3. Ist die Kammer beurlaubt, so kann der Präsident auf Verlangen des Ministerraths den Belagerungszustand erklären. Der Präsident muß hiervon die nach 8. 32 der-Verfassung eingesetzte Kommission benachrichtigen oder die National⸗Versammlung einberufen. Die Vertagung hört auf, sobald Paris im Belagerungszustand erklärt wird. Die Kammer hebt den Belagerungszustand auf oder hält ihn aufrecht. S8. 4. In den Kolonieen verhängt der Gou— verneur den Belagerungszustand; er muß der Regierung sogleich Bericht aberstatlen. 8. 5. In den Kriegsplätzen und militairtschen Pusten an der Graͤnze oder im Innern kann der militairische Kommandant den Belagerungszustand nach dem Gesetze vom 10. Juli 1791 und dem Dekret vom 24. Dezem⸗ ber 1811 erklären. Der Kommandant muß der Regierung unmit⸗ telbar Bericht erstatten. 8. 6. Glaubt der Präsident in den in den letzten beiden Paragraphen erwähnten Fällen den Belagerungs—⸗ zustand nicht aufheben zu dürfen, so schlägt er dessen Beibehaltung der Kammer vor. §. 7. Ist der Belagerungszustand erklärt, so gehen die Rechte der Civil-Autorität zur , mn der Ordnung und der Polizei auf die Milttair⸗Behörde über. Die Civil-Be⸗ hörde übt die Rechte aus, deren sie die Militair Behörde nicht entkleidet hat. 8. 8. Bei den Militair⸗ Tribuna⸗ len können Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit der Republik, gegen die Verfassung, gegen die öffentliche Ordnun und den öffentlichen Frieden anhängig gemacht werden, wer au immer der Urheber oder Theilnehmer derselben ist. Den Fall aus⸗ genommen, wenn die Presse die Mitschuldige der Anstifter von Verbrechen und Vergehen ist, die der Militairbehörde anheimfallen, gehören die Vergehen der Presse vor das Geschworenengericht. §. 9. Die Militairbehörde hat das Recht, 1) Tages und Nachts bei den Bürgern Nachsuchungen . 2) die Verbrecher und die, welche an diesem Orte keinen festen Wohnsitz haben, zu ent⸗ fernen; 35 die Ablieferung der Waffen und der Munition zu ver— langen, dieselben aufzusuchen und fortzu nehmen; 4 die Veröffent⸗ lichungen und Vereine zu untersagen, die sie als von der Art ansieht, daß sie die öffentliche Ruhe stören. 5. 19. In den in §. 5 be— zeichneten Orten werden die Folgen des Belagerungszustandes auch wenn ein auswärtiger Krieg stattfindet, nach dem im Gesetze vom 10. Juli 1791 und dem Dekret vom 24. Dezember 1811 behandelt. 8. 11. Die Bürger genießen ungeachtet des Belagerungszustandes aller Rechte, die von der Constitution gesichert sind, die ausgenom— men, welche durch vorige Bestimmungen aufgehoben sind. S. 12. Hat die Kammer den Belagerungszustand erklärt oder beibehalten, so kann sie allein nur ihn aufheben. In den in §§. 3, 4, 5. er⸗ wähnten Fällen kann der Präsident den Belagerungszustand auf— heben, so lange die Kammer denselben nicht beibehält. §. 13. Nach der Aufhebung des Belagerungszustandes entscheidet die Mi— litair⸗Behörde über alle Verbrechen und Vergehen, die schon bei ihr anhängig gen g worden.“ Die Linke hoͤrte diese Vorlesung unter vielen Unterbrechungen an, ein Mitglied brachte dem König ein Hoch. Die Vertagung der Versammlung wurde schließlich, wie schon erwähnt, mit 294 Stimmen gegen 247 angenommen.
Paris, 29. Juli. In Bezug auf den Belagerungszustand von Paris erflärte Herr Dufgure gestern, die Regierung würde nach der Veröffentlichung des Preßgesetzes über 3. Aufhebung berathen und betreffende Vorschläge, wenn es nöthig sei, der Kam— mer machen. Obgleich diese Worte nicht ganz bestimmt waren, so glaubt man doch, daß, ehe die Kammer sich vertagt, Paris und die erste Division vom Belagerungszustande befreit sein werde.
