Im Jahre 1818 haben betragen; die Betriebs Ausgaben
9.4 712
—
Andrezieux⸗Roanne. m Einnahmen S20, 258 Fr., 3 H 2,808 Fr., mithin . Reinertrag 177,459 Fr., Tr weniger als i ahre 1847. . . k * ette. Es betrugen in en een, 1848 die Betriebs Einnahmen 429,193 Fr., die Betriebe Ausgaben mithin der Reinertrag der Bahn 31,910 Fr. oder
10 pCt. mit 3191 Fr., welche nach dem Statut zuzuschreiben sind, noch 28,710 Fr. Von Ddieser sondern beschlos des Reinertrages
pie Betriebs
ö
1— 1 397,283 Fr.,
nach Abzug von dem Reservefonds . 3, me wurde keine Dividende gezahlt, ö Verlheilung erst mit der Vertheilung vorzunehmen. Dieppe⸗-Fécamp. be übergeben. aben betragen: die aben 286,504 Fr., ie zer Unbedeutsamkeit w sondern es ist dieselbe auf die Betriebsrech übertragen worden. In der letzten in diesem idenen General⸗Versammlung wurde beschlossen, den ; der Eisenbahn⸗Gesellschaft von Rouen nach zu verpachten. Lyon. Im ersten Semester haben be Einnahmen 2,208,067 Fr., die Betriebs Aus er Reinert 961713 Fr., von welcher naen von 559,842 Fr. für das erste Seme ommen, so daß noch 401,871 Fr. für Dividende-Vertheilung bleiben. Nach dem Bericht der Direction! Halbjahr vom 28. Oktober bis 31. Mai betragen: Einnahme 838,110 Fr., die Betriebs Ausgaben 585,429 Reinertrag 252,690 Fr. Hiervon ab für Tilgung und Dividende 110,410 Fr., von
3
1849
betrugen im Jahre 1848 die Belriebs⸗ Ausgaben 584, 688 160,822 Fr., unter welchen Ümständen eine vertheilt werden konnte. Tur. Diese Bahn befindet sich in Alte schon im Anfange dieses Jahres igestellt werden. Das Gesellschafts⸗Kapital
0,000 Fr. limitirt worden, der Aufwand
auch sr aus derselben ein rünglich auf 3,
Bahn aber nach und nach auf 5,700,000 Fr. angewachsen, Defizit von 2,700,000 7 entstand. Die Einnahmen welche im Jahre 1847 sich auf 311,000 Fr. beliefen, sind und die Ausgaben, welche im betrugen, im Jahre 1818 auf 246 Fr. dem Beiriebs-Kontoé von 1848 ein Defizit
1
1848 auf 228, 01M) Fr 290, 03006 Fr.
daß sich in
herausstellt.
Freiburger Eisenbahn.
slau-Schweidnitz Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn wurden
c. 29,790 Personen befördert.
1426 zusammen 17802
ptember 1849.
Rthlr.
gering. Weizen 45 65 Sgr. pr. Schfl.n, Roggen 24 bis 28 Sgr., gr. Gerste 22 kl. Gerste 20 bis 22 Sgr., Hafer 15 bis 18 Sgr.,
z 10 Sgr., Kartoffeln 16 Sgr.
weiße Erbsen 33 bis
Königsberg, 6. Sept. Zufuhr war
12 924 San bis 24 Sgr.,
. tin, ö.
Sept. (Ostsee⸗3tg.) (Wochen⸗Bericht.) hatte sich bisher gehalten; heute gegen Mittag bededte er Himmel rasch, und um die Börsenzeit fing es stark an zu
zn den Befürchtungen für die Kartoffel-Aerndte dürfte man in jüngster Zeit etwas zurückgekommen sein, da die rasch fortschrei tende Zerstörung des Krauts die Knollen bisher wenig berührt zu haben scheint.
Unser Markt hat für alle Getreide⸗Arten eine weichende Ten⸗ denz. Für Weizen kommen die londoner Berichte fast posttäg lich niedriger und bis jetzt fehlt es hier gänzlich an Speculation, welche die Preise außer Verhältniß hoch halten könnte. Ande
* . 16459 daß in England selbst eine große Käufen ziemlich allgemein ver breitet ist, weil man offenbar das von der Ostsee zu er. wartende Ouantum überschätzt. Der danziger Markt ist zwar nicht ganz so leblos, wie der hiesige, indeß ist auch dort der größte Theil des Lagers in Händen, welche zu jetzigen Preisen nicht abladen, und der Fall, daß zur Zeit des Beginnes der Feld bestellung in England bei plötzlichem Nachlassen der Landzufuhr die fremde Importation dem Bedarf nicht genügt, und daß dann für einige Wochen eine Preissteigerung eintritt, liegt in den Gränzen der Möglichkeit. ö
Mit Roggen geht es, nach einem kurzen Aufschwunge, eben falls niedriger. Jener Aufschwung war begründet einerseits durch die Besorgnisse, das pr. Herbst zur Anmeldung kommende Quan tum möchte hinter der Erwartung zurückbleiben, andererseits durch die nicht unbeträchtlichen Ankäufe von Locowaare zur Verladung nach Norwegen. Diese haben in letzter Zeit nachgelassen, und da in den letzten 8 Tagen über 200 Winspel schlesischer und posener Roggen eingetroffen und theilweise angemeldet worden sind, so er weist sich auch jene Besorgniß als nicht gerechtfertigt. Es mag nicht überflüfsig fein, darauf hinzuweisen, daß bei so niedrigen Preisen, wie die jetzigen sind, erfahrungsgemäß eine große Zunahme des Consumo's stattfindet. 3 .
