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Russ. Hamb. d. beilope 3. do. do. 1 do. Stiegl. 2. do. do. 8 do. v. Rthsch. do. Poln. Scha do. do. Cert. 1 do. do. L. B. 20
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9 ᷣ . 7 3 dieses Blatt an, für Berlin die — Erpedition des Preuß. Staats · . Mm ., ; Anzeigers: 4 9 Behren⸗ Straße Ur. 57.
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M 232.
3 nhalt . Theil. J Amtlicher n, , m
Wien. Erklärungen über die Ausübung des Jagd-
Oesterreich; gverleihnngen. — Nachrichten aus Ungarn. — n e,. 26. vorhandenen ungarischen Streit ⸗
el gern. . Verordnung, das Verbot der Vaterlands Vereine
betreffend. . i dtehr des Großherzogs.
Den w Holten n ke rere an die Statthalterschaft und die Landes- Berfammlung. — I lensburg. Auswechselung der Gefangenen. * ;
. n burg. Landtags⸗Verhandlungen.
K Ko burg. Anträge wegen Anschlusses an
den Drieikönigsbund. ; . a u. Landtags · Verhand . , Erklärung des Militair Nommissariais.
Auslan d. ! Preßburg. Arad und Komorn. — Betreibung der 9 chanzarbeiten. * Die li garn noch in Raab. — Zustand der Dinge
im vesprimer Komitat. — Von der Dravemündung. Truppen. -·
wegungen an der südlichen Donau.
aukrich. Pa rig. Drventwverseihungen. — Die ungarischen An ,, . Truppen -⸗Aufstellung an der schweizer Gränze. —
Die beiden bourbonischen Familien.
Großbritgnten und Irland. London. Die Königin in Balm
ral. — Einfuhr Zunahme. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Die Militair⸗Capftulations- Frage. — Brigaden⸗Be⸗
eblshaber. — Der Bundesrath. — Zürich. Truppen ⸗Abmarsch. — uslieferung der badischen Pferde. — Basel. Heimtehr von hanauer
Turnern. — Aarau. Abstimmung über die Verfassungs ⸗Revision.
Italien. Turin. Comitè-Berathung über die Vorschläge des Finanz- Ministers. — Genua. Garibaldi in Venedig. — Tages besehl an die toscgnischen Truppen. — Bo lo gn a. Garibaldi's Leute und = — Cholera. — Päpstliche Truppen in Forli. — Veruriheilung der tadt⸗ 14 1 Bologna und Manina zu Geldstrasen. — Ro m. Polizei maßregeln. —
Zyanien. Madb rid. Beendigung der Ministemlrise.
Türkei. Verstärkung der Armee in den Donau -Fürstenthümern. — Kon ⸗ ferenzen des russischen Gesandten mit dem Minisser her auswärtigen An- gelegenheiten. — Abreise der Hospodare.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
— —
Amtlicher Th eil.
Seine Majestät der König haben dem Großfürsten K on —
st ant in, Kaiserl. Hoheit, den Militair-Verdienst-Orden zu ver ⸗
leihen geruht.
Se; Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . e el Te Dr. Dillenburg er in Emmerich, 2 1 1 J 4 2 ) 1 . nig dn ö. ö , len, Schulrath bei der Regierung zu
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ö Be Mit dem 15. Ok
chule
es sond worin dieses geschehen. aufgenommen werden kann, denen, die sich gemeldet haben ihre Aufnahme erfolgen könne.
9 den . August 1849.
er Geheime Ober-Baurath und Direktor i . der Königlichen Bu sse.
Anget emmen Se. Durchlaucht der H . ö * r 2 tibor und Fürst von e , von gal, .
Se. Excellenz der Königlich spanische General⸗Lieutenant de
Serrano, von Paris.
Abgereist: Se. ; n ner ker kin, dag e hh, Die vrtsident, Staats. Mi⸗
nichtamtlicher Theil. Deut schland.