Herr Rochette hat einen Vorschlag eingebracht, in Paris und den Departements Erziehungshäuser für Unterricht in den Elemen⸗ tarwissenschaften und Gewerken zum Besten der armen und Arbei— ter⸗-Familien zu gründen.
Ein Vorschlag von Herrn Vatismenil und Genossen betrifft die Naturalisation und den Aufenthalt der Fremden in Frankreich. Der Präsident soll über die Naturalisations - Gesuche entscheiden. Sie kann nur dann dem Fremden bewilligt werden, wenn er schon, dem §. 13 des bürgerlichen Gesetzbuchs zufolge, die Erlaubniß er— halten hat, sich in Frankreich niederzulassen, und nach ertheilter Erlaubniß 10 Jahre im Lande geblieben ist. So lange die Natu— ralisation nicht bewilligt, kann die Niederlassungs⸗Erlaubniß zurück—
enommen oder beschraͤnkt werden. Der Minister des Innern kann edem Fremden der allgemeinen Sicherheit wegen die Anweisung zufertigen, sich unmittelbar aus Frankreich zu entfernen, und kann ihn noͤthigenfalls über die Gränze bringen lassen. Man erzählte sich gestern in der Kammer, daß 200 Polen ausgewiesen worden eien. t Der Marschall, Molitor, Großkanzler der Ehrenlegion, ist ge⸗ stern früh um 2 Uhr an einem Schlaganfall verschieden.
Dem Präsidenten wollen auf seiner Reise nach Angers viele Deputirten folgen. Herr Dufaure zeichnet während der Abwesen⸗ heit des Herrn von Fallour als Minister des Unterrichts, so wie auch für Herrn Lacrosse, den Minister der öffentlichen Arbeiten, General Rulhiere, der Kriegs⸗Minister, wird während seiner Ab⸗ wesenheit durch Herrn Tracy, den Marine⸗-Minister, vertreten. Gestein besuchte der Präsident die Niederlagen für das Kriegs⸗ Material. .
Großbritanien und Irland. Parlament. O ber⸗ haus. Sitzung vom 26. Juli. Als Lord Beaumont die in der London⸗Tavern beschlossene Petition wegen Anerkennung der fak⸗ tischen Regierung von Ungarn vorlegte, bemerkte Lord Brough am, als Erwiederung auf die Behauptung Cobden's, daß man Rußlands Agressionen im Keime ersticken könne, sobald man dasselbe nur verhindere, neue Anleihen in England zu negoziiren, Herr Cobden könne sich darauf verlassen, daß jede Macht auf Erden und auch unter der Erde jede beliebige Anleihe in der City von London zu Stande btingen könne, sobald sie nur 66 pCt. Zinsen offerire. fe 8. Sitzung vom 27. Juli. Die Bill, welche die
Schluß
Unte * — e i, . zur g, des mit gewissen einge⸗ e
nöthigen Bestim n 1 5 Häuptlingen abgeschlossenen Vertrages wegen Unterdrückung
, wm — 2 1 . U Stlavenhandels im persischen, Meertnfen enthält, wurde dee, Ine gf nne, m,, m herrn i reer des Han⸗ 9 protestirten ne r, dagegen, daß dag. System, wel⸗ ches sich an der Westküste von Afrita als so nuß log erwir= fen habe, nun auch in jenen Gegenden zur Ausführung gebracht werden solle, Hierauf folgte eine neue Debatte über die irländi⸗ sche Armensteuer Bill und die vom Oberhause dazu gestellten Amen⸗ i m welche den vom Müinistertum beantragten Maximumsatz zurückwelfen. Es handelke sich hierhei um eine Priotlegienfrage, sfndem das Oberhaus, streng genommen, nicht berechtigt ist, Amen— dements über die i, mn und Verkhüilung der Steuern und die damit beau 3 Personen zu beschließen. Lord John Russell rteth, für diesmal von der Bewährung des Privilegiums abzusehen und vie Amendements des Oberhaufes in Berathung zu ziehen, da dies gerade ein Gegenstand sei, über den beide Häuser eine Meinung abzugeben berechtigt seien. Sir J. Graham nahm sich mit großer Energie der Privilegien des Unter⸗ hauses an, doch wurde schließlich Lord J. Russell's Antrag mit 111 gegen 665 Stimmen angenommen, wie auch später auf dessen An— rathen die meisten Amendements des Oberhauses, zumal dasjenige, welches den Maximumsatz der Armensteuer zurückweist.
