1849 / 233 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

meinden durch Anschlagung derselben an der Kiichthüre und . 23 von den Ortsvorstehern zu vollführen kommt,

9) kee g selbe, in welcher Ordnung gemeindeweise die Lokal- Lom. missionen am füglichsten vorgenommen werden können, und erstattet

j den Vorschlag;

4) rf ah esasr, nachdem von der Landes- Kommission die Anmeldungen und Aufträge herabgelangt sind, die Ordnung kund, in welcher gemeinde⸗ weise die . und Liquidationen gepflogen werden, und be= stimmt Tag, Stunde und Ort des Zusammentrsttes in der ersten Ge⸗ meinde mit der Weisung an den Gemeinde⸗Vorsteher, für ein geeig⸗ neles Lokal zur Verhandlung Sorge zu tragen. ;

Der zweiten und so den 5337 enden Gemeinden kann erst die Lolal⸗Kommission den Beginn ihrer Verhandlung anzeigen. e . Die Bezirks-Kommission macht die Reihe bekannt, in welcher die Li= quidirungen mit den Bezugsberechtigten vorgenommen werden; Ausnahmsweise kann die Bezirks -⸗Kommission die vorläufige Abord- nung eines Landgerichis-Beamten an solche Gemeinden veranlassen, bei welchen sich nicht mit hinlänglicher Kenntniß zur Abfassung der Anmeldungen begabte Männer finden sollten. ö.

§. 44. Da in dem Verfahren über das Grundentlastungs-⸗Geschäst Er- hebungen an Ort und Stelle nothwendig werden, so verstärkt sich die Be⸗ zirks⸗Kommission zu diesem Behuse mit einem zweiten Sachverständigen aus den Gemeindegliedern, der, wo thunlich, weder zu den Bezugs berech= tigten noch Belastefen gehört, beeidet ihn nach der sür Schätzmänner vor⸗ geschriebenen Formel, und erinnert zugleich den sür den ganzen Bezirk bei- gezogenen Sachverständigen an seinen abgelegten Eid.

§. 15. Die Kommission zieht sodann einen der höher Belasteten und einen der im höheren Maße bezugsberechtigten Privaten in der Gemeinde zur Kommission mit Stimmrecht bei, wobei vorzuͤglich auf den Wunsch der Mehrheit der Gemeinde zu sehen ist.

Die so gemeindeweise verstärkte Kommission bildet die Lokal -= Konimis⸗ sion, und ist blos auf jene Erhebungen beschränkt, die gemeindeweise an Ort und Stelle vorgenommen werden müssen, als: die allfällige Berichti= gung der rentämtlichen Ablösungspreise und die Erhebungen über die ver⸗ änderlichen Abgaben. Die Bezirls Kommission hat sich also spätestens dann zur Lolal - Kommission zu bilden, wenn die Anmeldungen über die veränderlichen Grundabgaben von der Landes-Kommission herabgelangt sein werden.

8§. 46. Der Vorsißende erklärte den am ersten Tage erscheinenden Be⸗ theiligten die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Kaiserl. Verfügung wegen Aufhebung der Grundlasten, theilt ihnen die Art und Weise mit, wie die Kommission vorzugehen gedenke, und berücksichtigt hierbei die Wünsche der Betheiligten, ob und inn ieferne die Kommission denselben ent⸗ sprechen könne, oder aber eine motivirte Anfrage an die Kreis ⸗Kommis⸗ sion nöthig erachte. Die Kommission hat mit vollster Offenheit zu Werke zu gehen, mit keinen falschen Hoffnungen zu taͤuschen und über Alles der strengsten Wahrheit gemäß Aufklärung zu erstatten.

S. 47. Das wichtigste Geschäft der Bezirks- respeltive Lokal-Kommlssionen ist die Liquidirung mit den Betheiligten.

Gleich, nachdem sich die Landes-Kommission konstituirt hat, fordert die⸗ selbe mittelst Edikts alle diejenigen, welche sich in dem Bezugsrechte von Leistungen befinden, die der Enischädigung oder Ablösung unterliegen, auf, die Anmeldung der Ansprüche bei veränderlichen Gebühren längstens in einem Monate, bei unveränderlichen längstens binnen zwei Monaten, und für Laudemial-Beträge binnen drei Monaten so gewiß bei der Lander⸗ Kommission einzureichen, widrigenfalls jede später einlangende Anmeldung nur auf alleinige Kosten des Säumigen, welche er durch Vorschuß sicher stellen hat, in Verhandlung genommen werden würde.

Die Anmeldungsfrist beginnt vom Tage der letzten Kundmachung des Ediktes im Tyroler Boten, im Messagiere ürolese.

S. 18. Die Anmeldungen sind abgesondert zu verfassen:

a) für ständige jährliche Giebigkeiten;

b) für veränderliche Giebigkeifen, welche, wie der Natural-Feldzehent, weder nach Maß noch Gewicht bestimmt sind;

é) für Besitzveränderungs⸗Gebühren. Die Anmeldungen von Jahres- Abgaben a und b m, , zu enthalten:

1) das Namens-⸗Verzeichniß der Belasteten;

2) die Angabe der belasteten Objekte nach dem Katastral⸗Nummer

oder den bei Novalien üblichen Bezeichnungen;

3) genane Angabe der Giebigkeiten;

4 den Anspruch der Partei, ob die Abgaben nach billiger Ent-

schädigung aufgehoben oder blos ablösbar erklärt seiz

5) die Belegung dieser Ansprüche mit dem Erwerbe⸗-Briefe, mit

dem betreffenden Extrakt aus der Adelsfassion und allfälligen weiteren Beweisen über die; Rechtmäßigkeit und Art der Be⸗ züge, wenn nicht schon die Aneikennung der Schuldigkeit von Seiten der Verpflichteten vorliegt.

Die Formulare A und B enthalten solche Anmeldungen.

Ueber die Anmeldungen hinsichtlich der Laudemien enthält der §. 102 die näheren Bestimmungen.

§. 49. Die Anmeldungen sind von jedem Bezugs berechtigten entweder selbst oder von seinem Bevollmächtigten unter Beilegung der Vollmacht ein zubringen: bei Realitäten aber, mit deren Besitz der Bezug zu entschädigen⸗ der oder abzulösender Giebigkeiten verbunden ist, deren vollständiges Eigen thum aber dem Besitzer nicht zusteht, sind die Anmeldungen zwar von dem bleibenden Nußnießer einzubringen, müssen jedoch noch mitgefertigt sein:

a) bei Fidei⸗Kommissen von den Fidei⸗Kommiß⸗Kuratoren,

b) bei geistlichen Kommunitäten von drei Gliedern der Kommunität nebst dem Vorsteher,

e) bei Kirchen, Pfründen und Stistungen von den Patronen und Vor— stehern.

