b sie nach dem Schoderschen Antrage — 383 Ministerium hat Versammlung eingesetzten provisorischen cht in der Lage zu sein, einen ihrer Beschluͤsse und und zugleich die Mitglieder derselben ernstlich aufge—= des Landfriedens ihren Sitz ohne Verzug aus Würt- n ein anderes Land zu verlegen; 2) nachdem der Auffor— Regentschaft eine bestimmte Weigerung entgegengeseßzt Schreiben dem Präsidenten der l es sich veranlaßt sehe, den Anordnungen den Herrn
— 6 uschrist der . erklärt, Befehle zu befolgen, foldert, zur Siche zemberg hinweg i derung an die
l Dr. Löwe, eröffnet, daß n National — Versammlung Anerkennung
der National-
der Regentschaft
ational-Versammlung und Regentschaft ihren Sitz außerhalb Württem-= bergs verlege und schon jetzt die Vornahme jeden weiteren offiziellen Aktes unterlasse, unter der Bemerkung, daß die Mißachtung dieses Ansinnens das Ministerium nöthigen würde, demselben durch Anwendung der gecigneten Mittel Geltung zu verschaffen, und daß etwaige Versuche, sich bewaffneter Zuzüge zu versichern, nur dazu dienen würden, einen blutigen, aber der feindlichen Partei verderblichen Konflikt herbeizuführen; 3) nach den Droh- worten Schoder's in der Sitzung vom 18. Juni, „heute Nachmittag um 3 Uhr wird eine Sitzung der National ⸗Versammlung stattfinden“, An= ordnungen getroffen, um die bevorstehende Zusammenkunft zu hindern und des Gesammt ⸗Ministeriums Achtung Von Staatsrath Duvernoy wurde der Sache Mittags 1 Uhr : —s iheilt, unter militairischem Beistand das Sitzungs-Lokal im Fritz schen Reit- hause zu schließen und den Abgeordneten dessen Betretung zu verweigern, dabei aber ausdrücklich von ihm und dem Chef des Kriegs⸗Departements hervorgehoben, daß hierbei mit aller Schonung und Umsicht zu Schon daraus erhellt zur Genüge, daß ein Grund zur en das Ministerium auch in seinem Befehle zur Schließung des okals der Versammlung deutscher Abgeordneten nicht zu finden ist. Die württembergische Kammer hat die Schrüte des Ministeriums in dieser Sache gutgeheißen. Schon auf den Grund des bisher Angeführten erscheint der Schodersche Antrag als ungerechtfertigt, eben so wenn man die Vorgänge außerhalb und innerhalb des Fritzschen Reithauses, so weit sie bis jetzt erhoben sind, einzeln durchgeht. eine Militairmacht,
zu verschaf⸗ der mündliche Befehl er⸗
handeln sei.
Denn es ist natürlich, daß eine Straße besetzt halten soll und von der Menge gedrängt wird, sich in die Stellung begiebt, ihren Posten zu ver⸗ theidigen und einen Angriff abzuwehren. von Seiten der Infanterieabtheilung, welche dabei nicht angreifend zu Werke ging, ist daher nichts einzuwenden. wertih, daß die Reiterei im Schritt langsam vorrückte, um die Straße von der Menschenmenge zu säubern, wenn dadurch auch Einzelne ins Gedränge kamen, die versäumt hatten, nach der entgegengesetzten Seite auszuweichen. Daß hierbei von der Waffe Gebrauch gemacht oder gar zum Einhauen kommandirt und in dessen Folge ein Reichstags abgeordneter mit einem Säbel oder einer Lanze angefallen worden, ist bis jetzt nicht mit Sicherheit er= Daß die Regierung überhaupt in die traurige Nothwen- digkeit versetzt wurde, gegen den Ueberrest der verfassunggebenden National- Versammlung in gewastsamer Weise vorzuschreiten, war gewiß bei dem Vor- Aber jene Nothwendigkeit selbst und das Bedürfniß, den Konflikt zwischen der Landesregierung und der sogenannten Regenischaft, zwischen den früheren Beschlüssen der National⸗Versammlung zu Frankfurt und den Beschlüssen der in Stuttgart tagenden sogenannten National-Versammlung auf eine klare und enischiedene Weise zu lösen, ist von der Kammer und dem Lande selbst so unumwunden eikannt worden, daß die Negierung in dieser Hinsicht nicht wohl im Zweifel sein konnte. Zu be= dauern ist bei der Ausführung, daß der kommandirende General-⸗Lieutenani es für gut fand, den Protest, den die Abgeordneten von ihrem Standpunkt aus einlegen wollten, durch Trommelwirbel uͤbertönen zu lassen, und dadurch ehrenwer⸗— then Männern eine Beleidigung zuzufügen. Bei d ; richtungen im Innern des Sitzungslokals endlich sind nach den vorliegen= den Aussagen die Regiments⸗Zimmerleute so schonend als möglich zu Werke Der Schaden an Material beträgt 24 Fl. 12 Kr., der Scha— den an Draperieen scheint verhältnißmäßig bedeutender zu sein.
verlässige Schätzung hat nicht stattgefunden. ; kräftiges Vorschreiten gegen National- Versammlung am nothwendig gewesen, noch, den Willen der Regierung durchzusetzen, d. h. wirksam zu verhindern, ß die Versammlung zu feinem amtlichen Akte mehr zusammenkomme. Deshalb ist diese Maßregel dem Ministerium gegenüber nicht zu mißbilli- gen, in der erkannten öffentlichen Nützlichkeit wie deren Nothwendigkeit für d Nach allem diesem kommt die Mehrheit der staatsrechtlichzn Kommission zu folgenden zwei Anträgen:
1) Die Kammer wolle über den Antrag des Abg. Schoder auf Anklage wider das Gesammt⸗Ministerium wegen Verbots und sofortiger Ver⸗ hinderung weiterer offizieller Alte des in Stuttgart tagenden Theiles der National⸗Versammlung am 47. beziehungsweise 15. Juni d. J., so wie über den Antrag desselben Abgeordneten, die angeblich von dem Ministerium des Innern angeordnete Antastung des Privat- Eigenthums der National ⸗Versammlung für ungerechtfertigt zu er= klären — als unbegründet zur Tages-Srdnung über⸗
Gegen das Fällen des Gewehres Eben so wenig ist es tadelns⸗
hoben worden.
gange am meisten zu beklagen.
Bei dem Abbruche der Ein⸗
Tenn nun anzuerkennen ist,
unumgänglich so galt es den
die Regierung begründet.
