nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Oesterreich. Wien, 24. Aug. Der Lloyd berichtet: „Vor⸗ gestern Morgens um 9 Uhr ist Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst⸗ Thronfolger von Rußland sammt Gefolge nach Oderberg abgereist. Se. Majtstät der Kaiser gab dem Prinzen, welcher Kaiserlich öster⸗ reichische Generals-Uniform trug, bis zum Nordbahnhofe das Ge⸗ leite und nahm von dem hohen Gaste auf herzlichste Weise Ab⸗ schied. Das auf dem Bahnhofe zahlreich versammelte Publikum brachte Sr. Majestät mehrere enthusiastische Vivats.“
Der Wanderer theilt die Grundzüge des neuen Wahlgesetzes für Nieder⸗Oesterreich mit. Der niederösterreichische Landtag be⸗ steht danach aus 90 Abgeordneten, die sich in drei Klassen theilen, aber zusammen Eine Versammlung bilden. Wien wählt 26 dersel⸗ ben. Die mindeste Zahl der höchstbesteuerten Wähler muß 2 sein. Wählbar ist Jeder, der seit 5 Jahren österreichischer Staatsbürger, 30 Jahre alt ist und in einer Gemeinde des Kronlandes das ak⸗ tive Wahlrecht besitzt. Stimmgebung bei den Wahlen ist mündlich und öffentlich. Die Abgeordneten werden auf 4 Jahre gewählt und sind dann wieder wählbar. Der Landtag wird alljährlich auf sechs Wochen berufen. Der Landtag wählt als Landes -Ausschuß je zwei Abgeordnete aus jeder Klasse. Der Landes⸗Ausschuß steht in unmittelbarer Geschäfts⸗Verbindung mit dem Statthalter.
Die Wiener Zeitung meldet: „Die beiderseitigen Ratifi⸗ cations⸗Instrumente des am ten d. M. zu Mailand zwischen Oester⸗ reich und Sardinien abgeschlossenen Friedensvertrages sind am 17ten l. M. ebendaselbst ausgewechselt worden. Vorgestern Abends ist der Legations-Rath Freiherr von Brenner mit der sardinischen Ratifi⸗ cations⸗Urkunde hier eingetroffen.“
Wien, 24. Aug. Nachträglich zu der telegraphischen Depesche vom 17ten d., welche die Unterwerfung Görgey's berichtete, wird folgende amtliche Mittheilung veröffentlicht: „Görgey machte nach der Niederlage bei Waitzen auf seinem Rück⸗ zuge wiederholt den Versuch, sowohl mit den Kaiserlich russischen Generalen Baron Rüdiger und Tscheodajeff, als auch mit dem Fur⸗ sten von Warschau, in Unterhandlungen zu treten. Da jedoch die diesfälligen Zuschriften nur den Wunsch einer Vermittelung, einer Pazifizirung, nicht aber einer unbedingten Unterwerfung aus⸗ sprachen, wurden dieselben unbeachtet zurückgewiesen. Am 1Iten d. Mts. langte jedoch an den Kaiserlichen General Baron Rudiger ein Schrliben Görgey's aus Alt-Arad an, worin derselbe erklärt, er fühle sich in Folge der Auflösung der pro⸗ visorischen Regierung von Ungarn berufen, eine Entscheidung zu erzielen; er sei daher entschlossen, sich unbedingt zu unterwerfen, er, wie auch sämmtliche Offiziere und Soldaten des von ihm befehlig— ten Armee⸗Corps, seien bereit, vor dem Heere Sr. Majestät des Kaisers von Rußland die Waffen zu strecken. Auch sprach Görgey die Ueberzeugung aus, es werden die anderen Corpsführer, seinem Beispiele folgend, ihre Unterwerfung anbieten. Wiewohl die hoff⸗ nungslose Lage der von den Kaiserlich russischen Truppen verfolg⸗ ten und mehrmals geschlagenen Görgeyschen Kolonne einerseits, das siegreiche Lordringen des Armee⸗Ober⸗Kommandanten, Feldzeugmei⸗ sters Baron Haynau, ändererseits über die baldige Entwaffnung oder Vernichtung jener Insurgentenschaar keinem Zweifel Raum gab, ließ doch der Fürst von Warschau, von dem Wunsche, dem Blutvergie⸗ ßen Einhalt zu thun, und um nicht den ferneren Verwüstungen des Krieges abermals einen Theil der Kaiserlich österreichischen Staaten preiszugeben, sich bewegen, die ihm zur Kenntniß gebrachte unbe— dingte Unterwerfung Görgey's und seiner Truppen anzunehmen. Zugleich erhielt der Kaiserliche General Baron Rüdiger den Auf⸗ trag, mit seinem Armeecorps die Kolonne der Rebellen einzuschlie⸗ ßen und die Entwaffnung derselben zu bewerkstelligen. Die dem Görgeyschen Corps abgenommenen 138 Kanonen, Munition, Pferde, Wafftn und Vorräthe wurden in Großwardein deponirt, no sie von den Kaiserlich österreichischen Truppen übernommen werden; auch hat der Fürst von Warschau bereils Anstalten getroffen, die dermalen unter russischer Bewachung lagernden Insurgenten baldigst zu übergeben und selbe den allerhöchsten Befehlen ihres rechtmäßi⸗ gen n, Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph zur Verfügung zu stellen.“
Ferner wird folgendes amtliche Armee⸗Bülletin heute veröffent⸗ licht: „Mit der siegreichen Schlacht bei Temesvar am 9. August wurde nicht nur der Entsatz dieser Festung unmittelbar bewirkt, sondern dem Insurrections-Heere auch eine solche Niederlage beige⸗ bracht, daß es zu einem ferneren geordneten Widerstande in grö⸗ ßeren Massen durchaus unfähig ist. Auf dem fluchtartigen Rück⸗ zuge des Feindes von Temesvar nach Lugos ließ er eine Masse von Gewehren, Ausrüstungsstücken, viele Munitionskarren, Ge⸗ schütze, endlich Tausende von Nachzüglern in den Händen der Ver⸗ folger. Die Zahl der Gefangenen und Ueberläufer seit der Schlacht von Szörög am 5. August beläuft sich bereits auf 18,00). Eine gleiche Zahl hat die Waffen abgelegt und eilt der Heimat zu, so daß die Infanterie des feindlichen Heeres aufgelöst ist. Görgey, welcher mit seinem Corps durch die Schnelligkeit seiner Bewegungen der großen Kaiserlich russischen Armee an der oberen Theiß zu entkommen wußte, war über De⸗ brezyn, wo seine Arriere⸗Garde von den Russen in die Flucht ge⸗ jagt wurde, über Großwardein bei Arad angekommen, um sich mit der magyarischen Süd-Armee zu vereinigen. Schon