Preußen. Berlin, 24. 2 been ier gn gn gerghrr 2 Sig e grit ber Konig un cker in Berlin die Erlaubniß zur An eg , men, 26
Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu ertheilen.
Berlin, 24. Aug. Das Ju stiz-Ministerial-Blatt ent— hält folgende allgemeine Verfügung vom 14. August 1849, — be⸗ treffend das von den Beamten der Staats⸗Anwaltschaft zu beob⸗ achtende Verfahren bei Verfolgung der gegen das Staats Ministerium oder gegen einzelne Staats- Minister verübten Belei⸗ ae, .
on den Staats⸗Anwälten ist bisher in den Fällen, wo Be⸗ leidigungen gegen das Staats-Ministerium oder gegen einzelne Staats- Minister verübt worden sind, ein verschiedenes Verfahren beobachtet worden, um die Beschlußnahme darüber, ob eine gericht⸗ liche Verfolgung einzuleiten sei, herbeizuführen. Einige haben sich mit ihren Anfragen unmittelbar an das Staats-Ministerium, An- dere an den Justiz⸗Minister gewendet. ᷣ
Da durch unmittelbare Anfragen an das Staats-Ministerium mannigfache Weiterungen veranlaßt werden, und es überdies als angemessen erscheint, in dergleichen Fällen auch die Ansichten der betreffenden Ober⸗Staats⸗Anwälte zu vernehmen, so will der Justiz⸗ Minister zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens hier— durch anordnen: 23
Daß die Staats⸗Anwälte zur Einholung der . dar⸗ über, ob wegen Beleidigungen des Staats -Ministeriums oder einzelner Staats⸗Minister gerichtliche Verfolgung einzuleiten sei, allemal an den vorgesetzten Ober- Staats-Anwalt zu berichter⸗ haben. Von den letzteren sind diese Berichte sodann mittelst Marginal Anfrage, in welcher sie ihre Ansicht auszusprechen ha— ben, dem Justiz⸗Minister einzureichen.
Berlin, den 14. August 1849.
. Der Justiz⸗Minister Simons. An die Beamten der Staats⸗Anwaltschaft.
Oesterreich. Wien, 22. Aug. Die Landesregierung im ee n In. Oesterreich unter der Enns hat folgendts Cirkular veröffentlicht:
Aus Anlaß mehrerer Anfragen hat das hohe K. K. Ministerium des Innern einverständlich mit dem K. K. Ministerlum der Landeskultur und des Bergwesens, mit dem Erlasse vom 31. Juli, 13. August d. J., zu nachfolgenden Erklärungen des über die Ausübung der Jagbgerechtigleit er- lassenen Gesetzes vom J. März d. J. sich bestimmt gefunden: 15 Ein zu- sammenhängender Grund⸗Kompler, dessen Besitzer . §. 5 des erwähnten Jagdgesetzes zur Ausübung der Jagd berechtigt ist, ist vorhanden, wenn die
Grundstücke, dieselben mögen in einer oder in mehreren angrängenden Ge⸗
meinden gesegen sein, unter sich in einer solchen Verbindung stehen, daß man von einem Grundtheil zum anderen gelangen kann, ohne einen frem—= den Grundbesitz zu überschreiten; Gffentliche Verbindungswege, Eisenbahnen und deren Zugehör, Gewässer u, dgl. machen keine Unterbrechung des Grund- Kompleres, und sind selbst Inseln als mit dem nachbarlichen Boden zusammenhängend zu behandeln. Y Sind Grundstücke, deren Besitzer we⸗ en des nicht 200 Joch erreichenden Umfanges hierauf kein Jagdrecht ha- ken von einem 200 Joch ober mehr betragenden Grund Komplexe ganz umschlossen, so wird dem zur Jagdausübung berechtigten Besißer des