Regierung zu bitten, die Untersuchung wegen mehrerer bedauerlichen Vorfälle bei der Schließung und Ausraäͤu⸗ g des Versammlungs-⸗Ortes deutscher Abgeordneten im Fritz⸗ schen Reithause fortzusetzen und das Ergebniß sofort öffentlich mit-
die Königliche Staats
Baden. Karlsruhe, 2. Aug. (Bad. Merk.) Heute früh um 3 Uhr wurde Gottfried Kinkel von hier nach Rastatt ab—
(D. Z.) Letzten Montag begann hier die gerichtliche Untersuchung der Gefangenen; es wird zuerst die Aus—⸗ scheidung der meist gezwungenen Volkswehr vorgenommen, so daß zu hoffen ist, dieselbe werde, ihre Anführer und besonders Gravirte ausgenommen, bald in ihre Heimat entlassen werden. den die Soldaten vernommen, zuletzt die Rädelsführer, die höheren Offiziere der Rebellen und die Ausländer. noch Zuwachs; so wurde der frühere pensionirte Hauptmann Thoma, erst Bürgerwehr⸗Major, dann während der Revolution zum Ober⸗ sten eines Regiments erwählt, vorgestern ge Gestern langte Professor Kinkel von Karlsruhe gleichfalls in die Kasematten gebracht.
Die Verpflegung aller Gefangenen nimmt ein Personal von gegen 80 Personen (Gefangenwärter und. Köche) in Anspruch; die Gefangenen bekommen täglich Morgens eine müse oder Suppe mit 3 Pfd. Fleisch; ferner z Laib Brod (zus. 2
Offiziere bekommen Morgens Kaffee. Alle
er strenger Bewachung gehalten, dürfen aber jede Mahl⸗
Freien genießen und außerdem sich abtheilungsweise eine
jeden Tag im Innern ihres Forts in der freien
Verpflegung, nebst der Wäsche
t 1900 – 1200 Fl. mindestens zu
ierbei ist die Anschaffung von Weißzsrug, nament⸗
jeder Gefangene 2 haben soll, für die ts hatten, als was sie auf dem Leibe
Rastatt, 3. Aug.
Dann wer⸗
Täglich kommt jedoch
fangen eingebracht. ier an und wurde
uppe, Mittags Ge⸗
Pf.) pr. Tag. Die werden unter
en, Die Kosten für die er Staht täglich eiwa au
lich von Hemden große Zahl derer, die nich trugen, nicht gerechnet. Den Soldaten wurden i in Ettlingen gerauhten Uni and man bei ein 5090 Fl. baar vor. früheren Lebenswandels während der meistens an Krätze und letzteren liegen in einem Fort allei nach diesen Resultaten, nach allen Erzählungen u
hre neuen,
. einer Zeit dem Vorrat formen , ö ö
bei dieser Gele⸗ nen noch die Summe von in Folge des t krank in den venerischen Krankheiten (an ank danieder); nd der großen
Ein großer Thei . sich, elagerung, Spitälern; ien.
n bei 2650 kr
1420
Zahl weiblicher Kranken zu urtheilen, muß während der Belage⸗ rung, namentlich in den Vorstädten, ein wahrer Auswurf der Menschheit gehaust haben.
Die schwer Gravirten, wie Tiedemann, Biedenfeld 2c. werden zu zweien in besonderen Räumen gefangen gehalten. Mit Tiede⸗ mann zusammen sitzt der frühere Major Fach, ehemals Junker in der bayerischen Artillerie, während der Belagerung zum Artillerie⸗ Major ernannt; er ist ein ganz überspannter Freiheitsschwärmer, sonst aber, wie ihn die hiesigen Einwohner schildern, ein achtbarer Mann, dem Viele hier die Erhaltung ihres Eigenthums und die Sicherheit ihrer Persenen während der Belagerung verdankten, der auf Zucht und Ordnung hielt, der, als die Rebellen ein— mal im Schloß plündern wollten, zwei Kanonenschüsse un⸗ ter sie abfeuern ließ, und gegen die Bewohner sehr menschen⸗ freundlich und zuvorkommend sich benahm. Es wird ihm dies sehr zu Gunsten ausgelegt; auch in seinem Gefängniß wurde dies anerkennend ausgesprochen, worauf Tiedemann, sein Genosse, sich äußerte: „Ja, Humanität ist die erste Tugend des Kriegers, ohne sie ist der größte Feldherr nichts.“ In diese Wahrheit muß Tie⸗ demann übrigens erst in den Kasematten Einsicht bekommen haben; früher, als Gonverneur, hat er nicht danach gehandelt. Man sieht das Unbeugsame, Herrische, ja das Tyrännische seines We⸗ sens schon in selinen strengen Gesichtszügen; er ist groß, hager und sieht schon etwas ältlich aus. .
Seit wenigen Tagen sist auch der frühere Gouverneur, Haupt— mann Greiner, or aus, wo er sich bisher aufhielt, hier⸗ her beordert und einstweilen mit Hausarrest belegt. Es hat diese Maßregel der badischen Regierung hier unangenehme Stimmung erregt, und man bedauert Greiner allgemein. Er ist ein Mann, der nichts weniger, als den Grundsätzen der letzten Revolution hold war, der, als die Beibehaltung des früheren Gouverneurs unmöglich erschien, nur auf Zureden von Offizieren und Bürgern die Stelle annahm, dem sogar von Frankfurt aus der Auftrag zu Theil wurde, in dieser Stellung einstweilen zu bleiben und für das Reichs Eigenthum Sorge zu tragen; der beinahe jeden Tag durch das Laͤstige und Beschwerliche seines Amtes sich ver⸗ anlaßt fühlte, es niederzulegen und stets aufs Neue wieder von den Bürgern, von den Gemäßigten gebeten wurde, zu bleiben; der zwar nicht alle Exzesse der aufrüͤhrerischen Soldaten verhüten konnte, aber doch nach besten Kräften für Ordnung und Sicher— heit sorgte, und dessen nützliches Wirken erst recht hervortrat, als er gefluͤchtet war, und ans der eingerissenen Anarchie ein Tiede⸗ mann als Tyrann erstand. Nach der besten Ueberzeugung der hiesigen Bürger wird Greiner frei und gerechtfertigt aus der Un— tersuchung hervorgehen.
Freiburg, 2. Aug. (O. P. A. 3.2, Gestern ist die hie⸗
sige Abordnung, bestehend aus den Herren Bürgermeister von Rot⸗ teck, Prorektor Professor Braun, Lyceums⸗-Direktor Nokk und dem früheren Gemeinderath A. Herzog von Rastatt wieder hierher zuruͤckgekehrt, wohin sie nach dem Ausschreiben des dortigen König⸗ lichen preußischen Festungs⸗Kommandanten von Weltzien zur Wahr⸗ nehmung der Interessen der in den dortigen Kasematten sitzenden hiesigen Gefangenen abgegangen war. Sie fand zuvorkommende Aufnahme bei den dortigen Militair Behörden und brachte die Zusicherung mit, daß einzelne hiesige Volkswehrmänner, von denen läicht nachgewiesen werden konnte, daß sie nur gezwungen an dem Aufstand Antheil, genommen, alsbald freigegeben werden sollten, und ö. eine größere Anzahl ihnen in thunlichster Kürze nachfol⸗ gen werde. . . ; . Heute morgen ist Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preu— ßen nach Donaueschingen abgereist, wo er eine Inspection der dort stehenden Truppen des Peuckerschen Corps vornehmen wird. Mor— gen wird derselbe wieder hierher zurückkehren. ;
Schleswig Holstein. Kiel, 3. Aug. (H. C) Die Regierung hat verfügt, daß außer der neuerdlngs ausgehobenen
26 = 30jährigen, nunmehr auch die 20jdhrige Mannschaft ausgeho— ben werden solle. 5
Flensburg, 2. Aug. (Börs. Ztg.) Die Zahl der in der Schlacht vor Friederieig gefallenen und der bis jetzt an in derselben erhaltenen Wunden in den Lazarethen gestorbenen Offiziere ist 13, die der Unteroffiziere und Gemeinen circa 300).
