. 23 2 — —
—
ĩ on einer Million Thalern während drei nach einan⸗
. e , n in Anspruch genommen würde, alsdann unter Aufhebung aller entgegenstehenden Statut⸗Bestimmungen die Ver⸗ waltung der rheinischen Bahn auf den Staat übergehen soll.“ 3) „Die General⸗Versammlung beschließt, die Direction zu bevoll⸗ mächtigen, mit der Staats⸗Verwaltung über vorgenannte Beschlüsse zu unterhandeln und den beteeffenden Vertrag mit derselben abzu⸗ schließen. Die Direction wird jedoch ermächtigt, für die in dem Beschlusse sub 2 gedachte Eventualität auch eine kürzere als die beschlossene dreijährige Frist, so wie einen anderen Zinssatz als 5 pCt. im Namen der Gesellschaft zu acceptiren, wenn die Staats Verwaltung den Abschluß des Vertrages davon abhängig machen sollte. 4) „Ueber die vom Staate gestellte Bedingung, wonach sich die Gesellschaft verpflichten soll, die Verbindung ihres Bahnhofes zu Köln mit der in Aussicht stehenden festen Brücke über den Rhein gleichzeitig mit der Vollendung der letzteren auf ihre Kosten herzustellen, fieht die General-Ver= sammlung sich außer Stande, Beschluß zu fassen, bis ein spezielles Projekt einer stehenden Brücke zur Ausführung genehmigt worden, und die von der Gesellschaft zu übernehmenden Leistungen und Ko⸗ sten sich werden näher übersehen lassen. Die Generak— Versamm⸗
1554
Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Im Monat Juli 1849 wurden
aus dem Personen⸗Transpor Güter ⸗Transport
eingenommen
Rthlr. Sgr. 25 Rthlr. Sgr. Pf.
t 69,577. 23. 69. 8009. 23.
8.
Im Monat Juli 1848 wurden
* *)
Güter ⸗ Transport
Sima 139,378. 16. 10.
eingenommen
aus dem Personen⸗ Transport S, 727. 22.
31, 360. 13.
1. 4.
eingenommen
* R
Güter ⸗Transport
Summa 96,088. 5. 5.
143,603. 16.
aus dem Personen⸗ Transport 410,381. 23. 16.
5.
X *)
Güter ⸗Transport
Snnm̃ã S53, 985. 10. 4. In den sieben ersten Monaten des Jahres 1548 dagegen aus dem Personen⸗Transport 371, 096. 1. 2.
230, 277. 27.
9.
lung erklärt jedoch gern schon jetzt ihre Bereitwilligkeit, bei Aus⸗ führung einer stehenden Brücke vie zweckmäßigste Verbindung des rheinischen Bahnhofes mit derselben nach Kräften zu fördern.“ Sämmtliche Anträge wurden von der General⸗Versammlung zum Beschluß erhoben.
Was den Betrieb im Jahre 1848 anbelangt, so sind die Re⸗ sultate desselben nicht günstiger Natur; es haben die Einnahmen pro 1848 mit 533,106 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf. gegen 833,671 Rihlr. 4 Sgr. pro 1848 eine stärkere Abnahme gezeigt, als irgend eine andere deutsche Bahn solche erfahren hat. Dieselben haben betra— gen: vom Personen-Transport 285,34 Rthlr. 25 Sgr. 6 Pf., vom Güter⸗Transport — nach Abzug der Rabatt⸗Verguͤtungen — 223,355 Rthlr. 14 Sgr., an Extraordinarien 23,816 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Die Ausgaben betrugen: X. Bah n⸗Verwaltung: 865, 900 Rthlr. 5. Pf.; B. Transport⸗Verwaltung: i e Rthlr. 8 Sgr. 10 Pf.; C. allgemeine Verwaltung: 25,522 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. n Summa 291,682 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. gegen 374,593 Rthlr. 28 Sgr. im Jahre 1847. Obgleich die Direction die laufenden Betriebs Ausgaben so viel wie immer möglich einzuschränken und mit den veränderten Verkehrs ⸗Verhältnissen in Einklang zu bringen suchte,
—
so erreichten dieselben doch trotz dieser erheblichen Reduction um einen Betrag von 82, 91 Rthlr. 15 Sgr. 5 Pf. noch 54,76 pCt. der Brutto- Einnahmen, während dieselben im Jahre 1847 nur 44,93 pCt. und 1816 42,98 pCt. betrugen.
Die Einnahmen betrugen 533,105 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf.
Die Ausgaben betrugen 291,582 2 117 7 *.
Bleibt Ueberschuß 241,424 Rthlr. 11 Sgr. 2 Pf. Davon sind zu decken: An Zinsen 183,735 Rthlr. 2 Sgr. Amortisat. 18,50 —
202,485 2 95) w — 2
Es bleiben demnach zur weiteren
Dehositien 38 93 Rthlr. 12 Sgr. 2Pf.
