1849 / 254 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mitglieder der au fgelösten

worden.

Neapel, 3 Gaeta, um wieder ebenfalls

Vonder it Der Großherzog welche den geeigneten

hier

In derselben Stadt wurde auch das

Sept.

dieser Tage erwartet

von Toscana

(Lloyd.) seine

alienischen Gränze, 8. hat eine eigene zustand der Pfarreien von Livorno Mittel zu deren

revolutionairen Bataillone erneuert

Morgen ver Restdenz zu nehmen. ind begiebt sich

Sept.

rganisirung in Vorschla strenge Verbot gegen das Dr. Gelfi,

nen der Verkaufsläden an Festtagen eingeführt.

gewesener Klubs⸗Pr Nun der

wurde sonach verfügt,

mation bekannt gegeben werde zukehren wünsche, werde ar nach der Gränze gebracht

nicht als Militair dienen wol nu Sicherheit über seine

lichen Ruhe und

sen; wer als So

Friede mit Pien Regierung auch hinsichtlich der Lombarden, Ungarn und Polen zu

daß denselben

Wer

werden,

Militair-Ordnung unterwerfen.

täsident, wurde verhaftet. ont hergestell auf sardinischem Gel einem Endbeschlusse kommen. Es Radetzky's Amnestie⸗Procla⸗ sofort in die Heimat zurück⸗ if die schon früher bekannt gegebene Art wer in Sardinien bleiben, aber lle, muß sich im Interesse der öffent⸗ Unterhaltsfähigkeit auswei Tat verbleiben wolle, müsse sich ganz und gar der

läßt der König Der Papst wird dann nach

(Wanderer.) Kommission bestellt, untersuchen und die g bringen soll.

t ist, will die dortige zete befindlichen

1674

Zpanien. Madrid, 7. Sept. neue nterrichts⸗-Minister, ist in Madrid angekomm Real besuchte er den Conseils⸗ sid Orlando und Aristezabal, die Kommissare, sendet waren, sind nach Madrid zurück. mit ihren Berichten zufrieden.

Zproz. 277 Papier.

(Fr. B.)

Portici.

Lozano, nen. In Ciudad Präsidenten auf seiner Durchreise. die nach Catalonien ge⸗ Der Minister Murillo ist

der

21 9

In der gestrigen

Berichtigung. Anzeigers ist Seite 1665 Spalte 2 in de treffend die Errichtung von 30 Benefiziatenstellen oben nach „Sittenzeugnisses“ einzufügen als Alinea: ch eines Zeugnisses über erso

das Oeff⸗ ein

Meteorologische Beobachtungen.

Nr. 253 des Staats⸗ ber Bekanntmachung, be— ꝛc., Zeile 27 von

lgte Schutzblatter⸗Impfung.

Abends 10 Ubr.

Nachiuitta ss

Uhr.

1849. 14. Sept.

Morgens 6 Uhr. 2

Nach einmaliger

Beobachtung.

DD o mmer. 336,12 Par. 336, a3 Far. 9,8. R. 1Il,0. R. 4 7,15 R. 4 6,5“ R. 79 pCt. 541 pCt reguig. regnig.

W. W.

Luftdruck! .. Luftwärme

Thaupunkt ... 2 Dunstsättigung. Wetter . ' wil

Wolken zug... W. . . 335, 79 Par... 10,17 R. .. 6,7“ R. ..

Tagesmittel:

Quellwrme .. Fluss warme 12,9 * R.

REodenwärme

Ausdünstung rüb. Niederschlag Q, 151“ Rh. Wärme wecksel̃ 12,4

w 7,1

70 pCt

w .

VW.

Sonntag, Dramatisches Gedicht in erstenmale in 5 Aufzügen,

Königliche Schauspiele. Sonntag, 16. Sept. Im Opernhause. Vorstellung: o ten, nach dem Französischen des St. L. Rellstab. Montag, 17. Sept. ments ⸗Vorstellung: Original⸗Lustspiel in 5 Akten, 7 Uhr.

Das Thal von Andorra, ron

Musik von Halévy. Anfang

Im

Königsstädtisches Theater.

16. Sept. Zum erstenn

wiederholt: Die Lichtensteiner, neb st

Berlin bei (Mit neue nach bekann

13. Sept. Zum Lebensbild in 4 Aufzügen, v : Die Marseillai

r

8

Georges,

Schauspielhause. Rosenmüller und Finke, é vom Dr. C. Töpfer.

1 Akt, von R. Gottschall.

einem Vorspiele: nach van der Velde's Erzählung, von Bah Sonntag, 17. Sept. in 3 Akten, von D. Kalisch. theils neu komponirt, theils von F. W. Meyer. Dienstag, Millionairs,

: zum erstenmale wiederholt:

Nacht.

erstenmale:

108te Abonnements⸗ nantische Oper in 3 Ak⸗ frei bearbeitet von 6 Uhr.

. 147ste Abonne⸗ oder: Abgemacht! Anfang halb

Mar seillaise. Vorher: Zum

dramatisches Gemälde

Der Weihnachtsabend, rdt.

Die

nale:

Posse mit Gesang n Couplets.) Die Musik ten Melodie en arrangirt

Die Tochter * on R. Hahn. Hier se.

Berliner Börse vom

15. September.

Amsterdam do.

Hamburg do.

London

Wien in 20 Xr.... ...

Augsburg

Breslau

Leipzig in Courant ina 14 Th

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg -

Inländische Fonds, Efandbrief-, Kommunal- Papiere umd

2zf. RHriet. Preuss.Frerw. Anl 5 1063 St. Schuld- Sck. 37 89 Seeh. Präm. Seh. 101 . K. u. Nræa. Schuld v. 35 Berl. Stadt- Obl. 40. 3 Wenatpr. Efandbrn. 3* Grosah. Pozen do. 4 40. 40. 33 Pfandhr. 35

do.

Ogtpr.

Rusa. Hamb. Cert. do. bei lope 3.4.8. da. 1 Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. 5. A. do. v. R thsch. Lst. do. Polu. Schata O. do. do. Cert. L. A. 5 lo. do. L. B. 200FI. pol. a. Pfdbr. 2.9. 4

do

do.

5 101

M echsel- Coun

D869 ... 250 HI.