Die in diesen Tagen durch Flensburg gezogenen schleswig⸗hol⸗ steinischen Truppen sind meistens durch Angeln weiter marschirt. Das 2. Jägercorps und das 6. Bataillon werden in Kiel kanto⸗ niren. Die schleswig-holsteinische Kavallerie ist Flensburg westlich vorbeigezogen.
Friedrichstadt, 4. Aug. (B. H.) Der Dithm. u. Eid. Bote enthält eine amtliche Benachrichtigung, betreffend den Eider— Uebergang dreier Brigaden Reichstruppen am 3., 5. und 11. Au⸗ gust, so wie deren Cantonnements vor und nach dem Uebergange; es heißt darin: „Von dem Ober⸗Quartiermeister der Armee ist die Anzeige eingegangen, daß am 3., 65. und 11. August die in den beigefügten Extrakten der Marsch-Tableaurx näher bezeichneten hes⸗ sischen, bayerischen und preußischen Truppen die Eider bei Friedrich⸗ stadt, Tönning und Wollersum passiren werden, und ist die hiesige Behörde ersucht worden, damit in dem Eider⸗Uebergange der Truppen keine Störung eintrete, welche eine An fen. gro⸗ ßer Truppenmassen hier und in Tönning zur Folge haben würde, die nöthigen Veranstaltungen zu treffen, um nicht nur eine hinlängliche Anzahl Transportmiltel auf den genannten drei Punkten zur Disposition zu n, sondern auch die Ueber⸗ fahrt und Ausschiffung auf die bestmoͤglichste Weise zur Ausfüh⸗ rung bringen zu können.“ Diese Truppen sind: 1) Dle kombinirte kurhessisch⸗thüringische Brigade. 5 Bataillone Infanterie (jedes 18 Ofstziere, zo0 ann und 29 Pferde stark), 1 leichtes Bataillon, 1 Jäger-Detaschement (5 Offiziere, 250 Mann, 8 Pferde), eine pfündige Fußbatlterie (1 Offiziere, 130 Mann, 199 Pferde), eine halbe reitende Batterie (2 Offiziere, 990 Mann, 125 Pferde) und ein Husaren⸗Regiment (18 Offiziere, 425 Mann, 460 Pferde). Sie gehen am Iten über die Eiver. Y die bayerische Brigade. 5 Bataillone Infanterie (jedes 25 Offiziere, 920 Mann und 6 Pferde stark), 2 Batterieen (jede 6 Offiziere, 40 Mann und 196 Pferde stark) und 6 Schwadronen . (22 Offiziere, 700 Mann und 700 Pferde). Sie gehen am 5. August über die Eider. 3) Die preußische Brigade. 7 Bataillone Infanterie, 1 Pionier⸗ Compagnie, eine 12pfündige Batterie, mit bem Detaschement der Kolonne Nr. 21, eine reitende Batterie, eine halbe Raketen⸗Batte rie und das Feld⸗Lazareth; 1 preußisches Husaren⸗Regiment und 1 schsscheer rr er, gn rment. Sie gehen den 11. August über die Eider. ᷣ —
Oldenburg. Olvenburg, 3. Aug. (Wes. 3.) Die (gestern erwähnte) Eröffnungsrede des Staatsraths Schloifer in der gestrigen Laudtagssitzung lautet wörtlich wie folgt: „Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge mit der Eröffnung des diesjährigen allgemeinen Landtags des Großherzogthumg beguftragt, habe ich zunächst der ersten in Gemäßheit des vereinbarten Staats Grundgesetzes usammengetretenen Versammlung der Landes- Abgeordneten den freundlichen
ruß Sr, Königlichen Hoheit zu überbringen.
„Mit Leidwesen haben Se. Königl. Hoheit in Erfahrung bringen müs⸗ sen, daß abermals im Fürstenthum Birkenseld die Wahlen zum allgemeinen Landtage nicht zu Stande gekommen sind.
„Die Hoffnungen auf eine baldige einheitliche Gestaltung des ganzen deutschen Vaterlandes, welche beim Schlusse des zur Vereinbarung der Ver= fassung berufenen Landtags gehegt und ausgesprochen werden konnten, sind bislang leider nicht in Erfüllung gegangen. ‚ .
„Es ist Ihnen bekannt, meine Herren, daß die Staatsregierung zur Erreichung jenes . . im Vereine mit 2 anderen Negierungen der von der . versammlung beschlossenen Reichsverfassung zugestimmt und dieselbe in den Gesktzblättern des Großherzogthums verbffentlicht hat, daß aber diese Grundlage von den größeren Staatrn, durch deren Beistim⸗ mung die Verwirklichung bedingt war, nicht angenommen ist. Seitdem ha— ben sich, ohne Widerspruch der provisorischen Centralgewalt die Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover zum Zwich der Erhal- tung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands zu einem engeren Bündnisse geeignet, zur Schlichtung staatsrechtlicher Streitigkeiten ein Bun. desschiedsgericht niedergesetzi, und in dem Bewußtsein der Nothwendigkeit einer großartigen Verbindung Deutschlands zu einem starken, seine inneren und äußeren Interessen in ihrer Gemeinsamkeit wahrenden und verschmel— zenden Bundesstaate im Eniwurf eine Reichsverfassung dargeboten, die un- eachtet nicht unwesentlicher Abweichungen von der durch die National-
ersammlung beschlossenen Verfassung der Anlage und Idee nach mit dieser letzteren übereinstimmt und einem aus dem deutschen Tolke zu berufenden Reichstage zu freier Vereinbarung vorgelegt werden soll.
„Der ergangenen Einladung gemäß sind bereits mehrere deutsche Re⸗ gierungen diesen Bündnissen und Beschlüssen beigetreten, Das Bedürfniß deutscher Einigung ist wohlberechtigt und unabweisbar. Sie wird von allen Stämmen, in allen Staaten Deutschlands, durch alle Organe der öffentli⸗ chen Meinung, auf das dringendste verlangt.