glaubte er der Gefahr entronnen und die Vereinigung erzielt; allein die österrei⸗ chische Donau-Armee hatte bereits Temesvar entsetzt und Arad am linken Maros-Ufer bedroht. Görgey kam zu spät; denn am 19. August Vormittags traf Feldmarschall-Lieutenant Graf Schlick mit einem Theile seines Armee Corps unweit Arad auf die 8 — 10,900 Mann stearke Avant⸗ Garde Görgey's, welche eben Debouchiren wollte und warf sie mit großem Verluste nach Arad zurück. Görgey suchte hierauf den Weg uͤber Radna an der Maros, wo er eine Brücke schlug, um über Lippa nach Lugos zu entkommen. Ich hatte jedoch in der Voraussicht bereits eine Kolonne nach Lippa dirigirt, welche die eben anlan⸗ gende Apantgarde des Feindes fogleich üder den Fluß zurückwarf, worauf dieser die Brücke abbrannte. Diese letzteren Manöver entschieden; denn nun blieb Görgey kein Ausweg mehr übrig: von Großwar⸗ dein her das ihm auf dem Fuße folgende Corps des Kaiserlich russischen Generals der Kavallerie, Grafen Rüdiger, von Sieben⸗ bürgen her die Avantgarde der verbündeten Armee bei Deva, wo das Schloß in die Luft gesprengt und eine große Anzahl Insur— genten vernichtet wurde, endlich am linken Maͤros-Ufer die Kaiser— lich österreichisch Tonau—⸗- Armee. So von allen Selten umschlossen, streckt Görge) mit feinem ganzen Corps, wel, ches zwar auf 25, 00) Mann herabgeschmoͤlzen war, aber noch immer 141 Geschütze zählte, am 3. d. M. bei Vilagos die Waf⸗= fen. In Folge dessen hat sich auch die Festung Arad am fF7. August auf Gnade und Ungnade ergeben. Die österreichische Armee jubelt, daß sie es ist, welche den Feind in 6 Schlachten bis zur Vernich⸗
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tung 2 und nun auch die Unterwerfung des Görgeyschen Corps und der Festung Arad entschieden hat. Gleich nach dem Entsatz von Temesvar ließ ich das fliehende Heer, welches Bem geführt hatte, mit dem dritten Corps, dem Reserve⸗ Corps und der Kavallerie⸗Division Wallmoden verfolgen. Nach einigen schwachen Versuchen des Widerstandes wurde Lugos von uns eingenommen, und die fast aufgelösten feindlichen Hau⸗ fen werden in den Richtungen über Facset und Karanse bes unablässig verfolgt. Schon die Theilung des Rückzuges iu zwei divergirende Linien beweist die Uneinigkeit und Verwirrung der In⸗ surgentenführer. Aller Orten werden Waffen und Ausrüstungs⸗ Gegenstände gefunden, welche die sich zerstreuenden Schaaren weg⸗ warfen; von den Geschützen, welche sie nicht mehr fortschleppen können, werden die Lafetten verbrannt und die Röhre liegen gelassen. Ein aufgefundenes Schreiben Kossuth's giebt die magyarische Sache schon zu einer Zeit unrettbar verloren, als ihm die Unterwerfung des Hörgeyschen Corps noch nicht bekannt war. Bei der raschen Ver⸗ folgung des Feindes fielen unermeßliche Vorräthe an Montur und Aus⸗ rüstungs⸗Gegenständen, an Munition 24, im Werthe von Millionen in unsere Hande. Der Finanz⸗-Minister der provisorischen Regie⸗ rung, Duschek, stellte sich selbst und überlieferte einen bedeutenden Schatz an ungeprägtem Gold und Silber. Am 16ten d. vereinigte sich die Süd⸗Armet des Feldzeugmeisters, Ban von Croatien, Ba⸗ ron Jellachich, bei Ujpecs nächst Temesvar mit der Donau⸗Armee. Das blutige Drama ist zu Ende, und es mag als eine glückliche Vorbedeutung gelten, daß eben heute, am Geburtsfeste unseres aller⸗ gnädigsten Monarchen, die Gewißheit hiervon und die Verheißung des Friedens verkündet werden kann. Temesvar, 18. August. Ba⸗ ron Haynau, Feldzeugmeister und Armee⸗Ober⸗Kommandant.“
Dem Fremdenblatt zufolge bringt General⸗Major Graf Grüne als Generaladjutant vdie definitiven Befehle Sr. Majestät in Betreff der unterworfenen ungarischen Armee nach Temeswar.
Im Wanderer liest man: „Die berühmte Reisende, Frau Ida Pfeiffer, weilt, von Brasilien zurückgekehrt, in Gratz, wo sie beschäftigt ist, den ersten Theil ihres interessanten Reisewerks durch einen zwei⸗ ten zu ergänzen. Frau Ida Pfeiffer will den Rest ihrer Jahre nach so beschwerlichem Wanderleben in ihrer Geburtsstadt Wien im Kreise ihrer Familie genießen.“
Bayern. Landau, 17. Aug. (Münch. Ztg.) Am 16. August ist die seit dem 8. Mai hier garnisonirende Schwadron des 2ten badischen Dragoner⸗Regiments nach Baden zurückgekehrt. Die⸗ selbe war bekanntlich gleichzeitig auf Befehl der Reichsgewalt mit einem Bataillon des 4ten badischen Infanterie⸗Regiments zur Ver⸗ stärkung der Reichsfestung Landau hier eingerückt. Während letz⸗ teres in den 55 Tagen, die es hier lag, auf den Geist der bayeri—⸗ schen Truppen keinen vortheilhaften Einfluß geäußert hat, muß man den Dragonern nachrühmen, daß sie in einer so bedenklichen Zeit, wo das Beispiel fast aller ihrer Landsleute und sonstige Ver⸗ fuhrung sie hätte schwankend machen können, treu bei ihrer Pflicht ausgehalten haben. In ihrer ganzen Erscheinung und ihrem Be⸗ nehmen zeigten sie sich als eine Kerntruppe, die stattlichen ernsten Gestalten auf ihren guten Pferden machten den vortheilhaftesten Eindruck. Ein gesetztes tüchtiges Wesen blickte aus Allem hervor, was sie thaten, und ihr Benehmen bei den Bürgern, bei welchen sie die ganze Zeit hindurch in Kost waren, wird durchgängig als anständig gelobt. Der Großherzog von Baden, dessen Ruckkehr nach Karlßruhe sie dorthin abgerufen hat, zeichnete sie in den letz⸗ ten Tagen, dadurch aus, daß sie auf ihren weißen Achselbändern
nicht mehl die Ziffer des Regiments, sondern eine rothe Krone tragen. ; Heute ist der neue Festungs-Kommandant, Herr General von Pflummern, hier eingetroffen.