London, 28. Juli. In der gestrigen Sitzung des Gemeinde—
Raths von London zeigte Herr Gilping an, er werde den Antrag
auf eine Adresse an die Königin stellen, worin dieselbe um fried— liche Vermittelung in der ungarischen Frage und energischen Protest wider die Intervention Rußlands angegangen wer— den solle. Heute hat darauf der Gemeinde- Rath von London beschlossen, eine Adresse an die Königin zu richten und sie zu bitten, dem Staatssecretair für die auswärtigen Angelegenhei⸗ ten zu befehlen, die geeigneten Maßregeln zu treffen, um, ohne zu den Waffen zu greifen, eine friedliche Lösung der Frage herbeizufüh— ren, welche in Oesterreich und Ungarn so viel Blutvergießen veran— lasse, und energisch gegen die Besetzung Ungarns durch die russischen Truppen zu protestiren. Die londoner Zeitungeu veröffentlichen auch die Reden, welche die sich hier aufhaltenden Ungarn, Graf Teleki und Herr Pulszky, als Erwiederung auf einen den auwesenden Fremden ausgebrachten Toast, bei einem Essen, das der Lord— Mayor vorigen Mittwoch den irländischen und sogenannten unab— hängigen Parlaments- Mitgliedern gab, gehalten haben. Herr Pulszky wies darauf hin, daß die Intereffen Englands und Un⸗ garns in keiner Weise in Widerstreit gerathen könnten, wohl aber in tausend Beziehungen Hand in Hand gingen.
Schweiz, Bern, 28. Juli. (D. 3.) Eben rasselt eine Batterie schweres Geschuͤtz durch die Straßen, um zum aufgebotenen Observa⸗ tions⸗-Corps zu stoßen; auch gestern ging Artillerie und Kavallerie durch Bern. Einquartierung ist für mehrere Tage angesagt. General Doufour hat den Oberbtfehl angenommen und wird schon heute hier eintreffen, um sich sogleich an seinen Posten zu begeben. Ueber den Gründen, die den Bundesrath zu diesem bedeutenden Truppenaufgebot bewogen haben, schwebt noch geheimnißvolles Dunkel. In seinem Kreisschreiben gibt er als Motiv an: die Büsinger Geschichte und die Trupprnanhäufung an der Schweizer⸗ gränze. Aber dies allein konnte ihn doch kaum bewegen, gegen 30,000 Bürger ihren Geschäften zu entziehen; die Aufstellung eines so bedeutenden Observations⸗ Corps hält die Schweiz nicht lange aus. Oder wollte der Bundesrath durch diese Maßregel nur die durch seinen Ausweisungs⸗Beschluß im Lande hervorgeru⸗ fene Opposition zum Schweigen bringen? Dies wäre ihm gelun⸗ gen; die lautesten Oppositions⸗-Blätter huldigen jetzt seiner eben entwickelten Energie. Durch . Mittel waͤre aber die für den Augenblick gewonnene Popularität doch etwas zu theuer erkauft. Denn die Truppen kosten dem Lande täglich gegen 27,000 Fr., und die Ausweisungsfrage muß doch erledigt werben. Die in we⸗ nigen Tagen zusammenktretende Bundes-Versammlung wird die Entscheidung bringen. Man spricht davon, der Bundesrath wolle die den Flüchtlingen abgenommenen Waffen, Munition 2c. ins In⸗ nere der Schweiz bringen lassen.
