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ur rechten Zeit nicht hat hören wollen. Ich ulfol' darauf an? daß die Kammer auf die Sache selbst eingehen Mack: Ich trete diesem Antrage bei. Wenn die Herren Scho— und die sich ihm anschlossen, nachdem sich die Majorität der Kam- 2 billigend über das Verfahren der Regierung ausgesprochen hatte, ihre Verwahrüng zu Protololl erklärt hätten, wäre damit das erreicht gewesen, was Schoder heute als erreicht bezeichnen will. Aber ich gebe von Zwerger anz recht, daß man Verwahrungen, Protestationen nicht in der Form von nklagen auf Hochverrath, nicht in der Form von n, wegen verbre⸗ cherischer Attentate ausdrückt. Es ist richtig, was Schoder gesagt hatz nachdem das Voll durch den Ausgang der Wahlen ihnen beigetreten sei, haben sie nicht mehr nöthig, auf ihlem Antrage zu bestehen; aber eben deshalb, weis das wählende Volk in seiner überwiegenden Mehrheit der Gesinnung pieser Kammer nicht beigelreten ist, wird die bald scheidende Kammer das Recht haben, heute die letzte Gelegenheit zu ergreifen, um dem Volk auch ihre Ansichten entschieden mitzutheilen. Ich bin gegen die Aussetzung der Debatte über den Kommissions-Bericht. Holzinger: Man sieht schon auf der ersten Seite des Berichts der staatsrechtlichen Kommission, daß ich schon bei Stellung des hente auf der Tagesordnung stehenden Antrags mir erlaubt habe, an Sie den Antrag zu stellen, den Antrag Schoder's für eben so dringend als einfach zu halten und solchen sofort in Berathung zu nehmen. Hätten Sie, damals meine Ansicht getheilt, so hätte man uns heute nicht die Kompetenz bestreiten können. Aber so lange ich von diesem Platze aus rede, werde ich mir die Zuständigkeit nicht bestreiten lassen. Ich habe einmal die Gelegenheit gehabt, auszuführen, daß, wenn ein Antrag in die Versammlung gebracht worden, er Hesammteigenthum deiselben gewor- den sei, daß ein Einzelner denselben nicht mehr zurückziehen könn-. Hier handelt es sich nicht blos von einem Antrag über irgend eine gleichgültig Sache, sondein man sieht, daß wir angerufrn sind, zu beschließen, die sämmtlichen Departements - Chefs wegen Verfassungs⸗Veiletzung vor den Staatsgerichishof zu ziehen. Auf dem gegenwärtigen Landtage sind fast alle Paragraphen der Verfassungs- Urkunde in Bewegung ge⸗ setzt worden, auch noch ein anderer Paragraph sollte in Bewegung gesetzt werden; ich hoffe aber, daß derselbe in der Ruhe bleiben wird. Aber die⸗ sen Paragraph müssen wir erledigen; wir müssen unsere Zuständigkeit be⸗ haupten, wir wollen dem Volke, von dem die Rede war — denn man kann das Wort „Volk“ in gar verschiedenen Beziehungen nehmen — welches durch seine Wahlen seinen Willen ausgesprochen hat, und den aus dem Volks⸗ willen hetvorgegangenen Abgeordneten zur Verfassungs⸗Revision ihr volles Recht lassen, wir wollen ihnen kein Jota auf dem I streichen, sie sollen es haben, aber wir wollen unser Necht auch behaupten. Ich brauche keine thatsächlichen Aufklärungen von den Ministern mehr, ich meine, man könne ohne solche entscheiden. In dem Strafgesetze giebt es wohl Vergehen, bei denen ich ganz verzichten kann auf meine angebrachte Klage, ehe nur der Bellagte in den Anschuldigungsstand versetzt worden ist; kei dem Ehebruch geht dies sogar noch weiter hinaus; aber hier, meine Herren, handelt es sich von der Anklage auf Hochverrath, diese ist bei uns angebracht, und wir müssen uns darüber aussprechen. Ich trete daher dem Antrage von wer ger's bei. Reyscher: Ich bin auch der Ansicht Zwerger's; nachdem einmal ein Kommissions-Antrag vorliegt, kann der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Es ist Ehrensache für die Kammer, für das ganze Land, 38 der Thatbestand der Auflösung der National-Versammlung ins Klare gesttzt wird. ⸗
Der Präsident proponirt, den Kommissions-Bericht nunmehr erstat—⸗ ten zu lassen, Wiest von Um aber, von Vielen unterstützt, verlangt leb⸗ haft namentliche Abstimmung über den heutigen Schoderschen Antrag auf die Zurückziehung. Dies geschieht, und die Kammer beschließt mit 71 ge— gen 2 Stimmen (Schweickhart, Rettenmair), auf die Berathung einzugehen.