Baden. Freiburg, 22. Aug. (Karlsr. Ztg.) Die von hier nach Karlsruhe abgesendete Deputation ist zurück. Sie wurde von dem Großherzog gnädig aufgenommen; auf die von ihr im Namen der Stadt vorgetragene Erneuerung des Gelöbnisses der Treue und Ergebenheit erwiederte derselbe, daß er den ausgespro⸗ chenen Versicherungen vollen Glauben schenke, daß er wisse, daß bei weitem die Mehrzahl der Freiburger gut gesinnt sei u. s. w. Auf gleiche Weise wurde sie auch von der , empfangen, die sie mit den Worten verabschiedete: „Grüßen Sie die Freiburger von mir!“ Sie stellte sich hierauf den Markgrafen Wilhelm und Max und spüäter sämmtlichen Mitgliedern des Staats ⸗Mini⸗ steriums vor, bei welch letzteren sie Gelegenheit hatte, einige Wün⸗ sche der Stadt, namentlich über Einquartierungslast, vorzutragen, wovon man vielfach günstige Folgen für die Stadt hoffen darf. Der Erfolg der Deputations⸗ Abordnung darf als ein erfreulicher bezeichnet werden. ;
Rastatt, 21. Aug. (Bad. Merk.) Vorgestern traten von der hiesigen Besatzung 600 preußische Landwehrmänner den Rück⸗ zug in ihre Heimat an. Da die Kasernen größtentheils wieder sehr wohnlich eingerichtet sind, so werden diese anfangs der nächsten Woche von dem größten Theile der Garnison bezogen werden.
Gestern stand der ehemalige Artillerie⸗Wachtmeister Backof aus dem Amte Durlach vor dem Standgericht. Er hatte in der Revolution die Stelle eines Hauptmanns angenommen, und war bei der hiesigen Festungs⸗Artillerie thätig. Er wurde zu zehnjäh⸗ riger Zuchthausstrafe verurtheilt und noch gestern Abend zur Er⸗ stehung derselben nach Bruchsal abgeführt.
Konstanz, 21. Aug. (Schwäb. Merk) Von den im Großherzoglichen Schloß Eberstein entwendeten Gegenständen ist ein großer Theil wieder aufgefunden. Einer der zwel Bevollmäch⸗ tigten des Kriegs-Kommissärs der provisorischen Regierung, Na⸗ mens Dietrich, welcher nebst Oberst Blenker den Raub verübte, hat der Kreisregierung dahier angezeigt, daß er, was in seinem Besitz sich befinde, ausliefern wolle, indem er, was er gethan, ungern und nur auf höheren Befehl vollzogen habe. Er übergab sofort eine Kiste mit Kunst- und Alterthums⸗-Gegenständen der thurgauer Re⸗ gierung in Frauenfeld, welche sie vor einigen Tagen hierhersandte. Leider fehlt darunter noch einer der kunstvollen Becher, so wie ei⸗ nige andere Gegenstände, doch hofft man, auch diese noch zu er⸗ halten, da laut Anzeige in Bern noch ein paar Pakete in Verwahr liegen sollen. Das Zurückgesandte befindet sich in wohlerhaltenem Zustande. Die Privaiwaffen, welche beim Einmarsch der Hessen in hiesige Stadt die Bewohner abliefern mußten, welchem in, au⸗ genblickliche Folge geleistet wurde, sind insgesammt nach Karlsruhe abgeliefert worden.
Hessen. Kassel, 21. Aug. (Kass. Ztg.) Dem ausge= schiedenen Minister, Geheimerath von Schenk zu Hihwen abe . ist gestern folgendes Schreiben des permanenten Stamde⸗Aueschusses zugegangen: „Hochverehrter Herr! Die Kunde, daß Sie den Wiedereintritt in unser Ministerijum abgelehnt, hat uns mit gro⸗ ßem Bedauern erfüllt. Wir wissen, daß durch Ihr Ausscheiden aus dem Rathe kes Fürsten das Land die Kräfte eins Mannes werliert, dessen ehrenhafter Sinn, dessen Ausdauer und Wissen bei
vem weitern Aushau unserer constituttonellen Staats⸗Einrichtungen
nur schwer zu entbehren sind. Mit uns fühlen dieses die um uns versammelten Stände⸗Mitglieder. Deren einhelligem Wunsche nach⸗ kommend, folgen wir zugleich dem Drange unserer eigenen Herzen, indem wir Ihnen für die aufopfernde Treue, mit der Sie unsere neu erworbenen Freiheiten und Institutionen gepflegt und geschützt haben, den Dank des Vaterlandes aussprechen. Möge sich recht bald ein Wirkungskreis öffnen, in welchem dem Lande von neuem Ihre segenbringende Thätigkeit zu Theil wird. In größter Ver⸗ ehrung bestehen wir, Hochverehrter Herr, die dahier anwesenden Mitglieder des bleibenden landständischen Ausschusses. (Folgen die Unterschriften.) :
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 23. Aug. (B. H.) In der heutigen Sitzung der Landes-Versammlung wurde ein Schreiben der Statthalterschaft verlesen, welches dahin lautet: Die⸗ selbe habe von der Königlich preußischen g renn nähere Mit⸗ theilungen über die Ausführung des Waffenstillstandes erbeten, von dieser ö der Ober⸗Präsident von Bonin hierher gesandt worden, indeß hätten die vertraulichen Besprechungen mit selbigem zu kei⸗ nem Resultate geführt und von Bonin werde die durch die Waffen⸗ stillstands⸗Convention bestimmte Regierungs- Kommission jetzt instal— liren. Unter diesen Umständen habe die Statthalterschaft mit den Departements-Chefs und der schleswig-holsteinischen Regierung nach Kiel überzusiedeln beschlossen. Dabei gebe die Statthalterschaft der Landes⸗Versammlung anheim, sich zu vertagen. Eine Anzahl Exemplare der wegen der Verlegung des Regierungssitzes erlassenen nf mitgetheillen) Proclamaͤtion war dlesem Schreiben ange— chlossen.
von Neergaard beantragte die Wahl eines Ausschusses über die Verlegung des Sitzes der Statthalterschaft nach Kiel, da durch ein Gesetz die Stadt Schleswig zum Sitz der Regierung angeord⸗ net sei. Darüber äußerte der Departements⸗Chef von Harbou: die Verlegung des Sitzes der Statthalterschaft nach Kiel sei nur etwas Faklisches, im augenblicklichen Drange der Umstände beschlossen. Diese Aenderung sei nur leine vorübergehende. Mit Bezug auf den Inhalt der Proclamation bemerkte er, es sei der Wunsch der Regierung gewesen, den Beamten eine nähere Instruction fur de⸗ ren Verhalten, der Regierungs⸗Kommission gegenüber, ertheilen zu können. Indeß habe sie über die Art, wie diese Kommission ihr Amt verwalten werde, keine Aufklärung erlangen können, ohne daß die Schuld dieses Vermissens dem Ober⸗-Präsidenten von Bonin oder der preußischen Regierung beizumessen sei. Deshalb hätten jene an die Beamten gerichteten Worte in der Proclamation nicht bestimmter gefaßt werden kännen. Mit den Worten „nach Pflicht und Gewissen“ habe der Ueberzeugung der Beamten nicht vorgegriffen werden sol⸗ len. Zur Prufung der Vorlage der Statthalterschaft ward die Wahl eines Comité's beschlossen, welche auf von Prangen, Wig= gers aus Plön, Th. Olshausen, Neergard J. und Balcmann fiel. Einem Antrage Schlichting's, daß das Mandat des für Neumün⸗ ster gewählten Abgeordneten Samwer, welcher sich noch fortwährend in London aufhält, für erloschen erklärt werden möge in Gemäß⸗ heit der Geschäfts⸗Ordnung, ward die Dringlichkeit aberkannt. Demnächst folgte eine geheime 8 der Landes⸗Versammlung.