Zürich, 28. Juli. Folgendes ist, der Eidg. Ztg. zufolge, der Stab des aufgestellten eidgenössischen Beobachtungs-Corps an der Rheingränze: Armee⸗Stab. Ober⸗Kommandant: General Dufour. Chef des Generalstabs: Oberst Zimmerli von Bern. Kommandant der Artillerie: Oberst von Orell von Zürich. Kom⸗ mandant des Genies: Oberst⸗Lieutenant Gatschet von Bern. Erste Division. (Hauptquartier Schaffhausen.) 1. Divisionsstab. Kom⸗ mandant: eidgenössischer Oberst Gmür. Divisions⸗Adjutant: Oberst⸗ Lieutenant Kloß. Adjutanten: Hauptmann Röthlisberger und Ober⸗ Lieutenant Alioth. Genie ⸗ Offiziere: Hauptmann Boͤlger und Lieutenant Wegmann. Kommandant der Artillerie: Oberst⸗ Lieutenant Manuel. Dessen Adjutant: Hauptmann Burkhardt. Divisions⸗⸗Kommissär: Hauptmann Kündig. 2. Brigade⸗ Stäbe. Erste Brigade. Kommandant; Oberst Frei von Brugg. Adjutanten: Ober ⸗-Lieutenant Großmann und Lieu⸗ tenant Hartmann. Zweite Brigade. Kommandant: Oberst Müller von Zug. Adjutanten: Hauptmann Lüthy und Lieutenant Eßlinger. Dritte ö Kommandant: Oberst Isler von Thurgau. Adju⸗ tanten: Hauptmann Stierlin und Ober-Lieutenant Amstutz. Zweite Division. a Bundi. (Hauptquartier Zürich.) 1. Divisionsstab. Kommandant: eidgenössischer Oberst a Bundt. Divisions⸗Adjutant: Oberst⸗Lieutenant Brändlin. Adjutanten: Hauptleule Walther und Fischer. Genie⸗Offiziere: Hauptmann Suter und Lieutenant Schnüriger. Kommandant der Artillerie: Major Moll. Dessen Adjutant: Lieute⸗ nant von Muralt. 2. Brigadestäbe. Erste Brigade. Kommandant: Oberst Ritter. Adjutanten: Hauptmann Kopp und Ober-Lieutenant Guiguer. Zweite Brigade. Kommandant: Oberst von Salis. Adjutanten: Hauptleute von Planta und Kölliker. Dritte Brigade. Komman— dant: Oberst Bernold. Adjutant: Ober- Lieutenant Chalandes. Dritte Division. Bontems. 1. Divistonsstab. Kommandant: eid— genössischer Oberst Bontems. Divistons⸗Adfutant: Oberst-Lieute⸗ nant Keller. Adjutanten: die Hauptleute von Büren und Rog— due. Genie⸗Offtziere: Hauptmann Herzog und Lieutenant Fre— fel. Kommandant der Artillerie: Major Wenger. Dessen Adju⸗ tant: Lieutenant von Groos. 2. Brigadestäbe. Erste Brigade. Kommandant: Oberst Kurz. Adjutanten: Sber-Lieulenant Kop— pert und Lieutenant Imobersteg. Zweite Brigade. Komman— dant; Aberst Bourgevis. Adjutant? Ober- Lleutenant Schem. Dritte Brigade. Kommandant: Oberst Müller von Rhein⸗ felden. Adjutant: Ober- Lieutenand Dietsch. Die Etdgen ö— sische Zeitung bemerkt: „Ueber die Aufstellung der Truppen, eine von General Dufour verlangte ern n. derselben u. s. w. lursir en. die abenteuerlichsten Gerichte. och ist darüber nichts bestimmt und kann schon ber Zelt wegen nichts bestimmt sein, denn 3 6 , 9 Telegraphen von Genf nach Zürich haben
n gehort. änlich zunehmen, vaß s in Zürich in der nächten Zeit fir ö haft sein werde; die strategische Lage Zürichs bringt es mit sich, . 9 oder in der Nahe eins Fteferve Ku fgestellt werde, und diefe lane erntligs nicht Cle elinlten ailth, knen; Dir tahtische Kin. L. anf er, Truppen selbst und ihre Gislocation und eben fo der rtheidigungsplan sinb Sache des kommandirenden General, und
legenheiten verhütet worden.