„Oldenburg kann, in Betracht des Unifangs und der Lage des Groß— herzogthums, einer besonderen, selbstständigen Politik sich nicht hingeben. Von der Ueberzeugung geleitet, daß unter den gegebenen Umständen kein anderer Weg zu dem ersehnten Ziele offenstehe, als der von den Königlichen Regierungen vorgezeichnete, hat auch die hiesige Staa:sregierung vorläuftig ihren Anschluß erklärt, vorbehaltlich der Ratisication, die nur im Einver⸗ ständnisse mit dem allgemeinen Landiage erfolgen kann. Das Nähere in dieser hochwichtigen Anßelegenheit wird Ihnen, meine Herren, in besonderer Mittheilung zur Kenntniß Febracht werden. e ;
„Dem Kriege mit Dänemark hat die Königlich preußische Negicrung durch einen von ihr und von dänischer Seite bereits ratifizirten Waffen= stillssand vor kurzem bis weiter Einhalt geihan, unter späterem Beitritt an⸗ derer deutschen Reichsregierungen, namentlich Hannovers. Der Nückmarsch der deutschen Reichstruppen ist von ihrem durch die Centralgewalt , m. Oberbefehlshaber angeordnet und bereits in Vollzug gesetzt, unt . ö. burgische Kontingent nach eingetretener Waffenruhe vorläusig in da Für⸗
enthum Lübeck beordert. ö ! e , wiederholler Vorstellungen ist die provisorische Centralge—
walt bei fhrer Forderung geblicben, von dem nach Beschluß der National⸗ d ar niki 39 e ge mn ver Bevölkerung zu bringenden oldenbur— ischen Truppen⸗Kontingent den in den sestgehaltenen Vorschriften der deut- chen Bundesgewalt bestimmten Antheil an Kavallerie zu stellen. Die Staats- Negiernng konnte sich diesen, sie auch staatsgrundgesetzlich verbin- denden Ansplüchen in ihren verschiedenen Richtungen um so weniger ent- ziehen, je stärker sich ihr die Erkenntniß aufdrang, daß die allgemeine poli= tische Lage Deutschlands in den Gefahren einer schweren Zeit und bei dem Wiederausbruch des Krieges mit Däncmark eine solche Vermehrung der Streitkräfte in allen deutschen Ländern nur rechtfertige. Sie hat demgemäß handeln, die erweiterte Militairformation vorbereiten und insbesondere end- lich im Mai dieses Jahres mit der Ausrüstung und Bildung eines Reiner Negiments beginnen müssen.
„Die Kosten, welche durch diese Maßregeln dem Lande aufgelegt wer= den, sind leider groß, indeß unter fernerer . Benutzung des Landes kredits wohl zu ertragen, besonders wenn der seewärts nicht mehr gelähmte Handel die gewohnten Absatzquellen wieder eröffnet und die Produkte nach dem Eintritt günstigerer Verhälinisse sich angemessen verwerthen. .
„Welche Summen zu den nothwendig erachteten Ausgaben für das ganze Großherzegthum erforderlich und wie die von dem vorigen Landtage bewilligten außerordentlichen Mittel bereits nahezu erschöpft sind, darüber wird der Ihnen vorzulegende Voranschlag weitere Auskunft geben. Das Aufhören des Kriegszuständes gestattet jedenfalls ansehnliche Ersparungen, die bis Aufstellung des Budgets nicht vorhergesehen werden konnten.
„Neben dem finanziellen Voranschlage und den Berechnungen zur Er— mittelung des Kronguts wind die Staatsregierung dem allgemeinen Land— tage Gesetz Entwürfe in Betzeff der Nechtsverhältnisse der vom gutsherrli= chen Verbande befreiten Stellen und der Entschädigung wegen der aufge— hobenen Grundlasten, so wie in Betreff des Austritts der Civil-⸗Staatsdle- ner aus dem Rechtsdienste und deren Pensionirung, dann in Betreff des einzusetzenden Dienstgerichts, lofort vorlegen und zur Annahme empfehlen. Der Gesetzeniwurf wegen der Ablösung noch fortbestehender auf Grund und Boden haftender Abgaben und Lasten soll baldthunlichst nachfolgen, außer anderen minder erheblichen Bestimmungen und Verordnungen, welche nach dem Staatsgrundgesetze ebenfalls der Zustimmung des allgemeinen Land⸗ tags bedürfen. ; . f ist .
„Deuitschlands und seiner Einzelstaaten Zukunft ist augenblicklich um⸗ düstert. Die Schwierigkeiten und Bedrängnisse der gegenwärtigen Zustände können nur im einmüthigen Zusammenwirken der Regierungen und der Volks= vertretungen auf verfassungsmäßigem Wege überwunden werden, wenn an= ders Ordaung und Gesetzlichkeit, Freiheit und Wohlstand erhalten bleiben follen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog vertrauen, daß es hieran nicht ehlen werde! K ö „Im Auftrag Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs erkläre ich den all—⸗ gemeinen Landiag des Großherzogthums für eröffnet.
Lippe⸗Detmold. Lemgo, 2. Aug. (Wes. 3.) In hie—⸗ siger 53 und deren Umgegend hat sich in dieser letzten Zeit eine religiöse Sekte gebildet, deren Tendenzen noch nicht ganz klar zu Tage liegen. Allen Anzeichen nach, liegt bei ihr jedoch ein veralte⸗ tes Lutherthum zum Grunde. Von der durch die Grundrechte des deutschen Volkes bewilligten Freiheit Gebrauch machend, haben die Separatisten sich neuerdings auch einen eigenen Prediger in der Person eines schwäͤrmerischen Kandidaten, Namens , . er⸗ wählt und berufen und solchen am 14. August auf einem Bauerhofe in der Nähe von Lemgo durch ähnlich gesinnte evangelische Predi—
ger einsühren lassen.
Ausland.
Oesterreich. Pesth, 2. Aug. (6 ld.) Gestern kam ein Courier aus 8 hier durch mit Depeschen fürs russische . Bei den raschen Bewegungen der unter dem Fürsten Paskewitsch operiren⸗ den Truppen konnte man ihm jedoch selbst hier nicht mit Gewißheit die einzuschlagende Richtung angeben, und so ging er denn gegen Miskolcz. Unsere Gegner haben zwar gestern wieder die Kunde zu verbrei— ten gesucht, als habe Görgey einen bedeutenden Vortheil über die Russen errungen; allein die letzten Wochen haben uns über die Glaubwürdigkeit derartiger Gerüchte genügende Belege geliefert, denn wären die verbündeten Kaiserlichen Armeen mlt Lügen zu vernichten, es stände kein Mann mehr auf ungarischem Boden,. Wie man heute aus zuverlässiger Quelle erfährt, dauerte der Kampf bei Miskolez drei volle Tage; die Görgeysche Mannschaft wurde mehrmals zur Flucht gezwungen und voön den Russen har tnäckig verfolgt. Wir erwarten noch im Verlaufe des Tages ein Bülletln über die betreffenden. Operationen. Es ist natür⸗ lich, daß gestern allgemein schon an die Einnahme Szege⸗ dins geglaubt wurde. Es fand in der That ein für unsere Waffen in lige, sehr hitziges Treffen zwischen Felegyhaza und Kis-Telek staͤtt, welch letzterer Ort nur noch ungefähr zweß. Sta= tionen von Szegedin entfernt 6 Aber weder über viese Affairest.