Für Minderjährige, Kuranden und Kridatare haben die Vormünder, Kuratoren, Vermögens⸗Verwalter, für weltliche Gemeinden, deren Vorsteher und der Gemeinde⸗Ausschuß (Gemeinderath), für Staats- und Fondsherr- schaften der Vorstand jener Behörde, welche in dem betreffenden Kronlande die Oberaufsicht über deren Verwaltung hat, einzuschreiten.

§. 50. Die Landes⸗Kommission theilt nach Ablauf des Anmeldungs⸗ Termines für die veränderlichen Giebigkeiten sämmtliche eingelaufene An⸗— meldungen gemeindeweise zusammengestellt den betreffenden Kreis-Kommis⸗— sionen mit, welche sie den einschlägigen Bezirks -Kommissionen übersenden, damit letztere die Eihebungen und Liquidationen pflegen.

§. 51. Zur Liquidirung des Naturalzehnts und anderer jährlichen Giebigkeiten hat die Kommissien sogleich die Klassifizirung und Ausmitte⸗ lung des Natural-Brutto - Erlrages der Grundobjekte zu beforgen, und das Resultat derselben in der Gemeinde zu veröffentlichen.

Dagegen findet keine weitere Berufung statt.

§. 52. Zu diesem Behufe hat die Kommission durch ihre Sachver— ständigen in der Gemeinde:

a) die Grundflächen jeder belasteten Kulturgattung, als: Acker⸗, Wie s- und Weinland in drei Klassen, gute, mittlere und schlechte, nach der natürlichen Beschaffenheit des Bodens abzutheilen;

b) zu bestimmen, wie viel bei Aeckern und Wiesen 4 Jauch von 1009 Quadrat-Klaster, bei Weingütern 1 Graber oder die ortsübliche Maß- bestimmung, und zwar in guter, mittlerer und schlechter Klasse dersel= ben im Mitteldurchschnitte eines Jahres von mittlerer Fruchtbarkeit

ans den nach der gemeindeüblichen Kultivirungsart gewöhnlichen Pro— dukten einbringe.

S. 53. Ist abwechselnde Kulturart gemeindeüblich, so ist bei Berech= nale der durchschnittlichen Jahresgiebigkesten darquf Ftücksicht zu nehmen, und vorzüglich bei Zehenten dann, wenn der Anbau mit zehenipfichtigen und n n chien wechselt.

ud z. B. wei Jahre Roggen gebaut, sodann ein Jahr ortaüblich der Grund als Wiese benutz, und besteht in der Gemeinde der Heuzehent nicht, so können auf 3 Jahre nur 2 Fruchtjahre angenommen werden, be⸗ l. 41 il, . , für ? Jahre das Getraide, für das ras-Benutzung in Anschla il da hat . . resgiebigkeit zu ni nl . nwiefern über das Flächenmaß ein Zweifel enisteht, ist dasselbe dur Vermessungs . Veamte auf eine sich ere und 3a gh. Art zu . worüber der Ministerial Kommissär die weiieren Weisungen erlassen wird. .S. 54. Hierauf hat über jede solche Anmeldung nach der Ordnung, in weicher sie bei der Landes-Kommission überreicht wurde, die Liquidirung vor der Kommission selbst zu erfolgen. Sie hat die Ermittelung der Ent⸗

Döbats

ans Ruder gekommen, würden alle alte Einrichtungen einer Verwaltung,

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schädigung zum Zwecke, und erfolgt von der Kommission in Gegenwart . die von Tag und Stunde der Verhandlung wenigstens 3 Tage früher schriftlich in Kenntniß zu setzen sind. Bestehen mehrere Mit- eigenihümer der Forderung oder des belasteten Qbjeltes, so wird der Erschei- scheinende als von dem Mitinteressenten zur Vertretung berechtigt aner- fannt, obwohl eine gemeinschaftliche Vollmacht stets wünschenswerih wäre. Ueberhaupt sind zur Liquidirung jene Personen berufen, welchen die Ueber= reichung der Anmeldungen obliegt (5. 49). . .

8. 55. Bei Ermittelung der Entschädigung für die nach §8. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. September 1848 aufgehobenen, so wie der übrigen entgeltlich abzulösenden KLeistungen, ist der Grundsatz zu beobachten, daß der Werth der Schuldigkeit nach dem rechtlich gebührenden Ausmaße Gegen stand der den Berechtigten zu leistenden Vergütung sei. .

§. 56. Vor Allem sind namentlich jene Lasten auszuscheiden, welche unentgeltlich . haben. ö —⸗

st dieses bei einer bestimmten Abgabe streitig, so wird selbe zwar auch nach den folgenden Grundsätzen einstweilen bewerthet, aber die Zwei felhaftigkeit derselben angemerlt, und sich auf die zu erfolgende höhere Ent-= scheidung berufen. ; .

S8. 57. Besteht die Grundlast in einer unveränderlichen jährlichen Giebigkeit, z. B. in Geld, in einem bestimmten Maße von Getraide, Wein ꝛc., so bildet diese die Schuldigleit. .

Ist die unveränderliche Geldabgabe nicht jährlich, sondern nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zu entrichten, so wird der Betrag derselben durch die Anzahl der Jahre getheilt, und auf diese Art der Jahresbetrag der Leistung ermittelt. ; . . .

8e. 58. Vestand jedoch die Grundlast in veränderlichen jährlichen Gie⸗= bigkeiten, wie z. B. bei dem Naturalfestzehnt, so ist für dieselbe vorläufig die durchschnitiliche bestimmte Jahresgiebigkeit zu berechnen, welche dann die Schuldigkeit bildet. 2

§. 59. Die durchschnittliche Erhebung der Jahresgiebigkeiten der ein. zelnen Belasteien erfolgt durch die Klassirung, d. h. es wird der für das bestimmte Flächenmaß jeder Kulturgattung, und jeder Klasse derselben ent worfene Tarif auf die eirzelnen Grundflächen jedes Grundbesitzers in der Gemeinde im Verhältnisse des Flächenmaßes, welches diese Grundstücke ein= nehmen, angewendet, nachdem jedes derselben, nach seiner Kulturgattung der glasse, die es betrifft, mit Rücksicht auf die Lage und die Beschaffenheit des Bodes eingereiht worden ist. ö .

§. 60. Zur Erhebung des Werthes der jähilichen Schuldigkeit ist der unveränderliche oder der nach obigen Grundsätzen ermittelte durchschnittliche Brutto⸗-Jahresertrag in Geld zu bemessen.

Dies erfolgt bei den gegen billige Entschädigung aufgehobenen Grund⸗ lasten nach den Durchschnittspreisen der Rentämter, wie selbe die Kreis- Kommission mitgetheilt oder berichtigt hat, bei den ablösbaren Giebigkeiien (8. 15 c und d) aber mit einem Zuschlage von zehn Prozent zu den rent ämtlichen Durchschnittspreisen.

