1849 / 221 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ichte tägliche Fourage⸗ Rationen; b) bei der Kavallerie und rei- ä eg, n. —— 10d Ji. Gage, 300 Il. Quartiergeld, 40 Zl. Stall- ferde⸗Gratificationen, 800 Fl. Kommando resp. Functions-=

.. afelgeld, in Summa 2849 Fl. und vier leichte tägliche

ö Rationen; 1 ; j den n . Major zum Kommando des selbstständigen Bataillons bei

ü gewordener Stelle berufen wird, so bat derselbe für die Dauer dieser 6 eine Kommando-⸗ Zulage von 400 Fl. zu beziehen, wonach sich dessen Bezüge jährlich stellen auf 1400 Fl. Gage, 300 Fl. Quartiergeld, 26 JI. Stallgeld, 1o0 Fl. Pferde⸗Gratisication, 400 Fl. Kommando tesp. Functiens-Zulagge oder Tafelgeld, in Summa 2220 Il. und 2 leichte täg⸗ liche Fourage⸗Rationen. . . ;

5) wenn ein Hauptmann oder Rittmeister zur Function für eine srei gewordene Majorsstelle berufen wird, so hat derselbe für die Dauer dieser Function eine jährliche Functions - Zulage von 500 Fl. nebst den treffenden Fourage Rationen dieser höheren Charge zu erhalten, demnach sich die Bezüge stellen jährlich a) bei der Infanterie, fahrenden Artillerie und dem Genie⸗Regimente auf 1000 Fl. Gage, 200 Fl. Quar- tiergeld, 20 Fl. Stallgeld, 160 Fl. n m, T, n, 5060 Fl. Kom- mando resp. Functione-Zulage oder Tafelgeld, in Summa 1826 Fl. und 2 tägliche leichte Fourage⸗Nationen, b) bei der Kavallerie und reitenden Artillerie auf 1000 Fl. Gage, 200 Fl. Qartiergeld, 30 Fl. Stallgeld, 150 Fl. Pferde⸗Gratificatson, 50 Fl. Kommando resp. Functions Zu age oder Tafelgeld, in Summa 1880 Fl. und 3 leichte tägliche Fourage⸗Rationen.

B. Im Felde richten sich die weiteren Zulagen nach den schon bestehenden Normen von ein Viertels resp. ein halb Gage⸗ und Kommando-Zulage. 1

Mittelst Entschließung vom Sten d. M. hat Se. Majestät der König bestimmt, daß der General-Major Freiherr von Jettze von der Stelle des Kommandanten der Reichsfestung Landau unverzüg—⸗ lich enthoben, und daß diese Stelle aus besonderen: Vertrauen dem seitherigen Ko]mmandanten von Nürnberg, General-Major Freiherrn von Pflummern, mit allen für diese Kommandantenstelle festgesetzten Gebühren und Bezügen übertragen werde. Ferner hat Se. Ma—⸗ jestät der König unterm nämlichen Datum auf die erledigte Kom⸗— mandantenstelle zu Nürnberg aus besonderem Vertrauen den seit⸗ herigen Kommandanten des 2ten Chevauxlegers-Regiments Taxis, Oberst Fels, mit den Gebühren und der Functions-Zulage eines Regiments⸗Kommandanten der Reiterei ernannt.

Sachsen. Dresden, 8. Aug. (D. A. 3.) Die vom 22. Juli datirte Verfügung des Ministers des Innern in Betreff der Auflösung der hiesigen Kommunalgarde lautet:

Dem Ministerium des Innern sind von dem General-Kommando der Kommunalgarden die Rapporte des Kommandanten Lenz und der Abthei⸗ lungs-Kommandanten der hiesigen Kommunalgarde über das Verhalten der letzteren bei dem am 3. Mat d. J. in hitsiger Start ausgebrochenen Aufruhr mittelst Vortrags des General-Kommando's vom 26. Mai d. J. unter dem Anheimgeben der darauf zu fassenden Entschließung vorgelegt worden. Ist nun zwar hieraus und aus demjenigen, was sonst zur Kenni= niß des Ministeriums gelangt ist, zu entnehmen gewesen, daß die Kommu⸗ nalgarde in ihrer Gesammtheit an dem Kampfe gegen das Militair sich direkt nicht betheiligt hat, daß einzelne Abtheilungen derselben dem nach dem Zurücktritt des Kommandanten Lenz ungesetzlich an die Spitze der bewaffneten Insurgenten getretenen sogenannten Ober⸗ kommando ausdrücklich den geforderlen Gehorsam verweigert und daß andere Abtheilungen zum Schutze des öffentlichen und des Privateigenthums nach Kräften Dienste geleistet haben: so liegt doch andererseits so viel vor, daß die Kommunalgarde durch ihr zahlreiches Auftreten zu dem öffentlich angekündigten Zweck einer politischen Demonstration unter den Wassen am 3. Mai d. J. ihren gesetzlichen Standpunkt verkannt und verlassen hat, und es hat demnächst sowohl durch das Erscheinen einer verhältnißmäßig nur geringen Zahl von Mannschaften auf den ersten Generalmarsch und durch die bei den einzelnen Abtheilungen vorgekommen, wenn auch von Einzelnen ausgegangene, doch von den Uebrigen nicht bebinderte strafbare Insubordination und selbst Thätlichkeiten gegen ihre Führer, als durch die beklagenswerthe Wahrnehmung, daß eine immerhin nicht unbeträchtliche Anzahl von Mitgliedern der Kommunalgarde und der zu derselben gehöri- gen Hülfscorps an dem Kampfe gegen die gesetzmäßige Autorität geradezu thätigen Antheil genommen, die Ueberzeugung begründet werden müssen, daß die Kommunalgarde zu Dresden in ihrer seitherigen Zusammensetzung eine genügende Bürgschaft für ihr serneres gesetzliches und rflichtmäßiges Verhalten und für ein kräftiges ünd wirksames Auftreten zum Schitze der Ordnung und Sicherheit bei entstehenden Störungen zu gewähren nicht im Stande sein würde. Das Ministerinm des Innern hat sich daher, nachdem im Versolge der Anordnungen des Oberbefehlshabers der bewaffneten Macht die Auflösung der Kommunglgarde bis auf Weiteres und Lie Entwaffnung derselben bereits erfolgt ist. bewogen sinden müssen, die Auflösung der Kom munalgarde zu Dresden nunmehr, wie hiermit geschieht, definitiv zu verfü— gen und ertheilt demnach der Kreis⸗Direction zu Dresden Verordnung, da⸗ für besorgt zu sein, daß dieser Beschlus dem Stadtrathe eröffnet, von die⸗ sem mittelst Bekanntmachung zur Kenntniß sämmtlicher Betheiligten gebracht und dabei die damit eintretende Erledigung sämmüilicher Chargen und sonsti⸗ gen Functionen bei der Kommunalgarde ausdrücklich ausgesprochen werde. Das Ministerium des Innern ist aber im Veitrauen auf den loyalen Sinn der bei weitem überwiegenden Mehrzahl der nach den gesetzlichen Vorschristen kommunalgandenpflichtigen Einwohner hiesiger Stadt und in der Eiwartung, daß dieselben dieses in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen wissen un trachten werden, gemeint, mit der ersorderlich werdenden Wiederorgani— sation der dresdner Kommunal-⸗Garde, so weit eine solche während der Dauer des Kriegsstandes anssührbar und mit den Bedingungen desselben vereinbar ist, unverweilt beginnen zu lassen. Es ist deshalb der Stadtrath zur Niedersetzung einer Organisations⸗-Kommission nach Vorschrift des Mandats wegen Errichtung der Kommunalgarde vom 29. November 1830 in Verbindung mit dem Gesetze, die Kommunalgarde betreffend, vom 22. November 1848, mit Weisung zu versehen. Nücksichtlich der Or- ganisation hat der Stadtrath und resp. die Organisations-Kommission sich mit dem General- Kommando der Kommunalgarden in Veinehmung zu setzen und dessen Anordnungen Folge zu leisten. Von der Bildung befon— derer Corps ist dabei jedoch unbedingt abzusehen, auch, so bald die Be—⸗ waffnung überhaupt zulässig sein wird, mit der Verabfolgung von Waffen— stücken, welche dem Staate oder bezichendlich der Konmmnnalgarde gehö— ten, an Kommunalgardenpflichtige, bis auf weitere diesfallsige Anordnung, Anstand zu nehmen. Hiernach wolle die Kreis Direction zu Dresden das Weitere verfügen.