Gerste und Hafer sind ebenfalls im Weichen; für Oderbruch gerste scheint sich bisher noch kein rechtes Geschäft zu finden, da die neue Waare zwar schwer fällt, aber so unansehnlich von Farbe ist, daß sie den englischen Mälzern nicht zusagt.
Nach Erbsen war etwas Frage für Kopenhagen; wir nicht, ob dieselbe zu einem Geschäft geführt hat.
Umsätze in Weizen von irgend einem Belange sind seit Montag nicht vorgekommen; eine lleine Parthie 90pfd. gute alte Waare bedang gestern in loco nur 51 Rthlr., neuer 89pfd. gelber schles. ist zu 50 Rthlr., 88 Pfd. zu 49 Rthlr. in loco vergebens offerirt; für 89pfd. nur 47 Rthlr. geboten.
Roggen in loco S6pfd. wurde vorgestern mit 27 a ,.
mit 28 Rthlr., schles. 8S6pfd. schwimmend mit
Oktober 82pfd. mit 257 Rthlr.,
und pr. Frühjahr 82pfd. mit 28 erniedrigten sich alle diese Notiruugen un circa und heute ist für Herbstroggen 82pfd. nur 24 Rthlr. Rthlr. Bf.
Gerste 259 Rthlr. für anzukommen.
thlr. Sept., Okt. 52pfd. 163 a 51pfd. 20 Rthlr. gefordert. Weizenmehl. Extr. fuperfin. zu 21 s f. a. 2 Rthlr.
rerseits ist nicht zu verkennen, Scheu vor frei an Bord
wissen
gestern
.
wurden ca. 1400 Wspl. schwimmende schlesische England genommen; gestern war und Hafer in locö 52 5 f. 17 * 17 Rthlr. Frühj Roggenmehl pr. Ctr. Heutiger Landmarkt: Roggen. Gerste. 18 1 50 727 2D 26. 14 26
Rappsamen fehlt, für Winterrubsen ist 86 Nthlr. zu
Erbsen.
6
p machen.
Lange Rappkucher 32 36 Sgr, run ; a2 32 Sy . Br., Vange
Leinkuchen 13 Rihlr. bez.
Fettwaaren. Baumöl bleibt steigend; für Gallipoli fordert man 153 Rthlr. unverst., 153 Rthlr. unverst. ist bei Posten bez., für Malaga fordert man 15* a 1652 Rthlr. unverst., Aivali wurde mit 142 Rthr. unverst. bezahlt und zu diesem Preise ferner gesucht, man hält fest auf 15 Rihlr. Unverst., Kokosnußöl unverändert, man hält auf 147 215Rthlr. Palmöl flauer, und während man allgemein für Locowaare auf 12 hält, sollen einige Verkäufe mit 117 Rthlr. geschlossen sein; auf Lieferung ist zu 114, und 117 Rthlr. gehandelt. Leinöl steigend mit 11 Rthlr. inkl Faß und ferner auf 11 Rthlr. exkl. Faß gehalten. Südseethran gleichfalls steigend, in loco bereits mit 114 Rthl und auf 113 Rthlr. gehalten, auf Lieferung mit 11
und auf 11 gehalten. Seifentalg 124 a 13
Rthlr. unve Lichttalg 13 a 137 Rthlr. unverst. Berger
Leberthran mit 22 Rthlr. loco und auf Lieferung be chottischer
Thran mit 214 a 215 Rthlr. bez., kopenhagener
221 Rthlr., drei Kronen mit 31 Rthlr. bez.,
gehalten.
Rüböl ist zieml Sept. Okt. 134, 1 . vr. Jan. — Febr. 125, 1244 Rthlr. Heute pr.
37 Rthlr. Br., pr. Skt. — Novbr. 13112 Rthlr. Gd; ; Butter zufolge bedeutender Zufuhren noch immer sehr gedrückt. Metalle. Roheisen mit 1 Rthlr. 17 Sgr. bezahlt.
Zink seit Montag ca, 3000 Ctr. loco und schwimmend zu 4 Rthlr. 1375 Sgr. a 4 Rthlr. 14 Sgr., und 1000 Ctr. zu 4 Rthlr gekauft, jetzt 47 Rthlr. Br., 4! Rthlr. Geld.
Nach der Börse. a 265 Rthlr. Br
62661 9 . H., 3 *
26 Rthlr. bez., Sept. — Okt. S2pfd. 247 Rth
loco pr. Okt.
16 2 9)
zuletzt 135
h fist, in Novbr.
56 Rthlr. bez.,
S0psd.
bez., pr. Frühjahr 82pfd. 27 Rthlr., 81pfd. 28] Rthlr. bez Gerste 22 a 255 Rthlr. gef., 24 Rthlr. bez. Hafer 165 a 18 Rthlr. Br. Erbsen 26 a 36 Rthlr. Br. .