8§. 64. Eine Schätzung durch die Kommission soll nur dann statt⸗ finden, wenn der Ablösungspreis sich nicht nach den früher aufgestellien Grundsätzen erheben läßt. Bei einem solchen Werthanschlage ist aber auf die Qualität der bisher geleisteten Predakie im Verhälinisse zu Marltpio= dukten, so wie bei Arbeiisleistungen auf das Verhältniß Rücksicht zu neh men, in welchem der Werth der Zwangsverrichtung in jenem der freien Arbeit steht.

Bei e ng, ist als Grundsatz festzuhalten, daß in keinem Falle der Werth der Zwangsarbeit höher, als mit dem Drittheile des Werthes freien Arbeit berechnet werden dürfe. .

Wo zwischen den Parteien schon dermal hinsichtlich der Noboten ein

die Uebertreibung der

geringerer Reluitions- oder Abolitions Preis besteht, als nach der eben be— zeichneten Werthbemessung entfiele, hat der geringe Ablösungspreis als Grundlage für das Ausmaß der Entschädigung zu dienen.

Die sogenannte gemessene Robot besteht im Krenlande Tyrol und Vor— arlberg nicht. ö

8. 62. Sind für Zehent oder andere Leistungen unveränderliche Geld= Abgaben vertragsmäßig bleibend bestimmt, so bilden diese Geld-Abgaben

den Brutto- Ertrag. z ; Zeitweise bestandene Geld⸗-Reluitionen bilden nicht den Werth der

Schuldigkeit, sondern es ist der Werth der eigentlichen Grundlast nach obi-

gen Grundsätzen zu erheben.“ ; . §. 63. Die in Tyrol in Reichs-, in Tpioler oder in abusiver Wäh⸗

rung erfolgten Leistungen sind auf Wiener Währung Conv. Münze zurück= ufuͤhren. . hg. 64. Von dem Werthanschlage aller durch das Gesetz vom 7. Sep⸗ tember 1848 aufgehobenen oder zur Aufhebung bestimmten deistungen (au- ßer den Veränderungs-Gebühren) wird der Werth der Gegenleistungen, rie von dem Berechtigten an den Verpflichteten bei der Erfüllung der Schul— digkeit zu entrichten waren, in Abzug gebracht. Die Ermittelung des Wer- thes der Gegenleistungen hat auf derselben Grundlage, wie jene des Wer thes der Leistungen zu erfolgen, und es findet in keinem Falle, selbst wenn der erstere den letzteren übersteigen sollte, für den Ueberschuß eine Vergütung att. st S 65. Von dem auf solche Weise ermittelten Werthe der aufgehobe· nen Leistungen nach der jährlichen Schuldigkeit ist ein Drittheil für die Steuer, für Zuschläge zu selber, für die Kosten der Einhebung und für die sich ergebenden Ausfälle als eine Paushal-Ausgleichung in Abzug zu bringen. de 66. Der nach Abzug der obgekachten Pauschal = Ausgleichung mit zwei Drittheilen verbleibende Betrag bildet das Maß der den Berechtiglen gebührenden jähilichen Entschädigung. ,

§. 67. Ob diese Entschädigung ganz oder zum Theile von den bisher Belasteten, ob sie aus Landesmitteln oder vom Staatsschatze zu entrichten komme, ist in dem Liquidations - Erkenninisse ersichtlich zu machen, und es gelten hierbei die in die nachfolg⸗nden Paragraphen aufgenommenen Bestim= mungen. ö

§. 68. Ven diesen zwei Drittheilen des Werthanschlages hat für Schuldigkeiten, welche durch die 88. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. Septem- ber 1845 gegen Entgelt aufgehoben wurden, und welche sich nicht in die Kategorie der §§. 19 und 26 reihen, der Veipflichtete nur das eine Drittel zu enrichten; das andere Drittel ist als eine Last des Kronlandes zu be— handeln, unter Vorbebalt der Zuweisung dieser Last an die seiner Zeit zu bildenden Kreise nach Maßgabe der Bestimmungen des nächsten Landtages

113. 68 ; (Schluß folgt.)

——

Mus land.

Paxis, 21. Aug. Das Journal des daß der Papst bald nach Rom komme, denn die bei der Pacifizirung Italiens am meisten bethei⸗ ligte Macht sei mit Frankreichs Plänen einverstanden, und lomme der Papst selbst nach Rom, so würde er in einem ganz ande⸗ ren Sinne handeln wie seine Regierungs⸗Kommission. Seitdem letztere

Frankreich. wünscht,

die verschrieen und verurtheilt sei, das Generalvikariat, so wie die Inqui⸗ sition und die geistliche Gerichtsbarkeit, wieder eingeführt. „Der Papst“, sagt das genannte Blatt, „ist nicht in Rom, aber wir, und wir [önnen nicht die Hand zu solchem Spiele bieten. Wir sind für das verantwortlich, was in dem Gebiete, das wir militai⸗ risch besetzen, vorgeht. . Zuschauer abgeben und solches Treiben durch unser Schweigen und unsere Gegenwart schützen. Frankreich hat seine Pflicht, so glauben wir, gegen das Papstthum gethan, es hat auch andere gegen die Römer, gegen die Meinung der ganzen Halbinsel, des ganzen frelsinnigen Europa's und, wir fügen hinzu, gegen sich selbst; Wir haben sicherlich die größte Achtung vor der Souverainetät des Papstes

Wir können also nicht einen indifferenten

und seiner Unabhängigkeit; beide waren jedoch ohne uns krank

Die Presse meldet aus

Frage einen Schritt gethan, aber rückwärts. Die französische

Diplomatie wolle Rossi's System fortgesetzt wissen. Doch man achte Frankreichs Stimme wenig. Der Papst scheine entschlossen, nach Bologna zu gehen. Der Aufenthalt 0. Gaeta sei nicht angenehm, Pius 1X. befinde sich wie in einer Art von Festung. Die Kirchenfürsten bewohnten alle nur irgend be—⸗ wohnbare Häuser, und die Gesandten seien am Bord ihrer Schiffe zu Mola di Gaeta. Der Papst habe nach Benevent gehen wollen, doch dieser Ort sei schlechter als Gaeta, das doch wenigstens eine leichte Verbindung mit Lem Meere habe. „Unsere Armer“, sagt das Schreiben ferner, „ist unwillig, sie war antirömisch, so lange der Ehrenpunkt im Spiele war, jetzt, ist's anders. Sobald man hier ist, wundert man sich über die Härte der Geistlichkeit und sieht zu , Zeit, daß das Volk um keinen Preis die Priesterherr⸗ aft will.“

ö. ö Fain, Secretair Ludwig Philipp's, und Herr Vavin zeigen heute an, daß sie der gestern im Journal des Debats mitge⸗ theilte Noten über Ludwig Philipp's Aktiva und Passiva fremd seien. Sie erklären die Angaben für ungenau. Herr Fain hebt vor Allem Vermögens-Angabe auf 250 Mill. Fr. hervor.