größe? ren Grund-Komplexes die Befugniß eingeräumt, die der Gemeinde auf dem Enklave (eingeschlossenen Grunde) zuständige Jagd vor jedem anderen und zwar zu dem Preise zu pachten, wie derselbe sich im Verhältnisse zu dem für die Gemeindejagd sonst bedungenen Pachtzinse stellt, oder in Ermange⸗ lung dessen zu einem Pachtzinse nach einer billigen Schätzung für eine laͤn= gere Zeitperlode. Läßt sich der Besitzer des Grund Komplexes zur Pachtung nicht herbei, so beqiebt er sich hierdurch seines eigenen Jagdrechtes, und die Gemeinde ist, befugt, die Jagd auf diefem Gruͤnd⸗Komplex wie auf dem Enklave auszuüben. 3) So wie die Gemeinde veipflichtet ist, die Jagd durch eigene bestellte Sachverständige ausüben zu laffen, so liegt dieselbe Pflicht den Pächtern der Gemeinde Jagd ob. Unter Sach⸗ verständigen sind aber nicht blos gelernte und geprüfte Jäger verstanden, es können denselben nach dem Erkenntnisse der jetzigen Kreis- und künftigen Bezirls⸗-Behörden auch solche Männer beigezähli werden, welche sich über die erforderliche Sachkenntniß auf eine andere annehmbare Art ausweisen. 5) Bei einem Zwiespalte, welcher sich über die Art der Benutzung der Jagd in einer Gemeinde ergeben sollte, hat die Verpachtung der Jagd im Wege der öffentlichen Versteigerung stattzüusinden. 6) Die nach dem Jagd esetze zu verhängenden Gedstrafen fallen dem Armen -⸗Instituie der betreffenden Ortsgemeinde zu. Wien, 15. August 1819. Gussav Graf Chorinsky, Kaiserl. niederösterreichischer Landes- Chef.“
Der Landes-Chef von Mähren, Graf von Lazanzky, hat von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland den Staniskaus-Orden er— ster Klasse, der Gubernialrath Graf von Attems den Kaiserlich rus— sischen St. Annen⸗Orden zweiter Klasse erhalten.
Unter den Gerüchten, welche heute cirkulirten, führt der Lloyd auch das an, daß die Schlüssel der Festung Komorn bereits nach Wien gesendet worden. An der Börse j es, daß Kossuth und Bem auf ihrer Flucht in die Walachei auf Anlaß der dortigen Regierung angehalten und festgenommen worden seien. Diese Nachricht soll durch einen Courier hierher gebracht worden sein. Ferner meldet der Lloyd: „Nach Privat⸗-Berichten aus Raab von vorgestern befand sich der Kriegs-Minister Graf Gyulai mit dem Feldmarschall⸗Lieutenant Csorich in Acs. Die Feindseligkeiten haben aufgehört. Am 16ten wurde in Pesth bekannt, daß Kossuͤth das Gou⸗ vernement niedergelegt und daß Görgey kapitulirt habe. Dies
machte ungeheuren Eindruck und wirkte zauberhaft. Jedermann
sehnt sich nach Ruhe. Der Marschall Fürst Paskewitsch hat sein Hauptquartier in Großwardein. General Rüdiger ist in Vilagos. Die entwaffnete magyarische Armee kampirt in cinem Lager. Feld⸗ zeugmeister von Haynau ist in Temeswar, wo auch der Banus er⸗ wartet wird. Heute wird die direkte Communication mit Pesth
ʒeröffnet. Eben eingehenden Privatnachrichten aus Temeswar vom
16ten zufolge, war der Banus ohne Schwertstreich bis Temeswar vorgerückt. Die Magyaren hatten aller Orts die Waffen wegge⸗ worfen. Auf den Skraßen und Dörfern findet man überall Waffen und Vorräthe aller Art.