Rüböl loco unter 135 Rthlr. nichts zu haben, pr. Sept. Okt. 137 Rthlr. bez. und Gd., pr. Okt. — Nob. 1313 Rthlr. bez,
Nov. — Dez. 13 Rihlr. bez. und Gd., pr. März April gestern
Rthlr. bez., heute unter 13 Rthlr. nicht anzukommen, pr.
Mai 127 Rthlr. bez., 13 Rthlr. Br.
Leinöl 11 Rthlr. inkl. Faß bezahlt.
Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 247 pCt. Brief, 24
pCt. bezahlt, mit Fässern 25 — 255 pCt. bezahlt, pr. Septem⸗
25 pCt., pr. Oktober 25 pCt. bezahlt, pr. Frühjahr 23 pCt. bezahlt. Waaren-Notirungeu im Börsenbuch.
Englisches Roöheisen Nr. 1 1 Rthlr. 18 Sgr. verst. gefordert, 1 Rthlr. 17 Sgr. bezahlt.
Heringe. Crown und sullbrand 8 unversteuert, ungestempelte 77 Rthlr. versteuert, 6 steuert gefordert. ⸗
Domingo Blauholz 214 Rthlr. versteuert — ;
Baumöl Galipoli 175 Rthlr. verst.,, 1553 Rihlr. unverst. gez, 155 Rthlr. unverst. bez., Aivali 163 Rthlr. verst., 15 Rthlr. unverst. gef.; Malaga 17 Rthlr. verst., 15 unverst. gef., 154 Rthlr. un⸗ versteuert bez. t
Kasansche Pot
Krystallisirte S steuert bezahlt.
Südseethran
Rthlr. versteuert, 77 Rthlr. Rthlr. unver
Rthlr. verst. gef. und bezahlt.
asche 973 oda Rthlr. ver
38 Rthlr. versteuert gef., 37 verst. gef. und
16 Metzen preußisch.) Sgr.
Sgr.
Buch
Posen, 7. Sept. (Der Scheffel zu ; Rthlr.; Rog 26 1 Sgr. 56 Pf. bi 15 Sgr. 7 Pf.; 11 Pf. Kartoffeln 8
97 59
Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr.
2 In der hiesigen Schiffsbau-Schule wird mit d. JT ein neuer zweijähriger Lehrkursus beginnen.
. Diejenigen, welche an dem Unterrichte J heit h schen, werden hierdurch aufgefordert, sich des halt ze tig bei unterzeichneten Kuratorium mündlich oder schriftlich zu melden, zur Aufnahme-Prüfung zugelassen zu Die in der Aufnahme Prüfung zu mach 56 6 36 ö der Arithmetik die Rechnung mit abstrakten ?
als auch mit Maß- und Gewichtssorten und
Dezimal-Rechnung, Ausziehung der Wurzeln, Lehre von Ten
Verhältnissen, Proportionen und Progressionen, nebst ihrer
Anwendung in der Regel⸗de-tri
hängenden Rechnungen; 2 Algebra, einschließlich der
zweiten Grades und Uebung im
3) die ebene Geometrie.
Anforderungen
3 s 8s zahlen sowohl, Brüchen, die von den und den mmen vlleschintn 11.
3 leichungen 1.
garithmen
Lösung Gebrauche der Le Ferner wird verlangt, Kenntniß der infachsten Gesetze J) der Trigonometrie, 5) der Stereometrie, 6) der Statik und 7) Mechanik h 8) einige Uebung im Liniarzeichnen. Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit noch l ben, werden außerdem einer Prüfung hinsicl Fertigkeit im Schiffsbau unterworsen. Bei der Anmeldung sind an Zeugnissen einzureichen: 1) ein Taufschein, ein von dem betreffenden Magistrate oder stelltes Führungszeugniß und 3) ein Attest derjenigen Schiffsbaumeister, zunehmende die erforderliche praltische? Im Uebrigen nehmen wir wegen der das Publikandum vom 29. September in S 1. August Kuratorium der Schifffahrts (gez.. Günther.
fester und flüssigei
2 Landrathe
7
. .
. D *
r r, , mmm n
2
i
Bekanntmachungen.
1394 Oeffentliche Vorladung. Nachstehende angeblich verloten gegangene Hppothe— len Instrumente und nachstehende Hoöpotheken-Posten: 2c. k) rie vom Königlichen Bank⸗Direktorium in Breslau unterm 6. Juli 1848 unter Nr. 508 an die Ordre des W. Wilmersdörfer auf das Bank-Comtoir in Köln ausgestellte Zahlungs-Anweisung über 200
111 Lhlr.,
i, m mm mn,
folgen, daß
. welche W. Wilmersdörfer auf S. Scheuer in Mainz indossirt hat ꝛe. werden hierdurch aufgeboten, und alle diejenigen, welche an diese Instrumente und die betreffende Post als Ei⸗ Lenthümer, Cessionarien, Pfand - oder sonstige Briefs⸗ Inhaber Ansprüche zu machen haben, zur Anmeldung auf derselben zu einem Term n auf den 22. November d. J., Vorm. um 10 Uhr, 9 dem Herrn Stadtgericht Rath Schmidt in unser Dartglenzimmer unter der Warnung vorgeladen, daß bei brem Ausbleiben die obengedachten Instrumente unt. Posten für ungültig erklärt und die eingetragenen Posten werden gelöscht werden. . Breslau, den 12. Juli 1849. Königliches Siadtgericht.