Die Assemblee Nationale setzt ihre Angriffe auf den Minister Dufaure sort. In einem längeren Artikel, worin sie ihm Schwäche, Unfähigkeit oder Verrath vorwirft, sagt sie, es werde an einer Verschmelzung der Partei Ledru⸗Rollin's mit der Partei des National oder der Verfassungsfreunde auf das eifrigste ge⸗ arbeitet, und erst ganz kürzlich sei ein geheimer Abgesandter der Letzteren nach London abgegangen, um das Widerstreben Ledru— Rollin's zu besiegen. Auch stehe binnen lurzem ein großer revo— lutionairer Kongreß in London bevor, bei dem die demokratischen und sozialistischen Notabilitäten von ganz Frankreich erscheinen wür⸗ den. Die Assemblee verlangt energisch den Sturz der Partei Dufaure's oder des Tiers Parti, wie sie dieselbe nennt, weil die selbe in sträflicher Unentschlossenheit den Umtricben der revolutio⸗ nairen Partei zusche. Dasselbe Blatt fragt, ob es wahr sei, daß Ledru⸗Rollin auf den Ausgang des Prozesses vor dem hohen Ge— richtshofe wenig Vertrauen setze und eine Vrrurtheilung erwarte; ob ferner wahr sei, daß Lebru⸗Rollin von London die nöthigen Vollmachten eingeschickt habe, um Alles, was er in Frankreich be⸗ sitze, einem vertraulen Freunde als Eigenthum übertragen zu lassen.

Die Sitzungen des Kongresses der Freunde des Friedens wer⸗ den am 22., 25. und 24. August stattfinden. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat die zwei Serctaire des Kongresses, einen Engländer und einen Amerikaner, welche sich zu ihm begaben, auf das zuvorkommendste empfangen. Lamartine, der die ihm an⸗ gebotene Präsidentschaft wegen seines Gesundheitszustandes ablehnen mußte, hat zugleich hoffen lassen, daß er in einer der Sitzungen das Wort nehmen werde.

Der Minister der Justiz zeigt im Moniteur drei Verurthei⸗ lungen in Preß⸗Angelegenheiten an. Der Gerant und der Redac⸗ teur des Bürger zu Dijon sind wegen einer Veröffentlichung!zweier Briefe, die sie sich nur Lurch eine Wegnahme auf der Post ver— schaffen konnten, verurtheilt worden, der Erste zu 6 Monat Ge— fängniß, der Zweite zu 3 Monat, Beide zu 206 Fr. Strafe und einer fünfjährigen Unlersagung aller öffentlichen Stellen oder Aem⸗ ter. Das Ürtheil ist vom Polizeigericht gefällt. Herr daforie, Redacteur des Journals Republicanische Solidarität, ist durch das Geschworenengericht von Loir et Cher zu 3 Monat Ge— fängniß und 300 Fr. Geldstrafe wegen, Angriffs auf die republika⸗ nischen Einrichtungen und die Constitution verurtheilt worden. Derselbe Gerichtshof hat die Herren Cachet und Racouillat zu 14 Tagin Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe verurthäilt, wegen Be— leidigung des Präsidenten der Republik durch Anheftung eines An⸗ schlagzettels. .

en iche Petitionen gegen Beibehaltung der Getränksteuer laufen hier ein. Sie wird als bedrückend für den Weinbauer, un⸗ billig gegen die Massen und gehässig in ihrer Eintreibungsweise bezeichnet. Auch wird angeführt, daß sie durchaus dem Artikel 15, der Verfassung widerspreche, wonach jeder Staatsbürger im Ver⸗ hältnisse seiner Fähigkeiten und seines Vermögens zu den öffent— lichen Lasten beitragen soll. .

Auf das Gesuch des Generals Oudinot hat das Kriegs-Mi— nisterium die zur Einrichtung eines Militair-Hospitals erforder—⸗ lichen Gegenstände nach Mola, einem durch sein gesundes Klima bekannten Städtchen Italiens, gesandt.

Der Pater Ventura, der bekannte Chef der Theatiner, der sich gegenwärtig in Montpellier aufhält und zu einer Reise nach Paris keinen Paß erhalten kann, soll sich entschlossen haben, in Gesell⸗ schaft mit mehreren seiner Brüder nach Amerika auszuwandern und dort in der Nähe Philadelphia's eine Niederlassung zu gründen.

Die Infanterie⸗Regimenter der so enannten Armee von Paris sollen neu organisirt werden, so daß künftig jedes Regiment 3 Kriegs— Bataillone zu 8 Compagnieen bilden wird. .

Unter den Hafen-Arbeitern zu Rochefort sind aus Anlaß der Verheerungen, welche die Cholera unter ihnen anrichtete, Unruhen ausgebrochen, die jedoch schnell unterdrückt wurden. .

Gestern ging abermals ein Schiff von Havre nach Kalifornien mit 130 Kolonisten. Doch diesmal waren es nicht allein Aben— teurer, die Gold suchen, es waren auch Handwerker darunter, die im goldreichen Lande ihre einfache Hände Arbeit anwenden wollen;

Herr Falloux, Minister des Unterrichts, ist gestern in die Bä— der von Neris abgereist.

Die Frage, ob die Befestigung von Havre jetzt beendet werden soll, wird im Kabinet eifrig verhandelt. Sie soll nächstens eine

Lösung erhalten. ö n . bildet sich eine Gesellschaft, um den Armen für einen

Sous ein Nachtquartier zu geben.

Jerome ö ö vor einigen Tagen nach dem Schloß Montfermeil, 5 Stunden von Paris entfernt, abgereist. Er gedenkt es zu kaufen.

k Hier soll jetzt eine großartige Arbeit unternommen wer⸗ den. Eine Unterirdische Eisenbahn soll zwischen den Steinbrüchen Bab-el-Oued und dem Quai angelegt werden. Zur Anlegung des neuen Hafens bedarf man der großen Steine aus den Steinbrü⸗ chen von Boudjarreah und Bab-rl⸗Dued. Der Transport geschieht bis jetzt durch die Stadt und hemmt die Circulation. Um dies zu vermeiden, ist der erwähnte Plan gefaßt. Die Bahn wird nach einem englischen Plane angelegt werden, so daß die leeren Wagen durch das Gewicht der belasteten, die herabkommen, heraufgezogen werden. Die Kosten sollen höchstens 1,200,000 Fr. betragen. Die gewonnene Zeit und Mühe würden das verausgabte Geld ersetzen.

Die Mordthaten häufen sich seit einiger Zelt auf eine erschreck⸗ liche Weise in Paris. Im Justiz-Palast selbst fiel dieser Tage eine vor.