, 300 Mr.

J List.

300 Fr.

150 FI. 150 FI.

2

1060 The

100 T 106 FI.

lr. Fuss..

8e

ö.

100 sRbl.

Geld- Course.

Geld. Gem. 160663 8

812 1033

Pomm. Ffdbr. Kur- u. Nm. Schlesische do. Lt. B. gar. 40. 5 Pr. Bk- Auth. - Sc

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.

3 Wochen

40.

Eriedeichad or. And. QGoldra. à th Disconto.

Ausländische Fonds

Pol do.

do.

n. neue Pfdbr.

500 EI. 360 FI. Ham b. Feuer- Car. 5 do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 695 Int. ] Kurb. Pr. O. 40th. Sardin. do. 36 Fr. - N. Bad. do. 35 FI. -

Part. do.

Brief. Geld. Gem. 96 * 965

2 f. 21

3 ö 49. 5 3

EIsenk nahn - ACctien-

Stamm- Actien.

Hapital.

Der Reinertrag wird nack erfolgter Bekannt. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 35 pGt. ber. Actien sind v. Staat gar

Bors en- Zins- Rechnung.

Rein Ertrag 1848.

Tages- Cours.

Prioriläts - Actien. Kapital.

Simmiliche Prioritäts- Actien jährliche Verloosun à 11

wer den durch Ct. amortisirt.

Tages- Coꝛers.

6. 000, 000 8, 0006, 000 722 4. 824,000 1063 2 4.006, 000 61 1, 700,060 . 2.3060, 000 41 9, 000, 0009 654 6. 13,000,000 3 4,500,000 507 Bk. l. 651,200 1. 400,000 67 6 1.390, 000 363 n. 10,000, 000 35 dz? 1,5006, 000 2.253, 1900 356 2. 400,000 1, 200.000 1700. 000 1.800, 000 , 009,000 5.000, 0090 1. 109,000 4.560, 000

Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin - Starg. . do. Potsd. Magd. . . Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ·· ·· Halle - Thüringer Cöln - Minden 4do0. Aachen Bonn - Cöln PDüsseld. Elberfeld. . P Steele Vohwinkel .. ͤ ͤ

1 Pz.

bx. u.

2656 22

2 106

Niederschl. Märkisch. hz

do. zweighahn Oberschl. Lit. A. do. . Cosel - Oderberg .... Breslau - Freiburg. . . RKkraau- Oberschl. ... zerg Märk. w Stargard Posen Brieg - Neisse. Mag lep. Witte

955

Quittungęs - Bugen.

Aachen - Mastricht

Aus län cd. Ac n.

Friedr.

g07 bz. u

6 G.

01 bz.

B

bz. u. G.

n

G.

. Vilh. Nerdb. s, 000, 000 197 50 b.

do 5

ö

Schluss-Course von Cöln-Minden 935 6.

do. do. do. do. do. do.

do.

Berl.

Magdeb.- Leipziger .. Halle - Thüringer. ... Cöln - Minden. . . ..... Rhein. v.

do.

do. Düsseldorf - Elberfeld. Niederschl. Märk isch.

Oberschlesische Krakau - Oberschl. .. Cosel- Oderberg. Steele do. zreslau Berg. Märk. ...

Aeisl. Stamm- Act. Kiel Altona ....

5 Amsterd. Rotterd. FI. 6. 506, 0 4 Mecklenburger Thlr. 4. 300,000 4

1.411.860 f h. 0060, 00 1. 000,000 2.367, 200 3. 132.8090 1.00 , C0 801, 00 1. 788, 600 U .

w Hamburg.... do. II. Ser. Pots d. Magd do. do Stettiner ....

Litt. P

4, 100, 009 3, 674.500 3,5060, 000 1.217, 000 2. 487,250 1.250, 000 1.000, 000 4, 175,000

do.

Staat gar. 1. Priorität .. Stamm- Prior.

3,500, 000 2,300,060 252.000 248, 000 376.300 360. 000 250. 0900 325.000 375.000 469,000 S690, 0900

40 IIl Serie. zweigbahn 46.

do. do. do. do.

M C 38 = 8

e

.

——— 4 8

Vohwinkel do. II. Ser. Freiburg.

Sp. 2, 050,000

von Preussischen Bank Antheilen

Besonders begehrt blieben

93 6

975 6.

92 6

905 G.

109 . 917 ba. 1043 6 96 bæ. 369 a

102 6

u. (* 100

9g8 a

S azats - Schuldscheine und

Me Prioritts- und die meisten Stamm

Bank-Antheile.

ctien sind heute neuerdings bedeutend gestiegen, und der

Umsatz darin war ziemlich lebhaft.

Auswärtige Börsen. Sept. Holland. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Polnisches Papier

Breslau, 14.

Friedrichs d'or 113 Br. Desterreic schuldscheine 88 Br. Posener Schlesische do. do. Z3proz. 8935 Gld.

geld 95 Br.

1900 Gld. 894 Gld. 98 Br.,

973 Gld.

Poln. Pfandbr, alte A4proz. do. Partial -⸗Loose a 3990 J. Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Certif. a 2090 Fl. 185 Br.,

u. Br.,

Louisd' or

Schatz⸗Oblig. a 4 pCt. 82 Br.

Actien: Br. 837 Gld.,

195 * bez. u.

Wien, 13. 2 proz. 52 - 513. 114 1131.

S2 815.

Hamburg 1573.

Sept.

5 bez.

11

. 45.

11257 h. Banknoten 915 bez. u. Gld. Seehandlungs-Prämiensch. 2 50 Rthlr. Pfandbriefe proz. 99 Gld,, 35proz. 94 Gld., do. Litt. B. 4proz. Preuß. Bankantheils⸗Scheine

Oberschlesische Litt. A. 105 Bresl. Schweidn. Freiburg. 823 bez. u. Gld. do. Prior. 102 Gld. , Rhein. (Köln⸗Mind.) 93 Gld. kau ⸗DOherschles. 573 Br Durch Gewinn-Realisationen drückten Wilh. Nordb. und Krakauer am Schl Namentlich schlossen Krakauer zu 571 Met. 5proz. 98, *, Anl. 34: 166—1655. 39: Gloggn. 111 B. A. 1259

21 35.

Gld.