So viel aber kann man als sehr wahr⸗
1357 wir zweifeln, daß Dufour hierüber mittheilender sein werde, als im Oktober und November 1847, wo einer seiner Ordonnanz Offiziere vierzehn Tagen hinter ihm ritt, ohne daß Dufour ein einziges Wort mit ihm wechselte, wohl aber bisweilen einen verweisenden Blick, wenn das junge Blut mit sei⸗ nem Pferde unnöthige Sprünge machen wollte. Durch die Aufstellung eines Armee - Corps Bon 24,000 Mann tritt die Besetzung der nördlichen Gränze in ein zweites Stadium. Bis jetzt war die polizeiliche Stellung die überwiegende, von nun an wird es die militairische sein. Nicht, daß wir an einen Zusammen— stoß der beiderstitigen Truppen glauben, denn noch lieg? nichts vor, das auf eine Absicht weder der Preußen, noch des Reschsministeri— ums schlirßen licße, mit der Schweiz, wie man sagt, Händel an—
zufangen, im Gegentheil haben sich bisher alle die vielen im Osten
und Westen der Schweiz aufgetauchten Gerüchte theils als unge—
gründet, theils als absichtliche Lügen erwiesen, zum Zwecke, Behörden und Volk aus ihrer vernünftigen, neutralen Stellung herauszubringen. Auch die Territoria-Verletzung in Bü⸗
singen 1 keinesweges ein Ereigniß, das eine Lösung durch Waffen—
gewalt bedingt. Wir glauben vielmehr, der Bundesrath sei zu
dem Beschlusse eines so bedeutenden Aufgebotes hauptsächlich ver—
anlaßt worden, einestheils, weil er bei der mißtrauischen Stimmung,
die sich von mehreren Seiten gegen ihn kundgab, die Verantwork—
lichkeit für alle Eventualitäten nicht übernehmen mochte, anderen—
theils hat vielleicht auch der Gedanke vorgeschwebt, die ünterhand—
lungen, welche nothwendig schon wegen des badischen Kriegsmate—
rials, dann aber auch in Bezug auf die Masse der Flüchtlinge, ge—
pflogen werden müssen, können eher und bälder zu einem gedeihlichen
Resultat gebracht werden, wenn die Schweiz in einer geruͤsteten
Stellung dastehe. Im Interesse beider Staaten ist eine baldige
gründliche Erledigung sehr zu wünschen. Die Schweiz ist nicht
im Falle, Armeen zur bloßen Beobachtung aufzustellen, wie es
Staaten, die stehende Heere haben, ohne große Opfer thun können.
Je länger daher eine bedeutende Gränzbesetzung dauert, je drücken
der sie wird, desto stärker bildet sich eine Animosität aus, die von
Tag zu Tag mehr eine vernünftige und ruhige Behandlung poli—
tischer, polizeilicher, militairischer und materieller Anstände erschwert.
Die Besetzung von Büsingen zeigt das deutlich. Wäre gleich
am ersten Tage die Lung richtig angegriffen worden, oder
wäre vielmehr das richtige Angreifen des zürcherischen Ba—
taillons-⸗Kommandanten nicht höheren Ortes kontrarirt wor—
den, die Sache wäre längst erledigt, und zwar auf eine die
Ehre der Schweiz vollkommen wahrende Weise. Denn, mag
nun die Sache gegangen sein wie sie will, mögen sich die hessischen
Soldaten unter das Verdeck gemacht haben oder nicht — wie hätte
man sie aber im ersteren Falle in Stein für Thurgauer halten
können? — (s. Schaffhausen); wir halten dafür, eine vorherige
Anzeige an das Truppen-Kommando hätte sich jedenfalls gebührt,
und somit konnte und wollte auch der hessische Hauptmann eine Satisfaction nicht verweigern, die der züricherische Stabs-Offizier für genügend fand. Jetzt ist es für beide Theile schon schwerer, von ihren Bedingungen abzugehen. Aber auch für die deutschen Regierungen, heißen sie nun Baden, oder Preußen, vder deutsche Centralgewalt, kann es nicht gleichgültig sein, mit der Schweiz, wenn auch nicht in einen offenen Krieg, doch in ein feindseliges Verhältniß zu kommen. Die Zeiten ändern sich heutzutage mit Blitzesschnelle, und wenn auch etwa in diesem Augenblick, im Ge⸗ fühle des Sieges, wenig Werth auf ein ungestörtes Einvernehmen gelegt werden wollte, so ist es vielleicht schon in einem Jahre von um so größerem Werth, die Schweiz in den noch lange nicht zum Abschluß kommenden Kämpfen Europa's neutral zu wissen.“