Der Maire zu Marseille ist auf den Antrag Dufaure's vom

Amte suspendirt worden. . gi Moniteur meldet über eine im März von den Milizen

genug, und nachdem man Frankreichs Degen angenommen, wäre der Republik Liberia mit Unterstützung eines französischen Kriegs

es wohl keine Erniedrigung, auch einige Rathschläge anzunehmen.“ ) . om vom 11. August, daß die römische

iffes und seiner Mannschaft unternommene Expedition gegen drei ü,. 6 dieser Republik bisher besindliche Sklaven⸗-Fakto⸗ reien, die nach kurzem Kampfe (ingenommen wurden. Den Haupt⸗

im man gefangen, und 41 in Fesseln vorgefun- , . , ö Der * dent von . bantte varnuf dem französtschen. Capitain und seiner Mannschaft schriftlich für den ge eisteten Beistand. a,,, Binnen kurzem wird ein in, der orstadt St. 24 ine nach pennsylvanischem System erbautes Mustergefängniß in Gebrauch ge⸗

nam f e r um 16. August der Präfektur ausgeliefert worden.

ĩ ĩ ĩ ) der nach ebastian Seiler, Redacteur einer deutschen Korrespondenz, d ̃ *. lde, , Juni-Ereignissen eingezogen wurde, ist jetzt in Frei heit gesetz; worden, mit der Weisung, einem ihm schen früher zu⸗ gekommenen Befehl unter dem Ministerium Faucher⸗ l er nur sus—⸗ pendirt worden, daß er Frankreich verlassen sollte, Fo 6 zu leisten. Geiler hat sich an den Minister um Zurücknahme dieser Maßregel

gewendet. d ,, i fanden zu Angers in der unst- und Gewerbeschule

6 . 6 9 Auflösung der Schule und die Verhaf⸗ tung von 10 der angeblichen Räbelsführer des Tumultes zur Folge hatten. Nur 5 derselben waren Zöglinge der Schule, die anderen aber Handwerks- Gesellen und Burger, Dieser Tage erschienen die or ben Assisen zu Angers; auf den Antrag des

v 10 Angeklagten tors aber, welcher die ö des abwesenden

. Prokura . / ö , , nothwendig erklärte, wurde die Sache bis zur näch⸗

en- Session vertagt, worüber ein Theil des Publikums in , r ,. ausbrach. Die Angeklagten wurden bei ihrer Rückkehr ins Gefängniß von einem Volkshaufen mit lauten Bra⸗

vo's begrüßt.

Großbritanien und Irland. London, 21. Aug. Seit der Beschränkung der körperlichen Züchtigungen bei dem englischen Militair hat die Frage der Militairgefängnisse mehrfach die Aufmerksamkeit des Parlaments und der Regierung auf sich gezogen. Die Frage wurde zuerst 1885 und 1836 gründlich un⸗ le. suͤcht und 1837 der erste Grund zur Organisation eines Mili⸗ tair⸗-Gefängnißsystems gelegt. Im Jahre 1844 wurde eins außer= ordentliche Kommission niedergesetzt, welche in Militair-Gefängnissen gemeinsame Arbeit, das Schweigsystem und eine Classification, nicht nach dem Verbrechen, sondern nach dem Charalter, empfahl. Die Gefangenen wurden zu diesem Zweck in drei Klassen getheilt, um die noch unverdorbenen von den verderbteren Sträflingen zu tren— nen und in der Furcht vor Strafe oder der Hoffnung auf Beloh— nung Lurch Versetzung in eine niedere oder eine höhere Klasse ein

utes Disziplinarmittel zu haben. Um das Ehrgefühl nicht allzu . abzustumpfen, verwarf man die Tretmühle und die Arbeit au— fer dem Gefängnißhause. An die Stelle derselben setzte man Auf— häufen schwerer Kugeln, Exerzieren mit Gepäck und mit schwerem Geschütz. Die längste Dauer der Gefangenschaft ist sechs Monate. Nach diesem System wurden noch unter Sir R. Peel's Ministerium vier Militair-Gefängnisse in England, eines in Schottland und vier in Irland angelegt. Sie bestehen jetzt drei Jahre, und die Resultate der neuen Disziplin geben Anlaß zur Zufriedenheit, in— dem die Anzahl der Gefangenen gegen fruͤher um die Hälfte, von 2 auf 1 pCt., gesunken ist.

Lord Lincoln, eines der angesehensten jüngeren Mitglieder der Peelschen Partei und Eigenthümer der Morning Chroniele, hat, da er an der Gicht leidet, zu seiner Erholung so eben eine Reise nach dem Mittelländischen Meere, Aegypten und Syrien an— getreten, die neun Monate dauern wird. Er wird daher an der nächsten Session des Parlaments nicht Theil nehmen.

Wie der Builder, ein Blatt für Architektur, meldet, hat man den Plan, den berühmten uralten Druiden⸗Tempel Stonehenge in Wiltshire, von den Römern Gigantum Chorea genannt, inso— fern zu restauriren, daß die umgefallenen Steinblöcke wie der aufge— richtet und andere, die den Einsturz drohen, festgestellt werden sollen.

Zu Liverpool ist man mit dem Bau dreier großen Dampfschiffe beschästigt, welche in Zukunft zwischen Galway an der Westküste von Irland und Halifax fahren sollen. Sind sie einmal im Gange, soö, wird die Fahrt von und nach Nord-Amerika in 6 Tagen dei günstigem Winde zurückgelegt.

. Türkei. (Wand.) Von Feuersbrünsten giebt es abermals zu er⸗ zählen. Am öten brach Abends um 10 Uhr Feuer in Psamalia aus. Man lam noch zeitlich zu Hülfe, und doch wurden drei Häufer in Asche gelegt. Von Salonichi aus berichtet man zu Anfang August, daß in Tri—

cala das Feuer 610 Kaufläden, 320 Häufer und das ganze Ju⸗ denquartier verzehrt habe, Man geräth bereits auf den? Verdacht, daß es eigene Banden gebe, welche die volkreichsten Handelsstädte der Türkel niederzubrennen suchen, und nicht etwa blos um des Raubes willen, sondern aus anderen wohl noch niederträchtigeren . verbrecherischeren Absichten. Man hat ein scharfes Auge auf ,,, erist nimittes. Auch in Salonichi selbst . 6 ,,, gonnen in der Nähe des Zollhauses, doch us Beirut wird der Tod des Bahri Pascha gemeldet. Das . . e. ihr ruhig, Der größte Theil der Konsuln und ae M 53 ist nach den Gebirgen gegangen, um! dort die . onate zuzubringen. Im Dorfe Zahle ain Libanon waren 9 . nnd Zwsstigkeilen unter den Bewohnern selbst ausgebro— . ö ei es 5 Torte und 28 Verwundete gab. Man sandie von . ruppen dahin. Der gestürzte und gefangen gesetzte Said 5. ha ö die Erlaubniß, den Raͤmasan fu seinem Hause zuzu⸗ ĩ gen. Er wird von 3 Ofsizleren bewacht. In Beinut'geng as Gerücht, Sir Moses Montesiore wäre auf der Straße von Damaskus nach Jerusalem ausgeraubt worben.