bis zum 10. der Direction der
II. Abtheilung.
439 Bekanutmach un Solgende von der unterzeichnelen Snafanstalt bisher für eigene Rechnung betriebene Fabricationszweige, nämlich; I) die Fabrication von Fischernetzen, 97 ö. 2) die Leinen Fabrication auf den im 2ten und 3ten Geschoß des Gefängnisses D. aufestellten . . . 31 und den im 2ten und Zten Geschoß des neuen Arbeits⸗Gebäudes aufgestellten ... ... ...... 56 in Summa 57 kompletten Leinweberstühlen, sollen — und zwar die Netzfabrication für sich und die Leinenfabrication für sich — einem Privat⸗llnternehmer zur weiteren Fortsetzung derselben auf eigene Rechnung durch pachtweise Benutzung der Arbeits kräfte der Sträf⸗
Pensum:
linge auf sechs Jahre, nämlich vom 1. Januar bis dahin 1856, überlassen werden.
Sollte sich ein Unternehmer für die Pachtung der , . Leinen-Fabrication auf allen 587 Stühlen nicht finden, 2) für ein wöchentliches Pensum auf Spinnen von so soll die Pachtung getheilt, und zwar in der Art er
die im Gefängniß D. aufgestellten 31 nem und die im Arbeitsgebäude aufgestellten 56 Siühle einem zweiten Unternehmer gesondert über— lassen werden.
ir Ermittelung der Pacht⸗Unternehmer ist der Weg Submission gewählt, und haben.
diejen gen, welche die Netzfabrication zu pachten wünschen, ihre Offerten bis zum 9. Oktober c., diejenigen, welche die Leinenfabrication im Ganzen allen 87 ; Weise getheilt zu pachten wünschen, ihre Offerten
franco einzureichen, sodann aber 2 Sgr. 6 Pf. ad 1. die Pachtbewerber um die Netzfabrication den am 10. Oktober a, um 10 Uhr Vormittags, ad 2. die Pachtbewerber um die Leinenfabrication den am 1. Oktober C,, um 10 Uhr Vormittags, in der unterzeichneten Strafanstalt anstehenden Termin, in welchem bie eingegangenen Submissionen von dem 9. Herrn Regierungs- epartements⸗Nath erbrochen werden sollen, persönlich oder durch einen mit gerichtlicher oder notarieller Vollmacht versehenen Bevollmächtigten wahr⸗ zunehmen, die erforderlichen Erklärungen zum Protokoll abzugeben und sich über den Besitz des ersorderlichen Vermögens auszuweisen. Das Minimum der Pacht beträgt: A. bei der Netzfabrication: 1) vto Mann und Tag auf Tagelbhner-Arbeit ohne
für einen Wertführergehülf T Sgr
inen Werkführergehülfen pro Tag 4 Sgr. geschrieben Vier Sllbergroschen, t thung zu Recht: für einen Hanshechler pro Tag 3 Sgr., geschrie⸗
1850
Pfennige,
schen, ; Stühle ei⸗ für ein wöchentliches Pensum
bergroschen Sechs Pfennige.
Pensum:
Stühlen oder in der angegebenen f Pfennige,
2) auf ein tägliches Pensum an
bestimmte Anzahl Ellen
S Pf., geschrieben
Oktober c. ; . unterzeichneten Sirafanstalt versie gelt
Sechs Pfennige.
Die Bedingungen, unter
Verfahren liegen täglich von 8 bis
zur Einsicht bereit.
vorbehalten.
für einen Haspler oder Wickler . 6 Pf, geschrieben Einen Silbergroschen Sechs
Steingarn 10 Sgr., geschrieben Zehn Silbergro
auf Stricken von Fi⸗ 3) die Kosten seien von der Masse schernetzen 6 Sgr. 6 Pf., geschrieben S
ß. bei der Leinen-⸗Fabricationz 1) pro Mann und Tag auf Tagelöhner
für einen Werkführergehülfen pro Tag 4 geschrieben Vier Silbergroschen, ö für einen Scheerer oder Spuler pro Tag 2 gr. 6 Pf., geschrieben Zwei Silbergroschen
Weberlohn für eine Leinwand oder 3wei
welchen stattfindet, und die Instruction über das Submissions⸗ 12 Uhr Vormittags und von 2 biz 6 Uhr Nachmittags in der unterzeich= neten Strafanstalt im Bürcau des Betriebs⸗Inspektors
Infferkärg, den 29. August 459. ; Die Direction der Königlichen Strafanstalt.
2) dessen Vermögen, bestehend in circg 220 . seinen nach den Akten legitimirten Erben, als: Georg Michael Krauß in Zweiflingen, Maria Dorothea Krauß in Linden, Maria Barbara Krauß allda, 1
ohne Caution hinauszugebe
pro Lag 1
berichtigen. V R. W.
Gründe.
Sechs Sil⸗ 2c.