944 Gld., do. neue 4proz. 943 bez. Gld. ,

107

do. Ser. III. 997 Neisse⸗ Brieg 36 Gld. Friedrich Wilhelm's⸗- Nordbahn

usse der Börse Br.

Mail.

Wechsel⸗-Course. Amsterdam 149. Augsburg 1071. Frankfurt 107.

London 19.651. Paris 127.

Fonds und Bahnen fest. Valuten zur Notiz mehr Brief als Geld.

gewichen.

Leipzig, 13. Sept. Leipz. Dr. P. Oblig. 1033 G. B. A. 1405 Br. X. Dregd. ö 4. . i G. Sächsisch⸗ Chemnitz⸗Riesa 267 G. Magdeb.⸗ Leipzig 1925 Br., 191 G. Altona⸗Kiel 987 Br., 93 G. Preuß. B. A. 93 G.

Bayer. S5 7 G. Zittau 16 G. 21

De

Litt. NA. u. B. 889 G. . 117

Frankfurt a. P., 13. Sept. Fonds war heute wiederum flau, namentli Bad., Kurhess. Loose, Gattungen zurück.

Schles. 859 G.

Br., 1163 G.

Bank⸗Actien niedriger. Comptanten neuerdings

Gld. Niederschl. Märk. St. Präm. Oblig; 8 Br.,

sich die Course in Fr.

, proz. 85 - 84, 1155 115. Nordb. 83

Die Börse in mehreren ch gingen die Course der 1Hproz. Würtemb. Oblig. und alle Oesterr. Badische Oblig. und Friedr. Wilh. Nordbahn

Actien angenehmer. gung. Das Geschäf sagt von niedriger Notirung von Paris vom Desterr. 5proz. Metall. 338 Br., 1332 Gld. Baden Partialloose a 35 Fl. 315 Br., 315 Gld. preuß. 325 Br., 323 Gld. Sard Gebt. Bethmann 333 Br., 333 Gld. 50 Fl. 74 Br., 7335 Gld.,. do. Spanien Z3proz. inländ. 27 Br., 274 Gld. 107 Gld., do. 500 80 Br., 80 Gld. Nordbahn 475 Br., z Gld. 823 Glo. Köln-Minden 92 Br., 2 7.

Samburg, 1

Staats⸗

do. 34 proz. z. 7 q

do. a 500

d. j Russisch⸗Poln. ö.

92 Gld. Sept. 86 G. E. R. , Br,

Lit. B, 103

G. Dän. 255 Gld.

841 844 Zproz. 26 Br., Bergedorf 86 Gld. Altona⸗Kiel 97 Br.,

Gld. Ost⸗ Br.,

Kra⸗

änderten Preisen. Paris, 12. Sept. Fproz. baar 88. 30. Bank 2345. Spanische 27

Nordb. 440.

London, 12.

Ztproz. 933.

3Zproz. baar 55. 50

Zeit 88. 10.

'!

unter Notiz.

baar.

S825. Pesth

Sept. Ard. 105. E. R. 1063. Cons. eröffneten heute zu 921, p. G., Käufer. Von fremden waren Ard. 2 Uhr. Cons. p. C. 92 .

* *

92 * z, a. 39

Amsterdam 13. 4, 35. Frankfurt 1213, 4. Paris 25. 45, 49. Hamburg 13. 131, 13. Wien 11. 18, 11 . 18. Petersburg 36, 5. Amsterdam, 12. Sept. D von Paris vom 10ten war die Stimmung in fremden Fonds im zeigte kein besonderes Leßen., Holl. Integr. 54d, 53 5, *. Zproz. neue dels M. IJ64, ibß. Span. Ardoins 113. Russen alte 10913. Stiegl. S845. 445. Mex. 27.

Fremde

87

Leipz.

Löbau⸗ Berlin⸗

88 Br., 87 Gld.

Hessen Partialloose a 40 ardinien Partialloose a 36 Fr. bei Darmstadt Partialloose a 265

717 Gld. Hamburg-Berlin 72 Magdeburg⸗-Wittenberge 62 Br., 612 97 Gib. Mecklenburg 36 Br. u. Gld, In Fonds, besonders in Actien, etwas Geschäft zu wenig ver—

3 5

Alle übrigen Gattungen beinahe ohne t war im Ganzen von keinem Belang. U1Iten dies. Bank⸗Actien a 50 Fl. 5145 G., do.

40 Rthlr.

a 25 Fl. 265 Br., Polen 300 Fl. Loose

Friedrich Wilhelms Ludwigshafen⸗Bexbach 825 Br.,

Ard Br.,

71

Z3proz. Cons. p. 8. Chili ?

. a. 3. und fan 183, 17s, Zproöz. 35, 345.

Wechsel-Course vom 11ten.

Dest. Met. 5proz. 84k,

Bewe⸗ Man

Gld.

33 proz. p. C. S3 Br. S4 G. 1057 Br.

Stiegl.

187.

717 Gld. Gld.

Zeit 65. 60.

Durch die niedrigen Notirungen sowohl in Holl, Allgemeinen etwas flauer; auch der Handel

als

635. Act. der Han⸗ Gr. Piecen 115, 16.

2 zproz. . ö Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗

ͤ

Markt ⸗Beri

Berliner Getraidebericht vo Am heutigen Markt waren die Prei Weizen nach Qualität 47 53 Roggen loco und schwimmend

y pr. Sept. / Oktbr. 24

Oktbr. /„Novbr. 25 u.

19 81 Novbr. / Dez. 251

y pr. Fruͤhjahr 27 Rthlr— 25 Rthlr.

Gerste, große loco 23 „kleine 16—18 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 1 ) pr. . „50 pfd. 15 Rthlr. Br. „pr. Frühjahr . „o0pfd. ib Rthlr; Br. Riböl loco 143 „pr. Sept. „Sept. / Oktbr. SBfibr. Movbr. 1 Novbr. / Dezbr. 14 Dezbr. Man. Jan. / Jebr. 11 Nth Febr. / März 14 Rthlr. „März April 133 Rmhl „April/Mai 13 Rthlr. Leinöl loco 12 Rthlr. Br. u,

145 Rihlr. 143 Rthl

R

Sept. / Oktbr. 48 pfd. 48pfd. 16 Rthlr.