Die Direction stellte in Uebereinstimmung mit dem Verwal— tungs⸗Rathe in der General⸗-Versammlung den Antrag, von einer Vertheilung dieses Restes abzusehen und denselben ganz dem Re⸗— serve⸗Fonds zu überweisen, welchem Antrage jedoch von mehreren Actionairen widersprochen und gewünscht würde, diesen Ueberschuß, so gering er auch erscheine, zur Vertheilung zu bringen. Es wurde jedoch der Antrag der Direction zur Abstimmung gebracht und von der General-Versammlung angenommen.
Sämmtliche Bauwerke der Bahn haben sich im Laufe des Jah⸗ res 1848 neu bewährt; kein irgend erheblicher Unfall oder Störung am Betriebe war zu beklagen. Wir lassen hier eine Uebersicht der Betriebs⸗-Einnahmen der ersten fünf Monate des laufenden Jahres im Vergleich mit denselben in den entsprechenden Monaten des vor⸗ dergeganganen, so weit dieselben bekannt geworden sind, folgen.
Monat. Für Personen Für Güter ö ,, . Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. Thlr. Sgt. Januar 14,68, 10) 18,766 2 33443 12. 35,407 18 Jebruar 15,9339 21 19300 20 35,240 11 35911 29 Mar; 18,02 17 23,215 8 41,917 25 47236 5 gbr 23.622 28 223071 15 45,597 13 775) Mai. ö,le8 21 24,629 19 60758 13 35,409 21 Summa YY, GSI 10 i,; q s 45207, 062 MJ -
eine Mehreinnahme gegen Mai 1848 von , 258 Rthlr. Die ersten drei Monate des laufenden Jahres aber eine Vermim⸗ derung von 10,979 Rthlr. 5 Sgr.
1848 und von 39, 229 Rihlr. 14 Sgr. gegen die des Jahres 1847.
nicht bekannt gemacht worden.
i Nach dieser Aufstellung zeigt der Monat Mai des Jahres 1849 22 Sgr.
gegen dieselben des Jahres
) Die Einnahmen des Monats April 1838 sind von der Direction
at9]
ist gegen den früheren Konrektor tischen Schule, Doltor Carl Schramm, welcher sich ge⸗ 13518 Rihlt 18 S genwärtig in der Schweiz aufhalten soll, wegen Ma⸗ jestäte · Veleidigung, raths die Voruntersuchung bei uns beantragt worden.
seiner Vernehmung klage spätestens in dem
an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine einzußsin- den, widrigenfalls auf den Antrag der Er e nnr.
schast das weiter Rechtliche, ohned die Vo . neuern, beschlossen werden wird. Vorladung zu er
1420 Be kann ntmachung. Der zum öffentlichen Verkauf des Golilieb Müller · Iz tl ; schen Bauergutes in Drosfau am 29. August . an Gegen die
stehende Licitations - Termin wird hiermit aufgehoben.
Bekanntmachungen.
Edikt al- Citation. Von der Königlichen Staats- Anwaltschaft in Erfurt bei der hiesigen städ=
30
thekenschein und Bed versuchten Aufruhrs und Hoch ver⸗ sehenden Tare, sol Derselbe wird daher hierdurch aufgefordert, sich zu
über die gegen ihn erhobene An—
Termin zu melden.
am 13. März 1850, Vormittags 11 uhr, Trmpesbulg Ten
Langensalza, den 8. August 1849. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Sorau, den 23. August 1849.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung Ja. ihrer
namentlich durch die f straffer.
89 — 90pfd. zu 50 Rthlr. bei Ankunft zu bezahlen, Liebhabern.
Das auf hiesiger städtischer Feldmark, Postmeile
leuten gehörige Grundstück mit einem Flächeninhalt von 352 Morgen Acker, Wiesen, Weide ꝛ nebst Gebäuden
gr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypo⸗ ingungen in der Registratur einzu=
am 28. September c., Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem
. Bezirksgericht.
Obiger Termin steht an Ort und Retzlaffschen Besitzung selbst an. . Tempeiburg, den 12. Juli 1849. Königliches Bezirksgericht.
,,, J
ir? ie ge, unverehelichte Clara Magdalene Fütterer
1 die Kriminal - üintersuchung ,. . rugs, zum Theil durch Fälschung, eingeleitet. Zu
erantwortung haben wir ei ĩ ben Gen eg, 3. . nen Termin auf
im Gerichtsgebäude, Moltenmarl
Mag deburg-Leipziger Eisenbahn.
Summa 601,373. 28. 11.
Mithin im Monat Juli 1849 ein Psns don 3, 799. 11. 5. In den sieben ersten Monaten des Jahres 1849 wurden
Mithin pr. 1819 ein Plus von T3775. T. J.