Nekrolog. J. A. Eytelwein. (Eingesandt.)

Schon wieder berichten wir über d ĩ ĩ z

die wĩch in sten richte über den Tod eines jener Männer, welche gu r g e Hell. den Euniklung unseis Haelsnbes in regsse far (he, . Eęgtelwein, den 381. Dezember 1704 zu Frank ba nn nch un ie gn issn und Wechselfällen reichen Lr din fe ollendert. Schon im zarten Lebens alter geboies ] 1e in ie weite Welt hinaus edrängt und ; Glück, daß mh e,, nur . R 9 Schon in seinem 15ten schen Staatsdienss aufgenomm Großen, in den preußi= die seinigen zu den Senrenhenen er sich, da Talente wie anderen schnell empor, anfänghich bei * einem Grade zum Ober Lande s- B au⸗-Direr tor eh . . im Civil. Als nachwirkenden Einfluß auf das preußische auwf edeutendsten noch jetzt zelnes hervorzuheben, auch in der Giündun z an der sich, um nur Ein- Berlin, die so viel Segensteiches und Großeg gend ö em ie zu

ö Doch nicht allein als Stagtzmann war er aus a , . ieren in ihm guch einen Patrioten von echten Lnge chnet; wir ver- treuen Diener seines Königs. . chrot und Korn, den Die Lasten und Mühen der großen Freiheit z⸗

redlich mit seinen Mitbürgern, gab sein mühsnnm Kriege theilte er

worbents Vermögen

1553 willig hin, und scheute für die Sache des Vaterl 4 r er seine Söhne für e ern m 32 ie n rr. nehm

hn selbst sein amtlicher Beruf verhinderte. Unermür lch werbäitsn

er auch sonst für den Kampf. Er sorgte für Karten, war bei i * werken thätig, und —— ern 3 e, n 2 steter Gefahr der Entdeckung Seitens des Feindes, im Jahre 1813 Gelder für den Siaat. Endlich dürfen wir auch nicht vergeffen, in Evtel⸗= wein den Gelehrten zu feiern. Er wollte die hohe Stellung, zu welcher er beru

würdiger, Vertreter seines Faches sein. chen Keinem je so gelungen, wie ihm, gewiß hat es aber Niemand mit so großen Opfern erkauft, wie er. Denn durch den Eifer, mit welchem er bei Tage seinen Amtsgeschästen, bei Nacht seinen Studien oblag, wurde

zen abgehärtelen Körpers veimindert, und dadurch seinem rüstig fortarbeitenden Geiste manche Beschränkung auferlegt. In jeder Wissenschaft hatte er sich heimisch zu machen gesucht, wie wir aus vielsährigem Umgange mit dem theuren Manne und aus den feine Arbeiten bezeichnenden Tagebüchern, Notizen und wissenschaftlichen Sammlungen wissen. Besonders liebte er unfere deutsche Literatur, und sah es gern, wenn im häuslichen Kreise von ben

schaftlich gelesen wurden. Eben so aufmerksam folgte er dem Wechsel der

Suchte er Ruhe nach anstrengenden, und nicht selten nach verdrießlichen Arbeiten,

seine Freistatt. Sie durchforschte er in allen ihren Richtungen, bewunderte und sammelte ihre Erzeugnisse mit kindlich frommem Gemüthe, und entwarf selbst in seinen letzten darch fortwährende Kränklichkeit und beginnende Erblindung getrübten Lebensjahren die er bald nach feinem Dienst⸗ Jubiläum in großer Zurückgezogenheit verlebte ein krystallographi⸗ sches System.

Was er in der Mathematik geleistet, und in zahlreichen selbststän⸗ digen Werken und gelehrten Abhandlungen, besonders der berliner Akade⸗ mie ber Wife n af! herausgegeben hat, ist über die Gränzen seines Fachs hinaus genugsam bekannt geworden. Seine hodr odynamischen Arbeiten haben durch die ganze gebildete Welt die Runde ge⸗ gemacht, und seine reine Analvsis wird noch den kommenden Geschlech⸗ tern zu thun geben. Ein Zeugniß von solcher Thätigkeit gewährt unter anderen der Umstand, daß Eptelwein auch die Würden eines Doktors der Philosophie, eines Professors bei der Universität und eines Mitgliedes der Akademie zu Berlin erwarb, und von in- und ausländischen gelehrten Gesellschaften, so wie von verschiedenen Regenten, mit Ehren aller Art über— häust wurde.

Eyptelweins Name ist in jedem guten Conversations Lexikon zu finden, aber es steht Manches, was die Bescheidenheit dem großen Manne in wei⸗ tere Kreise zu verbreiten verbot, nicht darin, und nur kurz lonnten wir hier Einzelnes davon andeuten. Doch auch dies gelte, als Andenken an den geliebten Dahingeschiedenen, seinen zahlreichen Kindern, Enkeln und Ur— enkeln, welche aus größerer oder geringerer Ferne trauernd auf sein Grab blicken; es wecke die Erinnerung in den Männern und Jünglingen, welche in dem Verblichenen einen Kollegen halten oder einen Lehrer und Freund erkannten; es leuchte als aufmunteindes Beispäel für solche, welche sich noch später dem Baufache oder überhaupt einem anf Wissenschaft gestützten Geschäfte widmen. Mögen sie bedenken, was ein Mann leistete, dessen Bildung fast allein auf der Kraft seines unermüdlichen Strebens gegründet war, und was süe leisten können, denen alle möglichen Unterrichtsmittel eines erleuch teten Staats jitzt zu Gebote stehen!

Wissenschaft und Kunst.

Wissenschaftlicher Kunst⸗Verein.