Arbeit ohne Rothenburg ob der Tauber, den
Sgr., — ampfschifffah
1 s 13 * 8 . 2 .
um 9 Uhr Abends,
nach Ankunft des Berliner Eisenbahnzuges, fährt ein
. — 2951 1 9 232 Schnellboot der 8 Usst 18 91 fel
ne e e , Gesellschaft n Köln ar
Sechs
Drillich Silbergroschen w j aus gezeichnetes
welches am an⸗
Www 2 . . 537 445 ' deren Vormittag schon um 11 Uhr in iainz, im Uhr von da Crespective von
Anschluß an den um 11 ꝛ Mittags in
Biebrich) abgehenden, um 125 Uhr 89
, , S* ente ind der Zu⸗ 2 r Fb Cron v 9. 26 ö Die Auswahl unter den Submittenten 1 m ,, / nhsuürk ankommenden Eisenbahnzug, und um schlag bleibt der Königlichen Regierung zu en
e 2 . ; 17 Uhr Nachmittags in Mannheim, im An⸗ schluß an den um 64 Uhr von da abgehenden, um
14148 2 Das Königl. ver Tauber erkennt nach
Erkenntniß. Bayerische Landgericht Rothenburg ob gepflogener kollegialer Bera=
s7 Uhr Abends in Karlsruhe ankommenden Eisenbahnzug, eintrifft. j
Außerdem täglich von Köln um 57 Uhr Morgens nach Mainz — Frankfurt in einem Tage und um 8 Uhr Morgens nach Koblenz u. s. w.
1) Johann Georg Krauß von Linden, geboren am — ben Drei Silbergroschen, Jo. Oftober 1578, sei für todt zu erklären,
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. ⸗ * Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Krhsöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil. Deutsch lan d. Preußen.
Berlin. Die amtlichen Gutachten über die Verfassung der eoangelischen Kirche in Preußen. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten.
Görgey. Reise des Banus Jellachich. Konferenz beim Fürsten Czartoryski. — Majestäten der König und
— Militairische Einennung. — . Komorn. — Protokoll einer Vermischtes. Prag. Ihre Najest die Königin von Preußen in Teplitz. Triest. Ankunft der venetianischen Revolutions Chefs in Korfu. Bayern. München. Hofnachricht und Vorbesprechung von Mitglie⸗ dern der Abgeordneten⸗ Kammer. — Professor Fallmeraver in Ruhestand versetzt. Die Präsidenten⸗Wahl. — Verbot der Pius-Vereine. Sachsen. Pillnitz. Ankunft Ihrer Majestäten des Königs von Preu— ßen und des Kaisers von Oesterreich — Dresden. Die Rekruten. Die Mai⸗Gefangenen. Baden. Karlsruhe. Schwerin. Sachsen-Koburg⸗Gotha. Gotha Frankfurt. F rankfurt g. M ) Marine⸗-Ministeriums. . Hamburg. Ham bur g.
Ankunft des Großherzogs von Mecklenburg Provisorisches Preßgesetz.
Cirkular⸗Verfügung in Betreff des Gesetz⸗Entwürfe des Senats.
Ausland.
Oesterreich. Pest h. Bekanntmachung H kau. Die Reorganisationspläne für) Ungarn Hermannstadt Rear ö J 3 6. * . 8uall. V 1 ( 1 9dt. Bekanntmachung des General- Nilitait-Kommäàndo's Yan . 64 vsasa el v. Y sprache de l ral C. 4 6. . . 9 ; . Ansprache des (General Clam-Gallas an das Volk.
Sp alato. Ende der bosnischen Insurrection
Frankreich. Paris. Protest des Stadtraths von Havre Anrede des Maire an den Präsidenten 5x. Frage in den General⸗Conseils.
Großbritanien und Irland. London.
2
aynau's. Komorn. Kra
at n gegen die Die Verfassungs⸗-Revisions—
N (qhIäas r . 6 m . . Dv. Vorschläge Brougham's hinsichtlich Eniwerfung und Abfassung der Gesetze. — 6. aher
pariser Friedens Kongreß. Hofnachricht. Ban⸗ quier Bullen. .] .
Rußland und Polen. Paniutin.
Italien. Von der italienischen Gränze. Die für die lombardisch venetianische Emigration. — Chine Witerlegung aug Livorno. Römische Zustände. Aufschub des Todtenamts für Karl Albert. — Vermischtes.
Parlamentswahl. — St. Pe ö a, . St. Petersburg. Zuschrift Haynau's an
Unterstützungen en in Genua. —
1 ; Advokat Galetti.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Berlin, Maje st äten der zuruckgekehrt. Durchlaucht die Fürstin
angekommen
Fran
Ministerium der geistlichen Angelegenheiten Der praktische Arzt, Sperateur und Geburtshelfer, Dr. Fra Golz zu 1èKreis-Physikus de
ö J rar Yo voi lea z 4 * — n 9 aleichnamigen Kreises ernannt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Der Baumeister Ferdinand Wilhelm Roderich tius ist zum Wegehaumeister in Glogau ernannt worden.
Angekommen: Se, Excellenz der Herzoglich anhalt-deßausche z f
Staats⸗Minister von Plötz, von Deßau.
?