A. Betriebs-Einnahmen.
I) Vom 1. Januar bis ult. April . .. 258,133 Rthlr. 2 Sgr. 2 Pf. 2) Im Monat Mai 1849. ..... zi, 5nJ⸗ ,, gegen 74,721 Rthlr. 23 Sgr. 11 Pf. im Jahre 184. 3) Im Monat Juni 1849... .. 56,509) * 28 9 5 gegen 51,511 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf. im Jahre 1848. Summa ZSh, ho Frhr. JB Sgr. T Vf.
B. Personen-Frequenz:
1) Vom 1. Januar bis ult. Ap 2) Im Monat Mai 1849 ..... gegen 76,272 Personen im
ril 1849 ......
— 2
208,752 Personen. 77, 158
53, 644
7)
)
C. Fracht- und Eilgüter⸗ 1) Vom 1. Januar bis ult. April 1849
2) Im Monat Mai 1849
Summa
.
ö
.
339, 55 Per sonen. Verkehr.
. S056, 1033 Ctr. 153, 674975 5
153,758 2
Simnnã TT bs. Tr.
Markt ⸗ Berichte.
Königsberg, 22. Aug. bis 72 Sgr. pr. Schfl., bis 26 Sgr., kl. Gerste 21 bis
Zufuhr war gering. Weizen 60 gr., gr. Gerste 23 Hafer 17 bis 20 Sgr.,
Roggen 24 bis 30 S
24 Sgr.,
Kartoffeln 13 Sgr., der Ctr. Heu 15 bis 20 Sgr.
Stettin, 24. Aug. Das Wetter ist in inf
waren darunter 131
st. Auf Lieferung pr. Sept. —
Schon vorher waren von Ordres eingelaufen, die, daß die Umsätze seit Mon ten. Es ter uckermärker Weizen, 50 Wspl. uckermärker 95) — gipfd 3 Hirn esel. , nfs, 54 Rthlr., 5 pl. 88 — 89pfd. oberschlesischer Weizen zu 53 Rthlr., bis 90pfd. durch Maß ersetzt. 6 ö. , ner auf 56 Rihlr. gehalten, zu welchem Pr
g = g2pfd.
WVspl. fehr
Okt. ist geiber
frei hier angetragen; nach dazu gekauft worden,
zurückgegangen, namentlich gilk dies von dem rei Ln e en ö. ö.
englischen Neb mit kleinem Nutz tag etwa 400 W
eise schle
(Ost see⸗3Ztg,, (Wochen-Bericht.! as Wetter er Woche, mit einzelnen Ausnahmen, günstig für die Fortsetzung der Aerndte-Arbeiten gewesen; schritten der Karktoffelkran heit scheint es indeß nich zu haben, da die Klagen darüber von v eher zu- als abnehmen. Weizen ist in dieser Woche wieder mehr beachtet gewesen und estere Tendenz der letzten londoner Post etwas
enplätzen einige en, effektuirt wurden, so spl. betragen haben duürf⸗ ehr schöner geklapper⸗ zu 5h. Rthlr. fe. Schiff, Zu 57 Rthlr., 45 Wspl. desgl. Rthlr., 35 Wspl.
g0pfd. pomm. wird fer⸗ sischer zu haben lesischer Weizen dem 100 Wspl., fehlt es jetzt an
sch
neustettiner Kreise, abgeschätzt auf
11Uhr,
l. Juni 1849.
er merk.
ormittags 9 uhr t Nr. 3, anberaumt, zu
welchem dieselbe hierdurch laden wird, zur festgesetz die zu ihrer Vertheidigun zur Stelle zu bringen o HGerichtshofe so zeilig vo
sie noch zu demselben
und unter der Verwarnu bleibens mit der Unters
t Einhalt gethan erschiedenen Seiten her
0pfd. zu
meist für 87 ng der Preis
uchun
sehr den Fort⸗
bis 25 Rthlr. zurück, hob sich später auf 264 Rthlr. und blieb dazu Geld; Soöpfd., schon mit 27 Rthlr. abgegeben, ist wieder mit 274 Rthlr. bezahlt und dazu ferner anzubringen, pr. Frühjahr is . mit 294 Rthlr. bezahlt, gute Briefe werden auf thlr. gehalten.
Große Gerste findet in loco noch zu 26 Rthlr. für 75– Ybpfd.
kommen. Von pommerschem Hafer 54pfd. auf Lieferung in einigen Tagen wurden 50 Wspl. mit 1893 Rthlr. bezahlt. Extra superfein Weizenmehl pr. Barrel fr. a. B. 2 Sh., Roggenmehl Nr. 1 25 Rthlr. pr. Schfl. ö
Heutiger Landmarkt:
Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen.
52 2 54. 24 2 26. 24 2 25. 17 2 19. 28 236.
Spiritus geht trotz der Kartoffel-Krankheit immer weiter zurück und dürfte bald Specnlations- Artikel werden; in loco mit Faß 255 P bez, pr. Frühjahr 234 . Br., 24 3 Gld.