sehen, in Paris angekommen sei, um historische Studien zu machen und daß die pariser Polizei ihm einen Aufschub vergönnt habe, um sich an das Ministerium zu wenden. Unter den ausgewiesenen Polen ist Graf Branicki, dessen Austreibung Rußland unter der
noch über die fortgesepzten Operationen gegen das mächtig
Kommandanten bestimmt, ist gestern, da er unter den jetzigen Ver—⸗ hältnisstn seine Functionen nicht antreten kann, auf Üürlaub nach Baden abgegangen. Der russische General Lowschin ist dieser Tage Der dortige russische General-Konsul Die Getraide - Aerndte ist in
haben wir bisher
m. Vorgestern hab rwähnt, wobei Dembinski den Kürzeren
wirklich ist seitdem die Nachricht eingelaufen, da Schlickschen Corps besetzt sei. hiervon ist es, daß die Arbeiten Pesth⸗Szolnoker Eisenbahn seit gestern Mor nommen worden sind. Auf dem Marsch heiß haben unsere braven Truppen vie leider hielt die hefti sie brach sich e
auch nur die geringste of⸗ e ich einer E. nl. . zogen habe, und Szolnok bereits Eine natürliche zur Wiederherstellung der gens rasch in Angriff wischen der Donau und e Beschwerden erlitten, gste Hitze durch diese acht Tage fortwährend an; heute, wo ein ungewöhnlich kalter Wind über Pesth Fuhrleute, die bis Keskemet für die Expedition waren, erzählen, daß die Insurgenten auf allen Wegen die verschütteten und das Militair, wo man nicht gleich graben konnte, ezwungen war, das mitgeführte warm gewordene Wasser mit ten Bottichen der Armee nachgeführt len ällt es sehr auf, wie auf dem hiest⸗ en Platze österrrichisches Bankpapier so gut wie verschwindet. an will den Grund darin finden, letzter Zeit allen Vorrath von Bankn zum Unterhalten ihrer Verbindunge Folge dessen ist das seltsame Verhältniß eingetreten, daß in diesem gleichlich mehr Silbermünze unseren Kapitalisten als österreichisches Banknotenpapier. Natürlich ist hrnehmung das Silber -Agio bedeu in kleinen Zetteln größeren Einkäufen findet regel⸗ die die Waare statt. garische Banknoten gesucht haben; es er vom Lande, die 68 zahlen wollten. ᷣ ollen. Es geht hier das verbürgen ist, daß die den ketske— -. bution sich auf den Betrag von cläuft. In Folge der pesther Centribution att, obgleich eine schwebende irdische Die resp. Parteien glauben eine urch zu bewerkstelligen; uns aber Brüdern edler und würdiger zu 3 geht selbst ver schönsten und begrün⸗ Die heutige Pesther Zeitung bevollmächtigten Hof⸗Kom⸗ Geha 1d Pensionen an die Beam⸗ und Dreißigst⸗ Amtes bis auf Weiteres sistirt
te ne than in Belgrad eingetroffen. Danilevski, soll zurückberufen sein. Sirmien zu Ende und hat äußerst günstige Resultate geliefert; nur für die Maisfelder ist noch ein ausgiebiger Regen sehr wün— Der Gesundheitszustand ist jetzt sehr befriedigend. Die Heuschrecken zeigen sich nirgends mehr. Krakau, 31. Juli. (Lloyd.) Felt marschall-Lieutenant Puch— ner ist hier von Siebenbürgen eingetroffen. Tre viso, 29. Juli.
vorigen Regierung vergebens begehrt hatte. Auf seine Kosten er⸗ schien die Tribune des Peuples, und man behauptet, er sei
der größte Grundeigenthümer in Europa.
Während der Moniteur die Verta⸗ gung der Kammer, wie sie beschlossen worden, anzeigt, mel⸗ den einige Journale, daß die Kammer bis zum 20sten oder 25sten D. M. vorsammelt bleiben werde, weil noch einige bedeutende Be⸗ Der Constitutionnel aber widerlegt Die Voruntersuchung wegen des 13. Juni noch nicht so weit vorgerückt, daß der hohe Gerichtshof vor zwei Die Kammer hätte also vor der
von Wuppen des
schenswerth.
schlüsse zu fassen seien.
(Lloyd.) Unter den vor den Lagunen biese Nachtlicht.
liegenden Truppen greifen die Fieber leider sehr um sich. Im hie⸗ sigen Spitale kommen täglich 14 — 16 Sterbefälle vor. ner werden so sehr vom Terrorismus beherrscht, daß sie das Wort Capitulation nicht auszusprechen wagen, wiewohl die Meh hner sehnlichst das Ende der Belagerung herbeiwünscht, denn die Noth hat daselbst einen sehr hohen Grad erreicht.
Frankreich. Paris, 2. Aug. benden Versammlung angenommene und vom Moniteur amtlich gesetz vom 27. Juli lautet: rt. J und 2 des Dekrets vom 11. August 1848 sind anwendbar auf Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Rechte und Autori— tät des Präsidenten und auf Beleidigungen gegen seine Person. Die Ver— solzung wird von Amts wegen von dem öffentlichen Ministerium ange— stellt. Art. 2. Jede durch ein im 1. Art. des Gesetzes vom 17. Mai 1819 aufgezähltes Mittel bewerkstelligte Aufreizung von ihren militairischen Pflichten und dem Gehorsam gegen ihre Voigesetz— ten abwendig zu machen, wird mit Gefängniß von einem zwei Jahren oder 25 bis 1000 Fr. Strafe belegt, ren Strafe, welche das Gericht ausspricht, im Falle die Handlung unter den Begriff der Bestechung oder der Aufforderung zu einem Vergehen oder Jeder Angriff durch die eben benannten Mittel auf die den Gesetzen schuldige Achtung und die Unvenletzlichkeit der durch sie gewährten Rechte, jede Vertheidigung von Handlungen, die geseßtzlich als Vergehen oder Verbrechen gelten, wird mit Gefängniß von einem Monate bis zu zwei Jahren und mit einer Strafe von 16-1600 Fr. belegt. Art. 4. Die absichtliche Veröffentlichung oder Wiederholung falscher Nachrichten, falscher, verfälschter oder fälschlich Dritten zugeschriebener Aktenstücke, wenn diese Atktenstücke oder Nachrichten geeignet sind, die öffentliche Ruhe zu stö— ten, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu zwei Jahren und mit 50 —= 1000 Fr. Strafe belegt. Art. 5. Die Eröffnung oder öffentliche Anzeige von Subscriptionen, welche Strafen, Kosten und Interessen, die durch gerichtliches Urtel entstehen, decken follen, ist von dem Zuchtpolizei⸗ gericht mit Gefängniß von ei hem Monat bis zu zwei Jahren und 50 Alle Austräger oder Colporteure von Büchern, Schriften, Broschüren, Kupferstichen oder Lühographieen müs- sen eine Konzession haben, die ihnen fuͤr das Seine - Departement der Polizei- Präfelt,, für die anderen Departements der Präselt ertheilt. Konzessionen können zu jeder Zeit wieder zurückgezogen werden. ventionen gegen diese Bestimmung werden von dem Zuchtpolizeigericht mit Gefängniß von 1 — 6 Monaten und mit 25 — 5060 Fr. Strase, ab⸗ gesehen von den wegen weiterer Vergehen zu erkennenden Strafen, theils gegen die Verfasser oder Herausgeber der Schriften, theils gegen die Col— Art. 7. Außer der vom Gesetz vom 21. Oktober 1814 vor- geschriebenen Deponirung müssen alle Schriften über politische oder sozial— ökonomische Gegenstände von weniger als zehn Blatt Umfang, mit Aus- nahme der Zeitungen und periodischen Schriften, von dem Drucker 24 Stunden vor der Veröffentlichung bei dem Staats-Prokurator des Druckorts Der Drucker hat zugleich zu erklären, wie stark seine Ein Verstoß ge⸗
Die Venetia⸗ . Monaten berufen werden könnte.