Rthlr. Br., 1433 a *

chte. m 15. September. se wie folgt:

Rthlr.

243 26 Rthlr. Rthlr. verk.

243 Rthlr. verk.

Rihlr. Br.

Br., 26 * verk.

MrIhlr 15 Rthlr.

14 Rthlr. Bi G.

Br., 147 141

Br r. Br.,

z Rthlr. Br.,

thlr.

1

D . Br., 137 G.

Lieferung pr. Sept. Oktbr.

bez. u. Gld. Mohnöl 155 a 15 Rthlr. Hanföl 133 Rthlr. Palmöl 123 Rthlr. Südsee⸗ Thran 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 1146. n mit Faß 143 Rthlr,

y pr. Sept. / Oktbr. 145 145 Rthlr.

Okt. Nov. / Dez pr. Frühjahr 155 9

1 ĩ Rogger

Weizen ohne Umgang.

Rthlr. verk. u. Br verk ö Rthlr. verk. u. Br., 143 G verk. u. Br., 16 G. Ruböl steigend.

ithlr. matter.

Spiritus flau.

1

Mit der heutigen Nummer

des Staats-An⸗

zeigers ist Bogen 103 der Verhandlungen der Er⸗ en Kammer ausgegeben worden.

m

Hofbuchdruckerei. Beilage

M. 254.

1675

Inhalt. Deutschlan d. Oesterreich. Wien. Das provisorische G ü ĩ ü Kandidaten des ,,, , n, .

e. München. Jammer - Verhandlungen. Feierlichkeiten zu Ehren der Königin von Griechenland. Min sierial-RNeftrixt.

. Ausland.

Oesterreich. Pesth. Dembinsti,. Pre ß burg, Armeebefehl Har- nau 's. Lemberg. Truppen-Bewegungen. Sieges feier. Der polnische Adel. Sem lin. Details über die Capitulation von Peter= mardein. Arad. Görgey's Verhalten.

Frankreich. Paris. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London.

SHudson's Eisenbahn-Geschäfts führung.

Schweiz. Bern. Die Flüchtlinge. Der, Bundesrath und die berner Presse. Neue Organisation der konservativen Partei. Vermischtes. Freigschreiben des Bundesraths über Radetzky's Amnestie⸗Erlaß. Vor⸗ schlag zur Beschästigung der Flüchtlinge.

Moldau und Walachei. Bucharest. Fürsten.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Philadelphia. Die Freischaaren⸗Rüstungen nach Cuba. New-gorkt. General Avezzana Empfang des Präsidenten auf seiner Rundreise. Parteinngen.

. XWiffenschaft und Kunst. )

Muntalische Novitäten.

Eisenbahn⸗Verkehr. Markt ⸗Berichte.

Untersuchungs⸗Bericht über

Oeffentliche Audienzen beim

Uichtamtlicher Theil. Deut schland.

Desterreich. Wien, 41. Sept. Das bereits erwähnte pro⸗ 2 Gesetz über die Prüfung der Kandidaten des Gymnasial⸗ Lehramts lautet: S. 1. Prüfung s-⸗-Kommissionen. 1) Die Anstellungssähigkeit m Männer, welche sich um die Stelle c an r, . falle d en bewerben wollen, wird fortan durch eine Prüfung ermittelt, zu deren Abhaltung daz Ministerium des Unterrichts Prüfungs, Kommissisnen in verschiedenen Städten des Reiches ernennt. 2) Die Prü ella on e,, ich ; . 2 Die Prüfungen der Religionslehrer, dann der technischen Lehrer des Zeichnens, Schreibens Singens und Turnens sind besonderen, in der gegenwärtigen Vorschrist nicht enthaltenen Bestimmungen unterworfen. 3) Die , missionen werden zusammengesetzt aus Männern welche vie verschledenen Hauptzweige des Gymnasial Interrichtes nach seiner neuen Organisation , ,,,, zeitraumes . werd l. ö Y) . i,, In ie lun e n n, n, ,, Eines der Mitglieder wird vom M um zum Direktor der Prüfungs⸗Kommission ernannt und hierdurch . dem Vorsitze in den Verhandlungen, der Führung der erforderlichen Korrespondenz und der Aufbewahrung der in geschäftsmäßiger Ordnung zu haltenden Alten beauftragt. 5) Das mit der Leitung des Gymna sial— wesens beauftragte Mitglied der Landes- Schulbehörde am Orte der Prü- ung Kemmission ist, wenn es nicht selbst Mitglied der Prüfungs- Kommis⸗ on i, berechtigt und verpflichtet, den mündlichen Prüfungen und Probe= Lectionen, wenn seine sonstigen Geschäfte es erlauben, jedoch ohne Stimm⸗ recht beizuwohnen, um die ihm so wichtige Kenntniß der Kandidaten zu ge winnen. Die Prüfungs-Kommission setzt dasselbe daher von der Vornahme solcher Prüfungen in Kenntniß. z

§. 2. Meldung zur Prüfung. 1) Um zur Prüfung zugelassen zu werden, hat der Kandidat sein Gesuch an den Direktor derjenigen Prü— fungs-Kommission zu richten, vor welcher er die Prüfung zu bestehen beab— sichgt. Beizulegen hat er dem Gesuche a) das Gymnasial⸗Zeugniß, wel⸗ ches seine Befähigung zum Eintritte in ein Universitätsstudium ausspricht; p) ein Universitäts-Zeugniß, welches darthut, daß er durch 3 Jahre an ei⸗ ner Universität als ordentlicher Hörer gewesen und ob über sein sittlich es Verhalten nichts Widriges vorgekommen; 9) falls seit seiner Universitätsze t mehr als ein Jahr verflossen, so hat derselbe über sein Verhalten während diefer Zeit das Jeugniß einer öffentlichen Behörde beizubringen; d) seinen schriftlich abgefaßten Lebenslauf, in welchem er vorzüglich den Gang seiner Bildung und die Richtung und Gegenstäude seiner speziellen Studien dar⸗ zustellen und zugleich zu bezeichnen hat, für welche Gegenstände und Klassen des Gymnasiums und in welcher Unterrichtssprache er sich zum Unterricht befähigt glaubt. 2) Wenn eines dieser Zeugnisse nicht beigebracht wer— den kann oder von der Prüfungs-Kommission beanstandet wird, so hat diese die Entscheidung des Ministeriums über die Zulassung zur Prüfung einzu⸗— holen, indem sie ihrer Anfrage zugleich ihr Gutachten beifügt.