Fettwaaren. Die Meinung für Baumöl hat sich erhalten, wäh⸗ rend man Anfangs der Woche 144.5 Rthlr. unverst. für Gallipoli bezahlt, ist Ende der Woche 15 Rthlr. bez. u. Glb., 157 Rthlr. gefordert, Aivali bezahlte man auf Lieferung Anfangs der Woche mit 14 und 145 Rthlr., es sind jedoch jeßt keine Abgeber mehr vorhanden. Kokusnußöl sehr angeboten, 14 2 145 Rthlr. Palmöl in loco wurde mit 127 * Rthir, bez., auf Lieferung 123 a Rthlr. Leinöl 105 Rthlr. exkl. Fiß. Für Südseethran fordert man 11 Rthlr., br, berger Leberthran 21 2 21 Rthlr, schottischer Thran wurde mit 205 Rthlr. gehandelt, kopenhagener Wallsischthran 225 Rthlr., 3 Kronen 325 — 352 Rthlr. l
Rüböl eher matter; loco und pr. Aug. zuletzt 135 a 137 Rthlr. bez., 135 Rthlr. nur zu machen, pr. Sept. — Okt. ist bei größeren Posten 125 Rthlr. bez. und noch zu machen, pr. Okt. — Nov. 12 Rthlr. bez. Die Festigkeit des holländ. Marktes läßt erwarten, daß die Flaue hier nicht von Dauer sein wird.
Winterrübsen ist mit 84 a 85 Rthlr. bezahlt, Sommerrübsen, bald zu liefern, mit 70 Rthlr. für 50 Wispel. Lange Rappkuchen 1 Rihlr. 3 Sgr. fr. Schiff bez.
Butter noch immer sehr flau. Preise wie letzt gemeldet.
Zink in loco 45 Rthlr. Br., 45 Rthlr. G.
Heutige Börsen⸗-Notirungen.
Roggen loco 27 a 285 Rthlr. gefordert, pr. Sept. Oktober Fgapfd. 65 Rthlr. bez. S6pfd. 27 Rthlr. bez., pr. Frühj. S2pfd. 29 Rihlr. bez. Gerste 22 a 27 Rthlr. gef, auf Lieferung für Oderbruch Gerste 22 Rthlr., für große Gerste 26 Rthlr. bezahlt. Hafer 18 a 19 Rthlr. Br., auf Lieferung für 50 — 51pfd. 16 Rthlr. bezahlt. ; . ; hh ähbtz 135 Rthlr. Br., 137 Nthlr. loco bezahlt, pr. August 133 Rthlr. bez., pr. Sept. —Okt. 123 Rthlr. bez., pr. Nov. — Dez. und Dez. — Jan. 125 Rthlr. bez.
Leinöl 105 Rthlr. Br.
Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 235 gefordert, mit Fässern 25 6 bez., pr. Sept. 25 3 bez.
Schlagleinsaamen 50 Rthlr. gef.
Rappkuchen 15 Rthlr. gef., Leinkuchen 13 Rthlr. Br. Spanisches Blei in Mulden 6 a 63 Rthlr. verst. gefordert. Schott, Heringe ungest. 83 — 87 Rthlr. verst, 77 — 74 Rthlr. unverst. gefordert, 73. Rihlr. unverst. bezahlt.
Baumöl, Galipoli 155 Rthlr. unversteuert bez.
Palmöl 128 Rthlr. verst. gef, 1213 Rthlr. verst. bez., 121 Rthlr. auf Lieferung verst. bi
Patna-Reis 75 a S Rth'r. verst., 55 a 6 Rthlr. unverst. gef., 55 Rthlr. unverst. bez. .
Calc. Neweastle Soda 43 Rthlr. für 1830 unverst. bez., kryst. 316 Rthlr. verst. gef., 3 Rthlr. verst. bez.
Südskeethran auf Lieferung verst. 105 Rthlr. bez. Kopenhagner 3⸗Kronenthran 353 Rthlr,. verst. bez.
Breslau, 24. Aug. Weizen, weißer 47, 51, 55 Sgr., gel⸗ ber . 47, 51 Sgr. 6
oggen 2659, 274, 293 r. . 22, 24 Sgr. ; Hafer 1655, 17, 18 Sgr. Kleesaat matter, bei geringer Kauflust, rothes 8 bis 11, weißes 6 bis 12 Rthlr. Rapps 101, 1035, 105 Sgr. Sommer⸗Rübsen 92 — 94 Sgr. Spiritus 6 Rthlr. bez. Rüböl 145 Rthlr. Gld. Zink loco 4r5 und ab Gleiwitz 4 Rthlr. bez. Mit Weizen war es heute sehr fest, Gerste besser, Roggen und Hafer matter.
Posen, 22. Aug. (Der Scheffel zu 16 Metzen preußisch.) Weizen 1 Rihlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Vf.? Roggen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 5 Gerste 21 Sgr. 5 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Hafer 15 Sgr. 7 Pf. bis 17 Sgr. 9 Pf.; Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Kartoffeln 9. Sgr. bis 10 Sgr.; Heu der Centner zu 110 Pfund 18 Sgr. bis 22 Sgr.; Stroh das Schock zu 1290 Pfund 1 Rthlr. bis 4 Rthlr. 19 Sgr.; Butter ein Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 5 Sgr. bis 1 Rthr. 10 Sgr.