Nun erstattet Reyscher als Berichterstatter den (bereits in Nr. 214 des Preuß. St. Anz. mitgetheilten) Kommissions-Bericht. Nun führt Stockmaier als der Berichterstatter der Minderheit (Stockmaier, Psäfflin, Seeger) aus, daß auch diese die Zweifel sich vorgeführt habe, welche mög⸗ licherweise gegen die formelle Gültigkeit des Antrags haben geltend gemacht werden können, und mit der Majorität der Kommission in dieser Hinsicht einverstanden sei. Die Nothwendigkeit liege vor, daß die Kammer sich jetzt über die Rechtsbeständigkeit der National⸗-Versammlung aus⸗ spreche; verneine sie dieselbe, so falle die ganze Anklage in ihr Nichts zusammen, bejahe sie dieselbe, so werde nach der Begründung des Majoritätsberichts selbst die Anklage aufrecht zu erhalten sein. Stockmayer stellt daher den Antrag, daß die Kammer sich darüber ausspreche, ob die National-Versammlung am 17. und 18. Juni noch zu Recht bestanden habe oder nicht. Repscher: Es ist ganz ungewöhn⸗ lich, der Kammer zuzumuthen, sich über eine Rechtsfrage auszusprechen; eine Nothwendigkeit, diese juristische Vorfrage zu entscheiden, liegt nicht Stockmaier geht nun über auf den weiteren Theil des Be—
die Stimme der Mäßigung z
vor. richtes, betreffend die Vorfälle im Fritzschen Reithause. Diese Maßregel hält der Berichterstatter durchaus nicht, für gerechtser=
tigt; lächerlich klinge es, sagt, er, bei dieser Veranlassung noch von Schonung zu sprechen. Er stimmt dem Mehrheits - Antrage bei, daß die Untersuchung fortgeführt werde, bezweifelt aber, ob sie nach der Art, wie sie aufgenommen wurde, zu einem Resultate führen werde. Schoder: Es handelt sich hier nicht um die politische Klugheit oder Zweckmäßigkeit, sondern um die Rechtmäßigkeit der Ministerial-Maßregel. Was meinen Antrag betrifft, so bezweifle ich, ob der Reichstags Abgeord⸗ nete Römer, wenn der Senat in Frankfart ihm den Aufenthalt verweigert hätte, auf eine solche Anmaßung eine andere Antwort gegeben hätte, als meine Worte in der Sitzung vom 18. Juni waren. Ferner leugne ich die so oft gehörte Behauptung, daß die National -Versammlung durch Ein setzung der Reichs -Regentschast die Verfassung verletzt habe, und daß es ihr dabei um republikanische Gelüste zu thun gewesen. Es blieb der Na ional⸗Ver⸗ sammlung nichts übrig, als obige Wahl, nachdem sowohl von Römer, als von dem Könige nicht zu erwarten war, daß sie, die Würde eines Reichsstatt= halters hätten angenommen. Der Präsident Löwe hat vorher über diese ganze Sache, mit Nömer gesprochen und gesorscht, ob es möglich wäre, daß der König oder Nömer eine Wahl annehmen. (Gelächler.) Meine Herren, es ist nicht lächerlich! Wir zeigten den guten Willen der National⸗Versammlung, alle uns zu Gebot stehenden Mittel zu er- schöpfen. Eben so wenig hat die Versammlung das Recht ihres Bestan- des verwirkt durch Erlassung des Gesetzes über die wen,. Es bleibt immer bei dem: die National -Versammlung gtfiel nicht mehr, aber sie war berechtigt. Deshalb aber konnte es der Regierung nicht zustehen, sie auszuweisen. Man hat mir einen ungeheuren Vorwurf aus meinem Antrage gemacht, als ob ich die ganze Geschichte provozirt hätte. Das ist das Selisamste, was es giebt; der Chef des Justiz- Departements schreibt im Namen des Gesammt - Ministerinms an den Praͤsidenten der National-Versammlung, sie habe sich jedes weiteren offiziel len Aktes zu enthalten, widrigenfalls Maßregeln dagegen ergriffen würden; aber es war nnter der Würde der National-Versammlung, auf eine solche Anmaßung eine andere Antwort zu geben, als die, daß sie eben ihre Sitzung hält. Nach all diesem liegt ein Verbrecken vor, wegen dessen der Staats- Gerichtshof zu erkennen hat, deshalb glaube ich, daß nicht dem Antrage auf Tagesordnung zuzustimmen ist, sondern dem Gegentheile. Man könnte die erhobene Anklage für eine überflüssige und gehässige halten, allein jedes Mitglied ist berechtigt, einen solchen Antrag zu sielien, wenn nach seiner Ueberzeugung eine Verfassungsverletzung durch die Minister vorliegt. Möge der Beschluß der Kammer ausfallen wle er wolle, wir sind in unferem Ge⸗ wissen und durch das Resultat der Wahlen getröstet. 53 Zwerg er; Seit dem Bestehen der württembergischen Verfassung hat noch keine Minister-⸗Anklage staltgefunden, und ich begteife in der That nicht, wie man gerade gegen diese Minister eine solche Anklage vorbringen mochte, welche das Vaterland vom Verderben gereltet und um dasselbe sich wohl verdient gemacht haben. Diese Anklagen geht von einer Seite aus, welche sich vor allen die Volkspartei nennt, was sie aber will, vie Anerkennung der Reichsversassung, das wollen wir und die Minister auch. Die Regie— rung hat gethan, was ihr unter den gegenwärtigen Verhälmissen möglich war. Hier kann Lon einem Hochverraihe gar nicht die Rede sein. Und wer soll denn der Ankläger sein? Diese Versammlung, welche die Hand- lung der Minister gebilligt hat? Die Nafional-Versammlung ist damals weder von der Staatsregierung, noch von der Kamnier mehr anerkannt gewesen, weil sie die Neichsverfassung verletzt hat. Ueber die Geburt der Reichsregenischast will ich mich, nicht weiter auslassen. Wenn man mich gesragt, hätte, was die National ⸗Versammlung hätte thun sollen, so hätte ich gesagt: entweder in Frankfurt bleiben, oder, wenn
nehm sein dürfte, zu der ich m
schlag im bürgerlichen Rechtswege zu erwirken.
theidiger zu bestellen.
sie dies nicht hätte thun können, nach Hause gehen. Von Württemberg
1416
aus konnte auf gesetzlichem Wege ein deutsches Reich nicht gegründet wer⸗ den. Ich bin also entschieden dafür, daß der Antrag Schoder's als durch- aus unbegründet zurückgewiesen werde, Was das Zweite betrifft, die Vor⸗ fälle im Reithanse, so ist die Untersuchung noch nicht geschlossen, deshalb lann weder eine Mißbilligung noch eine Billigung aussprechen, und man sollte bei diesem Theile des AÄntrags einfach dabei stehen bleiben, die Re⸗ gierung zu bitten, die Untersuchung darüber fortzuseßzen.