Der Wanderer sagt: „Schon seit mehreren Tagen kömmt in Czernowitz die Post von Hermannstadt an, der sicherste Beweis, daß diese Stadt sich in den Händen ber Kaiserlich russischen Trup⸗ pen besinde. Die Post von Hermannstadt geht jedoch über die Mol⸗ dau; dirert aus Siebenbürgen kömmt sfe von Maros⸗Vasarhely,
Berlin, Sonnabend den 8. Aug mn st 1849.
daher die Verbindung zwischen General Lüders und Grotenhjelm noch nicht eine gänzlich gesicherte sein muß.“
Ein Brief der Prager Ztg. aus Vinga vor Arad bestätigt, daß in Arad ein Kriegs-Rath der Mr aten fr?! gehalten wurde. Görgey war am 9ten in Arad angekommen und soll seine sämmt⸗ liche Bagage mitgeführt haben, seine Truppen waren damals von den mf! schon gänzlich eingeengt. Derselbe Korrespondent schreibt, daß die sonst eifrigsten Kossuthianer die eifrigsten Denun⸗ zianten geworden seien. Fortwährend seien Truppen Abtheilungen thätig, um magyarische Insurgenten-Trupps, die sich nun als Raͤu⸗ 2 , . aus ihren Verstecken in Kukuruzfeldern heraus— zuholen.
Im Const. Bl. a. B. heißt es: „Im Ganzen schätzt man die ungarische, Macht nunmehr nur noch auf 120 — 156,000 Mann. Durch Görgey's Abfall ward ihr der empfindlichste Abbruch, da dieser General bekanntlich die meisten regulairen Truppen und die ehemaligen österreichischen Bataillone befehligte, somit die Kernmacht leitete. Durch die Capitulation Arads wurden 6000 Mann aus dem Schach gerückt, eine gleiche Anzahl steht vereinzelt, nunmehr ohne Plan, ohne Halt und ohne Bestimmung am Platten⸗-See un⸗ ter Aulich, und eben so viel streifen in . vereinzelten Haufen an der Waag herum. Die Heeresmacht des Feindes in Sieben— bürgen schäßt man auf nicht höher als 18 — 20, 000 Mann und die der beiden Festungen Komorn und Peterwardein auf, höchstens 25 — 30, 000 Mann. Daß diese vereinzelten Abtheilungen bald die Haltlosigkeit und Hoffnungslosigkeit ihrer Existenz einsehen werden, steht außer Zweifel. Wie viele Fremde im Etat des Insurgentenheeres stehen, geht schon daraus hervor, daß unter Görgey's Leuten allein zwei Brittheile Nichtungarn wa⸗ ren. Ganz aus Fremden bestanden die von ihm befehligten zwei Bataillone Polen, das Bataillon deutsche Legion, die Escadron la⸗ nen Fpolnische Lanciers), die Geniecorps⸗ Abtheilung, ein Theil der Artillerie. Wie viel Fremde seinen 15 Bataillonen Fußvolt, seinen zwei Bataillonen Jäger eingereiht waren, ist freilich nicht zu be⸗ rechnen. Rein magyarisch waren nur seine beiden Husaren“ Re—
imenter. Von den neun Stabsoffizieren, welche von den
5 die mit ihm kapitulirten, bekannt geworden, sind nur vier Ungarn: Haddik, Ferenzy, Köthy, Szathmary und fünf Fremde: Ormay (magyarisirt), Stein, Pietrowski, Pöltenberg, Asbett. Von der weiteren Lage der Dinge auf dem Kriegsschau— platze erfahren wir, daß das Banat bereits vollkommen von der Insurrection gereinigt und die Verbindung des Banus mit Feld⸗ zeugmeister von Haynau allseitig hergestellt sei. Des Letzteren Haupt⸗ quartier ist Temesvar. Feldmarschall Paskewitsch dirigirt nunmehr seine Kräfte gegen Siebenbürgen, da sie in der Theiß Maros-⸗Ge— gend entbehrlich geworden. Ber Ban und Feldzeugmeister Haynau werden unterhalb der Maros die an den nördlichen Gränzen der Militair⸗Distrikte sich sammelnden Insurgentenreste zu einer gleichen Katastrophe drängen, wie die von Vilagos.“