Gestern Abend ist mit 55 gegen 41 Stimmen von der Landes⸗ Versammlung beschlossen worden, sich dem Faktischen der Waffen⸗ stillstands Bedingungen als einer Nothwendigkeit zu fügen.
Gravenstein, 22. Aug. (Alt. Merk.) Gestern Nach— mittags fand die Auswechselung der Gefangenen auf der düppe⸗ ler Höhe statt. Obgleich ihre Ankunft nur kurze Zeit, bevor sie erfolgte, bekannt wurde, hatte sich doch eine große Menschenmenge bei den Schanzen an vorgenanntem Orte versammelt. Die Er⸗ sehnten wurden mit donnerndem Hurrah und hochklopfenden Her— zen, freundlichen Gesichtern und vollen Händen, Blumen und Obst, Wein und Kuchen bewillkommnet und bewirthet. Von der Ver— pflegungs⸗Kommission war an Lebensmitteln die Fülle dahin besorgt.
Die ersten schwedischen Truppen sind auf Alsen angekommen.
Waldeck. Arolsen, 19. Aug. (Hannov. Ztg.) Das neue Verfassungsgesetz, den Staatshaushalt des Fürstenthums Pyr⸗ mont betreffend, vom 21. Juli datirt, ist unterm 14. August mit dem Wunsche, daß es die Eintracht zwischen Fürst und Bürgern befestigen möge, verkündet worden. Hiernach besteht die besondere Skände⸗Versammlung des Fürstenthums Pyrmont aus acht Mit⸗ gliedern (fünf besonders gewählten und den drei zu der gemein⸗ schaftlichen Stände⸗Versammlung der Fürst. Waldeck und Pyrmont gewählten pyrmonter Mitgliedern); das 26ste Lebensjahr berechtigt aktiv wie passiv zur Wahl; doch sind nur die, welche drei Jahre dem Staate angehört haben, wählbar. Aenderungen der Verfas— sungs-Urkunde erfordern Berathung der Stände an drei verschie⸗ denen Tagen und jedesmalige Beschlußfassung, mit zwei Drittheilen der verfasfungsmäßigen Zahl. Die nächste Stände⸗Versammlung alle zwei Jahre soll eine söͤlche regelmäßig berufen werden — kritt stalt im September d. J. erst im Anfang April künftigen Jahres zusammen. Die Wahlen zu dem gemenschaftlichen Landtage der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont sind auf den 19. September
d. J. ausgeschrieben.
Hamburg. Hamburg, 24. Aug. (H. C.). Der Antrag E. E. Rath's, betreffend die Ratifizirung des Beitritts Hamburgs zu dem am 26. Mai d. J. abgeschlossenen Bündnisse der König⸗ reiche Preußen, Sachsen und Hannover, ist nunmehr im Druck er—
senen. Die Propositio in forma lautet wie folgt:
sc Unter e e, auf die , nebst den dazu gehörigen Unteran⸗
lagen irägt E. E. Rath bei Erbges. Bürgerschaft darauf an, es mit zu ge⸗ migen:
ne n rn, Beitritts⸗Erklärung des hamburgischen Bevollmächtigten zu dem am 26. Mai d. J. i gr fen j Bündnisse der Königreiche Preußen, Sachsen und Hannover die Natification ertheilt werde.
Als im April d. J. die Mehrzahl der deutschen , g, . durch ihre Bevollmächtigten zu Frankfurt a. M. die von der National - Versammlung am 28. März 1849 beschlossene Reichs verfassung ihrerseits anerkannten und annahmen, mußten sie dabei, wie dies auch ausdrücklich in der desfallsigen Erllärung ausgesprochen wurde, von der Voraussetzung ausgehen, daß die Königlich preußische und die anderen Königlichen Regie rungen des deutschen Bundes, ohne. deren Zustimmung die Ver⸗ fassuüng unausführbar bleiben mußte, gleichfalls diese Zustimmung nicht ver⸗ sagen würden. Diese Voraussetzung ist nicht eingetroffen und die Verfas⸗ sung vom 28. März ist in Folge davon nicht ins Leben getreten, Die Königl. Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover haben sich viel⸗ mehr über den Entwurf einer anderen Reichs-Verfassung vereinigt, welcher gleichfalls einem aus Staatenhaus und Volkshaus gebildeten Reichstag, als Vertreter ihrer vereinigten Völker, vorgelegt, mit diesem aber vereinbart werden soll. Dadurch ist zu dem ersehnten Ziel einer Einigung Deutsch= lands zu einem den bisherigen Staatenbund ersetzenden Bundesstaat ein neuer Weg angebahnt; die Mehrzahl der Staaten, welche im April d. J. auf dem anderen Wege dasselbe Ziel zu erreichen gehosst hatten, haben nicht gesäumt, den neuen zu betreten und Hamburg wird nicht zurückbleiben wollen. n Bas zwischen den Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen un Hannover durch den Staats- Vertrag vam 26. Mai d. J. zu Berlin 9e schlossene Bündniß hat den doppelten Zweck, durch die eben gedachte . schastliche Feststellung des Entwurfs einer mit dem Reichstag zu verein j renden Reicht ⸗Verfassung einen großen deutschen Bundesstaat zu begründe
un n hrorso tig Ein * m Er , , n ber zer desinitiven Reich b die innere und äußere Sicherheit Deutsch⸗ lichleit der einzelnen . . lann es nur entsprechen, wenn 163 i. 4 43 — Bundes ene n vlan n haben a nlärung das frant Versuch einer Einigun t zu einen anderen in klebereinstimmung ang arne des ritt sich anzu- hamburgischen Fr chen Bei⸗ eren r, g. genommen, dem Bei spiele so viel Zweck nach . zu treffen. 5 i ; ar die nach dem 26. Mai hinzugekommenen Die Form 5. mie, n, Sitzung des das Bündniß als Cen Staaten ihn . Verwaltungs ⸗Rathes der Bevollmächtigte der neuer⸗ tral Organ rh. Regierung Namens deiselben seine Beitritts - Erklärung dings . 6 diu sodaun ein beiderseits zu unterzeichnendes . h nommen wird. Eine gleiche Form ist auch in Bezug auf 6 n lien und demgemäß am 141en d. M. in der Versamm= . 63) Verwaltunge-⸗Rathes der Beitritt Hamburgs zu dem Bündniß . 26. Mai, mit Vorbehalt der Ratisieatien, zu Protekoll erklärt worden. WM bie vorbehaltene und nunmehr baldthunlichst zu ertheilende Ratisicgtion der Mitgenehmigung Erbges. Din gerschaft bedarf, so übergiebt der Senat brifolgend die nachbenanmen Attensticke: ; I) den zwischen den . Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover am 26. Mai d. J. abgeschlossenen taats vertrag; 2) den dazu gehörigen Entwurf einer Verfassung des deutschen Reichs; IZ) Entwurf des Gesetzes, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Vollshause; . ; 4) Denkschrift zu dem von den Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurf der Verfassung des deut⸗ schen Reiches, d. d. Berlin, den 11. Juli 1849. z 6) Note des hamburgischen Bevollmächtigten an den Präsidenten des Verwaltungörathes vom 31. Juli d. J., dazu 6) Ainmottz Mor ,,,, des Vewaltungsrathes vom 3. Au⸗ ust d. J., und eudli 7) ud ber Zisten Sitzung des Verwaltungsrathes vom 14. August, den Beitritt Hamburgs zu dem vorgedachten Bündniß betreffend. Der Zweck einer möglichst bald zu erreichenden Einigung Deutschlands und damit der Hauptzweck des ganzen Bündnisses könnte nur erschwert und vielleicht vereitelt werden, wenn die unter den ersten Kontrahenten einmal vereinbarten Grundlagen der . Verbindung und namentlich der Ent⸗ wurf der Reichs -Verfassung in ihren einzelnen Bestimmungen bei jedem neuen Beitritt eines Staates einer neuen Revision unterworfen werden oder wenn von einzelnen Staaten Abweichungen von den für Alle gleichmäßig festzusetzenden Regeln vorbehalten werden wollten. Zur Beseitigüng solcher Uebelstände hat der Verwaltungsrath den Grundsatz festgehalten, daß jeder beitretende Staat dem ganzen Bündnisse ohne allen die anderen Staaten bindenden Vorbehalt und unbedingt beizutreten habe. Demgemäß kann auch der Beitritt Hamburgs nur ein unbedingter sein. Da indessen in einer so überaus wichtigen, fast alle erhältnisse des staat⸗ lichen Lebens umfassenden Vereinbarung, selbst bei der sorgfältigsten Redaction der zu Grunde gelegten Aktenstücke, immer noch manche Fragen zweifelhaft und einer verschiedengrtigen Auffassung unterworfen bleiben konn-= ten, so haben die meisten Bevollmächtigten sich in der Lage gesehen, bei der Verhandlung über ihren Beitritt solche, für ihre resp. Reglerungen besonders wesentliche Punkte einer gründlichen Erörterung mit dem Verwaltungs-⸗Rath zu unterwerfen und die Resultate dieser Erörterung in der Art in das vor= gedachte Beitritts Protololl aufnehmen zu lassen, daß daraus genügend zu ersehen ist, inwieweit die Ansichten und Auffassungen der beitretenden Re⸗ gierungen mit denen des Verwaltungs-Nathes übereinstimmen. In diesem Sinne ist auch das unter Nr. beiliegende Protokoll über den Beitritt hang ung geber, ( hien Bon Es wird nun aus der gemachten Vorlage zunächst erhellen, wie die im Entwurfe aufgestellte Reichs⸗Verfassung und 7 der e , ,. nur dann erst als wirklich existent zu betrachten ist, wenn der Entwurf mit dem zu berufenden Reichstage vereinbart sein wird. Für die verbündeten Regie= rungen aber ist der Entwurf insofern bindend, als sie denselben als eine von ihnen gemeinschaftlich dem Reichtztage zu machende Vorlage betrachten wollen, welche, sobald ste die Zustimmung des Reichstags erhalten hat, auch wirklich für alle verbündeten Staaten Geseg sein wird. Sollte die eine oder die andere Regierung eine Abänderung des Entwurfes wünschen, so würde es dazu der Zustimmung aller verbündeten Regierungen bedürfen. Es werden übrigens bei abweichenden Ansichten ber einzelne Bestimmun⸗ gen die Mittel zu rascher Ausgleichung schon zur Stelle sein. Während die Bexölkerungen der Einzelstagten im Vostkg- und Staatenhause vertreten 6. ,, durch die Gegenwart ihrer Bevollmächtigten 1h ö . entlich erleichtert, über einen einmüthigen Beschluß s zur dessuitigen Feststellung der Reichs- Verfassung ist der Verwal- , . gemeinschafiliche Cenmal⸗Organ . . Regierun⸗ . erselbe besteht unter dem Borsig des! Königlich preußischen Bevoll— mächtigten, auß den Bevallmächtigten sämmilicher verbündeten Regierungen Denen es überlassen bleibt. entweder jede allein einen besonberen! oben in Verbindung mit anderen Staaten einen gemei schaftüichen Bevollmächt n , r m z gemeinschaftlichen Bevollmächtigten z . Sollte es für erforderlich befunden werden, schon im Ver= waltungsrgiße ein zur Fassung von Majoritäts-Veschluüssen innerhalb' ber Gränzen seiner Kompetenz n wendiges Stimmverhältniß unter den Be⸗ in, ., ö 6 dabei die Bedeutung der einzelnen Bun⸗ ; ; en für die Gesammiheit zu derüchichtigen, ab es wird, abgesehen hiervon, auch dafür Sorge!) s , , . ige zu tragen sein, daß beson⸗ ders hervorragende Interessen, unter denen hier die des deutschen Welthan⸗
dels wo j . genannt werden dürfen, einer enisprechenden Beutrefung nicht
. der die künftige Einrichtung
ffen zu
zum 26. Mal 18540 6
chsgericht noch der Fun ct * daß früh ö. des ahi . eigetre⸗ , wr regelnder Antheil an 1 Be⸗ J dem Vertrage beigefü , vorzulegen, in Bezug auf vie Ad eh en nh ale Entwurf zur Vereinbarung 1. aber aer, ,. sein ., al. erlassenden Gesetze über die Wahl zum tages, abgesehen von den * n, . Modificationen, mit dem *
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es ung weisliche , . ĩ ist so haben alle, namen ⸗
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lich auch aus der bereits erfolgten Publication des in Frankfu ö ten we , entstehende Bedenken neben der 26 . , m . e,. 59 . in den Hintergrund re . amburg n dieser Beziehung mit de verbündeten Staaten in gener Lage. ; w. n . Liegt es in der Natur der Sache, daß in Bezug auf die vorstehend erwähnten Verhältnisse Hamburg im Allgemeinen demjenigen sich anschließen mußte, worüber die Mehrzahl der Staaten sich vereinigt hatte, und daß
Hamburg in der That auch mit demjenigen sich begnügen konnte, was die
übrigen in ähnlicher Lage befindlichen kleineren Staaten des Bundes für die Wahrung ihrer Rechie als genügend ansehen, so tritt dagegen für uns die unabweisliche Pflicht ein, die künftige Gestaltung der kommerziellen Ver= hältnisse Deutschlands, welche zunächst durch die Negulirung des Zollwesens in das Gebiet der legislativen Thätigkeit des Bundesstaates fallen, mit ganz besonderer Aufmerksamkeit ins Auge zu fassen. Der hamburgische Bevollmächtigte ist deswegen angewiesen worden, bei Verhandlung des Bei= tritts diesen Gegenstand besonders zu erörtern. Das wesentliche Resultat dieser Erörterungen findet sich, während die Protokolle über den Beitritt der anderen Staaten den eben gedachten Gegenstand ganz unberührt lassen, . e. Protokoll über den Beitritt Hamburgs in allgemeinen Zügen an⸗ gedeutet.