Hessen. Kassel, 109. Aug, (Kass. Ztg.) Es bestätigt sich, daß die gegenwärtigen Minister ihre Entlassung eingereicht und dieselbe gestern definitiv bewilligt worden ist; jedoch bleiben dieselben zur Erledigung laufender Geschäfte, dem Vernehmen nach vorerst nur bis zum Iten d. M., wirksam. Der Vorstand des Finanz- Ministeriums, Herr Staatsrath Wippermann, hat die hö⸗ heren Finanz-Behörden bereits von seinem Rücktritt in amtliche Kenntniß gesetzt. Ueber ein neues Ministerium verlautet noch nichts. Der ständische Ausschuß hat auf Grund des S. 1062 der Verfassungs⸗ Urunde sammiliche Mitglieder der vertaglen Stände-Versammlung zu einer Berathung schleunigst zusammenberufen.

Ausland.

Hesterreich. Mailand, 6. Aug. So eben ist hier

folgende Bekanntmachung erschienen: ; 6 Die Belanntmachung vom zz. April a. e. verkündigte die Motive, us welchen, lrast, der von Sr. Majcstnt dein Kaiser ertheilten Vollmacht für das lombardisch-venetianische Königreich die Emission von Schatz scheinen innerhalb der begränzenden Summe von siebzig Millionen Lire, als welche in zehn jährlichen Beträgen zu je sieben Millonen Lire zu tilgen seien, ver= fügt wurde. Welches für die Bewohner dieses Königfeiches die Vonheile sothaner Finanz- Maßregeln sein würden, war schon offenbar aus der Be=

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kannimachung selbst. Außerdem wurden solche Vortheile ansehnlich erwei⸗ tert durch w. späteren Bekanntmachungen und Cirkulare vom 11., 18., 20. 26., 28. Juni und 10. Juli. Mitlelst derselben ward der Gebrauch der Schaßscheine nicht blos auf, jeden Zweig direlter und indirekter Auflage, sondern auch auf jede an die öffentliche Verwaltung zu leistende Zahlung ausgedehnt. So hätte man gehofft, ihren Umlauf verbreitet a machen, ihn lebendig zu sehen, ihn angenehm zu hören. Jedoch die Erfolge entsprachen ne go mannigfacher Sorgfalt. Die Schatz scheine, welche sowohl wegen ihrer ausgedehnten Annahme in jeder öffentlichen Kasse, als auch wegen der Jeit und Art ihrer Tilgung die größten Garantien in sich tragen, sind das Objelt einer indiskrelen ihren wahren Werth herabdrückenden Agiotage geworden. Und ihre wucherische Eutwerthung, welche, Wenige bereichernd, Viele zu Schaden bringt, verbreitet sich schon von Mailand aus über andere Städte dieses Königreichs, die bemitleidenswerihen Klagen der Besoldeten, der klei= neren Industriellen, mit einem Wort, der großen Anzahl der fleißigsten und nützlichsten Bürger weckend. Die Regierung Si. Majestãt lann gegen eine solche Art der Aufhebung sozialen Gleichgewichts nicht gleichgültig sein. Sie fühlt die heilige Pflicht der Anwendung eines Heilmittels, welches, so weit es möglich i, vie Interessen aller Klassen ausgleiche, In dieser Absicht und auf den Grund spezieller Autorisatlon Seiner Ma sestät ist für gut befunden zu beschließen, und wird beschlossen, was folgt: 1) Unter Aufrechthaltung der, mittelst der oben erwähnten Be— kanntmachungen und Cirkulare eilassenen Verfügungen, gemäß welchen die Hälfte der direkten und indirekten Auflagen, und im Allgemeinen aller aus irgend einem. Titel an die öffentliche Verwaltung zu, leistenden Zahlun— gen in Schatzscheinen zum vollen Nominalwerth, mit Einrechnung der auf⸗ elaufenen Zinsen, gezahlt werden kann, ist aus Gleichheit des Grund- here, auch jeder Private gehalten, bis zum Belauf der Hälfte seiner For= derung irgend einer Art, keine ausgenommen, anfangend mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, besagte Schatzscheine von den ir vaten in Zahlung anzunchmen, in gleicker Weise, wie die Königlichen Kas⸗ sen sie annehmen. 2) Für jede Zahlung irgend einer Art, welche in Gold= münzen oder in ausländischen Silbermünzen fontrahirt ist, soll der Schuld ner zur Hälste des Benrages Schatzscheine zahlen dürfen, nach dem Taris⸗ werth oder nach dem Platz- Course der betreffenden Münzen an dem Tage, woran nach dem Kontralt die Zahlung erfolgen soll. 3) Für alle Verträge, welche in Münzen, uach dem abusiven Platz. Counse festgestellt sind, soll ebenfalls die schuldige Zahlung mit einer Hälfte in Schatzscheinen erfolgen können, nach Anleitung des gewöhnlichen Cours-Verhältnisses zwischen der österreichischen Lira und der abusiven Währung. 4) Wer in Schatzscheinen zahlt, muß gleicherweise zur Aus—= gleichung des die Schuld übersteigenden Betrages Schaktzscheine annehmen. Wenn die verschuldete Summe einen solchen Betrag bilden möchte, dessen Hälfte mit einem Schatzschtin auch von der lleinsten Gattung nicht gedeckt werden lönnte, so soll nichisdestoweniger der Schuldner befugt sein, in Zahlung einen Schatzschein beizugeben auch von größerem. Betrage, als die Hälste seiner Schuld betragen würde, und, was zur Ausgleichung fehlen möchte, in klingendem Gelde beizusügen. Es ist selbstverstanden, daß in solchem Falle niemals der Schult ner einen Schatzschein verwenden dürse, welcher seine Schuld über⸗ steigt, und weniger noch, daß er die Erstattung des ¶Mehrbelrages solchen größeren Schatzscheines in baarem Gelbe verlangen könne. 5) Die gegenwärtigen Verfügungen über die Zwangs Annahme der Schatzscheine zwischen Privaten sind nur provisorisch. Aufhören werden sie, , . haben, soͤbald die Regierung erkannt haben wird, daß die en, . 6 Motive, aus welchen sie eingegeben worden sind, aufgehört haben. 6 mn endlich der Möglichteit der Verfälschung oder Veränderung der Schatz= scheine zuvorzukommen, und solchergestall auch von dieser Seite dem Pu; blikum Gewähr zu leisten, gleichwie demselben eine Gewähr geleisten ist durch die säͤhrlich Tilgung der Schatzschtine selbst. hat die Negicrung Fer Handelskammer zu Mailand Auftrag gegeben. Was zu biese m Zweck be⸗ schlossen werden wind, soll dem Publikum mit besonderer Bekanntmachung kundgethan werden. Mailand, 4. August 1849. Der bevollmächtigte