—— —
contumatiam verfahren werden soll. Berlin, den 6. Juni 1849.
Königl. Stadtgericht. Abt II. D
heilung für Untersuchungs sachen. eputation für e n n big
Bu sse.
mit der Aufforderung vorge— ten Stunde zu erscheinen und ig dienenden Beweismittel mit der solche dem unterzeichneten dem Termine anzuzeigen, daß herbeigeschafft werden können, ng, daß im Fall ihres Aus— g und Entscheidung in
der angesetzten Frist seine Rechte dokumentirt haben wird, die neuen Zinsbogen zu obenerwähnten beiden Landschaftl. Obligationen dem Herrn M. Bondi aus- gereicht werden sollen. . Berlin, den 28. Juli 1849. Mendels sohn R Co., — Agenten des Esthländischen adeligen Kredit⸗Vereins.
Lahlung der Russisch Ho- peschen Certifikat-Cou—
231 b]
sind die Talons . Esthländisch
000 S.⸗R. lautend,
30 64 Afer Nr. VJ mg und Weinjerver C Ramma Nr.
abhanden gekom Bon di werden
aufgefordert,
men.
alle diejenigen, regte, angeblich verlorene sich binnen se
Vereins in Reval oder
straße Nr. 51 in lons, zu melden,
Berlin,
Nach der Angabe des Herrn M. Bondi in Dresden zu den beiden Landschaftl. Obligationen en adeligen Kredit⸗Vereins, jede über
Auf den Antrag des Herrn M. welche ein Recht an be⸗ alons zu haben vermeinen, chs Monaten von der Kanzlei der Verwaltung bes Esihländischen) Kredit aüf unserem Comioir, Jäger- l unter n . a⸗ widrigenfalls, und wenn
taor pons Zter Serie.
Die bei uns angemeldeten, am 1. 13. Juni a. e. verfallen den Coupons von 5prozentigen Russisch Hopeschen Certisiaten 3ter Serie werden von heute an bis zum 30. September a. c. mit
12 Thlr. 26 Sgr. Pr. Cour. per Coup. von 123 RhI.
an unserer Kasse bezahlt.
Berlin, am 25. August 1849. ;
Anhalt und Wagener,
Brüderstrasse No. 5.
ir, 1333
heute in
iemand in
Absatz, pr. September Oktober dagegen ist zu 253 Rthlr. an zu
.
ö. ö
Das Abonnement betrãgt:
2 Athlr. fũr ahr. 4 Athlr. r. 8 Rthlr. ahr.
in allen Theilen der Mon ohne rene. e Sh , r hie
Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Preu si sch er
nzeiger.
n⸗ und Auslandes nehmen Besteñung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers: Behren⸗ Straße r. 57.
Alle Post⸗Anstalten des
AM 234 .
Berlin, Montag den 22. Au gu st
1849.
— —
Jnhalt. Amtlicher Theil.
Deutschlan d.
Oesterreich. Wien. Abreise des Großfürsten Thronsolgers. — Grund- e. des . für . e i ü, Landtag. . Ratif = zirung des Frichens mit Sardinien. Weitcre, amtlich? Mittheilung 2 Hörgey'z Unterwerfung. — Bericht Haynau's aus Temeswar. —
ermischtes.
ö Landau. Die badischen Dragoner. = Anlunst des Festungs⸗
ommandanten. .
Baden. ander. Deputation an den Großherzog. — Rastatt und K ö ischtes. 24 ; ä, aft ö. . des ausgeschiedenen Ministers von Schenk.
leswig⸗Holstein. Schleswig. , der Landes Versammlung. — Gravenstein. Auswechselung der Gefangenen. — Ankunst schwedischer Truppen auf Alsen.
Waldeck. Arslsen. Das neue Verfassungsgesetz.
Hamburg. Ham burg. Antrag des Rathes, den Beitritt zu dem Drei= lönigsbunde betreffend.
Ausland.
Oesterreich. Pesth. Nachricht vom Abschluß des Friedens. — Graf Karoly. — She be 3 . der ungarischen National⸗Versamm⸗ lung. „ Kossuth und dessen Banknoten-Fabrik. — . Blut⸗
bad il hen den Russen und den Bemschen Truppen in Hermannstadt.
Frankreich. Paris. Eröffnung des Friedenglongresses. — Die Nach- richten von Görgey's Unterwerfung. — Vermischtes. ö
. Irland. London. Hofnachrichten. — Göthe⸗ eier. — Vermischtes.
* . Bern. Aufforderung an die lombaidischen Flüchtlinge zur
eimtehr.