§. 3. Forderungen bei der Prüfung im Allgemeinen. Um uͤberhaupt die Anstellungsfähigkeit an Gymnasien zu erreichen, muß der Kandidat erstens durch das Examen in einem Hauptgebiete des Gymnasial— interrichtes so gründliche Kenntnisse beweisen, daß er befähigt ist, in diesem Gebiete durch das ganze Gymnasium mit Erfolg Unterricht zu ertheilen, und muß zweitens denjenigen Grad allgemeiner Bildung bekunden, welcher ihn vas Verhältniß und gegenseitige Ineinandergreifen aller einzelnen Un⸗ terrichtsgegenstände des Gymnasiums richtig erkennen und würdigen läßt.

§. 4. Hauptgebiete oder Gruppen des Unterrichts, Als Hauptgebiete des Gymnasial - Unterrichts, deren gründliches Studium in Verbindung mit der genügenden allgemeinen Bildung die Zulässigkeit zu Gymnasial⸗-Stellen begründet, sind anzusehen: 1) Das philologische Gebiet, v. h. lateinische und griechische Sprache ünd Literatur. Nicht zu fordern, aber im Interesse des Unterrichts, sowohl des philologischen, als des über die Unterrichtssprache zu ertheilenden, dringend zu wünschen ist, daß die Examinanden, welche sich für den philologischen Unterricht bestimmen, zu- gleich auf ihre Unterrichtssprache (8. 2, Ni. 1 d) dasjenige gründliche Stu⸗ dium verwendet haben möchten, welches sie zum Unterrichte über dieselben durch alle Gymnasial - Klassen befähige; entschieden gefordert wird dagegen, daß sie genügende Kenntniffe zeigen, um wenigstens für das Unter -Gymnasium den Unterricht über dieselbe übernehmen zu können. 2) Das historisch-geographische Gebiet. 3) Das mathematisch— naturwissenschaftliche Gebiet. Indem dieses Gebiet drei Hauptgegenstände, nämlich: Mathematik, Physit ünd Naturgeschichte umfaßt, so soll es als genügend angesehen werden, wenn der Examinand in zweien darunter gründ⸗· liche Studien, im dritten Gegenstande aber nur die von jedem Examinan— den zu erfordernde allgemeine Bekanntschast beweist. 4) Dagegen wird das Studium der Philosophie und das der Unterrichtssprache, in welcher der Kandidat zu lehren beabsichtigt, denen der vorgenannten drei Haupt- gebiete nicht in der Weise gleichgestellt, daß. gründliche Kenntniß der Philofophie oder der Unterrichtssprache und Uhrer Lilergtur oder auch beider Gebiete zusammen, unter Voraussetzung sonstiger all— gemeiner Bildung selbstständig zur Lehrbefähigung berechtigen, sondern es muß zu jeben. vieser beiden Studien oder ihrer Vereinigung noch die gründliche Kenntniß eines Gegenstandes aus einem der drei vorgenannten Hauptgebtete hinzukommen; z. B. der lateinischen Sprache, oder der grie= chischen Sprache, oder der Mathematik, oder der Physit u. s f. Geschichte und Geographie können aber in diesem Falle, nach der Natur des darin zu ertheilenden Unterrichtes nicht von einander getrennt werden. 5) Derselbe Grundsatz findet auf jede andere lebende, am Gymnasium zu lehrende Sprache Anwendung.

Forderung der Prüfung im Beson deren. §. 5. 4 Klassische

Geilage zum Preußische

schichte und Statistik des d

a-

Philolo gie. Zur Befähigung für den philologischen Unterricht durch das ganze Gymnasium ist von Examinanden nicht nur gründliche und sichere Kenntniß der Grammatik beider klassischen Sprachen, und für die lateinische Sprache eine durch die lateinischen schriftlichen Arbeiten (§. 11, 13) zu beweisende stylisti⸗ sche Gewandtheit, sondern vornehmlich umfassende Belesenheit in den den Gomnasien angehörenden Klassikern beider Sprachen zu erfordern, also im Lateinischen: Belesenheit in Cäsar, Livius, Sallustius, Cicero, Tacitus, Ovidius, Virgilius, Horatius, im Griechischen in Fenophon, Herodot, den Staatsreden des Demosthenes, den kleineren Dialogen Platon's, Homer's, Sophokle's. 2) In den philologischen Disziplinen der Mythologie, Staats-⸗ und Privat - Alterthümer, Literatur, Geschichte, Metrik, ist zwar nicht ein spstematisch umfassendes Wissen, wohl aber außer einer übersicht⸗ lichen Kenntniß des Wesentlichen und einer Bekanntschaft mit den besten Hülfsmitteln, welche die Forschungen eines Niebuhr, Böck, O. Müller u. A. in sich aufgenommen und verarbeitet haben, eine so weit gediehene Vertrautheit mit denselben, namentlich mit den Alterthü— mern, zu erfordern, daß zu erwarten steht, der Examinand werde bei seiner Erklärung der Klassiker auch in sachlicher Hinsicht Gründlichkeit erstreben, und das Einzelne zum Gesammtbilde des antiken Lebens zu verbinden im Stande sein. 3) Zur Befähigung für den Unterricht in Unter⸗Gymnasien ist die grammatische Sicherheit im gleichen Maße zu fordern, wie für den Unterricht durch das ganze Gymnasium, und sie ist für die lateinische Sprache ebenfalls durch lateinische Arbeiten zu beweisen; doch sind an stolistische Fertigkeit mindere Ansprüche zu machen. In dem Umfange der Lektüre ist die For- derung dahin zu beschränken, daß von der Belesenheit im Tacitus, Virgilus, Ho= ratiug, Herodot, Demosthenes, Platon, Sophokles abgesehen werden kann. In den Nr. 2 genannten schen Disziplinen genügt eine Kennt- niß des Wesentlichen, welche vor dem Uebersehen der sachlich zu erklärenden Stellen in den auf den Unter⸗Gymnmasien zu lesenden Klassikern und vor auffallenden Fehlern in deren Erklärung schützt.