Es ist hierüber auch in diesem Antrage einiges Speziellere zu bemer- ken, und zwar ist zunächst ein sehr wesentlicher Irrthum zu berichtigen, welcher namentlich in der ersten Zeit nach dem Bekanntwerden der berliner Beschlüsse mehrfache Verbreitung und, wie allerdings nicht zu verkennen ist, durch einzelne Ausdrücke der als Nr. 4 anliegenden, den berliner Verfas⸗ sungs⸗Entwurf amtlich erläuternden Denkschrift eine gewisse Bestätigung zu finden schien. Es wind nämlich in derselben an die Bemerkungen über den die sogenannten inneren Steuern betreffenden 8. 36 des Verfassungs-Ent— wurfes die Erklärung geknüpft, daß es nicht in der Absicht liege, „in den durch den Zollverein geordneten Verhältnissen etwas zu ändern“, und am Schluß der Eiörterungen des Abschnittes von dem Verhaͤltniß der Reichsgewalt zum Inlande findet sich die Aeußerung: „daß der Zollverein durch die vorgeschla⸗ gene Verfassung nunmehr das gesammte Gebiet des Reiches in sich begreifen werde, müsse als einer der segensreichsten Fortschritte für das nationale Le⸗ ben angesehen werden.“ — Solche Aussprüche der Denkschrift, verbunden mit dem §. 33 des Verfassungs⸗Entwurfes, nach welchem die dem Bundes⸗ staat beitretenden Staaten ein gemeinsames Zoll⸗ und Handelsgebiet bilden sollen, während doch allgemein bekannt war, daß Preußen und Sachsen noch auf einige Jahre vertragsmäßig mit anderen, jenem Bündniß bis jetzt nicht beigetketenen Staaten zu dem großen Zollverein verbunden n,, ren allerdings geeignet, dem durch die Zeitungen verbreiteten Gerüchte Nahrung zu geben, daß Hannover und dann auch die übrigen norddeut⸗ schen Staaten ohne Weiteres in den bestehenden Zollverein eintreten wür- den und daß überhaupt der Beitritt zu dem Bündniß vom 26. Mai gleich⸗ bedeutend sein werde mit dem Eintritt in den Zollverein.
Wenngleich eine i n, Erwägung der bestehenden Verhältnisse eine solche Auffassung sehr bald als irrig erscheinen lassen mußte, so durfte doch hamburgischerseits bei der Unterhandlung des Beitritts nicht unterlassen wer- den, vor allen Dingen hierüber beruhigende Erklärungen zu verlangen, die in Folge davon auch wirklich in befriedigender Weise ertheilt worden sind. In dem das Bündniß der drei Königreiche begründenden Staats⸗-Vertrag vom 26. Mai ist von einem Beitritt des Königreichs Hannover zu dem zwischen Preußen und Sachsen bestehenden Zoll⸗Verein nicht die Rede; in dem Anschluß anderer Staaten an jenes Bündniß eben so wenig. Der in dem Vertrag erwähnte Entwurf einer Reichs⸗Verfassung, welchen alle bei⸗ tretenden Staaten als einen dem deutschen Reichstag vorzulegenden Entwurf anerkennen, ist und bleibt nur ein Entwurf, bis der⸗ selbe die Zustimmung des Reichstags erhalten haben wird. Die Vorschrift des §. 33 so wenig wie irgend ein anderer Para⸗ graph des Entwurfes, hat keine Gesetzeskraft, so lange die ganze Verfassung noch nicht sanctionirt und ins Leben getreten ist, und das Eine deutsche Zollgebiet mit gemeinsamer Zollgränze wird nicht eher vorhanden sein, als bis der beabsichtigte neue Bundesstaat wirklich existirt. Soll jene Zoll- Union früher gebildet werden, so wird es dazu eines besonderen Vertrages bedürfen. Nur auf diesem Wege — dem der freien Uebereinkunft — bei welchem also auch Hamburg seinerseits ganz freie Hand haben würde, kann vor der definitiven Genehmigung der n n. und der Verwirklichung des Bundesstaates in unserer bisherigen Stellung eine Aenderung bewirkt werden, die einen näheren oder engeren Anschluß an den Zollverein ent- hielte. Dieses findet sich auch in dem Protokoll über den Beitritt Ham— burgs ausdrücklich gusgesprochen. Uebrigens ist zu einer Vereinbarung der gedachten Art noch keine Aufforderung von irgend einer Seite her ergangen.