Notter: Meine Herten, ich gehöre zu denjenigen, welche den Maß⸗ regeln der Regierung zu Beseitigung der National-Versammlung haben; die Alte roher Gewalt, die bei dieser *r en vor ollen, billige ich so wenig, als die Regierung dieselben bi Meine Herren, wäre ein gefallener König vor uns gestanden, und zwar ein König, der durch seine eigene Schuld fiel, wir würden ihn immer noch mit der Achtung behandeln, welche der Würde gemäß ist, die er einst unter den Menschen einnahm. Wohlan, hier stand der höchste gefallene Machthaber vor uns, von dem in Deutschland die Rede sein konnte, und zwar ein Machthaber, der, wie verwerflich auch nach meiner Ansicht seine damaligen Maßregeln waren, micht durch eigene Schuld gefallen ist, sondern durch die Schuld derer, welche früher, da noch den Dingen eine andere Wendung zu geben gewesen wäre, aus der National-Versammlung ausgetreten sind. Man mußte ihn also mit der ihm gebührenden Achtung behandeln, und das Ministerlum, des bin ich überzeugt, wollte ihn auch so behandeln; was an— ders geschah, war nicht sein Wille. Was die Zerstörung des Sitzungslo⸗ kals beirifft, so wollte ich, sie wäre nicht geschehen, denn sie war unnöthig und konnte durch ihre Hast einen Schein von Unwürdigkeit auf die Negie= rung werfen; allein da dieser Punkt von der Kommission als noch nicht be⸗ reinigt erklärt wurde, kann er zu keiner Mißbilligung Anlaß geben. Was endlich die Anklage des Ministeriums betrifft, so ging dieser Antrag von derjenigen Seite dieses Hauses aus, die seit dem Zusammentritt dieser Kam- mer bald zurückhaltender, bald offener gegen das Ministerium aufgetreten ist, bis es endlich mit der Anklage hervortrat, von derjenigen Partei, sage ich, welche nach den neuen Wahlen die Mehrzahl in der nächten Kammer bilden wird. Ist sie irgend lonsequent, so muß sie in dieser nächsten Kammer auf den Sturz des Ministeriums hinarbeiten, falls nicht an— dere noch früher auftretende Ereignisse dazwischentreten. In beiden Fällen wird sie kein Ministerium aus ihrer Mitte an das Ruder brin- gen; dazu ist jetzt keine Zeit; es lann jetzt nur von einem Ministerium die Rede sein, das ihr so ing genehm sein wird, als es der Partei ge—
ch zähle. Dann wird es sich zeigen, wo⸗ hin es kommt, wenn man ein Mm rium, das, als es zum erstenmal an diesen Tisch trat, wie ein besonders vom Himmel gefallenes Glück für das Land beirachtet wurde, fortwährend in den Staub zu treten sucht. Ich selbst habe stets zu den Freunden dieses Ministeriums gehört; ich habe ihm nicht in Allem zugestinimt, und glaube darin im Sinne dieses Mini- steriums gehandelt zu haben, das zu, seinen Freunden keine blinden Ja- herren will, sondern sich für eine Majoritäts -Regierung erklärt hat. In wichtigen Punkten, in Prinzipienfragen dagegen habe ich seine Ansicht steis unterstützt und ich erkläre mich jetzt, wo ich das letztemal Gelegenheit dazu haben werde, noch einmal entschieden als den Freund dieses Mini⸗ steriums, und spreche mein Bedauern, meine Entrüstung darüber aus, daß ein Antrag, wie der vorliegende, gestellt werden konnte, gestellt, wenn auch nur pro sorma und in der sicheren Voraussetzung, daß er nichs durchgehen
werde. (Schluß folgt.)
Stuttgart, 7. Aug. (O. P. A. 3.) Das Ministerium Römer hat in Folge des Ausfalls der Wahlen seine Entlassung gegeben. Der König hat noch nicht verfügt.
Baden. Karlsruhe, 7. Aug. (Karlsr. Ztg.) Das heute erschienene Regierungsblatt enthält das nachstehende provisorische Gesetz, das Verfahren gegen abwesende und flüchtige Verbrecher betreffend: ; ͤ
„Leop 3 von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden,
erzog von Zähringen. . ö ¶ = . Beseitigung der Zweifel, welche über das nach den be⸗ stehenden Gefsetzen gegen abwesende Verbrecher einzuhaltende Ver⸗ fahren obwalten, finden Wir Uns, nach Anhörung Unseres Staats⸗ Ministeriums, veranlaßt, e, n f. zu verordnen, wie folgt:
S. 1. Ist der eines Verbrechens Verdächtige flüchtig oder tre⸗ ten im Falle sonstiger Abwesenheit die Voraussetzungen der Ver⸗ haftung bei ihm ein, so hat ihn das untersuchende Gericht öffent⸗ lich vorzuladen und zur Fahndung auszuschréiben. Ist das Ver⸗ bröchen mit dreimonatlichem Gefaͤngniß oder höherer Strafe be⸗ droht, so ist in den bezeichneten Fällen zugleich Las Vermögen des Abwesenden in Beschlag zu nehmen und die Beschlagnahme öffent⸗ lich bekannt zu machen.
8. 2. Fehlt es bei dem Verdächtigen, der abwesend, aber nicht flüchtig ist, an den Voraussetzungen der Perhaftung, so sind erst, wenn die persönliche Vorladung und das Ersuchen um Einlieferung desselben keinen Erfolg hat, die Maßregeln des 8. 1 zu ergreifen.
§. 3. In der oͤffentlichen Vorladung (8. 1) wird der Abwe⸗ sende, unter kurzer Bezeichnung des ihm angeschuldigten Verbre⸗ chens, aufgefordert, sich binnen einer , Frist zu stellen, indem 6 nach dem Ergebniß der Untersuchung das Erkenntniß werde gefällt werden. . .
§. 4. Die Beschlagnahme (8. 1) hat die Wirkung, daß auf Kosten des Abwesenden dessen Vermögen — so weit thunlich unter Zuziehung seiner nächsten Angchörigen — verzeichnet und seine / Verwaltung einem Pfleger übertragen wird, der eidlich zu verpflich⸗ ten ist, dem Anwesenden nichts zu verabfolgen. Sind Angehörige des Letzteren zurückgeblieben, welchen er den Unterhalt zu reichen verpflichtet ist, so ist solcher nach Maßgabe der L. R. S. 203, 205 bis A0, 214 aus dem in Beschlag genommenen Vermögen zu bestreiten, so weit dieses ohne Nachtheil für liquide Ansprüche an das Vermögen des Flüchtigen geschchen kann. Die Beschlagnahme wird wieder aufgehoben, wenn der Abwesende sich stellt, wenn er freigesprochen wird oder stirbt und wenn die Strafverfolgung oder die erkannte Strafe verjährt istt.
S. 65. Der Beschlag gilt auch im Interesse der durch das Ver⸗ brechen Beschädigten für angelegt, wenn sie hierauf antragen, ehe das Erkenntniß erlassen ist. In diesem Falle wird den Beschädig= ten, nachdem die in §. J erwähnten Gründe zur Aufhebung des Beschlages eingetreten sind, hiervon Nachricht gegeben und ihnen überlassen, binnen einer zu bestimmenden kurzen Frist einen Be⸗ Wird innerhalb dieser Frist eine bürgerliche Beschlagnahme nicht beigebracht, so ö der strafrechtliche Beschlag auch diesen Personen gegenüber auf⸗
en sein
zuheben. ( . §. 6. Während der Maßregeln zur Stellung des Angeschul⸗ digten vor Gericht wird die Untersuchung ,, so weit es
ohne Vernehmung des Angeschuldigten geschehen kann. Ist das Verbrechen nicht wenigstens mit drei Menaten Gefängniß bedroht, so kann die Vorladung des Angeschuldigten und die Fortsetzung der Unterfuchung bis auf Betreten desselben beruhen, sofern nicht besondere Gründe die alsbaldige Erledigung erheischen.
§. 7. Ist die Untersuchung geschlossen und die in der öffent⸗ lichen Vorladung bestimmte Frist abgelaufen, so ist das Erkenntniß von dem zuständigen Gerichte zu fällen. Eignet sich die Sache zur hofgerichtlichen Aburtheilung, so ist von Amts wegen ein Ver⸗ Ein solcher kann indessen auch von dem Ehegatten, dem Vormunde, von Verwandten in auf- und abstei⸗
ten zu beruhen habe. Im Falle der Verurtheilung des Angeschul⸗ digten . auch . Verblndlichkeit zum Schadenersatze auszuspre⸗
chen, so 2 die
§. * Entscheidungsgründe, aber mit 6.
nach dem Einrücken in die Zeitung gilt das Urtheil als dem An⸗ 2 3 geschuldigten eröffnet.
igen kann. Anwalte können
e außer Zweifel liegt.