§. 6. P Geschichte und Geographie. 1) In der Geschichte muß, der Eraminand, um für den Unterricht im ganzen Gymnasium die Befähigung zu erlangen, eine chronolegisch sichere Uebersicht über die Welt⸗ geschichie, eine Einsicht in den pragmatischen Zusammenhang der Haupt— begebenheiten und in Bezug auf irgend eine Hauptpartie der Ge— schiche eine durch eigene sorgsältige Benutzung gewonnene Per— lrautheit mit den besteu historischen Hülfsmitteln zur Kenntniß derselben, außerdem aber eine ausführlichere und gründliche Kenntniß der alten Ge— schichte und Geographie und so viel philologische Bildung beweisen, um die alte Geschichte in er spröeßliche Verbindung zu den philologischen Lehrstunden setzen zu können. Mugfüshlichkeit und Gründlichkeit ist für Ge⸗ isch é Gesammtvaterlandes zu fordern. 2) In der Geographie hal der amminand eine sichere Uebersicht über die gesammte Erde nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und politischen Abthei⸗ lung, eine genauere Kenntniß der euroxäischen Länder, und eine spezielle Be— kannitschaft mit der Geographie Oesterreichs zu zeigen. Von besonderer Wichtig= keit für den Erfolg des vom Examinanden künftig zu ertheilenden Unterrichtes ist es, daß er seinen geographischen Studien solche Werke zu Grunde ge— legt habe, durch welche die Forschungen Ritter's und die durch ihn der Geo— graphie gewonnene höhere wissenschaftlich« Bedeutung über das ganze geo— graphische Gebiet verbreitet und zu einem Gemeingute gemacht sind. 3) Zur Berechtigung für den historischen Unterricht in Unter- Gymnasien sind die speziellen Forderungen in Betreff der alten Geschichte und ihrer Verbin- dung mit der Philologse aufzugeben. Für Geographie bleiben die Ansprüche an den Examinanden dies lben.

§. 7. c) Mathematit, Physit, Na turgeschichte. 1) In der Mathematik wird von dem Examinanden, welcher zum Unterrichte im gan— zen Gymnasium die Berechtigung erwerben will, sichere Kenntniß und Durchübung der gesammten Elementar ⸗-Mathematik nach ihrer arithme— tischen und geometrischen Seite, Geübtheit in der analytischen Geo⸗ metrie und diejenige Kenntniß der Differential- und der Elemente der Integralrechnung ersordert, welche ihm die Anwendungen dieser Rech⸗— nungen, namentlich für die Physik, zugänglich macht, und für die Elementar Mathematik eindringenderes Verständniß eröffnet. 2) Zur Berechtigung für den mathematischen Unterricht im Unter- Gymnasium genügt die Erfül⸗ lung der in Betreff der Elementar- Mathematik aufgestellten Forderun⸗ gen. 3. In der Phosik wird für die Befähigung zum Unterrichte durch das ganze Gymnasium erfordert: sichere Kenniniß der Experimental- phvsik und der Hauptpunkte der Chemie,

mit Einsicht in die häufige⸗— ren und verständlicheren unter den davon zu machenden technischen Anwen⸗ dungen ferner sichere Kenntniß der wissenschaftlich beweisenden Physik, so— weit sich dieselbe auf die Mittel der Elementar-Mathematik beschrän— ken kann; endlich Bekanntschaft mit den zur Physik in naher Beziehung stehenden, oder von ihr abhängigen Wissenschaft der Astronomie und ma⸗ thematischen Geographie, ebenfalls in ihrer Beschränkung auf Begründung durch Elementar⸗Mathematik. 4) Für den Unterricht im Unter⸗Gymnasium ist von der Kenntniß der mathematisch beweisenden Phosik, so wie von der der Astronomie und mathematischen Geographie abzusehen. 5) In der Naturgeschichte wird für den Unterricht im ganzen Gymnasium gesordert: Kenntniß jener Naturprodukte, von welchen entweder im menschlichen Leben irgend eine wichtigere Anwendung gemacht wird, oder die durch eine beson= ders merkwürdige Eigenschaft sich auszeichnen, oder die endlich in unserer gewöhnlichen Umgebung durch häufiges Vorkommen sich bemerkbar machen. Der Kandidat muß ihm vorgelegte Naturkörper dieser Art erken— nen und zu bestimmen vermögen Ferner wird gefordert: gründ— liche Kenntniß jener älteren und neueren naturhistorischen Systeme, welche eine allgemeine Geltung gefunden haben; Kenntniß der wichtigsten Thatsachen aus der Anaiomie und Physiologie der Pflanzen und Thiere, ihrer geographischen Verbreitung und vorzüglich der aus der Ver⸗ gleichung der ihierischen und menschlichen Organisation hervorgehenden Re— sultate; endlich geschichtliche Kenntniß der in der Geologie herrschenden Hauptansichten und der ihnen zu Grunde liegenden Beobachtungen. 6) Für das Unter⸗-Gymnasium ist von den anatomischen, physiologischen und geolo— gischen Kenntnissen Umgang zu nehmen.