Ist aber einst die Reichs⸗Verfassung durch den Reichstag definitiv ge— nehmigt und der Bundesstaat geschaffen und ist der §. 33 — wie aller⸗ dings kaum zu bezweifeln — unverändert angenommen, so wird damit die Bildung der neuen Zoll-Union doch noch keinesweges erledigt sein oder eiwa dadurch erledigt werden können, daß die Nordsee⸗Stagten ohne Wei⸗ teres als von dann an zu dem früheren Zoll-Verein angehörig angesehen würden. Von dem „Zoll⸗Verein“ ist die künftige Zoll⸗Einheit des Bundes- staates wesentlich verschieden. Neben dem bisherigen, die Mehrzahl der deutschen Staaten umfassenden Zoll- Verein bestehen in völlig gleicher Be⸗ rechtigung der zwischen Hannover und Oldenburg (nebst Schaumburg-Lippe) errichtete Steuer⸗Verein, der holstein⸗oldenburgische Zoll⸗Verein und die ver- einzelten Zoll⸗Systeme der übrigen deutschen Staaten. Es kann nur der Sinn des 5. 33 der Reichs verfassung sein, und ist auch, wie die protokollarischen Verhand⸗ lungen über den Anschluß Hamburgs klar ergeben, nur dies der Sinn der— selben, daß jene einzelnen Vereine und Systeme aufhören sollen und daß an deren Stelle ein neues zu treten habe. Dieses neue, selbst nur Folge und Ausfluß der politischen Einigung, wird mit dieser übereinstimmend und darin wesentlich verschieden von den früheren Vereinen, auf gemeinschaft⸗ lichen , , beruhen und durch gemeinschaftliche Gesetzgebung ge— regelt werden. An die Stelle der früheren Verträge müssen Neichsgrund⸗
efetze treten, an die Stelle der in den bisherigen einzelnen erbindungen vereinbarten Gesetze und Verordnungen neue Ge— setze und Verordnungen, welche aus dem Zusammenwirken des Ge- sammt⸗Organs der Regierungen mit dem Volkshause und dem Staaten⸗ hause des Reichs hervorgehen werden. Wird es auch allerdings, wie schon die Erfahrung der im vorigen und im Anfang dieses Jahres zu Frankfurt geflogenen Verhandlungen von Regierungs-Kommissarien über das Zoll⸗ wesen beweist, zu wesentlicher Erseichterung bei der Ausarbeitung jener Reichsgesetze und als wesentliche Garantie für die praktische Brauchbarkeit derselben dienen, wenn dabei die analogen bisher im Zoll- und Steuer- Verein bestehenden Gesetze zu Grunde gelegt werden, so ist damit doch kei⸗ nesweges gesagt, daß die neuen Gesetze mit den alten identisch sein sollen; vielmehr werden vie, theils durch die Gruͤndung des Bundesstaates, theils durch den Beitritt so vieler Serstaaten bedeutend veränderten Verhältnisse sehr wesent⸗ liche Abänderungen von den früheren Einrichtungen und Anordnungen nöthig machen und nicht weniger ist zu hoffen und darauf zu rechnen, daß auch bei der Fesistellung des Tarises durch die künftigen Reichsgewalten Hamburg in den übrigen Ländern und Städten der Noid⸗ und Ostsee einen wirksamen Beistand zur Geltendmachung eines liberalen, den Interessen des Welthan⸗ dels entsprechenden Zoll. Spstems wird finden können. Mögen also auch die bisherigen Einrichtungen des Zoll-Vereins für die künfüge Einigung zum Muster dienen, sehr wesentliche Abweichungen von demselben werden nicht ausgeschlossen bleiben, und wie bisher im Zoll-Verein 27 Staaten zu einem gemeinsamen Zollgebiete verbunden waren, so werden künftig — nur viel enger und viel zweckmäßiger — eine größere Anzahl deutscher Staaten, wenn nicht alle, verbunden sein. Nur in diesem Sinne können die in der gedachten Denkschrift und in dem beiliegenden Protolell vor- kommenden Aeußerungen, wo sie des Zoll-⸗Vereins und seiner Thätigkeit als eines praktischen Musters erwähnen, aufgefaßt werden, und so aufge⸗ faßt, werden sie dem Beitritt Hamburgs nicht entgegeustehrn.
Unter den eben erwähnten Gesetzen, welche zür Organisirung der neuen Zoll Einheit erforderlich sein werden, stnd einige, wie z. B. die Bestimmun⸗
8. über die Theilung der Zoll-Revenüen, über die Stellung der Zoll⸗Be⸗
ördens über die Mitwirkung einzelner besonders betheiligter Staaten bei arif - Aenderungen und dergl., von so hervorragender Wichtigkeit, daß es nicht unrichtig wäre, sie gewissermaßen als Theile der Reichs-⸗Verfassung zu behandeln und bei Feststellung derfelben den Einzelnstaaten einen gleichen Einfluß wie bei der Feststellung der Verfassung selbst zu sichern. Hat sich auch, der Verwaltungs, Raith, nach der Natur des von ihm vertretenen Bündnisses, nicht für berechtigt gehalten, hierüber bestimmtere Zusagen zu geben, so ist doch in den beiliegenden Erklärungen desselben die Zusicherung ent⸗
halten, daß bei Aufstellung des zu befolgenden Zoll und Handels. Systems der zu erlassenden Gesetze und der sonst nothwendigen Anordnungen und Ein⸗ nichtungen, das Bemühen dahin gerichtet fein werde, di Spezial-Interessen der Einzelstaatrn mit den allgemtinen Handels- und Vertehlg · Interessen durch Vernehmung mit den betheisigten Kegierungen in Einklang zu bringen. verpwüenn Käbrigene Hamburg Durch den . 14 der Reichs- Vnrfassung sich wn. trachten dürste, in viejenigen Abänderungen des Entwurses zu willigen, die nothwendig iwärden, sodald nicht alle' Staaten auf welche . e,. berechnet ist, sich auschließen sollten, so wird es' auch seiner-⸗ eits die Verpflichtung ver Verbündeten in Ansprüch nehmen können, den⸗
jenigen Folgen Rechnung zu iragen, welche in kommer i
entstehen wurden, daß nicht alle ieee sich e n n al 8666
Auch ist nicht zu übersehen, daß bei manchen der oben erwähnten Ein
richtungen eine direkte Betheiligung unseres Staates nur für den Fall statl⸗ sindet, daß Hamburg, Stadt und Gebiet, ganz in die gemeinsame Zolilinie mit eingeschlossen würde. Es ist dies keinesweges als eine nothwendige Folge des Eintritts in den Staatenbund anzusehen. Nach dem §. 33 ist der Ausschluß einzelner Orte und Gebietstheile aus der Zolllinie allerdings zul ssig. Eine nähere Erwägung der Verhältnisse wird vielleicht — sa wahrscheinlich, den Ausschluß großer Handelsplätze, als Freihäfen, durch das allgemeine Interesse Deutschlands geboten finden, in gewissen Eventualitäten aber wird ein solcher Ausschluß sogar als unvermeidliche Nothwendigkeit eischeinen, wie dies z. B. dann der Fall sein würde, wenn das benachbarte Holstein oder ein Theil desselben außerhalb der Zollgränze bleiben sollte. Nach dem zwischen den Theilnehmern des Bündnisses vom 26. Mai erwähnten Verfaffungs-= Entwurf ist die nähere Bestimmung dieses Verhältnisses der Neichs. Gesetz⸗ gebung vorbehalten, aber es wird auch in dieser Beziehnng durch das Protololl vom 14. August die spezielle Berücksichtigung der eben angedeu— teten Eventualität bei den bevorstehenden Vereinbarungen zugesichert, und wir dürften uns wohl dem Vertrauen hingeben, daß der Ausschluß Ham- burgs aus der Zolllinie nicht blos in den Fällen einer unabweiel chen Nothwendigkeit, sondern überhaupt unter allen Umständen werde genehmigt werden, wenn sich bei genauerer Prüfung dies als das zweckmäßigste Mii= tel darstellen sollte, den großen Welthandel Hamburgs unverkümmert zu erhalten, einen Handel, dessen Wichtigkeit für das gesammte Deutschland der Verwaltungsrath, als Organ des neuen Bündnisses, in dem beiliegenden n, . wie in den protokollarischen Anfzeichnungen vollkommen aner⸗