Italien. Rom. Minister⸗Ernennung. — Oudinot. — Der Brand im Collegio Romano. — Der Papst. — T eater · Eröffnung.
Vereinigte Staaten von Nord: Amerika, Rew- Nor. Buß⸗ und Bettag. — Abschaffung der Todesstrafe in New-⸗Hampshire. — Nachrichten aus Kalifornien.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Regierungs- Secretair Benn hold zu Erfurt und dem Oberförster Stto zu Stellinen, Regierungsbezirk Danzig, den Ro⸗ then Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem katholischen Schulleh⸗ rer und Organisten Thama zu Kuhnern im Regierungsbezirk Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg— . ist, von Schwerin kommend, nach Breslau hier durch⸗ gereist.
Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg— Schwerin ist von Schwerin hier angekommen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ueber die Annahme und Beförderung der dem Postdienste sich widmenden jungen Männer sind neue, den jetzigen Ansprüchen an das n n entsprechende Bestimmungen nöthig , Es ist baher über diesen Gegenstand das nächstehenbè Rieglemeni erlassen, welches zur en der Post⸗Anstalten und des Publi⸗ kums gebracht wird.
Reglement über die Annahme und Beförderung der Post⸗ Eleven.
S. 1.
Junge Männer, welche mt Aussicht auf Beförderung in den Vostdĩenst einzutreten wünschen, haben in schulwissenschaftlicher Be⸗ ziehung folgenden Anforderungen zu genügen.
Dieselben müssen —
2) entweder mindestens aus der ersten Klasse eines inländischen z Gymnastums, oder
von 4 Ber höheren Bürger- und Real-Schulen, welche
Ie. 3. Reh linen vom 8. März 1837 (von RKamptz's An—⸗
4 ö ; a 16, Fol. 163) zu Entlaffungs- Prüfungen be—=
ö. igt 9 „mit dem Zeugwniß vollständiger Fife zum Ab—
unt und guter sittlicher Führung entlassen worden. fein,
daß sie durch Privat-Unterricht oder auf aus- End chen ö alten gebildet worden . mit i nach Angelegenheiten e Gl hl nien, ö, ,,
m 23. 846 erforderli i der Pr ngs LKommisston eines . ö. en n.
zu Abiturienken⸗ J Schule, versehen if nigen berechtigten höheren Bürger⸗ zc.
q) in der franzoͤsischen oder polnischen oder englischen Sprache
insoweit bewandert sein, um
j sich darin mündl . läufigkeit ausdrücken und nach deut ich mit Ge⸗ zu koͤnnen, schen Diltaten schreiben
c) e,. aber eine deutliche und gefällige handschrift be⸗ tzen. ;
S. 2. . Der Bewerber darf in der Regel nicht über 25 Jahre alt,
bestellen.
muß körperlich fehlerfrei, vollkommen gesund und so kräftig sein, ö. sich en ö annehmen läßt, er werde den mit dem Post⸗ dienste verbundenen Beschwerden und namentlich den Anstrengun⸗ gen des häufigen Nachtvienstes auf die Dauer gewachsen sein. Hierzu ist ganz besonders nöthig, daß er mit einem ungeschwächten Sehvermögen ausgestattet ist. 365
Der Bewerber muß vor dem Eintritt in den, Postdienst den 1⸗ resp. Zjährigen Dienst im , Heere abgeleistet haben.
S. 4. An Dienst⸗Caution sind 300 RGir. in Staats papieren oder inländischen Pfandbriefen gleich bei dem Eintritte als Aspirant zu
§. 5.
Der in den Postdienst Eintretende muß im Stande sein, sich jedenfalls während der ersten drei Jahre, nöthigenfalls aber noch länger und bis dahin, daß ihm ein ausreichendes Diensteinkommen gewährt werden lann, aus eigenen Mitteln ohne Bethülfe des Staates zu unterhalten. Er fungirt so lange, bis ihm ein Ein⸗ kommen aus Post⸗Fonds gewährt wird, bei den Post⸗Anstalten le⸗ diglich als überzähliger Arbeiter, auf dessen Arbeitskraft nicht ge⸗ rechnet wird, sondern dessen Beschästigung nur zum Zwecke hat, sich mit dem Dienste vertraut zu machen und für seinen künftigen Beruf heranzubilden.
§. 6.
Die Anträge zur Aufnahme sind an den Vorsteher des Post⸗ Amts im Aufenthaltsorte des jungen Mannes oder, wenn ein Post⸗ Amt daselbst nicht vorhanden ist, an einen Post⸗Amts-Vorsteher in der Nähe zu richten, wvelchem die weitere Einreichung des Gesuchs an das General⸗Post⸗Amt obliegt.