Das verurtheilende e intuiß wird, jedoch ohne die öffentlich bekannt e . dem Vertheidiger
sscheidungsgründen zugestellt. Am dreißigsten Tage
S. 10. Außer dem Angeschuldigten selbst und dem Staats⸗
die Vertheidiger des Angeschuldigten und die in
S. 7 genannten Personen den Rekurs ergreifen. Für die Anzeige
und 2 des Rechtsmittels gelten die Vorschriften des Ge⸗
setzes vom
August 1837. S. 11. Ist das verurtheilende Erkenntniß vollzugsreif oder
von dem Rekursgericht bestätigt, so wird dasselbe vollzogen, so weit in Abwesenheit des Verurtheilten der Vollzug möglich ist.
willig, so ist ihm das Erkenntniß nochmals zu verkünden.
§. 12. Wird der Verurtheille betreten oder stellt er sich . er⸗
selbe kann die Wiederaufnahme des Verfahrens bei dem Gerichts—⸗
hofe, der das erste verurtheilende Erkenntniß Antrag bringen, wenn er neue Thatsachen und
ge S
esprochen hat, in : eweise vorzubrin⸗ n vermag, welche seine Schuldlosigkeit oder eine verminderte chuld darthun. Gegeben zu Mainz, den 1. August 1849. Leopold. Stabel.“
Karlsruher 7. Aug. (O. P. A. 3.) Wie man so eben
aus glaubhafter Quelle vernimmt, ist Kinkel nicht zum Tode, son—
gericht wurden der und der württembergische Literat Elsenhans abgeurtheilt. Untersuchungs⸗Akten waren an das . e Kriegs⸗Mini⸗ sterium gesandt worden und sind ohne
Das Urtheil wurde denselben alsbald eröffnet; es lautete auf Tod. Heute fruͤh nach vier Uhr wurden Beide erschossen.
sich Se. Königliche Hoheit der Prinz von des Prinzen Friedrich Karl zur Inspection der Truppen an die Schweizer-Gränze (über Lörrach und Schopfheim nach Säckingen)
dern zu lebenslänglicher Haft verurtheilt.
Rastatt, 7. a
(Karls. Ztg.) In dem gestrigen Kriegs⸗ rühere i g, badische 2 z
ajor Bieden feld Die
orbehalt zurückgekommen.
(Karlsr. Ztg.) Morgen begiebt
Freiburg, 5. Aug. ñ h reußen in Begleitung
und kehrt übermorgen über Badenweiler hierher zurück. Die Di— vision des Generals von Hannecken bricht morgen früh von hier auf, um die Quartiere bei Säckingen und Umgegend zu beziehen; da⸗ für wird die Division des Generals von Webern Freiburg und
die benachbarten Orte beziehen.
Das für nichtpreußische Ange⸗
klagte hier bestellte außerordentliche Kriegsgericht wird, wie man hört, am Sten d. M. in Thätigkeit treten.
Verhandlungen des hiesigen Standgerichts begonnen.
Mannheim, 8. Aug. (Mannh. J.) Heute haben die Vor den
Schranken stand der des Hochverraths angeklagte A. Steck. Seine
Vertheidigung führte Herr Rechts-Anwalt Küchler aus Heidelberg. Nach einer sechsstündigen Verhandlun verkündigt, daß der Angeklagte, in
wurde das Urtheil dahin nbetracht seiner Jugend, zu
zehnjähriger Zuchthausstrafe und in die Kosten zu verurtheilen sei.
Hessen und bei Rhein. Mainz, 7. Aug. (Darm st.
2 g. So eben ist die offizielle Nachricht hier eingetroffen, daß e.
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d d
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darüber führen. . besteht dagegen noch hierselbst.
gender Linie und Geschwistern des Abwesenden aufgestellt werden. S. 8. Hat die Untersuchung nur so viele Beweise ergeben,
daß der Angeschuldigte für klagfrei erklärt werden müßte, so wird,
erkannt, daß die Untersuchung bis auf Betreten des Angeschuldig⸗
t
Sohn des verstorbenen Erzherzogs Königlichen Hoheit 1 . zum Gouverneur von Mainz für die nächste fünfjährige Periode ernannt worden ist.
schleswig-holsteinischen Landes⸗Ver Uhr Morgens, mit einer kurzen Unterbrechung. Der Abgeordnete Bürgermeister Dr. Balemann kehrte während der Sitzung von Berlin zurück und nahm als zweiter Vice⸗Präsident seinen Platz ein. Ebenfalls fand sich der vormalige Reichstags⸗Abgeordnete Advokat Clausen aus Kiel als Abgeordneter in der Versammlung ein. In dem Tten holsteinischen Wahldistrikt erwählt, gab er die Erklärung ab, daß er die auf ihn gefallene Wahl annehme.
Der Herzog von Nemours ist mit seiner
Kaiserliche Hoheit der , nn g . . ⸗ w.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 7. Aug. (H. C.)
Die heutige Sitzung der konstituirenden schleswig - holsteinischen 7 . Präsidenten um 125 Ühr eröffnet, indem derselbe anzeigte, daß über den Grund der früheren Einberufung der Landes-Versammlung
andes-Versammlung wurde bei sehr gefüllten Tribünen von dem
on Seiten der Statthalterschaft das Nähere in einer geheimen
Sitzung mitgetheilt werden würde. Von dem Abgeordneten, Sr. Durchlaucht dem Prinzen gen, worin derselbe sein licher Geschäfte, bei Mangel an Arbeitskräften entschuldigte und
riedrich, war ein Schreiben eingegan—⸗ ichterscheinen wegen der Größe länd⸗
er Versammlung anheimgab, ihm Urlaub zu ertheilen oder zu
entscheiden, 3. er sein Mandat niederlegen solle. Abg. Neergaard r
er Jüngere fragte, was mit dieser Mittheilung zu machen sei?
Der Praͤsident bemerkte, daß Se. Durchlaucht Urlaub suchen müsse, sonst müsse man erwarten, ob einer der Abgeordneten einen Antra in Betreff dieser Eingabe stellen werde, da nichts zum Bi vorliege. n rfye, so wie eine andere mit 219 Unterschriften aus der Stadt Hadersleben. worden war, begann die geheime, in welcher, dem Vernehmen nach, die Landesversammlung von den Schritten in Kenntniß gesetzt wurde, welche die Regierung seit der letzten Vertagung der Ver⸗ sammlung gethan hatte. eine dritte, und zwar wieder eine geheime Sitzung.