nnt hat. —
Von solchem Vertrauen geleitet, hat der Senat geglaubt, auf den Wunsch verzichten zu dürfen, den ohne Zweifel auch Erbges. Bürgerschaft mit ihm getheilt haben wird — den Wunsch, daß bei dem Beitritt Ham—⸗ burgs zu dem Bündniß der andern deutschen Staaten einzelne Bedingungen in Bezug auf die künftige Gestaltung der Zollverhältnisse hinzugefügt wer⸗ den dürsten. Es liegt, wie schon oben erwahnt, in der ganzen Natur des in Rede stehenden Bündnisses, dessen Zweck wesentlich auf die völlige Eini— gung Deutschlands zu einem Bundesstaat gerichtet ist, daß diejenigen Staa ten, welche ihm beitreten wollen, ihren unbedingten Beitritt erklären müs⸗ sen So ist es von allen bisher beigetretenen Regierungen ge— schehen, und so wird es auch ferner von einer möglichst gra— ßen Anzahl von Staaten geschehen müssen, wenn das große Ziel erreicht werden soll, nach welchem in der neuen Zeit die Regie⸗ rungen und die Völker Deutschlands — bis jetzt leider vergeblich — stre⸗ ben. Es kann nicht die Aufgabe eines Staates wie Hamburg sein, einen entscheidenden Einfluß auf die politische Gestaltung Deutschlands üben zu wollen. Es wird die Regierung desselben in dieser Beziehung kein Vorwurf treffen können — weder jetzt, da der erste Versuch der Einigung zu einem großen Reiche gescheitert ist, noch auch dann, wenn wider Verhoffen der jeßt unternommene Versuch in seiner Durchführung gleichfalls auf un- übersteigliche Schwierigkeiten stoßen sollte. Hamburg wird das Seinige gethan haben, wenn es mit redlichem Eifer und warmer Vaterlands= liebe jenem wie diesem Versuch sich anschloß, der Durchführung derselben seine Kräfte in gleichem Verhältnisse wie alle anderen deutschen Staaten widmete, und seinerseits selbst größere Opfer nicht scheuete, die ja von allen Seiten gebracht werden müssen, wenn etwas Großes — wenn das erreicht werden soll, was dem Vaterlande Bedürfniß ist: die Einheit Deutschlands.
Der Senat trägt unter dem Bemerken, daß Ehrb. Oberalten und Löbl. Kollegium der Sechsziger sich dem zustimmig erklärt haben, bei Erbges. Bürgerschaft darauf an, es mit zu genehmigen,
daß der Beitritts⸗-Erklärnng des bamburgischen Bevollmächtigten zu dem am 26. Mai d. J. abgeschlossenen Bündnisse der Königreiche Preußen, Sachsen und Hannover die Ratification ertheilt werde.
Musland.
Oesterreich. Pe sth, 17. Aug. (Cl.) Ich würde es kaum wagen, Ihnen die Nachricht zu schreiben, die den Tag über die ganze Stadt freudig durchzuckt, die Nachricht von dem bereits abgeschlossenen Frieden, wenn ich nicht selbst den russischen Offizier, der sie ver⸗ breitete, in seiner Wohnung besucht und aus seinem eigenen Munde die Bestätigung vernommen hätte. Er erwartet mit jedem Tage die Veröffentlichung des Friedens⸗-Vertrages und die Uebergabe der komorner Festung. Seiner Mittheilung zufolge, sollen auch die alliirten Monarchen in Bälde nach Ungarn kommen, nur konnte er nichk mit Bestimmtheit sagen, ob der Ort ihres Besuches Pesth, Debreczin oder Großwardein sein werde. Wir sehen nun täglich, ja stündlich der bezüglichen offiziellen Kundmachung entgegen.
Beim Grafen George Karoly wurden heute die beweglichen Güter aufgenommen; wie man meint, weil er die Zahlung einer ihm auferlẽgten Strafe von 100,000 Fl. C. M. verweigert hat. Ein Graner, der hier anlangte, brachte einen vom dortigen Pfarrer unterzeichneten Paß; sämmtliche Behörden sollen auf der Flucht sein. In Parkany wie in Waizen cirkuliren die ungarischen Noten noch ungefährdet.
Pesth, 21. Aug. (Pesther Ztg.) Gestern war hier all— gemein das Gerücht verbreitet, Kossuth sei mit 14 Wagen an der walachischen Gränze angehalten und gefangen genommen worden. Bis jetzt ist noch keine Bestätigung dieses Gerüchtes erfolgt; doch hören wir, daß Sonnabends vor acht Tagen Kossuth in drei Wa— gen, angeblich mit Vukovics, Horvath und Cfanyi, durch Lippa fah⸗ rend, gesehen wurde. Ueber die Schicksale der Banknoten⸗Fabrik der Rebellen haben wir nachstehende Notizen erhalten: Die Pressen waren zuerst in Szegedin aufgestellt worden und daselbst durch drei Wochen thätig. Ueber den Totalbetrag der in dieser Zeit fabrizirten Kossuthzettel differiren die Angaben, indem derselbe von Einigen auf 8, von Anderen nur auf Eine Million Gulden angeschlagen wird. Von Szegedin wurden die Pressen nach Arad übersiedelt, wo sie jedoch nur durch zwei Tage arbeiten konnten und dann, in Folge der Kriegsereignisse, nach Lugos wandern mußten, wo sie jedoch gar nicht mehr aufgestellt werden konnten, sondern bald darauf nach Lippa, und von da nach Vilagos gebracht wurden, wo sie den Kai⸗ serlich russischen Truppen in die Hände fielen. Das Arbeiterper— sonal hatte sich zerstreut, nachdem es eine sechswöchentliche Voraus—⸗ bezahlung, und zwar zu einem Drittel in ungarischem Papiergeld, zu zwei Dritteln in Silber erhalten hatten.
Czernowitz, 17. Aug. (Const. Bl. a. B.) Gestern und vorgestern gingen hier Couriere aus Siebenbürgen durch, von denen der erstere an Se. Majestät den Kaiser aller Reußen bestimmt war und günstige Nachrichten brachte. Es bestätigt sich hierdurch nicht nur die Vereinigung Grotenhjelm's mit Lüders, sondern auch, daß Letzterer bereits mit seiner Hauptmacht von 10,000 Mann gegen Klausenburg aufbrach. Er traf den Feind in einem verschanzten Lager, das durch einen Wald gedeckt war, und scharmützelte mit demselben fortwährend, ohne sein Hauptziel, Klausenburg, außer
Acht zu lassen. Allein er wurde durch diese Demonstrationen blos