Kaiserl. Kommissarins Monte cuc coli.“

raukreich. Paris, 9. Aug. Nach der Opinion , . mit Ausführung der Liquidation der Ti⸗ villiste beauftragte Kammission gegen Marrast und Duelerc eine Klage anhängig gemacht, weil sie die ihnen abverlangte Bezahlung von 4600) Fr. für eine bedeutende Anzahl Fla⸗ schen Wein, welche sie nach der Plünderung der Tuilerieen am 24. Februar aus den dortigen Kellern wegholen ließen, trotz wie⸗ derholten Andringens verweigert haben. Das genannte Blatt meint, es sei unrecht, daß man jetzt nachträglich von ihnen die Bezahlung von Weinen fordere, die sie doch ganz gewiß nur auf das Wohlsein der Republik getrunken hätten. .

Aus Montevideo erfährt man, daß die dortige Regierung ge⸗ gen den von Lepredour mit Rosas abgeschlossenen Vertrag protestirt und den General Pacheco, früheren Diktator zu Montevideo, nach Paris abgeschickt hat.

Nach uncueren Berichten aus Guadelpupe vom 11. Juli waren die zwei radikalen Kandidaten Schölcher und Perrinon zu Mitglie⸗ dern der gesetzgebenden Versammlung gewählt worden, Die Ruhe war auf der Insel völlig hergestellt und die gerichtliche Untersu⸗ chung der stattgehabten . in vollem Gange; S0 Nädelsführer und Aufhetzer waren verhaftet worden, und die Arbeit auf den Pflanzungen hatte wieder begonnen. ö .

Die Angriffe der antirepublikanischen Blätter auf die libera⸗ lere und streng constitutionelle Partei des Ministeriums werden immer entschiedener und konzentriren sich immer mehr gegen Du⸗— foure, Passy und Tocqueville. Ein radilales Organ sagt darüber: „Dufaure, schon lange von Thiers persönlich ungern gesehen, ver⸗ stimmte die äußerste Rechte durch die vorgeschlagene Aufhebung des Belagerungs-Zustandes von Paris. Passy hat sich unter dieser Partei entschiedene Feinde gemacht durch seine offen ausgesprochene Hinneigung zu finanziellen Reformen im Geiste der Gleichheit und Billigkeit. Tocqueville mißfällt durch seine Haltung und seine Aeuße⸗ rungen in Bezug auf die römische Angelegenhtit, für deren urspüng⸗ lichen Verlauf er die Verantwortlichkeit ziemlich deutlich ahge— lehnt und für deren Regelung im Sinne der Wünsche und, Be⸗ dürfnisse des römischen Volkes er förmliche Verpflichlungen über— nommen hat. Kein Wunder daher, daß man sich jetzt alle Tage mit Gerüchten über eine bevorstehende Ministerkrisis und über Miß⸗ helligkeiten im Schoße der Regierung trägt. Dufaure soll sich in Be auf den Gesetz-Entwurf über den Belagerungszustand mit dem Präsidenten der Republik, der die Bestimmungen über die Presse nicht streng genug sand, persönlich überworfen und nach einer der⸗

ben und hochfahrenden Antwort trotz der Vorstellungen seiner Kol-

legen den Ministerrath erzürnt verlassen haben.“

Die noch nicht zur Hälfte vollendete Paris-Marseiller Eisen⸗ bahn, 200 Stunden lang, wird nach dem Anschlage der Regierung 481 Millionen Fr. kosten. 3

Der Constitutionnel erklärt, Thiers reise während der Fe⸗ rien nicht nach London, sondern aus Gesundheits-Rücksichten nach Dieppe, um dort die Seebäder zu gebrauchen.

Ein Italiener, der seit mehreren Monaten hier wohnte und durch sein überspanntes Benehmen auffiel, ist verhaftet und nach Italien abgeführt worden, weil er nach Anzeige der römischen Po⸗ lizei eines der 39 Individuen ist, die der Betheiligung bei Rossi's Ermordung beschuldigt sind.

Der Maire von Rouen hat eine Proclamation an die Ein⸗ wohner erlassen, worin er ihnen den bevorstehenden Besuch des Präsidenten der Republik ankündigt.

Großbritanien und Irland. London, 9. Aug. Hundert liberale Parlaments -Mitglieder haben jedes 5 Pfd. St. unterzeichnet, um das Portrait Lord Palmerston's, welches

Lady Palmerston überreicht werden soll, anfertigen zu lassen, als ein Zeichen der Anerkennung desselben, seit er däs Ministerium der auswärtigen ere g, rn leitet. Herr Joseph Hume ist eben⸗ falls von einer Anzahl parlamentarischer Freunde gebeten, Erlaub⸗ niß zur 3 seines Portraits oder Standbildes in einem öffentlichen Gebäude zu ertheilen.

Herr Heald und Lola Montez haben England verlassen.