Dem betreffenden Post⸗Amts⸗Vorsteher nruß Gelegenheit gege⸗ ben werden, sich über die Familien⸗Verhältnisse des Bewerbers, über seine Persönlichkeit, körperliche Tüchtigkeit und über seine moralische Führung . zu unterrichten. Dem schriftlichen Antrage müssen
folgende Beläge beigefügt werden: 2) das nn, äber schulwissenschaftliche Bldung, b) das Zeugniß über die erforderlichen Sprachkenntnisse,
) das Jeaugniß über die sittliche Führung,
d) das Jeugniß über die patriotische Gesinnung,
e) die Probe der Handschrift,
f) die Dienstpapiere über abgeleistete Militairpflicht, —
8) das ärztliche Attest über den Gesundheitszustand, in welchem auch der Beschaffenheit der Sehkraft ausdrücklich erwähnt sein muß. Dasselbe muß von einem Kreis⸗Physikus oder ei⸗ nem anderen Königlichen Medizinal⸗Beamten ausgestellt oder von einem solchen bestätigt sein,
h) ein Nachweis des Alters durch Taufschein c,, falls das Alter
nicht durch das sub f. erwähnte AÄttest über die abgeleistete Militairpflicht konstirt.
i) die schriftliche Verpflichtung des Vaters, der Angehörigen oder des Vormundes, resp. der vormundschaftlichen Behörde zur Unterhaltung des Eintretenden während der ersten drei Dienst— jahre und nöthigenfalls so lange, bis ihm ein ausreichendes Einkommen aus Staats⸗Fonds gewährt werden kann.
Sofern der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schule in den Militairdienst und aus letzterem in das Postfach tritt, muß auch über seine Beschäftigung und Führung in der Zwischenzeit befrie⸗ digender Nachweis geliefert .
§. *
Die Zulassung junger Männer zum Postdienste richtet sich nach dem Bedürfnisse. Sie werden vorerst auf Probe einem Post⸗ Amte zur Heranbildung überwiesen. Die Zuweisung und Vereidigung erfolgt als „Post-Aspirant“, nach an gh, der Caution.
8
Die Dauer der Probezeit für den Aspiranten beträgt ein Jahr. Während dieser Zeit wird hauptsächlich darauf geachtet, ob der Aspirant wahren Eifer und Trieb für den Beruf, hinreichende Fä⸗ ire und denjenigen Grad von Ordnungsliebe und Zuverlässig⸗ eit besitzt, um danach erwarten zu können, er werde ein brauch— barer Postbeamte werden; ferner darauf, ob er Achtung und Folg⸗ samkeit gegen Vorgesetzte, ein richtiges Benehmen gegen Untergebene, Ruhe und Bescheidenheit dem Publikum gegenüber eobachtet, ob er einen sittlichen Lebenswandel führt und ob seine Körperkräfte für den Postdienst ausreichen. .
S. 9.
Genügt der Aspirant den in dieser Beziehung zu machenden Anforderungen nicht, so wird er mit Ende des Probejahrs, als un⸗ geeignet für den Postdienst, entlassen. Sollte sich schon im Laufe des Probejahres herausstellen, daß der Aspirant sich für den Post⸗ dienst nicht eignet, so kann seine Entlassung auch früher er⸗
olgen. folg §. 10.
Entspricht der Aspirant den Anforderungen, so tritt er mit Ablauf der Probezeit in die Klasse der „Post⸗Eleven“ über.
§. 11.
Als Post⸗Eleve muß sich derselbe mindestens noch weitere zwei Jahre als überzähliger Arbeiter bei den Post⸗Anstalten beschäftigen, um sich in allen Zweigen des Dienstes gründliche Kenntnisse zu er⸗ werben und sich mit den Geschäftsverhältnissen vertraut zu machen.
Das General⸗Post⸗Amt bestimmt, bei welcher Post⸗Anstalt der Eleve, behufs seiner Ausbildung, in Thätigkeit treten soll.
Wenn der Elevye den Ort seiner Beschäftigung zu wechseln et so bedarf er dazu der Genehmigung des General⸗Post⸗
mts.
; S. 12. ;
Macht das General⸗Post⸗Amt von den Arbeitskräften des Ele⸗ ven dergestalt Gebrauch, daß demselben Stellvertretungen oder Hülfs⸗ leistungen aufgetragen werden, so empfängt er während dieser Zei die regelmäßigen Biäten und, wenn eine Reise damit verknuü ist, diẽ reglementsmäßige Vergütung auf Reisekosten.
S. 13.
Der Eleve hat die erworbenen Dienstkenntnisse und seine Qua - lifteation zum Postbeamten durch ein Examen nachzuweifen. Die Zulassung zum Examen muß von dem Eleven durch den ihm vor— geordneten Amts⸗Vorsteher bei dem General⸗Post⸗Amtẽ beantragt wer⸗ den. Bevor dieselbe erfolgt, wird auf die Dienstführung und außer⸗ dienstliche Führung des Eleven während seiner Beschäftigung zurück— gegangen. Motivirke Zeugnisse der Amtsvorstände, unter denen derselbe gearbeitet hat, sind deshalb vorzulegen. Ergeben sich dabei wesentliche Ausstellungen, so wird der Eleve zur Prüfung noch nicht zugelassen, sondern auf eine längere oder kürzere Frist, welche das General⸗ Post⸗Amt bestimmt, än chen n,
§. 14. .