§. 8. d. Lebende Sprachen. 1) Jeder Examinend, mag er auf ein Lehren seiner Unterrichtssprache Anspruch machen oder nicht, hat in der selben eine grammatisch begründete Kenntniß der Sprache und eine Ueber— sicht über die bedeutendsten Erscheinungen ihrer National-Literatur zu zeigen. 2) Zur Berechtigung, die Unterrichtssprache durch das ganze Gymnaslum zu sehren, wird außer den an jeden Examinanden gestellten Forderungen noch eine gruͤndlichere Kenntniß der Literatur und ihrer Geschichte, dann je nach der Geschichte, der Sprache und ihier Literatur einige Kennt⸗ niß von älteren Zuständen der Sprache und der wichtigsten älteren Sprach⸗ denkmäler, überdies aber Einsicht in die für die Erläuterung der Werke der schönen Literatur ersorderlichen ästhetischen Grundbegriffe verlangt. So ist sür den Unterricht mit der deutschen Sprache, wo sie Unterrichissprache ist, einige Kennntniß der ältesten deutschen Dialekte und namentlich die Fähig— keit erforderlich, die leichter zugänglichen Dichtungen des Mittelalters, wie das Nibelungenlied, Gudrun u. A. in der Ursprache zu lesen. Für den Unterricht im Böhmischen ist die Kenntniß der altböhmischen Gram⸗ matik und einiger Weike der älteren Literatur, wie Libussa's Ge— richt, die Königinhofer Handschrist, Dalemil's Chronik, die Rosen⸗ bergschen RNechtsbücher zu verlangen. Die Lehramts - Kandidaten für die polnische Sprache haben einige Kenntniß ihrer Sprachdenlmäler aus dem 14ten und 151en Jahrhundert, der von Lelewel herausgegebenen altpolnischen Rechtsbücher und von Margarethen's Psalter; die Kandidaten für die ruthenische Sprache grammatische Kenntniß der alislavischen Kir chensprache, dann des Heldengesanges Igor und der Volhynischen oder Ipa— tijevischen Chronik: die Kandidaten der slowenischen Sprache einige Ver⸗ trautheit mit den kanantanischen Fragmenten, mit den Leistungen Boho⸗

7 cx * * ric's, Truber's, Dalmatiu's und anderer Männer des 14ten Jahrhunderts; die Kandidaten für die illprische und krogtische Sprache eine Kenniniß der vorziglichsten ragusanisch⸗dalmatinischen Schriftsteller des 16en und 17ten Jahrh., z. B. Gundulich, Palmotich, Jlatarich, Georgich; die Kandidaten für die serbische Sprache, Kenniniß ves Unterschiedes zwischen der ihnen angestammten Sprache und der in der Liturgie fortlebenden kirchenslawischen Mundart, ferner ihrer ältesten Sprach ⸗-Denkmäler, d. i. der serbischen in Belgrad gedruckten Urkunden und des Gesetzbuches von Stephan Dusan nachzuweisen. Die

Kandidaten der slovakischen Sprache dürfen der Kenntniß der böhmischen Sprache und Literatur nicht entbehren, die Kandidaten der rumänischen oder walachischen Sprache aber nicht der Kenntniß ihrer älteren in Bibel⸗Ueber⸗ setzung, den Kirchenbüchern und Urkunden gebrauchten Sprache. 3) Die⸗ jenige Kenniniß der Unterrichts-Sprache, welche von jedem Examinenden beansprucht wird, berechtigt ihn zugleich zum Unterrichte in derselben für das Unter? Gymnaslum, wenn das Ergebniß seiner Probe⸗ Lectionen die Erwartung erweckt, daß er diese Kenntniß didak-⸗ tisch erfolgreich werde verwenden können. 4) Für den Unter- richt in ciner am Gymnasium zu lehrenden lebenden Sprache, weiche nicht die Unterrichtssprache ist, gelten die sür den Unterricht in der letzteren im Obigen ausgesprochenen Forderungen, nur daß in diesem Falle die Kenntniß der älteren Sprachsormen und Sprachdenkmäler nicht gefordert wird.

§. 9. ) Philo sophie. 17 Jeder Eraminand hat sich mit der Logik, Psychologie, Moralphylosophie und. Pädagogik so weit bekannt zu zei⸗ gen, daß seine Studien dieser Disziplinen einen ersprießlichen Einfluß auf seine gesammte wissenschaftliche Durchbildung, wie auf seine päda—⸗ gogische Wirksamleit ausüben können. Von denjenigen Examinanden, welche den philosophischen Unierricht in der obersten Klasse des Gymna⸗ siums zu ertheilen beabsichtigen, ist außerdem noch zu fordern: Kenntniß der Hauptpunkte aus der Geschichte der Philosophie, eigenes Studium der Hauptwerke irgend eines bedeutenden Philosophen des Alterthums oder der neueren Zeit, und die Fähigkeit, die wesentlichsten Punkte aus der formalen Logik und empirischen Psychologie im Unterrichte llar und verständlich zu entwickeln.

§. 19. ) Allgemeine Bildung. 1) Kein Eraminand kann sich der mündlichen Prüfung in itgend einem der bisher genannten Gegenstände entziehen, wenn sie auch außerhalb des Kreises seiner spezlellen Studien liegen, uͤnd er auf die Berechtigung, in ihnen zu unterrichten, keinen An⸗ spruch macht. Eine Ausnahme bilden nur die lebenden Sprachen, welche nicht die Unterrichtssprachen des Examinanden sind, und aus welchen er nur in so weit einer Prüfung unterzogen werden kann, als er darum ausdrücklich angesucht hat. 2) Das mündliche Examen an den außerhalb der speziellen Studien des Eraminanden liegenden Gegenständen hat zu ermitteln, ob der Examinand vielleicht in einigen derselben, obgleich er auf sie seine Schulthätigkeit nicht zunächst gründet, doch zum Unterrichte auf unteren Stusen des Gymnasiums befähigt ist, oder ob er wenigstens insoweit mit ihnen bekannt ist, als man von jedem allgemein gebildeten Manne zu verlangen hat. 3) Für die letztere Forderung giebt, abgesehen von den für die Muttersprache und für die Philosophie im Obigen aus- drücklich bezeichneten Bestimmungen, zunächst die Höhe der von den Gym⸗ nasien zu erreichenden Schlußleistungen den Maßstab ab. Doch ist die hier gesorderte Prüfung nicht als eine Wiederholung der Schlußprüfung der Gymnasien anzusehen, denn es wird auf der einen Seite eine geringere Detailkenntniß gefordert, auf der anderen Seite erwartet, daß das Gewußte gemäß der vom Examinanden gewonnenen reiferen Bildung in genauere Verbindung zu seinem übrigen Wissen und Denken getreten sei.