Vertagung keinen Beschluß darüber zu fassen.
Straßburg, 29. Juli. derrheinischen Kourier Folgendes mit: in Betreff des Todes meines Bruders M. Weil, Gesandtschaftskou⸗ Unmittelbar nach der Uebergabe von Rastatt begab ich mich nach Kuppenheim, um vom General Grö⸗ ben einen Brief an den Gouverneur der Festung, Herrn Holleben, Ich erlangte denselben, und kaum in Rastatt einge⸗ treten, erfuhr ich bestimmt, daß mein unglücklicher Bruder ein Opfer der Wuth der badischen Kanoniere geworden ist. Märtyrer treuer Pflichterfüllung gefallen. statt gebracht worden war, hatte der Kommandant dieses Platzes Befehl gegeben, ihn in Freiheit zu setzen, aber die Kanoniere führ⸗ ten ihn an das Rheinthor und erschossen ihn ohne Erbarmen. Die französischen Behörden und besonders Herr Mehl, Polizeikommis⸗— sär, haben ihr Möglichstes gethan, um meinen Bruder zu retten, aber das Verhängniß hat es anders gewollt.“
London, 3. Aug. Mit
zu mischen, der in gro wurde? Selt einigen Tagen Herr Felix Weil theilt dem Nie⸗ „Die traurige Kunde daß die hiesigen Kaufleute in oten an sich zogen, dessen sie n mit Wien bedurften. In
Das von der gesetzge⸗ riers, hat sich leider bestätigt. veröffentlichte Pr Augenblicke unver zu erlangen. zu Gebote steht, seit dieser Wa Die Assignaten gehen Hand zu Hand, doch bei
müßig ein hoher Aufschlag auf es sogar Leute waren dies mehrere Gutsbesitz Es hat sich jedoch Niemand mit ihnen einlassen w Gerücht, welches aber nicht zu meter Juden auferlegte Contri 00, 000 Fl. C. M. finden hier viel Uebergänge zu solche Gratisversöhnung mit dem Himmel die o Beschwerde nicht herunterwälzt.
Art, moralischen Widerstandes dad cheint ein Ausharren mit seinen ein. Der bloße Egolsmu detsten Sympathieen verlu bringt die Notiz, daß auf Befeh missaͤrs die Auszahlung der Gehalte ur ten des hiesigen Salz⸗
tend gesun⸗ ö. Nachdem er nach Ra⸗
ilitairs, um sie von Gestern hat ! egeben, die un Monat bis zu
vorbehaltlich der schwe⸗
Verbrechen fällt.
Großbritanien und Irland. lt dem Schiff „Montrose“, welches die neueste portugiesische Post überbringt, hat man heute hier die Nachricht erhalten, daß Koͤnig Karl Albert am 28. Juli gestorben ist.
Dänemark. Kopenhagen, 30. Juli. (Departements⸗ tidende.) Da nach der Annahme des Grundgesetzes die Bestellun welche auszufertigen sind, nicht mehr in der bisherigen Form abge werden können, sondern einer den neuen Verhältnissen entsprechenden Veränderung unterliegen müssen, welche sich auch auf den Amtseid erstreckt, so hat der Staatsrath, nachdem er zuvor dem General⸗ Prokurator Gelegenheit gegeben, sich hierüber zu äußern, in Er— wägung gezogen, welche Formulare behufs künftiger Anwendung allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen sein möchten. In Ueber⸗ einstimmung mit der vom Präsidenten des Staatsraths demnach unterbreiteten allerunterthänigsten Vorstellung hat Se. Majestät der allergnädigst beschlossen, daß fol⸗ gende Eidesformel und Bestallungsklausel bei allen Civil und Mi— litair Beamten künftig benutzt werden sollen.
Eides-⸗Formular.
Da Se. Majestät der König Allergnädigst mich zum nannt hat, so gelobe und schwöre ich, dem Könige treu und ge— horsam zu sein, das Grundgesetz des Reiches zu halten und mit Treue und Eifer die Pflichten zu erfüllen, welche mir das mir Allergnädigst anvertraute Amt auferlegt. sein heiliges Wort helfe.
Bestallung
Also wird er Uns, seinem rechten Erbkönig und Herrn, treu und gehorsam sein, das Grundgesetz des Reiches halten und mit Treue und Eifer die Pflichten erfüllen, welche ihm das ihm Aller— gnädigst anvertraute Amt auferlegt, ganz in Uebereinstimmung mit dem Eide, den er darauf allerunterthänigst gethan und abge—
m Christenthum
bis 1000 Fr. zu belegen.
Ba cs ka, 29. Juli. (Süd verläßlicher Quelle die Nachrich und Kaiserl. russische Hauptarmee eingetroffen ist; die Russen aus Versek, General Clam mit dem ebenfalls heute in Weißkirchen ei schon in die Bacska; der Ban i nach dem Eintreffen unserer R Rastic, an die Spitze der Armee Ende des Drama's den härtesten St
Agram, 2. Aug.
sl. 3.) So eben erfa daß die Kaiserl. österreichische in gleicher Höhe bei Szegedin iebenbürgen werden heule in ehemaligen Puchnerschen Corps Die Südarmee rückt st heute in Titel und wird sich erve⸗Brigade, General-Major nd in dem sehr nahen rauß zu bestehen haben. (Südsl. 3.) Vom Süden noch immer keine näheren Nachrichten, welche Russen in Baja bestätigen würden. Uebergang an der Theiß ⸗Mündun
re ich aus
König unterm 10. Juli d. J.
porteure belegt.