Das C. B. a. B. berichtet: „Feldmarschall- Lieutenant Ru— kavina, der tapfere Vertheidiger von Temesvar, ist zum Feldzeug⸗ meister und kommandirenden General ernannt worden.“
Sachsen. Dresden, 23. Aug. (Leipz. Ztg.) Das Ministerium des Innern veröffentlicht nachstehende Verordnung, das Verbot der Vaterlands-Vereine betreffend:
„Nach 8. 3 des Gesetzes vom 14. November 1848, das Ver— eins und Versammlungs-⸗Recht betreffend, sind solche Vereine und Versammslungen, deren Zwecke die Bestimmungen des Kriminal⸗ Gesetzbuchs verletzen, oder welche sich zur Erreichung eines an sich erlaubten Zweckes verbrecherischer Mittel bedienen, verboten. Aus den vielfachen Erörterungen, welche in Folge des dresdner Aufstan⸗ des in allen Theilen des Landes angestellt worden sind, hat sich nun mit Bestimmtheit ergeben, daß die in Sachsen bestehenden, un— ter sich eng verbundenen Vaterlands-Vereine gesetzwidrige Zwecke verfolgt und sich zur Erreichung ihrer Zwecke auch verbrecheri— scher Mittel bedient haben. Es fallen daher diese Ver— eine unter das in der angeführten Gesetzstelle ausgesprochene Ver— bot; sie sind als ungesetzliche Vereine zu betrachten und deshalb nicht weiter zu gestatten. Das Ministerium des Innern findet sich daher veranlaßt, jede fernere Theilnahme an diesen ungesetzlichen Vereinen bei einer Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen oder ver⸗ hältnißmäßiger Geldstrafe, welche in Wiederholungsfällen bis zu acht Wochen Gefängniß oder verhältnißmäßiger Geldstrafe gesteigert werden kann, zu verbieten und die Polizei⸗Behörden zur strengen Aufsichtsführung, so wie insbesondere zur Verhinderung weiterer Zusammenkünfte der Vaterlands⸗Vereine, hierdurch anzuweisen.
Dresden, den 21. August 1849.
Ministerium des Innern. von Friesen.“
Baden. Rastatt, 19. Aug. (Karlsr. Ztg.) Mit dem Schlag 9 Uhr Morgens verkündete von den Festungswällen das Geschütz die Rückkehr unseres Regenten in seine Residenz, und als— bald begann das Geläute aller Glocken die sämmtlichen Bewohner der Stadt zu dem feierlichen Gottesdienst und einem Dankgebet in die Pfarrkirche zu rufen. Die Stadt hatte sich in das schönste Festgewand gekleidet; von allen Häusern flaggten die Fahnen in den Landesfarben und aus allen Straßen stroͤmte die Bevölkerung nach der Hauptkirche, deren weite Räume nie zahlreicher angefüllt waren. Die verschiedenen Behörden des Staats und der bürger⸗ lichen Gemeinde; das Militair, Oberamt, Lyceum, Gemeinderath und Ausschuß, so wie die sonstigen Beamten, hatten sich in cor— pore eingefunden. Auch in der zu diesem Behufe eigens verzier— ten Synagoge wurde durch den hiesigen Bezirks-Rabbiner Will⸗ stätter ein feierlicher Gottesdienst, bestehend in Gebet, Gesang und Festpredigt, abgehalten. Mit der einbrechenden Dunkelheit der Nacht begann die Beleuchtung der Stadt bis in die kleinsten Gäß⸗ chen, wo bescheiden die Lämpchen brannten.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 20. Aug. (S. C3. In die⸗ sen Tagen 2 Deputationen vom Lande nach Schleswig ab