Vom 13. Juli bis zum 6. August sind in London und den angränzenden Flecken der Cholera erkrankt 4968, gestorben 20h 2, in England und Wales 6831 erkrankt, 3016 gestorben, in Schottland 574 erkrankt, 292 gestorben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Aug. . Russische Invalide enthält folgendes vierzehnte Armee⸗

ülletin:

„Vom General der Infanterie, Lüders, ist ein Bericht einge⸗ gangen, demzufolge derselbe, nach Anordnung der nöthigen Maß⸗ regeln zur Vertheidigung des kronstädter Bezirks, wo das österrei—⸗ chische Corps des Grafen Clam und zwei russische Regimenter, nämlich: das wolhynische Infauterie-⸗Regiment und das bugsche Ulanen⸗Regiment, nebst 4 Geschützen von der reitenden Artillerie, zurückblieben, am 20. Juli den rothenthurmer Paß eingenommen hat und am 2lsten nach Hermannstadt aufgebrochen ist, wobei die unter seinem Kommando stehenden Truppen innerhalb fünf Tagen 150 Werst marschirt sind. Im Nachstehenden sind die Einzelheiten dieses Zuges enthalten:

Nach Zusammenziehung seiner Truppen bei Fogaras, am 17. Juli, hielt es General Lüders, da ihm fortwährend gemeldet wurde, daß der Feind sich auf der linken Seite der Olta zwischen Udvar⸗ hely, Csik⸗Szereda und St. Georgi gesammelt habe, für nothwen⸗ dig, in Fogaras einen Truppentheil zurückzulassen, der den An⸗ griffen Bem's gegen die Verbindungslinie unserer Truppen mit Kronstadt ein Ende machen und hierdurch sowohl den Süden Sie⸗ benbürgens sichern, als auch dem Grafen Clam Hülfe bringen sollte, wenn Letzterer etwa von einer überlegenen feindlichen Macht be⸗ droht würde. Dieses Detaschement bestand aus 8 Bataillonen In— fanterie, 12 Geschützen und 3 Sotnien Kosaken.

Am 18. Juli rückte General Lüders mit seiner Hauptmacht nach Szlore, und die Vorhut setzte auf einer beim Dorfe Szaka⸗ dath geschlagenen Brücke über die Olta. .

Am 19. Juli marschirte die Vorhut auf der Straße nach Kastenholz bis nach Veszteny und nöthigte dadurch den Feind, seine Stellung bei . K Die Hauptmacht rückte später ĩ crselbe ichtung nach.

ö. ef n. ien ht, daß der rothenthurmer Paß und Hermann⸗ stadt von den Ungarn besetzt seien, beschloß General Lüders, zwi⸗

schen diesen beiden Punkten Posto zu fassen und zuerst den Paß

anzugreifen, den Feind aus demselben zu vertreiben und so die Verbindung mit der Walachei herzustellen, wo in das an der Gränze liegende Dorf Kineny unsere Vorräthe an Lebensmitteln geschafft worden waren, und dann weiter nach Hermannstadt zu gehen. Am 20. Juli sollte der Angriff gegen den rothenthurmer Paß ausgeführt werden.

An diesem Tage um 4 Uhr Morgens, nachdem Alles zum An— griffe vorbereitet und dafür gesorgt war, daß der Feind aus dem Passe nicht nach Siebenbürgen entkommen lonnte, ließ General Lüders die erste Stellung der Insurgenten beim Dorfe Tolmacs attackiren; zur Umgehung des linken feindlichen Flügels waren gleich beim Beginne des Treffens das 1ste und 2te Bataillon des schito— mirschen Jäger⸗Regiments, unter dem Regiments-Commandeur, General⸗Major Adlerberg, entsandt worden. Diese Bataillone er⸗ klimmten rasch den steilen und waldigen Berg und sitzten ihren Marsch nach Tolmaesel fort.

Mittlerweile eröffnete die vorgeschobene 4te Batterie das Feuer;

die Ungarn veränderten dreimal die Stellung ihrer Geschütze und traten endlich, als sie die Annäherung und die Bewegung der bei— den Jäger-Bafgillone auf ihrem linken Flügel wahrnahmen, ihren Rückzug an. Nachdem die beiden Bgtaillone Tolmacsel besetzt hat— ten, gingen sie rasch gegen das Dorf Boiz vor, durch dessen Ein— nahme sie in den Besitz des den rothenthurmer Paß beherrschenden Berges gelangten.

Jetzt gaben die von den Kosaken bedrängten Ungarn die Ver— theidigung der rothenthurmer Schanze auf und zogen sich bis zur Ouarantaine zurück, nachdem sie nur 50 Mann in einem befestig⸗ ten Thurme gelassen hatten. Die beiden Bataillone des schitomir⸗ schen Regiments drangen in die Verschanzung, eine Compagnie er— oberte den Thurm und nahm vdaselbst die ganze aus 46 Gemeinen und 1 Offizier bestehende Besatzung gefangen.

Mit der Verfolgung wurden die Kosaken und das schito— mirsche Jäger⸗Regiment nebst der Aten Batterie beordert, und da— mit der Feind sich auf dem an den Weg stoßenden waldigen Berg nicht etwa halten könnte, entsandte General Lüders zwei Ba taillone des samoszschen Jäger-Regiments, ihn zu umgehen. Die Ungarn machten auf mehreren zur Aufstellung der Arkillerie günstigen Punkten Halt, wurden indeß durch das Feuer zweier an der Spitze unserer Kolonne wirkenden Kanonen und das tapfere Vorrücken unserer Infanterie, die oft im Laufe dem Feinde ent⸗ gegenstürmte, überall geworfin. Zum letztenmale stellte sich der Feind auf dem vorher von ihm stark befestigten waldigen Berge bei der Quarantaine, den er in dichten Massen besetzt hielt. Ihn aus dieser Stellung zu vertreiben, wurden drei Compagnieen Tes schitomirschen Jäger Negiments von der rechten Seite hin⸗ auf gesandt, 50 Mann des 56ten Schützen-Bataillons setzten auf das linke Olta - Ufer, um von der Seite zu wirken, und die schitomirschen Bataillone rückten zum Front-Angriff vor. Dieser rasche Angriff hatte den vollständigsten Erfolg. Trotz ihrer festen Siellung, die sie in Stand setzte, sich etwa anderthalb Stunden lang zu halten, wurden die Ungarn total in die Flucht geschlagen. Die Verfolgung eudete um Mittag, nur eine Werst von Kineny, wo ein türkisches Piket meldete, daß der Feind das Gewehr ge— streckt und seine Waffen ausgeliefert hätte, die uns üͤbergeden wurden.