Schaffhausen, 27. Juli. Von hier ist der Eidg. Ztg. folgende Berichtigung zugekommen: „Es ist in die meisten Schwei⸗ zerblätter der Irrthum übergegangen, als hätten die Hessen das Schweizergebiet auf widerrechkliche Art verletzt. Die Sache verhält sich eigentlich so: Die freie Schifffahrt zwischen Büsingen und Kon⸗ stanz mit Sachen und Personen hat von jeher stattgefunden. Ferner haben sich die Soldaten nicht unter das Verdeck versteckt, was der innere Raum des Dampfschiffes nicht gestattete, sondern standen, theilweise in soldatische Ueberröcke gekleidet, auf dem Verdeck und mußten während des Durchganges unter den Brücken bei Stein und Dießenhofen sich wegen des hohen Wasserstandes wie jeder Passagier niederlegen. Auf Schußweite von der erstgenannten Brucke konnte die Schildwache an der Kopfbedeckung wahrnehmen, daß das keine Schweizertruppen seien; hätte die Ordre sich dahin erstreckt, nicht nur die Land-, sondern auch die Rheinstraße genau zu bewachen und die Schiffe anzuhalten, wie von preußischer Seite der Postwagen von Zürich nach Lotstetten und Schaffhausen an—⸗ gehalten wird, um zu sehen, wer darinnen sei, so wären die Ver⸗ Uns scheint, man hätte die Leute wieder auf dem gleichen Wege zurückschicken sollen, da sie lediglich zur Entwaffnung Büsingens eingerückt waren und den folgenden Tag zurückzukehren beabsichtigten. Für den Kanton Schaffhausen wäre es in jedem Betracht zu wünschen, man möchte die Sache nicht auf die Spitze treiben und sein Wohl auf das Spiel setzen.“
Schaffhausen, 28. Juli. (Deutsche Ztg.) Der wäh— rend voller acht Tage scheinbar bedrohte Frieden zwischen der Reichs Armee und der Eidgenossenschaft ist wieder hergestellt; so eben Mittags 1 Uhr) reist der hessische Major du Hall von hler nach Donaueschingen ab, um dem Reichs⸗General die Nachricht der don ihm laut Vollmacht mit dem eidgenössischen Kommissär abge⸗ schlossenen gütlichen Uebereinkunft zu uͤberbringen. Dem Vernch— men nach, verwies nämlich der Bundesrath zu Bern die beiden von der Reichs-Armee wegen der Besetzung von Büsingen an ihn abgeordneten Kommissäre an den mit hinlänglichen Vollmachten ver⸗ sehenen eidgenössischen Kommissär, Oberst Stehlin zu Schaff— hausen, bot zugleich, um allen Eventualitäten gewachsen zu sein, 24,009 Mann Truppen unter dem Kommando ves Gentrals Dufour auf und berief auf den 1. August die Bundes -Versammlung nach Bern. Herr Stehlin begnügte sich nicht mit dieser Verstärkung, sondern er rief, da die Truppenzahl der Reichsarmee in der Nähe, von Büsingen immer stärker anschwoll, aufs schleunigste noch einige tausend Mann verschiedener Waffen⸗ gattungen aus den Gränzkantoren unter die Waffen. Unter die—⸗ sen Umständen langte gestern Abend der oben genannte Major du Hall aus dem Hauptquartier Donaueschingen hier an, um wegen
des freien Rückzuges der in Büsingen seit heute vor 8 Tagen ein⸗
geschlossenen Hessen zu unterhandeln. Er stüͤtzte sich vorzüglich dar⸗ auf, daß man die Hessen den Rhein habe passtren lassen, und daß es deshalb unbillig sei, ihnen einen anderen Rückweg vorzuschreiben. Nach langem Hin und Herreden wurde endlich heute Morgen Folgendes stipu⸗
lirt: Major du Hall, der Bevollmächtigte des kommandiren den Reichs⸗
Generals, bezeugt schriftlich dem eldgenössischen Kommissär, daß die Gebietsverletzung dürch die hessischen Truppen . llich n
aus Unkunde geschehen, und daß leinerlei feindliche Absicht fie schen