2 —
Uichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Preußen. Berlin, 10. Sept. Nach den politischen Stür men des vergangenen Jahres wurde vielfach auch in der evan 9. lisch en Kir che der deutschen Länder der Ruf nach Begrün dung eines anderen Verfassungszustandes erhoben. Derselbe war zum Theil nur ein Nachklang der damals nach der Herrschaft rin
enden politischen Tendenzen; er kam also aus einem Gebiete, wel
ches mit der Kirche nichts gemein hat. Andererseits aber ging er hervor, wenn auch nicht aus dem vollen Bewußsein, doch aus der „ynung, daß die unveränderte Fortdauer der bisher so eng an den Staats Organismus angelehnten Kirchenverfassung mit den neuen Formen des Staatslebens nicht zu vereinbaren sei.
Diesem Grunde konnten auch die bestehenden Behörden des Regiments ihr Anerkenntniß nicht versagen, und in den meisten Ländern wurden deshalb amtliche Berathungen theils der bestehen den Organe, theils neugebildeter Kommissionen über die demnãchst zu ergreifenden Maßregeln eröffnet. Indessen ist bis jetzt hieraus nur in einzelnen lleineren Kreisen eine Frucht erwachsen, während anderwäris die Entscheidung noch nicht zur Reife gediehen ist. Die Ursache dieser, von dem Einen tief bellagten, von den Anderen sehr
Genua. Der
Preußischer
gebilligten Verzögerung lag die Reorganisation der
zunächst in der Erwägung, daß j Kirche vor Allem einen befriedi Abschluß der politischen Entwickelung voraussetzte. so sehr trugen die Schwierigkeiten, Sache selbst liegen, dazu bei, ein allzu rasches hindern. Wer die einschlagende Literatur selbst nur von der Ober fläche kennt, wird wissen, daß uber die Prinzipien der evangelischen Kirchenverfassung ein unendlicher Streit zum Theil ganz unversöhn licher Ansichten obwaltet, und daß selbst unter denen, welche eine bestimmte Verfassungs form, z. B. die Synodal- und Presbyterial Verfassung, wollen, bei weitem keine Uebereinstimmung stattfindet. Aber Fevor über diese Differenzen entschieden werden konnte, bot sich zunächst die wichtige Vorfrage dar, wem die Entscheidung zu fallen, ob sie allein dem geschichtlich berechtigten Regiment zu über lassen oder nicht vielmehr der Kirche als ihre eigene That an heimzustellen sei. Das Letztere war die vorherrschend geltend ge wordene Ansicht. Allein auch damit war noch kein genügendes Resultat gewonnen, weil vor Allem noch zu bestimmen blieb, wie das letztentscheidende Organ, die Kirche, sich darzustellen habe. Be kanntlich gewährt die bestehende Konsistorial erfassung hier keine Anhaltepunkte, weil sie in Folge ihrer eigenthümlichen Entwickelung das repräsentative Element entweder ganz in den Hintergrund ge stellt oder doch nur in unvollständiger Weise ausgebildet hat. Üm so erklärlicher war es also, daß der Gedanke hervortrat, in einer aus der Wahl der Gemeinden, Kreise und Provinzen hervorgehen den Synode das Organ zu schaffen, dessen es bedurfte. S chon die Acußerung dieses Gedankens veranlaßte aber den lebhaftesten Streit. Von der einen Seite wurde gegen die Berufung einer konstituirenden Synode, als gegen eine rechtlose und verderbliche Maßregel protestirt. Um gekehrt fand man von der anderen allein in ihr eine Befriedigung des Rechts und die alleinige Möglichkeit der Rettung vor dem Ver— derben, freilich ohne über die Mittel und Wege sich zu vereinigen. Wie eng oder wie weit der Begriff der Kirche zu ziehen, ob und wie das Wahlrecht zu beschränken, ob direkt oder indirekt zu wäh len, wie das Verhältniß des geistlichen und weltlichen Elements zu bestimmen, alle diese und noch viele andere Fragen waren streitig und wurden je nach den verschledenen Standpunkten verschieden be antwortet. Gegenüber so Kirchen⸗-Regiment können. Es Leitung der
genden
Eben aber
freie
Konflikte hat
nicht
nun das preußische
zweifelhaft sein werden, daß die durch einen der verantwortlichen Mi wurde deshalb, vom 5. Dezem Kirchen ausge
geistlichen Mini
über Stellung konnte zunächst nicht verkannt ⸗ inneren kirchlichen Beziehungen konfessionell gemischten Volksvertretung nister nicht ferner zulässig sei, und nachdem inzwischen auch die Verfassungs ber 1848 den Grundsatz der Selbstständigkeit der sprochen hatte, in einer besonderen Abtheilung des steriums ein von dem Minister nicht abhängiges Organ für das innere Regiment geschaffen, — eine Maßregek, welche wenigstens d die nicht ihre eigenen Ansichten für die allein Befriedigung Bet
6 L
83 5
gereicht hat. reff der wei dagegen im Hinblicke auf die mit ihnen erantwortlichkeit, und zur Vermeidung von lgen, angemessen, zuvörderst noch weitere Berathungen zu pflegen, damit nach eingetretener Konsolidirung der bolitischen Verhältnisse mit um so größerer Sicherheit vorgeschritten werden könne. In Erinnerung bekannten Grundsatz des evangelischen Kirchenrechts, Wissenschaft den ihr ge Antheil an der Lösung Verfassungsfrage zu gewäh en, forderte deshalb der geistlichen Angelegenheiten nsistorien, die Synoden der Provinzen, die theolo Fakultäten und die Professoren der Rechte, Jacobson und Königsberg, hl in Berlin und Wasserschleben in Bres zon im Anfange dieses J auf, sich gutachtlich über die Maßregeln ausz: welche sie fur erforderlich erach evangelischen des Landes zu einer selbstständi er denselben zugleich eine Ueber Kenntniß gebrachten mittheilte Es lag nahe, die hierauf zu veröffentlichen und dadurch die
11
maßgebenden In
wünschenswerthen
bührenden ; Minister
um der Verfassung zu verhelfen,
= dahin 21 6 6 is dahin zu Anträge und
ingegangenen
Kirche in fort
le enk Angelegenheit
selner J .