Dann verlas der Präsident eine Adresse aus dem Kirch⸗— Nachdem die öffentliche Sitzung geschlossen
Bie Versammlung hielt Abends 8 Uhr
Schleswig, 8. Aug. Die gestrige geheime Abendsitzung der ! ? , dauerte von 8 bis 35
(Alt. Merk.) Gestern verließen
Gravenstein, 5. Aug.
die letzten Sachsen und Hannoveraner Sundewitt, augenblicklich ist hier kein anderes Militair als einige schleswig-holsteinische Artille⸗ risten, welche mit Fortschaffung des Artillerie-Parkes beschäftigt sind, die morgen auch beendigt wird. sind gestern und heute von der preußischen Artillerie bewacht. Wie
Die düppeler Schanzen
weilen die Gendarmerie Aussicht
ißt, soll von heute an ein ch g f agazin ist gestern eingegangen, der
Das hiesige,
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 7. Aug. (Börs.
al le In der heutigen Sitzung der Abgeordneten Kammer ohn die in dem 23sten Bericht des Verfässungs-Ausschusses über die Union gemachten Vorlagen in der Gesammt⸗Abstimmung
angenommen.
ö „Gotha. Koburg, 6. Aug. (D. A. 3.) . , , mn ahi gestern hier
ekommen. — Am 17. August wird das Denkmal feierlich ent⸗ f, welches der regierende Herzog seinem Vater auf dem hiesigen . errichten läßt. Das haler's. .
Irankfurt. Frank furt a. M. J. Aug. D. P. A. 3) Der
Standbilv ist ein Werk Schwän⸗
wir
und Mörser brummen aus welter Ferne beständi
die Zahl der Flüchtlinge,
Königlich preußische General von Schad ist hier angekommen und hat i.. 2 Mittagsstunde einen kameradschaftlichen Akt der verschiedenen eben hier e nr, Truppen beigewohnt. Un⸗ ter bem Denkmal Göthe's in ber Stadtallee verfammelten sich nämlich vie österreichischen, preußischen und bayerischen Dffiziere, um sich einander vorstellen zu lassen und gegenseitige Bekannt⸗
aften zu machen. schaften zu mach
Ausland.
Oesterreich. Wie selburg, 6. Aug. (I.) Gestern Abend sind dieungarischen Husaren in Raab eingezogen. Die heute hier ein⸗ getroffenen Eilwagen wurden, statt um 2 Uhr Nachmittags, schon um 12 Uhr Mittag expedirt. Die hiesige geringe Kaiserliche Be⸗ satzung schlug Mittags die Route nach Ungarisch-Altenburg ein, da sich das Gerücht verbreitet hatte, daß die Husaren auch hlerher kämen. So eben, 3 Uhr, kehrt indeß diese Kaiserliche Besatzun wieder mit den sieben Stück Kanonen zurück, und wir hören, uu wei Bataillone Kaiserlicher Jäger Sukkurs von oben im Anzuge 6. die noch weitere Verstärkun
aab zu nehmen. Wir zweifeln sehr, daß sich die Husaren in Raab halten werden.
Wieselburg, 7. Aug. Wir haben heute Truppenverstärkung bekommen, und zwar: zwei Bataillon Jäger, hundert und etliche Kürassiere und vierzehn Kanonen, die ihren Weg gegen Raab nehmen, wo, wie wir hören, blos sich befinden, die dort Requirirungsspiel treiben; in St. Ivan (zwei Stunden von Raab) sollen aber drei- bis viertau= send Husaren stehen. Man zweifelt hier gar nicht, daß in zwei bis drei Tagen wieder in Raab werden. In Raab soll, dem Vernehmen nach, ein österreichisch⸗ gesinnter Csismenmacher von den Husaren erschlagen worden sein. Auch ein Kaiserl. Offizier, der dort zurücblieb, erhielt von ihnen einige Säbelhiebe. Die Vorposten der Insurgenten standen am ten bereits über , Heute unternahm das gestern wieder zurückgekehrte Militair mit der erhaltenen Verstärkung eine Rekognoszirung.
Von der Adria, 6. Aug. (Wanderer.“ Da nun der Lloyd selbst die Nachricht eie, daß Venedig bis Ende d. M. und vielleicht sogar bis halben September verproviantirt ist, haben wohl all die übertriebenen Gerüchte von bevorstehender Hungers⸗ noth und vom Menschenfraße ihre Berichtigung erhalten. Dit La—= gunenstadt ist übrigens deswegen noch nicht außer Verlegenheit. Der Angriff scheint immer ungestümer zu werden, die Kanonen
über die See, t mehr mit je⸗ so liegt die Ursache
und wenn die Venetianer das feindliche Feuer ni . ,, , nicht im Mangel an Kampfeslust, sondern sle ist din e 14. sen Sparsamkeit mit dem auff ⸗ 1s eh ö Zwar mag das Arsenal reiche Voxräthe enthalten haben, da⸗ von ist aber seit einem Jahre zu Wasser und zu Lande ein schönes Quantum verbraucht worden, und das Aufliegen der Pulvermühle auf der Isola delle Grazie und der Munitions- Verlust auf Malghera mag auch nicht im Kalkül der Belagerten gelegen haben. Damals aber gingen nicht blos große Pulverquantikäten, sondern auch viele Elemente zur Fabrication zu Grunde, und die provisorische Regie⸗ rung sah sich genöthigt, eine eigene Kommission wegen Besorgun
des weiteren Munitionsbedarfs niederzusetzen. In Venedig ö. eine neuerliche Werbung stattsinden; so erzählt man sich eben. Be⸗ stimmtes haben wir nicht hierüber. ;
Frankreich. Paris, 7. Aug. Der Präsident der Republik hat an Dudinot folgendes Schreiben gerichtet: „Mein lieber 6 Ich bin erfreut, Sie wegen des Resultates, welches Sie in Rom, trotz des lebhaften Widerstandes seiner Vertheidiger, erreichten, beglück⸗ wünschen zu können. Sie bewährten die hohe Meinung, sich an 2 Fahnen knüpft. Ich ersuche Sie, die unter Ihren Befehlen stehenden Generale und Truppen zu benachrichtigen, wie sehr ich ihre Ausdauer und ihren Muth bewunderte. Die Beloh—
nungen, die ihnen Ihr Adjutant bringt, sind wohl verdient, und
ich bedauere, sie ihnen nicht selbst einhändigen zu können. J hoffe, daß der Gesundheitszustand Ihrer Armee sich so gut gan werde, wie er jetzt sich zeigt, und daß Sie bald mit Ehre für un— sere Waffen und mit Vortheil für unseren Einfluß in Italien 169 Frankreich werden zurückkehren können. Empfangen Sie tu. s. w.