Berlin. In der Versammlung des wissenschaftlichen Kunst-Veremns am 15. d. erstattete Prof. W. Stier Bericht über die Kunst⸗Ausstellung in Dresden, von deren Besuch er denn zu einer Reise nach dem schöͤnen Elb-⸗ Aten braucht man gegenwärtig nicht viel mehr Stunden, als sonst Tage eben zurückkehrte. Als besonders sich geltend machend bezeichnete der Berichterstaiter: das Standbild Lessings von Rieischel und „nächtlicher Zug, von Amorinen,“ Oelgemälde von Genelli. Die Aibeit Rieischels reiht sich in würdiger Weise an die Standbilder Jean Pauls von Schwantha⸗ ler, Justus Möser von Drake, Winkelmann von Wichmann an und wird demnächst für Wolfenbüttel in Bronze gegossen werden. In Genelli's Bilde, rühmte der Berichterstalter die Kühnheit der Compositson, die Kor— reftheit der Zeichnung und das gesättigte, saftige Kolorit. Daß das Por— trait der Lind von Magnus die größte Anziehungskraft austibt, bedarf kaum der Erwähnung; weniger einverstanden schien das Publikum der kaum von dem Barrikadenkampfe erlösten Stadt mit der Auffassung des goldenen Zeitalters von Hübner; man fand sie, im Vergleich zu der be— wegten Gegenwart des bleiernen Zeitalters, sehr langweilig. Dr. F. För— ster erstattete Bericht über einen neuen Karton Kaulbach's: „Griechenland,“ in der Reihenfolge der sechs Bilder, welche das Treppenhaus des neuen Museums schmücken werden, das zweite; doch wird das dritte: „die Zerstö⸗ rung Jerusalems,“ welche jetzt fleißig in Angriff genommen wurde, früher vollendet werden. Der Künstler befindet sich gegenwärtig wieder unler uns. An Kunstgegenständen befanden sich ausgelegt: 1) Ein allegorisches Zueig⸗ nungsblatt von Henning: „Borussia,“ dem heimkehrenden Sieger den Kranz reichend; eine zeitgemäße, sehr ansprechende Composition. 2) Eine von Lüttke geferligte Lithographie: Türken in den Ruinen des Ammonstempels in Theben, nach Robert, Farbendruck von Gutschmidt in dem Königl. liiho— graphischen Institut, eine sehr gelungene Arbeit. 3) Meleager und Ata lante, Wandgemälde aus Pomptji, Kopie von Zahn, eines der größten Bilder aus jener Zeit.

Johann Fischart.

Johann Fischart's, genannt Mentzers, geistliche Lieder und Psalmen aus dem straßburger' Gesang— büchlein von 1576, auch dessen Anmahnung zu christlicher Kinderzucht, und ein artliches Lob der Lauten besonders herausgegeben. Berlin, 1849. Gedruckt, während des Be— lagerungs-Zustandes, bei den Gebr. Unger und zu haben bei Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler. 136 S. kl. S. (15 Rthlr.)

Als mit dem Ausgange des 16ten Jahrhunderts auch des römischen Neiches alte Herrlichkeit und seine Literatur ihrem Ende sich zuneigten, er— schien ein Dichter, der, wie zum Abschiede, gleichsam das gesammte Erbe der Vergangenheit noch einmal in sich vereinte, Johann Fischart. Aus— gestattet mit den reichsten Gaben, mit durchdringendem Verstande, lebendiger Phantasie, gefühlvollem Herzen, tiefer Religiosttät, heißer Vaterlandsliebe, eutschiedenem Charakter, strengem Ernste, treff ndem Witze und gefälligem Scherze, führt er alle Verhältnisse des menschlichens Lebens in Familie und Gesellschaft, Staat und Kirche, in einer eben so mannigfachen und wun— derlichen, und doch bis ins ileinste von lebendigem Leben durchdrun— genen Formenfülle, als die einzelnen Gliederungen des alten Rei⸗ ches ausgezeichnet hatte, an uns vorüber. Aber der Umschwung in Leben und Literatur erfolgte auf dieser Gränzscheide der deutschen Geschichte so rasch, daß schon das nächste Menschen⸗ alter keinen Maßstab für diese Größe mehr besaß, daß schon dreißig Jahre nach des Dichters Tode, noch ehe der dreißigfährige Krieg wie eine Sünd⸗

fluth alle Erinnerung an das Gewesene, alle Brücken zur Vorzeit hinwegge⸗

schwemmt, noch ehe der westfälische Friede die Knechtschaft des deutschen Volkes auf Jahrhunderte besiegelt hatte, die meisten Werke 9 großen n nes in ihrer Form veraltet, und dem einer feineren Bildung sich anmaßlich rühmenden Geschlechte ungenießbar erschienen; von einem Begreifen ihres Geistes war nicht mehr die Rede. Erst die neuere Zeit hat den sprachlichen und dichterischen, erst die neueste auch den großen sittlichen Werth jener Werke wiederum anerkannt; und je mehr nun endlich die Freiheit von Wor- ten zu Thaten, von Theorieen und Phantasieen zu lebendigen Gestaltungen fortschreiten, aus Regier⸗, Studir⸗, Dozir⸗ und ear n nnn ins

en worden, in jeder Hinsicht ausfüllen und ein Vielleicht ist dies zu errei⸗—

, e drucke zu erhalten. schon früh die Volllraft feines von Natur starken und durch frühe Strapa⸗ ü

einen Vertrag mit der Staats-Verwaltung abzuschließen.

Leben übertreten und dieses durchdringen und umwandeln wird, je höher , . Verständniß und die Anerkennung und Schätzung Fisch art's Näeiherr ven Mengebach, der größte Kenner unseres Dichters, ist

bhrimgegangen, ehe er seine von Biclen sehnlich erwartete Ausgabe, welche

ein unsterbiiches Muster Deworden wäre, vollende i

1 ; . t b,,

ö d inschätzbaren ifili a

Inzwischen wird es den Verehrern 8 Fier e, m,, , e,. eutschen Literatur überhaupt angenehm sein, einige der seliensten Werke Fischarm's, welche ihn vorzugsweise von einer minder beachteten Seite der religiöbsen und gefühlvollen, zeigen, wenigstens in getreuem Ab⸗ e Es bietet das obengenannte Büchlein, welches, dem Andenken des Herrn von Meuscbach gewidmet, auch zum großen Theile aus den gedruckten und handschriftlichen Schätzen seiner Bibliothek hervorge⸗

gangen ist, in gefälliger, der alten Jobinschen sich möglichst annähernder

Ausstastung 1) sämmtliche echte Psalme und geistliche Lieder Fischarns (von

denen bisher nur ein sehr kleiner Theil mit halb so viel unechten vermengt

in seltenen älteren Gesangbüchern zu lesen war) aus dem einzigen bis jeßt

n si bekannten, i ibli ff m Miitgliedern der Familie die bedcutenb'sten Aibeiten un erer ria ff gen, nnten, in der Bibliothek des britischen Museums zu London befindlichen

Exemplare des straßburger Gesangbüchleins von 1576 (S. 4 89). 2) Die

9 ; o. gulm olg Anmahnu istli Ki ,,, . philosophischen Systeme seiner Zeit, in die er sich schon in früher Jugend ahnung zu christlicher Kinderzucht aus dem straßburger Katechismus durch Euler's, Mendelssohn's und Anderer Schriften hatte einführen affen.

S. 90 = 96). 3) Das Lob des Lautes, unter den bis jetzt bekannten DichQ ungen Fischart's der Zeitfolge nach die vierte, und die eisse, in welcher seine

; ; Eigenthümlichkei ĩ Jobi 6 die auch ihm als Staatsbeamten nicht erspart waren, dann war die Natur t , . n n,, .

turbuche von 1572 (S. 27 122). 4) Eine gedrängte, aber möglichst r- schöpfende Geschichte der Fischartschen Psalmen und geistlichen Lieder, nebst den nöthigsten literarhistorischen Bemerkungen über die beiden anderen Stücke (S. 1242136).