Die Prüfung ist in Berlin vor einer dazu berufenen Kommis⸗ sion des General-Post-⸗Amts abzulegen. Sie zerfällt in eine tech⸗ nische, schriftliche und mündliche Prüfung. Dieselbe hat zum Zweck, die Ueberzeugung zu gewinnen, ob der Eleve während seiner Be⸗ schäftigung bei den Post-Anstalten sich diejenigen Dienstkenntnisse und eine solche Uebung und Sicherheit in den verschiedenen Dienst⸗ zweigen erworben hat, daß auf ihn als einen vollen, routinirten und zuverlässigen Arbeiter gerechnet werden kann. Außerdem soll sich die Prüfung auch auf wissenschaftliche Gegenstände er⸗ strecken, namentlich auf Geographie, Geschichte, höheres Rechnen und lebende Sprachen.
Die Kosten, welche mit der Reise nach und mit dem Aufent— halte in Berlin, behufs der Prüfung, verbunden sind, muß der Eleve tragen. 4.
S.
Besteht der Eleve die Prüfung zur Zufriedenheit, so erhält er das Prädikat „Post⸗Assistent“ und tritt damit in die Reihe der Staatsdiener ein. Genügt dagegen der Eleve in einem oder mehr reren Zweigen der Prüfung nicht, so bleibt ihm überlassen, sich nach Jahresfrist von neuem zum Examen zu melden. Vermag ö. auch bei der zweiten Prüfung seine Qualification nicht darzuthun, so wird er aus dem Postdienste entlassen.
Die Post⸗Assistenten werden vorzugs weise zu Stellvertretungen
oder Hülfsleistungen verwendet und auf die Dauer solcher Beschäf⸗
tigung remunerirt. Sie werden nach Maßgabe der eintretenden Vakanzen, und mit möglichster Rücksicht auf Anciennetät, in etats⸗ mäßige Secretairstellen befördert.
Auf vorzugsweise Anstellung erlangen diejenigen Post⸗Assisten⸗ ten Anspruch, welche sich durch ausgezeichnete, bei dem Examen be⸗ währte Dienstkenntnisse, neben regem Diensteifer und exemplarisch guter Führung hervorthun. .
Sollte ein Assisteni bei mangelnder Gelegenheit nicht ununter⸗ brochen gegen Diäten beschäftigt werden können, so muß er auch während solcher Zwischenzeit dem Postdienste seine Kräfte widmen, für seinen Unterhalt aber selbst .
§ę. *
Mit der etatsmäßigen Anstellung findet die Ernennung des Post⸗Assistenten zum: „Post⸗Secretair“ auf Grund einer besonderen Bestallung statt. 9
S. .
Diejenigen Postsecretaire, welche den Trieb und die Kraft in sich fühlen, sich zu einer schwierigeren oder ö Dienststellung beim Postwesen, z. B. als Kassirer eines größeren Amts, als Con⸗ trolleur oder als Revisor ꝛc., ferner zu einer Dienststellung bei dem General-Post⸗Amte oder als Post⸗-Inspektor, Amtsvorsteher zc. zu befähigen, haben ihre Qualification dazu durch eine zweite Prü⸗ fung bei dem General⸗Post⸗Amte darzuthun. Zu den wesentlich⸗ sten Bedingungen der Zulassung zu dieser zweiten Prüfung gehört, daß der Beamte sich während seiner ganzen Dienstzeit durchweg diensteifrig und thätig bewährt, als ordnungsliebend und zuver— lässig bewiesen und einen unbefleckten moralischen Lebenswandel geführt hat.
Die zweite Prüfung zerfällt:
in die Ausführung praktischer Aufträge, in die Anfertigung schriftlicher Arbeiten und in eine mündliche Prüfung über alle Zweige des Postdienstes, über das Verhältniß des Postwesens zu anderen Staats- Instituten und zu den Eisenbahn⸗Gesellschaften, über die Verhältnisse des Postwesens zum Auslande, über die wichtigsten bei dem Post-Institute in Betracht kommenden Rechtsgrundsätze und über die allgemeinen Grundsätze der Staatswirthschaft zc.
Bei nicht bestandener Prüfung kann eine Wiederholung der— selben nur einmal und zwar nach zwei Jahren stattfinden.
Berlin, den 20. August 1849.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Dem Techniker C Weyrich zu Trier ist unter dem 22. Au⸗
gust 1849 ein Patent . auf eine Vorrichtung zur Fabrication runder Stäbchen zu Zündhölzern und deren Aufstellung zur bequemen Auf⸗ tragung der Zündstoffe, wie solche durch Zeichnung, Be⸗ schreibung und Modell nachgewiesen ist, .
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Königl. spanische General⸗ Lieutenant de Serrana, nach Dresden.
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