Der Repräsentanten⸗Verein des Staatsraths-Palastes hat fol⸗ gende Kandidaten-Wahl für die Kommission der 25, welche die Kammer während ihrer Vertagung ersetzt, getroffen: Barillon, Bouchart, Bavoux, de Beaune, de Gard, Bechard, Berryer, Bo⸗ cher, Boinvillier, Chambolle, Changarnier, Collar, Gase, General Husson, de Kermarer, de la Bruguisere, Jules de Lasteyriel, Victor Lefranc, Mathieu de la Redorte, Mols, Lucien Murat, Piscatory, Prudhomme, de Riancey und General St. Priest.
Straßburg, 5. Aug. (Köln. Ztg.) Zwischen der schwei⸗ zer Gränzbehörde und den elsaͤsischen gur? ist nun , einkunft zu Stande gekommen, vermöge welcher Flüchtlinge, die ge— genwärtig auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft weiter und in ihre Heimat zurückkehren wollen, ihren Zug durch das Elsaß nehmen können. Dieselben werden mit Geleltscheinen versehen und legen ihren Weg bis Straßburg auf der Eisenbahn zurück. Von hier aus haben die Flüchtlinge alsdann, insofern sie in einem der Rhein⸗ ufer⸗Staaten zu Hause sind, ihre Reise unmittelbar auf den Dampf⸗ böten fortzusetzen. Die gestern in Basel abgeschlossene Ueberein⸗ kunft setzt den Plackereien an der Gränze ein Ende. Man schätzt welche in ihre Heimat zurückkehren wol⸗ Sehr viele erwarten nur die nothwen- ihrem Vaterlande, um nach Hause zu
len, auf ungefähr 1505. digen Reisegelder aus eilen.
Die hier verhafteten Angeklagten, welche des Komplotts vom
13. Juni d. J. beschuldigt sind, werden demmächst vor den Assisen erscheinen. Der General-Prokurator des Appellhofes hat darauf
angetragen, daß der Prozeß nicht hier, sondern in einem benach-
barten Departement entschleden werde. Der Cassationshof wird
sich hierüber in den nächsten Tagen endgültig aussprechen.
; Die Aerndte ist im Elsaß sᷣ ergiebig ausgefallen, daß au em gestrigen Fruchtmarkte der Hektoliter Weizen um 3 bis
Franken im Preise sank. .
Großbritanien und Irland. London, J. Aug.
Die Königin ist vorgestern Abend im Hafen von Kingstown in der
Bai von Dublin angekommen. Das Königliche Geschwader hatte ö. am Sonnabend etwa um 10 Uhr Hidden verlassen. Die en,, ehende Nacht hindurch brannten Freudenfeuer auf an Lee. en Hügeln, und die Häuser von Cove waren glän— gestãt die 94. t Bestern Vormittag um 10 Uhr verließ * Ma⸗ in,, iche Jacht und stieg unter lebhaftem Zuruf der am rsammelten Volksmenge und unter dem Donner der
*
abwarten, um ihre Route nach
1447
Geschütze von Kingstown ans Land, um ihren feierlichen Einzug in Dublin zu halten. An der Baggotstreet⸗Brücke nahm sie die Schlüssel dieser Hauptstadt aus den Haͤnden des Lordmayor entgegen. Die Königin und Prinz Albrecht fuhren in der ersten, die Königlichen Kinder in der zweiten Kutsche, und e ef cher Volksjubel begleitete sie auf dem ganzen Wege durch die festlich geschmückten Straßen der Siadt bis zu dem Viceköniglichen Palast, wo Ihre Majestät mit ihrer Famille vom Lordlieutenant empfangen und nach den in Bereitschaft gesetzten Zimmern geführt wurden. Ueber die Abreise der Königin von England nach Irland wird der Times aus Portsmouth geschrieben; Niemals hat ein Souverain des bri⸗ tischen Reichs die Reise nach Irland in so stiller und prunkloser Weise angetreten wie Ihre Majestät, seit der Zeit, da Georg JV. an Bord des kleinen Dampfpaketbootes don Holyhead stieg und sich durch die unruhigen Volkshaufen in dem unbedeutenden Hafen von Howth bis zu seiner Staats- Karosse durchfocht. Je—= den falls ist diese erste Reise der Königin Viktoria nach der Nach— barinsel ein Besuch in Frieden und Freundlichkeit, was die Ir⸗ lands fahrten der englischen Könige leider nur selten gewesen sind. Ein Tag hellen Sonnenscheins, kaum Wind genug, um die weißen
17 Husaren
einziehen
welche
Segel der Jachten auf dem wellenlosen Meere zu schwel⸗ len, und ein wolkenloser Himmel, das waren günstige Vor—
zeichen für die Königli 821 . chen für die stönigliche Ausfahrt. Die Jachten in Cowes waren
mit Flaggen bedeckt; einige hundert Personen standen auf erhöhten
Uferpunkten, aber keine öffentliche Aufregung irgend einer Art be—
zeichnete das große Ereigniß des Tages. Um 3 Uhr Nachmittags verkündigte die Königliche Standarte auf der von Lord Adolphus Fitzeclarence (natürlichem Sohne Wilhelms 1V.) gesteuerten Dampf⸗ Jacht „Victoria und Albrecht“, daß die Königin und der Hof an Bord gestiegen. Die Flottille dampfte hinweg unter einer Salve von der Strandbatterie und dem West-Cowes-Kastell, und fuhr in den Kanal ein bei günstigster Witterung.“
Zwischen Großbritanien und der Republik Liberia ist am 21. November v. J. ein Freundschafts- und Handels- Vertrag abge— ö. Die Ratificationen wurden am 1. August ausge— wechselt. .
Belgien. Brüssel, 8. Aug. Die Großherzogin von Baden, welche sich einige Zeit in Belgien aufgehalten hatte, ist ö er Tage mit Familie und Gefolge nach Deütschland zurückge⸗ reist. ;
Der französische Schriftsteller St. Beuve, welcher seit einem Jahre Professor der französischen Literatur an der Universität von Lüttich ist, will aus Gesundheits-Ursachen seine Stelle niederlegen.
, Armellini, einer der römischen Triumvirn, ist in Beigien angelangt.