Eisenbahn⸗ Verkehr.

Nheinische Eisenbahn. Bau- und Betriebs-Rechnung.

In der unterm 1. Januar 1816 dem Verwaltungs-Rathe ge⸗ gebenen Uebersicht der Finanzlage der Gesellschaft war zur Vollen⸗ dung der Doppelbahn und des Bahnhofes bei Köln sammt Ergän⸗ zung des Betriebs- Inventars ein Restbedarf nachgewiesen von 1, Sõb, 319 Rthlr. 20 Sgr. 5 Pf. Dagegen waren Attiva vorhan⸗ den für 1,505,310 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf. Es blieb mithin damals ein Minus nach den Voranschlägen von 350,000 Rthlrn., dessen Deckung successive aus den sich ergebenden Ueberschüssen des Betrie⸗ bes zu bewirken war. Die zu jener Zeit vorgelegenen Kostenan— schläge für die Doppelbahn sind, fo weil dieselben ausgeführt, nicht überschritten worden. Das nach dem Jahres- Berichte pro 1818 sich gegen den Voranschlag ergebende Plus von 355314 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. wird durch rie Annahme eines um mehr wie 25 pCt, schwereren Schienen Profils motivirt. Wenn demnach nach gegenwärtiger Lage des Unternehmens zur gänzlichen Fertigstellung der Bahn noch die Beschaffung von 1 Million Thaler in Aussicht genommen werden muß, so rührt dies daher, daß 430,900 Rthlr. 35 pCt. Prioritäts Obligationen zur Zeit noch nicht ausgegeben sind und nur zu einem Course von höchstens 70 pCt. ausgegeben werden können, während dieselben in der damaligen Balanck mit N Ct. 417,090 Rthlr. figuriren. Der Ausfall auf diesen Posten beträgt demnach 116,109 Rthlr. Aus dem Verkaufe überflüssiger Grundstücke waren in Aussicht gestellt 161,063 Rihlr. 19 Sgr. 11 Pf. Dieser Verkauf kann jedoch bei den jetzigen Verhältnissen nicht realisirt werden. Der Bahnhof zu Köln war ursprünglich veranschlagt zu 300,000 Rthlr., in der Uebersicht vom 1. Januar 1816 aber zu 470,000 Rthlr. Die Direction hat jedoch schon in früheren Sitzungen dem Verwaltungs-Rathe erklärt, daß erst nach einer genauen Revision wird beurtheilt werden können, inwiefern diese Summe ausreichend sein wird. Die gesteigerten Anforderun— gen der Festungs Behörde sowohl, wie die mittlerweile hervorgetre— tenen größeren Bedürfnisse des Betriebes haben bei der Nevision eine Erhöhung der Summe von 470,009 Rthlr. auf 674,00) Nthlr. herbeigeführt, also ein Plus von 204,300 Rihlr. Das bei der er— sten Vorlage schon vorhandene Minus von 350,009 Rthlr. hat aus dem Reserve⸗- Fonds seither nicht gedeckt werden können, da aus dem Reserve⸗Fonds die bei weitem die früheren Anschläge überstei= gende Vermehrung des Betriebs-Materials, so wie die Auswechse— lung schadhaft gewordener Schienen in der Hauptbahn, hat bestrit—⸗ ten werden müssen. Die vorberührten Ausfälle ergeben zusammen eine Summe von 481,463 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf. Eine weitere Summe von ca. 100,000 Rthlr. muß noch für fernere Schienen— Auswechselung in der Hauptbahn in Aussicht genommen werden.

Die Direction hatte, sobald sie sich von dem Vorhandensein eines Mehrbedarfs überzeugt hatte, in vielfachen Eingaben an die hohe Staats-Regierung sich dahin gewandt, daß dieselbe dem für die Rhein-Provinz so wichtigen Unternehmen diejenige finanzielle Unterstützung möge zu Theil werden lassen, die für dasselde um so mehr mit Rücksicht auf die in den übrigen Provinzen des Staats in fo bedeutendem Umfange geleisteten Garantieen beansprucht werden könnte. Lange Zeit hat es nicht gelingen wollen, diesen Anträgen Gehör zu verschaffen. Es ist jedoch gelungen, durch per— sönliche Verhandlung des Directors Herrn Oppenheim mit den Mi— nistern des Handels und der Finanzen folgenden Bescheid zu er— wirken: Die Regierung kann dem Antrage, zur Vollendung der Anlagen der rheinischen Eisenbahn für eine Million Thaler neu zu kreirende Stamm-Actien zu übernehmen, wegen Mangels an ver— fügbaren Fonds nicht entsprechen, dagegen die Gewährung des eventuellen Betrags auf Bewilligung einer Zins-Garantie des Staates für eine Anleihe zum gedachten Betrage zu befürworten, wenn Lie Gesellschaft das Bedürfniß der nochmaligen Erhöhung des Anlage⸗Kapitals durch eine übersichtliche Zusammenstellung ihrer gesammten Bau-Einnahmen und Ausgaben näher nachweist und sich damit einverstanden erklärt: „daß der Zinsfuß der Bestimmung des Staates vorbehalten bleibe, der Direction ein vom Staate zu ernennender Direktor hinzutrete und, im Falle die Zins-Garantie in Anspruch genommen würde, die Verwaltung der Bahn alsdann unwiderruflich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Statut⸗Be— stimmungen auf den Staat übergehe. Auch würde die Gesellschaft sich zu verpflichten haben, die Verbindung ihres Bahnhofes zu Köln mit der in Aussicht stehenden festen Brücke über den Rhein gleich⸗ zeitig mit der Vollendung der letzteren auf ihre Kosten herzustellen.“

In der letzten, vor einigen Wochen abgehaltenen General⸗ Versammlung, in welcher der Bericht über den Stand des Unternehmens vorgelegt war, wurden auf Grund des vorer wähnten Bescheides von Seiten der Direction nach reifli— cher Erwägung folgende Anträge gestellt: 1) „die Direction zu er⸗ mächtigen, zur gänzlichen Fertigstellung der rheinischen Eisenbahn eine dritte Anleihe von einer Million Thaler, in 5000 Obligationen zu 200 Rthlr. und 5 pCt. Zinsen tragend, unter Genehmigung und Zinsen⸗-Garantie des Staates zu kontrahiren und in. Ausgabe dieser Anleihe bleibt einer weiteren Ermächtigung der General⸗-Versammlung vorbehalten.“ 2) „Die General . sammlung erklärt sich damit einverstanden, daß, im Falle der ö für die von demselben zu übernehmende Garantie einer dritten An⸗