Aeußerungen ) Betheiligung an der Verfassungs u erhalten. Die Ausführung fältigen Anklang gefunden. plaren sind die „? n Kirche Theilen des Landes verbreitet, und geben dort dafur ein prechendes Zeugniß, daß die große, über die Zukunft der Kirche ntscheidende Frage mit Sorgfalt und Treue behandelt worden ist. Daß die unveränderte Fortdauer des bisherigen Verhältnisses der Kirche zu dem Staate mit der eingetretenen limwandl ing des
vahrender
j 1el . .
öffentlichen Rechtsstandes nicht vereinbar sei, haben auch die Gut achten einstimmig anerkannt. Obschon sie zum Theil sich gegen den vieldeutigen Gedanken einer Trennung der Kirche von dem Staate aussprachen, erkennen sie doch an, daß die Kirche, wenn auch nicht durch ihre Schuld, in die Nothwendigkeit versetzt worden sei, ihre bisher mit tausend Fäden in den Staats -rganismus verflochtene Ver fassung selbstständig zu gestalten. In gleicher Weise stimmen sie darin überein, daß die bisherige Verfassung nicht die Lebensform darstelle, deren es hiernach bedürfe, daß mithin weitere Maßnah men durch eine gebieterische Nothwendigkeit gefordert seien. Ins desondere ist hier die naheliegende Frage, ob die landesherrliche Kirchengewalt ferner noch bestehen könne, vielfach und zwar mit sehr verschiedenen Resultaten erörtert worden, wie es an sich schon gewartet werden konnte, da bekanntlich gerade dieser Theil der Verfassung von jeher einer sehr verschiedenen Auffassung unterlegen hat. Während also die Einen den geschichtlichen Grund des sso— genannten. bischöflichen Rechts in dem heutigen Staats Verhältniß nicht mehr gegeben, ja die Fortdauer des Episkopal rechts selbst mit der Verfassung vom 65. Dezember v. J. nicht mehr vereinbar finden, betrachten die Anderen die Auflösung des durch
Alle Post⸗Ainstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestenung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats ⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Ur. 57.
die Geschichte geheiligten und durch die Gefühle der Dankbarkeit getragenen Verhältniffes der Kirche zum Landesherrn als eine Ver⸗ der Kirche, indem sie zugleich darauf hindeuten, daß dieselbe ens in dem Wortlaute der Verfassung keine Rechtfertigung
letzung finde, Endlich zwischen beiven steht eine mittlere Ansicht, welche von der künftigen Verfassung der Kirche erwartet, daß sie ein Verhältniß zu dem Landesherrn begründen werde, welches, von serritorialistischer Beimischung entkleidet, den geschichtlichen Zusam⸗ jang erhalte und der Kirche den für ihr Bestehen dringend er⸗ erlichen äußeren Einigungspunkt gewähre. Wenn hiernach dieser roverse Punkt nicht zum Abschlusse gebracht ist, so ist dagegen wiederum eine fast an Einstimmigkeit gränzende Mehrheit darüber einverstan⸗ den, daß das Organisationswerk nicht allein dem Kirchenregiment überlassen werden könne und dürfe. Daß dasselbe die Initiative ergreife, das erklären die Gutachten zwar nicht nur für ein durch die Verfassung nicht berührtes Recht, sondern auch für eine heilige Pflicht gegen die Kirche, welche nicht rathlos sich selbst überlassen den durfe. Aber die Verleihung einer Verfassung halten jur im äußersten Nothfall (der nicht vorhanden sei) für zulässig, oder sie bezeichnen dieselbe auch geradezu als eine in der Gegen⸗ wart doppelt schwere Verletzung des Rechts der Kirche.