Der rothenthurmer Paß war von etwa 2000 Mann verthei⸗ digt, die 8 Kanonen bei sich hatten. Die Besatzung hielt sich so hartnäckig, weil ihr angezeigt worden war, daß gegen unseren Hee⸗ restheil von Hermannstadt aus ein Angriff ausgeführt werden ollte. Drei Stabs-Offiziere, 28 Ober-Offiziere und 987 Mann silien die Waffen; über 300 Mann wurden während des Kampfes gefangen. Viele Todte sah man auf dem Platze, die im Gebirge und den Wäldern Gebliebenen nicht gerechnet. Die Uebrigen zer⸗

streuten sich. Unter den gefangenen Stabs⸗Offizieren befindet sich

auch . Kommandant der rothenthurmer Schanze, Oberst⸗-Lieute— nant Igacz.

unf reite fielen 1 Ober⸗Offizier und 13 Gemeine; 41 Ge⸗ meine wurden verwundet und 3 OHber-Offiziere und 22 Gemeine erhielten Kontusionen. 3 Pferde sind getödtet und eben so viel verwundet. r

Das schitomirsche Regiment übernachtete mit einer Batterie in Kineny; das ste Schützen-Bataillon bei der Quarantaine, die übrigen Truppen in den Dörfern Tolmacs und Veszteny.

Am 21. Juli zog General Lüders mit In der Stadt hatten 500 nen gestanden, die indessen Tages zuvor na Rach der Besetzung Herman sere Truppen auf den beiden Straßen nach gyes auf.“

„General⸗Adjutant Grabbe ist, nachdem er, henden Berichte erwähnt worden, bei seiner Ank erfahren hatte, daß die Insurgenten bereits dur schirt seien, am dem Feinde den Weg in er hier erfuhr, daß Görgey sich nach er am 22sten nach Losoncz, zerstreute Lurch sein Eischeinen die dort und besonders in Dettva hausenden Rebellen die von ihnen errichteten Barrikaden. neral-⸗Adjutant Grabbe nach Tokaj; am 24sten war er schon in Beie, unweit Tormalm und Hemer.“

„Von unserer Haupt⸗Armee sind Beri melden, daß Miskolcz und Tisza⸗Füred ein gang über die Theiß in letzterer Stadt bewerk

Die vom 4ten Infanterie-Corps bei M Operationen bestehen in Folgendem:

Am 22sten Juli, dem eintraf, stand das 4te Infanterie von da entfernt, in Abrany. neral der Infanterie Tscheodajew Lieutenant Kusnezoff, ausführen.

Die Vorhut rückle um 105 Uhr Wath und stieß im Walde beim. vertrieb ihn von da und drän die feste Stellung zurück, die Straße nach Miskolcz inne hatte. 41ste donische Kosaken-Regiment und das

seinen Truppen gegen Ungarn mit 2 36

edgyes hin abge⸗ adts stellten sich un⸗ Karlsburg und Med⸗

Herrmannstadt.

zogen waren.

wie im vorherge⸗ unft in Szugany ch Gyarmath mar⸗ vorgegangen, ostädte zu verlegen. Da iskolez gewandt habe, rückte

die Gebir

haufen und zerstörte Aus Losoncz marschirte Ge⸗

chte eingegangen, welche genommen und der Ueber⸗ stelligt worden ist.

iskolez ausgeführten

welchem Görgey in Mis kolez Corps nur einen Tagemarsch Des anderen Tages ließ der Ge= r durch den Feld-Ataman, General— mit der Vorhut eine starke Rekogniszirung

Morgens aus dem Dorfe orfe Harsany auf den Feind, ihn einige Werst weit bis auf

rgey auf den Höhen an der

varen besonders das 4te Schützen- Bataillon

Am 24. Juli bemerkten unsere Patrouillen, Zurücklassung eines Theiles seiner Truppen nach sei, um sich daselbst zu verproviantiren. verweilt gegen die Insurgenten und vertr allen Stellungen, in denen sie sich zu hal Kampfe, der bis zum Abende dauerte, ch nur die Artillerie. dem Schlachtfelde beim Dorfe Csab zu.

Am 25. Juli rückte der Genera dajeff, nach Miskolcz. Werst vor der Stadt auf de kajer Straße.

daß Görgey, mit lach Miskolcz gezogen Unsere Vorhut rückte un— ieb sie nach und nach aus ten gedachten. In diesem wirkte unsererseits ausschlitß= Die Nacht brachten unsere Truppen auf Ul von der Infanterie, Tscheo— ey behauptete eine feste Stellung, m linken Ufer des Sajo, auf der to⸗ jo hatten die Insurgenten n die Straße beherrschen⸗ Rekognoszirung als eine Mann und eine sehr uf unserer Seite 4 Das von 10 Uhr uer dieser Batte—⸗ Am folgen—⸗ orgens, verließ Görgey den den Weg nach Tokaj

da indessen daß acht Ba⸗

Die Brücke über den Sa zerstört. Die feindliche Stellung auf de den Höhen ergab sich bei einer angestellte äußerst feste. Görgey hatte noch 30, 00 starke Artillerie bei sich. Fuß- und 3 reitende Batterieen vorgeschoben.

hr Abends unterhaltene Fe

Schweigen.

Unverweilt wurden a

Morgens bis 6 U rieen brachte die feindliche Artillerie zum den Tage, d. h. am 2bten, um 55 Uhr seine Stellung am Sajo und schlug entschie General Tscheodajeff gedachte ihn zu in dieser Zeit bereits die Na taillone der Unsrigen die T bald fertig sein würde, be Verfolgung abzustehen, da das g dajeff nur bezweckte, Görgey b verhindern, uns den Uebergang über d streitig zu machen. in Miskolcz, am 27sten rückt Tisza - Füred.

In sämmtlichen bei Miskole 1èOber⸗-Offizier und 20 Gemei und 81 Gemeine wurden verwundet. Commandeur der 1sten Brigade der 11ten General⸗Major Burkowski, und 2 Ober⸗Of auf Seiten des Feindes durch unsere Artillerie u Getödteten und Verwundeten ist sehr beträchtlich. außerdem noch einen zertrümmerten Munitionska und 60 Gefangene verloren.“

„Die Einzelheiten des Ueberganges über die Theiß, der trotz g gelegten Hindernisse bewerkstelligt wurde, und die näheren, die Einnahme von Tisza-Füred b tenden Umstände sind in dem folgenden Berichte des Chef Generalstabes der altiven Armee, General-Adjutanten Fürsten Gortschakoff, enthalten:

„„Am 25. Juli verließen die zum Uebersetzen über die Theiß und zur Einnahme der Stadt Tisza-Füred beorderten Truppen (die Ste Infanterie⸗Division, die 2te Brigade der Kavallerie⸗Division und das Z2ste donische Kosaken-Re einer Kosaken⸗Batterie) Kerecsend um

verfolgen; chricht eingegangen war, eiß überschritten hätten und die Brücke ürst von Warschau, von der anze Manöver des General Tscheo⸗ z aufzuhalten und ihn zu ie Theiß in Tisza⸗ Füred uli rastete das 4te Infanterie-Eorps e es nach Albrany und von da nach

ei Miskole

Am 26. J

z stattgehabten Treffen haben wir ne verloren und 6 Ober-Offiziere Kontusionen erhielten: der Infanterie Division,