Schweiz. Bern, 2. Aug. (Deutsche Ztg.) Heute ver— einigten sich (wie schon erwähnt) beide Räthe zu einer Bundesver— ammlung, um die Wahl eines Generals für die Armee am Rhein, o wie eines Chefs des Generalstabs vorzunehmen. Mit 116 Stimmen (von 118) wurde General Dufour zum Oberkomman⸗ danten, mit 937 Stimmen Oberst Ziegler zum Chef des General— stabs ernannt. Da General Dufour dem Präsidenten angezeigt hatte, er könne erst in einer Stunde in der Versammlung erschel⸗ nen, um den Eid zu leisten, so wurde die Sitzung bis 11 Ühr ö Schon lange vor der bestimmten Zeit waren alle ür das Publikum bestimmten Räume mit Menschen gefüllt. Hunderte, die keinen Platz mehr fanden, versammelten sich auf den Gängen und Treppen des Rathhauses. Nach 11 Uhr holten die Mitglieder des Büreaus des Nationalraths den General mit seinem ganzen Generalstab aus dem Vorsaal ab. Der General in großer Uniform trat vor, dem Präsidentenstuhle gegenüber; der Stab blieb unter der Gallerie stehen. Herr Präsident Escher for—⸗ derte Herrn Dufour auf, den vorgeschriebenen Eid zu leisten; die
Versammlung der Vertreter des Schweizervolkes, welche ihm ein—⸗
stimmig im gegenwärtigen Momente den obersten Befehl des eid— gensssischen Heeres übertragen und dabei zuversichtlich diejenige Wahl getroffen habe, welche dem Wunsche des Volkes und des Heeres gleichmäßig entspreche, sei schon im voraus überzeugt, daß er in vollem Grade die Pflichten erfüllen werde, zu welchen ihn der Eid verbinde, dafür bürge seine Vergangenheit, und die Eid— enossenschaft lege mit Vertrauen den Kommandostab aufs neue in 6. Hände. Hierauf leistete der General den vorgeschriebenen Eid und dankte für das ihm durch seine Wahl bewiesene Ver—⸗ trauen, welches zu rechtfertigen er sich eifrig bestreben werde. Was ihm der Himmel an geistiger Befähigung, an Muth und Kraft ge— lassen habe, sei er von Herzen bereit, zur Wahrung der Ehre und Würde, der Unabhängigkeit des schweizerischen Vaterlandes aufzu— wenden, und wenn, woran er nicht zweifle, die Offiziere und Sol⸗ daten des seinem Befehle anvertrauten Heeres von den gleichen Gesinnungen beseelt seien, so zweifle er nicht, daß die Schweiz
auch aus der gegenwärtigen Lage siegreich hervorgehen werde.
Bern, 3. Aug. (Deutsche Ztg.) Die heutige Sitzung des Großen Rathes brachte großen Jubel in die radikale Partei. Es waren mehrere Wahlen zu treffen, unter ihnen die eines Regie rungs⸗Rathes. Obschon nun die konservativen Blätter seit einiger Zeit die Behauptung aussprechen, das Regiment der Radikalen gehe seinem Ende entgegen, so zeigte das Wahl-Ergebniß das Ge— gentheil. Alle Kandidaten der Radikalen wurden im ersten Skru⸗ tinium gewählt, voran der junge Advokat Lützberger, welcher 93 Stimmen hatte, während der Kandidat der Konservativen nur 33 auf sich vereinigte.
Letzter Tage ist Blenker und Frau mit Wagen und Pferden nach Thun gefahren. Während er im Dampfschiffe ins Oberland fuhr, begaben viele in Thun sich aufhaltende Flüchtlinge zum Kreuz, wo Blenker's Pferde standen. Sie verlangten dieselben heraus, da Blenker sie um Vieles gebracht, was ihnen hätte zukommen ö Die Sache konnte endlich zwischen dem zurückgekehrten
lenker und einem Flüchtlings⸗Offizier gütlich ausgemacht werden. So berichtet ein konservatives Blatt aus dem Oberlande. Gögg ist wieder in Bern.
Bern, 4. Aug. (Schwäb. Merk) Der Nationalrath hielt
heute wieder eine kurze Sitzung, in welcher ihm ein Bericht des
Bundesrathes über das den Flüchtlingen abgenommene Kriegs— Material vorgelegt wurde. Ueber die Anzahl der Kanonen, Pferde und Gewehre und über die Stärke der Munition konnte nichts mitgetheilt werden, da das Inventar noch nicht fertig ist; dagegen legt diese Behörde ihre Grundsätze dar, welche bei den bevorstehen⸗ den Unterhandlungen mit den deutschen Regierungen zu Grunde gelegt werden sollten. Zum Voraus wird die Zumuthung ent— schieden von der Hand gewiesen, die Verpflegungskosten für die Flüchtlinge auf das Material zu schlagen und sich vergüten zu lassen. Es wäre das des Aspls unwürdig und gegen alle' Rechts⸗ grundsäz. Auch könne man an die Rückgabe des Materialz fei⸗ nerlei . wegen Amnestirung der Masse knüpfen, obschon die Billigkeit dafür spreche, da sich die Schweiz auch keine gefallen lassen würde. Was inan verlangen könne, das sei' inzig die Entfernung der großen Armee von der Schweizergränze, wen wir amtlich über deren Zweck nicht aufgeklärt und daher 'sehr be—
Kö
unruhigt würden. Die Entlassung der schweizerischen Armee könne und duͤrfe nicht stattfinden, bis die Preußen und Reichstruppen ent⸗ fernt seien. Dieses Begehren sei ein gerechtes; bis ihm willfahrt werden, dürfen wir auch die Waffen behalten. Der Bundesrath beantragte deshalb, daß man diese Angelegenheit der Kommission überweise, Jedoch jetzt schon die Zurückgabe der Pferde gegen Er⸗ satz der Untsrhaltungskosten beschlleße, da sie ihren Werth bald auf⸗ zehren. Der letztere Votschlag wurde aber von Almeras, Eytel, Hofmann bekämpft. Man könne die Gegenstände nicht trennen und müsse die ganze Angelegenheit zugleich erledigen. In 30 Ta⸗ gen verlieren die Pferde ihren Werth nicht, auch in 60 Tagen nicht; es habe also keine große Eile und in nächster Woche werde ja die Sache entschieden. Trotz der Anstrengungen des Herrn Lus⸗ ser wird der Antrag mit großer Mehrheit verworfen, die Pferde
nen und Reitern wieder heim.