haben wir das Eintreffen der Knicjanin behauptet tapfer den g; er hatte am 23sten v. M. griff der ihm an Truppenzahl überlegenen Magyaren auf rschanzungen siegreich zurückgeschlagen. Nach dem Po⸗ zornik hätten die Magharen unter Guyon über 260,009 Mann gezählt, während Knicjanin nur 3000 Mann hatte. Unter den gefangenen Honveds, die vor einigen Ta germaßen montirt wurden, zur fanden sich auch ei
niedergelegt werden. Auflage ist. Er empfängt dafür einen Empfangschein. gen diese Bestimmung wird von dem Zuchtpolizeigericht mit einer Geldbuße Art. 8. Das Defret vom 9. August 1848 en und periodischen Schriften zu leistenden Cautionen des organischen Preßgesetzes in Kraft. Zeitung oder periodische Schrift kann von einem Volks⸗Repräsentanten als verantwortlichem Geschäftsführer unterschrieben werden. Wird dem zuwider= gehandelt, so ist das Blatt als nicht unterzeichnet zu betrachten, und der Drucker und Eigenthümer haben eine Strafe von 506 — 3000 Fr. zu erle— gen. Art. 109. Verboten ist die Veröffentlichung von Anklage⸗-Akten und anderen Akten des Keiminal - Prozesses, gelesen sind, bei 100 — 2000 Fr. Sirafe. ben Jahre kann die Strafe verdoppelt und mit zehntägigem bis sechsmo— natlichem Gefängniß verschärft werden. lungen über Prozesse wegen Injurien und Verleumdungen, wo der Beweis der Wahrheit der Verleumdung nicht zugelassen wird. nur auf Antrag des Klägers angezeigt werden. Urtheil zu veröffentlichen. Die Namen der Geschwornen dürfen nur in dem Bericht über die Sitzung, in der sich die Jurv konstituirt hat, veröffentlicht Verboten ist die Mittheilung der Berathungen der Geschwornen und der Gerichte unter sich; Kontravenienten werden mit 200 — 3000 Fr. Strafe belegt. Im Wiederholungsfall in demselben Jahre kann die Strafe verdoppelt werden. Art. 12. Die Verstöße gegen diese Bestimmungen wer— das Zucht - Polizei ⸗ Gericht ist gehalten,
So wahr mir Gott und von 190 — 5090 Fr. bestraft. sS8⸗Klausel.
über die von Zeitun
bleibt bis zum Erla Art. 9. Keine
gen, nachdem sie hier eini⸗ rmee nach Italien abgingen, be— ne Anzahl Bacskaer, Serben und Deutsche, die, von den Magyaren gepreßt und in ihre Glieder eingereiht, bei der ersten Gelegenheit auf unsere Seite übergingen, in der Hoffnung, daselbst die Freiheit zu finden. Nun müssen sie ebenfalls nach Ita⸗ lien und klagen nicht wenig über das Schicksal ihrer Angehörigen zu Hause, die sie nun hülflos und ohne Nachricht, vielleicht auf immer verlassen müssen. Wir haben gehofft, daß man diese Armen, und es sind viele Familienväter darunter, die bei uns Zuflucht vor den Magyaren zu sinden hofften, nicht auf gleiche Weise, wie die, welche im Kampfe zu Gefangenen gemacht wurden, behandeln werde.
Sem lin, 29. Juli. Eloyd.) Vor einigen Tagen erhielten wir die beruhigende Nachricht, daß die Magyaren die untere Ba—⸗ natsgegend räumen und sich gegen Szegedin zurückziehen. 253sten verließen sie Perlasz, nachdem sie daselbst ihren bedeutenden Pulvervorrath in die Luft gesprengt hatten, wodurch jenes schöne Dorf zur Hälfte und dann der Rest durch die abziehenden Rebel len eingeäschert wurde. In Pancsova ließen sie nur eine schwache Von Weißkirchen strömen sie massenhaft gegen Auf diese Kunde ließen mehrere hiesige Ein— wohner, die bereits unsere Stadt verlassen hatten, ihre Hab— seligkeiten von Belgrad wieder zurückbringen. wurden wir durch die heute hier verbreitete Nachricht be— rührt, daß die Magyaren in großen Truppenmassen vor Dvésa, ei Stunden vom semliner Donauufer, erschienen sind, eine rücke über die Sibniza bei Borca geschlagen haben und sich dem Semlin gegenüber liegenden Donauufer nähern. Wir sind bereit, den Feind gehörig zu empfangen. Ordre erhalten, die Donau zu über reits ziehen unsere der Feind die Absicht sich durchzuschlagen. Ausfall denkbar, da mäßig, und so fach überlegenen
bevor sie in öffenilicher Sitzung (Frkf. Jo urn.)
Bei einem Rückfall in demsel⸗
Schweiz. Bern, J. Aug. National- und Ständerath als Bundesver treten und haben die Truppen-Aufstellung einstimmig genehmigt.
Die in Betreff der büsinger Capitulation mit General Péucker übereingekommenen Stipulationen lauten dahin: Voraus wird die Erklärung gegeben, daß die Expedition ohne Vorwissen des Ober Kommando's von einem Civil-Kommi worden sei, als rein polizeiliche M glaubigung, daß die Wasserstraße kunft von Seiten der Reichstruppen der Rhe straße betrachtet und benutzt werden werde, daß die S gränze als solche geachtet und das Sch werden werde, wie denn überhaupt der Zusammenzug an der Schweizergränze stration zur Absicht habe. Formalität beobachtet, gegangen werden dürfe, und daß passes gleichsam zur Kontrolle unter Gewehr stan
Mit dem 1. August wird das Hauptquartier des Obergene⸗ rals nach Aarau verlegt, Gmür bleibt in Sch in Zürich und Bontems in Basel.
Tu rin, 30. Juli. Uhr wurde die Kammer eröffnet. nen mit Enthusiasmus kalt und schweigsam.