Wenn also die Verfassung aus der eigenen That der Kirche herausgehen soll, so fragt es sich weiter, und dies ist der Schwer⸗ punkt der Erörterung, wie diese That sich entwickeln selle? Hier gehen die Gutachten nach denselben Richtungen aus einander, welche andeutungsweise schon oben erwähnt worden sind. Die eine, von einer verhältnißmäßig schwachen Minorität vertreten, fordert, daß der Bau des Verfassungswerks von oben begonnen werde; sie ver⸗ langt also die Berufung einer konstituirenden Synode, welche aus den Wahlen der Gemeinden, Kreis- und Provinzial⸗ Synoden hervorgehen soll. Sie will, daß die Kirche und das Recht ihrer Glieder hier genommen werden, wie sie sind, und vertraut, daß der rechte Geist auch diese Entwickelung zu einem gedeihlichen Ziele führen werde. Zugleich aber er klärt eines der Gutachten mit Nachdruck, daß der Landes Synode nicht Recht zugestanden werden dürfe, die Be kenntniß-Grundlagen der Kirche zu alteriren. Alle Aeußerungen diefer Richtung fassen ferner nur die Gesammtheit der dem Kirchen⸗ Regiment unterworfenen Gemeinden als den Kreis, aus welchem sich die Synode zu bilden habe, und ohne Ausnahme wollen sie, da in Betreff der Union der Zustand beibehalten und die
dauern solle, der Kirche selbst Endlich stimmen sie darüber überein, daß die ekte Wahl die allein zulässige sei, während sie die Berechtigung
Wahl in der Gemeinde bald nur von einem bestimmten Alter, t elbstständigkeit und Unbescholtenheit, beziehendlich einer be⸗ stimmten auer der Gemeinde Angehörigkeit, bald von einer kirch⸗
en Qualification abhängig machen. Den Vorschlag, die Ge⸗ meindewahlen in kirchlichen Formen vollziehen zu lassen, halten sie sämmtlich fur angemessen. Entgegengesetzt erklärt sich eine Gedanken der Berufung eine
ist wenigstens in der
gesetzliche
eimgestellt werde
ein große Majorität gegen den ͤ r konstituirenden Synode. Auch sie Mehrheit sich dessen bewußt, daß der Orga⸗ 1s de in der Bildung einer Landes-Synode seinen Abschluß finden müsse, und will dieses Ziel mit Einst erstrebt wissen Mit gleicher Bestimmtheit aber spricht sie sich gegen die unvorberei⸗ tete Berufung einer solchen Versammlung aus, und macht dabei die Ansicht geltend, es müsse vor Allem von denen, welche die Kirche gefordert werden, daß sie ihre kirchliche Treue er— im Dien ste der Gemeinde die Erfahrung erworben die allein zur Stimmgebung berechtige. Diese Forderung verde gegenwärtig keine Befriedigung finden. Der jetzt so oft hervortretende Mangel alles kirchlichen Sinnes in den Gemeinden die durch die bisherige Verfassung bedingte Entfremdung der Ge⸗ meindeglieder von aller thätigen Theilnahme an der Ordnung ihres eigenen Lebeus werde voraussichtlich nur die Folge haben, daß die Wahl ohne Bewußtsein vollzogen und von einer feindlich gesinnten Partei benutzt werde, um ihre auf die Zerstörung der Kirche ge— ichteten Zwecke zu erreichen. Welchen Erfolg eine aus solchen Elementen berufene Synode haben müsse, lasse sich mit Bestimmt⸗ heit voraussehen; die Güter velche der Kirche anvertraut seien, würden wehrlos der Disposition einer souverainen Mehrheit über— liesert, und die treuen Glieder und Gemeinden würden genöthigt werden, sich auszuscheiden Hiergegen werde auch in der aus drück lichen Beschränkung der Synode auf die Verfassungsfrage keine Hulfe liegen, theils weil die letztere mit dem Bekenntniß der Kirche in untrennbarem Zusammenhange stehe, weil es keine Macht gebe, eine konstituirende Versammlung zur Beobachtung der ihr für ihre Beschlüsse gezogenen Schranke zu nöthigen. Bei dieser Lage
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mus der Kirche
theils
der Sache, nach den schweren Erfahrungen, welche in dem letzten Jahre auf dem politischen Boden gesammelt worden seien, endlich aus Rücksicht auf die Erhaltung des Zusammenhanges mit den westli⸗ lichen Provinzen, musse, von der Berufung einer konstituirenden Synode abgestanden, könne dem Regiment nicht das Recht zuge standen werden, die Kirche zu einem Experiment zu nöthigen, welches sie mit so großen Gefahren bedrohe. Das sei vielmehr die nächste und wichtigste Aufgabe, in den östlichen Provinzen wahre Gemeinden zu schaffen, die bis jetzt nicht vorhanden seien, und in diesen das kirch liche Bewußtsein wachsen und erstarken zu lassen, damit ein fester Grund für den Bau der Kirche gewonnen werde. Damit sei frei⸗ lich die Nothwendigkeit eines langsameren Vorschreitens gegeben. Der Verlust an Zeit könne jedoch nicht in Anschlag kommen, wo es sich um die Zukunft der Kirche handle. .
Auf die zum Theil sehr speziellen Vorschläge zur Bildung nicht nur der gemeindlichen, sondern auch der höheren Kreise, so wie auf den sonstigen reichen Inhalt der Gutachten, ist hier nicht eingegan gen worden, weil es nur darauf ankam, die Resultate der prin— zipiellen Erörterungen in kurzen Umrissen darzulegen.
Die weiteren Berathungen werden nunmehr auf ter, Grund. lage der Gutachten beginnen. Inzwischen mögen die Glieder der