Italien. Von der italienischen Gränze, 5. Aug. (Wanderer.) Unter der turiner Opposition selbst erhebt sich nun die Stimme, daß die Königlichen Worte, welche bei der Er⸗ öffnung des Parlaments hinsichtlich des Friedens fielen, denn doch ein wenig zu vag und oberflächlich selen. Das amtliche Or⸗— gan der n Regierung, die Gazzetta Piemon⸗ tese, ist nach wie vor zurückhaltend und geht einstweilen im Geleise der Thronrede. Eine andere Stelle der Thron⸗ rede, welche der Opposition nicht behagen will, ist jene, welche auf „Frankreich und England“ als die Mächte hinweist, die „den Pie⸗ montesen den Beistand ihres mächtigen Wortes angedeihen ließen.“ Darüber raisonnirt der Proletario ungefähr so: „Nachdem Frankreich und England immer, wenn sie sich in unfere Angelegen⸗ heiten mischten, den Ruin herbeiführten, so muß man obige Stelle entweder für ein Epigramm nehmen, oder die Bomben heißen nach einem neuen politischen Wörterbuche Worte.“ Was übrigens den Liberalen überhaupt gefällt, ist, daß der König die en , An⸗ gelegenheiten übergeht. Was hätte er aber auch darüber sagen kön⸗ nen? Mit jedem noch so vorsichtig gehaltenen Worte wäre einer der beiden Hauptparteien im Parlamente der Fehdehandschuh hingeworfen gewesen. Piemont giebt Schatzscheine aus, und zwar im Nominalwerthe von 109 Lire und bis zum Gesammtbetrage von 15 Millionen Lire. Diese Bons werden dem Ueberbringer am Verfallstage (sechs Mo⸗ nate nach dem Datum der Ausgabe) sammt 6 pCt. Interessen (für sechs Monate berechnet) ausbezahlt. Die Finanzen konnen mit die⸗ sen Scheinen Forderungen an das Aerar tilgen, wenn die Gläu⸗— biger damit einverstanden sind; auch können dieselben abgetreten werden. Das betreffende Dekret ist vom 27sten datirt und wurde am 30sten veröffentlicht. Das Gesetz vom 12. Juni, auf welches die Regierung sich hierbei bezieht, ermächtigt dieselbe allerdings zur Sen r n. eines Anlehens von 50 Milltonen, aber im Auslande. Da diese Finanz⸗Operation nur im Inlande bewerkstelligt wird, so fängt es an, in den Oppositions-Blättern zu rauschen. Die Con⸗ cordia nennt dies Verfahren eine Gesetz-Verletzung.
Turin, 3. Aug. (Franz. Bl.) Die Opinione meldet, die englische Regiernng solle dem sardinischen Ministerium eine Note zugesandt haben, des Inhalts, den übertriebenen Forderun⸗ gen Oesterreichs zu widerstehen.
Pietro Sterbini hat vom Ministerium die Weisung erhalten, Piemont binnen 24 Stunden zu verlassen. Auch der General Ga—⸗ letti konnte kein Asyl auf unserem Boden finden. Die Opinione meint, die italienischen Flüchtlinge sollten im Norden von Afrika, etwa im Gebiete von Tripolis, eine Kolonie gründen; wo nicht,
ö sie sich auf der Straße nach Aleppo in Tarsus nieder⸗ assen. — Gestern erschien die erste Nummer eines französisch geschriebe—⸗ nen Journals, der National, zu Turin.
Florenz, 30. Juli. (Fr. B.) Der Graf Walewski, außer ordentlicher Gesandter der französischen Republik bei der toscani⸗ schen Regierung, hat dem Großherzog sein Beglaubigungsschreiben übergeben. Hierauf stellte er den Legations-Secretair Mur“ t und den Kavallerie⸗Lieutenant Oudinot, Cn n' des Generals, vor.
Pesaro, 31. Juli. (Lloyd.) Die österreichischen Truppen haben Urbino und Urbanig besetzt. Garibaldi, welcher bis St. Angelo in Varlo vorgerückt war, hatte dort ein Zusammentreffen mit den Oesterreichern. Garibaldi's Banden wurden zurückgewor— fen, und 39 Mann ihrer Kavallerie fielen als Gefangene in die Hände der Sieger. Das Vertrauen gewinnt immer mehr Platz, und Viele, welche sich entfernt hatten, kehrten allmälig wieder in ihre Heimat zurück.
Rom. 28. Juli. (Lloyd.) Man erwartet hier mit großer Ungeduld die Rückkehr der nach Gaeta geschickten Deputation, denn man will nun endlich einmal die Gesinnungen des Papstes hin⸗ sichtlich der Regierungsform, so wie hinsichtlich der von der seligen Republik emittirten Bons, die täglich im Werthe fallen, klar und deutlich wissen. Heute reist der Fürst Odescalchi mit einer Depu— tion nach Gaeta, um den Papst zu bitten, daß er entweder zurück⸗ komme, oder daß er einen Stellvertreter schicke.
„Die Stadt f. übrigens gänzlich ruhig, und man erwartet die Eröffnung des Theatro Valle, womit die Verlängerung unserer Abendspaziergänge um eine ganze Stunde verknüpft sein soll.
Die spanischen Truppen, bewegen sich trotz ihrer bedeutenden Anzahl, 12,000 Mann, in ziemlich bescheidener Entferung von den Franzosen und weilen in, den Provinzen Sabina und Umbrien, wo sie bis vor Spoleto gerückt sind. Um doch auch etwas zu thun, verhaften sie die verdächtigen Personen, und unter Anderen haben sie auch den bekannten Carbonarretto eingefangen.
Wie man hier wissen will, sind etwa 70 römische Emigranten, die in Korfu landen wollten, abgewiesen worden und mußten in Patras landen. Nur drei durften in Korfu ans Land steigen.
„Die Franzosen fahren fort, die Zeitungen mit großer Strenge zu überwachen, und vor ihrer Censur finden selbst sehr gemäßigte Blätter keine Gnade, Neuerdings sind drei sehr mäßig gehaltene Blätter mit Interdikt belegt worden. L' Avvenirk, eines der verbotenen Blätter, spricht sich über diese Härte sehr mißbilligend aus und sagt, daß auf diese Weise die ganze periodische Presse aus dem Kirchenstaate vertilgt werde, wenn ein solches Schicksal auch die bestgesinntesten Blätter trifft. Die Ausweifung Mamianb's wird ebenfalls schmerzlich bedauert, weil sich dadurch herausstellt, daß es sich nicht mehr um eine Restauration, sondern um eine weit
reifende Reaction handle. Man hofft von den Oesterreichern, daß e, ein kräftiges Wort für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Frei⸗ eit sprechen werden. Jedenfalls zeigt die Handlungsweise des französischen Generals von einer ziemlich großen Uebereilung, wenn er zu solchen Maßregeln die Hände bietet; denn am Ende denkt wohl Frankreich kaum daran, sich in solcher Weise benutzen zu las⸗ en. Rühmend muß dagegen die Handlungsweise der österreichi⸗ chen Generale anerkannt werden, weil sie, ihrer Aufgabe bewußt, die Ordnung mit Kraft und Umsicht zu schützen verstehen, sich aber keinesweges verleiten lassen, ihre Stellung zu mißbrauchen.
Rom, 28. Juli. (Fr. B.) Der Papst hat den Bischof An—=
bleiben also noch einige Zeit gefangen und gehen mit ihren Kano⸗
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