Form der Prüfung. S. 114. Sind in der Melvung die §. 2 be⸗

zeichneten Bedingungen erfüllt, so bestimmt die Prüfungs⸗Kommission die Eramen-Arbeiten, und zwar: 1) Erhält der Examinand zwei Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. 2) Eine derselben muß nothwendig aus dem Kreife der speziellen Studien des Examinanden, und zwar so gewählt werden, daß derselbe, darin hinlängliche Gelegenheit findet, den Umfang und die Gründlichkeit seiner Studien zu zeigen. Kandi⸗ daten, welche die Lehrfähigkeit für die klassiische Philologie erlangen wollen, haben diese Aufgabe in lateinischer Sprache zu bearbeiten; die an dieselben in sprachlicher Hinsicht zu stellenden Forderungen der grammatischen Korrektheit und stylistischen Gewandheit ergeben sich aus 53. 5. b) Bei der zweiten Aufgabe ist nicht ausgeschlossen, daß sie ebenfalls aus dem Gebiete der speziellen Studien des Examinanden entlehnt seil, besonders, wenn etwa die Vielseitigkeit der Studien des Exa— minanden dies wünschenswerth macht, in der Regel ist jedoch für den zweiten Aufsatz ein Thema allgemeineren, namentlich philosophischen oder pädagogischen Inhalts zu wählen, in welchem der Examinand seine phi⸗ sosophische Bildung zu bekunden Anlaß habe. «7 Zur Bearbeitung dieser Aufgaben wird dem Examinanden ein Zeitraum von 6 8 Wo⸗ chen bewilligt. Bei Einlieferung der Arbeiten hat derselbe zugleich ge⸗ wissenhaft anzugeben, welche Hülfsmittel er zur Bearbeitung benutzt. d) Wenn der Examinand zugleich mit seinem Lebenslaufe eine von ihm bereits im Drucke erschienene Arbeit einreicht, so ist es dem Ermessen der Prüfungs⸗Kommission überlassen, diese statt einer oder beider schriftlichen Arbeit gelten zu lassen, und demgemäß zu beurtheilen, oder bei den sonst gesetzlichen Forderungen zu beharren.

§. 12. Da zur Ausarbeitung der bezeichneten Aufsätze dem Exami— nanden volle Muße und die Benutzung aller ihm bekannten und zugängli—⸗ chen literarischen Hülfsmittel gestattet ist, so ist bei ihrer Beurtheilung gie sehr auf die gründliche Aneignung der Wissenschaft zu sehen us welcher die Aufgaben entlehnt sind, als auf die Klarheit, in Gedanken und Dar⸗ stellung und die stylist sche Korrektheit und Gewandtheit. Der Direktor n Prüfungs- Kommission giebt dieselben an die betreffenden Fachmütglieder der Kommission zur Durchsicht und schriftlichen Angabe ihres Ürtheils, mit wel- chem begleitet dieselben auch den übrigen Mitgliedern der Kom⸗ mission mitgetheilt werden. Beides ift in moöglichst kurzer Zeit zu beenden. Es steht der Prüfungs- Kommission zu wenn bereits diese schriftlichen Arbeiten genügend erweisen, daß der Kandidat den gesetzlichen Forderungen nicht entspricht, ihn von der Fort⸗ setzung der Prüfung auszuschließen und auf eine bestimmte Zeit hin (8. 18 4) abzuweisen, wovon die übrigen Prüfungs-Kommissionen des Reiche ame lich in Kenntniß zu setzen sind. Hat die häusliche schriftliche Arbeit einen Anlaß zur Zurückweisung nicht gegeben, so erhält darauf der Examinand die Bestimmung der übrigen Examen -Arbeiten, nämlich die Vorladung zu Klausur-A Arbeiten und zur mündlichen Prüfung und das Thema zu nei Probe-Lectionen, nebst Angabe der Gymnasial-Klassen, vor welchen dieselben zu halten sind. .

8 II. Die Klau sur Arbeiten, in der Regel zwei, jede zu 12 Stunden, und unter unausgesetzter strenger Aufsicht zu vollenden, wer— den gewählt aus dem Gebiete der speziellen Studien, welche der Examinand nach den Angaben in seinem Lebenslaufe, betrieben und durch die häus⸗ lichen schriftlichen Arbeiten bewiesen hat. Sie dienen vornehmlich dazu, zu ermitteln, wie weit der Examinand in seinem Studienkreise auch ohne alle Hülfsmittel ein promptes und sicheres Wissen besitzt. An die Klarheit der Darstellung sind, da die Aufgaben den Bedingungen der

8 13.

Gedanken und T Zeit und Entbehrung literarischer Hülfsmittel angepaßt werden, dieselben Forderungen zu stellen, wie an die häuslichen Arbeiten, wenn auch die sto— listische Form auf Grund der beschränkten Zeit einige Nachsicht beanspruchen darf. Philologen haben die eine Klausur-Arbeit in lateinischer Sprache zu arbeiten, ohne Gebrauch eines Lexikons oder einer Grammatik. Für die Korrektur der Klausur-Arbeiten gelten dieselben Bestimmungen, wie für die häuslichen schriftlichen Arbeiten. .

S. 14. IIUl. Die mündliche Prüfung 4) erstreckt sich unter der 8. 109 Nr. 4 angegebenen Beschränkung über alle Gegenstände des Gom-⸗ nasial,. Unterrichtes; sie hat in denjenigen Gegenständen, in welchen der Eraminand bereits schristlich gearbeitet, das Ergebniß der schrifllichen Prü- sungen zu vervollständigen und zu sichern; in den übrigen aber muß ste so weit reichen, daß dadurch sowohl der allgemeine Standpunkt der Kennt— nisse des Geprüften ermittelt, als auch bestimmt werden kann, ob überhaupt und in welchen Gegenständen und bis zu welchen Klassen des Gymnasiums dem Examinanden ein Unterricht kann anvertraut werden. P) Es steht der Prüfungs- Kommission zu, mehr als einen Examinanden zu derselben Zeit die mündliche Prüfung abhalten zu lassen, auch wenn diese nicht denselben Gegenstand des Gymnasial-Unterrichts zu ihrem Hauptstudium gemacht ha= ben, doch dürfen nicht mehr als drei Eraminanden zugleich mündlich ge⸗ prüft werden. Für die Klausur-Arbeiten fällt die letztere Beschränkung weg. ) Bei dem mündlichen Examen muß der Direktor der Prüfungs⸗= Kommission ununterbrochen und außer ihm stets wenigstens zwei andere Mitglieder der Kommission zugegen sein. Ueber die gesammte mündliche Prüfung ist ein Protololl zu führen, und zwar, wenn mehrere zugleich ge⸗ prüft werden, über jeden der Eraminanden ein gesondertes.