die Eidgenossenschaft damit verbunden gewesen fei; die es Truppen werden, so viel möglich, auf dem kürzesten Wege (nicht
den Rhein hinauf), sich durch das eidgenössische Gebiet zurückzie⸗
hen, ohne Ablegung ihrer Waffen, jedoch im Geleit eines Detasche⸗
det unterm 23sten d. M.: Militair⸗Hospital ist angezeigt worden, daß am 31. Juli 5000 Mann Oesterreicher ankommen würden.““ Wir können dies kaum glauben. Noch andere traurige Gerüchte sind verbreitet. Wir ha⸗ ben von Frankreich nur Rath erhalten, und einen Rath, den man von einer Nation, die nur von Eitelkeit lebt, erwarten kann, und wenn England uns gerathen, die Sache in die Länge zu ziehen, so gab es uns keine Stütze und hatte nur sein Interesse im Auge. Wir konnten nicht widerstehen, uns allein überlassen, doch hätten wir besser verfahren können, als wir es gethan, denn Oesterreichs Kräfte sind zerstreut. Unsere Regierung hätte Turin lassen müssen und nach Genua gehen sollen, solche muthvolle Handlungen haben den Werth eines Sieges. Geduld!“
ments eidgenössischer Truppen. So werden denn morgen wahr⸗ ing, die Hessen, nach einem unfreiwilligen achttägigen Aufent⸗ alt, Büsingen verlassen und sich durch die schaaffhausische Drtschaft Dörflingen nach den schon auf badischem Gebiete gelegenen Dörfern Randeck und Gailingen begeben. Wie aufgeregt ubrigens die ganze Bevölkerung der Gränzkantone wegen jener Gebietsverletzung war, geht daraus hervor, daß hier in Schaaffhausen und anderwärks die eidgenössischen Truppen fast täglich sogenannte „Spione und Lan⸗ desverräther, die es mit dem . hielten“, gegen Insulte und Mißhandlungen ihrer erbitterten Kompatrioten zu schützen hatten. Auch heute noch mußte ein dem Bürgerstande angehsriges Indi⸗ viduum verhaftet und auf 24 Stunden eingesteckt werden, weil
dasselbe mit sehr unschmeichelhaften und sehr unzweideutigen Aus⸗ drücken, in Gegenwart des Herrn du Hall, einer Schildwache die Schmach vorhielt, vor einem solchen Fremden das Gewehr präsen⸗ tirt zu haben; der gute Mann hat nun die Nacht über Zeit, auf seiner Pritsche nachzudenken, wie übel doch die Ausbrüche pa⸗ triotischer Gesinnung belohnt zu werden pflegen. morgen sind noch mehrere Bataillone Infanterie, zwei Batterieen und einige Compagnieen Scharfschützen als Verstaäͤrkung der Be⸗ satzung von Schaffhausen angesagt.
Für heute und
Italien. Turin, 265. Juli. (Concor dia.) Von 161
Wahlen gehören 115 der Demokratie, 46 dem Ministerium.
Die Opinione sagt: „Das Avenire von Alessandria mel⸗ „„Dem Chef der Krankenwärter am
Doch Der Appellationshof zu Genua hat am 23sten d. M. 10 In⸗
Sie hatte nicht genug Energie.
dividuen, die an dem Aufruhr betheiligt waren und in der Amne⸗ stie nicht mitbegriffen sind, zu Todesstrafe und 2 zur Zwangsarbeit verurtheilt.
Florenz, 22. Juli. (Franz. Bl.) Während der Anwe⸗
senheit des Großherzogs von Toscana in Neapel soll die Heirath eie n seiner Tochter Marie Isabelle und dem Grafen Trapani
töatthaben.
Garibaldi hat Montepuleiano verlassen und führt den Unter⸗
Präfekten und mehrere Geistliche als Geiseln mit sich. Er soll
sich nach Fojana gewendet haben.
Rom, 20. Juli. (Gaz. Pie m.) Die Arretirungen dauern fort. Man kündigt für heute oder morgen die Ankunft einer päpst⸗ lichen Kommission an, die aus den Kardinälen Angelis, Marini, Vanicelli, so wie den Herren Martel, Andrea, den Fürsten Rospi⸗ glios, Barberini und Orsini zusammengesetzt sein soll. Man spricht auch von einer Amnestie. Ausgeschlossen von ihr werden die Trium— virn, die Deputirten, die Kommissäre, die Häupter der Abtheilun— gen, die Geistlichen und Alle, die 1846 begnadigt worden sind.
Neapel, 20. Juli. (Concord.) Gestern ist der König von Gaeta hierher gekommen und hat den sardinischen Gesandten empfangen.