Die Zahl der nd die Schützen Der Feind hat sten zuruͤckgelassen

aller vom Feinde in den We

2ten leichten giment nebst 2 Uhr Morgens und rückten Zur Mittagszeit näherten sich 2 Sotnien des Stadt und umzingelten sie

nach Paroszlo. Z32sten donischen Regiments rasch der von allen Seiten; ihnen folgte auf dem Fuße die Vorhut unter Lieutenants Grafen Tolstoi und faßte einem zur Theiß führenden Damme.

dem Kommando des General⸗ Posto zwischen Paroszlo und

Durch Kundschaster erfuhr man:

1) Daß das Terrain von Paroszlo bis zur The 7 Werst in der That die Schwierigkeiten bie et, von ichtet sind, daß indessen in Folge z pf an mehreren Stellen gangbar sei. die Brücke über die Theiß keinesweges zerstört, son—⸗ zur Hälfte abgebrochen sei, und daß, um sie rasch önnen, die Pfähle mit getheertem Stroh umwickelt

3) Daß die Brücken au mes, der von P 4) daß, u

auf einer Strecke von denen Ew. Erlaucht bereits unterr

der großen Dürre der Sum

dern nur bis anzünden zu

auf den vier letzten Wersten des Dam— aroszlo bis zur Theiß führt, zerstört seien, und m unseren Üebergang üb

. ö er den Fluß zu verhin— in Tisza⸗Füred gegen 2050 Mann

n Infanterie, theils aus eworbener Mannschaft bestehend, Artillerie aar ständen, und endlich, daß diese Trup⸗ Tag Verstärkung erwarteten.

unverweilt mit 30 Mann Kosa ; zu erforschen, an das Theiß-Ufer, damit der i nach Paroszlo nur eine ge⸗— achdem ich 3 Werst durchrit⸗ digkeit versetzt, das weitere den auf dem entgegengesetzten leingewehrfeuer gegen

theils aus neu und eine lleine Reiter pen für den folgenden

Ich begab mich Terrain genauer Feind bei dem Gl wöhnliche Patroui

Nachforsche Ufer liegenden mich gerichtet, Fuß, die wa

ken, um das befand sich in dem heftigsten Gewehr genwart während der ganzen Dauer des Kampfes die Truppen er— muthigt. Während unseres Vordringens vom ersten Durchlaß bis

zum zweiten wurden in der Nähe Sr. Kaiserlichen o rere Soldaten verwundet.““ ; urg i m

auben bliebe, es ) lle gekommen. ich mich in die Nothwen n auffugeben, denn aus Walde wurde ein heftiges während auf dem rechten Ufer einige 100 Mann hrscheinlich auf Böten übergesetzt waren, auf mich gens war, was ich gesehen, hinreichend, um mir daß das Terrain äußerst schwie⸗ der Sumpf in der That an mehreren Siellen n dem Damme, von der großen Hitze ausgetrock⸗

zeugung zu verschaffen, links und rechts vo

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net war, erschien ein Durchmarsch doch ganz unmögli und nicht nur für die Artillerie, sondern auch für 9. nn nn h

Da bei einem forckrten Uebergange Alles darauf ankommt, dem Feinde keine Zeit zur Besinnung zu lassen, befahl ich, um dieser mir von Ew. Erlaucht zur Richtschnur gegebenen Regel nachzu⸗ kommen, der Infanterie fogleich nach ihrem Eintreffen vorzugehen, obwohl sie an dem heißen Tage einen ermüdenden Marsch gemacht hatte:. Damit die Soldaten es leichter hätten, gestattete ich ihnen, in Mützen und ohne Ränzel zu marschiren.

Um 5 63 Nachmittags wurden wir an der ersten abgebroche⸗ nen, Damm-Brücke von einem heftigen, von jensꝑeits des Flusses herüberkommenden Kleingewehrfeuer und den Schüssen zweier Ka—⸗ nonen empfangen. Gegen die beiden Kanonen ließ ich 12 Ge⸗ schütze der 6ten leichten Batterie von der Sten Brigade aufführen . 4 r e mn, e. den Wald richten; der Infan— erie war das hießen untersagt, da die Entfernung bis zum Walde gegen 409 Schritt betrug. ;

Die Sappeure stellten zwei Abfahrten her, da das Wasser nicht sehr tief war; die Infanterie überschritt den Damm -Einschnitt mehr links an den steilen Rändern und über den feuchten und sumpfigen Boden desselben.

Beim Ueberschreiten dieses Durchlasses that uns das fiind—

liche Feuer mehr Schaden, weil die Entfernung des jenseitigen llfers von den trockenen Stellen, auf denen man auf der linken Seite des Dammes vorschreiten konnte, geringer wurde. Das Vorrücken war überhaupt wegen des Schilfes und Morastes so schwierig, daß wir den zweiten Durchlaß, an dem die Brücke gleich⸗ falls abgebrochen war, und der nur 1 Werst vom ersten entfernt liegt, erst in 6 Stunden erreichen konnten. Hier stießen wir auf dieselben, nur noch mehr hindernden. Schwierigkeiten. Die Stellen, über welche der Marsch gehen konnte, mußten mit größter Vorsicht aufgesucht werden, während vier feindliche Kanonen uns beinahe in die Flanke nahmen. Gegen sie stellte sich die Ite leichte Bat—⸗ terie auf, und die 4te rückte auf den Standort der Sten. Als wir uns dem zweiten Durchlaß näherten, zündete der Feind die Brücke über die Theiß an. Der Kampf währte bis in die Nacht hinein. Beim Eintritt der Dunkelheit ließ ich alle Pontons dem platze gegenüber hinbringen, den ich zum Uebergang bestimmt hatte. Es war dies etwa 1 Werst unter⸗ halb der brennenden Brücke. Das diesem Punkte gegenüberliegende ilfer war zwar mit dichtem Walde bedeckt, doch ließ sich dieser Uebel⸗ stand nicht beseitigen. Gleichzeitig ließ ich zwei Schulterwehren für 18 Kanonen an dem Uiebergangspunkte aufführen, und zwar hart am Flusse, in einem Abstande von etwa 125 Faden vom jen— seitigen Ufer.

Während der Nacht brach die angezündete Brücke zusammen;

die Insurgenten schrieen „Hurrah“ in ihrer Freude, ein neues ö zwischen ihnen und den russischen Truppen entstehen zu ehen.