naloren und Abgeordnete! dieser neuen Ses
. Heute sind sammlung zusammenge⸗
Verboten sind Mitthei⸗
Die Klage kann In allen Fällen ist das . ; ssär (Hennin) aus angeordnet
regel, und zwar in der Be—⸗ daß dagegen in Zu— in nie als Militair⸗
weizergebiet nicht betreten gegenwärtige militairische . keine feindselige Demon⸗ Hinsichtlich der Rückkehr wurde die ht auf dem gleichen Wege zurück hrend des Durch⸗
Geschästs führer ihm von der Behörde oder einer Amtsperson zugeschickten offiziellen Dokumente, authentischen Darstellungen, Erklärungen und Berichtigun⸗ gen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung muß am Tage nach Empfang der Mittheilung gegen Bezahlung der Insenmonskosten stattfinden. andere von der Regierung durch die Präfekten geforderte Insertion geschieht an dem Tage nach der Uebergabe derselben in derselben Weise und unter den— Kontravenienten werden vom Zuchtpolizeigericht mit 50 -= 500 Fr. Strafe belegt. Die Insertion erfolgt gratis für die im 11. Art. des Gesetzes vom 25. März 1822 genannten Antworten und BerichQ tigungen, so lange sie im Umfange das Doppelte der berichtiglen Artikel nicht überschreiten. In diesem Falle werden die Insertionsgebühren blos für den Ueberschuß des Umfangs bezahlt. Art. 14. Wenn der Geschäfisführer eines Blattes wegen Verbrechen, Vergehen oder Preßvergehen verurtheilt ist, so kann das Blatt oder die periodische Schrift während der ganzen Dauer dir Strafe und der Suspension der bürgerlichen Rechte nur durch einen anderen G.—= schäftsführer geschehen, der alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Wenn das Blatt nur einen Geschäftsführer hat, so müssen die Eigenthümer binnen einem Monat einen neuen stellen und in der Zwischenzeit einen verant— wortlichen Redacteur bezeichnen. Die ganze Caufion haftet für diese Ver⸗ antworilichkeit. Art. 15. Die durch den Art. 15 des Gesetzes vom 18. Juli 1828 autorisirte Suspension kann auf den Spruch des Assisenhofs stets er= solgen, wenn dasselbe Blatt, derselbe Geschäfts sührer in demselben Jahre eine zweite Verurtheilung wegen Vergehen oder Verbrechen erleidet. Diẽ Suspen— sion kann auch wegen einer ersten Verurtheilung ausgesprochen werden, wenn sie wegen Ausregung zu einem Verbrechen, die in Art. 87 und 9i des Strafgeseßbuchs genannt sind, erfolgt. des Gesetzes vom 26. März 1819 nicht mehr anwendbar. Art. 16 — 22 beziehen sich auf Einzelheiten des Verfahrens, auf die bei den Cstations= beobachtenden Förmlichkeiten.
wird das Urtheil von dem Assisengericht Einwand dagegen ist binnen fication des Urtheils zu erheben.
Blattes die
die Schweizer wä Besatzung zurück.
Beckerek zu. selben Bedingungen.
affhausen, a Unangenehm aber Italien. (Fr. Bl. Heute um zehn Der König wurde im Allgemei— empfangen, nur mehrere Deputirte waren „Meine Herren Se⸗ 1 Das Werk, woözu Sie der Staat in sion beruft, ist groß und schwierig; ist es jedoch ehrenvoller, als jedes andere. Stärke und Vorsicht ausführen, erwerben Sie sich ten Anspruch auf die Anerkennung des Landes, d Die Schicksalsprüfungen,
Die Thronrede lautet:
Se. Exc. der Banus hat die mit seiner ganzen Truppenmacht bei Slankamen schreiten und bei Tittel Posto zu fassen. Truppen in Menge dahin. Wie es scheint, hat irgendwo zwischen Slankamen und Semlin Von der peterwardeiner Festung ist gar kein die Verschanzungen bei Karlowitz so zweck⸗ fest angelegt sind, vaß sie auch? dem fünf— Feinde widerstehen und ihn zurückdrängen kön— Truppencorps des Generals Clam soll auf dem Ser Es heißt, daß auch die im Banat vor Weißkirchen eingerückt sind. Auf gyaren auch in jener Gegend immer nten also nur einen Ausfall auf Syrmien en aber den gänzlichen Ruin hereilen würde. Von eterwardein, wo das größte Elend und Ent⸗ den ungarischen Truppen herrscht, haben sich s herabgestürzt, um sich unseren Truppen anzu⸗ lben brachen die Beine und Arme, die anderen vier ilten in unserem Lager an. nhaftes Bild von der vort herrschenden Noth Mannschaft und versichern, daß fast alles Mi⸗ terwardein nächtlicherweise zu, verlassen. Un—⸗ Fuhrwesendienste funfzig Mann gestellt, deren von zehn Gulden erhielt, und vlerzig Gulden — General ⸗Feldmarschall⸗ a Teng, vom Kriegs-⸗Ministerium zum semliner Militair⸗
dadurch gerade Indem Sie es mit einen begründe⸗ das von Ihnen so die für schwache und te Wendung nehnien, können für n zum Guten wenden Und nützlich sein. Ein starkes Volk reift in der harten Schule der Die Anstrengungen, die es macht, Lage herguszukommen, lehren ihm, zu unterscheiden, sie lehren ihm die sicherste und zugleich fruch der Tugenden des öffentlichen Lebens, die Beharrlichkeit. dere Sie auf, Probe davon abzulegen, und ich selbst, großen Beispiele meines Vaters gelcitet, werde Ich fordere Sie auf, diese un viele brave Völker gerettet hat.
Vieles erwartet. gewöhnliche Geister eine schlech muthige Herzen sich Widerwärtigkeit. um aus seiner schwierigen
In diesem Falle ist Art. 28 Illusionen von der Wirklichkeit
Hermarsche übe Russen bereits diese Weise wer mehr eingeengt; sie kön wagen, was ihn den Wällen zu P muthigung unter estern 15 Honved ließen. Elf derse . wohlbehalt
r Serbien begriffen sein. den die Ma und Cassationsgesuchen zu
des Angeklagten ohne Zuziehung der Geschw drei Tagen nach erfolgter Noti Sißung, wo über diesen Einwand entschieden wird, anwesend und das Urtel des Gerichts ist endgülti des Strafgesetzbuchs ist auf die dur Verbrechen und Vergehen anwendbar. dernde Umstände erkennen, auftrlegt werden.
Aus Havre erfährt man, daß dort schon viele bei dem Auf⸗ stande in der Pfalz und Baden betheiligte deutsche worunter ein Bruder von Tiedemann in um sich nach Amerika einzuschiffen. Herr Marx, den mehrere J al meldeten, zeigt in der Pressse an, daß er, mit einem
Beim Nicht⸗ sie zuerst gebrauchen. getrübte Festigkeit zu zeigen, die so l Es liegt im Wesen der repräsen⸗ tativen Regierungen, daß es verschiedene Meinungen und Parteien giebt, aber es giebt auch solche Lebensfragen, es giebt Gelegenhei— ten, wo die Gefahr des Staates so bedeutend ist, daß man das Heil des⸗ selben nur durch das Vergessen aller Parteileidenschaften und der Riva⸗ lität der Personen erreichen kann. t Unterhandlungen mit Oesterreich scheinen ihrem Abschluß nahe zu sein; wenn sie beendigt sind, wird die Kammer von meinen Mini⸗ stern die Mittheilung des Vertrages erhalten, und sie wird über den Theil berathen, welche das Stalut (die Verfassung) ihr zur Prü⸗ fung überglebt. Ich fordere Ste auf, meine Herren, in dieser Be rathung alle praktische Klugheit, vie der jetzige Zustand Italiens
orenen gesprochen.
ist der Angeklagte nicht ülti Art. 23. Art. 463 ch gegenwärtiges Gesetz vorgesehenen Wenn die Geschworenen auf mil⸗= Auch diese entwer⸗ kann nur die Hälste der vorgeschriebenen Strafe
So ist die jetzige Lage.
Flüchtlinge, Rastatt, eingetroffen sind, Auch Hecker war dort angelangt. ournale als Flüchtling
eder ein Ha
M. beim Augtri
tte bekommen wird. ausgewiesen
Paͤsse ver⸗