Neapel, 15. Juli. (Lloyd. Der Papst ist noch immer in Gaeta, diesem dürren und kargen, aber desto festeren Felsneste, in dem der so ziemlich größte und beste Theil italienischer Diplo— matie moralisch und physisch beengt und genirt horstet. Der Kö⸗ nig beider Sicilien leistet mit seiner Familie dem Haupte der ka⸗ tholischen Christenheit treulich Gesellschaft und scheint auch darin bis zum letzten Augenblicke ausharren zu wollen, denn, obschon die nahe bevorstehende Niederkunft der trefflichen und anspruchslosen Frau, welche die Krone mit ihm trägt, gewiß lieber hier oder in Caserta, dem gewöhnlichen Orte, gehalten würde, so wird sie doch dort stattfinden. Der König ist bei seinem letzten Besuche dieser Hauptstadt in der Mitte voriger Woche zuerst wieder ein— mal öffentlich erschienen, ein gutes Zelchen für zurück kehrendes Vertrauen und völlige Ruhe. In der That hätte er dies schon lange geben können, denn die Regle—⸗ rung hat seit mehreren Monaten mehr als nöthige Kräfte und Unabhängigkeit gewonnen und benützt sie auch im Innern fast stärker, als nothwendig erscheint, ja als vielleicht politisch klug ist. Täuschen darf man sich indeß auch nicht über diese innere Ruh e und diese nunmehr eingetretene vollkommene politische Windstille, denn, einige Gegenden der Halbinsel ausgenommen, so sind hier mehr Hefen, die Fermentationsstoff enthalten, denn anderswo in derselben vorhanden, eben weil sie, gleichsam wie der in der Cham— pagnerflasche, verstopft worden sind, und da sie sich nicht haben ausarbeiten können, viel von ihrer alten beunruhigenden Eigen⸗ schaft bewahrt haben. Die aus Rom entkommenen Garri— baldischen Truppen bilden noch ziemlich zahlreiche Banden, die zwischen Rom und der diesseitigen Gränze herumziehen, ziem—= lich aussichts- und asyllos. Die sstärkste, unter Garibaldi fan, hält sich in der Umgegend von Velletri mit Abschwärmungen nach Rieti und anderen Richtungen zu, und das zu ihrer Verfolgung entsendete Corps Franzosen hat noch keine Erkeig! gehabt, 2 der Ruhm gegen dieselben nun weit wohlfeiler ist, als der bishe⸗ rige zwischen Civitavecchia und Rom, welcher auch nach der end— lichen Einnahme der Siebenhügeligen nicht eben besonders groß ist, wenn man, die Vorgänge vom April bis zu den ersten Tagen dieses Monats in ein Bild zusammenfassend, dieses in feinem To— tal überschaut. Die meisten römischen Flüchtlinge zögern noch; vornehmlich die Priesterröckigen und Kuttigen; denn nach den letzten Nachrichten waren die römischen Dolche noch ziemlich thätig und hinterlistig, blutig und niederträchtig genug im Gange. Der an den Gebäuden der Stadt selbst verursachte Schaden ist in der That nicht sehr bedeutend, und Rom, darf man kühn behaupten, hat verhältnißmäßig mehr Nachtheil durch die Werke der Vertheidiger und erst recht durch die Politik der Gewaltherrscher und ihrer Helfershelfer, besonders durch die Willkür der Garibaldini, erltt= ten, als durch die Kugeln der Angreifer. So loyal sich auch die Franzosen zu zeigen bemüht sind, so kömmt doch immer wieder der ferdefuß unter dem langen Gewande der Geradheit und Ehrenhaftigkeit zum Vorschein, und die Maßregeln wi⸗ dersprechen sich nicht selten auf eine sonderbare Weise— Während man die Schlussel Ronis nach Gaeta mit einer fast gesucht erschei⸗ nenden Hast sendete, bemühte man sich, mit dem Papa-Re durch militaixische und civile Diplomatie für Rom zu pazifiziren, und stellt Bedingungen auf, die nicht blos völlige Säkularisirung im⸗ pliziren, sondern auch die weltliche Oberherrschaft ziemlich nulifi⸗ ziren, so wie man wiederum andererseits die Papalini bewa J. und zu organisiren im Begriff ist. Der Papst, der sonst so nach—