Die Arbeiten wurden auf das angestrengteste die ganze Nacht

hindurch fortgesetzz. Um 37 Uhr Morgens waren 2 Ufer⸗Bat⸗ terieen montirt; sämmtliche Birago-Pontons lagen bereits auf dem Wasser, und zum Uebergange der Truppen waren alle An— stalten getroffen.

Um 1 Uhr in der Nacht ritten etwa 50 ungarische Husaren,

die auf das rechte Ufer übergesetzt waren, bis an den Punkt heran, von dem aus die Sache vor sich ging. Die Lokalität begünstigte ihr Vorhaben. Sie wurden indessen zurückgetrieben. Durch das hier stattfindende Schießen wurden die Pferde der 3Zten Batterie don der 5ten Brigade scheu und nahmen Reißaus. Bei dem Ge— dränge, das nun entstand, wurden 17 Mann durch die Näder der Kanonen verwundet. .

Um 33 Uhr Morgens eröffnete der Feind das Feuer aus dem

Walde, gegenüber dem Uebergangspunkte, während gleichzeitig die

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vorderen Züge unserer Regimenter die Böte bestiegen. Unsere beiden Ufer⸗Batteriten erwiederten das feindliche Feuer mit Kar— tätschenschüssen.

Als Lie vorderen Züge des kostromaschen und des galitschschen

Jäger⸗Regiments auf dein rechten Ufer landeten, zog der Feind ab, und es erwies sich, daß er feine Artillerie und den größ⸗ ten Theil seiner Infanterie schon während der Nacht in der Richtung nach Ujvaros hatte abmarschiren lassen; 25 Mann Kosa⸗ ken, die nach der 2ten Brigade der 5ien Infanterie Division auf einem Prahm übergesetzt waren, besetzten um 10 Uhr Morgens Tisza⸗Füred. z

Der Oberst-Lieutenant vom Generalstabe, Weimarn, der mit

diesen Kosaken gesandt war, wurde von der Geistlichkeit mit dem Kreuze und von den angesehensten Einwohnern mit weißen Fahnen empfangen.

Um 12 Uhr Mittags wurde die Pontonbrücke neben der Stelle,

wo die verbrannte gestanden hat, gelegt. Tisza-Füred ist nun vom Heerestheil des General-Lieuttnanis Grafen Tolstoi und zwei Ba⸗ taillonen besttzt.

Am 26. Juli bezog der ganze Heerestheil, mit Ausnahme sei⸗

ner Wagenburg, eine Stellung hinter Tisza-Füred.

Da der Kampf auf einem Umkreise von mehr als 4 Werst

und zwischen Röhricht geführt wurde, habe ich vie Zahl der Ge—⸗ fallenen und Verwundeten noch nicht genau ermitteln können. Ge— tödtet mögen etwa 10 und verwundet 50 Mann sein.

Die feindliche Macht, welche Kortunaj führte, zählte 2500

Mann Infanterie, 2 Schwadronen und 8 Kanonen; von diesen wurde eine durch die 5te leichte Batterie demontirt und in der Nacht ohne Laffelte fortgeschafft. Die bezeichnete Batterie zer—⸗ trümmerte auch einen feindlichen Munitionskasten, dessen Aufflie⸗ gen vielen Schaden verursachte. Morgen, den 27. Juli, marschire ich gegen die Festung Tisza-Füred. Heute sind die Soldaten so ermüdet, daß man ihnen keine neue Arbeit zumuthen kann. Am Schluß dieses Berichtes halte ich es für Pflicht, vor Ew. Er— laucht den Gengral-Lieutenants Labinzoff, Soroktin und dem Ge⸗ neral Major Gerstfeld zu bezeugen, daß sie in allen Beziehungen mich thätig unterstützt n, desgleichen die Tapferkeit und kriege⸗ rische Ausdauer der N annschaften des Aten Sappeur-Bataillons, der zten Brigade der 5ten Infanterie⸗ Division und sämmtlicher Artillerie, die im Kampfe war, hervorzuheben. Als besonderer Be⸗ achtung würdig nenne ich den Commandeur des galitschschen Jäger⸗ Regiments, Obersten Ratoff, und den beim Chef der Armee⸗-Artillerie stehenden Oberst-⸗Lieutenank Woronoff.

Se. Kaiserliche Hoheit der . Konstantin Nikolajewitsch euer und hat durch seine Ge—

„Als Nachtrag zu vorstehendem Berichte fügt der General⸗

Feldmarschall noch hinzu, daß aus den bei ihm eingegangene neueren Nachrichten hervorgeht, daß der Feind i. . 5000 Mann Infanterie und 10 Geschützen vertheidigt hat. Der . Jen, a n err, Tisza⸗Füred ist zumeist dem ordringen unserer Truppen zu danken, ĩ 33 1 ppen z en, wodurch dem Feinde

en wurde, eine größere Macht an den bedrohten

Punkt zu ziehen. Sonst wäre der Uebergang viel hartnäckiger ver⸗ theidigt worden.“

„Während die Truppen des 4ten Infanterie-Corps bei Mis⸗ kolcz wirkten und ein Theil des 2Aten Torps den Uebergang über die Theiß bewerkstelligte, haben die übrigen Truppentheile der Hauptarmee folgende Stellungen eingenommen:

Am 24. Juli rückten das Hauptquartier, die 4te Infan⸗ terie⸗Division und die 1ste Brigade der 2ten leichten Kavallerie⸗ Division nach Kapolna; das 3Zte Corps verfolgte seinen Marsch aus dem Gebirge nach der großen Straße, um sich mit der Haupt⸗ stärke der Armee zu vereinigen. :

Anm 25. Juli rückten das Hauptquartier und die in Kapolna stationirten Truppen nach Mezö⸗-Köresd, wo sie bis zum anderen Tage blieben; der General der Kavallerie, Baron Osten⸗Sacken, ist beordert, aus Kaschau nach Tokaj zu gehen, und General -Ad⸗ jutant Grabbe, der am 24. Juli bel Henier zwei Tagemärsche von Miskolcz stand, hat Befehl, sich mit dem General Sacken zu ver— einen.

Am 27. Juli rückte das Hauptquartier nach Paroszlo zu dem hergestellten Uebergangspunkte, wohin auch das dritte Infanterie⸗ Corps beordert ist.“

Schweiz. Bern, 6. Aug. (Deutsche Ztg.) Die Ver—

treter des Schweizervolkes haben in der heutigen Sitzung des

National-Raths dem Bundes -Rath ein Zutrauens- Votum gegeben,

indem sie mit großer Mehrheit seine bisher befolgte Politik billig—

ten und ihm zu den weiteren Maßregeln Vollmacht ertheilten. Der

Beschluß über die Ausweisung der Führer der Flüchtlinge wurde

ven der Kommission fast mit Stillschweigen übergangen. Der Be—

richterstatter der zur Prüfung des bun desräthlichen Berichts niedergesetz⸗

ten Siebner⸗Kommission war r. Kern aus Thurgau. In seinem Referat

erschien unter Anderem eine offizielle Darstellung des büsinger

Handelns und der abgeschlossenen Capitulation, aus welcher sich

ergiebt, daß diese Geschichte auf eine für die Rechte, die Ehre und

die Integrität des Gebiets der Schwelz vollkommen genugthuende

Weise erledigt worden ist. (Die Anträge der Kommission sind be—

reits mitgetheilt) 1) Dem Bundesrath ist Vollmacht ertheilt, in

Beziehung auf Verwendung der in den eidgenössischen Dienst geru⸗

fenen Truppen die angemessenen Verfü gungen zu treffen, und er wird nach

Maßgabe der Umstände eine Reduction oder auch gänzliche Entlassung

derselben eintreten lassen. 3 Die dem Bundesrath unterm 30.

Juni d. J. für Bestreitung außerordentlicher Ausgaben ertheilte Vollmacht wird erneuert. 3) Der Bundesrath ist bevollmächtigt,

über Aushingabe des von den Flüchtlingen auf schweizerisches Ge⸗

biet gebrachten Materials an diejenigen, denen es gehört, über Beförderung der Rückkehr der Masse von Flüchtlingen in ihre Heimat, so wie behufs der Auswirkung bistimmter Aufschlüsse über die Bedeutung der längs der schweizerischen Nordgränze zur Zeit noch befindlichen Truppen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er wird zu diesem Zweck in einer für die Schweiz mög⸗ lichst vortheilhaflen Weise die geeigneten Unterhandlungen pflegen. Die „anderen Punkte,“ in Beziehung auf welche mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse nicht eingetreten werden soll, beziehen sich vorzüglich auf Ten Ausweisungsbeschluß. Die darauf bezügliche Stelle des Kommissionsberichts lautet: „Es sind noch verschie dene andere Punkte im bundesräthlichen Berichte, welche zu einläßlichen Er—⸗ örterungen Sloff liefern würden und worüber die Kommission abwei⸗ chende Ansichten von denjenigen des Bundesrathes hat. Allein die Kommission will unter den gegenwärtigen Umständen, wo die Wahrung und Vertheidigung der Ehre und Rechte ter Eidgenossenschaft gegenüber dem Auslande unsere nächste und höchste Aufgabe ist, ihrerseits Alles vermeiden, was das Zusammenwirken und da— mit die Kraft der Bundes -Behörden zu stören und zu schwächen geeignet sein könnte, und glaubt daher uber solche Punkte hin— weggehen zu sollen. Sie hegt dabei, was insbesondere den Be— schluß über Ausweisung der Führer der Flüchtlinge betrifft, die Ueberzeugung, es werde derselbe mit Milde vollzogen werden.“ Nachdem der Präsident die Diskusslon für eröffnet erklärt hatte, schien es, als wolle Niemand das Wort ergreifen. Da stellt Segesser einen abweichenden Antrag zur Reduzirung der Truppen bis auf eine Division, welche der Bun desrath später entlassen könne, zweilens zu sofortiger Herausgabe des Kriegsmaterials gegen Rückerstattung der darauf verwendeten Kosten, so wie end= lich in Bezug auf Artikel 3 die Vollmacht des Bundesraths auf Erhebung eines dritten Geldkontingenis zu beschränken. Bützber⸗ ger tritt in eine tadelnde Kritik des Ausweisungs-Beschlusses ein. Er behauptet, weder die Armen noch die Reichen beklagten sich über die Verpflegung der Flüchtlinge als eine Last, sondern nur zwei Klassen, die materiell - egoistische und die reactionaire, auf welche aber keine Rücksicht zu nehmen sei. Er möchte dem Bundes- rath die, Weisung ertheilt wissen, daß er seinen Ausweisungs-Be⸗ schluß nicht vollziehe, bis die beireffenden Flüchtlinge in ihre Hei— mat zurückkehren können oder in einem anderen Staate Auf⸗ nahme gefunden haben. Frei von Baselland schlägt eine sehr bestimmte Fassung des dritten Artikels vor, will Gewißheit, was das Ausland mit der Schweiz will, daher sowohl diese kategorische Erllärung, als auch Verguͤtung der durch den Uebertrött der Ilüchtlinge verursachten Kosten und die Gewißheit der sofortigen Rückkehr der Flüchtlinge als förmliche Bedingung an die Heraus— gabe des Kriegsmaterials geknüpft wissen. Ferner will er den Ausweisungs⸗Beschluß des Bundesraths als den Grundsatz des Asplrechts verletzend für null und nichtig erklärt haben. Als fünfter, Artikel soll das bei der büsinger Geschichte von einzelnen eidgenössischen Beamten eingeschlagene Verfahren nicht durchge— hends gutgeheißen werden, sondern eine nähere Untersuchung vorzüglich über zwei Punkte stattfinden, erstlich warum der Ab? zug der hessischen Truppen bewaffnet stattgefunden, zweitens in Bezug auf die nachlässige Ueberwachung dieses Abzugs von Seiten des schweizerischen Kommando's. Als sechsten Artikel will er bei— sügen warum einem badischen Offizier die Besichtigung und In— ventarisirung des Kriegsmaterials gestattet worden sei. Fischer von Reichenbach vertheidigt den Ausweisungs-Beschluß als durch die außerordentlichen Verhältnisse, wo eine ganze Armee von 10,000 Mann Truppen auf Schweizerboden übertrat, vollkommen gerechtfertigt, obschon er ebenfalls am Asvylrecht festhalten will. Er weist auf den Schriftwechsel zwischen Struve und Brentand 2c. auf die „impertinenten“ Schreiben eines Blenker und anderer Flüchtlinge gegenüber der Bundesbehörde hin und glaubt, das Alles sei nicht geeignet, Rücksicht auf diese Schooßkinder gewisser Leute zu nehmen, und erinnert auch an die Schweizerkruppen in Neapel, welche endlich auch noch in der Zahl von 5 6009 Mann in die Schweiz brodlos zurückkehren könnten, um neben anderen Flüchtlingen verpflegt zu werden. Er wünscht möglichst baldige Entlassung der Truppen, deren Kosten er über 4006 Fr. täglich anschlägt. Bundesrath Druey sieht sich genöthigt, den Ausweisungs-Beschluß durch Darlegung der Gründe, wesche den Bundesrath zu diesem Beschlusse, an dem er großen Antheil ge⸗

nommen, zu vertheidigen. Das „nationale Interesse, war das

Hauptmotiv. Ruegg macht noch auf die Einstimmigkeit der Kom⸗

mission (in welcher die UÜlltraradikalen Stämpfli und Eytel sitzen)